2011 wurde im VG Frankfurt (O) über einen Carport verhandelt. Im Groben: Der von der Klägerin gebaute Carport verstieß gegen den Bebauungsplan. Sie wehrte sich dann mit den üblichen Wahnvorstellungen zur “Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland”, die ein Verfahrensbevollmächtigter für sie einreichte. Während der Verhandlung folgte dann der langweilige und tausend mal durchgekaute Quatsch von Amtsausweisen, Zitiergebot, Rechtsgrundlage, usw.
Das Urteil liest sich schon recht spannend, der Leitsatz geht aber “runter wie Öl”.
Klagen sogenannter “Reichsbürger”, die die Legitimität der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, sind unzulässig; ihnen fehlt wegen der offenkundigen Missbräuchlichkeit des zur Verbreitung ihrer Ideologie instrumentalisierten Verfahrens das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis.
In den Entscheidungsgründen legt der Richter nach:
So liegt es hier, da die Klägerin das Gericht lediglich für unnütze, sinnlose und unlautere Zwecke in Anspruch nimmt. Sie stellt insgesamt 40 Anträge, ohne sich darin in der rechtlichen und tatsächlichen Sache gegen die Bescheide zu wehren. In ihren (ohne Anlagen) insgesamt rund 20 Seiten langen Schriftsätzen trägt sie nicht einmal eine halbe Seite zum eigentlichen Streitgegenstand vor.
Das “überraschende” Ende vom Lied: Die Klage wird abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Wieder eine Reicsbürgerin, die es durch fremde Hilfe geschafft hat, sich noch tiefer in die Misere zu reiten.
Rechtsquerulatorische Einschätzung des Sonnenstaatlandes: So wie sich diese Schieds- und Scheingerichte ohne Legitimation winden, scheint das System wirklich in den letzten Zügen zu liegen.
Hier geht es zum Diskussionsstrang im Forum: Wenn ein Verwaltungsgericht genug hat von dem Reichsbürger-Mist….