Als neulich bekannt wurde, dass der österreichische Innenminister Karl Nehammer nun das Amt des Bundeskanzlers übernimmt, kam im Sonnenstaatland die Frage auf, warum der GCCL eigentlich so dermassen wütend auf Nehammer ist.
Die Frage lässt sich ziemlich einfach beantworten: Der Mann hat einfach im richtigen Moment die richtigen Worte gefunden – wahrscheinlich ohne es selbst zu ahnen. Doch von Anfang an.
Theorie und Praxis
Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden haben Carl-Peter Hofmanns Organisationen, den GCCL und den früheren GCLC, schon seit Längerem auf dem Kieker. Beide Organisationen werden in Österreich als staatsfeindliche Verbindungen nach §246 StGB eingestuft.
Für die Anhängerschaft des GCCL ist dies aber völlig unbegreiflich, beziehungsweise: ein schweres Verbrechen gegen ihre Menschenrechte. Schliesslich haben sie ein Fantasiedokument namens “Freiheitlich-demokratische Grundordnung” unterschrieben, das die magische Wirkung entfaltet, dass niemand sie als “Reichsbürger”, “Staatsverweigerer” oder eben “Staatsfeinde” bezeichnen darf. Wer das trotzdem tut, begeht ein äusserst schweres Verbrechen, das der GCCL dann “strafverfolgt”.
Und wer nun an der magischen Wirkung dieses Wisches zweifelt, dem sei gesagt: Dieses Dokument trägt sogar einen “offiziellen” Stempelabdruck vom GCCL-“Richter”. Der GCCL verlangt für die Ausstellung nur einen kleinen Obolus. Was soll daran denn bitte unseriös sein?
Darüber hinaus kann man Fantasiedokumente wie dieses beim GCCL elektronisch “hinterlegen” lassen und erhält dafür (wieder gegen eine ganz kleine Gebühr) die “GCCL-Card”. Wer diese bei sich trägt, kann bequem auf die magische Wirkung aller hinterlegten Fantasiedokumente zählen, ohne ständig den ganzen Papierstapel mit sich rumzuschleppen.
Ausserdem enthält die Rückseite der Karte einen Warnhinweis im typischen Pseudo-Rechtsschwurbel des GCCL:
Es ist den Mitarbeitern der POLIZEI, der Sicherheitsdienste und aller anderen Institutionen, wie auch deren Agenten gesetzlich zwingend bindend verboten, den Inhaber dieses Instruments/dieser Karte in Gewahrsam zu nehmen und/oder zu halten. Das Versäumnis, dieser gesetzlichen Aufforderung nachzukommen, ist die automatische Akzeptanz der Strafverfolgung (min. 125000,00 Euro)
Den Karteninhaber zu verhaften, kostet also auch eine Kleinigkeit. Soweit jedenfalls die Theorie.
Die Praxis hingegen sieht erst einmal so aus, dass in Österreich am 27. April 2020 vier GCCL-Mitglieder trotz ihrer “GCCL-Card” verhaftet wurden. Und zwar ohne dass die Gebühr von 125000 Euro entrichtet worden wäre! Allein das war schon ein himmelschreiender Frevel gegen die Menschenrechte.
Er hat mich PERSON genannt!
Aber damit nicht genug. Gleich am Tag nach der Razzia, am 28. April, trat der damalige Innenminister Österreichs, Karl Nehammer, vor die Presse und versuchte dieses Verbrechen vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, indem er unsägliche Lügen über den GCCL verbreitete. Das war bestimmt eine Art Flucht nach vorne aus Angst vor den drohenden Konsequenzen für diese unüberlegte Verhaftungsaktion. So ähnlich würden es sich jedenfalls Carl-Peter Hofmann und seine Sektenmitglieder zurechtbiegen.
Menschen mit intakter Fähigkeit zu rationalem Denken würden den Sachverhalt hingegen so beschreiben: In einem längeren Interview, das Karl Nehammer an diesem Tag zufälligerweise einem österreichischen Boulevardmedium gab, und in dem es eigentlich um andere Themen ging, wurde er nebenbei kurz zu der Razzia befragt. Seine Antwort begann mit den Worten:
Das sind sehr gefährliche PERSONEN, das sind sogenannte Staatsfeinde nach dem Strafgesetzbuch, §246, die alles ablehnen, was unsere demokratische Gesellschaft und Republik ausmacht.
Man kann sich darüber streiten, wie schlau oder aussagekräftig Nehammers Antwort insgesamt war. Sicher ist hingegen eines: Allein dieser eine Satz enthält für GCCL-Mitglieder so viele Trigger wie eine Lebenderklärung rote Daumenabdrücke.
Karl Nehammer hat sich hier nicht nur des sträflichen Ignorierens der “Freiheitlich-demokratischen Grundordnung” schuldig gemacht, die alle verhafteten Mitglieder unterschrieben hatten, sondern viel schlimmer, er hat diese lebend erklärten Menschen auch noch als PERSONEN bezeichnet.
Und jeder weiss ja, dass PERSONEN auch SACHEN sind. Ausser Karl Nehammer offenbar. Dem dürfte wahrscheinlich nicht einmal aufgefallen sein, was er da für ein fürchterliches Geständnis abgelegt hat!
Ein verhängnisvoller Brief?
Die ganze Angelegenheit wird auch dadurch nicht besser, dass der GCCL rund zwei Monate vorher, am 17. Februar 2020, einen Brief an Karl Nehammer geschickt hatte.
Wieder gibt es zwei Perspektiven: Für den GCCL handelte es sich um eine “Richtigstellung” – man fühlte sich zu Unrecht mit dem alten GCLC, diesen Verrätern, gleichgesetzt – und um eine “Rechtsbelehrung” einschliesslich eines gönnerhaften Angebotes zur “Zusammenarbeit”, die darin bestehen sollte, dass Karl Nehammer und die ihm unterstellten Behörden den GCCL gefälligst nach Belieben schalten und walten lassen sollten.
Die Razzia vom 27. April interpretiert der GCCL bis heute als direkte Auswirkung dieses Schreibens. Hofmann und die Seinen vermuten, Nehammer habe diese verbrecherische Gewalttat höchstpersönlich angeordnet. Für so wichtig hält sich der GCCL.
Vernünftig denkende Menschen würden hingegen sagen: Der GCCL hat dem österreichischen Innenminister ein bizarres Wahnschreiben geschickt, das wahrscheinlich nie auf Nehammers Schreibtisch gelandet ist, weil der Anfang 2020 nun wirklich anderes, Ernsteres, Besseres zu tun hatte.
In die Hände der mit dem GCCL befassten Ermittler dürfte das Schreiben hingegen gelangt sein, ist doch in einem mittlerweile publizierten Urteil gegen die vier verhafteten Mitglieder auch davon die Rede, dass ein Mitglied am 17. Februar 2020 “Propagandaschreiben verschickt” habe. Dabei handelte es sich um diesen Brief, doch eine allzu prominente Rolle scheint er in diesem Strafprozess nicht gespielt zu haben.
Übrigens: Genau wie bei der Verhandlung vor dem liechtensteinischen Obergericht hat Carl-Peter Hofmann auch mit diesem Brief schon bewiesen, dass er völlig versagt, wenn es darum geht, seine eigenen Reichsdeppenmethoden anzuwenden. Doch das ist eine Geschichte für einen anderen Blogbeitrag.
Worum es wirklich geht
Wie man sieht, hat sich Karl Nehammer vorsätzlich mehrerer äusserst schlimmer Menschenrechtsverbrechen gegen Mitglieder des GCCL schuldig gemacht! So etwas macht Carl-Peter Hofmann nicht nur wütend – es brachte ihn so in Rage, dass er heftig schäumend einen Haftbefehl gegen Nehammer ausgestellt und ihn in sein Cybermobbing-Register GPORD eingetragen hat.
Denn vergessen wir nicht, worum es wirklich geht: Um Kinder! Äh, was? Ja, um Kinder. Ihr wisst schon, diese lauten und nervös zappelnden Miniaturmenschen, denen wir im Sonnenstaatland so gern das hochwertige Adrenochrom abzapfen. Aus unerfindlichen Gründen stört diese Praxis den GCCL sehr.
Immer wieder hat Carl-Peter Hofmann gegen Österreich, gegen österreichische Politiker und Justizmitarbeitende, besonders aber gegen Karl Nehammer gepoltert: Er habe “Beweise”, dass die Genannten an Satansritualen teilnähmen, in denen Kinder missbraucht, gefoltert und dem Höllenfürsten geopfert würden. Wien sei das “Drehkreuz” des Kinderhandels.
Es klingt ganz danach, als habe Hofmann höchstpersönlich dabei zugeschaut und gefilmt. Um was für “Beweise” soll es sich sonst handeln? Hofmann hat diese “Beweise” seiner Anhängerschaft nie gezeigt, aber das war bestimmt nur Rücksichtnahme auf deren zarte Gemüter.
Unzählige Male hat Hofmann damit geprahlt, er würde demnächst den ganzen Wiener Pädosumpf “aufreissen”. Davor, so war sich Hofmann sicher, hätten die Politiker in Wien höllische Angst. All die Menschenrechtsverbrechen, die in Österreich gegen Mitglieder des GCCL verübt wurden, seien letztlich aus Angst und Panik vor der drohenden Aufdeckung der satanistischen Kinderopfer durch Hofmanns Reichsdeppensekte geschehen.
Wir vom Sonnenstaatland sind uns sicher, dass es genauso war. Die Verhaftung der vier GCCL-Mitglieder im April 2020 war eine Panikreaktion Nehammers. Bei seinem anschliessenden Pressestatement handelte es sich um eine Panikreaktion auf seine eigene Panikreaktion.
Vor lauter Angst hat Nehammer dann persönlich angeordnet, dass den vier GCCL-Mitgliedern im Februar 2021 der Prozess gemacht wurde, in dem sie zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt wurden. Nur wegen der allgemeinen Furcht vor dem GCCL waren es keine unbedingten Haftstrafen.
Und jetzt ist Karl Nehammer aus Angst vor dem GCCL auch noch Bundeskanzler geworden. Auf einmal ergibt alles einen Sinn!
Die notorischen Ungläubigen werden nun diese messerscharfe Analyse wieder in Zweifel ziehen. Doch müssen sie sich zum Schluss die Frage gefallen lassen: Wann hätte der lebende Mann :Carl-Peter :Hofmann seinen Anhängern jemals die Unwahrheit gesagt oder gar irgend etwas frei erfunden?