Der König: Oberster Verfassungsbrecher
Wie wenig Peter Fitzek, der in Interviews mit seinen überragenden Rechtskenntnissen prahlt, in seinem eigenen Rechtssystem auskennt, zeigt ein aktueller Fall.
Am 6. Oktober hat Fitzek das “Gesetz zur Schaffung des Königlichen Schatzamtes” verkündet:
http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/f/f3/RGBl-2014-10.pdf.
Durch das Gesetz wird das “Königliche Schatzamt” als Wirtschafts- und Finanzministerium des KRD errichtet, das insbesondere die Zahlungsmittel des KRD emittieren, also die Rolle einer Notenbank einnehmen, und die Geldmenge “überwachen” soll. Auch alle anderen Aufgaben, die durch die Geld-, Währungs- und Finanzverfassung des Königreiches Deutschland dem Staate übertragen, sind, soll das Schatzamt wahrnehmen.
Nach Art. 78 Abs. 2 der “Verfassung des Königreichs Deutschland” obliegt die Währungsemission allerdings einer “Königlichen Deutsche Staatsbank“, also einer von der Ministerialverwaltung (die in Art. 78 Abs. 11 auch explizit genannt wird) getrennten staatlichen Einrichtung.
Die Aufgabenübertragung auf das Königliche Schatzamt=Finanzministerium wäre damit nicht in Einklang zu bringen, es sei denn man sieht in dem jüngst verkündeten Gesetz eine implizite Verfassungsänderung.
Allerdings sagt Art. 80 Abs. 4:
“Diese Verfassung kann nur durch ein die Verfassung änderndes Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.”
Das ist nicht geschehen.
Ohnehin legt Art. 80 Abs. 3 unmissverständlich fest:
“Eine Änderung der Verfassung in sämtlichen währungsrechtlichen Belangen ist unzulässig.”
Spätestens deshalb ist das am 6. Oktober verkündete Gesetz unwirksam – übrigens wie einige andere Gesetze Fitzeks aus diesem Jahr, die Änderungen in währungsrechtlicher Hinsicht entgegen dem in der Verfassung ausgesprochenen Verbotvornahmen.
- http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/e/e8/RGB-2014-01.pdf;
http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/0/05/RGB-2014-02.pdf
Entweder man bezeichnet also Fitzek als einen mittlerweile notorischen Verfassungsbrecher, der sich nicht an die eigenen Regeln hält oder aber als das, was bereits beim ersten Lesen der Verfassung ins Auge stach: als lupenreinen Diktator.
Seine minderbemittelten Lakaien und Speichellecker Horsts dürfte dies nicht stören.
Die nehmen ihm kritiklos alles ab.