Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 2: Die Verhaftung

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 2: Die Verhaftung

(Lesen Sie auch Teil 1: Die Vorgeschichte)

Ein Logenplatz für den Polizeichef

Griechische Tragödien sind so gestaltet, dass sich der Protagonist tief in Hybris und Ate verrennt, zu Deutsch etwa: Vermessenheit und Verblendung. Währenddessen weiss das Publikum bereits, wie hart er gleich darauf scheitern wird. Diesen Wissensvorsprung des Publikums nennt man tragische Ironie.

Aber was erzähle ich da? Hier soll es ja nicht um antike Dramen gehen, sondern um Carl Peter Hofmann. Am Abend des 22. Septembers hatte sich dieser, wie jeden Mittwoch, ins Zoom-Meeting der Schweizer GCCL-Gruppe eingeloggt.

Selbstverständlich gab es diesmal nur ein Thema: die morgige Versammlung beim Restaurant “Rössle”, dem die Schliessung durch die liechtensteinischen Behörden drohte.

Hofmanns Stimmung schwankte zwischen einer aufgeregten Siegesgewissheit und dem Zorn des gekränkten Narzissten. Ein “Polizeichef” habe die Wirtin des Rössle zu sich “gelockt” und sie vor den “dubiosen Leuten” gewarnt, mit denen sie sich eingelassen habe.

In den Begriff “dubios” verbiss sich Hofmann wie ein tollwütiger Terrier, denn auch ihm war klar, dass er gemeint war. Minutenlang schäumte er über den “Polizeichef” und dessen “schwere Straftaten”, “Vergewaltigung”, “Hochverrat”, “Terrorismus”!

Isabel Avero und Carl Peter Hofmann am Abend des 22.09.21.

Den GCCL dubios zu nennen, sei “eine schwere Verleumdung, eine Überheblichkeit und eine Menschenrechtsverletzung”! Dieser Polizeichef sei “eine lächerliche Galionsfigur” und “eine Schande für jeden wahren Polizisten”. Er habe sich “einen Logenplatz in der Kriegsverbrecherklage gesichert mit dieser Aussage”.

Ja, diese “Kriegsverbrecherklage”. Vor Publikum verteilte Hofmann schon seit Monaten Logenplätze an jeden, der ihm gerade als Feindbild in den Sinn kam – egal, ob Politiker, Beamte, Polizisten, Richter und Staatsanwälte oder auch impfende Ärzte und Schulleitungen, welche die Maskenpflicht durchsetzten.

Mit der vagen Aussicht auf die “Kriegsverbrecherklage” hatte Hofmann bei seiner Anhängerschaft seit Monaten Hoffnungen geschürt, dass es jenen bösen Menschenrechtsverbrechern endlich bald an den Kragen gehen würde.

Der liechtensteinische Polizeichef würde allerdings tatsächlich einen Logenplatz erhalten – und zwar schon morgen, beim “Rössle”. Man hätte fast neidisch werden können.

Man weiss nicht, wie doof Dumme sind

Hofmanns Tiraden über den “Polizeichef” wurden von Michael Sieber unterbrochen, einem recht aktiven GCCL-Anhänger. Er fragte, ob es morgen vielleicht zu Verhaftungen kommen könne, ob man die Nacht etwa gar “im Schlosskeller” werde verbringen müssen.

“Man weiss nicht, wie doof Dumme sind”, erwiderte Hofmann. Wenn es zu Verhaftungen komme, dann würde es die Verantwortlichen “teuer zu stehen kommen” und “horrende Konsequenzen haben”!

Hybris, dargestellt als Mänade mit Thyrsosstab auf einer antiken Vase

Der Gedanke an mögliche Festnahmen schien Hofmann eher mit Vorfreude und Siegesgewissheit zu erfüllen denn mit Sorge. Vage orakelte er davon, dass man bald “international verhängte Strafen” werde “durchziehen” können, und schlussfolgerte: “Wenn sie uns eine Nacht einsperren würden, sie würden uns damit nur einen sehr, sehr grossen Gefallen tun.”

Dann packe er schon mal seine Zahnbürste ein, meinte Sieber lachend, und auch Isabel Avero – die Frau, bei der Hofmann ohne behördliche Anmeldung wohnte – stimmte mit ein: “Man kann vorsichtshalber mal Pyjama und Zahnbürste mitnehmen”.

Im selben Stil witzelten Hofmann und Sieber weiter über mögliche Verhaftungen und wie sie zusammen im fürstlichen Kerker ein paar spassige Stunden verbringen würden, während den Verantwortlichen selbstverständlich eine internationale Aufarbeitung ihrer Schandtat drohen werde.

Bei so viel tragischer Ironie durfte auch ein Kassandraruf nicht fehlen. In plötzlich etwas ernsterem Tonfall meinte Sieber zu Hofmann: “Wir brauchen dich”. Vielleicht sei es besser, wenn Hofmann zu Hause bleiben würde.

Doch da widersprach Isabel. “Nein, nein, er hat die Bulldogge neben sich. Nur über meine Leiche”, wehrte sie die Bedenken bezüglich der Sicherheit ihres Gurus ab.

Und auch Hofmann selbst gab sich zuversichtlich: Wenn die Gegenseite ihn verhaften würde, “dann rumpelt es international!” Er bekräftigte nochmals: “Ich möchte schon dabei sein”.

Dabeisein ist alles

Auch ich wäre am folgenden Morgen gern dabei gewesen. Doch statt dessen verfolgte ich den Livestream, den ein Corona-Massnahmengegner namens Paul ab 10:30 Uhr sendete. Es versammelten sich nämlich nicht nur GCCL-Anhänger, sondern Covidioten jeglicher Couleur.

Die Leute vom ALKVW hatten sich für 11 Uhr angekündigt, doch im Livestream passierte nichts. Nichts.

Nie zuvor und wahrscheinlich nie danach in meinem Leben habe ich so gespannt und erwartungsvoll einen stundenlangen Livestream verfolgt, der in Wirklichkeit so sterbenslangweilig war.

Nicht nur die Beamten, auch Carl Peter Hofmann liess auf sich warten. Würde er nun doch wieder kneifen?

Immerhin: Etwa um 10:30 hatte er eine Sprachnachricht in die Schweizer GCCL-Telegramgruppe gestellt, die danach klang, als sei er zusammen mit Isabel im Auto unterwegs nach Ruggell.

Kurz nach 11:30 war Hofmanns unverkennbare Stimme dann doch im Livestream zu hören – er befand sich ausserhalb des Bildes und plauderte mit Paul, dem Kameramann. Flugs meldete ich seine Anwesenheit der Kantonswortmarke, die mich darum gebeten hatte.

Dennoch passierte weiterhin nichts. Von ALKVW und Polizei keine Spur. Die Wirtinnen des “Rössle” gingen dazu über, den Anwesenden auf ihrer Terrasse Essen zu servieren.

Und dann brach der Livestream ab. Paul hatte wohl auch Hunger.

Shit. Was, wenn just in diesem Augenblick die liechtensteinische Wortmarke über die lebenden Menschen herfällt?

Dann würden dem Sonnenstaatland nicht nur die Bilder von der Verhaftung entgehen, sondern ich würde auch nicht belegen können, dass ich die zwei, drei Wetten gewonnen hätte, die ich diesbezüglich mit mir gut bekannten Bürgern des Sonnenstaatlandes abgeschlossen hatte.

Ein mysteriöser Anruf

Jedoch rief dann einer dieser Sonnenstaatländer prompt im “Rössle” an. Er hatte die ältere Wirtin an der Strippe. Folgendes Gedächtnisprotokoll des Anrufs ist erhalten:

Anrufer: Der Stream ist abgebrochen. Wir müssen alles sichern gegen diese Vergewaltigung!

Wirtin: Der Stream ist abgebrochen? Muss ich es dem Paul sagen?

Anrufer: Genau, wir müssen alles aufzeichnen, für Gerechtigkeit!

Wirtin: OK, ich gehe raus und sage es ihm.

Anrufer: Das ist lieb. Hat sich schon was getan?

Wirtin: Nein, noch nicht.

Anrufer: Weiterkämpfen!

Hätten wir die Verhaftungsbilder verpasst, hätte zumindest dieser Anruf mir den Tag gerettet. In einem Video, das erst einige Tage später hochgeladen wurde, ist an einer Stelle übrigens zu hören, wie die Wirtin tatsächlich infolge des Anrufs nach Paul fragt.

Das Verhängnis nimmt seinen Lauf

Trotzdem blieb der Stream noch eine ganze Weile unterbrochen. In Ruggell assen die Anwesenden zu Mittag, ohne dass das ALKVW oder die Polizei auftauchte, und allmählich machte sich unter ihnen die Idee breit, dass jene Verbrecher angesichts der mutigen Menschen, die sich hier versammelt hatten, zu feige zum Durchgreifen seien.

Am frühen Nachmittag begannen sich die Reihen der Versammelten daher zu lichten. Immer mehr von ihnen verliessen das “Rössle” mit dem Gedanken, einen heldenhaften Sieg über die Behörden errungen zu haben.

Paul gehörte zu denen, die noch ausharrten; kurz nach 14 Uhr startete er den Livestream wieder.

Und siehe da: Wenig später erschien dann doch noch die Firma Constellis vor Ort. Es begann eine gross angelegte Personenkontrolle.

Isabel stellte eine Sprachnachricht in den Telegramchat: “Sind im “Rössle”, und die Polizei ist angekommen. Also, wer will und kann, gerade in der Umgebung, gleich wieder umkehren. Die, welche hier waren, können gleich wieder kommen und uns unterstützen, danke.”

Jetzt richtete Paul seine Kamera auf eine Gruppe, die vor dem “Rössle” mit der Polizei diskutierte, und unter den Diskutierenden war Carl Peter Hofmann zu erkennen. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.

Die Polizei schickte Paul mit seiner Kamera allerdings von der Gruppe weg an den Rand eines Parkplatzes und kontrollierte ihn dort.

Kurz vor 14:50 entpuppte sich Pauls neuer Standort als Glücksfall. Er schwenkte seine Kamera in Richtung Parkplatz.

Eine Gruppe von Constellis-Söldnern, teils uniformiert und teils in Zivil, marschierte dort auf ein Polizeiauto zu, begleitet von etlichen GCCL-Anhängern. Und in ihrer Mitte führten die Polizisten Carl Peter Hofmann.

Isabel versuchte noch, möglichst viele Gleichgesinnte herbeizurufen, doch es half nichts. Vor laufender Kamera wurde Hofmann einfach ins Auto gesteckt und weggebracht. Ein spontaner Versuch seiner Anhängerschaft, das Auto am Wegfahren zu hindern, scheiterte kläglich.

Es war passiert!

Ohne Kopf

Isabels Stimme zitterte, als sie gleich darauf eine Sprachnachricht aufnahm und in den Telegramchat der Schweizer Gruppe stellte.

“CP ist abgeholt worden von der Polizei, er wird jetzt hingefahren zum Polizeiposten… ich weiss leider gerade nicht, wohin. Also, ich glaube, wir sollten jetzt mal die Leute mobilisieren, damit wir dort hinfahren. Ich möchte… ich tu noch in Erfahrung bringen, wo. Ähm… Jetzt brauchen wir echt eure Hilfe, weil ohne CP geht gar nichts!”

Die Rettung des “Rössle” war offensichtlich vom Moment der Verhaftung an völlig in Vergessenheit geraten, wenn dieses Anliegen überhaupt jemals wichtig gewesen war für den GCCL. Hofmann hatte ja das “Rössle” von vornherein nur für seine grössenwahnsinnigen Ziele benutzen wollen.

Kurz nach dieser Sprachnachricht muss Isabel telefonischen Kontakt mit Hofmann gehabt haben, dem die Polizei inzwischen den Grund für seine Verhaftung eröffnet hatte, denn Isabel stellte sogleich noch eine zweite Nachricht in den Chat:

“Jetzt wollen sie den CP ausliefern an Österreich! Wir müssen da wirklich etwas machen!”

Gestern Abend hatte man Witze über eine mögliche Verhaftung gemacht – aber man hatte es versäumt, nur schon abzuklären, wohin ein Verhafteter gebracht würde. Noch viel weniger hatte man die Möglichkeit bedacht, dass Liechtenstein, ein souveräner Staat, die Sache mit der Auslieferung anders sehen könnte als die Schweiz.

Es darf bezweifelt werden, ob sich aufgrund von Isabels Sprachnachrichten auch nur ein einziger GCCL-Anhänger entschlossen hat, zum “Rössle” zurückzukehren. Genützt hätte es so oder so nichts, denn Isabel hatte ganz offensichtlich keinerlei Plan für diese Situation.

Zudem wurden die verbleibenden GCCL-Anhänger und Corona-Leugner anschliessend von den Polizeikräften eingekesselt und rigoros kontrolliert.

Polizeieinsatz beim "Rössle"

Polizisten setzen die Schliessung des Restaurants “Rössle” durch.

“So, nebst den Polizisten kommen jetzt noch die Grenzwachen. Was die hier zu suchen haben, ist absolut fragwürdig. Ähm… Ich möchte euch gern auf dem Laufenden halten. Wir werden jetzt hier ziemlich umzingelt von jeglichen Polizisten. Und jetzt tun sie uns umzingeln, dass wir nicht mehr rauskönnen. Also, ja. Wer will, kann uns gern helfen kommen.”

Es war Isabels letzte Sprachnachricht an diesem Tag. Die selbsternannte Bulldogge, die beteuert hatte, sie würde CP bewachen, hatte sich als Schosshündchen entpuppt.

Bruchlandung in der Realität

Der frisch enthauptete GCCL löschte noch am selben Nachmittag alle hier wiedergegebenen Sprachnachrichten von Isabel. Ein Grossteil der Anhänger war ja zu Hause geblieben, und offensichtlich wollte man verhindern, dass die eigenen Mitglieder von der Katastrophe erfahren.

Wahrscheinlich hoffte man, dass Hofmann schon nach Stunden wieder freikommen würde. Er hatte sich nämlich oft mit nicht überprüfbaren Anekdoten gebrüstet, in denen er “hochgenommen” worden sei und dann angeblich die ihn bewachenden Polizisten “umgedreht” und davon überzeugt habe, dass es besser für sie sei, ihn sofort gehen zu lassen.

Doch bald musste der GCCL feststellen, dass die vermeintlichen Superkräfte seines Gurus in der Realität kläglich versagten, und auch seine ranghöchsten Speichellecker konnten ihm nicht helfen – egal, wie sehr sie sich bemühten, seinen aus dem Gefängnis heraus erteilten, oftmals wirren Anweisungen Folge zu leisten.

Nach Monaten des erfolglosen Prozessierens gegen seine Auslieferung wurde Hofmann schliesslich am 8. Juni 2022 nach Österreich überstellt und sitzt nun dort in Haft.

Voraussichtlich wird in ein paar Monaten eine Gerichtsverhandlung wegen der Taten stattfinden, die ihm die Staatsanwaltschaft Graz vorwirft.

Das Sonnenstaatland wird keine Kosten und Mühen scheuen, um von diesem Ereignis ausführlich berichten zu können.




Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 1: Die Vorgeschichte

In Liechtenstein versprach sich der Anführer des GCCL einen schnellen Erfolg. Doch der Schuss ging nach hinten los.

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 1: Die Vorgeschichte

Scheitern am leichten Stein

Es ist nur eine zufällige Laune der Sprachentwicklung, dass der Name Liechtenstein – gesprochen “Liachtaschtaa” – im örtlichen Dialekt wie “leichter Stein” klingt.

Doch offenbar hat Carl Peter Hofmann den Zwergstaat genau dafür gehalten. Er hoffte, ein Domino aus Ländern zu Fall bringen zu können, wenn es ihm nur gelänge, wenigstens den leichtesten Stein zu kippen: Liechtenstein.

Hofmann ist der Gründer des sektenartigen Fantasiegerichtshofs “Global Court of the Common Law”, kurz GCCL.

In seiner abstrusen Gedankenwelt würde es ausreichen, wenige Prozent der Bevölkerung von seiner Ideologie zu überzeugen. Dann würde zwangsläufig gleich das ganze Land diese Ideologie übernehmen. Und wenn dies erst gelungen wäre, dann würde diese Entwicklung automatisch auf die umliegenden Länder übergreifen.

Carl Peter Hofmann dachte, er könnte die Welt via Domino-Effekt erobern.

Doch das Indoktrinieren der Bevölkerung konnte Hofmann selbst in der kleinen Schweiz, wo er sich seit seinem Untertauchen 2018 meist aufhielt, nicht schnell genug gehen. Dabei zählte sein GCCL im Sommer 2021 allein in den Schweizer Telegramgruppen rund 1000 Mitglieder.

Pandemie und Massnahmen hatten aus einem erbärmlichen Häufchen innerhalb eines Jahres eine der grössten Reichsbürger-Gruppierungen der Schweiz werden lassen. Aber tausend Deppen sind eben doch nicht genug, um fast neun Millionen in den Wahn zu stürzen.

Wie viel einfacher wäre es da, wenigstens im winzigen Liechtenstein mit seinen knapp 40’000 Einwohnern schnelle Erfolge zu erzielen!

Ob es Hofmann bewusst war oder nicht, so ähnlich muss man sich sein Motiv wohl vorstellen, als er im Sommer 2021 ein Auge auf Liechtenstein warf. Das Fürstentum sollte der erste grosse Triumph des GCCL werden, und dann sollte die ausgelöste Wahnwelle in die Schweiz hinüberschwappen, nach Österreich, nach Deutschland, nach Europa, in die ganze Welt.

Ein globales Domino. Nur kippte der leichteste Stein unverhofft nach hinten – und brachte statt der anderen Steine Carl Peter Hofmann zu Fall.

Doch von Anfang an.

Unglücksbringer Niggi

Am Beginn der verhängnisvollen Ereigniskette stand der Liechtensteiner GCCL-Anhänger Niklaus Eidenbenz, genannt Niggi. Im Juni 2021 machte er Hofmann auf das Restaurant “Rössle” im liechtensteinischen Ruggell aufmerksam.

Schon damals war das “Rössle” Gegenstand lokaler Medienberichte, weil die Wirtinnen die Umsetzung der Corona-Massnahmen verweigerten. Dies hatte dem “Rössle” bereits Ärger mit den Behörden und eine saftige Busse von 5000 Franken eingebracht.

Carl Peter Hofmann wurde nun aktiv und versuchte zusammen mit Niggi, den Wirtinnen auf Reichsdeppenart zu “helfen”: Man schrieb im Namen des Rössle hirnverbrannte Briefe an die Ämter und redete sich ein, Liechtensteins Behörden damit “zum Stillstand bringen” zu können, wie Hofmann es ausdrückte.

Ein Ortsteil von Ruggell mit dem Landgasthof “Rössle”.

Mitte Juli schliesslich weihten Hofmann und Niggi in einem Zoom-Meeting auch das Schweizer Fussvolk des GCCL in die Causa ein. Hofmann wollte nämlich dem “Rössle” persönlich einen Besuch abstatten und eine möglichst grosse Gruppe Anhänger als zahlende Gäste mitbringen, um der Wirtin Mut zu machen.

Was Hofmann nicht wusste: Inhalte seiner Zoom-Meetings landeten oft zeitnah in Form genauer Berichte auf meinem Schreibtisch im Sonnenstaatland. Und dass die österreichischen Behörden international nach Hofmann fahndeten, war bekannt – nicht nur aus den Medien, sondern auch, weil Hofmann vor seinen Anhängern des öfteren damit geprahlt hatte, ein ihn betreffendes Auslieferungsersuchen sei von der Schweiz abgelehnt worden.

Da war es doch praktisch, dass er nun ankündigte, die Grenze in Richtung Liechtenstein überqueren zu wollen. Ein kleiner Anruf bei meiner örtlichen Constellis-Filiale, äh Kantonspolizei, und der Stein war ins Rollen gebracht.

In die Arbeit der Constellis-Söldner habe ich natürlich keinen Einblick, aber in der Rückschau kann man sich ungefähr denken, was dann passiert ist: Die Kantonswortmarke hat festgestellt, dass Hofmann mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, hat sich mit ihren Kollegen in Liechtenstein kurzgeschlossen und diese haben abgeklärt, dass sie Hofmann festnehmen und in Auslieferungshaft setzen würden, wenn er ihr Territorium betritt.

Grössenwahn trifft auf Zwergstaat

Für seinen Besuch in Liechtenstein hatte Hofmann noch kein klares Datum festgelegt, und wie es für ihn typisch ist, redete und prahlte er zwar davon, setzte das Vorhaben aber wochenlang nicht in die Tat um.

Während die GCCL-Gruppen in Deutschland mehrere Bundesländer umfassten, erhielt Liechtenstein eine eigene.

Dennoch wurde während des Sommers eines deutlich: Liechtenstein hatte es ihm angetan. Urplötzlich musste für die Handvoll liechtensteinischer Anhänger eine eigene GCCL-Gruppe aus dem Boden gestampft werden, die sogar ein eigenes Zoom-Meeting erhielt.

Dabei waren beispielsweise für ganz Deutschland zu diesem Zeitpunkt nur fünf Regionalgruppen vorgesehen, von denen zwei noch gar nicht richtig organisiert waren und auch nicht über solche Infrastruktur verfügten, wie die winzige liechtensteinische Gruppe sie nun per sofort erhielt.

Hofmanns übertriebene Aufmerksamkeit gegenüber dem Fürstentum konnte nur eines bedeuten: Er sah hier die Gelegenheit für einen Blitzsieg. Sein Eingreifen in die Auseinandersetzung des “Rössle” mit den Behörden sollte den GCCL und sein “People Power”, wie Hofmann es nannte, schlagartig international bekannt machen und den Anfang eines Siegeszuges bilden, an dessen Ende der weltweite Triumph des GCCL über die “satanischen” und “pädophilen” Eliten stehen würde.

Der Streit ums “Rössle” eskaliert

Der Besuch einer Gruppe von Schweizer GCCL-Anhängern im “Rössle” wäre, wenn man von den zu erwartenden Verstössen gegen die geltende 3G-Regelung absieht, völlig legal und unproblematisch gewesen.

Doch Hofmann nannte wochenlang nur ungefähre Termine, verschob diese dann immer wieder und zögerte so das Vorhaben hinaus. Ahnte er etwa die Gefahr, dass er von diesem Besuch nicht zurückkehren würde?

Währenddessen verschärfte sich zusehends die Lage in Ruggell, denn von Hofmanns Reichsdeppenmethoden liessen sich die liechtensteinischen Behörden nicht im Geringsten beeindrucken.

Ganz im Gegenteil: Am 20. September schickte das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) seine Leute ins “Rössle”, um die behördliche Schliessung vorzunehmen.

Die Wirtin konnte sich noch eine letzte Gnadenfrist bis 23. September erbitten, auch mit Hilfe einiger anwesender Corona-Skeptiker. GCCL-Mitglieder waren an diesem Tag anscheinend nicht oder nur in geringer Zahl vor Ort.

Hofmann erfuhr dennoch gleichentags von dem Ereignis und reagierte mit einer Sprachnachricht an die Schweizer Gruppe. Darin forderte er die Mitglieder dazu auf, einen “Befehl” an die liechtensteinischen Behörden zu unterzeichnen, um diesen zu “zeigen, wo’s langgeht”.

Die 3G-Regelung wollte er so in Liechtenstein kippen und dies dann auf die Schweiz “ausweiten”. Allerdings versäumte er in seinem Grössenwahn, irgendeine Information darüber zu streuen, wann und wo man diesen “Befehl” unterzeichnen könne. Typisch.

Tags darauf, am 21. September, musste es dann plötzlich schnell gehen, denn die Schliessung des “Rössle” war ja für den 23. angekündigt. Hofmann rief per Sprachnachricht dazu auf, es solle sich jeder, der könne, an diesem Datum nach Ruggell begeben, um die Wirtin des “Rössle” zu unterstützen und die Schliessung des Restaurants abzuwenden.

Aus dem ursprünglich geplanten, harmlosen Restaurantbesuch war nun ein Aufruf zur Hinderung einer Amtshandlung geworden. Zurückgekommen wäre Hofmann allerdings in beiden Fällen nicht.

Da somit endlich ein konkretes Datum feststand, das Hofmann nicht würde verschieben können, tätigte ich erneut einen kleinen Anruf bei der Constellis-Filiale meines Vertrauens und schaffte es dann auch irgendwie, mir für Donnerstag, den 23. September, kurzfristig freizunehmen.

Denn es war ein Livestream angekündigt. Wer hätte da schon widerstehen können?

Lesen Sie demnächst hier auf diesem Blog auch Teil 2: Die Verhaftung




War eh a Wahnsinn: das stille Ende des ICCJV

Der Vergessenheit anheimgefallen…

Wer kennt heute noch den International Common Law Court of Justice Vienna? Fast niemand!

Und dabei war der ICCJV die Mutter aller Fantasiegerichte des deutschsprachigen Raumes, quasi der Prototyp der angelsächsisch beeinflussten, aus einer Suppe von Freemen, OPPT und Sovereign Citizens geborenen Staatsverweigerer-Gruppierung, wie sie besonders für den Süden des Sonnenstaatlandes – Österreich und die Schweiz – typisch ist.

Und der ICCJV hatte mehrere Webauftritte, die zumindest bei den Connaisseurs im Sonnenstaatland regelmässig für Erheiterung sorgten. Bis im Herbst 2018 die österreichische Justiz zuschlug. Die Führungspersonen des ICCJV wanderten in den Häfn und die Organisation wurde nachhaltig zerschlagen, auch von ihren Ablegern in anderen Ländern hat man seither nichts Nennenswertes mehr gehört.

…Und doch: ein spätes Ende

2018 ging also der ICCJV als Organisation faktisch unter und ist mittlerweile bei der sonnenstaatländischen Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten. Die Verfahren gegen seine Exponenten dauerten allerdings in den darauffolgenden Jahren an.

Jetzt, im Jahre 2022, ist es endlich zu einer Reihe von Verurteilungen wesentlicher Unterstützer und Führungspersonen des Fantasiegerichts gekommen (hierher gehört auch der Model-Prozess).

Am 20. Juli 2022 verantworteten sich drei Exponenten der obersten Führungsspitze des ICCJV vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien: Marcus Steiner, der General Director und Anführer des ICCJV; Wolfgang Empacher und Alexander Hermann.

Kurzer Prozess, ausführliche Mitschrift

Einem lang gehegten Wunsch entsprechend, habe ich diese Verhandlung besucht und mitgeschrieben. Denn Rechtsmittel hin oder her, sie steht wie keine andere für das definitive Ende des ICCJV.

Dieses Ende des ICCJV stellte sich als kurzer und relativ unspektakulärer Prozess heraus. Die Mitschrift ist im SSL-Forum veröffentlicht; hier die direkten Links:

Teil 1: Vienna calling (for ‘juristicion’)

Teil 2: Generalien der Angeklagten

Teil 3: Verlesung der Anklage und Repliken der Verteidiger

Teil 4: Vernehmung des Angeklagten Steiner

Teil 5: Vernehmung des Angeklagen Empacher

Teil 6: Vernehmung des Angeklagten Hermann

Teil 7: Beweisverfahren, abgelehnte Anträge, Hauptfragen, Plädoyers, Schlussworte der Angeklagten, Urteilsverkündung

Damit schliesst sich der Kreis: Der ICCJV, der es 2014 als erste Staatsverweigerer-Gruppierung gewagt hatte, den schlafenden Drachen der österreichischen Justiz zu kitzeln, wurde nun von diesem Drachen endgültig verschlungen.




Strafsache Dr. Model, Teil 15: Herr Inspektor im Zeugenstand, Dialog mit Richter, Epilog

Der Modelhof im thurgauischen Müllheim, vorübergehender Sitz des ICCJV.

Kaum hat sich Obermöchtegernsheriff Landschützer verkrümelt, klärt sich das Rätsel um den verspäteten Studenten auf, der mitten in der Vorlesung Verhandlung einfach durch den HörGerichtssaal marschiert ist und sich auf die Stühle für die Angeklagten gesetzt hat. Denn jetzt wird er als der Zeuge vom Verfassungsschutz angekündigt.

Wie sein Kollege im “Zuseher”-Bereich wird auch dieser Verfassungsschützer als “Herr Inspektor” angeredet, wobei sich der Verteidiger später (wir sind in Österreich!) vorsorglich für die möglicherweise unrichtige Betitelung entschuldigen wird, falls der Herr Inspektor schon einen höheren Titel erreicht haben sollte (den man aber nicht weiss, weil das beim Verfassungsschutz ebenso geheim zu sein scheint wie die Namen).

Obwohl ich diese Anrede, wie schon angedeutet, ziemlich lustig finde (gerade bei einem, der vom Aussehen her wirklich ein Student sein könnte), nenne ich Herrn Inspektor im Folgenden P wie Polizeibeamter, da V wie Verfassungsschützer schon für den Verteidiger draufgegangen ist.

Im Übrigen sprach P von allen, die sich in diesem Prozess geäussert haben, das brutalste Österreichisch, auch wenn das in meiner Mitschrift nicht besonders gut zum Ausdruck kommt. Anders als alle bisher Befragten machte P nämlich konzise und klare Angaben, und das auch recht zackig.

An ein paar Stellen, als er die bizarren Vorstellungen und Pläne der ICCJV-Deppen erwähnte, musste P ein bisschen kichern. Offenbar geht es auch den Ermittlern des österreichischen Verfassungsschutzes oft nicht anders als uns, wenn sie mit der absurden Welt unserer Kundschaft konfrontiert sind.

P nimmt also im Zeugenstand Platz und der Vorsitzende Richter (VR) beginnt die Befragung in einer merklich respektvolleren Art als beim Angeklagten oder bei den ICCJV-Zeugen.

VR: Sie sind Polizeibeamter?

P: Ja.

VR: Sind Sie mit der Causa involviert?

P: Ja. Angefangen haben die Ermittlungen, als Marcus Steiner in Haft gekommen ist wegen “Hollenbach”. Gleich nach seiner Entlassung haben die Schreiben an Behörden wieder angefangen. Daher wurden “Massnahmen gegen Führungspersonen” des ICCJV ergriffen. Nach der Sicherstellung von Beweisen “ist dann das aufkommen mit Model”, in erster Linie wegen einer Mitgliederliste, auf der Beitrittsdatum und Funktion der Mitglieder verzeichnet waren.

VR: Haben Sie das noch im Kopf?

P: Nein, da müsste man nachschauen im Abschlussbericht.

VR: Vom 03.02.21?

P: Ja. Sagt etwas von ‘Mitglied AA 305’ oder ähnlich.

VR: Wie kommen Sie zu dieser Liste?

P: Sie wurde sichergestellt auf einem Datenträger bei Wolfgang Empacher. Models Beitritt war am 31.05.16 mit Unterschrift im ‘Wiener Statut’. Anhand von den Namen haben wir weiter ermittelt und stiessen auch auf den Nutzungsvertrag bezüglich Modelhof für den ICCJV, von Herrn Model unterschrieben.

VR: Wo wurde der gefunden?

P: [Überlegt kurz] Das kann ich nicht mehr sagen.

VR: Wie ging es dann weiter?

P: Dann kam die “physische und elektronische Auswertung”. “Frau Luscher” [sagt mir nichts, muss aber vom Zusammenhang her ein hochrangiges ICCJV-Mitglied sein] hatte alle Treffen in Ordner abgelegt und auch alle Beschlüsse. Wir haben uns angeschaut, wer dabei war und wer unterschrieben hat. Es war aber nicht immer ersichtlich, wer an den Treffen anwesend war, es gab nur teilweise eine Anwesenheitsliste. Es gab vier Vereine, die ISA etc., die in der Schweiz gegründet wurden; als Sitz wurde der Modelhof angegeben. Diese Vereine waren in der Struktur vom ICCJV sehr wichtig, die Präsidenten der Vereine waren immer bei den “High-Council”-Treffen dabei.

VR: Also war eine Struktur da?

P: Ja, das war “super aufgebaut”. Bei den “High-Council”-Treffen sind “die Verantwortlichen der Vereine immer zusammengekommen und haben geredet.”

VR: Fragt etwas bezüglich “grösseres Vereinsgebilde” [ich habe die Frage unvollständig notiert]

P: Die Österreicher waren eher in der Minderzahl der Mitglieder, waren aber noch dazu in Struktur und Hierarchie vertreten; Marcus Steiner fungierte als General Director.

VR: Was hatte der Herr Steiner für eine Funktion?

P: Er hat “viel geschrieben, hin und her g’redt, organisiert” und war “einer der ersten, wos in Deitschland war”, er hat eine “Rechtssachverständigen-Ausbildung” bei Frau Tietsch gemacht.

VR: Dagmar Tietsch?

[Da schau her! Bei Dagmar Tietsch hat meines Wissens auch die unabwählbare Präsidentin des Staatenbunds Österreich eine “Ausbildung” zur “Rechtssachverständigen” genossen. Vermutlich noch in ihrer vor-präsidialen Phase als frühes ICCJV-Mitglied.

Langsam denke ich, der Wiki-Artikel über Dagmar Tietsch müsste auch mal um einen Abschnitt “Einfluss auf die österreichische Staatsverweigerer-Szene” ergänzt werden, denn die gute Frau scheint im Südost-Sonnenstaatland ja einiges losgetreten zu haben!]

P: Ja. Die Führungspersonen von Österreich sind nach Deutschland g’fahren und haben eine Ausbildung gemacht.

VR: “Wozu haben wir studiert? Haben’s g’hört, Dr. Model? Ihre Tochter hat länger studiert, oder?” [Zu P:] “Gibt’s die Dame noch?”

P: Ja.

VR: “Haben die deutschen Kollegen sich das ang’schaut?”

P: “Wir haben öfter schon was g’schriebn nach Deitschland”, allerdings sei Tietsch dort als psychisch krank eingestuft. “Nach der ‘Ausbildung’ haben die das in Österreich organisiert”.

VR: Würden Sie den ICCJV als gefährlich einstufen?

P: Ja. Die haben im ‘Wiener Statut’ aufgelistet, wie man Hafträume nutzen kann etc.; P erwähnt auch die “Causa Hollenbach”, und: “Da waren legale Waffenbesitzer dabei, das ist gefährlich.”

VR: “Ist mal was von ‘Friedensrichter’ aufgeploppt?”

P: “Ja, in den Chats und in der Übersicht in den Akten, wie ein Gericht aufgebaut ist.” Da ist der Sitzplan ganz genau aufgezeichnet. “Und da, wo Sie sitzen, ist der ‘Justice of the Peace’”, sagt er zum Vorsitzenden Richter. “Das Gericht hätte so aufgebaut werden sollen, dass der ICCJV über allem ist.”

Bei dieser Aussage schnappen die Richter hörbar nach Luft.

[Ich habe es schon in einem früheren Teil dieses Prozessberichts angedeutet und schreibe es hier noch einmal: Model hat, was das betrifft, meiner Ansicht nach einfach Pech – für einmal nicht nur beim Denken.

Denn einerseits bin ich mir sicher, dass er seinen Pappnasentitel vor dem Hintergrund des in der Schweiz bestehenden, “niedrigen” Friedensrichter-Amtes gedeutet hat, weshalb er zur fraglichen Zeit gegenüber der Thurgauer Zeitung auch angegeben hat, er sei beim ICCJV “lediglich Friedensrichter”. So spricht man nicht von einer Position, die man für mächtig hält (selbst wenn man sich geschmeichelt gefühlt hat, als sie einem angetragen wurde).

Gleichzeitig trifft es zu, dass bei den “Common-Law”-Fantasiegerichten des angelsächsisch beeinflussten Deppentums – nicht nur beim ICCJV – der “Justice of the Peace” tatsächlich der Richter und somit ein ziemlich hochrangiger Fantasietitel ist. Das ist der Hintergrund, von dem P ausgeht.

Denn P hat diesen von den Pappnasen gestalteten Übersichtsplan gesehen – und ich vermute stark: Model nicht.

Model scheint mir im Gedankengut der Pappnasen kaum bewandert zu sein und sich nicht besonders intensiv damit befasst zu haben. Sehr wahrscheinlich ist ihm gar nicht bewusst gewesen, welche Bedeutung der Titel “Justice of the Peace” in der Welt der Pappnasen eigentlich hat.

Aber das Empörungslevel der Richter hat gerade die nächste Eskalationsstufe erreicht, das ist deutlich zu spüren.]

Ohne erkennbare Überleitung kommt P nun auf die Website des Modelhofes zu sprechen: “Auf der Internetseite des Modelhofes gibt es eine ‘Akademie’, dort steht, es gibt Kernaufgaben; eine davon ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Das passt zum Gedankengut des ICCJV.”

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Ist das aktuell auf der Seite des Modelhofes? Das macht mich fassungslos!”

Alle Richter zücken ihre Handys und surfen die besagte Seite an, ein skurriler Anblick.

B1: “Da gibt’s an Seminar: ‘Wie beherrsche ich meine Triebe’.”

Daniel Model (M): Ich glaube, das ist ein Vortrag, ein öffentlicher.

B1, die Sexualstraftatenrichterin, fragt: “Darf ich da Leute hinschicken? Darf ich Werbung machen in meinen Verhandlungen?”

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen den Richtern und Model, die zu hitzig war, als dass ich sie exakt hätte mitschreiben können. Oder ich war zu schockiert über das, was gesagt wurde.

Jedenfalls fällt seitens der Richter die Bemerkung: “In der Schweiz gibt es keinen §246”.

[Eigentlich doch: Art. 275ter i.V.m. Art. 275 StGB wäre ein ungefähres Pendant.]

Daher sagt eine der Beisitzerinnen zu M: “Vielleicht haben’s das in Liechtenstein online gestellt? Vielleicht gibt es da einen §246?”

[Zufälligerweise ja.

§ 246

Staatsfeindliche Verbindungen

1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschliesslicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmässige Einrichtung des Fürstentums Liechtenstein zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.

3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.]

VR, zu M: “Wenn’s das in Österreich posten, kommen Sie in U-Haft!”

M, relativ entgeistert: “Das ist seit acht Jahren auf der Homepage.”

Während ich mir das anhöre und Notizen mache, bin ich ebenfalls relativ entgeistert und denke mir: Soll das ein Witz sein? Würden Richter in einer Gerichtsverhandlung echt solche Witze machen?

Es geht um diesen Text:

Akademie

Die Akademie ist eine freie Institution, die ihren Sitz im Modelhof hat. Sie ist eine Forschungsstätte, die sich jeweils einer Kernaufgabe widmet. Eine feststehende Kernaufgabe ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Im Rahmen der Akademie werden Referate gehalten, die öffentlich zugänglich sind.

Gefolgt von einer Liste der Vorträge und Referenten seit 2012. Die meisten Referenten sind in der Schweiz bekannte Namen, Politiker, Professoren, das Referat über die Beherrschung der Triebe etwa hält der Satiriker Andreas Thiel. Manche sind wie Thiel etwas umtriebig bis umstritten, die meisten eher im rechten politischen Spektrum anzusiedeln, aber doch: gestandene Persönlichkeiten, von denen etliche zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auftreten.

Und das bringt österreichische Richter dazu, laut über U-Haft nachzudenken? Ernsthaft??!!

P fährt unbeirrt fort: Auf besagter Internetseite sei auch von “Souveränität” die Rede, es gebe da eine “Unabhängigkeitserklärung”.

Tatsächlich, die gibt es da, und ich habe mich schon gewundert, warum P nicht von Anfang an darauf verwiesen hat, wenn er schon diese Website zitiert.

Von allem, was Model je selbst veröffentlicht hat, rückt ihn am ehesten dieser Text in die ideologische Nähe von Staatsverweigerern und dem Pappnasengericht.

Hinzu kommt noch, dass der Text auf September 2015 datiert ist, also gerade die Zeit, in der er auch den Vortrag von Joe Kreissl besuchte und auf Landschützer und den ICCJV traf.

Man könnte sich fragen, ob er den Text unter dem Einfluss dieser neuen Bekanntschaften schrieb, oder ob es eine Phase besonderen Denkpechs war, die ihn sowohl dazu brachte, diesen Text zu schreiben, als auch sich mit den dazu passenden Deppen einzulassen.

Allerdings hat Model nie wirklich in die Tat umgesetzt, was er in seiner “Unabhängigkeitserklärung” in aufgeblasen-schwurbeligem Duktus zu Papier gebracht hat. Dafür war er wohl doch zu bequem oder zu feige, dachte ich mir schon 2017, als ich in seinen Wiki-Artikel schrieb:

Obwohl Model in diesem Dokument Bundesverfassung und Gesetze der Schweiz ablehnt, scheint er als erfolgreicher Unternehmer kein Interesse an einer handfesten Auseinandersetzung mit dem Schweizer Staat zu haben.

Im Übrigen mag die “Unabhängigkeitserklärung” noch so viel Fremdscham erzeugen und die Rechtsordnung der Schweiz und anderer Staaten ablehnen, trotzdem darf man so etwas jedenfalls in der Schweiz ins Netz stellen (vorausgesetzt, es ist einem nichts zu blöd).

P zitiert aus der “Unabhängigkeitserklärung” den Satz, dass niemand Model “ohne meine Zustimmung Rechte und Pflichten auferlegen kann”. “Ganz unten steht: ‘Daniel Model 2015’. Des ist des, was mit der Staatsform der ICCJV ändern wollte.”

Ein primitiver und auf blosse Rache sinnender Teil von mir gönnt es Daniel Model, dass ihm seine depperte “Unabhängigkeitserklärung” gerade um die Ohren fliegt, als wäre er der Chefideologe des ICCJV gewesen. Aber der Rest von mir sträubt sich wieder dagegen, dies mit reiner Genugtuung zu beobachten.

Der VR zeigt ein Dokument [ob es ein Ausdruck dieser “Unabhängigkeitserklärung” oder etwas anderes ist, kann ich nicht sehen] und fragt: Wissen Sie, wie es dazu kommt?

P: Das war alles bei Frau Luscher.

Daraufhin beginnt der VR mit wachsender Empörung Models langatmige “Unabhängigkeitserklärung” vorzulesen, immer weiter, und ich freue mich schon über die grosszügig bemessene Schreibpause, als er mit der Bemerkung endet: “Des hört ned auf!”

M: Das ist seit sieben Jahren auf der Homepage.

Der Verteidiger (V) bittet um die wörtliche Protokollierung eines Satzes aus der “Unabhängigkeitserklärung”, den der VR nicht vorgelesen hat, und der Model vermeintlich etwas besser dastehen lässt. Diesmal erfüllt der VR den Wunsch des Verteidigers und protokolliert.

Dann fährt P fort: Ich erinnere mich an sehr viele Entwürfe in den Mappen von Frau Luscher, dazwischen waren die Protokolle. Da könnte etwas verschoben worden sein, es hat nicht ganz zusammengepasst.

[Was genau der Zusammenhang mit den vorherigen Äusserungen über Models “Unabhängigkeitserklärung” war, habe ich wohl verpasst, wenn es denn einen gab. Vielleicht war das Dokument, das der VR vorhin gezeigt hat, ein Protokoll von irgendeiner Pappnasensitzung.]

Nun kommt V mit Fragen dran und stellt sich bei dieser Gelegenheit als Norbert Wess vor. Wenngleich er in diesem Prozess nicht viel hat ausrichten können, braucht der Mann die Verkündigung seiner Google-Bewertung durch Grazer Strafrichterinnen nicht zu fürchten. Er hat wohl ein paar Sterne mehr als Landschützers Anwalt und seine Preisklasse stelle ich mir als eines millionenschweren Pappschachtelfabrikanten würdig vor.

V: Ist es richtig, dass alle Führungspersonen des ICCJV im “High Council” waren?

P: Ja, zumindest “alles, wos i ermitteln hab können”. Die Präsidenten der vier Vereine waren bei den Treffen dabei.

V: War Dr. Model in einem “High Council” gemäss Ihren Ermittlungen?

P: Da müsste ich nachschauen.

V: [Kleine Lücke in meinen Notizen:] … dass Dr. Model auf der Anwesenheitsliste steht beziehungsweise teilgenommen hat. Hat Dr. Model nachweislich teilgenommen?

P: “Wenn steht ‘teilgenommen’, dann nim i a, er hat teilgenommen.”

V zeigt einen Beschluss, über den “Sie gesagt haben, dass er bei Frau Luscher mitgenommen wurde”, und weist darauf hin, dass zwar die Seiten durchnummeriert sind, aber mittendrin plötzlich leere Seiten und ein neues Deckblatt kommen. Fragt, ob diese Blätter lose oder gebunden waren.

P: Man sieht recht gut, dass sie gebunden waren.

V: Wurde hinterfragt, warum ein neues Deckblatt kommt?

P: Nein, denn “in diesen leeren Seiten war meist etwas handschriftlich ergänzt”. Die Pappnasen hätten diese Dokumente untereinander “hin und her geschickt und ausgebessert”.

V: Dr. Model war dabei nicht involviert?

P: In seinen Unterlagen sei “nicht drinnen, dass Model was hin und her geschickt hat.” Aber es sei “drinnen”, dass Model eine ICCJV-Mailadresse hat.

V: Zu der Sache mit dem neuen Deckblatt mittendrin: Ob diese Dokumente so aufgefunden worden seien?

P: Ja.

Damit hat der Herr Inspektor seine Zeugenaussage beendet und verlässt den Saal, diesmal durch eine der “Zuseher”-Türen.

VR: “I hab draussen no Empacher und Doris Schweizer.” Ob diese noch gebraucht würden?

Wohl zur Erörterung dieser Frage werden fünf Minuten Pause anberaumt. Meiner Erinnerung nach ist es an diesem Punkt schon deutlich nach 20 Uhr.

Während der Pause bekomme ich mit, wie sich V an den VR wendet, er wolle einen Beweisantrag stellen bezüglich des Facility Managers Guido XY, den er als Zeugen will.

VR: “Wenn Sie mir das sogn, dass des so ist, dann ist das so. Dann vertagen wir.”

Daraufhin beginnt schon eine erste Diskussion unter den Beteiligten über mögliche Termine für die Fortsetzung.

Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern als “Zuseher” beobachtet, sitzt jetzt wieder in der Reihe vor mir, allerdings auf einem Platz ganz am Rand.

Der VR geht zu ihm und sie besprechen wohl irgendwas unter aktiven und ehemaligen Sheriffs, während ich mein Konzentrationslevel heruntergefahren habe und mich über die Schreibpause freue. Bis ich (H) plötzlich bemerke, dass mich der VR anspricht.

VR: “Darf i Sie fragn, Sie sind Praktikantin?”

Anscheinend muss es sein, dass ich an diesem Ort immer für irgendjemanden gehalten werde: 2018 für eine Reporterin von Klagemauer TV, 2020 für Monika Ungers Tochter und jetzt für eine Praktikantin.

H: “Nein, ich bin eine Zuseherin.”

VR: “Zuseherin? Sie schreiben so viel.”

Und diesen Satz höre ich hier auch nicht zum ersten Mal.

H: “Ja, ich habe alles mitgeschrieben.”

VR: “Und Sie interessieren sich für sowas?”

H: “Ja”.

Daraufhin lässt der VR von mir ab, und ich glaube, er hat nicht gemerkt, dass ich aus der Schweiz komme. So ein paar knappe Antworten schaffe ich gerade noch in einigermassen akzentfreiem, unspezifischem Hochdeutsch.

Ich frage mich, ob der VR davon erfahren wird, wenn ich meine ganzen Mitschriften ins Netz stelle, und was er wohl zu mir gesagt hätte, wenn ihm das in diesem Moment bewusst gewesen wäre.

Erst im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich ja nicht nur einen Teil der WahrheitTM unerwähnt gelassen, sondern auch unwahre Angaben gemacht habe: Schliesslich bin ich gegenwärtig vom Range eines “Praktikant- Lennéstraße”.

Macht nichts, ich stand ja nicht unter WahrheitsTMpflicht (Richter hassen diesen Trick!).

Irgendwann ist auch diese fünfminütige Pause zu Ende, wobei der Übergang in den letzten Rest der Verhandlung eher fliessend ist.

V stellt noch offiziell seinen Beweisantrag, den Facility Manager Guido XY als Zeugen zu laden zum Beweis dafür, dass es separate Gespräche zwischen ihm und Landschützer gegeben habe bezüglich der Tilgung der privaten Schuld bei Model, die durch Arbeitsleistung getilgt werden sollte.

Danach löst sich die Verhandlung allmählich in einer langen Diskussion zwischen allen Beteiligten über den Fortsetzungstermin auf. Schliesslich einigt man sich auf 25. Jänner, 14 Uhr.

 

Epilog

Diesmal verlasse ich das Gebäude mit der ziemlichen Gewissheit, dass ich wiederkommen werde für den Prozess gegen Carl-Peter Hofmann. Sollte Hofmann auf denselben Vorsitzenden Richter treffen, dann wäre das Ausmass seines Gebügeltwerdens am Landesgericht für Strafsachen in Graz schlichtweg … episch.

Auf einer Unterhaltungswert-Skala gebe ich dem Model-Prozess jedenfalls die Note 10 von 10. Daniel Model gönne ich es von Herzen, dass ihm wahrscheinlich zum ersten und einzigen Mal in seinem Leben jemand so richtig die Kappe gewaschen hat, wie wir in der Schweiz sagen.

Und auf einer bestimmten Ebene denke ich sogar: Er hat den ICCJV in die Schweiz geholt und damit für ein Aufblühen der Schweizer Reichsdeppenszene gesorgt. Nur zu, liebe Ösis, sperrt den Fonduefresser ruhig für fünf Jahre unbedingt in den Häfn.

Allerdings ist das genau diejenige primitive Gefühlsebene, aus der heraus manche Leute Fantasiegerichte gründen.

Manche Momente in diesem Prozess haben mir zu denken gegeben. Dass die Österreicher relativ krass drauf sind gegenüber Staatsverweigerern, und dass der Anlass dafür wohl die “Causa Hollenbach” war, wusste ich und kann ich bestens verstehen. Die Schweiz ist m.E. gegenüber den Deppen noch zu lasch.

Trotzdem hätte man in Anbetracht dessen, dass es wohl genug handfeste Beweise für eine Verurteilung gibt, nicht unbedingt jedes Detail von Models spleenhafter Selbstbeweihräucherung in die Richtung auszulegen brauchen, dass gleichsam das Bild eines Chefideologen und Strippenziehers des ICCJV erzeugt wird.

Meiner Überzeugung nach ist er das nicht – auch wenn ich es dann doch wieder irgendwie lustig fand, wie ihm sein selbstgefälliges und überhebliches Gesülze mal so richtig um die Ohren geflogen ist. Karma’s a b.itch 😀

Und in Wirklichkeit muss man auch in Österreich nicht gleich strafrechtliche Konsequenzen befürchten, nur weil man Unsinn nach Art von Models “Unabhängigkeitserklärung” ins Netz stellt oder “Avalon” gründet. Man kann sogar ungestraft den “Staat Steiermark” gründen, solange man danach keine selbst ausgestellten Haftbefehle beim Militär abgibt oder ähnliche Blödheiten begeht. Ich zitiere die ungefähren Worte des Staatsanwaltes aus meinem Bericht vom Staatenbund-Prozess 2020:

Damals habe man geprüft, was das sein könnte, wenn sich ein paar Spinner auf den Platz stellen und sagen: “Wir sind jetzt der Staat Steiermark”. […] Man habe staatsfeindliche Verbindung und Hochverrat geprüft, jedoch seien damals diese Tatbestände noch nicht erfüllt gewesen; und ein Paragraph namens “Aufruf zum Ungehorsam gegen die Gesetze” sei schon Anfang 2015 aufgehoben worden. Deshalb sei dann eine Einstellungsverständigung an Moni geschickt worden.

Vielleicht gründe ich in Gedanken den Staat Steiermark als Protektorat des Sonnenstaatlandes neu, wenn ich auf meinem Rückweg am Grazer Hauptplatz vorbeikomme. Dann hat der Herr Inspektor wieder was zu tun, wenn er das nächste Mal im Internet surft.

Bevor ich dann wieder in den sicheren Westen rübermache, besorge ich mir noch ein paar Flascherl gelben Muskateller und vielleicht sogar eine Ansichtskarte für Carl-Peter Hofmann.

Und wenn das hier ein YouTube-Video wäre, würde ich zum Schluss noch sagen: “Was meint ihr zu all dem? Schreibt’s unten in die Kommentare.”




Strafsache Dr. Model, Teil 13: Landschützer erzählt seinen Werdegang als “Sheriff”

2016: ICCJV-"Sheriff" vor dem Modelhof

2016: ICCJV-"Sheriff" vor dem Modelhof

2016: ICCJV-“Sheriff” vor dem Modelhof

Der Verteidiger (V) holt nun Daniel Models Tochter (T) zurück in den Saal, während der Vorsitzende Richter (VR) aufruft: “Zeuge Landschützer”.

Willibald Landschützer (nachfolgend L) kommt herein und wird vom VR aufgefordert, für zwei Minuten im Zuschauerbereich Platz zu nehmen, “damit Sie nicht mit dem Herrn General Director was besprechen können”.

L setzt sich daraufhin vorne auf einen der Angeklagten-Stühle, während T in den Zeugenstand tritt.

VR: Sind Sie Dr.?

T: “Nein, so weit bin ich noch nicht.”

VR: “Sondern?”

T: Früher hiess es lic. iur., jetzt MLaw.

Der VR fragt nach Vornamen, Beruf (Rechtsanwältin) und Adresse und belehrt T dann über ihre Pflichten und Rechte als Zeugin, auch über ihr Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verwandtschaft mit dem Angeklagten.

T: “Ich möchte von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen.”

Damit ist das Ritual vollzogen. T darf sich nach all den Stunden des Ausgesperrtseins endlich wieder an ihren Platz neben dem österreichischen Verteidiger (V) setzen und ihre Robe – pardon, ihren Talar anziehen.

L nimmt im Zeugenstand Platz.

Der VR fragt ihn nach seinem Geburtsdatum und nach dem Beruf.

Zu letzterem gibt L an: “Selbstständiger Tischlermeister”.

VR: Sie sind nicht verwandt mit dem Herrn Model?

L: Nein.

VR: Belehrt L über seine Wahrheitspflicht als Zeuge, und dass er sich nicht selbst belasten muss.

L: “Ich bin in einem Verfahren beschuldigt und möchte mich entschlagen.”

VR: Das gilt nur für Fragen, wo Sie sich selbst belasten könnten. Alle anderen Fragen müssen Sie wahrheitsgemäss beantworten, ich kann Sie mit bis zu sechs Wochen Beugehaft dazu zwingen! “Hab i auch Ihrem General Director gesagt. Ich bin in dem Haus bekannt, dass ich sehr viele Zeugen eingesperrt und in Beugehaft genommen habe! Ist das angekommen?”

L: “Ich habe es von meinem Anwalt anders erklärt kriagt.”

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Bei mir war es dasselbe Spiel. Der Rechtsanwalt soll mal die Strafprozessordnung anschauen.”

[Da schau her! Auch mit L hatte B2 schon mal das Vergnügen.]

VR: Wie lautet der Name Ihres Anwaltes?
L: Marcel Hirscher, glaub i, aus Linz.

[Name des Rechtsanwaltes von der Redaktion geändert.]

Kurzerhand zückt B2 ihr Smartphone, googelt den Anwalt und informiert dann die Runde: Marcel Hirschers Google-Bewertung als Rechtsanwalt seien 2,9 Sterne.

Für ein paar Augenblicke, so meine ich gesehen zu haben, schauen sogar alle Richter auf ihr Handy, um sich über Marcel Hirscher zu informieren. So weit ist die Verluderung der Sitten im Gerichtssaal mittlerweile fortgeschritten!

VR: “2,9 Sterne, das ist schlecht!” Zu L: Bei Marcus Steiner war es gleich, der hat die sogenannte Reissleine schon gezogen. Sie haben ein anhängiges Verfahren, oder?

L: Ja.

VR: In Linz? In Wien?

Staatsanwältin (StA): “Es ist do in Graz.”

VR: “Und das wissen Sie gar ned? Kennen Sie Dr. Model? Sie können sich damit nicht belasten.”

L: [Sagt nichts.]

VR: “Ich wiederhole die Frage. Kennen Sie Dr. Model? Ja, nein, vielleicht, ich weiss nicht?”
L: Ja.

VR: Woher? Wenn Sie ihn von einem gemeinsamen Heroinschmuggel her kennen, “brauchen’s mer’s ned sogn”.

L: Von einer Veranstaltung im Modelhof.

VR: Wann?

L: [Sagt nichts.]

VR: Sie sind Zeuge und stehen unter Wahrheitspflicht. “Können’s das Datum schätzen?”

L: Oktober/November 2015.

VR: Was haben Sie damals beruflich gemacht?
L: Ich war damals AMS-angemeldet.

VR: Sie haben also Arbeitslosengeld bezogen. Zum Angeklagten: “Herr Model, haben’s des g’wusst? Bei Ihnen haben sich lauter Arbeitslose getroffen. Haasst jetzt ‘Arbeitssuchende’, damit’s nicht mehr stigmatisierend ist.”

L: Damals war ich “starker Verfolgung ausgesetzt”. Erwähnt Exekutionen [österreichisch für: Zwangsvollstreckungen], Briefe von Gerichten und Ähnliches und erweckt dabei den Eindruck, dass er diese Probleme auf Reichsdeppenart zu “lösen” versucht hat – sprich, durch Versenden von Unmengen sinnlos bedruckten Papiers an Behörden und Gerichte.

VR: “Und dann waren’s ned arbeitsfähig?”
L: Ich musste Zeit zum Beantworten dieser Schreiben aufwenden. Ich wollte mein Handwerk wieder aufnehmen.

VR: Von wann bis wann waren Sie arbeitslos?

L: 2014-2019.

VR: Haben Sie ein Problem mit der Republik Österreich?

L: Nein.

VR: “Mit Ausnahme der Schreiben, die da vom Gericht kommen”.

Es folgt ein kurzer Wortwechsel zwischen dem VR und L, worin es um “Exekutionen” und andere juristische Probleme geht, mit denen L konfrontiert war. L gibt an, nur bei zwei der offenbar zahlreichen Verfahren habe er es “geschafft”, dass sie eingestellt worden seien.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Sie können fünf Jahre als Tischler ned arbeiten, weil Sie irgendwelche Strafen kriegen?

L: Auch weil ich wegen der “Causa Hollenbach” verurteilt wurde.

B1: “Ihrer Meinung nach zu Recht oder zu Unrecht?”

L: Ich habe das Urteil angenommen.

VR: Waren Sie auf der Polizeistation in Waidhofen?

[Zum dritten Mal in diesem Prozessbericht muss ich dieses kultige Video verlinken, denn es geht hier darum, ob L einer dieser “legementierten Sheriffs” war, die einen “Verstoss gegen die Menschenrechtsverletzung” ahnden wollten.]

L: Ja, ich war dabei.

VR: Zitiert aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” die Stelle mit der “legementierten Haftbefehlsübergabe” in der Polizeistation und meint: “Darf i Sie wos frogn, wie kommen’s zu der G’schicht? Klären Sie mi a bissl auf, dass i das versteh.”

L: “Hat sich irgendwie so ergeben.”

VR: Ergeben, [unleserliche Stelle in meinen Notizen].

L: Das hat Frau Walkner so entwickelt.

[Das war die Besachwaltete, deren Sachwalterin die “Sheriffs” verhaften wollten und auf deren Hof sich die Deppen im Juli 2014 scharenweise versammelt hatten; daher gibt es im SSL auch die Bezeichnung “Walknerhof-Debakel” für die Razzia, die diesem Treiben ein Ende setzte.]

VR: “Und Sie sand der Rächer der Enterbten”.

L: Es war ein Fehler.

VR: Bläst L den Marsch, was er sich eigentlich dabei denkt, als selbsternannter “Sheriff” herumzulaufen und eine Sachwalterin verhaften zu wollen. Erwähnt dabei wieder, er sei selber Gendarm gewesen. “Ticken Sie richtig?”

L: Bezüglich der Sachwalterin sei “schlechte Stimmung” gewesen.

VR: “Tuan mer das weg mit schlechter Stimmung. Aber dann geht’s ja weiter mit schlechter Stimmung und ICCJV! Ich habe mehr als 7500 Leit verurteilt. Aber dieser Akt lauft unter den Top 3. I bin tiefst beeindruckt!”

In diesem Moment klingelt das Handy des VR, er hebt ab und meldet sich: “Grüss Gott, Herr Inspektor. Komme vorbei. Bin im Verhandlungssaal”.

VR, zu L: “Wollen Sie ned irgendwie a gewisse Reissleine ziehen?”

L: [Sagt nichts.]

VR: Mit “Reissleine” meine er: Auf das Entschlagungsrecht verzichten “und tabula rasa machen. Das ist Latein, der Herr Dr. wird’s wissen.” Wenn Sie als Zeuge sich selbst belasten, ist das keine schlechte Chance für einen Neubeginn.

L: “Geht’s jetzt um Hollenbach oder…?”

VR: “Nein, das ist nur der Einstieg.”

L: Das ist ja alles abgeschlossen.

VR: “Interessiert mi aber. Die goldene Brücke haben’s jetzt no ned checkt, oder?”
L: Wir wollten “einen internationalen Gerichtshof schaffen nach Völkerrecht”.

VR: Wer vertritt den Staat?

L: [Zögert:] “Die Regierung… Nein, das Parlament”.

VR: Wer vertritt die Republik Österreich?

L: Der Präsident, oder? Van der Bellen?

VR: Fragt nach Ls Schulbildung.

L: Nennt die Schulen, die er besucht hat, und seine Tischlerlehre.

B1: Warum wollten Sie einen Gerichtshof gründen? Es gibt schon Gerichte!

L: Ich wollte ihn nicht gründen, ich bin dazugestossen.

B1: Warum kommt man als Tischler auf die Idee, da mitzumachen?

L: 2014 habe ich “freiwillig” mein Haus verkauft und wollte mich sozial engagieren. “Das Leben hat das dann an mich herangetragen.”

VR: “Geht das konkreter? Das Leben trägt jeden Tag an mich Strafakten heran.”

L: Schwurbelt ein wenig, dass er sich habe sozial engagieren wollen, und dann sei er “auf eine Internetseite gestossen, wo es darum ging, dass gegen Kindesmissbrauch ermittelt wird”. Es habe sich um die Website des ITCCS gehandelt.

[Habe ich den ICCJV eingangs mal als die “Mutter aller Fantasiegerichte” bezeichnet? Für den deutschsprachigen Raum mag das stimmen, aber global betrachtet, gebührt dieser Titel wohl dem von Kevin Annett gegründeten ITCCS. Dass der ICCJV sich in der Tradition dieses 2010 gegründeten Deppenprojektes sah, zeigt sich schon daran, dass die Pappnasen dessen Logo abgekupfert haben.]

VR: Zählt einige karitative Organisationen auf und fragt, warum sich L nicht dort sozial engagiert habe?

L: “Die Internetseite in Brüssel hat Sheriffs g’suacht und i hab gedacht, das könnt i ja vielleicht machen”.

B1: Ich bin an diesem Gericht zuständig für Sexualstraftaten. “Was glauben Sie, was Sie hätten machen können?”
L: “Ermittlungen…”

B1: Ermittlungen wie die Polizei?

B2: “Der eine spielt Friedensrichter, der andere Polizist, ich weiss nicht, was Sie alle für ein Selbstvertrauen haben!”

L: “Ich habe damit gerechnet, dass es dort eine fundierte Ausbildung gibt.”

VR: “Auf einer Internetseite, ernsthaft?”
L: “Jo.”

B1: Warum haben Sie sich nicht bei der Polizeischule beworben?

L: Die Ereignisse haben sich überschlagen.

An diesem Punkt werden fünf Minuten Pause gewährt, da manche der Anwesenden menschliche Bedürfnisse anmelden. Auch ich nutze die Gelegenheit, und gerade als ich durch den Vorraum des Schwurgerichtssaals wieder an meinen Platz zurückkehren will, bemerke ich T, die kurz nach mir durch die Tür kommt.

Den folgenden Dialog habe ich erst danach aus der Erinnerung notiert, weshalb er nicht vollkommen wörtlich ist. Wer eine Übersetzung benötigt, findet sie weiter unten.

“Sie sind Schwizerin, oder?”, spricht T mich an.

Es ist keine Überraschung, dass sie sich über mich wundert – abgesehen vom Verfassungsschützer bin ich die einzige ausdauernde “Zuseherin”. Dass ich beide Prozesstage von früh bis spät durchgehalten habe, muss ihr selbst in ihrem Exil aufgefallen sein. Dass ich wie besessen mitschreibe, vermutlich auch. Und dass ich Schweizerdeutsch spreche, hat sie ja schon bemerkt. In den langen Stunden ihres Ausgesperrtseins hatte sie sicher Zeit, über diese Tatsachen zu rätseln, die aus ihrer Sicht wohl kaum Sinn ergeben.

“Ja”, antworte ich (H).

T: “Lebed Sie do z Graz?”

H: “Nej, ich läbu nit hie.”

T: “Woher chömed Sie denn?”

H: “Üs dum Wallis, das kheert mu doch a mim Dialäkt!”

T: “I bi nüd eso guet i dem, i ghöör das amigs nüd.”

Ach, Mist! Warum erzähle ich es ihr dann??!!

Da ergibt man sich in sein Schicksal als Schweizerin und denkt, man habe sowieso keine Chance, seine Herkunft zu kaschieren, wenn man Dialekt redet. Und dann steht irgendwo im Ausland plötzlich die einzige Landsfrau vor einem, die diesen Dialekt nicht erkannt hätte. FAIL!!!

Ich bin echt eine schlechte Sonnenstaatländerin.

H: “Aha? Bi ew kheer ich z Thurgauischa öü üssa.”

T: “Jo, da glaub i. Sind Sie jetzt us de Schwiz agreist für de Prozess?”

H: “Ja. Äs isch en zimli wiiti Reis, abr öü än wunderscheni Strecka.”

T: “Werum sind Sie denn extra do ane choo?”

H: “Ich interessieru mich fer alls, wa mit dum Fenomän Riichsbirger oder Staatsverweigurer zämmuhängt.”

T: “Ah.” Die Erklärung scheint ihr einzuleuchten. Auf die Erwähnung des Sonnenstaatlandes habe ich wohlweislich verzichtet, da ich davon ausgehe, dass sie es nicht kennt – noch nicht. Auch von ihrem Vater und dem österreichischen Verteidiger habe ich diesen Eindruck: Denn ein Leser des Sonnenstaatlandes – zumal einer, dem in Österreich ein Prozess wegen §246 StGB droht – wäre niemals so offensichtlich uninformiert gewesen über die reichsdeppische Ideologie oder über die in Österreich aufgetretenen Deppen-Gruppierungen und deren Zerschlagung durch die Justiz.

Aber da ist noch ein anderer Aspekt, der T zu denken gibt.

T: “Wie hend Sie denn vo dem Prozess erfahre? Es sind jo au kei Journalischte do…”

Diese Frage kommt auch nicht ganz unerwartet, schliesslich ist das ja wirklich etwas seltsam. Aber das Sonnenstaatland gibt seine Quellen nicht preis.

“Das welti ew nit sägu”, meine ich daher entschuldigend, und T hat Verständnis. Wir begeben uns daraufhin beide wieder in den Schwurgerichtssaal, ich in den “Zuseher”-Bereich und T nach vorne auf ihren Platz.

[Dialog auf Hochdeutsch:]

T: “Sie sind Schweizerin, oder?”

H: “Ja.”

T: “Leben Sie hier in Graz?”

H: “Nein, ich lebe nicht hier.”

T: “Woher kommen Sie denn?”

H: “Aus dem Wallis, das hört man doch an meinem Dialekt!”

T: “Ich bin nicht so gut darin, ich höre das normalerweise nicht.”

H: “Aha? Bei Euch höre ich das Thurgauische auch raus.” [“Euch” steht in meinem Dialekt für “Ihnen”.]

T: “Ja, das glaube ich. Sind Sie jetzt aus der Schweiz angereist für diesen Prozess?”

H: “Ja. Es ist eine ziemlich weite Reise, aber auch eine wunderschöne Strecke.”

T: “Warum sind Sie denn extra hierher gekommen?”

H: “Ich interessiere mich für alles, was mit dem Phänomen Reichsbürger oder Staatsverweigerer zusammenhängt.”

T: “Ah. Wie haben Sie denn von diesem Prozess erfahren? Es sind ja auch keine Journalisten hier…”

H: “Das möchte ich Euch nicht sagen.”

T ist mir sehr freundlich begegnet, und ich verspüre immer noch Mitgefühl mit ihr, nicht nur wegen ihrer langen Verbannung, sondern auch, weil ich mir die Situation für sie emotional schwierig vorstelle.

Gleichzeitig ist mir bewusst, dass sie mich spätestens in ein paar Tagen gar nicht mehr mögen wird. Denn da hier keine Journalisten anwesend sind, werde ich wohl die alleinige Verursacherin jeglicher Medienberichte über den Model-Prozess sein.

Dass das passieren wird, und zwar ohne dass ich selbst auf die Medien zugehe, ist vollkommen klar – nur schon, weil derzeit wegen Carl-Peter Hofmann liechtensteinische Journalisten im SSL mitlesen. Pech für Daniel Model, dass er sich ausgerechnet das Fürstentum als Wohnsitz ausgesucht hat. Oder, passend zu seiner “Neigung zur Esoterik” ausgedrückt: Karma’s a b.itch.

Im Gerichtssaal erreicht die Verluderung der Sitten neue Ausmasse; das Aufstehritual beim Hereinkommen der Richter wurde bereits im Laufe des Nachmittags aufgegeben. Kein Wunder, sind doch der Verfassungsschützer und ich längst die einzigen “Zuseher”. Jetzt trudeln die Richter halt irgendwie einzeln ein und plaudern, bevor sie die Verhandlung fortsetzen, noch ein wenig über die Rechtsgrundlage der Beugehaft.

Schliesslich nimmt L wieder im Zeugenstand Platz, und die Verhandlung wird an der Stelle fortgesetzt, wo sie aufgehört hat: Es geht um Ls Werdegang als ICCJV-Depp, der offenbar mit einer dubiosen Internetseite begonnen hat.

VR: Was hat das [Ihre Ambitionen als Möchtegern-Sheriff] mit karitativer Einstellung zu tun? “Sagen’s mir einen Satz in den Unterlagen, wo es etwas Karitatives gibt!”

L: Für mich hat der ICCJV damals gar noch nicht existiert. Ich habe mich beim ITCCS beworben, aber da ist “ka Antwort kommen”. Dann habe ich “zwei Leute kennengelernt von diesem internationalen Gericht” [meint den ICCJV].

VR: Wer war das?

L: Terrance O’Connor.

[Dieser US-Bürger war der ursprüngliche Initiator und Anführer des Pappnasengerichts. Beim “Walknerhof-Debakel” (Razzia in der “Causa Hollenbach”) wurde er verhaftet, wobei zunächst seine Identität nicht klar war, da er sich nur “Sovereign O’Connor” nannte, keine Papiere auf sich trug und sich anscheinend illegal in Österreich aufhielt. Später wurde er meiner Erinnerung nach in die USA abgeschoben, wo ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war.

VR: “Ah, der!” Und wer war der Zweite?

L: Benjamin Brandner. [Sagt mir nichts.]

VR: “Und wos fasziniert Sie jetzt do dra? Sie sand Tischler, in der Diktion von Herrn Model Schreiner.”

L: Ich bin ein sehr guter Schreiner.

VR: “Was ist das beste Holz?”

L: Spricht von Eiche…

[…glaube ich. Die anschliessende kurze Fachsimpelei über Holz unter Hobby- und Berufstischlern habe ich nicht mitgeschrieben, da mich sowas wirklich nicht die Bohne interessiert. Statt dessen war ich zu dieser fortgeschrittenen Zeit froh um eine kleine Schreibpause.]

VR: Und wie kommen’s jetzt zu diesem ‘Gerichtshof’?

L: Ich habe mich halt damals interessiert und war bei Zusammenkünften dabei.

VR: Wann?

L: Der Ursprung war 2014.

VR: Und dann haben Sie nicht gearbeitet?

L: Er habe “sechs oder sieben juristische Schienen” fahren müssen, darunter sei auch das Strafverfahren wegen der “Causa Hollenbach” gewesen. Sein Haus habe er aber freiwillig verkauft.

[Die folgende Passage sollten sich etwaige mitlesende GCCL-Deppen fett mit dem Leuchtstift markieren. (Zuerst ausdrucken nicht vergessen!)]

B1: Wie kommt man von einem Hausverkauf auf Kinderpornos/Kindesmissbrauch?!

L: “Es ist menschlich, dass man Eingaben hat”. Ich wollte helfen, dass Kindesmissbrauch aufgeklärt wird.

VR: Es gibt eine Verurteilung aus 2017. “Und wie geht’s dann weiter?”

L: Weil Marcus Steiner mir “glaubhaft versichert” hat, dass es eine “Anerkennung von der UN” gibt.

VR: “Er sogt a bissi wos anderes. Dass er dazu kommen ist, weil Sie… Haben’s die ‘Anerkennung’ gesehen? Fake!”

L: “I bin ned so guat in Englisch. I hab’s zwei Monate später von einem Übersetzer prüfen lassen, da sind schon Fehler aufgetaucht.”

VR: Sie glaubten, das ist echt?

L: Ich habe es damals für echt gehalten, ja.

VR: “Welche Rolle spielt der Herr, der jetzt do hinten auf der Anklagebank sitzt? Wie kommt Dr. Model jetzt dazu?”

L: Joe Kreissl hat einen Vortrag in der Schweiz gehalten.

VR: Was hat der Herr Model gemacht?
L: Er war nur Zuschauer.

VR: Wo war das? Im Modelhof?

L: Nein, woanders in der Schweiz.

VR: Der Herr Model sagt, Sie und der Herr Steiner seien als “Zwillinge” aufgetreten.

L: Nur weil wir gemeinsam mit dem Auto gefahren sind.

VR: Steiner sagt, er hat gehofft, dass es do Geld gibt. Was ist Ihr Motiv?

L: “Das war im Grunde des, dass der ICCJV als Gerichtshof international bestätigt wird nach dem, was das Völkerrecht vorsieht.”

VR: “Und woraus lesen’s das?”
L: “C.H. Beck – da hab ich das gelesen.”

[Er hat kein konkretes Buch gesagt, nur den Verlag.]

VR: Kennen Sie den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV?

L: Ja.

VR: Und was soll das alles? “Ich hab mich sehr geoutet beim Herrn Model und gesagt, ich verwende das ned amol als Klopapier.” Zitiert aus besagtem “Gründungsvertrag”, “dass der Mensch zu aner Person entfremdet, wos haasst des?”

L: [Stammelt fragmentiertes Reichsdeppen-“Wissen”:] Dass im Gericht heute immer “zur Sache” verhandelt wird.

VR: Das ist die objektive Tatseite. Es gibt auch die subjektive.

L: “Man hat gesagt, dass zu wenig Menschenrecht wahrgenommen wird”. Ich wollte für mich wissen, warum ich mit 57 km/h einen Strafzettel kriagt habe. Ich habe das Radarbild nie gekriegt. Es kam dann zu einem Exekutionsverfahren, das aber später eingestellt wurde.

VR: “Mangels kostendeckenden Vermögens?”
L: “Nein, einfach so.”

VR: “Glück g’habt!” Was hat das mit Grundrechten zu tun und mit sexuellem Missbrauch? “Wissen’s, wos i zum Dr. Model g’sogt hob? ‘Warum fahren die Schweizer in der Schweiz alle so brav und im Ausland gibt es kein Halten mehr?’”

L: “I hab ned gegen die Republik moniert”, ich wollte nur wissen, ob zwei Autos auf dem Foto drauf sind.

VR: “Nochmal, wos hot des mit dem ominösen G’wackel hier zu tun? ‘Völkerrechtlicher Gründungsvertrag’? Als ‘Sheriff’, was tun Sie dann?”

L: “Goar nichts.”

VR: Sie wollten was ändern, was soll die Änderung sein?

L: Das ist nur die rechtliche Grundlage für die Gründung.

VR: Was ist Politeia? Was spricht Platon in seiner Politeia an?

L: Das habe er “damals gewusst”.

VR: “Das haben’s g’wusst?” Zitiert die Pappnasen-Textpassage mit “Methoden der Kontrolle durch unser Gericht, den ICCJV” und fragt: Was sind das für “Methoden”?

L: “Do ist noch goar nix festg’legt g’wesn.”

B2: Warum muss man etwas ändern, wenn es schon Gerichte gibt?

VR: Ich bin ein echter Richter und war echter Sheriff. Ich war ein Jahr lang Privatdetektiv. “Staatsanwalt war i a mol.”

L: Ich habe auch eine Privatdetektiv-Ausbildung, aber “ich hab’s nicht machen können”, weil ich ein Waffenverbot habe nach “Hollenbach”.

B1: “GOTT SEI DANK!!!”

VR: “I tät Ihnen den Führerschein wegnehmen, Sie sand ja ned amol verkehrszuverlässig!” Sie haben jemanden mit einem Messer bedroht!

L: Ich hab niemanden mit einem Messer bedroht!

B1: Haben Sie jemals am Modelhof darüber gesprochen, was damals passiert ist?

L: “Vielleicht mit Herrn Steiner, aber Dr. Model war darüber ned aufgeklärt.” Es ist zwar angesprochen worden, dass es Verfolgung gegeben hat, aber Model war darüber nicht aufgeklärt.

B1: Erinnert L an die Wahrheitspflicht. Er solle sich entscheiden, ob Model im Detail oder gar nicht aufgeklärt war.

L: “Was genau passiert ist, hat er sicher ned g’wusst.”

VR: Woher hat er es denn gewusst?

L: Vor der Verurteilung sicher nicht.

B1: Und danach?

B2: Es gibt einen “High-Council”-Beschluss im Akt, wo ein Punkt die “Causa Hollenbach” war. Wann hatten Sie letztmals Kontakt mit Herrn Model?

L: “Glaub 2020 im Februar oder so.”

B2: “Um wos ging’s do?”
L: Um gemeinsame Zusammenarbeit, Model hat mir die Sanierung eines Wochenend-Hauses angeboten.

B2: Wo?
L: In Sax.

B1: Haben Sie das dann gemacht oder nicht?

L: Ich war zweimal dort, habe alles ausgemessen und eine Beschreibung der Geologie geliefert. Das Fundament war wegen Regenwasser, das von oben kam, schief. Die Sanierung wäre eine Liebesmüh, die es nicht wert ist. Ich musste ablehnen, “weil ich hatte im Herbst eine Hausdurchsuchung, und meine Mutter hat gesagt: ‘Des würd i jetzt ned machen, Geschäfte mit Model’.”

VR: Warum?

L: Weil es als Verdunkelungsgefahr interpretiert werden könnte.

B1: Der Angeklagte hat das anders geschildert. Sie hätten abgelehnt, weil Sie in der Schweiz nicht arbeiten können und ein Baumeister gebraucht worden wäre.

[finis libri IV.]




Jetzt ist er geliefert

Am Grenzübergang Schaanwald wurde Hofmann den österreichischen Behörden übergeben.

Am 8. Juni 2022 erreichte uns die lange erwartete Nachricht aus Liechtenstein: Carl-Peter Hofmann, der Gründer der Reichsbürger-Gruppierung “GCCL”, ist nicht länger unfreiwilliger Gast im Fürstentum. Er wurde am gleichen Datum nach Österreich ausgeliefert. Dies meldeten liechtensteinische Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Fürstlichen Landgerichtes.

Hofmann befindet sich also bereits auf dem Territorium seiner neuen Heimat, und dies möglicherweise noch für längere Zeit. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz. Was ihm vorgeworfen wird, kann man auf der Webseite der liechtensteinischen Gerichte nachlesen, nachdem er im Fürstentum sämtliche gerichtlichen Instanzen mit dem typischen “durchschlagenden Erfolg” eines Reichsbürgers und selbsternannten “Richters” durchschritten hat.

Was steht Hofmann nun in Karl Nehammers Reich konkret bevor? Eine spannende Hauptverhandlung, die sicher von bestallten Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes gebührend überliefert wird.

Doch bis dahin dürften noch einige Monate vergehen, in denen Hofmann die berühmte österreichische Gastfreundschaft geniessen darf. Schliesslich müssen noch einige organisatorische Dinge erledigt werden, zum Beispiel die psychiatrische Begutachtung. Deren Ergebnis dürfte für Hofmanns weiteres Schicksal entscheidend sein, denn als Hauptpreis winkt ihm möglicherweise die Einweisung in eine sogenannte Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. (Die österreichische Justiz wirft auch verbal nicht mit Wattebäuschen!)

Bis wir uns den finalen Showdown zwischen dem haushoch überlegenen Carl-Peter Hofmann und der österreichischen BAR (Justiz) zu Gemüte führen dürfen, müssen wir uns also noch ein wenig gedulden. Aber: Vorfreude ist die schönste Freude!




Strafsache Dr. Model, Teil 12: Kultverdächtig! Marcus Steiner als Zeuge

Während der Aussage des ICCJV-Oberdeppen hat es sich wieder einmal gezeigt, dass das Universum – wie so oft in den letzten Monaten – auf der Seite des Sonnenstaatlandes ist: Beim Mitschreiben war ich nämlich trotz der fortgeschrittenen Zeit in einem richtigen Flow und konnte besonders viel wörtlich notieren.

Zwar weiss ich nicht, wie diese Passage ankommt, wenn man sie nur lesen kann: Doch mein Eindruck vor Ort war, sie habe ein ähnliches Kultpotential wie das legendäre Video von der “legementierten Haftbefehlsübergabe” durch selbsternannte ICCJV-Sheriffs.

Dem Aufruf des Vorsitzenden Richters (VR) folgend, eilt Gerichtsdiener Nr. 1 an mir vorbei durch die “Zuseher”-Tür, um den Zeugen zu holen.

Da der General Director des ICCJV sich mehr Zeit lässt als erwartet, geht schliesslich auch der Vorsitzende Richter (VR) hinaus, um nachzusehen, kommt aber gleich wieder zurück: Der Zeuge ist im Anmarsch.

Auftritt Marcus Steiner (nachfolgend S).

Er nimmt im Zeugenstand Platz, oder besser: fläzt sich hin, die Beine lässig übereinander geschlagen.

VR: “Was machen’s beruflich?”
S: “Geringfügig selbstständig”. Er muss diese seltsame Wortschöpfung wiederholen, da das Gericht sie beim ersten Mal nicht versteht.

VR: “Als?”
S: “Berater im Energiebereich”.

VR: Sie sind nicht verwandt mit Dr. Model?

S: Nein.

Der VR belehrt S über seine Wahrheitspflicht als Zeuge und meint: “Das wissen’s schon, Sie haben ja selbst ein Strafverfahren gehabt.”

S: “Nein!”

VR: “Nein??!! Die Rede ist von Hollenbach!”

S: “Ach so, Hollenbach…”

VR: “Ja. Und es gibt noch eins. Was wird Ihnen da angelastet?”

S: Ich hatte noch keine Akteneinsicht.

VR: “§246. Wurde da schon Anklage erhoben?”

S: “Ja.”

VR “Es geht nur um a Kleinigkeit. I hab gehört, der Herr Steiner sei dabei gewesen, als der Herr Landschützer vom Herrn Model Gold bekommen hätte.”

S: Nein.

Der Verteidiger (V) schreitet ein: Die Aussage von Herrn Model war: S sei nicht bei der Übergabe des Goldes dabeigewesen, sondern bei der Erbittung bzw. der mündlichen Vereinbarung des Darlehens.

VR: Das wäre meine nächste Frage gewesen. “Dann frag i so: Wissen’s was von einer Vereinbarung zwischen Herrn Willibald und Herrn Model?”

S: “Nein, das hab ich auch dem BVT bekannt gegeben.”

VR: “Da könnten Sie sich selbst belasten.” – Zitiert etwas aus dem Beschluss des “High Council” mit S’ Unterschrift vom 07.10.17 [das ist das Dokument bezüglich der Übereignung der “Teeküche”].

S: “Ich möchte bezüglich Selbstbelastung nichts sagen.”

VR: Wissen Sie vom Hörensagen von einem Kredit oder Darlehen von Herrn Model?

S: Nein.

VR: Kennen Sie Herrn Model persönlich?

S: Ja.

VR: “Das ist kein Entschlagungsgrund.”

S: “Sie sehen in den Akten, dass ich ihn kenne, also, schon paarmal g’sehn hab.”

VR: “Ob Sie ihn kennen!”

S: Ich habe ihn ein paarmal getroffen.

VR: “Wo?”
S: “In der Schweiz.”

VR: “In Österreich ned?”
S: “Nein.”

VR: “Was macht der Herr Model?”

S: “Meines Wissens macht er Kartonagen.”

VR: “Wo haben Sie ihn in der Schweiz getroffen?”
S: “Im Modelhof”.

VR: “Was ist dort?”
S: “Ein Anwesen.”

VR: “Worüber haben Sie gesprochen?”
S: “Verschiedene Sachen.”

VR: “Zum Beispiel?”

S: “Das Wetter.”

VR: Deswegen sind Sie nicht hier!

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Herr Steiner, i hab Ihnen das damals schon g’sagt! Sie sind heute als Zeuge hier. Zu sagen, Sie hätten über das Wetter gesprochen, ist eine Verhöhnung des Gerichts!”

[Da schau her – B2 und S hatten schon mal das Vergnügen.]

VR: “Ist über den ICCJV gesprochen worden?”

S: “Kurz gesprochen worden, ja.”

VR: “Was sagt er [Model]?”

S: “Er hat sich das mal angehört.”

VR: “Von wem?”

S: Mehrere sprachen darüber, Willibald Landschützer zum Beispiel, und “haben ihm erzählt, was der Plan wäre”.

VR: “Was ist der Plan?”

S: “Auf internationaler Ebene einen Menschenrechts-Gerichtshof zu installieren.”

VR: “Wer ist auf die Idee gekommen, das zu tun?”

S: “Die Idee wurde von mir und Willibald Landschützer geboren, aber nicht auf staatsrechtlicher Basis.”

VR: “Haben’s an akademischen Grad?”

S: “Ja.”

VR: Nämlich?

S: “Doktor”.

VR: “Wo?”

S: “Harvard”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Sie sind Zeuge!!!”

B2: “Dass Sie ein Dr. aus Harvard sind, haben Sie bei mir nicht gesagt!!!”

VR, zum zusehenden Verfassungsschützer: Er solle die Polizei in Jakomini anrufen “für zwei Sheriffs oder Deputies, dass der Herr gleich da bleibt.”

Der Verfassungsschützer geht telefonieren.

VR, zu S: “I nehm Sie in Beugehaft und sperre Sie genau sechs Wochen do hinten ein [Justizanstalt Graz-Jakomini], bis Sie mir diese Fragen beantworten! Weil veroarschen lass i mi ned von Ihnen aus Harvard! Jedes Fernsehprogramm ist langweilig, wenn man Leute wie Sie kennenlernt! Und Sie werden mi ned legen in Ihrer Eigenschaft als Zeuge!!! Wo in Harvard haben Sie studiert und wann?”

S: 2007.

VR: Wann haben Sie den Abschluss gemacht?
S: 2010.

VR: Gibt es dazu irgendeinen Nachweis?

S: Ich habe diese Dokumente verloren bei einer Delogierung in Kärnten. Meine Schulzeugnisse und Bücher sind seither auch weg.

B1: “Was heisst ‘juristische Fakultät’ auf Englisch? Wo sind Sie jeden Tag hingegangen zum Studieren?”

S: [Zögert, stammelt dann etwas wie:] “Dsch-dschura Fäkulty”.

B1: “Das ist falsch, es heisst nämlich ‘Law School’. Haben Sie was getrunken heute?”

VR: “Irgendwelche Pharmazeutika?”

S: “Nein, nichts”.

Das Gericht beschliesst, die Polizei holen zu lassen für einen Alkoholtest.

B2: “Warum haben Sie das mir gegenüber nicht erwähnt mit Harvard? Damals stand die Behauptung im Raum, dass Sie behauptet hätten, dass Sie Anwalt seien.”

S: “Das hab ich nicht g’sagt.”

B1: Wie haben Sie die Studiengebühren finanziert? Wie hoch waren die?

S: So 20-30’000. Ich habe “reiche Eltern g’habt”. Meine Mutter war bei der UNO.

B1: “In Harvard studiert und jetzt ‘geringfügig selbstständig’, den Begriff gibt es gar nicht!”

S: “Doch. Ich wollte Jus auch nie machen im Endeffekt.”

B1: “Haben’s den Doktortitel dem AMS vorgelegt?”

[AMS = Arbeitsmarktservice, anscheinend das Pendant zum deutschen Jobcenter oder der RAV in der Schweiz.]

S: “Nein.”

B1: “Wie heisst Ihre Doktorarbeit?”

VR: “Was hat der Herr Marcus Steiner für eine Doktorarbeit fabriziert? Wenn etwas falsch ist, haben’s ein Falsches-Zeugnis-Verfahren!”

B1: Nennen Sie den englischen Titel Ihrer Doktorarbeit!

S: “Nein! Ich fühle mich a bissl bedrängt.”

B1: “Sie fühlen sich bedrängt, wenn jemand fragt, was Sie geschrieben haben?”

B2: Jetzt mal im Klartext: Haben Sie einen Harvard-Abschluss, ja oder nein?

S: [kleinlaut] “Nein.”

B2: Warum haben Sie es dann gesagt?

S: “Selbstschutz”.

VR: Werden Sie in Ihrem Wiener Verfahren einen Anwalt haben?

S: Ja, einen Pflichtverteidiger.

VR: Haben Sie Vorstrafen in Österreich?

S: [Ziert sich, zu antworten.]

VR: “Die hab i da liegen. Über die Geschichte kann i Sie alles fragen, da können Sie sich nicht mehr belasten, das ist alles schon rechtskräftig.”

B1: Haben Sie was getrunken oder nicht?

S: Ich habe den ganzen Tag nix gegessen, nix getrunken und keine Medikamente genommen.

VR: Für die Geschworenen: Wir haben die ganze Vorstrafen-Akte aus Hollenbach. – Wann wurden Sie rechtskräftig verurteilt durch das Gericht?

S: 2017.

VR: Im März. Trotzdem haben Sie am 07.10.2017 einen Beschluss des ICCJV unterschrieben. “Des ist mutig! I bin seit 42 Joahr im Geschäft und lege Wert auf die Feststellung, dass i mi von niemandem veroarschen lasse!” Es folgt ein an S gerichteter Monolog des VR, in dem der Ausdruck “die Reissleine ziehen” zentral ist, in dem Sinne: S habe zwei Möglichkeiten, entweder weiterhin Stuss zu reden und sich damit ernste Probleme einzuhandeln, oder eben die “Reissleine” zu ziehen und wahrheitsgetreu und vollständig zu antworten.

Der Verfassungsschützer kommt zurück in den Saal und meldet: “Die Streife ist unten.”

VR: “Herzlichen Dank, Herr Inspektor.”

[“Herr Inspektor”, die Anrede fand ich süss. Erinnert mich an “Pink Panther”.]

VR, zu S: “Was soll ich protokollieren?”

S: [kleinlaut] “Die Reissleine”.

VR: “Wie kommen’s zu dem ganzen Spass, Herr Steiner?” Es gebe eine Verurteilung im März 2017. Der VR erwähnt wieder, er sei sieben Jahre lang Polizist gewesen, “Kiberer!!!” S sei mit einer sehr milden Verurteilung davongekommen, “wär bei mir, glaub i, anders ausgangn!” S solle den Geschworenen erklären, warum er nach seiner Verurteilung 2017 wieder einen Beschluss des Pappnasengerichts unterschrieben habe.

S: “Ist eh a Wahnsinn, wos ich do g’macht hab”, ich wollte eigentlich was anderes machen, habe aber dann die Leute wieder getroffen.

VR: “Wen?”

S: Willibald Landschützer und andere ICCJV-Mitglieder; man habe den ICCJV “umstrukturieren” wollen, damit er “was Vernünftiges wird”. Zum Beispiel habe man daran gedacht, sich für den “Klimaschutz” einzusetzen…

VR: Zeigt den Beschluss: “Das is ned Klimaschutz. Da steht was von Spesen drinnen und von Nachzahlungen! Was haben’s im März 17 beruflich g’macht?”

S: Da war ich “geringfügig beschäftigt”. Er habe “Waren für Ebay verkauft”.

VR: Hatten Sie einen Gewerbeschein?

S: Den kleinen, ja. Ich habe als Einzelunternehmer Waren verkauft.

VR: Haben Sie eine Steuererklärung abgegeben?

S: Ja. Ich habe auch eine Prüfung gehabt. Ich habe LED-Lampen gekauft und weiterverkauft.

VR: Wo haben Sie die Steuererklärung abgegeben?

S: Nennt ein Finanzamt in Wien. Er habe eingekauft ohne Steuern und verkauft mit Steuern.

VR: “Sie wissen schon, ab wann Sie Umsatzsteuer entrichten müssen? Sie reiten sich komplett rein!”

S: Ich habe nicht so viel Umsatz gehabt und musste keine Umsatzsteuer entrichten.

VR: Warum haben Sie dann eine ID-Nummer?

S: Weil ich Waren in Deutschland eingekauft habe.

VR: “Und was verleitet jetzt den Herrn Steiner, do weiterzutun?”

S: Wir wollten den ICCJV umstrukturieren, damit er “keine strafrechtliche Relevanz mehr hat”.

VR: “Sie waren General Director des ICCJV?

S: “Ja.”

VR: “Haben’s g’rechnet, dass’s da Kohle verdienen?”

S: Ziert sich ein wenig, bejaht aber.

VR: “Was haben’s g’macht?”

S: Ich war “verwaltungstechnischer Direktor” des ICCJV.

VR: Fragt nach S’ Schulbildung.

S: Faselt etwas davon, er hätte ein IB (“ei-bieh”) gemacht, das sei sowas wie eine Matura.

VR: “Sind Ihnen die Phasen der Zellteilung beim Menschen bekannt?”

S blickt fragend (nehme ich an, die ich ihn nur von hinten sehe).

VR: “Das ist eine Maturafrage! Was sind die Phasen der Zellteilung beim Menschen?”

S: “Ich weiss es nicht.”

VR: “Lehrsatz des Pythagoras?”

S: “Sagt mir nix.”

VR: “Die Zahl Pi?”

S: “Ja.”

Bevor der VR überprüfen kann, wie viele Stellen von Pi S korrekt aufzusagen vermag, betreten zwei Polizisten den Saal und marschieren geradewegs zum Zeugenstand.

VR, warnend, zu den Polizisten: “Er ist ned g’impft!”

Während die Polizei S ins Röhrchen blasen lässt, meint der VR: “Jetzt können wer no wettn. Top, die Wette gilt!”

Ein Polizist gibt das Testresultat bekannt: “0,0”.

VR: “WAS??!! Sie haben NICHT gelogen??!!” Zur Polizei: Er melde sich, “wenn i allenfalls a Verhaftung brauch”. Schickt den Gerichtsdiener Nr. 1 los, er solle S ein Glas Wasser bringen.

B1: Wenn es uns schon auffällt, dass Sie sehr “verwaschen sprechen”, was für einen Eindruck müssen Sie dann auf Herrn Model gemacht haben??!!

VR: “Darlehen. Was wissen’s davon?”

S: “Darlehen?”

VR: “Ja. Hat wer wem ein Darlehen gegeben?”

S: “Ich weiss bezüglich Darlehen überhaupt nix.”

VR: “Dass der Herr Model dem Herrn Willibald privat ein Darlehen gegeben hat?”

S: “Nein.”

B2: Und dass Herr Model den ICCJV finanziell unterstützt hat?

S: “Ich weiss nix davon.”

B2: “Und woher hat der ICCJV Geld gehabt?”

S: “Da hat jeder was gehabt.”

B2: Gespendet?

S: “Da hat einfach jeder gesagt: ‘Das zahl i’.”

B1: Was war die Funktion von Herrn Model im ICCJV?

S: “Peace officer”.

B1: Ob das übersetzt “Friedensrichter” heisse?

S: “Ja.”

[Eigentlich war Models Pappnasentitel “Justice of the Peace”. Nicht mal ihr eigenes Deppenenglisch können die richtig wiedergeben.]

VR: “Sie waren ‘General Director’ im Verwaltungsbereich des ICCJV?”

S: “Ja.”

VR: “Sie haben gesagt, Sie hätten allenfalls was verdient dabei.”

S: “Ja.”

VR: “Hat der Herr Willibald mal was gesagt?”

S: “Es war in den Raum gestellt, dass man da mal was verdienen kann.”

[An dieser Stelle ist es mir doch mal passiert, dass ich mit Aufschreiben nicht nachgekommen bin. Es fehlen wohl ein, zwei den Zusammenhang herstellende Sätze, in denen S wieder erwähnt hat, dass man “Gerichtshof” hat spielen wollen.]

B1: Aber es gibt ja schon Juristen!

S: Zählt internationale Gerichte auf, die er kennt oder zu kennen glaubt, meint dann aber, z.B. in Afrika gebe es keine Gerichte, die die Menschenrechte durchsetzen würden. Bezüglich des Pappnasengerichts behauptet er: “Es war gedacht, dass es in Ländern funktioniert, wo die Exekutive nicht funktioniert”.

B1: “Aber dann haben Sie in Österreich Haftbefehle ausgestellt.”

S: Ausgefüllt und unterschrieben habe nicht ich.

B1: “Was hat das mit Afrika zu tun?”

S: “Das war nach Hollenbach”.

B1: “Wie verblendet sind Sie, dass Sie ein Franchise-Gericht bilden wollen und nach Afrika verkaufen wollen?”

VR: [mit angemessener Verachtung in der Aussprache der englischen Bezeichnungen:] “Was befähigt Sie dazu, ‘General Director’ des ‘International Common Law Court of Justice Vienna’ zu sein? Your English is fucking bad!”

Da dies natürlich eine rein rhetorische Frage war, fragt der VR weiter: “Was war in der Dornbachstrasse 84 in Wien?”

S: Das war eine Postadresse, wo wir “Post gekriegt hätten”.

B1: “Sind Sie noch Mitglied beim ICCJV?”

S: “Nein.”

[Lustig, vorhin in der “Mittagspause” klang das irgendwie noch anders.]

VR: “Seit wann sind Sie draussen?”

S: “Seit der U-Haft definitiv”. Er habe auch vorher schon den Gedanken gehabt, auszusteigen.

B1: “Wann haben Sie Herrn Model letztmals gesehen?”
S: So 2017, 18?

VR: Wie oft haben Sie ihn getroffen?
S: “Ich glaube zweimal, nicht öfter.”

VR: “Wissen Sie, von wann bis wann er den Modelhof zur Verfügung gestellt hat?”
S: Ich glaube 2016-17, bin aber nicht sicher.

VR: “Jetzt geht’s um a Kaffeeküche.” Liest aus dem Beschluss vom 07.10.17 über die Übereignung der Tee- bzw. meinetwegen Kaffeeküche vor, den S unterschrieben hat. Die Teeküche habe einen Gesamtwert von 14700 Euro, steht darin. Der VR fragt nach dem Hintergrund des Dokuments.

S: Nuschelt etwas von “das wurde so anpasst”.

VR: Zitiert: “… erfolgt ohne eine Gegenrechnung” und fragt: “Hat es eine Spesenrechnung gegeben?”

S: “Eventuell pro forma”.

VR: “Da steht noch, dass der Herr Willibald 10100 Euro kriegt.”

S: “OK…?”

VR: “Sie haben das geschrieben!”

S: Landschützer hat das geschrieben.

VR: Das war die Abrechnung sozusagen. Hat der Herr Willibald das geschrieben und Sie haben unterschrieben?

S: Ja.

VR: Wissen Sie davon, dass der Herr Model dem Herrn Landschützer Gold gegeben hat?

S: Nein.

B1: Können Sie sich ans letzte Treffen erinnern?

S: Nein.

B1: Herr Model hat ausgesagt, dass Sie und Landschützer immer zu zweit aufgetreten seien. Wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie beide bei einer Hüttenbesichtigung mit ihm.

V schreitet ein: Das hat er nicht gesagt!

VR: Erzählt dem S kurz, um was für eine Hütte es geht.

S: Ich war nicht dabei.

V doppelt noch einmal nach, B1 habe sich falsch erinnert, worauf B1 ziemlich grantig reagiert und ihn anherrscht, sie dürfe hier Fragen stellen. Wieder einmal gibt es dicke Luft im Schwurgerichtssaal. Währenddessen ist mir bewusst, dass V Recht hat: Model hat nicht gesagt, S sei bei der Hüttenbesichtigung dabei gewesen.

VR, zu S: Sagt Ihnen Sax [die Ortschaft, wo die Hütte steht] was?

S: Nein.

VR: “Wissen Sie, ob der Herr Willibald für den Herrn Model was tischlern hätt sollen?”

S: Nein.

VR: Herr Model sagt: Die zwei waren immer zusammen, wie Zwillinge.

B1: “Haben Sie sich von Herrn Landschützer auch distanziert?”
S: Ja.

VR: “Sie haben mal firmiert als ‘Marcus adF Steiner’.”

[Typisches Erkennungsmerkmal vor allem der südlichen, stärker aus dem angelsächsischen Raum beeinflussten Deppen: adF = “aus der Familie”.]

S: “Ja, das war dumm.”

VR: “Wer ist auf die Idee mit den ‘Fingerprints’ gekommen?”
S: Willibald Landschützer.

VR: Sie haben über das “Sheriff”-Wesen geschrieben, dass die “Sheriffs” berechtigt seien, geladene Waffen zu tragen. Zitiert aus dem entsprechenden Pappnasendokument, in dem die Aufgaben der “Sheriffs” beschrieben sind: “…Täter festzuhalten oder zu verhaften”, “keinem … Gericht unterstellt” usw.

S: Geschrieben hat das Landschützer, ich habe nur unterschrieben. Ich habe nie eine Waffe besessen, besitze auch jetzt keine.

B2: Hat Herr Model gewusst von der “Causa Hollenbach”?

S: “Mag scho sein, dass mer’s ihm amol erzählt haben.”

B1: Herr Model hat gesagt, Sie hätten sich “schützend vor eine Frau gestellt”, auf diese Art hätten Sie es erzählt.

[B1 bezieht sich hier auf Models Äusserung in diesem Interview.]

S: Gibt keine klare Antwort.

B1: “Haben Sie es so erzählt: ‘Wir sind super’, oder dass Sie einen Haftbefehl übergeben haben?”

S: “Wir haben das einfach 1:1 erzählt.”

VR: “Wurde also darüber gesprochen, dass man jetzt vorsichtiger sein muss?”

S: “Kann schon sein, dass es ein absoluter Fehler war.”

VR: “Haben Sie gewusst, dass Herr Model selber schon ‘Avalon’ hatte und so weiter?”
S: Ich habe mal davon gelesen. Mit uns hat Model darüber nicht gesprochen.

VR: Hat Herr Landschützer gesagt: Model ist einer, der Geld hat? Und als Geldgeber fungieren könnte?

S: Nein.

VR: Wissen Sie von einer Überweisung nach Zypern usw.?

S: Nein.

VR: Was war denn Ihre Arbeit als “General Director”?

S: Landschützer hat Finanzielles und “Sheriff-Sachen” gemacht, “und i hab g’schaut, dass einfach a Organisation funktionieren tut”.

VR: Erwähnt das “Handbuch des ICCJV”, da seien alle Mitglieder drin.

S: Ja.

VR: Wer hatte die Idee, die Namen klein zu schreiben?

S: Willibald Landschützer.

VR: Dann haben Sie auch das “adF” nicht mehr verwendet.

S: Ja.

VR: “Und sowas wird nie wieder vorkommen?”
S: Nein.

Nun kommt die Staatsanwältin (StA) mit Fragen dran.

StA: Es gibt im Akt Mails, z.B. zu SWIFT-Bestätigung und Transaktionen.

S: Ich weiss nichts davon.

VR: Zeigt die betreffende Mail, diese sei “sehr lang”.

S: “Ich habe schon dem BVT gesagt, dass… – das war nicht meine Aufgabe, das war seine Sache.” Er habe die Mail nicht gelesen.

B1: “Woher wissen Sie, ob Sie zuständig sind, bevor Sie ein Mail öffnen und lesen?”

S: “Ich habe keine Zeit gehabt, Mails zu lesen.”

B1: “Sie waren arbeitslos!”

S: “Ich habe für mich schauen müssen”.

B1: “Wie können Sie die Verwaltung organisieren, wenn Sie die Mails nicht lesen?”
VR: Zitiert eine Mail an S vom 01.10.18, wo von dem blockierten Geld die Rede ist.

S: “Ich weiss von nix.”

StA: Es gibt auch eine Mail vom 04.10.16: Herr Model schreibt an Sie und Landschützer, dass er jetzt in der Lage ist, die SWIFT-Bestätigung zu senden. Haben Sie das auch nicht gelesen?
S: Nein.

StA: Waren Sie bei den “High Council”-Treffen 2018 dabei?

S: Nein.

StA: “Es gibt Audio-Aufnahmen. Jetzt wird’s dann kritisch!”
VR: “Alexander Hermann kennen’s a, oder?” Zitiert: “Wo ist der Marcus? Der hat die ganze Zeit von Model seinem Gold gesprochen”. Das Zitat geht noch länger weiter, und dann: “…Deshalb hat der Marcus und i ihm [gemeint ist der zypriotische Banker] jetzt diese internationale Anzeige angedroht durch den ICCJV”.

StA: “Die Rede ist dort auch von den 5kg Gold”.

S: “I kenn ned amol den Schriftsatz”.

VR: Das ist eine Aufnahme, “da sand’s a bissl abg’hört worden!” Sie sind observiert worden, Sie waren in Leibniz.

S: “Ich war in Leibniz, kein Thema!” Nuschelt dann etwas, es klang wie “ich war nicht im Zimmer”; vom Gold wisse er nix, “ich kenne nicht einmal den Finanzbericht”.

StA: Es gibt eine Mail von Landschützer an Steiner, weitergeleitet, da geht es um den Kauf von Goldmünzen.

S: Ausser dass Landschützer Gold ein- und verkauft, weiss ich von nichts. Das mit dem Gold oder Silber hat er nicht erwähnt.

StA: Warum hat Herr Model den Modelhof nicht mehr zur Verfügung gestellt?
S: Das mit der Wegweisung stimmt, den Grund weiss ich nicht.

StA: “Hatten Sie das Gefühl, dass Herr Model sich vom ICCJV endgültig abgewandt hat?”

S: “Wahrscheinlich, ja.”

V: “Ihre Wahrnehmung war, dass Herr Model mit der Gruppierung nix mehr zu tun haben wollte?”
S: “Ja.”

VR: “Kann man das zeitlich einordnen?”
S: “Die Gründe weiss ich nicht, Ende 2017 nehme ich an”.

VR: “Woher wissen’s das?”

S: “Weil ich bei einem ‘Abbau’ dabei war, wo es geheissen hat, wir müssen alles mitnehmen und gehen.” Mit “Abbau” meine er den Abbau einer Veranstaltung.

VR: “Wenn ich Untersuchungsrichter wäre, würd i Sie 10 Tog so einvernehmen! Herr Steiner, für die Zukunft: Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger bezüglich Wien”.

[Der VR meint das dortige Strafverfahren. Hmm, ob es bald wieder einen ICCJV-Prozess zu beobachten gibt? O:)]

Der VR entlässt den Zeugen mit dem Hinweis auf die Zeugengebühren sowie darauf, dass Allergien gegen Pollen, Hausstaubmilben, Katzenhaare etc. kein Befreiungsgrund von der Impfpflicht seien (weil S zu Beginn angegeben hatte, dass er sich deswegen nicht impfen lassen habe).

VR: “Und i will Sie nie wiedersehen! Schicken’s mer den Herrn Willibald rein.”




Strafsache Dr. Model, Teil 11: Konfrontation mit der “Causa Hollenbach” und die letzte goldene Brücke

Transparente der OPPT-Anhänger am Walknerhof in Hollenbach, Juli 2014.

Im Folgenden kommen wieder die “legementierten Sheriffs” des Pappnasengerichts zur Sprache.

Staatsanwältin (StA): Dass Herr Landschützer “Sheriff” war, wussten Sie?

Daniel Model (M): Dass er diesen Titel hatte, ja.

StA: Haben Sie dazu irgendwie beigetragen, dass er diesen Titel bekommen hat? Gestern ging es um ein Foto eines “Sheriffs” in Uniform vor dem Modelhof, wann haben Sie das zum ersten Mal gesehen?

Vorsitzender Richter (VR): “Kennen’s den?”

M: Das war ein Herr Resch.

[Sieh an, M hat über Nacht auch ein wenig recherchiert und wahrscheinlich diesen Artikel der Thurgauer Zeitung gefunden. Dort ist der Vorname inkorrekt wiedergegeben, heisst doch der Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch und hat auch seinen eigenen Faden bei uns im Forum.]

M weiter: Resch erscheint auch im Modelhof, mit Unterschriften. Das Foto habe ich 2016 gesehen, in der ersten Jahreshälfte.

[Steht so in meinen Notizen. Kann sein, dass die falsch sind oder M in dem Moment falsch gelegen hat, denn gestern hat er ausgesagt, er habe dieses Foto erst Ende 2016 gesehen – und wahrscheinlich stammt es auch erst von dann. Der besagte Artikel in der Thurgauer Zeitung thematisiert ja die Anzeige von Dietmar Mühlböck von Anfang November 2016.]

StA: Und das hat Sie nicht dazu gebracht, sich von dieser Verbindung abzuwenden?

M: Es war der erste Hinweis, dass sich Mitglieder benehmen, “als ob”. Ich wollte mit den Mitgliedern sprechen, was sie von diesem Verhalten halten. Dieser Herr Resch ist seither nicht mehr an den Versammlungen gewesen; ich weiss nicht, ob er ausgeschlossen wurde.

StA: Sie unterschreiben einen Beschluss, dass der Herr Landschützer “Chief Sheriff” wird, und sind schockiert, dass jemand in Uniform auf einem Foto posiert?

M: Es ist ein Unterschied, ob es sich nur um einen Titel handelt oder ob man schon auf einem Foto posiert. Letzteres ist eine Selbsternennung.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Sie sind auch selbsternannter Friedensrichter, oder was sonst?”

M: Nein.

B2: “Das Schiff sinkt, Sie sitzen hier seit Stunden und erzeugen meinen Ärger, weil Sie nicht einlenken.”

M: Was hiesse ‘einlenken’?

B2: Sagen, dass es vielleicht doch nicht stimmt, was Sie gestern gesagt haben. Gestehen Sie Fehler ein, Herr Model?

M: “O ja”. Etwa bezüglich des Unterschreibens von Dokumenten, die ich “absolut nicht mittragen kann”.

B2: Haben Sie gewusst, dass Sie den Willibald Landschützer als “Chief Sheriff” mittragen, wenn Sie das unterschreiben?

M: Ja. Aber entscheidend ist, was er damit macht.

B2: Ich sag nur “Causa Hollenbach”!

VR: Deutet auf die Akten, “I hab alles da von Hollenbach!”
Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Wenn man nur googelt, findet man schon, was in Hollenbach Schreckliches passiert ist!

VR: Fängt an, sehr ausführlich aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” zu zitieren, in dem der ganze Sachverhalt in allen erschütternden Details dargelegt ist, und bemerkt: “Soviel zur Menschenwürde und zur Freiheit des Eigentums. Trari trara, die selbsternannten Sheriffs sand da.”

[Ich kann lediglich vermuten, dass es sich um das Urteil des Landesgerichtes Krems vom Prozess im März/April 2017 handelt.

Für die weniger mit dem südlichen Deppentum vertrauten nordsonnenstaatländischen Leser verlinke ich hier ein paar Medienberichte zur “Causa Hollenbach”:

Von 2014, unmittelbar nach den Ereignissen in und um Hollenbach:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “One People’s Public Trust”

OPPT: Wie die Verschwörung nach Hollenbach kam

Vom Prozess am Landesgericht Krems 2017:

Staatsverweigerer-Prozess in Krems fortgesetzt

Strenge Sicherheitsvorkehrungen bei OPPT-Prozess in Krems

Aus dem ersten der verlinkten Artikel lässt sich die “Causa Hollenbach” gut zusammenfassen; hier ein verkürztes Zitat:

Es gehe um versuchte schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch […] Beim Polizeieinsatz in der Waldviertler Gemeinde Waidhofen an der Thaya am Montag ist ein mutmaßlicher OPPT-Anführer festgenommen worden [nämlich der US-Bürger Terrance O’Connor].

Mitglieder der Gruppierung […] bezeichnen die Republik als Unternehmen und negieren die österreichische Rechtsordnung, weil diese dem von ihnen vertretenen “Common Law” untergeordnet sei.

Die Aktionen der Gruppe richten sich […] “in erster Linie gegen die gerichtlich bestellte Sachwalterin, aber auch gegen weitere am Verfahren beteiligte Personen”. Gruppenmitglieder gaben vor, Organe des “International Common Law Court of Justice” zu sein, erstellten “Vorladungen”, “Handlungsaufforderungen” und “Haftbefehle”, in denen die Sachwalterin unter anderem “mit dem Entzug der persönlichen Freiheit und der Einziehung ihres Vermögens bedroht” worden sei.

Der von OPPT erlassene “Haftbefehl” wurde Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen […] und Dobersberg übergeben.

“Für Montag wurde in Hollenbach auf der Liegenschaft eines Mitglieds der Gruppe eine ‘Gerichtsverhandlung’ anberaumt” […] Zuvor sei von zwei Personen versucht worden, der Sachwalterin auf deren Liegenschaft eine Vorladung zu dieser Gerichtsverhandlung auszuhändigen, “wobei eine Person deutlich sichtbar ein Messer am Gürtel trug”

Die bedrohte Rechtsanwältin soll von den selbsternannten Sheriffs in Todesangst versetzt worden sein und habe sich einem Entführungsversuch durch mehrere Deppen nur dank der Waffe entziehen können, die sie wegen der wiederholten Drangsalierung bei sich getragen habe.]

Der VR zitiert weiter aus dem Urteil, wobei er auch die berühmte Haftbefehlsübergabe durch “legementierte Sheriffs” in der Polizeistation Waidhofen erwähnt.

M: Das ist erschütternd.

VR: Das geht noch sieben Seiten weiter, was die getan haben. Auf der Polizeistation Dobersberg haben sie einen “Amtsaushang” gemacht, mit Messern die Rechtsanwältin aufgesucht, einen “Haftbefehl” gegen den Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, ausgestellt. “Alter Schwede”, was denen gut täte, sei eine “Einweisung”, “da kriegen’s einen grossen Hof und können Gericht spielen”.

Zitiert weiter: An die Opfer seien auch Geldforderungen gestellt worden; erwähnt eine Forderung über 6’666’666 Euro, die in ein US-amerikanisches Schuldenregister eingetragen worden sei. Das sei 2014 passiert. “Sie wollen nicht zugestehen, dass da massive Fehler passiert sind?”

M: “Nein, nein! Sie haben die Erwartung, dass in der Schweiz Kenntnis von diesen Ereignissen sein sollte.” Ich hätte mich nie mit dem ICCJV eingelassen, wenn ich davon gewusst hätte!

[Obwohl auch ich mich über M ärgere, dass er nicht wenigstens schon bei der Anzeige von Mühlböck die Konsequenzen gezogen und den ICCJV konsequent vor die Tür gesetzt hat, muss ich doch eines sagen:

Im Jahr 2015 hatte ich, die ich heute in Zeitungsartikeln als “Kennerin der Reichsbürger-Szene” bezeichnet werde, keine Ahnung, dass es in der Schweiz überhaupt auch Reichsdeppen gibt!

Dabei wusste ich immerhin, dass es Reichsdeppen in Deutschland gibt und hatte sogar bereits 2014 von der “Causa Hollenbach” in Österreich gehört. Aber selbst mit diesem Wissen war ich damals ziemlich allein in der Schweiz, und noch 2020/2021 musste ich verschiedenen Wortmarkensöldnern von Anfang erklären, was Reichsdeppen überhaupt sind, weil diese Söldner noch keinerlei “Feindberührung” gehabt oder davon gehört hatten!

Meine ersten Wahrnehmungen von Reichsdeppen in der Schweiz führten unmittelbar zu meiner Registrierung im SSL-Forum, und wenn ich in mein Profil schaue, dann war das Anfang 2017.

=> Somit könnte ich es M gar nicht mit gutem Gewissen vorwerfen, dass er zumindest anfänglich diesen Deppen aus Österreich ganz unbedarft begegnet ist und dabei nicht geahnt hat, dass es die Szene, der diese entstammen, überhaupt gibt.

Dass er so manches von dem, was die Deppen dann verzapften – etwa die Idee, ein eigenes “Gericht” zu gründen – sofort als Bulls.hit hätte erkennen müssen, und dass ihn die festgestellten Ungereimtheiten früher zur Distanzierung hätten bringen müssen, ist natürlich ein anderes Problem. Da verstehe ich den Unmut der Richter völlig.

Aber es ist wichtig zu verstehen: In der Schweiz herrschten in der fraglichen Zeit wirklich nicht dieselben Voraussetzungen wie in Österreich, was die Bekanntheit von “Staatsverweigerern” angeht. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Aspekt dem Gericht gänzlich unbekannt war.]

VR: Die Erwartung ist, dass wenn ich mich einlasse, ich mir das genau anschau.

B1: Sie wussten, dass es “Sheriffs” gibt.

M: Sie sagen: Ich hätte es prüfen müssen und hätte es dann gemerkt und mich nicht eingelassen. Das stimmt.

Meine Prüfung bestand darin, dass ich jeden “gescreent” habe. Die Erkenntnis kam erst 2016 durch den Vorwurf der Nötigung in der Anzeige des Herrn Mühlböck. Sie können mir vorhalten, dass es noch bis Mai 2017 ging, bis ich die rausgeschmissen habe. Nicht einmal dann war mir die “Causa Hollenbach” in dieser Schrecklichkeit bekannt! Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich nicht in Ihrer österreichischen Welt lebe! Ich hege kein staatsfeindliches Gedankengut gegen die Republik Österreich. Als der Vorwurf der Nötigung kam, habe ich gefragt: “Um Gottes Willen, was ist hier los?” Ich bin erschüttert über meinen Fehler, und ich mache alles hier vor Gericht…

Der VR unterbricht M hier, wobei ich den Beginn seiner Äusserung nicht notieren konnte; meinen Notizen an dieser Stelle ist nur zu entnehmen, dass wohl wieder das Wort “Einweisung” fiel.

VR: “Gibt es ka Foto, wo der Herr Model mit einem Richtertalar oder einer Uniform usw. drauf ist?”

[Ach, Talare heissen die Dinger hier! Sowas tragen bei uns die reformierten Pfarrer.]

VR weiter: Kann das nicht sein, dass die – alle pleite – gedacht haben: Da ist ein Schweizer, der hat Geldmittel?

M: Ja.

VR: “Herr Dr., kommen wir langsam auf einen grünen Pfad?” [Es klang tatsächlich wie “Pfad”.]

M: “Aus der Rückschau sehe ich aus wie der absolut letzte Neger.”

[M hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M weiter: Aber mein Leben spielt sich auch vorwärts ab. Ich bin hier der Bittsteller. Jetzt, wo gesagt wird: “Sie haben so einen Verbrecher auch noch zum Sheriff ernannt”, da muss ich zu Kreuze kriechen!

Der VR erinnert wieder an die “Due-Diligence”-Prüfungen. Es gebe doch Alarmglocken.

M: Gibt ihm Recht. “Ich bin ein Spezialist in Firmendurchleuchtung und eine absolute Flasche in Menschenkenntnis”.

StA: Sie haben das Interview schon selber angesprochen: “Daniel Model, Fantast oder Visionär”. Da sprechen Sie eindeutig die “Causa Hollenbach” an.

Die StA zitiert die entsprechende Passage, und ich tue es ihr hier gleich:

[Frage:] Wie stehen Sie selbst zu den erhobenen Vorwürfen von u. a. auch Mitarbeitern des ICCJV bezüglich Nötigung, Amtsmissbrauch und beharrlicher Verfolgung? Haben Sie sich mit dem Fall beschäftigt?

[Antwort Model:] Ich weiss nur, dass mehrere österreichische Staatsbürger, darunter auch Mitarbeiter des ICCJV, sich schützend vor eine Frau gestellt haben, die hätte bevormundet werden sollen (und es heute wahrscheinlich auch ist). Der Staat hat darauf mit Hausdurchsuchungen und Konfiskationen durch Spezialeinheiten der Polizei reagiert.

StA: “Vor wem soll sie beschützt werden, vor der österreichischen Gerichtsbarkeit?”

M: Davor, dass sie bevormundet wird.

StA: Das heisst: vor dem österreichischen Staat.

VR: Liest auch aus der Passage vor und kritisiert die Formulierungen, “Hausdurchsuchungen” sei Quatsch, die Polizei konfisziere nicht, das sei nicht “der Staat” gewesen.

StA: Das heisst, Sie haben im März 2017 gewusst, dass es ein Ermittlungsverfahren gab.

VR: Erklärt kurz das österreichische Recht zum Thema Sachwalterschaft; es gehe nicht darum, zu bevormunden. “Nur dass’s wissen, mit wem Sie’s z tuan ham, i woar sölber 7 Joahr Polizist. Sheriff!” Sie sagen: ‘Der Staat reagiert’. Finden’s den Antwortsatz seriös?

M: Ich habe seit Ende 2016 Mitglieder aus Österreich befragt, was los ist, und habe [in dem Artikel] ihre Worte wiedergegeben. Im Mai 2017 habe ich den ICCJV rausgeschmissen.

StA: “Aber im März haben Sie über die ‘Causa Hollenbach’ anscheinend B’scheid g’wusst.”

M: Ich habe mit dieser Mühlböck-Geschichte begonnen zu bohren. Dann kamen Antworten z.B. von Willibald Landschützer, der das anders sieht. Im Mai wusste ich nicht viel mehr als im März, habe aber entschieden: Rausschmiss. Vielleicht bin ich für dieses Googeln zu alt. Ich war absolut nicht im Bild. Ich bin Herrn Mühlböck, über den ich mich geärgert habe, …

[Schade, dass M diesen Satz nicht beendet hat. Ich hätte zu gern gewusst, ob er gesagt hätte: “dankbar”.]

M weiter: Meine Erschütterung wächst, ja.

StA: Nächster Absatz im Interview.

VR: Zitiert, und ich tue es ihm gleich:

[Frage:] Die Organisation des ICCJV hat lediglich Gastrecht im Modelhof. Würde sie bei einer Verurteilung dieses Gastrecht verlieren?

[Antwort Model:] Der Staat ist hier Partei und entscheidet in eigener Sache, ist also befangen. Die Gewaltenteilung ist eine Idee, die in der Praxis nicht wirklich realisiert werden konnte. Staatsanwalt und Richter erhalten ihre Bezahlung von derselben Institution. An die Bürger sind markant höhere Anforderungen in Sachen Unabhängigkeit gestellt. Durch die Schaffung von zwei Rechtssystemen, dem öffentlichen und dem privaten, verfügt der Staat über sein eigenes Recht, welches in der Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit gegen die Interessen des Einzelnen a priori die besseren Karten hat. Als Hausherr im Modelhof behalte ich aber jederzeit die Möglichkeit, über das Gastrecht zu entscheiden.

VR: M sage im Artikel bezüglich der Bezahlung quasi, Richter und Staatsanwälte seien nicht unabhängig. “Wenn Sie wissen, was wir kriagn, werden Sie weinen! I mach das ned aus ideologischen Gründen, i bin von der Gesetzeslage her verpflichtet!”

StA: Auf die Frage, ob Sie dem ICCJV das Gastrecht nach einer Verurteilung entziehen würden, sagten Sie nicht Ja, sondern “das Gastrecht obliegt mir”.

M: Das verstehe ich inhaltlich nicht.

StA: Sie haben schon gewusst, dass es strafrechtliche Probleme in Österreich gibt, aber dem ICCJV trotzdem nicht das Gastrecht entzogen?

M: Mitglieder des ICCJV waren in den Hollenbach-Fall involviert, aber ich wusste nicht, ob es den ICCJV damals schon gab.

StA: Da steht etwas von der Organisation des ICCJV.

M: Ich habe nicht die Organisation gemeint.

StA: Dann haben Sie die Frage falsch verstanden. Da steht: Sie entscheiden über das Gastrecht. Also haben Sie sich nicht abgewandt.

M: Ich habe den “ICCJV International” beherbergt, da war auch Deutschland und die Schweiz dabei.

B2: Wie ist es zu diesem Interview gekommen? Das Urteil gegen den ICCJV ist vom 15.03., das Interview vom 23.03. Der Journalist hat Sie sicher gebrieft!

M: “Absolut nicht.”

B2: Ich gehe davon aus, dass ein Journalist mir, wenn ich vorgebe, nicht informiert zu sein, Informationen gibt.

VR: Zitiert eine weitere Passage aus demselben Artikel, woraus er den Schluss zieht, dass schon so etwas wie ein Briefing stattgefunden haben müsse.

M: Der Journalist hat mich nicht gebrieft. “So fair arbeiten Journalisten nicht”.

Alle Richter: Haben Sie das nach der Veröffentlichung gelesen?

M: Sehr wahrscheinlich ja. Die Due-Diligence-Prüfung startet jetzt.

B2: Ich glaub Ihnen nicht, dass Sie nichts gewusst haben. Marcus Steiner und Co. waren stolz auf das, was sie gemacht haben. Es gab Versammlungen, wo sie davon erzählt haben.

M: Die Kernaussage war: ‘Wir sind liebe, gute Menschen und beschützen die Schwachen’.

B2: Und Sie haben nicht nachgefragt, wie? Das ist wie beim Staatenbund Österreich, wo alle den Staat ablehnen, aber Arbeitslosengeld etc. kassieren. “Na gratuliere”.

M: “Meine Ausdrucksweise hat nicht diese Markenzeichen, die Sie sich wünschen.”

B2: Sie hätten sagen sollen: “Nachdem ich Kenntnis erhalten habe” von der “Causa Hollenbach”, ist jetzt Schluss mit Modelhof.

VR: Im Interview kommt auch die Frage: “Stört Sie die Bezeichnung des ‘Staatsverweigerers’?” Zitiert Ms Antwort. “Kein Wort, dass Sie sogn: I bin kan Staatsverweigerer”. Sie transformieren 1:1, was Ihnen irgendwelche Österreicher erzählen.

M: Hintergrund sei das “offensichtlich einseitige Statement” Landschützers. “Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich etwas einseitig wiedergegeben habe.” Ich muss es korrigieren, wenn jemand sagt: “Industrieller und Utopist”. Ein Utopist lebt in einer Fantasiewelt.

Beisitzede Richterin 1 (B1): “Und wo leben Sie in Ihrem ‘Avalon’?”

M: “Avalon” ist nicht staatsfeindlich, es ist eine Kulturinitiative. Und die Architektur des Modelhofes ist “ungewohnt”.

VR: Was ist ungewohnt?

M: Die Sandsteinsäulen im Inneren beispielsweise. Es gibt auch Elemente der Antrosophie von Rudolf Steiner.

VR: Sie meinen also individuell. “Ausweisen muas i mi ned, wenn ich bei Ihnen reingehe? Gibt’s a Grenze?”

M: Nein.

B1: Was ist in Ihrem Leben passiert, dass Sie dermassen gegen den Staat sind, Hass und Misstrauen schüren?

M: Hass gibt es bei mir nicht. Es ist gerade diese “Misstrauenskultur”, die zur Gründung des Selbststaates, das heisst “Individuums” führte. Nichts ist in meinem Leben passiert.

B1: Aber wann kam das?

M: Das ist schwer nachzuvollziehen, es gab keine Meilensteine.

B1: Ob es eine spezielle Figur gebe, die M beeinflusst habe, ein Vorbild?

M: Erwähnt die Austrian School of Economics und Ludwig von Mises. Dieser habe ein Ökonomie-Verständnis, das besage, dass die Prosperität wächst, wenn die Freiheit der Akteure gross ist. Auch seine Nachfolger hätten “in diese Kerbe gehauen”.

B1: Das sei Wirtschaftstheorie und unproblematisch. Der ICCJV sei eine “ganz andere Hausnummer”. “Wann sind Sie zu diesem Gedankengut gekommen?”

M: Mich hat an dieser “Initiative” die internationale Komponente und die Freiheit fasziniert.

B1: Warum ist der Herr Dr. überhaupt bei einem Seminar, wo sich so dubiose Herrschaften [wie Landschützer und Kreissl] befinden?

M: Da waren Vortragende zum Thema “alternative Lebensart”.

VR: “Fühlten Sie sich durch die Ehe eingeschränkt?”
B1: War der Scheidungsgrund, dass Ihre Frau das Gedankengut nicht mittrug?

M: “Einer der”.

B1: Hat Ihnen das nicht zu denken gegeben?

M: Absolut. Aber die besagte Veranstaltung haben wir zusammen besucht.

B1: Hat Ihre Frau bei der ICCJV-Einladung nicht gesagt: “Pass auf, das sind Spinner”?

M: Doch.

B1: Trotzdem recherchieren Sie nicht?

VR: Kannte Ihre Tochter den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” im Zeitraum 2015-17?

M: Nein.

B1: “Letzte goldene Brücke: Kann es sein, dass Sie gedanklich falsch abgebogen sind?” Geben Sie Fehler zu? “Ich habe Schuld auf mich geladen”? “Achtung, goldene Brücke, letztmalig!”

M: Ja. In Sachen Menschenkenntnis sei ihm eine “granatenmässige Fehlbeurteilung” unterlaufen.

[finis libri III. Incipit liber IV.]

B1: Wenn Sie ein Geständnis ablegen, dann ist das ein Milderungsgrund, wenn es zur Verurteilung kommt. Wollen Sie diesen Milderungsgrund?

M: “Ich ringe mit der Schuldhaftigkeit meiner Uninformiertheit. ich muss auch zur Kenntnis nehmen, dass ich getäuscht wurde”.

B1: Die Kernfrage ist: Haben Sie Schuld auf sich geladen?

M: Ich ringe damit.

B1: Das müssen Sie mit sich ausmachen. Ein Geständnis muss reumütig sein. Die Beweislage ist erdrückend! Mildernd wird sich ein Geständnis nur auswirken, wenn es reumütig ist.

M: [In meinen Notizen steht nur: “Bla”.]

B1: Was ich primär raushöre, ist Selbstmitleid. Das widert mich an, in Kinderporno-Prozessen ist das auch immer wieder so. Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig? Jetzt ist der Zeitpunkt.

M: [Schweigt einige Sekunden lang] Darf ich Rücksprache halten?

Der VR verordnet daraufhin 30 Minuten Pause.

B1: “Pause bis 15 Uhr, gehen’s in sich, das ist die letzte Chance!”

Im Bewusstsein, dass diese 30 Minuten die “Mittagspause” sein werden, raffe ich meine Sachen zusammen und eile aus dem Schwurgerichtssaal, um mich, anders als gestern, um die Energiezufuhr zu kümmern. An einer Ecke unweit des Gerichtes gibt es einen SPAR, den ich schon von meinem früheren Gerichtstourismus her kenne; da will ich jetzt hin.

Als ich die Eingangshalle durchquere, bemerke ich, dass vor mir gerade Marcus Steiner und Wolfgang Empacher das Gebäude verlassen. Ich lasse Empacher an der Ausgangsschleuse sogar noch den Vortritt. Da sage noch einer, wir vom Sonnenstaatland seien nicht die Netten!

Als ich selber ins Freie gelange, sind der General Director des Pappnasengerichts und sein Vize vor dem Gebäude am Rauchen. Im Vorbeigehen kann ich es mir absolut nicht verkneifen, zu feixen: “Sie sind jetzt also der ICCJV!”

“Jo”, entgegnet Steiner in einem fast schon frechen Tonfall. Während ich lachend weiter zum SPAR gehe, frage ich mich direkt, ob er immer noch stolz darauf ist, die Oberpappnase gewesen zu sein.

Und wäre die Mittagspause nicht so knapp bemessen gewesen, so hätte ich wahrscheinlich den Leichtsinn gehabt, mich noch ein bisschen mehr mit den Pappnasen zu unterhalten.

Nach erledigter Energiezufuhr sitze ich wieder im Schwurgerichtssaal, nur um festzustellen, dass sich meine Erwartung erfüllt, die Pause werde einmal mehr weitaus länger dauern als angekündigt. In der verbleibenden Zeit beteilige ich mich ein wenig an der beobachteten Verluderung der Sitten im Gerichtssaal, indem ich mein Handy einschalte und ins SSL-Forum schaue.

Schon seit vor der Pause bin ich die einzige “Zuseherin” abgesehen von dem Verfassungsschützer, der aber nur hier ist, weil er den Auftrag hat, der Verhandlung beizuwohnen, und dessen Beitrag zur Sittenverluderung im Abnehmen seiner Maske besteht.

Um 15:29 geht es weiter.

VR: “Wollen’s uns etwas sagen, Herr Model?”

B1: “Wie sieht’s aus?”

M: Ich bin definitiv in Reue, was meinen Mangel an Sorgfalt betrifft. Moralisch bin ich erschüttert, dass man solche … [wohl ein Wort, das ich nicht gehört habe] vornimmt. Strafrechtlich braucht es einen Vorsatz, den habe ich definitiv nicht, auch Eventualvorsatz nicht. Ich muss rein sachlich sagen, dass ich keine Schuld im strafrechtlichen Sinne eingestehen kann. Moralisch bin ich erschüttert.

B1: Das interessiert uns nicht. Schuldig, ja oder nein?

M: Nein.

Nachdem diese Frage nun nach Stunden der Vernehmung endlich beantwortet ist, können noch der Verteidiger (V) und die Geschworenen Fragen stellen.

V: Haben Sie die Gegenausführung zur Anklageschrift mit uns gemeinsam erarbeitet?

M: Ja.

V: Hatten Sie 2015, 16, 17 jemals die Intention, eine staatsfeindliche Verbindung zu unterstützen oder zu begleiten?

M: Nein.

V: Fühlen Sie sich im Nachhinein durch die von der Staatsanwaltschaft genannten Zeugen getäuscht und hinters Licht geführt?

M: Ja.

V: Danke, ich habe geendet.

Geschworener G1: Sie haben einiges im Eiertanz geredet. Wie vielen Personen im ICCJV haben Sie Geld gegeben ausser Landschützer und Zimmermann?

M: Höchstens noch einem ausser denen.

G1: Wieviel Geld ist da geflossen?

M: Für die Autoreparatur von Herrn Zimmermann etwa 5000 Euro, dann das Darlehen an Herrn Landschützer, Nr. 3 waren vielleicht noch einmal 5000.

G1: Ein renommiertes Unternehmen schreibt auch seine Zahlen nieder. Ist es in der Schweiz üblich, Spesenabrechnungen zu stellen und nie etwas zu kassieren?

M: Nein.

G1: Sie haben gesagt: Einige Dutzend Tausend sind irgendwo hingeflossen. Waren Sie wirklich so spendenfreudig oder wollten Sie die Tätigkeit des ICCJV unterstützen?

M: Ich glaube, Sie meinen die Rechnungsstellungen, dieses Geld ist nicht geflossen.

G1: Aber bei Ihren Mitarbeitern haben Sie 1990 das abgestellt.

M: Ich war noch nicht in einer führenden Position, aber ja.

G1: Können Sie uns Ihren ICCJV-Ausweis zeigen?

M: Nein, den habe ich schon lange “weggeschmissen”.

Geschworener G2: Wenn ich jemanden rauswerfe und die schulden mir noch Geld, würde ich den Betrag einfordern.

M: Erstens, der ICCJV hatte kein Geld…

G2: Wenn ich mich mit einer Organisation zerstreite, schenke ich ihr dann mehrere 1000 Euro?

M: Das war kein Geschenk. Von den vier Vorwürfen habe ich … eingeräumt [leider habe ich hier die entscheidende Stelle nicht verstanden].

G2: Das heisst für mich, dass Sie den ICCJV aktiv unterstützt haben, auch als Sie nicht mehr aktiv dabei waren.

G1: Sie haben auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach Ihrem Vermögen nicht geantwortet. Warum?

M: Das ist doch noch zur Sprache gekommen. Eine Bewertung wollte ich nicht machen, weil eine Bewertung etwas suggeriert, was nicht da ist.

G1: Zeigt ein Dokument, worin stehe, Ms Vermögen werde auf 200-300 Millionen Franken geschätzt, und meint: Es wundert mich, dass Sie das nicht sagen wollten.

Die Befragung ist nun zu Ende.

V möchte wissen, ob man nun die Tochter von M hereinholen könne, um sie zu fragen, ob sie eine Aussage tätigen will.

Der VR meint statt dessen: Wir fangen mit Steiner an. Das wird nicht so lange dauern. “Zeuge Marcus Steiner!”




Strafsache Dr. Model, Teil 10: Schweizerdeutsch in Graz und eine verhängnisvolle Mailadresse

Unterschrift Models mit “Fingerprint” auf einem ICCJV-Dokument

Die Tür zwischen dem Schwurgerichtssaal und seinem Vorraum ist ein echtes Phänomen: Wenn man keine besondere Vorsicht walten lässt, fällt sie mit einem so lauten Knall zu, dass man meinen könnte, im Gericht werde geschossen. Genau das passiert mir jetzt gerade. WAMM! Oje, wie peinlich.

Im Vorraum schmachtet noch immer die als mögliche Zeugin verbannte Tochter und Verteidigerin von Daniel Model (T). Als sie mich wegen des Knalls zusammenfahren sieht, bemerkt sie mit einem Lächeln, dem Vorsitzenden Richter sei das mit der Tür vorhin auch passiert.

Dem Richter? Das muss mir wohl entgangen sein. Was mir hingegen nicht entgeht, ist, dass T jetzt plötzlich Schweizerdeutsch mit mir spricht. Ich habe es ja geahnt.

Naja, was soll’s. Zwischen T und mir (H) entspinnt sich daraufhin in etwa folgender Dialog, den ich nur aus der Erinnerung wiedergeben kann (Übersetzung im Spoiler):

T: “Isch jetzt Pause?”

H: “Ja, füüf Minüte, aber wahrschiinli wärdunst de wider zwänzg. Iär Ärmschte, iär miässt ja immer no voorna wartu.”

T: “Ja. Debii ghöör ich zum Verteidiger-Team. Mir hend vorher extra no mit em Richter telefoniert und abklärt, dass alles i Ornig isch, und jetzt schmeisst er mi eifach use. – Schloht er sich guet?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Fer mich isch das schwär z sägu. Ich glöübu bi de Richtera chunnt är nit äso güöt a.”

T: “Jo, das glaub i au. D Richter sind vorignoh. – Wie gseht denn s ungfähri Programm vo de Verhandlig jetzt uus?”

[Übersetzung:

T: “Ist jetzt Pause?”

H: “Ja, fünf Minuten, aber wahrscheinlich werden es dann wieder zwanzig. Ihr Ärmste, ihr müsst ja immer noch hier draussen warten.” [“Ihr” steht in meinem Dialekt für “Sie”.]

T: “Ja. Dabei gehöre ich zum Verteidiger-Team. Wir haben vorher extra noch mit dem Richter telefoniert und abgeklärt, dass alles in Ordnung ist, und jetzt schmeisst er mich einfach raus. – Schlägt er sich gut?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Für mich ist das schwer zu sagen. Ich glaube, bei den Richtern kommt er nicht so gut an.”

T: “Ja, das glaube ich auch. Die Richter sind voreingenommen. – Wie sieht denn das ungefähre Programm der Verhandlung jetzt aus?”]

Da fragt sie mich ja was. Stand jetzt würde ich nicht einmal darauf wetten, dass die Vernehmung ihres Vaters am Ende dieses Tages abgeschlossen sein wird. Jedenfalls wird T vermutlich noch stundenlang hier ausharren müssen, ohne etwas für ihren Vater tun zu können.

Eine seltsame und längst überwunden geglaubte Gemütsregung beschleicht mich: Mitgefühl.

Hinderlich, lästig, unsonnenstaatländisch. Aber es ist da.

Ich möchte präzisieren: Mitgefühl mit T, nicht mit ihrem Vater.

Auf Ts Frage nach dem Programm brauche ich nicht mehr zu antworten, denn in diesem Moment kommt Daniel Model (M) aus dem Schwurgerichtssaal. Ich lasse die beiden allein und gehe weiter in die Eingangshalle des Landesgerichtes. Beim Verlassen des Vorraums bekomme ich noch mit, wie M merklich erschüttert zu T sagt, das Gericht habe ihn “bedroht”. Angesichts der Ereignisse der letzten halben Stunde sieht er wohl langsam seine Felle davonschwimmen…

In der Eingangshalle fällt mein Blick auf den ICCJV, vertreten durch General Director Steiner, dessen Vize Empacher, General Chief Sheriff bzw. Chief Financial Officer Landschützer und zwei weibliche Entitäten, von denen eine wohl Doris Schweizer ist. Und die andere? Ob die gesuchte Frau “Pochmann” doch noch aufgetaucht ist? Die Antwort werde ich nicht erfahren.

Jedenfalls lümmelt das Pappnasengericht auf einigen Stühlen rum, die in einer Ecke um einen Tisch gruppiert sind, und trinkt Kaffee wie vom echten Richter angeregt.

Hier müssen die ICCJV-Deppen also warten? Ein bisschen wirken sie wie ausgestellt in einem Affenkäfig, und ich mustere sie aus einigen Metern Entfernung ziemlich unverhohlen, während die Maske mein breites Grinsen verbirgt. Argwöhnisch erwidern sie meine Blicke, doch ich gehe nicht davon aus, dass sie ahnen, welch fiese Prozessbeobachterin aus dem südwestlichen Sonnenstaatland vor ihnen steht.

Wenig später sitze ich wieder auf meinem Platz im Schwurgerichtssaal. Um 12:03 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Haben Sie die Pause genutzt und mit Ihrem Verteidiger gesprochen?

M: Ja. Da steht nichts von Anerkennung. [Gemeint ist: Im ‘Wiener Statut’, von dem vor der Pause die Rede war, stehe nichts davon, dass es um die Anerkennung des ICCJV durch internationale Organisationen gehe.]

B1: Nicht herumeiern! Bekennen’s sich schuldig oder nicht schuldig?

Der Vorsitzende Richter (VR) bemerkt, er habe unter “ON fünfhundertaanadochzg”, Aktenseite soundsoviel, eine Liste mit Unterschriften und “Fingerprints” von ICCJV-Mitgliedern, M sei da auch dabei.

[Vom Zusammenhang her dürfte es sich um die Unterzeichner des ‘Wiener Statuts’ handeln, da der Verteidiger (V) vor der Pause gesagt hat, M und ihm liege keine unterzeichnete Version davon vor.

“ON X, Aktenseite Y” sind übrigens die Koordinaten, mit denen man sich in dem furchteinflössenden Berg von ICCJV-Akten zurechtfindet, der sich physisch hinter den Richtern türmt. Ich habe es nicht für sinnvoll befunden, diese Angaben jeweils niederzuschreiben, aber sie wurden bei jedem Dokument, das zur Sprache kam, genannt.]

M: “Gut, das hab ich unterzeichnet.”

VR: “Wissen’s, wo das dann war?”

M: “Ich war immer nur in Müllheim in Sachen ICCJV. Es muss in Müllheim gewesen sein.”

(Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern verfolgt, betritt den Saal und setzt sich diesmal klugerweise in die hinterste Reihe.)

VR: Am 25.08.18 sei M nicht mehr offiziell beim ICCJV dabeigewesen. Es gebe eine Audio-Aufnahme von einem “High-Council”-Treffen an diesem Datum. Zitiert aus deren Transkript Marcus Steiners einleitende Worte, dass man etwas verspätet angefangen habe, und bemerkt, danach sei “ein wenig gestritten” worden, “es geht zur Sache”. Nach dem, was der VR im Folgenden zitiert, ging es ums Unterschreiben oder nicht Unterschreiben irgendwelcher Pappnasendokumente; Steiner wird zitiert: “Wenn er nicht unterschreibt, kann er aussi gehen”.

[Ich kann nur mutmassen, dass es sich dabei um den Streit mit Willibald Landschützer handelte, aufgrund dessen dieser im Jahr 2018 um seine Position beim ICCJV fürchten musste. Es wurde M jedenfalls nicht vorgeworfen, an diesem Treffen teilgenommen zu haben.

Im Folgenden fehlen möglicherweise einige den Zusammenhang erhellende Sätze und wahrscheinlich eine Antwort Ms. In dieser Phase des Prozesses stand M sichtlich unter Druck und hat teilweise seine Antworten genuschelt, sodass ich sie nicht verstehen konnte.

Jedenfalls fragt der VR nach ausgiebigem Zitieren und Verspotten von Sätzen aus dem Transkript:]

VR: Sie haben dem ICCJV den Modelhof zur Verfügung gestellt und nicht gedacht, dass das “eine Gruppierung” ist?

[Hier fehlt vermutlich mindestens Ms Antwort.]

VR: “OK, i gib’s auf. Sie kennen den Satz: ‘Jeder ist seines Glückes Schmied’.”

Mit dieser Bemerkung übergibt er das Wort der Staatsanwältin (StA).

StA: Bezieht sich auf dieselbe Aufnahme vom 25.08.18. An dem Gespräch habe auch Eva Pochmann teilgenommen, und es sei um das Gold gegangen. Landschützer äussere sich in der Aufnahme folgendermassen: Marcus Steiner habe die Aktion mit dem Gold vorgeschlagen, und er [Landschützer] sei der “Bote” gewesen, der das Gold entgegennehmen sollte. Gemäss meinen Notizen habe dann eine “Frau Zimmermann” – vielleicht die nicht wesentlich bessere Hälfte von Ullrich Zimmermann? – gefragt, ob Landschützer das Gold privat entgegengenommen habe, und Landschützer habe entgegnet: Nein, für den ICCJV.

M: Ich habe das Gold gegeben aufgrund eines mündlichen Darlehensvertrages zwischen mir und Herrn Landschützer. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es eine andere Deutung durch Herrn Landschützer im Jahr 2018 gibt. Damals ging es um Herrn Landschützers Ausschluss, und er wollte die Aquisition des Goldes als seinen Verdienst für den ICCJV darstellen, um nicht rauszufliegen. Das ist aber nur meine Interpretation.

VR: Landschützer sage: “Wir wollten da nicht viel drüber schreiben”. Später gebe es dann plötzlich eine Bestätigung, dass es sich um ein Darlehen handle. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt”.

StA: Bezieht sich nun auf den Beschluss mit der Eigentumsübertragung der “Teeküche” und wendet sich an M: “Da steht drin, Sie hätten dem ICCJV Mittel zur Verfügung gestellt und dafür kriegen Sie die Küche. Da steht auch, Sie hätten einen Imageschaden erlitten” wegen der Medienberichte.

M: Wann war das?

StA: Am 07.10.17.

[Das ist auch das Datum, an bzw. nach dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Müllheimer Phase des Pappnasengerichts ansetzt.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… die im Eigentum der ISA befindliche Teeküche, welche im Keller des Modelhofes installiert ist”, das Schreiben sei übrigens “an alle Mitglieder und Beamte des ICCJV” gegangen. Liest weiter vor, die Übertragung erfolge “ohne Gegenrechnung” und meint: “Des san, tschuldigung, alle Neger. Was sagen’s dazu? Des is jetzt das i-Punktl am i”.

[Der VR hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M: “Was soll ich dazu sagen?”

VR: “Da steht: ‘Mit zeitlichen, finanziellen und materiellen Mitteln’ haben’s an unterstützt. Schreibt der Herr Steiner.”

M: Mit geldwerten Mitteln sei wohl der Modelhof gemeint.

StA: Der Modelhof war wohl eher die ‘materiellen Mittel’. Was meint er mit ‘finanziell’?

M: Ich darf Stellung dazu nehmen, wo ich mitgewirkt und gehandelt habe. Ich habe Herrn Landschützer ein privates Darlehen zur Verfügung gestellt.

Die nächsten Vorhalte der StA sind zwei Mails vom März 2018. Landschützer erwähne darin “grosszügige Beihilfen” Ms.

StA: Was ist gemeint? Es handle sich um die Mail, auf die M mit “Danke für den sachlichen Bericht” reagiert habe. “Meint er das Gold?”

M: “Ja, das muss das Gold sein”.

StA: Im ganzen Mail schreibt Landschützer nie von einem privaten Darlehen, sondern nur vom ICCJV und finanziellen Mitteln des ICCJV.

[Auch hier bin ich beim Mitschreiben wohl nicht ganz mitgekommen bzw. habe die Äusserungen zu verkürzt festgehalten, als dass der Zusammenhang klar wäre, denn:]

VR: Sagt etwas von “Prozessbetrug”.

B1: Noch eine Straftat, die man Ihnen zur Last legt: Täuschung des Gerichts.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Es geht um die nachträgliche Bestätigung des Darlehens. Es wird brenzlig für Sie!

M: Das war Anfang 2020. Für mich war damals nicht absehbar, dass es einen Prozess geben würde.

Eine der Beisitzerinnen: In Ihrer Firma sagen die Mitarbeiter sicher immer: ‘Ja, Herr Doktor’. Hier können wir auch nein sagen!

[In der Schweiz ist dieses Getue mit Titeln verpönt, M wird ganz sicher nicht mit ‘Herr Doktor’ angeredet. Da liegt maximal ein ‘Herr Bundesrat’/‘Frau Bundesrätin’ für Regierungsmitglieder drin. Aber maximal. Mich macht es jedesmal ein wenig nervös, wenn ich irgendwelchen titeltragenden Deutschen oder Österreichern schreiben muss und nicht sicher bin, ob die beleidigt sind, wenn ich, wie in der Schweiz üblich, einfach “Herr/Frau XY” schreibe.]

M: Ich sehe, dass diese Mail von mir von einer ICCJV-Adresse gesendet wurde.

StA: So haben Sie Kontakt gehalten intern.

VR: Müssen wir überhaupt noch diskutieren? …@iccjv.org ist Ihre Mailadresse?

B2: Sie sprechen von angeblicher Distanzierung, aber verwenden weiterhin diese Mailadresse?

M: Ich verwende sie nicht, ich habe nur auf ‘Antworten’ gedrückt.

B2: “Es wird immer lächerlicher, wie Sie uns für blöd verkaufen wollen”.

M: “Damals zu meiner Aktivzeit” sei ihm die Mailadresse gegeben worden.

VR: Und 2018 verwenden Sie sie immer noch.

M: Es ist aktenkundig, dass ich den ICCJV rausgeschmissen habe.

VR: Aber Sie verwenden seine Mailadresse.

M: “Es ist ein Akt der Bequemlichkeit, auf ‘Antworten’ zu drücken”.

B1: “Aber da muss man sich einloggen. Sie verschaukeln uns!”

StA: Wenn ich eine gmx-Adresse habe, muss ich mich bei gmx einloggen.

M: Ja, richtig. “Dann war sie halt noch aktiv, aber das ist eine Formalität. Sie leiten daraus ab, dass ich aktiv sei”.

VR: Der Herr Landschützer schreibt noch, Sie sollen ihm Ihre Zuwendungen an andere Mitglieder bekannt geben. “Mein Weltbild hinsichtlich der Schweiz ist grad um 180° umg’folln.” In der Mail werden Sie informiert über offene Abrechnungen und Herr Landschützer bittet Sie noch, Zuwendungen bekannt zu geben.

M: Weil er eine Aufstellung machen will wegen der Anerkennung, um Zugang zu Geldmitteln zu erhalten.

B1: “Entweder Sie verschaukeln uns von A bis Z oder Sie haben wirklich ein psychiatrisches Problem. Ist was diagnostiziert bei Ihnen?”
M: “Sie drehen mir das Wort im Mund um!”
B2: “Sie reiten sich immer weiter in die Sch.eisse rein.”

M: Sagt etwas von “Geld” und “Anerkennung”.

Beide Beisitzerinnen: Es ergibt sich aus dem Akt, dass es Spesenabrechnungen an ‘Beamte’ gibt.

M: Ich habe gesagt, dass es z.B. Zuwendungen für die Autoreparatur von Ullrich Zimmermann gab.

StA: Im Schreiben stehe auch: “Für die Zahlung der Ausweise bitte ich auch um eine Abrechnung”.

M: Der ICCJV hat Ausweise gedruckt und ich habe Beiträge geleistet.

VR: Was für Ausweise waren das?

M: Kreditkartenformat.

VR: Wie teuer?

M: So 3000.

VR: Franken? Euro?

M: Wahrscheinlich Euro.

VR: Und warum bezahlen Sie das?

M: Ich weiss nicht, ob ich der einzige war.

VR: Aber warum und vor allem an wen?

M: Um Ausweise zu erstellen.

VR: An wen?

M: Diejenigen, die die Ausweise gemacht haben.

VR: Wer ist das?

M: Ich weiss es nicht mehr.

VR: Wozu braucht man Ausweise? “Dass das a bissl amtlich ausschaut, oder?”

M: Ja.

VR: Haben’s Spesenabrechnungen gemacht vor 2018?

M: Ich meine, ja.

VR: Wann war das?

M: Ich habe zwei- oder dreimal Spesenabrechnungen eingereicht.

VR: Wo?

M: Ich habe sie immer im Modelhof dem Herrn Landschützer übergeben. Ich habe für Aufwendungen Rechnungen gestellt.

VR: Wer war der Adressat dieser Rechnungen?

M: Der ICCJV.

VR: “Von welchen Beträgen sprechen wir da, Herr Model? Daumen mal Pi?”

M: “Einige Dutzend Tausend”.

VR: Franken oder Euro?

M: Franken.

VR: Haben Sie Umsatzsteuer ausgewiesen?

M: Nein.

VR: Warum?

M: Weil das eine Pro-Forma-Rechnung war, die nicht zu einer Bezahlung führt.

StA: Also eine Scheinrechnung.

VR: Wozu?
M: Damit es so aussieht, dass der ICCJV eine Tätigkeit mit Spesen etc. hat. Das ist wichtig für die Anerkennung. Wir sprechen von der Zeit zwischen Oktober 2015 und Mai 2017.

VR: Zitiert aus einer Spesenabrechnung, “da steht: ‘für Deine Arbeitszeiten’”. Was haben Sie für den ICCJV gearbeitet?

M: Ich habe vorhin von einem Zeitaufwand von 10-15 Tagen gesprochen.

VR: “Was kostet der Herr Model?”

M: 1000 Franken pro Tag. Ich habe Zeit verbracht an insgesamt sieben Tagungen, wo ich teilweise gar nicht da war.

Die Beisitzerinnen: Was haben Sie gemacht?

M: Referaten beigewohnt zum Beispiel.

B2: “Wenn Sie was zuhören, kriegen Sie Geld?”
M: Ich habe keine Tätigkeit ausgeführt im ICCJV. Zum ‘Amt’ als ‘Friedensrichter’ kam ich wegen interner Schlichtung. Es hat Streit gegeben, da bin ich tätig geworden.

B2: Sie haben keine Bestallungsurkunde bekommen?

M: Diesen Begriff kenne er nicht.

[Wieder eine Bildungslücke, die einem echten Reichsdeppen nie passiert wäre.]

B2: Erklärt den Begriff kurz und erwähnt, das müsste “etwas mit einem Eid” sein.

M: Ich kann mich nicht an einen Eid erinnern.

B1: Wie oft macht man das, dass man Friedensrichter wird? Da muss man sich erinnern!

M: Er versuche es. Spricht davon, dass das Gericht vorhin “mich bedroht” hätte.

B1: “Passen Sie auf, was Sie sagen, dass wir Sie bedroht haben!”

M: Vorhin haben Sie unglaublich Druck aufgesetzt, als es um Zug etc. ging.

B1: Es wäre eine Verleumdung, wenn Sie sagen, dass wir Sie bedroht hätten. “Sie sind einfach nicht gewohnt, dass Ihre Handlungen hinterfragt werden”.

Verteidiger (V): Beeilt sich, zu sagen, M meine nicht eine Drohung im strafrechtlichen Sinne, sondern “dass es für ihn eine bedrohende Situation war”.

StA: “Hatten Sie einen Ausweis, wo ‘Friedensrichter’ drauf gestanden ist?”

M: Ja. Es stand ‘Justice of the Peace’ drauf und ein Foto von mir.

[Den Pappnasenausweis eines “Major Chief Sheriff” kann man hier bewundern. Den Ausweis eines “Justice of the Peace” muss man sich wohl ähnlich vorstellen, nur dass wahrscheinlich der Sheriff-Stern fehlt.]

B1: Warum haben Sie einen Ausweis, wenn Sie sagen, man habe das Anerkennungsverfahren noch machen müssen? Die Frage war: Warum gibt es einen Ausweis, wenn es den ICCJV noch nicht gibt?

M: Der ICCJV ist in Entstehung. Ich habe den Ausweis längst nicht mehr und habe ihn nie verwendet.

VR: Das heisst, Sie haben darauf vertraut und gehofft, dass die ‘Schwangerschaft’ zur ‘Geburt’ führt.

M: Ja, bis Ende 16, als die Erschütterung eingetreten ist.

VR: Wozu braucht man Ausweise, wenn noch ‘Schwangerschaft’ herrscht? Wenn ich wen umbringen will und eine Waffe kaufe, dann ist das eine Vorbereitungshandlung und strafbar in der Schweiz und in Österreich. Ausweise herzustellen, ist eine Vorbereitungshandlung.

M: Ja.

Nun bezieht sich die StA auf eine Mail vom Dienstag, den 4. Oktober 2016 mit Betreff: “SWIFT-Bestätigung”. Die Mail sei von M an Marcus Steiner und Willibald Landschützer gesendet worden.

Die StA zitiert aus der Mail: “Ich bin jetzt in der Lage, die SWIFT -Bestätigung zu senden”, und fragt: Wenn das ein privates Darlehen war, warum sendet M diese Mail an Landschützer und an Steiner?

M: Das Darlehen war auch an Marcus Steiner.

[Steht so in meinen Notizen, denen ich an dieser Stelle aber nicht traue, auch wenn M schon ein paarmal mit seinen Antworten ins Klo gegriffen hat. Vom Zusammenhang her dürfte M eher gesagt haben, dass die Mail an beide Pappnasen ging, oder dass Steiner dabei war, als er mit Landschützer das “Darlehen” vereinbarte. Im letzteren Fall wäre die folgende Äusserung der Staatsanwältin eher als ungläubige Frage gemeint.]

StA: Als M seinen ‘mündlichen Vertrag’ mit Herrn Landschützer machte, war Marcus Steiner auch dabei.

VR: Dass der Herr Steiner dabei war, ist für mich jetzt ganz was Neues.

StA: Was geht Herrn Steiner ein privates Darlehen an Herrn Landschützer an?

M: Die beiden waren “wie Zwillinge”. Für mich war es gut, dass Herr Steiner dabei war, weil es sich um einen mündlichen Vertrag handelte. Aber Marcus Steiner ist kein Handwerker, er kann nicht wie Herr Landschützer mit seinem Handwerk eine Sicherheit geben.

B1: Wissen Sie Herrn Steiners Beruf?

M: Nein.

B1: Vielleicht war er Handwerker.

StA: “Sie verstehen schon, dass sich daraus nicht ergibt, dass das a Privat-Darlehen war. Das ist nur einer von 1000 Beweisen, i glaub, Sie verstehen das einfach nicht. Weiters interessiert mi das Wort ‘Schutz’.” Was damit in dieser Mail gemeint sei?

M: Da gehe es um das Thema Internet-Kriminalität.

StA: Wie können Herr Steiner und Herr Landschützer Sie vor der Internet-Kriminalität schützen?

M: Es geht um diese SWIFT-Daten. Kriminelle könnten sich Zugang verschaffen.

VR: “Sie schreiben: ‘Ich bin als Sender sichtbar’.”

StA: “Sie wollen einfach nicht mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.”

VR: “Das ist eine konkrete Verdunkelungshandlung, wenn Sie mich fragen.”

M: Ich habe keinerlei Rechtsmittel ergriffen, als die österreichischen Behörden bei der LGT um Offenlegung ansuchten.

StA: Sie wollten nicht, dass Sie mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.

VR: Die Nachricht war vom 04.10.16, da haben Sie auch die ICCJV-Mailadresse verwendet.

StA: Aber Sie bleiben dabei, es war ein privates Darlehen.

M: “Absolut.”




Strafsache Dr. Model, Teil 9: Pappnasen-Spotting de Luxe – und für den Angeklagten wird es brenzlig

Die ICCJV-Kadermitglieder Landschützer und Steiner, umringt von Justizwachebeamten, auf der Anklagebank im Landesgericht Krems 2017.

Incipit liber III.

Nach den Erfahrungen des gestrigen Tages ist mein Plan für heute klar: Gleich von Anfang an alle noch unbekritzelten Papyrusrollen mitnehmen (glücklicherweise bin ich in der Hinsicht eine Prepperin und habe einen ordentlichen Vorrat dabei), die Mittagspause unbedingt für die Energiezufuhr nutzen, auch wenn sie kurz ist, und vorher sicherheitshalber ausgiebig frühstücken.

Gesagt, getan.

Meine Notizen von diesem Morgen beginnen in einem hierzulande weniger gebräuchlichen Alphabet, ein Zeichen für leichte Paranoia meinerseits. So verfahre ich, wenn ich wirklich nicht will, dass irgendwer zufällig einen Blick auf meine Notizen erhascht und sie gleich entziffern kann. Haha. Als ob meine mit Kürzeln und Stenozeichen durchsetzte Sauklaue im “normalen” (lateinischen) Alphabet einfach so lesbar wäre…

Auch heute bin ich mehr als rechtzeitig im Gerichtsgebäude. Daniel Model (M) und seine Tochter (T) erscheinen und begeben sich gleich zum Schwurgerichtssaal, wobei T noch längere Zeit wird draussen bleiben müssen. Gerade als ich beschliesse, ebenfalls hineinzugehen, erscheint auch der “Zuseher” von gestern, der sich als Verfassungsschützer herausgestellt hat, und betritt den Verhandlungssaal knapp vor mir.

Statt wieder in der hintersten Reihe Platz zu nehmen, setzt er sich aber diesmal ausgerechnet schräg vor meinen gestrigen Platz.

Würde ich ja nicht so machen an seiner Stelle. Immerhin hätte ich theoretisch eine Deppensympathisantin sein können.

Da mein gestriger Platz ein sehr guter Platz ist, lasse ich es mir nicht nehmen, auch heute wieder dort zu sitzen. Sämtliche anderen Plätze sind zu diesem Zeitpunkt frei. Der Verfassungsschützer könnte sich also problemlos anderswohin setzen, wenn es ihn stört, dass ich von meinem Platz aus zwangsläufig die beste Aussicht auf seinen Laptop habe.

Er bleibt aber dort bis zur ersten Verhandlungspause, weshalb ich ebenso lange mit der Aufgabe konfrontiert bin, nicht hinzusehen. Und ich werde euch nicht verraten, ob ich diese Aufgabe gemeistert habe oder doch wie Lots Weib zur Salzsäule erstarrt wäre bzw. wie Orpheus meine grosse Liebe an die Unterwelt verloren hätte; nur soviel: Nicht hinsehen zu dürfen und an dieser Aufgabe zu scheitern, ist ein uraltes Sagenmotiv. Und was sagt uns das? Trotzdem hinzusehen ist etwas zutiefst Menschliches.

Während ich also nicht hinsehe, was der Verfassungsschützer macht, fallen mir gewisse Anzeichen einer schleichenden “Verluderung” der Sitten im Gerichtssaal auf (um ein Wort des gestrigen Tages aufzugreifen). Die Staatsanwältin beispielsweise sitzt in ihrer Robe allein vorne und hat ihre Maske nicht über die Nase gezogen. Ist das etwa schon beginnende Staatsverweigerung? Dasselbe beobachte ich beim Gerichtsdiener Nr. 1. Es gibt nämlich zwei Gerichtsdiener – falls das der korrekte Begriff ist –, einen Mann und eine Frau, die gestern praktisch nichts zu tun hatten.

Irgendwann kommen dann doch noch drei “Zuseher” rein, und ich verwende wieder das lateinische Alphabet.

Um 9:58 treten die Richter ein und es wird brav aufgestanden. Nun geht es weiter mit der Vernehmung des Angeklagten.

Vorsitzender Richter (VR): “Irgendwas Ergänzendes von Ihnen, Herr Dr. Model, zu Ihrer Aussage von gestern?”

M: Nein.

VR: Ob das Gerücht stimme, dass M 2006 “eigenes Geld” mit seinem Konterfei darauf “drucken” liess?

M: Das war kein “Geld”, sondern Edelmetallmünzen.

VR: Aus welchem Material?

M: Aus Silber. Bei diesen Münzen handle es sich nicht um ein Zahlungsmittel, sondern er habe eben, wie gestern schon erwähnt, “Freude an Edelmetall”. Dieses biete Sicherheit für Währungsturbulenzen. Barren seien in so einer Situation unpraktisch, Münzen “in Krisenzeiten passend”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (sitzt aus meiner Sicht links, kurz B1): Als was, als Zahlungsmittel?

Beisitzende Richterin Nr. 2 (sitzt aus meiner Sicht rechts, kurz B2): Sie habe in einem Artikel von diesen Münzen mit Ms Konterfei gelesen.

M: Das war mir nicht angenehm, weil ich wusste, dass das interpretiert wird, aber auf Münzen ist ein Konterfei üblich.

B2: Nicht immer, es gibt auch Münzen mit Edelweiss drauf oder mit Tieren.

M: “Währung” komme von “währen”, heute sei die Bedeutung dieses Wortes “erschüttert”. Übrigens seien die Münzen nicht “gedruckt”, sondern geprägt.

B2: Meiner Meinung nach wollte M selber was herstellen, eine Alternative zum Staat, wie beim “Gerichtshof”.

M: Währungen seien nicht immer staatlich, erwähnt Kryptowährungen als Beispiel.

VR: 2006 gab es aber noch keine Kryptowährungen. Ob Kryptowährungen in der Schweiz ein offizielles Zahlungsmittel seien?

M: Man könne in sie investieren oder damit handeln.

VR: Das geht auch mit Heroin, Waffen, Elfenbein.

Verteidiger V: Worum geht es hier? Ms Münzen seien ja gar nicht im Umlauf.

Alle Richter: Das Bild eines zurückhaltenden Unternehmers bröckelt. Als Richter dürfen wir Fragen stellen!

[Auch hier war mein Gedanke wieder der, dass die Richter das Vorhandensein dieser nie im Umlauf gewesenen Münzen etwas über Gebühr in Richtung Staatsfeindlichkeit Models interpretieren.

Dass jemand Münzen mit seinem Konterfei prägen lässt, ist ja wohl eher ein fremdschamwürdiger Ausdruck von Selbstverliebtheit äääähhhh… etwas, was doch jedem mal aus Versehen passieren kann.]

Nun schickt der VR Gerichtsdienerin 2 (GD2) raus, sie solle nachschauen, ob Willibald Landschützer schon da sei, “dann können wir den Vorführ-Aktionismus starten”.

GD2 verlässt den Saal durch die Zusehertür, kommt gleich darauf zurück und meldet: Willibald Landschützer, Marcus Steiner und Wolfgang Empacher sind da.

VR: Alle reinführen.

Durch die Tür des “Zuseher”-Bereichs treten alsdann Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher und bleiben in wenigen Metern Entfernung zu meiner Linken stehen.

Jeder der drei wird kurz aufgerufen und meldet sich mit einem knappen “Ja” oder “Hier”, Empacher hebt salopp die Hand zum Gruss.

Da stehen sie also, die Oberpappnasen: der General Director, sein Vize und der Finanzchef bzw. Obermöchtegernsheriff. Die unheilige Dreifaltigkeit des ICCJV. Die Folterknechte der deutschen und englischen Sprache!

Für mich ist das ein besonderer Augenblick, denn trotz meiner ins Jahr 2017 zurückreichenden Beschäftigung mit dem Pappnasengericht habe ich keinen von dessen Protagonisten jemals zu Gesicht bekommen. Jetzt ist einer der Momente, in denen das Internet plötzlich wahr wird.

Bei ihrem Anblick denke ich, dass ich mir die drei Deppen nicht wesentlich anders vorgestellt habe. Steiner ist ein klein und etwas dicklich wirkender Typ um die 50 mit Babyface und spärlichem Haarkranz. Für den ehrenwerten General Director eines internationalen Common-Law-Gerichtshofes würde ihn niemand spontan halten; für einen Staubsaugervertreter oder einen Gebrauchtwagenhändler mit nichtleerem Vorstrafenregister – vielleicht.

Landschützer ist geschätzt um die 60, grauhaarig, markante Augenbrauen. Mir scheint er von Natur aus etwas dümmlich-naiv dreinzublicken. Den fähigen Tischler sieht man ihm ebensowenig an wie den Möchtegern-Obersheriff.

Empacher macht mit Glatze und Tätowierungen den Eindruck eines in die Jahre gekommenen Hooligans, wirkt aber nicht unmittelbar gefährlich.

Der VR fragt die Pappnasen: “Haben Sie eines der 2G?”

Alle drei verneinen.

VR: “Warum hob I des g’wusst?” Haben Sie Kontakt gehabt mit Eva Natascha Pochmann?

Alle drei verneinen.

Der VR weist GD2 an: “Polizei anrufen, Mädchen abholen” plus Ordnungsstrafe für die unentschuldigt Fehlende. Zu den drei Pappnasen sagt er, sie dürften wieder rausgehen und könnten einen Kaffee trinken, bis sie drankommen.

Das Dreigestirn des ICCJV verlässt daraufhin den Gerichtssaal.

VR, zu M: Wir waren bei den Münzen. Wo bewahren Sie diese auf?

M: Zu Hause im Safe. Ich mache gar nichts damit; in einer Krise kann man damit einen Sack Kartoffeln kaufen.

V: Bittet darum, dass es ins Protokoll geschrieben werde, dass die Münzen im Safe liegen und nicht verwendet werden.

M: Der Jahrgang 2006 sei nicht korrekt; es gebe Münzen mit den Jahrgängen 09, 10 und 11.

VR: Zeigt jetzt das Foto von der Motorradtour, das V gestern allen überreicht hat, um Ms Abwesenheit bei einem der ihm vorgeworfenen ICCJV-Treffen zu belegen. Auf dem Foto sind allerdings nur zwei Motorräder zu sehen, keine Menschen.

VR: Was heisst das? Von welchem Datum stammt das? Ohne eine Antwort von M abzuwarten, weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin, wissen’s. Aber wir halten fest: Der VR ist nicht nur Hobbytischler, sondern auch Biker]. Der VR fachsimpelt dann im Alleingang ein wenig über die auf dem Foto zu sehenden Modelle, wobei er richtig errät, dass die Harley dem M gehört und das andere Motorrad dessen Sohn. “Was beweist dieses Foto? Das sind zwei Motorräder”.

M: Das Foto war im WhatsApp Family Chat. Schlägt vor, dass T dies vorzeigen solle (allerdings ist sie nach wie vor ausgesperrt).

B1, B2: Und da sieht man dann Sie drauf?

M: Nein, nur als Absender.

Alle Richter: Das beweist nichts.

M: Ich will damit sagen, an diesem Datum war ich nicht am Modelhof.

VR: Wo waren Sie angeblich?

M: In Liechtenstein.

Eine der Beisitzerinnen: Wie weit ist das vom Modelhof entfernt?

M: Ca. eine Stunde, 100km.

VR: “Das wage ich zu bezweifeln.” Nimmt die ebenfalls gestern von V ausgehändigten Flugtickets, “Flugtickets, was sehe ich da?”

M: Das soll zeigen, dass wir an diesem Datum (19.08.17) nach Thüringen geflogen sind. Meine mittlerweile pensionierte Assistentin hat das organisiert.

VR: Rechts oben steht ‘03.08.10’ in der E-Mail von Roger XY. Soll das 2010 heissen? “Versteh i ned”.

M: Ich auch nicht.

VR: Unten steht dann das Datum des Fluges nach Eisenach. Das bedeutet, dass Sie um 19:40 wieder zurück am Flughafen Altenrhein waren. Sie könnten theoretisch noch was gemacht haben.

V: 03.08.10 kann auch eine Flugnummer sein.

VR: “Sie verstehen schon, dass man kein Jurist sein muss, dass man…” (zeigt wieder das Foto).

Ein Geschworener weist darauf hin, dass auf dem Ticket “für Sie und für G. C.” steht.

M: Erklärt den Anlass, den er am 19.08.17 in Thüringen besucht hat, und die Buchung vorher.

VR: Dem Geschworenen ist aufgefallen, dass bei den “Passengers” G. C. nicht mehr dabei ist. Warum ist das so?

M: Das Flugzeug hatte sechs Plätze…

VR: Da steht “für Sie und G. C.”.

M: G. C. ist wieder “rausgeflogen”, weil er als Freund meiner Tochter in der “Rangfolge” zuletzt kam. Er kam dann nicht mit an den Anlass.

VR: Was kost’ so a Flug etwa?

M: Die Flugzeit sei eineinhalb Stunden, da koste ein Weg 3000 Franken, retour 6000.

VR: “I hab no was herausgesucht”, und zwar “das Protokoll vom BVT zu Willibald Landschützer”. Dessen Einvernahme habe am 01.08.2019 stattgefunden. Der VR zitiert, was Landschützer dort ausgesagt hat: Im Sommer 2015 oder 2016 habe ein Vortrag von Joe Kreissl stattgefunden, auch M sei als “Zuseher” im Publikum gewesen. So habe man sich kennengelernt. Im Oktober habe M dann den ICCJV in den Modelhof eingeladen und dem Pappnasengericht dort kostenlos einen Raum zur Verfügung gestellt.

M: Das ist korrekt.

[Dass M einen Vortrag des Staatsverweigerers und Holocaust-Verharmlosers Kreissl besucht hat, wirft allerdings ein denkbar schlechtes Licht auf ihn.]

VR: Also des haben Sie dann dem ICCJV zur Verfügung gestellt, gratis.

M: Ja, aber es gab keinen selbstständigen Zugang für den ICCJV.

VR: Warum gibt es diese Vereinbarung namens “Prekarium”, wo etwas von 100 Franken pro Monat drinsteht?

M: Das kann ich jetzt nicht sagen.

VR: Wer hat den Vertrag angeregt?

M: Verfasser war einer der drei Unterzeichner.

VR: Zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: “Am 07.08.16 gab mir M eine Vollmacht für den Transport von 5kg Gold. Das Gold wurde in Deutschland übergeben.”

M: Das ist nicht richtig. Die Übergabe war im Thurgau, in Weinfelden.

VR: Zitiert weiter: Danach habe Landschützer das Gold in Deutschland verkauft, dann in einem Hotel 150000 Euro an “Dr. Dragan Markovic” übergeben; den Rest habe er “für private Ausgaben verwendet”. Und dann stehe da: “Der Betrag war für den ICCJV gedacht, gewusst hat’s keiner vom ICCJV”. Diese Stelle sei aber “durchgestrichen” worden und statt dessen stehe da, der Betrag sei “für ein Trading mit 100-facher Hebelung” gewesen. Vereinbart sei gewesen, dass das Geld mit 10% Zinsen innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werde. Das sei bis heute nicht erfolgt, “obwohl ich das des öfteren eingemahnt habe”. M habe versucht, das Geld nach Zypern zu transferieren. (Zu M:) Sie haben das Geld überwiesen.

M: Das sei aktenkundig.

V: Das ist gestern alles erarbeitet worden.

M: Das war der zuerst versuchte Geldtransfer. Das Geld ist zurückgekommen, bevor ich das Gold übergeben habe. Es ist definitiv nicht richtig, was Herr Landschützer sagt, dass ich ihm das Gold in Deutschland übergeben hätte.

VR: Zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll, wie Landschützer sich zur E-Mail-Korrespondenz vom Januar/Februar 2018 zwischen ihm und M äussert: Ich hatte ein schlechtes Gewissen [wegen des in den Sand gesetzten Geldes] “und wollte ihn durch diese Informationen beruhigen”. Gefragt nach der “Ausrüstung” des ICCJV habe Landschützer angegeben: “Im Endzustand wäre der ICCJV international anerkannt und auch wie ein Exekutivorgan ausgerüstet gewesen”. Das “Gründungsbuch” des ICCJV sei bei Veranstaltungen dabei gewesen, Interessierte konnten sich eintragen. Der ICCJV war nicht dazu gedacht, “staatsfeindliche Handlungen zu setzen”, sondern Landschützer sei daran gelegen gewesen, “dass ich mich für Menschen- und Völkerrecht einsetze und dies in Österreich auch erlaubt ist”.

Anschliessend geht es um den Widerspruch betreffend die Befristung und Verzinsung des Darlehens, da M ja von einem unbefristeten, zinslosen Darlehen gesprochen hat. Landschützer hat in seiner Aussage eine Frist von einem Jahr und 10% Zinsen erwähnt. Die Richter finden die Klärung wichtig für Ms Glaubwürdigkeit.

An dieser Stelle bemerke und notiere ich in einem speziellen Alphabet, dass der Verfassungsschützer vor mir seine Maske gänzlich abgenommen hat. Die Verluderung der Sitten schreitet voran.

V weist auf einen Text hin, wonach M auch 10% nach einem Jahr gefordert hätte; allerdings handle es sich nicht um eine Befristung des Darlehens.

VR: “Differenzen” zwischen M und dem ICCJV hätten 2017 dazu geführt, dass der ICCJV aus dem Modelhof vertrieben wurde. “Welche Differenzen hot’s denn do gebn?”

M: Die Lage hat sich für mich Ende 2016 verändert wegen der Anzeige von Mühlböck; der Begriff “Nötigung” tauchte auf; ich war alarmiert und musste die Verhaftungen in Österreich zur Kenntnis nehmen. Da habe es bestimmte “Verhaltensweisen gewisser Mitglieder” gegeben, “das geht nicht”.

Nun kommt es zu einer bizarren Szene: Der VR, beide Beisitzerinnen und beide Gerichtsdiener wühlen sicher eine Minute lang intensiv in dem riesigen Aktenberg hinter dem Richterpult, um ein anscheinend tief vergrabenes Dokument des Pappnasengerichts zu finden. Endlich taucht das Dokument auf.

Der VR bezieht sich zunächst auf einen Beleg für die Rücküberweisung des ersten Geldbetrages vom 02.11.16: “Das Datum könnt passen, Herr Model?”

M: Ja.

VR: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Herr Landschützer in der Folge Gold kauft, jede Menge, z.B. 2017? Es gibt viele Belege.

M: Dazu habe ich keine Informationen.

VR: Liest aus dem rausgewühlten Dokument des ICCJV vor (ein Dokument eines “Common Law Chapter” oder ähnlich). Darin gibt es bereits den Begriff der “Sheriffs” und deren Autorität wird behauptet; als Aufgaben der “Sheriffs” zitiert der VR: “Verteidigung friedlicher Verhaltensstandards”, der Sheriff “führt vor, vollstreckt und treibt ein”; er sei “keinem zivilen Recht und keinem Strafrecht unterstellt”, und “jetzt wird’s guat”, der Sheriff sei “lediglich den lebenden Menschen” verpflichtet. Bei toten Menschen mache das ja auch keinen Sinn, spottet der VR.

[Ich bin mir nicht sicher, ob der VR den Hintergrund versteht: “Lebende Menschen” ist bei Staatsverweigern der Gegensatz zu nicht lebend erklärten “Personen”. Eine der Beisitzerinnen hat es aber erfasst und bemerkt:]

B2: “Typisch Staatsverweigerer!”

VR: Zitiert weiter: Die Sheriffs sind befugt, “eine Miliz zu bilden”, “berechtigt zum Tragen von Waffen”. Bei dem Dokument handle es sich um eine Art Gästebuch mit dem Gründungsvertrag, das “Gründungsbuch des ICCJV”. “Was sogn’s dazu? Kennen’s des oder kennen’s des ned?”

M: – – – [Steht so in meinen Notizen. Kann heissen, dass er nichts geantwortet hat, oder dass er etwas für mich Unverständliches gesagt hat und dann vom VR gleich wieder überfahren wurde.]

VR: “Wenn i zum Motorradclub geh, dann schau i mer die Statuten an!”, “Und Sie wuiln mer ernsthaft verklickern”, dass Sie bei einem “Verein” dabei sind und sich nicht kümmern, was die machen? Es gibt doch dazu eine Verpflichtung, “geben’s mer Recht?”

M: Meine Vorgehensweise war: Mitte 2015 habe ich die Mitglieder des ICCJV eingeladen, um die Statuten etc. anschauen zu können. Am Treffen wurde mir das ‘Wiener Statut’ vorgestellt.

VR, zum ‘Wiener Statut’: “Tschuldigung, des is Wischi-Waschi, oder?” Zitiert aus der Einleitung des ‘Wiener Statuts’ lauter Mensch-Personen-Gesülze, macht sich ausgiebig darüber lustig und meint, diese Präambel “ist komplett wertlos, wenn Sie mi frogn”. – “Kennen’s den Hans Kelsen?” Das sei der Verfasser des österreichischen BVG.

M: Nein.

VR: Im ‘Wiener Statut’ [oder einem anderen Pappnasendokument, “Gründungsvertrag”?] stehe, dass am BVG das Volk nicht mitgewirkt habe und dass das BVG keine Grundrechte enthalte. “In der Schweiz hat das Volk an der Bundesverfassung mitgewirkt, richtig?”
M: Zumindest darüber abgestimmt.

VR: Zitiert weiter aus dem Pappnasendokument und kommentiert: “Des san irgendwelche Phrasen, die irgendwo auf Wikipedia rumhupfen”; zitiert weiter: “Es gibt auch die Möglichkeit zur Kontrolle dieser Gerichte durch unser Gericht”, und mit vielsagendem Blick: “Ernsthaft?”

M: Er werfe sich “eine gewisse Oberflächlichkeit” vor. Gerade im ‘Wiener Statut’ stehe, dass es um die Erlangung der Anerkennung bei internationalen Organisationen gehe.

VR: “I find des ned!” Ob M wisse, wer das geschrieben habe? Da stehe nur “wir”.

M: Nein.

Das Handy des VR klingelt. VR: “I hob an Besprechungstermin ganz kurz mit der Polizei”; allerdings hebt er nicht ab, sondern zitiert kopfschüttelnd weiter: “… und wird beim Weltpostverein in Bern hinterlegt”.

M: In Bern war ich nicht.

VR: Haben Sie es unterschrieben?

B2: Das ist eine simple Frage.

B1: Das ist kein kleines Beschlüsschen, sondern DER Gründungsvertrag.

Es entsteht eine kurze Verwirrung darüber, von welchem Pappnasendokument gerade die Rede ist. Antwort: vom “Gründungsvertrag”; V und M haben das genau wie ich nicht ganz richtig verstanden.

VR: Sie sind der Gründer und Initiator dieses “völkerrechtlichen Gründungsvertrages”.

M: Gemäss den Unterlagen weiss ich, dass es 2014 eine “Urgründung” des ICCJV gegeben hat. Da war ich nicht dabei.

VR: 2. Oktober 15, da waren Sie schon dabei?

M: Nein.

VR: Da ist Ihre Unterschrift mit “Fingerprint” dabei. Ich kann auch Ihren “Fingerprint” abgleichen lassen, wenn Sie das wollen! In Zug war das.

M: Ich war nicht in Zug.

Beide Beisitzerinnen: Die Frage war: Haben Sie das unerschrieben, ja oder nein? Sie reden dermassen viel herum!

M: Ich war nicht in Zug, am 02.10. hatte ich keine Kenntnis von diesem Anlass.

Beisitzerinnen: Zum 10. Mal, haben Sie’s gelesen und unterschrieben, “ist ja wurscht, wann”?

VR: “Haben’s des unterschrieben oder ned?”

M: Erlauben Sie mir die Unsicherheit?

Die beiden Beisitzerinnen, fassungslos: Das wird immer besser, wir müssen bald einen Psychiater bestellen, ob Sie zurechnungsfähig sind. Die Geschworenen können sich ein eigenes Bild machen.

B1: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sowas unterschreiben, ohne es durchzulesen.

M: Ich muss mir eine gewisse Oberflächlichkeit vorwerfen.

Allmählich herrscht dicke Luft da vorne, B2 warnt: “Langsam werd’ ich eh grantig”. M habe immer noch nicht klar geantwortet.

VR: “Ich hol gern zwei Sachverständige hierher, die alles, was Sie sagen, bewerten.” Dann stelle sich auch die Frage der Gefährlichkeit, “wissen’s, was das heisst nach österreichischem Recht? Anstaltsunterbringung!”

M: “Es ist glaub’ naheliegend, dass ich nicht gefährlich bin.”

B1: Sie stellen sich immer über andere, wollen Richter sein, jetzt auch noch Psychiater.

VR: Haben Sie unterschrieben?

M [nach einigen Momenten des Zögerns]: Ja.

VR: Ist das Ihre Unterschrift?

M: Das ist meine Unterschrift.

VR: Können Sie sich erinnern, einen “Fingerprint” gegeben zu haben?

M: Das ist schwer zu erinnern, weil das Datum nicht klar ist.

VR: “Nochmal, haben’s das durchgelesen? Englisch können’s, Deutsch auch?” Und was für Methoden gibt es, Gerichte zu kontrollieren? “Wir haben Methoden, um Richter uns gefügig zu machen”, was soll der entsprechende Satz heissen? “Haben’s das durchgelesen, ja oder nein?”

M: Nein.

VR: Warum unterschreiben Sie es dann?

B2: Kennen Sie die Strafdrohung dieses Paragraphen? Es wird brenzlig für Sie!

VR: Sechs Monate Mindesthaftstrafe!

B1: Häfn!

M: Er sei davon ausgegangen, dass das bei der Einreichung [bei internationalen Organisationen, die das Pappnasengericht anerkennen sollten] einer Prüfung unterzogen worden wäre.

V: Bittet darum, dass dies protokolliert werde.

Das bringt die beiden Beisitzerinnen richtig in Fahrt, sie stauchen V zusammen, das sei eine “absolute Unart”, wie er immer wieder verlange, dass irgendwas protokolliert werde.

[Tatsächlich hat V das bereits einige Male gemacht, ohne dass ich es mitgeschrieben hätte, und schon zuvor war das Gericht not amused. Da sieht man einmal, dass ich durchaus auch Dinge aussparen muss.]

Auch der VR ist ungehalten: “Wie ich das in mein Protokoll reinbringe, übernehme ich.”

VR, zu M: “Sie sind davon ausgegangen, dass irgendwas no geprüft wird. Durch wen?”

B2: “Diese aufschiebende Bedingung ist nicht im Dokument”.

In diesem Moment kommt die Meldung herein, dass Natascha Pochmann, die unentschuldigt abwesende Zeugin, in Österreich nicht gemeldet sei, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR lässt sie ausschreiben, auch international.

VR, zu M: Ob M sich mit “Methoden der Kontrolle” identifizieren könne?

M: Nein.

VR: Bringt ein makaberes Beispiel: Was, wenn jemand ohne zu lesen ein Dokument unterschreibe, in dem ein Tötungsaufruf enthalten sei? Ob er dann nach erfolgter Tötung sagen würde: “Ups, tut mir leid”? “Das Gute an den Neuen Medien ist, wenn einer da Scheis.se schreibt, kommt er auch hierher. Wenn der Herr Kickl Bledsinn redet, wissen’s, das ist der FPÖler, dann kommt der auch hierher.” Zieht über den Begriff “Deputy Sheriff” her, der in den Pappnasendokumenten auftaucht, den Begriff gebe es gar nicht. “Nach meiner bescheidenen Meinung sind die ICCJV-ler Vollidi0ten!M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”

VR [fällt ihm ins Wort]: “Das sagt der Herr Landschützer auch, auf den freue ich mich!”

B1: Mit “oberflächlich” meinen Sie, dass Sie es gesehen, aber nicht genügend angeschaut haben.

VR: Was soll der “Gründungsvertrag” überhaupt heissen?

M: Ich weiss es nicht.

B1: Gestern bedauerten Sie noch, dass der ICCJV nicht zustandegekommen sei.

M: Mein Idealismus am Anfang bezog sich auf die Freiwilligkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

B1: “Aber da geht es nicht darum, sondern um Sheriffs, die wen mitnehmen. Und Sie stehen ganz oben in der Nahrungskette als ‘Friedensrichter’.” Was hätten Sie verdient, wenn die “Geburt” des ICCJV zustande gekommen wäre?

M: [Sagt nichts oder etwas für mich Unverständliches.]

B1: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema der “Beamten”. “I glaub mittlerweile, dass Sie da passend zu Ihrem Fantasiestaat endlich Untertanen gefunden haben”, wenn auch nicht die intelligentesten.

B2: Glauben Sie, dass das irgendwer anerkannt hätte, diesen Blödsinn? So vielbeschäftigt können Sie nicht sein, dass Sie sich Zeit nehmen für so einen Blödsinn!

M: Die Zeit, die er für den ICCJV aufgewendet habe, seien netto vielleicht 10-15 Tage gewesen.

B1: Niemand spricht von dieser Anerkennungsphase, nirgendwo steht das.

M: Ich war überzeugt, dass das im ‘Wiener Statut’ steht.

B2: Haben Sie das ‘Wiener Statut’ unterschrieben, ja oder nein?

M: Ich könnte es unterschrieben haben.

V moniert, dass M und er keine unterfertigte Version des ‘Wiener Statuts’ gefunden hätten. Auch dem Professor Lebisch, der das Gutachten darüber verfasst habe, hätten sie eine nicht unterfertigte Version vorgelegt.

Daraufhin entspinnt sich zwischen V und dem Gericht ein hitziges Wortgefecht betreffend das Gutachten und den Gutachter; V wird zum wiederholten Mal verbal zusammengestaucht.

M: Ich kann nicht mehr vollständig sagen, ob ich vor sieben Jahren ein Dokument unterzeichnet habe…

B1: Wenn es zum Schuldspruch kommt, starten wir bei sechs Monaten Freiheitsstrafe – wenn man geständig ist. Sie sind nicht geständig! “Wähnen Sie sich durch das Gutachten in Sicherheit?”

In diesem Moment wird der VR erneut angerufen und diesmal geht er ran. Deshalb wird eine Pause von fünf Minuten verordnet.

Ich habe es versäumt, auf die Uhr zu schauen, aber meiner Erinnerung nach war das etwa um die Mittagszeit.