Prozessbericht aus Stuttgart: Vom Unschuldslamm zur Mordanklage

In Stuttgart muss sich derzeit Manfred J., ein südbadischer Reichsbürger, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem Oberlandesgericht verantworten. Den ersten Verhandlungstag hat der Sonnenstaatland-User “Reichskasper Adulf Titler” besucht. Seinen ausführlichen und sehr differenzierten Prozessbericht aus dem SSL-Forum geben wir hier mit seiner Erlaubnis wieder.

Der erste Verhandlungstag war geprägt von der überaus langdauernden, larmoyanten Verlesung der eigenen Lebensgeschichte durch den Angeklagten. Dabei wird eines deutlich: Bei ihm handelt es sich um einen scheinbar harmlosen, esoterisch angehauchten Durchschnittsbürger, der zwar im Leben einige Widrigkeiten und Schicksalsschläge hinnehmen musste, der aber bis zur angeklagten Tat keiner Fliege etwas zuleide getan hat. Kurzum, ein typischer unauffälliger Anhänger von Reichsbürger-Gedankengut, wie sie wahrscheinlich zu Hunderttausenden unter uns leben.

Dass sich Manfred J. dann als Reaktion auf eine gewöhnliche Polizeikontrolle eine wilde Verfolgungsjagd mit den Beamten lieferte, schliesslich einen Polizisten auf die Motorhaube nahm und diesen schwer verletzte, zeigt leider einmal mehr, was dieses Gedankengut aus Menschen machen kann, die eigentlich zu keiner Gewalt bereit oder fähig schienen. Einem Bericht der FAZ von einem späteren Verhandlungstag zufolge bekennt sich der Angeklagte nach wie vor zu seinem Reichsbürger-Gedankengut und bezeichnete Polizisten als “dreckige Söldner” und “Kombattanten”, die sich illegal in Deutschland aufhalten würden.

Hier nun der Prozessbericht.

Erster Verhandlungstag gegen den Reichsbürger am OLG in Stuttgart.

Verhandlungsbeginn sollte um 9 Uhr sein. Um 8:40 Uhr wurden die Besucher eingelassen. Meinem Eindruck nach waren keine Reichsbürger-Fans anwesend. Bei mindestens 10 Personen handelte es sich um Vertreter der Medien. Der SWR war mit einem Kameramann, Assistentin und Schreibern vor Ort. Dann noch wenigstens zwei Fotografen. Der Rest der Besucher waren überwiegend junge Leute, denen ich einfach mal unterstelle, dass sie vielleicht Studenten waren. Einige kannten sich.

Angeklagter: Manfred J.
Verteidiger: RA Köpcke aus Freiburg
Nebenkläger: C. Collmer
Dann noch Nebenklagevertreter

Anklage: Verdacht des versuchten Mordes.

Entgegen der Verlautbarung der „autonomen Antifa“ aus Freiburg ist nicht „Nazi-Anwalt Dubravco Mandic“ sein Verteidiger.
9:11 Uhr: alles wartet. Schließlich stellen sich die anwesenden Justiz-Bediensteten bereit. Der Angeklagte wird in Handschellen herein geführt. Er ist ein eher schmächtiger Mann von 62 Jahren, der normale, nicht unmodische Freizeitkleidung trägt, schlank ist und neben einer Mütze noch eine Brille trägt. Und Maske. Er ist ledig, von Beruf Schreiner und auf Nachfrage des Richters „Deutscher“ und seit 7. Februar 2022 in Haft.

Schließlich wird vom Vorsitzenden die Verhandlung eröffnet und die Staatsanwaltschaft verliest eine Anklage, die es in sich hat und die das Verhalten eines Menschen aufzeichnet, das so gar nicht zum Erscheinungsbild und des ersten Eindrucks, den man vom Angeklagten erhält, passen mag.

Gekürzte Fassung, da ich gar nicht so schnell mitschreiben konnte:
Vorsätzlicher Tötungsversuch an einem Polizisten, Vertuschen einer Straftat, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Fahren unter Alkoholeinfluss (1,26 Promille), Fahrerflucht, und noch eine ganze Latte mehr an Vorwürfen. Was der Tathergang eben so hergab. Man kommt aus dem Staunen nicht raus, was sich da abgespielt hatte.
Der Angeklagte, so die StA., fühle sich als zum Großherzogtum Baden von 1918 zugehörig.

Tathergang (gekürzt)
Der Angeklagte sollte durch eine Polizeistreife kontrolliert werden, weil er dadurch auffiel, dass er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Ortschaft fuhr. Auf die Aufforderung, anzuhalten, reagierte er aber nicht. Als man ihn schließlich stoppte, öffnete er nicht die Seitenscheibe, sondern fuhr davon. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd kam es wieder zu Stops, die der Angeklagte aber wiederum ignorierte, stattdessen immer wieder davon fuhr. In der Folge gab die Polizei, inzwischen waren es mehrere Streifenwagen, auch Schüsse auf das Fluchtfahrzeug ab. Erst wurde zwei Mal geschossen, als der Angeklagte auf einen Polizisten zufuhr. Die Kugeln durchschlugen die Windschutzscheibe, was den Angeklagten aber nicht von der weiteren Flucht abhielt. Schließlich nahm er den Polizisten auf die Motorhaube, wo sich dieser während der weiteren Verfolgung nur mühsam halten konnte. An Abspringen war wegen der hohen Geschwindigkeit nicht zu denken. Drei weitere Schüsse wurden von einem anderen Polizisten abgegeben und später nochmal 14 weitere. Ein Schuss traf den Angeklagten am Oberarm. Dennoch fuhr er weiter. Der 39-jährige Polizei-Beamte auf der Motorhaube erlitt bei dieser Fahrt und einem Sturz „Knochenbrüche im Gesicht, einen Schädelbruch und eine Gehirnblutung sowie zahlreiche Prellungen und Schürfwunden am Körper und ist seitdem posttraumatisch belastet und dienstunfähig.

In der weiteren Folge widersetzte sich der Angeklagte immer wieder den Versuchen der Polizei, das Fahrzeug zum Halten zu bringen, was sechs weitere Schüsse aus Dienstwaffen zur Folge hatte, wobei ein Hinterreifen beschädigt wurde. Schließlich konnte die Polizei den Mann endgültig stoppen und festnehmen.

StA meint, der Angeklagte sei zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet, sein Führerschein sei daher eingezogen worden. Das dürfte noch das kleinste Problem für den Mann sein.

Der Angeklagte macht einen ruhigen und freundlichen Eindruck. Überhaupt mag sein ganzes Erscheinungsbild und Verhalten so ganz und gar nicht in die üblichen Kategorien passen, die man von Reichsbürgern kennt. Er antwortet stets freundlich, aber nicht etwa übertrieben oder gekünstelt freundlich, gibt bereitwillig Auskunft (außer sein Verteidiger rät davon ab).
Man könnte sogar sagen, die Dialoge mit ihm gleichen vom Ton her einer ungezwungenen Unterhaltung mit einem völlig normalen Menschen, der aus seinem Leben erzählt.

Der Richter belehrt den Angeklagten über seine Rechte. Angaben zur Person müsse er machen, aber sonst müsse er sich nicht zum Fall äußern.

Der Verteidiger bittet darum, dass sein Mandant seinen Lebenslauf verlesen darf, den er im Knast geschrieben hat. Er weist darauf hin, dass sein Mandant mitunter Probleme habe, Ereignisse zeitlich genau einzuordnen und in seinem Lebenslauf auch Zeitsprünge vor und zurück machen werde. Er bittet außerdem um Fairness gegenüber seinem Mandanten und um eine faire Trennung zwischen persönlichen Angaben und dem Geschehen der vergangenen zwei Jahre.

Richter stimmen zu.

Verteidiger zum Angeklagten „Lassen Sie sich ruhig Zeit, wir haben viel Zeit.“ Leichtes Raunen am Richtertisch.

An dieser Stelle hätte ich ahnen können, was auf mich zukommt.

Der Angeklagte verliest in ruhigem Tonfall seinen Lebenslauf.
Was recht schnell auffällt, ist, dass sein Leben immer wieder von schwer empfundenen Schicksalsschlägen geprägt war, die er offenbar nicht verarbeiten konnte, weil in seinem Leben dafür kein Raum war. Immer wieder kämpft er bei der Verlesung von persönlichen Erfahrungen mit den Tränen. Manch einer mag vielleicht sagen, der Kerl ist weinerlich und zerfließt vor Mitleid. Aber ich glaube, so einfach darf man es sich hier nicht machen.

Er erzählt von seiner Kindheit, von den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf dem elterlichen Hof, den schwierigen familiären und zwischenmenschlichen Verhältnissen der Eltern aber auch in der Beziehung zu nahen Verwandten, Geschwistern usw..
Mehrere Selbstmorde oder Selbstmordversuche in und im Umkreis der Familie prägen seine Kindheit und Jugend. Auch wurde er wegen seiner Schmächtigkeit oft gehänselt und es wurde ihm seitens der Eltern auch wenig zugetraut. Irgendwann stellt man bei ihm einen Herzfehler fest, der viel später durch eine OP „praktisch in letzter Minute“ behoben werden konnte. In der Schule gab es Probleme mit manchem Lehrer. Er erzählt außerdem von einer Schwester, die früh starb, eine andere wurde früh von der Schule genommen und als Hausmädchen in die Schweiz verschickt. (das war eine gängige Methode in früheren Zeiten, sich von zu vielen hungrigen Mündern in armen Haushalten zu trennen).

Er erzählt, wie er von einem anfänglich aktiven, vielleicht sogar hyperaktiven Kind zum introvertierten, unglücklichen Kind wurde, wie ihm das Herz zu schaffen machte, die Probleme der Eltern untereinander, und dass er nicht wirklich geliebt wurde.

Er betont zwischendurch, dass er schon früh einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ein starkes Wahrheitsempfinden entwickelte. Was wiederum in krassem Widerspruch zur vorgeworfenen Tat eines Mannes steht, der sich irgendwann in seinem Leben in einer Ideologie verloren hat, die ihre Grundwerte in vergangenen Zeiten zu finden glaubt.

Immer wieder kämpft er mit den Tränen, fängt sich dann aber und setzt seine Vorlesung fort. Dabei verliert er sich immer wieder sehr in Details. Man könnte sich seine Verlesung gut als Lesung einer Geschichte aus dem Leben eines Kindes und jungen Mannes aus dem Markgräflerland vorstellen. Teils klingt sie spannend, teils erzeugt sie Mitgefühl.

Wenn er mit den Tränen kämpft, beruhigt ihn sein Verteidiger. „Er stehe ja das erste Mal vor Gericht“.

Der Angeklagte berichtet, dass ihm als Kind viel verwehrt wurde. Immer stand die harte Arbeit auf dem Hof im Vordergrund. Als ein Lehrer meinte, der Bub solle aufs Gymnasium, meinen die Eltern „Volksschule reicht“. Außerdem macht im seine körperliche Schwäche, bedingt durch den Herzfehler, zu schaffen.

Er lese viel und gerne. Bei seinen Schilderungen springt er in der Zeit vor und zurück, berichtet von Spiel und Tadel, Minderwertigkeitskomplexen. Als er 16 Jahre alt ist, spielt er mit dem Gedanken an Suizid. Wieder Tränen. Aber er fängt sich uns setzt seine Lesung ruhig fort.

Als die Berufswahl ansteht, probiert er es in einer Bank, beginnt aber dann eine Lehre als Schreiner. Eine „kleinkarierte Schreinerei” mit einem Chef-Ehepaar, das ihn nicht gut behandelte, wird seine Lehrstätte. Wieder erzählt er von Erfahrungen der Benachteiligung.

Irgendwann finanziert ihm der Vater den Führerschein, stirbt aber auch viel zu früh.
Der Angeklagte entschuldigt sich, dass ihm das Schreiben des Lebenslaufes schwergefallen sei.

Dann erzählt er von einer Küchenrenovierung für seine „Mutti“.
An der Stelle merkt man auch wieder, wie viele unverarbeitete Erlebnisse ihn aus seiner Kindheit prägen mögen. Als nun 62-Jähriger erzählt er noch von „Mutti“, und man hört aus den Schilderungen durchaus einen traurigen Unterton. Dann der Suizid des Bruders seiner Mutter. Später wird auch ein Onkel sich das Leben zu nehmen. Der Opa bereitet seinem leben auch bald ein Ende.

Der Angeklagte nimmt Musikunterricht, versucht es mit Trompete, was ihm auch liegt. Aber er muss wegen schwerwiegender Zahnprobleme auf Posaune umsatteln und entwickelt sich zu einem guten und gefragten Posaunisten. Die Erzählungen über seine Karriere in heimatlichen Musikvereinen, bei Festivals und weiteren Anlässen nimmt weite Teile seiner Erzählung ein. Und auch dabei verliert er sich oft in kleinste Details. Die Namen seiner Mitmusiker, Dirigenten, Förderer, Kollegen, Freunde – alles ist ihm erinnerlich. Über viele dieser Menschen berichtet er – über die Freundschaften, über Feiern, aber auch darüber, dass ihn manch einer auch fallen ließ und nicht gut behandelte.

Eine 1. Liebe scheitert daran, dass die Freundin der Auserkorenen einen Liebesbrief fingiert um sie von ihm abzubringen. Sie wollte ihn selbst. Aber daraus wurde nichts. „Die Liebe ist für ihn etwas Heiliges.“

Dann berichtet er vom frühen Tod eines seiner besten Freunde, mit dem ihm neben tiefer Freundschaft sein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden verband. Auch über diese Freundschaft berichtet er detailreich und man spürt, wie sehr ihn das alles belastete. Für eine Verarbeitung aller negativer Erlebnisse war aber wohl nie die Zeit.

Er berichtet von weiteren sehr guten Freunden, gemeinsamen Urlauben, Reisen, schöne Erlebnisse.

Dann der Ausbau einer Scheune für die beiden verbliebenen Schwestern. Er arbeitet viel, hat kaum zeit für andere Dinge, außer die Musik. Eine gute Zeit, aber immer wieder von familiären Problemen geprägt.

Es ist bereits 10 Uhr.

Er macht einen guten Abschluss als Schreiner und – ich kürze das hier stark ab – findet weniger gute aber auch sehr gute Anstellungen. Zuletzt sogar bei einer Firma, die den Innenausbau von Flugzeugen in der Schweiz macht.

Weiter detaillierte  Beschreibung von Freundschaften, Erfolgen als Musiker usw. Zwischendurch ist er sogar Vorsitzender eines Musikvereins.
Später Austritt aus dem Verein im Groll, aber weiter Verbundenheit zur Musik und Tätigkeit in anderen Vereinen. Sein letztes Instrument kauft er kurz vor der Pandemie. Zwischendurch lobt er auch seine Talente, was durchaus glaubwürdig erscheint.

Wichtig ist ihm ein aufrichtiger Lebenswandel und die 10 Gebote „empfangen durch Moses“. Wobei das wieder im krassen Widerspruch zu seiner Tat steht. Aber die Aufklärung wird sich erst in nachfolgenden Verhandlungen zeigen können.

Was auch deutlich wird: er lässt sich negativ über die Zeit der Nazidiktatur aus. Sein Vater sei im Krieg durch Hitler missbraucht worden.

Von der Mutter habe er gelernt „was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch keinem anderen zu“.

Das sind die Momente, wo man wieder nicht weiß, wie man den Mann einordnen soll und wo man sich fragt ob ihm die Widersprüchlichkeiten seines Denkens und Handelns selbst bewusst sein könnten.

Er erzählt weiter: 44 Jahre harte Arbeit und immer zu wenig Geld. Sein 50. Geburtstag sei der Hammer gewesen. Alle haben beim Fest mitgeholfen – Musik, Feier und Details Details Details.

Auf seinen 60. hatte er sich besonders gefreut, vieles war schon geplant, er hatte extra Geld dafür angespart. Sollte eine tolle Feier werden.
Dann kam die blöde Pandemie mit entsprechenden Einschränkungen.

Dann verweist er auf seine tadellose Arbeitskarriere. „Hätte der Polizeieinsatz dem nicht ein Ende bereitet.“

Im Zusammenhang mit der Pandemie spricht er zwei, drei Mal von „Repressalien“.

Dann neue Arbeitsstelle, gute Wahl, gutes Geld, guter Chef, aber blöder Sohn vom Chef. Er muss mit Stoffen arbeiten, die ihm gesundheitlich zusetzen. Er bekommt schwere Hautprobleme, geht zum Heilpraktiker. Irgendwann kündigt er. Durch die vom Heilpraktiker verordneten Mittel (er spricht von Medikamenten) wird er impotent.
Der Heilpraktiker habe TCM-Kenntnisse gehabt (keine Ahnung, ob ich das richtig verstanden habe und was damit gemeint war). Der Heilpraktiker verschreibt ihm was und sagt, er solle in anderthalb Jahren wieder kommen. Das ganze wiederholt sich nochmal. Seine Herzprobleme, die zwischenzeitlich wieder da waren, werden besser. Sein Hausarzt räumt ein, dass die Schulmedizin oft mit viel zu starken Mitteln behandelt.

Da zeichnet sich seine Hinwendung zu alternativen Heilmethoden ab. Er beginnt schließlich eine nebenberufliche Zusatzausbildung zum Gesundheits- und Präventionsberater.

Im Job hat er in der schweizer Firme eine „super Zeit“.
Für seine Mutter erstellt er einen Heilplan, weil es der auch schlecht geht. Aber sie ignoriert das. Auf einer Fahrt im Zug trifft er auf eine Pathologin, die ihm den nächsten Floh ins Ohr setzt. Die Medizin sei nur an Profiten orientiert.
Die Mutter stirbt schließlich wegen „schulmedizinischem Pfusch.“ Also wieder ein Schicksalsschlag.

Sein Lebensleitsatz sei „sich selbst und anderen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen“.

Wenn man zwischendurch mit diesem Menschen durchaus mitfühlen konnte, fällt einem das an solchen Stellen wieder schwer. Zu groß der Kontrast zu seiner Tat.

Dann geht es in der Zeit wieder zurück ins Jahr 2001. Der Onkel nimmt sich das Leben, nimmt die abgesägte Schrotflinte und erschießt sich selbst. Wieder ein Suizid. Der Onkel war Jäger, aber keiner der nur schießt, sondern mehr „ein Heger“. Der Angeklagte bedauert, dass er nie mit dem Onkel auf die Pirsch ging.

Es folgt ein Erbe, wovon sich der Angeklagte den Wunsch nach einem Cabrio erfüllt.

Es ist bereits 10:40 Uhr, und es geht weiter.
Wieder zurück zum Job in Basel bei Jet Aviation. Wieder der Umgang mit giftigen Stoffen. Aber er hat dank Heilpraktiker und Nahrungsergänzungsmitteln die Ausschläge gut im Griff.

Er lässt sich über den Chef aus, der „ein echter Nazi war“. Seine Abscheu klingt glaubwürdig. Schließlich kündigt er, findet einen neuen Job mit besserer Bezahlung und besseren Bedingungen. Aber die Pandemie bereitet dem ein Ende.

Er macht eine weitere Ausbildung zum Qi gong-Kursleiter. Bekommt eine Auszeichnung, gibt Kurse. Er lobt sich selbst. Er therapiert sich selbst, muss aber dennoch wieder gesundheitliche Zwangspausen einlegen, erfährt „Repressalien“ (Pandemie), Rückschläge und schließlich ein Burn Out. Durch die Pandemie lernt er Gleichgesinnte kennen – “Freunde”, wie er sagt.

Es ist 10:45 Uhr, und er beendet die Verlesung seines Lebenslaufes.
Puuuuuhhhh!

Nun verliest der Verteidiger den tabellarischen Lebenslauf, der sich durchaus ordentlich präsentiert. Es gibt keine Zeiten der Arbeitslosigkeit, allenfalls Krankheitszeiten.

Dann kommt noch zur Sprache, dass der Angeklagte sich mit AMWAY-Produkten ein Standbein aufbauen wollte, was aber „nichts einbrachte“. Ach?

Angeklagter reagiert, wie gesagt, stets ungekünstelt freundlich und höflich, wenn er von Richter, StA angesprochen wird. Kann sogar über sich selbst lachen, etwa wenn er sich über seine sehr hohe Stirn fährt und meint, er habe sich an den eigenen Haaren wieder aus Schlamassel gezogen, „das könne er ja bei so wenig Haaren eigentlich nicht sagen“.

Verteidiger überreicht Richtern und StA Lebenslauf und weitere Unterlagen und bittet nochmal um faire Trennung zwischen Lebenslauf und Tat.

Richter fragt Angeklagten wegen Instrumenten, familiäre Verhältnisse, Wohnsituation zur Zeit vor der Inhaftierung.

Angeklagter antwortet höflich, bringt aber ein paar Daten durcheinander.

Richter fragt zu Wechseln in der Mitgliedschaft in Musikvereinen.
Angeklagter auch hier freundlich und höflich.

Richter sagt was zur Homepage des Angeklagten. Die Domain-Adressen habe ich nicht verstanden, aber man kann mit Gurgel einiges herausfinden.

Richter fragt nach gesundheitlichen Problemen und Nahrungsergänzungsmitteln.

Angeklagter antwortet, dass in Zusammenarbeit mit dem Heilpraktiker alles besser geworden sei, aber wieder schlechter wurde, wenn seelische Rückschläge und neue Probleme, insbesondere durch die Haft auftraten. Er sei jetzt in der Haft zum Vegetarier geworden und referiert zur Wirkung von Milch. Aber nur kurz.

Richter: Nehmen sie noch Medikamente?
Angeklagter: Nein, nicht mehr.

Richter: Sie haben mehrere Fahrzeuge? Einen Mazda, einen Deuz, Wohnwagen, VW Golf, Mercedes A180. Warum so viele und verschiedene?

Angeklagter: War so ’ne Idee. Und der Deuz fährt ja mit allem.

Richter fragt zu Fahrerlaubnissen, welche Führerscheine.
Angeklagter gibt Auskunft.

Richter. Wann war der letzte Arbeitstag?
Angeklagter kann das nicht recht einordnen, weil zwischen letztem Arbeitstag und Erkrankung durch Schulterprobleme und schließlich Kündigung, noch Urlaub war.

11:10 Uhr Es zieht sich. Ich weiß nicht ob das oft so ist, aber mitunter machte sich Schweigen breit.

Richter besprechen etwas. Unverständlich.
Irgend etwas ist mit dem letzten Arbeitsverhältnis und einem Termin zur ärztlichen Untersuchung nicht ganz in Ordnung gewesen. Da hätte der Angeklagte erscheinen sollen. Aber er kam nicht weil es ihm psychisch schlecht ging. Aber er kann sich nicht genau erinnern, da das nur wenige Tage vor seiner Verhaftung war.

Richter fragt zu Zahlungen auf Konten. Der Angeklagte hatte offenbar, da er bei einem Schweizer Unternehmen arbeitete, ein Konto in der Schweiz, wohnte aber in Deutschland.

Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter fragt nach Einkünften mit AMWAY.
Angeklagter: Ist nichts bei rausgekommen. Nur Verluste.

Richter: Das Finanzamt hat offenbar Forderungen von rund 47.000 Euro?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter fragt nach Grundbesitz.
Angeklagter erzählt von Anteilen an einem Grundstück, das zum Teil seinen beiden Schwestern gehört, ein kleines Feld, ein kleines Stück Wald, kleines Rebstück.

Richter: Was er im Wald gemacht habe, ob da Gewinn erwirtschaftet worden sei.
Angeklagter: Nur ab und an Holz gemacht, Bäume aufgeräumt, wenn sie umgefallen waren, normale private Waldpflegearbeiten.
Außerdem wollte er im Garten ums Haus eine Bienenwiese anlegen. Aber das kostet alles Geld und es interessiert ja niemanden, wenn etwas kostet.

Richter: Schulden?
Angeklagter: Nein.

Richter: Vermögen?
Angeklagter: Kaum

Richter fragt nach dem Konto in der Schweiz. Da habe der Angeklagte doch die Kündigung erhalten. Was daraus geworden sei.
Angeklagter: Kündigung erhalten wegen Kontoabfrage durch Finanzamt. Aber er wisse nicht, was nun daraus geworden sei.

Richter 2: (Ich weiß nicht, wer Richter oder Beisitzer war und konnte einige Leute am Richtertisch wegen Pfeilern mitten im Raum auch nicht sehen)
„Sie sagten, sie haben während der Corona-Zeit verstärkt Alkohol getrunken und Süßigkeiten konsumiert. Wie war das davor?“
Angeklagter weicht etwas aus: „Nach markgräfler Art.“

Weitere Nachfrage durch Richter 2, was er damit meine.
Angeklagter: „Zu einem Essen gehört ein Glas Wein.“ Er habe also schon ab und an Wein getrunken, wie man das eben so macht.

Richter 2 fragt nach psychiatrischer Behandlung.
Angeklagter hatte aber keine. Nur psychische Probleme, mal ging es ihm schlechter, da wollte er bspw. nicht essen und lag nur im Bett um sich neu zu orientieren.

Das klang für mich ein bissel wie Versinken in Grübeleien.

Richter 2 hakt nach, was Angeklagter gemacht hat, wenn es ihm schlecht ging.
Angeklagter erzählt, er habe viel gelesen und geschrieben, und dann wieder Details Details Details …

Dann fällt ihm ein, dass er viel im Garten geschafft habe, Holz gemacht, usw.

Richter 2: Beziehungen zu Frauen? Was war die längste?
Angeklagtem ist die Frage etwas peinlich, habe ich den Eindruck. Er tut es ab und will sich nicht äußern.
In seinem Lebenslauf war bis auf das eine Mal auch nie die Rede von Beziehungen zu Frauen.

Richter 2: Post vom Gericht haben Sie nicht angenommen. Warum?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter 3: „Hatten Sie mal einen Unfall mit Kopfverletzungen?“
Angeklagter: „Nein“.

Bei der Frage vom Richtertisch, ob der Angeklagte der Schulmedizin kritisch gegenüberstehe, sie etwa ablehne, kommt ein klares Nein vom Angeklagten. Er sei ja mit seinem Herzfehler durch die Schulmedizin gerettet worden. Er stehe der Schulmedizin absolut nicht ablehnend gegenüber, sondern sehe das differenziert, also die Vor- und Nachteile.

Richter: Wie sehen sie das mit dem Impfen?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter: Wie es in der Haft sei, ob er arbeite, besuche empfange, Briefe bekomme.
Angeklagter beschreibt die Situation, dass Briefe nur mit Wochen Verzögerung zu ihm durchgestellt würden. Arbeiten dürfe er nicht. Besuche seien auch schwierig. Als ihn eine Schwester besuchen wollte, ließ man sie nicht zu ihm, weil sie nur zwei Mal geimpft gewesen sei, aber wohl keinen Nachweis dabei hatte.

Richter: Ob die Schussverletzungen verheilt seien?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Schließlich stellt der Richter fest, dass es nichts weiter zu fragen gebe und die Verhandlung deshalb unterbrochen würde. Mit einem der kommenden Termine gebe es aber möglicherweise wegen eines Konkurrenztermins Probleme.

Um 11:37 Uhr schließlich ist die Verhandlung erst mal beendet.

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Letztlich ist also erst mal nicht viel dabei rübergekommen. Ich habe einen Angeklagten erlebt, dessen Auftreten und Erscheinung nicht zur Tat passen wollen und dessen Lebensgeschichte, die durchaus glaubwürdig erscheint, auch Mitgefühl erzeugen kann. Mir scheint, aber das ist nur mein unfachmännischer Eindruck, dass es dem Angeklagten in jungen Jahren nicht ermöglicht wurde, seelische Belastungen zu verarbeiten und dafür den nötigen Rückhalt und die Unterstützung zu finden, die ein Kind, ein Jugendlicher braucht.

Er ist etwa in meinem Alter und ich kenne das Markgräflerland, die Gegend, aus der er stammt, recht gut und hatte in meiner Kindheit Einblick in einige Familien auf Höfen. Das war für viele Kinder keine einfache Zeit. Eine Zeit, die von viel Arbeit und wenig Wohlstand geprägt war und wo Kinder von diesen Höfen nicht selten ziemlich verdreckt und nach Stall riechend in die Schule kamen. Ferien kannten die kaum. Arbeit aber viel.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Ob ich einen der nächsten Termine wahrnehmen kann, weiß ich noch nicht. Es wäre aber interessant, was ein anderer SSLler zu berichten hätte. Vielleicht findet er meinen Eindruck bestätigt, vielleicht entsteht bei ihm aber ein gänzlich anderer Eindruck. Und wer weiß, was die Verhandlung noch zutage fördert.




War eh a Wahnsinn: das stille Ende des ICCJV

Der Vergessenheit anheimgefallen…

Wer kennt heute noch den International Common Law Court of Justice Vienna? Fast niemand!

Und dabei war der ICCJV die Mutter aller Fantasiegerichte des deutschsprachigen Raumes, quasi der Prototyp der angelsächsisch beeinflussten, aus einer Suppe von Freemen, OPPT und Sovereign Citizens geborenen Staatsverweigerer-Gruppierung, wie sie besonders für den Süden des Sonnenstaatlandes – Österreich und die Schweiz – typisch ist.

Und der ICCJV hatte mehrere Webauftritte, die zumindest bei den Connaisseurs im Sonnenstaatland regelmässig für Erheiterung sorgten. Bis im Herbst 2018 die österreichische Justiz zuschlug. Die Führungspersonen des ICCJV wanderten in den Häfn und die Organisation wurde nachhaltig zerschlagen, auch von ihren Ablegern in anderen Ländern hat man seither nichts Nennenswertes mehr gehört.

…Und doch: ein spätes Ende

2018 ging also der ICCJV als Organisation faktisch unter und ist mittlerweile bei der sonnenstaatländischen Öffentlichkeit in Vergessenheit geraten. Die Verfahren gegen seine Exponenten dauerten allerdings in den darauffolgenden Jahren an.

Jetzt, im Jahre 2022, ist es endlich zu einer Reihe von Verurteilungen wesentlicher Unterstützer und Führungspersonen des Fantasiegerichts gekommen (hierher gehört auch der Model-Prozess).

Am 20. Juli 2022 verantworteten sich drei Exponenten der obersten Führungsspitze des ICCJV vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien: Marcus Steiner, der General Director und Anführer des ICCJV; Wolfgang Empacher und Alexander Hermann.

Kurzer Prozess, ausführliche Mitschrift

Einem lang gehegten Wunsch entsprechend, habe ich diese Verhandlung besucht und mitgeschrieben. Denn Rechtsmittel hin oder her, sie steht wie keine andere für das definitive Ende des ICCJV.

Dieses Ende des ICCJV stellte sich als kurzer und relativ unspektakulärer Prozess heraus. Die Mitschrift ist im SSL-Forum veröffentlicht; hier die direkten Links:

Teil 1: Vienna calling (for ‘juristicion’)

Teil 2: Generalien der Angeklagten

Teil 3: Verlesung der Anklage und Repliken der Verteidiger

Teil 4: Vernehmung des Angeklagten Steiner

Teil 5: Vernehmung des Angeklagen Empacher

Teil 6: Vernehmung des Angeklagten Hermann

Teil 7: Beweisverfahren, abgelehnte Anträge, Hauptfragen, Plädoyers, Schlussworte der Angeklagten, Urteilsverkündung

Damit schliesst sich der Kreis: Der ICCJV, der es 2014 als erste Staatsverweigerer-Gruppierung gewagt hatte, den schlafenden Drachen der österreichischen Justiz zu kitzeln, wurde nun von diesem Drachen endgültig verschlungen.




Strafsache Dr. Model, Teil 13: Landschützer erzählt seinen Werdegang als “Sheriff”

2016: ICCJV-"Sheriff" vor dem Modelhof

2016: ICCJV-"Sheriff" vor dem Modelhof

2016: ICCJV-“Sheriff” vor dem Modelhof

Der Verteidiger (V) holt nun Daniel Models Tochter (T) zurück in den Saal, während der Vorsitzende Richter (VR) aufruft: “Zeuge Landschützer”.

Willibald Landschützer (nachfolgend L) kommt herein und wird vom VR aufgefordert, für zwei Minuten im Zuschauerbereich Platz zu nehmen, “damit Sie nicht mit dem Herrn General Director was besprechen können”.

L setzt sich daraufhin vorne auf einen der Angeklagten-Stühle, während T in den Zeugenstand tritt.

VR: Sind Sie Dr.?

T: “Nein, so weit bin ich noch nicht.”

VR: “Sondern?”

T: Früher hiess es lic. iur., jetzt MLaw.

Der VR fragt nach Vornamen, Beruf (Rechtsanwältin) und Adresse und belehrt T dann über ihre Pflichten und Rechte als Zeugin, auch über ihr Zeugnisverweigerungsrecht wegen Verwandtschaft mit dem Angeklagten.

T: “Ich möchte von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen.”

Damit ist das Ritual vollzogen. T darf sich nach all den Stunden des Ausgesperrtseins endlich wieder an ihren Platz neben dem österreichischen Verteidiger (V) setzen und ihre Robe – pardon, ihren Talar anziehen.

L nimmt im Zeugenstand Platz.

Der VR fragt ihn nach seinem Geburtsdatum und nach dem Beruf.

Zu letzterem gibt L an: “Selbstständiger Tischlermeister”.

VR: Sie sind nicht verwandt mit dem Herrn Model?

L: Nein.

VR: Belehrt L über seine Wahrheitspflicht als Zeuge, und dass er sich nicht selbst belasten muss.

L: “Ich bin in einem Verfahren beschuldigt und möchte mich entschlagen.”

VR: Das gilt nur für Fragen, wo Sie sich selbst belasten könnten. Alle anderen Fragen müssen Sie wahrheitsgemäss beantworten, ich kann Sie mit bis zu sechs Wochen Beugehaft dazu zwingen! “Hab i auch Ihrem General Director gesagt. Ich bin in dem Haus bekannt, dass ich sehr viele Zeugen eingesperrt und in Beugehaft genommen habe! Ist das angekommen?”

L: “Ich habe es von meinem Anwalt anders erklärt kriagt.”

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Bei mir war es dasselbe Spiel. Der Rechtsanwalt soll mal die Strafprozessordnung anschauen.”

[Da schau her! Auch mit L hatte B2 schon mal das Vergnügen.]

VR: Wie lautet der Name Ihres Anwaltes?
L: Marcel Hirscher, glaub i, aus Linz.

[Name des Rechtsanwaltes von der Redaktion geändert.]

Kurzerhand zückt B2 ihr Smartphone, googelt den Anwalt und informiert dann die Runde: Marcel Hirschers Google-Bewertung als Rechtsanwalt seien 2,9 Sterne.

Für ein paar Augenblicke, so meine ich gesehen zu haben, schauen sogar alle Richter auf ihr Handy, um sich über Marcel Hirscher zu informieren. So weit ist die Verluderung der Sitten im Gerichtssaal mittlerweile fortgeschritten!

VR: “2,9 Sterne, das ist schlecht!” Zu L: Bei Marcus Steiner war es gleich, der hat die sogenannte Reissleine schon gezogen. Sie haben ein anhängiges Verfahren, oder?

L: Ja.

VR: In Linz? In Wien?

Staatsanwältin (StA): “Es ist do in Graz.”

VR: “Und das wissen Sie gar ned? Kennen Sie Dr. Model? Sie können sich damit nicht belasten.”

L: [Sagt nichts.]

VR: “Ich wiederhole die Frage. Kennen Sie Dr. Model? Ja, nein, vielleicht, ich weiss nicht?”
L: Ja.

VR: Woher? Wenn Sie ihn von einem gemeinsamen Heroinschmuggel her kennen, “brauchen’s mer’s ned sogn”.

L: Von einer Veranstaltung im Modelhof.

VR: Wann?

L: [Sagt nichts.]

VR: Sie sind Zeuge und stehen unter Wahrheitspflicht. “Können’s das Datum schätzen?”

L: Oktober/November 2015.

VR: Was haben Sie damals beruflich gemacht?
L: Ich war damals AMS-angemeldet.

VR: Sie haben also Arbeitslosengeld bezogen. Zum Angeklagten: “Herr Model, haben’s des g’wusst? Bei Ihnen haben sich lauter Arbeitslose getroffen. Haasst jetzt ‘Arbeitssuchende’, damit’s nicht mehr stigmatisierend ist.”

L: Damals war ich “starker Verfolgung ausgesetzt”. Erwähnt Exekutionen [österreichisch für: Zwangsvollstreckungen], Briefe von Gerichten und Ähnliches und erweckt dabei den Eindruck, dass er diese Probleme auf Reichsdeppenart zu “lösen” versucht hat – sprich, durch Versenden von Unmengen sinnlos bedruckten Papiers an Behörden und Gerichte.

VR: “Und dann waren’s ned arbeitsfähig?”
L: Ich musste Zeit zum Beantworten dieser Schreiben aufwenden. Ich wollte mein Handwerk wieder aufnehmen.

VR: Von wann bis wann waren Sie arbeitslos?

L: 2014-2019.

VR: Haben Sie ein Problem mit der Republik Österreich?

L: Nein.

VR: “Mit Ausnahme der Schreiben, die da vom Gericht kommen”.

Es folgt ein kurzer Wortwechsel zwischen dem VR und L, worin es um “Exekutionen” und andere juristische Probleme geht, mit denen L konfrontiert war. L gibt an, nur bei zwei der offenbar zahlreichen Verfahren habe er es “geschafft”, dass sie eingestellt worden seien.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Sie können fünf Jahre als Tischler ned arbeiten, weil Sie irgendwelche Strafen kriegen?

L: Auch weil ich wegen der “Causa Hollenbach” verurteilt wurde.

B1: “Ihrer Meinung nach zu Recht oder zu Unrecht?”

L: Ich habe das Urteil angenommen.

VR: Waren Sie auf der Polizeistation in Waidhofen?

[Zum dritten Mal in diesem Prozessbericht muss ich dieses kultige Video verlinken, denn es geht hier darum, ob L einer dieser “legementierten Sheriffs” war, die einen “Verstoss gegen die Menschenrechtsverletzung” ahnden wollten.]

L: Ja, ich war dabei.

VR: Zitiert aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” die Stelle mit der “legementierten Haftbefehlsübergabe” in der Polizeistation und meint: “Darf i Sie wos frogn, wie kommen’s zu der G’schicht? Klären Sie mi a bissl auf, dass i das versteh.”

L: “Hat sich irgendwie so ergeben.”

VR: Ergeben, [unleserliche Stelle in meinen Notizen].

L: Das hat Frau Walkner so entwickelt.

[Das war die Besachwaltete, deren Sachwalterin die “Sheriffs” verhaften wollten und auf deren Hof sich die Deppen im Juli 2014 scharenweise versammelt hatten; daher gibt es im SSL auch die Bezeichnung “Walknerhof-Debakel” für die Razzia, die diesem Treiben ein Ende setzte.]

VR: “Und Sie sand der Rächer der Enterbten”.

L: Es war ein Fehler.

VR: Bläst L den Marsch, was er sich eigentlich dabei denkt, als selbsternannter “Sheriff” herumzulaufen und eine Sachwalterin verhaften zu wollen. Erwähnt dabei wieder, er sei selber Gendarm gewesen. “Ticken Sie richtig?”

L: Bezüglich der Sachwalterin sei “schlechte Stimmung” gewesen.

VR: “Tuan mer das weg mit schlechter Stimmung. Aber dann geht’s ja weiter mit schlechter Stimmung und ICCJV! Ich habe mehr als 7500 Leit verurteilt. Aber dieser Akt lauft unter den Top 3. I bin tiefst beeindruckt!”

In diesem Moment klingelt das Handy des VR, er hebt ab und meldet sich: “Grüss Gott, Herr Inspektor. Komme vorbei. Bin im Verhandlungssaal”.

VR, zu L: “Wollen Sie ned irgendwie a gewisse Reissleine ziehen?”

L: [Sagt nichts.]

VR: Mit “Reissleine” meine er: Auf das Entschlagungsrecht verzichten “und tabula rasa machen. Das ist Latein, der Herr Dr. wird’s wissen.” Wenn Sie als Zeuge sich selbst belasten, ist das keine schlechte Chance für einen Neubeginn.

L: “Geht’s jetzt um Hollenbach oder…?”

VR: “Nein, das ist nur der Einstieg.”

L: Das ist ja alles abgeschlossen.

VR: “Interessiert mi aber. Die goldene Brücke haben’s jetzt no ned checkt, oder?”
L: Wir wollten “einen internationalen Gerichtshof schaffen nach Völkerrecht”.

VR: Wer vertritt den Staat?

L: [Zögert:] “Die Regierung… Nein, das Parlament”.

VR: Wer vertritt die Republik Österreich?

L: Der Präsident, oder? Van der Bellen?

VR: Fragt nach Ls Schulbildung.

L: Nennt die Schulen, die er besucht hat, und seine Tischlerlehre.

B1: Warum wollten Sie einen Gerichtshof gründen? Es gibt schon Gerichte!

L: Ich wollte ihn nicht gründen, ich bin dazugestossen.

B1: Warum kommt man als Tischler auf die Idee, da mitzumachen?

L: 2014 habe ich “freiwillig” mein Haus verkauft und wollte mich sozial engagieren. “Das Leben hat das dann an mich herangetragen.”

VR: “Geht das konkreter? Das Leben trägt jeden Tag an mich Strafakten heran.”

L: Schwurbelt ein wenig, dass er sich habe sozial engagieren wollen, und dann sei er “auf eine Internetseite gestossen, wo es darum ging, dass gegen Kindesmissbrauch ermittelt wird”. Es habe sich um die Website des ITCCS gehandelt.

[Habe ich den ICCJV eingangs mal als die “Mutter aller Fantasiegerichte” bezeichnet? Für den deutschsprachigen Raum mag das stimmen, aber global betrachtet, gebührt dieser Titel wohl dem von Kevin Annett gegründeten ITCCS. Dass der ICCJV sich in der Tradition dieses 2010 gegründeten Deppenprojektes sah, zeigt sich schon daran, dass die Pappnasen dessen Logo abgekupfert haben.]

VR: Zählt einige karitative Organisationen auf und fragt, warum sich L nicht dort sozial engagiert habe?

L: “Die Internetseite in Brüssel hat Sheriffs g’suacht und i hab gedacht, das könnt i ja vielleicht machen”.

B1: Ich bin an diesem Gericht zuständig für Sexualstraftaten. “Was glauben Sie, was Sie hätten machen können?”
L: “Ermittlungen…”

B1: Ermittlungen wie die Polizei?

B2: “Der eine spielt Friedensrichter, der andere Polizist, ich weiss nicht, was Sie alle für ein Selbstvertrauen haben!”

L: “Ich habe damit gerechnet, dass es dort eine fundierte Ausbildung gibt.”

VR: “Auf einer Internetseite, ernsthaft?”
L: “Jo.”

B1: Warum haben Sie sich nicht bei der Polizeischule beworben?

L: Die Ereignisse haben sich überschlagen.

An diesem Punkt werden fünf Minuten Pause gewährt, da manche der Anwesenden menschliche Bedürfnisse anmelden. Auch ich nutze die Gelegenheit, und gerade als ich durch den Vorraum des Schwurgerichtssaals wieder an meinen Platz zurückkehren will, bemerke ich T, die kurz nach mir durch die Tür kommt.

Den folgenden Dialog habe ich erst danach aus der Erinnerung notiert, weshalb er nicht vollkommen wörtlich ist. Wer eine Übersetzung benötigt, findet sie weiter unten.

“Sie sind Schwizerin, oder?”, spricht T mich an.

Es ist keine Überraschung, dass sie sich über mich wundert – abgesehen vom Verfassungsschützer bin ich die einzige ausdauernde “Zuseherin”. Dass ich beide Prozesstage von früh bis spät durchgehalten habe, muss ihr selbst in ihrem Exil aufgefallen sein. Dass ich wie besessen mitschreibe, vermutlich auch. Und dass ich Schweizerdeutsch spreche, hat sie ja schon bemerkt. In den langen Stunden ihres Ausgesperrtseins hatte sie sicher Zeit, über diese Tatsachen zu rätseln, die aus ihrer Sicht wohl kaum Sinn ergeben.

“Ja”, antworte ich (H).

T: “Lebed Sie do z Graz?”

H: “Nej, ich läbu nit hie.”

T: “Woher chömed Sie denn?”

H: “Üs dum Wallis, das kheert mu doch a mim Dialäkt!”

T: “I bi nüd eso guet i dem, i ghöör das amigs nüd.”

Ach, Mist! Warum erzähle ich es ihr dann??!!

Da ergibt man sich in sein Schicksal als Schweizerin und denkt, man habe sowieso keine Chance, seine Herkunft zu kaschieren, wenn man Dialekt redet. Und dann steht irgendwo im Ausland plötzlich die einzige Landsfrau vor einem, die diesen Dialekt nicht erkannt hätte. FAIL!!!

Ich bin echt eine schlechte Sonnenstaatländerin.

H: “Aha? Bi ew kheer ich z Thurgauischa öü üssa.”

T: “Jo, da glaub i. Sind Sie jetzt us de Schwiz agreist für de Prozess?”

H: “Ja. Äs isch en zimli wiiti Reis, abr öü än wunderscheni Strecka.”

T: “Werum sind Sie denn extra do ane choo?”

H: “Ich interessieru mich fer alls, wa mit dum Fenomän Riichsbirger oder Staatsverweigurer zämmuhängt.”

T: “Ah.” Die Erklärung scheint ihr einzuleuchten. Auf die Erwähnung des Sonnenstaatlandes habe ich wohlweislich verzichtet, da ich davon ausgehe, dass sie es nicht kennt – noch nicht. Auch von ihrem Vater und dem österreichischen Verteidiger habe ich diesen Eindruck: Denn ein Leser des Sonnenstaatlandes – zumal einer, dem in Österreich ein Prozess wegen §246 StGB droht – wäre niemals so offensichtlich uninformiert gewesen über die reichsdeppische Ideologie oder über die in Österreich aufgetretenen Deppen-Gruppierungen und deren Zerschlagung durch die Justiz.

Aber da ist noch ein anderer Aspekt, der T zu denken gibt.

T: “Wie hend Sie denn vo dem Prozess erfahre? Es sind jo au kei Journalischte do…”

Diese Frage kommt auch nicht ganz unerwartet, schliesslich ist das ja wirklich etwas seltsam. Aber das Sonnenstaatland gibt seine Quellen nicht preis.

“Das welti ew nit sägu”, meine ich daher entschuldigend, und T hat Verständnis. Wir begeben uns daraufhin beide wieder in den Schwurgerichtssaal, ich in den “Zuseher”-Bereich und T nach vorne auf ihren Platz.

[Dialog auf Hochdeutsch:]

T: “Sie sind Schweizerin, oder?”

H: “Ja.”

T: “Leben Sie hier in Graz?”

H: “Nein, ich lebe nicht hier.”

T: “Woher kommen Sie denn?”

H: “Aus dem Wallis, das hört man doch an meinem Dialekt!”

T: “Ich bin nicht so gut darin, ich höre das normalerweise nicht.”

H: “Aha? Bei Euch höre ich das Thurgauische auch raus.” [“Euch” steht in meinem Dialekt für “Ihnen”.]

T: “Ja, das glaube ich. Sind Sie jetzt aus der Schweiz angereist für diesen Prozess?”

H: “Ja. Es ist eine ziemlich weite Reise, aber auch eine wunderschöne Strecke.”

T: “Warum sind Sie denn extra hierher gekommen?”

H: “Ich interessiere mich für alles, was mit dem Phänomen Reichsbürger oder Staatsverweigerer zusammenhängt.”

T: “Ah. Wie haben Sie denn von diesem Prozess erfahren? Es sind ja auch keine Journalisten hier…”

H: “Das möchte ich Euch nicht sagen.”

T ist mir sehr freundlich begegnet, und ich verspüre immer noch Mitgefühl mit ihr, nicht nur wegen ihrer langen Verbannung, sondern auch, weil ich mir die Situation für sie emotional schwierig vorstelle.

Gleichzeitig ist mir bewusst, dass sie mich spätestens in ein paar Tagen gar nicht mehr mögen wird. Denn da hier keine Journalisten anwesend sind, werde ich wohl die alleinige Verursacherin jeglicher Medienberichte über den Model-Prozess sein.

Dass das passieren wird, und zwar ohne dass ich selbst auf die Medien zugehe, ist vollkommen klar – nur schon, weil derzeit wegen Carl-Peter Hofmann liechtensteinische Journalisten im SSL mitlesen. Pech für Daniel Model, dass er sich ausgerechnet das Fürstentum als Wohnsitz ausgesucht hat. Oder, passend zu seiner “Neigung zur Esoterik” ausgedrückt: Karma’s a b.itch.

Im Gerichtssaal erreicht die Verluderung der Sitten neue Ausmasse; das Aufstehritual beim Hereinkommen der Richter wurde bereits im Laufe des Nachmittags aufgegeben. Kein Wunder, sind doch der Verfassungsschützer und ich längst die einzigen “Zuseher”. Jetzt trudeln die Richter halt irgendwie einzeln ein und plaudern, bevor sie die Verhandlung fortsetzen, noch ein wenig über die Rechtsgrundlage der Beugehaft.

Schliesslich nimmt L wieder im Zeugenstand Platz, und die Verhandlung wird an der Stelle fortgesetzt, wo sie aufgehört hat: Es geht um Ls Werdegang als ICCJV-Depp, der offenbar mit einer dubiosen Internetseite begonnen hat.

VR: Was hat das [Ihre Ambitionen als Möchtegern-Sheriff] mit karitativer Einstellung zu tun? “Sagen’s mir einen Satz in den Unterlagen, wo es etwas Karitatives gibt!”

L: Für mich hat der ICCJV damals gar noch nicht existiert. Ich habe mich beim ITCCS beworben, aber da ist “ka Antwort kommen”. Dann habe ich “zwei Leute kennengelernt von diesem internationalen Gericht” [meint den ICCJV].

VR: Wer war das?

L: Terrance O’Connor.

[Dieser US-Bürger war der ursprüngliche Initiator und Anführer des Pappnasengerichts. Beim “Walknerhof-Debakel” (Razzia in der “Causa Hollenbach”) wurde er verhaftet, wobei zunächst seine Identität nicht klar war, da er sich nur “Sovereign O’Connor” nannte, keine Papiere auf sich trug und sich anscheinend illegal in Österreich aufhielt. Später wurde er meiner Erinnerung nach in die USA abgeschoben, wo ein Strafverfahren gegen ihn anhängig war.

VR: “Ah, der!” Und wer war der Zweite?

L: Benjamin Brandner. [Sagt mir nichts.]

VR: “Und wos fasziniert Sie jetzt do dra? Sie sand Tischler, in der Diktion von Herrn Model Schreiner.”

L: Ich bin ein sehr guter Schreiner.

VR: “Was ist das beste Holz?”

L: Spricht von Eiche…

[…glaube ich. Die anschliessende kurze Fachsimpelei über Holz unter Hobby- und Berufstischlern habe ich nicht mitgeschrieben, da mich sowas wirklich nicht die Bohne interessiert. Statt dessen war ich zu dieser fortgeschrittenen Zeit froh um eine kleine Schreibpause.]

VR: Und wie kommen’s jetzt zu diesem ‘Gerichtshof’?

L: Ich habe mich halt damals interessiert und war bei Zusammenkünften dabei.

VR: Wann?

L: Der Ursprung war 2014.

VR: Und dann haben Sie nicht gearbeitet?

L: Er habe “sechs oder sieben juristische Schienen” fahren müssen, darunter sei auch das Strafverfahren wegen der “Causa Hollenbach” gewesen. Sein Haus habe er aber freiwillig verkauft.

[Die folgende Passage sollten sich etwaige mitlesende GCCL-Deppen fett mit dem Leuchtstift markieren. (Zuerst ausdrucken nicht vergessen!)]

B1: Wie kommt man von einem Hausverkauf auf Kinderpornos/Kindesmissbrauch?!

L: “Es ist menschlich, dass man Eingaben hat”. Ich wollte helfen, dass Kindesmissbrauch aufgeklärt wird.

VR: Es gibt eine Verurteilung aus 2017. “Und wie geht’s dann weiter?”

L: Weil Marcus Steiner mir “glaubhaft versichert” hat, dass es eine “Anerkennung von der UN” gibt.

VR: “Er sogt a bissi wos anderes. Dass er dazu kommen ist, weil Sie… Haben’s die ‘Anerkennung’ gesehen? Fake!”

L: “I bin ned so guat in Englisch. I hab’s zwei Monate später von einem Übersetzer prüfen lassen, da sind schon Fehler aufgetaucht.”

VR: Sie glaubten, das ist echt?

L: Ich habe es damals für echt gehalten, ja.

VR: “Welche Rolle spielt der Herr, der jetzt do hinten auf der Anklagebank sitzt? Wie kommt Dr. Model jetzt dazu?”

L: Joe Kreissl hat einen Vortrag in der Schweiz gehalten.

VR: Was hat der Herr Model gemacht?
L: Er war nur Zuschauer.

VR: Wo war das? Im Modelhof?

L: Nein, woanders in der Schweiz.

VR: Der Herr Model sagt, Sie und der Herr Steiner seien als “Zwillinge” aufgetreten.

L: Nur weil wir gemeinsam mit dem Auto gefahren sind.

VR: Steiner sagt, er hat gehofft, dass es do Geld gibt. Was ist Ihr Motiv?

L: “Das war im Grunde des, dass der ICCJV als Gerichtshof international bestätigt wird nach dem, was das Völkerrecht vorsieht.”

VR: “Und woraus lesen’s das?”
L: “C.H. Beck – da hab ich das gelesen.”

[Er hat kein konkretes Buch gesagt, nur den Verlag.]

VR: Kennen Sie den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV?

L: Ja.

VR: Und was soll das alles? “Ich hab mich sehr geoutet beim Herrn Model und gesagt, ich verwende das ned amol als Klopapier.” Zitiert aus besagtem “Gründungsvertrag”, “dass der Mensch zu aner Person entfremdet, wos haasst des?”

L: [Stammelt fragmentiertes Reichsdeppen-“Wissen”:] Dass im Gericht heute immer “zur Sache” verhandelt wird.

VR: Das ist die objektive Tatseite. Es gibt auch die subjektive.

L: “Man hat gesagt, dass zu wenig Menschenrecht wahrgenommen wird”. Ich wollte für mich wissen, warum ich mit 57 km/h einen Strafzettel kriagt habe. Ich habe das Radarbild nie gekriegt. Es kam dann zu einem Exekutionsverfahren, das aber später eingestellt wurde.

VR: “Mangels kostendeckenden Vermögens?”
L: “Nein, einfach so.”

VR: “Glück g’habt!” Was hat das mit Grundrechten zu tun und mit sexuellem Missbrauch? “Wissen’s, wos i zum Dr. Model g’sogt hob? ‘Warum fahren die Schweizer in der Schweiz alle so brav und im Ausland gibt es kein Halten mehr?’”

L: “I hab ned gegen die Republik moniert”, ich wollte nur wissen, ob zwei Autos auf dem Foto drauf sind.

VR: “Nochmal, wos hot des mit dem ominösen G’wackel hier zu tun? ‘Völkerrechtlicher Gründungsvertrag’? Als ‘Sheriff’, was tun Sie dann?”

L: “Goar nichts.”

VR: Sie wollten was ändern, was soll die Änderung sein?

L: Das ist nur die rechtliche Grundlage für die Gründung.

VR: Was ist Politeia? Was spricht Platon in seiner Politeia an?

L: Das habe er “damals gewusst”.

VR: “Das haben’s g’wusst?” Zitiert die Pappnasen-Textpassage mit “Methoden der Kontrolle durch unser Gericht, den ICCJV” und fragt: Was sind das für “Methoden”?

L: “Do ist noch goar nix festg’legt g’wesn.”

B2: Warum muss man etwas ändern, wenn es schon Gerichte gibt?

VR: Ich bin ein echter Richter und war echter Sheriff. Ich war ein Jahr lang Privatdetektiv. “Staatsanwalt war i a mol.”

L: Ich habe auch eine Privatdetektiv-Ausbildung, aber “ich hab’s nicht machen können”, weil ich ein Waffenverbot habe nach “Hollenbach”.

B1: “GOTT SEI DANK!!!”

VR: “I tät Ihnen den Führerschein wegnehmen, Sie sand ja ned amol verkehrszuverlässig!” Sie haben jemanden mit einem Messer bedroht!

L: Ich hab niemanden mit einem Messer bedroht!

B1: Haben Sie jemals am Modelhof darüber gesprochen, was damals passiert ist?

L: “Vielleicht mit Herrn Steiner, aber Dr. Model war darüber ned aufgeklärt.” Es ist zwar angesprochen worden, dass es Verfolgung gegeben hat, aber Model war darüber nicht aufgeklärt.

B1: Erinnert L an die Wahrheitspflicht. Er solle sich entscheiden, ob Model im Detail oder gar nicht aufgeklärt war.

L: “Was genau passiert ist, hat er sicher ned g’wusst.”

VR: Woher hat er es denn gewusst?

L: Vor der Verurteilung sicher nicht.

B1: Und danach?

B2: Es gibt einen “High-Council”-Beschluss im Akt, wo ein Punkt die “Causa Hollenbach” war. Wann hatten Sie letztmals Kontakt mit Herrn Model?

L: “Glaub 2020 im Februar oder so.”

B2: “Um wos ging’s do?”
L: Um gemeinsame Zusammenarbeit, Model hat mir die Sanierung eines Wochenend-Hauses angeboten.

B2: Wo?
L: In Sax.

B1: Haben Sie das dann gemacht oder nicht?

L: Ich war zweimal dort, habe alles ausgemessen und eine Beschreibung der Geologie geliefert. Das Fundament war wegen Regenwasser, das von oben kam, schief. Die Sanierung wäre eine Liebesmüh, die es nicht wert ist. Ich musste ablehnen, “weil ich hatte im Herbst eine Hausdurchsuchung, und meine Mutter hat gesagt: ‘Des würd i jetzt ned machen, Geschäfte mit Model’.”

VR: Warum?

L: Weil es als Verdunkelungsgefahr interpretiert werden könnte.

B1: Der Angeklagte hat das anders geschildert. Sie hätten abgelehnt, weil Sie in der Schweiz nicht arbeiten können und ein Baumeister gebraucht worden wäre.

[finis libri IV.]




Strafsache Dr. Model, Teil 11: Konfrontation mit der “Causa Hollenbach” und die letzte goldene Brücke

Transparente der OPPT-Anhänger am Walknerhof in Hollenbach, Juli 2014.

Im Folgenden kommen wieder die “legementierten Sheriffs” des Pappnasengerichts zur Sprache.

Staatsanwältin (StA): Dass Herr Landschützer “Sheriff” war, wussten Sie?

Daniel Model (M): Dass er diesen Titel hatte, ja.

StA: Haben Sie dazu irgendwie beigetragen, dass er diesen Titel bekommen hat? Gestern ging es um ein Foto eines “Sheriffs” in Uniform vor dem Modelhof, wann haben Sie das zum ersten Mal gesehen?

Vorsitzender Richter (VR): “Kennen’s den?”

M: Das war ein Herr Resch.

[Sieh an, M hat über Nacht auch ein wenig recherchiert und wahrscheinlich diesen Artikel der Thurgauer Zeitung gefunden. Dort ist der Vorname inkorrekt wiedergegeben, heisst doch der Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch und hat auch seinen eigenen Faden bei uns im Forum.]

M weiter: Resch erscheint auch im Modelhof, mit Unterschriften. Das Foto habe ich 2016 gesehen, in der ersten Jahreshälfte.

[Steht so in meinen Notizen. Kann sein, dass die falsch sind oder M in dem Moment falsch gelegen hat, denn gestern hat er ausgesagt, er habe dieses Foto erst Ende 2016 gesehen – und wahrscheinlich stammt es auch erst von dann. Der besagte Artikel in der Thurgauer Zeitung thematisiert ja die Anzeige von Dietmar Mühlböck von Anfang November 2016.]

StA: Und das hat Sie nicht dazu gebracht, sich von dieser Verbindung abzuwenden?

M: Es war der erste Hinweis, dass sich Mitglieder benehmen, “als ob”. Ich wollte mit den Mitgliedern sprechen, was sie von diesem Verhalten halten. Dieser Herr Resch ist seither nicht mehr an den Versammlungen gewesen; ich weiss nicht, ob er ausgeschlossen wurde.

StA: Sie unterschreiben einen Beschluss, dass der Herr Landschützer “Chief Sheriff” wird, und sind schockiert, dass jemand in Uniform auf einem Foto posiert?

M: Es ist ein Unterschied, ob es sich nur um einen Titel handelt oder ob man schon auf einem Foto posiert. Letzteres ist eine Selbsternennung.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Sie sind auch selbsternannter Friedensrichter, oder was sonst?”

M: Nein.

B2: “Das Schiff sinkt, Sie sitzen hier seit Stunden und erzeugen meinen Ärger, weil Sie nicht einlenken.”

M: Was hiesse ‘einlenken’?

B2: Sagen, dass es vielleicht doch nicht stimmt, was Sie gestern gesagt haben. Gestehen Sie Fehler ein, Herr Model?

M: “O ja”. Etwa bezüglich des Unterschreibens von Dokumenten, die ich “absolut nicht mittragen kann”.

B2: Haben Sie gewusst, dass Sie den Willibald Landschützer als “Chief Sheriff” mittragen, wenn Sie das unterschreiben?

M: Ja. Aber entscheidend ist, was er damit macht.

B2: Ich sag nur “Causa Hollenbach”!

VR: Deutet auf die Akten, “I hab alles da von Hollenbach!”
Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Wenn man nur googelt, findet man schon, was in Hollenbach Schreckliches passiert ist!

VR: Fängt an, sehr ausführlich aus dem Urteil zur “Causa Hollenbach” zu zitieren, in dem der ganze Sachverhalt in allen erschütternden Details dargelegt ist, und bemerkt: “Soviel zur Menschenwürde und zur Freiheit des Eigentums. Trari trara, die selbsternannten Sheriffs sand da.”

[Ich kann lediglich vermuten, dass es sich um das Urteil des Landesgerichtes Krems vom Prozess im März/April 2017 handelt.

Für die weniger mit dem südlichen Deppentum vertrauten nordsonnenstaatländischen Leser verlinke ich hier ein paar Medienberichte zur “Causa Hollenbach”:

Von 2014, unmittelbar nach den Ereignissen in und um Hollenbach:

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen “One People’s Public Trust”

OPPT: Wie die Verschwörung nach Hollenbach kam

Vom Prozess am Landesgericht Krems 2017:

Staatsverweigerer-Prozess in Krems fortgesetzt

Strenge Sicherheitsvorkehrungen bei OPPT-Prozess in Krems

Aus dem ersten der verlinkten Artikel lässt sich die “Causa Hollenbach” gut zusammenfassen; hier ein verkürztes Zitat:

Es gehe um versuchte schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch […] Beim Polizeieinsatz in der Waldviertler Gemeinde Waidhofen an der Thaya am Montag ist ein mutmaßlicher OPPT-Anführer festgenommen worden [nämlich der US-Bürger Terrance O’Connor].

Mitglieder der Gruppierung […] bezeichnen die Republik als Unternehmen und negieren die österreichische Rechtsordnung, weil diese dem von ihnen vertretenen “Common Law” untergeordnet sei.

Die Aktionen der Gruppe richten sich […] “in erster Linie gegen die gerichtlich bestellte Sachwalterin, aber auch gegen weitere am Verfahren beteiligte Personen”. Gruppenmitglieder gaben vor, Organe des “International Common Law Court of Justice” zu sein, erstellten “Vorladungen”, “Handlungsaufforderungen” und “Haftbefehle”, in denen die Sachwalterin unter anderem “mit dem Entzug der persönlichen Freiheit und der Einziehung ihres Vermögens bedroht” worden sei.

Der von OPPT erlassene “Haftbefehl” wurde Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen […] und Dobersberg übergeben.

“Für Montag wurde in Hollenbach auf der Liegenschaft eines Mitglieds der Gruppe eine ‘Gerichtsverhandlung’ anberaumt” […] Zuvor sei von zwei Personen versucht worden, der Sachwalterin auf deren Liegenschaft eine Vorladung zu dieser Gerichtsverhandlung auszuhändigen, “wobei eine Person deutlich sichtbar ein Messer am Gürtel trug”

Die bedrohte Rechtsanwältin soll von den selbsternannten Sheriffs in Todesangst versetzt worden sein und habe sich einem Entführungsversuch durch mehrere Deppen nur dank der Waffe entziehen können, die sie wegen der wiederholten Drangsalierung bei sich getragen habe.]

Der VR zitiert weiter aus dem Urteil, wobei er auch die berühmte Haftbefehlsübergabe durch “legementierte Sheriffs” in der Polizeistation Waidhofen erwähnt.

M: Das ist erschütternd.

VR: Das geht noch sieben Seiten weiter, was die getan haben. Auf der Polizeistation Dobersberg haben sie einen “Amtsaushang” gemacht, mit Messern die Rechtsanwältin aufgesucht, einen “Haftbefehl” gegen den Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, ausgestellt. “Alter Schwede”, was denen gut täte, sei eine “Einweisung”, “da kriegen’s einen grossen Hof und können Gericht spielen”.

Zitiert weiter: An die Opfer seien auch Geldforderungen gestellt worden; erwähnt eine Forderung über 6’666’666 Euro, die in ein US-amerikanisches Schuldenregister eingetragen worden sei. Das sei 2014 passiert. “Sie wollen nicht zugestehen, dass da massive Fehler passiert sind?”

M: “Nein, nein! Sie haben die Erwartung, dass in der Schweiz Kenntnis von diesen Ereignissen sein sollte.” Ich hätte mich nie mit dem ICCJV eingelassen, wenn ich davon gewusst hätte!

[Obwohl auch ich mich über M ärgere, dass er nicht wenigstens schon bei der Anzeige von Mühlböck die Konsequenzen gezogen und den ICCJV konsequent vor die Tür gesetzt hat, muss ich doch eines sagen:

Im Jahr 2015 hatte ich, die ich heute in Zeitungsartikeln als “Kennerin der Reichsbürger-Szene” bezeichnet werde, keine Ahnung, dass es in der Schweiz überhaupt auch Reichsdeppen gibt!

Dabei wusste ich immerhin, dass es Reichsdeppen in Deutschland gibt und hatte sogar bereits 2014 von der “Causa Hollenbach” in Österreich gehört. Aber selbst mit diesem Wissen war ich damals ziemlich allein in der Schweiz, und noch 2020/2021 musste ich verschiedenen Wortmarkensöldnern von Anfang erklären, was Reichsdeppen überhaupt sind, weil diese Söldner noch keinerlei “Feindberührung” gehabt oder davon gehört hatten!

Meine ersten Wahrnehmungen von Reichsdeppen in der Schweiz führten unmittelbar zu meiner Registrierung im SSL-Forum, und wenn ich in mein Profil schaue, dann war das Anfang 2017.

=> Somit könnte ich es M gar nicht mit gutem Gewissen vorwerfen, dass er zumindest anfänglich diesen Deppen aus Österreich ganz unbedarft begegnet ist und dabei nicht geahnt hat, dass es die Szene, der diese entstammen, überhaupt gibt.

Dass er so manches von dem, was die Deppen dann verzapften – etwa die Idee, ein eigenes “Gericht” zu gründen – sofort als Bulls.hit hätte erkennen müssen, und dass ihn die festgestellten Ungereimtheiten früher zur Distanzierung hätten bringen müssen, ist natürlich ein anderes Problem. Da verstehe ich den Unmut der Richter völlig.

Aber es ist wichtig zu verstehen: In der Schweiz herrschten in der fraglichen Zeit wirklich nicht dieselben Voraussetzungen wie in Österreich, was die Bekanntheit von “Staatsverweigerern” angeht. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Aspekt dem Gericht gänzlich unbekannt war.]

VR: Die Erwartung ist, dass wenn ich mich einlasse, ich mir das genau anschau.

B1: Sie wussten, dass es “Sheriffs” gibt.

M: Sie sagen: Ich hätte es prüfen müssen und hätte es dann gemerkt und mich nicht eingelassen. Das stimmt.

Meine Prüfung bestand darin, dass ich jeden “gescreent” habe. Die Erkenntnis kam erst 2016 durch den Vorwurf der Nötigung in der Anzeige des Herrn Mühlböck. Sie können mir vorhalten, dass es noch bis Mai 2017 ging, bis ich die rausgeschmissen habe. Nicht einmal dann war mir die “Causa Hollenbach” in dieser Schrecklichkeit bekannt! Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich nicht in Ihrer österreichischen Welt lebe! Ich hege kein staatsfeindliches Gedankengut gegen die Republik Österreich. Als der Vorwurf der Nötigung kam, habe ich gefragt: “Um Gottes Willen, was ist hier los?” Ich bin erschüttert über meinen Fehler, und ich mache alles hier vor Gericht…

Der VR unterbricht M hier, wobei ich den Beginn seiner Äusserung nicht notieren konnte; meinen Notizen an dieser Stelle ist nur zu entnehmen, dass wohl wieder das Wort “Einweisung” fiel.

VR: “Gibt es ka Foto, wo der Herr Model mit einem Richtertalar oder einer Uniform usw. drauf ist?”

[Ach, Talare heissen die Dinger hier! Sowas tragen bei uns die reformierten Pfarrer.]

VR weiter: Kann das nicht sein, dass die – alle pleite – gedacht haben: Da ist ein Schweizer, der hat Geldmittel?

M: Ja.

VR: “Herr Dr., kommen wir langsam auf einen grünen Pfad?” [Es klang tatsächlich wie “Pfad”.]

M: “Aus der Rückschau sehe ich aus wie der absolut letzte Neger.”

[M hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M weiter: Aber mein Leben spielt sich auch vorwärts ab. Ich bin hier der Bittsteller. Jetzt, wo gesagt wird: “Sie haben so einen Verbrecher auch noch zum Sheriff ernannt”, da muss ich zu Kreuze kriechen!

Der VR erinnert wieder an die “Due-Diligence”-Prüfungen. Es gebe doch Alarmglocken.

M: Gibt ihm Recht. “Ich bin ein Spezialist in Firmendurchleuchtung und eine absolute Flasche in Menschenkenntnis”.

StA: Sie haben das Interview schon selber angesprochen: “Daniel Model, Fantast oder Visionär”. Da sprechen Sie eindeutig die “Causa Hollenbach” an.

Die StA zitiert die entsprechende Passage, und ich tue es ihr hier gleich:

[Frage:] Wie stehen Sie selbst zu den erhobenen Vorwürfen von u. a. auch Mitarbeitern des ICCJV bezüglich Nötigung, Amtsmissbrauch und beharrlicher Verfolgung? Haben Sie sich mit dem Fall beschäftigt?

[Antwort Model:] Ich weiss nur, dass mehrere österreichische Staatsbürger, darunter auch Mitarbeiter des ICCJV, sich schützend vor eine Frau gestellt haben, die hätte bevormundet werden sollen (und es heute wahrscheinlich auch ist). Der Staat hat darauf mit Hausdurchsuchungen und Konfiskationen durch Spezialeinheiten der Polizei reagiert.

StA: “Vor wem soll sie beschützt werden, vor der österreichischen Gerichtsbarkeit?”

M: Davor, dass sie bevormundet wird.

StA: Das heisst: vor dem österreichischen Staat.

VR: Liest auch aus der Passage vor und kritisiert die Formulierungen, “Hausdurchsuchungen” sei Quatsch, die Polizei konfisziere nicht, das sei nicht “der Staat” gewesen.

StA: Das heisst, Sie haben im März 2017 gewusst, dass es ein Ermittlungsverfahren gab.

VR: Erklärt kurz das österreichische Recht zum Thema Sachwalterschaft; es gehe nicht darum, zu bevormunden. “Nur dass’s wissen, mit wem Sie’s z tuan ham, i woar sölber 7 Joahr Polizist. Sheriff!” Sie sagen: ‘Der Staat reagiert’. Finden’s den Antwortsatz seriös?

M: Ich habe seit Ende 2016 Mitglieder aus Österreich befragt, was los ist, und habe [in dem Artikel] ihre Worte wiedergegeben. Im Mai 2017 habe ich den ICCJV rausgeschmissen.

StA: “Aber im März haben Sie über die ‘Causa Hollenbach’ anscheinend B’scheid g’wusst.”

M: Ich habe mit dieser Mühlböck-Geschichte begonnen zu bohren. Dann kamen Antworten z.B. von Willibald Landschützer, der das anders sieht. Im Mai wusste ich nicht viel mehr als im März, habe aber entschieden: Rausschmiss. Vielleicht bin ich für dieses Googeln zu alt. Ich war absolut nicht im Bild. Ich bin Herrn Mühlböck, über den ich mich geärgert habe, …

[Schade, dass M diesen Satz nicht beendet hat. Ich hätte zu gern gewusst, ob er gesagt hätte: “dankbar”.]

M weiter: Meine Erschütterung wächst, ja.

StA: Nächster Absatz im Interview.

VR: Zitiert, und ich tue es ihm gleich:

[Frage:] Die Organisation des ICCJV hat lediglich Gastrecht im Modelhof. Würde sie bei einer Verurteilung dieses Gastrecht verlieren?

[Antwort Model:] Der Staat ist hier Partei und entscheidet in eigener Sache, ist also befangen. Die Gewaltenteilung ist eine Idee, die in der Praxis nicht wirklich realisiert werden konnte. Staatsanwalt und Richter erhalten ihre Bezahlung von derselben Institution. An die Bürger sind markant höhere Anforderungen in Sachen Unabhängigkeit gestellt. Durch die Schaffung von zwei Rechtssystemen, dem öffentlichen und dem privaten, verfügt der Staat über sein eigenes Recht, welches in der Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit gegen die Interessen des Einzelnen a priori die besseren Karten hat. Als Hausherr im Modelhof behalte ich aber jederzeit die Möglichkeit, über das Gastrecht zu entscheiden.

VR: M sage im Artikel bezüglich der Bezahlung quasi, Richter und Staatsanwälte seien nicht unabhängig. “Wenn Sie wissen, was wir kriagn, werden Sie weinen! I mach das ned aus ideologischen Gründen, i bin von der Gesetzeslage her verpflichtet!”

StA: Auf die Frage, ob Sie dem ICCJV das Gastrecht nach einer Verurteilung entziehen würden, sagten Sie nicht Ja, sondern “das Gastrecht obliegt mir”.

M: Das verstehe ich inhaltlich nicht.

StA: Sie haben schon gewusst, dass es strafrechtliche Probleme in Österreich gibt, aber dem ICCJV trotzdem nicht das Gastrecht entzogen?

M: Mitglieder des ICCJV waren in den Hollenbach-Fall involviert, aber ich wusste nicht, ob es den ICCJV damals schon gab.

StA: Da steht etwas von der Organisation des ICCJV.

M: Ich habe nicht die Organisation gemeint.

StA: Dann haben Sie die Frage falsch verstanden. Da steht: Sie entscheiden über das Gastrecht. Also haben Sie sich nicht abgewandt.

M: Ich habe den “ICCJV International” beherbergt, da war auch Deutschland und die Schweiz dabei.

B2: Wie ist es zu diesem Interview gekommen? Das Urteil gegen den ICCJV ist vom 15.03., das Interview vom 23.03. Der Journalist hat Sie sicher gebrieft!

M: “Absolut nicht.”

B2: Ich gehe davon aus, dass ein Journalist mir, wenn ich vorgebe, nicht informiert zu sein, Informationen gibt.

VR: Zitiert eine weitere Passage aus demselben Artikel, woraus er den Schluss zieht, dass schon so etwas wie ein Briefing stattgefunden haben müsse.

M: Der Journalist hat mich nicht gebrieft. “So fair arbeiten Journalisten nicht”.

Alle Richter: Haben Sie das nach der Veröffentlichung gelesen?

M: Sehr wahrscheinlich ja. Die Due-Diligence-Prüfung startet jetzt.

B2: Ich glaub Ihnen nicht, dass Sie nichts gewusst haben. Marcus Steiner und Co. waren stolz auf das, was sie gemacht haben. Es gab Versammlungen, wo sie davon erzählt haben.

M: Die Kernaussage war: ‘Wir sind liebe, gute Menschen und beschützen die Schwachen’.

B2: Und Sie haben nicht nachgefragt, wie? Das ist wie beim Staatenbund Österreich, wo alle den Staat ablehnen, aber Arbeitslosengeld etc. kassieren. “Na gratuliere”.

M: “Meine Ausdrucksweise hat nicht diese Markenzeichen, die Sie sich wünschen.”

B2: Sie hätten sagen sollen: “Nachdem ich Kenntnis erhalten habe” von der “Causa Hollenbach”, ist jetzt Schluss mit Modelhof.

VR: Im Interview kommt auch die Frage: “Stört Sie die Bezeichnung des ‘Staatsverweigerers’?” Zitiert Ms Antwort. “Kein Wort, dass Sie sogn: I bin kan Staatsverweigerer”. Sie transformieren 1:1, was Ihnen irgendwelche Österreicher erzählen.

M: Hintergrund sei das “offensichtlich einseitige Statement” Landschützers. “Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich etwas einseitig wiedergegeben habe.” Ich muss es korrigieren, wenn jemand sagt: “Industrieller und Utopist”. Ein Utopist lebt in einer Fantasiewelt.

Beisitzede Richterin 1 (B1): “Und wo leben Sie in Ihrem ‘Avalon’?”

M: “Avalon” ist nicht staatsfeindlich, es ist eine Kulturinitiative. Und die Architektur des Modelhofes ist “ungewohnt”.

VR: Was ist ungewohnt?

M: Die Sandsteinsäulen im Inneren beispielsweise. Es gibt auch Elemente der Antrosophie von Rudolf Steiner.

VR: Sie meinen also individuell. “Ausweisen muas i mi ned, wenn ich bei Ihnen reingehe? Gibt’s a Grenze?”

M: Nein.

B1: Was ist in Ihrem Leben passiert, dass Sie dermassen gegen den Staat sind, Hass und Misstrauen schüren?

M: Hass gibt es bei mir nicht. Es ist gerade diese “Misstrauenskultur”, die zur Gründung des Selbststaates, das heisst “Individuums” führte. Nichts ist in meinem Leben passiert.

B1: Aber wann kam das?

M: Das ist schwer nachzuvollziehen, es gab keine Meilensteine.

B1: Ob es eine spezielle Figur gebe, die M beeinflusst habe, ein Vorbild?

M: Erwähnt die Austrian School of Economics und Ludwig von Mises. Dieser habe ein Ökonomie-Verständnis, das besage, dass die Prosperität wächst, wenn die Freiheit der Akteure gross ist. Auch seine Nachfolger hätten “in diese Kerbe gehauen”.

B1: Das sei Wirtschaftstheorie und unproblematisch. Der ICCJV sei eine “ganz andere Hausnummer”. “Wann sind Sie zu diesem Gedankengut gekommen?”

M: Mich hat an dieser “Initiative” die internationale Komponente und die Freiheit fasziniert.

B1: Warum ist der Herr Dr. überhaupt bei einem Seminar, wo sich so dubiose Herrschaften [wie Landschützer und Kreissl] befinden?

M: Da waren Vortragende zum Thema “alternative Lebensart”.

VR: “Fühlten Sie sich durch die Ehe eingeschränkt?”
B1: War der Scheidungsgrund, dass Ihre Frau das Gedankengut nicht mittrug?

M: “Einer der”.

B1: Hat Ihnen das nicht zu denken gegeben?

M: Absolut. Aber die besagte Veranstaltung haben wir zusammen besucht.

B1: Hat Ihre Frau bei der ICCJV-Einladung nicht gesagt: “Pass auf, das sind Spinner”?

M: Doch.

B1: Trotzdem recherchieren Sie nicht?

VR: Kannte Ihre Tochter den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” im Zeitraum 2015-17?

M: Nein.

B1: “Letzte goldene Brücke: Kann es sein, dass Sie gedanklich falsch abgebogen sind?” Geben Sie Fehler zu? “Ich habe Schuld auf mich geladen”? “Achtung, goldene Brücke, letztmalig!”

M: Ja. In Sachen Menschenkenntnis sei ihm eine “granatenmässige Fehlbeurteilung” unterlaufen.

[finis libri III. Incipit liber IV.]

B1: Wenn Sie ein Geständnis ablegen, dann ist das ein Milderungsgrund, wenn es zur Verurteilung kommt. Wollen Sie diesen Milderungsgrund?

M: “Ich ringe mit der Schuldhaftigkeit meiner Uninformiertheit. ich muss auch zur Kenntnis nehmen, dass ich getäuscht wurde”.

B1: Die Kernfrage ist: Haben Sie Schuld auf sich geladen?

M: Ich ringe damit.

B1: Das müssen Sie mit sich ausmachen. Ein Geständnis muss reumütig sein. Die Beweislage ist erdrückend! Mildernd wird sich ein Geständnis nur auswirken, wenn es reumütig ist.

M: [In meinen Notizen steht nur: “Bla”.]

B1: Was ich primär raushöre, ist Selbstmitleid. Das widert mich an, in Kinderporno-Prozessen ist das auch immer wieder so. Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig? Jetzt ist der Zeitpunkt.

M: [Schweigt einige Sekunden lang] Darf ich Rücksprache halten?

Der VR verordnet daraufhin 30 Minuten Pause.

B1: “Pause bis 15 Uhr, gehen’s in sich, das ist die letzte Chance!”

Im Bewusstsein, dass diese 30 Minuten die “Mittagspause” sein werden, raffe ich meine Sachen zusammen und eile aus dem Schwurgerichtssaal, um mich, anders als gestern, um die Energiezufuhr zu kümmern. An einer Ecke unweit des Gerichtes gibt es einen SPAR, den ich schon von meinem früheren Gerichtstourismus her kenne; da will ich jetzt hin.

Als ich die Eingangshalle durchquere, bemerke ich, dass vor mir gerade Marcus Steiner und Wolfgang Empacher das Gebäude verlassen. Ich lasse Empacher an der Ausgangsschleuse sogar noch den Vortritt. Da sage noch einer, wir vom Sonnenstaatland seien nicht die Netten!

Als ich selber ins Freie gelange, sind der General Director des Pappnasengerichts und sein Vize vor dem Gebäude am Rauchen. Im Vorbeigehen kann ich es mir absolut nicht verkneifen, zu feixen: “Sie sind jetzt also der ICCJV!”

“Jo”, entgegnet Steiner in einem fast schon frechen Tonfall. Während ich lachend weiter zum SPAR gehe, frage ich mich direkt, ob er immer noch stolz darauf ist, die Oberpappnase gewesen zu sein.

Und wäre die Mittagspause nicht so knapp bemessen gewesen, so hätte ich wahrscheinlich den Leichtsinn gehabt, mich noch ein bisschen mehr mit den Pappnasen zu unterhalten.

Nach erledigter Energiezufuhr sitze ich wieder im Schwurgerichtssaal, nur um festzustellen, dass sich meine Erwartung erfüllt, die Pause werde einmal mehr weitaus länger dauern als angekündigt. In der verbleibenden Zeit beteilige ich mich ein wenig an der beobachteten Verluderung der Sitten im Gerichtssaal, indem ich mein Handy einschalte und ins SSL-Forum schaue.

Schon seit vor der Pause bin ich die einzige “Zuseherin” abgesehen von dem Verfassungsschützer, der aber nur hier ist, weil er den Auftrag hat, der Verhandlung beizuwohnen, und dessen Beitrag zur Sittenverluderung im Abnehmen seiner Maske besteht.

Um 15:29 geht es weiter.

VR: “Wollen’s uns etwas sagen, Herr Model?”

B1: “Wie sieht’s aus?”

M: Ich bin definitiv in Reue, was meinen Mangel an Sorgfalt betrifft. Moralisch bin ich erschüttert, dass man solche … [wohl ein Wort, das ich nicht gehört habe] vornimmt. Strafrechtlich braucht es einen Vorsatz, den habe ich definitiv nicht, auch Eventualvorsatz nicht. Ich muss rein sachlich sagen, dass ich keine Schuld im strafrechtlichen Sinne eingestehen kann. Moralisch bin ich erschüttert.

B1: Das interessiert uns nicht. Schuldig, ja oder nein?

M: Nein.

Nachdem diese Frage nun nach Stunden der Vernehmung endlich beantwortet ist, können noch der Verteidiger (V) und die Geschworenen Fragen stellen.

V: Haben Sie die Gegenausführung zur Anklageschrift mit uns gemeinsam erarbeitet?

M: Ja.

V: Hatten Sie 2015, 16, 17 jemals die Intention, eine staatsfeindliche Verbindung zu unterstützen oder zu begleiten?

M: Nein.

V: Fühlen Sie sich im Nachhinein durch die von der Staatsanwaltschaft genannten Zeugen getäuscht und hinters Licht geführt?

M: Ja.

V: Danke, ich habe geendet.

Geschworener G1: Sie haben einiges im Eiertanz geredet. Wie vielen Personen im ICCJV haben Sie Geld gegeben ausser Landschützer und Zimmermann?

M: Höchstens noch einem ausser denen.

G1: Wieviel Geld ist da geflossen?

M: Für die Autoreparatur von Herrn Zimmermann etwa 5000 Euro, dann das Darlehen an Herrn Landschützer, Nr. 3 waren vielleicht noch einmal 5000.

G1: Ein renommiertes Unternehmen schreibt auch seine Zahlen nieder. Ist es in der Schweiz üblich, Spesenabrechnungen zu stellen und nie etwas zu kassieren?

M: Nein.

G1: Sie haben gesagt: Einige Dutzend Tausend sind irgendwo hingeflossen. Waren Sie wirklich so spendenfreudig oder wollten Sie die Tätigkeit des ICCJV unterstützen?

M: Ich glaube, Sie meinen die Rechnungsstellungen, dieses Geld ist nicht geflossen.

G1: Aber bei Ihren Mitarbeitern haben Sie 1990 das abgestellt.

M: Ich war noch nicht in einer führenden Position, aber ja.

G1: Können Sie uns Ihren ICCJV-Ausweis zeigen?

M: Nein, den habe ich schon lange “weggeschmissen”.

Geschworener G2: Wenn ich jemanden rauswerfe und die schulden mir noch Geld, würde ich den Betrag einfordern.

M: Erstens, der ICCJV hatte kein Geld…

G2: Wenn ich mich mit einer Organisation zerstreite, schenke ich ihr dann mehrere 1000 Euro?

M: Das war kein Geschenk. Von den vier Vorwürfen habe ich … eingeräumt [leider habe ich hier die entscheidende Stelle nicht verstanden].

G2: Das heisst für mich, dass Sie den ICCJV aktiv unterstützt haben, auch als Sie nicht mehr aktiv dabei waren.

G1: Sie haben auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach Ihrem Vermögen nicht geantwortet. Warum?

M: Das ist doch noch zur Sprache gekommen. Eine Bewertung wollte ich nicht machen, weil eine Bewertung etwas suggeriert, was nicht da ist.

G1: Zeigt ein Dokument, worin stehe, Ms Vermögen werde auf 200-300 Millionen Franken geschätzt, und meint: Es wundert mich, dass Sie das nicht sagen wollten.

Die Befragung ist nun zu Ende.

V möchte wissen, ob man nun die Tochter von M hereinholen könne, um sie zu fragen, ob sie eine Aussage tätigen will.

Der VR meint statt dessen: Wir fangen mit Steiner an. Das wird nicht so lange dauern. “Zeuge Marcus Steiner!”




Strafsache Dr. Model, Teil 10: Schweizerdeutsch in Graz und eine verhängnisvolle Mailadresse

Unterschrift Models mit “Fingerprint” auf einem ICCJV-Dokument

Die Tür zwischen dem Schwurgerichtssaal und seinem Vorraum ist ein echtes Phänomen: Wenn man keine besondere Vorsicht walten lässt, fällt sie mit einem so lauten Knall zu, dass man meinen könnte, im Gericht werde geschossen. Genau das passiert mir jetzt gerade. WAMM! Oje, wie peinlich.

Im Vorraum schmachtet noch immer die als mögliche Zeugin verbannte Tochter und Verteidigerin von Daniel Model (T). Als sie mich wegen des Knalls zusammenfahren sieht, bemerkt sie mit einem Lächeln, dem Vorsitzenden Richter sei das mit der Tür vorhin auch passiert.

Dem Richter? Das muss mir wohl entgangen sein. Was mir hingegen nicht entgeht, ist, dass T jetzt plötzlich Schweizerdeutsch mit mir spricht. Ich habe es ja geahnt.

Naja, was soll’s. Zwischen T und mir (H) entspinnt sich daraufhin in etwa folgender Dialog, den ich nur aus der Erinnerung wiedergeben kann (Übersetzung im Spoiler):

T: “Isch jetzt Pause?”

H: “Ja, füüf Minüte, aber wahrschiinli wärdunst de wider zwänzg. Iär Ärmschte, iär miässt ja immer no voorna wartu.”

T: “Ja. Debii ghöör ich zum Verteidiger-Team. Mir hend vorher extra no mit em Richter telefoniert und abklärt, dass alles i Ornig isch, und jetzt schmeisst er mi eifach use. – Schloht er sich guet?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Fer mich isch das schwär z sägu. Ich glöübu bi de Richtera chunnt är nit äso güöt a.”

T: “Jo, das glaub i au. D Richter sind vorignoh. – Wie gseht denn s ungfähri Programm vo de Verhandlig jetzt uus?”

[Übersetzung:

T: “Ist jetzt Pause?”

H: “Ja, fünf Minuten, aber wahrscheinlich werden es dann wieder zwanzig. Ihr Ärmste, ihr müsst ja immer noch hier draussen warten.” [“Ihr” steht in meinem Dialekt für “Sie”.]

T: “Ja. Dabei gehöre ich zum Verteidiger-Team. Wir haben vorher extra noch mit dem Richter telefoniert und abgeklärt, dass alles in Ordnung ist, und jetzt schmeisst er mich einfach raus. – Schlägt er sich gut?”

[Mit der letzten Frage meint sie wieder ihren Vater. Oje, wie sage ich es ihr bloss? Nach einigen Sekunden des Zögerns versuche ich es mit folgender Formulierung:]

H: “Für mich ist das schwer zu sagen. Ich glaube, bei den Richtern kommt er nicht so gut an.”

T: “Ja, das glaube ich auch. Die Richter sind voreingenommen. – Wie sieht denn das ungefähre Programm der Verhandlung jetzt aus?”]

Da fragt sie mich ja was. Stand jetzt würde ich nicht einmal darauf wetten, dass die Vernehmung ihres Vaters am Ende dieses Tages abgeschlossen sein wird. Jedenfalls wird T vermutlich noch stundenlang hier ausharren müssen, ohne etwas für ihren Vater tun zu können.

Eine seltsame und längst überwunden geglaubte Gemütsregung beschleicht mich: Mitgefühl.

Hinderlich, lästig, unsonnenstaatländisch. Aber es ist da.

Ich möchte präzisieren: Mitgefühl mit T, nicht mit ihrem Vater.

Auf Ts Frage nach dem Programm brauche ich nicht mehr zu antworten, denn in diesem Moment kommt Daniel Model (M) aus dem Schwurgerichtssaal. Ich lasse die beiden allein und gehe weiter in die Eingangshalle des Landesgerichtes. Beim Verlassen des Vorraums bekomme ich noch mit, wie M merklich erschüttert zu T sagt, das Gericht habe ihn “bedroht”. Angesichts der Ereignisse der letzten halben Stunde sieht er wohl langsam seine Felle davonschwimmen…

In der Eingangshalle fällt mein Blick auf den ICCJV, vertreten durch General Director Steiner, dessen Vize Empacher, General Chief Sheriff bzw. Chief Financial Officer Landschützer und zwei weibliche Entitäten, von denen eine wohl Doris Schweizer ist. Und die andere? Ob die gesuchte Frau “Pochmann” doch noch aufgetaucht ist? Die Antwort werde ich nicht erfahren.

Jedenfalls lümmelt das Pappnasengericht auf einigen Stühlen rum, die in einer Ecke um einen Tisch gruppiert sind, und trinkt Kaffee wie vom echten Richter angeregt.

Hier müssen die ICCJV-Deppen also warten? Ein bisschen wirken sie wie ausgestellt in einem Affenkäfig, und ich mustere sie aus einigen Metern Entfernung ziemlich unverhohlen, während die Maske mein breites Grinsen verbirgt. Argwöhnisch erwidern sie meine Blicke, doch ich gehe nicht davon aus, dass sie ahnen, welch fiese Prozessbeobachterin aus dem südwestlichen Sonnenstaatland vor ihnen steht.

Wenig später sitze ich wieder auf meinem Platz im Schwurgerichtssaal. Um 12:03 wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Haben Sie die Pause genutzt und mit Ihrem Verteidiger gesprochen?

M: Ja. Da steht nichts von Anerkennung. [Gemeint ist: Im ‘Wiener Statut’, von dem vor der Pause die Rede war, stehe nichts davon, dass es um die Anerkennung des ICCJV durch internationale Organisationen gehe.]

B1: Nicht herumeiern! Bekennen’s sich schuldig oder nicht schuldig?

Der Vorsitzende Richter (VR) bemerkt, er habe unter “ON fünfhundertaanadochzg”, Aktenseite soundsoviel, eine Liste mit Unterschriften und “Fingerprints” von ICCJV-Mitgliedern, M sei da auch dabei.

[Vom Zusammenhang her dürfte es sich um die Unterzeichner des ‘Wiener Statuts’ handeln, da der Verteidiger (V) vor der Pause gesagt hat, M und ihm liege keine unterzeichnete Version davon vor.

“ON X, Aktenseite Y” sind übrigens die Koordinaten, mit denen man sich in dem furchteinflössenden Berg von ICCJV-Akten zurechtfindet, der sich physisch hinter den Richtern türmt. Ich habe es nicht für sinnvoll befunden, diese Angaben jeweils niederzuschreiben, aber sie wurden bei jedem Dokument, das zur Sprache kam, genannt.]

M: “Gut, das hab ich unterzeichnet.”

VR: “Wissen’s, wo das dann war?”

M: “Ich war immer nur in Müllheim in Sachen ICCJV. Es muss in Müllheim gewesen sein.”

(Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern verfolgt, betritt den Saal und setzt sich diesmal klugerweise in die hinterste Reihe.)

VR: Am 25.08.18 sei M nicht mehr offiziell beim ICCJV dabeigewesen. Es gebe eine Audio-Aufnahme von einem “High-Council”-Treffen an diesem Datum. Zitiert aus deren Transkript Marcus Steiners einleitende Worte, dass man etwas verspätet angefangen habe, und bemerkt, danach sei “ein wenig gestritten” worden, “es geht zur Sache”. Nach dem, was der VR im Folgenden zitiert, ging es ums Unterschreiben oder nicht Unterschreiben irgendwelcher Pappnasendokumente; Steiner wird zitiert: “Wenn er nicht unterschreibt, kann er aussi gehen”.

[Ich kann nur mutmassen, dass es sich dabei um den Streit mit Willibald Landschützer handelte, aufgrund dessen dieser im Jahr 2018 um seine Position beim ICCJV fürchten musste. Es wurde M jedenfalls nicht vorgeworfen, an diesem Treffen teilgenommen zu haben.

Im Folgenden fehlen möglicherweise einige den Zusammenhang erhellende Sätze und wahrscheinlich eine Antwort Ms. In dieser Phase des Prozesses stand M sichtlich unter Druck und hat teilweise seine Antworten genuschelt, sodass ich sie nicht verstehen konnte.

Jedenfalls fragt der VR nach ausgiebigem Zitieren und Verspotten von Sätzen aus dem Transkript:]

VR: Sie haben dem ICCJV den Modelhof zur Verfügung gestellt und nicht gedacht, dass das “eine Gruppierung” ist?

[Hier fehlt vermutlich mindestens Ms Antwort.]

VR: “OK, i gib’s auf. Sie kennen den Satz: ‘Jeder ist seines Glückes Schmied’.”

Mit dieser Bemerkung übergibt er das Wort der Staatsanwältin (StA).

StA: Bezieht sich auf dieselbe Aufnahme vom 25.08.18. An dem Gespräch habe auch Eva Pochmann teilgenommen, und es sei um das Gold gegangen. Landschützer äussere sich in der Aufnahme folgendermassen: Marcus Steiner habe die Aktion mit dem Gold vorgeschlagen, und er [Landschützer] sei der “Bote” gewesen, der das Gold entgegennehmen sollte. Gemäss meinen Notizen habe dann eine “Frau Zimmermann” – vielleicht die nicht wesentlich bessere Hälfte von Ullrich Zimmermann? – gefragt, ob Landschützer das Gold privat entgegengenommen habe, und Landschützer habe entgegnet: Nein, für den ICCJV.

M: Ich habe das Gold gegeben aufgrund eines mündlichen Darlehensvertrages zwischen mir und Herrn Landschützer. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass es eine andere Deutung durch Herrn Landschützer im Jahr 2018 gibt. Damals ging es um Herrn Landschützers Ausschluss, und er wollte die Aquisition des Goldes als seinen Verdienst für den ICCJV darstellen, um nicht rauszufliegen. Das ist aber nur meine Interpretation.

VR: Landschützer sage: “Wir wollten da nicht viel drüber schreiben”. Später gebe es dann plötzlich eine Bestätigung, dass es sich um ein Darlehen handle. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt”.

StA: Bezieht sich nun auf den Beschluss mit der Eigentumsübertragung der “Teeküche” und wendet sich an M: “Da steht drin, Sie hätten dem ICCJV Mittel zur Verfügung gestellt und dafür kriegen Sie die Küche. Da steht auch, Sie hätten einen Imageschaden erlitten” wegen der Medienberichte.

M: Wann war das?

StA: Am 07.10.17.

[Das ist auch das Datum, an bzw. nach dem die Staatsanwaltschaft das Ende der Müllheimer Phase des Pappnasengerichts ansetzt.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… die im Eigentum der ISA befindliche Teeküche, welche im Keller des Modelhofes installiert ist”, das Schreiben sei übrigens “an alle Mitglieder und Beamte des ICCJV” gegangen. Liest weiter vor, die Übertragung erfolge “ohne Gegenrechnung” und meint: “Des san, tschuldigung, alle Neger. Was sagen’s dazu? Des is jetzt das i-Punktl am i”.

[Der VR hat es so gesagt, ich gebe es nur wieder O:)]

M: “Was soll ich dazu sagen?”

VR: “Da steht: ‘Mit zeitlichen, finanziellen und materiellen Mitteln’ haben’s an unterstützt. Schreibt der Herr Steiner.”

M: Mit geldwerten Mitteln sei wohl der Modelhof gemeint.

StA: Der Modelhof war wohl eher die ‘materiellen Mittel’. Was meint er mit ‘finanziell’?

M: Ich darf Stellung dazu nehmen, wo ich mitgewirkt und gehandelt habe. Ich habe Herrn Landschützer ein privates Darlehen zur Verfügung gestellt.

Die nächsten Vorhalte der StA sind zwei Mails vom März 2018. Landschützer erwähne darin “grosszügige Beihilfen” Ms.

StA: Was ist gemeint? Es handle sich um die Mail, auf die M mit “Danke für den sachlichen Bericht” reagiert habe. “Meint er das Gold?”

M: “Ja, das muss das Gold sein”.

StA: Im ganzen Mail schreibt Landschützer nie von einem privaten Darlehen, sondern nur vom ICCJV und finanziellen Mitteln des ICCJV.

[Auch hier bin ich beim Mitschreiben wohl nicht ganz mitgekommen bzw. habe die Äusserungen zu verkürzt festgehalten, als dass der Zusammenhang klar wäre, denn:]

VR: Sagt etwas von “Prozessbetrug”.

B1: Noch eine Straftat, die man Ihnen zur Last legt: Täuschung des Gerichts.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Es geht um die nachträgliche Bestätigung des Darlehens. Es wird brenzlig für Sie!

M: Das war Anfang 2020. Für mich war damals nicht absehbar, dass es einen Prozess geben würde.

Eine der Beisitzerinnen: In Ihrer Firma sagen die Mitarbeiter sicher immer: ‘Ja, Herr Doktor’. Hier können wir auch nein sagen!

[In der Schweiz ist dieses Getue mit Titeln verpönt, M wird ganz sicher nicht mit ‘Herr Doktor’ angeredet. Da liegt maximal ein ‘Herr Bundesrat’/‘Frau Bundesrätin’ für Regierungsmitglieder drin. Aber maximal. Mich macht es jedesmal ein wenig nervös, wenn ich irgendwelchen titeltragenden Deutschen oder Österreichern schreiben muss und nicht sicher bin, ob die beleidigt sind, wenn ich, wie in der Schweiz üblich, einfach “Herr/Frau XY” schreibe.]

M: Ich sehe, dass diese Mail von mir von einer ICCJV-Adresse gesendet wurde.

StA: So haben Sie Kontakt gehalten intern.

VR: Müssen wir überhaupt noch diskutieren? …@iccjv.org ist Ihre Mailadresse?

B2: Sie sprechen von angeblicher Distanzierung, aber verwenden weiterhin diese Mailadresse?

M: Ich verwende sie nicht, ich habe nur auf ‘Antworten’ gedrückt.

B2: “Es wird immer lächerlicher, wie Sie uns für blöd verkaufen wollen”.

M: “Damals zu meiner Aktivzeit” sei ihm die Mailadresse gegeben worden.

VR: Und 2018 verwenden Sie sie immer noch.

M: Es ist aktenkundig, dass ich den ICCJV rausgeschmissen habe.

VR: Aber Sie verwenden seine Mailadresse.

M: “Es ist ein Akt der Bequemlichkeit, auf ‘Antworten’ zu drücken”.

B1: “Aber da muss man sich einloggen. Sie verschaukeln uns!”

StA: Wenn ich eine gmx-Adresse habe, muss ich mich bei gmx einloggen.

M: Ja, richtig. “Dann war sie halt noch aktiv, aber das ist eine Formalität. Sie leiten daraus ab, dass ich aktiv sei”.

VR: Der Herr Landschützer schreibt noch, Sie sollen ihm Ihre Zuwendungen an andere Mitglieder bekannt geben. “Mein Weltbild hinsichtlich der Schweiz ist grad um 180° umg’folln.” In der Mail werden Sie informiert über offene Abrechnungen und Herr Landschützer bittet Sie noch, Zuwendungen bekannt zu geben.

M: Weil er eine Aufstellung machen will wegen der Anerkennung, um Zugang zu Geldmitteln zu erhalten.

B1: “Entweder Sie verschaukeln uns von A bis Z oder Sie haben wirklich ein psychiatrisches Problem. Ist was diagnostiziert bei Ihnen?”
M: “Sie drehen mir das Wort im Mund um!”
B2: “Sie reiten sich immer weiter in die Sch.eisse rein.”

M: Sagt etwas von “Geld” und “Anerkennung”.

Beide Beisitzerinnen: Es ergibt sich aus dem Akt, dass es Spesenabrechnungen an ‘Beamte’ gibt.

M: Ich habe gesagt, dass es z.B. Zuwendungen für die Autoreparatur von Ullrich Zimmermann gab.

StA: Im Schreiben stehe auch: “Für die Zahlung der Ausweise bitte ich auch um eine Abrechnung”.

M: Der ICCJV hat Ausweise gedruckt und ich habe Beiträge geleistet.

VR: Was für Ausweise waren das?

M: Kreditkartenformat.

VR: Wie teuer?

M: So 3000.

VR: Franken? Euro?

M: Wahrscheinlich Euro.

VR: Und warum bezahlen Sie das?

M: Ich weiss nicht, ob ich der einzige war.

VR: Aber warum und vor allem an wen?

M: Um Ausweise zu erstellen.

VR: An wen?

M: Diejenigen, die die Ausweise gemacht haben.

VR: Wer ist das?

M: Ich weiss es nicht mehr.

VR: Wozu braucht man Ausweise? “Dass das a bissl amtlich ausschaut, oder?”

M: Ja.

VR: Haben’s Spesenabrechnungen gemacht vor 2018?

M: Ich meine, ja.

VR: Wann war das?

M: Ich habe zwei- oder dreimal Spesenabrechnungen eingereicht.

VR: Wo?

M: Ich habe sie immer im Modelhof dem Herrn Landschützer übergeben. Ich habe für Aufwendungen Rechnungen gestellt.

VR: Wer war der Adressat dieser Rechnungen?

M: Der ICCJV.

VR: “Von welchen Beträgen sprechen wir da, Herr Model? Daumen mal Pi?”

M: “Einige Dutzend Tausend”.

VR: Franken oder Euro?

M: Franken.

VR: Haben Sie Umsatzsteuer ausgewiesen?

M: Nein.

VR: Warum?

M: Weil das eine Pro-Forma-Rechnung war, die nicht zu einer Bezahlung führt.

StA: Also eine Scheinrechnung.

VR: Wozu?
M: Damit es so aussieht, dass der ICCJV eine Tätigkeit mit Spesen etc. hat. Das ist wichtig für die Anerkennung. Wir sprechen von der Zeit zwischen Oktober 2015 und Mai 2017.

VR: Zitiert aus einer Spesenabrechnung, “da steht: ‘für Deine Arbeitszeiten’”. Was haben Sie für den ICCJV gearbeitet?

M: Ich habe vorhin von einem Zeitaufwand von 10-15 Tagen gesprochen.

VR: “Was kostet der Herr Model?”

M: 1000 Franken pro Tag. Ich habe Zeit verbracht an insgesamt sieben Tagungen, wo ich teilweise gar nicht da war.

Die Beisitzerinnen: Was haben Sie gemacht?

M: Referaten beigewohnt zum Beispiel.

B2: “Wenn Sie was zuhören, kriegen Sie Geld?”
M: Ich habe keine Tätigkeit ausgeführt im ICCJV. Zum ‘Amt’ als ‘Friedensrichter’ kam ich wegen interner Schlichtung. Es hat Streit gegeben, da bin ich tätig geworden.

B2: Sie haben keine Bestallungsurkunde bekommen?

M: Diesen Begriff kenne er nicht.

[Wieder eine Bildungslücke, die einem echten Reichsdeppen nie passiert wäre.]

B2: Erklärt den Begriff kurz und erwähnt, das müsste “etwas mit einem Eid” sein.

M: Ich kann mich nicht an einen Eid erinnern.

B1: Wie oft macht man das, dass man Friedensrichter wird? Da muss man sich erinnern!

M: Er versuche es. Spricht davon, dass das Gericht vorhin “mich bedroht” hätte.

B1: “Passen Sie auf, was Sie sagen, dass wir Sie bedroht haben!”

M: Vorhin haben Sie unglaublich Druck aufgesetzt, als es um Zug etc. ging.

B1: Es wäre eine Verleumdung, wenn Sie sagen, dass wir Sie bedroht hätten. “Sie sind einfach nicht gewohnt, dass Ihre Handlungen hinterfragt werden”.

Verteidiger (V): Beeilt sich, zu sagen, M meine nicht eine Drohung im strafrechtlichen Sinne, sondern “dass es für ihn eine bedrohende Situation war”.

StA: “Hatten Sie einen Ausweis, wo ‘Friedensrichter’ drauf gestanden ist?”

M: Ja. Es stand ‘Justice of the Peace’ drauf und ein Foto von mir.

[Den Pappnasenausweis eines “Major Chief Sheriff” kann man hier bewundern. Den Ausweis eines “Justice of the Peace” muss man sich wohl ähnlich vorstellen, nur dass wahrscheinlich der Sheriff-Stern fehlt.]

B1: Warum haben Sie einen Ausweis, wenn Sie sagen, man habe das Anerkennungsverfahren noch machen müssen? Die Frage war: Warum gibt es einen Ausweis, wenn es den ICCJV noch nicht gibt?

M: Der ICCJV ist in Entstehung. Ich habe den Ausweis längst nicht mehr und habe ihn nie verwendet.

VR: Das heisst, Sie haben darauf vertraut und gehofft, dass die ‘Schwangerschaft’ zur ‘Geburt’ führt.

M: Ja, bis Ende 16, als die Erschütterung eingetreten ist.

VR: Wozu braucht man Ausweise, wenn noch ‘Schwangerschaft’ herrscht? Wenn ich wen umbringen will und eine Waffe kaufe, dann ist das eine Vorbereitungshandlung und strafbar in der Schweiz und in Österreich. Ausweise herzustellen, ist eine Vorbereitungshandlung.

M: Ja.

Nun bezieht sich die StA auf eine Mail vom Dienstag, den 4. Oktober 2016 mit Betreff: “SWIFT-Bestätigung”. Die Mail sei von M an Marcus Steiner und Willibald Landschützer gesendet worden.

Die StA zitiert aus der Mail: “Ich bin jetzt in der Lage, die SWIFT -Bestätigung zu senden”, und fragt: Wenn das ein privates Darlehen war, warum sendet M diese Mail an Landschützer und an Steiner?

M: Das Darlehen war auch an Marcus Steiner.

[Steht so in meinen Notizen, denen ich an dieser Stelle aber nicht traue, auch wenn M schon ein paarmal mit seinen Antworten ins Klo gegriffen hat. Vom Zusammenhang her dürfte M eher gesagt haben, dass die Mail an beide Pappnasen ging, oder dass Steiner dabei war, als er mit Landschützer das “Darlehen” vereinbarte. Im letzteren Fall wäre die folgende Äusserung der Staatsanwältin eher als ungläubige Frage gemeint.]

StA: Als M seinen ‘mündlichen Vertrag’ mit Herrn Landschützer machte, war Marcus Steiner auch dabei.

VR: Dass der Herr Steiner dabei war, ist für mich jetzt ganz was Neues.

StA: Was geht Herrn Steiner ein privates Darlehen an Herrn Landschützer an?

M: Die beiden waren “wie Zwillinge”. Für mich war es gut, dass Herr Steiner dabei war, weil es sich um einen mündlichen Vertrag handelte. Aber Marcus Steiner ist kein Handwerker, er kann nicht wie Herr Landschützer mit seinem Handwerk eine Sicherheit geben.

B1: Wissen Sie Herrn Steiners Beruf?

M: Nein.

B1: Vielleicht war er Handwerker.

StA: “Sie verstehen schon, dass sich daraus nicht ergibt, dass das a Privat-Darlehen war. Das ist nur einer von 1000 Beweisen, i glaub, Sie verstehen das einfach nicht. Weiters interessiert mi das Wort ‘Schutz’.” Was damit in dieser Mail gemeint sei?

M: Da gehe es um das Thema Internet-Kriminalität.

StA: Wie können Herr Steiner und Herr Landschützer Sie vor der Internet-Kriminalität schützen?

M: Es geht um diese SWIFT-Daten. Kriminelle könnten sich Zugang verschaffen.

VR: “Sie schreiben: ‘Ich bin als Sender sichtbar’.”

StA: “Sie wollen einfach nicht mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.”

VR: “Das ist eine konkrete Verdunkelungshandlung, wenn Sie mich fragen.”

M: Ich habe keinerlei Rechtsmittel ergriffen, als die österreichischen Behörden bei der LGT um Offenlegung ansuchten.

StA: Sie wollten nicht, dass Sie mit dem ICCJV in Verbindung gebracht werden.

VR: Die Nachricht war vom 04.10.16, da haben Sie auch die ICCJV-Mailadresse verwendet.

StA: Aber Sie bleiben dabei, es war ein privates Darlehen.

M: “Absolut.”




Strafsache Dr. Model, Teil 9: Pappnasen-Spotting de Luxe – und für den Angeklagten wird es brenzlig

Die ICCJV-Kadermitglieder Landschützer und Steiner, umringt von Justizwachebeamten, auf der Anklagebank im Landesgericht Krems 2017.

Incipit liber III.

Nach den Erfahrungen des gestrigen Tages ist mein Plan für heute klar: Gleich von Anfang an alle noch unbekritzelten Papyrusrollen mitnehmen (glücklicherweise bin ich in der Hinsicht eine Prepperin und habe einen ordentlichen Vorrat dabei), die Mittagspause unbedingt für die Energiezufuhr nutzen, auch wenn sie kurz ist, und vorher sicherheitshalber ausgiebig frühstücken.

Gesagt, getan.

Meine Notizen von diesem Morgen beginnen in einem hierzulande weniger gebräuchlichen Alphabet, ein Zeichen für leichte Paranoia meinerseits. So verfahre ich, wenn ich wirklich nicht will, dass irgendwer zufällig einen Blick auf meine Notizen erhascht und sie gleich entziffern kann. Haha. Als ob meine mit Kürzeln und Stenozeichen durchsetzte Sauklaue im “normalen” (lateinischen) Alphabet einfach so lesbar wäre…

Auch heute bin ich mehr als rechtzeitig im Gerichtsgebäude. Daniel Model (M) und seine Tochter (T) erscheinen und begeben sich gleich zum Schwurgerichtssaal, wobei T noch längere Zeit wird draussen bleiben müssen. Gerade als ich beschliesse, ebenfalls hineinzugehen, erscheint auch der “Zuseher” von gestern, der sich als Verfassungsschützer herausgestellt hat, und betritt den Verhandlungssaal knapp vor mir.

Statt wieder in der hintersten Reihe Platz zu nehmen, setzt er sich aber diesmal ausgerechnet schräg vor meinen gestrigen Platz.

Würde ich ja nicht so machen an seiner Stelle. Immerhin hätte ich theoretisch eine Deppensympathisantin sein können.

Da mein gestriger Platz ein sehr guter Platz ist, lasse ich es mir nicht nehmen, auch heute wieder dort zu sitzen. Sämtliche anderen Plätze sind zu diesem Zeitpunkt frei. Der Verfassungsschützer könnte sich also problemlos anderswohin setzen, wenn es ihn stört, dass ich von meinem Platz aus zwangsläufig die beste Aussicht auf seinen Laptop habe.

Er bleibt aber dort bis zur ersten Verhandlungspause, weshalb ich ebenso lange mit der Aufgabe konfrontiert bin, nicht hinzusehen. Und ich werde euch nicht verraten, ob ich diese Aufgabe gemeistert habe oder doch wie Lots Weib zur Salzsäule erstarrt wäre bzw. wie Orpheus meine grosse Liebe an die Unterwelt verloren hätte; nur soviel: Nicht hinsehen zu dürfen und an dieser Aufgabe zu scheitern, ist ein uraltes Sagenmotiv. Und was sagt uns das? Trotzdem hinzusehen ist etwas zutiefst Menschliches.

Während ich also nicht hinsehe, was der Verfassungsschützer macht, fallen mir gewisse Anzeichen einer schleichenden “Verluderung” der Sitten im Gerichtssaal auf (um ein Wort des gestrigen Tages aufzugreifen). Die Staatsanwältin beispielsweise sitzt in ihrer Robe allein vorne und hat ihre Maske nicht über die Nase gezogen. Ist das etwa schon beginnende Staatsverweigerung? Dasselbe beobachte ich beim Gerichtsdiener Nr. 1. Es gibt nämlich zwei Gerichtsdiener – falls das der korrekte Begriff ist –, einen Mann und eine Frau, die gestern praktisch nichts zu tun hatten.

Irgendwann kommen dann doch noch drei “Zuseher” rein, und ich verwende wieder das lateinische Alphabet.

Um 9:58 treten die Richter ein und es wird brav aufgestanden. Nun geht es weiter mit der Vernehmung des Angeklagten.

Vorsitzender Richter (VR): “Irgendwas Ergänzendes von Ihnen, Herr Dr. Model, zu Ihrer Aussage von gestern?”

M: Nein.

VR: Ob das Gerücht stimme, dass M 2006 “eigenes Geld” mit seinem Konterfei darauf “drucken” liess?

M: Das war kein “Geld”, sondern Edelmetallmünzen.

VR: Aus welchem Material?

M: Aus Silber. Bei diesen Münzen handle es sich nicht um ein Zahlungsmittel, sondern er habe eben, wie gestern schon erwähnt, “Freude an Edelmetall”. Dieses biete Sicherheit für Währungsturbulenzen. Barren seien in so einer Situation unpraktisch, Münzen “in Krisenzeiten passend”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (sitzt aus meiner Sicht links, kurz B1): Als was, als Zahlungsmittel?

Beisitzende Richterin Nr. 2 (sitzt aus meiner Sicht rechts, kurz B2): Sie habe in einem Artikel von diesen Münzen mit Ms Konterfei gelesen.

M: Das war mir nicht angenehm, weil ich wusste, dass das interpretiert wird, aber auf Münzen ist ein Konterfei üblich.

B2: Nicht immer, es gibt auch Münzen mit Edelweiss drauf oder mit Tieren.

M: “Währung” komme von “währen”, heute sei die Bedeutung dieses Wortes “erschüttert”. Übrigens seien die Münzen nicht “gedruckt”, sondern geprägt.

B2: Meiner Meinung nach wollte M selber was herstellen, eine Alternative zum Staat, wie beim “Gerichtshof”.

M: Währungen seien nicht immer staatlich, erwähnt Kryptowährungen als Beispiel.

VR: 2006 gab es aber noch keine Kryptowährungen. Ob Kryptowährungen in der Schweiz ein offizielles Zahlungsmittel seien?

M: Man könne in sie investieren oder damit handeln.

VR: Das geht auch mit Heroin, Waffen, Elfenbein.

Verteidiger V: Worum geht es hier? Ms Münzen seien ja gar nicht im Umlauf.

Alle Richter: Das Bild eines zurückhaltenden Unternehmers bröckelt. Als Richter dürfen wir Fragen stellen!

[Auch hier war mein Gedanke wieder der, dass die Richter das Vorhandensein dieser nie im Umlauf gewesenen Münzen etwas über Gebühr in Richtung Staatsfeindlichkeit Models interpretieren.

Dass jemand Münzen mit seinem Konterfei prägen lässt, ist ja wohl eher ein fremdschamwürdiger Ausdruck von Selbstverliebtheit äääähhhh… etwas, was doch jedem mal aus Versehen passieren kann.]

Nun schickt der VR Gerichtsdienerin 2 (GD2) raus, sie solle nachschauen, ob Willibald Landschützer schon da sei, “dann können wir den Vorführ-Aktionismus starten”.

GD2 verlässt den Saal durch die Zusehertür, kommt gleich darauf zurück und meldet: Willibald Landschützer, Marcus Steiner und Wolfgang Empacher sind da.

VR: Alle reinführen.

Durch die Tür des “Zuseher”-Bereichs treten alsdann Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher und bleiben in wenigen Metern Entfernung zu meiner Linken stehen.

Jeder der drei wird kurz aufgerufen und meldet sich mit einem knappen “Ja” oder “Hier”, Empacher hebt salopp die Hand zum Gruss.

Da stehen sie also, die Oberpappnasen: der General Director, sein Vize und der Finanzchef bzw. Obermöchtegernsheriff. Die unheilige Dreifaltigkeit des ICCJV. Die Folterknechte der deutschen und englischen Sprache!

Für mich ist das ein besonderer Augenblick, denn trotz meiner ins Jahr 2017 zurückreichenden Beschäftigung mit dem Pappnasengericht habe ich keinen von dessen Protagonisten jemals zu Gesicht bekommen. Jetzt ist einer der Momente, in denen das Internet plötzlich wahr wird.

Bei ihrem Anblick denke ich, dass ich mir die drei Deppen nicht wesentlich anders vorgestellt habe. Steiner ist ein klein und etwas dicklich wirkender Typ um die 50 mit Babyface und spärlichem Haarkranz. Für den ehrenwerten General Director eines internationalen Common-Law-Gerichtshofes würde ihn niemand spontan halten; für einen Staubsaugervertreter oder einen Gebrauchtwagenhändler mit nichtleerem Vorstrafenregister – vielleicht.

Landschützer ist geschätzt um die 60, grauhaarig, markante Augenbrauen. Mir scheint er von Natur aus etwas dümmlich-naiv dreinzublicken. Den fähigen Tischler sieht man ihm ebensowenig an wie den Möchtegern-Obersheriff.

Empacher macht mit Glatze und Tätowierungen den Eindruck eines in die Jahre gekommenen Hooligans, wirkt aber nicht unmittelbar gefährlich.

Der VR fragt die Pappnasen: “Haben Sie eines der 2G?”

Alle drei verneinen.

VR: “Warum hob I des g’wusst?” Haben Sie Kontakt gehabt mit Eva Natascha Pochmann?

Alle drei verneinen.

Der VR weist GD2 an: “Polizei anrufen, Mädchen abholen” plus Ordnungsstrafe für die unentschuldigt Fehlende. Zu den drei Pappnasen sagt er, sie dürften wieder rausgehen und könnten einen Kaffee trinken, bis sie drankommen.

Das Dreigestirn des ICCJV verlässt daraufhin den Gerichtssaal.

VR, zu M: Wir waren bei den Münzen. Wo bewahren Sie diese auf?

M: Zu Hause im Safe. Ich mache gar nichts damit; in einer Krise kann man damit einen Sack Kartoffeln kaufen.

V: Bittet darum, dass es ins Protokoll geschrieben werde, dass die Münzen im Safe liegen und nicht verwendet werden.

M: Der Jahrgang 2006 sei nicht korrekt; es gebe Münzen mit den Jahrgängen 09, 10 und 11.

VR: Zeigt jetzt das Foto von der Motorradtour, das V gestern allen überreicht hat, um Ms Abwesenheit bei einem der ihm vorgeworfenen ICCJV-Treffen zu belegen. Auf dem Foto sind allerdings nur zwei Motorräder zu sehen, keine Menschen.

VR: Was heisst das? Von welchem Datum stammt das? Ohne eine Antwort von M abzuwarten, weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin, wissen’s. Aber wir halten fest: Der VR ist nicht nur Hobbytischler, sondern auch Biker]. Der VR fachsimpelt dann im Alleingang ein wenig über die auf dem Foto zu sehenden Modelle, wobei er richtig errät, dass die Harley dem M gehört und das andere Motorrad dessen Sohn. “Was beweist dieses Foto? Das sind zwei Motorräder”.

M: Das Foto war im WhatsApp Family Chat. Schlägt vor, dass T dies vorzeigen solle (allerdings ist sie nach wie vor ausgesperrt).

B1, B2: Und da sieht man dann Sie drauf?

M: Nein, nur als Absender.

Alle Richter: Das beweist nichts.

M: Ich will damit sagen, an diesem Datum war ich nicht am Modelhof.

VR: Wo waren Sie angeblich?

M: In Liechtenstein.

Eine der Beisitzerinnen: Wie weit ist das vom Modelhof entfernt?

M: Ca. eine Stunde, 100km.

VR: “Das wage ich zu bezweifeln.” Nimmt die ebenfalls gestern von V ausgehändigten Flugtickets, “Flugtickets, was sehe ich da?”

M: Das soll zeigen, dass wir an diesem Datum (19.08.17) nach Thüringen geflogen sind. Meine mittlerweile pensionierte Assistentin hat das organisiert.

VR: Rechts oben steht ‘03.08.10’ in der E-Mail von Roger XY. Soll das 2010 heissen? “Versteh i ned”.

M: Ich auch nicht.

VR: Unten steht dann das Datum des Fluges nach Eisenach. Das bedeutet, dass Sie um 19:40 wieder zurück am Flughafen Altenrhein waren. Sie könnten theoretisch noch was gemacht haben.

V: 03.08.10 kann auch eine Flugnummer sein.

VR: “Sie verstehen schon, dass man kein Jurist sein muss, dass man…” (zeigt wieder das Foto).

Ein Geschworener weist darauf hin, dass auf dem Ticket “für Sie und für G. C.” steht.

M: Erklärt den Anlass, den er am 19.08.17 in Thüringen besucht hat, und die Buchung vorher.

VR: Dem Geschworenen ist aufgefallen, dass bei den “Passengers” G. C. nicht mehr dabei ist. Warum ist das so?

M: Das Flugzeug hatte sechs Plätze…

VR: Da steht “für Sie und G. C.”.

M: G. C. ist wieder “rausgeflogen”, weil er als Freund meiner Tochter in der “Rangfolge” zuletzt kam. Er kam dann nicht mit an den Anlass.

VR: Was kost’ so a Flug etwa?

M: Die Flugzeit sei eineinhalb Stunden, da koste ein Weg 3000 Franken, retour 6000.

VR: “I hab no was herausgesucht”, und zwar “das Protokoll vom BVT zu Willibald Landschützer”. Dessen Einvernahme habe am 01.08.2019 stattgefunden. Der VR zitiert, was Landschützer dort ausgesagt hat: Im Sommer 2015 oder 2016 habe ein Vortrag von Joe Kreissl stattgefunden, auch M sei als “Zuseher” im Publikum gewesen. So habe man sich kennengelernt. Im Oktober habe M dann den ICCJV in den Modelhof eingeladen und dem Pappnasengericht dort kostenlos einen Raum zur Verfügung gestellt.

M: Das ist korrekt.

[Dass M einen Vortrag des Staatsverweigerers und Holocaust-Verharmlosers Kreissl besucht hat, wirft allerdings ein denkbar schlechtes Licht auf ihn.]

VR: Also des haben Sie dann dem ICCJV zur Verfügung gestellt, gratis.

M: Ja, aber es gab keinen selbstständigen Zugang für den ICCJV.

VR: Warum gibt es diese Vereinbarung namens “Prekarium”, wo etwas von 100 Franken pro Monat drinsteht?

M: Das kann ich jetzt nicht sagen.

VR: Wer hat den Vertrag angeregt?

M: Verfasser war einer der drei Unterzeichner.

VR: Zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: “Am 07.08.16 gab mir M eine Vollmacht für den Transport von 5kg Gold. Das Gold wurde in Deutschland übergeben.”

M: Das ist nicht richtig. Die Übergabe war im Thurgau, in Weinfelden.

VR: Zitiert weiter: Danach habe Landschützer das Gold in Deutschland verkauft, dann in einem Hotel 150000 Euro an “Dr. Dragan Markovic” übergeben; den Rest habe er “für private Ausgaben verwendet”. Und dann stehe da: “Der Betrag war für den ICCJV gedacht, gewusst hat’s keiner vom ICCJV”. Diese Stelle sei aber “durchgestrichen” worden und statt dessen stehe da, der Betrag sei “für ein Trading mit 100-facher Hebelung” gewesen. Vereinbart sei gewesen, dass das Geld mit 10% Zinsen innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werde. Das sei bis heute nicht erfolgt, “obwohl ich das des öfteren eingemahnt habe”. M habe versucht, das Geld nach Zypern zu transferieren. (Zu M:) Sie haben das Geld überwiesen.

M: Das sei aktenkundig.

V: Das ist gestern alles erarbeitet worden.

M: Das war der zuerst versuchte Geldtransfer. Das Geld ist zurückgekommen, bevor ich das Gold übergeben habe. Es ist definitiv nicht richtig, was Herr Landschützer sagt, dass ich ihm das Gold in Deutschland übergeben hätte.

VR: Zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll, wie Landschützer sich zur E-Mail-Korrespondenz vom Januar/Februar 2018 zwischen ihm und M äussert: Ich hatte ein schlechtes Gewissen [wegen des in den Sand gesetzten Geldes] “und wollte ihn durch diese Informationen beruhigen”. Gefragt nach der “Ausrüstung” des ICCJV habe Landschützer angegeben: “Im Endzustand wäre der ICCJV international anerkannt und auch wie ein Exekutivorgan ausgerüstet gewesen”. Das “Gründungsbuch” des ICCJV sei bei Veranstaltungen dabei gewesen, Interessierte konnten sich eintragen. Der ICCJV war nicht dazu gedacht, “staatsfeindliche Handlungen zu setzen”, sondern Landschützer sei daran gelegen gewesen, “dass ich mich für Menschen- und Völkerrecht einsetze und dies in Österreich auch erlaubt ist”.

Anschliessend geht es um den Widerspruch betreffend die Befristung und Verzinsung des Darlehens, da M ja von einem unbefristeten, zinslosen Darlehen gesprochen hat. Landschützer hat in seiner Aussage eine Frist von einem Jahr und 10% Zinsen erwähnt. Die Richter finden die Klärung wichtig für Ms Glaubwürdigkeit.

An dieser Stelle bemerke und notiere ich in einem speziellen Alphabet, dass der Verfassungsschützer vor mir seine Maske gänzlich abgenommen hat. Die Verluderung der Sitten schreitet voran.

V weist auf einen Text hin, wonach M auch 10% nach einem Jahr gefordert hätte; allerdings handle es sich nicht um eine Befristung des Darlehens.

VR: “Differenzen” zwischen M und dem ICCJV hätten 2017 dazu geführt, dass der ICCJV aus dem Modelhof vertrieben wurde. “Welche Differenzen hot’s denn do gebn?”

M: Die Lage hat sich für mich Ende 2016 verändert wegen der Anzeige von Mühlböck; der Begriff “Nötigung” tauchte auf; ich war alarmiert und musste die Verhaftungen in Österreich zur Kenntnis nehmen. Da habe es bestimmte “Verhaltensweisen gewisser Mitglieder” gegeben, “das geht nicht”.

Nun kommt es zu einer bizarren Szene: Der VR, beide Beisitzerinnen und beide Gerichtsdiener wühlen sicher eine Minute lang intensiv in dem riesigen Aktenberg hinter dem Richterpult, um ein anscheinend tief vergrabenes Dokument des Pappnasengerichts zu finden. Endlich taucht das Dokument auf.

Der VR bezieht sich zunächst auf einen Beleg für die Rücküberweisung des ersten Geldbetrages vom 02.11.16: “Das Datum könnt passen, Herr Model?”

M: Ja.

VR: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Herr Landschützer in der Folge Gold kauft, jede Menge, z.B. 2017? Es gibt viele Belege.

M: Dazu habe ich keine Informationen.

VR: Liest aus dem rausgewühlten Dokument des ICCJV vor (ein Dokument eines “Common Law Chapter” oder ähnlich). Darin gibt es bereits den Begriff der “Sheriffs” und deren Autorität wird behauptet; als Aufgaben der “Sheriffs” zitiert der VR: “Verteidigung friedlicher Verhaltensstandards”, der Sheriff “führt vor, vollstreckt und treibt ein”; er sei “keinem zivilen Recht und keinem Strafrecht unterstellt”, und “jetzt wird’s guat”, der Sheriff sei “lediglich den lebenden Menschen” verpflichtet. Bei toten Menschen mache das ja auch keinen Sinn, spottet der VR.

[Ich bin mir nicht sicher, ob der VR den Hintergrund versteht: “Lebende Menschen” ist bei Staatsverweigern der Gegensatz zu nicht lebend erklärten “Personen”. Eine der Beisitzerinnen hat es aber erfasst und bemerkt:]

B2: “Typisch Staatsverweigerer!”

VR: Zitiert weiter: Die Sheriffs sind befugt, “eine Miliz zu bilden”, “berechtigt zum Tragen von Waffen”. Bei dem Dokument handle es sich um eine Art Gästebuch mit dem Gründungsvertrag, das “Gründungsbuch des ICCJV”. “Was sogn’s dazu? Kennen’s des oder kennen’s des ned?”

M: – – – [Steht so in meinen Notizen. Kann heissen, dass er nichts geantwortet hat, oder dass er etwas für mich Unverständliches gesagt hat und dann vom VR gleich wieder überfahren wurde.]

VR: “Wenn i zum Motorradclub geh, dann schau i mer die Statuten an!”, “Und Sie wuiln mer ernsthaft verklickern”, dass Sie bei einem “Verein” dabei sind und sich nicht kümmern, was die machen? Es gibt doch dazu eine Verpflichtung, “geben’s mer Recht?”

M: Meine Vorgehensweise war: Mitte 2015 habe ich die Mitglieder des ICCJV eingeladen, um die Statuten etc. anschauen zu können. Am Treffen wurde mir das ‘Wiener Statut’ vorgestellt.

VR, zum ‘Wiener Statut’: “Tschuldigung, des is Wischi-Waschi, oder?” Zitiert aus der Einleitung des ‘Wiener Statuts’ lauter Mensch-Personen-Gesülze, macht sich ausgiebig darüber lustig und meint, diese Präambel “ist komplett wertlos, wenn Sie mi frogn”. – “Kennen’s den Hans Kelsen?” Das sei der Verfasser des österreichischen BVG.

M: Nein.

VR: Im ‘Wiener Statut’ [oder einem anderen Pappnasendokument, “Gründungsvertrag”?] stehe, dass am BVG das Volk nicht mitgewirkt habe und dass das BVG keine Grundrechte enthalte. “In der Schweiz hat das Volk an der Bundesverfassung mitgewirkt, richtig?”
M: Zumindest darüber abgestimmt.

VR: Zitiert weiter aus dem Pappnasendokument und kommentiert: “Des san irgendwelche Phrasen, die irgendwo auf Wikipedia rumhupfen”; zitiert weiter: “Es gibt auch die Möglichkeit zur Kontrolle dieser Gerichte durch unser Gericht”, und mit vielsagendem Blick: “Ernsthaft?”

M: Er werfe sich “eine gewisse Oberflächlichkeit” vor. Gerade im ‘Wiener Statut’ stehe, dass es um die Erlangung der Anerkennung bei internationalen Organisationen gehe.

VR: “I find des ned!” Ob M wisse, wer das geschrieben habe? Da stehe nur “wir”.

M: Nein.

Das Handy des VR klingelt. VR: “I hob an Besprechungstermin ganz kurz mit der Polizei”; allerdings hebt er nicht ab, sondern zitiert kopfschüttelnd weiter: “… und wird beim Weltpostverein in Bern hinterlegt”.

M: In Bern war ich nicht.

VR: Haben Sie es unterschrieben?

B2: Das ist eine simple Frage.

B1: Das ist kein kleines Beschlüsschen, sondern DER Gründungsvertrag.

Es entsteht eine kurze Verwirrung darüber, von welchem Pappnasendokument gerade die Rede ist. Antwort: vom “Gründungsvertrag”; V und M haben das genau wie ich nicht ganz richtig verstanden.

VR: Sie sind der Gründer und Initiator dieses “völkerrechtlichen Gründungsvertrages”.

M: Gemäss den Unterlagen weiss ich, dass es 2014 eine “Urgründung” des ICCJV gegeben hat. Da war ich nicht dabei.

VR: 2. Oktober 15, da waren Sie schon dabei?

M: Nein.

VR: Da ist Ihre Unterschrift mit “Fingerprint” dabei. Ich kann auch Ihren “Fingerprint” abgleichen lassen, wenn Sie das wollen! In Zug war das.

M: Ich war nicht in Zug.

Beide Beisitzerinnen: Die Frage war: Haben Sie das unerschrieben, ja oder nein? Sie reden dermassen viel herum!

M: Ich war nicht in Zug, am 02.10. hatte ich keine Kenntnis von diesem Anlass.

Beisitzerinnen: Zum 10. Mal, haben Sie’s gelesen und unterschrieben, “ist ja wurscht, wann”?

VR: “Haben’s des unterschrieben oder ned?”

M: Erlauben Sie mir die Unsicherheit?

Die beiden Beisitzerinnen, fassungslos: Das wird immer besser, wir müssen bald einen Psychiater bestellen, ob Sie zurechnungsfähig sind. Die Geschworenen können sich ein eigenes Bild machen.

B1: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sowas unterschreiben, ohne es durchzulesen.

M: Ich muss mir eine gewisse Oberflächlichkeit vorwerfen.

Allmählich herrscht dicke Luft da vorne, B2 warnt: “Langsam werd’ ich eh grantig”. M habe immer noch nicht klar geantwortet.

VR: “Ich hol gern zwei Sachverständige hierher, die alles, was Sie sagen, bewerten.” Dann stelle sich auch die Frage der Gefährlichkeit, “wissen’s, was das heisst nach österreichischem Recht? Anstaltsunterbringung!”

M: “Es ist glaub’ naheliegend, dass ich nicht gefährlich bin.”

B1: Sie stellen sich immer über andere, wollen Richter sein, jetzt auch noch Psychiater.

VR: Haben Sie unterschrieben?

M [nach einigen Momenten des Zögerns]: Ja.

VR: Ist das Ihre Unterschrift?

M: Das ist meine Unterschrift.

VR: Können Sie sich erinnern, einen “Fingerprint” gegeben zu haben?

M: Das ist schwer zu erinnern, weil das Datum nicht klar ist.

VR: “Nochmal, haben’s das durchgelesen? Englisch können’s, Deutsch auch?” Und was für Methoden gibt es, Gerichte zu kontrollieren? “Wir haben Methoden, um Richter uns gefügig zu machen”, was soll der entsprechende Satz heissen? “Haben’s das durchgelesen, ja oder nein?”

M: Nein.

VR: Warum unterschreiben Sie es dann?

B2: Kennen Sie die Strafdrohung dieses Paragraphen? Es wird brenzlig für Sie!

VR: Sechs Monate Mindesthaftstrafe!

B1: Häfn!

M: Er sei davon ausgegangen, dass das bei der Einreichung [bei internationalen Organisationen, die das Pappnasengericht anerkennen sollten] einer Prüfung unterzogen worden wäre.

V: Bittet darum, dass dies protokolliert werde.

Das bringt die beiden Beisitzerinnen richtig in Fahrt, sie stauchen V zusammen, das sei eine “absolute Unart”, wie er immer wieder verlange, dass irgendwas protokolliert werde.

[Tatsächlich hat V das bereits einige Male gemacht, ohne dass ich es mitgeschrieben hätte, und schon zuvor war das Gericht not amused. Da sieht man einmal, dass ich durchaus auch Dinge aussparen muss.]

Auch der VR ist ungehalten: “Wie ich das in mein Protokoll reinbringe, übernehme ich.”

VR, zu M: “Sie sind davon ausgegangen, dass irgendwas no geprüft wird. Durch wen?”

B2: “Diese aufschiebende Bedingung ist nicht im Dokument”.

In diesem Moment kommt die Meldung herein, dass Natascha Pochmann, die unentschuldigt abwesende Zeugin, in Österreich nicht gemeldet sei, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR lässt sie ausschreiben, auch international.

VR, zu M: Ob M sich mit “Methoden der Kontrolle” identifizieren könne?

M: Nein.

VR: Bringt ein makaberes Beispiel: Was, wenn jemand ohne zu lesen ein Dokument unterschreibe, in dem ein Tötungsaufruf enthalten sei? Ob er dann nach erfolgter Tötung sagen würde: “Ups, tut mir leid”? “Das Gute an den Neuen Medien ist, wenn einer da Scheis.se schreibt, kommt er auch hierher. Wenn der Herr Kickl Bledsinn redet, wissen’s, das ist der FPÖler, dann kommt der auch hierher.” Zieht über den Begriff “Deputy Sheriff” her, der in den Pappnasendokumenten auftaucht, den Begriff gebe es gar nicht. “Nach meiner bescheidenen Meinung sind die ICCJV-ler Vollidi0ten!M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”

VR [fällt ihm ins Wort]: “Das sagt der Herr Landschützer auch, auf den freue ich mich!”

B1: Mit “oberflächlich” meinen Sie, dass Sie es gesehen, aber nicht genügend angeschaut haben.

VR: Was soll der “Gründungsvertrag” überhaupt heissen?

M: Ich weiss es nicht.

B1: Gestern bedauerten Sie noch, dass der ICCJV nicht zustandegekommen sei.

M: Mein Idealismus am Anfang bezog sich auf die Freiwilligkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

B1: “Aber da geht es nicht darum, sondern um Sheriffs, die wen mitnehmen. Und Sie stehen ganz oben in der Nahrungskette als ‘Friedensrichter’.” Was hätten Sie verdient, wenn die “Geburt” des ICCJV zustande gekommen wäre?

M: [Sagt nichts oder etwas für mich Unverständliches.]

B1: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema der “Beamten”. “I glaub mittlerweile, dass Sie da passend zu Ihrem Fantasiestaat endlich Untertanen gefunden haben”, wenn auch nicht die intelligentesten.

B2: Glauben Sie, dass das irgendwer anerkannt hätte, diesen Blödsinn? So vielbeschäftigt können Sie nicht sein, dass Sie sich Zeit nehmen für so einen Blödsinn!

M: Die Zeit, die er für den ICCJV aufgewendet habe, seien netto vielleicht 10-15 Tage gewesen.

B1: Niemand spricht von dieser Anerkennungsphase, nirgendwo steht das.

M: Ich war überzeugt, dass das im ‘Wiener Statut’ steht.

B2: Haben Sie das ‘Wiener Statut’ unterschrieben, ja oder nein?

M: Ich könnte es unterschrieben haben.

V moniert, dass M und er keine unterfertigte Version des ‘Wiener Statuts’ gefunden hätten. Auch dem Professor Lebisch, der das Gutachten darüber verfasst habe, hätten sie eine nicht unterfertigte Version vorgelegt.

Daraufhin entspinnt sich zwischen V und dem Gericht ein hitziges Wortgefecht betreffend das Gutachten und den Gutachter; V wird zum wiederholten Mal verbal zusammengestaucht.

M: Ich kann nicht mehr vollständig sagen, ob ich vor sieben Jahren ein Dokument unterzeichnet habe…

B1: Wenn es zum Schuldspruch kommt, starten wir bei sechs Monaten Freiheitsstrafe – wenn man geständig ist. Sie sind nicht geständig! “Wähnen Sie sich durch das Gutachten in Sicherheit?”

In diesem Moment wird der VR erneut angerufen und diesmal geht er ran. Deshalb wird eine Pause von fünf Minuten verordnet.

Ich habe es versäumt, auf die Uhr zu schauen, aber meiner Erinnerung nach war das etwa um die Mittagszeit.




Strafsache Dr. Model, Teil 8: Die Sache mit dem Gold

Das goldene Tor des Modelhofes.

Dem Gericht liegt offenbar nicht nur die vorhin angesprochene E-Mail von Willibald Landschützer an Daniel Model (M) aus dem Jahr 2018 vor, sondern auch Ms Antwortmail.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt: “Wissen’s noch, was’s g’schrieben haben” als Reaktion auf Landschützers Ausführungen über den ICCJV?

Der VR zitiert aus Ms Antwort: “Lieber Willi, danke für den sachlichen Bericht”, …, “Damit ist es mir nicht möglich, euch im Modelhof zu empfangen”. Weiter schreibe M, er sei als “Nazi” beschimpft worden im Zusammenhang mit einem “Unterschriftenblatt”, und stelle in der Mail die Frage, wie er darauf reagieren könne.

VR: “‘Danke für den sachlichen Bericht’, ist das Schweizer Höflichkeit?”

M: “Ja, ich merke, dass ich für Ihren Geschmack tatsächlich zu höflich bin.”

Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Sich zu bedanken sei das eine, “sachlicher Bericht” das andere.

Die andere Beisitzerin (B): Und “wer ist ‘euch’?”

M: “Euch” sei der ICCJV. Er (M) sei in Deutschland von einem anonymen Mitarbeiter seines Unternehmens verunglimpft worden und habe wissen wollen, wie er angemessen darauf reagieren könne.

B: Hilfe vom ICCJV? Warum nicht von der Polizei?

M: Ich war bei der Polizei in Thüringen.

B: Wie soll der ICCJV helfen, wenn noch immer der Zustand der “Schwangerschaft” herrscht?

M: Man müsse unterscheiden zwischen dem ICCJV als “Institution” und den dahinterstehenden Menschen.

B: Das hat nichts mit Distanzierung zu tun! Sie haben gesagt, Sie wollten mit diesem Konstrukt nichts mehr zu tun haben!

VR: Zitiert aus der Mail nochmals Ms Frage, wie er reagieren solle “aus deiner oder eurer Sicht”.

M: [In meinen Notizen steht anstelle von Ms Antwort: “bla”.]

B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer “Chief Sheriff” gewesen sei?

M: Er habe sich keine Sorgen gemacht, weil es keine Hinweise auf ein “Fehlverhalten der Österreicher” gegeben habe.

B: Aber Sie führen ja Due-Diligence-Prüfungen durch!

M: Dazu ist es beim ICCJV nie gekommen. “Das Kind ist in den Brunnen gefallen.”

VR: Wer hätte das überhaupt prüfen sollen? Der ICCJV akzeptiert kein anderes Gericht!

Der Verteidiger (V) meldet sich und will etwas vorlesen. M seien “gefälschte Dokumente von der UNO” vorgelegt worden.

VR: “Das war 2017, oder? Und da antwortet er 2018 immer noch ‘Danke für den sachlichen Bericht’?” Landschützer habe in seiner Mail ausserdem gefragt, ob das “Continental Foreign Office Europe” und der Tagungsort des “High Council” des ICCJV wieder im Modelhof sein dürfe. Dann zeigt der VR auf den riesigen Aktenberg auf dem Regal hinter den Richtern und meint: “Wissen Sie, wie viel ich da rot angestrichen habe? Die Einvernahme dauert noch 800 Stunden!”

[Warum nur habe ich das Gefühl, dass der VR mit dieser Schätzung nicht übertreibt?]

M: Er bedaure, dass seine Höflichkeit in Österreich nicht verstanden werde.

VR: Sie schreiben: Dass Sie wieder aktiv sein werden [beim ICCJV], hängt von gewissen Dingen ab.

B: Was hat das mit Distanzierung zu tun?

M: Gemeint sei: Die Entscheidung darüber wird in der Zukunft sein.

B: Das heisst ja: keine Distanzierung.

M: Im Schreiben stehe, dass er nicht mitmache.

VR: Das erinnere ihn an verschiedene IS-Prozesse. Dort hätten die Angeklagten auch gesagt, dass sie sich distanziert hätten, aber sie hätten bloss andere Frisuren gehabt. Sonst habe es keine Veränderung gegeben, sondern die gleichen Freunde, die gleiche Musik etc.

M: Er habe zu höflich reagiert.

B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer beim ICCJV für die Finanzen zuständig gewesen sei und M vermögend sei?

M: Soziale Kontakte sind für mich eher durch die Menschen, nicht durch ihre Funktion bestimmt.

VR: Warum M nicht zurückschreibe: “Danke für die Information, aber das interessiert mich nicht. Denke bitte an das offene Darlehen.” Fragt weiter, was M denn für eine Antwort erwartet hätte bezüglich des “Unterschriftenblattes”.

M: Es war ja mein Problem, dass ich als “Nazi” bezeichnet wurde. Als Beweis war dieses “Unterschriftenblatt” angehängt.

[Bei dem “Unterschriftenblatt” könnte es sich um den Scan derjenigen Seite des “Gründungsvertrages” des ICCJV handeln, auf der M mit “Fingerprint” unterschrieben hat. Das Bild ist zum Beispiel auf unserem Wiki vorhanden, wo es der anonyme Beschimpfer gefunden haben könnte; der “Nazi”-Vorwurf stammt allerdings sicher nicht aus dem SSL-Wiki.]

M weiter: Meine Frage an den ICCJV war: Vielleicht hätten “sie” ja auch Erfahrung mit solchen Anwürfen. Es war ein Hilferuf. Ich kann mich nicht erinnern, ob es darauf eine Reaktion gab – das würde mich auch interessieren. Meine Erwartung wäre ein Ratschlag gewesen, wie man korrekt und sorgfältig reagiert. Den Kontakt zum ICCJV habe ich im Mai 2017 klar beendet, ich hatte nur noch Kontakt mit Herrn Landschützer.

VR: Warum sagten Sie am 15.01.21 beim Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein: “Ich war bis 2017 Gastgeber dieser Initiative in meinem Gebäude, im Modelhof. Seit 2017 bin ich in keiner Weise mehr mit dem ICCJV involviert”? M habe dort [bezüglich “Friedensrichter”] auch gesagt: “Es ist auch richtig, dass ich die Funktion innegehabt hatte”. Der VR zitiert weiter aus Ms Aussage: “Es handelt sich beim ICCJV dezidiert nicht um eine terroristische Vereinigung”, und fragt: “Woraus schliessen’s das?”

M: “Das war meine Meinung und meine Auffassung”.

VR: Zitiert in vielsagendem Ton: “eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Gründung eines Gerichtshofes”. Fragt, ob M wisse, was Naturrecht und Völkerrecht sei?

M: Naturrecht sei ein Verständnis von Recht, “das das Individuum mit sich herumträgt”. Völkerrecht sei, was zwischen Völkern als Abmachung entstehe.

VR: Und Menschenrechte?

M: Das seien nicht entziehbare Rechte, mit denen der Mensch auf die Welt gekommen sei “und die ihn in seiner ganzen Inkarnation begleiten”.

VR: Was für Menschenrechte M aufzählen könne?

M: Erwähnt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

VR: “Bestimmung zum Suizid, Mitwirkung zum Suizid”, in der Schweiz sei das doch ein Thema. Ob es ein Grundrecht sei, sich umbringen zu dürfen? Er könne das nicht einmal als Jurist sofort beantworten.

[Ein Absatz in meinen Notizen deutet hier auf eine (wahrscheinlich kurze) Auslassung meinerseits hin. Meiner Erinnerung nach zitierte der VR aus einem Text des ICCJV, wonach der (echte) IStGH das Pappnasengericht anerkennen solle.]

VR weiter: Der ICCJV sage, alle anderen Gerichte würden von ihm abgelehnt. Das sei noch “viel heftiger als in Polen!” Nochmals: Das Strafgericht in Den Haag soll anerkennen, dass der ICCJV das höchste Gericht ist?!

M: Das wird er nicht tun.

VR: M habe gesagt: “Es gab zu keiner Zeit eine Finanzierung durch mich”, sondern das sei eine Verwechslung mit dem Darlehen. Fragt, wo das Gold übergeben wurde.

M: In der Schweiz.

VR: Ist die Ausfuhr nicht deklarationspflichtig?

M: Ich habe es nicht ausgeführt, sondern übergeben und quittiert.

VR: Und “der Herr Willi” hat es dann über die Grenze nach Deutschland transportiert? Wann war das etwa?

M: September/Oktober 2016.

VR: Wo genau war die Übergabe?

M: In Weinfelden in der Model Holding AG.

VR: Was haben Sie da mit Herrn Landschützer besprochen? Was war es für Gold?

M: Es waren 1kg-Barren, fünf Barren à 1kg.

VR: Liegt das bei Ihnen in der AG?
M: Ja, im Safe.

VR: War der Herr Landschützer in der Nähe des Safes?

M: Nein, aber ich habe ihm das Gold in der AG übergeben.

[Wieder deutet ein Absatz in meinen Notizen auf einen Aussetzer meinerseits bzw. eine Lücke hin. Der VR muss da wohl gefragt haben, wie Landschützer das Gold nach Deutschland gebracht habe.]

M: Ich weiss nicht, wie Herr Landschützer das Gold wegtransportiert hat.

VR: Und Sie lassen ihn nichts unterzeichnen?
M: “Ich glaube, doch.”

VR: “Übergeben Sie jeden Tag 5kg Gold?” Wenn ich das selber tue, dann erinnere ich mich 20 Jahre danach noch! “Wos sogt Ihnen der jetzt?” Warum wollte man das Gold nicht in der Schweiz eintauschen gegen Geld? Und warum Gold als Darlehen?

M: Es war klar, dass Landschützer das Gold in Geld tauscht, statt dass ich es mache.

VR: Hat er Ihnen den Umrechnungs- und Wechselkurs geschickt?

M: Ja.

VR: Aus Deutschland?

M: Es war kein Originalbeleg.

VR: “Vielleicht hat er das Gold noch”. Müsste man die Ausfuhr nicht deklarieren?

M: Er hatte eine Bestätigung, dass das Gold von mir kommt und Rückfragen an mich erfolgen können.

VR: Es gibt nur zwei mögliche Varianten: Das Gold mit oder ohne Kontrolle nach Deutschland zu transportieren.

M: Rückfragen vom Zoll seien nicht gekommen.

B: Haben Sie die Bestätigung behalten, dass Sie Landschützer das Gold gegeben haben?

M: Eine Bestätigung liegt vor, ich weiss aber nicht mehr, wann sie geschrieben wurde. Landschützer wollte eine Bestätigung, dass er es von mir hat.

B: Im Endeffekt hat M 5kg Gold übergeben und hat jetzt ein paar Messingbarren.

M: “Das ist so.”

VR: Woher haben Sie die Gewissheit, was der Herr Landschützer gemacht hat mit dem Gold?

M: Es steht fest, dass er Geld wollte, nicht Gold.

VR: “Weil er flüssige Mittel brauchte”.

M: Er hat gesagt, dass er das Gold umtauschen wird. Auch wo er es tauschen wird, hat er gesagt. Ich erinnere mich aber nicht mehr.

VR: Woraus beziehen Sie die Bestätigung, dass das ordnungsgemäss abgegangen ist? Haben Sie den Tageskurs überprüft?

M: Ich habe ihn überprüft, “grosso modo, der Betrag war korrekt”.

VR: Mit dem Gold kann er jetzt arbeiten?

M: Geld, korrekt. In den Akten gibt es die Angabe, dass er einen Teil für sich behalten hat.

VR: “Heisst bei uns Veruntreuung”.

M: Das ändert an der Darlehenshöhe mir gegenüber nichts. Es ist eher ein Beweis, dass es ein Darlehen war.

VR: Aber das fehlt Ihnen.

M: Es fehlt nicht mir, es fehlt ihm.

VR: Im Endergebnis ist der Betrag nach wie vor offen.

M: Richtig, die Teeküche muss aber abgezogen werden.

Ein Geschworener meldet sich: Landschützer habe also die Teeküche gemacht trotz seiner vorher erwähnten Bedenken, in der Schweiz zu arbeiten?

M: Vorher fertigen und dann montieren ist ohne Genehmigung möglich, es wurde so gemacht.

VR: Der Wert der Teeküche war 20000 Franken?

M: Einen Tick weniger. Beschreibt die Masse der Teeküche [Masse mit dem auf meiner Tastatur nicht vorhandenen komischen Buchstaben]. Er habe keine Rechnung bezahlt, alles habe Landschützer gemacht, und Landschützer sei auch für das Material aufgekommen.

[Im Folgenden geht es darum, dass der Betrag zwar ausgewiesen, aber nicht versteuert wurde.]

VR: “Keine Rechnung bekommen heisst bei uns Schwoarzhacken auf Steirisch”.

B: “Gab es eine Rechnung, ja oder nein? Sie haben das sogar studiert, das ist ja lächerlich!”

M: Meine Unsicherheit deutet darauf hin, dass es keine Rechnung gab.

VR: Zitiert eine Art Bankbeleg, auf dem aber [gemäss der kryptischen und vielleicht fehlerhaften Formulierung in meinen Notizen:] ‘kein Geld auf dem Konto steht’, und stichelt: “Der fürstliche Landrichter hat nichts nachgefragt? Martin Jehle, vielleicht ist der Friedensrichter”.

[Jedenfalls habe ich inzwischen erfahren, dass der fürstliche Landrichter Jehle – obwohl er vom VR zweimal Martin genannt wurde – in Wirklichkeit Michael heisst, und dass er – obwohl ihn der GCCL für einen Österreicher hält – ein Cousin des liechtensteinischen Hofberichterstatters des Sonnenstaatlandes ist. Ausserdem fungierte er in der Causa “Carl-Peter Hofmann” als Haftrichter. Die Welt Liechtenstein ist echt klein, oder?]

Der VR zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: Landschützer habe gewusst, dass M in Liechtenstein einvernommen wird.

M: Ich habe es ihm mitgeteilt.

VR: Zitiert aus einem Text von Willibald Landschützer: “Ich habe das Geld dem CEO einer Bank auf Zypern übergeben”. Da stehe nichts von Einzahlung. “Geldwäscheverdacht ist nicht gänzlich auszuschliessen, hätt i g’sagt”. Denkt laut nach, er habe “langsam Lust, aufzuhören” für heute. Willibald Landschützer, jemand namens “Pochmann” [oder ähnlich] und Marcus Steiner seien für morgen als Zeugen eingeplant, auch Wolfgang Empacher, Doris Schweizer und jemand vom “BVT” [also vom Verfassungsschutz, der eigentlich in DSN umbenannt wurde].

[Mein Reichsdeppenspotter-Herz frohlockt wie das einer Ornithologin, die ein paar ganz seltene Vögel zu Gesicht bekommt! Da sind grosse Namen darunter, allen voran die Oberpappnase Marcus Steiner und die mir ebenfalls schon länger namentlich bekannten Wolfgang Empacher (Unterzeichner des “Haftbefehls” gegen Pröll) und Willibald Landschützer, von dem ja hier viel die Rede ist. Gesehen habe ich die Pappnasen nämlich noch nie. Eigentlich sagt mir nur der Name “Pochmann” nichts. Da werde ich ja morgen voll auf meine Kosten kommen!]

Trotz dieser Ankündigung des VR ist die Verhandlung nicht zu Ende, sondern die Staatsanwältin (StA) kommt noch mit Fragen dran. Die hatte auch noch nicht wahnsinnig viel zu tun heute, denke ich.

StA: Warum errichtet Herr Landschützer ein privates Konto und führt dabei seine Funktion als ISA-Chef an [also als Oberpappnasensheriff] und benutzt aber Ihre Adresse [diejenige des Modelhofes] dafür?

M: Das ist mir gänzlich unbekannt.

StA: Landschützer schreibt an Dragan Markovic [so heisst offensichtlich der zypriotische “Banker”]: “Als Präsident der ISA bin ich allein befugt”.

VR: “Kennen’s den Dragan Markovic?”

M: Nein. Am 17.07. [vom Zusammenhang her: 2018; es dürfte sich um das Datum des zitierten Textes handeln] muss die Transaktion schon lange erfolgt sein. Als Erklärungsversuch: Landschützer hat das Darlehen, das er von mir privat bekommen hat, später als für den ICCJV akquiriertes Geld umgedeutet. Später hat er das wieder rückgängig gemacht [gemeint ist: zurückgenommen].

StA: Wie deuten Sie es, dass der Herr Landschützer das Darlehen in die Finanzbuchhaltung des ICCJV eingetragen hat?

VR: “Heisst bei uns schon wieder Untreue”.

M: Wann war das?

StA: Das steht in diesem Bericht, wo Herr Landschützer gesagt hat, was er mit dem Geld gemacht hat.

M: Er sei der falsche Auskunftgeber.

Im Folgenden geht es nochmals um das Darlehen, bzw. warum M darauf vertraut hat.

B: Kann es so gewesen sein, dass Sie vom ICCJV überzeugt waren und das Geld (sinngemäss:) gespendet haben? Es kann ja ein Fehler gewesen sein.

M: Für Privatpersonen sei das ein hoher Betrag, aber für internationale Organisationen nicht. Er habe dem ICCJV “nicht die Motivation nehmen” wollen, an der Anerkennung zu arbeiten und bei internationalen Organisationen an Geld zu kommen.

StA: Das wäre, wie wenn man uns sagt: “Ihr arbeitet wie im Hamsterrad, und am Ende des Tages schauen wir mal”. Ob M das den eigenen Mitarbeitern sage?

M: Das ist eine andere Situation. Der ICCJV sind nicht meine Mitarbeiter, sondern “Protagonisten, die selber motiviert sind, etwas zu machen”.

StA: “Aber woher sollen diese Ex-Häftlinge Geld haben?”
M: Da gab es schon ein internationales Netzwerk, das hat schon funktioniert.

VR: Wenn es nix an Kohle gab im ganzen ICCJV, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Geld von M gekommen sei.

M: Ja, deshalb habe ich “Strenge walten lassen müssen”.

VR: Das heisst?

M: Niemand will ausgenutzt werden.

VR: Moniert wieder die Situation: “Ein Haufen Nockerte und ein reicher Mann mit einer AG”. Zitiert dann aus einer Mail von Willibald Landschützer an den “Bank-CEO” aus dem Jahr 2017, worin es um die Weiterüberweisung des Geldes nach Ungarn geht. Landschützer bezeichne sich darin als ISA-Präsident.

M: Die Überweisung nach Zypern muss Ende 2016 passiert sein. Das Geld war danach blockiert und keiner Anlage zugeführt. Herr Landschützer hat mich 2017 darüber informiert. Vielleicht hat er – auch mit dem Begriff “Sheriff” – versucht, den “Bank-CEO” zu beeindrucken, damit das Geld frei wird.

VR: [Kleine Lücke in meinen Notizen] … keine Anlage erfolgte, sondern “Finanzierung einer verbrecherischen Organisation”.

[In meinen Notizen ist wieder eine Lücke angedeutet; im Folgenden kommentiert M eines der vorher zitierten Schreiben.]

M: Sie [die Pappnasen] wollten mich wiedergewinnen. Wenn man die kriminelle Energie hat, Schreiben zu fälschen [er scheint sich hier auf die gefälschte “Anerkennung durch die UNO” zu beziehen], könnte es ‘Betrug’ auch in anderen Belangen geben. Ich hatte Vertrauen in Herrn Landschützer, habe es aber heute anders gelernt. Ich würde mich auch dafür interessieren, wenn er morgen als Zeuge kommt. “Vielleicht bin ich dann morgen als Depp sozusagen entlarvt”.

B: Warum haben Sie nicht Ihre Tochter beauftragt wegen des Kontos?

M: Bezüglich Landschützer “bin ich nicht primär gefordert, aktiv zu werden, aber Sie motivieren mich”.

B: Aber es handelt sich um ein Darlehen auf unbestimmte Zeit.

B: Er wollte 10% lukrieren. Warum haben Sie ihm nicht einfach 15000 Euro gegeben? Warum haben Sie 150000 riskiert?

M: “Ich möchte dem nichts entgegenhalten”, eine Schenkung wäre eine Alternative gewesen.

[“Kurz abgehängt”, steht an dieser Stelle in meinen Notizen.]

M weiter: 15000 bedeute “Arbeit” und sei “nicht zeitökonomisch”.

StA: Ein Ex-Häftling und Tischler soll bessere Connections haben als ein Geschäftsmann?

M: Erwähnt in seiner Antwort, seine Barmittel würden überschätzt.

VR: “Sollte es zu einer Geldstrafe kommen, kriegen Sie den Höchsttagessatz, 5000 Euro”.

[Er hat ihn immerhin deutlich vorgewarnt.]

VR weiter: Eine Anlage mit 10%, das sei nicht wenig. Warum M sein Geld nicht selber angelegt habe?

M: Er habe eine “Affinität zu Edelmetallen”, er habe wenig Barmittel. Immer würden “Geld” und “Vermögen” verwechselt. Seine Barmittel seien nicht gross, weil er alles in seine Firma reinvestiere. Für ihn sei Gold selber eine Anlage im Sinne von Schutz vor Wertverlust. Er stimme zu: Landschützer 15000 zu geben, wäre einfacher gewesen.

VR: Wir wissen, dass Sie dem ICCJV Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben, kennen aber nicht die Anzahl Termine im Modelhof.

M: In der Anklageschrift ist die Rede von fünf Terminen, drei davon haben aber gar nicht im Modelhof stattgefunden. Der Termin vom Oktober 2017, den Sie aufgezählt haben, ist falsch. Angefangen hat es im Oktober 2015, aber das war keine ICCJV-Veranstaltung, “weil ich der Einladende war”. Danach hat es Treffen gegeben, an denen ich nicht teilgenommen habe; ich habe allenfalls “Mitglieder begrüsst”. Ich konnte zur Zeit dieser Treffen nicht davon ausgehen, dass der ICCJV staatsfeindlich ist. Ich bedaure es sehr, dass gewisse Mitglieder “die Situation anders interpretiert haben”. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass ich irregeführt worden bin, z.B. durch diese “Zwischendeckblätter”. Mein Fehler liegt in der “Falschbeurteilung dieser Menschen”.

B: Kommen Ihnen keine Zweifel, wenn jemand eine Parallelgerichtsbarkeit oder Banken gründen will? “Da hatten Sie ernsthaft keine Zweifel?” Ganz offen: Wenn jemand sagt: “Ich will eine alternative Gerichtsbarkeit gründen”, dann merke ich doch, dass etwas nicht stimmt. “Der Zweck war Ihnen von Anfang an klar”.

B: Sie waren “Friedensrichter”!

M: Gerichtsbarkeit ist keine Monopoldomäne des Staates.

Zwischen V und dem VR entspinnt sich eine Diskussion über das ‘Wiener Statut’ bzw. über die Stelle, an der alle anderen Gerichte verboten werden.

M: Ich muss etwas Merkwürdiges konstatieren: Ich habe die Anklageschrift seit Anfang Dezember. Ich stehe seit Ende November unter Schock. Die Anklageschrift wurde Mitte Juli eingeschrieben zugestellt, aber da war ich in den Ferien. Die Abholungseinladung war in meiner Post, und als ich zurückkam, war die Abholfrist abgelaufen.

[Eine kurze Diskussion über die Daten der Zustellung entspinnt sich, mit dem Ergebnis:]

M: Dann hatte ich sieben Wochen Zeit. Ich will rausfinden, warum ich die Dokumente unterfertigt habe.

B: Ob “solche Sachen nicht gefallen” seien [nämlich die verfänglichen Inhalte des ‘Wiener Statuts’], als M den ICCJV in den Modelhof eingeladen habe, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was der ICCJV beabsichtige?

M: Im Oktober 2015 war das ‘Wiener Statut’ ein Thema, das ist so. Deshalb habe er ja auch dieses Gutachten machen lassen.

VR: Liest aus dem Gutachten von Professor Lebisch vor und kommentiert: “I muss an ernsthaft was fragn”, nämlich, “ob er was an den Augen hat”, weil er den Abs. 4.6 des ‘Wiener Statuts’ nicht gesehen habe; “immerhin ist kein Stempel der Uni drauf”; “mir braucht kein Jurist irgendwas zu erklären!”

M: “Dann geb ich zu, dass ich das gebraucht habe”.

VR: Das Gutachten interessiert mich nicht.

V: Die Geschworenen würden entscheiden, das Gutachten könne dabei eine Relevanz haben.

VR: Ich stehe dazu, “des interessiert mi überhaupt ned”, ich mache eine rechtliche Belehrung für Sie. Das Gutachten “ist mir steirisch sowas von wurscht. Das ist in der Republik Österreich immer noch so, dass mir unabhängige Richter sand. Ich bin dem Gesetz verpflichtet und sonst goar nix.”

M: Ich wollte zugeben, “dass ich ein gewisses Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ habe”.

[Während M dies sagt, protokolliert der VR seine eigene Äusserung, einschliesslich des Ausdrucks “wurscht”, in sein Diktiergerät.

Das hat er die ganze Zeit so gemacht – in meinem Bericht kommt es gar nicht zum Ausdruck, aber für mich als “Zuseherin” machte es die ganze Szenerie noch viel skurriler.

So als Beispiel: Die Frage “Wozu braucht man einen Sheriff?” hätte der VR in etwa folgendermassen protokolliert: Auf die Frage Beistrich wozu man einen Sheriff braucht Beistrich gebe ich an Doppelpunkt, gefolgt von der Antwort des Befragten, die der VR in gleicher Weise mit allen Satzzeichen und Absätzen in sein Diktiergerät sprach, während der Befragte antwortete.]

M: Ich wollte einen Unterschied machen zwischen meinem Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ und den Beschlüssen. Bezüglich des ‘Wiener Statuts’ “werde ich mich nicht herausreden”.

VR [bezüglich des ‘Wiener Statuts’]: “Bedarf es überhaupt einer Verfassung der Menschen?”

M: “Nachdem ich bessere Kenntnis von den Vorgehensweisen gewisser hochrangiger Mitglieder habe, muss ich sagen, dass ich irregeführt worden bin.”

VR: Weist auf den Widerspruch im ‘Wiener Statut’, dieser “Verfassung”, hin, dass es darin einerseits Sheriffs und Zwangsmittel gebe, andererseits aber auch ein Gesülze, dass Menschen das nicht dürfen. Er zitiert: Das “positive Recht” werde für “ungültig” erklärt.

Es ist jetzt bald 20:30, und gerade gegen Ende der zweiten Papyrusrolle endet auch die heutige Verhandlung. Meine Befürchtungen, mir könnte in einem nächtlichen Verhandlungsmarathon das Schreibmaterial ausgehen und ich müsste schlimmstenfalls ein Palimpsest anfertigen, haben sich nicht bestätigt.

Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass ein weiterer Prozesstag vonnöten sein wird, wenn das so weitergeht. Es konnte noch nicht einmal das Beweisverfahren eröffnet werden, ein Ende der Vernehmung des Angeklagten ist bisher nicht in Sicht.

Geplagt von den Begleiterscheinungen dieses Prozesstages (schmerzende Schreib- und Lanzenhand, Effekte des langen Sitzens auf nur halbwegs bequemen Stühlen, Hunger wegen ungenutzter Mittagspause) verlasse ich das Gerichtsgebäude und schaffe es vor dem Morgengrauen immerhin noch, die ersten beiden Teile des Prozessberichts einzutippen und ins Forum zu stellen.

finis libri II.




Strafsache Dr. Model, Teil 3: Replik des Verteidigers

Das goldene Tor des Modelhofes.

Die Replik übernimmt der männliche Verteidiger (nachfolgend V), dessen Akzent ihn (wenig überraschend, aber im Gegensatz zur Tochter) als Österreicher ausweist. Er habe erst vor Kurzem erstmals die Gelegenheit erhalten, sich einen persönlichen Eindruck von M zu verschaffen.

Zunächst wendet er sich an die Geschworenen und bittet sie um eine “differenzierte Einordnung der Einbildung des Herrn Model” (sic). Sie würden dann den Sachverhalt differenzierter sehen, “wenn es am Ende des Tages darum geht, schicksalhaft über eine Person zu entscheiden”.

(Spoiler: Am Ende dieses Tages werden die Geschworenen noch gar nichts zu entscheiden haben und am Ende des nächsten Tages auch nicht.)

Der Verteidiger nutzt – als Einziger in diesem Prozess, wie ich rückblickend sagen kann – die Möglichkeit, eine Präsentation zu displayen (ein Verb, das ich übrigens bei früheren Gelegenheiten hier in diesem Saal gelernt habe). Diese erscheint für die Zuseher auf dem Bildschirm über den Richtern.

Als erstes präsentiert V eine Liste der an M gerichteten Vorwürfe:

1. M habe sich im ICCJV “führend betätigt”

2. M habe den ICCJV mit Geldmitteln unterstützt, und

3. M habe den ICCJV auch sonst in erheblicher Weise unterstützt.

Alle diese Tatbestände werden in §246 Abs. 2 StGB aufgezählt.

V: M werde vorgeworfen, “er hätte diverse Unterfertigungen vorgenommen”. Den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV vom 02.10.2015 jedoch “hat es keineswegs gegeben” laut V, denn die Daten auf diesem Dokument seien widersprüchlich. Ferner soll M das sogenannte “Wiener Statut” vom 31.05.2016 unterschrieben haben und verschiedene Beschlüsse.

Dazu V: M habe von diesen Beschlüssen nur jeweils die letzten Seiten gesehen.

Beim Punkt 2 gehe es vor allem um die Übergabe von 5kg Gold an Willibald Landschützer, bei 3 um die Zur-Verfügung-Stellung des Modelhofes.

V möchte nun näher darauf eingehen, was M für eine Persönlichkeit ist. Hier sieht man gleich wieder, dass M wirklich kein echter Reichsdepp ist, denn sonst hätte ihn der Titel der jetzt gedisplayten Folie, “Zur Person des Dr. Daniel Model”, hart getriggert.

Es folgt ein kurzer Lebenslauf: Geboren am 05.07.60 in Winterthur, Schweizer Bürger, Betriebswirt, erfolgreicher Curlingspieler mit EM- und WM-Teilnahmen. Das Familienunternehmen sei 1882 von Ms Urgrossvater gegründet worden, M führe es erfolgreich. 2018 habe er die Anteile seines Bruders am Unternehmen gekauft. Seither gehöre das Unternehmen vollständig ihm und seiner geschiedenen Ehefrau, die zugleich seine jetztige Lebenspartnerin sei, beide hielten je 50%.

M habe seine Vermögenssituation vorhin deswegen nicht offengelegt, weil er, V, ja nun darauf eingehe. Für das Strafmass tue die Vermögenssituation nichts zur Sache. Der Umsatz des Unternehmens habe in etwa die Milliardengrenze erreicht. M sei CEO der Model Holding AG, Verwaltungsratspräsident und auch noch Chairman of the Board of Directors.

Nun geht V auf das Projekt “Avalon” ein. Die StA habe gesagt: “Er hat schon einmal in der Vergangenheit versucht, einen Staat zu gründen”. Das sei nicht richtig. 2006 sei M durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen worden, eine Rede vor Unternehmern zu halten zum vorgegebenen Thema “Staat und Unternehmen”. Im eigenen Unternehmen habe M eine “ganz schlanke Management-Ebene”, die Mitarbeiter seien stark ins Unternehmen eingebunden, da gebe es eine Vertrauenskultur.

Demgegenüber kritisiere M am Staat eine “Kultivierung von Misstrauen” und habe gegenüber dem Staat auch selbst eine zunehmend skeptische Haltung eingenommen, etwa wegen der Verschuldung. V erzählt, sein (Vs) Onkel sei Theologe und Philosoph, mit ihm diskutiere er gern, und ebenso gehe es ihm mit M, dieser sei “ein ganz feiner Denker”.

2006 sei M zum Schluss gekommen, er wolle in einer “Vertrauenskultivierung” leben, “und das ist Avalon”. Das Wort “Avalon” habe bei M den ursprünglich gewählten Begriff “Selbststaat” abgelöst, als seine Tochter – ich frage mich, ob die Anwesende gemeint ist – das Buch “Die Nebel von Avalon” gelesen habe. “Avalon” sei Keltisch für “Apfelgarten”, und Äpfel seien typisch für den Thurgau.

“Avalon” stehe für hehre Ziele, die auf dem Display gelistet sind:

“Freiheit als grosses Menschheitsideal stärken”

“Das Denken stärkt das Individuum und bedarf der Freiheit”

“Ablehnung von Ideologien, da diese das Denken einschränken”

“Debatte auch über Alternativen des Zusammenlebens in Gang bringen”

V reicht den Geschworenen und dem Gericht dazu Kopien eines Artikels aus der Neuen Zürcher Zeitung (den Titel habe ich nicht mitbekommen, vermute aber, dass es sich um diesen Artikel handelt) und liest daraus vor.

Es sei beeindruckend, was am Modelhof “an Kulturaktivität ermöglicht wird”; es gebe “Opernveranstaltungen” etc. V verteilt auch den Ausdruck eines “Rankings” von Wirtschaftsteilnehmern in der Schweiz und bemerkt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, dass darin stehe, M sei “Staatsbürger von Avalon”. M sei allenfalls libertär, aber kein Staatsfeind.

[Anmerkung von Helvetia:

Und wie ich vorhin bereits angedeutet habe, sehe ich das durchaus ähnlich wie der Verteidiger. Mit Ms Äusserungen in der Öffentlichkeit muss man nicht einverstanden sein oder sie für besonders hohe Philosophie halten, aber eines steht fest: Diesen Äusserungen fehlen einige zentrale, konstituierende Elemente reichsdeppischer Geistesverwirrung, beispielsweise (wie schon erwähnt) die Mensch/Person-Thematik, das Fabulieren von alliierten Besatzungsmächten und SHAEF, Weltherrschaft des Vatikans und ähnlichen Mythen, die völlige Negierung der juristischen Kompetenz von Systemjuristen und der Hass auf diese (immerhin hat M seine Tochter nicht verstossen, oder?), aber auch die Deppenphrase “Der Staat/die Polizei/die Behörde XY/etc. ist eine Firma” – M als Ökonom dürfte ohnehin viel zu gut darüber Bescheid wissen, was der Begriff “Firma” bedeutet. Ms Äusserungen lassen eher darauf schliessen, dass er sich einen “Nachtwächterstaat” wünscht, der sich so weit wie nur möglich aus den Angelegenheiten der einzelnen Individuen heraushält. Verweigern tut er den real existierenden Staat letzten Endes aber nicht, und wenn er auch nicht direkt gern Steuern bezahlt, so bezahlt er sie doch – zumindest lägen mir keine anderslautenden Hinweise vor.

Müsste ich an Vs Stelle eine Lanze für M brechen (was kein Problem ist, denn ich habe mehrere Ersatzlanzen), dann würde ich das mit den in Ms Äusserungen fehlenden konstituierenden Elementen des Reichsdeppentums auf jeden Fall dick unterstreichen. Denn die Verteidigung will erreichen, dass die Geschworenen den subjektiven Tatbestand verneinen. Ich habe von der Verhandlung her aber den Eindruck, dass weder V noch die Tochter – wer kann ihnen das verübeln? – noch wahrscheinlich die Geschworenen, ja nicht einmal die Mitglieder des Schwurgerichtshofes – in Sachen Reichsdeppologie allzu spezialisiert oder interessiert sind. Gut möglich, dass ich mit einigem Abstand die Spezialisierteste und Interessierteste im Saal war. Etwas mehr Hintergrund bezüglich der Ausdrucksformen reichsdeppischer Verblendung (und inwiefern sich Ms Einstellung davon unterscheidet) hätte der Verteidigung eventuell geholfen oder könnte noch helfen, zumal der Prozess am 25. Januar Jänner in die Verlängerung geht.]

V: “Sie sehen also: Avalon war nicht der Versuch, in der Vergangenheit 2006 einen Staat zu gründen, irgendeinen Putschversuch zu machen.” “Avalon” habe seinen Sitz in Müllheim. Der Modelhof sei 2012 eröffnet worden, als Gäste seien damals unter anderem die Regierungsräte des Kantons Thurgau eingeladen gewesen.

[Anmerkung von Helvetia:

Und schon wieder muss ich mich der Darstellung des Verteidigers weitgehend anschliessen. Versteht mich nicht falsch: Ich hege keine Sympathien für “Avalon”. Für mich ist “Avalon” die Eitelkeit und Selbstbeweihräucherung eines reichen Schwurblers, die sich im Modelhof materialisiert. Aber wenn “Avalon” eines niemals gewesen ist, dann ein ernsthafter Sezessionsversuch. In der Schweiz nennen wir sowas wie Ms “Avalon” einen Spleen und man erzählt sich, dass erstsemestrigen Jus-Studierenden einer Schweizer Universität in der Staatsrechtsvorlesung schon Bilder des Modelhofes gezeigt wurden, um zu illustrieren, was ein Staat nicht ist.]

Die nächste Folie trägt den Titel “Zum Verständnis des ICCJV”, wozu V bemerkt: “Da müsste eigentlich stehen: Zum Verständnis des Dr. Model”. Die Geschworenen müssten sich ein Bild von M machen, “was war sein Verständnis des ICCJV”.

An einem bestimmten Punkt habe M gesagt: “Nein! Ich will damit nix zu tun haben!”

Für M sei es beim ICCJV um die Fragestellung gegangen, “ob eine zivilgesellschaftliche Initiative ein rein auf Menschenrechten und Völkerrecht gegründetes, internationales Gericht gründen kann”.

Den Modelhof habe er dem ICCJV für die Zeit der Anerkennungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Der ICCJV sollte Verträge mit “völkerrechtlichen Gebietskörperschaften” und mit Unternehmen schliessen, um operativ tätig werden zu können. Für M habe die Konzeption in der Gründung bestanden und die eigentliche “Geburt” des ICCJV “lag durch Schlüsselaufgaben wie Anerkennung noch in der Zukunft”.

“Der Dr. Model ist Schweizer”, in der Schweiz herrsche “eine völlig andere Rechtskultur”. Es gebe Abstimmungen usw. Beim ICCJV habe es sich für M um “work in progress” gehandelt, er habe ihm “keine rechtsstaatliche oder hoheitliche Bedeutung zu keinem Zeitpunkt” beigemessen. V fordert die Geschworenen auf, sich in Ms Situation 2017 hineinzuversetzen.

Entscheidend sei, dass die Einstufung des ICCJV als “staatsfeindliche Verbindung” erst 2021 für M wahrnehmbar gewesen sei; für M sei das “Projekt” aber schon früher beendet gewesen und er habe danach gegenüber den ICCJVlern “einfach abgeblockt”.

Der “Gründungsvertrag” des ICCJV sei am 02.10.2015 gemäss Text in Bern unterzeichnet worden, M habe aber “physisch” nur am Modelhof mit dem ICCJV zu tun gehabt. Den “Gründungsvertrag” habe er nur unterfertigt, nicht erstellt. V stellt die Situation dieser Unterzeichnung so dar, als sei die Unterschrift dem M quasi untergejubelt worden unter vielen zu unterzeichnenden Dokumenten.

[Anmerkung von Helvetia: Dieser Argumentation gegenüber bin ich jetzt eher skeptisch. Auf dem “Gründungsvertrag” hat M mit Kleinschreibung des Namens und rotem Fingerabdruck unterzeichnet; das macht man wohl kaum so, wenn einem etwas untergejubelt wird, es sei denn, man würde gewohnheitsmässig auf Deppenart unterzeichnen. Und in dem Verdacht habe ich M eben gerade nicht.]

Die Aktivitäten des ICCJV in Österreich habe M gar nicht mitbekommen weil er “dafür gar keinen Kopf hat”.

Laut StA gebe es den ICCJV seit dem 19.06.2014. M sei nicht involviert gewesen in die “Causa Hollenbach” und im von der StA erwähnten Zeitungsartikel habe M nicht “bestätigt, dass es Übergriffe gab”.

Dass das letzte Treffen zwischen M und ICCJV im Oktober 2017 stattgefunden habe, sei nicht richtig, es habe gar kein Treffen im Oktober 2017 gegeben. Der von der StA genannte Tatzeitraum 02.10.2015-08.10.2017 sei nicht richtig.

Ab Mitte 2016 habe M ein “Amt als Friedensrichter” innegehabt. Das sei einfach ein “Moderator zwischen zwei Streitparteien” oder “österreichischen Streithanseln”. “Ich kann gar nicht in irgendeiner Funktion beitragen, solange es diese Anerkennung nicht gibt”, meint V, und will damit sagen, dass ja der ICCJV nach Ms Verständnis noch nicht “geboren” worden sei.

“M wurde in dieser Funktion nie tätig”. Auch sei M nie in irgendeiner Funktion als Vertreter des ICCJV aufgetreten und habe keine führende Position innegehabt. Zahlreiche Treffen des Pappnasengerichts hätten ohne M stattgefunden. In der internen Post des ICCJV sei er lediglich als “Liebes Mitglied” angesprochen worden.

Nun kommt V auf das angebliche Darlehen an Willibald Landschützer zu sprechen: M habe Landschützer Mitte 2015 auf einer vom ICCJV unabhängigen Veranstaltung kennengelernt. Für M sei Landschützer einfach ein toller Tischler gewesen. Er habe mit ihm auf einer “Vertrauensbasis” ein privates Darlehen vereinbart, da Landschützer ein Investment mit 10% Verzinsung und Mindesteinlage 150000 Euro gefunden habe. M sei eben ein gutmütiger Mensch. Am 04.10.2016 habe er versucht, 165000 Schweizer Franken auf ein [i]privates[/i] Konto von Landschützer zu überweisen, die Transaktion sei aber gescheitert. Bezüglich des Risikos des geplanten Investments habe M gedacht, Landschützer könne im Falle eines Scheiterns den geschuldeten Betrag mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ausgleichen.

Im November 2016 habe er ihm daher 5kg Gold übergeben. Zweck sei ein Darlehen an eine Privatperson gewesen, nicht die Unterstützung des ICCJV.

M schätze Handwerksarbeit sehr, daher hätte er auch eine Tilgung des Darlehens durch Tischlerarbeit akzeptiert. Landschützer sollte den Innenausbau des Modelhofes fertigstellen. Einen schriftlichen Beleg für das Darlehen gebe es schon aus dem Jahr 2020, nicht erst seit 2021. Das Dokument von 2021 sei lediglich eine Bestätigung, “dass jemand ein Darlehen schuldet”.

V verteilt das Dokument von 2020.

Bei einem ICCJV-Treffen am 25.08.18 habe Landschützer dann angegeben, er habe das Geld in einer Funktion als Vertreter des ICCJV entgegengenommen. Zu dieser Zeit habe er nämlich um seine Position beim Pappnasengericht fürchten müssen und wohl geglaubt, sich durch die Akquisition einer solchen Summe einen Vorteil zu verschaffen. Die anderen Mitglieder seien davon “überrascht” gewesen.

Landschützer habe das Gold für 184’750 Euro verkauft und 150’000 einem Banker zu Tradingzwecken übergeben.

Dass M dem ICCJV “den Modelhof als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt” haben soll, hält V fest: “Aus seiner Sicht ist das unrichtig!” Der Modelhof sei für M ein Ort für Kulturveranstaltungen, da gebe es eine Bühne, das sei “so viel mehr als der Sitz des ICCJV”. Bei der Nutzung durch den ICCJV sei es “um einen einzigen Seminarraum im Modelhof” gegangen, “für 18 Monate zur Verfügung gestellt”.

[Anmerkung von Helvetia:

Nun gut. Und der im Veranstaltungskalender des Modelhofes angekündigte Vortrag von Ullrich Zimmermann über die Geschichte des ICCJV am 09.06.2017, der kurzfristig abgesagt wurde, hätte dann in diesem Seminarraum stattgefunden? Wir werden es nie erfahren.

Übrigens habe ich mich auch schon öfters gefragt, wo eigentlich im Frühjahr 2017 dieses Foto aufgenommen wurde mit dem Logo des ICCJV auf … Pappschachteln. Sieht wie ein Keller aus. Vielleicht gab es da praktischerweise eine Teeküche?]

V weiter: Die Mitglieder des ICCJV hätten nie über selbstständige Zutrittsmöglichkeiten zum Modelhof verfügt.

[Anmerkung von Helvetia: Also musste die Pappnasen jedesmal von Neuem einer reinlassen. Ob dieser Aspekt so vorteilhaft ist für die Verteidigung…]

“Es war Dr. Model ein Anliegen, jedwedes staatsfeindliche Gedankengut fernzuhalten”, steht auf der aktuellen Folie.

M sei regelmässig nicht Teilnehmer der “zahlreichen” ICCJV-Treffen gewesen und habe nichts bestimmt, er sei kein Angehöriger von besonderen Gremien des Deppengerichts gewesen.

Zum Vorwurf der Teilnahme an Treffen des ICCJV sagt V: “An vier der fünf angeführten Treffen war M nachweislich nicht beteiligt”. Drei dieser Treffen hätten gar nicht am Modelhof stattgefunden.

V verteilt den Ausdruck einer E-Mail, in der sich M von einem Deppentreffen, zu dem er eingeladen war, entschuldigt, “ich werde nicht dabei sein können”, statt dessen sei er im Engadin zum Abendessen eingeladen gewesen.

Am 15.05.2017 habe M dem ICCJV das Gastrecht im Modelhof entzogen und sei am Tag eines der vorgeworfenen Treffen im Juni 2016 mit seinem Sohn auf einer Motorradtour gewesen. V verteilt ein Foto, welches dies belegen soll. Am 20.08.2017, dem Tag eines weiteren vorgeworfenen Treffens, sei M an einem Anlass in Deutschland gewesen. Einzig an die Teilnahme an einem Treffen am 10./11.12.2016 könne sich M erinnern.

Im November 2016 [also kurz vor besagtem Treffen] sei es M erstmals aufgefallen, dass etwas nicht stimme. Grund dafür sei die Strafanzeige von Dietmar Mühlböck gewesen. Er habe sich diese dann von den Pappnasen erklären lassen. Im Mai 2017 sei es zur Einvernahme gekommen. M “hat überhaupt nichts gewusst von diesem Vorfall”. Später sei das Verfahren eingestellt worden.

[Anmerkung von Helvetia:

Für unsere weniger gut mit der Geschichte vertraute Leserschaft sei hier kurz erklärt, dass der österreichische Blogger Dietmar Mühlböck M damals wegen Nötigung angezeigt hat, weil er von Mitgliedern des ICCJV bedroht wurde, u.a. mit einem “Haftbefehl”. Mühlböck verdächtigte M nämlich, den ICCJV zu finanzieren und ihm damit überhaupt erst zu ermöglichen, solche Handlungen zu setzen. In der ORF-Doku “Österreich nein danke 2” ist zu sehen, wie Mühlböck beim Modelhof an der Tür klingelt, um sich den Sheriffs zu “stellen”. Als niemand die Tür aufmacht, reist er mitsamt dem Fernsehteam weiter zur Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, um M dort anzuzeigen. Im Sonnenstaatland-Forum wurde damals die Geschichte interessiert mitverfolgt, wobei sich Dietmar Mühlböck auch persönlich zu Wort gemeldet hat. In dieser Sache hat sich die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen übrigens nicht direkt mit Ruhm bekleckert, soweit ich mich erinnere.

Ich hatte mich vor der jetztigen Verhandlung noch gefragt, ob Dietmar Mühlböck eventuell als Zuseher oder gar als Zeuge anwesend sein könnte, und mich darauf gefreut, ihn einmal persönlich kennenzulernen. Er war aber nicht da.]

V weiter: Die Staatsanwaltschaft behaupte: Ende 2017 habe es Divergenzen zwischen M und dem ICCJV gegeben. Nun zitiert er aus einer von M an den ICCJV gerichteten Mail, die (wenn ich es richtig verstanden habe) bereits vom 15.05.2017 stammt: “Der ICCJV muss sich eine neue Adresse besorgen”, “bei mir als Unternehmer ist etwas zu holen”, “auch die Aussichten sind nicht positiv”, das zeigten auch Medienberichte. Auch für die vier im Handelsregister eingetragenen ICCJV-Organisationen IRO, IRC, ISA und IIA habe M in dieser Mail eine Domiziländerung verlangt.

Diese Mail belege Ms Distanzierung vom ICCJV bereits im Mai 2017.

[Anmerkung von Helvetia:

OK, auch eine Distanzierung im Mai 2017 ist immer noch reichlich spät.

Aber in diesem Punkt neige ich stärkstens dazu, der Verteidigung zu glauben.

Mich hat bereits bei der Verlesung der Anklage gewundert, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt der Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt. Dem Sonnenstaatland ergaben sich entsprechende deutliche Anzeichen bereits im Juni und Juli 2017, wie man sowohl im Forum als auch im Wiki seit 2017 nachlesen kann.

Das erste Anzeichen war der für 09.06.2017 geplante und dann plötzlich abgesagte Vortrag von Ullrich Zimmermann (stellvertretender Oberdepp, da Marcus Steiner zu dem Zeitpunkt im Häfn sass) über die “Geschichte des ICCJV”. Dieser Termin verschwand zwischen dem 26.05. und 07.06.2017 aus dem Terminkalender des Modelhofes, wie man hier und hier nachlesen kann.

Nicht viel später (allerspätestens Anfang Juli) entdeckte ich auf der Website des Pappnasengerichts eine neue Adresse:

ICCJV International

Postfach 45

CH-2557 Studen

Am 13.07.2017 unternahm ich daher eine Velotour [für Grosskantonesen und Ösis, das ist eine Radtour], die auch durch Müllheim führte, wobei ich sämtliche Bilder machte, mit denen ich gerade die Blogartikel dieses Prozessberichts illustriere.

Damals wollte ich insbesondere den Briefkasten inspizieren, ob dort immer noch das in der ORF-Doku gezeigte Briefkastenschild “ICCJV International” angebracht war. Vor Ort entdeckte ich zwar das Schild noch, aber es war mit einem provisorischen Namensschild “Dubravec” überklebt, sodass die Aufschrift nicht lesbar war. Daraus zog ich dann den Schluss, dass der ICCJV wohl aus dem Modelhof ausgezogen war, siehe hier.

Das schliesst natürlich nicht aus, dass M trotzdem noch im Oktober an irgendwelchen Treffen des ICCJV teilgenommen haben könnte, aber ob das wahnsinnig plausibel ist… Woran die Staatsanwaltschaft “ihr” Ende des Pappnasengastrechts in Müllheim festmacht, wurde im Laufe der von mir besuchten Verhandlung leider nicht konkret erwähnt.

Deshalb: Punkt für die Verteidigung; und: Es macht mich immer noch WAHNSINNIG, dass ich das Briefkastenschild der Pappnasen nicht mitgenommen habe!!!!!! Was wäre das für eine Trophäe gewesen!]

V weiter: Ab dem Zeitpunkt der Distanzierung, und damit meint er also Mitte Mai 2017, habe es keine Veranstaltungen des ICCJV mehr im Modelhof gegeben. M habe auch sein “Amt” als “Friedensrichter” abgelegt.

V zitiert wieder aus einer Mail von M [leider bin ich nicht sicher, ob es sich um die bereits oben zitierte Mail handelt oder um eine weitere] und meint dazu: “Das ist die schweizerische Formulierung für ‘Lasst’s mich mit eurem Blödsinn bitte in Ruhe’”.

Zur Anzeige von Dietmar Mühlböck legt V das Einvernahmeprotokoll vom Mai 2017 vor. M sei dort erstmals konkret mit dem Fehlverhalten und den Verstössen durch die Pappnasen konfrontiert worden. M kenne Mühlböck nicht einmal. Die Zustellung der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter sei am 15.05.2017 erfolgt [also am Datum der Distanzierungsmail – vorbehaltlich eines Fehlers meinerseits wegen der doch starken Abgekürztheit meiner Notizen].

M sei in die untersuchten Vorgänge “überhaupt nicht involviert” gewesen, es seien “völlig haltlose Vorwürfe jedenfalls gegen M”, sagt V und bittet die Geschworenen: “Seien Sie so fair dem Dr. Model gegenüber”.

Nun geht es um die “Causa Hollenbach” – diesen Begriff verwendeten die Richter, die StA und V für die Ereignisse rund um die versuchte Entführung einer Rechtsanwältin durch ICCJV-Mitglieder und die Fantasiehaftbefehle gegen österreichische Politiker im Jahr 2014. “Ordnen Sie das bitte richtig ein”, sagt V. M sei darauf im von der StA erwähnten Interview angesprochen worden und “sagte, dass er eben gerade nicht über die Art und Weise Bescheid wusste, was dort damals vorgefallen ist”. Bis zur Vernehmung durch die Kantonspolizei Thurgau habe M “keinerlei strafrechtliche Berührungspunkte des ICCJV auch nur für möglich gehalten”.

V verteilt nun eine Mail von M, in der es heisst, M könne die Beziehung zum ICCJV jederzeit abbrechen, wenn es Anzeichen für Probleme gebe.

Versuche von Marcus Steiner (der Oberpappnase) zwischen Juli 2017 und Oktober 2018, M zum Umdenken zu bewegen und den Modelhof zurückzugewinnen, seien erfolglos geblieben. M habe den ICCJV rausgeschmissen und verlangt, dass auch die vier “NGOs” von der Adresse des Modelhofes verschwinden.

Nun kommt V zu der wichtigen Frage: Mit welchem Vorsatz hat M 2016/2017 agiert? Für eine Verurteilung nach §246 StGB müsse M vorsätzlich gehandelt haben, “und da ist die Anklageschrift schon etwas sportlich”. §246 verlange auf der subjektiven Seite bedingten Vorsatz.

Nun kommt V mit einem Gutachten an, das ein Professor Lebisch verfasst habe und worin dieser zum Schluss komme, dass M keine Staatsfeindlichkeit vorgeworfen werden könne (oder ähnlich, da sind meine Notizen etwas unklar).

An dieser Stelle bemerkt V, dass der Vorsitzende Richter mit einer der Beisitzerinnen in ein Gespräch vertieft scheint, und meint: “Ich hab Sie glaub’ich verloren”.

VR: “Ich bin multitasking”.

V verteilt das besagte Gutachten, wobei er ganz subtil andeutet, was er von diesem Verhalten des VR hält.

V: Entscheidend sei die Frage: “Was war der Wissensstand des Dr. Model anno dazumal?” Wieder zitiert er aus dem Interview.

Ms Intention bei der ganzen Geschichte sei die Unterstützung einer “zivilgesellschaftlichen Initiative” gewesen [welch edler Ausdruck für das Pappnasengericht].

Sofort nach Kenntnis des “Fehlverhaltens österreichischer Mitglieder” und der Verurteilung des Marcus Steiner 2017 habe sich M vom ICCJV distanziert.

Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der Beantragung eines Freispruchs. “Er wird sich nicht schuldig bekennen”.

Es ist jetzt 11:50 und das Gericht verordnet eine brutal kurze Mittagspause von 30 Minuten.

Nachdem ich mir die bisherige Verhandlung angehört habe, staune ich nicht schlecht darüber, wie gut ich tatsächlich über den ICCJV und die angesprochenen Ereignisse Bescheid gewusst habe bzw. wie gar nicht mal so falsch ich mit etlichen Vermutungen und Einschätzungen lag.

Paradoxerweise glaube ich mir die Behauptung anmassen zu können, dass ich in manchen kleinen Details sogar besser als die eine oder andere Seite Bescheid wusste.

Das ist das exakte Gegenteil meiner ursprünglichen Erwartung. Ich hatte gehofft, dass ich hier eine grosse Fülle an Informationen aufschnappen würde, die es mir erlauben würden, den Wiki-Artikel über die Pappnasen endlich aktualisieren zu können.

Und ich denke mir zufrieden: Ganz so schlecht habe ich meinen ersten Wiki-Artikel über M damals nicht getroffen.




Strafsache Dr. Model, Teil 2: Generalien und Verlesung der Anklage

Der Brunnen am Eingang des Modelhofes in Müllheim (13. Juli 2017)

Um 9:50 betreten die Geschworenen den Saal und kurz danach erscheint der Schwurgerichtshof, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzerinnen. Zum Glück weiss ich noch von früheren Verhandlungen, dass man in dieser Situation aufsteht, denn ich bin fast die einzige “Zuseherin”.

Der Vorsitzende Richter fackelt nicht lange. “Strafsache Dr. Model”, spricht er in sein Diktiergerät, von dem er noch ausgiebig Gebrauch machen wird. Er diktiert da seine Fragen, sofern er sie für besonders wichtig hält, mitsamt den Antworten von Model und allen Satzzeichen hinein (kann es wirklich sein, dass das Komma in Österreich “Beistrich” heisst?). Das Ganze sogar auch synchron, während Model sich äussert, und mit einer beeindruckenden Souveränität und Klarheit im Ausdruck.

Model wird aufgefordert, im Zeugenstand in der Mitte Platz zu nehmen.

Es folgt die Beeidigung von vier der acht Geschworenen, da die anderen vier schon bei früheren Prozessen beeidigt wurden (wieder so eine Situation, in der man aufstehen muss).

Der Vorsitzende Richter (nachfolgend VR) wendet sich nun an Model (nachfolgend M).

Eine kleine Anmerkung sei mir noch gegönnt: Obwohl die Umstände teilweise schwierig waren, da manche der Beteiligten relativ schnell und auch öfters durcheinander sprachen, habe ich die Verhandlung sehr genau aufgeschrieben. Das Meiste ist nahezu wörtlich oder ganz wörtlich (in letzterem Fall verwende ich Anführungszeichen). Das weniger Wörtliche setze ich in die indirekte Rede. Es lebe der Konjunktiv!

VR: “Sie sind Dr., gell?”

M: Ja.

VR: Ich habe von Ihnen so gut wie gar keine Daten.

Am 15.01.21 sei M in Liechtenstein beim Fürstlichen Landrichter Martin Jehle zum Fall einvernommen worden.

M: Er sei Dr. oec.

Bezüglich des Mangels an Daten weist M auf “kulturelle Unterschiede” zwischen der Schweiz und Österreich hin.

Eine der Beisitzerinnen weist M mittendrin relativ barsch zurecht, er solle seine Maske ordentlich tragen, das sei der Sinn der Maskenpflicht.

Für die beiden Beisitzerinnen habe ich in meinen Notizen keine unterschiedlichen Symbole definiert, daher nenne ich sie im Folgenden beide einfach B. Vielleicht schaffe ich es am zweiten Prozesstag, sie B1 und B2 zu nennen.

Der VR befragt M nun sehr detailliert zu seinem Werdegang und seiner Lebenssituation, und ich habe ebenso detailliert mitgeschrieben, kürze hier meinen Bericht aber auf das Wesentliche und klammere allzu Persönliches aus.

M gibt u.a. an, er habe drei erwachsene Kinder. Eine Tochter sei Juristin und arbeite als Anwältin in Zürich, “und sie sitzt in diesem Saal”.

Das habe ich mir ja fast gedacht…

VR: Fragt nach Ms Einkommen.

M: Keine Angabe.

Ms Wortkargheit in diesem Punkt kommt beim VR gar nicht gut an.

VR: Er (oder eher jemand von den österreichischen Strafverfolgungsbehörden, da sind meine Notizen ungenau) sei zweimal in Zürich gewesen und habe das überprüft. “Sie brauchen goar nix sogn, aber das Gericht wird Sie einschätzen”. Es folgt ein veritables Schweizer-Bashing, von dem ich nur das Ende überliefern kann: “Schweizer fahren wie die Schweine, das ist mein Bild von Schweizern”.

Der VR kann ja nicht wissen, dass Helvetia persönlich im Raum sitzt. Gedanklich erteile ich ihm den ersten Strike, den er allerdings im Laufe des Tages dadurch wettmachen wird, dass mir sein strategisch ausgefeilter, wenn auch ziemlich fieser Vernehmungsstil Respekt abnötigt.

Zu seinem Vermögen möchte M ebenfalls keine Angaben machen (wir Schweizer sprechen nun mal nicht gern über Geld), ausser der Bemerkung, dass er keine Schulden habe. Dass weder Ms Vermögen noch sein Einkommen als Pappschachtelfabrikant besonders gering sind, dürfte allen klar sein.

VR: Sie wissen, worum es geht, warum Sie hier sind?

Von M kommt keine Antwort.

Deshalb übernimmt nun die Staatsanwältin (StA) und verliest die Anklage.

StA: Es geht um das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung, §246 StGB. M habe den ICCJV mit Geldmitteln “und auch sonst in erheblicher Weise” unterstützt. Der ICCJV sei eine seit 2014 in Österreich agierende staatsfeindliche Verbindung um Marcus Steiner. Deren Ziel sei Selbstjustiz, Opfer seien insbesondere Beamte, Richter, Anwälte. Gegen manche Amtsträger wie den damaligen Landeshauptmann Erwin Pröll habe der ICCJV “Haftbefehle” ausgestellt. Die Ereignisse in Hollenbach 2014 (im SSL auch als “Walknerhof-Debakel” bekannt) hätten den Verfassungsschutz “in allerhöchste Alarmbereitschaft” versetzt. Mit Messern bewaffnet hätten Marcus Steiner und andere damals eine Rechtsanwältin aufgesucht und sie in einen Bauernhof (eben den Walknerhof) verschleppen wollen, den sie als Tatort für ihren “Prozess” ausgesucht hätten.

An dieser Stelle nennt die StA auch die Mitgliederzahlen des ICCJV, in Österreich seien es 42 Mitglieder gewesen. Marcus Steiner habe eine Freiheitsstrafe ausgefasst. Nach seiner Entlassung 2017 habe es wieder erhöhte Aktivitäten des Fantasiegerichts gegeben. Die “Causa Hollenbach” zeige, dass diese staatsfeindliche Verbindung nicht zu verharmlosen sei.

M sei 2015 mit dem ICCJV in Kontakt gekommen, auch mit dem “Freeman” Joe Kreissl und mit Willibald Landschützer, einem hochrangigen ICCJV-Mitglied. Er habe mit dem ICCJV eine Vereinbarung abgeschlossen und ihm den Modelhof zur Verfügung gestellt. Diesen seltsamen Prunkbau im thurgauischen Bauerndorf Müllheim hat M als Sitz seines Fantasiestaates “Avalon” bauen lassen. Im Laufe der Verhandlung wird es noch ausführlich um den Modelhof und seinen Innenausbau gehen.

Vorgeworfen wird M zudem, er habe 2015 den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV und das sogenannte “Wiener Statut” unterschrieben. Ausserdem habe er ein Amt bem ICCJV innegehabt, nämlich “Friedensrichter”. Er habe an Veranstaltungen des Fantasiegerichts im Modelhof teilgenommen und Beschlüsse mit erlassen, etwa die Wahl des besagten Willibald Landschützer zum “General Chief Sheriff”. Letztmals habe M im Jahr 2017 an einer ICCJV-Veranstaltung teilgenommen. Den Modelhof habe er dem ICCJV und vier von dessen Scheinorganisationen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, obwohl ein “Mietvertrag” bestanden habe.

Landschützer habe M überredet, dem ICCJV bzw. der Scheinorganisation ISA über eine Bank auf Zypern Geld zu spenden, und zwar 150000 Schweizer Franken. Die Transaktion sei für Marcus Steiner und Willibald Landschützer bestimmt gewesen, sei aber gescheitert und rückabgewickelt worden. Deshalb habe M später 5kg Gold an Landschützer übergeben. Dieser sei als Finanzverwalter des ICCJV dafür zuständig gewesen. Er habe das Gold für 184000 Euro verkauft und 165000 Euro bei der zypriotischen Bank anzulegen versucht. Den Rest habe er für sich behalten. Die Summe bei der Bank sei wegen Geldwäscheverdachts allerdings gesperrt worden.

Ab Oktober 2017 habe M dem ICCJV den Modelhof nicht mehr zur Verfügung gestellt. Nach Darstellung der StA habe Landschützer dem M aber noch eine “Teeküche” übereignet, um den bei M entstandenen “Imageschaden” auszugleichen (M wird später sagen, Landschützer habe dadurch vielmehr seine private Darlehensschuld tilgen wollen).

Noch 2018 habe es Kontakte zwischen M und Marcus Steiner sowie Willibald Landschützer gegeben. M habe gewusst, dass der ICCJV staatsfeindlich sei und dass er ihn erheblich unterstützt habe. Den Beweis habe das BVT (der Verfassungsschutz) durch Kontenöffnungen und Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern erbracht.

Bei seiner Einvernahme in Liechtenstein am 15.01.21 sei M bezüglich seines Amtes als “Friedensrichter” und bezüglich der Zurverfügungstellung des Modelhofes “tatsachengeständig” gewesen, behaupte aber, der ICCJV verfolge keine gesetzeswidrigen Zwecke und das Gold sei ein privates Darlehen an Landschützer gewesen, keineswegs eine Spende an den ICCJV.

Mit einer Vereinbarung zwischen ihm und Landschützer, die aber erst am 10.01.21 (fünf Tage vor Ms Vernehmung) entstanden sei, versuche M, seine Rolle zu bagatellisieren und den ICCJV als harmlos darzustellen. Es gebe aber genug Beweise, dass das Geld für den ICCJV bestimmt gewesen und Landschützer im Rahmen der Transaktion für den ICCJV aufgetreten sei. Es gebe eine Art Protokoll von Marcus Steiner dazu, wie die Überweisung lief, und eine Aufzeichnung von einem “High Council”-Treffen. Auch Landschützer habe 2018 gesagt, das Geld sei für den ICCJV und kein privates Darlehen.

Bereits 2006 habe M in der Schweiz einen eigenen “Staat” ausgerufen. Es gebe ein Interview, in dem er sich auf die “Causa Hollenbach” beziehe. M habe das “Wiener Statut”, eine Art “Verfassung”, mit unterzeichnet und daher gewusst, dass der ICCJV staatsfeindlich sei.




Ein Reichsbürger vor Gericht – Prozessbericht vom AG Karlsruhe

Heute gab es mal wieder einen echten “Reichsbürgertermin”, diesmal am AG Karlsruhe.

Geladen hatte Ugur aus dem Hause Benli.

Sein Anwalt und er scheinen aber irgendwie den Überblick verloren zu haben. So hatte Ugur Unterlagen bezüglich eines Verstosses gegen § 201 StGB veröffentlich, es ging aber wohl “nur” um eine Geschwindigkeitsübertretung.

Ergebnis gab es keines, der Zeuge war wohl krank. Hoffentlich lädt Ugur auch das nächste Mal wieder ein.

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Forenmitglied “Mr. Devious” für den höchst amüsanten Bericht!

Ein Prozessbericht vom 16. Februar aus Karlsruhe

Zunächst einmal gleich eine Richtigstellung: Die Verhandlung heute hatte nicht einen Verstoß gegen § 201 StGB zum Gegenstand. Vielmehr ging es um zu schnelles Fahren. Herr Benli war mit bereinigt 127 km/h auf der A 8 gemessen worden, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Die Verhandlung begann mit Verspätung. Ich hatte daher Gelegenheit, einigen vorangehenden Terminen beizuwohnen. Ein erster Schreck: Vorne sitzt eine junge Richterin, noch dazu mit etwas schwacher Stimme. Ob die dagegen halten kann? Vorab: Sie hat ihre Sache gut gemacht.

Der Beschuldigte wird von einem Verteidiger vertreten. Sollte er doch dazu gelernt haben? Nein, wie sich gleich zu Beginn der Verhandlung zeigt. Der Beschuldigte setzt sich nicht, ebenso wenig seine beiden jungen Begleiterinnen im Zuschauerraum, die sich aber unsicher in eine Ecke drücken. Die Richterin fragt nach seinem Namen, er antwortet brav “Ugur aus dem Hause Benli” und schiebt gleich die Frage nach, ob sie (die Richterin) seine gesetzliche Richterin sei. Die Richterin noch geduldig: Ja, sie sei seine gesetzliche Richterin, ja, im Sinn von Art. 101 GG, und will mit der Aufnahme der Personalien fortfahren. Benli wird bockig. Er will, dass sich die Richterin legitimiert. Die Richterin ignoriert die Frage: “Erst einmal beantworten Sie meine Fragen. Wann sind Sie geboren?” Nach einigem Hin und Her, in dem die Richterin den Beschuldigten darauf hinweist, dass auch ohne ihn verhandelt werden könne, zeigt der Beschuldigte der Richterin ein Papier (Geburtsurkunde???), aus dem sich die “Geburt seiner juristischen Person” ergebe. Zum Wohnsitz und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen vermerkt die Richterin nach jeweiliger ergebnisloser Nachfrage “keine Angaben”.

Zum Tatvorwurf murmelt der Beschuldigte, er sei das Auto (einen Geschäftswagen) an diesem Tag nicht gefahren.

Der Verteidiger fährt auf derselben Linie wie der Beschuldigte. Das Bundesverfassungsgericht habe die Nichtigkeit des OWiG festgestellt. Wenn das Amtsgericht dies nicht berücksichtige, werde er eine Verfassungsbeschwerde und eine Amtshaftungsklage gegen das Amtsgericht erheben, schwadroniert er mit einem Beifall heischenden Blick auf die Zuschauerbänke, wo er wohl nur Unterstützer vermutet – das Bundesverfassungsgericht sei ja gleich gegenüber.

Die Richterin nimmt´s gelassen zur Kenntnis. Sie hat andere Probleme: Der geladene Zeuge ist bisher nicht erschienen, und nach einem Blick in die Akten meint sie, dass es ohne ihn nicht wohl geht. Sie unterbricht die Verhandlung, um bei der Geschäftsstelle zu fragen, ob sich der Zeuge dort gemeldet hat.

Während Beteiligte und Zuschauer vor dem Sitzungssaal warten, entspinnt sich folgende kleine Episode: Ein Zuschauer fragt den Verteidiger, ob er wirklich Rechtsanwalt sei, angesichts der eben geäußerten Rechtsauffassungen. Der Verteidiger bejaht stolz, bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Nun will der Beschuldigte den fragenden Zuschauer mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die er in seinem Ordner abgeheftet hat, über die wahre Rechtslage belehren. Der Zuschauer lehnt dankend ab und sucht sicherheitshalber die Nähe der am Eingang anwesenden Justizwachtmeister. Nach der Unterbrechung beantragt der Verteidiger als erstes, die Personalien des fragenden Zuschauers aufzunehmen, dieser habe seinen Mandanten “ausgefragt” und “angemacht”. Ein fragender Blick der Richterin, der nun anwesende Justizwachtmeister sagt nur: “Nein!”

Die Nachfrage der Richterin bei der Geschäftsstelle hat ergeben, dass der Zeuge erkrankt ist. Leider somit außer Spesen nichts gewesen, ein neuer Termin wird noch bestimmt.