Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 3)
Bericht von der Gerichtsverhandlung am 5.12.2014 gegen Peter Fitzek
Prozessbeobachter: Müllmann
Heute ohne sichtbare Pressevertreter, daher auch keine Petershow zu Beginn. Er ist ganz ruhig und umgänglich. Saal ist fast ausschließlich mit Staatshörigen gefüllt. Hinten sitzen ein paar Zuschauer, die ich nicht zuordnen kann. Scheint mehr so die prollige Fraktion zu sein. Peter hat diesmal nur einen Aktenordner vor sich. Links neben mir der Platz ist noch frei. Die Staatsflotte sitzt schräg vor mir. So habe ich wenigstens ihr Parfüm in der Nase, das macht die Sache erträglich. Ein Zuschauer hat vor Verhandlungsbeginn die Fenster geöffnet, Staatsanwältin macht sie jetzt zu, da ihr kalt ist. Diesmal keine Probleme beim Eintritt des Richters. Ein paar Staatshörige zögern zwar beim Aufstehen, das ist aber wohl eher Unerfahrenheit im Benehmen bei Gericht als böse Absicht.
Von den mir bekannten Gestalten sind anwesend: Martin H, Manuel, Leonard, Christina, Hannes, Annett sowie der Gerichtsrenter vom letzten Termin. Der scheint doch irgendwie zu der Truppe zu gehören. Ein weiterer Staatshöriger kommt in den Saal, guckt, sieht aber keinen freien Platz und geht wieder. Peter steht auf, öffnet die Tür und ruft ihn zurück
Da ist noch ein Platz frei, da neben dem Müllmann.
Erwischt 🙂
Der Richter schickt die zwei Justizwachtmeister raus, dadurch werden noch zwei Plätze frei, die kurz darauf von zwei Nachzüglern besetzt werden.
Vernommen wir der Zeuge Kubusch, der für den Abwickler Oppermann die Abwicklung der NDGK Verträge durchgeführt hat. Ein junger Mann mitte Dreißig mit Schwimmerkreuz, Anwalt aus Nürnberg. Er gibt zunächst einen Überblick über die Aufgaben und Befugnisse eines Abwicklers sowie des zeitlichen Ablaufs im konkreten Fall.
Anekdote am Rand. Richter freut sich mal einen “Fachmann” als Zeugen zu haben und bittet um die Mitteilung der Personalien in gerichtsüblicher Form. Kubusch rattert seinen Namen und Geburtsdatum runter, Richter bremst ihn ein und sagt, dass das Alter reicht. Als nächstes will Kubusch seine Adresse ins Protokoll diktieren, Richter stöhnt und sagt, dass der Wohnort reicht. Soweit also zum “Fachmann”.
Am 2.2.2012 wurde Dr. Opppermann durch die BaFin als Abwickler für die NDGK bestellt. Am 7.2.2ß12 hatten Dr. Oppermann und Hr. Kubusch die Räume der NDGK in Wittenberg, Coswiger Straße aufgesucht. Der imposante Imperator war zu diesem Zeitpunkt nicht selbst anwesend und musste erst durch eine Mitarbeiterin verständigt werden. Zu nächst sei Peter reserviert gewesen, aber nach Vorlage des Auftragsschreiben der BaFin zunehmend freundlicher. Zunächst hatten sich Kubusch und Oppermann den Aufbau der NDGK und des Ganzheitliche Wege eV erläutern lassen. Dabei sei auch viel über NeuDeutschland gesprochen worden, was aber nicht Teil des Auftrags durch die BaFin war.
Bei dem Gespräch legte Peter den umfangreichen Schriftwechsel mit der BaFin vor, die Verträge mit den sog. Versicherten. Das Ziel von Peter sei damals wohl gewesen, entweder die Erlaubnis der BaFin zu erhalten oder aber die Vertträge so zu gestalten, dass keine Genehmigungspflicht besteht. Die BaFin war 2012 der Meinung, dass die Verträge einen Lastungsanspruch vorsahen und somit der Genehmigungspflicht unterlagen.
Laut des Zeugen Kubusch ist der Anspruch der Knackpunkt bei der Frage, ob ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Wenn kein Leistungsanspruch besteht, dann liegt laut Zeugen auch kein Versicherungsgeschäft vor. Über diese Ansicht seien sich König und Abwickler einig gewesen.
Peter konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht die Zahl der “Versicherten” angeben, er schätzte eine Zahl von 130 bis 150 Verträgen. Die NDGK hatte bereits angefangen die Verträge umzustellen. Die Abwickler forderten eine Übersicht über die Zahl der Verträge sowie einen Nachweis über die erfolgte Umstellung auf Verträge ohne Rechtsanspruch. Mit der Durchführung dieses Auftrages wurde Michaela K betraut. Die Umstellung ging nach Erinnerung des Zeugen sehr schleppend voran, lief aber. Bis auf 15 Verträge wurden alle anderen umgestellt. Teilweise hätten die “Versicherten” aber nicht auf Email, Briefe, Telefonate reagiert. Die übrig gebliebenen Verträge wurden daher durch den Abwickler gekündigt.
Von den 15 nicht umgestellten Verträgen sei den Abwicklern in 9 Fällen der Kontakt noch gelungen, nachdem Ende 2013 EMA-Auskünfte eingeholt wurden. 3 Personen waren verstorben, bei 3 oder 4 war keine Ermittlung möglich, eine Person ist laut EMA-Auskunft ins Auslang verzogen und fällt damit nicht mehr unter den Leistungsanspruch der NDGK, daher sind die Abwickler hier nicht weiter tätig geworden.
Im März 2014 schickten die Abwickler ihren Schlussbericht an die BaFin.
Richter fragt nach Geldbewegungen, Konten und deren Inhabern. Herr Kubusch erklärt, dass sie sich damit nicht befasst haben, da die Rückzahlung von Geldern nicht Teil des Auftrags durch die BaFin gewesen sei. Bei den Verträgen, die bereits vor der Anordnug der Abwicklung umgestellt worden sein sollen hat Herr Kubusch nur eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen. Dabei sei auch festgestellt worden, dass im Rahmen der Vertragsbeziehungen Leistungen durch die NDGK erbracht wurden.
Der Richter fragt nun nach, ob nach Abwicklung der NDGK noch rechtswidrige Versicherungsverträge bestanden haben. Kubusch erläutert, dass die Umstellung der Verträge als Abwicklung der NDGK verstanden wurde. Der Abschluß neuer Verträge durch dei NDGK im Zeitraum der Abwicklung wurde nicht geprüft. Es sei nur die Mitteilung erfolgt, dass für Neuverträge kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde. Eine Überprüfung durch die Abwickler sei nicht erfolgt. Geprüft wurde lediglich stichpunktartig die Umstellung der Altverträge vor Februar 2012 sowie eine Komplettprüfung der Vertragsumstellung ab Februar 2012.
Da die Umstellung auf Verträge ohne Rechtsanspruch ein “Minus im rechtlichen Sinne” ist, sei auch die Verweigerung der Umstellung durch die Kunden möglich gewesen. Der Richter fragt nun nach, ob Herrn Kubusch Fälle bekant sein, in denen die Kunden die Vertragsumstellung verweigert haben. Der Abwickler erklärt, dass die Kommunikation zwischen Kunden und NDGK erfolgte und er daher keine Kenntnis über mögliche Kündigungen durch die Kunden habe.
Der Richter fragt weiter, ob das Thema mit der BaFin gesprochen wurde und was mit den Geldern der abgewickelten Verträge passieren sollte. Herrn Kubusch ist dazu nichts bekannt, möglicherweise hätte es dazu aber Gespräche zwischen Herrn Oppermann und der BaFin gegeben. Eine Rückzahlung der Gelder war nicht Bestandteil der Beauftragung. Aus Sicht von Kubusch hat ja bei den Altverträgen ein Leistungsanspruch bestanden und somit gäbe es auch keine Rückzahlungsansprüche. Die Rechtsmaterie sei schwierig. Für ihn läge aber kein Fall des § 134 BGB vor, da das Versicherungsgeschäft ja nur für die NDGK verboten sei und nicht für die Kunden. Nach Erinnerung des Zeugen hätte auch nie ein Kunde die Rückzahlung von Geldern verlagt auch nicht in den Fällen, wo bereits Vorauszahlungen geleistet waren vor der Vertragsumstellung.
Richter fragt wieder nach Konten und deren Inhaber. Kubusch kann sich nur an das Konto bei der Postbank Leipzig erinnern und da sei der Ganzheitliche Wege eV der Kontoinhaber gewesen.
Der Richter fragt nun nach der Verbindung zwischen Ganzheitliche Wege eV und der NDGK. Kubusch erklärt, dass die NDGK kein eigenständiges Rechtsgebilde gewesen sei. Die rechtliche Konstruktion sei Gegenstand lebhafter Diskussionen zwischen Kubusch und Oppermann gewesen. Er habe Nachfragen an Michaela K gerichtet, aber nur schwammige Antworten erhalten. Frau K sei wohl mit der Konstruktion nicht so vertraut gewesen. Aus Sicht von Kubusch war Peter der Kopf und Michaela nur ausführendes Organ. NeuDeutschland sei laut Aussagen von Peter teilrechtsfähig. Aus Sicht von Kubusch könne NeuDeutschland wegen des Typenzwangs des BGB daher nur eine BGB-Gesellschaft (GbR) sein. Fragen nach den Gesellschaftern der GbR wurden nicht beantwortet.
Bei der Abwicklung war Kubusch davon ausgegangen, dass für Ganzheitliche Wege das Vereinsrecht gelte, NeuDeutschland eine BGB-Gesellschaft sei, von den handelnden Personen nur Fitzek Gesellschafter von NeuDeutschland war und alle anderen Beteiligten Angestellte. Er habe aber nie einen Arbeitsvertrag von Michaela angefordert.
Der Richter will nun wissen, ob auf Seite des Vereins ein Jurist am Entwurf dieser Konstruktion beteiligt war. Laut Ansicht von Kubusch waren keine Juristen beteiligt. Alle rechtlichen Diskussionen wurden mit Peter geführt, der eine “gewisse juristische Grundbildung” erkennen lies, die er sich wohl “autodidaktisch angeeignet” hat. Die Gestaltung des rechtlichen Konstruktes sei zielgerichtet erfolgt
… da ist nicht bloß jemand beim Lesen bei § 20 BGB hängengeblieben
Erläuterung: Den § 20 gibt es im BGB inzwischen gar nicht mehr, das Vereinsrecht beginnt bei § 21 BGB :facepalm:
Der Richter und Kubusch tauschen Anekdoten zum Thema Rechtsfortbildung durch Obergerichte aus, so sei ja auch die Teilrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft entstanden. Kubusch hätte das noch anders im Studium gelernt. Der Richter doziert weiter darüber, dass die Eintragung von NeuDeutschland ins Vereinsregister gescheitert sei, weil die Satzung des Vereins nicht mit der Verfassung (gemeint ist das Grundgesetz, nicht die KRD-Verfassung) vereinbar gewesen sei. NeuDeutschland sei daher ein “Rechtsgebilde sonstiger Art”.
Richter will wissen, mit wem Kubusch alles Kontakt hatte bei der Abwicklung. Beteiligt waren nur Peter, Michaela sowie eine weitere Mitarbeiterin, die beim Besuch aber nur den Kontakt zu Peter hergestellt hatte.
Der Richter fragt als nächstes, ob der Abwickler mal Einblick in das Handelsregister genommen habe bezüglich der Träger und Gesellschafter von NDGK, Ganzheitliche Wege und NeuDeutschland. Kubusch erklärt, dass sei das nicht getan hätten aber er erinnere sich an entsprechende Unterlagen in der Akte der BaFin. Richter fragt weiter nach aber Kubusch kann sich nicht erinnern, dass bei seinen Gesprächen mit der BaFin die Frage weiter thematisiert wurde.
Richter geht auf die Frage ein, wer vertretungsberechtigt war für NDGK und Ganzheitliche Wege, ob eine Einzelvertretungsbefugnis für Peter bestanden habe oder eine Gesamtvertretung und ob die Abwickler das geprüft hätten. Kubusch weicht aus. Er hätte nur mit Peter zu tun gehabt, beim ersten Besuch seien bereits 70 bis 80 % aller bestehenden Verträge umgestellt gewesen. Peter hätte mit den Abwicklern kooperiert, daher hätte keine Notwendigkeit bestanden auch zu anderen Personen Kontakt aufzunehmen.
Riuchter wird konkreter “Sie hatten doch Abwicklungsbefugnis und wollten nur wissen, dass gehandelt wird?”
Kubusch erklärt nochmal, dass Abwicklung des Geldes nicht zu seinen Aufgaben gehört habe und ein entsprechender Auftrag wohl auch die Kompetenzen der BaFin überschritten hätte. Der Richter wird langsam ungehalten. Man müsse sich bei sowas doch auch an die Eigentümer wenden und die Zuständigkeiten klären. Der Träge von der NDGK sei ja nicht Fitzek sondern der Verein Ganheitliche Wege gewesen. Der Verein hatte doch mehrere Vorstände. Kubusch darauf “Die Umsetzung hat uns gereicht.”
Richter will nun wissen, ob es einen Bericht von den Abwicklern an die BaFin über den Besuch gab und ob Absprachen bezüglich des Kündigungsschreibens getroffen wurden. Laut Kubusch gab es entsprechende Absprachen und auch die Modalitäten der Umstellung seien besprochen worden. Richter hält dem Zeugen nun die Aussage vom Zeugen Gohr über das Abwicklungsschreiben vor. Kubusch erinnert sich, dass Peter eigenmächtig den Text dre BaFin an zwei Stellen geändert habe. Einmal habe er einen Einleitungssatz vorangestellt und dann irgend eine Vormulierung über “Leistungen im Inland” an den Wortlaut des SGB angepasst.
Der Richter hätte jetzt gerne vom Zeugen eine juristische Einschätzung, ob dieser Einleitungssatz ein Problem darstellen würde. Der Zeuge kann sich an den Satz aber nicht mehr erinnern. Richter liest den Satz vor. Kubusch hält den Satz für vertretbar und meint sich erinnern zu können, dass dies mit der BaFin so abgesprochen war.
Richter fragt nach, ob nicht Peter oder Ganzheitliche Wege das mit der BaFin hätten klären müssen. Aus Sicht von Kubusch war durch die Einsetzung des Abwicklers Peter raus aus der Sache und der Kontakt sollte nur noch zwischen BaFin und Abwickler erfolgen. Aus Sicht von Kubusch war Peter daran interessiert, alles richtig zu machen, die Abwickler wollten zwischen BaFin und Peter vermitteln. Auch Herr Oppermann hätte die Änderungen von Peter an dem Schreiben als geringfügige Abweichung gesehen, die dem Zweck des Schreibens nicht entgegenstanden. Peter hätte wohl die Rechtsauffassung der BaFin nicht geteilt und daher die vorgegebenen Mitteilung vom 18.7.2011 geändert.
Der Richter ergänzt, dass die BaFin in der Tat nicht das letzte Wort habe und vor dem BVerwG auch mal unterliegt. Der Richter zückt wieder seinen Vergleich mit der Gegendarstellung aus dem Presserecht. Kubusch stimmt dem zu. Das Schreiben sei juristisch in Ordnung gewesen, wichtig sei der Inhalt und nicht der Wortlaut.
Jetzt kommt die bereits von Manuel geschilderte Szene, wo der Richter versehentlich mit dem Knie den Alarmschalter auslöst und die Justizwachhtmeister in den Saal gestürmt kommen. Kommentar Peter
Falls ein Verrückter kommt, der sie festnehmen will
Der Richter ist fertig und übergibt das Wort an die Staatsanwältin. Sie will wissen, warum überhaupt über NeuDeutschland gesprochen wurde, wenn doch Ganzheitliche Wege der Träger der NDGK war. Antwort des Zeugen
Herr Fitzek hat sich die Mühe gemacht, uns seine Idee zu erläutern. Und das macht er auch gerne. Ich will die Idee nicht werten, aber seine Ideen gehen viel weiter
Die Staatsanwältin bohrt weiter, ob es denn nicht um eine Alternative zur Gesundheitsversorgung gegangen sei. Kubusch stimmt zu, dass bei der NDGK wohl doch die Schaffung einer Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung das Ziel gewesen sei. Staatsanwältin will nun wissen, ob das nicht problematisch sei mit der Entlassung aus der gesetzlichen Krankenkasse, wenn es doch keinen Rechtsanspruch auf Leistung in der NDGK gegeben habe. Kubusch stimmt zu, dass haben er und Oppermann auch als Problem gesehen, allerdings hätten sie keinen Einblick in die Korrespondenz der Versicherten mit ihren Kassen gehabt. Die Staatsanwältin fragt nach, ob Wissen über die Versicherungspflicht bestanden habe. Kubusch erklärt, dass er davon ausgegangen ist. Er hätte aber nur die Akten gesehen und keinen Kontakt zu den Versicherten selbst gehabt. Peter hätte erzählt, dass bei den Kassen die Versicherungsverträge vorgelegt werden mussten. Er (also Kubusch) hätte ja Zweifel gehabt, ob nach der Umstellung der Verträge das noch gegangen wäre.
Die Staatsanwältin will nun ganz genau wissen, ob Kubusch keine Zweifel an der Zulässigkeit der Umstellung gehabt hätte. Er sagt dazu
Unser Auftrag war die Schaffung eines Vertragswerkes das nicht der Versicherungspflicht unterliegt.
Der Auftrag der BaFin hätte ihnen kein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Versicherten oder des Vereins gegeben. Für Kubusch sind Unterstützungsleistungen keine Versicherungsleistungen und eine Entlassung aus der Krankenversicherung ist nur möglich, wenn ein Versicherungsvertrag besteht.
Der Richter ergänzt, dass man keine Versicherungspflicht erfüllen kann, wenn man keine Versicherung ist. Kubusch ergänzt, dass die Vertragsumstellungg wohl wieder zur “Pflicht zur gesetzlichen Versicherung” geführt hat, aber diese Frage sei nicht Teil seines Abwicklungsauftrages gewesen.
Richter will nun wissen, ob alle Verträge auf eine einzige Vertragsversion umgestellt wurden oder ob es mehrere verschiedene Versionen gab. Kubusch antwortet, dass er sich fast sicher sei, dass nur auf eine Version umgestellt wurde. Er legt die ihm bekannte Version dem Gericht vor.
Die Staatsanwältin fragt, ob der Besuch in Wittenberg vorher angekündigt wurde. Nein, wurde er nicht erklärt Kubusch. Staatsanwältin wollte wissen, wie die Überprüfung der bereits vor dem Besuch umgestellten Verträge erfolgt sei. Kubusch erklärt, dass bei dem Termin eine Liste erstellt worden sei, dass habe etwa eine Stunde gedauert und dann habe er aus verschiedenen Ordnern etwa 15 bis 20 Verträge sich angesehen. Die Ordner hätten Kennzeichnungen gehabt, dass Verträge bereits umgestellt worden seien. Er habe die neuen verträge geprüft. Dabei seien verschiedene Versionen aufgetaucht, die laut seiner Erinnerung aber alle keinen Rechtsanspruch auf die Leistung gegeben hätten. Die Angabe von Fitzek war, dass es 130 bis 150 Verträge geben würde, auf der Liste seien aber nur 120 bis 125 Verträge verzeichnet gewesen.
Die Staatsanwältin will nun wissen, wie die weitere Prüfung bei den noch nicht umgestellten Verträgen gelaufen ist. Kubusch erläutert, dass sie von Michaela eine Liste der noch nicht umgestellten Verträge bekommen haben sowie die Anschreiben, Versanddaten, Datum der Unterschrift und Kopien für jeden einzelnen der noch umgestellten Verträge. Der Vorgang habe sich 1,5 Jahr hingezogen. Das sei aber durch die Schwierigkeiten bei der Adressermittlung verständlich. Auch seien die Beitragszahlungen teilweise eingestellt gewesen.
Jetzt fragt Frau Staatsanwätin, ob die Zusammenarbeit mit der BaFin beendet sei. Bezüglich der NDGK sei dies der Fall, erklärt der Zeuge, es gäbe aber einen neuen Abwicklungsauftrag, dessen Umfang noch nicht feststehe. Er hätte noch keine Überblick, dass könne noch ein paar Monate dauern. Es ginge aber wohl auch um Versicherungen, in erster Linie aber um die Bankgeschäfte. Bei der Razzia wäre ihm aufgefallen, dass es Informationsblätter über eine Alternative zur Krankenversicherug mit einem neuen Namen gegeben hätte. Ob es hier um eine Umgehung der Anordnung aus 2012/13 ginge oder um eine neue Sache sei noch nicht klar. Laut seiner Ansicht hätte Peter die NDGK eingestellt.
Fitzek widerspricht, die NDGK gäbe es noch.
Der Richter fragt, wie oft der Abwickler in Wittenberg war. In Sachen NDGK hätte es nur das eine Gespräch gegeben. Aus welchen Gegenden die Versicherten stammten will der Richter wissen. Diese seien deutschlandweit verteilt erläutert Kubusch.
Peter mischt sich jetzt ein und fragt den Richter, ob der ihm seinen Laptop beschafft hat. Dem Richter fällt ein, dass da ja was war. Peter jammert weiter, dass er schlechte Möglichkeiten hatte sich vorzuberieten, er sei ja auch erst am Dienstag wieder aus Stuttgart zurückgegekommen. Laut Staatsanwältin sei Peter bei der Durchsuchung aber angeboten worden, sich Kopien der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger zu machen. Dies habe er abgelehnt. Peter kann sich daran nicht erinnern, er hätte ja nicht einmal ein Protokoll der beschlagnahmten Sachen erhalten.
Der Richter schickt den Zeugen vor die Tür, um erstmal die Sache mit dem Laptop zu klären. Die Staatsanwältin legt dann einen entsprechenden Schrieb der Steuerfahndung vor. Richter erklärt Peter, dass er für die neuerliche Durchsuchung nicht zuständig sei und keine Anordnungen in einem Verfahren treffen könne, für das er nicht zuständig sei. Peter erklärt, dass er inzwischen Rechtsmittel beim AG Wittenberg eingelegt habe.
Der Richter erklärt ihm, dass das ja schön sei, er müsse sich aber an die Steuerfahndung in Halle wenden, wenn er seine Sachen wiederhaben will. Die Staatsanwältin will jetzt einen Schrieb der BaFin zur Durchsuchung, der Vernehmung von Peter und dem Angebot der Kopien verlesen. Richter hat da keinen Bock drauf. Er erklärt der Staatsanwältin ziemlich ungehalten, dass man doch nicht erwarten könne, dass der Angeklagte in einer Durchsuchungssituation sich in Ruhe überlegen kann, welche Unterlagen er für andere Verfahren noch braucht. Da sei ja wohl ein Scherz in Anbetracht der Horden von Polizeibeamten die da vor Ort waren.
Die Staatsanwältin erwidert, dass Peter sich doch die eine relvante Datei kopiert habe. Richer fasst sich an den Kopf und erklärt, dass vielleicht mehr als eine Datei gebraucht werden würde. Staatsanwältin bockig
Herr Schulz hat Kopien gezogen
Richter nochmal lagsam und zum Mitschreiben, auch für Mitarbeiter der “objektivsten Behörde der Welt” (so ist das Selbstbild der Staatsanwaltschaften)
Unter dem Eindruck von Durchsuchungen kann dem Angeklagten nicht auferlegt werden, solch eine Entscheidug zu treffen
Fitzek läuft nun zur Hochform auf, jammert über fehlende Schriftstücke, die sofortige Verwertung und fehlende Beschlagnahmeprotokolle.
Staatsanwältin
Die Unterklagen wurden nicht veräußert.
:facepalm:
Peter gibt zu, dass eer sich Kopien von Unterlagen machen durfte, aber keine Daten sichern, schon mangels Speichermedium.
Richter erklärt, dass Verwertung zu den Bankgeschäften gehört und nix mit dem laufenden Verfahren zu tun hat. Peter korrigiert
Unterstellte Bankgeschäfte
Richter ist jetzt voll in Fahrt und erklärt nochmal, dass behördliche Maßnahmen nicht rechtswidrig in die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten eingreifen dürfen. Staatsanwältin hat ein Eisehen. Sie will mit der Steuerfahndung sprechen und die sollen sich dann bei Peter melden. Peter merkt an, dass die lieber eine SMS schicken sollen, da er den Akku aus seinem Telefon rausnimmt, wenn er nicht telefonieren will, wegen der Überwachung. Is klar.
Richter erklärt Peter, dass er jetzt Fragen stellen kann an den Zeugen. Sollte sich nach Rückgabe seines Laptops oder der fehlenden Unterlagen rausstellen, dass es noch weitere Fragen gibt, dann solle Peter beim Gericht einen Antrag auf erneute Ladung des Zeugen stellen. Der Richter weist darauf hin, dass Fragerecht fragen heißt, nicht Ausführungen zum Thema oder Abgabe von Erklärungen.
Antwort Peter
Dann los
Peter eröffnet mit der Frage, warum Kubusch die ganze Zeit von “Versicherung” gesprochen habe. Er wisse doch, dass im Gesetz von “anderweitiger Absicherung” die Rede sei, “Absicherung” sei also das korrekte Wort für Peters Verträge. Kubusch geht in die Defensive, entschuldigt sich für die Wortwahl, er habe nichts unterstellen wollen, kann sich dann aber doch nicht folgende Bemerkung verkneifen
… wir waren mit der Abwicklung der Versicherung beauftragt
Im Rahmen der Abwicklung sei es dann zu dem gewünschten Wechsel von Versicherung zu Absicherung gekommen.
Der Richter greift ein und erklärt, dass Zeugen ihre Wahrnehmung schildern sollen und nicht dazu da sind, Rechtsrat zu geben. Dann fällt ihm aber auf, dass er ja grad selbst bei der Vernehmung des Zeugen Rechtsfragen erörtert hat und ergänzt
… aber das war ja nicht zu Ihrem Nachteil
Peter führt jetzt aus, dass der Träger der NDGK nicht der Verein Ganzheitliche Wege sonder NeuDeutschland gewesen ist. Kubusch bleibt dabei, dass nach seiner Erinnerung Ganzheitliche Wege eV der Träger war. Allerdings gibt er zu
Sie haben die Konstruktion gebaut, Sie kennen sich da sicher besser aus als ich.
Darauf führt Peter wieder aus, dass der nix konstruiert habe, er sei doch nur juristischer Laie. Kubusch ergänzt, dass Ganzeitliche Wege aber der Konoinhaber gewesen ist. Peter kommt darauf mit dem Argument, dass ein nicht eingetragener Verein kein Konto haben könne. Der Richter ergänzt, dass der Verein ein Konto gekriegt hat und die Verbindung zum alten System sei. Man brauche ja schließlich jemanden, der ein Konto kriegen würde.
Darauf Kubusch
Bin noch im alten System, kann mich nur darauf beziehen
Peter fängt wieder mit der rechtlichen Würdigung von seinem Krempel an. Kubusch erklärt ihm, dass es nicht Teil seines Auftrages war, über die Zulässigkeit zu entscheiden, die Aufsicht würde die BaFin führen. Das VAG gibt der BaFin die Kompetenz zur Abwicklung, so ähnlich wie im Insolvenzrecht, allerding würde die Abwicklung ja gerade außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgen. Auch Insolvenzverwalter würden ja als Beliehene hoheitliche Aufgaben ausführen.
Richter bremst Peter jetzt ein
Wollen Sie sich weiter fortbilden?
Peter fragt nun, wie oft Kubusch schon solche Aufträge ausgeführt habe. Er sagt, dass dies schon 3 bis 4 mal erfolgt sei. Als Abwickler würde stehts eine natürliche Person bestellt werden und keine Kanzlei. Bestellt sei in diesem Fall Herr Oppermann, der ihn im Rahmen seines Arbeitsvertrages um Unterstützung gebeten habe. Peter will nun die Rangfolge der Abwicklung bei der Verwertung wissen. Kubusch erklärt, dass es doch bei der NDGK zu keiner Verwertung gekommen sei. Er ahnt aber, dass Peter wohl aus einem anderen Grund fragt und erläutert ihm, dass zunächst das Vermögen zu sichern sei, dann hätten die Auszahlungen an die Kunden zu erfolgen. Nur wenn 1:1 Zahlungen den einzelnen Kunden zugewiesen werden können, dann sei eine direkte Rückgabe möglich. Wenn dies nicht so sei und die Rückzahlungsansprüche höher seien als das Vermögen, dann würde der Übergang ins Insolvenzverfahren erfolgen.
Peter kommt jetzt mit der Theorie, dass das VAG ja dem “Dienst am Menschen” diene. Darauf Kubusch
Steht das da drin? Ist mir neu.
Peter will jetzt ganz konkret wissen, ob die Abwickler zuerst aus den Verwertungserlösen bezahlt werden würden. Kubusch erklärt, dass die Bezahlung der Abwickler durch die BaFin erfolge und die Abwicklungserlöse ausschließlich für Zahlungen an die Berechtigten vorgesehen seien. Peter will nun die Emails zwischen Michaela und der BaFin vorlesen um zu zeigen, wie kooperativ er doch war. Richter will das verhindern und gesteht Peter zu, dass Emails schonmal verschwinden können und dass niemand seine Kooperationsbereitschaft bezweifelt. Peter behauptet, die Abwicklungg sei auch nach April 2014 weitergegangen. Kubusch sagt, für ihn sei der Auftrag NDGK seit März 2014 erledigt. Kann durchaus sein, dass danach noch Emails kamen.
Fitzek kommt auf die laufende Abwicklung zu sprechen, Richter würgt das ab, da nicht Gegenstand des Verfahrens. Peter will nun wissen, ob Kubusch geprüft hätte, ob die BaFin rechtmäßig handelt. Im Beamtenrecht gäbe es ja das Remonstrationsrecht etc. Kubusch erklärt, dass es nicht sei Job ist die BaFin zu überwachen. Aber wenn ihm etwas offensichtlich Rechtswidriges auffallen würde, dann würde er die BaFin schon drauf ansprechen. Peter will wissen, ob Kubusch die Meinung von Hr. Gohr bezüglich der Abweichungen des Umstellungsschreibens von der Vorlage teilt. Kubusch kennt die Meinung von Gohr nicht. Der Richter bricht das ab und erklärt, dass die Abweichung wohl unstreitig vorhanden sei und es nicht die Aufgabe des Zeugen ist., sondern von ihm als Richter, diese Abweichung rechtlich zu würdigen.
Kubusch erläutert, dass er das Umstellungsschreiben geprüft habe, das Ergebnis dieser Prüfung mit seiner Ansicht habe er der BaFin mitgeteilt, diese habe nicht widersprochen. Damit sei die Sache für ihn in Ordnung. Peter schweift wieder ab und regt sich über die zweite Änderung auf. Da habe die BaFin etwas geschrieben, was so nicht im Gesetz stehe. Die BaFin wolle damit künstlich neues Geschäft für die Versicherungen schaffen, BaFin sei nur Handlanger der Versicherungen …
Richter stoppt das mit dem Hinweis, dass mit dem Zeugen keine Rechtsfragen erörtert werden sollen. Er billigt Peter zu, dass er geschickt seine Statements in die Vorbereitung der Frage verpackt hat, aber dass das jetzt hier nicht hingehört. Zu Kubusch merkt er an, dass die fehlende Äußerung der BaFin nicht bedeuten würde, dass die BaFin seine Rechtsauffassung teile.
Richter erklärt nochmal, dass der Abwickler nicht der Prüfer des Auftraggebers sei. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit sei Aufgabe des Verwaltungsrechtsweges und nicht von Herrn Kubusch. Peter fragt wie es sein kann, dass Herr Gohr ihn für nicht kooperativ hält, Herr Kubusch aber schon. Kubusch erklärt, dass er die weiteren Kontakte zwischen Peter und BaFin nicht kenne und daher dazu keine Aussage treffen kann. Fitzek zitiert aus einer Email von Kubuschh, dass 58 Personen von der Versichertenliste nicht angeeschrieben werden würden. Für Peter bedeutet dies, dass deren Verträge nicht zu beanstanden sind. Kubusch kann sich nicht mehr erinnern, worum es bei den 58 Personen ging.
Peter fragt, was nach Ansicht von Kubusch der Grund für die lange Dauer der Abwicklung ist. Kubusch erklärt, dass er nicht ausschließen könne, das Emails verloren gegangen sind, außerdem kennt er aus anderen Verfahren die Probleme und lange Zeitdauer von Adressermittlungen. Für ihn sei das eine normale Zeitdauer gewesen.
Anmerkung Peter
Ja, Sie arbeiteen ja mit dem sog. “EMA” zusammen.
Der Zeuge Kubusch wird entlassen unter Vorbehalt einer erneuten Ladung. Der Zeuge verzichtet auf die Auslagenerstattung. Peter bedankt sich dafür. Darauf Kubusch
Sie wissen ja noch nicht ob es sie trifft, vielleicht trifft es ja auch die Staatskasse
Wertung: Ich finde es erschreckend, wie positiv der Kubusch über Peter gesprochen hatte. Gerade der als Jurist sollte doch erkennen können, was für eine Luftnummer Peter da gebaut hat. Bin mir nicht sicher was die Ursache ist, ob Faulheit, Unerfahrenheit oder Inkompetenz. Ein überragender Jurist schien mir der Kubusch nicht zu sein, vielleicht kennt er sich im Insolvenzrecht ja besser aus.
Die von Kubusch und der Staatsanwältin übergebenen Papiere sollen kopiert und an die Beteiligten verteilt werden. Im Rahmen des Selbstleseverfahrens (§ 249 Abs. 2 StPO) sollen diese dann in das Verfahren eingeführt werden. Richter frag, ob es Einwände dagegen gibt
Darauf Peter
Fragen sie nochmal, habe gerade nicht zugehört.
Richter bleibt cool
Nur ausnahmsweise.
Es gibt eine Unterbrechung, der Protokollant geht kopieren und der Richter bittet um das Öffnen der Fenster. Scheint sich die hohe Konzentration an Staatshörigen doch irgendwie bemerkbar zu machen. Ich bin da wohl schon abgehärtet.
Richter und Kubusch scherzen noch darüber, dass Kubusch immer nur bei schlechtem Wetter nach Wittenberg kommt. Das sei beim ersten Besuch bei Peter so gewesen, letzten Donnerstag auch und heute wieder. Richter verspricht bei einem der nächsten Verfahren im Sommer zu terminieren. Zu Peter sagt er dann “da war doch noch was mit einem Führerschein”. Peter meint, das würde noch dauern vor dem Verwaltungsgericht. Dann sinnieren sie über die verschiedenen Führerscheinfarben im KRD und der Bundesrepublik, darüber, dass es in der DDR angeblich früher keine Führerscheinprüfungen gab, über die Fahrereignung von älteren Leuten etc. Peter findet es ungerecht, dass die Anforderungen an den Fahrer eines Fiat Panda genauso sind wie die an den Fahrer eines 5er BMW. Richter ist verwundert, Peter will doch mit seinem KRD ein Leben in Selbstverantwortung, warum er dann für zusätzliche Auflagen für ältere Führerscheinbesitzer sei. Richter meint, sowas werde schon kommen, die Alkoholgrenzen wären ja auch gesenkt worden. Darauf Peter
Habe in meinem Leben noch nie getrunken
[PAUSE]
Die Pause ist vorbei und nun wird Michaela K vernommen. Sie gibt als Alter Mitte 20 an (das genaue Alter schreib ich hier nicht, bin ja höflich der Dame gegenüber), als Beruf Freie Mitarbeiterin ohne Berufsausbildung und als Wohnort Wittenberg. Es folgt die übliche Zeugenbelehrung. Der Richter eröffnet mit der Frage, wer die NDGK Verträge auf die Webseite gestellt hat. Die Staatsanwältin unterbricht den Richter und regt die zusätzliche Belehrung nach § 55 StPO an, da Frau K ja möglicherweise in der Verdacht der Beihilfe kommen könnte, wenn sie die Frage beantwortet.
Richter führt Belehrung durch und Michaela verweigert die Auskunft
R: Wer hat die Vertragsformulareeentwickelt
K: Keine Auskunft
Richter zeigt Michaela eine Vertragsfassung in der Akte. Machen sie Angaben dazu?
K: Keine Auskunft
R. Wer hat nach Ihrer Einschätzung in den Jahren 2009 und 2010 die NDGK geleitet?
K: Keine Auskunft
R: Frage nach den Konten des Vereins und wer verfügungsberechtigt war
K: Keine Auskunft
R: Wer war Träger der NDGK?
K: Der Verein NeuDeutschland
R. NeuDeutschland ist ein nicht eingetragener Verein, aber sie bezeichnen ihn als Verein?
K: Das Projekt NeuDeutschland
R: Wie viele und welche Mitglieder gab es 2009 und 2010?
K: Keine Auskunft
Richter und Staatsanwältin haben dann keine Fragen mehr. Es wurde kurz erörter, ob bezüglich der Frage nach den “Vereins”mitgliedern eine Auskunftsverweigerungsrecht besteht, aber da bei einer BGB-Gesellschaft ja alle “Mitglieder” auch haftbar wäre wurde dies bejaht. Richter erläutert Peter, dass die Auskunftsverweigerung von Michaela nicht den Schluss erliubt, dass sie für die NDGK verantwortlich war. Jetzt darf der Impertinator Fragen an seine Untertanin richten.
F: Hatte ich einen Vertrag mit der NDGK?
K: Nein
R: Arbeitsvertrag oder Absicherungsvertrag?
F: Habe ich jemals einen Antrag auf Absicherung gestellt?
K: Nein
Aha, der König traut nicht mal seiner eigenen Gesundheitskasse.
F: Hatte ich einen Vertrag mit dem Verein, der NDGK oder NeuDeutschland?
K: Nein
Staatsanwältin: Abicherungsvertrag oder Arbeitsvertrag?
Fitzek erklärt, dass von den über 3.000 Mitgliedern bei NeuDeutschland nur ein kleiner Teil die Nebenabrede mit der Absicherung getrofffen hätten. Peter fragt weiter, Herr Kubusch hätte bestätigt, wie kooperativ die NDGK war. Wer denn die ganze Arbeit für die Abickler erledigt habe. Michaela sagt, dass sie es war (Fehler!)
Der Richter frag nochmal nach den Konten. Michaela sind mehrere Konten in Erinnerung, auf die Zahlungen eingegangen seien. Richter fragt nach den Geldinstituten und erhält als Antwort: Deutsche Bank, Postbank, GLS Bank
Richter fragt wer die Kontoinhaber waren, Michaela war damit nicht befasst und kann es nicht sagen. Richter fragt nach den Verfügungsberechtigten und erhält keine Antwort. Die Zeugin wird darauf hin entlassen.
Richter jammert, dass er keine Übersicht habe, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden. Peter verweist auf die Liste von Martin Sch von letzter Woche. Der Richter merkt an, dass er dies nicht überprüfen könne. Auf den Vertragsformularen seien keine Versionsnummern oder Erstellungsdaten vermerkt. Man müsste jeden Vertrag einzeln prüfen und anhand des Datums der Unterschrift daraus die Nutzungszeiten der einzelnen Verträge ermitteln. Herr Gohr solle bei seiner nächsten Vernehmung die 8 Vertragsversionen identifizieren, die im angeklagten Zeitraum genutzt wurden. Peter möchte, dass das Gericht über die Verträge entscheidet und sich nicht auf den Zuruf von Herrn Gohr verläßt. Er hätte die Liste selbst auch noch nicht prüfen können.
Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, welche Unterlagen er neben seinem Laptop sonst noch brauchen würde. Peter will jetzt BEIDE Laptops zurück und außerdem etwa 50 Ordner der NDGK. Staatsanwältin und Richter entgleiten kurz die Gesichtszüge. Richter merkt an, dass er das so wohl nicht bekommen wird. Peter verweist darauf, dass er doch prüfen müsse, wie viel Geld mit welcher Vertragsversion eingenommen wurde. Peter regt sich wieder über die Durchsuchung auf, es hätte viele Diebstähle gegeben bei den Staatshörigen, die hätte das auch ganz ohne sein Zutun angezeigt (ja klar, die gehen nicht mal sch… ohne dass Peter es ihnen sagt)
Er hätte ja nicht mal Protokolle von der Durchsuchung und der Beschlagnahme erhalten.
Die Straatsanwältin merkt an, dass er doch solche Protokolle schon im Internet veröffentlich habe. Peter will von den anweseden Staatshörigen wissen, ob einer von denen Protokolle erhalten habe
Richter:
Wie machen hier keine Publikumsbefragung. Ich trage nur Sorge, dass Sie ein faires Verfahren haben. Ich kann Ihnen die Unterlagen aus dem anderen Verfahren nicht beschaffen. Sie müssen sich selbst kümmern.
Dann wird diskutiert, ob der Laptop von der Steurfahndung überhaupt zurückgegeben werden kann, da ja noch eine Pfändung von der BaFin drauf liegt und der Laptop verwertet werden soll. Richter und Staatsanwältin diskutieren die Möglichkeit einer Austauschpfändung bzw der Hinterlegung von Sicherheit.
Beim nächsten Termin möchte der Richter die Buchprüferin noch einmal vernehmen. Diese solle ihre Auswertung korrigieren und insbesondere auch die Rückbuchungen aus der angeklagten Summe rausrechnen. Weil die Rückbuchungen würden ja nicht unter die Abschöpfung fallen. Der Dinglich Arrest müsste dann auch entsprechend korrigiert werden.
Bezüglich der Vernehmung von Herrn Gohr weist der Richter Peter drauf hin, dass der Zeuge nicht zu Rechtsfragen Auskunft zu erteilen habe sondern ausschließlich zu seinen Wahrnehmungen und Beobachtungen. Insbesondere Fragen bezüglich der Wirksamkeit von Bescheiden würden nicht dazu gehören. Es folgt die übliche Diskussion über Unterschriften, maschinell erstellte Bescheide, Regelungen des VerwVfG, des VerwVollstrG etc. Peter meint, fehlende Unterschrift ginge nur bei Massenbescheiden, nicht bei Einzelbescheiden, Richter meint, dass Vollstreckunggsbescheide auch Einzelbescheide seien und da ginge es sehr wohl. Peter solle seine rechtlichen Bedenken geltend machen und das Gericht würde diese dann prüfen.
Peter kommt noch einmal auf die eingenommenen Beträge für die verschiedenen Verträge zu sprechen und dass dies ja wohl für das Strafmaß wichtg sei. Der Richter erklärt ihm, dass das für das Strafmaß weniger bedeutend ist, aber für den Dinglichen Arrest und den Verfall entscheidend. Der Richter regt sich jetzt auf, dass auf die Rücküberweisung des LG auf den Widerspruch von Rico the Shoe hin der Ermittlungsrichter ihm nun den Fladen an den Hacken geklebt hat. Dabei sei da doch auch das Bankverfahren bei, für dass er niccht zuständig ist. Richter versucht durch die Blume die Staatsanwältin davon zu überzeugen, dass doch bitte in dem Bankverfahren über den Verfall entschieden werden solle. Staatsanwältin will aber nicht, da es in dem Bankverfahren ja um die Rückzahlung an die Kunden gehe und da ein Verfall nicht Gegenstand sei. Richter stöhnt. Er sehe es als nicht korrekt an, dass er alleine entscheiden soll, wenn da jetzt zwei Hände in eine Tasche greifen. Er müsse das nochmal prüfen, ob das so in Ordnung sei. (Falupelz)
Staatsanwältin ist der Meinung, dass es für die Strafbarkeit nicht darauf ankäme, was in den Verträge stehen würde. Die Werbung im Internet hätte immer das Ziel vermittelt, einen Anspruch zu bieten. Das reiche für die Strafbarkeit aus. Darauf der Richter
Strafbarkeit richtet sich nicht nach dem Ziel, weil Ziel ist es sich nicht strafbar zu machen. Ihr Argument umfasst auch den untauglichen Versuch.
Dann fällt noch das schöne Wort “Wahndelikt”, eine durchaus passende Bezeichnug für Straftaten im Umfeld des KRD wie ich finde.
(Passt aber leider nicht, weil Wahndelikt bedeutet, dass der Täter denkt, er würde sich strafbar machen, dem ist aber nicht so. Beispiel: Ich klaue eine Uhr weil ich denke, sie gehört meinem Nachbarn, dabei ist es meine eigene)
Der Richter erklärt zum x-ten mal, dass der Prozess nur wegen des Verfalls so schwierig sei. Die Strafbarkeit sei durch die Verträge gegeben, die ohne Ausschluß eines Anspruchs auf Leistung geschlossen wurden. Die Anzahl der Verträge würde dabei eine untergeordnete Rolle spielen, der Zeitpunkt der Umstellung genauso. Problematisch ist der Arrest. Dieser ist auf das Erlangte beschränkt und er müsse nun ermitteln, was genau dieses Erlangte sei. Dazu müsse er wohl alle 150 Verträge prüfen. Ein weiterer Termin Ende Januar wird dafür angedacht.
Richter beschwert sich noch einmal, dass keine Pressevertreter da seien. Aber er kenne das, die Klärung von Rechtsfragen sei uninteressant. Peter verspricht für den nächsten Verhandlungstag für Presse zu sorgen.
Nächste Verhandlung Donnerstag 18.12. Saal 121, 10:15 Vernehmung Buchprüferin, 13 Uhr Vernehmung Gohr, Take 2, Ende etwa 15:30
Um mal einen Überblick zu geben: Das waren 32 Seiten handschriftliche Notizen und ich habe 7 Stunden an diesem Bericht gesessen. Der Bericht war zu lang für einen Artikel.