NZZ-Bericht: Schweizer “Reichsbürger” zermürben die Thurgauer Behörden

GCCL-Anhänger Oliver Ita, im Artikel Roland Lenz genannt, spricht in Münchwilen TG zu den aufmarschierten Reichsdeppen.

Lange ist die Schweiz von nennenswertem Ärger mit Reichsdeppen einigermassen verschont geblieben. Mit der Pandemie hat sich das aber geändert, auch im beschaulichen Alpenstaat sind reihenweise Leute durchgedreht und in die Fänge von Organisationen wie Carl-Peter Hofmanns “GCCL” geraten.

Besonders ausgeprägt ist das Phänomen im Kanton Thurgau. Die Neue Zürcher Zeitung klärt nun in einem Artikel darüber auf, zu dem auch das Sonnenstaatland beigetragen hat.

Hier der Link zum Artikel als pdf: NZZ-Artikel über Reichsbürger in der Schweiz

Link zur Quelle: Bizarre Parallelwelt: wie Schweizer “Reichsbürger” Thurgauer Behörden zermürben




Strafsache Dr. Model, Teil 4: Pappe, Lateinkenntnisse, verluderte ICCJV-Grammatik, Rausschmiss der Tochter

Rechtzeitig treffe ich wieder im Schwurgerichtssaal ein. Der Angeklagte und seine Verteidiger sind auch wieder da, selbstverständlich nutzen sie die Zeit für Unterredungen. Die Staatsanwältin sitzt an ihrem Pult und tippt eifrig irgendwas in ihren Laptop.

In den Zuschauerrängen bin ich jetzt allein, während am Morgen doch immerhin drei bis vier weitere “Zuseher” erschienen sind. In der Nachmittagsverhandlung tauchen dann doch wieder zwei männliche “Zuseher” auf, von denen später noch die Rede sein wird.

Die 30 Minuten Pause entpuppen sich als fast eine Stunde. Gegen 12:40 erscheinen die Richter wieder, das Aufstehritual wird brav abgehalten (noch!) und die Verhandlung kann weitergehen.

Daniel Model nimmt im Zeugenstand Platz.

Vorsitzender Richter (VR): “Sie wissen, worum’s geht, hab ich schon gefragt. Jetzt sind Sie am Wort. Was sagen’s zur Anklage, schuldig, nicht schuldig?”

Daniel Model (M): “Nicht schuldig”.

VR: Fragt, ob die ihm vorliegenden Angaben zu Ms persönlichem Werdegang richtig seien.

M: Bejaht.

VR: Wann waren Sie mit dem Studium fertig?

M: 1986, mit dem Lizenziat.

VR: Was dann?

M: Er habe doktoriert von 1986-1991.

VR: Wovon haben Sie in dieser Zeit gelebt?

M: Er habe Unterricht in einer kaufmännischen Schule in Zürich gegeben. Organisationslehre, Finanz- und Rechnungswesen.

VR: Und 1991 haben Sie im Unternehmen begonnen.

M: Ja.

[Einen kurzen Wortwechsel über die Familiensituation klammere ich hier aus.]

VR: Hat Ihre Frau eine Position im Unternehmen?

M: Ja, sie ist Länderchefin Schweiz.

VR: Und welche Funktion haben Sie im Unternehmen?

M: CEO.

VR: Mokiert sich über den englischen Begriff, M solle das “auf Deutsch oder auf Schweizerdeutsch” sagen.

M: Er sei Vorsitzender der Konzernleitung und Präsident des Verwaltungsrates.

VR: Haben Sie mit der operativen Leitung was zu tun?

M: Ja, er habe von morgens bis abends Sitzungen usw.

VR: Das Unternehmen habe Standorte “in sieben Staaten, glaub i, gell?”

M: Produktionsstätten gebe es in fünf Ländern, innerhalb der Schweiz gebe es drei davon mit mehr als 800 Mitarbeitern. Der Hauptsitz sei in Weinfelden TG, das Unternehmen befinde sich zu 100% im Familieneigentum.

VR: Wie würden Sie das ganze Unternehmen bewerten?

M: Das Unternehmen ist nicht verkäuflich.

VR: Für den Fall dass, wie würden Sie das einschätzen?

M: “Auch da muss ich diese schweizerische Untugend walten lassen” [nicht gern über Finanzielles zu sprechen]; er wolle das nicht beantworten.

VR: Ob das Unternehmen eher Wellkarton oder Vollkarton produziere?

M: Eher Wellkarton.

VR: “Weil?”

M: Erklärt es [da war es mir wirklich zu blöd, etwas aufzuschreiben].

VR: Graupappe auch?

M: Heute nicht mehr. Historisch sei Graupappe im Unternehmen produziert worden.

[Was auch immer Graupappe ist. Ich beginne mich zu fragen, in welchem Film ich hier gelandet bin. Dieses Fachsimpeln über Pappe war [i]in natura[/i] noch erheblich länger, als ich es hier wiedergebe.]

VR: Wo haben Sie einen Standort in Österreich?

M: Es gebe einen Standort mit acht Mitarbeitern in Linz, einen Packshop. “Danke für die Gelegenheit, da kurz Werbung zu machen. Wenn Sie umziehen, und sie brauchen zwei …”

VR [unterbricht M]: Adresse in Linz?

M: Nennt die Adresse.

VR: Fragt nach den anderen Standorten in der Schweiz (abgesehen von Weinfelden).

M: Ein Papierwerk in Niedergösgen, ein Standort in Moudon in der französischsprachigen Schweiz.

VR: Gesamtumsatz des Unternehmens?

M: Der werde am Donnerstag publiziert, es seien 1,07 Milliarden Schweizer Franken.

VR: Ich sehe, es gibt Leistungs- und Qualitätsnachweise, “wobei Sie aufpassen müssen, ein paar laufen aus”. Ob 2015 ein wirtschaftlich besonders erfolgreiches Jahr war?

M: Ja, das war ein gutes Jahr.

VR: Der Verteidiger habe gesagt, M sei ein Visionär und Freidenker. “Wie müssen wir uns das vorstellen, Herr Dr. Model?”

M: Spricht punkto Visionär über sein vorausschauendes Investment in den Comecon-Staaten.

VR: “Inhaltlich aufs richtige Pferd gesetzt, oder?”

M: Ja. Der Bedarf an Karton steigt auch wegen der kritischen Haltung zu Plastik.

VR: Sind Sie für Werbesachen zuständig?

M: Ja, ich bin tatsächlich derzeit auch für die Marke zuständig.

VR: Werben und Freigeist, passt das zusammen?

M: Ich habe nicht Marketing studiert. Man muss nicht im Marketing tätig sein, um Freigeist zu sein. Ich bin eher zurückhaltend und habe den Börsengang des Unternehmens erfolgreich verhindert.

VR: Marketing und Werbung ist aber Ihr Kernaufgabenbereich? Kann man das so sagen?

Statt eine Antwort abzuwarten, zitiert der VR folgenden Satz:

“Der Begründer der abendländischen Philosophie hat recht: Kinder sind die grössten Philosophen, alles ist neu und unerwartet, nichts versteht sich von selbst”.

M: “Dieser Satz ist mir relativ unbekannt”, er stamme nicht aus seiner Feder.

VR: Von welchem abendländischen Philosophen ist die Rede? “Das find i bei Ihnen in Ihrer Werbung”.

M: “Interessant.” Das Thema Kinder sei ihm tatsächlich wichtig, er erwähnt eine “Kid’s Charity Gala”, die er wohl mal organisiert hat.

VR: “Haben’s an karitativen Touch, Herr Dr. Model?”

M: Das sei schwierig zu sagen, er habe mit diesem Engagement wieder aufgehört. Er sei auch gespannt, wer der Gründer der abendländischen Philosophie sei. “Heraklit vielleicht?”

VR: “Schüler von Sokrates”.

M: “Platon?”

VR: “Bingo”.

[Darüber liesse sich wohl trefflich streiten.

Wie auch immer, die folgende Passage lässt mein Herz als beamtete und bestallte Sonnenstaatländische Beauftragte für Tote Sprachen höher schlagen!]

VR weiter: Platon sage, man müsse unterscheiden zwischen Meinung und Wissen.

M: “Schliesse mich vollumfänglich an.”

VR: Was die Aufgabe des Staates in dem Zusammenhang sei? “Wenn’s es schon richtig sagen, werden’s a bissl was wissen”. Was Platon denn geschrieben habe?

M: “Politeia”.

VR: “Bingo!” Ob M sich damit beschäftigt habe? “Haben Sie Latein gehabt?”

[Die Gretchenfrage! Obwohl komisch in dem Zusammenhang, denn Platon hat natürlich auf Griechisch geschrieben.]

M: Ja.

VR: “Tacitus übersetzt?”
M: Auch, “aber das waren vielleicht vier Wochenstunden in der Sekundarschule”. Im Gymnasium hätten sich seine schlechten Lateinnoten verbessert. Erwähnt, er leide unter einer beobachteten “Verluderung der Grammatik”.

VR: Hatten Sie auch Griechisch?

M: Nein.

VR: Sonstige Fremdsprachen? Französisch?

M: Nein, das sei eine sterbende Sprache.

[Ich traue hier meinen Notizen kaum, hat er wirklich so etwas Dummes gesagt? Andererseits, es gibt Äusserungen von ihm in den Medien, die sind auch nicht g’scheiter, um es mal mit einem österreichischen Wort zu sagen, und manche davon werden für ihn heute und morgen noch zu einem Problem werden.]

VR: Stichwort “Verluderung der Grammatik”: “Haben’s das amol durchg’lesn vom ICCJV? Zum Beispiel das ‘Wiener Statut’. Haben’s das g’lesn?”

[DANKE für diese geniale Überleitung. Besser hätte ich die Pappnasengrammatik auch nicht charakterisieren können!!!

Zum besseren Verständnis: Das ‘Wiener Statut’ ist so eine Art Verfassung des ICCJV und wie alle Dokumente dieses Deppengerichts in einer unbeholfenen Sprache voller Grammatik- und Sinnfehler verfasst.]

M: “In der Rückschau, als Angeklagter”, müsse er diese Dokumente lesen. Letztmals sei dies vor zwei Wochen geschehen.

VR: Wann bzw. wieviel haben Sie vom ‘Wiener Statut’ gelesen?

M: Er habe gegen Ende 2015 erstmals “mit diesen schriftlichen Dingen zu tun gehabt”.

VR: Haben Sie alles gelesen oder nur Teile?

M: Das ‘Wiener Statut’ habe 97 Seiten, er habe nur die “Präsentation” am Anfang gelesen. Da stehe etwa, um welche Straftaten sich dieser “Gerichtshof” kümmern würde. Er zählt auf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, … Es sei auch um die “zentrale Frage der Anerkennung dieses Gerichts” gegangen, und ihn habe angesprochen, “dass man nur Klagen von Parteien entgegennimmt, mit denen man auch vertraglich in einer Beziehung steht”.

VR: Platon kritisiere den Staat als Form des Totalitarismus, “sehen Sie das auch so?”

[Moooooment, war Platon nicht eher der Entwerfer eines totalitären Philosophenstaates? Den würden Sie heute wahrscheinlich in U-Haft stecken, Herr Richter!]

M: Er würde es anders sagen: “Der Staat ist eine Monopolinstitution und deshalb latent gefährdet”, weil es kein Konkurrenzprinzip gebe.

VR: “Jetzt sand Sie Schweizer”, wo die Beteiligung des Volkes anders sei, “aber immer noch von einer Demokratie auszugehen ist”.

M: “Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit”.

VR: Und die kann auch schlecht sein?

M: Man solle sie nicht “auf einen Sockel stellen”.

VR: “Wissen’s was über die Republik Österreich?”

M: Nein, da sei er “sehr schlecht unterrichtet”.

VR: Hatten Sie die Idee, Staatsideale zu ändern, oder was würden Sie in einem Staat ändern? Sind Sie ein EU-Befürworter oder eher ein Gegner?

M: Eher ein Gegner.

VR: Weil?

M: Begründet es aus wirtschaftlicher Sicht, negativ sieht er die “Einheitswährung”.

VR: Funktioniert es in der Schweiz? Da gebe es ja auch mehrere Kantone [mit einer einheitlichen Währung, scheint er zu meinen].

M: In der Schweiz gebe es einen permanenten Aufwertungsdruck der Währung, wie beim Euro trage diese ebenfalls nicht die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Schweiz müsse ständig Geld drucken, es gebe Negativzinsen.

VR: Es funktioniert also in der EU nicht richtig, aber auch in der Schweiz nicht richtig?

M: … [Da muss er wohl etwas erklärt haben, aber ich war zu langsam beim Mitschreiben oder es war mir zu blöd]

VR: “Jurist sind Sie nicht?”

M: Nein.

VR: Sie haben zwei Töchter, eine ist Rechtsanwältin.

M: Nein, sein Erstgeborener sei ein Sohn.

VR: Auf wen greifen Sie zurück, wenn es Rechtsfragen gibt?

M: Auf meine Tochter.

VR: Haben Sie auch bezüglich ICCJV mit Ihrer Tochter gesprochen?

M: Ja, er habe sogar seine ganze Familie eingeladen, “bei der Initialpräsentation von Protagonisten des ICCJV teilzunehmen, da war sie auch dabei”. Das sei im Herbst 2015 gewesen.

Ganz unvermittelt zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, es ist jetzt 13:20. M nutzt die Pause, um mit seinen beiden Verteidigern zu sprechen. Jedoch betreten die Richter den Saal schon gefühlte 30 Sekunden später wieder.

VR, zur Tochter von Daniel Model (T): “Frau Dr., wir müssen schauen, dass Sie nicht da sind”.

T: “Weil?”

VR: “Weil Sie möglicherweise als Zeugin in Frage kommen”.

Der Verteidiger V fragt nach der Rechtsgrundlage.

VR: Zeugen dürfen bei der Einvernahme des Angeklagten nicht anwesend sein.

Während sich ein kurzer Wortwechsel zwischen V und dem VR entspinnt, legt T langsam ihre Robe ab, breitet sie über die Armlehnen ihres Sitzes, wirft ihrem Vater betrübt ein Handküsschen zu und schreitet dann wortlos mit gesenktem Haupt aus dem Verhandlungssaal. Die Erschütterung ist ihr ins Gesicht geschrieben.




Strafsache Dr. Model, Teil 3: Replik des Verteidigers

Das goldene Tor des Modelhofes.

Die Replik übernimmt der männliche Verteidiger (nachfolgend V), dessen Akzent ihn (wenig überraschend, aber im Gegensatz zur Tochter) als Österreicher ausweist. Er habe erst vor Kurzem erstmals die Gelegenheit erhalten, sich einen persönlichen Eindruck von M zu verschaffen.

Zunächst wendet er sich an die Geschworenen und bittet sie um eine “differenzierte Einordnung der Einbildung des Herrn Model” (sic). Sie würden dann den Sachverhalt differenzierter sehen, “wenn es am Ende des Tages darum geht, schicksalhaft über eine Person zu entscheiden”.

(Spoiler: Am Ende dieses Tages werden die Geschworenen noch gar nichts zu entscheiden haben und am Ende des nächsten Tages auch nicht.)

Der Verteidiger nutzt – als Einziger in diesem Prozess, wie ich rückblickend sagen kann – die Möglichkeit, eine Präsentation zu displayen (ein Verb, das ich übrigens bei früheren Gelegenheiten hier in diesem Saal gelernt habe). Diese erscheint für die Zuseher auf dem Bildschirm über den Richtern.

Als erstes präsentiert V eine Liste der an M gerichteten Vorwürfe:

1. M habe sich im ICCJV “führend betätigt”

2. M habe den ICCJV mit Geldmitteln unterstützt, und

3. M habe den ICCJV auch sonst in erheblicher Weise unterstützt.

Alle diese Tatbestände werden in §246 Abs. 2 StGB aufgezählt.

V: M werde vorgeworfen, “er hätte diverse Unterfertigungen vorgenommen”. Den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV vom 02.10.2015 jedoch “hat es keineswegs gegeben” laut V, denn die Daten auf diesem Dokument seien widersprüchlich. Ferner soll M das sogenannte “Wiener Statut” vom 31.05.2016 unterschrieben haben und verschiedene Beschlüsse.

Dazu V: M habe von diesen Beschlüssen nur jeweils die letzten Seiten gesehen.

Beim Punkt 2 gehe es vor allem um die Übergabe von 5kg Gold an Willibald Landschützer, bei 3 um die Zur-Verfügung-Stellung des Modelhofes.

V möchte nun näher darauf eingehen, was M für eine Persönlichkeit ist. Hier sieht man gleich wieder, dass M wirklich kein echter Reichsdepp ist, denn sonst hätte ihn der Titel der jetzt gedisplayten Folie, “Zur Person des Dr. Daniel Model”, hart getriggert.

Es folgt ein kurzer Lebenslauf: Geboren am 05.07.60 in Winterthur, Schweizer Bürger, Betriebswirt, erfolgreicher Curlingspieler mit EM- und WM-Teilnahmen. Das Familienunternehmen sei 1882 von Ms Urgrossvater gegründet worden, M führe es erfolgreich. 2018 habe er die Anteile seines Bruders am Unternehmen gekauft. Seither gehöre das Unternehmen vollständig ihm und seiner geschiedenen Ehefrau, die zugleich seine jetztige Lebenspartnerin sei, beide hielten je 50%.

M habe seine Vermögenssituation vorhin deswegen nicht offengelegt, weil er, V, ja nun darauf eingehe. Für das Strafmass tue die Vermögenssituation nichts zur Sache. Der Umsatz des Unternehmens habe in etwa die Milliardengrenze erreicht. M sei CEO der Model Holding AG, Verwaltungsratspräsident und auch noch Chairman of the Board of Directors.

Nun geht V auf das Projekt “Avalon” ein. Die StA habe gesagt: “Er hat schon einmal in der Vergangenheit versucht, einen Staat zu gründen”. Das sei nicht richtig. 2006 sei M durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen worden, eine Rede vor Unternehmern zu halten zum vorgegebenen Thema “Staat und Unternehmen”. Im eigenen Unternehmen habe M eine “ganz schlanke Management-Ebene”, die Mitarbeiter seien stark ins Unternehmen eingebunden, da gebe es eine Vertrauenskultur.

Demgegenüber kritisiere M am Staat eine “Kultivierung von Misstrauen” und habe gegenüber dem Staat auch selbst eine zunehmend skeptische Haltung eingenommen, etwa wegen der Verschuldung. V erzählt, sein (Vs) Onkel sei Theologe und Philosoph, mit ihm diskutiere er gern, und ebenso gehe es ihm mit M, dieser sei “ein ganz feiner Denker”.

2006 sei M zum Schluss gekommen, er wolle in einer “Vertrauenskultivierung” leben, “und das ist Avalon”. Das Wort “Avalon” habe bei M den ursprünglich gewählten Begriff “Selbststaat” abgelöst, als seine Tochter – ich frage mich, ob die Anwesende gemeint ist – das Buch “Die Nebel von Avalon” gelesen habe. “Avalon” sei Keltisch für “Apfelgarten”, und Äpfel seien typisch für den Thurgau.

“Avalon” stehe für hehre Ziele, die auf dem Display gelistet sind:

“Freiheit als grosses Menschheitsideal stärken”

“Das Denken stärkt das Individuum und bedarf der Freiheit”

“Ablehnung von Ideologien, da diese das Denken einschränken”

“Debatte auch über Alternativen des Zusammenlebens in Gang bringen”

V reicht den Geschworenen und dem Gericht dazu Kopien eines Artikels aus der Neuen Zürcher Zeitung (den Titel habe ich nicht mitbekommen, vermute aber, dass es sich um diesen Artikel handelt) und liest daraus vor.

Es sei beeindruckend, was am Modelhof “an Kulturaktivität ermöglicht wird”; es gebe “Opernveranstaltungen” etc. V verteilt auch den Ausdruck eines “Rankings” von Wirtschaftsteilnehmern in der Schweiz und bemerkt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, dass darin stehe, M sei “Staatsbürger von Avalon”. M sei allenfalls libertär, aber kein Staatsfeind.

[Anmerkung von Helvetia:

Und wie ich vorhin bereits angedeutet habe, sehe ich das durchaus ähnlich wie der Verteidiger. Mit Ms Äusserungen in der Öffentlichkeit muss man nicht einverstanden sein oder sie für besonders hohe Philosophie halten, aber eines steht fest: Diesen Äusserungen fehlen einige zentrale, konstituierende Elemente reichsdeppischer Geistesverwirrung, beispielsweise (wie schon erwähnt) die Mensch/Person-Thematik, das Fabulieren von alliierten Besatzungsmächten und SHAEF, Weltherrschaft des Vatikans und ähnlichen Mythen, die völlige Negierung der juristischen Kompetenz von Systemjuristen und der Hass auf diese (immerhin hat M seine Tochter nicht verstossen, oder?), aber auch die Deppenphrase “Der Staat/die Polizei/die Behörde XY/etc. ist eine Firma” – M als Ökonom dürfte ohnehin viel zu gut darüber Bescheid wissen, was der Begriff “Firma” bedeutet. Ms Äusserungen lassen eher darauf schliessen, dass er sich einen “Nachtwächterstaat” wünscht, der sich so weit wie nur möglich aus den Angelegenheiten der einzelnen Individuen heraushält. Verweigern tut er den real existierenden Staat letzten Endes aber nicht, und wenn er auch nicht direkt gern Steuern bezahlt, so bezahlt er sie doch – zumindest lägen mir keine anderslautenden Hinweise vor.

Müsste ich an Vs Stelle eine Lanze für M brechen (was kein Problem ist, denn ich habe mehrere Ersatzlanzen), dann würde ich das mit den in Ms Äusserungen fehlenden konstituierenden Elementen des Reichsdeppentums auf jeden Fall dick unterstreichen. Denn die Verteidigung will erreichen, dass die Geschworenen den subjektiven Tatbestand verneinen. Ich habe von der Verhandlung her aber den Eindruck, dass weder V noch die Tochter – wer kann ihnen das verübeln? – noch wahrscheinlich die Geschworenen, ja nicht einmal die Mitglieder des Schwurgerichtshofes – in Sachen Reichsdeppologie allzu spezialisiert oder interessiert sind. Gut möglich, dass ich mit einigem Abstand die Spezialisierteste und Interessierteste im Saal war. Etwas mehr Hintergrund bezüglich der Ausdrucksformen reichsdeppischer Verblendung (und inwiefern sich Ms Einstellung davon unterscheidet) hätte der Verteidigung eventuell geholfen oder könnte noch helfen, zumal der Prozess am 25. Januar Jänner in die Verlängerung geht.]

V: “Sie sehen also: Avalon war nicht der Versuch, in der Vergangenheit 2006 einen Staat zu gründen, irgendeinen Putschversuch zu machen.” “Avalon” habe seinen Sitz in Müllheim. Der Modelhof sei 2012 eröffnet worden, als Gäste seien damals unter anderem die Regierungsräte des Kantons Thurgau eingeladen gewesen.

[Anmerkung von Helvetia:

Und schon wieder muss ich mich der Darstellung des Verteidigers weitgehend anschliessen. Versteht mich nicht falsch: Ich hege keine Sympathien für “Avalon”. Für mich ist “Avalon” die Eitelkeit und Selbstbeweihräucherung eines reichen Schwurblers, die sich im Modelhof materialisiert. Aber wenn “Avalon” eines niemals gewesen ist, dann ein ernsthafter Sezessionsversuch. In der Schweiz nennen wir sowas wie Ms “Avalon” einen Spleen und man erzählt sich, dass erstsemestrigen Jus-Studierenden einer Schweizer Universität in der Staatsrechtsvorlesung schon Bilder des Modelhofes gezeigt wurden, um zu illustrieren, was ein Staat nicht ist.]

Die nächste Folie trägt den Titel “Zum Verständnis des ICCJV”, wozu V bemerkt: “Da müsste eigentlich stehen: Zum Verständnis des Dr. Model”. Die Geschworenen müssten sich ein Bild von M machen, “was war sein Verständnis des ICCJV”.

An einem bestimmten Punkt habe M gesagt: “Nein! Ich will damit nix zu tun haben!”

Für M sei es beim ICCJV um die Fragestellung gegangen, “ob eine zivilgesellschaftliche Initiative ein rein auf Menschenrechten und Völkerrecht gegründetes, internationales Gericht gründen kann”.

Den Modelhof habe er dem ICCJV für die Zeit der Anerkennungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Der ICCJV sollte Verträge mit “völkerrechtlichen Gebietskörperschaften” und mit Unternehmen schliessen, um operativ tätig werden zu können. Für M habe die Konzeption in der Gründung bestanden und die eigentliche “Geburt” des ICCJV “lag durch Schlüsselaufgaben wie Anerkennung noch in der Zukunft”.

“Der Dr. Model ist Schweizer”, in der Schweiz herrsche “eine völlig andere Rechtskultur”. Es gebe Abstimmungen usw. Beim ICCJV habe es sich für M um “work in progress” gehandelt, er habe ihm “keine rechtsstaatliche oder hoheitliche Bedeutung zu keinem Zeitpunkt” beigemessen. V fordert die Geschworenen auf, sich in Ms Situation 2017 hineinzuversetzen.

Entscheidend sei, dass die Einstufung des ICCJV als “staatsfeindliche Verbindung” erst 2021 für M wahrnehmbar gewesen sei; für M sei das “Projekt” aber schon früher beendet gewesen und er habe danach gegenüber den ICCJVlern “einfach abgeblockt”.

Der “Gründungsvertrag” des ICCJV sei am 02.10.2015 gemäss Text in Bern unterzeichnet worden, M habe aber “physisch” nur am Modelhof mit dem ICCJV zu tun gehabt. Den “Gründungsvertrag” habe er nur unterfertigt, nicht erstellt. V stellt die Situation dieser Unterzeichnung so dar, als sei die Unterschrift dem M quasi untergejubelt worden unter vielen zu unterzeichnenden Dokumenten.

[Anmerkung von Helvetia: Dieser Argumentation gegenüber bin ich jetzt eher skeptisch. Auf dem “Gründungsvertrag” hat M mit Kleinschreibung des Namens und rotem Fingerabdruck unterzeichnet; das macht man wohl kaum so, wenn einem etwas untergejubelt wird, es sei denn, man würde gewohnheitsmässig auf Deppenart unterzeichnen. Und in dem Verdacht habe ich M eben gerade nicht.]

Die Aktivitäten des ICCJV in Österreich habe M gar nicht mitbekommen weil er “dafür gar keinen Kopf hat”.

Laut StA gebe es den ICCJV seit dem 19.06.2014. M sei nicht involviert gewesen in die “Causa Hollenbach” und im von der StA erwähnten Zeitungsartikel habe M nicht “bestätigt, dass es Übergriffe gab”.

Dass das letzte Treffen zwischen M und ICCJV im Oktober 2017 stattgefunden habe, sei nicht richtig, es habe gar kein Treffen im Oktober 2017 gegeben. Der von der StA genannte Tatzeitraum 02.10.2015-08.10.2017 sei nicht richtig.

Ab Mitte 2016 habe M ein “Amt als Friedensrichter” innegehabt. Das sei einfach ein “Moderator zwischen zwei Streitparteien” oder “österreichischen Streithanseln”. “Ich kann gar nicht in irgendeiner Funktion beitragen, solange es diese Anerkennung nicht gibt”, meint V, und will damit sagen, dass ja der ICCJV nach Ms Verständnis noch nicht “geboren” worden sei.

“M wurde in dieser Funktion nie tätig”. Auch sei M nie in irgendeiner Funktion als Vertreter des ICCJV aufgetreten und habe keine führende Position innegehabt. Zahlreiche Treffen des Pappnasengerichts hätten ohne M stattgefunden. In der internen Post des ICCJV sei er lediglich als “Liebes Mitglied” angesprochen worden.

Nun kommt V auf das angebliche Darlehen an Willibald Landschützer zu sprechen: M habe Landschützer Mitte 2015 auf einer vom ICCJV unabhängigen Veranstaltung kennengelernt. Für M sei Landschützer einfach ein toller Tischler gewesen. Er habe mit ihm auf einer “Vertrauensbasis” ein privates Darlehen vereinbart, da Landschützer ein Investment mit 10% Verzinsung und Mindesteinlage 150000 Euro gefunden habe. M sei eben ein gutmütiger Mensch. Am 04.10.2016 habe er versucht, 165000 Schweizer Franken auf ein [i]privates[/i] Konto von Landschützer zu überweisen, die Transaktion sei aber gescheitert. Bezüglich des Risikos des geplanten Investments habe M gedacht, Landschützer könne im Falle eines Scheiterns den geschuldeten Betrag mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ausgleichen.

Im November 2016 habe er ihm daher 5kg Gold übergeben. Zweck sei ein Darlehen an eine Privatperson gewesen, nicht die Unterstützung des ICCJV.

M schätze Handwerksarbeit sehr, daher hätte er auch eine Tilgung des Darlehens durch Tischlerarbeit akzeptiert. Landschützer sollte den Innenausbau des Modelhofes fertigstellen. Einen schriftlichen Beleg für das Darlehen gebe es schon aus dem Jahr 2020, nicht erst seit 2021. Das Dokument von 2021 sei lediglich eine Bestätigung, “dass jemand ein Darlehen schuldet”.

V verteilt das Dokument von 2020.

Bei einem ICCJV-Treffen am 25.08.18 habe Landschützer dann angegeben, er habe das Geld in einer Funktion als Vertreter des ICCJV entgegengenommen. Zu dieser Zeit habe er nämlich um seine Position beim Pappnasengericht fürchten müssen und wohl geglaubt, sich durch die Akquisition einer solchen Summe einen Vorteil zu verschaffen. Die anderen Mitglieder seien davon “überrascht” gewesen.

Landschützer habe das Gold für 184’750 Euro verkauft und 150’000 einem Banker zu Tradingzwecken übergeben.

Dass M dem ICCJV “den Modelhof als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt” haben soll, hält V fest: “Aus seiner Sicht ist das unrichtig!” Der Modelhof sei für M ein Ort für Kulturveranstaltungen, da gebe es eine Bühne, das sei “so viel mehr als der Sitz des ICCJV”. Bei der Nutzung durch den ICCJV sei es “um einen einzigen Seminarraum im Modelhof” gegangen, “für 18 Monate zur Verfügung gestellt”.

[Anmerkung von Helvetia:

Nun gut. Und der im Veranstaltungskalender des Modelhofes angekündigte Vortrag von Ullrich Zimmermann über die Geschichte des ICCJV am 09.06.2017, der kurzfristig abgesagt wurde, hätte dann in diesem Seminarraum stattgefunden? Wir werden es nie erfahren.

Übrigens habe ich mich auch schon öfters gefragt, wo eigentlich im Frühjahr 2017 dieses Foto aufgenommen wurde mit dem Logo des ICCJV auf … Pappschachteln. Sieht wie ein Keller aus. Vielleicht gab es da praktischerweise eine Teeküche?]

V weiter: Die Mitglieder des ICCJV hätten nie über selbstständige Zutrittsmöglichkeiten zum Modelhof verfügt.

[Anmerkung von Helvetia: Also musste die Pappnasen jedesmal von Neuem einer reinlassen. Ob dieser Aspekt so vorteilhaft ist für die Verteidigung…]

“Es war Dr. Model ein Anliegen, jedwedes staatsfeindliche Gedankengut fernzuhalten”, steht auf der aktuellen Folie.

M sei regelmässig nicht Teilnehmer der “zahlreichen” ICCJV-Treffen gewesen und habe nichts bestimmt, er sei kein Angehöriger von besonderen Gremien des Deppengerichts gewesen.

Zum Vorwurf der Teilnahme an Treffen des ICCJV sagt V: “An vier der fünf angeführten Treffen war M nachweislich nicht beteiligt”. Drei dieser Treffen hätten gar nicht am Modelhof stattgefunden.

V verteilt den Ausdruck einer E-Mail, in der sich M von einem Deppentreffen, zu dem er eingeladen war, entschuldigt, “ich werde nicht dabei sein können”, statt dessen sei er im Engadin zum Abendessen eingeladen gewesen.

Am 15.05.2017 habe M dem ICCJV das Gastrecht im Modelhof entzogen und sei am Tag eines der vorgeworfenen Treffen im Juni 2016 mit seinem Sohn auf einer Motorradtour gewesen. V verteilt ein Foto, welches dies belegen soll. Am 20.08.2017, dem Tag eines weiteren vorgeworfenen Treffens, sei M an einem Anlass in Deutschland gewesen. Einzig an die Teilnahme an einem Treffen am 10./11.12.2016 könne sich M erinnern.

Im November 2016 [also kurz vor besagtem Treffen] sei es M erstmals aufgefallen, dass etwas nicht stimme. Grund dafür sei die Strafanzeige von Dietmar Mühlböck gewesen. Er habe sich diese dann von den Pappnasen erklären lassen. Im Mai 2017 sei es zur Einvernahme gekommen. M “hat überhaupt nichts gewusst von diesem Vorfall”. Später sei das Verfahren eingestellt worden.

[Anmerkung von Helvetia:

Für unsere weniger gut mit der Geschichte vertraute Leserschaft sei hier kurz erklärt, dass der österreichische Blogger Dietmar Mühlböck M damals wegen Nötigung angezeigt hat, weil er von Mitgliedern des ICCJV bedroht wurde, u.a. mit einem “Haftbefehl”. Mühlböck verdächtigte M nämlich, den ICCJV zu finanzieren und ihm damit überhaupt erst zu ermöglichen, solche Handlungen zu setzen. In der ORF-Doku “Österreich nein danke 2” ist zu sehen, wie Mühlböck beim Modelhof an der Tür klingelt, um sich den Sheriffs zu “stellen”. Als niemand die Tür aufmacht, reist er mitsamt dem Fernsehteam weiter zur Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, um M dort anzuzeigen. Im Sonnenstaatland-Forum wurde damals die Geschichte interessiert mitverfolgt, wobei sich Dietmar Mühlböck auch persönlich zu Wort gemeldet hat. In dieser Sache hat sich die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen übrigens nicht direkt mit Ruhm bekleckert, soweit ich mich erinnere.

Ich hatte mich vor der jetztigen Verhandlung noch gefragt, ob Dietmar Mühlböck eventuell als Zuseher oder gar als Zeuge anwesend sein könnte, und mich darauf gefreut, ihn einmal persönlich kennenzulernen. Er war aber nicht da.]

V weiter: Die Staatsanwaltschaft behaupte: Ende 2017 habe es Divergenzen zwischen M und dem ICCJV gegeben. Nun zitiert er aus einer von M an den ICCJV gerichteten Mail, die (wenn ich es richtig verstanden habe) bereits vom 15.05.2017 stammt: “Der ICCJV muss sich eine neue Adresse besorgen”, “bei mir als Unternehmer ist etwas zu holen”, “auch die Aussichten sind nicht positiv”, das zeigten auch Medienberichte. Auch für die vier im Handelsregister eingetragenen ICCJV-Organisationen IRO, IRC, ISA und IIA habe M in dieser Mail eine Domiziländerung verlangt.

Diese Mail belege Ms Distanzierung vom ICCJV bereits im Mai 2017.

[Anmerkung von Helvetia:

OK, auch eine Distanzierung im Mai 2017 ist immer noch reichlich spät.

Aber in diesem Punkt neige ich stärkstens dazu, der Verteidigung zu glauben.

Mich hat bereits bei der Verlesung der Anklage gewundert, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt der Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt. Dem Sonnenstaatland ergaben sich entsprechende deutliche Anzeichen bereits im Juni und Juli 2017, wie man sowohl im Forum als auch im Wiki seit 2017 nachlesen kann.

Das erste Anzeichen war der für 09.06.2017 geplante und dann plötzlich abgesagte Vortrag von Ullrich Zimmermann (stellvertretender Oberdepp, da Marcus Steiner zu dem Zeitpunkt im Häfn sass) über die “Geschichte des ICCJV”. Dieser Termin verschwand zwischen dem 26.05. und 07.06.2017 aus dem Terminkalender des Modelhofes, wie man hier und hier nachlesen kann.

Nicht viel später (allerspätestens Anfang Juli) entdeckte ich auf der Website des Pappnasengerichts eine neue Adresse:

ICCJV International

Postfach 45

CH-2557 Studen

Am 13.07.2017 unternahm ich daher eine Velotour [für Grosskantonesen und Ösis, das ist eine Radtour], die auch durch Müllheim führte, wobei ich sämtliche Bilder machte, mit denen ich gerade die Blogartikel dieses Prozessberichts illustriere.

Damals wollte ich insbesondere den Briefkasten inspizieren, ob dort immer noch das in der ORF-Doku gezeigte Briefkastenschild “ICCJV International” angebracht war. Vor Ort entdeckte ich zwar das Schild noch, aber es war mit einem provisorischen Namensschild “Dubravec” überklebt, sodass die Aufschrift nicht lesbar war. Daraus zog ich dann den Schluss, dass der ICCJV wohl aus dem Modelhof ausgezogen war, siehe hier.

Das schliesst natürlich nicht aus, dass M trotzdem noch im Oktober an irgendwelchen Treffen des ICCJV teilgenommen haben könnte, aber ob das wahnsinnig plausibel ist… Woran die Staatsanwaltschaft “ihr” Ende des Pappnasengastrechts in Müllheim festmacht, wurde im Laufe der von mir besuchten Verhandlung leider nicht konkret erwähnt.

Deshalb: Punkt für die Verteidigung; und: Es macht mich immer noch WAHNSINNIG, dass ich das Briefkastenschild der Pappnasen nicht mitgenommen habe!!!!!! Was wäre das für eine Trophäe gewesen!]

V weiter: Ab dem Zeitpunkt der Distanzierung, und damit meint er also Mitte Mai 2017, habe es keine Veranstaltungen des ICCJV mehr im Modelhof gegeben. M habe auch sein “Amt” als “Friedensrichter” abgelegt.

V zitiert wieder aus einer Mail von M [leider bin ich nicht sicher, ob es sich um die bereits oben zitierte Mail handelt oder um eine weitere] und meint dazu: “Das ist die schweizerische Formulierung für ‘Lasst’s mich mit eurem Blödsinn bitte in Ruhe’”.

Zur Anzeige von Dietmar Mühlböck legt V das Einvernahmeprotokoll vom Mai 2017 vor. M sei dort erstmals konkret mit dem Fehlverhalten und den Verstössen durch die Pappnasen konfrontiert worden. M kenne Mühlböck nicht einmal. Die Zustellung der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter sei am 15.05.2017 erfolgt [also am Datum der Distanzierungsmail – vorbehaltlich eines Fehlers meinerseits wegen der doch starken Abgekürztheit meiner Notizen].

M sei in die untersuchten Vorgänge “überhaupt nicht involviert” gewesen, es seien “völlig haltlose Vorwürfe jedenfalls gegen M”, sagt V und bittet die Geschworenen: “Seien Sie so fair dem Dr. Model gegenüber”.

Nun geht es um die “Causa Hollenbach” – diesen Begriff verwendeten die Richter, die StA und V für die Ereignisse rund um die versuchte Entführung einer Rechtsanwältin durch ICCJV-Mitglieder und die Fantasiehaftbefehle gegen österreichische Politiker im Jahr 2014. “Ordnen Sie das bitte richtig ein”, sagt V. M sei darauf im von der StA erwähnten Interview angesprochen worden und “sagte, dass er eben gerade nicht über die Art und Weise Bescheid wusste, was dort damals vorgefallen ist”. Bis zur Vernehmung durch die Kantonspolizei Thurgau habe M “keinerlei strafrechtliche Berührungspunkte des ICCJV auch nur für möglich gehalten”.

V verteilt nun eine Mail von M, in der es heisst, M könne die Beziehung zum ICCJV jederzeit abbrechen, wenn es Anzeichen für Probleme gebe.

Versuche von Marcus Steiner (der Oberpappnase) zwischen Juli 2017 und Oktober 2018, M zum Umdenken zu bewegen und den Modelhof zurückzugewinnen, seien erfolglos geblieben. M habe den ICCJV rausgeschmissen und verlangt, dass auch die vier “NGOs” von der Adresse des Modelhofes verschwinden.

Nun kommt V zu der wichtigen Frage: Mit welchem Vorsatz hat M 2016/2017 agiert? Für eine Verurteilung nach §246 StGB müsse M vorsätzlich gehandelt haben, “und da ist die Anklageschrift schon etwas sportlich”. §246 verlange auf der subjektiven Seite bedingten Vorsatz.

Nun kommt V mit einem Gutachten an, das ein Professor Lebisch verfasst habe und worin dieser zum Schluss komme, dass M keine Staatsfeindlichkeit vorgeworfen werden könne (oder ähnlich, da sind meine Notizen etwas unklar).

An dieser Stelle bemerkt V, dass der Vorsitzende Richter mit einer der Beisitzerinnen in ein Gespräch vertieft scheint, und meint: “Ich hab Sie glaub’ich verloren”.

VR: “Ich bin multitasking”.

V verteilt das besagte Gutachten, wobei er ganz subtil andeutet, was er von diesem Verhalten des VR hält.

V: Entscheidend sei die Frage: “Was war der Wissensstand des Dr. Model anno dazumal?” Wieder zitiert er aus dem Interview.

Ms Intention bei der ganzen Geschichte sei die Unterstützung einer “zivilgesellschaftlichen Initiative” gewesen [welch edler Ausdruck für das Pappnasengericht].

Sofort nach Kenntnis des “Fehlverhaltens österreichischer Mitglieder” und der Verurteilung des Marcus Steiner 2017 habe sich M vom ICCJV distanziert.

Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der Beantragung eines Freispruchs. “Er wird sich nicht schuldig bekennen”.

Es ist jetzt 11:50 und das Gericht verordnet eine brutal kurze Mittagspause von 30 Minuten.

Nachdem ich mir die bisherige Verhandlung angehört habe, staune ich nicht schlecht darüber, wie gut ich tatsächlich über den ICCJV und die angesprochenen Ereignisse Bescheid gewusst habe bzw. wie gar nicht mal so falsch ich mit etlichen Vermutungen und Einschätzungen lag.

Paradoxerweise glaube ich mir die Behauptung anmassen zu können, dass ich in manchen kleinen Details sogar besser als die eine oder andere Seite Bescheid wusste.

Das ist das exakte Gegenteil meiner ursprünglichen Erwartung. Ich hatte gehofft, dass ich hier eine grosse Fülle an Informationen aufschnappen würde, die es mir erlauben würden, den Wiki-Artikel über die Pappnasen endlich aktualisieren zu können.

Und ich denke mir zufrieden: Ganz so schlecht habe ich meinen ersten Wiki-Artikel über M damals nicht getroffen.




Interview: Das Selbstjustiz-Gericht der Reichsbürger

Da der Gründer des Fantasiegerichts “Global Court of the Common Law”, Carl-Peter Hofmann, im Fürstentum Liechtenstein verhaftet wurde und nach wie vor in Vaduz in Auslieferungshaft sitzt, sind die liechtensteinischen Medien auf die Gruppierung aufmerksam geworden und wollten vom Sonnenstaatland wissen: Was will der GCCL eigentlich und wie gefährlich ist er?

Gern stellen wir unserer geneigten Leserschaft das Interview mit der Zeitung “Liechtensteiner Vaterland” auch hier zur Verfügung.

Hier das pdf: 003_lvlv_03_2022-01-10




Wie man den Affen David so richtig auf die Palme bringt

Karl Nehammer hat es geschafft: Der GCCL tobt.

Als neulich bekannt wurde, dass der österreichische Innenminister Karl Nehammer nun das Amt des Bundeskanzlers übernimmt, kam im Sonnenstaatland die Frage auf, warum der GCCL eigentlich so dermassen wütend auf Nehammer ist.

Die Frage lässt sich ziemlich einfach beantworten: Der Mann hat einfach im richtigen Moment die richtigen Worte gefunden – wahrscheinlich ohne es selbst zu ahnen. Doch von Anfang an.

Theorie und Praxis

Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden haben Carl-Peter Hofmanns Organisationen, den GCCL und den früheren GCLC, schon seit Längerem auf dem Kieker. Beide Organisationen werden in Österreich als staatsfeindliche Verbindungen nach §246 StGB eingestuft.

Der Affe David ist Carl-Peter Hofmanns gefürchtetster Streitgenosse.

Für die Anhängerschaft des GCCL ist dies aber völlig unbegreiflich, beziehungsweise: ein schweres Verbrechen gegen ihre Menschenrechte. Schliesslich haben sie ein Fantasiedokument namens “Freiheitlich-demokratische Grundordnung” unterschrieben, das die magische Wirkung entfaltet, dass niemand sie als “Reichsbürger”, “Staatsverweigerer” oder eben “Staatsfeinde” bezeichnen darf. Wer das trotzdem tut, begeht ein äusserst schweres Verbrechen, das der GCCL dann “strafverfolgt”.

Und wer nun an der magischen Wirkung dieses Wisches zweifelt, dem sei gesagt: Dieses Dokument trägt sogar einen “offiziellen” Stempelabdruck vom GCCL-“Richter”. Der GCCL verlangt für die Ausstellung nur einen kleinen Obolus. Was soll daran denn bitte unseriös sein?

Darüber hinaus kann man Fantasiedokumente wie dieses beim GCCL elektronisch “hinterlegen” lassen und erhält dafür (wieder gegen eine ganz kleine Gebühr) die “GCCL-Card”. Wer diese bei sich trägt, kann bequem auf die magische Wirkung aller hinterlegten Fantasiedokumente zählen, ohne ständig den ganzen Papierstapel mit sich rumzuschleppen.

Ausserdem enthält die Rückseite der Karte einen Warnhinweis im typischen Pseudo-Rechtsschwurbel des GCCL:

Es ist den Mitarbeitern der POLIZEI, der Sicherheitsdienste und aller anderen Institutionen, wie auch deren Agenten gesetzlich zwingend bindend verboten, den Inhaber dieses Instruments/dieser Karte in Gewahrsam zu nehmen und/oder zu halten. Das Versäumnis, dieser gesetzlichen Aufforderung nachzukommen, ist die automatische Akzeptanz der Strafverfolgung (min. 125000,00 Euro)

Den Karteninhaber zu verhaften, kostet also auch eine Kleinigkeit. Soweit jedenfalls die Theorie.

Die Praxis hingegen sieht erst einmal so aus, dass in Österreich am 27. April 2020 vier GCCL-Mitglieder trotz ihrer “GCCL-Card” verhaftet wurden. Und zwar ohne dass die Gebühr von 125000 Euro entrichtet worden wäre! Allein das war schon ein himmelschreiender Frevel gegen die Menschenrechte.

Er hat mich PERSON genannt!

Aber damit nicht genug. Gleich am Tag nach der Razzia, am 28. April, trat der damalige Innenminister Österreichs, Karl Nehammer, vor die Presse und versuchte dieses Verbrechen vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, indem er unsägliche Lügen über den GCCL verbreitete. Das war bestimmt eine Art Flucht nach vorne aus Angst vor den drohenden Konsequenzen für diese unüberlegte Verhaftungsaktion. So ähnlich würden es sich jedenfalls Carl-Peter Hofmann und seine Sektenmitglieder zurechtbiegen.

Menschen mit intakter Fähigkeit zu rationalem Denken würden den Sachverhalt hingegen so beschreiben: In einem längeren Interview, das Karl Nehammer an diesem Tag zufälligerweise einem österreichischen Boulevardmedium gab, und in dem es eigentlich um andere Themen ging, wurde er nebenbei kurz zu der Razzia befragt. Seine Antwort begann mit den Worten:

Das sind sehr gefährliche PERSONEN, das sind sogenannte Staatsfeinde nach dem Strafgesetzbuch, §246, die alles ablehnen, was unsere demokratische Gesellschaft und Republik ausmacht.

Man kann sich darüber streiten, wie schlau oder aussagekräftig Nehammers Antwort insgesamt war. Sicher ist hingegen eines: Allein dieser eine Satz enthält für GCCL-Mitglieder so viele Trigger wie eine Lebenderklärung rote Daumenabdrücke.

Nehammers Äusserung über den GCCL in voller Länge.

Karl Nehammer hat sich hier nicht nur des sträflichen Ignorierens der “Freiheitlich-demokratischen Grundordnung” schuldig gemacht, die alle verhafteten Mitglieder unterschrieben hatten, sondern viel schlimmer, er hat diese lebend erklärten Menschen auch noch als PERSONEN bezeichnet.

Und jeder weiss ja, dass PERSONEN auch SACHEN sind. Ausser Karl Nehammer offenbar. Dem dürfte wahrscheinlich nicht einmal aufgefallen sein, was er da für ein fürchterliches Geständnis abgelegt hat!

Ein verhängnisvoller Brief?

Die ganze Angelegenheit wird auch dadurch nicht besser, dass der GCCL rund zwei Monate vorher, am 17. Februar 2020, einen Brief an Karl Nehammer geschickt hatte.

Wieder gibt es zwei Perspektiven: Für den GCCL handelte es sich um eine “Richtigstellung” – man fühlte sich zu Unrecht mit dem alten GCLC, diesen Verrätern, gleichgesetzt – und um eine “Rechtsbelehrung” einschliesslich eines gönnerhaften Angebotes zur “Zusammenarbeit”, die darin bestehen sollte, dass Karl Nehammer und die ihm unterstellten Behörden den GCCL gefälligst nach Belieben schalten und walten lassen sollten.

Die Razzia vom 27. April interpretiert der GCCL bis heute als direkte Auswirkung dieses Schreibens. Hofmann und die Seinen vermuten, Nehammer habe diese verbrecherische Gewalttat höchstpersönlich angeordnet. Für so wichtig hält sich der GCCL.

Vernünftig denkende Menschen würden hingegen sagen: Der GCCL hat dem österreichischen Innenminister ein bizarres Wahnschreiben geschickt, das wahrscheinlich nie auf Nehammers Schreibtisch gelandet ist, weil der Anfang 2020 nun wirklich anderes, Ernsteres, Besseres zu tun hatte.

In die Hände der mit dem GCCL befassten Ermittler dürfte das Schreiben hingegen gelangt sein, ist doch in einem mittlerweile publizierten Urteil gegen die vier verhafteten Mitglieder auch davon die Rede, dass ein Mitglied am 17. Februar 2020 “Propagandaschreiben verschickt” habe. Dabei handelte es sich um diesen Brief, doch eine allzu prominente Rolle scheint er in diesem Strafprozess nicht gespielt zu haben.

Das Wahnschreiben des GCCL an Karl Nehammer vom 17.02.2020.

Übrigens: Genau wie bei der Verhandlung vor dem liechtensteinischen Obergericht hat Carl-Peter Hofmann auch mit diesem Brief schon bewiesen, dass er völlig versagt, wenn es darum geht, seine eigenen Reichsdeppenmethoden anzuwenden. Doch das ist eine Geschichte für einen anderen Blogbeitrag.

Worum es wirklich geht

Wie man sieht, hat sich Karl Nehammer vorsätzlich mehrerer äusserst schlimmer Menschenrechtsverbrechen gegen Mitglieder des GCCL schuldig gemacht! So etwas macht Carl-Peter Hofmann nicht nur wütend – es brachte ihn so in Rage, dass er heftig schäumend einen Haftbefehl gegen Nehammer ausgestellt und ihn in sein Cybermobbing-Register GPORD eingetragen hat.

Denn vergessen wir nicht, worum es wirklich geht: Um Kinder! Äh, was? Ja, um Kinder. Ihr wisst schon, diese lauten und nervös zappelnden Miniaturmenschen, denen wir im Sonnenstaatland so gern das hochwertige Adrenochrom abzapfen. Aus unerfindlichen Gründen stört diese Praxis den GCCL sehr.

Immer wieder hat Carl-Peter Hofmann gegen Österreich, gegen österreichische Politiker und Justizmitarbeitende, besonders aber gegen Karl Nehammer gepoltert: Er habe “Beweise”, dass die Genannten an Satansritualen teilnähmen, in denen Kinder missbraucht, gefoltert und dem Höllenfürsten geopfert würden. Wien sei das “Drehkreuz” des Kinderhandels.

Es klingt ganz danach, als habe Hofmann höchstpersönlich dabei zugeschaut und gefilmt. Um was für “Beweise” soll es sich sonst handeln? Hofmann hat diese “Beweise” seiner Anhängerschaft nie gezeigt, aber das war bestimmt nur Rücksichtnahme auf deren zarte Gemüter.

Unzählige Male hat Hofmann damit geprahlt, er würde demnächst den ganzen Wiener Pädosumpf “aufreissen”. Davor, so war sich Hofmann sicher, hätten die Politiker in Wien höllische Angst. All die Menschenrechtsverbrechen, die in Österreich gegen Mitglieder des GCCL verübt wurden, seien letztlich aus Angst und Panik vor der drohenden Aufdeckung der satanistischen Kinderopfer durch Hofmanns Reichsdeppensekte geschehen.

Wir vom Sonnenstaatland sind uns sicher, dass es genauso war. Die Verhaftung der vier GCCL-Mitglieder im April 2020 war eine Panikreaktion Nehammers. Bei seinem anschliessenden Pressestatement handelte es sich um eine Panikreaktion auf seine eigene Panikreaktion.

Vor lauter Angst hat Nehammer dann persönlich angeordnet, dass den vier GCCL-Mitgliedern im Februar 2021 der Prozess gemacht wurde, in dem sie zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt wurden. Nur wegen der allgemeinen Furcht vor dem GCCL waren es keine unbedingten Haftstrafen.

Und jetzt ist Karl Nehammer aus Angst vor dem GCCL auch noch Bundeskanzler geworden. Auf einmal ergibt alles einen Sinn!

Die notorischen Ungläubigen werden nun diese messerscharfe Analyse wieder in Zweifel ziehen. Doch müssen sie sich zum Schluss die Frage gefallen lassen: Wann hätte der lebende Mann :Carl-Peter :Hofmann seinen Anhängern jemals die Unwahrheit gesagt oder gar irgend etwas frei erfunden?




Das “Bombenprojekt”

Wie der GCCL die Schweizer Regierung mit dämlichen Briefen stürzen wollte

Heute feiern wir das einjährige Jubiläum der “Bundesratskündigung”, eines der zahlreichen gescheiterten Projekte in der Geschichte von Helvetias Lieblings-Fantasiegericht, dem “GCCL”. Eine PERSON, die aus dieser Reichsdeppensekte mittlerweile ausgestiegen ist, hat uns ihre Eindrücke von diesem Flop in allen Einzelheiten geschildert.

Eine vollmundige Ankündigung…

Ende Mai 2021: Es ist wieder einmal soweit. Ein enttäuschtes Ex-GCCL-Mitglied hat den Weg ins Südwestsonnenstaatländische Amt für Aussteiger gefunden und möchte uns von seinen Erlebnissen bei Carl-Peter Hofmanns Reichsdeppensekte berichten, nicht zuletzt, um andere vor diesem Reinfall zu bewahren.

Besonders lebhaft erinnert sich die PERSON, die mir gegenübersitzt, an ein Zoom-Meeting Ende November 2020. Zoom-Meetings gab es beim GCCL mehrmals pro Woche, doch diesem einen Meeting haftete eine besondere Aura der Geheimniskrämerei und bevorstehenden Sensation an. Schon die ganze Woche hatten eingeweihte höherrangige Mitglieder die Gerüchteküche mit Andeutungen befeuert.

In Erinnerung geblieben ist der PERSON besonders ein Ausdruck, den Isabel geprägt hat. Isabel gehört zur obersten Führungsriege des GCCL: Bei ihr hat Carl-Peter Hofmann bis zu seiner Verhaftung gewohnt. In das besagte Meeting sollten sich unbedingt alle einloggen, hatte Isabel verkündet, denn was man dort vorstellen werde, sei nichts weniger als: “ein BOMBENPROJEKT“!

Und dann sowas!

Am grossen Abend war Isabel ganz aus dem Häuschen, nicht nur, weil sich tatsächlich relativ viele ihrer Schäfchen eingeloggt hatten. Neben ihr sass “Don”, der bereits auf eine mehrjährige Reichsdeppenkarriere zurückblickte, den Isabel aber erst eine Woche zuvor als neues GCCL-Mitglied vorgestellt hatte.

Wenngleich “Don” neu dabei war, und wenngleich weder Isabel noch sonst jemand genau wusste, ob er nun Roman, Ramon oder eben “Don” hiess, schien er eine oberwichtige Funktion beim GCCL innezuhaben. Er benahm sich auch entsprechend, naja, nennen wir es selbstbewusst.

Spannung lag in der Luft, als “Don” mit einem verschwörerischen Unterton erklärte, das “Bombenprojekt” solle am 1. Dezember starten, aber bis dahin dürfe auf keinen Fall etwas durchsickern!

Was dann geschah, daran scheiden sich die Geister von Sonnenstaatländern und GCCL-Mitgliedern deutlich. Unsereiner würde sagen: Ein kurzes Video wurde abgespielt, dessen Inhalt man nur als grenzdebil bezeichnen kann. Die Protagonisten: Armin Schmid und Melanie Ana Kolic, zwei Omega-Tiere unter den bekannten Gesichtern der schweizerischen Covidioten-Szene.

Im Video wurde ein Kündigungsschreiben vorgestellt, das jeder ausdrucken, unterschreiben und dem Bundesrat (der Schweizer Regierung) schicken sollte. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger seien nämlich “Aktionäre” der Schweiz und hätten das Recht, solch eine Kündigung auszusprechen. Eine seltsame Argumentation, ist doch die Schweizerische Eidgenossenschaft keine Aktiengesellschaft, sondern eine Genossenschaft, wie jeder im Sonnenstaatland weiss. Pah, diese Anfänger beim GCCL!

Mit grosser Bestimmtheit stellten “Don” und Isabel klar, dass diese Aktion völlig ernst gemeint sei und man den erzwungenen Rücktritt des Bundesrates und die Einsetzung einer militärischen Übergangsregierung unter Armeechef Thomas Süssli so um Weihnachten herum erwarte.

Applaus garniert mit Umsturzfantasien

Die Reaktion der eingeloggten GCCL-Mitglieder: Begeisterung und Euphorie. Auch die PERSON, die mir dies erzählt, muss zugeben, dass sie sich von dieser Begeisterung damals hat anstecken lassen.

Die PERSON erinnert sich noch an ein weiteres Detail: Einer der Eingeloggten habe laut überlegt, dass man wohl nicht ganz ausschliessen könne, dass die Gegner dieser Aktion zu den Waffen greifen könnten. Derjenige habe zwar die Hoffnung geäussert, dass dies nicht passiere, schien eine solche bewaffnete Auseinandersetzung aber grundsätzlich in Kauf zu nehmen.

Auch meinte der Betreffende, man brauche ja eigentlich keine Politiker und Parteien mehr, sondern vielmehr geeignete “Führer” für das Volk. An diese Wortwahl, die viel über die Einstellung des Betreffenden zur Demokratie verrät, erinnert sich die PERSON exakt. Denn bei dem Betreffenden handelte es sich um Jean-Claude Greuter, ein bekanntes Gesicht der Schweizer Covidioten-Szene. Er hat sich als Organisator und Teilnehmer von Corona-Demos hervorgetan.

Nicht einmal der Sabotage würdig

Sicher erinnern wir uns alle noch an das Jahresende 2020, als die Schweizer Regierung infolge der Briefaktion eines Fantasiegerichts zurücktreten und einer militärischen Übergangsregierung Platz machen musste. Nicht! Mit jeder neuen Adventskerze schwand die Euphorie des GCCL ein Stück weit dahin, und an Weihnachten waren statt der angestrebten 100000 nur circa 100-200 Schreiben eingegangen. Drei Grössenordnungen weniger als erwartet. Naja, knapp vorbei ist auch daneben.

Bereits in der Woche vor Weihnachten sprach beim GCCL niemand mehr über das “Bombenprojekt”, erinnert sich die PERSON. Der peinliche Flop wurde totgeschwiegen. Auch von dem so wichtigen und kenntnisreichen “Don” hörte man plötzlich nichts mehr. Er war ebenso schnell aus dem Fantasiegericht verschwunden, wie er aufgetaucht war.

Nur ein- oder zweimal wagten niederrangige Mitglieder im Januar 2021 danach zu fragen, was aus dem “Bombenprojekt” eigentlich geworden sei. Darauf antworteten die Kadermitglieder nur widerstrebend und kleinlaut. Es hätten halt zu wenige mitgemacht, hiess es. Klarer Fall also: Schuld am Scheitern waren nicht diejenigen, die sich diesen Quatsch ausgedacht hatten, sondern schuld war das mangelnde Engagement der Mitglieder!

Um ihre Mitglieder über die völlige Vergeblichkeit der Aktion hinwegzutäuschen, behaupteten Hofmann und Konsorten dann, der GCCL könne den Bundesrat auf der Grundlage der verschickten Briefe ja später noch anklagen.

Das Sonnenstaatland hatte übrigens von seinen Quellen im Dezember 2020 erfahren, dass der GCCL in der Schweiz ein Projekt verfolge. Als jedoch herauskam, worum es sich handelte, waren die zuständigen Sachbearbeiter herb enttäuscht. Kein Wunder: Sie hatten auf eine wunderbare Gelegenheit gehofft, ein Projekt dieser Reichsdeppensekte zu stören – und mussten dann feststellen, dass die Aktion ganz von allein floppen würde.


Sie sind vom GCCL enttäuscht und möchten uns davon erzählen? Wir hören Ihnen gerne zu, auch wenn Sie diversen Quatsch weiterhin glauben!

Wenden Sie sich vertraulich an das Südwestsonnenstaatländische Amt für Aussteiger: [email protected]




Carl-Peter Hofmann vor dem liechtensteinischen Obergericht

Verhandlungsbericht aus zweiter Hand

Auf der Grundlage erstklassigen Hörensagens verfasst von Helvetia

Am Donnerstag, den 02.11.2021, hatte sich das Fürstliche Obergericht von Liechtenstein mit der Frage zu befassen, ob der Reichsbürger Carl-Peter Hofmann, Gründer des Fantasiegerichts “GCCL“, nach Österreich ausgeliefert werden soll.

Wie der Titel schon suggeriert, war ich bei dieser Auslieferungs-Verhandlung nicht selbst dabei. Wäre auch irgendwie komisch aufgefallen in so einem kleinen Gerichtssaal und bei so wenigen Anwesenden.

Die einen hätten sich wohl gefragt: “Was macht die ausländische Staatsallegorie hier?”, … und was die anderen sich gefragt hätten, will ich mir lieber gar nicht erst ausmalen. Und so bin ich dann halt zu Hause geblieben.

Aber wie das nun mal so ist: Meine Tante hat einen Nachbarn, der jemanden kennt, dessen Cousine dritten Grades in Liechtenstein wohnt, und dort kennt sowieso jeder jeden. Also haben mich sozusagen via stille Post doch noch ein paar exklusive Informationshäppchen aus der mehrstündigen Verhandlung erreicht.

Und ja, dass sich die Verhandlung über mehrere Stunden hinzog, lag praktisch ausschliesslich an Hofmanns nicht enden wollendem Gesülze über seine megatollen Fantasiedokumente.

Dramatis personae

Im Publikum sassen: zwei Lügenpressevertreter (der vom Volksblatt und der vom Vaterland); eine ältere Dame in einem Rollstuhl und ein älterer Herr; dann eine Frau – pardon, ein lebendes Weib – von eher kleiner Statur, geschätzt ü50, mit (ich sag mal:) schwer zu bändigendem dunklem Haar.

Die eingesetzte V-PERSON und ich kamen zu dem Schluss, dass es sich bei diesem lebenden Weib um Isabel handelt, so eine Art bessere Hälfte Carl-Peter Hofmanns. Bei ihr hat er gewohnt, bevor er auf fürstlichem Territorium hochgenommen wurde, und sie ist diejenige, die im Verhaftungsvideo ruft: “Hey hallo, anechoo, anechoo!”

Das Gericht musste Isabel mehrfach ermahnen, still zu sein, sonst werde sie rausgeworfen. Nicht, dass sie rumgepöbelt hätte, aber sie schien ständig darauf bedacht, ihren Carl-Peter immer wieder daran zu erinnern, ob er in seinen Ausführungen nicht etwas vergessen habe. Meine V-PERSON glaubt auch mitbekommen zu haben, dass Isabel gar nicht gut auf die beiden Lügenjournalisten zu sprechen war, denen sie – ich nehme an, wegen bereits veröffentlichter Lügenpropaganda über Hofmann und den GCCL – vermutlich mit “Strafverfolgung” drohte (man kennt’s).

Des weiteren sass da wohl noch ein Wortmarkensöldner in Zivil – wahrscheinlich hätte er ebensogut eine Uniform tragen können, zumal in Liechtenstein eh jeder jeden kennt.

Und zu guter Letzt sass da im Publikum ausser Isabel noch die beeindruckende Zahl von zwei (2) GCCL-Deppen.

O tempora, o mores, o People Power des GCCL, was ist nur aus dir geworden? Meine V-PERSON vermutet, dass es einige Hofmann-Anhänger abgeschreckt habe, dass man sich beim Gericht als Zuhörer anmelden musste. Registrieren lassen tun sich liechtensteinische GCCL-Deppen gar nicht gern, weil:

  1. “registrieren” angeblich von regis komme (Genitiv von lat. rex, “König”) und man folglich, wenn man sich registrieren lasse, Eigentum des Königs werde (oder des Fürsten? Nein, das hiesse principis. Hätte aber besser gepasst. Vielleicht müsste in Liechtenstein das Verb “prinzipistrieren” eingeführt werden);
  2. und vor allem auch, weil sie aus den Lügenmedien wissen, dass in Liechtenstein gegen die örtliche GCCL-Anhängerschaft ermittelt wird. Da sind dann wohl doch ein paar Füsse erkaltet.

Und dann waren da natürlich noch etliche BAR-Mitglieder: Ein Gremium aus drei Richtern, eine Staatsanwältin, Hofmanns Pflichtverteidiger, eine protokollierende Schreibkraft.

Die kolossale Inkonsequenz des “Herrn Hofmann”

Gleich zu Verhandlungsbeginn schon der Paukenschlag:

Hofmann verkündet, wegen der Maske keine Szene machen zu wollen, und zieht sich brav wie ein Lämmchen die Gesichtswindel über.

What??? Seiner Anhängerschaft bläut er regelmässig ein, sie sollen sich so etwas von den satanistischen Systemgerichten auf gar keinen Fall bieten lassen! Was hat der Carl-Peter seinen Deppen nicht schon für beleidigende Phrasen diktiert, die sie den Richtern und Staatsanwältinnen an den Kopf werfen sollen! Ist ja nicht sein Problem, wenn das Kanonenfutter vor Gericht eins aufs Dach kriegt; das liegt eh nur daran, dass die Betreffenden sich nicht penibel genug an seine Anweisungen gehalten haben.

Und jetzt zieht doch ebendieser Carl-Peter einfach so eine Maske an. Was kommt als Nächstes? Akzeptiert er die 12 BAR-Vermutungen?

Ob ihr’s glaubt oder nicht… JA!!!

Jedenfalls ist meiner V-PERSON nicht im Mindesten aufgefallen, dass Hofmann den BAR-Vermutungen widersprochen hätte. (Und ich habe meine V-PERSON vorher extra noch gebrieft.) Auch scheint es kein “Affidavit” gegeben zu haben.

Die V-PERSON versicherte mir statt dessen mehrfach, dass Hofmann – kaum zu glauben – sich gegenüber den Richtern sehr zurückgehalten habe mit Ausfällen. Von den BAR-Vermutungen scheint keinerlei Rede gewesen zu sein. Und wie wir alle “wissen”: Wer den BAR-Vermutungen nicht wirksam widerspricht, akzeptiert sie konkludent.

Tjaha. Und da wundert sich der GCCL noch, dass die drei BAR-Richter die Auslieferung genehmigt haben…

Hätte sich Carl-Peter obendrein widerstandslos als “Herr Hofmann” ansprechen lassen – d.h. als PERSON statt als “lebender Mann :Carl-Peter :Hofmann” – dann wäre das nur noch das Sahnehäubchen seines Totalversagens in der eigenen “Methodik” gewesen.

Und es ist durchaus möglich, dass auch das so passiert ist. Meine V-PERSON erinnert sich jedenfalls an keinerlei Protest diesbezüglich; allerdings auch nicht konkret daran, dass Hofmann irgendwann mit “Herr Hofmann” angeredet worden wäre. Von daher: Geschenkt.

Der GCCL-Koch verdirbt seinen Brei

Hofmanns Verteidigung befand sich nach Einschätzung meiner V-PERSON in einer gar nicht mal so schlechten Ausgangslage. Zwar hatten die Ösis in weiser Voraussicht den §246 StGB “Staatsfeindliche Verbindungen” aus der Liste ihrer Vorwürfe entfernt. Da es sich dabei um ein Delikt mit politischem Charakter handelt, hätte Hofmann nicht ausgeliefert werden dürfen, wenn man ihn in der Folge in Österreich dieses Deliktes angeklagt hätte.

Alle übrigen Hofmann vorgeworfenen Straftaten stehen allerdings in einem engen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gründer und Oberhaupt der staatsfeindlichen Verbindungen GCLC und GCCL. Hätte Hofmann seinen BAR-Anwalt einfach machen lassen, vielleicht hätte der ihn ja sogar raushauen können.

Aber die BAR einfach machen lassen – nicht mit Carl-Peter! Der hielt lieber theatralisch seine mitgebrachte Bibel hoch und verkündete dem Richtergremium, dass der Mensch keinen Gesetzen unterworfen sei ausser denen des “Schöpfers” (dessen Willen zufälligerweise der Carl-Peter am allerbesten kennt).

Er liess sich vom Verteidiger eine Reihe von Fragen stellen, die ihm dazu dienten, den bemitleidenswerten Anwesenden die volle Dröhnung seines fantasierichterlichen Schwurbelprogramms angedeihen zu lassen: Der GCCL sei eine von der UNO anerkannte NGO, sei legitimiert, Recht zu sprechen, setze sich für die “Menschenrechte” ein und bekämpfe Pädophile.

Besonders weitschweifig muss er über seine Fantasiedokumente referiert haben, die natürlich äusserst sinnvoll und überhaupt kein Betrug seien. Der Verteidiger gab sich derweil Mühe, das Gesagte irgendwie in die Richtung zu relativieren, dass Hofmann seinen Deppen ja gar keine Immunität vor Strafverfolgung versprochen habe mit diesen Fantasiedokumenten.

Es gab da auch einen Moment, in dem es meiner V-PERSON kalt den Rücken runterlief. Denn plötzlich vernahm die V-PERSON die Stimme des alten Weibleins im Rollstuhl: “Mein Sohn will nur Gutes tun!”

Und tatsächlich: Bei dieser Dame und dem sie begleitenden älteren Herrn handelte es sich um Hofmanns Eltern. Beide sind über 90.

Der Sohnemann konnte dann doch nicht so ganz aus seiner Haut. Während er sich, wie erwähnt, gegenüber den anwesenden BAR-Richtern zwar mit Beleidigungen zurückhielt, waren seine Ausführungen gespickt mit Ausfällen gegen Österreich und besonders gegen die für ihn zuständige Staatsanwaltschaft Graz.

Überall sei seine Clowntruppe “GCCL” anerkannt, nur nicht in Österreich, die seien dort alle pädophil usw., man kennt’s. Der zuständige Staatsanwalt ist natürlich in Hofmanns Welt ein Satansjünger.

Um hieb- und stichfest zu “beweisen”, dass weder er noch seine Anhängerschaft “Reichsbürger” seien, hatte Hofmann als Zeugen einen “Prinzen von Thüringen” laden wollen, der seine Ideologie teile und als Prinz irgendwie besonders beleidigt sei, für einen Reichsbürger gehalten zu werden (nein, man muss in diesem Gedankengang keine schlüssige Argumentationskette suchen).

Der Zeuge war im Vorfeld vom Gericht abgelehnt worden; trotzdem scheint Hofmann darauf eingegangen zu sein. Die V-PERSON erinnerte sich an einen Namen wie “Prinz Royce”; kurz darauf stellte sich heraus, dass wohl diese illustre Reichsdeppenpersönlichkeit gemeint war.

Möglicherweise war Heinrich XIII Prinz Reuss schon 2018 GCLC-Mitglied, denn in diesem Video ab 22:11 brüstet sich Hofmann bereits mit angeblichen Adelskontakten.

Die Gesichter der anwesenden Richter während Hofmanns Ausführungen kann man sich wohl vorstellen.

In mehreren kurzen Verhandlungspausen, wenn sich das Gericht für ein paar Minuten zur Beratung zurückzog, liess der Carl-Peter noch ein wenig mehr von seiner sprichwörtlichen Maske (rofl) fallen, während er die echte Maske brav anbehielt, und machte die Staatsanwältin blöd an mit der Frage, wer sie überhaupt sei bzw. zu sein glaube.

Ist ja auch generell eine Unverschämtheit, um nicht zu sagen: eine Vergewaltigung und ein Kriegsverbrechen, wenn man dem Verfassungsrichter des GCCL meint als Staatsanwältin gegenübertreten zu müssen.

Auch lästerte Hofmann über die gerade abwesenden Richter, diese seien ja offensichtlich nicht an der WAHRHEITTM interessiert. Das hatte er wohl an den richterlichen Mienen während seines Vortrages abgelesen und ahnte die auf ihn zurollende Niederlage bereits.

Der Rest ist Geschichte: Das Obergericht genehmigte Hofmanns Auslieferung nach Österreich und brannte ihm noch die Bemerkung auf den Pelz, dass sein Fantasiegericht in diesem Universum nix zu melden hat. Hofmann kann jetzt das Urteil noch an den Obersten Gerichtshof Liechtensteins weiterziehen und wird dies mit Sicherheit auch tun. Es bleibt also vorerst unterhaltsam.




STURMTISCH am Freitag ab 20 Uhr “STURZ VOM REICHSDACH”

Stammtisch September 2020
Wir wollen ̶n̶̶e̶̶t̶̶t̶̶ ̶̶u̶̶n̶̶d̶̶ ̶̶f̶̶r̶̶e̶̶u̶̶n̶̶d̶̶l̶̶i̶̶c̶̶h̶ über die Geschehnisse vom ” “Sturm” auf den Reichstag” sprechen. Nebenbei gibt es noch ein paar Neuigkeiten aus dem Königreich Deutschland (die waren übrigens auch in Berlin bei den Demos mit einem Stand vertreten). Und es gibt Plätzchen!!!!!!1111elff!!!!
 
Datum: 04.09.2020
Uhrzeit ab 20:00 Uhr
Serveradresse: com.sonnenstaatland.com
Den Teamspeakclient gibt es als Software kostenlos für PC, Mac und Linux. Download: www.teamspeak.de/download/
 
Übrigens: Wer kein Headset oder Mikrofon hat, findet auch für Smartphones eine TeamSpeak-App, allerdings kostet diese einen kleinen Obolus…



Stammtisch mit Dr. Michael Blume am 01.05.2020 um 20:00 Uhr

Stammtisch Dr. Michael Blume
Stammtisch Dr. Michael Blume

Freitag wird Dr. Michael Blume bei uns beim Stammtisch zu Gast sein. Der Religionswissenschaftler und Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg gegen Antisemitismus ist unter anderem aktiver Blogger / Redakteur im SciLogs Blog “NATUR DES GLAUBENS Evolutionsgeschichte der Religion(en)” der Spektrum Verlagsgruppe und behandelt dort vor allem Verschwörungstheorien oder wie er sie selbst nennt: Verschwörungsmythen. Was genau diesen Unterscheid ausmacht? Was seine tägliche Arbeit als Antisemitismusbeauftragter ist? Das wird er uns am kommenden Freitag beim Stammtisch verraten.

Also, wir freuen uns auf dich:

Datum: 01.05.2020
Uhrzeit ab 20:00 Uhr
Serveradresse: com.sonnenstaatland.com

Den Teamspeakclient gibt es als Software kostenlos für PC, Mac und Linux. Download: www.teamspeak.de/download/

Übrigens: Wer kein Headset oder Mikrofon hat, findet auch für Smartphones eine TeamSpeak-App, allerdings kostet diese einen kleinen Obolus…




“Osnabrücker Landmark” – Razzien und Verbot durch Innenministerium

Heike Maria Werding

Horst Seehofer hat nach dem Verbot von “Combat 18” im Januar nun erstmals eine direkte Reichsbürger-Gruppierung verboten: “Geeinte deutsche Völker und Stämme” und seiner Teilorganisation “Osnabrücker Landmark”. Da wird Heike Maria Werding aber viel Mimimi absetzen…

Polizeibeamte durchsuchten heute in den frühen Morgenstunden die Wohnungen führender Mitglieder des Vereins:

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/innenminister-seehofer-verbietet-erstmals-reichsbuerger-gruppierung-a-25101b61-f44c-40b4-af92-1031f197c6e9


Update: Anbei noch der Verbot aus dem Bundesanzeiger 


Nachtrag 14:53 Uhr: Versehentlich ist in diesem Beitrag eine ältere Pressemitteilung zu Durchsuchungen beim o.g. Verein vom 05.09.2019 aufgeführt worden, dieser wurde entfernt.