Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging – Teil 2: Die Verhaftung

Wie Carl Peter Hofmann sich selbst in die Falle ging

Teil 2: Die Verhaftung

(Lesen Sie auch Teil 1: Die Vorgeschichte)

Ein Logenplatz für den Polizeichef

Griechische Tragödien sind so gestaltet, dass sich der Protagonist tief in Hybris und Ate verrennt, zu Deutsch etwa: Vermessenheit und Verblendung. Währenddessen weiss das Publikum bereits, wie hart er gleich darauf scheitern wird. Diesen Wissensvorsprung des Publikums nennt man tragische Ironie.

Aber was erzähle ich da? Hier soll es ja nicht um antike Dramen gehen, sondern um Carl Peter Hofmann. Am Abend des 22. Septembers hatte sich dieser, wie jeden Mittwoch, ins Zoom-Meeting der Schweizer GCCL-Gruppe eingeloggt.

Selbstverständlich gab es diesmal nur ein Thema: die morgige Versammlung beim Restaurant “Rössle”, dem die Schliessung durch die liechtensteinischen Behörden drohte.

Hofmanns Stimmung schwankte zwischen einer aufgeregten Siegesgewissheit und dem Zorn des gekränkten Narzissten. Ein “Polizeichef” habe die Wirtin des Rössle zu sich “gelockt” und sie vor den “dubiosen Leuten” gewarnt, mit denen sie sich eingelassen habe.

In den Begriff “dubios” verbiss sich Hofmann wie ein tollwütiger Terrier, denn auch ihm war klar, dass er gemeint war. Minutenlang schäumte er über den “Polizeichef” und dessen “schwere Straftaten”, “Vergewaltigung”, “Hochverrat”, “Terrorismus”!

Isabel Avero und Carl Peter Hofmann am Abend des 22.09.21.

Den GCCL dubios zu nennen, sei “eine schwere Verleumdung, eine Überheblichkeit und eine Menschenrechtsverletzung”! Dieser Polizeichef sei “eine lächerliche Galionsfigur” und “eine Schande für jeden wahren Polizisten”. Er habe sich “einen Logenplatz in der Kriegsverbrecherklage gesichert mit dieser Aussage”.

Ja, diese “Kriegsverbrecherklage”. Vor Publikum verteilte Hofmann schon seit Monaten Logenplätze an jeden, der ihm gerade als Feindbild in den Sinn kam – egal, ob Politiker, Beamte, Polizisten, Richter und Staatsanwälte oder auch impfende Ärzte und Schulleitungen, welche die Maskenpflicht durchsetzten.

Mit der vagen Aussicht auf die “Kriegsverbrecherklage” hatte Hofmann bei seiner Anhängerschaft seit Monaten Hoffnungen geschürt, dass es jenen bösen Menschenrechtsverbrechern endlich bald an den Kragen gehen würde.

Der liechtensteinische Polizeichef würde allerdings tatsächlich einen Logenplatz erhalten – und zwar schon morgen, beim “Rössle”. Man hätte fast neidisch werden können.

Man weiss nicht, wie doof Dumme sind

Hofmanns Tiraden über den “Polizeichef” wurden von Michael Sieber unterbrochen, einem recht aktiven GCCL-Anhänger. Er fragte, ob es morgen vielleicht zu Verhaftungen kommen könne, ob man die Nacht etwa gar “im Schlosskeller” werde verbringen müssen.

“Man weiss nicht, wie doof Dumme sind”, erwiderte Hofmann. Wenn es zu Verhaftungen komme, dann würde es die Verantwortlichen “teuer zu stehen kommen” und “horrende Konsequenzen haben”!

Hybris, dargestellt als Mänade mit Thyrsosstab auf einer antiken Vase

Der Gedanke an mögliche Festnahmen schien Hofmann eher mit Vorfreude und Siegesgewissheit zu erfüllen denn mit Sorge. Vage orakelte er davon, dass man bald “international verhängte Strafen” werde “durchziehen” können, und schlussfolgerte: “Wenn sie uns eine Nacht einsperren würden, sie würden uns damit nur einen sehr, sehr grossen Gefallen tun.”

Dann packe er schon mal seine Zahnbürste ein, meinte Sieber lachend, und auch Isabel Avero – die Frau, bei der Hofmann ohne behördliche Anmeldung wohnte – stimmte mit ein: “Man kann vorsichtshalber mal Pyjama und Zahnbürste mitnehmen”.

Im selben Stil witzelten Hofmann und Sieber weiter über mögliche Verhaftungen und wie sie zusammen im fürstlichen Kerker ein paar spassige Stunden verbringen würden, während den Verantwortlichen selbstverständlich eine internationale Aufarbeitung ihrer Schandtat drohen werde.

Bei so viel tragischer Ironie durfte auch ein Kassandraruf nicht fehlen. In plötzlich etwas ernsterem Tonfall meinte Sieber zu Hofmann: “Wir brauchen dich”. Vielleicht sei es besser, wenn Hofmann zu Hause bleiben würde.

Doch da widersprach Isabel. “Nein, nein, er hat die Bulldogge neben sich. Nur über meine Leiche”, wehrte sie die Bedenken bezüglich der Sicherheit ihres Gurus ab.

Und auch Hofmann selbst gab sich zuversichtlich: Wenn die Gegenseite ihn verhaften würde, “dann rumpelt es international!” Er bekräftigte nochmals: “Ich möchte schon dabei sein”.

Dabeisein ist alles

Auch ich wäre am folgenden Morgen gern dabei gewesen. Doch statt dessen verfolgte ich den Livestream, den ein Corona-Massnahmengegner namens Paul ab 10:30 Uhr sendete. Es versammelten sich nämlich nicht nur GCCL-Anhänger, sondern Covidioten jeglicher Couleur.

Die Leute vom ALKVW hatten sich für 11 Uhr angekündigt, doch im Livestream passierte nichts. Nichts.

Nie zuvor und wahrscheinlich nie danach in meinem Leben habe ich so gespannt und erwartungsvoll einen stundenlangen Livestream verfolgt, der in Wirklichkeit so sterbenslangweilig war.

Nicht nur die Beamten, auch Carl Peter Hofmann liess auf sich warten. Würde er nun doch wieder kneifen?

Immerhin: Etwa um 10:30 hatte er eine Sprachnachricht in die Schweizer GCCL-Telegramgruppe gestellt, die danach klang, als sei er zusammen mit Isabel im Auto unterwegs nach Ruggell.

Kurz nach 11:30 war Hofmanns unverkennbare Stimme dann doch im Livestream zu hören – er befand sich ausserhalb des Bildes und plauderte mit Paul, dem Kameramann. Flugs meldete ich seine Anwesenheit der Kantonswortmarke, die mich darum gebeten hatte.

Dennoch passierte weiterhin nichts. Von ALKVW und Polizei keine Spur. Die Wirtinnen des “Rössle” gingen dazu über, den Anwesenden auf ihrer Terrasse Essen zu servieren.

Und dann brach der Livestream ab. Paul hatte wohl auch Hunger.

Shit. Was, wenn just in diesem Augenblick die liechtensteinische Wortmarke über die lebenden Menschen herfällt?

Dann würden dem Sonnenstaatland nicht nur die Bilder von der Verhaftung entgehen, sondern ich würde auch nicht belegen können, dass ich die zwei, drei Wetten gewonnen hätte, die ich diesbezüglich mit mir gut bekannten Bürgern des Sonnenstaatlandes abgeschlossen hatte.

Ein mysteriöser Anruf

Jedoch rief dann einer dieser Sonnenstaatländer prompt im “Rössle” an. Er hatte die ältere Wirtin an der Strippe. Folgendes Gedächtnisprotokoll des Anrufs ist erhalten:

Anrufer: Der Stream ist abgebrochen. Wir müssen alles sichern gegen diese Vergewaltigung!

Wirtin: Der Stream ist abgebrochen? Muss ich es dem Paul sagen?

Anrufer: Genau, wir müssen alles aufzeichnen, für Gerechtigkeit!

Wirtin: OK, ich gehe raus und sage es ihm.

Anrufer: Das ist lieb. Hat sich schon was getan?

Wirtin: Nein, noch nicht.

Anrufer: Weiterkämpfen!

Hätten wir die Verhaftungsbilder verpasst, hätte zumindest dieser Anruf mir den Tag gerettet. In einem Video, das erst einige Tage später hochgeladen wurde, ist an einer Stelle übrigens zu hören, wie die Wirtin tatsächlich infolge des Anrufs nach Paul fragt.

Das Verhängnis nimmt seinen Lauf

Trotzdem blieb der Stream noch eine ganze Weile unterbrochen. In Ruggell assen die Anwesenden zu Mittag, ohne dass das ALKVW oder die Polizei auftauchte, und allmählich machte sich unter ihnen die Idee breit, dass jene Verbrecher angesichts der mutigen Menschen, die sich hier versammelt hatten, zu feige zum Durchgreifen seien.

Am frühen Nachmittag begannen sich die Reihen der Versammelten daher zu lichten. Immer mehr von ihnen verliessen das “Rössle” mit dem Gedanken, einen heldenhaften Sieg über die Behörden errungen zu haben.

Paul gehörte zu denen, die noch ausharrten; kurz nach 14 Uhr startete er den Livestream wieder.

Und siehe da: Wenig später erschien dann doch noch die Firma Constellis vor Ort. Es begann eine gross angelegte Personenkontrolle.

Isabel stellte eine Sprachnachricht in den Telegramchat: “Sind im “Rössle”, und die Polizei ist angekommen. Also, wer will und kann, gerade in der Umgebung, gleich wieder umkehren. Die, welche hier waren, können gleich wieder kommen und uns unterstützen, danke.”

Jetzt richtete Paul seine Kamera auf eine Gruppe, die vor dem “Rössle” mit der Polizei diskutierte, und unter den Diskutierenden war Carl Peter Hofmann zu erkennen. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.

Die Polizei schickte Paul mit seiner Kamera allerdings von der Gruppe weg an den Rand eines Parkplatzes und kontrollierte ihn dort.

Kurz vor 14:50 entpuppte sich Pauls neuer Standort als Glücksfall. Er schwenkte seine Kamera in Richtung Parkplatz.

Eine Gruppe von Constellis-Söldnern, teils uniformiert und teils in Zivil, marschierte dort auf ein Polizeiauto zu, begleitet von etlichen GCCL-Anhängern. Und in ihrer Mitte führten die Polizisten Carl Peter Hofmann.

Isabel versuchte noch, möglichst viele Gleichgesinnte herbeizurufen, doch es half nichts. Vor laufender Kamera wurde Hofmann einfach ins Auto gesteckt und weggebracht. Ein spontaner Versuch seiner Anhängerschaft, das Auto am Wegfahren zu hindern, scheiterte kläglich.

Es war passiert!

Ohne Kopf

Isabels Stimme zitterte, als sie gleich darauf eine Sprachnachricht aufnahm und in den Telegramchat der Schweizer Gruppe stellte.

“CP ist abgeholt worden von der Polizei, er wird jetzt hingefahren zum Polizeiposten… ich weiss leider gerade nicht, wohin. Also, ich glaube, wir sollten jetzt mal die Leute mobilisieren, damit wir dort hinfahren. Ich möchte… ich tu noch in Erfahrung bringen, wo. Ähm… Jetzt brauchen wir echt eure Hilfe, weil ohne CP geht gar nichts!”

Die Rettung des “Rössle” war offensichtlich vom Moment der Verhaftung an völlig in Vergessenheit geraten, wenn dieses Anliegen überhaupt jemals wichtig gewesen war für den GCCL. Hofmann hatte ja das “Rössle” von vornherein nur für seine grössenwahnsinnigen Ziele benutzen wollen.

Kurz nach dieser Sprachnachricht muss Isabel telefonischen Kontakt mit Hofmann gehabt haben, dem die Polizei inzwischen den Grund für seine Verhaftung eröffnet hatte, denn Isabel stellte sogleich noch eine zweite Nachricht in den Chat:

“Jetzt wollen sie den CP ausliefern an Österreich! Wir müssen da wirklich etwas machen!”

Gestern Abend hatte man Witze über eine mögliche Verhaftung gemacht – aber man hatte es versäumt, nur schon abzuklären, wohin ein Verhafteter gebracht würde. Noch viel weniger hatte man die Möglichkeit bedacht, dass Liechtenstein, ein souveräner Staat, die Sache mit der Auslieferung anders sehen könnte als die Schweiz.

Es darf bezweifelt werden, ob sich aufgrund von Isabels Sprachnachrichten auch nur ein einziger GCCL-Anhänger entschlossen hat, zum “Rössle” zurückzukehren. Genützt hätte es so oder so nichts, denn Isabel hatte ganz offensichtlich keinerlei Plan für diese Situation.

Zudem wurden die verbleibenden GCCL-Anhänger und Corona-Leugner anschliessend von den Polizeikräften eingekesselt und rigoros kontrolliert.

Polizeieinsatz beim "Rössle"

Polizisten setzen die Schliessung des Restaurants “Rössle” durch.

“So, nebst den Polizisten kommen jetzt noch die Grenzwachen. Was die hier zu suchen haben, ist absolut fragwürdig. Ähm… Ich möchte euch gern auf dem Laufenden halten. Wir werden jetzt hier ziemlich umzingelt von jeglichen Polizisten. Und jetzt tun sie uns umzingeln, dass wir nicht mehr rauskönnen. Also, ja. Wer will, kann uns gern helfen kommen.”

Es war Isabels letzte Sprachnachricht an diesem Tag. Die selbsternannte Bulldogge, die beteuert hatte, sie würde CP bewachen, hatte sich als Schosshündchen entpuppt.

Bruchlandung in der Realität

Der frisch enthauptete GCCL löschte noch am selben Nachmittag alle hier wiedergegebenen Sprachnachrichten von Isabel. Ein Grossteil der Anhänger war ja zu Hause geblieben, und offensichtlich wollte man verhindern, dass die eigenen Mitglieder von der Katastrophe erfahren.

Wahrscheinlich hoffte man, dass Hofmann schon nach Stunden wieder freikommen würde. Er hatte sich nämlich oft mit nicht überprüfbaren Anekdoten gebrüstet, in denen er “hochgenommen” worden sei und dann angeblich die ihn bewachenden Polizisten “umgedreht” und davon überzeugt habe, dass es besser für sie sei, ihn sofort gehen zu lassen.

Doch bald musste der GCCL feststellen, dass die vermeintlichen Superkräfte seines Gurus in der Realität kläglich versagten, und auch seine ranghöchsten Speichellecker konnten ihm nicht helfen – egal, wie sehr sie sich bemühten, seinen aus dem Gefängnis heraus erteilten, oftmals wirren Anweisungen Folge zu leisten.

Nach Monaten des erfolglosen Prozessierens gegen seine Auslieferung wurde Hofmann schliesslich am 8. Juni 2022 nach Österreich überstellt und sitzt nun dort in Haft.

Voraussichtlich wird in ein paar Monaten eine Gerichtsverhandlung wegen der Taten stattfinden, die ihm die Staatsanwaltschaft Graz vorwirft.

Das Sonnenstaatland wird keine Kosten und Mühen scheuen, um von diesem Ereignis ausführlich berichten zu können.




Strafsache Dr. Model, Teil 15: Herr Inspektor im Zeugenstand, Dialog mit Richter, Epilog

Der Modelhof im thurgauischen Müllheim, vorübergehender Sitz des ICCJV.

Kaum hat sich Obermöchtegernsheriff Landschützer verkrümelt, klärt sich das Rätsel um den verspäteten Studenten auf, der mitten in der Vorlesung Verhandlung einfach durch den HörGerichtssaal marschiert ist und sich auf die Stühle für die Angeklagten gesetzt hat. Denn jetzt wird er als der Zeuge vom Verfassungsschutz angekündigt.

Wie sein Kollege im “Zuseher”-Bereich wird auch dieser Verfassungsschützer als “Herr Inspektor” angeredet, wobei sich der Verteidiger später (wir sind in Österreich!) vorsorglich für die möglicherweise unrichtige Betitelung entschuldigen wird, falls der Herr Inspektor schon einen höheren Titel erreicht haben sollte (den man aber nicht weiss, weil das beim Verfassungsschutz ebenso geheim zu sein scheint wie die Namen).

Obwohl ich diese Anrede, wie schon angedeutet, ziemlich lustig finde (gerade bei einem, der vom Aussehen her wirklich ein Student sein könnte), nenne ich Herrn Inspektor im Folgenden P wie Polizeibeamter, da V wie Verfassungsschützer schon für den Verteidiger draufgegangen ist.

Im Übrigen sprach P von allen, die sich in diesem Prozess geäussert haben, das brutalste Österreichisch, auch wenn das in meiner Mitschrift nicht besonders gut zum Ausdruck kommt. Anders als alle bisher Befragten machte P nämlich konzise und klare Angaben, und das auch recht zackig.

An ein paar Stellen, als er die bizarren Vorstellungen und Pläne der ICCJV-Deppen erwähnte, musste P ein bisschen kichern. Offenbar geht es auch den Ermittlern des österreichischen Verfassungsschutzes oft nicht anders als uns, wenn sie mit der absurden Welt unserer Kundschaft konfrontiert sind.

P nimmt also im Zeugenstand Platz und der Vorsitzende Richter (VR) beginnt die Befragung in einer merklich respektvolleren Art als beim Angeklagten oder bei den ICCJV-Zeugen.

VR: Sie sind Polizeibeamter?

P: Ja.

VR: Sind Sie mit der Causa involviert?

P: Ja. Angefangen haben die Ermittlungen, als Marcus Steiner in Haft gekommen ist wegen “Hollenbach”. Gleich nach seiner Entlassung haben die Schreiben an Behörden wieder angefangen. Daher wurden “Massnahmen gegen Führungspersonen” des ICCJV ergriffen. Nach der Sicherstellung von Beweisen “ist dann das aufkommen mit Model”, in erster Linie wegen einer Mitgliederliste, auf der Beitrittsdatum und Funktion der Mitglieder verzeichnet waren.

VR: Haben Sie das noch im Kopf?

P: Nein, da müsste man nachschauen im Abschlussbericht.

VR: Vom 03.02.21?

P: Ja. Sagt etwas von ‘Mitglied AA 305’ oder ähnlich.

VR: Wie kommen Sie zu dieser Liste?

P: Sie wurde sichergestellt auf einem Datenträger bei Wolfgang Empacher. Models Beitritt war am 31.05.16 mit Unterschrift im ‘Wiener Statut’. Anhand von den Namen haben wir weiter ermittelt und stiessen auch auf den Nutzungsvertrag bezüglich Modelhof für den ICCJV, von Herrn Model unterschrieben.

VR: Wo wurde der gefunden?

P: [Überlegt kurz] Das kann ich nicht mehr sagen.

VR: Wie ging es dann weiter?

P: Dann kam die “physische und elektronische Auswertung”. “Frau Luscher” [sagt mir nichts, muss aber vom Zusammenhang her ein hochrangiges ICCJV-Mitglied sein] hatte alle Treffen in Ordner abgelegt und auch alle Beschlüsse. Wir haben uns angeschaut, wer dabei war und wer unterschrieben hat. Es war aber nicht immer ersichtlich, wer an den Treffen anwesend war, es gab nur teilweise eine Anwesenheitsliste. Es gab vier Vereine, die ISA etc., die in der Schweiz gegründet wurden; als Sitz wurde der Modelhof angegeben. Diese Vereine waren in der Struktur vom ICCJV sehr wichtig, die Präsidenten der Vereine waren immer bei den “High-Council”-Treffen dabei.

VR: Also war eine Struktur da?

P: Ja, das war “super aufgebaut”. Bei den “High-Council”-Treffen sind “die Verantwortlichen der Vereine immer zusammengekommen und haben geredet.”

VR: Fragt etwas bezüglich “grösseres Vereinsgebilde” [ich habe die Frage unvollständig notiert]

P: Die Österreicher waren eher in der Minderzahl der Mitglieder, waren aber noch dazu in Struktur und Hierarchie vertreten; Marcus Steiner fungierte als General Director.

VR: Was hatte der Herr Steiner für eine Funktion?

P: Er hat “viel geschrieben, hin und her g’redt, organisiert” und war “einer der ersten, wos in Deitschland war”, er hat eine “Rechtssachverständigen-Ausbildung” bei Frau Tietsch gemacht.

VR: Dagmar Tietsch?

[Da schau her! Bei Dagmar Tietsch hat meines Wissens auch die unabwählbare Präsidentin des Staatenbunds Österreich eine “Ausbildung” zur “Rechtssachverständigen” genossen. Vermutlich noch in ihrer vor-präsidialen Phase als frühes ICCJV-Mitglied.

Langsam denke ich, der Wiki-Artikel über Dagmar Tietsch müsste auch mal um einen Abschnitt “Einfluss auf die österreichische Staatsverweigerer-Szene” ergänzt werden, denn die gute Frau scheint im Südost-Sonnenstaatland ja einiges losgetreten zu haben!]

P: Ja. Die Führungspersonen von Österreich sind nach Deutschland g’fahren und haben eine Ausbildung gemacht.

VR: “Wozu haben wir studiert? Haben’s g’hört, Dr. Model? Ihre Tochter hat länger studiert, oder?” [Zu P:] “Gibt’s die Dame noch?”

P: Ja.

VR: “Haben die deutschen Kollegen sich das ang’schaut?”

P: “Wir haben öfter schon was g’schriebn nach Deitschland”, allerdings sei Tietsch dort als psychisch krank eingestuft. “Nach der ‘Ausbildung’ haben die das in Österreich organisiert”.

VR: Würden Sie den ICCJV als gefährlich einstufen?

P: Ja. Die haben im ‘Wiener Statut’ aufgelistet, wie man Hafträume nutzen kann etc.; P erwähnt auch die “Causa Hollenbach”, und: “Da waren legale Waffenbesitzer dabei, das ist gefährlich.”

VR: “Ist mal was von ‘Friedensrichter’ aufgeploppt?”

P: “Ja, in den Chats und in der Übersicht in den Akten, wie ein Gericht aufgebaut ist.” Da ist der Sitzplan ganz genau aufgezeichnet. “Und da, wo Sie sitzen, ist der ‘Justice of the Peace’”, sagt er zum Vorsitzenden Richter. “Das Gericht hätte so aufgebaut werden sollen, dass der ICCJV über allem ist.”

Bei dieser Aussage schnappen die Richter hörbar nach Luft.

[Ich habe es schon in einem früheren Teil dieses Prozessberichts angedeutet und schreibe es hier noch einmal: Model hat, was das betrifft, meiner Ansicht nach einfach Pech – für einmal nicht nur beim Denken.

Denn einerseits bin ich mir sicher, dass er seinen Pappnasentitel vor dem Hintergrund des in der Schweiz bestehenden, “niedrigen” Friedensrichter-Amtes gedeutet hat, weshalb er zur fraglichen Zeit gegenüber der Thurgauer Zeitung auch angegeben hat, er sei beim ICCJV “lediglich Friedensrichter”. So spricht man nicht von einer Position, die man für mächtig hält (selbst wenn man sich geschmeichelt gefühlt hat, als sie einem angetragen wurde).

Gleichzeitig trifft es zu, dass bei den “Common-Law”-Fantasiegerichten des angelsächsisch beeinflussten Deppentums – nicht nur beim ICCJV – der “Justice of the Peace” tatsächlich der Richter und somit ein ziemlich hochrangiger Fantasietitel ist. Das ist der Hintergrund, von dem P ausgeht.

Denn P hat diesen von den Pappnasen gestalteten Übersichtsplan gesehen – und ich vermute stark: Model nicht.

Model scheint mir im Gedankengut der Pappnasen kaum bewandert zu sein und sich nicht besonders intensiv damit befasst zu haben. Sehr wahrscheinlich ist ihm gar nicht bewusst gewesen, welche Bedeutung der Titel “Justice of the Peace” in der Welt der Pappnasen eigentlich hat.

Aber das Empörungslevel der Richter hat gerade die nächste Eskalationsstufe erreicht, das ist deutlich zu spüren.]

Ohne erkennbare Überleitung kommt P nun auf die Website des Modelhofes zu sprechen: “Auf der Internetseite des Modelhofes gibt es eine ‘Akademie’, dort steht, es gibt Kernaufgaben; eine davon ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Das passt zum Gedankengut des ICCJV.”

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Ist das aktuell auf der Seite des Modelhofes? Das macht mich fassungslos!”

Alle Richter zücken ihre Handys und surfen die besagte Seite an, ein skurriler Anblick.

B1: “Da gibt’s an Seminar: ‘Wie beherrsche ich meine Triebe’.”

Daniel Model (M): Ich glaube, das ist ein Vortrag, ein öffentlicher.

B1, die Sexualstraftatenrichterin, fragt: “Darf ich da Leute hinschicken? Darf ich Werbung machen in meinen Verhandlungen?”

Es folgt eine kurze Diskussion zwischen den Richtern und Model, die zu hitzig war, als dass ich sie exakt hätte mitschreiben können. Oder ich war zu schockiert über das, was gesagt wurde.

Jedenfalls fällt seitens der Richter die Bemerkung: “In der Schweiz gibt es keinen §246”.

[Eigentlich doch: Art. 275ter i.V.m. Art. 275 StGB wäre ein ungefähres Pendant.]

Daher sagt eine der Beisitzerinnen zu M: “Vielleicht haben’s das in Liechtenstein online gestellt? Vielleicht gibt es da einen §246?”

[Zufälligerweise ja.

§ 246

Staatsfeindliche Verbindungen

1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschliesslicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmässige Einrichtung des Fürstentums Liechtenstein zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.

3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.]

VR, zu M: “Wenn’s das in Österreich posten, kommen Sie in U-Haft!”

M, relativ entgeistert: “Das ist seit acht Jahren auf der Homepage.”

Während ich mir das anhöre und Notizen mache, bin ich ebenfalls relativ entgeistert und denke mir: Soll das ein Witz sein? Würden Richter in einer Gerichtsverhandlung echt solche Witze machen?

Es geht um diesen Text:

Akademie

Die Akademie ist eine freie Institution, die ihren Sitz im Modelhof hat. Sie ist eine Forschungsstätte, die sich jeweils einer Kernaufgabe widmet. Eine feststehende Kernaufgabe ist die Frage nach einer neuen Staatsform. Im Rahmen der Akademie werden Referate gehalten, die öffentlich zugänglich sind.

Gefolgt von einer Liste der Vorträge und Referenten seit 2012. Die meisten Referenten sind in der Schweiz bekannte Namen, Politiker, Professoren, das Referat über die Beherrschung der Triebe etwa hält der Satiriker Andreas Thiel. Manche sind wie Thiel etwas umtriebig bis umstritten, die meisten eher im rechten politischen Spektrum anzusiedeln, aber doch: gestandene Persönlichkeiten, von denen etliche zum Beispiel auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auftreten.

Und das bringt österreichische Richter dazu, laut über U-Haft nachzudenken? Ernsthaft??!!

P fährt unbeirrt fort: Auf besagter Internetseite sei auch von “Souveränität” die Rede, es gebe da eine “Unabhängigkeitserklärung”.

Tatsächlich, die gibt es da, und ich habe mich schon gewundert, warum P nicht von Anfang an darauf verwiesen hat, wenn er schon diese Website zitiert.

Von allem, was Model je selbst veröffentlicht hat, rückt ihn am ehesten dieser Text in die ideologische Nähe von Staatsverweigerern und dem Pappnasengericht.

Hinzu kommt noch, dass der Text auf September 2015 datiert ist, also gerade die Zeit, in der er auch den Vortrag von Joe Kreissl besuchte und auf Landschützer und den ICCJV traf.

Man könnte sich fragen, ob er den Text unter dem Einfluss dieser neuen Bekanntschaften schrieb, oder ob es eine Phase besonderen Denkpechs war, die ihn sowohl dazu brachte, diesen Text zu schreiben, als auch sich mit den dazu passenden Deppen einzulassen.

Allerdings hat Model nie wirklich in die Tat umgesetzt, was er in seiner “Unabhängigkeitserklärung” in aufgeblasen-schwurbeligem Duktus zu Papier gebracht hat. Dafür war er wohl doch zu bequem oder zu feige, dachte ich mir schon 2017, als ich in seinen Wiki-Artikel schrieb:

Obwohl Model in diesem Dokument Bundesverfassung und Gesetze der Schweiz ablehnt, scheint er als erfolgreicher Unternehmer kein Interesse an einer handfesten Auseinandersetzung mit dem Schweizer Staat zu haben.

Im Übrigen mag die “Unabhängigkeitserklärung” noch so viel Fremdscham erzeugen und die Rechtsordnung der Schweiz und anderer Staaten ablehnen, trotzdem darf man so etwas jedenfalls in der Schweiz ins Netz stellen (vorausgesetzt, es ist einem nichts zu blöd).

P zitiert aus der “Unabhängigkeitserklärung” den Satz, dass niemand Model “ohne meine Zustimmung Rechte und Pflichten auferlegen kann”. “Ganz unten steht: ‘Daniel Model 2015’. Des ist des, was mit der Staatsform der ICCJV ändern wollte.”

Ein primitiver und auf blosse Rache sinnender Teil von mir gönnt es Daniel Model, dass ihm seine depperte “Unabhängigkeitserklärung” gerade um die Ohren fliegt, als wäre er der Chefideologe des ICCJV gewesen. Aber der Rest von mir sträubt sich wieder dagegen, dies mit reiner Genugtuung zu beobachten.

Der VR zeigt ein Dokument [ob es ein Ausdruck dieser “Unabhängigkeitserklärung” oder etwas anderes ist, kann ich nicht sehen] und fragt: Wissen Sie, wie es dazu kommt?

P: Das war alles bei Frau Luscher.

Daraufhin beginnt der VR mit wachsender Empörung Models langatmige “Unabhängigkeitserklärung” vorzulesen, immer weiter, und ich freue mich schon über die grosszügig bemessene Schreibpause, als er mit der Bemerkung endet: “Des hört ned auf!”

M: Das ist seit sieben Jahren auf der Homepage.

Der Verteidiger (V) bittet um die wörtliche Protokollierung eines Satzes aus der “Unabhängigkeitserklärung”, den der VR nicht vorgelesen hat, und der Model vermeintlich etwas besser dastehen lässt. Diesmal erfüllt der VR den Wunsch des Verteidigers und protokolliert.

Dann fährt P fort: Ich erinnere mich an sehr viele Entwürfe in den Mappen von Frau Luscher, dazwischen waren die Protokolle. Da könnte etwas verschoben worden sein, es hat nicht ganz zusammengepasst.

[Was genau der Zusammenhang mit den vorherigen Äusserungen über Models “Unabhängigkeitserklärung” war, habe ich wohl verpasst, wenn es denn einen gab. Vielleicht war das Dokument, das der VR vorhin gezeigt hat, ein Protokoll von irgendeiner Pappnasensitzung.]

Nun kommt V mit Fragen dran und stellt sich bei dieser Gelegenheit als Norbert Wess vor. Wenngleich er in diesem Prozess nicht viel hat ausrichten können, braucht der Mann die Verkündigung seiner Google-Bewertung durch Grazer Strafrichterinnen nicht zu fürchten. Er hat wohl ein paar Sterne mehr als Landschützers Anwalt und seine Preisklasse stelle ich mir als eines millionenschweren Pappschachtelfabrikanten würdig vor.

V: Ist es richtig, dass alle Führungspersonen des ICCJV im “High Council” waren?

P: Ja, zumindest “alles, wos i ermitteln hab können”. Die Präsidenten der vier Vereine waren bei den Treffen dabei.

V: War Dr. Model in einem “High Council” gemäss Ihren Ermittlungen?

P: Da müsste ich nachschauen.

V: [Kleine Lücke in meinen Notizen:] … dass Dr. Model auf der Anwesenheitsliste steht beziehungsweise teilgenommen hat. Hat Dr. Model nachweislich teilgenommen?

P: “Wenn steht ‘teilgenommen’, dann nim i a, er hat teilgenommen.”

V zeigt einen Beschluss, über den “Sie gesagt haben, dass er bei Frau Luscher mitgenommen wurde”, und weist darauf hin, dass zwar die Seiten durchnummeriert sind, aber mittendrin plötzlich leere Seiten und ein neues Deckblatt kommen. Fragt, ob diese Blätter lose oder gebunden waren.

P: Man sieht recht gut, dass sie gebunden waren.

V: Wurde hinterfragt, warum ein neues Deckblatt kommt?

P: Nein, denn “in diesen leeren Seiten war meist etwas handschriftlich ergänzt”. Die Pappnasen hätten diese Dokumente untereinander “hin und her geschickt und ausgebessert”.

V: Dr. Model war dabei nicht involviert?

P: In seinen Unterlagen sei “nicht drinnen, dass Model was hin und her geschickt hat.” Aber es sei “drinnen”, dass Model eine ICCJV-Mailadresse hat.

V: Zu der Sache mit dem neuen Deckblatt mittendrin: Ob diese Dokumente so aufgefunden worden seien?

P: Ja.

Damit hat der Herr Inspektor seine Zeugenaussage beendet und verlässt den Saal, diesmal durch eine der “Zuseher”-Türen.

VR: “I hab draussen no Empacher und Doris Schweizer.” Ob diese noch gebraucht würden?

Wohl zur Erörterung dieser Frage werden fünf Minuten Pause anberaumt. Meiner Erinnerung nach ist es an diesem Punkt schon deutlich nach 20 Uhr.

Während der Pause bekomme ich mit, wie sich V an den VR wendet, er wolle einen Beweisantrag stellen bezüglich des Facility Managers Guido XY, den er als Zeugen will.

VR: “Wenn Sie mir das sogn, dass des so ist, dann ist das so. Dann vertagen wir.”

Daraufhin beginnt schon eine erste Diskussion unter den Beteiligten über mögliche Termine für die Fortsetzung.

Der Verfassungsschützer, der die Verhandlung seit gestern als “Zuseher” beobachtet, sitzt jetzt wieder in der Reihe vor mir, allerdings auf einem Platz ganz am Rand.

Der VR geht zu ihm und sie besprechen wohl irgendwas unter aktiven und ehemaligen Sheriffs, während ich mein Konzentrationslevel heruntergefahren habe und mich über die Schreibpause freue. Bis ich (H) plötzlich bemerke, dass mich der VR anspricht.

VR: “Darf i Sie fragn, Sie sind Praktikantin?”

Anscheinend muss es sein, dass ich an diesem Ort immer für irgendjemanden gehalten werde: 2018 für eine Reporterin von Klagemauer TV, 2020 für Monika Ungers Tochter und jetzt für eine Praktikantin.

H: “Nein, ich bin eine Zuseherin.”

VR: “Zuseherin? Sie schreiben so viel.”

Und diesen Satz höre ich hier auch nicht zum ersten Mal.

H: “Ja, ich habe alles mitgeschrieben.”

VR: “Und Sie interessieren sich für sowas?”

H: “Ja”.

Daraufhin lässt der VR von mir ab, und ich glaube, er hat nicht gemerkt, dass ich aus der Schweiz komme. So ein paar knappe Antworten schaffe ich gerade noch in einigermassen akzentfreiem, unspezifischem Hochdeutsch.

Ich frage mich, ob der VR davon erfahren wird, wenn ich meine ganzen Mitschriften ins Netz stelle, und was er wohl zu mir gesagt hätte, wenn ihm das in diesem Moment bewusst gewesen wäre.

Erst im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich ja nicht nur einen Teil der WahrheitTM unerwähnt gelassen, sondern auch unwahre Angaben gemacht habe: Schliesslich bin ich gegenwärtig vom Range eines “Praktikant- Lennéstraße”.

Macht nichts, ich stand ja nicht unter WahrheitsTMpflicht (Richter hassen diesen Trick!).

Irgendwann ist auch diese fünfminütige Pause zu Ende, wobei der Übergang in den letzten Rest der Verhandlung eher fliessend ist.

V stellt noch offiziell seinen Beweisantrag, den Facility Manager Guido XY als Zeugen zu laden zum Beweis dafür, dass es separate Gespräche zwischen ihm und Landschützer gegeben habe bezüglich der Tilgung der privaten Schuld bei Model, die durch Arbeitsleistung getilgt werden sollte.

Danach löst sich die Verhandlung allmählich in einer langen Diskussion zwischen allen Beteiligten über den Fortsetzungstermin auf. Schliesslich einigt man sich auf 25. Jänner, 14 Uhr.

 

Epilog

Diesmal verlasse ich das Gebäude mit der ziemlichen Gewissheit, dass ich wiederkommen werde für den Prozess gegen Carl-Peter Hofmann. Sollte Hofmann auf denselben Vorsitzenden Richter treffen, dann wäre das Ausmass seines Gebügeltwerdens am Landesgericht für Strafsachen in Graz schlichtweg … episch.

Auf einer Unterhaltungswert-Skala gebe ich dem Model-Prozess jedenfalls die Note 10 von 10. Daniel Model gönne ich es von Herzen, dass ihm wahrscheinlich zum ersten und einzigen Mal in seinem Leben jemand so richtig die Kappe gewaschen hat, wie wir in der Schweiz sagen.

Und auf einer bestimmten Ebene denke ich sogar: Er hat den ICCJV in die Schweiz geholt und damit für ein Aufblühen der Schweizer Reichsdeppenszene gesorgt. Nur zu, liebe Ösis, sperrt den Fonduefresser ruhig für fünf Jahre unbedingt in den Häfn.

Allerdings ist das genau diejenige primitive Gefühlsebene, aus der heraus manche Leute Fantasiegerichte gründen.

Manche Momente in diesem Prozess haben mir zu denken gegeben. Dass die Österreicher relativ krass drauf sind gegenüber Staatsverweigerern, und dass der Anlass dafür wohl die “Causa Hollenbach” war, wusste ich und kann ich bestens verstehen. Die Schweiz ist m.E. gegenüber den Deppen noch zu lasch.

Trotzdem hätte man in Anbetracht dessen, dass es wohl genug handfeste Beweise für eine Verurteilung gibt, nicht unbedingt jedes Detail von Models spleenhafter Selbstbeweihräucherung in die Richtung auszulegen brauchen, dass gleichsam das Bild eines Chefideologen und Strippenziehers des ICCJV erzeugt wird.

Meiner Überzeugung nach ist er das nicht – auch wenn ich es dann doch wieder irgendwie lustig fand, wie ihm sein selbstgefälliges und überhebliches Gesülze mal so richtig um die Ohren geflogen ist. Karma’s a b.itch 😀

Und in Wirklichkeit muss man auch in Österreich nicht gleich strafrechtliche Konsequenzen befürchten, nur weil man Unsinn nach Art von Models “Unabhängigkeitserklärung” ins Netz stellt oder “Avalon” gründet. Man kann sogar ungestraft den “Staat Steiermark” gründen, solange man danach keine selbst ausgestellten Haftbefehle beim Militär abgibt oder ähnliche Blödheiten begeht. Ich zitiere die ungefähren Worte des Staatsanwaltes aus meinem Bericht vom Staatenbund-Prozess 2020:

Damals habe man geprüft, was das sein könnte, wenn sich ein paar Spinner auf den Platz stellen und sagen: “Wir sind jetzt der Staat Steiermark”. […] Man habe staatsfeindliche Verbindung und Hochverrat geprüft, jedoch seien damals diese Tatbestände noch nicht erfüllt gewesen; und ein Paragraph namens “Aufruf zum Ungehorsam gegen die Gesetze” sei schon Anfang 2015 aufgehoben worden. Deshalb sei dann eine Einstellungsverständigung an Moni geschickt worden.

Vielleicht gründe ich in Gedanken den Staat Steiermark als Protektorat des Sonnenstaatlandes neu, wenn ich auf meinem Rückweg am Grazer Hauptplatz vorbeikomme. Dann hat der Herr Inspektor wieder was zu tun, wenn er das nächste Mal im Internet surft.

Bevor ich dann wieder in den sicheren Westen rübermache, besorge ich mir noch ein paar Flascherl gelben Muskateller und vielleicht sogar eine Ansichtskarte für Carl-Peter Hofmann.

Und wenn das hier ein YouTube-Video wäre, würde ich zum Schluss noch sagen: “Was meint ihr zu all dem? Schreibt’s unten in die Kommentare.”




Strafsache Dr. Model, Teil 14: Zeuge Landschützer zum Gold und seinen Geschäften mit Model

Der Modelhof aus der Froschperspektive.

Der Modelhof aus der Froschperspektive.

Der Modelhof aus der Froschperspektive.

Incipit liber V. et ultimus.

Noch immer ist Willibald Landschützer (L), der ehemalige Obersheriff und Finanzverantwortliche des ICCJV, im Zeugenstand. Er wird befragt zu seinen Geschäften mit Daniel Model im Zusammenhang mit dem angeblichen privaten Darlehen.

L: Ich habe mich schlau gemacht, was es braucht, um in der Schweiz arbeiten zu können. Ich habe mir auch überlegt, ob ich eine Firma in Liechtenstein anmelde.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): Mit welchem Geld?

L: Mit dem Darlehen von Dr. Model bzw. der Schuld bei ihm.

B1: Mit dem in Zypern blockierten Geld?

L: “Ich habe gesagt, ich hab a Schuld bei ihm g’habt.” Wenn er einen Tag pro Woche unbezahlt für Model gearbeitet hätte und vier Tage bezahlt, “dann wär si das ausgangen.”

Vorsitzender Richter (VR): L solle sein “4S-System” mit den Messingbarren erklären. Bezieht sich auf das zugehörige Dokument: Wer hat das geschrieben?

L: Ich.

B1: “Was ist mit dem Geld auf Zypern?”

[Sie erhält vorerst keine Antwort. Vermutlich fehlt hier aber auch irgendeine Äusserung, die den Zusammenhang zur “Teeküche” herstellt.]

L: Ich bin Unternehmer seit 1990 und nehme Geschäftsmöglichkeiten immer wahr. Ich habe gesehen, dass eine Kaffeeküche im Modelhof fehlt.

VR: Wann war das?

L: Im Sommer 2016.

VR: Gibt es einen schriftlichen Vertrag?

L: Ja. Ich wollte wieder in mein Geschäft einsteigen.

VR: Indem Sie eine Küche in die Schweiz liefern?

L: Ja.

VR: Haben Sie dieses Angebot angenommen?

L: Ja.

VR: Was hat das gekostet? Wann haben Sie es “zahlt kriegt”?

L: Es gab schon vorher eine grössere Anzahlung von Herrn Model.

VR: Gibt es was Schriftliches?

L: Das war im Grunde ein Handschlaggeschäft. Es war auch die Rede davon, dass ich die 15 Standorte des Unternehmens besuche, um Maler- und Sanierungsarbeiten auszuführen usw.

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): Sie stehen unter Wahrheitspflicht, “Sie sollten a bissl aufpassen, was’s sagn.”

L: Herr XY war der Facility Manager, ich habe mit ihm darüber gesprochen.

B2: Was war der Grund für das Darlehen? Was hätten Sie mit dem Geld gemacht?

L: Faselt etwas von “Beginn einer gemeinsamen Zusammenarbeit” mit Model, das Ziel sei gewesen, “dass wir eine gemeinsame Firma oder so entwickeln”.

B2: Herr Model wird sicher wissen wollen, wozu das Geld war.

L: Faselt etwas von “Anlage”.

B2: Was jetzt, gemeinsame Firmengründung oder Anlage?

L: [in meinen Notizen steht: “bla”.]

B2: Was haben Sie mit Herrn Model vereinbart?

L: Im Sommer 2016, beim Angebot bezüglich der Teeküche, war noch nicht endgültig festgelegt, dass man das Geld “bei der Imperial Bank, der komischen” anlegt.

VR: Wie kommt es dann dazu?

L: Es war ein Fehler.

B1: Sie gehen zum Angeklagten und sagen: ‘Ich brauche Geld, ich weiss nicht, wofür’, und legen’s mal bei einer Bank an und schauen, was passiert?

VR: Droht L erneut mit Beugehaft und zeigt ein Abhörprotokoll, “wo wir, also die Bösen vom Staat, mitg’hört haben”. Zitiert dann aus einem Dokument namens “20. Anlassberichterstattung des BVT” eine Stelle, bei der es sich [so vermute ich aus dem Zusammenhang] um eine Aussage des L während seiner Einvernahme durch den Verfassungsschutz handelt: “… die 150000 waren für den ICCJV bestimmt”.

B1: “Es schaut schlecht für Sie aus!”

VR: Zitiert weiter aus demselben Dokument, wobei ich die Passage nicht für besonders aufschlussreich hielt und lediglich notiert habe, dass nebenbei auch der jetztige Oberstaatsanwalt Erwähnung findet, der die Anklage im Staatenbund-Prozess vertreten hat. Der muss offensichtlich mit so einigen prominenten Staatsverweigerern das Vergnügen gehabt haben, da scheinen die Staatenbündler nur den Anfang gemacht zu haben.

Den VR bringt die zitierte Passage darauf, zu L zu sagen: “Ich zweifel an Ihrer geistigen Kompetenz! Ich bin am Überlegen, ob ich Sie alle einweisen und psychiatrieren lass. Ich weise Sie alle ein in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, alle zsamm!”

[Da ist sie wieder, die berühmte “Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher”.]

Der VR zitiert weiter, wieder aus der Einvernahme des L: L gibt an, er habe 165000 Euro aus dem Goldverkauf in Deutschland an Dragan Markovic übergeben als Investment für den ICCJV, und den Rest für sich verwendet. Dann habe L aber wieder gesagt, der Betrag sei nur für ein Trading mit hundertfacher Hebelung. “Sie san gefährlich! Ich kann Sie für sechs Wochen amol do hinten einsperren. […] Sie wuiln Chef von am Gerichtshof sein und Sheriffs ausbilden? Zum Herrn Model hab ich gestern gesagt, ich möchte in mein Büro gehen und speien gehen. Die Audiodatei, die kann i Ihnen vorspielen, was Sie g’redt ham!” Er zitiert gleich eine Äusserung von L aus dem Abhörprotokoll: “Die Goldgeschichte vom Model ist in der Finanzbuchhaltung eingetragen.” “Also hat’s der ICCJV kriegt!”

L: Windet sich, sagt etwas davon, es sei das Geschäftsmodell dieser “Bank”, Gelder zu blockieren.

B2: Sie stehen unter Wahrheitspflicht!

VR: “Die Bank tut a Konto einfrieren, das ist a Geschäftsmodell?”
B2: “Wo ist das Geld eigentlich?”
L: “Immer noch dort, die rücken das nicht raus.”

B2: Herr Model hat gesagt, er würde Sie verklagen.

VR: Plus Anzeige wegen Untreue.

[Im Folgenden scheine ich wieder kurz abgehängt worden zu sein – klar, Ermüdungserscheinungen häufen sich zu später Stunde. Jedenfalls scheint es wieder darum zu gehen, dass es keine schriftliche Vereinbarung zum angeblichen privaten Darlehen gibt, aber dass Model sich ca. fünf Jahre später plötzlich eine “Bestätigung” von L hat geben lassen.]

Der VR denkt laut über U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr nach, “wenn i Untersuchungsrichter gewesen wär, hätt i alle eing’sperrt, da rennen lauter Träumer rum.”

B2: Warum ist das geschrieben worden?

L: Damit ich die Schuld nicht als Geld zurückzahlen muss, sondern abarbeiten kann.

VR: Das hätten Sie seit vier Jahren machen können.

L: Ich habe mich “nicht traut”.

B1: Warum bezahlt Herr Model das Material?

L: Es “steht drinnen”, dass “praktisch nach Open-Book-Verfahren abgerechnet wird.” In vier Jahren hätte ich das abarbeiten können.

B1: Wer sollte sich auf sowas einlassen? Und warum haben Sie das Geld beim ICCJV eingebucht?

L: “Dass man nach der Anerkennung des ICCJV die Schuld über den ICCJV zurückzahlen kann”. Sagt auch etwas davon, er hätte hohe Spesen gehabt, wenn man das nicht so gemacht hätte [ich bin aber nicht sicher, ob ich diese Äusserung richtig verstanden habe].

VR: “Warum rechnen’s über den ICCJV?”

B2: “Des sand Geldverschiebungen, würde ich sagen.” Was ist mit den Spesen?

L: Die Idee war, ich würde “als internationaler Sheriff” tituliert werden; die Spesen könnten zurückgezahlt werden, wenn der ICCJV anerkannt ist.

B2: Was haben Sie für den ICCJV gemacht, dass Sie Spesen vergütet erhalten?

VR: “Goldtransport nach Deutschland, was?”
L: “Sowas, ja.”

VR: “Wo sind diese Angaben?”

L: “Sand eh beschlagnahmt worden.”

VR: Fragt nach der Bestätigung für das Darlehen von 2021. “Nächste Verdunkelungshandlung, könnte man interpretieren.” Haben Sie Kontakt mit Herrn Model gehabt?

L: “Der Dr. Model hat mich gebeten, dass ich ihm dies bestätigen kann.”

VR: “Was bestätigen?”
L: “Dass ich ein Darlehen offen habe bei ihm.” Ursprünglich sei es ein Geschäft per “Handschlag” gewesen.

Alle Richter: Von einer Betriebsgründung habe L nie etwas gesagt.

L: Erzählt vom “Banker” Dragan Markovic. Er wisse nicht mehr, wie er ihn kennengelernt habe.

VR: “Und dem geben Sie 165000 Euro?! Ihre ursprüngliche Intention hat sich a g’ändert”, von “karitativ” dahin, dass Sie Spesenabrechnungen haben wollen. Sein Eindruck sei, “dass da lauter Pleitiers in der Gegend sand und jetzt einen finden, der Kohle hat. Und der gibt mir auf Handschlag 5kg Gold.” Er zitiert aus einem Dokument [eventuell die “Bestätigung” von 2021]: “Das Darlehen wurde in einem ersten Teil in eine Teeküche übergeführt” usw.

L: “Dann ist Corona kommen.”

VR: “Sand’s g’impft?”
L: “Muas i das jetzt sagen?”

VR: [Konnte ich nicht notieren]

L: “Ich woar schon krank, ja.” Nachdem es mit Corona losgegangen ist, habe ich mir überlegt, was ich machen kann, und habe einen Holzbaumeister-Vorbereitungs-Kurs besucht und im Herbst einige Module bestanden. Mein Ziel ist, Holzbaumeister zu werden und für Dr. Model Holzhäuser bauen zu können.

VR: Zitiert aus dem Abhörprotokoll von 2018, wie jemand L fragt, ob dieser das Geld privat bekommen oder ob er geplant habe, den ICCJV zu finanzieren. Da stehe auch etwas von “Trading finanzieren”.

L: Der “Köder” war dieses Trading. [Er meint vermutlich, dass ihn der dubiose “Banker” damit geködert hat.]

VR: Was heisst: “Trading, dass der ICCJV eine Finanzierung kriegt”?

L: Das Geld war “Schulden an Dr. Model”, vom Trading habe man sich einen Ertrag versprochen.

B1: Haben Sie eine Bestätigung bekommen, dass Sie dem Banker das Geld gegeben haben?

L: Ja, die habe ich in Verwahrung.

B1: Warum haben Sie die Bank nicht verklagt?

L: Ich habe erkannt, dass die Bank eine “Fakebank” ist.

B1: Haben Sie eine Anzeige gemacht?

L: [In meinen Notizen steht: “bla”]

B1: Haben Sie eine Anzeige gemacht, ja oder nein?

L: Das wollte ich heute machen, aber mein Anwalt hat mir davon abgeraten.

B2: “Der Herr Magister mit den 2,9 Sternen?”
L: Ich bin mehrmals an Dragan Markovic herangetreten.

B2: Ich tret doch nicht an einen Betrüger ran!

L: Ich habe mitgekriegt, dass das gefährlich ist.

VR: “Überraschung! Aber Sie sand ja Sheriff.” Das tut echt weh, was wir die zwei Tage jetzt erleben.

L: Ich habe von Dragan Markovic ein Papier gekriegt …

B2: “Dann zeigen’s ihn doch an!”

B1: Was haben Sie in der Zeit gemacht?

L: Ich war arbeitslos.

B1: “Sie sand entweder ein schlechter Tischler, oder …”

Das kann L jetzt nicht auf sich sitzen lassen und wehrt sich wortreich, B1 solle seine Homepage anschauen, da könne man seine Werke bestaunen. Da meldet sich ein Geschworener mit einer Frage.

Geschworener Nr. 1 (G1): Was haben Sie mit dem Geld gemacht, das Sie behalten haben?

L: Er habe es dafür aufgewendet, sich gegen juristische Probleme zu wehren. Im ICCJV habe jeder seine Spesen selbst getragen.

B1, G1: Wieviel Spesen haben Sie berechnet?

L: Sagt etwas von 100000 Euro für “Schaden” und “Aufwendungen”.

B1: Was für Aufwendungen, was ist 100000 Euro wert?

L: Faselt etwas von “Diesel”, aber auch von “Miete”.

VR: Darum arbeiten Sie an einem Gehaltssystem. “Das hat’s aber noch nicht gebn.”

Geschworener Nr. 2 (G2): Sie sprechen von “Vertrauen aufbauen”. Wie konnten Sie Herrn Model überhaupt davon überzeugen, dass er Ihnen 5kg Gold gibt?

L: Wir hatten einen guten Kontakt, er ist Unternehmer, ich bin Handwerker.

B2: In Wahrheit ist er ein Industrieller und Sie arbeitslos.

Daraufhin reden die Beteiligten kurz durcheinander, sodass ich nichts notieren kann.

G2: Glauben Sie, Sie haben schon grosses Vertrauen bei Herrn Model gehabt? Oder hat er das Geld gegeben, um den ICCJV zu unterstützen?

L: Ich habe nicht vorgehabt, Dr. Model “zu legen”.

VR: Wieviel schulden Sie ihm noch?

L: 184000 Euro minus die Teeküche.

VR: Sie anerkennen 170000 Euro Schuld bei Herrn Model?

B1: Sie wissen, dass das was anderes ist, wenn ein Richter einen Vergleich schreibt, als wenn Sie was auf einen Schmierenzettel schreiben? Das ist ein Exekutionstitel!

L: Ich hab mit ihm vereinbart, dass ich es abarbeiten muss.

VR: “Des ist wurscht, das können’s mit ihm ausmachen.”

L: Ich bin bereit, es abzuarbeiten.

VR: Sie anerkennen 170000 Euro?

Der VR spricht Entsprechendes in sein Diktiergerät und fragt dann nach der Leistungsfrist, nicht ohne zu erwähnen, dass die Lebenserwartung für nicht Geimpfte um eineinhalb Jahre geringer sei.

L: Ich kann es abarbeiten in fünf Jahren oder so.

VR: “Und wenn Dr. Model ned einsteigt? Jetzt haben wir 2022.”
L: Im Schreiben ist das schon geregelt.

Alle Richter: NEIN!!!

B1: “Sie haben überhaupt keine Ahnung!”

L: Das System mit den Barren habe ich für mich entwickelt, Dr. Model hat 170 Messing-Gutscheine gekriegt.

VR: Warum so kompliziert?

L: Die Messingbarren seien “Ersatz für Geld”.

VR: Eine eigene Währung, “danke für die Mitarbeit”.

L: Es sind Gutscheine.

VR: Gutscheine sind nicht dasselbe wie eine Währung!

Der VR fixiert den Vergleich und meint zum Angeklagten: “Herr Model, Sie haben sich gerade die Kosten für einen Prozess erspart”, und zu L: “Und Sie a”. Blättert dann im vor ihm liegenden Akt; “Chief Sheriff, verbotenes Waffentragen, Kampfausbildung? Und Sie sand verkehrszuverlässig?”

L: Es gibt viele Waffenbesitzer in Österreich.

VR: “Aber Sie haben ein aufrechtes Waffenverbot und sind mit einer 5000V-Taschenlampe rumgerannt.”

L: Die habe ich nur im Haus gehabt.

VR: “Passt, danke für die Mitarbeit!”

[Gelten 5000V-Taschenlampen in Österreich als Waffen?]

L: “Ich wollte schauen, dass das Waffenverbot aufgehoben wird.”

B2: Warum? “Nach Hollenbach Einsicht Null!”

VR: “Obwohl Sie einen Monat und 20 Tage gesessen san, und es geht hurtig weiter. Sie wissen schon, dass das offen ist? Ihnen ist der Ernst der Lage nicht bewusst?”

L: “Ich wollte schauen, wie ich mich verteidigen kann.” Die internationale Anerkennung des Gerichtshofes hätte vielleicht geholfen.

B2: Und Marcus Steiner hat plausibel erklärt, dass er das erreicht bei der UNO?

L: Steiners Mutter war bei der UNO.

B2: Wo?
L: Bei der Personalabteilung.

B1: “Mir sand die Opfer, können diesen ganzen Dreck abarbeiten!”

[Eine Runde Mitleid für die BAR 😉 Obwohl ich von meinen Anschauungen her den Verdacht nicht loswerde, dass einzelne Bedienstete des Justizapparates der Firma Republik Österreich den Unterhaltungswert von Staatsverweigerer-Prozessen durchaus zu schätzen wissen.]

Nun geschieht etwas, was ich in diesem Moment nicht einordnen kann: Aus einer der Türen hinter den Richtern kommt einfach so ein ziemlich jung aussehender Mann, marschiert einmal quer durch den Gerichtsbereich und setzt sich auf einen der Angeklagten-Stühle. Spontan fühle ich mich in eine Uni-Vorlesung versetzt, wenn ein verschlafen habender Student zu spät reinkommt, relativ achtlos am schon sprechenden Professor vorbeiflaniert und sich irgendwo in die Reihen fläzt. Für das Gericht geht das offenbar in Ordnung, es werden mit dem Mann keine Worte gewechselt.

Statt dessen kommt jetzt die Staatsanwältin (StA) mit Fragen dran.

StA: Hat der Herr Model gewusst, dass Sie der Finanzverantwortliche für den ICCJV waren?

L: Ich denke schon.

StA: [In meinen Notizen steht nur: “Gute Frage”; ich versuche diese daher aus dem Kontext zu rekonstruieren, bin aber nicht sicher:] Warum haben Sie 2018 beim “High-Council”-Treffen gesagt, dass das Geld für den ICCJV sei?

L: Ich habe Herrn Steiner vertraut, später hat er das ausgenutzt. Deshalb ist diese Audio-Aufnahme entstanden, die wurde später gegen mich verwendet.

StA: Es gibt auch eine Mail bezüglich des in Zypern blockierten Geldes. Darin findet sich kein Wort über ein privates Darlehen. Da kann man herauslesen, dass das Geld für den ICCJV war.

L: Antwortet nicht auf diese Frage.

B2: Sie haben schon ein Bild von sich abgegeben.

Nun kommt der Verteidiger (V) mit Fragen dran.

V: Es gibt ein Protokoll vom 02.10.18, als L von der Landespolizei Oberösterreich als Beschuldigter einvernommen wurde. Haben Sie dort die Wahrheit gesagt?

V liest aus dem Protokoll vor: “Ich möchte zum Projekt ICCJV anmerken, dass dieses von meiner Seite als Vorschlag an internationale Organisationen wie die UNO gedacht war. Nie war gedacht, dass die Mitglieder des ICCJV die Durchsetzung dieser neuen Instanz mit Gewalt vollziehen können, weil die internationale Bestätigung fehlt.”

V fragt: “Halten Sie diese Aussage aufrecht?” Der nächste Satz laute: “Die Anerkennung wäre das Ziel gewesen”.

Nach meinen Notizen gibt L darauf keine klare Antwort, oder ich habe sie nicht gehört. Gleichzeitig frage ich mich, was V damit jetzt bezwecken will. Das Pappnasenprojekt ICCJV als nicht staatsfeindlich darstellen? Auf der Grundlage einer solchen Äusserung von einem der “legementierten Sheriffs” aus Hollenbach? Das kann er vergessen, aber sowas von. Darauf fällt hier mit Sicherheit keiner rein. Ich frage mich auch, ob V sich für diese Strategie entschieden hätte, wenn er von der Historie der Deppen im südöstlichen Sonnenstaatland mehr Ahnung gehabt hätte.

V weiter: Sie haben erwähnt, dass Guido XY von der Model Holding AG mit Ihnen wegen weiterer Arbeiten Kontakt hatte. Richtig?

L: Spricht darüber, wie das organisiert wurde, dass die Reparaturarbeiten aufgegleist wurden. Er habe mit XY das Angebot und mögliche Arbeiten besprochen.

V: Wo war der Gesprächstermin?

L: Im Modelhof, in der Teeküche, Mitte bis Ende Februar 2017.

V: Haben Sie eine Vermutung, wer die “Textierungen” für den ICCJV gemacht hat? Sagt Ihnen Frau Kramer was?

L: “Sagt mir nix”.

[Mir auch nicht. Falls V mit “Textierungen” einfach meint, wer bei den Pappnasen die Wahndokumente verfasst hat, so kommt mir spontan auch noch Ferdinand Gross in den Sinn (oh, noch ein Wiki-Artikel, der ein Update braucht). Aus dessen Feder dürften jedenfalls viele von denjenigen Ergüssen stammen, die der ICCJV damals auf seiner Website allgemein zugänglich gemacht hat.]

V: Oder Walkner?

StA: “War das nicht die Besachwaltete von Hollenbach?”

[Doch.]

B1: “Das würde einiges erklären!”

Bevor sich mir erschliesst, warum V diese Frage gestellt hat und warum er genau diese Namen anführt, ist die Zeugenbefragung anscheinend zu Ende. Zeuge Landschützer wird entlassen.

“Brauchen’s a Bestätigung?” fragt der VR noch, und: “Wiederschaun, leben Sie wohl, Herr Landschützer, Sie werden sicher wiederkommen.”




Strafsache Dr. Model, Teil 12: Kultverdächtig! Marcus Steiner als Zeuge

Während der Aussage des ICCJV-Oberdeppen hat es sich wieder einmal gezeigt, dass das Universum – wie so oft in den letzten Monaten – auf der Seite des Sonnenstaatlandes ist: Beim Mitschreiben war ich nämlich trotz der fortgeschrittenen Zeit in einem richtigen Flow und konnte besonders viel wörtlich notieren.

Zwar weiss ich nicht, wie diese Passage ankommt, wenn man sie nur lesen kann: Doch mein Eindruck vor Ort war, sie habe ein ähnliches Kultpotential wie das legendäre Video von der “legementierten Haftbefehlsübergabe” durch selbsternannte ICCJV-Sheriffs.

Dem Aufruf des Vorsitzenden Richters (VR) folgend, eilt Gerichtsdiener Nr. 1 an mir vorbei durch die “Zuseher”-Tür, um den Zeugen zu holen.

Da der General Director des ICCJV sich mehr Zeit lässt als erwartet, geht schliesslich auch der Vorsitzende Richter (VR) hinaus, um nachzusehen, kommt aber gleich wieder zurück: Der Zeuge ist im Anmarsch.

Auftritt Marcus Steiner (nachfolgend S).

Er nimmt im Zeugenstand Platz, oder besser: fläzt sich hin, die Beine lässig übereinander geschlagen.

VR: “Was machen’s beruflich?”
S: “Geringfügig selbstständig”. Er muss diese seltsame Wortschöpfung wiederholen, da das Gericht sie beim ersten Mal nicht versteht.

VR: “Als?”
S: “Berater im Energiebereich”.

VR: Sie sind nicht verwandt mit Dr. Model?

S: Nein.

Der VR belehrt S über seine Wahrheitspflicht als Zeuge und meint: “Das wissen’s schon, Sie haben ja selbst ein Strafverfahren gehabt.”

S: “Nein!”

VR: “Nein??!! Die Rede ist von Hollenbach!”

S: “Ach so, Hollenbach…”

VR: “Ja. Und es gibt noch eins. Was wird Ihnen da angelastet?”

S: Ich hatte noch keine Akteneinsicht.

VR: “§246. Wurde da schon Anklage erhoben?”

S: “Ja.”

VR “Es geht nur um a Kleinigkeit. I hab gehört, der Herr Steiner sei dabei gewesen, als der Herr Landschützer vom Herrn Model Gold bekommen hätte.”

S: Nein.

Der Verteidiger (V) schreitet ein: Die Aussage von Herrn Model war: S sei nicht bei der Übergabe des Goldes dabeigewesen, sondern bei der Erbittung bzw. der mündlichen Vereinbarung des Darlehens.

VR: Das wäre meine nächste Frage gewesen. “Dann frag i so: Wissen’s was von einer Vereinbarung zwischen Herrn Willibald und Herrn Model?”

S: “Nein, das hab ich auch dem BVT bekannt gegeben.”

VR: “Da könnten Sie sich selbst belasten.” – Zitiert etwas aus dem Beschluss des “High Council” mit S’ Unterschrift vom 07.10.17 [das ist das Dokument bezüglich der Übereignung der “Teeküche”].

S: “Ich möchte bezüglich Selbstbelastung nichts sagen.”

VR: Wissen Sie vom Hörensagen von einem Kredit oder Darlehen von Herrn Model?

S: Nein.

VR: Kennen Sie Herrn Model persönlich?

S: Ja.

VR: “Das ist kein Entschlagungsgrund.”

S: “Sie sehen in den Akten, dass ich ihn kenne, also, schon paarmal g’sehn hab.”

VR: “Ob Sie ihn kennen!”

S: Ich habe ihn ein paarmal getroffen.

VR: “Wo?”
S: “In der Schweiz.”

VR: “In Österreich ned?”
S: “Nein.”

VR: “Was macht der Herr Model?”

S: “Meines Wissens macht er Kartonagen.”

VR: “Wo haben Sie ihn in der Schweiz getroffen?”
S: “Im Modelhof”.

VR: “Was ist dort?”
S: “Ein Anwesen.”

VR: “Worüber haben Sie gesprochen?”
S: “Verschiedene Sachen.”

VR: “Zum Beispiel?”

S: “Das Wetter.”

VR: Deswegen sind Sie nicht hier!

Beisitzende Richterin Nr. 2 (B2): “Herr Steiner, i hab Ihnen das damals schon g’sagt! Sie sind heute als Zeuge hier. Zu sagen, Sie hätten über das Wetter gesprochen, ist eine Verhöhnung des Gerichts!”

[Da schau her – B2 und S hatten schon mal das Vergnügen.]

VR: “Ist über den ICCJV gesprochen worden?”

S: “Kurz gesprochen worden, ja.”

VR: “Was sagt er [Model]?”

S: “Er hat sich das mal angehört.”

VR: “Von wem?”

S: Mehrere sprachen darüber, Willibald Landschützer zum Beispiel, und “haben ihm erzählt, was der Plan wäre”.

VR: “Was ist der Plan?”

S: “Auf internationaler Ebene einen Menschenrechts-Gerichtshof zu installieren.”

VR: “Wer ist auf die Idee gekommen, das zu tun?”

S: “Die Idee wurde von mir und Willibald Landschützer geboren, aber nicht auf staatsrechtlicher Basis.”

VR: “Haben’s an akademischen Grad?”

S: “Ja.”

VR: Nämlich?

S: “Doktor”.

VR: “Wo?”

S: “Harvard”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (B1): “Sie sind Zeuge!!!”

B2: “Dass Sie ein Dr. aus Harvard sind, haben Sie bei mir nicht gesagt!!!”

VR, zum zusehenden Verfassungsschützer: Er solle die Polizei in Jakomini anrufen “für zwei Sheriffs oder Deputies, dass der Herr gleich da bleibt.”

Der Verfassungsschützer geht telefonieren.

VR, zu S: “I nehm Sie in Beugehaft und sperre Sie genau sechs Wochen do hinten ein [Justizanstalt Graz-Jakomini], bis Sie mir diese Fragen beantworten! Weil veroarschen lass i mi ned von Ihnen aus Harvard! Jedes Fernsehprogramm ist langweilig, wenn man Leute wie Sie kennenlernt! Und Sie werden mi ned legen in Ihrer Eigenschaft als Zeuge!!! Wo in Harvard haben Sie studiert und wann?”

S: 2007.

VR: Wann haben Sie den Abschluss gemacht?
S: 2010.

VR: Gibt es dazu irgendeinen Nachweis?

S: Ich habe diese Dokumente verloren bei einer Delogierung in Kärnten. Meine Schulzeugnisse und Bücher sind seither auch weg.

B1: “Was heisst ‘juristische Fakultät’ auf Englisch? Wo sind Sie jeden Tag hingegangen zum Studieren?”

S: [Zögert, stammelt dann etwas wie:] “Dsch-dschura Fäkulty”.

B1: “Das ist falsch, es heisst nämlich ‘Law School’. Haben Sie was getrunken heute?”

VR: “Irgendwelche Pharmazeutika?”

S: “Nein, nichts”.

Das Gericht beschliesst, die Polizei holen zu lassen für einen Alkoholtest.

B2: “Warum haben Sie das mir gegenüber nicht erwähnt mit Harvard? Damals stand die Behauptung im Raum, dass Sie behauptet hätten, dass Sie Anwalt seien.”

S: “Das hab ich nicht g’sagt.”

B1: Wie haben Sie die Studiengebühren finanziert? Wie hoch waren die?

S: So 20-30’000. Ich habe “reiche Eltern g’habt”. Meine Mutter war bei der UNO.

B1: “In Harvard studiert und jetzt ‘geringfügig selbstständig’, den Begriff gibt es gar nicht!”

S: “Doch. Ich wollte Jus auch nie machen im Endeffekt.”

B1: “Haben’s den Doktortitel dem AMS vorgelegt?”

[AMS = Arbeitsmarktservice, anscheinend das Pendant zum deutschen Jobcenter oder der RAV in der Schweiz.]

S: “Nein.”

B1: “Wie heisst Ihre Doktorarbeit?”

VR: “Was hat der Herr Marcus Steiner für eine Doktorarbeit fabriziert? Wenn etwas falsch ist, haben’s ein Falsches-Zeugnis-Verfahren!”

B1: Nennen Sie den englischen Titel Ihrer Doktorarbeit!

S: “Nein! Ich fühle mich a bissl bedrängt.”

B1: “Sie fühlen sich bedrängt, wenn jemand fragt, was Sie geschrieben haben?”

B2: Jetzt mal im Klartext: Haben Sie einen Harvard-Abschluss, ja oder nein?

S: [kleinlaut] “Nein.”

B2: Warum haben Sie es dann gesagt?

S: “Selbstschutz”.

VR: Werden Sie in Ihrem Wiener Verfahren einen Anwalt haben?

S: Ja, einen Pflichtverteidiger.

VR: Haben Sie Vorstrafen in Österreich?

S: [Ziert sich, zu antworten.]

VR: “Die hab i da liegen. Über die Geschichte kann i Sie alles fragen, da können Sie sich nicht mehr belasten, das ist alles schon rechtskräftig.”

B1: Haben Sie was getrunken oder nicht?

S: Ich habe den ganzen Tag nix gegessen, nix getrunken und keine Medikamente genommen.

VR: Für die Geschworenen: Wir haben die ganze Vorstrafen-Akte aus Hollenbach. – Wann wurden Sie rechtskräftig verurteilt durch das Gericht?

S: 2017.

VR: Im März. Trotzdem haben Sie am 07.10.2017 einen Beschluss des ICCJV unterschrieben. “Des ist mutig! I bin seit 42 Joahr im Geschäft und lege Wert auf die Feststellung, dass i mi von niemandem veroarschen lasse!” Es folgt ein an S gerichteter Monolog des VR, in dem der Ausdruck “die Reissleine ziehen” zentral ist, in dem Sinne: S habe zwei Möglichkeiten, entweder weiterhin Stuss zu reden und sich damit ernste Probleme einzuhandeln, oder eben die “Reissleine” zu ziehen und wahrheitsgetreu und vollständig zu antworten.

Der Verfassungsschützer kommt zurück in den Saal und meldet: “Die Streife ist unten.”

VR: “Herzlichen Dank, Herr Inspektor.”

[“Herr Inspektor”, die Anrede fand ich süss. Erinnert mich an “Pink Panther”.]

VR, zu S: “Was soll ich protokollieren?”

S: [kleinlaut] “Die Reissleine”.

VR: “Wie kommen’s zu dem ganzen Spass, Herr Steiner?” Es gebe eine Verurteilung im März 2017. Der VR erwähnt wieder, er sei sieben Jahre lang Polizist gewesen, “Kiberer!!!” S sei mit einer sehr milden Verurteilung davongekommen, “wär bei mir, glaub i, anders ausgangn!” S solle den Geschworenen erklären, warum er nach seiner Verurteilung 2017 wieder einen Beschluss des Pappnasengerichts unterschrieben habe.

S: “Ist eh a Wahnsinn, wos ich do g’macht hab”, ich wollte eigentlich was anderes machen, habe aber dann die Leute wieder getroffen.

VR: “Wen?”

S: Willibald Landschützer und andere ICCJV-Mitglieder; man habe den ICCJV “umstrukturieren” wollen, damit er “was Vernünftiges wird”. Zum Beispiel habe man daran gedacht, sich für den “Klimaschutz” einzusetzen…

VR: Zeigt den Beschluss: “Das is ned Klimaschutz. Da steht was von Spesen drinnen und von Nachzahlungen! Was haben’s im März 17 beruflich g’macht?”

S: Da war ich “geringfügig beschäftigt”. Er habe “Waren für Ebay verkauft”.

VR: Hatten Sie einen Gewerbeschein?

S: Den kleinen, ja. Ich habe als Einzelunternehmer Waren verkauft.

VR: Haben Sie eine Steuererklärung abgegeben?

S: Ja. Ich habe auch eine Prüfung gehabt. Ich habe LED-Lampen gekauft und weiterverkauft.

VR: Wo haben Sie die Steuererklärung abgegeben?

S: Nennt ein Finanzamt in Wien. Er habe eingekauft ohne Steuern und verkauft mit Steuern.

VR: “Sie wissen schon, ab wann Sie Umsatzsteuer entrichten müssen? Sie reiten sich komplett rein!”

S: Ich habe nicht so viel Umsatz gehabt und musste keine Umsatzsteuer entrichten.

VR: Warum haben Sie dann eine ID-Nummer?

S: Weil ich Waren in Deutschland eingekauft habe.

VR: “Und was verleitet jetzt den Herrn Steiner, do weiterzutun?”

S: Wir wollten den ICCJV umstrukturieren, damit er “keine strafrechtliche Relevanz mehr hat”.

VR: “Sie waren General Director des ICCJV?

S: “Ja.”

VR: “Haben’s g’rechnet, dass’s da Kohle verdienen?”

S: Ziert sich ein wenig, bejaht aber.

VR: “Was haben’s g’macht?”

S: Ich war “verwaltungstechnischer Direktor” des ICCJV.

VR: Fragt nach S’ Schulbildung.

S: Faselt etwas davon, er hätte ein IB (“ei-bieh”) gemacht, das sei sowas wie eine Matura.

VR: “Sind Ihnen die Phasen der Zellteilung beim Menschen bekannt?”

S blickt fragend (nehme ich an, die ich ihn nur von hinten sehe).

VR: “Das ist eine Maturafrage! Was sind die Phasen der Zellteilung beim Menschen?”

S: “Ich weiss es nicht.”

VR: “Lehrsatz des Pythagoras?”

S: “Sagt mir nix.”

VR: “Die Zahl Pi?”

S: “Ja.”

Bevor der VR überprüfen kann, wie viele Stellen von Pi S korrekt aufzusagen vermag, betreten zwei Polizisten den Saal und marschieren geradewegs zum Zeugenstand.

VR, warnend, zu den Polizisten: “Er ist ned g’impft!”

Während die Polizei S ins Röhrchen blasen lässt, meint der VR: “Jetzt können wer no wettn. Top, die Wette gilt!”

Ein Polizist gibt das Testresultat bekannt: “0,0”.

VR: “WAS??!! Sie haben NICHT gelogen??!!” Zur Polizei: Er melde sich, “wenn i allenfalls a Verhaftung brauch”. Schickt den Gerichtsdiener Nr. 1 los, er solle S ein Glas Wasser bringen.

B1: Wenn es uns schon auffällt, dass Sie sehr “verwaschen sprechen”, was für einen Eindruck müssen Sie dann auf Herrn Model gemacht haben??!!

VR: “Darlehen. Was wissen’s davon?”

S: “Darlehen?”

VR: “Ja. Hat wer wem ein Darlehen gegeben?”

S: “Ich weiss bezüglich Darlehen überhaupt nix.”

VR: “Dass der Herr Model dem Herrn Willibald privat ein Darlehen gegeben hat?”

S: “Nein.”

B2: Und dass Herr Model den ICCJV finanziell unterstützt hat?

S: “Ich weiss nix davon.”

B2: “Und woher hat der ICCJV Geld gehabt?”

S: “Da hat jeder was gehabt.”

B2: Gespendet?

S: “Da hat einfach jeder gesagt: ‘Das zahl i’.”

B1: Was war die Funktion von Herrn Model im ICCJV?

S: “Peace officer”.

B1: Ob das übersetzt “Friedensrichter” heisse?

S: “Ja.”

[Eigentlich war Models Pappnasentitel “Justice of the Peace”. Nicht mal ihr eigenes Deppenenglisch können die richtig wiedergeben.]

VR: “Sie waren ‘General Director’ im Verwaltungsbereich des ICCJV?”

S: “Ja.”

VR: “Sie haben gesagt, Sie hätten allenfalls was verdient dabei.”

S: “Ja.”

VR: “Hat der Herr Willibald mal was gesagt?”

S: “Es war in den Raum gestellt, dass man da mal was verdienen kann.”

[An dieser Stelle ist es mir doch mal passiert, dass ich mit Aufschreiben nicht nachgekommen bin. Es fehlen wohl ein, zwei den Zusammenhang herstellende Sätze, in denen S wieder erwähnt hat, dass man “Gerichtshof” hat spielen wollen.]

B1: Aber es gibt ja schon Juristen!

S: Zählt internationale Gerichte auf, die er kennt oder zu kennen glaubt, meint dann aber, z.B. in Afrika gebe es keine Gerichte, die die Menschenrechte durchsetzen würden. Bezüglich des Pappnasengerichts behauptet er: “Es war gedacht, dass es in Ländern funktioniert, wo die Exekutive nicht funktioniert”.

B1: “Aber dann haben Sie in Österreich Haftbefehle ausgestellt.”

S: Ausgefüllt und unterschrieben habe nicht ich.

B1: “Was hat das mit Afrika zu tun?”

S: “Das war nach Hollenbach”.

B1: “Wie verblendet sind Sie, dass Sie ein Franchise-Gericht bilden wollen und nach Afrika verkaufen wollen?”

VR: [mit angemessener Verachtung in der Aussprache der englischen Bezeichnungen:] “Was befähigt Sie dazu, ‘General Director’ des ‘International Common Law Court of Justice Vienna’ zu sein? Your English is fucking bad!”

Da dies natürlich eine rein rhetorische Frage war, fragt der VR weiter: “Was war in der Dornbachstrasse 84 in Wien?”

S: Das war eine Postadresse, wo wir “Post gekriegt hätten”.

B1: “Sind Sie noch Mitglied beim ICCJV?”

S: “Nein.”

[Lustig, vorhin in der “Mittagspause” klang das irgendwie noch anders.]

VR: “Seit wann sind Sie draussen?”

S: “Seit der U-Haft definitiv”. Er habe auch vorher schon den Gedanken gehabt, auszusteigen.

B1: “Wann haben Sie Herrn Model letztmals gesehen?”
S: So 2017, 18?

VR: Wie oft haben Sie ihn getroffen?
S: “Ich glaube zweimal, nicht öfter.”

VR: “Wissen Sie, von wann bis wann er den Modelhof zur Verfügung gestellt hat?”
S: Ich glaube 2016-17, bin aber nicht sicher.

VR: “Jetzt geht’s um a Kaffeeküche.” Liest aus dem Beschluss vom 07.10.17 über die Übereignung der Tee- bzw. meinetwegen Kaffeeküche vor, den S unterschrieben hat. Die Teeküche habe einen Gesamtwert von 14700 Euro, steht darin. Der VR fragt nach dem Hintergrund des Dokuments.

S: Nuschelt etwas von “das wurde so anpasst”.

VR: Zitiert: “… erfolgt ohne eine Gegenrechnung” und fragt: “Hat es eine Spesenrechnung gegeben?”

S: “Eventuell pro forma”.

VR: “Da steht noch, dass der Herr Willibald 10100 Euro kriegt.”

S: “OK…?”

VR: “Sie haben das geschrieben!”

S: Landschützer hat das geschrieben.

VR: Das war die Abrechnung sozusagen. Hat der Herr Willibald das geschrieben und Sie haben unterschrieben?

S: Ja.

VR: Wissen Sie davon, dass der Herr Model dem Herrn Landschützer Gold gegeben hat?

S: Nein.

B1: Können Sie sich ans letzte Treffen erinnern?

S: Nein.

B1: Herr Model hat ausgesagt, dass Sie und Landschützer immer zu zweit aufgetreten seien. Wenn ich mich richtig erinnere, waren Sie beide bei einer Hüttenbesichtigung mit ihm.

V schreitet ein: Das hat er nicht gesagt!

VR: Erzählt dem S kurz, um was für eine Hütte es geht.

S: Ich war nicht dabei.

V doppelt noch einmal nach, B1 habe sich falsch erinnert, worauf B1 ziemlich grantig reagiert und ihn anherrscht, sie dürfe hier Fragen stellen. Wieder einmal gibt es dicke Luft im Schwurgerichtssaal. Währenddessen ist mir bewusst, dass V Recht hat: Model hat nicht gesagt, S sei bei der Hüttenbesichtigung dabei gewesen.

VR, zu S: Sagt Ihnen Sax [die Ortschaft, wo die Hütte steht] was?

S: Nein.

VR: “Wissen Sie, ob der Herr Willibald für den Herrn Model was tischlern hätt sollen?”

S: Nein.

VR: Herr Model sagt: Die zwei waren immer zusammen, wie Zwillinge.

B1: “Haben Sie sich von Herrn Landschützer auch distanziert?”
S: Ja.

VR: “Sie haben mal firmiert als ‘Marcus adF Steiner’.”

[Typisches Erkennungsmerkmal vor allem der südlichen, stärker aus dem angelsächsischen Raum beeinflussten Deppen: adF = “aus der Familie”.]

S: “Ja, das war dumm.”

VR: “Wer ist auf die Idee mit den ‘Fingerprints’ gekommen?”
S: Willibald Landschützer.

VR: Sie haben über das “Sheriff”-Wesen geschrieben, dass die “Sheriffs” berechtigt seien, geladene Waffen zu tragen. Zitiert aus dem entsprechenden Pappnasendokument, in dem die Aufgaben der “Sheriffs” beschrieben sind: “…Täter festzuhalten oder zu verhaften”, “keinem … Gericht unterstellt” usw.

S: Geschrieben hat das Landschützer, ich habe nur unterschrieben. Ich habe nie eine Waffe besessen, besitze auch jetzt keine.

B2: Hat Herr Model gewusst von der “Causa Hollenbach”?

S: “Mag scho sein, dass mer’s ihm amol erzählt haben.”

B1: Herr Model hat gesagt, Sie hätten sich “schützend vor eine Frau gestellt”, auf diese Art hätten Sie es erzählt.

[B1 bezieht sich hier auf Models Äusserung in diesem Interview.]

S: Gibt keine klare Antwort.

B1: “Haben Sie es so erzählt: ‘Wir sind super’, oder dass Sie einen Haftbefehl übergeben haben?”

S: “Wir haben das einfach 1:1 erzählt.”

VR: “Wurde also darüber gesprochen, dass man jetzt vorsichtiger sein muss?”

S: “Kann schon sein, dass es ein absoluter Fehler war.”

VR: “Haben Sie gewusst, dass Herr Model selber schon ‘Avalon’ hatte und so weiter?”
S: Ich habe mal davon gelesen. Mit uns hat Model darüber nicht gesprochen.

VR: Hat Herr Landschützer gesagt: Model ist einer, der Geld hat? Und als Geldgeber fungieren könnte?

S: Nein.

VR: Wissen Sie von einer Überweisung nach Zypern usw.?

S: Nein.

VR: Was war denn Ihre Arbeit als “General Director”?

S: Landschützer hat Finanzielles und “Sheriff-Sachen” gemacht, “und i hab g’schaut, dass einfach a Organisation funktionieren tut”.

VR: Erwähnt das “Handbuch des ICCJV”, da seien alle Mitglieder drin.

S: Ja.

VR: Wer hatte die Idee, die Namen klein zu schreiben?

S: Willibald Landschützer.

VR: Dann haben Sie auch das “adF” nicht mehr verwendet.

S: Ja.

VR: “Und sowas wird nie wieder vorkommen?”
S: Nein.

Nun kommt die Staatsanwältin (StA) mit Fragen dran.

StA: Es gibt im Akt Mails, z.B. zu SWIFT-Bestätigung und Transaktionen.

S: Ich weiss nichts davon.

VR: Zeigt die betreffende Mail, diese sei “sehr lang”.

S: “Ich habe schon dem BVT gesagt, dass… – das war nicht meine Aufgabe, das war seine Sache.” Er habe die Mail nicht gelesen.

B1: “Woher wissen Sie, ob Sie zuständig sind, bevor Sie ein Mail öffnen und lesen?”

S: “Ich habe keine Zeit gehabt, Mails zu lesen.”

B1: “Sie waren arbeitslos!”

S: “Ich habe für mich schauen müssen”.

B1: “Wie können Sie die Verwaltung organisieren, wenn Sie die Mails nicht lesen?”
VR: Zitiert eine Mail an S vom 01.10.18, wo von dem blockierten Geld die Rede ist.

S: “Ich weiss von nix.”

StA: Es gibt auch eine Mail vom 04.10.16: Herr Model schreibt an Sie und Landschützer, dass er jetzt in der Lage ist, die SWIFT-Bestätigung zu senden. Haben Sie das auch nicht gelesen?
S: Nein.

StA: Waren Sie bei den “High Council”-Treffen 2018 dabei?

S: Nein.

StA: “Es gibt Audio-Aufnahmen. Jetzt wird’s dann kritisch!”
VR: “Alexander Hermann kennen’s a, oder?” Zitiert: “Wo ist der Marcus? Der hat die ganze Zeit von Model seinem Gold gesprochen”. Das Zitat geht noch länger weiter, und dann: “…Deshalb hat der Marcus und i ihm [gemeint ist der zypriotische Banker] jetzt diese internationale Anzeige angedroht durch den ICCJV”.

StA: “Die Rede ist dort auch von den 5kg Gold”.

S: “I kenn ned amol den Schriftsatz”.

VR: Das ist eine Aufnahme, “da sand’s a bissl abg’hört worden!” Sie sind observiert worden, Sie waren in Leibniz.

S: “Ich war in Leibniz, kein Thema!” Nuschelt dann etwas, es klang wie “ich war nicht im Zimmer”; vom Gold wisse er nix, “ich kenne nicht einmal den Finanzbericht”.

StA: Es gibt eine Mail von Landschützer an Steiner, weitergeleitet, da geht es um den Kauf von Goldmünzen.

S: Ausser dass Landschützer Gold ein- und verkauft, weiss ich von nichts. Das mit dem Gold oder Silber hat er nicht erwähnt.

StA: Warum hat Herr Model den Modelhof nicht mehr zur Verfügung gestellt?
S: Das mit der Wegweisung stimmt, den Grund weiss ich nicht.

StA: “Hatten Sie das Gefühl, dass Herr Model sich vom ICCJV endgültig abgewandt hat?”

S: “Wahrscheinlich, ja.”

V: “Ihre Wahrnehmung war, dass Herr Model mit der Gruppierung nix mehr zu tun haben wollte?”
S: “Ja.”

VR: “Kann man das zeitlich einordnen?”
S: “Die Gründe weiss ich nicht, Ende 2017 nehme ich an”.

VR: “Woher wissen’s das?”

S: “Weil ich bei einem ‘Abbau’ dabei war, wo es geheissen hat, wir müssen alles mitnehmen und gehen.” Mit “Abbau” meine er den Abbau einer Veranstaltung.

VR: “Wenn ich Untersuchungsrichter wäre, würd i Sie 10 Tog so einvernehmen! Herr Steiner, für die Zukunft: Kontaktieren Sie Ihren Verteidiger bezüglich Wien”.

[Der VR meint das dortige Strafverfahren. Hmm, ob es bald wieder einen ICCJV-Prozess zu beobachten gibt? O:)]

Der VR entlässt den Zeugen mit dem Hinweis auf die Zeugengebühren sowie darauf, dass Allergien gegen Pollen, Hausstaubmilben, Katzenhaare etc. kein Befreiungsgrund von der Impfpflicht seien (weil S zu Beginn angegeben hatte, dass er sich deswegen nicht impfen lassen habe).

VR: “Und i will Sie nie wiedersehen! Schicken’s mer den Herrn Willibald rein.”




Strafsache Dr. Model, Teil 7: Messingbarren statt Goldbarren

Häuschen in der Ortschaft Sax – wahrscheinlich nicht das im Prozess erwähnte. (Google Street View)

Fest entschlossen, meinen gesamten Papyrusvorrat zu holen, eile ich aus dem Gerichtssaal und halte doch bereits im Vorraum inne: Denn da, gleich rechts der Tür, sitzt die ausgesperrte Tochter von Daniel Model (T), den Kopf in die Hände gestützt.

Spontan tut sie mir ein bisschen leid, hat sie doch jetzt schon stundenlang hier warten müssen, und noch ist kein Ende in Sicht.

Als sie mich sieht, spricht sie mich auf Hochdeutsch an: “Und, wie schlagen sie sich?” Klar – für sie liegt es nicht nahe, zu vermuten, dass ich aus der Schweiz komme.

Ich weiss nicht mehr genau, was ich geantwortet habe, nur, dass ich ebenfalls Hochdeutsch gesprochen habe. Und ich erinnere mich, ihr nicht gesagt zu haben: “Ihr Vater ist total am A b k a c k e n”, obwohl das genau mein Eindruck war.

T fragt mich dann, ob es noch keine Pause gebe. Den Vorraum verlassend, sage ich ihr, dass jetzt gerade Pause ist, und eile aus dem Gerichtsgebäude hinaus in die Dämmerung.

Ob ich um diese Zeit überhaupt wieder hereingelassen werde, wenn ich mit meinem Papyrus zurückkomme?

Es gibt nur eine Möglichkeit, das herauszufinden. Sportlich, wie ich sonst eigentlich gar nicht natürlich immer bin, laufe ich zu meiner Unterkunft, die glücklicherweise nicht allzu weit vom Gerichtsgebäude entfernt ist, raffe alles an Papyrus zusammen, was ich zusammenraffen kann, und kehre in Windeseile zum Landesgericht für Strafsachen zurück.

Glück gehabt – ich werde noch reingelassen. An der Eingangskontrolle hat jetzt ein Polizeibeamter Dienst, der ein wenig über mein Covid-Zertifikat rätselt. Das sei ein Zertifikat aus der Schweiz, sage ich entschuldigend. Ein Zertifikat aus der Schweiz habe er noch nie gesehen, meint der Polizist, und zeigt mir auf seinem Handy sein eigenes Zertifikat (bzw. seinen grünen Pass, heisst das glaube ich in der EU), weil er findet, die österreichische App sei gegenüber ihrem Schweizer Pendant technisch weiterentwickelt. Da könne man Kategorien wie “Nachtgastronomie” anklicken und sehen, bis zu welchem Datum das Zertifikat in dieser Kategorie gilt. Ich lasse mich auf die Plauderei ein, zumal ich es ins Gebäude zurückgeschafft habe und die Pause eh wieder länger dauern wird als angekündigt, und erzähle dem Polizisten, dass diese Kategorien in der Schweiz gar nicht unterschieden werden: Vielmehr gilt überall dasselbe Datum.

Gerade als ich mit dem freundlichen Beamten über die laschen Coronamassnahmen in der Schweiz plaudere, kommt T durch die innere Tür zur Schleuse, um das Gebäude zu verlassen. Ob sie einen Blick auf mein Covid-Zertifikat erhascht oder einen Gesprächsfetzen aufgeschnappt hat, der mich als Schweizerin entlarvt?

Falls sie mich morgen auf Schweizerdeutsch anspricht, weiss ich, warum.

Kurz darauf sitze ich wieder im Gerichtssaal. Ausser mir gibt es nur einen weiteren “Zuseher”, den ich spätestens nach der Mittagspause zum ersten Mal bemerkt habe. Er sitzt ganz aussen in der hintersten Reihe und mir ist aufgefallen, dass er zeitweise einen Laptop offen hatte.

Während sich die “zehnminütige” Pause immer noch merklich hinzieht und Daniel Model (M) vorne mit seinem Verteidiger spricht, schweift mein Blick zur Fensterfront des Saales, und ich denke mir: Wo ist eigentlich unser neuer @Fassadenreiniger, wenn man ihn braucht? An den Wänden zwischen den Fenstern sind deutliche schwarze Spuren von den Vorhängen zu sehen. Zwar ist es nicht die Aussenfassade, aber der Wand hier drin im Saal würde eine porentiefe Reinigung definitiv gut tun.

Es ist nach 16:40, als es weitergeht.

Der Vorsitzende Richter (VR) zitiert als erstes noch einmal den Satz aus dem ‘Wiener Statut’, den er dem Angeklagten kurz vor der Pause schon vorgehalten hat: “Der Zweck und die Funktion des ICCJV verbietet jede andere Gerichtsbarkeit”.

Was M dazu sage? “Das haben Sie angeblich mitunterschrieben”, und zwar mit Kleinschreibung des Namens und “Fingerprint”.

Statt M zu Wort kommen zu lassen, fragt der VR unvermittelt in die Runde: “Ist jemand vom BVT da?”

Wahrscheinlich nicht, denke ich, denn das ‘Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung’ (BVT) gibt es gar nicht mehr. Die neue Behörde heisst ‘Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst’ (DSN).

Dem “Zuseher” in der hintersten Reihe ist das aber egal, jedenfalls steht er auf und meldet sich mit “Ja”.

VR: “Sie werden heute nicht mehr gebraucht”. [Offensichtlich geht es darum, dass jemand vom Verfassungsschutz als Zeuge aussagen soll, dies aber – anders als geplant – heute nicht mehr stattfinden wird.]

Verfassungsschützer: Ja, aber er habe den Auftrag, hier zuzuhören. Morgen könne ein anderer Kollege kommen wegen der Aussage. Ob er hier bleiben könne?

VR: Ja.

[Na, der hat ja Glück – abkommandiert zum Anschauen einer höchst unterhaltsamen Gerichtsverhandlung. So möchte ich auch mal Geld verdienen.]

Der VR kommt nun auf das Zitat aus dem ‘Wiener Statut’ zurück, wonach die Pappnasen jede andere Gerichtsbarkeit verbieten wollten, und verlangt von M eine Erklärung, warum er so etwas unterschrieben hat.

M: Das Durchlesen der ICCJV-Dokumente “hat bei mir schon zu einem roten Kopf geführt”. Ich habe versucht, herauszufinden, wie es dazu kommen kann, dass ich so einen Blödsinn unterschreibe. Es gibt mehrere Erklärungen, die aber nicht entschuldigen, dass ich blöd gehandelt habe.

Eine dieser Erklärungen versucht M zu bringen: Landschützer und Steiner hätten ihn sehen wollen, als er nur 30 Minuten Mittagspause gehabt habe. Dort seien sie mit zwei Beschlüssen vorbeigekommen und hätten ihn diese unterschreiben lassen.

Dazu M: Das ist ein Versäumnis meinerseits, ich will das nicht entschuldigen, ich habe die Beschlüsse nicht durchgelesen. Es handle sich um eine “déformation professionelle”, er mache das auch in seinem Unternehmen so. Dort sei es nicht so tragisch, da er nur die Unterschrift zu zweien habe, nicht die Einzelunterschrift. Ihm sei noch nie etwas um die Ohren geflogen, aber hier habe es nicht geklappt. Dafür müsse er die Verantwortung übernehmen.

VR: Wie ist das mit dem Herrn Landschützer weitergegangen? Wie ist es zu der Sache mit dem Geld bzw. Gold gekommen?

M: In einem Gespräch mit ihm habe Landschützer seine “prekäre finanzielle Situation” erwähnt und zugleich auf eine Anlagemöglichkeit mit guter Rendite hingewiesen.

VR: “Also der Österreicher als Tischler tut Sie als Geschäftsmann aus der Schweiz anlageberaten”.

[Von allen Formulierungen, die der VR dafür hätte wählen können, ist das aus Schweizer Sicht wohl die schmerzhafteste.]

M: Nicht Landschützer mich, sondern die Bank in Zypern sollte es machen. Die Frage, warum eine Bank in Zypern, sei durchaus aufgekommen. Landschützer habe gesagt: Er sei Blauhelm gewesen und kenne den Banker von einem Einsatz auf Zypern.

VR: Wann war das?

M: 2016.

VR: Da war der Herr Landschützer in der Schweiz bei Ihnen?

M: Ja.

VR: Was macht der Herr Landschützer beruflich? Was wissen Sie von ihm?

M: Er ist Schreiner.

[Da das Wort “Tischler” in der Schweiz nicht geläufig ist, heisst ein Tischler hier auch “Schreiner”.]

M weiter: Landschützers Tätigkeit im ICCJV war gratis. Die für die Bank vorgesehene Geldsumme ergab sich aus dem für die Anlage notwendigen Minimalbetrag von 150000 Euro.

VR: “I bin in dem Haus seit 1987. Warum erinnert mi das an diverse Wirtschaftsg’schichtn?” Mindesteinlage sei da ein typisches Stichwort. Einen Ertrag gebe es bei einem Investment doch erst Monate, wenn nicht Jahre später. Entweder brauche Landschützer das Geld sofort, dann könne man es ihm ja gleich geben, oder es handle sich um ein längerfristiges Investment.

“Vier oder fünf Jahre später ham’wer dann was Schriftliches”, bemerkt der VR zur Beleglage für dieses angebliche private Darlehen. “I muass schon wieder in mein Büro gehen und lochn”. Er sei auch ehrenamtlich tätig bei der Vinzenzgemeinschaft, er spende sogar “richtig viel Geld”. Zu M: “Und Sie sand jetzt G’schäftsmann”. Ob es sich bei dieser ‘karitativen’ Geldverschiebung an Landschützer nur um einen Ausnahmefall gehandelt habe?

M: Er habe auch anderen ICCJV-Deppen “kleinere Beträge” gegeben, z.B. dem Ullrich Zimmermann vier- bis fünftausend Euro für eine Autoreparatur.

VR: Im Schrieb von Landschützer [den Landschützer dem M 2020 ausgestellt hat, um das Darlehen zu belegen] steht nicht mal drin, wann die Übergabe des Goldes stattgefunden hat.

M: Zur Erklärung, warum es eine “Verschriftlichung” des Darlehens erst so viel später gegeben habe: Landschützer sei Handwerker, er habe die Teeküche im Modelhof installiert, hervorragende Arbeit. Für das Darlehen habe es einen “Plan B” gegeben: Sollte das Darlehen nicht rückzahlbar sein, müsste bzw. dürfte Landschützer die Schuld mit seinen handwerklichen Fertigkeiten tilgen.

VR: Fragt nach den Zinsen des Darlehens.

M: Die Zinsen “waren, was er aus der Anlage erwartete”. Das habe aber nichts mit dem Darlehen zu tun; dieses sei zinslos und unbefristet.

VR: Wann hätten Sie denn gewusst, dass er nicht zahlen kann?

M: Das ist schwer zu bestimmen, aber es hätte sich relativ bald gezeigt, ob das Investment nicht funktioniert. Landschützer habe später die Bank verdächtigt, es sei deren “Geschäftsmodell”, dass eingehende Gelder wegen Geldwäschereiverdachts gesperrt würden.

[Es ist 17:05 und in meinen Notizen steht an diesem Punkt: “Ich lasse ein wenig nach”.

Nachdem ich nun stundenlang intensiv mitgeschrieben und aus der Befürchtung heraus, zu spät zur Nachmittagsverhandlung zu kommen, in der Mittagspause gar nichts gegessen habe, fange ich tatsächlich an, gelegentliche kurze Aufmerksamkeits-Aussetzer bei mir festzustellen.

Falls im Folgenden irgendein Übergang zusammenhangslos erscheint oder mir irgendwas entgangen ist, wird es daran liegen.

Obwohl ich schon länger nichts gegessen habe und langsam nachlasse, bin ich fest entschlossen, wenn nötig bis zum nächsten Morgen hier mitzuschreiben.]

Die Vereinbarung zwischen M und Landschützer bezüglich des Darlehens, um die es gerade geht, ist auf Geschäftspapier von Landschützer geschrieben, von ihm verfasst und stammt vom 07.02.2020.

VR: Stammt die Wortwahl in diesem Dokument von Herrn Landschützer?

M: Ja.

VR: Warum gibt es dieses Papier?

M: Ende 2019 habe er Landschützer wegen einer Tischlerarbeit angefragt, weil er erwogen habe, ein kleines Holzhäuschen in den Bergen zu erwerben.

VR: “Und da hätten’s a Küche braucht”.

M: Sogar mehr als das. Das Häuschen sei in einem schlechten Zustand, es sei in Schieflage. Landschützer habe ihn in Liechtenstein besucht Ende 2019, man habe zusammen das Objekt besichtigt, welches sich in der Ortschaft Sax 30 Minuten von Ms Wohnort entfernt befinde.

VR: Ist er da mit Ihnen mitgefahren? Im Auto?

M: Ich weiss nicht, ob im eigenen Auto.

VR: “Wenn der Herr Landschützer mir etwas erzählt, was eine Lüge ist, dann geht er nicht mehr aus dem Verhandlungssaal hinaus!” Er sei bekannt dafür, dass er immer wieder Zeugen einsperren lasse. Er habe es in seinen Prozessen schon erlebt, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit Anträgen nachgekommen sei und die Polizei nicht mit Verhaftungen.

M: Landschützer ist mitgefahren in meinem Auto, auf dem Beifahrersitz.

VR: Was hat er dabeigehabt? Eine Wasserwaage? “I bin Hobbytischler, wissen’s”.

M: Ich weiss es nicht. Das Haus war in Schieflage, der Innenausbau in einem schlechten Zustand. Es hätte neu gestaltet werden müssen, und den Konjunktiv verwende er, weil Landschützer abgelehnt habe.

Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Wer hätte das Material gezahlt?

M: Zu diesen Details sind wir noch nicht vorgedrungen. Der Zweck der Übung war, dass Landschützer seine Darlehensschuld zumindest reduzieren kann.

B: Warum hat er den Auftrag abgelehnt?

M: Weil das eher eine Baumeisterarbeit sei. Landschützer fürchtete einen zusätzlichen Schaden am Häuschen. Er habe sich bei der Ablehnung schlecht gefühlt. “Herr Landschützer hat mir Messingbarren gegeben”. Ein grosser Messingbarren bedeute zwei Tagesleistungen inkl. Material, was 2000 Euro entspreche; ein kleiner bedeute eine Tagesleistung bzw. 1000 Euro. Landschützer habe ihm exakt 165 Messingbarren gegeben.

VR: Liest aus einem erklärenden Text Landschützers zu diesen Messingbarren vor: “Projektbarren sind ein Gutschein”, und zwar “auf 8-12 Tagesleistungen”. Macht sich ausgiebig über die unklare Formulierung lustig, “tschuldigung, der steht nicht unter Sachwalterschaft? Tschuldigung, des is a Vollidiot!” Zitiert bissig kommentierend weiter, die Barren seien “nur wöchentlich oder nur jeden 5. Tag” einlösbar.

Alle Richter stellen die Frage, warum M statt dessen nicht einfach den Wert von Landschützers Arbeitsleistung von den Schulden abziehe?

B: “Machen Sie das auch mit den Kartons?”

VR: Zitiert aus dem Text, die Barren sollen 10 Jahre gültig sein. Das stimme auch nicht, dazu gebe es anderslautende Rechtsprechung vom OGH. Zu M: “Für sowas haben Sie Zeit? Haben Sie das durchg’lesn? Das ist a Träumer, wenn Sie mi fragn!” Der Wisch mit diesem Text habe 5 Seiten.

M: Er habe ja den “Vertragswillen der Partei” gekannt. Landschützer habe mit diesen Barren sagen wollen, dass M in Form der Barren noch zusätzlich etwas in der Hand habe.

VR: Zitiert eine die Rechnung betreffende Passage aus demselben Text, “ganz ehrlich, des schreib i in mei Buach.”

M: Landschützer habe eben seine AGB “irgendwie da mit hineinkopiert”. Der VR habe Recht: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

VR: Wie viel von diesen Barren hat der Herr Landschützer Ihnen gegeben?

M: Barren im “Wert” von 165000 Euro.

B: Wenn Sie sagen: “Der Vertragswille war da”, warum unterschreiben Sie dann so etwas?

M: Zur Anerkennung, dass die Barren den Wert einer Tagesleistung haben.

B: Das ist aber ein Fantasiekonstrukt.

M: Es handle sich um einen Versuch, zusätzliche Sicherheit zu geben.

B: Es wirkt so, als ob eine Alternativwährung hätte eingeführt werden sollen. Warum macht man sowas, wozu soll das sein?

M: Für ihn handle es sich um die firmenspezifische Besonderheit eines Handwerkers.

Verteidiger V: Ich verstehe nicht, was das soll. Jedes Geschäft vergibt Gutscheine.

B: Messing hat einen Gegenwert!

M: B habe das falsch verstanden: Der “Wert” sei nicht der Materialwert dieser Barren, sondern die Arbeitsleistung.

V moniert, die Richter und M würden aneinander vorbeireden.

B: Nein! Die Barren gibt es anstelle eines schriftlichen Gutscheins.

VR: Warum gibt es keinen schriftlichen Gutschein auf Papier?

B: Warum gibt es “diesen komischen Barren”?

M: Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich habe dies als zusätzliche Sicherheit interpretiert.

B (in sehr deutlichem Ton): “An ihnen ist kein Richter verloren gegangen!” Vertragsauslegung könne M jedenfalls nie gemacht haben.

B: Landschützer sei nicht nur Tischler, sondern als “Chief Financial Officer” zumindest in Österreich auch für die Finanzen des ICCJV zuständig gewesen.

M: Landschützer hatte mehrere Funktionen im ICCJV, die sich im Laufe der Zeit auch geändert haben.

B: Es gehe darum, ob die 165000 Euro einfach eine Unterstützung an den ICCJV gewesen seien, deshalb müsse das mit den Barren hinterfragt werden.

M: 2019 war Landschützer nicht mehr Mitglied des ICCJV.

B: Die Übergabe des Goldes habe aber 2016 stattgefunden.

M: Zuerst habe man eine Überweisung auf ein privates Konto auf Landschützers Namen versucht. “Ich konnte in guten Treuen davon ausgehen, dass es ein Darlehen an Landschützer selbst war, nicht an den ICCJV”.

B: Würden Sie Ihre Mitarbeiter auch in dieser Weise unterstützen?

VR: “Wenn i einem hilfen wuil, dann geb i ihm die Kohle!”

M: Darlehen an Mitarbeiter gab es im Unternehmen tatsächlich, mittlerweile aber nicht mehr.

B: In welcher Grössenordnung?

VR: Und der Mitarbeiter legt dann das Geld an?

M: In der Schweiz darf man zinslose Darlehen geben. Die Maximalhöhe für Darlehen in der Firma war 50000 oder 100000 Franken.

VR: Zum Darlehen: Wenn Landschützer gestorben wäre vor Ausstellung der “Quittung” 2020, hätte M überhaupt nichts in der Hand gehabt, um den Betrag zurückzubekommen. “Das sollen wir Ihnen glauben, Herr Model, ernsthaft?”

[Hier ein kleiner Aussetzer meinerseits, wahrscheinlich hat M etwas gesagt und ich bin mit Schreiben nicht mitgekommen oder in Gedanken kurz abgeschweift.]

VR: “Wissen’s, was i glaub?” Der ICCJV habe jemanden gehabt, der Geld hat, “dem geben wir ein Amt als Friedensrichter”.

[Mit anderen Worten, die Deppen hätten einen nützlichen Idi0ten gefunden. So ähnlich sehe ich das tatsächlich auch. Mit dem Unterschied, dass meinem Eindruck nach Ms Wahrnehmung des Pappnasenprojekts “ICCJV” tatsächlich zu oberflächlich, naiv und ignorant bzw. M zu beratungsresistent und zu verfolgt vom Denkpech gewesen sein könnte, um wenigstens nach der ersten Einladung der Deppen schnell zu erkennen, dass es sich um eine zutiefst staatsfeindliche und auch zu Gewalt neigende Organisation handelte.]

M: Landschützer habe vom Geld bis heute nichts gehabt.

B: “Woher wissen’s das?”

M: Er gebe zu: “Ich wäre sehr überrascht, wenn diese Mittel hintenherum abgezogen worden wären”. Er habe in Müllheim ein Vorkaufsrecht auf ein Haus in schlechtem Zustand. Er denke daran, dieses Vorkaufsrecht auszuüben und Landschützer dann zu beauftragen.

B: Landschützer habe aber gesagt, er dürfe in der Schweiz nicht arbeiten.

M: Die Genehmigung kann man besorgen oder die Elemente in Österreich vorfertigen und in der Schweiz montieren.

B: Und warum haben Sie das bei der Hütte nicht gemacht? [Meint das vorher erwähnte Holzhäuschen in Sax.]

M: Es handle sich um eine “instabile Situation”. Wenn Landschützer beim Haus in Müllheim wieder eine Ausrede finde, habe er auch langsam Zweifel an seinem Rückzahlungswillen.

B: Was machen Sie dann? Würden Sie den Betrag einklagen oder haben Sie kein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?

M: Er würde sicher einklagen.

B: Die Klage wird abgewiesen werden, da es kein Fälligkeitsdatum gibt!

M: Er habe Landschützer schon in der Vergangenheit dazu gedrängt, sich um die blockierten Gelder zu kümmern.

VR: Was hat der Herr Landschützer dann gesagt?

M: Landschützer habe Angst vor kriminellen Machenschaften.

VR: “Wenn der Herr Landschützer halb so gut tischlert, wie er schreibt… Den mecht i unbedingt kennenlernen!” Zitiert aus einer Mail von Landschützer an M: Es gebe ein “Abkommen mit Interpol”, Interpol solle die Gelder bei der zypriotischen Bank beschlagnahmen. “Schod, dass ka Presse do ist!”

[Die Presse ist nicht da. Aber wenn der wüsste. :)) ]

VR weiter: Denkt laut über eine “amtliche Anregung zur Besachwaltung” des Willibald Landschützer nach. Landschützer schreibe auch von einem “Gespräch mit dem Vizekanzler”, und dass er beim Pappnasengericht damit beschäftigt sei, “das Finanzbuchhaltungssystem zu entwerfen”. Die zitierte Mail an M sein von 2018. Landschützer schreibe darin auch von Entwicklungen im ICCJV in verschiedenen Ländern. “Des schreibt der Ihnen, was denkt si der Herr Dr. Model?” Er (der VR) würde zurückschreiben: “Your English is fucking bad!” “Und der schreibt ernsthaft Ihnen: ‘Der ICCJV ist von der UN als intern höchstes Gericht bestätigt worden’”. Das stehe alles in der Mail vom Februar 2018.

M: Es gebe bis heute Korrespondenz zwischen ihm und Landschützer, aber nur über das Darlehen, nicht über den ICCJV.

VR: Warum nicht über den ICCJV?

M: Weil er im Mai 2017 die Beziehung abgebrochen habe “zu der Institution und den damit zusammenhängenden Themen”.

VR: Warum ignoriert Landschützer das?

M: 2018 war Landschützer “bedroht, ausgeschlossen zu werden.” Landschützer sei sehr in diesem Thema drin, er habe sich mit dem Pappnasengericht identifiziert.

VR: Warum wurde der Herr Landschützer ausgeschlossen?

M: Das wisse er nicht.




Strafsache Dr. Model, Teil 5: Vernehmung des Angeklagten zu seinem “Amt” als “Friedensrichter”

Der Modelhof in Müllheim TG (13. Juli 2017).

Auch Daniel Model (M) ist sichtlich überrascht von dieser Wendung, doch bevor er dies zum Ausdruck bringen kann, geht die Befragung durch den Vorsitzenden Richter (VR) schon weiter.

VR: Ob M seiner Tochter (T) ein Mandat erteilt habe oder man Rechtliches eher zu Hause am Familientisch besprochen habe?

M: Zum fraglichen Zeitpunkt im Herbst 2015 sei T noch Studentin gewesen und habe noch keinen Bachelor gehabt. Abgeschlossen habe sie 2018, danach sich zur Rechtsanwältin weitergebildet.

VR: Seit wann ist sie Rechtsanwältin?

M: Seit 2020.

VR: Hat sie einen Auftrag mit Vollmacht namens des Konzerns?

M: Hat sie aktuell.

VR: War T auch dabei, als Sie mit Ihrer Familie unterwegs waren, statt ICCJV-Sitzungen zu besuchen?

M: Im Engadin war sie nicht dabei, am Firmenfest in Deutschland auch nicht, beim Motorradausflug auch nicht. T war hingegen “an dieser Startsitzung auch dabei”, später dann nicht mehr.

VR: Haben Sie juristische Beratung von T anderweitig angenommen bezüglich ICCJV?

M: Nein.

VR: Die Texte des ICCJV seien ein “juristisches Tohuwabohu”.

[Ich glaube, der VR ist hier noch etwas intensiver über den ICCJV und die sprachlichen und inhaltlichen Mängel seiner Texte hergezogen, was ich den Pappnasen von Herzen gönne. Überhaupt liess der VR keine Gelegenheit aus, seine von mir völlig geteilte Verachtung für dieses Deppenprojekt auszudrücken. Aufgrund der Geschwindigkeit konnte ich (leider) meistens nicht mitschreiben bzw. den berechtigten Spott des Richters nur teilweise festhalten. Zu erwähnen ist auch, dass der Richter das sperrige Kürzel “ICCJV” oft absichtlich falsch zitierte, mit vor Verachtung triefender Stimme, so à la Ieh-Zeh-Jott-Zeh-Jott-Irgendwas… .]

VR weiter: Wann hatten Sie erstmals Kontakt mit dem ICCJV?

M: Das muss Mitte 2015 gewesen sein. Es war aber kein Kontakt zum ICCJV als Organisation, sondern zu Willibald Landschützer.

VR: Woher haben’s den gekannt?
M: Er habe ihn auf einer Veranstaltung Mitte 2015 in der Schweiz kennengelernt, im Appenzellerland.

VR: Das ist nicht gerade klein [meint das Appenzellerland].

M: Das ist sehr klein, das ist der kleinste Kanton.

VR: Wissen Sie’s genauer?

M: Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber es muss dort gewesen sein. Landschützer war Teilnehmer an einer Veranstaltung, nicht in einer “wichtigen Funktion”. In der Pause habe man sich kennengelernt, Landschützer sprach “von dieser Initiative” [meint das Pappnasengericht]. Der Name der Veranstaltung sei ihm nicht mehr bekannt, aber dort habe es Vorträge über Themen wie Permakultur oder Naturheilkunde gegeben.

[Man kennt’s: eine typische Schwurblerveranstaltung. Klingt nach ein bisschen “Lebensberatung” neben ein bisschen Pseudomedizin-Abzocke und ein bisschen grünem Anstrich. Wenn man sich jetzt besieht, wo das Ganze für Herrn Model geendet hat, … also da sag noch einer, Esoterik sei harmlos.]

VR: “Und do spricht Sie der Herr Landschützer jetzt in der Pause an”, man trinkt vielleicht “a Glaserl Sekt”, isst vielleicht “a bissl Schweizer Käse”. Was spricht der Herr Landschützer jetzt an?

M: Er sprach von dieser “ICCJV-Initiative”. Es gab ein Gespräch und das Thema von Landschützers Seite war “sicher der ICCJV”.

VR: War die Avalon-Idee auch Thema?

M: “Das könnte durchaus sein”.

VR: “Können’s des Avalon zwo-sechs a bissl den Geschworenen erklären? Wie müssen wir uns das vorstellen? Was ist Avalon? Bei uns heisst’s Kernöl!”

M: Erzählt von der Rede, die er halten sollte. Für ihn hätten sich “Polaritäten dargestellt”, eine “Vertrauenskultivierung” in Unternehmen, währenddem der Staat Misstrauen kultiviere, z.B. beim Thema Geldwäscherei “oder nicht zuletzt auch dieses Thema heute”.

[Demnach ordnet M die heutige Veranstaltung einfach als Misstrauen seitens des Staates ein. Interessante Sichtweise, aber ob schlau …?]

M weiter: Es brauche immer mehr Kontrolleure, es herrsche eine “Vollkaskomentalität”. Er habe “Stellung bezogen zugunsten der Vertrauenskultur” und “zur Überraschung des Publikums diesen Selbststaat gegründet”. [Ms Erklärung geht weiter in diesem leicht schwurbeligen Stil, ich höre auf mitzuschreiben und notiere mir nur noch, dass M seine “Neigung zu esoterischem Gedankengut” erwähnt. Immerhin, Selbsterkenntnis ist vielleicht der erste Schritt zur Besserung. Ob ihm ebenso klar ist wie mir, dass er seiner “Neigung zu esoterischem Gedankengut” wahrscheinlich die ganze Misere hier verdankt?]

VR: “Fühlen Sie sich vom Schweizer Staat angegriffen als Unternehmer?”

M: Nicht nur primär als Unternehmer, sondern er fühle sich “permanentem Misstrauen ausgesetzt wie jeder Staatsbürger”.

VR: Wer misstraut Ihnen konkret?

M: Zum Beispiel das Steueramt mit seinem “Verdacht auf Steuerhinterziehung”. Auch andere Stellen, die z.B. Revisionsforderungen ans Unternehmen stellen würden.

VR: Die Trennung in wichtig und unwichtig ist nicht so unbedeutend, oder?

M: Ja.

VR: Sie kritisieren also “eine zu intensive Verrechtlichung aller menschlichen Belange”.

M: Nicht die Verrechtlichung als solche, diese sei eine Tatsache, “muss man zur Kenntnis nehmen”. [Erneut verfällt M für eine Weile ins Reden – inhaltlich gibt seine schwurbelige Äusserung wieder zu wenig her, als dass ich es mir antun wollte, sie für die Nachwelt festzuhalten. Statt dessen schaue ich mir Staatsanwältin, Richter und Geschworene an und habe den Eindruck, auch sie machten etwas gelangweilte Gesichter.]

VR: Das heisst, Sie sind grundsätzlich jemand, der einem anderen vertraut?

M: Ja, normalerweise ist das auch gerechtfertigt.

VR: In der Schweiz gibt es auch Verbrechen? “Zürich Platzspitz, haben’s gar ned gehen können vor lauter Suchtgift, ned?”

M: Es gebe auch Fälle von Vertrauensmissbrauch. Das Unternehmen sei von Mitarbeitern bestohlen worden. Gefühlt seien solche Fälle aber eine “einstellige Prozentzahl”.

[Nochmals, an diesem Tag habe ich keine unterschiedlichen Kürzel für die Beisitzerinnen definiert, da ich es nicht gewohnt bin, dass die sich so stark einbringen. Schade, hätte sich heute gelohnt. Beide nenne ich hier B.]

B: Vertrauen Sie dem Staat?

M: Staat ist ein sehr abstrakter Begriff.

VR: Regierung?

M: Wir tragen alle eine Maske, “das wird vom Staat und der Politik stark bewirtschaftet”.

VR: Das heisst?

M: Es gebe ständig neue Regeln, der Staat sei überfordert.

VR: Vertrauen Sie dem Staat, der Regierung, der Demokratie? “Pink Floyd, ‘Do you trust the government’, kennen’s schon?”

M: “Wenn Sie sie Melodie auch noch singen könnten…”

VR: Wiederholt statt dessen die Frage: Vertrauen Sie dem Staat bzw. der Regierung grundsätzlich?

M Grundsätzlich ja, aber …

VR: “Als Individuum, was tut mir der Staat? Goar nix! I kann fast olles tun, was i wuil!”

M: Der Staat nimmt mich nicht als Individuum wahr.

B: Haben Sie Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?

M: [Sagt etwas Unspezifisches]

VR: Ist das Wissen oder blosse Meinung? Wenn 7000 Leute sagen: ‘Ich vertraue der Justiz nicht, weil sie mich verurteilt hat’, dann ist das lediglich eine Meinung.

M: Ich habe keine direkte Erfahrung mit der Justiz, deshalb kann ich mir kein Urteil anmassen, dass das Vertrauen nicht da wäre. Mit Rechtsanwälten habe ich bisher nur wegen Due-Diligence-Prozessen zu tun gehabt, nicht wegen einem Gerichtsfall.

[Der Begriff “Due Diligence”, den er hier selber eingebracht hat, wird später noch mehrfach unsanft auf ihn zurückfallen, wenn es darum geht, warum er nicht gemerkt hat / haben will, was das Pappnasengericht für eine Organisation war.]

M weiter: Wegen der zuvor angesprochenen “Verrechtlichung”: Heute gibt es so viele Rechtsnormen. Es gibt viel Literatur über §246 StGB.

Alle Richter: Uns interessiert nur die oberstgerichtliche Rechtsprechung.

B: Sie glaube schon, dass M als “Friedensrichter” geglaubt habe, er würde etwas besser machen als die Justiz.

M: Im Vertragsrecht gebe es eine Schiedsgerichtsbarkeit.

VR: Das hat der Staat geregelt!

M: In der Schiedsgerichtsbarkeit bestimmen beide Vertragsparteien einen Schlichter, es gibt eine freiwillige Einigung über den Ort, usw.

B: Sie verkennen zwei Dinge: Erstens: Wenn die Schlichtung nicht gelingt, landet man beim ordentlichen Gericht. Zweitens: Da geht es um Zivil- und nicht um Strafrecht.

Sehen Sie einen Unterschied zwischen Unternehmen und Staat?

“Ich mach Sexualstraftaten hier im Haus.” Man stelle sich vor, ein achtjähriges Mädchen sei missbraucht worden, “es braucht den Staat und die Gerichtsbarkeit.” Sehen Sie den Unterschied zwischen Unternehmen und Staat oder sagen Sie dem achtjährigen Mädchen: “Kümmer dich selber”?

M: “Ich bin überrascht, wie das in eine andere Richtung läuft. Ich habe fast das Gefühl, Sie fühlen sich angegriffen, wenn ich die Schiedsgerichtsbarkeit…”

B: Wir stellen Fragen zu Ihrer Rolle als “Friedensrichter”. Ob Sie selber Misstrauen gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben, dass Sie selber “Friedensrichter” wurden.

M: Schiedsgerichte entlasten die ordentliche Gerichtsbarkeit erheblich.

B: Wir wollen das nicht kleinreden.

VR: Und es kann Ihnen egal sein, ob Gerichtsbarkeit was kostet oder nicht.

M: Friedensrichter sei eine Einrichtung, die es wahrscheinlich auch in Österreich gebe, eine gute und lobenswerte Einrichtung, und es sei unerheblich, ob sie vom Staat oder privat “erfunden” worden sei. Er finde daran die Vermittlung zwischen den Parteien gut.

VR: Warum haben Sie nicht einfach eine Variante gefunden, Streitschlichter zu sein, die es gibt?

M: Vielleicht dreht sich die Frage darum, was für ein Verständnis ich vom ICCJV habe.

VR: Bringt das Beispiel eines Jihadisten, der jemandem den Kopf abschneidet, und andere ähnlich krasse Beispiele. Fragt, ob M ernsthaft glaube, als Friedensrichter dann die Frage zu stellen, wie man da jetzt einen Ausgleich schafft? Zeigt eine Kopie des ‘Wiener Statuts’ [eine Art Verfassung des ICCJV] und hebt zu einer regelrechten Tirade an: “Wenn i das lese, krieg i an mittelprächtigen Lachkrampf! Des geht bei mir ned ins Klo!” Drückt seinen Unglauben aus, dass M – “tschuldigung, jetzt sand’s Akademiker” – bei so etwas mitmacht, schliesslich sei M “nicht auf der Nudelsuppe daherg’schwommen”. Ist fassungslos, dass M seinen “Fingerprint” [so werden vom Gericht die szenetypischen roten Daumenabdrücke genannt] für dieses Dokument gegeben habe. “Das machen meine vierjährigen Enkel mit Kartoffelstempeln! Ist Ihnen nix zu bled?”

Dann nimmt der VR einen Beschluss des “High Council” des ICCJV über ein “generelles Drogenverbot”. “I bin seit 31 Jahren im Drogeng’schäft”, meint er und zitiert eine besonders lächerliche Stelle aus dem Beschluss, “Löbingerbühne! Des ist a Faschingsveranstaltung!” Zitiert weiter: “‘Amtshandlung in der Öffentlichkeit’, das ist das Beste, wos i in 42 Jahren meiner Karriere gelesen hab”. Und zu den “Fingerprints”, die auch auf diesem Dokument vorhanden sind: “Also I bin von den Socken! Das versteh i ned, seien’s mer ned bes!” M sei ein Angeklagter, “der sicher ned dumm ist, und dann kommen’s zu sowas dazua?” Wenn ihm jemand so ein Dokument unterbreiten und ihn zum Unterzeichnen mit “Fingerprint” auffordern würde, “dann schreib ich schweizerisch: ‘Grüezi, mein E-Mail besteht nicht mehr für dich’”.

Verteidiger (V): Die Frage sei: Wie kommt es zu diesen Unterschriften?

M: Das Amt des Friedensrichters habe ich nicht nur nicht gesucht, sondern auch nicht ausgeführt.

VR: Zeigt ein weiteres Dokument, “da steht ‘Beschluss der Vollversammlung’”, in welcher Eigenschaft waren Sie dort?

M: Ich habe den Eindruck, das Gericht meint, dass ich überall in Führungsfunktionen bin, weil ich das beim Unternehmen auch bin. Beim ICCJV war ich in erster Linie Gastgeber und habe ein Domizil zur Verfügung gestellt. Es gab eine Idee, “und in diese Idee mus jetzt Ordnung gebracht werden”, deshalb habe er den Pappnasen das Domizil gegeben, sonst wäre es zu keiner “Geburt” gekommen. Dem ICCJV gehe es um Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverbrechen, Völkermord…

[Autsch. Das sagt er so, als halte er es für ein Argument, das ihm Verständnis einbringt …]

VR: (ungehalten) Wie wollen’s bei Kriegsverbrechen schlichten?

M: “Meine Rolle war die des Gastgebers.” Er erinnere sich an Konflikte zwischen ICCJV-Mitgliedern, in die er schlichtend eingegriffen habe, und meint: Es wurde mir “von aussen angetragen: Dann sei doch Friedensrichter”. Er habe nie den “Anspruch” gehabt, Friedensrichter zu sein, auch in Konkurrenz zu bestehenden Friedensrichtern.

[Stichwort “bestehende Friedensrichter”: Ich weiss nicht, wie klar es den Österreichern (insbesondere den Geschworenen) ist, dass es ein Amt dieses Namens in etlichen Kantonen der Schweiz tatsächlich gibt, insbesondere auch in Daniel Models Heimat, dem Kanton Thurgau. Es handelt sich um eine Schlichtungsbehörde für privatrechtliche Streitigkeiten von geringem Streitwert; das Amt des Friedensrichters ist auch Personen ohne juristischen Abschluss zugänglich.

Zur Illustration verlinke ich hier einen Artikel über eine echte thurgauische Friedensrichterin.

Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass Model dieses “niedrige” schweizerische Friedensrichteramt als Hintergrund im Kopf hatte, als die Pappnasen zu ihm kamen und meinten: “Servus Daniel, wie schaut’s aus? Wuilst Friedensrichter werden bei unserem leiwanden Gerichtshof?”

Natürlich ist es trotzdem immer noch dämlich, um nicht zu sagen SAUDÄMLICH und Ausdruck einer verächtlichen Haltung zur Demokratie, sich so ein Amt einfach von einem Pappnasengericht vermeintlich verleihen zu lassen, statt sich für das echte Friedensrichteramt zur Wahl zu stellen. Das will ich gar nicht beschönigen.

Auf das existierende Friedensrichteramt in der Schweiz mache ich deshalb aufmerksam, weil (Spoilerchen:) der Verfassungsschützer im Zeugenstand später von einer Skizze sprach, die in Österreich bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde und der zu entnehmen sei, wer wo sitzt bei einer Pappnasengerichtsverhandlung. Und der “Justice of the Peace” sitzt, wie der Zeuge leicht dramatisch überhöht zum Vorsitzenden Richter sagte, “in der Mitte, da, wo Sie sitzen”.

Sieht also so aus, als sei der “Justice of the Peace” aus Pappnasensicht wirklich was Ultrawichtiges gewesen, ähnlich den Fantasierichtern beim GCCL mit ihren tollen Stempeln.

Es fragt sich nur, ob Model das auch wirklich mitbekommen hat. “Gerichtsverhandlungen” mit ihm als “Justice of the Peace” sind anscheinend nicht überliefert, und ob er so eine Gerichtsskizze mal gesehen hat, ist ebenfalls fraglich. Die Thurgauer Zeitung vom 10.11.2016 zitiert ihn in indirekter Rede so: “Er bekleide lediglich das Amt eines Friedensrichters”. Es hat nicht den Anschein, als hätte er dieses “Amt” damals als besonders hochrangig betrachtet.]

B: In einer der Beilagen des Verteidigers [einer von M am 15.06.17 an Uwe Grampe gesendeten E-Mail, also aus der Zeit nach dem Rauswurf des ICCJV aus dem Modelhof] schreibe M, er würde das Amt als “Friedensrichter” nur “ruhen lassen”.

VR: Zitiert aus einer anderen Mail, deren Absender auch M war: “Ich walte konkret als Friedensrichter”. Beugt sich langsam nach vorne, fixiert den Angeklagten vom Richterpult herab mit einem vielsagenden Blick und sagt in genüsslich-zerfleischendem Ton: “Sie walten konkret als Friedensrichter”.

M: Zur ersten Mail (an Grampe): Uwe Grampe sei der Leiter des ICCJV Schweiz gewesen. Die Funktion “Friedensrichter” sei dem jeweiligen Land zugeordnet gewesen. Es handle sich nicht um eine Führungsfunktion, und er sei auch nicht im “High Council” gewesen.

B: “Was heisst ‘ruhen’?”

M: Wenn ich “Friedensrichter” bin, müssen zwei Parteien da sein, die das Gericht anrufen.

VR: Geben Sie zu, dass Sie die Funktion “Friedensrichter” für den ICCJV hatten?

M: (Schweigt lange.) “Ich kann einfach wiederholen, ich bin nie als Friedensrichter…”

VR: “Waren’s jetzt Friedensrichter oder nicht?”

M: “Noch einmal: Ich hatte keine Funktion im ICCJV, und das haben leitende Mitglieder als störend empfunden.”

B: Waren Sie Friedensrichter oder nicht? Ihr Anwalt hat es auch so geschildert.

M: Nein.

B: Aber warum “ruhen lassen”?

M: “Dann habe ich mich hier zu wenig klar ausgedrückt”. Zur zweiten zitierten E-Mail [an eine Iris XY, den Namen habe ich nicht verstanden und sagt mir nichts] und dem enthaltenen Satz “Ich walte konkret als Friedensrichter” …

VR: “Was haasst das jetzt?”

M: “Friedensrichter” sei eine sehr ehrenvolle Bezeichnung, “und ich funktioniere sehr auf Begriffe”. Er habe an der Bezeichnung Gefallen gefunden.

[An dieser Stelle mal eine Bemerkung zu meinem bisherigen Eindruck von diesem Angeklagten: Offenbar hält er sich für ziemlich intellektuell und seine schwurbeligen Ausführungen für tiefsinnige Philosophie; Widerspruch und Kritik scheint er nicht wirklich gewohnt zu sein. Dass er jetzt mit manchen Äusserungen nicht punkten kann bei den Richtern, sondern sich im Gegenteil immer tiefer reinreitet, merkt er anscheinend tatsächlich nicht, obwohl es sich für den äusseren Betrachter (also beispielsweise mich) überdeutlich ankündigt, dass der Schwurgerichtshof allmählich die Geduld mit ihm verliert.

Von meinem Eindruck her kann ich mir absolut vorstellen, dass er beim Angebot des “Friedensrichteramtes” über seine Eitelkeit gestolpert und der Versuchung erlegen ist, sich im “Glanz” dieses “Amtes” zu sonnen, bzw. von aussen betrachtet, sich in dessen Peinlichkeit zu wälzen.

Ausserdem ist hier die erste meiner fünf komplett vollgeschriebenen Papyrusrollen zu Ende.

Incipit liber II.]

M weiter: Man solle “die soziale Konstellation und den Kontext nicht unberücksichtigt lassen”. An diesem Tag [gemeint ist der Tag, an dem die Mail an Iris XY gesendet wurde] habe es eine Pressemeldung zur Anzeige von Dietmar Mühlböck gegeben, diese sei “rufschädigend” gewesen. Seine Mitarbeiter seien beunruhigt gewesen, das aus der Zeitung über ihren Chef zu erfahren. Er könne das verstehen, “ich war nämlich auch aufgeregt”. Das durch Mühlböck angestrengte Verfahren sei später eingestellt worden.

VR: Da sind Sie nach Liechtenstein gezogen, die Behörden in Liechtenstein haben es dann eingestellt.

[Dass der VR da falsch liegt, weiss sogar ich.]

M: Das sei falsch! Die Behörden in Liechtenstein hätten das Verfahren abgelehnt, Kreuzlingen in der Schweiz habe es dann entgegengenommen.

V: M habe recht. Die Einstellung des Verfahrens sei durch die Staatsanwaltschaft in der Schweiz erfolgt.

M: Ja, zweieinhalb Jahre später.

VR (ungehalten): Sie wollen uns “verklickern”, dass Sie nur Ihre Mitarbeiter beruhigen wollten mit dem Begriff “Friedensrichter”. Was soll “ich walte” anderes heissen?

M (ebenfalls ungehalten): Sie sind spitzfindig und vernachlässigen den sozialen Kontext! Wenn Sie mir das absprechen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht. Der Begriff “Friedensrichter” ist positiv konnotiert, aber Sie werfen mir das jetzt vor.

VR: Zitiert weiter aus der betreffenden Mail: “Wenn Probleme auftauchen, kann ich jederzeit die Beziehung zum ICCJV abbrechen”, und folgert: Es gab also eine Beziehung.

B: Erinnert wieder an den Ausdruck “ruhen lassen” bezogen auf das “Amt” als “Friedensrichter”.

VR: Das war ein halbes Jahr später [in der anderen zitierten Mail].

M: Der ICCJV war “als Institution noch nicht geboren”, er habe noch keine Anerkennung gehabt.

B: Aber wenn man als Richter ernannt ist, dann ist man Richter. Das Amt innezuhaben, sei auch nicht dasselbe, wie es auszuführen.

M: “Ich bewundere Ihre Spitzfindigkeit”. Er bestehe aber auf seiner Sichtweise, dass der “soziale Kontext” wichtig sei.




Strafsache Dr. Model, Teil 4: Pappe, Lateinkenntnisse, verluderte ICCJV-Grammatik, Rausschmiss der Tochter

Rechtzeitig treffe ich wieder im Schwurgerichtssaal ein. Der Angeklagte und seine Verteidiger sind auch wieder da, selbstverständlich nutzen sie die Zeit für Unterredungen. Die Staatsanwältin sitzt an ihrem Pult und tippt eifrig irgendwas in ihren Laptop.

In den Zuschauerrängen bin ich jetzt allein, während am Morgen doch immerhin drei bis vier weitere “Zuseher” erschienen sind. In der Nachmittagsverhandlung tauchen dann doch wieder zwei männliche “Zuseher” auf, von denen später noch die Rede sein wird.

Die 30 Minuten Pause entpuppen sich als fast eine Stunde. Gegen 12:40 erscheinen die Richter wieder, das Aufstehritual wird brav abgehalten (noch!) und die Verhandlung kann weitergehen.

Daniel Model nimmt im Zeugenstand Platz.

Vorsitzender Richter (VR): “Sie wissen, worum’s geht, hab ich schon gefragt. Jetzt sind Sie am Wort. Was sagen’s zur Anklage, schuldig, nicht schuldig?”

Daniel Model (M): “Nicht schuldig”.

VR: Fragt, ob die ihm vorliegenden Angaben zu Ms persönlichem Werdegang richtig seien.

M: Bejaht.

VR: Wann waren Sie mit dem Studium fertig?

M: 1986, mit dem Lizenziat.

VR: Was dann?

M: Er habe doktoriert von 1986-1991.

VR: Wovon haben Sie in dieser Zeit gelebt?

M: Er habe Unterricht in einer kaufmännischen Schule in Zürich gegeben. Organisationslehre, Finanz- und Rechnungswesen.

VR: Und 1991 haben Sie im Unternehmen begonnen.

M: Ja.

[Einen kurzen Wortwechsel über die Familiensituation klammere ich hier aus.]

VR: Hat Ihre Frau eine Position im Unternehmen?

M: Ja, sie ist Länderchefin Schweiz.

VR: Und welche Funktion haben Sie im Unternehmen?

M: CEO.

VR: Mokiert sich über den englischen Begriff, M solle das “auf Deutsch oder auf Schweizerdeutsch” sagen.

M: Er sei Vorsitzender der Konzernleitung und Präsident des Verwaltungsrates.

VR: Haben Sie mit der operativen Leitung was zu tun?

M: Ja, er habe von morgens bis abends Sitzungen usw.

VR: Das Unternehmen habe Standorte “in sieben Staaten, glaub i, gell?”

M: Produktionsstätten gebe es in fünf Ländern, innerhalb der Schweiz gebe es drei davon mit mehr als 800 Mitarbeitern. Der Hauptsitz sei in Weinfelden TG, das Unternehmen befinde sich zu 100% im Familieneigentum.

VR: Wie würden Sie das ganze Unternehmen bewerten?

M: Das Unternehmen ist nicht verkäuflich.

VR: Für den Fall dass, wie würden Sie das einschätzen?

M: “Auch da muss ich diese schweizerische Untugend walten lassen” [nicht gern über Finanzielles zu sprechen]; er wolle das nicht beantworten.

VR: Ob das Unternehmen eher Wellkarton oder Vollkarton produziere?

M: Eher Wellkarton.

VR: “Weil?”

M: Erklärt es [da war es mir wirklich zu blöd, etwas aufzuschreiben].

VR: Graupappe auch?

M: Heute nicht mehr. Historisch sei Graupappe im Unternehmen produziert worden.

[Was auch immer Graupappe ist. Ich beginne mich zu fragen, in welchem Film ich hier gelandet bin. Dieses Fachsimpeln über Pappe war [i]in natura[/i] noch erheblich länger, als ich es hier wiedergebe.]

VR: Wo haben Sie einen Standort in Österreich?

M: Es gebe einen Standort mit acht Mitarbeitern in Linz, einen Packshop. “Danke für die Gelegenheit, da kurz Werbung zu machen. Wenn Sie umziehen, und sie brauchen zwei …”

VR [unterbricht M]: Adresse in Linz?

M: Nennt die Adresse.

VR: Fragt nach den anderen Standorten in der Schweiz (abgesehen von Weinfelden).

M: Ein Papierwerk in Niedergösgen, ein Standort in Moudon in der französischsprachigen Schweiz.

VR: Gesamtumsatz des Unternehmens?

M: Der werde am Donnerstag publiziert, es seien 1,07 Milliarden Schweizer Franken.

VR: Ich sehe, es gibt Leistungs- und Qualitätsnachweise, “wobei Sie aufpassen müssen, ein paar laufen aus”. Ob 2015 ein wirtschaftlich besonders erfolgreiches Jahr war?

M: Ja, das war ein gutes Jahr.

VR: Der Verteidiger habe gesagt, M sei ein Visionär und Freidenker. “Wie müssen wir uns das vorstellen, Herr Dr. Model?”

M: Spricht punkto Visionär über sein vorausschauendes Investment in den Comecon-Staaten.

VR: “Inhaltlich aufs richtige Pferd gesetzt, oder?”

M: Ja. Der Bedarf an Karton steigt auch wegen der kritischen Haltung zu Plastik.

VR: Sind Sie für Werbesachen zuständig?

M: Ja, ich bin tatsächlich derzeit auch für die Marke zuständig.

VR: Werben und Freigeist, passt das zusammen?

M: Ich habe nicht Marketing studiert. Man muss nicht im Marketing tätig sein, um Freigeist zu sein. Ich bin eher zurückhaltend und habe den Börsengang des Unternehmens erfolgreich verhindert.

VR: Marketing und Werbung ist aber Ihr Kernaufgabenbereich? Kann man das so sagen?

Statt eine Antwort abzuwarten, zitiert der VR folgenden Satz:

“Der Begründer der abendländischen Philosophie hat recht: Kinder sind die grössten Philosophen, alles ist neu und unerwartet, nichts versteht sich von selbst”.

M: “Dieser Satz ist mir relativ unbekannt”, er stamme nicht aus seiner Feder.

VR: Von welchem abendländischen Philosophen ist die Rede? “Das find i bei Ihnen in Ihrer Werbung”.

M: “Interessant.” Das Thema Kinder sei ihm tatsächlich wichtig, er erwähnt eine “Kid’s Charity Gala”, die er wohl mal organisiert hat.

VR: “Haben’s an karitativen Touch, Herr Dr. Model?”

M: Das sei schwierig zu sagen, er habe mit diesem Engagement wieder aufgehört. Er sei auch gespannt, wer der Gründer der abendländischen Philosophie sei. “Heraklit vielleicht?”

VR: “Schüler von Sokrates”.

M: “Platon?”

VR: “Bingo”.

[Darüber liesse sich wohl trefflich streiten.

Wie auch immer, die folgende Passage lässt mein Herz als beamtete und bestallte Sonnenstaatländische Beauftragte für Tote Sprachen höher schlagen!]

VR weiter: Platon sage, man müsse unterscheiden zwischen Meinung und Wissen.

M: “Schliesse mich vollumfänglich an.”

VR: Was die Aufgabe des Staates in dem Zusammenhang sei? “Wenn’s es schon richtig sagen, werden’s a bissl was wissen”. Was Platon denn geschrieben habe?

M: “Politeia”.

VR: “Bingo!” Ob M sich damit beschäftigt habe? “Haben Sie Latein gehabt?”

[Die Gretchenfrage! Obwohl komisch in dem Zusammenhang, denn Platon hat natürlich auf Griechisch geschrieben.]

M: Ja.

VR: “Tacitus übersetzt?”
M: Auch, “aber das waren vielleicht vier Wochenstunden in der Sekundarschule”. Im Gymnasium hätten sich seine schlechten Lateinnoten verbessert. Erwähnt, er leide unter einer beobachteten “Verluderung der Grammatik”.

VR: Hatten Sie auch Griechisch?

M: Nein.

VR: Sonstige Fremdsprachen? Französisch?

M: Nein, das sei eine sterbende Sprache.

[Ich traue hier meinen Notizen kaum, hat er wirklich so etwas Dummes gesagt? Andererseits, es gibt Äusserungen von ihm in den Medien, die sind auch nicht g’scheiter, um es mal mit einem österreichischen Wort zu sagen, und manche davon werden für ihn heute und morgen noch zu einem Problem werden.]

VR: Stichwort “Verluderung der Grammatik”: “Haben’s das amol durchg’lesn vom ICCJV? Zum Beispiel das ‘Wiener Statut’. Haben’s das g’lesn?”

[DANKE für diese geniale Überleitung. Besser hätte ich die Pappnasengrammatik auch nicht charakterisieren können!!!

Zum besseren Verständnis: Das ‘Wiener Statut’ ist so eine Art Verfassung des ICCJV und wie alle Dokumente dieses Deppengerichts in einer unbeholfenen Sprache voller Grammatik- und Sinnfehler verfasst.]

M: “In der Rückschau, als Angeklagter”, müsse er diese Dokumente lesen. Letztmals sei dies vor zwei Wochen geschehen.

VR: Wann bzw. wieviel haben Sie vom ‘Wiener Statut’ gelesen?

M: Er habe gegen Ende 2015 erstmals “mit diesen schriftlichen Dingen zu tun gehabt”.

VR: Haben Sie alles gelesen oder nur Teile?

M: Das ‘Wiener Statut’ habe 97 Seiten, er habe nur die “Präsentation” am Anfang gelesen. Da stehe etwa, um welche Straftaten sich dieser “Gerichtshof” kümmern würde. Er zählt auf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, … Es sei auch um die “zentrale Frage der Anerkennung dieses Gerichts” gegangen, und ihn habe angesprochen, “dass man nur Klagen von Parteien entgegennimmt, mit denen man auch vertraglich in einer Beziehung steht”.

VR: Platon kritisiere den Staat als Form des Totalitarismus, “sehen Sie das auch so?”

[Moooooment, war Platon nicht eher der Entwerfer eines totalitären Philosophenstaates? Den würden Sie heute wahrscheinlich in U-Haft stecken, Herr Richter!]

M: Er würde es anders sagen: “Der Staat ist eine Monopolinstitution und deshalb latent gefährdet”, weil es kein Konkurrenzprinzip gebe.

VR: “Jetzt sand Sie Schweizer”, wo die Beteiligung des Volkes anders sei, “aber immer noch von einer Demokratie auszugehen ist”.

M: “Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit”.

VR: Und die kann auch schlecht sein?

M: Man solle sie nicht “auf einen Sockel stellen”.

VR: “Wissen’s was über die Republik Österreich?”

M: Nein, da sei er “sehr schlecht unterrichtet”.

VR: Hatten Sie die Idee, Staatsideale zu ändern, oder was würden Sie in einem Staat ändern? Sind Sie ein EU-Befürworter oder eher ein Gegner?

M: Eher ein Gegner.

VR: Weil?

M: Begründet es aus wirtschaftlicher Sicht, negativ sieht er die “Einheitswährung”.

VR: Funktioniert es in der Schweiz? Da gebe es ja auch mehrere Kantone [mit einer einheitlichen Währung, scheint er zu meinen].

M: In der Schweiz gebe es einen permanenten Aufwertungsdruck der Währung, wie beim Euro trage diese ebenfalls nicht die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Schweiz müsse ständig Geld drucken, es gebe Negativzinsen.

VR: Es funktioniert also in der EU nicht richtig, aber auch in der Schweiz nicht richtig?

M: … [Da muss er wohl etwas erklärt haben, aber ich war zu langsam beim Mitschreiben oder es war mir zu blöd]

VR: “Jurist sind Sie nicht?”

M: Nein.

VR: Sie haben zwei Töchter, eine ist Rechtsanwältin.

M: Nein, sein Erstgeborener sei ein Sohn.

VR: Auf wen greifen Sie zurück, wenn es Rechtsfragen gibt?

M: Auf meine Tochter.

VR: Haben Sie auch bezüglich ICCJV mit Ihrer Tochter gesprochen?

M: Ja, er habe sogar seine ganze Familie eingeladen, “bei der Initialpräsentation von Protagonisten des ICCJV teilzunehmen, da war sie auch dabei”. Das sei im Herbst 2015 gewesen.

Ganz unvermittelt zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, es ist jetzt 13:20. M nutzt die Pause, um mit seinen beiden Verteidigern zu sprechen. Jedoch betreten die Richter den Saal schon gefühlte 30 Sekunden später wieder.

VR, zur Tochter von Daniel Model (T): “Frau Dr., wir müssen schauen, dass Sie nicht da sind”.

T: “Weil?”

VR: “Weil Sie möglicherweise als Zeugin in Frage kommen”.

Der Verteidiger V fragt nach der Rechtsgrundlage.

VR: Zeugen dürfen bei der Einvernahme des Angeklagten nicht anwesend sein.

Während sich ein kurzer Wortwechsel zwischen V und dem VR entspinnt, legt T langsam ihre Robe ab, breitet sie über die Armlehnen ihres Sitzes, wirft ihrem Vater betrübt ein Handküsschen zu und schreitet dann wortlos mit gesenktem Haupt aus dem Verhandlungssaal. Die Erschütterung ist ihr ins Gesicht geschrieben.




Strafsache Dr. Model, Teil 3: Replik des Verteidigers

Das goldene Tor des Modelhofes.

Die Replik übernimmt der männliche Verteidiger (nachfolgend V), dessen Akzent ihn (wenig überraschend, aber im Gegensatz zur Tochter) als Österreicher ausweist. Er habe erst vor Kurzem erstmals die Gelegenheit erhalten, sich einen persönlichen Eindruck von M zu verschaffen.

Zunächst wendet er sich an die Geschworenen und bittet sie um eine “differenzierte Einordnung der Einbildung des Herrn Model” (sic). Sie würden dann den Sachverhalt differenzierter sehen, “wenn es am Ende des Tages darum geht, schicksalhaft über eine Person zu entscheiden”.

(Spoiler: Am Ende dieses Tages werden die Geschworenen noch gar nichts zu entscheiden haben und am Ende des nächsten Tages auch nicht.)

Der Verteidiger nutzt – als Einziger in diesem Prozess, wie ich rückblickend sagen kann – die Möglichkeit, eine Präsentation zu displayen (ein Verb, das ich übrigens bei früheren Gelegenheiten hier in diesem Saal gelernt habe). Diese erscheint für die Zuseher auf dem Bildschirm über den Richtern.

Als erstes präsentiert V eine Liste der an M gerichteten Vorwürfe:

1. M habe sich im ICCJV “führend betätigt”

2. M habe den ICCJV mit Geldmitteln unterstützt, und

3. M habe den ICCJV auch sonst in erheblicher Weise unterstützt.

Alle diese Tatbestände werden in §246 Abs. 2 StGB aufgezählt.

V: M werde vorgeworfen, “er hätte diverse Unterfertigungen vorgenommen”. Den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV vom 02.10.2015 jedoch “hat es keineswegs gegeben” laut V, denn die Daten auf diesem Dokument seien widersprüchlich. Ferner soll M das sogenannte “Wiener Statut” vom 31.05.2016 unterschrieben haben und verschiedene Beschlüsse.

Dazu V: M habe von diesen Beschlüssen nur jeweils die letzten Seiten gesehen.

Beim Punkt 2 gehe es vor allem um die Übergabe von 5kg Gold an Willibald Landschützer, bei 3 um die Zur-Verfügung-Stellung des Modelhofes.

V möchte nun näher darauf eingehen, was M für eine Persönlichkeit ist. Hier sieht man gleich wieder, dass M wirklich kein echter Reichsdepp ist, denn sonst hätte ihn der Titel der jetzt gedisplayten Folie, “Zur Person des Dr. Daniel Model”, hart getriggert.

Es folgt ein kurzer Lebenslauf: Geboren am 05.07.60 in Winterthur, Schweizer Bürger, Betriebswirt, erfolgreicher Curlingspieler mit EM- und WM-Teilnahmen. Das Familienunternehmen sei 1882 von Ms Urgrossvater gegründet worden, M führe es erfolgreich. 2018 habe er die Anteile seines Bruders am Unternehmen gekauft. Seither gehöre das Unternehmen vollständig ihm und seiner geschiedenen Ehefrau, die zugleich seine jetztige Lebenspartnerin sei, beide hielten je 50%.

M habe seine Vermögenssituation vorhin deswegen nicht offengelegt, weil er, V, ja nun darauf eingehe. Für das Strafmass tue die Vermögenssituation nichts zur Sache. Der Umsatz des Unternehmens habe in etwa die Milliardengrenze erreicht. M sei CEO der Model Holding AG, Verwaltungsratspräsident und auch noch Chairman of the Board of Directors.

Nun geht V auf das Projekt “Avalon” ein. Die StA habe gesagt: “Er hat schon einmal in der Vergangenheit versucht, einen Staat zu gründen”. Das sei nicht richtig. 2006 sei M durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen worden, eine Rede vor Unternehmern zu halten zum vorgegebenen Thema “Staat und Unternehmen”. Im eigenen Unternehmen habe M eine “ganz schlanke Management-Ebene”, die Mitarbeiter seien stark ins Unternehmen eingebunden, da gebe es eine Vertrauenskultur.

Demgegenüber kritisiere M am Staat eine “Kultivierung von Misstrauen” und habe gegenüber dem Staat auch selbst eine zunehmend skeptische Haltung eingenommen, etwa wegen der Verschuldung. V erzählt, sein (Vs) Onkel sei Theologe und Philosoph, mit ihm diskutiere er gern, und ebenso gehe es ihm mit M, dieser sei “ein ganz feiner Denker”.

2006 sei M zum Schluss gekommen, er wolle in einer “Vertrauenskultivierung” leben, “und das ist Avalon”. Das Wort “Avalon” habe bei M den ursprünglich gewählten Begriff “Selbststaat” abgelöst, als seine Tochter – ich frage mich, ob die Anwesende gemeint ist – das Buch “Die Nebel von Avalon” gelesen habe. “Avalon” sei Keltisch für “Apfelgarten”, und Äpfel seien typisch für den Thurgau.

“Avalon” stehe für hehre Ziele, die auf dem Display gelistet sind:

“Freiheit als grosses Menschheitsideal stärken”

“Das Denken stärkt das Individuum und bedarf der Freiheit”

“Ablehnung von Ideologien, da diese das Denken einschränken”

“Debatte auch über Alternativen des Zusammenlebens in Gang bringen”

V reicht den Geschworenen und dem Gericht dazu Kopien eines Artikels aus der Neuen Zürcher Zeitung (den Titel habe ich nicht mitbekommen, vermute aber, dass es sich um diesen Artikel handelt) und liest daraus vor.

Es sei beeindruckend, was am Modelhof “an Kulturaktivität ermöglicht wird”; es gebe “Opernveranstaltungen” etc. V verteilt auch den Ausdruck eines “Rankings” von Wirtschaftsteilnehmern in der Schweiz und bemerkt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, dass darin stehe, M sei “Staatsbürger von Avalon”. M sei allenfalls libertär, aber kein Staatsfeind.

[Anmerkung von Helvetia:

Und wie ich vorhin bereits angedeutet habe, sehe ich das durchaus ähnlich wie der Verteidiger. Mit Ms Äusserungen in der Öffentlichkeit muss man nicht einverstanden sein oder sie für besonders hohe Philosophie halten, aber eines steht fest: Diesen Äusserungen fehlen einige zentrale, konstituierende Elemente reichsdeppischer Geistesverwirrung, beispielsweise (wie schon erwähnt) die Mensch/Person-Thematik, das Fabulieren von alliierten Besatzungsmächten und SHAEF, Weltherrschaft des Vatikans und ähnlichen Mythen, die völlige Negierung der juristischen Kompetenz von Systemjuristen und der Hass auf diese (immerhin hat M seine Tochter nicht verstossen, oder?), aber auch die Deppenphrase “Der Staat/die Polizei/die Behörde XY/etc. ist eine Firma” – M als Ökonom dürfte ohnehin viel zu gut darüber Bescheid wissen, was der Begriff “Firma” bedeutet. Ms Äusserungen lassen eher darauf schliessen, dass er sich einen “Nachtwächterstaat” wünscht, der sich so weit wie nur möglich aus den Angelegenheiten der einzelnen Individuen heraushält. Verweigern tut er den real existierenden Staat letzten Endes aber nicht, und wenn er auch nicht direkt gern Steuern bezahlt, so bezahlt er sie doch – zumindest lägen mir keine anderslautenden Hinweise vor.

Müsste ich an Vs Stelle eine Lanze für M brechen (was kein Problem ist, denn ich habe mehrere Ersatzlanzen), dann würde ich das mit den in Ms Äusserungen fehlenden konstituierenden Elementen des Reichsdeppentums auf jeden Fall dick unterstreichen. Denn die Verteidigung will erreichen, dass die Geschworenen den subjektiven Tatbestand verneinen. Ich habe von der Verhandlung her aber den Eindruck, dass weder V noch die Tochter – wer kann ihnen das verübeln? – noch wahrscheinlich die Geschworenen, ja nicht einmal die Mitglieder des Schwurgerichtshofes – in Sachen Reichsdeppologie allzu spezialisiert oder interessiert sind. Gut möglich, dass ich mit einigem Abstand die Spezialisierteste und Interessierteste im Saal war. Etwas mehr Hintergrund bezüglich der Ausdrucksformen reichsdeppischer Verblendung (und inwiefern sich Ms Einstellung davon unterscheidet) hätte der Verteidigung eventuell geholfen oder könnte noch helfen, zumal der Prozess am 25. Januar Jänner in die Verlängerung geht.]

V: “Sie sehen also: Avalon war nicht der Versuch, in der Vergangenheit 2006 einen Staat zu gründen, irgendeinen Putschversuch zu machen.” “Avalon” habe seinen Sitz in Müllheim. Der Modelhof sei 2012 eröffnet worden, als Gäste seien damals unter anderem die Regierungsräte des Kantons Thurgau eingeladen gewesen.

[Anmerkung von Helvetia:

Und schon wieder muss ich mich der Darstellung des Verteidigers weitgehend anschliessen. Versteht mich nicht falsch: Ich hege keine Sympathien für “Avalon”. Für mich ist “Avalon” die Eitelkeit und Selbstbeweihräucherung eines reichen Schwurblers, die sich im Modelhof materialisiert. Aber wenn “Avalon” eines niemals gewesen ist, dann ein ernsthafter Sezessionsversuch. In der Schweiz nennen wir sowas wie Ms “Avalon” einen Spleen und man erzählt sich, dass erstsemestrigen Jus-Studierenden einer Schweizer Universität in der Staatsrechtsvorlesung schon Bilder des Modelhofes gezeigt wurden, um zu illustrieren, was ein Staat nicht ist.]

Die nächste Folie trägt den Titel “Zum Verständnis des ICCJV”, wozu V bemerkt: “Da müsste eigentlich stehen: Zum Verständnis des Dr. Model”. Die Geschworenen müssten sich ein Bild von M machen, “was war sein Verständnis des ICCJV”.

An einem bestimmten Punkt habe M gesagt: “Nein! Ich will damit nix zu tun haben!”

Für M sei es beim ICCJV um die Fragestellung gegangen, “ob eine zivilgesellschaftliche Initiative ein rein auf Menschenrechten und Völkerrecht gegründetes, internationales Gericht gründen kann”.

Den Modelhof habe er dem ICCJV für die Zeit der Anerkennungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Der ICCJV sollte Verträge mit “völkerrechtlichen Gebietskörperschaften” und mit Unternehmen schliessen, um operativ tätig werden zu können. Für M habe die Konzeption in der Gründung bestanden und die eigentliche “Geburt” des ICCJV “lag durch Schlüsselaufgaben wie Anerkennung noch in der Zukunft”.

“Der Dr. Model ist Schweizer”, in der Schweiz herrsche “eine völlig andere Rechtskultur”. Es gebe Abstimmungen usw. Beim ICCJV habe es sich für M um “work in progress” gehandelt, er habe ihm “keine rechtsstaatliche oder hoheitliche Bedeutung zu keinem Zeitpunkt” beigemessen. V fordert die Geschworenen auf, sich in Ms Situation 2017 hineinzuversetzen.

Entscheidend sei, dass die Einstufung des ICCJV als “staatsfeindliche Verbindung” erst 2021 für M wahrnehmbar gewesen sei; für M sei das “Projekt” aber schon früher beendet gewesen und er habe danach gegenüber den ICCJVlern “einfach abgeblockt”.

Der “Gründungsvertrag” des ICCJV sei am 02.10.2015 gemäss Text in Bern unterzeichnet worden, M habe aber “physisch” nur am Modelhof mit dem ICCJV zu tun gehabt. Den “Gründungsvertrag” habe er nur unterfertigt, nicht erstellt. V stellt die Situation dieser Unterzeichnung so dar, als sei die Unterschrift dem M quasi untergejubelt worden unter vielen zu unterzeichnenden Dokumenten.

[Anmerkung von Helvetia: Dieser Argumentation gegenüber bin ich jetzt eher skeptisch. Auf dem “Gründungsvertrag” hat M mit Kleinschreibung des Namens und rotem Fingerabdruck unterzeichnet; das macht man wohl kaum so, wenn einem etwas untergejubelt wird, es sei denn, man würde gewohnheitsmässig auf Deppenart unterzeichnen. Und in dem Verdacht habe ich M eben gerade nicht.]

Die Aktivitäten des ICCJV in Österreich habe M gar nicht mitbekommen weil er “dafür gar keinen Kopf hat”.

Laut StA gebe es den ICCJV seit dem 19.06.2014. M sei nicht involviert gewesen in die “Causa Hollenbach” und im von der StA erwähnten Zeitungsartikel habe M nicht “bestätigt, dass es Übergriffe gab”.

Dass das letzte Treffen zwischen M und ICCJV im Oktober 2017 stattgefunden habe, sei nicht richtig, es habe gar kein Treffen im Oktober 2017 gegeben. Der von der StA genannte Tatzeitraum 02.10.2015-08.10.2017 sei nicht richtig.

Ab Mitte 2016 habe M ein “Amt als Friedensrichter” innegehabt. Das sei einfach ein “Moderator zwischen zwei Streitparteien” oder “österreichischen Streithanseln”. “Ich kann gar nicht in irgendeiner Funktion beitragen, solange es diese Anerkennung nicht gibt”, meint V, und will damit sagen, dass ja der ICCJV nach Ms Verständnis noch nicht “geboren” worden sei.

“M wurde in dieser Funktion nie tätig”. Auch sei M nie in irgendeiner Funktion als Vertreter des ICCJV aufgetreten und habe keine führende Position innegehabt. Zahlreiche Treffen des Pappnasengerichts hätten ohne M stattgefunden. In der internen Post des ICCJV sei er lediglich als “Liebes Mitglied” angesprochen worden.

Nun kommt V auf das angebliche Darlehen an Willibald Landschützer zu sprechen: M habe Landschützer Mitte 2015 auf einer vom ICCJV unabhängigen Veranstaltung kennengelernt. Für M sei Landschützer einfach ein toller Tischler gewesen. Er habe mit ihm auf einer “Vertrauensbasis” ein privates Darlehen vereinbart, da Landschützer ein Investment mit 10% Verzinsung und Mindesteinlage 150000 Euro gefunden habe. M sei eben ein gutmütiger Mensch. Am 04.10.2016 habe er versucht, 165000 Schweizer Franken auf ein [i]privates[/i] Konto von Landschützer zu überweisen, die Transaktion sei aber gescheitert. Bezüglich des Risikos des geplanten Investments habe M gedacht, Landschützer könne im Falle eines Scheiterns den geschuldeten Betrag mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ausgleichen.

Im November 2016 habe er ihm daher 5kg Gold übergeben. Zweck sei ein Darlehen an eine Privatperson gewesen, nicht die Unterstützung des ICCJV.

M schätze Handwerksarbeit sehr, daher hätte er auch eine Tilgung des Darlehens durch Tischlerarbeit akzeptiert. Landschützer sollte den Innenausbau des Modelhofes fertigstellen. Einen schriftlichen Beleg für das Darlehen gebe es schon aus dem Jahr 2020, nicht erst seit 2021. Das Dokument von 2021 sei lediglich eine Bestätigung, “dass jemand ein Darlehen schuldet”.

V verteilt das Dokument von 2020.

Bei einem ICCJV-Treffen am 25.08.18 habe Landschützer dann angegeben, er habe das Geld in einer Funktion als Vertreter des ICCJV entgegengenommen. Zu dieser Zeit habe er nämlich um seine Position beim Pappnasengericht fürchten müssen und wohl geglaubt, sich durch die Akquisition einer solchen Summe einen Vorteil zu verschaffen. Die anderen Mitglieder seien davon “überrascht” gewesen.

Landschützer habe das Gold für 184’750 Euro verkauft und 150’000 einem Banker zu Tradingzwecken übergeben.

Dass M dem ICCJV “den Modelhof als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt” haben soll, hält V fest: “Aus seiner Sicht ist das unrichtig!” Der Modelhof sei für M ein Ort für Kulturveranstaltungen, da gebe es eine Bühne, das sei “so viel mehr als der Sitz des ICCJV”. Bei der Nutzung durch den ICCJV sei es “um einen einzigen Seminarraum im Modelhof” gegangen, “für 18 Monate zur Verfügung gestellt”.

[Anmerkung von Helvetia:

Nun gut. Und der im Veranstaltungskalender des Modelhofes angekündigte Vortrag von Ullrich Zimmermann über die Geschichte des ICCJV am 09.06.2017, der kurzfristig abgesagt wurde, hätte dann in diesem Seminarraum stattgefunden? Wir werden es nie erfahren.

Übrigens habe ich mich auch schon öfters gefragt, wo eigentlich im Frühjahr 2017 dieses Foto aufgenommen wurde mit dem Logo des ICCJV auf … Pappschachteln. Sieht wie ein Keller aus. Vielleicht gab es da praktischerweise eine Teeküche?]

V weiter: Die Mitglieder des ICCJV hätten nie über selbstständige Zutrittsmöglichkeiten zum Modelhof verfügt.

[Anmerkung von Helvetia: Also musste die Pappnasen jedesmal von Neuem einer reinlassen. Ob dieser Aspekt so vorteilhaft ist für die Verteidigung…]

“Es war Dr. Model ein Anliegen, jedwedes staatsfeindliche Gedankengut fernzuhalten”, steht auf der aktuellen Folie.

M sei regelmässig nicht Teilnehmer der “zahlreichen” ICCJV-Treffen gewesen und habe nichts bestimmt, er sei kein Angehöriger von besonderen Gremien des Deppengerichts gewesen.

Zum Vorwurf der Teilnahme an Treffen des ICCJV sagt V: “An vier der fünf angeführten Treffen war M nachweislich nicht beteiligt”. Drei dieser Treffen hätten gar nicht am Modelhof stattgefunden.

V verteilt den Ausdruck einer E-Mail, in der sich M von einem Deppentreffen, zu dem er eingeladen war, entschuldigt, “ich werde nicht dabei sein können”, statt dessen sei er im Engadin zum Abendessen eingeladen gewesen.

Am 15.05.2017 habe M dem ICCJV das Gastrecht im Modelhof entzogen und sei am Tag eines der vorgeworfenen Treffen im Juni 2016 mit seinem Sohn auf einer Motorradtour gewesen. V verteilt ein Foto, welches dies belegen soll. Am 20.08.2017, dem Tag eines weiteren vorgeworfenen Treffens, sei M an einem Anlass in Deutschland gewesen. Einzig an die Teilnahme an einem Treffen am 10./11.12.2016 könne sich M erinnern.

Im November 2016 [also kurz vor besagtem Treffen] sei es M erstmals aufgefallen, dass etwas nicht stimme. Grund dafür sei die Strafanzeige von Dietmar Mühlböck gewesen. Er habe sich diese dann von den Pappnasen erklären lassen. Im Mai 2017 sei es zur Einvernahme gekommen. M “hat überhaupt nichts gewusst von diesem Vorfall”. Später sei das Verfahren eingestellt worden.

[Anmerkung von Helvetia:

Für unsere weniger gut mit der Geschichte vertraute Leserschaft sei hier kurz erklärt, dass der österreichische Blogger Dietmar Mühlböck M damals wegen Nötigung angezeigt hat, weil er von Mitgliedern des ICCJV bedroht wurde, u.a. mit einem “Haftbefehl”. Mühlböck verdächtigte M nämlich, den ICCJV zu finanzieren und ihm damit überhaupt erst zu ermöglichen, solche Handlungen zu setzen. In der ORF-Doku “Österreich nein danke 2” ist zu sehen, wie Mühlböck beim Modelhof an der Tür klingelt, um sich den Sheriffs zu “stellen”. Als niemand die Tür aufmacht, reist er mitsamt dem Fernsehteam weiter zur Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, um M dort anzuzeigen. Im Sonnenstaatland-Forum wurde damals die Geschichte interessiert mitverfolgt, wobei sich Dietmar Mühlböck auch persönlich zu Wort gemeldet hat. In dieser Sache hat sich die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen übrigens nicht direkt mit Ruhm bekleckert, soweit ich mich erinnere.

Ich hatte mich vor der jetztigen Verhandlung noch gefragt, ob Dietmar Mühlböck eventuell als Zuseher oder gar als Zeuge anwesend sein könnte, und mich darauf gefreut, ihn einmal persönlich kennenzulernen. Er war aber nicht da.]

V weiter: Die Staatsanwaltschaft behaupte: Ende 2017 habe es Divergenzen zwischen M und dem ICCJV gegeben. Nun zitiert er aus einer von M an den ICCJV gerichteten Mail, die (wenn ich es richtig verstanden habe) bereits vom 15.05.2017 stammt: “Der ICCJV muss sich eine neue Adresse besorgen”, “bei mir als Unternehmer ist etwas zu holen”, “auch die Aussichten sind nicht positiv”, das zeigten auch Medienberichte. Auch für die vier im Handelsregister eingetragenen ICCJV-Organisationen IRO, IRC, ISA und IIA habe M in dieser Mail eine Domiziländerung verlangt.

Diese Mail belege Ms Distanzierung vom ICCJV bereits im Mai 2017.

[Anmerkung von Helvetia:

OK, auch eine Distanzierung im Mai 2017 ist immer noch reichlich spät.

Aber in diesem Punkt neige ich stärkstens dazu, der Verteidigung zu glauben.

Mich hat bereits bei der Verlesung der Anklage gewundert, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt der Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt. Dem Sonnenstaatland ergaben sich entsprechende deutliche Anzeichen bereits im Juni und Juli 2017, wie man sowohl im Forum als auch im Wiki seit 2017 nachlesen kann.

Das erste Anzeichen war der für 09.06.2017 geplante und dann plötzlich abgesagte Vortrag von Ullrich Zimmermann (stellvertretender Oberdepp, da Marcus Steiner zu dem Zeitpunkt im Häfn sass) über die “Geschichte des ICCJV”. Dieser Termin verschwand zwischen dem 26.05. und 07.06.2017 aus dem Terminkalender des Modelhofes, wie man hier und hier nachlesen kann.

Nicht viel später (allerspätestens Anfang Juli) entdeckte ich auf der Website des Pappnasengerichts eine neue Adresse:

ICCJV International

Postfach 45

CH-2557 Studen

Am 13.07.2017 unternahm ich daher eine Velotour [für Grosskantonesen und Ösis, das ist eine Radtour], die auch durch Müllheim führte, wobei ich sämtliche Bilder machte, mit denen ich gerade die Blogartikel dieses Prozessberichts illustriere.

Damals wollte ich insbesondere den Briefkasten inspizieren, ob dort immer noch das in der ORF-Doku gezeigte Briefkastenschild “ICCJV International” angebracht war. Vor Ort entdeckte ich zwar das Schild noch, aber es war mit einem provisorischen Namensschild “Dubravec” überklebt, sodass die Aufschrift nicht lesbar war. Daraus zog ich dann den Schluss, dass der ICCJV wohl aus dem Modelhof ausgezogen war, siehe hier.

Das schliesst natürlich nicht aus, dass M trotzdem noch im Oktober an irgendwelchen Treffen des ICCJV teilgenommen haben könnte, aber ob das wahnsinnig plausibel ist… Woran die Staatsanwaltschaft “ihr” Ende des Pappnasengastrechts in Müllheim festmacht, wurde im Laufe der von mir besuchten Verhandlung leider nicht konkret erwähnt.

Deshalb: Punkt für die Verteidigung; und: Es macht mich immer noch WAHNSINNIG, dass ich das Briefkastenschild der Pappnasen nicht mitgenommen habe!!!!!! Was wäre das für eine Trophäe gewesen!]

V weiter: Ab dem Zeitpunkt der Distanzierung, und damit meint er also Mitte Mai 2017, habe es keine Veranstaltungen des ICCJV mehr im Modelhof gegeben. M habe auch sein “Amt” als “Friedensrichter” abgelegt.

V zitiert wieder aus einer Mail von M [leider bin ich nicht sicher, ob es sich um die bereits oben zitierte Mail handelt oder um eine weitere] und meint dazu: “Das ist die schweizerische Formulierung für ‘Lasst’s mich mit eurem Blödsinn bitte in Ruhe’”.

Zur Anzeige von Dietmar Mühlböck legt V das Einvernahmeprotokoll vom Mai 2017 vor. M sei dort erstmals konkret mit dem Fehlverhalten und den Verstössen durch die Pappnasen konfrontiert worden. M kenne Mühlböck nicht einmal. Die Zustellung der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter sei am 15.05.2017 erfolgt [also am Datum der Distanzierungsmail – vorbehaltlich eines Fehlers meinerseits wegen der doch starken Abgekürztheit meiner Notizen].

M sei in die untersuchten Vorgänge “überhaupt nicht involviert” gewesen, es seien “völlig haltlose Vorwürfe jedenfalls gegen M”, sagt V und bittet die Geschworenen: “Seien Sie so fair dem Dr. Model gegenüber”.

Nun geht es um die “Causa Hollenbach” – diesen Begriff verwendeten die Richter, die StA und V für die Ereignisse rund um die versuchte Entführung einer Rechtsanwältin durch ICCJV-Mitglieder und die Fantasiehaftbefehle gegen österreichische Politiker im Jahr 2014. “Ordnen Sie das bitte richtig ein”, sagt V. M sei darauf im von der StA erwähnten Interview angesprochen worden und “sagte, dass er eben gerade nicht über die Art und Weise Bescheid wusste, was dort damals vorgefallen ist”. Bis zur Vernehmung durch die Kantonspolizei Thurgau habe M “keinerlei strafrechtliche Berührungspunkte des ICCJV auch nur für möglich gehalten”.

V verteilt nun eine Mail von M, in der es heisst, M könne die Beziehung zum ICCJV jederzeit abbrechen, wenn es Anzeichen für Probleme gebe.

Versuche von Marcus Steiner (der Oberpappnase) zwischen Juli 2017 und Oktober 2018, M zum Umdenken zu bewegen und den Modelhof zurückzugewinnen, seien erfolglos geblieben. M habe den ICCJV rausgeschmissen und verlangt, dass auch die vier “NGOs” von der Adresse des Modelhofes verschwinden.

Nun kommt V zu der wichtigen Frage: Mit welchem Vorsatz hat M 2016/2017 agiert? Für eine Verurteilung nach §246 StGB müsse M vorsätzlich gehandelt haben, “und da ist die Anklageschrift schon etwas sportlich”. §246 verlange auf der subjektiven Seite bedingten Vorsatz.

Nun kommt V mit einem Gutachten an, das ein Professor Lebisch verfasst habe und worin dieser zum Schluss komme, dass M keine Staatsfeindlichkeit vorgeworfen werden könne (oder ähnlich, da sind meine Notizen etwas unklar).

An dieser Stelle bemerkt V, dass der Vorsitzende Richter mit einer der Beisitzerinnen in ein Gespräch vertieft scheint, und meint: “Ich hab Sie glaub’ich verloren”.

VR: “Ich bin multitasking”.

V verteilt das besagte Gutachten, wobei er ganz subtil andeutet, was er von diesem Verhalten des VR hält.

V: Entscheidend sei die Frage: “Was war der Wissensstand des Dr. Model anno dazumal?” Wieder zitiert er aus dem Interview.

Ms Intention bei der ganzen Geschichte sei die Unterstützung einer “zivilgesellschaftlichen Initiative” gewesen [welch edler Ausdruck für das Pappnasengericht].

Sofort nach Kenntnis des “Fehlverhaltens österreichischer Mitglieder” und der Verurteilung des Marcus Steiner 2017 habe sich M vom ICCJV distanziert.

Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der Beantragung eines Freispruchs. “Er wird sich nicht schuldig bekennen”.

Es ist jetzt 11:50 und das Gericht verordnet eine brutal kurze Mittagspause von 30 Minuten.

Nachdem ich mir die bisherige Verhandlung angehört habe, staune ich nicht schlecht darüber, wie gut ich tatsächlich über den ICCJV und die angesprochenen Ereignisse Bescheid gewusst habe bzw. wie gar nicht mal so falsch ich mit etlichen Vermutungen und Einschätzungen lag.

Paradoxerweise glaube ich mir die Behauptung anmassen zu können, dass ich in manchen kleinen Details sogar besser als die eine oder andere Seite Bescheid wusste.

Das ist das exakte Gegenteil meiner ursprünglichen Erwartung. Ich hatte gehofft, dass ich hier eine grosse Fülle an Informationen aufschnappen würde, die es mir erlauben würden, den Wiki-Artikel über die Pappnasen endlich aktualisieren zu können.

Und ich denke mir zufrieden: Ganz so schlecht habe ich meinen ersten Wiki-Artikel über M damals nicht getroffen.




Strafsache Dr. Model, Teil 1: Einleitung

Nur noch 4 Kilometer bis Müllheim!

Eigentlich hatte ich mir schon ausgemalt, wie ich dereinst meinen Bericht vom Prozess gegen Carl-Peter Hofmann beginnen würde (mal vorausgesetzt, dieser findet in Graz statt): “Als ich im September 2020 nach der Staatenbund-Verhandlung aus dem Grazer Straflandesgericht kam, hätte ich ja niiiiie geglaubt, dass ich jemals wieder einen Fuss in dieses Gebäude setzen würde”.

Tja, diese Phrase kann ich für den Hofmann-Prozess jetzt doch nicht verwenden. Denn während Carl-Peter Hofmann immer noch in Liechtenstein einsitzt, habe ich das Grazer Landesgericht für Strafsachen bereits wieder betreten. Im Schwurgerichtssaal verantwortet sich heute und morgen ein Landsmann von mir, der zufälligerweise ebenfalls im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft ist, und zwar (wie er selbst angegeben haben soll) aus Gründen der Steueroptimierung. Denn Daniel Model hat eine Eigenschaft, die für unsere Kundschaft wirklich völlig atypisch ist: Er ist ziemlich reich.

Und bevor sich jetzt jemand fragt, wer dieser Daniel Model überhaupt ist, verweise ich einfach auf unseren Wiki-Artikel – übrigens der erste, den ich je verfasst habe, ein Hauch von Nostalgie kommt auf. Und ich verweise auf die folgenden Prozessberichte, an denen ich, wenn das morgen so weitergeht, noch gefühlt ein Jahr schreiben werde, denn ich bin mal wieder dem Drang erlegen, wirklich ALLES aufzuschreiben, besonders die österreichischen Dialektmerkmale.

This being said, meine Hand tut weh nach ca. neuneinhalb Stunden Verhandlung. Oje, und morgen geht es genauso weiter…

Im Gericht erschien ich wie gewohnt reichlich zu früh, wobei sich meine Befürchtung, es könnte corona-technisch zu viele Besucher geben, nicht bestätigte.
Praktisch ebenso früh wie ich war auch Daniel Model erschienen. Seine Begleiter, einen Mann und eine junge Frau, hielt ich zu Recht für seine Anwälte. Zu meiner Überraschung sprach die Anwältin mit Model Thurgauer Dialekt, wie ich anhand von ein paar Gesprächsfetzen feststellte. Als sie ihm dann auch noch den Anzug zurechtzupfte und ihn umarmte, begann ich mich zu fragen, ob das nicht doch eher seine Frau oder Tochter sein könnte.

Am Schwurgerichtssaal hatte sich seit meinem letzten Besuch vor eineinhalb Jahren wieder einiges verändert. Das rot-weisse Tatort-Absperrband war aus den Zuschauerrängen verschwunden, dafür waren im Bereich des Gerichts Scheiben zum Schutz vor Corona installiert worden. Einen Sichtschutz für die Geschworenen gab es nicht – warum auch? Es ist ja nicht der Staatenbund-Prozess, in dem Geschworene von SBÖ-Sympathisanten angegangen wurden. Und ja, es ist ein Geschworenenprozess. Denn es geht mal wieder – wer hätte es gedacht – um den berühmten §246 “Staatsfeindliche Verbindungen”.

Die Anwälte begaben sich auf ihre Plätze, zogen ihre Roben an und erklärten Model, dass er sich auf einen der Stühle vorne setzen könne. Im Vergleich zum Staatenbund-Prozess mit seinen 12-14 Angeklagten, die praktisch die ganze Stuhlreihe besetzt hatten, und ebenso vielen Verteidigern wirkte der Gerichtssaal heute auf mich geradezu leer. Es waren auch keine Medienschaffenden da.

Hinter dem Richterpult bemerkte ich einen riesigen Berg Akten, die sich auf einem Regal türmten, das die ganze Länge des Richterpultes einnimmt. Ob das wohl die ICCJV-Akten sein mögen? Wirklich ein beeindruckend-bedrohlicher Anblick.

Übrigens hielt ich Dr. Daniel Model, den HSG-Ökonomen und Pappschachtelfabrikanten, noch nie für einen Reichsbürger oder Staatsverweigerer im engeren Sinne. Mag sein, dass er ultralibertär ist und zudem etwas esoterisch angehaucht (für Liebhaber des Thurgauer Dialekts gibt es hier ein Video, in dem das gut zum Ausdruck kommt). Es hätte mich jedoch überrascht, wenn er zum Beispiel bei der Verlesung seiner Generalien so ein Mensch-Personen-Gesülze vom Stapel gelassen hätte, wie echte Kundschaft es zu tun pflegt (Spoiler: Hat er auch nicht!).

Um so mehr war ich gespannt, was um alles in der Welt ihn dazu gebracht hat, sich ausgerechnet mit der Mutter aller Fantasiegerichte, dem ICCJV, einzulassen, diesen Pappnasen den Modelhof in Müllheim zur Verfügung zu stellen und – so wirft es ihm die Anklage zumindest vor, er streitet es ab – diese staatsfeindliche Verbindung auch noch mit erheblichen Geldbeträgen zu verwöhnen.

Und ich war gespannt, was ich über den ICCJV noch so alles erfahren würde, denn eines steht fest: Unser Wiki-Artikel über den ICCJV ist sträflich unaktuell. Ich schliesse diese Einleitung daher mit den alarmierenden Worten:

Wacht auf! Unser Wiki ist personell hoffnungslos unterbesetzt!!!