Imperator Fiduziar aka Peter Fitzek und die unendliche Geschichte mit dem Führerschein

Im Vorfeld der gestrigen Verhandlung hatte König Peter, Imperator Fiduziar, Menschensohn des Horst und der Erika, Peter der übelriechende Bezopfte, Herrscher über ein Krankenhaus am Rande der Stadt und 7 Zwerge noch “Prozessbeobachter” gesucht. Seine Majestät lies verbreiten:

Unter den Augen vieler wachsamer Prozeßbeobachter und der Medien können wir das Gericht dazu bringen, sich an die niedergeschriebenen Gesetze zu halten.

Man kann sagen: Es hat geklappt. Das Gericht hat sich an die  “niedergeschriebenen Gesetze” gehalten.

Da der Zwergenkönig ja um Prozessbeobachter gebeten hatte, waren auch Undercover-Agenten des SSL anwesend. Agent “Echt?” hat einen zwar ausführlichen und langen, aber umso kurzweiligeren und amüsanten Prozessbericht verfasst. Viel Spaß beim Lesen!

Bericht zur Verhandlung am Amtsgericht Dessau-Rosslau am 5.4.2016

Öffentliche Verhandlung 11 Ds 330/13 (394 Js 2844/13) Richter am Amtsgericht Rosenberg

Angeklagter: Peter Fitzek alias Oberster Souverän mit Verteidiger Rechtsanwalt Rico Schumann

Beginn der Verhandlung: 13:19 Uhr bei bestem Königswetter

Anwesend: Zwerge, Fans, stark riechende Rentner, Trolle, die Staatsflotte und offensichtlich Teil einer Schulklasse (desinteressiert)

Korrigiert By MUTTI!

Zu Beginn der Verhandlung werden die Fotografen gebeten ihre segensreiche Arbeit einzustellen. Danach wird das Gutachten des BKA zum Führerschein in Augenschein genommen, da RA Schumann dies noch nicht kennt. Kleine Schlappe; Schumann will hinter den Richtertisch laufen, wird aber gebeten, von vorne vorzutreten – ist ja auch keine Karnevalssitzung – der Richtertisch gehört dem Vorsitzenden. Peter mach solange Post, na ja, besser als Nagelpflege.

Es herrscht ein bisschen Verwirrung, da Peter behauptet hat, dass noch weitere Führerscheine beschlagnahmt wurden. Das Hauptzollamt aus Halle habe zugeschlagen. Der Richter hat aber nach seinen Recherchen keine Spuren weiterer Fleppen/Lappen auffinden können. Der Richter sagte relativ belustigt, dass Fitze zeitweise nicht einmal einen Führerschein des KRD gehabt habe.

Peter übergibt stolz einen Schriftsatz und weist daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Abgabe seiner Fahrerlaubnis angenommen habe – und dies SCHNELL! Das Aktenzeichen sei BvR 170/16 und jetzt liege alles der Kammer zur Entscheidung vor.

Fitzek überreicht wortreich „Farbmuster“ seiner KRD-Führerscheine. Die wären eigentlich nur zur Farbauswahl produziert worden und Fitze habe dann versehentlich so ein Teil mit Geltungsdauer von nur einem Tag, vom 7.7.15 bis zum 7.7.15, vorgelegt. Von der Seite betrachtet, scheint Fitzes Nase bei der Behauptung doch etwas länger geworden zu sein. RA Schumann verzieht dabei das Gesicht und schaut in eine andere Richtung.

Der Richter macht sich über die wechselnde Geltungsdauer der KRD-Führerscheine lustig. Ob diese beliebig festgelegt würde? Peter barmt darauf hin rum, man habe alles beschlagnahmt und alles fortgetragen und da habe man nicht mehr so den rechten Überblick gehabt, was man in die Ersatzdokumente eintragen sollte. Tja, womit man so alles als Staatsoberhaupt zu kämpfen hat. Peter will dann noch, dass das Gericht rechtliche Feststellungen zu beschlagnahmten Sachen trifft. Der Richter weist ihn darauf hin, dass Peter ja sogar den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht gefunden habe, dann würde er ja auch einen geeigneten Rechtsweg für diese Wünsche finden – der liege aber nicht in diesem Verfahren.

Dann wird der Auszug aus Verkehrszentralregister verlesen – lang, lang, lang! Die ganze Geschichte eines unbelehrbaren Rasers:

–   27.10.03   Erteilung der Fahrerlaubnis
–   ohne Datum   30 Tagessätze zu 15 Euro
–   6.11.08      Entzug des Lappens
–   5.11.09      Wiedererteilung
–   15.6.09      75 Tagessätze zu 20 Euro
–   28.10.10   23 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft 105 Euro
–   23.12.10   Verwarnung AG Wittenberg
–   1.4.11      28 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft 80 Euro
–   20.10.10   1 Monat Fahrverbot + 240 Euro wegen 58 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
–   31.9.12      120 Euro wegen gefährlichen Überholens
–   13.9.12      Verzicht der Fahrerlaubnis beim LK Wittenberg
–   4.9.12      70 Euro bei 22 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
–   18.9.12      390 Euro + 1 Monat Fahrverbot wegen 46 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft
–   20.9.12      160 Euro wegen 22 km/h zu schnell innerhalb der Ortschaft
–   1.11.12      835 Euro + 2 Monate Fahrverbot wegen 62 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
–   23.10.12   180 Euro wegen 36 km/h zu schnell außerhalb der Ortschaft
–   20.2.13      200 Euro + 1 Monat Fahrverbot wegen 29 km/h außerhalb der Ortschaft

Oh je, der Peter hat es nicht leicht – und ich auch nicht beim mitschreiben.

Danach entspann sich ein munterer Dialog zwischen Peter und dem Richter. Rechtsanwalt Schumann schaute dabei zumeist aus dem Fenster. Die Staatsanwältin hatte es schwerer, da sie nur Peter anschauen konnte.

Peter hat in Paraguay keine Prüfung gemacht, sondern will seinen deutschen Führerschein vorgelegt haben. Daraufhin hat der dann den Paraguay -Lappen erhalten, der ja leider nach BKA eine Totalfälschung war. Im Übrigen habe ich dazu in der Verhandlung weiter nicht gehört, ob dies nicht eine strafbare Lappenfälschung darstellt.

Der Richter erläuterte ihm daraufhin, dass man aber den deutschen Führerschein abgeben müsse, wenn man dafür einen ausländischen erhalte. Diese Argumentation hinkte leider so dolle, dass sogar Peter es merkte und darauf hinwies, dass dies nach deutschem Recht so sei, aber nicht nach Paraguay -Recht so sein müsse. Der Richter ruderte dann etwas zurück und verwies auf internationale Abkommen, und dass man annehmen könne, dass dies auch in Paraguay so sei. Etwas unclever von ihm, aber die alte Juristenweisheit ist doch immer, dass dies dahinstehen könne, da es darauf nicht ankomme. Für Richter in solchen Verfahren, meine 50 Ct. – weniger rumreden und sich aufs Wesentliche konzentrieren. Man begibt sich nur auf das Niveau solcher Spinner und da sind sie einem überlegen.

Rechtsanwalt Schumann wachte dann auch mal auf und bemängelte das BKA-Gutachten. Im Gutachten stehe etwas von „autorisiertem Vergleichsmaterial“. Was das denn sei? Nun ist das für seine geschätzte Mandantschaft nicht so clever. Dem BKA als Bundesbehörde wird man letztendlich schon glauben und wenn man so dämlich ist, den Sachbearbeiter vor Gericht antanzen zu lassen, produziert das nur Kosten, die Fitzel am Ende tragen muss. Der Richter meinte aber auch nur cool, dass man das Teil nur anschauen brauche, um feststellen zu können, dass das wohl kein amtliches Dokument sein könne. Zum Fitzel sagte er dann: Sie können das Gutachten ja angreifen. Peter murmelte aber, es jetzt nicht angreifen zu wollen, wohl aber später – wahrscheinlich vor dem jüngsten Gericht.

Der Richter fragte dann, ob man die Beweisaufnahme schließen könne.

Daraufhin drehte aber Völkerrechtler Fitze auf und verwies auf umfangreiche Unterlagen zum Völkerrecht die bereits übergeben worden seien. Der Richter solle nun seine Meinung sagen, ob es sich beim KRD um einen Staat handeln würde oder nicht.

Allerdings konnte der Richter kontern, dass es zum ersten ein Urteil erst am Ende gäbe und zum zweiten er keine Meinung äußere, sondern eine Entscheidung über Rechtsfragen treffe. Peter übergab dann weitere Unterlagen aus der Weite des Internets. Eine Stellungnahme von Christian Schaller sowie Urteile des „International Court of Justice – vom ihm persönlich teilweise aus dem Englischen übersetzt. Er wollte dazu gleich noch etwas ausführen – allerdings vom Platz aus, wie der Richter höflich, aber bestimmt ausführt.

Nun sind Juristen wohl nicht besonders scharf darauf, wenn Laien in Rechtsfragen rumdilettieren und Köche dazu noch eine Übersetzung anfertigen. Insofern schaute die Staatsanwältin auch konsequent unter ihren Tisch. Bei Schülern würde ich dort ein Handy vermuten – bei Juristen selbstverständlich höchstens einen Kommentar zur ZPO. Der Richter schaut dann auch lustlos auf die Zettel und sieht, dass sich das Zeug mit dem Kosovo beschäftigt. Dumm gelaufen, Peter wollte es als Beweis für seine erfolgreiche Sezession einführen. Der Richter merkte dann auch süffisant an, dass selbst mit beschränkten Englischkenntnissen zu erkennen sei, dass sich das Zeug mit dem Kosovo und nicht mit dem KRD beschäftige. Na, da bekommt das Wort „einführen“ für Peter doch eine ganz neue Bedeutung.

Der Richter fragte Peter dann, auf welche Religion, Volksgruppe oder ähnliches sich sein staatsbildendes Element bezieht. Das sagt man Peter nicht zweimal und hört er „Glauben“ kann man da natürlich bis zum Spaghettimonster alles darunter subsumieren. Peter lehnt das satanische System der BRiD ab und glaubt stattdessen an alles Gute und Schöne, wohl unterschlagene und silikonierte Glocken. Der Richter macht sich dann etwas darüber lustig, dass in Peterles Staat er der oberste Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker sei. Nein, nein, rief da der Peter. Dies sei nur vorläufig so, bis genügend Gemeinden zum KRD übergetreten seien. Na – alles muss man selber machen. Es hätten aber schon Gemeinden angefragt. Da wird er etwas fuchtig und droht mit dem Bundesverfassungsgericht. Aber mal ehrlich, die Willy-Lohmann-Straße in Dessau-Rosslau ist vom Bundesverfassungsgericht doch schon etwas entfernt. Hätte er da nicht eher mit Putin drohen sollen? Na ja, Fitze ist eben nur ungern der Treuhänder, der „Fiduziar“, wenn man die anderen Menschen endlich seine Göttlichkeit erkennen würden.

Der Richter fasst den Sermon von Fitze dann auch schön zusammen: Sie springen zwischen dem Rechtssystem der BRD und des KRD hin und her. Das ist tatsächlich auffällig. So ganz traut Fitze seinem Zwergstaat selber nicht. Er bemüht stattdessen gern und oft die Gesetze der verachteten BRiD.

Nun hat der Richter dem Spinnkram genug zugehört, das Publikum hatte seine Gaudi und der Protokollant will auch irgendwann mal nach Hause. Also kommen jetzt die knallharten Fragen:

Was machen Sie beruflich?   Staatsoberhaupt (die Schulklasse muss lachen)
Einkommen?         Alles in einen Topf usw. usf. irgendetwas mit 324 Euro?? (unverständlich,       allerdings dem Richter auch ziemlich Wurscht, da es wohl nicht um eine
Geldstrafe gehen wird)
Familienstand?         Nach BRD-Gesetzen ledig (nach KRD-Gesetzen silikoniert?)
Kinder?   Drei erwachsene Kindern, keine Unterhaltspflicht (da halten sich ja Kinder-
und Zwergenanzahl schon fast die Waage)
Schulausbildung?      Zehnklassen Polytechnische Oberschule
Berufsausbildung?   Koch mit abgeschlossener Ausbildung, Meisterlehrgang Gaststätten – und
Hotelgewerbe
Weitere Ausbildung?   Da juckte es das Peterle sicherlich, aber ist „König“ ein Ausbildungsberuf – also Schweigen
Ausgeübte Tätigkeiten?   Jeansladen, Esoladen u.ä? Fragt der Richter. Da hat Peter aber wenig Lust
etwas anzugeben und beharrt auf „alles Mögliche“

Dann an die Staatsanwältin: Noch Fragen? Sie: keine Fragen. Aber einen Antrag, Zu Tatziffer 6 lässt sie die Anklage zu den „Königlichen Kennzeichen“ fallen, verweist aber auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – von dem aber später im Urteil keine Rede mehr ist.

Dann läuft Rechtanwalt Schumann zu großer Form auf. Eigentlich merkwürdig. Die Argumentation des Angeklagten mäandert zwischen:

–   er hatte eine Führerschein aus Paraguay
–   er hatte einen Führerschein der KRD
–   er genießt staatliche Immunität
–   er hat seine Fahrerlaubnis nicht abgegeben
–   er wusste nicht, dass er seine Fahrerlaubnis abgegeben hat

Das ist das große Handicap der Verteidigung und darauf wies der Richter auch mehrmals hin.

Jetzt will Ra Schumann die große „Es wurde nicht zugestellt Karte“ ziehen. Es muss sich wohl um einen Bescheid vom 18.9.12 mit Rechtskrafterlangung vom 5.10.12 von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg handeln. Einen Monat Fahrverbot, von dem Fitze nix wusste. RA Schumann beantragt die Zuziehung der Akte um den Nachweis der Zustellung prüfen zu können. Ganz großes Kino, da die Aufbewahrungsfrist der Akte abgelaufen ist – was nicht bedeutet, dass diese vernichtet ist – wie RA Schumann richtig anmerkt. Aber der Richter ist nicht dumm. Vorm Amtsgericht Rübenberge wurde ja gegen Fitze verhandelt und er war gegenwärtig, wie es so schön heißt. Also wohnte er der Verlesung seines Registerauszuges bei und hat in Folge nichts gegen die angeblich nicht zugestellte Entscheidung unternommen. Da fehlte nur noch ein „hö hö“. Also: Akte nicht beiziehbar und Angeklagter selber schuld, da Akte zum Zeitpunkt „Rübenberge“ noch verfügbar. Tja, unsere Juristen, das Formale beherrschen sie aus dem FF, da hilft nur noch Putin!

Auf diese kalte Dusche hin bittet RA Schumann um fünf Minuten Unterbrechung zur Beratung mit seiner geschätzten Mandantschaft. In Anbetracht der gefürchteten Letztenwortlänge des Angeklagten setzt daraufhin ein Strom zu den Toiletten hin ein.

Um 14:35 Uhr geht es weiter. Rechtsanwalt Schumann bittet um Bescheidung seines Antrages die Akte beizuziehen. Die Staatsanwältin beantragt den Antrag abzuweisen. Der Richter weist sodann den Antrag zurück. Trotz Kenntnis der Entscheidung im Verfahren Rübenberge wurde die Entscheidung nicht geändert und auch ein entsprechender Antrag sei wohl (juristisch unschöner Begriff) nicht gestellt worden (wurde von Fitzel auch nicht behauptet). Im Übrigen sei es für eine wirksame Zustellung auch nicht erforderlich, dass der Angeklagte einen Wohnsitz in der BRD zum Zeitpunkt der Zustellung habe. Im Verkehrszentralregister sei eine Zustelladresse und nicht ein Wohnsitz angegeben.

Es sei gerichtsbekannt, dass in anderen Verfahren – bei gleicher Besetzung des Gerichts – Zustellungen an die Coswiger Straße 7 in Wittenberg erfolgt seien.

Rechtsanwalt Schumann formulierte daraufhin einen „Widerspruch“. Was denn da gerichtsbekannt sei? Der Richter fragte dann höflich was dieser Widerspruch darstellen solle. RA Schumann: ein Widerspruch. Der Richter: gut!

Jetzt packte RA Schumann den Antrag aus, dass das Einwohnermeldeamt dazu gehört werden solle, dass Peter nicht an dieser Adresse gemeldet gewesen sei. Und der Zeuge Vereinsvorsitzender Benjamin Michaelis könne bezeugen, dass kein Briefkasten mit Peters Namen vorhanden gewesen sei (eigentlich eine Unverschämtheit – da steht der König nicht am Briefkasten).

Da war der Richter etwas angepisst, da er schon mal – wohl in einem anderem Prozess- feststellen musste, dass der gute Zeuge zu dem Zeitpunkt gar nicht Vereinsvorsitzender – von was auch immer – war. Peter hatte leider keine aktuelle Erinnerung dazu.

Die Staatsanwältin beantragte prompt beide Beweisanträge anzulehnen.

So dann beschloss der Richter beide Anträge abzulehnen, da die beiden Beweisanträge für die Tatsache, die bewiesen werden soll ungeeignet seien. Das Einwohnermeldeamt sei eine Registrierstelle für Wohnsitze. Die wirksame Zustellung hänge nicht davon ab, ob unter der Anschrift eine Wohnsitzeintragung (?) war oder nicht. Auch der Zeuge sei ungeeignetes Beweismittel, da nach Kenntnis des Gerichtes bereits an die angegebene Adresse zugestellt worden sei.

Dann schloss sich ein kurzer Disput um den Titel  „Vorsitzender der königlichen Reichsbank“ an. Peter hatte wieder mal keine Erinnerung – muss man ja auch nicht jeden Tag haben. RA Schumann wollte dann doch noch einen Widerspruch formulieren – wohl immer noch gegen die Zustellung. Der Richter war etwas verwundert und schlug vor, es als Gegenvorstellung zu bezeichnen. Allerdings war der gute Rechtsanwalt wohl ein paar Mal nicht erschienen, worauf hin ihm der Richter empfahl, sich dann doch mal beim Angeklagten zu informieren.

Dann fragte der Richter – man konnte es eventuell als etwas spöttisch wahrnehmen – nach weiteren Anträgen. Da nichts mehr kam wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

Die Staatsanwältin machte nun den Energischen, die war ja auch gut ausgeruht. Alle acht Ziffern der Anklage seien bewiesen. Der Angeklagte habe auch alle Punkte eingeräumt. Selbst wenn er seinem Verteidiger geglaubt habe, nach Abgabe seines Lappens noch weiter fahren zu dürfen und dabei höchstens eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, gelte dies für spätere Taten nicht mehr. Er sei da nicht nur geblitzt worden, sondern angehalten und von der Wortmarke eindrücklich darauf hingewiesen worden, dass er nicht mehr fahren dürfe. Er habe seine Fahrerlaubnis abgegeben. Auch die Aussagen der Zeugen hätten klar ergeben, dass er deutlich darauf hingewiesen wurde, nicht mehr fahren zu dürfen.

Es sei Vorsatz in acht Fällen vorhanden. Zum Strafmaß einer Einzeltat gäbe das Gesetz einen Strafrahmen bis maximal einem Jahr vor. Der Angeklagte habe die Straftaten eingeräumt, aber kein Einsehen. Zu seinen Gunsten wäre zu erwähnen, dass die Straftaten schon etwas zurück liegen würden (Klasse Argument – für Bummelei der Justiz bekommt man Rabatt). Für die Straftaten Ziffer 1 bis 6 seien je vier Monate tat- und schuldangemessen. Für die Tat nach Ziffer 7 und 8 sei eine erhöhte Strafe angemessen, da der Angeklagte da auf jeden Fall gewusst habe, dass er nicht mehr fahren gedurft hätte. Für Ziffer 7 also sieben Monate und für die Tat nach Ziffer 8 neun Monate. Es sei eine Gesamtstrafe zu bilden, die zu einem Jahr und vier Monate auszuurteilen sei. Einen Monat Rabatt gäbe es, da der Angeklagte die Geldstrafe des AG Hof bereits beglichen habe. Eine günstige Sozialprognose könne nicht festgestellt werden. Deshalb solle es keine Bewährung geben. Die Sperrfrist für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis solle zwei Jahre und sechs Monate betragen. Die Kosten des Verfahrens solle der Angeklagte tragen.

Jetzt kommt die große Stunde von RA Schumann. Allerdings kämpft er ziemlich mit den Worten. Im Gegensatz zu der Staatsanwältin und dem Angeklagten schielt er auf seine Aufzeichnungen und trägt mit stockenden Worten vor. Was soll er auch sagen? Also fokussiert er sich darauf, dass der Verzicht des Angeklagten sich nur auf den Führerschein und nicht auf die Fahrerlaubnis bezogen habe. Fitzel habe zudem ja den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht beschritten, dies sei ihm anzurechnen. Das Verwaltungsgericht sei Fitzels Argumentation eigentlich ja auch gefolgt, habe dann aber gegen ihn entschieden. Außerdem fahre er seit dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichtes nicht mehr – was mir aber sehr im Widerspruch zu den Meldungen aus Hof zu stehen scheint. Es sei auch keine Anhörung Fitzels zur Abgabe der Fahrerlaubnis erfolgt – wobei er nicht erläuterte, auf welcher Rechtsgrundlage so etwas erforderlich sei. Dann kam noch etwas Mimimi, was aber nicht berichtenswert erscheint.

Insgesamt ein lustloser Nachruf auf ein totes Pferd! Natürlich ist dies nur eine subjektive Einschätzung!

Und nun der Höhepunkt. DAS LETZTE WORT.

Was habe ich da erwartet? Mindestens die Vorlage von Tontafeln aus dem alten Testament. Aber der gute Fitze brachte nur die alten Sprüche. Er hat den grünen Führerschein und kann nach eigenem Ermessen fahren. Und das Grundgesetz – der BRiD – erlaube ihm die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und es beeinträchtigt seine Würde zu Fuß zu gehen. In meiner Mitschrift kommen hier noch drei Seiten, aber das ist eigentlich nur Dünnes. Sein letztes Wort begann um 15:30 Uhr. Um 15:55 Uhr fragte der Richter an, ob es noch einen konkreten Antrag geben werde, oder ob er zum Schluss kommen könne. Peter war daraufhin so verdutzt, dass er seinen Vortrag beendete. Lustig war noch, dass Peter auf §1 des BGB verwies, wonach wir alle Sklaven seien. Daraufhin blätterten die Staatsanwältin und RA Schumann in ihrer STPO ganz vorne nach. Ansonsten hatte ich nicht das Gefühl, dass Peters „Ausführungen“ von den anwesenden Juristen besonders intensiv zur Kenntnis genommen wurden. Peter brachte noch das schöne Argument, dass er jedes Jahr 30000 bis 50000 Kilometer ohne „schwere Unfälle mit Personenschaden“ fahren würde. Na, da hat er wohl ein paar Zeitungsmeldungen verpasst. Außerdem könnten die anderen Verkehrsteilnehmer ja gar nicht wissen, ob er eine Fahrerlaubnis habe. Sicher eine sehr hilfreiche Argumentation vor Gericht.

Nach dem gründlichen Aussabbeln vom Peterle hatte der Richter dann auch schon sein Urteil fertig.

Fitze war für acht Straftaten angeklagt und alle Vorwürfe wurden bestätigt. Er hat seine Fahrerlaubnis wirksam zurückgegeben, das ergäbe sich schon aus seinem Schrieb: „und die Vertraglichkeiten aufgelöst“. Anders könne man dies nicht auslegen. Seine Visionen nach eigenem Ermessen fahren zu können, seien offensichtlich durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Sein „Staat“ sei durch keine anderes Land anerkannt, so dass sich die Frage der Immunität nicht stelle. Wenn Peter fahren wolle, könne er dies auf seinem eigenen Grundstück tun, aber wo anders nicht.

Da mehre einschlägige Vortaten vorhanden seien, sei folgendes Urteil straf- und schuldangemessen:

Für die Ziffern 1 bis 6 je drei Monate oder 90 Tagessätze
Für die Ziffer 7 sechs Monate
Für die Ziffer 8 acht Monate

Die Gesamtstrafe sei zu einem Jahr und drei Monate zu bilden.

Höchstes Strafmaß 8 Monate. Das Gesamtstrafmaßmaß darf nicht darunter liegen. Zuzüglich den halben restlichen Einzelstrafen.

D. h. eigentlich: 8 + 0,5 * (3 + 3 + 3 + 3 + 3 + 3) -1 = 16 Monate

Wegen der beharrlichen Nichtakzeptanz des Angeklagten komme eine Bewährung nicht in Frage. Der Angeklagte sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Da er keine Fahrerlaubnis habe, ergehe eine isolierte Sperre von einem Jahr und sechs Monaten. Rechtsmittel seien zulässig innerhalb eine Woche.

Fitze hat dann noch ein bisschen mit Richter und Staatsanwältin rumdiskutiert, während sich die Zuschauer verpieselt haben. Er stürmte dann mit den Worten: „Wo ist denn hier die Geschäftsstelle, wo ich Rechtsmittel einlegen kann“ auf dem Flur, auf dem Rechtsanwalt Schumann schon wartete. Tatsächlich wurde ihm der Weg ins Zimmerchen der Geschäftsstelle gewiesen. RA Schumann wartete höflich draußen.

 

Noch ein Nachtrag zur Erklärung wie die Gesamtstrafe gebildet wurde.

Noch eine Ergänzung zur Gesamtstrafenbildung in diesem Prozess:

Die Staatsanwältin hat so gerechnet:

Taten Ziffer 1 bis 6: jeweils 4 Monate
Tat Ziffer 7: 7 Monate
Tat Ziffer 8: 9 Monate
Gesamtstrafe: 1 Jahr und 4 Monate ohne
Rabatt wegen in Hof bezahlter Geldstrafe 1 Monat

Müsste also 1 Jahr und 3 Monate geben.

Verteidiger und Fitze wollten Freispruch.

Richter hat geurteilt:

Taten Ziffer 1 bis 6: jeweils 3 Monate
Tat Ziffer 7: 6 Monate
Tat Ziffer 8: 8 Monate
Gesamtstrafe 1 Jahr 3 Monate + isolierte Sperre von 1 jahr und 6 Monate

Der Richter hat bei der Bildung der Gesamtstrafe berücksichtigt, dass hier gleichartige Taten begangen wurde. Ansonsten käme man ja auch irgendwann mal bei Lebenslänglich an.

Vielen Dank an “Echt?” für diesen tollen Bericht!




AG Ratzeburg: “Staatenlose” vor Gericht – ein Prozessbericht

Rüdiger Klasen formally known as Rüdiger Hoffmann, Initiator, Gründer und Oberguru von “Staatenlos. info” liebt Prozesse aller Art. Deshalb wird auch wegen jedem noch so kleinen Knöllchen Widerspruch eingelegt in der Hoffnung auf eine mündliche Verhandlung. Schließlich geht es ums Prinzip – außerdem muss er ja Deutschland retten.

Letzte Woche gab es einen Prozesstermin vor dem AG Ratzeburg. es ging um ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit in Höhe von sage und schreibe 25 € (in Worten: fünfundzwangzig Euro).

Schon eine Woche vorher gab es in Ratzeburg einen Termin, hier hatte Rüdi Gelegenheit dem Richter alle Unterlagen zu übergeben und Rüdi war absolut guter Dinge, jetzt einen “echten Juristen” getroffen zu haben, der seinen verqueren Ansichten nicht nur folgen kann, sondern sie sogar teilt, wie er in einem Video erklärt.

Natürlich geht das Ganze jetzt in Berufung vor der “hohen Hand” in Russland. Steht ja so schon im Grundgesetz, das Mimimi-Video dazu hat er unmittelbar nach dem Termin gedreht.

Ein Undercover-Agent von SSL hatte sich auch zum Termin eingefunden. Hier sein kurzweiliger und äußerst amüsanter Bericht.

 

Die Abenteuer des SSL-Prospects

“Für eine Hand voll Dollars, äh Euros”

Vorangestelltes Zitat: “Ist das jetzt eigentlich Kabarett oder Comedy? – Es ist Zirkus. Es kommen Tiere drin vor.” (Marc Uwe Kling)

Rüdi hat dazu aufgerufen, sich sein Verfahren vor dem AG Ratzeburg anzusehen. Also fand ich mich am 7.3.2016 kurz vor halb eins am AG ein.
Die Justizwachtmeister sind darauf eingestellt, Zuschauer und Beteiligte zu filzen. Ich zeige einen Ausweis vor und werde davon verschont. Im Nachhinein würde ich das nicht nochmal machen. Das war nämlich auffällig.

Kurz nach halb kommen Rüdi und seine Putzerfische.
Er fängt sofort an Reden zu schwingen. Die AfD ist natürlich staatlich gesteuert, sie zu wählen hat keinen Sinn. Die Demo in Berlin sei aber gut. Man solle Flyer drucken lassen und dort verteilen.
Mittwoch sei noch ein Antifa-Prozess am AG Berlin Tiergarten.
Rüdis aktuelles Thema ist die Fabrik von Dr. Oetker in Wittenburg. Dort laufen angeblich 17.000 (oder 70.000 oder 700.000?) Pizzen täglich vom Band. Und das Werk soll expandieren und eine Forschungs-/Entwicklungsabteilung bekommen. Das ist natürlich alles ganz schlimm, weil es dazu dient, die Bevölkerung zu unterdrücken.
Außerdem gibt es in Deutschland zigtausende Rechtsanwälte und niemand will sich seiner Sache anschließen und Verantwortung übernehmen. Noch nicht einmal Dominik Storr. Mimimi!

Der Flur vor dem Saal füllt sich. Es ist eine wilde Mischung. Einerseits Rüdi-Supporter aber auch einige, die nicht so richtig zugeordnet werden können. Außerdem gibt es eine Gruppe hipstermäßig gekleidete Jugendliche. Geschätzt gymnasiale Oberstufe.

Um 13 Uhr geht es los. Der Zuschauerraum ist bis zum letzten Platz belegt. Es werden noch Stühle von draußen hereingetragen.

Wackeldackel sitzt mit vorne. Warum das eigentlich? Der hat da nichts zu suchen.

Vorsitzender ist der Direktor des AG Ratzeburg, Prof. Dr. Rose. Den erkläre ich hiermit offiziell zur coolen Sau! Ich habe schon viele Richter erlebt, aber der ist ganz vorne mit dabei.

Es handelt sich um einen Fortsetzungstermin. Der erste war letzte Woche Dienstag.
Vorgeworfen wird Rüdi, innerhalb geschlossener Ortschaft 12km/h zu schnell gewesen zu sein.
Wieder die Dr. Oetker-Nummer. Das scheint derzeit sein fixer Gedanke zu sein.

Der Wegelagerer vom Kreis Herzogtum Lauenburg ist als Zeuge da, wird belehrt und verlässt den Saal.

Rüdi war letzte Woche fleißig und hat jede Menge Beweisanträge gestellt.
Er will als Zeugen zur Staatlichkeit der BRD unter anderem Angela Merkel, Helmut Kohl, Michael Gorbatschow, Thomas de Maizière, den Papst, Gott, etc. vernehmen.
Der Vorsitzende lehnt diese Anträge ab. Die Staatlichkeit ergebe sich aus “allgemein bekannten Tatsachen”. Dann referiert er in knappen Sätzen die Gründung der BRD, erst im Westen, mit Schaffung des Grundgesetzes, parlamentarischer Rat, etc.
Dann Wiedervereinigung mit 2+4 usw.
Ebenso geht er auf die Gründung des Kreises Herzogtum Lauenburg ein.

Es gibt Gemurmel/Gelächter im Zuschauerraum. Der Vorsitzende droht sofort höflich aber bestimmt Ordnungsmittel an.

Das Vorbringen Rüdis gegen das OWiG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot wird abgelehnt, da es kein Beweisantrag sondern eine Rechtsmeinung ist. (Das wird sich noch diverse Male wiederholen!)

Zeugenvernehmung
Der Zeuge ist Angestellter des Kreises.
Am 24.6.2015 lauerte er in Lauenburg an der Elbe in der Berliner Straße mit einem mobilen Messgerät, welches sich in einem Auto befand. Geblitzt wurden Fahrzeuge, die in Richtung Boizenburg fuhren. Dort ist Tempo 30 wegen Lärmschutz. (Letzteres stimmt nur zum Teil. Lauenburg schikaniert den Durchgangsverkehr wo es nur kann. Wegen der Brücken müssen viele LKW, die Maut sparen wollen, durch Lauenburg und das ärgert natürlich die Einwohner. {Ich kenne Lauenburg gut. Während ich dies schreibe, bin ich dort}). Gleichzeitig weiß auch jeder, dass in der Berliner Straße und der Hafenstraße ständig geblitzt wird.
Der Wegelagerer war von 9:55 bis 13:18 Uhr im Einsatz. Dann hat er abgebrochen, weil jemand sein Auto zugeparkt hat, so dass er nicht mehr arbeiten konnte. Das löst große Freude bei Rüdi aus. “Das Volk wehrt sich! Es gibt Unmut in der Bevölkerung.”
Dann klappert der Vorsitzende die üblichen Blitzerknackpunkte ab. Welches Gerät, Eichung, Schulung, Software, Eich- u Siegelmarken, etc.. Alles in Ordnung. Die Messung erfolgte mit einem LEIVTEC XV3.

Rüdi ist dran mit Fragen. Er legt nochmal los mit der fiesen Unterdrückungstätigkeit des Kreisangestellten und dass sich das Volk jetzt erhebt. Der Vorsitzende greift ein, weil es nicht die Messung betrifft.
Es kommt wieder Staatenlosgeblubber. Der Vorsitzende besteht auf sachlicher Befragung des Zeugen.
Rüdi will wissen, welche Staatsangehörigkeit der Zeuge hat. Der: “Deutsch”. Der Vorsitzende meint, er lasse die Frage nicht zu, weil es keine Rolle spielt.
Rüdi: “Warum spielt das keine Rolle?”
Vors.: “Spielt für die Messung keine Rolle.”
Rüdi: “Die Messung ist völlig unerheblich. Es gibt keine Ämter mehr. Das sind alles Firmen. Und wer hat überhaupt dieses Gerät geeicht?”
Vors.: “Das war die Hessische Eichdirektion.”
Rüdi.: “Ist das ein Eichamt? Das will ich geklärt haben. Gab es eine amtliche Prüfung des Messgeräts? Ist der Zeuge Beamter?”
Zeuge: “Ich bin Tarifbeschäftigter.”
Rüdi: “Aha!”
Vors.: “Möchten Sie noch irgendwelche Fragen, die sich auf die Messung beziehen, an den Zeugen stellen?”
Von Rüdi kommt wieder Staatenlosgesabbel.

Der Zeuge wird entlassen.

Es folgt die Inaugenscheinnahme der Lichtbilder, des Messprotokolls, des Eichprotokolls, der Schulungsbescheinigung, etc.
Alles gut.

Rüdis VZR ist sauber.

Es kommt nochmal die Nummer, ob die Hessische Eichdirektion ein staatliches Amt sei. Die Schulung wird angezweifelt, weil vom Hersteller und nicht von irgendeinem Amt durchgeführt.
Das Publikum will sich zu Wort melden. Der Vorsitzende unterbindet dies freundlich, höflich aber bestimmt. Der Typ hat die Geduld eines Steins. Ich wüßte diverse Richter, die an der Stelle längst Ordnungsgelder verhängt hätten. Und einige davon duze ich.
Rüdi versucht, Beweisanträge zu stellen. Der Vorsitzende muss ihn ständig auf den Unterschied zwischen Sach- und Rechtsfragen hinweisen. Er versteht es offensichtlich nicht.
Er hält politische Vorträge. Der Vorsitzende weist ihn darauf hin, man sei in einer Beweisaufnahme.
Rüdi sagt, seine Ladung sei nicht unterschrieben gewesen. Er liest lange vor, wirft wieder alle möglichen Vorschriften und Urteile zu Unterschriften durcheinander, wärend der Vorsitzende neutral schaut, das Kinn in der Hand aufstützt, hin und wieder verstehend brummt und das alles geschehen lässt.
Dann trägt Rüdi vor, dass es sich um ein böses Geschäftsmodell handelt. Der Vorsitzende bremst dies ein. Er soll Anträge stellen und keine politischen Reden halten.
Er beantragt, zu prüfen, ob der Kreis, das AG, die BRD, etc. Firmen seien. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Wiederholungsantrag und ist damit unzulässig.
Rüdi fängt an, zu diskutieren.
Vors.: “Ich fasse das als Befangenheitsantrag auf. Schreiben Sie den Antrag nieder!”
Rüdi: “Ich will eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie mein gesetzlicher Richter sind.”
Vors.: “Die werde ich Ihnen nicht geben.” (Die Nummer mit dem GVP scheint bei Rüdi noch nicht angekommen zu sein.)
Wieder der Dr. Oetker-Vortrag und dass es 97.000 Rechtsanwälte gebe und sich ihm niemand anschließt und Verantwortung übernimmt.

Rüdi zieht einen vorbereiteten Befangenheitsantrag aus der Tasche und liest ihn vor:
Er wird politisch verfolgt, Art. 139 GG, Installation ISIS in Deutschland, Privatisierung von Behörden, nichtige Wahlen, AG RZ ist Firma, Befangenheit muss vor ein Militärgericht, der übliche Unsinn.

Der Vorsitzende nimmt dies entgegen, sagt, ein Kollege werde darüber entscheiden. Bis dahin ist die Verhandlung unterbrochen. Alle raus aus dem Saal.

In der Pause sammelt sich das Publikum drinnen im Flur und draußen vor der Tür zum Rauchen.

Die Hipsterbande ist draußen. Drinnen wird spekuliert, ob und zu welcher Organistation die gehören. Antifa? SSL? JuSos? Grüne Jugend?
Rüdi stachelt die Bande auf. “Wollen wir sie fragen, zu welcher Organistation sie gehören? Ist hier vielleicht jemand vom SSL?”
Als die Gruppe reinkommt, gehen die Rüdi-Supporter auf sie los.
“Wer seid Ihr? Wo kommt Ihr her? Was macht Ihr? Zu welcher Organisation gehört Ihr? Wer bezahlt Euch?”
Die Hipster sagen, sei seien Schüler.
Bei dieser Gruppe ist auch jemand, der etwas älter ist. Geschätzt Anfang Zwanzig. Er hat eine Kladde mit Kuli. Nach eigener Aussage ist er Journalist.
Riesiges Geschrei. “Für wen dürfen Sie denn schreiben?” Geschubse, es ist kurz vor einer Schlägerei. Es wird laut. Rüdi will wissen, wer er ist, will seinen Presseausweis sehen. Der Journalist beginnt eine Diskussion. Geht auf Rüdis Haftstrafe ein. Rüdi meint, er bereue nicht. Will vom Journalisten wissen, ob er bereut, auf der falschen Seite zu sein. Will wissen, ob er zum SSL gehört. Oder die Junghipster. Das wird verneint. Das SSL scheint aber allen bekannt zu sein.
Mittlerweile beruhigen sich die Gemüter. Der Journalist verwickelt Rüdi in eine Diskussion. Die letztlich dazu führt, dass Rüdi wieder Reden schwingt. Das ist zwar nervig, aber es haut sich niemand.
Währenddessen rückt die Polizei an. Etwa 8-10 Polizisten. Und ein Diensthundeführer mit Hund. Typ: Handgranate mit Fellüberzug (Malinois). In normalen Uniformen, also nicht für Riot Control aufgerödelt. Dabei auch ein paar echt niedliche Mädels.
Alle Beteiligten werden von dem Hund fern gehalten. Man hört ihn auch im weiteren Verlauf immer wieder bellen. Warum sehen Diensthundeführer eigentlich immer so versifft aus?

Es geht weiter.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er die Landespolizei zwecks Amthilfe angefordert hat. Zwei Polizisten sind mit im Zuschauerraum. Draußen wartet der Rest.
Der Befangenheitsantrag wird als verspätet zurückgewiesen.
Dagegen legt Rüdi sofortige Beschwerde ein. Die wird auch zurückgewiesen.
Jetzt möchte er einen Beweisantrag stellen und das “Gründungsprotokoll” der BRD sehen. – Zurückgewiesen, § 26 a II StPO.
Rüdi: “Sind die Einnahmen aus OWis eine feste Haushaltsposition im Landkreis?” – Zurückgewiesen, § 26 a II StPO.
“Werden die Gelder für die Installation des ISIS in Deutschland verwendet?” – Zurückgewiesen, § 26 a II StPO.
Da es sich um ein Ausnahmegericht handelt, stellt Rüdi wieder einen Befangenheitsantrag. – Zurückgewiesen, Wiederholungsantrag.
Das AG RZ ist eine Firma – Das ist eine Rechtsfrage, kommt im Urteil.
Rüdi beantragt, die Angelegenheit als konkretes Normenkontrollverfahren dem BVerfG vorzulegen. – Abgelehnt, weil Verfassungswidrigkeit dem Gericht nicht ersichtlich.
Jetzt möchte Rüdi diverse Staatsmänner vernehmen lassen, weil es einen geheimen Staatsstreich gab. – Abgelehnt, weil Wiederholungsantrag.
So geht es weiter. Unsinn folgt auf Quatsch.

Der Vorsitzende schließt die Beweisaufnahme.
Er hat immer wieder betont, dass er sich mit Rechtsfragen im Urteil befassen wird.

Es folgt das letzte Wort Rüdis.
Staatenlosgebrabbel. Es geht nur um Geld. Der Vorsitzende versucht, dass Rüdi sich um dieses Verfahren kümmert. Das stört Rüdi nicht. Die Justiz knechtet das Volk. Es gibt keine Friedensverträge. Und: Es ist alles im Fluss, Deutschland bewegt sich!

Wieder Unterbrechung zur Urteilsfindung

Urteil:
Rüdi kassiert 25 € wg. fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 12 km/h. Außerdem hat er die Kosten zu tragen.

Natürlich murrt das Publikum bei “Im Namen des Volkes…”. Der Vorsitzende nordet daraufhin alle nochmal ein. Außerdem weist er daraufhin, dass danach bitte alle den Saal und das Gebäude friedlich zu verlassen hätten.

Auf den ganzen Staatenlosblödsinn wird im schriftlichen Urteil eingegangen werden. Der Vorsitzende trägt die Rechtsbehelfsbelehrung vor und fragt Rüdi, ob der die auch noch schriftlich haben möchte. Rüdi möchte. Da könnte sich also noch eine Instanz anschließen.
Dann sagt ihm der Vorsitzende, dass er das Urteil und Protokoll schriftlich erhalten wird. Das will Rüdi zur hohen Hand nach Moskau senden. Und der Vorsitzende wird das Protokoll der StA übergeben.

Danach sorgen die Polizeikräfte dafür, dass alle das Gebäude verlassen. Draußen auf dem Bürgersteig bilden Rüdi und seine Anhänger eine Traube und dümpeln noch etwas herum.

Der Richter hat den Eindruck hinterlassen, wirklich gut und sachlich zu argumentieren. Es dürfte daher Sinn haben, sich das Urteil für künftige Verfahren kommen zu lassen. Das Az.: AG Ratzeburg, 6 OWi 404/15.

FischkoppErich
SSL Prospect




Ein Reichsbürger vor Gericht – Prozessbericht vom AG Karlsruhe

Heute gab es mal wieder einen echten “Reichsbürgertermin”, diesmal am AG Karlsruhe.

Geladen hatte Ugur aus dem Hause Benli.

Sein Anwalt und er scheinen aber irgendwie den Überblick verloren zu haben. So hatte Ugur Unterlagen bezüglich eines Verstosses gegen § 201 StGB veröffentlich, es ging aber wohl “nur” um eine Geschwindigkeitsübertretung.

Ergebnis gab es keines, der Zeuge war wohl krank. Hoffentlich lädt Ugur auch das nächste Mal wieder ein.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Forenmitglied “Mr. Devious” für den höchst amüsanten Bericht!

Ein Prozessbericht vom 16. Februar aus Karlsruhe

Zunächst einmal gleich eine Richtigstellung: Die Verhandlung heute hatte nicht einen Verstoß gegen § 201 StGB zum Gegenstand. Vielmehr ging es um zu schnelles Fahren. Herr Benli war mit bereinigt 127 km/h auf der A 8 gemessen worden, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Die Verhandlung begann mit Verspätung. Ich hatte daher Gelegenheit, einigen vorangehenden Terminen beizuwohnen. Ein erster Schreck: Vorne sitzt eine junge Richterin, noch dazu mit etwas schwacher Stimme. Ob die dagegen halten kann? Vorab: Sie hat ihre Sache gut gemacht.

Der Beschuldigte wird von einem Verteidiger vertreten. Sollte er doch dazu gelernt haben? Nein, wie sich gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt. Der Beschuldigte setzt sich nicht, ebenso wenig seine beiden jungen Begleiterinnen im Zuschauerraum, die sich aber unsicher in eine Ecke drücken. Die Richterin fragt nach seinem Namen, er antwortet brav “Ugur aus dem Hause Benli” und schiebt gleich die Frage nach, ob sie (die Richterin) seine gesetzliche Richterin sei. Die Richterin noch geduldig: Ja, sie sei seine gesetzliche Richterin, ja, im Sinn von Art. 101 GG, und will mit der Aufnahme der Personalien fortfahren. Benli wird bockig. Er will, dass sich die Richterin legitimiert. Die Richterin ignoriert die Frage: “Erst einmal beantworten Sie meine Fragen. Wann sind Sie geboren?” Nach einigem Hin und Her, in dem die Richterin den Beschuldigten darauf hinweist, dass auch ohne ihn verhandelt werden könne, zeigt der Beschuldigte der Richterin ein Papier (Geburtsurkunde???), aus dem sich die “Geburt seiner juristischen Person” ergebe. Zum Wohnsitz und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vermerkt die Richterin nach jeweiliger ergebnisloser Nachfrage “keine Angaben”.

Zum Tatvorwurf murmelt der Beschuldigte, er sei das Auto (einen Geschäftswagen) an diesem Tag nicht gefahren.

Der Verteidiger fährt auf derselben Linie wie der Beschuldigte. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit des OWiG festgestellt. Wenn das Amtsgericht dies nicht berücksichtige, werde er eine Verfassungsbeschwerde und eine Amtshaftungsklage gegen das Amtsgericht erheben, schwadroniert er mit einem Beifall heischenden Blick auf die Zuschauerbänke, wo er wohl nur Unterstützer vermutet – das Bundesverfassungsgericht sei ja gleich gegenüber.

Die Richterin nimmt´s gelassen zur Kenntnis. Sie hat andere Probleme: Der geladene Zeuge ist bisher nicht erschienen, und nach einem Blick in die Akten meint sie, dass es ohne ihn nicht wohl geht. Sie unterbricht die Verhandlung, um bei der Geschäftsstelle zu fragen, ob sich der Zeuge dort gemeldet hat.

Während Beteiligte und Zuschauer vor dem Sitzungssaal warten, entspinnt sich folgende kleine Episode: Ein Zuschauer fragt den Verteidiger, ob er wirklich Rechtsanwalt sei, angesichts der eben geäußerten Rechtsauffassungen. Der Verteidiger bejaht stolz, bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Nun will der Beschuldigte den fragenden Zuschauer mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die er in seinem Ordner abgeheftet hat, über die wahre Rechtslage belehren. Der Zuschauer lehnt dankend ab und sucht sicherheitshalber die Nähe der am Eingang anwesenden Justizwachtmeister. Nach der Unterbrechung beantragt der Verteidiger als erstes, die Personalien des fragenden Zuschauers aufzunehmen, dieser habe seinen Mandanten “ausgefragt” und “angemacht”. Ein fragender Blick der Richterin, der nun anwesende Justizwachtmeister sagt nur: “Nein!”

Die Nachfrage der Richterin bei der Geschäftsstelle hat ergeben, dass der Zeuge erkrankt ist. Leider somit außer Spesen nichts gewesen, ein neuer Termin wird noch bestimmt.




“Dr. Drucksache” Spaniol – Erste “Stellungnahme” zum Urteil

Der “Ministerpräsident des Königreichs Württemberg”, “Bundespräsident” der Exilregierung “Freiheit für Deutschland”, Vereinsvorsitzender und “Mandant” des “Dr. Drucksache” Spaniol, Matthias Wolfgang Reckzeh, hat eine erste Stellungnahme zum Urteil abgegeben.

Wir unternehmen den Versuch ihm seine wichtigen Fragen zu beantworten und -auch wenn er ja über eine Youtube-Jura-Studium summa cum laude mit Prädikat verfügt- zu erklären.

Nun als ich das gestern gelesen habe, mußte ich es zwei bis drei Mal durchlesen, denn es muss ein Ende haben, alles unter den Teppich zu kehren! – wir haben keine Rechtsform mehr!!!!

Richtig, Wolfgang weder Deutschland noch “wir” haben eine “Rechtsform”. Dein Verein ist -wenn man so möchte- eine Rechtsform. Ein Land mit seiner dort lebenden Bevölkerung hat aber wirklich keine. Noch nie gehabt.

Der Hauptanklagepunkt war: “Vorsätzliche Körperverletzung!”
Das wurde eingestellt, denn die Zeugen haben bewiesen, dass es nicht so war!

Nein, nicht die Zeugen haben irgendetwas “bewiesen”, wobei sie auch höchstens etwas “bezeugen” könnten, Staatsanwaltschaft und Richter haben sich darauf geeinigt, dass dieser Vorgang, im Vergleich zu den anderen Anklagepunkten, nicht wirklich eine Änderung des Urteils bewirkt hätten.

Aber Herr Detlef Spaniol wurde zu 9 Monaten verurteilt ohne Bewährung wegen Dr.jur.——————-??????????

Ja, lieber Wolfgang, das hätte -vor allem in Anbetracht der Vorstrafen und der offenen Bewährung- sogar noch etwas höher ausfallen können. Schau mit Deinem “Dr. Drucksache” einfach mal im StGB nach, hier zum Beispiel.

Herr Spaniol hat nun einmal keinen akadamischen Grad, er hat noch nicht einmal studiert, was bei einem Schulabschluss von einer Förderschule und ohne richtigen Berufsabschluss auch nur schlecht möglich ist. Weder in Deutschland, noch in der USA. Da bringt es auch nichts, wenn man versucht bei ebay einen “Titel” zu kaufen. Das darf man zwar, man darf ihn aber nicht verwenden.
Auch die Tatsache, dass irgendein Gericht oder “Gegner” diesen Titel als Anrede benutzt hat, ist kein Beweis dafür, dass er rechtmäßig geführt wird. Weder die Poststelle beim Gericht, noch ein gegnerischer (echter) Anwalt, Gerichtsvollzieher oder wer auch immer, prüft bei der Rechtsanwaltskammer nach, ob eine Kammerzulassung vorhanden oder eben ein Doktortitel zur Recht verwendet wird.
Viel schlimmer: Genau dieser Umstand, dass sich Dein Kumpel nicht nur selbst so titutliert hat, sondern dem auch nicht widersprochen hat, gilt als Beweis für seinen Titelmissbrauch.

Nun am 15.01.2016 war ich mit dabei und es wunderte mich schon warum dies überhaupt behandelt wurde, da der Hauptanklagepunkt war: ” Vorsätzliche Körperverletzung!”

Nein, es war einer von vielen Anklagepunkten. Die Nummerierung sagt nicht unbedingt etwas über die Gewichtung der einzelnen Anklagepunkte aus.

Der Verletzte war weder am 15.01.2016 und auch am 4.02.2016 nicht dabei!

Sei froh darum, sonst wäre die Strafe unter Umständen noch höher ausgefallen, hätte der Geschädigte/Verletzte doch die Möglichkeit gehabt sich gegen die Einstellung auszusprechen.

Und warum wurde der Einbruch und Diebstahl nicht geklärt bei Herrn Detlef Spaniol?

Das wiederum hat zwei Gründe. Hier wurde gegen Detlef Spaniol verhandelt, er war der Angeklagte.
Abgesehen davon wurde bei Dr. Drucksache nicht eingebrochen und auch nichts gestohlen. Bei ihm fand -aufgrund seiner illegalen “Tätigkeit”- eine Durchsuchung mit Beschlagnahmung von Beweismaterial statt.
Selbst wenn ihr zwei euch auf den Kopf stellt und mit eurem Hinterteil versucht nach Fliegen zu schnappen, das ändert daran nichts.

Wo sind die richterlichen Aufträge mit der richterlichen Unterschrift?

Es gibt keinen “richterlichen Auftrag”, sondern einen “Durchsuchungsbeschluss”. Die Unterschrift des Richters findet ihr in der Originalakte bei Gericht. Auf der Ausfertigung, die euch zumindest gezeigt wurde, findet sich die Unterschrift eines Justizmitarbeiters der dazu beauftragt wurde.
Klingt kompliziert für Dich? Ist es aber gar nicht.

Am 15.01.2016 wurde vorgelesen nicht Doktor, sondern die Buchstaben D und r und j, u,r. und mitgeteilt, dass Herr Spaniol unterschrieben hat mit -Zitat: ” Detlef Spaniol” klar leserlich…….

Das ist ja wunderbar, dass “Dr. Drucksache” mit seinem eigenen Namen “klar leserlich” unterschreiben kann. Das hilft aber nichts, wenn er sich als “Dr. jur” vorstellt, dies sogar auf seiner Visitenkarte druckt und auch seinen Briefkopf entsprechend verziert. Das er selbst das nicht wirklich versteht kann man ja auch daran erkennen, dass er davon ausgeht diesen Titel verwenden zu dürfen, weil er so angeschrieben wurde.

Vielleicht solltet ihr beide nicht nur lernen, wie man seinen Namen “klar und leserlich” schreibt, sondern solltet überhaupt einmal richtig lesen lernen. Das würde euer Leben ungemein erleichtern.

Was die NOZ da schreibt ist der Auftrag des Dienstherren des Richters, das ist Fakt!!!!

Ähhhmmmm…”der Auftrag des Dienstherren des Richters”? Ihr beide sagt uns sicher gerne, wer das konkret sein könnte. Nein, ihr müsst keine Namen nennen, es reicht, wenn ihr sagt welches “Amt” oder welche Funktion der-/diejenige haben soll.

Wer das glaubt was die NOZ geschrieben hat, dem ist nicht mehr zu helfen, denn wir schuften für andere und lassen uns von diesem Lügenpack auch noch umbringen!!!
wir lassen unsere Kinder und Frauen misshandeln!!!
Soll so unsere Zukunft aussehen???
Ist das unsere Deutschland?

Jetzt kommen unsere Fragen:
Wer von euch beiden “schuftet” bzw. “arbeitet” denn überhaupt? Du, lieber Wolfgang, bist ja wohl EU-Rentner und Spaniol lebt von SGBII und dem, was seine (schwer kranke) Partnerin nach Hause bringt.
Gut, insoweit betrügt er wahrscheinlich nicht nur seine Mandanten (von denen er ja erst mal 150 Euro Vorkasse für nichts verlangt), sondern auch die ARGE, der er von diesen (betrügerisch erlangten) Einkünften sicher nichts erzählt. Von der Steuerhinterziehung wollen wir mal gar nicht reden.
Wäre aber durchaus möglich, dass da auch noch das Eine oder Andere auf Dich und Detlef zukommt.

Welches “Lügenpack” bringt euch den um? Vor allem: Wie genau?
Warum lasst ihr eure Frauen und Kinder misshandeln? Könnt ihr sie nicht verteidigen? Seid ihr nicht einmal in der Lage zur Not die Polizei zu rufen? Die ist für so etwas nämlich zuständig.

Eure Zukunft dürfte wirklich düster aussehen. Allerdings: Daran seid ihr selbst schuld. Ihr habt allerdings auch die Chance etwas daran zu ändern. Dazu würde aber gehören, erst einmal die irren Wahnvorstellungen aufzugeben und sich einzugestehen, dass man einfach sein Leben, seinen Beruf und “seine Zukunft” total in den Sand gesetzt hat und aufzuhören permanent mit dem Kopf gegen die Betonmauer zu laufen.

Nein, das ist wirklich nicht “euer Deutschland”, Deutschland gehört euch nämlich nicht, ebensowenig wie es irgendjemand anderem gehört. Falls es euch hier aber einfach nicht gefällt, so könntet ihr ja auswandern, z.B. nach Russland. Da könntest Du, Wolfgang, von Deiner EU-Rente u.U. sogar leben. Für Detlef könnte es schwieriger werden. Da ist man auch sicher unheimlich glücklich, solche “Koniferen der Menschnheit” aufnehmen zu dürfen. Zur Not: Stellt doch einfach einen Asylantrag in Russland.

Ist das ein Rechtssystem ohne richterliche Unterschrift und Auftrag?

Hatten wir schon erklärt, siehe oben!

Lasst uns was für Uns und Unser Deutschland gemeinsam was tun!!!

Glaubst Du wirklich, dass sich irgendjemand für euch und eurer (Fantasie)Deutschland wirklich interessiert? Wirklich?

Jetzt sind wir noch gespannt auf die “Pressemitteilung” des Dr. Drucksache Spaniol.

Gehabt euch wohl!

 




“Dr. Drucksache” oder wie man als falscher Anwalt “siegt”

Heute fand der zweite Verhandlungstermin des “Dr. Drucksache” Spaniol in Sachen Titelmissbrauch statt.

Aufgrund der Geringfügigkeit der Vorwürfe wurde wohl die ebenfalls angeklagte Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Dem Bericht der “Neuen Osnabrücker Zeitung” zu Folge lief die Verhandlung doch ziemlich spaßig ab.

Irgendwie hat das Gericht allerdings noch immer nicht die Ernsthaftigkeit der Situation begriffen und zeigt sich auch gänzlich unbeeindruckt was die Prophezeiungen des “Dr. Drucksache” und seiner Mitstreiter betrifft.

Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…

So hat ihn das Gericht doch einfach mal zu 9 Monaten Haft, ohne Bewährung!, verurteilt. Klar, dass “Dr. Drucksache” Spaniol dagegen jetzt in Berufung gehen wird. Er wird auch sicherlich einen Anwalt finden, der ihn vertritt. In seinen Kreisen gibt es ja noch ein paar “Rechtssachverständige” und auch den einen oder anderen Anwalt der (noch) eine Kammerzulassung hat.
Sollte das nicht klappen, so wird sich der Herr Bundespräsident “Dr. Drucksache” Spaniol wohl richtig ins Zeug legen müssen, was die endgültige Machtergreifung und die Unterschriftensammlung für seine ganz neue, eigene Verfassung betrifft. Ob er es schafft die angepeilten Unterschriften bis dahin zu sammeln?

Sein Kumpel und Bundestagspräsident, Ministerpräsident des “Königreichs Württemberg” und Parteivorsitzender der Partei “Freiheit für Deutschland” hat auf jeden Fall schon mal Empfehlungen abgegeben, wie bei den Wahlen im März vorzugehen ist:

Wenn Ihr Nutzen bringen wollt für Euer/Unser eigenes Land, dann bestellt Euch Briefwahlunterlagen und tragt unten im Freien Raum einfach FFD ein,
setzt die Kreuze ein und schon habt Ihr das mitgeteilt was Ihr wollt und lest Euch mal die bestehende VERFASSUNG der FFD durch.

Der Richter hat “Dr. Drucksache” Spaniol auf jeden Fall vollkommen richtig eingeschätzt.

Der Angeklagte habe bewusst den Anschein erweckt, dass er promoviert sei, und es gebe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass er die Welt so wahrnehmen könne wie andere Menschen auch, führte der Richter aus. Den falschen Doktortitel habe der Mann nicht aus einem Impuls heraus geführt, sondern planmäßig und überlegt über einen längeren Zeitraum. Aus Sicht der Kammer ergäben sich keine Anhaltspunkte, dass sich der Hochstapler in Zukunft rechtskonform verhalten werde.

“Dr. Drucksache” Spaniol ist ganz nämlich schon wieder -es klappt wohl noch nicht so ganz mit dem “Kriegsgefangenensold nach HLKO” den er ja versucht einzuklagen- auf der Suche nach neuen Mandanten. So wirbt man wie folgt:

Der Vorstand der zukünftigen Internationalen Rechtsanwaltskammer der Partei FFD hat den direkten Verbot vom Bundesfinanzministeriums gefunden und somit muss keiner mehr bezahlen……..
und direkt zum Finanzministerium http://www.bundesfinanzministerium.de/…/2014-12-15-gutachte…

Benötigen sie trotzdem rechtlichen Beistand, dann wenden sie sich bitte an: [email protected]

 

Das dürfte noch ziemlich lustig werden bis “Dr. Drucksache” Spaniol dann wirklich ein klein wenig Urlaub auf Staatskosten machen darf.




Reichsbürger Gerd Schw. verursacht SEK-Einsatz in Reckenthin

Wieder einmal hat es ein Reichsbürger geschafft, Behörden, Polizei und Gerichte zu beschäftigen um den Weg in die “Lügenpresse” zu finden.

Versuchen wir einmal ein klein wenig zu rekapitulieren.

Gerd versucht seit der Wende irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen um sich, seine Gattin und die 7 Kinder zu ernähren. Er versucht es als Wirt, PC-Schrauber, Kfz-Schrauber und “Mietfahrer” mit einem Klein(st)transportunternehmen. Bei allen Tätigkeiten kassiert er aufstockendes SGBII und beklagt sich auf seinen diversen “Heimnetzseiten” lang und breit darüber, dass das Jobcenter ihm keine Festanstellung auf dem Silbertablett serviert. Er scheint davon auszugehen, dass es die Aufgabe des Jobcenters ist, ihm einen adäquaten Arbeitsplatz zu suchen, ihm den Arbeitsvertrag zu präsentieren, den er dann -bei Gefallen- antreten wird.
Dies macht das Jobcenter natürlich nicht, weshalb er immer wieder versucht eine “Anschubfinanzierung” für die nächste Selbstständigkeit zu bekommen. Hierfür reicht er auch “Businespläne” [sic!] ein, die nicht nur voll sind mit Rechtschreibe-, Grammatik- und Interpunktionsfehlern, sondern in denen er auch klar macht, dass er wohl wirklich nicht viel Ahnung hat. Er behauptet, diese wären mit Hilfe einer Unternehmensberatung erstellt worden. Sieht man aber die erwarteten Umsätze an (von denen er dann leben möchte), so wird einem klar: Ist nicht!

In seinem ersten Businessplan (für einen PC-Service) geht er -nach 5 Jahren Betriebsbestehen- von einem jährlichen! Umsatz von 30.000 Euro, bei 14.000 Euro Betriebskosten aus, die Differenz soll dann den Lebensunterhalt einer (damals noch) 9-köpfigen Familie sichern. Bei seinem zweiten Plan (Kleintransport) träumt er von einem monatlichen Umsatz von ca. 5.200 Euro, bei 3.300 Euro Betriebskosten, die Differenz stellt dann sein “Nettoeinkommen” dar.

Natürlich bleiben bei solchen Vorstellungen Schwierigkeiten mit dem Jobcenter nicht aus. So kommt es irgendwann -aufgrund der zu hohen Mietkosten- zu einer “Zwangsdeportation” nach Reckenthin. Die Immobilie hat er selbst gewählt, mit Blick auf seine geplante Selbstständigkeit.

Das gesuchte Objekt hatte natürlich auch den Gewerblichen Hintergrund,
die Lage: Mittig zwischen Hamburg – Berlin- Magdeburg, alles um die 160 Km, für Kleintransporte nicht uninteressant.
Zwischen- Lager ca 400 qm, absolut ausreichend.

Zwischenzeitlich “erwacht” Gerd so nach und nach und stellt fest: Er lebt in einer “BRD GmbH”. Schlau wie er ist, stellt er sich und seine Familie (frei nach Frühwald) unter “staatliche Selbstverwaltung”. Dumm ist natürlich, dass dieser “selbstverwaltete Staat” nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu sichern und seine Kinder zu ernähren.

Die älteste Tochter zieht aus und kehrt der Familie den Rücken. Schuld ist natürlich die “BRD GmbH”, die gezielt jegliche familiäre Strukturen zerstören möchte.

Natürlich gibt es immer mehr Ärger, das Jobcenter will nicht zahlen, da er die geforderten Unterlagen nicht einreicht, seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und Schreiben auch einfach zurückgehen lässt. Das “begründet” er so:

Erste Frechheit schlecht hin ist ein „gelber Brief“ der überaus kriminellen Organisation/Firma Jobcenter Prignitz/Pritzwalk. wie unschwer zu erkennen wurde dieses Ding, der „gelbe Brief“ an den Absender zurückgewiesen, warum dürfte auf der Hand liegen.Nur eine [Behörde] so überhaupt existent könnte eine [Förmliche Zustellung] vornehmen, eine Firma jedenfalls nicht.

Gleiches gilt natürlich für Schreiben/Beschlüsse/Urteile des (Amts- bzw. Sozial-)Gerichts, bei dem er selbst aber Klage gegen das Jobcenter einreicht.

Zur Eskalation führte letztendlich, dass er genauso hingebungsvoll wie mit dem Jobcenter mit seinem Stromversorger streitet. Er hat ja keinen Vertrag, schließlich würde der die Unterschrift zweier “natürlicher Personen” benötigen und er ist ja “Mensch unter staatlicher Selbstverwaltung”.
Da er selbst seinen Zähler nicht abliest, wird der jährliche Verbrauch geschätzt. Dies führt dazu, dass die monatliche Abschlagszahlung -wie schon so oft- erhöht wird.

Da er ja ein überaus schlauer “staatlicher Selbstverwalter” ist, der Recht und Gesetz -dank Youtube-Jura-Studium- besser kennt als sonst jemand, liest er jetzt natürlich nicht den Zähler ab und bittet um entsprechende Korrektur der Endrechung und Abschlagszahlungen…nein…er schreibt über 100-seitige “Schriftsätze” und zahlt 120 Euro weniger Abschlag als gefordert. Dies auch deshalb, weil das Wasser wohl nicht mehr mittels Strom erwärmt wird.

Logisch, dass sich die Firma E-ON (bzw. ihr “Discountanbieter” E-ON2day”) dies nicht lange gefallen lässt. Zum einen kündigt “E-ON2day” den Vertrag, so dass er jetzt wieder zum Normaltarif beim Grundversorger E-ON ist, zum Anderen folgt der Mahnbescheid. Dieser wird vom schlauen Gerd “zurückgewiesen” indem der Briefumschlag mit lustigen Aufklebern versehen wird, dann aber mal wieder 40-, 50- 100-seitige “Schriftsätze” ans Gericht versandt werden.

Gleichzeitig findet der schlaue Gerd dann auch noch das tolle “Prinzip OPPT/UCC/I-UV” und sieht damit wirklich “Licht am Ende des Tunnels”. So versendet er jetzt zusätzlich zu seinen aberwitzigen Schriftsätzen noch sogenannte “Kulanzmitteilungen” und natürlich tolle “Rechnungen” in denen er bis zu 10.000.000 Euro (zahlbar in Gold- oder Silberbarren) als “Schmerzensgeld” oder “Aufwandsentschädigung” (für seine Schreiben) berechnet.

Die wirklich leidtragenden der Wahnvorstellungen von Gerd sind letztendlich natürlich die Kinder, wobei er die –wie man diesem Bericht in der “Lügenpresse” entnehmen kann- schon wunderbar indoktriniert sind. Hier erzählt der Sohn:

Die MAZ telefonierte am Nachmittag mit dem 18-jährigen Sohn René Schweitzer. Waffen seien bei der Durchsuchung nicht gefunden worden, sagt er. „Was von der Polizei als Messer angesehen wurde, war eine normale Metallfeile.“ Mit dem Begriff „Reichsbürger“ könne er nichts anfangen. „Wir sind als Familie in staatlicher Selbstverwaltung“, erklärt er.

Für die Tochter hat er Antrag auf Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt gestellt, auch hier hat er die entsprechenden Schreiben mit der Aufforderung um Mitwirkung natürlich “zurückgewiesen”, damit dürfte die Tochter zu Hause bleiben müssen, außer es findet sich noch ein netter Spender.

Nachdem er auch aktuell für den Bezug von Sozialleistungen nach SGBII der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, hat er zum einen “Antrag auf Vorschusszahlung” gestellt, zum anderen aber auch die Schreiben des Jobcenters und des Sozialgerichts wieder “zurückgewiesen”. Seine Schriftsätze dazu veröffentlicht er jetzt in seinen diversen Blogs. Helfen wird das natürlich nichts.

Da Gerd ein wirklich ganz, ganz Schlauer ist, hat er während des gesamten gestrigen SEK-Einsatzes natürlich gezwitschert.

Es ist wirklich erschreckend, mit welchem Egoismus und welcher Rücksichtslosigkeit gegenüber seiner Familie Gerd seine Wahnvorstellungen und seine -nicht vorhandene- Bildung auslebt.  Noch erschreckender ist allerdings, dass noch nicht einmal die Mutter diesem Treiben -im Interesse ihrer Kinder- ein Ende setzt. Aber beide sind wohl der vollen Überzeugung für ihre Kinder nur das Beste zu wollen.

[…]denn wir lieben unsere Kinder ![…]

Hört sich vielleicht hart an, aber zu sehen, in was für einer Lügenwelt meine Kinder jetzt leben müssen ist noch viel härter, denn das hab ich mir für meine Kinder nie gewünscht!

 

Die “Lügenwelt” wird ja vor allem von diesem oberschlauen Vater erschaffen.

Würde er seine Kinder wirklich lieben und wäre bereit Verantwortung für sein Leben (und das seiner Kinder) zu übernehmen, würde er an der Situation etwas ändern – sei es nur, indem er die Anträge bei der ARGE richtig ausfüllt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, statt sich in irgendwelche Wahnwelten zu flüchten und sinnlose, 100-seitige, “Schriftsätze” mit wirrem Inhalt zu verfassen.

 

 




Waldorfschulen und ihre Nähe zur Rechtsextremisten jeder Art

Es ist ja nicht der erste Fall, egal ob “König Fitzek” oder “völkische Lehrer”, bei den Waldorfschulen besteht eine gewisse Distanzlosigkeit und Nähe zu extrem rechten Kreisen und Gruppierungen.

Hier hätte einem Lehrer, oder auch dem Schulleiter, spätestens beim Lesen oder Verfassen des Werbeflyers eigentlich klar sein müssen, aus welcher Ecke der Wind weht. Aber, wahrscheinlich wurde der Inhalt nicht getanzt, was es diesen wohl wirklich außerordentlich guten Lehrkräften nicht möglich gemacht hat zu erkennen, welcher Schwachsinn schon in der Ankündigung verbreitet wird.

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Da auf Waldorfschulen natürlich auch moderne Medien abgelehnt werden, war man auch nicht in der Lage nur einmal kurz Google nach dem Vortragenden und der dahinter stehenden Gruppierung zu befragen.
Die Tageszeitungen gehören bei diesem extrem gebildeten Lehrpersonal auch nicht zur Lektüre. Noch weniger kennt man wahrscheinlich die Veröffentlichungen aus den eigenen Reihen.

Es ist wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, warum in den neuen Bundesländern nicht nur Pegida und Rechtsextreme sondern auch die diversen Reichsbürgerbewegungen so frei agieren können und Parteien wie die AfD oder NPD solchen Zuspruch finden.

Natürlich passt das, was ein Thomas Mann, Rigolf Hennig oder Ursula Haverbeck so von sich gibt, auch ideal zur Rassenlehre Steiners.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rigolf_Hennig

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/B%C3%A4rbel_Redlhammer-Raback

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=577.0

http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/20410578_Razzia-gegen-Freistaat-Preussen.html

http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/FB_Reichsbuerger_2014_web.pdf

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1039714/

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/119/1711970.pdf




Prozessbericht AG Meißen in Sachen DPHW – Teil 3

Wie ja schon der Tagespresse zu entnehmen war, sind jetzt alle, vor dem AG Meißen angeklagten DPHWler, verurteilt worden. Alle – bis auf einen. Volker Schöne zieht es immer noch vor sich im Ausland aufzuhalten, aber dank diesem vorerst letzten Prozesstag könnte es sich da nur noch um eine (kurze) Frage der Zeit handeln.

Zwischenzeitlich haben ja wohl alle Verurteilten Berufung gegen die ergangenen Urteile eingelegt. Interessant ist, dass sie nicht gegen das Strafmaß an sich, sondern nur gegen die Rechtsfolgen in Berufung gegangen sind, d.h. sie möchten nur die Haftstrafe vermeiden, also erreichen, dass die ausgesprochene Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird.  Offen bleibt, ob dies der Erkenntnis geschuldet ist, dass man einfach Mist gebaut hat oder ob man einfach nicht am Weitermachen gehindert werden möchte. Schließlich hat man ja zwischenzeitlich eine “Partei”, mit Namen “DPFW” gegründet in der Hoffnung damit seine Ziele durchsetzen zu können.

Unser Forenmitglied “Dieda” hat den Prozess wieder live verfolgt und einen ebenso kurzweiligen wie ausführlichen Prozessbericht verfasst.

Wir bedanken uns ganz herzlich für diese Mammutaufgabe!

Tag 4 des Gerichtsmarathons am Amtsgericht Meißen zur strafrechtlichen Aufarbeitung des auch überregional bekannten Überfalls einer Gruppe uniformierter Reichsbürger auf einen Gerichtsvollzieher am 23.11.2012. Dieses Mal stand nun und mit dem zweiten Anlauf eine Frau mittleren Alters, die Ex- Lebensgefährtin desjenigen Mannes vor Gericht, der bereits am 15.12.2015 in gleicher Angelegenheit verurteilt worden war. Auf dem von den Angeklagten damals noch als Paar bewohnten Dreiseithof fand schließlich der Vorfall statt.

Der zusätzliche Termin war deswegen erforderlich geworden, da die Angeklagte Juliana K. zur Verhandlung am 14.01.2016 trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen war und auch am damaligen Verhandlungstag nicht mehr vorgeführt werden konnte, so dass auch gegen sie Haftbefehl erging. Noch am 06.01.2016 soll ja die Angeklagte eine Mitteilung im schönsten Reichsbürgerdeutsch an das Amtsgericht Meißen geschrieben haben, wo sie bereits angekündigt hatte, dass sie der „Einladung“ des Amtsgerichtes natürlich nicht Folge leisten werde, da ja nach ihrer Meinung das Gericht gar nicht existiere und sie selbst “nichts hören” könne und “nichts sehen” könne und zudem selbst “gar nicht existieren” würde u.s.w..

Als man dann die Angeklagte doch aufgefunden hatte und die Sicherungshaft vollstrecken wollte, kam wohl die plötzliche Einsicht, nur was genau diesen abrupten Gesinnungswandel wirklich ausgelöst hat, konnte dann auch bis zum Ende der Verhandlung nicht mehr aufgeklärt werden.

Nun also der zweite Anlauf, die Reihen der Zuschauer schon stark gelichtet und auch wenn mir der Anfang der heutigen Verhandlung fehlt, verpasst hatte ich wohl bei den anfänglich wohl sehr zähen Fragespielen zwischen Richter und Angeklagten ja erst mal soweit nichts. Trotz des nun zumindest pflichtgemäßen Erscheinens zeigte sich erst mal nur wieder das bereits bekannte Muster im Verhalten der verschiedenen Angeklagten: Man wusste und weiß natürlich nichts oder kann sich ersatzweise an einfach rein gar nichts mehr erinnern, nicht mal an die einfachsten Sachen oder Handlungen. Außerdem war man ja im Prinzip selbst gar nicht dabei, und wenn man schon doch irgendwie anwesend war, dann wiegelt man trotzdem alles ab, denn man war ja nur „Zeuge“. So richtig Verantwortung hatte dann wiederum irgendwie eigentlich keiner, allenfalls noch der Schöne.
Gelegentlich kam als leicht bis mittelschwer Verantwortlicher in der Befragung noch der ja bereits verurteilte Herrn S. in Frage, aber ansonsten handelt man in dieser scheinbar ziemlich unübersichtlichen und quasi zufälligen Ansammlung von irgendwelchen „Zeugen“, die sich wiederum untereinander allerdings auch nur entweder wenig bis reinweg gar nicht kannten, ohne sonderbarer Weise dann ohne irgendwelche Absprachen. Auch zum von den „Zeugen“ selbst zu bezeugenden Sachverhalt gab es dann doch soweit auch irgendwie keinen echten „Sachkundigen“, allenfalls… ja natürlich noch den Volker Schöne…

Daher war auch der schönste Satz des Tages die treffende Bemerkung von Richter Andreas Poth: „Immer wieder der Schöne. Na, da bekommt das Wort „be-schön-igen“ ja eine völlig neue Bedeutung.“ Auch einige Fragen, die der Richter an die Angeklagte hatte, beantworte er sich dann bisweilen gleich schon mal selbst: „Und wo Sie jetzt dabei selbst gestanden haben, wissen Sie jetzt auch nicht….” Zumindest seinen Humor hatte der Richter noch nicht verloren.

Trotzdem schaffte es Richter Andreas Poth auch hier wieder, immer neu einzuhaken, die Begrifflichkeiten detailliert zu hinterfragen, gegebenenfalls Widersprüche in den Aussagen soweit aufzudecken, um mit der Angeklagten dann doch noch ins Gespräch zu kommen um wenigstens Bruchstücke dieser scheinbar schweren Erinnerungsstörung, ans Tageslicht zu befördern.

Gerade weil sich diese scheinbar ansteckenden neurologischen Ausfälle so flächendeckend über die bisherigen Angeklagten über diesen Tag und dieses Dörfchen ausgebreitet hatten, war es vielleicht am Ende irgendwie doch gut gewesen, dass es in der Causa Bärwalde gleich zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt werden mussten, und so einige Angeklagte, insbesondere die Familie Krautz  einzeln verhandelt werden konnten, was zumindest in Details erhellen war, und das Gesamtbild etwas abrundete. Trotzdem bleibt vieles weiter rätselhaft, so wie die Hintergründe zu den immerhin stolzen 7.000€, die man auch noch im fraglichen Hof in Bärwalde sichergestellt hatte, und die abenteuerlicher Weise bis heute noch von keinem rechtmäßigen Eigentümer abgeholt werden konnten. Im Verhältnis zu der Höhe der an dem Tag zu vollsteckenden Summe ist das schon sehr merkwürdig, aber man schweigt sich auch dazu weiter standhaft aus, oder lässt sich sogar noch Antworten einfallen, die der Richter mangels hinreichender Nachvollziehbarkeit wieder getrost unter Ulk verbuchen kann.

Ein bisschen klingt in der Befragung zwischenzeitlich auch noch an, dass bei einigen Angeklagten auch noch ganz private Vorbehalte gegen den ihnen auch persönlich bekannten Gerichtsvollzieher eine Rolle gespielt haben könnten. Zumindest in dem Kontext soll angeblich dann auch der Satz der Angeklagten an das Gericht zu verstehen sein, dass schließlich der Gerichtsvollzieher Herr L. „selbst entschieden hätte, mit Todesangst zu reagieren“. Von Reue wegen der gesundheitlichen Folgen diesmal keine Spur.

Doch spätestens nach den Videos ergaben sich dann noch ein paar ganz neue und wichtige Fragen an Frau K.. Frau K. war offensichtlich während der Zeit, als der Gerichtsvollzieher noch im Hof eingesperrt war, aber noch bevor die Polizei ankam, über einen Hinterausgang vor das Gehöft gelaufen. Schließlich gab sie, nachdem die angebliche Rauchpause wegen der allzu „großen Aufregung“ bei Richter Poth nicht wirklich durch ging doch zu, dass sie Autoschilder fotografiert hätte, auch das von dem Gerichtsvollzieher. Warum sie das denn gemacht hätte und für wen, wollte Richter Poth wissen. Für angebliche „Sachkundige“ lässt sich die Angeklagte dann noch aus der Nase ziehen, nur welche Sorte „Sachkundige“ das gewesen sein sollen, konnte sie nicht mehr erklären.

Nun kam Richter Poth auf die sehr plötzlich noch kurz vor der Verhandlung von Frau K. doch noch bezahlten Ordnungsgelder zu sprechen, sowie auf den Herrn Uwe Wetzig. Dieser muss den Ausführungen nach zu urteilen vor der Hauptverhandlung wiederholt im Amtsgericht Meißen angerufen haben, dass er nicht kommen könne, wobei er sich schließlich wohl damit verplapperte, dass dies mehr oder weniger mit seiner großen Angst vor einem ihm schon und aus unbekannter Quelle (!) bekannten Haftbefehl, wegen eben solcher nicht bezahlten Ordnungsgelder zu tun hätte. Auch die ominösen „Sachkundigen“ für Autokennzeichen, für die Frau K. die Fotos ja erst  gemacht hatte, sowie die o.g. Hinweise auf jene Vorabinformationen im Strafverfahren gegen den Uwe Wetzig deuten da auf noch immer ungeklärte Kontakte zur richtigen Polizei und damit auf mutmaßlichen Geheimnisverrat hin. Genau das spricht Richter Poth nun erstmalig und mehr oder weniger so offen und deutlich aus.

Nach einer Sitzungspause wird dann ein Internetausdruck der Gründungsurkunde der “reorganisierten” Interimsgemeinde von Bärwalde von Anfang 2014 zu Protokoll genommen und die Kopie den Prozessbeteiligten ausgehändigt. Nach einem Vorhalt an die Angeklagte, weil sich deren Unterschrift und Fingerabdruck darauf findet, will sich die Angeklagte, die sich nun einerseits als „DDR- Kind“ bezeichnet und dann doch zaghaft zur BRD bekennt (wörtlich: „Vermutlich gibt es die.“) von dieser der „Szene“ längst gelöst haben. In der weiteren Diskussion zu den Zusammenhängen über das Zustandekommen dieser Gründungsurkunde, bei der ja auch wieder Herr Schöne anwesend war und dieses Mal offensichtlich gerade nicht zufällig beim “Dorffest” war oder man sich mal eben “Holz brachte”, stellt sich allerdings nun plötzlich heraus, dass Frau K. irgendwie doch noch gelegentlich Emailkontakt mit Herrn Schöne unterhält. Richter und Staatsanwalt werden gleichsam aufmerksam und vereinbaren dann mit der Angeklagten, dass diese sich nach der Verhandlung an einem der Hauscomputer des Amtsgerichtes in ihren privaten Email- Account einloggen wird, um gegebenenfalls solche Emails des Herr Schöne an die Angeklagte einsehen zu können.

Auf Nachfrage zu den 6 bis 7, von der Angeklagten so kurz nach Weihnachten dann doch noch schnell und brav bezahlten Bußgeldbescheiden, mutmaßlich alle aus dem Verkehrsordnungswidrigkeitsbereich, bestreitet die Angeklagte erwartungsgemäß natürlich jedweden Zusammenhang mit dem Ausgang der anderen Verhandlungen gegen die übrigen Mitbeschuldigten. Es zeichnet sich bei der Aufnahme der persönlichen Verhältnisse dann doch ein eher tragisches, wenn auch nicht ganz untypisches Bild für eine gescheiterte Nachwendebiografie ab: von der angestellten Maschinenbauingenieurin bis 1990 über ein schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgegebenes Versicherungs- und Baufinanzierungsvermittlungsgeschäft zum Marketing im kosmetischen Bereich, dann eine aus Kostengründen abgebrochene Heilpraktiker- Ausbildung über Massageangebote als Selbständige bis zu H4. Das mag hier in den Beitrittsländern soweit kein Einzelfall sein, und kann wohl so manche Ostalgie erklären, musste aber wie hier nicht zwangsläufig auch auf die Anklagebank führen.

Es folgten die Plädoyers von Staatsanwalt: „Sie haben kein Anrecht auf ein starkes und gesundes Opfer!“ und der Nebenklage: man sei „gegenüber dem Geschädigten selbst wie ein Standgericht aufgetreten“, dabei sogar mit eigenen sechsstelligen „Geldforderungen“. Auch auf den bei dem Überfall gegenüber dem Gerichtsvollzieher laut ausgerufenen Artikel 2 Absatz 2 EMRK wird von der Nebenklage an der Stelle und nochmal und dazu im genauen Wortlaut des Artikels Bezug genommen, verbunden mit der sehr rhetorischen Frage, ob man sich daraus im falschen Umkehrschluss vielleicht auch ein eigenes Recht auf Töten herleiten wollte.

Das Urteil von 14 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung war, wie in der Erläuterung zur Urteilsbegründung erklärt, neben dem klaren direkten Tatbeitrag als Mitbewohnerin auch in der für den Richter nicht wirklich glaubhaften Distanzierung von der „Szene“ und der, durch die ganzen Umstände der Tat deutlich gewordenen „Nichtanerkennung des Staates“ sowie den während der Verhandlung zu Tage getretenen „Erinnerungen an nichts“ geschuldet, aber auch der Dreistigkeit, nicht mal zur Verhandlung zu erscheinen. Zwar ist das „Jedermannsrecht“ bei Diebstahl und Raub bei einfachen Kriminellen sehr wohl gerechtfertigt. „Sie haben aber hier einen Funktionsträger des Staates selbst angegriffen“, wobei und das sollte in der Erklärung zur Begründung wohl auch nicht ohne kleinen Seitenhieb bleiben, „völlig egal“ ist, wie der sich dann in Ausübung seiner hoheitlichen Handlungen anzieht.

Mindestens aber mit den fingierten Schuldtiteln, der bekannten persönlichen Bedrohung des Gerichtsvollziehers, und das nicht nur in diesem Fall, bis hin zu den regelrechten Veröffentlichungen der Adressen, besteht hier die „sukzessive Mittäterschaft“.

Und auch wenn in der Presse hier für Außenstehende vielleicht der Eindruck entsteht, da sitzt vielleicht ein neuer Feisler an der Triebisch, trügt der Eindruck doch gewaltig. Obwohl es notwendig war, den Angeklagten erst mal wieder die Spielregeln beizubringen und sie mit klaren Maßnahmen wieder auf den Boden der Tatsaschen zu bringen, saß mit Richter Poth in meinen Augen immer noch ein Mann da, der mit jedem Angeklagten einzeln wirklich gerungen hat: um die Wahrheit, um den jeweils individuellen Tatbeitrag und um die grundlegenden Fragen von Recht und Gesetz in diesem Land, und das immer mit Präzision und Humor. Gleichzeitig kam er mir streckenweise fast wie ein sehr betrübter Vater vor, der seine eigenen, aus dem Ruder geratenen Sprösslinge erst mal wieder Ordnung beibringen musste und sie dabei ernsthaft ins Gebet zu nehmen hatte dazu und noch ein paar einfache Lektionen in Staatsbürgerkundeunterricht erteilen muss. Harte Urteile waren zwar die Folge, aber trotzdem keine “Gesinnungsurteile”, wie von den Verteidigern befürchtet wurde.

Man kann als Zwischenbilanz das, was sich bisher in den Verhandlungen am Amtsgericht Meißen abspielte, vielleicht sogar in die klassische Reichsbürgerterminologie vom angeblich so großen Unterschied zwischen „Mensch“ und „Person“ bzw. zwischen „Amts-“ und  „Dienstausweis“ übersetzen: da war zwar immer ein strenger Richter, aber eben dann doch kein diktatorischer „Amtsinhaber“ oder gar alttestamentarischer Rächer, so wie sich das die Angeklagten scheinbar vorgestellt und vor dem sie sich ja ihrerseits teilweise wie die dummen Schulkinder drückt hatten, anderseits aber immer ausgerechnet auch noch den „Amtsausweis“ sehen wollten, sondern eher ein hart arbeitender juristischer „Dienstleister“, der immer auch noch den Menschen hinter der Tat sucht.

Und tatsächlich lassen sich alle Angeklagten, die sich zuvor in genau dieser Logik verheddert hatten und irgendwie dadurch längst selbst den Unterschied zwischen rechtmäßigem und blindwütigem Handeln aus dem Blick verloren hatten, in der Verhandlung mehr oder weniger bzw. früher oder später genau darauf ein, fast so, als hätten sie es letztlich sogar ein bisschen gebraucht.

Daher finde ich es nun eher nicht wirklich erstaunlich, dass bisher alle Angeklagten zwar in Berufung gegangen sind und damit ja wohl doch nun auch die Legitimität der Gerichte anerkennen, aber jetzt nur noch das doch sehr deutliche Strafmaß anfechten, was dafür spricht, dass man zumindest hier schon auf einem guten Weg zum echten Rechtsfrieden ist, und zwar einen für alle Seiten.




Der Prozess des “Dr. Drucksache” oder ein falscher Anwalt vor Gericht

Bereits am 15.01 fand der erste Verhandlungstermin gegen den selbsternannten “Dr.jur” Spaniol statt.

Spaniol ist ein umtriebiges Kerlchen in der Reichsbürgerszene. So war er zwischenzeitlich mal Bundespräsident der Regierung “vom Volk fürs Volk”, bis es zu (familiären) Streitigkeiten kam und er kurzerhand, mit dem hier ebenfalls wohl bekannten Matthias Wolfgang Reckzeh seine eigene Regierung “Freiheit für Deutschland” gegründet hat.

Spaniol hatte schon unter der “alten Exilregierung” ein “Rechtsbüro” betrieben und mit seinen -aufgrund der vielen Fehler- quasi unlesbaren Schriftsätzen “Mandanten” bei OWiGs und anderen Streitigkeiten vertreten, war aber auch hier schon mindestens einmal aus dem Gerichtssaal geflogen.

Seine “Legitimation” erklärt Spaniol, der eine Förderschule besucht und keinen Schulabschluss hat, damit, dass er bei  der “U.S. European Command (EUCOM)”, Stuttgart” mit der Zulassungsnummer “46625” studiert hat. Eine Zulassung hat er nicht, da er dazu ein Staatsexamen ablegen müsste, was ihm aber von den Alllierten verboten wurde, da er dann nicht das “echte Recht” vertreten könnte. Ganz stolz war man dann auch, dass er bei dem vergeblichen Versuch vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht das längst zwangsversteigerte Häuschen von Reckzeh zurückzuklagen, dann wirlich als “Beistand” zugelassen wurde.
Reckzeh hatte das Häuschen ja dank der aufopferungsvollen Hilfe und Beratung von Frühwald verloren. Der tauchte am Zwangsräumungstermin auf, kassierte 500 Euro und verschwand ganz schnell, als er von der Polizei dazu aufgefordert wurde.

Wie man dem Zeitungsbericht entnehmen kann, ist Spaniol aber letztendlich nur ein Kleinkrimineller, der zwischenzeitlich versucht andere, die noch um einiges dümmer sind als er, abzuzocken.

Immerhin hat er es geschafft mit Reckzeh zusammen aus der Regierung “Freiheit für Deutschland” einen Verein eintragen zu lassen, man ist guter Dinge, bei der Wahl im März die Regierung in BaWü aus dem Landtag jagen zu können. Unterschriften hat man natürlich noch keine gesammelt, die Chance auf einem Wahlzettel zu stehen wird also bei +/- 0 liegen, ist aber egal, schließlich ist man ja schon Exilregierung und stellt Bundespräsident und Ministerpräsident des Königsreichs Württemberg (Reckzeh) und Bundestagspräsident (Spaniol).

Reckzeh und Spaniol haben nach dem letzten Verhandlungstermin ziemlich lustige Erklärungen abgegeben. So erklärt Reckzeh:

Aus den Angaben des gen. Sekretariats ergibt sich zweifelsfrei, daß die Abkürzung „Dr.“ keine vollständige Bezeichnung des akademischen Doktorgrades ist.
Dr. doctor(lat.) – Dr. Doktor – Dr. Draht – Dr. Drama -Dr. Dringlichkeit-
Dr. Drossel(Technik) – Dr. Druck; Drucke – Dr. Drücke – Dr. Druck[er]; Druckerei – Dr. Drucksache Ds – Dr. Drüse

Der Prozessbericht von Reckzeh liest sich auch sehr vergnüglich:

Am 15.01.2016 war ich selber mit anwesend bei der Gerichtsverhandlung, wo es darum ging-Zitat: “Herr Detlef Spaniol war Angeklagter wegen Vorsätzlicher Körperverletzung”

Sonderbarer Weise wurden noch Akten mit dazu reingenommen, welche von den Kripobeamten damals im August, wo Her Spaniol und Christine Prox nicht zu hause waren, alle gestohlen wurden, natürlich ohne richterlichen Beschluss, was man ja mittlerweilen gewohnt ist, dass absichtliche Willkür durchgeführt wird!
Auch wurden die Kripobeamten erkannt, es waren 2, welche Frau Prox in die Wohnung drückten ohne sich auszuweisen und Angst verbreitet haben…..!!!
Klar doch, schon fast wie die Asylanten…Gewalt ausüben, da die Frau so und so das schwächere Geschlecht ist….
Werte “Kripobeamte” und lieber Staatsanwalt, jetzt fängt das Spiel erst richtig an, wo es um das “Öffentliche Recht” geht, den gesetzlichen Richter und ein faires Verfahren…….
Zu dem Schreiben der NOZ-Osnabrück kann ich nur sagen bzw. fragen, seid Ihr die 2.Verwandtschaft der “Reichsdeppen”, denn Ihr gebt noch nicht einmal an, worum es wirklich ging……
Werte Mitmenschen, kann nur einen Tipp geben, lasst Euch nicht blenden, denn weil es immer enger wird, versucht der BND die Schlinge enger zu machen, nur merken sie nicht, dass es um Ihren eigenen Hals geht und es da immer enger wird, denn Selbstmord ist kein Grund für eine Lebensversicherung, denn die wird sicher nicht bezahlt.…
Auch nicht eure Berufsrechtsschutz, weil Euch seit 1982 die Staatshaftung entzogen wurde…UPS

Spaniol selbst gibt den großen Märtyrer (er würde das vermutlich “Mehrtürer” schreiben):

Es wurde einfach negatives und unwahres über die Gerichtsverhandlung am Freitag, den 15.1.216 in der Öffentlichkeit verbreitet!

Es war eine Gerichtsverhandlung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und der Richter hat zusätzlich noch die gestohlenen Unterlagen mit rein gezogen, wo es um die Unterschrift ging und den Vordruck.

Es ging um einer Drogendealer und das andere ist eingestellt worden. Das war aber schon 2015 im Juni, weil der Ausländische Titel vom Gutachter bestätigt worden ist, aber die Deutschen stehen ja auf Verbrecher und wenn diese Personen die Frauen belästigen und vor Gericht ziehen, ist das ja noch O.K. und da ich das Kapital angreife, was wir auch machen, versucht man hier Stress zu machen, denn es geht hier um 150 Milionen!

Des weiteren habe ich Schriftstücke von Gerichten die mich so anschreiben-Dr.jur.Detlef Spaniol und manchmal sogar mit dem deutschen Wort -Zitat:”Rechtsanwalt”!!!

Das kann ich alles beweisen, nur frage ich mich, wenn Jemand wie ich/wir für Euch alle da draussen kämpfen, warum werft Ihr uns Knüppel zwischen die Beine? Alleine die Mitteilung von gestern in Facebook, wo derjenige auch mit dabei war und nur den Kopf geschüttelt, es auf seinem Handy aufgenommen hat und dann etwas behauptet, worum es gar nicht ging, denn es ging um-Zitat: ” Schwere Körperverletzung eines DROGEN-DEALERS!” Die Frau hat ausgesagt, dass ich dem DEALER nur das Handy aus der Hand genommen habe und Ihm meine Visitenkarte gab um mich anzuzeigen! Der Dealer läßt die Frau in Ruhe und war zu FEIGE um vor Geric ht zu erscheinen, denn auch er war geladen worden!

Jetzt bin jetzt ich der Verbrecher, weil ich das “Öffentliche Recht” vertrete und einhalte! Sorry den Typen verstehe ich ganz und gar nicht und Euch erst recht nicht, dass Ihr immer denen glaubt welche Fantasien erfinden und gar nicht verstehen wollen worum es eigentlich geht!………

Man weiß nicht so recht, ob man lachen oder weinen soll. Der Termin am 04.02 dürfte nicht nur für den Richter wieder ziemlich lustig und nervenaufreibend werden.

Links:
http://www.noz.de/lokales/dissen/artikel/561271/dissener-erscheint-mit-falschem-verteidiger-vor-gericht

http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/658925/falscher-doktor-vor-dem-osnabrucker-landgericht

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1270.0




Der “Freistaat Preussen” und seine Wunscharmee

Wie bei allen der immer größer werdenen Zahl der diversen Reichsregierungen, geht man auch beim “Freistaat Preussen” davon aus, die einzig legitimierte Exilregierung zu sein.

Man veranstaltet munter Schulungen, verkauft für viel Geld seine Fantasiepapiere (die nötige Grundausstattung um sich Mitglied dieses “Staates” nennen zu dürfen, kostet etwas mehr als 130.– Euro), Kennzeichen und mehr, außerdem erläßt man mit wachsender Begeisterung irgendwelche “Proklamationen” oder schreibt Ministerien an um die “Machtübernahme” mitzuteilen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

So hat Sabine aus der Familie Mika nicht nur das “Amt für besondere Angelegenheiten” inne, sondern ist auch die neue Verteidigungsministerin, wie sie in einem Schreiben an das Verteidigungsministierum wortreich mitteilte.

Hier liest man unter anderem

Alle Soldaten sind hiermit unverzüglich aufgefordert, sich entsprechend ihrer Vereidigung auf das deutsche Volk: “… das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe…” sich sofort und unverzüglich um deren nationalen Schutz zu kümmern. Es ist aus vorweg genannten Gründen ab sofort unter Höchststrafe verboten, sich weiterhin in anderen Ländern an kriegerischen Handlungen jedweder Art zu beteiligen. Die Soldaten sind unverzüglich in ihre Heimat zurück zu leiten, samt ihrer Ausrüstung. Alle Soldaten haben während der Reorganisation der Bundesstaaten des Deutschen Reichs ab sofort nur noch den Anordnungen der administrativen Regierung des Freistaat Preußen Folge zu leisten, da die administrative Regierung des Freistaat Preußen gemäß Artikel 82 (1) der Verfassung des Freistaat Preußen, welche die Oberhoheit zur Neuordnung aller Bundesstaaten, sich in der Gesamtheit Deutsches Reich nennend, hat. Dazu hat unverzüglich eine entsprechende Veränderung der Beflaggung zu erfolgen!

Auch die Kfz-Kennzeichnen sind in ihrem Erscheinungsbild entsprechend dem Recht des Freistaat Preußen und dem Recht der anderen Bundesstaaten umzusetzen.

Die Umstellung betrifft auch die Uniformen. Aus Kostengründen sind während der Reorganisation die bestehenden Uniformen weiter zu benutzen, jedoch ist die Kennzeichnung an der Armeekleidung entsprechend umzustellen.

Dabei ist außerdem zu beachten, daß in jedem Fall die Genehmigung der administrativen Regierung des Freistaat Preußen einzuholen ist. Näheres dazu bestimmt das Gesetz.

oder

Dazu hat die [Bundeswehr/Armee] sofort und unverzüglich einen Arbeitsstab zu bilden, welcher mit der administrativen Regierung des Freistaat Preußen, Frau Mika / Bereich besondere Aufgaben die notwendigen Umstrukturierungen und anstehenden Aufgaben, Entgegennahme der Befehle zur Rückführung in die Staatlichkeit/Rechtsstaatlichkeit der [Bundeswehr/Armee] umsetzt. Die sofortige und unverzügliche Kontaktaufnahme hat zu erfolgen unter der Anschrift:

xxxxxx Straße 14
[41372] Niederkrüchten
Telefon: 02163 – xxxxxxxxxx

Manchmal bleiben solche Schreiben nicht ohne Wirkung, in diesem Fall führte es -nicht zuletzt weil ein weiterer Angehöriger der Regierung versuchte mit seinen Fantasiedokumenten des “Freistaates Preussen” entsprechende Waffen zu erwerben- zur Durchsuchung verschiedener Objekte in Willebadessen, Warburg und Borgenteich. (1, 2 und 3)

Die Mühlen bei den deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften mahlen bekanntlich langsam, was natürlich auch durch die ellenlangen Schriftsätze der diversen “Rechtssachverständigen”, “Büros für Völkerrecht” und anderen “Ministerien” verursacht wird, aber: sie mahlen.

So wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft Paderborn Anklage wegen “Verstosses gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz” erhoben. (4)

Man muss aber auch sagen, dass sich diese “Regierungsvertreter” wirklich extrem “intelligent” verhalten haben.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft versuchte der Warburger, der sich selbst als Angehöriger der Gruppierung »Freistaat Preußen« bezeichnet, im September 2014 bei einem Waffenhändler in Luxemburg ein Schnellfeuer-Maschinengewehr zu kaufen. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Marco Wibbe (Paderborn) wollte der Beschuldigte als »Vertreter für äußere Angelegenheiten der Provinz Westfalen des Freistaates Preußen« eine eigene Polizei für den »Freistaat Preußen« aufstellen. Der Waffenhändler lehnte einen Verkauf ab.

Im Dezember nahm der heute 31-Jährige erneut Kontakt zu dem Waffenhändler auf und legte als Legitimationsnachweis unter anderem einen »Staatsangehörigkeitsausweis« und einen »Waffenschein« des »Freistaates Preußen« vor. Der Händler lehnte einen Verkauf des Maschinengewehrs jedoch erneut ab und informierte die Ermittlungsbehörden.

Wer hätte es gedacht, dass die Vorlage von irgendwelchen Fantasiedokumenten zur “Legitimation” selbst einen Waffenhändler misstrauisch machen? Es gehört wohl sehr viel Überzeugung oder auch pure Verzweiflung dazu, dass man überhaupt davon ausgeht, dass solche Dokumente irgendeinen Wert hätten. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass man ja ordentlich dafür gezahlt hat.

Angesichts von soviel Blödheit kann man allerdings vermuten, dass der Richter nur schallend lacht und das Verfahren unter Umständen sogar einstellt. Letztendlich ist Dummheit ja nicht unbedingt strafbar.

Andererseits sollten die diversen Staatsanwaltschaften eventuell weiterermitteln. Da die Kassen -leider sind die meisten Menschen, die sich überhaupt für den Freistaat Preussen interessieren notorisch pleite und können die erforderlichen “Gebühren” nur mühsam abstottern- des Freistaats Preussen unter chronischer Ebbe leiden, plant man zwischenzeitlich (wohl nach Vorbild eines Peter Fitzek) eine eigene Bank, eigene Versicherungen und natürlich einen eigenen “Wachschutz”. Bei letzterem ist nicht ganz klar, ob man hier eventuell im Bereich “Sicherheitsdienstleister” aktiv werden möchte. Natürlich angemeldet beim eigenen Gewerbeamt und nur an den Freistaat Steuern zahlend.

Die Verhandlung dürfte auf jeden Fall interessant werden. Man darf sich schon auf die Aufrufe zur Suche von “Prozessbeobachtern” freuen.
Sollten hier dieselben Auflagen gemacht werden wie dies beim AG Meißen der Fall war, dürfte es für die Staatsangehörigen und Regierungsmitglieder extrem schwierig werden am Prozess teilzunehmen. Führt doch angeblich der Besitz eines bundesdeutschen Ausweispapieres unverzüglich zum Ausschluss.

  1. http://www1.wdr.de/themen/aktuell/freistaat-preussen-100.html
  2. http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/willebadessen/willebadessen/20409608_Razzia-in-Willebadessen.html
  3. http://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/warburg/warburg/11219121_Staatsschutz-ermittelt-nach-Polizeieinsatz-in-Willebadessen.html
  4. http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Warburg/2240276-31-jaehriger-Warburger-soll-gegen-das-Kriegswaffenkontrollgesetz-verstossen-haben-Freistaat-Preussen-Staatsanwaltschaft-erhebt-Anklage