Wie nun bekannt wurde gelang es einer bis jetzt unbekannten Staatlichen Selbstverwaltung nach UN-Res/56/83, eine eingeforderte Schadensersatzforderung, an einen Gerichtsvollzieher aus Bayern, durchzusetzen.
Nach grober Amtswillkür, Amtsanmaßung und Formfehlern bei der Zustellung, machte der Selbstverwalter Ernst. Gemäß der Remonstrationspflicht, welcher der Gerichtsvollzieher nicht nachgekommen war, sowie mehrere Androhungen der Schadensersatzforderungen wurde der Vertrag des staatlichen Selbstverwalter rechtskräftig.
Durch Ermittlung seitens internationalen Menschenrechtskommissaren und Rechtssachverständigen des Deutschen Reiches wurde die Rechtskraft der Forderung erneut bestätigt.
Unter Androhung von Gewalt sah der Gerichtsvollzieher schließlich keinen weiteren Ausweg und zahlte die Forderung in Höhe von € 1.200.000,- aus der Kasse des zuständigen Finanzamtes.
Weitere Informationen folgen in kürze…