Immer noch steht Manfred J., Reichsbürger aus Südbaden, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem OLG Stuttgart. Ein weiterer Prozesstag, an dem drei Polizisten, unter ihnen auch der Geschädigte und Nebenkläger, als Zeugen einvernommen wurden, wurde von Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht. Wir geben hier mit der freundlichen Erlaubnis des Users “Mr. Devious” dessen Bericht wieder. Auch der User “Reichskasper Adulf Titler” hat vom selben Tag einen Bericht verfasst, konnte jedoch nicht den gesamten Verhandlungstag abdecken.
Verhandlungsbericht vom 23.11.22
Heute wurden insgesamt drei Polizisten (nachmittags auch der verletzte Polizist und Nebenkläger; im Folgenden: N) sowie ein Rechtsmediziner gehört. Ich möchte die Aussagen nicht in chronologischer Reihenfolge wiedergeben, sondern das Tatgeschehen eher in groben Zügen darstellen und dabei auf die Details eingehen, die nach meiner laienhaften Sicht besonders wichtig sind. Dann gehe ich auf die von N geschilderten Verletzungen und Folgen ein. Wie @Reichskasper Adulf Titler schon schrieb, wurde das Tatgeschehen drei Tage nach dem Vorfall unter Beteiligung der Zeugen S und W nachgestellt und die Rekonstruktion mit Video aufgenommen, das auch vorgespielt wurde.
Also: Der Angeklagte (im Folgenden: J) wird – nachdem er sich bereits zwei Kontrollen entzogen hatte – von drei Polizeifahrzeugen verfolgt. Die heute Vormittag vernommenen Zeugen S und W sitzen im zweiten Fahrzeug, N im dritten. An einer übersichtlichen Stelle überholt das erste Fahrzeug Js Wagen, woraufhin J eine Vollbremsung „mit flackernden Bremslichtern“ hinlegt. Das überholende Fahrzeug 1 bemerkt die Vollbremsung wohl nicht und fährt weiter. Es spielt beim heutigen Thema keine Rolle mehr. Fahrzeug 2 mit den Zeugen S (Fahrer) und W (Beifahrer) leitet ebenfalls eine Vollbremsung ein und kommt ca. einen halben Meter hinter J zum Stehen. S und W warten einige Sekunden: Was macht er jetzt? Da J nicht weiterfährt, steigen sie aus. W leuchtet von hinten rechts in Js Auto. J hat beide Hände am Lenkrad, auf Beifahrersitz und Rückbank sind keine Waffen zu erkennen.
Als W versucht die Beifahrertür zu öffnen, stößt Js Wagen plötzlich zurück und touchiert Fahrzeug 2. Dabei drückt die hintere linke Ecke von Js Wagen das Kennzeichen von Fahrzeug 2 etwas ein. (Ich meine in der Presse gelesen zu haben, J habe das Polizeifahrzeug „gerammt“. Das wäre definitiv übertrieben, so wie sich der Schaden auf den gezeigten Bildern dargestellt hat). Das Schadensbild linke hintere Fahrzeugecke versus Kennzeichen in der Mitte erklärt S so, dass er versetzt hinter Js Wagen angehalten hätte. W meint, die beiden Autos seien in einer Flucht gestanden, aber J habe beim Rückwärtsfahren nach rechts eingeschlagen. Ein versetztes Anhalten, wie es bei Polizeikontrollen praktiziert wird, um den kontrollierenden Polizisten vor dem nachfolgenden Verkehr zu schützen, sei bei der Gefahrenbremsung gar nicht möglich gewesen. W hatte den Eindruck, J wolle wenden. Insgesamt hat mich hier Zeuge W mehr überzeugt als Zeuge S.
Inzwischen – S und W waren gerade ausgestiegen – ist N mit Fahrzeug 3 vorbeigefahren und stellt das Fahrzeug quer zur Fahrbahn. Nicht direkt vor J, sondern mit etwas Abstand, weil seine Geschwindigkeit noch zu hoch war. (N war übrigens deswegen allein im Fahrzeug, weil er von der Polizeiwache aus gestartet war und der letzte verbliebene Kollege die Wache besetzt halten musste.) N hat einen neongelben Anorak mit reflektierenden Streifen und Aufschrift Polizei an, ist also auch im Dunkeln gut zu sehen. N steigt aus, um seine Kollegen zu unterstützen. Damit es schnell geht, stellt er den Hebel der Getriebeautomatik nicht auf P, weil das automatisch geschieht, wenn er die Tür öffnet, und lässt Blaulicht und Martinshorn an. Beim Aussteigen zieht er bereits seine Pistole; er hat sie lieber in der Hand, wenige Tage zuvor war der Doppelmord von Kusel. N läuft/rennt um das Heck seines Fahrzeugs, die Pistole in der rechten Hand nach unten gerichtet. Das ist Ns letzte Erinnerung. Er ist erst wieder im Uniklinikum Freiburg zu sich gekommen.
Als N auf Höhe des Hecks von Fahrzeug 3 ist, fährt J nach vorne los mit Lenkeinschlag links auf die Gegenfahrbahn. Dort steht bzw. bewegt sich N. Zeuge W sagt aus, J habe zügig beschleunigt, aber ohne quietschende Reifen. J sei „schnurstracks“ auf N zugefahren. Dann hat Zeuge W die Schüsse wahrgenommen, die N noch von vorn auf Js Wagen abgegeben hat. N wird auf die Motorhaube „aufgeladen“ und nach mehreren Metern auf die Straße geschleudert. S hat sein Magazin von hinten auf Js Wagen leer geschossen (14 Schuss), soweit ich das verstanden habe aber erst als N auf der Straße lag.
Zentrale Fragen aus meiner Sicht:
Mit welcher Geschwindigkeit ist J auf N zugefahren? Die Rekonstruktion ergab wohl eine Geschwindigkeit von 25 km/h, mit der N von J auf die Motorhaube genommen wurde – das entnahm ich aber erst der Aussage des Rechtsmediziners, wonach Ns Verletzungen zu dieser Geschwindigkeit passen würden.
Hat J vor N gebremst oder seine Geschwindigkeit vermindert? Nach übereinstimmender Aussage von S und W nein.
Hat J versucht, N auszuweichen? W hat eine Lenkbewegung nach links wahrgenommen, ob das eine Ausweichbewegung war oder J gerade auf N zuhalten wollte, der versuchte nach rechts (aus seiner Sicht) auszuweichen, konnte W nicht beurteilen.
Hätte J die Kollision mit N vermeiden können? Nach übereinstimmender Aussage von S und W ja. Er hätte bremsen können, oder es wäre auch genug Platz zwischen N und dem quer stehenden Fahrzeug 3 gewesen. Zeuge S sprach ausdrücklich von „willentlichem Tun“.
Hätte N ausweichen können? Versucht hat er es, aber nach Einschätzung von S und W war es unmöglich.
N berichtet von seinen Verletzungen und den Folgen: Hirnblutung zwischen innerer und mittlerer Hirnhaut (Hirnwand? – meine Handschrift!), die aber von allein gestoppt hatte. Vier Brüche im Gesicht, davon erfordert ein Jochbeinbruch links eine OP. Prellungen, Schürfwunden, Platzwunden an Nase, Kinn, Stirn, Ellenbogen, Zehen. Lange kann er nur weiche Nahrung zu sich nehmen. Er hat immer noch Schmerzen in der linken Gesichtshälfte, die Neurologen vermuten eine Nervenquetschung. Dass N unter einer PTBS leidet, war in der Presse bereits zu lesen: Während der Reha verändert sich sein Verhalten. Er hat Schlafstörungen, hat wiederkehrende Träume von Scheinwerfern, die auf ihn zukommen und Silhouetten von Windschutzscheiben. Er ist gereizt und schreckhaft. Nach Triggern wie Knallgeräuschen oder Martinshörnern hat er auch körperliche Symptome. Seine Frau hat Verständnis für seine Gereiztheit, sein ältester Sohn, neun Jahre, versteht es in Ansätzen, aber die beiden jüngeren Kinder sehen nur, „dass Papa schlecht drauf ist“. Ein weiterer Einsatz in bisheriger Funktion als Dienststellenleiter ist ausgeschlossen wegen Retraumatisierungsgefahr. N ist noch krank geschrieben, nach Ende des Prozesses ist eine Wiedereingliederungsphase angedacht mit einer Verwendung in Innendienst/Verwaltung/Fortbildungsplanung. An Medikamenten nimmt er zur Zeit ein leichtes Antidepressivum und Schlafmittel. Einmal wöchentlich ist er in Gesprächstherapie, in Vorbereitung des Prozesses sogar zweimal wöchentlich.
Auf Frage der Richterbank, ob er sich eher für draufgängerisch oder für besonnen hält, sagt N u.a.: „Ich habe Frau und Kinder, ich bin nicht willens, mich vor ein beschleunigendes Auto zu stellen und zu denken, der wird schon anhalten.“ Auf weitere Fragen der Richterbank: Es hat bisher keine Entschuldigung oder den Versuch einer finanziellen Entschädigung durch J gegeben. Zivilrechtliche Ansprüche gegen J werden nach Ende des Strafprozesses geprüft.
Der Rechtsmediziner erläutert die Verletzungen von N. Die Schürfwunden dürften beim Aufprall auf den Asphalt (raue Oberfläche, nicht Motorhaube) entstanden sein. Dass N keine Unterschenkelfraktur erlitten habe, deute auf eine niedrige Kollisionsgeschwindigkeit, die bei der Rekonstruktion ermittelten 25 km/h würden dazu passen. Die aufgetretene Kombination von Bewusstlosigkeit und Nasenbluten sei aber „abstrakt lebensgefährdend“ gewesen, weil das Blut in die Atemwege hätte gelangen können.
Weitere Bruchstücke:
J hat an diesem Tag nichts gesagt, aber manchmal Notizen gemacht.
Sein Verteidiger agiert sehr sachlich. Er scheint aber nicht der erste Verteidiger gewesen zu sein. Ein Richter hat N gefragt, ob es gegen ihn (N) von einem früheren Verteidiger eine Strafanzeige gegeben habe. N war davon nichts bekannt.
Der (jetzige) Verteidiger beanstandet, dass die Rekonstruktion bei Tageslicht stattfand. Er regt an, sie noch einmal bei Dunkelheit zu wiederholen.
Zeuge W hatte ursprünglich sein Einverständnis verweigert, eine Kopie der Videoaufnahme von der Rekonstruktion an die “Akteneinsichtsberechtigten” (sprich Verteidiger) herauszugeben. Er hatte wohl Angst, es würde weitergegeben und dann in Reichsbürgerkreisen zirkulieren. Der (jetzige) Verteidiger bittet W eindringlich, sich das nochmal zu überlegen, sonst müsse er (der Verteidiger) jedesmal nach Stuttgart fahren, um das Video anzuschauen. Er versichert, er werde es nicht weitergeben, an niemanden. W gibt daraufhin sein Einverständnis.
Was ist mein Fazit dieses Tages? Wer als Zuschauer Reichsbürgerspektakel erwartete, ist enttäuscht worden. Im Moment klärt das Gericht in mühevoller Detailarbeit den äußeren Geschehensablauf auf. Interessanter für unser Forum könnte es später werden, wenn die innere Motivation des J beleuchtet wird: Dass J N absichtlich angefahren hat, haben heute beide Zeugen S und W bekundet. Aber handelte J mit Tötungsvorsatz? Und wenn ja: Aus Polizistenhass bzw. aufgrund staatsfeindlicher Einstellung? Leider kann ich nicht sagen, an welchen Prozesstagen diese Fragen behandelt werden und dabei vielleicht das Reichsbürgervorleben von J zur Sprache kommt.
Edit: Noch ein Bruchstück. N nahm in Absprache mit dem Gericht nicht im eigentlichen Zeugenstand vor der Richterbank und 2 Meter von J entfernt Platz, sondern neben seinem Rechtsanwalt.