Auch Daniel Model (M) ist sichtlich überrascht von dieser Wendung, doch bevor er dies zum Ausdruck bringen kann, geht die Befragung durch den Vorsitzenden Richter (VR) schon weiter.
VR: Ob M seiner Tochter (T) ein Mandat erteilt habe oder man Rechtliches eher zu Hause am Familientisch besprochen habe?
M: Zum fraglichen Zeitpunkt im Herbst 2015 sei T noch Studentin gewesen und habe noch keinen Bachelor gehabt. Abgeschlossen habe sie 2018, danach sich zur Rechtsanwältin weitergebildet.
VR: Seit wann ist sie Rechtsanwältin?
M: Seit 2020.
VR: Hat sie einen Auftrag mit Vollmacht namens des Konzerns?
M: Hat sie aktuell.
VR: War T auch dabei, als Sie mit Ihrer Familie unterwegs waren, statt ICCJV-Sitzungen zu besuchen?
M: Im Engadin war sie nicht dabei, am Firmenfest in Deutschland auch nicht, beim Motorradausflug auch nicht. T war hingegen “an dieser Startsitzung auch dabei”, später dann nicht mehr.
VR: Haben Sie juristische Beratung von T anderweitig angenommen bezüglich ICCJV?
M: Nein.
VR: Die Texte des ICCJV seien ein “juristisches Tohuwabohu”.
[Ich glaube, der VR ist hier noch etwas intensiver über den ICCJV und die sprachlichen und inhaltlichen Mängel seiner Texte hergezogen, was ich den Pappnasen von Herzen gönne. Überhaupt liess der VR keine Gelegenheit aus, seine von mir völlig geteilte Verachtung für dieses Deppenprojekt auszudrücken. Aufgrund der Geschwindigkeit konnte ich (leider) meistens nicht mitschreiben bzw. den berechtigten Spott des Richters nur teilweise festhalten. Zu erwähnen ist auch, dass der Richter das sperrige Kürzel “ICCJV” oft absichtlich falsch zitierte, mit vor Verachtung triefender Stimme, so à la Ieh-Zeh-Jott-Zeh-Jott-Irgendwas… .]
VR weiter: Wann hatten Sie erstmals Kontakt mit dem ICCJV?
M: Das muss Mitte 2015 gewesen sein. Es war aber kein Kontakt zum ICCJV als Organisation, sondern zu Willibald Landschützer.
VR: Woher haben’s den gekannt?
M: Er habe ihn auf einer Veranstaltung Mitte 2015 in der Schweiz kennengelernt, im Appenzellerland.
VR: Das ist nicht gerade klein [meint das Appenzellerland].
M: Das ist sehr klein, das ist der kleinste Kanton.
VR: Wissen Sie’s genauer?
M: Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber es muss dort gewesen sein. Landschützer war Teilnehmer an einer Veranstaltung, nicht in einer “wichtigen Funktion”. In der Pause habe man sich kennengelernt, Landschützer sprach “von dieser Initiative” [meint das Pappnasengericht]. Der Name der Veranstaltung sei ihm nicht mehr bekannt, aber dort habe es Vorträge über Themen wie Permakultur oder Naturheilkunde gegeben.
[Man kennt’s: eine typische Schwurblerveranstaltung. Klingt nach ein bisschen “Lebensberatung” neben ein bisschen Pseudomedizin-Abzocke und ein bisschen grünem Anstrich. Wenn man sich jetzt besieht, wo das Ganze für Herrn Model geendet hat, … also da sag noch einer, Esoterik sei harmlos.]
VR: “Und do spricht Sie der Herr Landschützer jetzt in der Pause an”, man trinkt vielleicht “a Glaserl Sekt”, isst vielleicht “a bissl Schweizer Käse”. Was spricht der Herr Landschützer jetzt an?
M: Er sprach von dieser “ICCJV-Initiative”. Es gab ein Gespräch und das Thema von Landschützers Seite war “sicher der ICCJV”.
VR: War die Avalon-Idee auch Thema?
M: “Das könnte durchaus sein”.
VR: “Können’s des Avalon zwo-sechs a bissl den Geschworenen erklären? Wie müssen wir uns das vorstellen? Was ist Avalon? Bei uns heisst’s Kernöl!”
M: Erzählt von der Rede, die er halten sollte. Für ihn hätten sich “Polaritäten dargestellt”, eine “Vertrauenskultivierung” in Unternehmen, währenddem der Staat Misstrauen kultiviere, z.B. beim Thema Geldwäscherei “oder nicht zuletzt auch dieses Thema heute”.
[Demnach ordnet M die heutige Veranstaltung einfach als Misstrauen seitens des Staates ein. Interessante Sichtweise, aber ob schlau …?]
M weiter: Es brauche immer mehr Kontrolleure, es herrsche eine “Vollkaskomentalität”. Er habe “Stellung bezogen zugunsten der Vertrauenskultur” und “zur Überraschung des Publikums diesen Selbststaat gegründet”. [Ms Erklärung geht weiter in diesem leicht schwurbeligen Stil, ich höre auf mitzuschreiben und notiere mir nur noch, dass M seine “Neigung zu esoterischem Gedankengut” erwähnt. Immerhin, Selbsterkenntnis ist vielleicht der erste Schritt zur Besserung. Ob ihm ebenso klar ist wie mir, dass er seiner “Neigung zu esoterischem Gedankengut” wahrscheinlich die ganze Misere hier verdankt?]
VR: “Fühlen Sie sich vom Schweizer Staat angegriffen als Unternehmer?”
M: Nicht nur primär als Unternehmer, sondern er fühle sich “permanentem Misstrauen ausgesetzt wie jeder Staatsbürger”.
VR: Wer misstraut Ihnen konkret?
M: Zum Beispiel das Steueramt mit seinem “Verdacht auf Steuerhinterziehung”. Auch andere Stellen, die z.B. Revisionsforderungen ans Unternehmen stellen würden.
VR: Die Trennung in wichtig und unwichtig ist nicht so unbedeutend, oder?
M: Ja.
VR: Sie kritisieren also “eine zu intensive Verrechtlichung aller menschlichen Belange”.
M: Nicht die Verrechtlichung als solche, diese sei eine Tatsache, “muss man zur Kenntnis nehmen”. [Erneut verfällt M für eine Weile ins Reden – inhaltlich gibt seine schwurbelige Äusserung wieder zu wenig her, als dass ich es mir antun wollte, sie für die Nachwelt festzuhalten. Statt dessen schaue ich mir Staatsanwältin, Richter und Geschworene an und habe den Eindruck, auch sie machten etwas gelangweilte Gesichter.]
VR: Das heisst, Sie sind grundsätzlich jemand, der einem anderen vertraut?
M: Ja, normalerweise ist das auch gerechtfertigt.
VR: In der Schweiz gibt es auch Verbrechen? “Zürich Platzspitz, haben’s gar ned gehen können vor lauter Suchtgift, ned?”
M: Es gebe auch Fälle von Vertrauensmissbrauch. Das Unternehmen sei von Mitarbeitern bestohlen worden. Gefühlt seien solche Fälle aber eine “einstellige Prozentzahl”.
[Nochmals, an diesem Tag habe ich keine unterschiedlichen Kürzel für die Beisitzerinnen definiert, da ich es nicht gewohnt bin, dass die sich so stark einbringen. Schade, hätte sich heute gelohnt. Beide nenne ich hier B.]
B: Vertrauen Sie dem Staat?
M: Staat ist ein sehr abstrakter Begriff.
VR: Regierung?
M: Wir tragen alle eine Maske, “das wird vom Staat und der Politik stark bewirtschaftet”.
VR: Das heisst?
M: Es gebe ständig neue Regeln, der Staat sei überfordert.
VR: Vertrauen Sie dem Staat, der Regierung, der Demokratie? “Pink Floyd, ‘Do you trust the government’, kennen’s schon?”
M: “Wenn Sie sie Melodie auch noch singen könnten…”
VR: Wiederholt statt dessen die Frage: Vertrauen Sie dem Staat bzw. der Regierung grundsätzlich?
M Grundsätzlich ja, aber …
VR: “Als Individuum, was tut mir der Staat? Goar nix! I kann fast olles tun, was i wuil!”
M: Der Staat nimmt mich nicht als Individuum wahr.
B: Haben Sie Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?
M: [Sagt etwas Unspezifisches]
VR: Ist das Wissen oder blosse Meinung? Wenn 7000 Leute sagen: ‘Ich vertraue der Justiz nicht, weil sie mich verurteilt hat’, dann ist das lediglich eine Meinung.
M: Ich habe keine direkte Erfahrung mit der Justiz, deshalb kann ich mir kein Urteil anmassen, dass das Vertrauen nicht da wäre. Mit Rechtsanwälten habe ich bisher nur wegen Due-Diligence-Prozessen zu tun gehabt, nicht wegen einem Gerichtsfall.
[Der Begriff “Due Diligence”, den er hier selber eingebracht hat, wird später noch mehrfach unsanft auf ihn zurückfallen, wenn es darum geht, warum er nicht gemerkt hat / haben will, was das Pappnasengericht für eine Organisation war.]
M weiter: Wegen der zuvor angesprochenen “Verrechtlichung”: Heute gibt es so viele Rechtsnormen. Es gibt viel Literatur über §246 StGB.
Alle Richter: Uns interessiert nur die oberstgerichtliche Rechtsprechung.
B: Sie glaube schon, dass M als “Friedensrichter” geglaubt habe, er würde etwas besser machen als die Justiz.
M: Im Vertragsrecht gebe es eine Schiedsgerichtsbarkeit.
VR: Das hat der Staat geregelt!
M: In der Schiedsgerichtsbarkeit bestimmen beide Vertragsparteien einen Schlichter, es gibt eine freiwillige Einigung über den Ort, usw.
B: Sie verkennen zwei Dinge: Erstens: Wenn die Schlichtung nicht gelingt, landet man beim ordentlichen Gericht. Zweitens: Da geht es um Zivil- und nicht um Strafrecht.
Sehen Sie einen Unterschied zwischen Unternehmen und Staat?
“Ich mach Sexualstraftaten hier im Haus.” Man stelle sich vor, ein achtjähriges Mädchen sei missbraucht worden, “es braucht den Staat und die Gerichtsbarkeit.” Sehen Sie den Unterschied zwischen Unternehmen und Staat oder sagen Sie dem achtjährigen Mädchen: “Kümmer dich selber”?
M: “Ich bin überrascht, wie das in eine andere Richtung läuft. Ich habe fast das Gefühl, Sie fühlen sich angegriffen, wenn ich die Schiedsgerichtsbarkeit…”
B: Wir stellen Fragen zu Ihrer Rolle als “Friedensrichter”. Ob Sie selber Misstrauen gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben, dass Sie selber “Friedensrichter” wurden.
M: Schiedsgerichte entlasten die ordentliche Gerichtsbarkeit erheblich.
B: Wir wollen das nicht kleinreden.
VR: Und es kann Ihnen egal sein, ob Gerichtsbarkeit was kostet oder nicht.
M: Friedensrichter sei eine Einrichtung, die es wahrscheinlich auch in Österreich gebe, eine gute und lobenswerte Einrichtung, und es sei unerheblich, ob sie vom Staat oder privat “erfunden” worden sei. Er finde daran die Vermittlung zwischen den Parteien gut.
VR: Warum haben Sie nicht einfach eine Variante gefunden, Streitschlichter zu sein, die es gibt?
M: Vielleicht dreht sich die Frage darum, was für ein Verständnis ich vom ICCJV habe.
VR: Bringt das Beispiel eines Jihadisten, der jemandem den Kopf abschneidet, und andere ähnlich krasse Beispiele. Fragt, ob M ernsthaft glaube, als Friedensrichter dann die Frage zu stellen, wie man da jetzt einen Ausgleich schafft? Zeigt eine Kopie des ‘Wiener Statuts’ [eine Art Verfassung des ICCJV] und hebt zu einer regelrechten Tirade an: “Wenn i das lese, krieg i an mittelprächtigen Lachkrampf! Des geht bei mir ned ins Klo!” Drückt seinen Unglauben aus, dass M – “tschuldigung, jetzt sand’s Akademiker” – bei so etwas mitmacht, schliesslich sei M “nicht auf der Nudelsuppe daherg’schwommen”. Ist fassungslos, dass M seinen “Fingerprint” [so werden vom Gericht die szenetypischen roten Daumenabdrücke genannt] für dieses Dokument gegeben habe. “Das machen meine vierjährigen Enkel mit Kartoffelstempeln! Ist Ihnen nix zu bled?”
Dann nimmt der VR einen Beschluss des “High Council” des ICCJV über ein “generelles Drogenverbot”. “I bin seit 31 Jahren im Drogeng’schäft”, meint er und zitiert eine besonders lächerliche Stelle aus dem Beschluss, “Löbingerbühne! Des ist a Faschingsveranstaltung!” Zitiert weiter: “‘Amtshandlung in der Öffentlichkeit’, das ist das Beste, wos i in 42 Jahren meiner Karriere gelesen hab”. Und zu den “Fingerprints”, die auch auf diesem Dokument vorhanden sind: “Also I bin von den Socken! Das versteh i ned, seien’s mer ned bes!” M sei ein Angeklagter, “der sicher ned dumm ist, und dann kommen’s zu sowas dazua?” Wenn ihm jemand so ein Dokument unterbreiten und ihn zum Unterzeichnen mit “Fingerprint” auffordern würde, “dann schreib ich schweizerisch: ‘Grüezi, mein E-Mail besteht nicht mehr für dich’”.
Verteidiger (V): Die Frage sei: Wie kommt es zu diesen Unterschriften?
M: Das Amt des Friedensrichters habe ich nicht nur nicht gesucht, sondern auch nicht ausgeführt.
VR: Zeigt ein weiteres Dokument, “da steht ‘Beschluss der Vollversammlung’”, in welcher Eigenschaft waren Sie dort?
M: Ich habe den Eindruck, das Gericht meint, dass ich überall in Führungsfunktionen bin, weil ich das beim Unternehmen auch bin. Beim ICCJV war ich in erster Linie Gastgeber und habe ein Domizil zur Verfügung gestellt. Es gab eine Idee, “und in diese Idee mus jetzt Ordnung gebracht werden”, deshalb habe er den Pappnasen das Domizil gegeben, sonst wäre es zu keiner “Geburt” gekommen. Dem ICCJV gehe es um Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverbrechen, Völkermord…
[Autsch. Das sagt er so, als halte er es für ein Argument, das ihm Verständnis einbringt …]
VR: (ungehalten) Wie wollen’s bei Kriegsverbrechen schlichten?
M: “Meine Rolle war die des Gastgebers.” Er erinnere sich an Konflikte zwischen ICCJV-Mitgliedern, in die er schlichtend eingegriffen habe, und meint: Es wurde mir “von aussen angetragen: Dann sei doch Friedensrichter”. Er habe nie den “Anspruch” gehabt, Friedensrichter zu sein, auch in Konkurrenz zu bestehenden Friedensrichtern.
[Stichwort “bestehende Friedensrichter”: Ich weiss nicht, wie klar es den Österreichern (insbesondere den Geschworenen) ist, dass es ein Amt dieses Namens in etlichen Kantonen der Schweiz tatsächlich gibt, insbesondere auch in Daniel Models Heimat, dem Kanton Thurgau. Es handelt sich um eine Schlichtungsbehörde für privatrechtliche Streitigkeiten von geringem Streitwert; das Amt des Friedensrichters ist auch Personen ohne juristischen Abschluss zugänglich.
Zur Illustration verlinke ich hier einen Artikel über eine echte thurgauische Friedensrichterin.
Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass Model dieses “niedrige” schweizerische Friedensrichteramt als Hintergrund im Kopf hatte, als die Pappnasen zu ihm kamen und meinten: “Servus Daniel, wie schaut’s aus? Wuilst Friedensrichter werden bei unserem leiwanden Gerichtshof?”
Natürlich ist es trotzdem immer noch dämlich, um nicht zu sagen SAUDÄMLICH und Ausdruck einer verächtlichen Haltung zur Demokratie, sich so ein Amt einfach von einem Pappnasengericht vermeintlich verleihen zu lassen, statt sich für das echte Friedensrichteramt zur Wahl zu stellen. Das will ich gar nicht beschönigen.
Auf das existierende Friedensrichteramt in der Schweiz mache ich deshalb aufmerksam, weil (Spoilerchen:) der Verfassungsschützer im Zeugenstand später von einer Skizze sprach, die in Österreich bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde und der zu entnehmen sei, wer wo sitzt bei einer Pappnasengerichtsverhandlung. Und der “Justice of the Peace” sitzt, wie der Zeuge leicht dramatisch überhöht zum Vorsitzenden Richter sagte, “in der Mitte, da, wo Sie sitzen”.
Sieht also so aus, als sei der “Justice of the Peace” aus Pappnasensicht wirklich was Ultrawichtiges gewesen, ähnlich den Fantasierichtern beim GCCL mit ihren tollen Stempeln.
Es fragt sich nur, ob Model das auch wirklich mitbekommen hat. “Gerichtsverhandlungen” mit ihm als “Justice of the Peace” sind anscheinend nicht überliefert, und ob er so eine Gerichtsskizze mal gesehen hat, ist ebenfalls fraglich. Die Thurgauer Zeitung vom 10.11.2016 zitiert ihn in indirekter Rede so: “Er bekleide lediglich das Amt eines Friedensrichters”. Es hat nicht den Anschein, als hätte er dieses “Amt” damals als besonders hochrangig betrachtet.]
B: In einer der Beilagen des Verteidigers [einer von M am 15.06.17 an Uwe Grampe gesendeten E-Mail, also aus der Zeit nach dem Rauswurf des ICCJV aus dem Modelhof] schreibe M, er würde das Amt als “Friedensrichter” nur “ruhen lassen”.
VR: Zitiert aus einer anderen Mail, deren Absender auch M war: “Ich walte konkret als Friedensrichter”. Beugt sich langsam nach vorne, fixiert den Angeklagten vom Richterpult herab mit einem vielsagenden Blick und sagt in genüsslich-zerfleischendem Ton: “Sie walten konkret als Friedensrichter”.
M: Zur ersten Mail (an Grampe): Uwe Grampe sei der Leiter des ICCJV Schweiz gewesen. Die Funktion “Friedensrichter” sei dem jeweiligen Land zugeordnet gewesen. Es handle sich nicht um eine Führungsfunktion, und er sei auch nicht im “High Council” gewesen.
B: “Was heisst ‘ruhen’?”
M: Wenn ich “Friedensrichter” bin, müssen zwei Parteien da sein, die das Gericht anrufen.
VR: Geben Sie zu, dass Sie die Funktion “Friedensrichter” für den ICCJV hatten?
M: (Schweigt lange.) “Ich kann einfach wiederholen, ich bin nie als Friedensrichter…”
VR: “Waren’s jetzt Friedensrichter oder nicht?”
M: “Noch einmal: Ich hatte keine Funktion im ICCJV, und das haben leitende Mitglieder als störend empfunden.”
B: Waren Sie Friedensrichter oder nicht? Ihr Anwalt hat es auch so geschildert.
M: Nein.
B: Aber warum “ruhen lassen”?
M: “Dann habe ich mich hier zu wenig klar ausgedrückt”. Zur zweiten zitierten E-Mail [an eine Iris XY, den Namen habe ich nicht verstanden und sagt mir nichts] und dem enthaltenen Satz “Ich walte konkret als Friedensrichter” …
VR: “Was haasst das jetzt?”
M: “Friedensrichter” sei eine sehr ehrenvolle Bezeichnung, “und ich funktioniere sehr auf Begriffe”. Er habe an der Bezeichnung Gefallen gefunden.
[An dieser Stelle mal eine Bemerkung zu meinem bisherigen Eindruck von diesem Angeklagten: Offenbar hält er sich für ziemlich intellektuell und seine schwurbeligen Ausführungen für tiefsinnige Philosophie; Widerspruch und Kritik scheint er nicht wirklich gewohnt zu sein. Dass er jetzt mit manchen Äusserungen nicht punkten kann bei den Richtern, sondern sich im Gegenteil immer tiefer reinreitet, merkt er anscheinend tatsächlich nicht, obwohl es sich für den äusseren Betrachter (also beispielsweise mich) überdeutlich ankündigt, dass der Schwurgerichtshof allmählich die Geduld mit ihm verliert.
Von meinem Eindruck her kann ich mir absolut vorstellen, dass er beim Angebot des “Friedensrichteramtes” über seine Eitelkeit gestolpert und der Versuchung erlegen ist, sich im “Glanz” dieses “Amtes” zu sonnen, bzw. von aussen betrachtet, sich in dessen Peinlichkeit zu wälzen.
Ausserdem ist hier die erste meiner fünf komplett vollgeschriebenen Papyrusrollen zu Ende.
Incipit liber II.]
M weiter: Man solle “die soziale Konstellation und den Kontext nicht unberücksichtigt lassen”. An diesem Tag [gemeint ist der Tag, an dem die Mail an Iris XY gesendet wurde] habe es eine Pressemeldung zur Anzeige von Dietmar Mühlböck gegeben, diese sei “rufschädigend” gewesen. Seine Mitarbeiter seien beunruhigt gewesen, das aus der Zeitung über ihren Chef zu erfahren. Er könne das verstehen, “ich war nämlich auch aufgeregt”. Das durch Mühlböck angestrengte Verfahren sei später eingestellt worden.
VR: Da sind Sie nach Liechtenstein gezogen, die Behörden in Liechtenstein haben es dann eingestellt.
[Dass der VR da falsch liegt, weiss sogar ich.]
M: Das sei falsch! Die Behörden in Liechtenstein hätten das Verfahren abgelehnt, Kreuzlingen in der Schweiz habe es dann entgegengenommen.
V: M habe recht. Die Einstellung des Verfahrens sei durch die Staatsanwaltschaft in der Schweiz erfolgt.
M: Ja, zweieinhalb Jahre später.
VR (ungehalten): Sie wollen uns “verklickern”, dass Sie nur Ihre Mitarbeiter beruhigen wollten mit dem Begriff “Friedensrichter”. Was soll “ich walte” anderes heissen?
M (ebenfalls ungehalten): Sie sind spitzfindig und vernachlässigen den sozialen Kontext! Wenn Sie mir das absprechen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht. Der Begriff “Friedensrichter” ist positiv konnotiert, aber Sie werfen mir das jetzt vor.
VR: Zitiert weiter aus der betreffenden Mail: “Wenn Probleme auftauchen, kann ich jederzeit die Beziehung zum ICCJV abbrechen”, und folgert: Es gab also eine Beziehung.
B: Erinnert wieder an den Ausdruck “ruhen lassen” bezogen auf das “Amt” als “Friedensrichter”.
VR: Das war ein halbes Jahr später [in der anderen zitierten Mail].
M: Der ICCJV war “als Institution noch nicht geboren”, er habe noch keine Anerkennung gehabt.
B: Aber wenn man als Richter ernannt ist, dann ist man Richter. Das Amt innezuhaben, sei auch nicht dasselbe, wie es auszuführen.
M: “Ich bewundere Ihre Spitzfindigkeit”. Er bestehe aber auf seiner Sichtweise, dass der “soziale Kontext” wichtig sei.