Im Vorfeld der gestrigen Verhandlung hatte König Peter, Imperator Fiduziar, Menschensohn des Horst und der Erika, Peter der übelriechende Bezopfte, Herrscher über ein Krankenhaus am Rande der Stadt und 7 Zwerge noch “Prozessbeobachter” gesucht. Seine Majestät lies verbreiten:
Unter den Augen vieler wachsamer Prozeßbeobachter und der Medien können wir das Gericht dazu bringen, sich an die niedergeschriebenen Gesetze zu halten.
Man kann sagen: Es hat geklappt. Das Gericht hat sich an die “niedergeschriebenen Gesetze” gehalten.
Da der Zwergenkönig ja um Prozessbeobachter gebeten hatte, waren auch Undercover-Agenten des SSL anwesend. Agent “Echt?” hat einen zwar ausführlichen und langen, aber umso kurzweiligeren und amüsanten Prozessbericht verfasst. Viel Spaß beim Lesen!
Bericht zur Verhandlung am Amtsgericht Dessau-Rosslau am 5.4.2016
Öffentliche Verhandlung 11 Ds 330/13 (394 Js 2844/13) Richter am Amtsgericht Rosenberg
Angeklagter: Peter Fitzek alias Oberster Souverän mit Verteidiger Rechtsanwalt Rico Schumann
Beginn der Verhandlung: 13:19 Uhr bei bestem Königswetter
Anwesend: Zwerge, Fans, stark riechende Rentner, Trolle, die Staatsflotte und offensichtlich Teil einer Schulklasse (desinteressiert)
Korrigiert By MUTTI!
Zu Beginn der Verhandlung werden die Fotografen gebeten ihre segensreiche Arbeit einzustellen. Danach wird das Gutachten des BKA zum Führerschein in Augenschein genommen, da RA Schumann dies noch nicht kennt. Kleine Schlappe; Schumann will hinter den Richtertisch laufen, wird aber gebeten, von vorne vorzutreten – ist ja auch keine Karnevalssitzung – der Richtertisch gehört dem Vorsitzenden. Peter mach solange Post, na ja, besser als Nagelpflege.
Es herrscht ein bisschen Verwirrung, da Peter behauptet hat, dass noch weitere Führerscheine beschlagnahmt wurden. Das Hauptzollamt aus Halle habe zugeschlagen. Der Richter hat aber nach seinen Recherchen keine Spuren weiterer Fleppen/Lappen auffinden können. Der Richter sagte relativ belustigt, dass Fitze zeitweise nicht einmal einen Führerschein des KRD gehabt habe.
Peter übergibt stolz einen Schriftsatz und weist daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Abgabe seiner Fahrerlaubnis angenommen habe – und dies SCHNELL! Das Aktenzeichen sei BvR 170/16 und jetzt liege alles der Kammer zur Entscheidung vor.
Fitzek überreicht wortreich „Farbmuster“ seiner KRD-Führerscheine. Die wären eigentlich nur zur Farbauswahl produziert worden und Fitze habe dann versehentlich so ein Teil mit Geltungsdauer von nur einem Tag, vom 7.7.15 bis zum 7.7.15, vorgelegt. Von der Seite betrachtet, scheint Fitzes Nase bei der Behauptung doch etwas länger geworden zu sein. RA Schumann verzieht dabei das Gesicht und schaut in eine andere Richtung.
Der Richter macht sich über die wechselnde Geltungsdauer der KRD-Führerscheine lustig. Ob diese beliebig festgelegt würde? Peter barmt darauf hin rum, man habe alles beschlagnahmt und alles fortgetragen und da habe man nicht mehr so den rechten Überblick gehabt, was man in die Ersatzdokumente eintragen sollte. Tja, womit man so alles als Staatsoberhaupt zu kämpfen hat. Peter will dann noch, dass das Gericht rechtliche Feststellungen zu beschlagnahmten Sachen trifft. Der Richter weist ihn darauf hin, dass Peter ja sogar den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht gefunden habe, dann würde er ja auch einen geeigneten Rechtsweg für diese Wünsche finden – der liege aber nicht in diesem Verfahren.
Dann wird der Auszug aus Verkehrszentralregister verlesen – lang, lang, lang! Die ganze Geschichte eines unbelehrbaren Rasers:
– 27.10.03 Erteilung der Fahrerlaubnis
– ohne Datum 30 Tagessätze zu 15 Euro
– 6.11.08 Entzug des Lappens
– 5.11.09 Wiedererteilung
– 15.6.09 75 Tagessätze zu 20 Euro
– 28.10.10 23 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft 105 Euro
– 23.12.10 Verwarnung AG Wittenberg
– 1.4.11 28 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft 80 Euro
– 20.10.10 1 Monat Fahrverbot + 240 Euro wegen 58 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
– 31.9.12 120 Euro wegen gefährlichen Überholens
– 13.9.12 Verzicht der Fahrerlaubnis beim LK Wittenberg
– 4.9.12 70 Euro bei 22 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
– 18.9.12 390 Euro + 1 Monat Fahrverbot wegen 46 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft
– 20.9.12 160 Euro wegen 22 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft
– 1.11.12 835 Euro + 2 Monate Fahrverbot wegen 62 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
– 23.10.12 180 Euro wegen 36 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
– 20.2.13 200 Euro + 1 Monat Fahrverbot wegen 29 km/h außerhalb der OrtschaftOh je, der Peter hat es nicht leicht – und ich auch nicht beim mitschreiben.
Danach entspann sich ein munterer Dialog zwischen Peter und dem Richter. Rechtsanwalt Schumann schaute dabei zumeist aus dem Fenster. Die Staatsanwältin hatte es schwerer, da sie nur Peter anschauen konnte.
Peter hat in Paraguay keine Prüfung gemacht, sondern will seinen deutschen Führerschein vorgelegt haben. Daraufhin hat der dann den Paraguay -Lappen erhalten, der ja leider nach BKA eine Totalfälschung war. Im Übrigen habe ich dazu in der Verhandlung weiter nicht gehört, ob dies nicht eine strafbare Lappenfälschung darstellt.
Der Richter erläuterte ihm daraufhin, dass man aber den deutschen Führerschein abgeben müsse, wenn man dafür einen ausländischen erhalte. Diese Argumentation hinkte leider so dolle, dass sogar Peter es merkte und darauf hinwies, dass dies nach deutschem Recht so sei, aber nicht nach Paraguay -Recht so sein müsse. Der Richter ruderte dann etwas zurück und verwies auf internationale Abkommen, und dass man annehmen könne, dass dies auch in Paraguay so sei. Etwas unclever von ihm, aber die alte Juristenweisheit ist doch immer, dass dies dahinstehen könne, da es darauf nicht ankomme. Für Richter in solchen Verfahren, meine 50 Ct. – weniger rumreden und sich aufs Wesentliche konzentrieren. Man begibt sich nur auf das Niveau solcher Spinner und da sind sie einem überlegen.
Rechtsanwalt Schumann wachte dann auch mal auf und bemängelte das BKA-Gutachten. Im Gutachten stehe etwas von „autorisiertem Vergleichsmaterial“. Was das denn sei? Nun ist das für seine geschätzte Mandantschaft nicht so clever. Dem BKA als Bundesbehörde wird man letztendlich schon glauben und wenn man so dämlich ist, den Sachbearbeiter vor Gericht antanzen zu lassen, produziert das nur Kosten, die Fitzel am Ende tragen muss. Der Richter meinte aber auch nur cool, dass man das Teil nur anschauen brauche, um feststellen zu können, dass das wohl kein amtliches Dokument sein könne. Zum Fitzel sagte er dann: Sie können das Gutachten ja angreifen. Peter murmelte aber, es jetzt nicht angreifen zu wollen, wohl aber später – wahrscheinlich vor dem jüngsten Gericht.
Der Richter fragte dann, ob man die Beweisaufnahme schließen könne.
Daraufhin drehte aber Völkerrechtler Fitze auf und verwies auf umfangreiche Unterlagen zum Völkerrecht die bereits übergeben worden seien. Der Richter solle nun seine Meinung sagen, ob es sich beim KRD um einen Staat handeln würde oder nicht.
Allerdings konnte der Richter kontern, dass es zum ersten ein Urteil erst am Ende gäbe und zum zweiten er keine Meinung äußere, sondern eine Entscheidung über Rechtsfragen treffe. Peter übergab dann weitere Unterlagen aus der Weite des Internets. Eine Stellungnahme von Christian Schaller sowie Urteile des „International Court of Justice – vom ihm persönlich teilweise aus dem Englischen übersetzt. Er wollte dazu gleich noch etwas ausführen – allerdings vom Platz aus, wie der Richter höflich, aber bestimmt ausführt.
Nun sind Juristen wohl nicht besonders scharf darauf, wenn Laien in Rechtsfragen rumdilettieren und Köche dazu noch eine Übersetzung anfertigen. Insofern schaute die Staatsanwältin auch konsequent unter ihren Tisch. Bei Schülern würde ich dort ein Handy vermuten – bei Juristen selbstverständlich höchstens einen Kommentar zur ZPO. Der Richter schaut dann auch lustlos auf die Zettel und sieht, dass sich das Zeug mit dem Kosovo beschäftigt. Dumm gelaufen, Peter wollte es als Beweis für seine erfolgreiche Sezession einführen. Der Richter merkte dann auch süffisant an, dass selbst mit beschränkten Englischkenntnissen zu erkennen sei, dass sich das Zeug mit dem Kosovo und nicht mit dem KRD beschäftige. Na, da bekommt das Wort „einführen“ für Peter doch eine ganz neue Bedeutung.
Der Richter fragte Peter dann, auf welche Religion, Volksgruppe oder ähnliches sich sein staatsbildendes Element bezieht. Das sagt man Peter nicht zweimal und hört er „Glauben“ kann man da natürlich bis zum Spaghettimonster alles darunter subsumieren. Peter lehnt das satanische System der BRiD ab und glaubt stattdessen an alles Gute und Schöne, wohl unterschlagene und silikonierte Glocken. Der Richter macht sich dann etwas darüber lustig, dass in Peterles Staat er der oberste Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker sei. Nein, nein, rief da der Peter. Dies sei nur vorläufig so, bis genügend Gemeinden zum KRD übergetreten seien. Na – alles muss man selber machen. Es hätten aber schon Gemeinden angefragt. Da wird er etwas fuchtig und droht mit dem Bundesverfassungsgericht. Aber mal ehrlich, die Willy-Lohmann-Straße in Dessau-Rosslau ist vom Bundesverfassungsgericht doch schon etwas entfernt. Hätte er da nicht eher mit Putin drohen sollen? Na ja, Fitze ist eben nur ungern der Treuhänder, der „Fiduziar“, wenn man die anderen Menschen endlich seine Göttlichkeit erkennen würden.
Der Richter fasst den Sermon von Fitze dann auch schön zusammen: Sie springen zwischen dem Rechtssystem der BRD und des KRD hin und her. Das ist tatsächlich auffällig. So ganz traut Fitze seinem Zwergstaat selber nicht. Er bemüht stattdessen gern und oft die Gesetze der verachteten BRiD.
Nun hat der Richter dem Spinnkram genug zugehört, das Publikum hatte seine Gaudi und der Protokollant will auch irgendwann mal nach Hause. Also kommen jetzt die knallharten Fragen:
Was machen Sie beruflich? Staatsoberhaupt (die Schulklasse muss lachen)
Einkommen? Alles in einen Topf usw. usf. irgendetwas mit 324 Euro?? (unverständlich, allerdings dem Richter auch ziemlich Wurscht, da es wohl nicht um eine
Geldstrafe gehen wird)
Familienstand? Nach BRD-Gesetzen ledig (nach KRD-Gesetzen silikoniert?)
Kinder? Drei erwachsene Kindern, keine Unterhaltspflicht (da halten sich ja Kinder-
und Zwergenanzahl schon fast die Waage)
Schulausbildung? Zehnklassen Polytechnische Oberschule
Berufsausbildung? Koch mit abgeschlossener Ausbildung, Meisterlehrgang Gaststätten – und
Hotelgewerbe
Weitere Ausbildung? Da juckte es das Peterle sicherlich, aber ist „König“ ein Ausbildungsberuf – also Schweigen
Ausgeübte Tätigkeiten? Jeansladen, Esoladen u.ä? Fragt der Richter. Da hat Peter aber wenig Lust
etwas anzugeben und beharrt auf „alles Mögliche“Dann an die Staatsanwältin: Noch Fragen? Sie: keine Fragen. Aber einen Antrag, Zu Tatziffer 6 lässt sie die Anklage zu den „Königlichen Kennzeichen“ fallen, verweist aber auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – von dem aber später im Urteil keine Rede mehr ist.
Dann läuft Rechtanwalt Schumann zu großer Form auf. Eigentlich merkwürdig. Die Argumentation des Angeklagten mäandert zwischen:
– er hatte eine Führerschein aus Paraguay
– er hatte einen Führerschein der KRD
– er genießt staatliche Immunität
– er hat seine Fahrerlaubnis nicht abgegeben
– er wusste nicht, dass er seine Fahrerlaubnis abgegeben hatDas ist das große Handicap der Verteidigung und darauf wies der Richter auch mehrmals hin.
Jetzt will Ra Schumann die große „Es wurde nicht zugestellt Karte“ ziehen. Es muss sich wohl um einen Bescheid vom 18.9.12 mit Rechtskrafterlangung vom 5.10.12 von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg handeln. Einen Monat Fahrverbot, von dem Fitze nix wusste. RA Schumann beantragt die Zuziehung der Akte um den Nachweis der Zustellung prüfen zu können. Ganz großes Kino, da die Aufbewahrungsfrist der Akte abgelaufen ist – was nicht bedeutet, dass diese vernichtet ist – wie RA Schumann richtig anmerkt. Aber der Richter ist nicht dumm. Vorm Amtsgericht Rübenberge wurde ja gegen Fitze verhandelt und er war gegenwärtig, wie es so schön heißt. Also wohnte er der Verlesung seines Registerauszuges bei und hat in Folge nichts gegen die angeblich nicht zugestellte Entscheidung unternommen. Da fehlte nur noch ein „hö hö“. Also: Akte nicht beiziehbar und Angeklagter selber schuld, da Akte zum Zeitpunkt „Rübenberge“ noch verfügbar. Tja, unsere Juristen, das Formale beherrschen sie aus dem FF, da hilft nur noch Putin!
Auf diese kalte Dusche hin bittet RA Schumann um fünf Minuten Unterbrechung zur Beratung mit seiner geschätzten Mandantschaft. In Anbetracht der gefürchteten Letztenwortlänge des Angeklagten setzt daraufhin ein Strom zu den Toiletten hin ein.
Um 14:35 Uhr geht es weiter. Rechtsanwalt Schumann bittet um Bescheidung seines Antrages die Akte beizuziehen. Die Staatsanwältin beantragt den Antrag abzuweisen. Der Richter weist sodann den Antrag zurück. Trotz Kenntnis der Entscheidung im Verfahren Rübenberge wurde die Entscheidung nicht geändert und auch ein entsprechender Antrag sei wohl (juristisch unschöner Begriff) nicht gestellt worden (wurde von Fitzel auch nicht behauptet). Im Übrigen sei es für eine wirksame Zustellung auch nicht erforderlich, dass der Angeklagte einen Wohnsitz in der BRD zum Zeitpunkt der Zustellung habe. Im Verkehrszentralregister sei eine Zustelladresse und nicht ein Wohnsitz angegeben.
Es sei gerichtsbekannt, dass in anderen Verfahren – bei gleicher Besetzung des Gerichts – Zustellungen an die Coswiger Straße 7 in Wittenberg erfolgt seien.
Rechtsanwalt Schumann formulierte daraufhin einen „Widerspruch“. Was denn da gerichtsbekannt sei? Der Richter fragte dann höflich was dieser Widerspruch darstellen solle. RA Schumann: ein Widerspruch. Der Richter: gut!
Jetzt packte RA Schumann den Antrag aus, dass das Einwohnermeldeamt dazu gehört werden solle, dass Peter nicht an dieser Adresse gemeldet gewesen sei. Und der Zeuge Vereinsvorsitzender Benjamin Michaelis könne bezeugen, dass kein Briefkasten mit Peters Namen vorhanden gewesen sei (eigentlich eine Unverschämtheit – da steht der König nicht am Briefkasten).
Da war der Richter etwas angepisst, da er schon mal – wohl in einem anderem Prozess- feststellen musste, dass der gute Zeuge zu dem Zeitpunkt gar nicht Vereinsvorsitzender – von was auch immer – war. Peter hatte leider keine aktuelle Erinnerung dazu.
Die Staatsanwältin beantragte prompt beide Beweisanträge anzulehnen.
So dann beschloss der Richter beide Anträge abzulehnen, da die beiden Beweisanträge für die Tatsache, die bewiesen werden soll ungeeignet seien. Das Einwohnermeldeamt sei eine Registrierstelle für Wohnsitze. Die wirksame Zustellung hänge nicht davon ab, ob unter der Anschrift eine Wohnsitzeintragung (?) war oder nicht. Auch der Zeuge sei ungeeignetes Beweismittel, da nach Kenntnis des Gerichtes bereits an die angegebene Adresse zugestellt worden sei.
Dann schloss sich ein kurzer Disput um den Titel „Vorsitzender der königlichen Reichsbank“ an. Peter hatte wieder mal keine Erinnerung – muss man ja auch nicht jeden Tag haben. RA Schumann wollte dann doch noch einen Widerspruch formulieren – wohl immer noch gegen die Zustellung. Der Richter war etwas verwundert und schlug vor, es als Gegenvorstellung zu bezeichnen. Allerdings war der gute Rechtsanwalt wohl ein paar Mal nicht erschienen, worauf hin ihm der Richter empfahl, sich dann doch mal beim Angeklagten zu informieren.
Dann fragte der Richter – man konnte es eventuell als etwas spöttisch wahrnehmen – nach weiteren Anträgen. Da nichts mehr kam wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Die Staatsanwältin machte nun den Energischen, die war ja auch gut ausgeruht. Alle acht Ziffern der Anklage seien bewiesen. Der Angeklagte habe auch alle Punkte eingeräumt. Selbst wenn er seinem Verteidiger geglaubt habe, nach Abgabe seines Lappens noch weiter fahren zu dürfen und dabei höchstens eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, gelte dies für spätere Taten nicht mehr. Er sei da nicht nur geblitzt worden, sondern angehalten und von der Wortmarke eindrücklich darauf hingewiesen worden, dass er nicht mehr fahren dürfe. Er habe seine Fahrerlaubnis abgegeben. Auch die Aussagen der Zeugen hätten klar ergeben, dass er deutlich darauf hingewiesen wurde, nicht mehr fahren zu dürfen.
Es sei Vorsatz in acht Fällen vorhanden. Zum Strafmaß einer Einzeltat gäbe das Gesetz einen Strafrahmen bis maximal einem Jahr vor. Der Angeklagte habe die Straftaten eingeräumt, aber kein Einsehen. Zu seinen Gunsten wäre zu erwähnen, dass die Straftaten schon etwas zurück liegen würden (Klasse Argument – für Bummelei der Justiz bekommt man Rabatt). Für die Straftaten Ziffer 1 bis 6 seien je vier Monate tat- und schuldangemessen. Für die Tat nach Ziffer 7 und 8 sei eine erhöhte Strafe angemessen, da der Angeklagte da auf jeden Fall gewusst habe, dass er nicht mehr fahren gedurft hätte. Für Ziffer 7 also sieben Monate und für die Tat nach Ziffer 8 neun Monate. Es sei eine Gesamtstrafe zu bilden, die zu einem Jahr und vier Monate auszuurteilen sei. Einen Monat Rabatt gäbe es, da der Angeklagte die Geldstrafe des AG Hof bereits beglichen habe. Eine günstige Sozialprognose könne nicht festgestellt werden. Deshalb solle es keine Bewährung geben. Die Sperrfrist für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis solle zwei Jahre und sechs Monate betragen. Die Kosten des Verfahrens solle der Angeklagte tragen.
Jetzt kommt die große Stunde von RA Schumann. Allerdings kämpft er ziemlich mit den Worten. Im Gegensatz zu der Staatsanwältin und dem Angeklagten schielt er auf seine Aufzeichnungen und trägt mit stockenden Worten vor. Was soll er auch sagen? Also fokussiert er sich darauf, dass der Verzicht des Angeklagten sich nur auf den Führerschein und nicht auf die Fahrerlaubnis bezogen habe. Fitzel habe zudem ja den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht beschritten, dies sei ihm anzurechnen. Das Verwaltungsgericht sei Fitzels Argumentation eigentlich ja auch gefolgt, habe dann aber gegen ihn entschieden. Außerdem fahre er seit dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes nicht mehr – was mir aber sehr im Widerspruch zu den Meldungen aus Hof zu stehen scheint. Es sei auch keine Anhörung Fitzels zur Abgabe der Fahrerlaubnis erfolgt – wobei er nicht erläuterte, auf welcher Rechtsgrundlage so etwas erforderlich sei. Dann kam noch etwas Mimimi, was aber nicht berichtenswert erscheint.
Insgesamt ein lustloser Nachruf auf ein totes Pferd! Natürlich ist dies nur eine subjektive Einschätzung!
Und nun der Höhepunkt. DAS LETZTE WORT.
Was habe ich da erwartet? Mindestens die Vorlage von Tontafeln aus dem alten Testament. Aber der gute Fitze brachte nur die alten Sprüche. Er hat den grünen Führerschein und kann nach eigenem Ermessen fahren. Und das Grundgesetz – der BRiD – erlaube ihm die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und es beeinträchtigt seine Würde zu Fuß zu gehen. In meiner Mitschrift kommen hier noch drei Seiten, aber das ist eigentlich nur Dünnes. Sein letztes Wort begann um 15:30 Uhr. Um 15:55 Uhr fragte der Richter an, ob es noch einen konkreten Antrag geben werde, oder ob er zum Schluss kommen könne. Peter war daraufhin so verdutzt, dass er seinen Vortrag beendete. Lustig war noch, dass Peter auf §1 des BGB verwies, wonach wir alle Sklaven seien. Daraufhin blätterten die Staatsanwältin und RA Schumann in ihrer STPO ganz vorne nach. Ansonsten hatte ich nicht das Gefühl, dass Peters „Ausführungen“ von den anwesenden Juristen besonders intensiv zur Kenntnis genommen wurden. Peter brachte noch das schöne Argument, dass er jedes Jahr 30000 bis 50000 Kilometer ohne „schwere Unfälle mit Personenschaden“ fahren würde. Na, da hat er wohl ein paar Zeitungsmeldungen verpasst. Außerdem könnten die anderen Verkehrsteilnehmer ja gar nicht wissen, ob er eine Fahrerlaubnis habe. Sicher eine sehr hilfreiche Argumentation vor Gericht.
Nach dem gründlichen Aussabbeln vom Peterle hatte der Richter dann auch schon sein Urteil fertig.
Fitze war für acht Straftaten angeklagt und alle Vorwürfe wurden bestätigt. Er hat seine Fahrerlaubnis wirksam zurückgegeben, das ergäbe sich schon aus seinem Schrieb: „und die Vertraglichkeiten aufgelöst“. Anders könne man dies nicht auslegen. Seine Visionen nach eigenem Ermessen fahren zu können, seien offensichtlich durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Sein „Staat“ sei durch keine anderes Land anerkannt, so dass sich die Frage der Immunität nicht stelle. Wenn Peter fahren wolle, könne er dies auf seinem eigenen Grundstück tun, aber wo anders nicht.
Da mehre einschlägige Vortaten vorhanden seien, sei folgendes Urteil straf- und schuldangemessen:
Für die Ziffern 1 bis 6 je drei Monate oder 90 Tagessätze
Für die Ziffer 7 sechs Monate
Für die Ziffer 8 acht MonateDie Gesamtstrafe sei zu einem Jahr und drei Monate zu bilden.
Höchstes Strafmaß 8 Monate. Das Gesamtstrafmaßmaß darf nicht darunter liegen. Zuzüglich den halben restlichen Einzelstrafen.
D. h. eigentlich: 8 + 0,5 * (3 + 3 + 3 + 3 + 3 + 3) -1 = 16 Monate
Wegen der beharrlichen Nichtakzeptanz des Angeklagten komme eine Bewährung nicht in Frage. Der Angeklagte sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Da er keine Fahrerlaubnis habe, ergehe eine isolierte Sperre von einem Jahr und sechs Monaten. Rechtsmittel seien zulässig innerhalb eine Woche.
Fitze hat dann noch ein bisschen mit Richter und Staatsanwältin rumdiskutiert, während sich die Zuschauer verpieselt haben. Er stürmte dann mit den Worten: „Wo ist denn hier die Geschäftsstelle, wo ich Rechtsmittel einlegen kann“ auf dem Flur, auf dem Rechtsanwalt Schumann schon wartete. Tatsächlich wurde ihm der Weg ins Zimmerchen der Geschäftsstelle gewiesen. RA Schumann wartete höflich draußen.
Noch ein Nachtrag zur Erklärung wie die Gesamtstrafe gebildet wurde.
Noch eine Ergänzung zur Gesamtstrafenbildung in diesem Prozess:
Die Staatsanwältin hat so gerechnet:
Taten Ziffer 1 bis 6: jeweils 4 Monate
Tat Ziffer 7: 7 Monate
Tat Ziffer 8: 9 Monate
Gesamtstrafe: 1 Jahr und 4 Monate ohne
Rabatt wegen in Hof bezahlter Geldstrafe 1 MonatMüsste also 1 Jahr und 3 Monate geben.
Verteidiger und Fitze wollten Freispruch.
Richter hat geurteilt:
Taten Ziffer 1 bis 6: jeweils 3 Monate
Tat Ziffer 7: 6 Monate
Tat Ziffer 8: 8 Monate
Gesamtstrafe 1 Jahr 3 Monate + isolierte Sperre von 1 jahr und 6 MonateDer Richter hat bei der Bildung der Gesamtstrafe berücksichtigt, dass hier gleichartige Taten begangen wurde. Ansonsten käme man ja auch irgendwann mal bei Lebenslänglich an.
Vielen Dank an “Echt?” für diesen tollen Bericht!