Das Ende des Global Common Law Court, Teil 1

Einst waren sie verbündet: Detlev Hegeler interviewt Carl Peter Hofmann vor dessen Prozess in Rheda-Wiedenbrück

Wie die echte Justiz Carl Peter Hofmanns Lügen offenbar werden lässt

Der “Global Common Law Court” (GCLC) hörte Ende 2018 de facto auf zu existieren. Er war der Vorläufer des heute noch bestehenden “Global Court of the Common Law” (GCCL). Gründer und Anführer beider Organisationen war bzw. ist der Deutsche Carl Peter Hofmann.

Doch was geschah damals eigentlich mit dem GCLC?

Mit dieser Artikelserie versucht das Sonnenstaatland, den Untergang des GCLC mit etwas Sonnenlicht zu beleuchten. Ein paar Sonnenstrahlen fallen dabei auch auf die späteren Entwicklungen, also die bis heute andauernde GCCL-Zeit.

Der erste Teil widmet sich Hofmanns eigenen Problemen mit der echten (von ihm freilich als “fiktiv” beschimpften) Justiz der deutschsprachigen Länder. Es ist eine Geschichte Hofmann’scher Inkonsequenz und Feigheit, die auch schon Teilen der GCLC-Anhängerschaft dabei geholfen hat, sich von diesem falschen Heilsbringer zu lösen.

Rettung durch vermeintlichen Satansjünger

Über Systemjuristen hat Carl Peter Hofmann noch nie ein gutes Wort verloren – seien es nun Richter, Staatsanwälte oder gewöhnliche Advokaten. All diese Robenträger seien sechs Jahre an die Uni gegangen, um zu lernen, wie man betrügt, behauptet Hofmann. Wenn Juristen morgens aufstünden, sei ihr erster Gedanke: Wie kann ich Menschen bescheissen und mich an ihrem Unglück bereichern?

Ausserdem seien Juristen in der Regel pädophil und würden heimlich in satanistischen Ritualen Kinder opfern und deren Blut trinken. Was man halt in seiner Freizeit so macht als Systemjünger. In Auseinandersetzungen mit der Justiz einen Rechtsanwalt zu engagieren, sei immer ein Fehler: Die Robenträger seien allesamt in einem bösartigen Geheimbund namens “BAR” organisiert, weshalb die Advokaten mit den Staatsanwälten und Richtern eh gemeinsame Sache machen würden.

Möglicherweise gerät Hofmann nun diesbezüglich ein klein wenig in Erklärungsnot: Denn es war ausgerechnet ein schnöder Systemanwalt, der erreicht hat, dass der Anführer des GCCL vor ein paar Wochen aus der österreichischen U-Haft entlassen wurde. Seine Anhänger hingegen waren in dem Bestreben, ihn rauszuholen, mit all ihren reichsdeppischen Ideen krachend gescheitert.

Andere in den Schlamassel treiben, selbst aber kneifen

Dass Hofmann Wasser predigt und dabei Wein säuft, ist nichts Neues. Das hat er beispielsweise 2018 (zur GCLC-Zeit) bewiesen, als er sich vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück verantworten sollte. Wenige Tage vor dem Termin prahlte er in Detlev Hegelers Sendung noch mit seiner angeblichen Überlegenheit und gab sich siegesgewiss – blieb dem Prozess dann aber einfach fern. Dies sorgte sogar bei seiner damaligen Anhängerschaft für Kopfschütteln.

Seinen Anhängern hatte Hofmann immer eingebläut, man solle gerichtliche Ladungen unbedingt befolgen, da man sonst “die Entehrung leistet”. Im hier verlinkten Video von 2017 doziert er dies gegenüber Jo Conrad. “Entehrung” ist eines der Fantasiedelikte in Hofmanns Paralleluniversum. Needless to say: Das Gerichtsverfahren, in dem sich Jo Conrad von ihm beraten liess, endete für Conrad in einer Niederlage (dazu gibt es einen Bericht eines Prozessbeobachters aus dem Sonnenstaatland).

Zu feige, um nach den eigenen Empfehlungen zu handeln

Vergessen wir auch nicht, wie sich Hofmann vor Gericht verhält, wenn Kneifen ausnahmsweise keine Option ist. Als er 2021 in Liechtenstein inhaftiert war und es um seine Auslieferung nach Österreich ging, hatte er nicht einmal ansatzweise den Mumm, so unverschämt mit den Richtern zu reden, wie er es seinen Anhängern stets empfohlen hat. Auch davon existiert ein Bericht auf diesem Blog.

Übrigens wünschte sich Hofmann in dieser Verhandlung einen Auftritt des neulich verhafteten Heinrich XIII Prinz Reuß. Man weiss nicht genau, welch hirnverbrannte Idee Hofmanns dem zugrunde lag, doch der jetztige “Terrorprinz” sollte bezeugen, dass weder Hofmann noch dessen Anhänger Reichsbürger seien. Das Gericht hatte den “Zeugen” allerdings abgelehnt.

Ungeachtet seiner Inkonsequenz und seines Versagens in der eigenen “Methodik” brüstet sich Hofmann nach wie vor mit seinen eingebildeten juristischen Superkräften. Und es gibt immer noch Leichtgläubige, die ihm auf den Leim gehen.

Nach seiner Haftentlassung wird Hofmann mit seinen Fans wohl weiterhin kostenpflichtige Seminare und Rollenspiele veranstalten, in denen diese ein angeblich korrektes und zum Sieg führendes, tatsächlich aber selbstschädigendes Verhalten gegenüber Behörden und Gerichten einüben sollen.

Nebenbei bemerkt: In Rheda-Wiedenbrück hätte Hofmann maximal eine Geldstrafe zu befürchten gehabt. Nicht einmal verhaften hätte man ihn ursprünglich wollen.

Ein Sargnagel für den GCLC

Der Haftbefehl, den der Rheda-Wiedenbrückener Richter damals erliess, war vielmehr eine Konsequenz von Hofmanns Fernbleiben. Gleichzeitig wurde er aber auch zum Sargnagel für den GCLC. Denn Hofmann sah sich dadurch – trotz der eher harmlosen Strafe, die ihm drohte – einmal mehr zum Untertauchen veranlasst, und diesmal auf unbestimmte Zeit.

Für seine Anhängerschaft war er fortan noch schwieriger zu erreichen als ohnehin schon. Im Spätsommer 2018 floh er sogar kurzzeitig auf die Philippinen, die er als sicheres Rückzugsgebiet einschätzte. Und zwar wegen des Menschenrechtsverächters Rodrigo Duterte, auf den er grosse Stücke hält, gerade weil dieser zur Ermordung von Drogendealern aufgerufen hat (Belegstelle: hier).

Später behauptete seine rechte Hand Roland Balmer dann, Hofmann sei von GCLC-Mitgliedern, die das Fantasiegericht von innen zerstören wollten, zu dieser Flucht überredet worden. Die Absicht sei gewesen, ihn auf den Philippinen ohne Zugriff auf Konten und ohne Hilfe von seinen Getreuen dem Hungertod zu überlassen.

Wie auch immer: Dass Hofmann sich feige irgendwo in Südostasien verkroch, statt sich der wachsenden Probleme seines GCLC anzunehmen, beschleunigte dessen Untergang nur. Bei Hofmanns Rückkehr im Oktober 2018 war der Zerfall des Fantasiegerichts nicht mehr abzuwenden. Die meisten Anhänger hatten sich von ihm losgesagt.

Als Hofmann im November 2018 den GCCL gründete, war seine Fanbase auf ein trauriges Häufchen von letzten Getreuen zusammengeschrumpft.




Prozessbericht aus Stuttgart: Zeugenaussagen

Immer noch steht Manfred J., Reichsbürger aus Südbaden, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem OLG Stuttgart. Ein weiterer Prozesstag, an dem drei Polizisten, unter ihnen auch der Geschädigte und Nebenkläger, als Zeugen einvernommen wurden, wurde von Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht. Wir geben hier mit der freundlichen Erlaubnis des Users “Mr. Devious” dessen Bericht wieder. Auch der User “Reichskasper Adulf Titler” hat vom selben Tag einen Bericht verfasst, konnte jedoch nicht den gesamten Verhandlungstag abdecken.

Verhandlungsbericht vom 23.11.22

Heute wurden insgesamt drei Polizisten (nachmittags auch der verletzte Polizist und Nebenkläger; im Folgenden: N) sowie ein Rechtsmediziner gehört. Ich möchte die Aussagen nicht in chronologischer Reihenfolge wiedergeben, sondern das Tatgeschehen eher in groben Zügen darstellen und dabei auf die Details eingehen, die nach meiner laienhaften Sicht besonders wichtig sind. Dann gehe ich auf die von N geschilderten Verletzungen und Folgen ein. Wie @Reichskasper Adulf Titler  schon schrieb, wurde das Tatgeschehen drei Tage nach dem Vorfall unter Beteiligung der Zeugen S und W nachgestellt und die Rekonstruktion mit Video aufgenommen, das auch vorgespielt wurde.

Also: Der Angeklagte (im Folgenden: J) wird – nachdem er sich bereits zwei Kontrollen entzogen hatte – von drei Polizeifahrzeugen verfolgt. Die heute Vormittag vernommenen Zeugen S und W sitzen im zweiten Fahrzeug, N im dritten. An einer übersichtlichen Stelle überholt das erste Fahrzeug Js Wagen, woraufhin J eine Vollbremsung „mit flackernden Bremslichtern“ hinlegt. Das überholende Fahrzeug 1 bemerkt die Vollbremsung wohl nicht und fährt weiter. Es spielt beim heutigen Thema keine Rolle mehr. Fahrzeug 2 mit den Zeugen S (Fahrer) und W (Beifahrer) leitet ebenfalls eine Vollbremsung ein und kommt ca. einen halben Meter hinter J zum Stehen. S und W warten einige Sekunden: Was macht er jetzt? Da J nicht weiterfährt, steigen sie aus. W leuchtet von hinten rechts in Js Auto. J hat beide Hände am Lenkrad, auf Beifahrersitz und Rückbank sind keine Waffen zu erkennen.

Als W versucht die Beifahrertür zu öffnen, stößt Js Wagen plötzlich zurück und touchiert Fahrzeug 2. Dabei drückt die hintere linke Ecke von Js Wagen das Kennzeichen von Fahrzeug 2 etwas ein. (Ich meine in der Presse gelesen zu haben, J habe das Polizeifahrzeug „gerammt“. Das wäre definitiv übertrieben, so wie sich der Schaden auf den gezeigten Bildern dargestellt hat). Das Schadensbild linke hintere Fahrzeugecke versus Kennzeichen in der Mitte erklärt S so, dass er versetzt hinter Js Wagen angehalten hätte. W meint, die beiden Autos seien in einer Flucht gestanden, aber J habe beim Rückwärtsfahren nach rechts eingeschlagen. Ein versetztes Anhalten, wie es bei Polizeikontrollen praktiziert wird, um den kontrollierenden Polizisten vor dem nachfolgenden Verkehr zu schützen, sei bei der Gefahrenbremsung gar nicht möglich gewesen. W hatte den Eindruck, J wolle wenden. Insgesamt hat mich hier Zeuge W mehr überzeugt als Zeuge S.

Inzwischen – S und W waren gerade ausgestiegen – ist N mit Fahrzeug 3 vorbeigefahren und stellt das Fahrzeug quer zur Fahrbahn. Nicht direkt vor J, sondern mit etwas Abstand, weil seine Geschwindigkeit noch zu hoch war. (N war übrigens deswegen allein im Fahrzeug, weil er von der Polizeiwache aus gestartet war und der letzte verbliebene Kollege die Wache besetzt halten musste.) N hat einen neongelben Anorak mit reflektierenden Streifen und Aufschrift Polizei an, ist also auch im Dunkeln gut zu sehen. N steigt aus, um seine Kollegen zu unterstützen. Damit es schnell geht, stellt er den Hebel der Getriebeautomatik nicht auf P, weil das automatisch geschieht, wenn er die Tür öffnet, und lässt Blaulicht und Martinshorn an. Beim Aussteigen zieht er bereits seine Pistole; er hat sie lieber in der Hand, wenige Tage zuvor war der Doppelmord von Kusel. N läuft/rennt um das Heck seines Fahrzeugs, die Pistole in der rechten Hand nach unten gerichtet. Das ist Ns letzte Erinnerung. Er ist erst wieder im Uniklinikum Freiburg zu sich gekommen.

Als N auf Höhe des Hecks von Fahrzeug 3 ist, fährt J nach vorne los mit Lenkeinschlag links auf die Gegenfahrbahn. Dort steht bzw. bewegt sich N. Zeuge W sagt aus, J habe zügig beschleunigt, aber ohne quietschende Reifen. J sei „schnurstracks“ auf N zugefahren. Dann hat Zeuge W die Schüsse wahrgenommen, die N noch von vorn auf Js Wagen abgegeben hat. N wird auf die Motorhaube „aufgeladen“ und nach mehreren Metern auf die Straße geschleudert. S hat sein Magazin von hinten auf Js Wagen leer geschossen (14 Schuss), soweit ich das verstanden habe aber erst als N auf der Straße lag.

Zentrale Fragen aus meiner Sicht:
Mit welcher Geschwindigkeit ist J auf N zugefahren? Die Rekonstruktion ergab wohl eine Geschwindigkeit von 25 km/h, mit der N von J auf die Motorhaube genommen wurde – das entnahm ich aber erst der Aussage des Rechtsmediziners, wonach Ns Verletzungen zu dieser Geschwindigkeit passen würden.
Hat J vor N gebremst oder seine Geschwindigkeit vermindert? Nach übereinstimmender Aussage von S und W nein.
Hat J versucht, N auszuweichen? W hat eine Lenkbewegung nach links wahrgenommen, ob das eine Ausweichbewegung war oder J gerade auf N zuhalten wollte, der versuchte nach rechts (aus seiner Sicht) auszuweichen, konnte W nicht beurteilen.
Hätte J die Kollision mit N vermeiden können? Nach übereinstimmender Aussage von S und W ja. Er hätte bremsen können, oder es wäre auch genug Platz zwischen N und dem quer stehenden Fahrzeug 3 gewesen. Zeuge S sprach ausdrücklich von „willentlichem Tun“.
Hätte N ausweichen können? Versucht hat er es, aber nach Einschätzung von S und W war es unmöglich.

N berichtet von seinen Verletzungen und den Folgen: Hirnblutung zwischen innerer und mittlerer Hirnhaut (Hirnwand? – meine Handschrift!), die aber von allein gestoppt hatte. Vier Brüche im Gesicht, davon erfordert ein Jochbeinbruch links eine OP. Prellungen, Schürfwunden, Platzwunden an Nase, Kinn, Stirn, Ellenbogen, Zehen. Lange kann er nur weiche Nahrung zu sich nehmen. Er hat immer noch Schmerzen in der linken Gesichtshälfte, die Neurologen vermuten eine Nervenquetschung. Dass N unter einer PTBS leidet, war in der Presse bereits zu lesen: Während der Reha verändert sich sein Verhalten. Er hat Schlafstörungen, hat wiederkehrende Träume von Scheinwerfern, die auf ihn zukommen und Silhouetten von Windschutzscheiben. Er ist gereizt und schreckhaft. Nach Triggern wie Knallgeräuschen oder Martinshörnern hat er auch körperliche Symptome. Seine Frau hat Verständnis für seine Gereiztheit, sein ältester Sohn, neun Jahre, versteht es in Ansätzen, aber die beiden jüngeren Kinder sehen nur, „dass Papa schlecht drauf ist“. Ein weiterer Einsatz in bisheriger Funktion als Dienststellenleiter ist ausgeschlossen wegen Retraumatisierungsgefahr. N ist noch krank geschrieben, nach Ende des Prozesses ist eine Wiedereingliederungsphase angedacht mit einer Verwendung in Innendienst/Verwaltung/Fortbildungsplanung. An Medikamenten nimmt er zur Zeit ein leichtes Antidepressivum und Schlafmittel. Einmal wöchentlich ist er in Gesprächstherapie, in Vorbereitung des Prozesses sogar zweimal wöchentlich.

Auf Frage der Richterbank, ob er sich eher für draufgängerisch oder für besonnen hält, sagt N u.a.: „Ich habe Frau und Kinder, ich bin nicht willens, mich vor ein beschleunigendes Auto zu stellen und zu denken, der wird schon anhalten.“ Auf weitere Fragen der Richterbank: Es hat bisher keine Entschuldigung oder den Versuch einer finanziellen Entschädigung durch J gegeben. Zivilrechtliche Ansprüche gegen J werden nach Ende des Strafprozesses geprüft.

Der Rechtsmediziner erläutert die Verletzungen von N. Die Schürfwunden dürften beim Aufprall auf den Asphalt (raue Oberfläche, nicht Motorhaube) entstanden sein. Dass N keine Unterschenkelfraktur erlitten habe, deute auf eine niedrige Kollisionsgeschwindigkeit, die bei der Rekonstruktion ermittelten 25 km/h würden dazu passen. Die aufgetretene Kombination von Bewusstlosigkeit und Nasenbluten sei aber „abstrakt lebensgefährdend“ gewesen, weil das Blut in die Atemwege hätte gelangen können.

Weitere Bruchstücke:
J hat an diesem Tag nichts gesagt, aber manchmal Notizen gemacht.
Sein Verteidiger agiert sehr sachlich. Er scheint aber nicht der erste Verteidiger gewesen zu sein. Ein Richter hat N gefragt, ob es gegen ihn (N) von einem früheren Verteidiger eine Strafanzeige gegeben habe. N war davon nichts bekannt.
Der (jetzige) Verteidiger beanstandet, dass die Rekonstruktion bei Tageslicht stattfand. Er regt an, sie noch einmal bei Dunkelheit zu wiederholen.
Zeuge W hatte ursprünglich sein Einverständnis verweigert, eine Kopie der Videoaufnahme von der Rekonstruktion an die “Akteneinsichtsberechtigten” (sprich Verteidiger) herauszugeben. Er hatte wohl Angst, es würde weitergegeben und dann in Reichsbürgerkreisen zirkulieren. Der (jetzige) Verteidiger bittet W eindringlich, sich das nochmal zu überlegen, sonst müsse er (der Verteidiger) jedesmal nach Stuttgart fahren, um das Video anzuschauen. Er versichert, er werde es nicht weitergeben, an niemanden. W gibt daraufhin sein Einverständnis.

Was ist mein Fazit dieses Tages? Wer als Zuschauer Reichsbürgerspektakel erwartete, ist enttäuscht worden. Im Moment klärt das Gericht in mühevoller Detailarbeit den äußeren Geschehensablauf auf. Interessanter für unser Forum könnte es später werden, wenn die innere Motivation des J beleuchtet wird: Dass J N absichtlich angefahren hat, haben heute beide Zeugen S und W bekundet. Aber handelte J mit Tötungsvorsatz? Und wenn ja: Aus Polizistenhass bzw. aufgrund staatsfeindlicher Einstellung? Leider kann ich nicht sagen, an welchen Prozesstagen diese Fragen behandelt werden und dabei vielleicht das Reichsbürgervorleben von J zur Sprache kommt.

Edit: Noch ein Bruchstück. N nahm in Absprache mit dem Gericht nicht im eigentlichen Zeugenstand vor der Richterbank und 2 Meter von J entfernt Platz, sondern neben seinem Rechtsanwalt.




Prozessbericht aus Stuttgart: Vom Unschuldslamm zur Mordanklage

In Stuttgart muss sich derzeit Manfred J., ein südbadischer Reichsbürger, wegen versuchten Mordes an einem Polizisten vor dem Oberlandesgericht verantworten. Den ersten Verhandlungstag hat der Sonnenstaatland-User “Reichskasper Adulf Titler” besucht. Seinen ausführlichen und sehr differenzierten Prozessbericht aus dem SSL-Forum geben wir hier mit seiner Erlaubnis wieder.

Der erste Verhandlungstag war geprägt von der überaus langdauernden, larmoyanten Verlesung der eigenen Lebensgeschichte durch den Angeklagten. Dabei wird eines deutlich: Bei ihm handelt es sich um einen scheinbar harmlosen, esoterisch angehauchten Durchschnittsbürger, der zwar im Leben einige Widrigkeiten und Schicksalsschläge hinnehmen musste, der aber bis zur angeklagten Tat keiner Fliege etwas zuleide getan hat. Kurzum, ein typischer unauffälliger Anhänger von Reichsbürger-Gedankengut, wie sie wahrscheinlich zu Hunderttausenden unter uns leben.

Dass sich Manfred J. dann als Reaktion auf eine gewöhnliche Polizeikontrolle eine wilde Verfolgungsjagd mit den Beamten lieferte, schliesslich einen Polizisten auf die Motorhaube nahm und diesen schwer verletzte, zeigt leider einmal mehr, was dieses Gedankengut aus Menschen machen kann, die eigentlich zu keiner Gewalt bereit oder fähig schienen. Einem Bericht der FAZ von einem späteren Verhandlungstag zufolge bekennt sich der Angeklagte nach wie vor zu seinem Reichsbürger-Gedankengut und bezeichnete Polizisten als “dreckige Söldner” und “Kombattanten”, die sich illegal in Deutschland aufhalten würden.

Hier nun der Prozessbericht.

Erster Verhandlungstag gegen den Reichsbürger am OLG in Stuttgart.

Verhandlungsbeginn sollte um 9 Uhr sein. Um 8:40 Uhr wurden die Besucher eingelassen. Meinem Eindruck nach waren keine Reichsbürger-Fans anwesend. Bei mindestens 10 Personen handelte es sich um Vertreter der Medien. Der SWR war mit einem Kameramann, Assistentin und Schreibern vor Ort. Dann noch wenigstens zwei Fotografen. Der Rest der Besucher waren überwiegend junge Leute, denen ich einfach mal unterstelle, dass sie vielleicht Studenten waren. Einige kannten sich.

Angeklagter: Manfred J.
Verteidiger: RA Köpcke aus Freiburg
Nebenkläger: C. Collmer
Dann noch Nebenklagevertreter

Anklage: Verdacht des versuchten Mordes.

Entgegen der Verlautbarung der „autonomen Antifa“ aus Freiburg ist nicht „Nazi-Anwalt Dubravco Mandic“ sein Verteidiger.
9:11 Uhr: alles wartet. Schließlich stellen sich die anwesenden Justiz-Bediensteten bereit. Der Angeklagte wird in Handschellen herein geführt. Er ist ein eher schmächtiger Mann von 62 Jahren, der normale, nicht unmodische Freizeitkleidung trägt, schlank ist und neben einer Mütze noch eine Brille trägt. Und Maske. Er ist ledig, von Beruf Schreiner und auf Nachfrage des Richters „Deutscher“ und seit 7. Februar 2022 in Haft.

Schließlich wird vom Vorsitzenden die Verhandlung eröffnet und die Staatsanwaltschaft verliest eine Anklage, die es in sich hat und die das Verhalten eines Menschen aufzeichnet, das so gar nicht zum Erscheinungsbild und des ersten Eindrucks, den man vom Angeklagten erhält, passen mag.

Gekürzte Fassung, da ich gar nicht so schnell mitschreiben konnte:
Vorsätzlicher Tötungsversuch an einem Polizisten, Vertuschen einer Straftat, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Fahren unter Alkoholeinfluss (1,26 Promille), Fahrerflucht, und noch eine ganze Latte mehr an Vorwürfen. Was der Tathergang eben so hergab. Man kommt aus dem Staunen nicht raus, was sich da abgespielt hatte.
Der Angeklagte, so die StA., fühle sich als zum Großherzogtum Baden von 1918 zugehörig.

Tathergang (gekürzt)
Der Angeklagte sollte durch eine Polizeistreife kontrolliert werden, weil er dadurch auffiel, dass er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Ortschaft fuhr. Auf die Aufforderung, anzuhalten, reagierte er aber nicht. Als man ihn schließlich stoppte, öffnete er nicht die Seitenscheibe, sondern fuhr davon. Bei der anschließenden Verfolgungsjagd kam es wieder zu Stops, die der Angeklagte aber wiederum ignorierte, stattdessen immer wieder davon fuhr. In der Folge gab die Polizei, inzwischen waren es mehrere Streifenwagen, auch Schüsse auf das Fluchtfahrzeug ab. Erst wurde zwei Mal geschossen, als der Angeklagte auf einen Polizisten zufuhr. Die Kugeln durchschlugen die Windschutzscheibe, was den Angeklagten aber nicht von der weiteren Flucht abhielt. Schließlich nahm er den Polizisten auf die Motorhaube, wo sich dieser während der weiteren Verfolgung nur mühsam halten konnte. An Abspringen war wegen der hohen Geschwindigkeit nicht zu denken. Drei weitere Schüsse wurden von einem anderen Polizisten abgegeben und später nochmal 14 weitere. Ein Schuss traf den Angeklagten am Oberarm. Dennoch fuhr er weiter. Der 39-jährige Polizei-Beamte auf der Motorhaube erlitt bei dieser Fahrt und einem Sturz „Knochenbrüche im Gesicht, einen Schädelbruch und eine Gehirnblutung sowie zahlreiche Prellungen und Schürfwunden am Körper und ist seitdem posttraumatisch belastet und dienstunfähig.

In der weiteren Folge widersetzte sich der Angeklagte immer wieder den Versuchen der Polizei, das Fahrzeug zum Halten zu bringen, was sechs weitere Schüsse aus Dienstwaffen zur Folge hatte, wobei ein Hinterreifen beschädigt wurde. Schließlich konnte die Polizei den Mann endgültig stoppen und festnehmen.

StA meint, der Angeklagte sei zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet, sein Führerschein sei daher eingezogen worden. Das dürfte noch das kleinste Problem für den Mann sein.

Der Angeklagte macht einen ruhigen und freundlichen Eindruck. Überhaupt mag sein ganzes Erscheinungsbild und Verhalten so ganz und gar nicht in die üblichen Kategorien passen, die man von Reichsbürgern kennt. Er antwortet stets freundlich, aber nicht etwa übertrieben oder gekünstelt freundlich, gibt bereitwillig Auskunft (außer sein Verteidiger rät davon ab).
Man könnte sogar sagen, die Dialoge mit ihm gleichen vom Ton her einer ungezwungenen Unterhaltung mit einem völlig normalen Menschen, der aus seinem Leben erzählt.

Der Richter belehrt den Angeklagten über seine Rechte. Angaben zur Person müsse er machen, aber sonst müsse er sich nicht zum Fall äußern.

Der Verteidiger bittet darum, dass sein Mandant seinen Lebenslauf verlesen darf, den er im Knast geschrieben hat. Er weist darauf hin, dass sein Mandant mitunter Probleme habe, Ereignisse zeitlich genau einzuordnen und in seinem Lebenslauf auch Zeitsprünge vor und zurück machen werde. Er bittet außerdem um Fairness gegenüber seinem Mandanten und um eine faire Trennung zwischen persönlichen Angaben und dem Geschehen der vergangenen zwei Jahre.

Richter stimmen zu.

Verteidiger zum Angeklagten „Lassen Sie sich ruhig Zeit, wir haben viel Zeit.“ Leichtes Raunen am Richtertisch.

An dieser Stelle hätte ich ahnen können, was auf mich zukommt.

Der Angeklagte verliest in ruhigem Tonfall seinen Lebenslauf.
Was recht schnell auffällt, ist, dass sein Leben immer wieder von schwer empfundenen Schicksalsschlägen geprägt war, die er offenbar nicht verarbeiten konnte, weil in seinem Leben dafür kein Raum war. Immer wieder kämpft er bei der Verlesung von persönlichen Erfahrungen mit den Tränen. Manch einer mag vielleicht sagen, der Kerl ist weinerlich und zerfließt vor Mitleid. Aber ich glaube, so einfach darf man es sich hier nicht machen.

Er erzählt von seiner Kindheit, von den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen auf dem elterlichen Hof, den schwierigen familiären und zwischenmenschlichen Verhältnissen der Eltern aber auch in der Beziehung zu nahen Verwandten, Geschwistern usw..
Mehrere Selbstmorde oder Selbstmordversuche in und im Umkreis der Familie prägen seine Kindheit und Jugend. Auch wurde er wegen seiner Schmächtigkeit oft gehänselt und es wurde ihm seitens der Eltern auch wenig zugetraut. Irgendwann stellt man bei ihm einen Herzfehler fest, der viel später durch eine OP „praktisch in letzter Minute“ behoben werden konnte. In der Schule gab es Probleme mit manchem Lehrer. Er erzählt außerdem von einer Schwester, die früh starb, eine andere wurde früh von der Schule genommen und als Hausmädchen in die Schweiz verschickt. (das war eine gängige Methode in früheren Zeiten, sich von zu vielen hungrigen Mündern in armen Haushalten zu trennen).

Er erzählt, wie er von einem anfänglich aktiven, vielleicht sogar hyperaktiven Kind zum introvertierten, unglücklichen Kind wurde, wie ihm das Herz zu schaffen machte, die Probleme der Eltern untereinander, und dass er nicht wirklich geliebt wurde.

Er betont zwischendurch, dass er schon früh einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und ein starkes Wahrheitsempfinden entwickelte. Was wiederum in krassem Widerspruch zur vorgeworfenen Tat eines Mannes steht, der sich irgendwann in seinem Leben in einer Ideologie verloren hat, die ihre Grundwerte in vergangenen Zeiten zu finden glaubt.

Immer wieder kämpft er mit den Tränen, fängt sich dann aber und setzt seine Vorlesung fort. Dabei verliert er sich immer wieder sehr in Details. Man könnte sich seine Verlesung gut als Lesung einer Geschichte aus dem Leben eines Kindes und jungen Mannes aus dem Markgräflerland vorstellen. Teils klingt sie spannend, teils erzeugt sie Mitgefühl.

Wenn er mit den Tränen kämpft, beruhigt ihn sein Verteidiger. „Er stehe ja das erste Mal vor Gericht“.

Der Angeklagte berichtet, dass ihm als Kind viel verwehrt wurde. Immer stand die harte Arbeit auf dem Hof im Vordergrund. Als ein Lehrer meinte, der Bub solle aufs Gymnasium, meinen die Eltern „Volksschule reicht“. Außerdem macht im seine körperliche Schwäche, bedingt durch den Herzfehler, zu schaffen.

Er lese viel und gerne. Bei seinen Schilderungen springt er in der Zeit vor und zurück, berichtet von Spiel und Tadel, Minderwertigkeitskomplexen. Als er 16 Jahre alt ist, spielt er mit dem Gedanken an Suizid. Wieder Tränen. Aber er fängt sich uns setzt seine Lesung ruhig fort.

Als die Berufswahl ansteht, probiert er es in einer Bank, beginnt aber dann eine Lehre als Schreiner. Eine „kleinkarierte Schreinerei” mit einem Chef-Ehepaar, das ihn nicht gut behandelte, wird seine Lehrstätte. Wieder erzählt er von Erfahrungen der Benachteiligung.

Irgendwann finanziert ihm der Vater den Führerschein, stirbt aber auch viel zu früh.
Der Angeklagte entschuldigt sich, dass ihm das Schreiben des Lebenslaufes schwergefallen sei.

Dann erzählt er von einer Küchenrenovierung für seine „Mutti“.
An der Stelle merkt man auch wieder, wie viele unverarbeitete Erlebnisse ihn aus seiner Kindheit prägen mögen. Als nun 62-Jähriger erzählt er noch von „Mutti“, und man hört aus den Schilderungen durchaus einen traurigen Unterton. Dann der Suizid des Bruders seiner Mutter. Später wird auch ein Onkel sich das Leben zu nehmen. Der Opa bereitet seinem leben auch bald ein Ende.

Der Angeklagte nimmt Musikunterricht, versucht es mit Trompete, was ihm auch liegt. Aber er muss wegen schwerwiegender Zahnprobleme auf Posaune umsatteln und entwickelt sich zu einem guten und gefragten Posaunisten. Die Erzählungen über seine Karriere in heimatlichen Musikvereinen, bei Festivals und weiteren Anlässen nimmt weite Teile seiner Erzählung ein. Und auch dabei verliert er sich oft in kleinste Details. Die Namen seiner Mitmusiker, Dirigenten, Förderer, Kollegen, Freunde – alles ist ihm erinnerlich. Über viele dieser Menschen berichtet er – über die Freundschaften, über Feiern, aber auch darüber, dass ihn manch einer auch fallen ließ und nicht gut behandelte.

Eine 1. Liebe scheitert daran, dass die Freundin der Auserkorenen einen Liebesbrief fingiert um sie von ihm abzubringen. Sie wollte ihn selbst. Aber daraus wurde nichts. „Die Liebe ist für ihn etwas Heiliges.“

Dann berichtet er vom frühen Tod eines seiner besten Freunde, mit dem ihm neben tiefer Freundschaft sein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden verband. Auch über diese Freundschaft berichtet er detailreich und man spürt, wie sehr ihn das alles belastete. Für eine Verarbeitung aller negativer Erlebnisse war aber wohl nie die Zeit.

Er berichtet von weiteren sehr guten Freunden, gemeinsamen Urlauben, Reisen, schöne Erlebnisse.

Dann der Ausbau einer Scheune für die beiden verbliebenen Schwestern. Er arbeitet viel, hat kaum zeit für andere Dinge, außer die Musik. Eine gute Zeit, aber immer wieder von familiären Problemen geprägt.

Es ist bereits 10 Uhr.

Er macht einen guten Abschluss als Schreiner und – ich kürze das hier stark ab – findet weniger gute aber auch sehr gute Anstellungen. Zuletzt sogar bei einer Firma, die den Innenausbau von Flugzeugen in der Schweiz macht.

Weiter detaillierte  Beschreibung von Freundschaften, Erfolgen als Musiker usw. Zwischendurch ist er sogar Vorsitzender eines Musikvereins.
Später Austritt aus dem Verein im Groll, aber weiter Verbundenheit zur Musik und Tätigkeit in anderen Vereinen. Sein letztes Instrument kauft er kurz vor der Pandemie. Zwischendurch lobt er auch seine Talente, was durchaus glaubwürdig erscheint.

Wichtig ist ihm ein aufrichtiger Lebenswandel und die 10 Gebote „empfangen durch Moses“. Wobei das wieder im krassen Widerspruch zu seiner Tat steht. Aber die Aufklärung wird sich erst in nachfolgenden Verhandlungen zeigen können.

Was auch deutlich wird: er lässt sich negativ über die Zeit der Nazidiktatur aus. Sein Vater sei im Krieg durch Hitler missbraucht worden.

Von der Mutter habe er gelernt „was du nicht willst, das man dir tu, das füge auch keinem anderen zu“.

Das sind die Momente, wo man wieder nicht weiß, wie man den Mann einordnen soll und wo man sich fragt ob ihm die Widersprüchlichkeiten seines Denkens und Handelns selbst bewusst sein könnten.

Er erzählt weiter: 44 Jahre harte Arbeit und immer zu wenig Geld. Sein 50. Geburtstag sei der Hammer gewesen. Alle haben beim Fest mitgeholfen – Musik, Feier und Details Details Details.

Auf seinen 60. hatte er sich besonders gefreut, vieles war schon geplant, er hatte extra Geld dafür angespart. Sollte eine tolle Feier werden.
Dann kam die blöde Pandemie mit entsprechenden Einschränkungen.

Dann verweist er auf seine tadellose Arbeitskarriere. „Hätte der Polizeieinsatz dem nicht ein Ende bereitet.“

Im Zusammenhang mit der Pandemie spricht er zwei, drei Mal von „Repressalien“.

Dann neue Arbeitsstelle, gute Wahl, gutes Geld, guter Chef, aber blöder Sohn vom Chef. Er muss mit Stoffen arbeiten, die ihm gesundheitlich zusetzen. Er bekommt schwere Hautprobleme, geht zum Heilpraktiker. Irgendwann kündigt er. Durch die vom Heilpraktiker verordneten Mittel (er spricht von Medikamenten) wird er impotent.
Der Heilpraktiker habe TCM-Kenntnisse gehabt (keine Ahnung, ob ich das richtig verstanden habe und was damit gemeint war). Der Heilpraktiker verschreibt ihm was und sagt, er solle in anderthalb Jahren wieder kommen. Das ganze wiederholt sich nochmal. Seine Herzprobleme, die zwischenzeitlich wieder da waren, werden besser. Sein Hausarzt räumt ein, dass die Schulmedizin oft mit viel zu starken Mitteln behandelt.

Da zeichnet sich seine Hinwendung zu alternativen Heilmethoden ab. Er beginnt schließlich eine nebenberufliche Zusatzausbildung zum Gesundheits- und Präventionsberater.

Im Job hat er in der schweizer Firme eine „super Zeit“.
Für seine Mutter erstellt er einen Heilplan, weil es der auch schlecht geht. Aber sie ignoriert das. Auf einer Fahrt im Zug trifft er auf eine Pathologin, die ihm den nächsten Floh ins Ohr setzt. Die Medizin sei nur an Profiten orientiert.
Die Mutter stirbt schließlich wegen „schulmedizinischem Pfusch.“ Also wieder ein Schicksalsschlag.

Sein Lebensleitsatz sei „sich selbst und anderen Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen“.

Wenn man zwischendurch mit diesem Menschen durchaus mitfühlen konnte, fällt einem das an solchen Stellen wieder schwer. Zu groß der Kontrast zu seiner Tat.

Dann geht es in der Zeit wieder zurück ins Jahr 2001. Der Onkel nimmt sich das Leben, nimmt die abgesägte Schrotflinte und erschießt sich selbst. Wieder ein Suizid. Der Onkel war Jäger, aber keiner der nur schießt, sondern mehr „ein Heger“. Der Angeklagte bedauert, dass er nie mit dem Onkel auf die Pirsch ging.

Es folgt ein Erbe, wovon sich der Angeklagte den Wunsch nach einem Cabrio erfüllt.

Es ist bereits 10:40 Uhr, und es geht weiter.
Wieder zurück zum Job in Basel bei Jet Aviation. Wieder der Umgang mit giftigen Stoffen. Aber er hat dank Heilpraktiker und Nahrungsergänzungsmitteln die Ausschläge gut im Griff.

Er lässt sich über den Chef aus, der „ein echter Nazi war“. Seine Abscheu klingt glaubwürdig. Schließlich kündigt er, findet einen neuen Job mit besserer Bezahlung und besseren Bedingungen. Aber die Pandemie bereitet dem ein Ende.

Er macht eine weitere Ausbildung zum Qi gong-Kursleiter. Bekommt eine Auszeichnung, gibt Kurse. Er lobt sich selbst. Er therapiert sich selbst, muss aber dennoch wieder gesundheitliche Zwangspausen einlegen, erfährt „Repressalien“ (Pandemie), Rückschläge und schließlich ein Burn Out. Durch die Pandemie lernt er Gleichgesinnte kennen – “Freunde”, wie er sagt.

Es ist 10:45 Uhr, und er beendet die Verlesung seines Lebenslaufes.
Puuuuuhhhh!

Nun verliest der Verteidiger den tabellarischen Lebenslauf, der sich durchaus ordentlich präsentiert. Es gibt keine Zeiten der Arbeitslosigkeit, allenfalls Krankheitszeiten.

Dann kommt noch zur Sprache, dass der Angeklagte sich mit AMWAY-Produkten ein Standbein aufbauen wollte, was aber „nichts einbrachte“. Ach?

Angeklagter reagiert, wie gesagt, stets ungekünstelt freundlich und höflich, wenn er von Richter, StA angesprochen wird. Kann sogar über sich selbst lachen, etwa wenn er sich über seine sehr hohe Stirn fährt und meint, er habe sich an den eigenen Haaren wieder aus Schlamassel gezogen, „das könne er ja bei so wenig Haaren eigentlich nicht sagen“.

Verteidiger überreicht Richtern und StA Lebenslauf und weitere Unterlagen und bittet nochmal um faire Trennung zwischen Lebenslauf und Tat.

Richter fragt Angeklagten wegen Instrumenten, familiäre Verhältnisse, Wohnsituation zur Zeit vor der Inhaftierung.

Angeklagter antwortet höflich, bringt aber ein paar Daten durcheinander.

Richter fragt zu Wechseln in der Mitgliedschaft in Musikvereinen.
Angeklagter auch hier freundlich und höflich.

Richter sagt was zur Homepage des Angeklagten. Die Domain-Adressen habe ich nicht verstanden, aber man kann mit Gurgel einiges herausfinden.

Richter fragt nach gesundheitlichen Problemen und Nahrungsergänzungsmitteln.

Angeklagter antwortet, dass in Zusammenarbeit mit dem Heilpraktiker alles besser geworden sei, aber wieder schlechter wurde, wenn seelische Rückschläge und neue Probleme, insbesondere durch die Haft auftraten. Er sei jetzt in der Haft zum Vegetarier geworden und referiert zur Wirkung von Milch. Aber nur kurz.

Richter: Nehmen sie noch Medikamente?
Angeklagter: Nein, nicht mehr.

Richter: Sie haben mehrere Fahrzeuge? Einen Mazda, einen Deuz, Wohnwagen, VW Golf, Mercedes A180. Warum so viele und verschiedene?

Angeklagter: War so ’ne Idee. Und der Deuz fährt ja mit allem.

Richter fragt zu Fahrerlaubnissen, welche Führerscheine.
Angeklagter gibt Auskunft.

Richter. Wann war der letzte Arbeitstag?
Angeklagter kann das nicht recht einordnen, weil zwischen letztem Arbeitstag und Erkrankung durch Schulterprobleme und schließlich Kündigung, noch Urlaub war.

11:10 Uhr Es zieht sich. Ich weiß nicht ob das oft so ist, aber mitunter machte sich Schweigen breit.

Richter besprechen etwas. Unverständlich.
Irgend etwas ist mit dem letzten Arbeitsverhältnis und einem Termin zur ärztlichen Untersuchung nicht ganz in Ordnung gewesen. Da hätte der Angeklagte erscheinen sollen. Aber er kam nicht weil es ihm psychisch schlecht ging. Aber er kann sich nicht genau erinnern, da das nur wenige Tage vor seiner Verhaftung war.

Richter fragt zu Zahlungen auf Konten. Der Angeklagte hatte offenbar, da er bei einem Schweizer Unternehmen arbeitete, ein Konto in der Schweiz, wohnte aber in Deutschland.

Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter fragt nach Einkünften mit AMWAY.
Angeklagter: Ist nichts bei rausgekommen. Nur Verluste.

Richter: Das Finanzamt hat offenbar Forderungen von rund 47.000 Euro?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter fragt nach Grundbesitz.
Angeklagter erzählt von Anteilen an einem Grundstück, das zum Teil seinen beiden Schwestern gehört, ein kleines Feld, ein kleines Stück Wald, kleines Rebstück.

Richter: Was er im Wald gemacht habe, ob da Gewinn erwirtschaftet worden sei.
Angeklagter: Nur ab und an Holz gemacht, Bäume aufgeräumt, wenn sie umgefallen waren, normale private Waldpflegearbeiten.
Außerdem wollte er im Garten ums Haus eine Bienenwiese anlegen. Aber das kostet alles Geld und es interessiert ja niemanden, wenn etwas kostet.

Richter: Schulden?
Angeklagter: Nein.

Richter: Vermögen?
Angeklagter: Kaum

Richter fragt nach dem Konto in der Schweiz. Da habe der Angeklagte doch die Kündigung erhalten. Was daraus geworden sei.
Angeklagter: Kündigung erhalten wegen Kontoabfrage durch Finanzamt. Aber er wisse nicht, was nun daraus geworden sei.

Richter 2: (Ich weiß nicht, wer Richter oder Beisitzer war und konnte einige Leute am Richtertisch wegen Pfeilern mitten im Raum auch nicht sehen)
„Sie sagten, sie haben während der Corona-Zeit verstärkt Alkohol getrunken und Süßigkeiten konsumiert. Wie war das davor?“
Angeklagter weicht etwas aus: „Nach markgräfler Art.“

Weitere Nachfrage durch Richter 2, was er damit meine.
Angeklagter: „Zu einem Essen gehört ein Glas Wein.“ Er habe also schon ab und an Wein getrunken, wie man das eben so macht.

Richter 2 fragt nach psychiatrischer Behandlung.
Angeklagter hatte aber keine. Nur psychische Probleme, mal ging es ihm schlechter, da wollte er bspw. nicht essen und lag nur im Bett um sich neu zu orientieren.

Das klang für mich ein bissel wie Versinken in Grübeleien.

Richter 2 hakt nach, was Angeklagter gemacht hat, wenn es ihm schlecht ging.
Angeklagter erzählt, er habe viel gelesen und geschrieben, und dann wieder Details Details Details …

Dann fällt ihm ein, dass er viel im Garten geschafft habe, Holz gemacht, usw.

Richter 2: Beziehungen zu Frauen? Was war die längste?
Angeklagtem ist die Frage etwas peinlich, habe ich den Eindruck. Er tut es ab und will sich nicht äußern.
In seinem Lebenslauf war bis auf das eine Mal auch nie die Rede von Beziehungen zu Frauen.

Richter 2: Post vom Gericht haben Sie nicht angenommen. Warum?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter 3: „Hatten Sie mal einen Unfall mit Kopfverletzungen?“
Angeklagter: „Nein“.

Bei der Frage vom Richtertisch, ob der Angeklagte der Schulmedizin kritisch gegenüberstehe, sie etwa ablehne, kommt ein klares Nein vom Angeklagten. Er sei ja mit seinem Herzfehler durch die Schulmedizin gerettet worden. Er stehe der Schulmedizin absolut nicht ablehnend gegenüber, sondern sehe das differenziert, also die Vor- und Nachteile.

Richter: Wie sehen sie das mit dem Impfen?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Richter: Wie es in der Haft sei, ob er arbeite, besuche empfange, Briefe bekomme.
Angeklagter beschreibt die Situation, dass Briefe nur mit Wochen Verzögerung zu ihm durchgestellt würden. Arbeiten dürfe er nicht. Besuche seien auch schwierig. Als ihn eine Schwester besuchen wollte, ließ man sie nicht zu ihm, weil sie nur zwei Mal geimpft gewesen sei, aber wohl keinen Nachweis dabei hatte.

Richter: Ob die Schussverletzungen verheilt seien?
Verteidiger empfiehlt, keine Angaben zu machen.

Schließlich stellt der Richter fest, dass es nichts weiter zu fragen gebe und die Verhandlung deshalb unterbrochen würde. Mit einem der kommenden Termine gebe es aber möglicherweise wegen eines Konkurrenztermins Probleme.

Um 11:37 Uhr schließlich ist die Verhandlung erst mal beendet.

————————————————————
Letztlich ist also erst mal nicht viel dabei rübergekommen. Ich habe einen Angeklagten erlebt, dessen Auftreten und Erscheinung nicht zur Tat passen wollen und dessen Lebensgeschichte, die durchaus glaubwürdig erscheint, auch Mitgefühl erzeugen kann. Mir scheint, aber das ist nur mein unfachmännischer Eindruck, dass es dem Angeklagten in jungen Jahren nicht ermöglicht wurde, seelische Belastungen zu verarbeiten und dafür den nötigen Rückhalt und die Unterstützung zu finden, die ein Kind, ein Jugendlicher braucht.

Er ist etwa in meinem Alter und ich kenne das Markgräflerland, die Gegend, aus der er stammt, recht gut und hatte in meiner Kindheit Einblick in einige Familien auf Höfen. Das war für viele Kinder keine einfache Zeit. Eine Zeit, die von viel Arbeit und wenig Wohlstand geprägt war und wo Kinder von diesen Höfen nicht selten ziemlich verdreckt und nach Stall riechend in die Schule kamen. Ferien kannten die kaum. Arbeit aber viel.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Ob ich einen der nächsten Termine wahrnehmen kann, weiß ich noch nicht. Es wäre aber interessant, was ein anderer SSLler zu berichten hätte. Vielleicht findet er meinen Eindruck bestätigt, vielleicht entsteht bei ihm aber ein gänzlich anderer Eindruck. Und wer weiß, was die Verhandlung noch zutage fördert.




Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 2: Die Verhaftung

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 2: Die Verhaftung

(Lesen Sie auch Teil 1: Die Vorgeschichte)

Ein Logenplatz für den Polizeichef

Griechische Tragödien sind so gestaltet, dass sich der Protagonist tief in Hybris und Ate verrennt, zu Deutsch etwa: Vermessenheit und Verblendung. Währenddessen weiss das Publikum bereits, wie hart er gleich darauf scheitern wird. Diesen Wissensvorsprung des Publikums nennt man tragische Ironie.

Aber was erzähle ich da? Hier soll es ja nicht um antike Dramen gehen, sondern um Carl Peter Hofmann. Am Abend des 22. Septembers hatte sich dieser, wie jeden Mittwoch, ins Zoom-Meeting der Schweizer GCCL-Gruppe eingeloggt.

Selbstverständlich gab es diesmal nur ein Thema: die morgige Versammlung beim Restaurant “Rössle”, dem die Schliessung durch die liechtensteinischen Behörden drohte.

Hofmanns Stimmung schwankte zwischen einer aufgeregten Siegesgewissheit und dem Zorn des gekränkten Narzissten. Ein “Polizeichef” habe die Wirtin des Rössle zu sich “gelockt” und sie vor den “dubiosen Leuten” gewarnt, mit denen sie sich eingelassen habe.

In den Begriff “dubios” verbiss sich Hofmann wie ein tollwütiger Terrier, denn auch ihm war klar, dass er gemeint war. Minutenlang schäumte er über den “Polizeichef” und dessen “schwere Straftaten”, “Vergewaltigung”, “Hochverrat”, “Terrorismus”!

Isabel Avero und Carl Peter Hofmann am Abend des 22.09.21.

Den GCCL dubios zu nennen, sei “eine schwere Verleumdung, eine Überheblichkeit und eine Menschenrechtsverletzung”! Dieser Polizeichef sei “eine lächerliche Galionsfigur” und “eine Schande für jeden wahren Polizisten”. Er habe sich “einen Logenplatz in der Kriegsverbrecherklage gesichert mit dieser Aussage”.

Ja, diese “Kriegsverbrecherklage”. Vor Publikum verteilte Hofmann schon seit Monaten Logenplätze an jeden, der ihm gerade als Feindbild in den Sinn kam – egal, ob Politiker, Beamte, Polizisten, Richter und Staatsanwälte oder auch impfende Ärzte und Schulleitungen, welche die Maskenpflicht durchsetzten.

Mit der vagen Aussicht auf die “Kriegsverbrecherklage” hatte Hofmann bei seiner Anhängerschaft seit Monaten Hoffnungen geschürt, dass es jenen bösen Menschenrechtsverbrechern endlich bald an den Kragen gehen würde.

Der liechtensteinische Polizeichef würde allerdings tatsächlich einen Logenplatz erhalten – und zwar schon morgen, beim “Rössle”. Man hätte fast neidisch werden können.

Man weiss nicht, wie doof Dumme sind

Hofmanns Tiraden über den “Polizeichef” wurden von Michael Sieber unterbrochen, einem recht aktiven GCCL-Anhänger. Er fragte, ob es morgen vielleicht zu Verhaftungen kommen könne, ob man die Nacht etwa gar “im Schlosskeller” werde verbringen müssen.

“Man weiss nicht, wie doof Dumme sind”, erwiderte Hofmann. Wenn es zu Verhaftungen komme, dann würde es die Verantwortlichen “teuer zu stehen kommen” und “horrende Konsequenzen haben”!

Hybris, dargestellt als Mänade mit Thyrsosstab auf einer antiken Vase

Der Gedanke an mögliche Festnahmen schien Hofmann eher mit Vorfreude und Siegesgewissheit zu erfüllen denn mit Sorge. Vage orakelte er davon, dass man bald “international verhängte Strafen” werde “durchziehen” können, und schlussfolgerte: “Wenn sie uns eine Nacht einsperren würden, sie würden uns damit nur einen sehr, sehr grossen Gefallen tun.”

Dann packe er schon mal seine Zahnbürste ein, meinte Sieber lachend, und auch Isabel Avero – die Frau, bei der Hofmann ohne behördliche Anmeldung wohnte – stimmte mit ein: “Man kann vorsichtshalber mal Pyjama und Zahnbürste mitnehmen”.

Im selben Stil witzelten Hofmann und Sieber weiter über mögliche Verhaftungen und wie sie zusammen im fürstlichen Kerker ein paar spassige Stunden verbringen würden, während den Verantwortlichen selbstverständlich eine internationale Aufarbeitung ihrer Schandtat drohen werde.

Bei so viel tragischer Ironie durfte auch ein Kassandraruf nicht fehlen. In plötzlich etwas ernsterem Tonfall meinte Sieber zu Hofmann: “Wir brauchen dich”. Vielleicht sei es besser, wenn Hofmann zu Hause bleiben würde.

Doch da widersprach Isabel. “Nein, nein, er hat die Bulldogge neben sich. Nur über meine Leiche”, wehrte sie die Bedenken bezüglich der Sicherheit ihres Gurus ab.

Und auch Hofmann selbst gab sich zuversichtlich: Wenn die Gegenseite ihn verhaften würde, “dann rumpelt es international!” Er bekräftigte nochmals: “Ich möchte schon dabei sein”.

Dabeisein ist alles

Auch ich wäre am folgenden Morgen gern dabei gewesen. Doch statt dessen verfolgte ich den Livestream, den ein Corona-Massnahmengegner namens Paul ab 10:30 Uhr sendete. Es versammelten sich nämlich nicht nur GCCL-Anhänger, sondern Covidioten jeglicher Couleur.

Die Leute vom ALKVW hatten sich für 11 Uhr angekündigt, doch im Livestream passierte nichts. Nichts.

Nie zuvor und wahrscheinlich nie danach in meinem Leben habe ich so gespannt und erwartungsvoll einen stundenlangen Livestream verfolgt, der in Wirklichkeit so sterbenslangweilig war.

Nicht nur die Beamten, auch Carl Peter Hofmann liess auf sich warten. Würde er nun doch wieder kneifen?

Immerhin: Etwa um 10:30 hatte er eine Sprachnachricht in die Schweizer GCCL-Telegramgruppe gestellt, die danach klang, als sei er zusammen mit Isabel im Auto unterwegs nach Ruggell.

Kurz nach 11:30 war Hofmanns unverkennbare Stimme dann doch im Livestream zu hören – er befand sich ausserhalb des Bildes und plauderte mit Paul, dem Kameramann. Flugs meldete ich seine Anwesenheit der Kantonswortmarke, die mich darum gebeten hatte.

Dennoch passierte weiterhin nichts. Von ALKVW und Polizei keine Spur. Die Wirtinnen des “Rössle” gingen dazu über, den Anwesenden auf ihrer Terrasse Essen zu servieren.

Und dann brach der Livestream ab. Paul hatte wohl auch Hunger.

Shit. Was, wenn just in diesem Augenblick die liechtensteinische Wortmarke über die lebenden Menschen herfällt?

Dann würden dem Sonnenstaatland nicht nur die Bilder von der Verhaftung entgehen, sondern ich würde auch nicht belegen können, dass ich die zwei, drei Wetten gewonnen hätte, die ich diesbezüglich mit mir gut bekannten Bürgern des Sonnenstaatlandes abgeschlossen hatte.

Ein mysteriöser Anruf

Jedoch rief dann einer dieser Sonnenstaatländer prompt im “Rössle” an. Er hatte die ältere Wirtin an der Strippe. Folgendes Gedächtnisprotokoll des Anrufs ist erhalten:

Anrufer: Der Stream ist abgebrochen. Wir müssen alles sichern gegen diese Vergewaltigung!

Wirtin: Der Stream ist abgebrochen? Muss ich es dem Paul sagen?

Anrufer: Genau, wir müssen alles aufzeichnen, für Gerechtigkeit!

Wirtin: OK, ich gehe raus und sage es ihm.

Anrufer: Das ist lieb. Hat sich schon was getan?

Wirtin: Nein, noch nicht.

Anrufer: Weiterkämpfen!

Hätten wir die Verhaftungsbilder verpasst, hätte zumindest dieser Anruf mir den Tag gerettet. In einem Video, das erst einige Tage später hochgeladen wurde, ist an einer Stelle übrigens zu hören, wie die Wirtin tatsächlich infolge des Anrufs nach Paul fragt.

Das Verhängnis nimmt seinen Lauf

Trotzdem blieb der Stream noch eine ganze Weile unterbrochen. In Ruggell assen die Anwesenden zu Mittag, ohne dass das ALKVW oder die Polizei auftauchte, und allmählich machte sich unter ihnen die Idee breit, dass jene Verbrecher angesichts der mutigen Menschen, die sich hier versammelt hatten, zu feige zum Durchgreifen seien.

Am frühen Nachmittag begannen sich die Reihen der Versammelten daher zu lichten. Immer mehr von ihnen verliessen das “Rössle” mit dem Gedanken, einen heldenhaften Sieg über die Behörden errungen zu haben.

Paul gehörte zu denen, die noch ausharrten; kurz nach 14 Uhr startete er den Livestream wieder.

Und siehe da: Wenig später erschien dann doch noch die Firma Constellis vor Ort. Es begann eine gross angelegte Personenkontrolle.

Isabel stellte eine Sprachnachricht in den Telegramchat: “Sind im “Rössle”, und die Polizei ist angekommen. Also, wer will und kann, gerade in der Umgebung, gleich wieder umkehren. Die, welche hier waren, können gleich wieder kommen und uns unterstützen, danke.”

Jetzt richtete Paul seine Kamera auf eine Gruppe, die vor dem “Rössle” mit der Polizei diskutierte, und unter den Diskutierenden war Carl Peter Hofmann zu erkennen. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.

Die Polizei schickte Paul mit seiner Kamera allerdings von der Gruppe weg an den Rand eines Parkplatzes und kontrollierte ihn dort.

Kurz vor 14:50 entpuppte sich Pauls neuer Standort als Glücksfall. Er schwenkte seine Kamera in Richtung Parkplatz.

Eine Gruppe von Constellis-Söldnern, teils uniformiert und teils in Zivil, marschierte dort auf ein Polizeiauto zu, begleitet von etlichen GCCL-Anhängern. Und in ihrer Mitte führten die Polizisten Carl Peter Hofmann.

Isabel versuchte noch, möglichst viele Gleichgesinnte herbeizurufen, doch es half nichts. Vor laufender Kamera wurde Hofmann einfach ins Auto gesteckt und weggebracht. Ein spontaner Versuch seiner Anhängerschaft, das Auto am Wegfahren zu hindern, scheiterte kläglich.

Es war passiert!

Ohne Kopf

Isabels Stimme zitterte, als sie gleich darauf eine Sprachnachricht aufnahm und in den Telegramchat der Schweizer Gruppe stellte.

“CP ist abgeholt worden von der Polizei, er wird jetzt hingefahren zum Polizeiposten… ich weiss leider gerade nicht, wohin. Also, ich glaube, wir sollten jetzt mal die Leute mobilisieren, damit wir dort hinfahren. Ich möchte… ich tu noch in Erfahrung bringen, wo. Ähm… Jetzt brauchen wir echt eure Hilfe, weil ohne CP geht gar nichts!”

Die Rettung des “Rössle” war offensichtlich vom Moment der Verhaftung an völlig in Vergessenheit geraten, wenn dieses Anliegen überhaupt jemals wichtig gewesen war für den GCCL. Hofmann hatte ja das “Rössle” von vornherein nur für seine grössenwahnsinnigen Ziele benutzen wollen.

Kurz nach dieser Sprachnachricht muss Isabel telefonischen Kontakt mit Hofmann gehabt haben, dem die Polizei inzwischen den Grund für seine Verhaftung eröffnet hatte, denn Isabel stellte sogleich noch eine zweite Nachricht in den Chat:

“Jetzt wollen sie den CP ausliefern an Österreich! Wir müssen da wirklich etwas machen!”

Gestern Abend hatte man Witze über eine mögliche Verhaftung gemacht – aber man hatte es versäumt, nur schon abzuklären, wohin ein Verhafteter gebracht würde. Noch viel weniger hatte man die Möglichkeit bedacht, dass Liechtenstein, ein souveräner Staat, die Sache mit der Auslieferung anders sehen könnte als die Schweiz.

Es darf bezweifelt werden, ob sich aufgrund von Isabels Sprachnachrichten auch nur ein einziger GCCL-Anhänger entschlossen hat, zum “Rössle” zurückzukehren. Genützt hätte es so oder so nichts, denn Isabel hatte ganz offensichtlich keinerlei Plan für diese Situation.

Zudem wurden die verbleibenden GCCL-Anhänger und Corona-Leugner anschliessend von den Polizeikräften eingekesselt und rigoros kontrolliert.

Polizeieinsatz beim "Rössle"

Polizisten setzen die Schliessung des Restaurants “Rössle” durch.

“So, nebst den Polizisten kommen jetzt noch die Grenzwachen. Was die hier zu suchen haben, ist absolut fragwürdig. Ähm… Ich möchte euch gern auf dem Laufenden halten. Wir werden jetzt hier ziemlich umzingelt von jeglichen Polizisten. Und jetzt tun sie uns umzingeln, dass wir nicht mehr rauskönnen. Also, ja. Wer will, kann uns gern helfen kommen.”

Es war Isabels letzte Sprachnachricht an diesem Tag. Die selbsternannte Bulldogge, die beteuert hatte, sie würde CP bewachen, hatte sich als Schosshündchen entpuppt.

Bruchlandung in der Realität

Der frisch enthauptete GCCL löschte noch am selben Nachmittag alle hier wiedergegebenen Sprachnachrichten von Isabel. Ein Grossteil der Anhänger war ja zu Hause geblieben, und offensichtlich wollte man verhindern, dass die eigenen Mitglieder von der Katastrophe erfahren.

Wahrscheinlich hoffte man, dass Hofmann schon nach Stunden wieder freikommen würde. Er hatte sich nämlich oft mit nicht überprüfbaren Anekdoten gebrüstet, in denen er “hochgenommen” worden sei und dann angeblich die ihn bewachenden Polizisten “umgedreht” und davon überzeugt habe, dass es besser für sie sei, ihn sofort gehen zu lassen.

Doch bald musste der GCCL feststellen, dass die vermeintlichen Superkräfte seines Gurus in der Realität kläglich versagten, und auch seine ranghöchsten Speichellecker konnten ihm nicht helfen – egal, wie sehr sie sich bemühten, seinen aus dem Gefängnis heraus erteilten, oftmals wirren Anweisungen Folge zu leisten.

Nach Monaten des erfolglosen Prozessierens gegen seine Auslieferung wurde Hofmann schliesslich am 8. Juni 2022 nach Österreich überstellt und sitzt nun dort in Haft.

Voraussichtlich wird in ein paar Monaten eine Gerichtsverhandlung wegen der Taten stattfinden, die ihm die Staatsanwaltschaft Graz vorwirft.

Das Sonnenstaatland wird keine Kosten und Mühen scheuen, um von diesem Ereignis ausführlich berichten zu können.




Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 1: Die Vorgeschichte

In Liechtenstein versprach sich der Anführer des GCCL einen schnellen Erfolg. Doch der Schuss ging nach hinten los.

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 1: Die Vorgeschichte

Scheitern am leichten Stein

Es ist nur eine zufällige Laune der Sprachentwicklung, dass der Name Liechtenstein – gesprochen “Liachtaschtaa” – im örtlichen Dialekt wie “leichter Stein” klingt.

Doch offenbar hat Carl Peter Hofmann den Zwergstaat genau dafür gehalten. Er hoffte, ein Domino aus Ländern zu Fall bringen zu können, wenn es ihm nur gelänge, wenigstens den leichtesten Stein zu kippen: Liechtenstein.

Hofmann ist der Gründer des sektenartigen Fantasiegerichtshofs “Global Court of the Common Law”, kurz GCCL.

In seiner abstrusen Gedankenwelt würde es ausreichen, wenige Prozent der Bevölkerung von seiner Ideologie zu überzeugen. Dann würde zwangsläufig gleich das ganze Land diese Ideologie übernehmen. Und wenn dies erst gelungen wäre, dann würde diese Entwicklung automatisch auf die umliegenden Länder übergreifen.

Carl Peter Hofmann dachte, er könnte die Welt via Domino-Effekt erobern.

Doch das Indoktrinieren der Bevölkerung konnte Hofmann selbst in der kleinen Schweiz, wo er sich seit seinem Untertauchen 2018 meist aufhielt, nicht schnell genug gehen. Dabei zählte sein GCCL im Sommer 2021 allein in den Schweizer Telegramgruppen rund 1000 Mitglieder.

Pandemie und Massnahmen hatten aus einem erbärmlichen Häufchen innerhalb eines Jahres eine der grössten Reichsbürger-Gruppierungen der Schweiz werden lassen. Aber tausend Deppen sind eben doch nicht genug, um fast neun Millionen in den Wahn zu stürzen.

Wie viel einfacher wäre es da, wenigstens im winzigen Liechtenstein mit seinen knapp 40’000 Einwohnern schnelle Erfolge zu erzielen!

Ob es Hofmann bewusst war oder nicht, so ähnlich muss man sich sein Motiv wohl vorstellen, als er im Sommer 2021 ein Auge auf Liechtenstein warf. Das Fürstentum sollte der erste grosse Triumph des GCCL werden, und dann sollte die ausgelöste Wahnwelle in die Schweiz hinüberschwappen, nach Österreich, nach Deutschland, nach Europa, in die ganze Welt.

Ein globales Domino. Nur kippte der leichteste Stein unverhofft nach hinten – und brachte statt der anderen Steine Carl Peter Hofmann zu Fall.

Doch von Anfang an.

Unglücksbringer Niggi

Am Beginn der verhängnisvollen Ereigniskette stand der Liechtensteiner GCCL-Anhänger Niklaus Eidenbenz, genannt Niggi. Im Juni 2021 machte er Hofmann auf das Restaurant “Rössle” im liechtensteinischen Ruggell aufmerksam.

Schon damals war das “Rössle” Gegenstand lokaler Medienberichte, weil die Wirtinnen die Umsetzung der Corona-Massnahmen verweigerten. Dies hatte dem “Rössle” bereits Ärger mit den Behörden und eine saftige Busse von 5000 Franken eingebracht.

Carl Peter Hofmann wurde nun aktiv und versuchte zusammen mit Niggi, den Wirtinnen auf Reichsdeppenart zu “helfen”: Man schrieb im Namen des Rössle hirnverbrannte Briefe an die Ämter und redete sich ein, Liechtensteins Behörden damit “zum Stillstand bringen” zu können, wie Hofmann es ausdrückte.

Ein Ortsteil von Ruggell mit dem Landgasthof “Rössle”.

Mitte Juli schliesslich weihten Hofmann und Niggi in einem Zoom-Meeting auch das Schweizer Fussvolk des GCCL in die Causa ein. Hofmann wollte nämlich dem “Rössle” persönlich einen Besuch abstatten und eine möglichst grosse Gruppe Anhänger als zahlende Gäste mitbringen, um der Wirtin Mut zu machen.

Was Hofmann nicht wusste: Inhalte seiner Zoom-Meetings landeten oft zeitnah in Form genauer Berichte auf meinem Schreibtisch im Sonnenstaatland. Und dass die österreichischen Behörden international nach Hofmann fahndeten, war bekannt – nicht nur aus den Medien, sondern auch, weil Hofmann vor seinen Anhängern des öfteren damit geprahlt hatte, ein ihn betreffendes Auslieferungsersuchen sei von der Schweiz abgelehnt worden.

Da war es doch praktisch, dass er nun ankündigte, die Grenze in Richtung Liechtenstein überqueren zu wollen. Ein kleiner Anruf bei meiner örtlichen Constellis-Filiale, äh Kantonspolizei, und der Stein war ins Rollen gebracht.

In die Arbeit der Constellis-Söldner habe ich natürlich keinen Einblick, aber in der Rückschau kann man sich ungefähr denken, was dann passiert ist: Die Kantonswortmarke hat festgestellt, dass Hofmann mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, hat sich mit ihren Kollegen in Liechtenstein kurzgeschlossen und diese haben abgeklärt, dass sie Hofmann festnehmen und in Auslieferungshaft setzen würden, wenn er ihr Territorium betritt.

Grössenwahn trifft auf Zwergstaat

Für seinen Besuch in Liechtenstein hatte Hofmann noch kein klares Datum festgelegt, und wie es für ihn typisch ist, redete und prahlte er zwar davon, setzte das Vorhaben aber wochenlang nicht in die Tat um.

Während die GCCL-Gruppen in Deutschland mehrere Bundesländer umfassten, erhielt Liechtenstein eine eigene.

Dennoch wurde während des Sommers eines deutlich: Liechtenstein hatte es ihm angetan. Urplötzlich musste für die Handvoll liechtensteinischer Anhänger eine eigene GCCL-Gruppe aus dem Boden gestampft werden, die sogar ein eigenes Zoom-Meeting erhielt.

Dabei waren beispielsweise für ganz Deutschland zu diesem Zeitpunkt nur fünf Regionalgruppen vorgesehen, von denen zwei noch gar nicht richtig organisiert waren und auch nicht über solche Infrastruktur verfügten, wie die winzige liechtensteinische Gruppe sie nun per sofort erhielt.

Hofmanns übertriebene Aufmerksamkeit gegenüber dem Fürstentum konnte nur eines bedeuten: Er sah hier die Gelegenheit für einen Blitzsieg. Sein Eingreifen in die Auseinandersetzung des “Rössle” mit den Behörden sollte den GCCL und sein “People Power”, wie Hofmann es nannte, schlagartig international bekannt machen und den Anfang eines Siegeszuges bilden, an dessen Ende der weltweite Triumph des GCCL über die “satanischen” und “pädophilen” Eliten stehen würde.

Der Streit ums “Rössle” eskaliert

Der Besuch einer Gruppe von Schweizer GCCL-Anhängern im “Rössle” wäre, wenn man von den zu erwartenden Verstössen gegen die geltende 3G-Regelung absieht, völlig legal und unproblematisch gewesen.

Doch Hofmann nannte wochenlang nur ungefähre Termine, verschob diese dann immer wieder und zögerte so das Vorhaben hinaus. Ahnte er etwa die Gefahr, dass er von diesem Besuch nicht zurückkehren würde?

Währenddessen verschärfte sich zusehends die Lage in Ruggell, denn von Hofmanns Reichsdeppenmethoden liessen sich die liechtensteinischen Behörden nicht im Geringsten beeindrucken.

Ganz im Gegenteil: Am 20. September schickte das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) seine Leute ins “Rössle”, um die behördliche Schliessung vorzunehmen.

Die Wirtin konnte sich noch eine letzte Gnadenfrist bis 23. September erbitten, auch mit Hilfe einiger anwesender Corona-Skeptiker. GCCL-Mitglieder waren an diesem Tag anscheinend nicht oder nur in geringer Zahl vor Ort.

Hofmann erfuhr dennoch gleichentags von dem Ereignis und reagierte mit einer Sprachnachricht an die Schweizer Gruppe. Darin forderte er die Mitglieder dazu auf, einen “Befehl” an die liechtensteinischen Behörden zu unterzeichnen, um diesen zu “zeigen, wo’s langgeht”.

Die 3G-Regelung wollte er so in Liechtenstein kippen und dies dann auf die Schweiz “ausweiten”. Allerdings versäumte er in seinem Grössenwahn, irgendeine Information darüber zu streuen, wann und wo man diesen “Befehl” unterzeichnen könne. Typisch.

Tags darauf, am 21. September, musste es dann plötzlich schnell gehen, denn die Schliessung des “Rössle” war ja für den 23. angekündigt. Hofmann rief per Sprachnachricht dazu auf, es solle sich jeder, der könne, an diesem Datum nach Ruggell begeben, um die Wirtin des “Rössle” zu unterstützen und die Schliessung des Restaurants abzuwenden.

Aus dem ursprünglich geplanten, harmlosen Restaurantbesuch war nun ein Aufruf zur Hinderung einer Amtshandlung geworden. Zurückgekommen wäre Hofmann allerdings in beiden Fällen nicht.

Da somit endlich ein konkretes Datum feststand, das Hofmann nicht würde verschieben können, tätigte ich erneut einen kleinen Anruf bei der Constellis-Filiale meines Vertrauens und schaffte es dann auch irgendwie, mir für Donnerstag, den 23. September, kurzfristig freizunehmen.

Denn es war ein Livestream angekündigt. Wer hätte da schon widerstehen können?

Lesen Sie demnächst hier auf diesem Blog auch Teil 2: Die Verhaftung




Es hat sich ausgeSHAEFt!

SHAEF-Plakat in Deutschland

Der falsche Commander vor Gericht

Thorsten Gerhard Jansen wurde von Donald Trump höchstpersönlich zum Commander der alliierten Streitkräfte in Europa, in Reichsdeppenkreisen unter dem Kürzel SHAEF geläufig, ernannt und leitete seither den geheimen Krieg gegen den Deep State, bei dem die Armeen des Guten tief unter unseren Füssen gefangene Kinder aus Tunnels und Adrenochrom-Farmen befreien.

Und zugleich befreien sie ganz Deutschland von der Knechtschaft durch den Fake-Staat und seine Behörden.

Das glaubt zumindest Thorsten Gerhard Jansen. Und mit ihm glaubt es eine dem Sonnenstaatland nicht näher bekannte Zahl von Anhängern seiner Telegramkanäle.

Bei der Befreiung Deutschlands geht es gelegentlich etwas ruppig zu. In seiner Funktion als “SHAEF-Commander” publizierte Jansen auf Telegram immer wieder Todesurteile gegen Andersdenkende. Bis am 1. Dezember 2021 das SEK bei ihm anklopfte. Er kam in U-Haft.

Am 18. August sowie am 1. September stand Jansen nun in Oldenburg vor dem Schwurgericht. Beide Verhandlungen wurden von eifrigen Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes besucht und mitgeschrieben. Die Prozessberichte wurden im Forum veröffentlicht:

18.08.22: Verhandlungsbericht von topic

01.09.22: Bericht von lobotomized.monkey:

Teil 1 des Verhandlungsberichtes

Teil 2 des Verhandlungsberichtes

Allgemeine Eindrücke vom Prozess

Das Urteil ist mittlerweile bekannt: Jansen wurde als schuldunfähig eingestuft und infolgedessen freigesprochen, wird aber in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die erhofften SHAEF-Befreiungstruppen liessen an den Verhandlungstagen auf sich warten.

Bezug zum “Global Court of the Common Law”?

Ähnlich wie Jansen steht möglicherweise auch dem Gründer des Fantasiegerichts GCCL, Carl Peter Hofmann, die Einweisung in eine Anstalt bevor. Hofmann sitzt derzeit in Österreich in U-Haft. Auch er bezog sich in seiner Zeit als Anführer des GCCL immer wieder auf SHAEF.

Das ist an sich nicht ungewöhnlich unter Reichsbürgern; Jansen hat das Thema SHAEF nicht erfunden.

Aufhorchen lässt aber die Erwähnung eines von Jansen publizierten “Todesurteils” gegen den Rektor der Universität Klagenfurt im Prozessbericht von topic.

Hier besteht offenkundig ein Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen eine Studentin der Uni Klagenfurt, die dem Rektor dieses Todesurteil zugestellt hat. Dabei soll sie sowohl auf SHAEF Bezug genommen haben als auch auf Carl Peter Hofmanns GCCL, wie aus einem weiteren Prozessbericht hervorgeht, der im Sonnenstaatlandforum veröffentlicht wurde:

12.05.22 Bericht über die Verhandlung gegen Sabine B. von Krawutzi Kaputzi

Darin heisst es:

Als der Rektor der Universität Klagenfurt “genug Punkte” erhalten hatte, sendete ihm [Sabine B.] erst ein Todesurteil und etwas später eine Bestätigung des GCCL, dass dieses Todesurteil auch vollstreckt wird.

Das Sonnenstaatland konnte nicht klären, ob diese “Bestätigung des GCCL” wirklich von Hofmann oder anderen führenden GCCL-Mitgliedern mit seinem Wissen ausgestellt oder von Sabine B. selbst gebastelt worden ist.

Das Sonnenstaatland verfügt jedoch über genaue Berichte vertrauenswürdiger Quellen, wonach Hofmann der SHAEF zugesteht, Todesurteile in grosser Zahl zu vollstrecken, und solche Tötungen auch richtig findet.

Vor ziemlich genau einem Jahr sprach eine Anhängerin Hofmann auf “SHAEF-Commander” Jansen an, weil Hofmann angegeben habe, dass er mit SHAEF zusammenarbeite. Sie sei Jansens Telegram-Kanal zwei Wochen lang gefolgt und sei schockiert, dass Jansen “jede Menge Leute zum Tod verurteilt”.

Hofmann reagierte ein bisschen wie jemand, der sich ertappt fühlt. Zunächst beruhigte er die Anhängerin, man arbeite “zur Zeit” nicht mit Jansen zusammen, und der “Commander” könne als “Exekutivorgan” keine Leute zum Tod verurteilen.

Allerdings meinte er gleich darauf, die SHAEF habe “eigene Militärgerichte”, und das stehe ihr auch zu. Diese Gerichte hätten bereits über 9000 Todesurteile gefällt. Die angebliche Tötung Tausender Menschen auf Geheiss von SHAEF-Gerichten findet Hofmann offenbar legitim.

Die Anhängerin monierte daraufhin: Auch wenn Jansen die Todesurteile nicht selbst fälle, so gebe er doch die Verurteilten für jedermann zur Tötung frei. Ihr sei es wichtig, dass der GCCL nicht mit Jansen zusammenarbeite.

Hofmann erwiderte: Wo es nötig sei, werde man der SHAEF “die Strafverfolgung übergeben”. Sprich: Der GCCL macht sich mit Todesurteilen und Tötungen nicht die Hände schmutzig, übergibt aber seine Fantasieverfahren gerne der fiktiven SHAEF, im vermeintlichen Wissen, dass diese dann Todesurteile fällt und vollstreckt.

Das Problem sind nicht nur die Gurus, sondern auch die Anhänger

Diesen Glaubensinhalt hat Hofmann gegenüber seiner Anhängerschaft immer wieder geäussert – und leider gab es abgesehen von der oben erwähnten Anhängerin keinerlei Kritik an seiner Geisteshaltung.

Im Gegenteil: Eine sogenannte “Kriegsverbrecherklage” gegen Andersdenkende und Feinde des GCCL, die Hofmann unter anderem einem imaginären SHAEF-Militärgericht vorlegen wollte (damit dieses ein Todesurteil fällt), war in den Monaten vor seiner Verhaftung die Masche, mit der er seine Anhängerschaft köderte und bei der Stange hielt.

Es gibt also tatsächlich Leute, bei denen ein solches Gehirnexkrement auf fruchtbaren Boden fällt.

Das Beispiel des GCCL zeigt, dass es nicht nur in Jansens Telegramgruppen Menschen gibt, die an SHAEF glauben und daran, dass es notwendig und richtig sei, dass durch SHAEF andere Menschen, Andersdenkende, zu Tausenden umgebracht würden.

Wie unerschütterlich die SHAEF-Gläubigen in ihrem Glauben sind, zeigt ein unfreiwillig komisches Handyvideo von einem Polizeieinsatz, bei dem das Auto eines SHAEF-Anhängers beschlagnahmt wird. Verzweifelt ruft der “Überfallene” eine Nummer an, von der er glaubt, es sei SHAEF und ihm würde militärische Unterstützung geschickt.

Mittlerweile sind Jansen und Hofmann beide aus dem Verkehr gezogen. Ihre radikalisierte Anhängerschaft existiert jedoch zum grössten Teil fort und stellt für die Bevölkerung ein nur schwer kalkulierbares Risiko dar.

Denn es ist jederzeit möglich, dass von diesen Leuten sich jemand berufen fühlt, vermeintliche Todesurteile der SHAEF zu vollstrecken.




Wohlfühltage – zopflos glücklich

Peter Fitzek, selbsternannter “König von Deutschland” und Möchtegern-Messias

Messe ohne Messias

“Wir sind alles Herzmenschen”, lamentiert Marco Rossi, der Veranstalter der “Wohlfühltage” im schweizerischen Luzern, auf seiner Veranstaltungswebsite. Es wurmt ihn gewaltig, dass er Peter Fitzek, den selbsternannten “König von Deutschland” und Möchtegern-Messias, von seiner Esomesse ausladen musste.

In Rossis Universum sind Fitzek und seine Sekte keine “gefährlichen Fanatiker” und haben schon gar keine “Affinität zu Straftaten”, wie der Veranstalter unter ausdrücklichem “Protest” festhält. Seine “Wohlfühltage”, die vom 1. bis 4. September in der Messe Luzern stattfinden, waren unter medialen Beschuss geraten, nachdem eine Gruppierung namens “Resolut” in einem offenen Brief auf die wenig seriösen Vortragsredner aufmerksam gemacht hatte. Neben Fitzek sollen etwa auch Daniele Ganser und andere Exponenten der Verschwörungs- und Pseudomedizin-Szene auftreten.

Die Messe findet statt, da waren sich der Veranstalter und der Messebetreiber einig. Kein Wunder, rollt doch an den “Wohlfühltagen” sicherlich für beide der Rubel.

Vermutlich war es der um sein Image fürchtende Messebetreiber, der dann durchsetzte, dass wenigstens Bonsai-Monarch Fitzek mit seinem Vortrag über die Klinge springen musste. Der “König” als Bauernopfer.

Dass Veranstalter Rossi den Reichsbürgerkönig am liebsten im Programm behalten hätte, ist an seiner larmoyanten “Stellungnahme” unschwer zu erkennen.

Der Herr der Fliegen und sein Vorstrafenregister

Peter Fitzek, ein friedliebender Herzensmensch ohne Affinität zu Straftaten?

Klar, der Möchtegern-Messias versucht krampfhaft, ein entsprechendes Image zu pflegen. Ein rezentes Video zeigt ihn beim Fliegenstreicheln und Sperlinghätscheln.

Einen aufrechten Sonnenstaatländer beeindruckt so etwas natürlich noch lange nicht.

Wenn man aber ein bisschen dumm ist – manche Veranstalter von Esomessen sind das offenbar – könnte man anhand der niedlichen Tierbilder vielleicht auf die Idee kommen, dass ein Peter Fitzek nie irgendwas tun würde, wodurch Menschen zu Schaden kommen.

Peter Fitzek, der Herr der Fliegen (hebr. Beel zebub).

Wahrscheinlich hat Messeveranstalter Rossi, der anderen schlechtes Recherchieren vorwirft, noch nie einen Blick ins Sonnenstaatland-Wiki geworfen. Dort sind, soweit öffentlich bekannt geworden, die Vorstrafen und laufenden Strafverfahren des Herrn der Fliegen haarklein aufgelistet. Die Tabelle hat bald so viele Seiten wie Fitzeks peinlicher Autobiographieschinken.

Kleine, nicht repräsentative Auswahl gefällig?

  • Körperverletzung (Geldstrafe von 90 Tagessätzen)
  • gefährliche Körperverletzung (7 Monate Freiheitsstrafe)
  • unerlaubter Waffenbesitz (Geldstrafe von 60 Tagessätzen)

So geht “keine Affinität zu Straftaten”. Mhm.

Ruinen schaffen, auch mit Waffen

A propos unerlaubter Waffenbesitz: Das von der “Herzensmenschenfamilie” der Esomesse verteidigte Königreich Deutschland hat durchaus Verbindungen zu Waffenfanatikern.

So ist der Dresdner Waffenhändler Bert Stötzer mindestens seit 2016 Unterstützer des Königreiches. Er besucht Seminare, nimmt an KRD-Messen teil und wird als “Reserve” für Ein- und Auszahlungsstellen der von Fitzek betriebenen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verbotenen  “Gemeinwohlkasse” geführt. 2017 nahm er an der Jubiläumsveranstaltung “5 Jahre Königreich Deutschland” teil.

In der Vergangenheit schickte er mehrfach größere Bargeldbeträge per Einschreiben ins Königreich. Als “Spende”.

Hier fragt sich das Sonnenstaatland, ob und wie diese bedenklichen Reichsbürger-Umtriebe eines Waffenhändlers staatlicherseits unentdeckt geblieben sind. Eigentlich müsste man sich über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit Stötzers mal ernsthaft Gedanken machen, oder? Eine entsprechende Anregung an die Behörden in Sachsen ist jedenfalls unterwegs.

Und vergessen wir auch nicht, dass die schludrig abgeschriebene “Verfassung” des KRD in Art. 75 Abs. 3 für das “Königreich” eine Armee vorsieht. Einen Vorgeschmack darauf bekam der aufmerksame Beobachter bereits vor der Gründung des KRD 2012, als Fitzek eine “neudeutsche Garde” aufstellte und diese persönlich in Kampfsport unterrichtete.

Friedliebende Herzensmenschen ohne Affinität zu Waffen und Gewalt stellen paramilitärische Einheiten auf und flirten mit Waffenhändlern? OK.

Heul leise, Herzensmensch!

Den Veranstalter der “Wohlfühltage” müsste man mal fragen, ob er eigentlich Heilsteine auf den Augen hat, dass er sich gegenüber den fragwürdigen Machenschaften des notorischen Straftäters und Scharlatans Peter Fitzek so vollkommen blind stellt.

Es gibt mehr als genug Belege dafür, dass der öffentliche Aufschrei über Fitzeks geplanten Auftritt genauso gerechtfertigt war, wie jede einzelne der Razzien, die im doch nicht so souveränen “Königreich Deutschland” schon stattgefunden haben.




Jetzt ist er geliefert

Am Grenzübergang Schaanwald wurde Hofmann den österreichischen Behörden übergeben.

Am 8. Juni 2022 erreichte uns die lange erwartete Nachricht aus Liechtenstein: Carl-Peter Hofmann, der Gründer der Reichsbürger-Gruppierung “GCCL”, ist nicht länger unfreiwilliger Gast im Fürstentum. Er wurde am gleichen Datum nach Österreich ausgeliefert. Dies meldeten liechtensteinische Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Fürstlichen Landgerichtes.

Hofmann befindet sich also bereits auf dem Territorium seiner neuen Heimat, und dies möglicherweise noch für längere Zeit. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Graz. Was ihm vorgeworfen wird, kann man auf der Webseite der liechtensteinischen Gerichte nachlesen, nachdem er im Fürstentum sämtliche gerichtlichen Instanzen mit dem typischen “durchschlagenden Erfolg” eines Reichsbürgers und selbsternannten “Richters” durchschritten hat.

Was steht Hofmann nun in Karl Nehammers Reich konkret bevor? Eine spannende Hauptverhandlung, die sicher von bestallten Prozessbeobachtern des Sonnenstaatlandes gebührend überliefert wird.

Doch bis dahin dürften noch einige Monate vergehen, in denen Hofmann die berühmte österreichische Gastfreundschaft geniessen darf. Schliesslich müssen noch einige organisatorische Dinge erledigt werden, zum Beispiel die psychiatrische Begutachtung. Deren Ergebnis dürfte für Hofmanns weiteres Schicksal entscheidend sein, denn als Hauptpreis winkt ihm möglicherweise die Einweisung in eine sogenannte Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. (Die österreichische Justiz wirft auch verbal nicht mit Wattebäuschen!)

Bis wir uns den finalen Showdown zwischen dem haushoch überlegenen Carl-Peter Hofmann und der österreichischen BAR (Justiz) zu Gemüte führen dürfen, müssen wir uns also noch ein wenig gedulden. Aber: Vorfreude ist die schönste Freude!




Was lange währt, wird endlich gut: Carl-Peter Hofmann wird ausgeliefert

Justizanstalt Graz-Jakomini – wahrscheinliche neue Unterkunft für Hofmann

Seit dem 23.09.21, dem Tag seiner Verhaftung, hat GCCL-Gründer Carl-Peter Hofmann uns aus dem Gefängnis heraus unablässig mit Klamauk in Form von Sprachnachrichten, bizarren Auftritten vor Gericht und sogar Audienzen via Zoom unterhalten.

Na gut, mit “uns” meine ich eigentlich nur mich, da ein Grossteil des unterhaltsamen Rohmaterials irgendwo auf meinem Laptop virtuellen Staub ansetzt.

Am 29. März hat nun der Staatsgerichtshof, die letzte Instanz im Fürstentum, definitiv grünes Licht gegeben für Hofmanns Auslieferung an die österreichischen Strafverfolgungsbehörden. Wir dürfen uns also auf einen spannenden Prozess gegen Hofmann in Österreich freuen, der mit Sicherheit von ProzessbeobachterInnen des Sonnenstaatlandes besucht und mit Berichten abgedeckt wird.

Anlässlich dessen wollen wir zweier passender Zitate Hofmanns aus seiner Zeit als Anführer seiner Reichsdeppen-Sekte “GCLC” bzw. “GCCL” gedenken:

Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird.

Leider hat sich Hofmann beim zeitlichen Rahmen ein wenig vertan: Das Zitat stammt nämlich vom Frühling 2018, während seine rechtliche Abkassierung vor dem Landesgericht für Strafsachen in Graz wohl noch bis Anfang 2022 auf sich warten lässt.

A propos Graz:

In Graz kennen sie uns. Die wissen, was wir machen, ganz genau. Und sie fürchten sich auch! Sie fürchten sich vor dem Tag, an dem wir durch die Tür kommen! Weil sie wissen: Das ist das Ende der Fahnenstange. Dann können sie runterspringen! Oder sie werden im Gefängnis landen, abserviert. Das wissen sie genau!

Köstlich, diese Ironie, oder?

In der Zwischenzeit wird Carl-Peter Hofmann kaum mehr über die Möglichkeit verfügen, seine staatsfeindliche Verbindung so unkompliziert aus der Haft heraus zu leiten, wie das in Liechtenstein der Fall war. Das Sonnenstaatland wird sein Möglichstes tun, diese Zeit wenigstens mit ein paar Blogartikeln zu überbrücken.

Einstweilen präsentieren wir euch hier den Link zum Urteil des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes zu Hofmanns Auslieferung. Enjoy!




NZZ-Bericht: Schweizer “Reichsbürger” zermürben die Thurgauer Behörden

GCCL-Anhänger Oliver Ita, im Artikel Roland Lenz genannt, spricht in Münchwilen TG zu den aufmarschierten Reichsdeppen.

Lange ist die Schweiz von nennenswertem Ärger mit Reichsdeppen einigermassen verschont geblieben. Mit der Pandemie hat sich das aber geändert, auch im beschaulichen Alpenstaat sind reihenweise Leute durchgedreht und in die Fänge von Organisationen wie Carl-Peter Hofmanns “GCCL” geraten.

Besonders ausgeprägt ist das Phänomen im Kanton Thurgau. Die Neue Zürcher Zeitung klärt nun in einem Artikel darüber auf, zu dem auch das Sonnenstaatland beigetragen hat.

Hier der Link zum Artikel als pdf: NZZ-Artikel über Reichsbürger in der Schweiz

Link zur Quelle: Bizarre Parallelwelt: wie Schweizer “Reichsbürger” Thurgauer Behörden zermürben