Fitzek demontiert sich selbst: Emailverkehr zwischen Peter Fitzek und Richard Gantz *UPDATE2*

Schriftwechsel: Gantz vs. Fitzek

UPDATE2 25.5.15: Der KRD-Blog hat eine weitere E-Mail veröffentlicht, die Peter Gantz als Antwort an Peter Fitzek geschickt hat. Trotz sehr merkwürdiger Standpunkte von Gantz, hat er einige gut platzierte Seitenhiebe in der E-Mail untergebracht. 1:0 Richard!

UPDATE 14.5.15: Wenige Stunden nach erscheinen des Artikels wurde der E-Mailverkehr auch im KRD-Blog wieder eingestellt.

Artikel vom 14. Mai 2015:

Peter Fitzeks fragwürdigen Pläne zur Schaffung seines “Königreich Deutschland” sind gescheitert. Spätestens seit der letzten Durchsuchung inkl. Beschlagnahme in den Geschäftsräumen seiner Unternehmungen und der Einsetzung eines Abwicklers, ist dies allen Aussenstehenden klar. Obwohl “Peter” weiterhin an seinen Träumen festhält, tut er momentan alles um sich selbst komplett zu demontieren. Dabei leistet ihm der “KRD-Blog” – ein dem KRD wohlgesonnenes Fan-Projekt – ganze Dienste.

Dort war am 9. Mai 2015 für einige Minuten ein Beitrag sichtbar, der Ausschnitte aus dem E-Mailverkehr zwischen Peter Fitzek und Richard Gantz enthielt. Richard Gantz – mittlerweile völlig mittellos – kämpft seit Monaten darum sein Geld von Peter Fitzek wiederzubekommen: Bisher ohne Erfolg. Eifrige Mitstreiter aus dem Anti-Reichsdeppenforum waren auf den Beitrag im KRD-Blog aufmerksam geworden, bei dem Versuch ihn zu sichern stellten sie jedoch fest, dass dieser bereits wieder vom Blog gelöscht war. Doch Google hält in seinem Cache eine lesbare Version inkl. Bildern vor. Eine Sicherung in PDF-Form kann im Forum heruntergeladen werden.

Der KRD-Blog leitet den E-Mailverkehr folgendermaßen ein:

Richard Gantz ist bekannt geworden durch seine Interviews für die MDR Berichte von Katja und Clemens Riha. In diesen wurde er von den beiden Filmemachern aus Berlin als armer, betrogener Mann dargestellt. Das die Riha`s und ihre Firma „Can do Berlin“ dem Königreich seit Jahren gezielt schaden wollen ist mittlerweile hinlänglich bekannt und offensichtlich geworden. Was ist aber mit Richard? Möchte auch er gezielt Schaden oder ist er einfach Naiv und lässt sich benutzen?

Vor kurzem schrieb Richard Gantz eine Email mit wilden Behauptungen, Halbwahrheiten und Lügen über Peter an Norbert Brakenwagen von „Time to do TV“. In dieser versuchte er scheinbar gezielt Peter zu diskreditieren.

Peter stellt KRD-Blog.de exklusiv diese Email und seine Antwort darauf an Richard Gantz zur Verfügung.

So kann sich jeder ein eigenes Bild machen ob Richard nun einfach Naiv ist oder gar gezielt dem Königreich Deutschland Schaden möchte.

Wie nicht anders zu erwarten, kommt die Frage nach Peters Verantwortung in der ganzen Misere nicht auf. Schuld sind immer die anderen. Eine Datierung des Schriftwechsels liegt nicht vor. Weitere Informationen und Diskussionen finden sich im Forum.

Besonders interessant an Peter Fitzeks Antwort sind die Einschüchterungsversuche, Beleidigungen und antisemitischen Äußerungen, die ein deutliches Bild seiner Persönlichkeit zeichnen. Einige seiner Aussagen dürften auch für die strafverfolgenden Organe durchaus interessant sein.

Richard Gantz an Norbert Brakenwangen

Hallo lieber Norbert,
zuallererst möchte ich meinem großen Respekt Dir gegenüber Ausdruck verleihen. Du bist ein wunderbarer Mensch und Bruder, der hilft, Klarheit in unser kollektives (Un-)Bewusstsein zu bringen. Ich sehe Deine Sendung sehr oft und weiß, daß Du die Dinge nach allen Seiten hinterfragst, für uns Alle, den Organismus Menschheit, und daß Du auch dafür einstehst, alles, was im Dunklen lag, zu beleuchten und ans Licht zu holen, es vollkommen transparent zu machen, damit wir daraus lernen können, um nicht die selben Fehler immer und immer wieder zu machen.

Aus diesem Grund – der absoluten Transparenz und Offenlegung aller Tatsachen – möchte ich mit Dir über das Königreich Deutschland, Peter Fitzek und das Geld, das man ihm anvertrauen möchte, sprechen:

1. Ich war derjenige, der EUR 200.000,– gespendet hat zum Zwecke der Anzahlung eines 9,2 ha großen Staatsterritoriums, das insgesamt 1,4 Millionen EUR kosten sollte: Apollensdorf.

Ich weiß also, worum es bei NeuDeutschland, der NDGK, der Kooperationskasse und dem Königreich geht und ich stimme mit den folgenden Dingen, die dort gesagt werden, überein: Wir brauchen DRINGEND eine Auflösung und Transformation der vorherrschenden gesellschaftlichen Strukturen wie das Bildungswesen, das Geldwesen, das Regierungswesen, das Krankheitswesen, etc.

Und Peter hat sehr gute Vorschläge unterbreitet, die alle Hand und Fuß haben und durchaus funktionieren können. Und ich finde es bewundernswert und bin ihm dafür dankbar, daß er all die willkürlichen, barbarischen Akte des Firmenimperiums, das im Deckmantel einer Regierung daher kommt, die Stirn bietet und so ebenfalls für Transparenz sorgt, was das “Rechtssystem” betrifft und die Willkür bloßstellt, die einige Wenige glauben, über Andere walten lassen zu dürfen.

Mittlerweile sind drei Jahre vergangen und ich bin heute gescheiter, vielleicht auch weiser als damals und mein Blickfeld und mein Bewusstsein hat sich deutlich erweitert.

Wenn ich mir zum Beispiel das Subsidiaritätsprinzip ansehe, das Peter so wunderbar erklären kann, dann sehe ich, daß das schon immer galt, d.h. Gemeinden konnten sich schon immer autonom machen. Dazu braucht es keinen neuen Staat. Das geht auch so.Natürlich kann man sich einem Staat anschließen, wie Peter es vorschlägt, aber das ist nur eine Möglichkeit von Vielen. Also wenn eine Gemeinde einen Vorteil darin erkennen kann, sich z.B. dem Königreich Deutschland anzugliedern, dann ist das absolut legitim.Aber es geht auch ohne das. Jede Gemeinde kann absolut autonom über sich entscheiden.

Und so wird es meiner heutigen Erkenntnis nach auch passieren, daß immer mehr Regionen autonom werden und es niemanden mehr gibt, der sich für das alte Systemm interessiert.

Dazu braucht es die aufwachenden Menschen in den Regionen, die Du kräftig mit Deinen Sendungen unterstützt, und Menschen, die mit dem Herzen denken. Menschen, die dann Bündnisse schließen und in den Regionen die Dinge zum Wohle aller dort vor Ort gestalten. Gemeinsam, aus den Gegebenheiten heraus, die dort vor Ort bestehen.

Vielleicht hört es sich noch etwas futuristisch an, aber dieser Vorgang der Bildung neuer Strukturen wird meiner Meinung nach dynamisch und organisch geschehen. Langfristig geplante Strukturen braucht es dazu nicht mehr, die stehen den Menschen, die ihr Potential in den Regionen entfalten nur im Weg. Das liegt daran, daß solche Strukturen vom Verstand erdacht werden, von einem Verstand, der viel zu langsam ist, ja gar nicht in der Lage ist, dem Herzen zu folgen. Die Strukturen werden sich wie durch ein Wunder irgendwie wie von selbst bilden, indem und während die Menschen in ihr Herz erwachen und ausschließlich auf ihr Herz zu hören sich entschließen. Die Wissenschaftler nennen das angewandte Quantenmechanik. Kurz gesagt: “Was man erwartet, bekommt man auch”.

Natürlich können Strukturen wie das Königreich Deutschland hilfreich sein, aber wir dürfen nicht aus dem Auge verlieren, daß das nur Krücken sind, bis wir wieder laufen können. Das Laufen können wir wieder ganz und gar, wenn wir ‘mit dem Herzen denken und dem Verstand lenken’, wie Du in der Sendung vom 22.04. so wunderbar gesagt hast. Und dann werden die Krücken vollkommen überflüssig und stellen sich nur noch als Belastung dar, nicht wahr?

Was ich damit ausdrücken will ist, daß es keine Staaten mehr braucht und keine ausgedachten Strukturen. Das ist der Stand meiner Erkenntnis.

(Und das ist auch internationales Recht, wenn ich daran erinnern darf, daß seit dem 25.12.2012 das Sklavensystem durch die UCC-Registrierungen des OPPT mit all seinen Regierungskonzernen, Gerichtsfirmen, Exekutivfirmen, etc. nach den Regeln des weltweit gültigen Handelsrechts rechtlich unwidersprochen aufgelöst sind.)

Aber das ist nur meine weiter entwickelte Ansicht.
Ich zwinge das niemandem auf und jeder ist eingeladen, selbst alles für sich zu überprüfen und neu zu entscheiden.

2. In Deiner Sendung vom 09.01. “Bankenkartell im Krieg mit dem Königreich Deutschland” sagst Du ab Minute 51, Du hättest wirklich nachgeschaut und hättest bislang nichts gefunden, daß einer gesagt hätte, “den Peter Fitzek zeige ich an oder hat das und das gemacht oder mir das Geld weggenommen, …”

Lieber Norbert, ich weiß ja, daß Du darum bemüht bist, alle Tatsachen und Aspekte zu erfahren und aufzuzeigen, deswegen hast Du Dich ja auch umgesehen.

Ich möchte nur sicherstellen, daß Du die folgenden Fakten auch kennst, die Peters Umgang mit dem ihm anvertrauten Geld etwas beleuchten:

Ich hatte im Jahr 2012 noch mehr Geld in die Kooperationskasse gelegt.Weitere 231.000,– EUR, neben den gespendeten 200.000,– EUR für die Anzahlung des Staatsgeländes. Von diesen weiteren 231.000,– EUR sind noch 200.000,– EUR offen. Diese 200.000 EUR sollte ich schon längst wieder haben, aber Peter möchte sie mir nur geben, wenn ich sie erst mal der Königlichen Reichsbank überlasse.

Er besteht auf der Bühne immer darauf, daß wir Selbstverantwortung übernehmen.
Und wenn ich dann sage, ich überlasse mein Kapital NIEMANDEM mehr, weil ich diese Verantwortung nicht mehr abzugeben bereit bin; wenn ich ihm sage, ich möchte es ausbezahlt haben, dann sagt Peter: “Nun gut, dann werde ich es auch gegen Deinen Willen in der Königlichen Reichsbank parken, bis das Königreich Deutschland die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat. Dann kannst Du wieder darüber verfügen”.
Das ist schriftlich so in einer seiner Emails festgehalten.

Lieber Norbert, ich möchte nur, daß Du das weißt. Ich bewerte das nicht.
Ich bewerte auch nicht, daß ich Peter am 05.04.2015 darum gebeten habe, mir aus meiner Notlage zu helfen, indem er mir 500 EUR monatlich von meinem Guthaben zurück gibt. Ich brauche nicht alles auf einmal, wenn es nicht geht. Aber 500 EUR im Monat müßten sicher drin sein, denn es gibt mindestens 300 NDGK-Mitglieder und nach Peters eigenen Aussagen (siehe das Video von Vice-TV auf seinen Seiten) macht er pro 100 Mitglieder und pro Monat etwa 10.000 EUR Überschuß.

Das wären dann mindestens 30.000 EUR ÜBERSCHUß, der wieder in gemeinwohlfördernde Projekte investiert werden kann oder auch zum Ausgleich versprochener Rückzahlungen, wie ich meine. Peter schlug mir stattdessen vor, nach Apollensdorf zu ziehen, bei freier Kost und Logie, was zwar lieb gemeint, eines souveränen Wesens, wie ich es nun mal auch bin, aber nicht würdig ist.
Wie gesagt, Norbert, ich weiß nicht, ob Du das auch wußtest und ich finde, Du solltest das wissen. Das ist auch ein Aspekt von Peter Fitzek, der beleuchtet werden können sollte.

3. Es gibt noch mehr Menschen, die ihr Geld, wie es immer von Peter versprochen wird, zurück haben wollen und es noch nicht bekommen haben.

So sah sich z.B. eine Anlegerin, die unbekannt bleiben möchte, genötigt, gerichtlich gegen Peter vorzugehen, weil sie etwa 90.000 EUR zurück haben sollte und wollte, die sie auch für einen bestimmten Zeitraum in der Kooperationskasse zur Verfügung gestellt hatte.Letztes Jahr hat sie ein Teilurteil erwirkt, das rechtskräftig ist und sie hat einen Titel und kann 95.500,00 EUR aus Peters Privatvermögen holen. Wir können Peter Fitzek ja mal darum bitten, das Urteil 2 O 31 /14. des Landgerichts Dessau, das am 24.07.2014 in Kraft trat, offen zu legen.
Das sollte eigentlich kein Problem sein.

4. Ich kenne leider noch mehr Menschen, die über die Tatsache frustriert sind, wie undurchsichtig und intransparent Peter mit den ihm anvertrauten Geldern umgeht und die es lieber zurück hätten, als es in der Königlichen Reichsbank zu belassen. Alle wurden sie “genötigt”, ihr Geld der Königlichen Reichsbank zu überlassen, obwohl sie es lieber zurück gehabt hätten. Und ich kann entsprechende Kontakte herstellen, wenn Du noch mehr wissen möchtest.

Laß mich BETONEN, daß ich Peter keinesfalls für einen Betrüger oder Schwindler oder so etwas halte. Peter Fitzek ist zweifellos ein charismatischer und erstaunlich talentierter und fähiger Mensch. Das berechtigt aber niemanden dazu, Entscheidungen für Andere zu treffen, schon gar nicht, wenn sie klar zum Ausdruck gebracht haben, daß sie das nicht wünschen. Ich denke, er ist einfach extrem intransparent, mutet sich zuviel zu, ohne andere kompetente Menschen an seiner Seite zu dulden und hat durch diese gewaltige Überlastung den Überblick über die Finanzen verloren.

Ich wäre ihm sehr dankbar und würde es für uns Alle begrüßen, wenn Peter z.B. die Bücher offen legen würde, damit wir Alle, Diejenigen, die ein wenig frustriert sind und Diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, Peter zu unterstützen, sehen können, daß die Gelder vernünftig und im Sinne und zum Wohle Aller verwendet werden. Ich habe Peter schon öfter darum gebeten, aber mehr als dürftige, nichtssagende und fehlerhafte Statistiken hat er bisher nicht veröffentlicht.

5. Lieber Norbert, das klingt jetzt alles vielleicht ein bißchen erschreckend.
Aber das soll es nicht. Das liegt nicht in meiner Absicht. Ich möchte nur Klarheit in die GANZE Geschichte um das Königreich Deutschland bringen, damit wir nicht wieder in den Fehler verfallen, Entscheidungen zu treffen, die nicht alle Tatsachen berücksichtigen, weil sie versteckt oder unbekannt sind.

Ich persönlich möchte Peter nicht mehr unterstützen, aber das ist meine Entscheidung, die nur für mich gilt. Ich möchte mein Geld zurück, wie es versprochen wurde. Und ich bin nicht bereit, mir von Peter vorschreiben zu lassen, wie ich es zu verwenden habe.

Ich höre schon seit drei Jahren von der Freien Universität und der freien Schule, von der Pyrolyse-Anlage und vom Gesundheitshaus. Ich habe am 17.11.2012 bereits in Apollensdorf das Gesundheitshaus dort mit eröffnet und mußte dann beobachten, daß Peter es durch sein Verhalten zerschlagen hat. Wo ist das Gesundheitshaus heute, in dem Menschen kostenlos behandelt werden? Es könnte schon längst blühende Realität sein.

Die freie Schule, die die Erfahrungen der Schetinin-Schule integrieren, ist auch eine unterstützenswerte Sache. Aber Richard Kandlin hat genügend Unterstützer im gesamten deutschsprachigen Raum. Peter Fitzek ist nur einer davon. Es ist weder sein Verdienst noch kann er die Arbeit, die Richsrd Kandlin leistet für sich oder das Königreich in Anspruch nehmen.
Der ‘Altruismus e.V.’ ist der richtige Ansprechpartner für Interessierte der Schetinin-Schule. Nicht Peter Fitzek oder das Königreich Deutschland. (Darüber hinaus ist die Schetinin-Schule auch noch verbesserungsfähig, weil einige Erkenntnisse der modernen Hirnforschung, durch Prof. Gerald Hüther der Welt zur Kenntnis gebracht und Erkenntnisse von André Stern noch nicht integriert sind.
Aber das ist ein anderes Thema.)

Die Sache mit den “gemeinwohlfördernden Projekten” dauert mir alles viel zu lange. Da geht seit Jahren nichts voran. Und das liegt auch, aber ganz sicher nicht nur an der BaFin und dem gegen Peter arbeitendem untergegangenem System.
Ich brauche mein Geld, um Dinge vor Ort zu transformieren. Mir ist das egal, warum es mit Peter nicht funktioniert hat. Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf Peter Fitzek und nehme die Dinge selbst in die Hand.
Bei diesen Bemühungen fühle ich mich durch Peter Fitzek behindert, was keine Entschuldigung sein soll. Ich komme so oder so voran. Ich habe nur das Gefühl, daß meine Freundschaft mit Peter Fitzek mich dabei … wie soll ich sagen … behindert oder lähmt oder staut.

6. Wer Peter unterstützen möchte, soll das gerne tun. Ich habe nichts dagegen und meinen Segen hat er. Aber Derjenige soll genau prüfen können, wie viel seiner Verantwortung er dadurch auf Peter Fitzek zu übertragen bereit ist.

Bestenfalls sollte er sich die Frage stellen, ob es überhaupt nötig und ob es in seinem ureigendsten Sinne sein Bedürfnis ist, eine Idee zu unterstützen, die nicht aus seinem eigenen Herzen kommt.
Mit dieser Frage schwanger zu gehen, ob das scheinbar “Gewollte” auch wirklich aus dem EIGENEN Herzen kommt, das wünsche ich uns Allen.

Zusammenfassend möchte ich, daß Du folgende Dinge weißt:

a) Es gibt Menschen, denen versprochen wurde, ihr Geld nach einer gewissen Zeit wieder zu bekommen, die es wieder haben wollen und die es nicht bekommen. Zumindest noch nicht.

b) Wer Peter unterstützt, sollte sich darüber im Klaren sein, daß er hauptsächlich den Kampf gegen das alte System und die Demaskierung des alten Systems unterstützt, was zweifellos uns allen dient.
Von “das Gemeinwohl fördernden Projekten” ist außer der NDGK bis heute jedoch nicht viel zu sehen.

Damit möchte ich schließen, lieber Norbert.
Ich danke Dir für Deine Aufmerksamkeit, die ich sicher ganz schön strapaziert habe.
Ich seh Dich vielleicht heute Abend um 20:00 Uhr, wenn Du auch an dem deutschen Feiertag 01.05. senden solltest und freue mich darauf.

Ich verbleibe einstweilen

in Liebe,

Richard



Mit freundlichen Grüßen,
Richard Gantz

Peter Fitzek an Richard Gantz
Hallo Richard,

weil wir uns schon so lange kennen, schreibe ich Dir hier von Mensch zu Mensch in der Ich-Form, ohne die Pluralis Majestatis-Form zu verwenden, und ich werde entsprechend Deines Wunsches nach Transparenz diesen Schriftwechsel veröffentlichen lassen.

Es ist immer wieder erbauend, Deine Taten zu betrachten. Aber ich bin da ja ganz wertneutral und jede gute Geschichte dieser Art braucht wohl auch immer ihren Judas.

Heute gibt es zwar keinen Pranger und kein Kreuz mehr an das man mich nageln könnte, aber die Presse als Pranger und die Gerichte und eine Haftanstalt als Kreuz sind da ja ein modernerer Ersatz für Reformatoren wie mich. Die Menschheit entwickelt sich. 🙂

Diese Rolle des Judas spielst Du wirklich gut. So lernen alle Beteiligten Unterscheidungsfähigkeit. Der Grad der Selbstlüge und der Heuchelei, in der Du lebst, die Versuche zur Zersetzung der Wahrhaftigkeit und des Königreiches Deutschland und auch die Versuche, viele wichtige Unterstützer des Königreiches zu verunsichern, sind in ihrer Qualität wohl einzigartig. Eine gewisse Volksgruppe, die vorherrschend Deine Nasenform hat, lebt seit Langem in ähnlichen Lügen und wartet immer noch auf ihren Erlöser. Erlöst werden Sie dann, wenn sie diesem dann in der entsprechenden Zeit ihre Mittel und Kraft zur Transformation der Welt zur Verfügung stellen und ihre Rolle als Sklaven des Dunklen freiwillig beenden. So werden dann aus den größten Sündern die größten Heiligen und so wird dann der Erlöser das gegenwärtige Spiel auf der Erde des (aus höherer Sicht scheinbaren) Kampfes des Lichtes gegen den Schatten und seine bisherigen Spielregeln verändern und ab dieser Entscheidung durch das Tun der Sünder alle die schützen, die sich von ihren dunklen Taten abwenden und konstruktiv und aufbauend FÜR eine neue FREIHEITLICHE Weltordnung (nicht die NWO der bisherigen Machthaber) handeln und den prophezeiten Schilo unterstützen. Die gewählte Zeit der Handlung dieser Sünder entscheidet in dem vorbestimmten Zyklus über die Art des Wirkens des Erwarteten, und ob sie dieses Mal durch den Schilo, der das Volk am Sockel des Nordberges führt, erlöst werden. Wir werden sehen …

Gern folge ich also Deinem Aufruf nach Transparenz. Bislang habe ich immer selbst auch die geschützt und im Dunkeln belassen, die mit ihren Taten zerstörerische Tendenzen hatten oder die die Zerstörung des Guten gar durch eigene Taten verfolgten. Es gibt auch Menschen, die einfach nur aus Einfalt oder Unkenntnis, aus Dummheit oder weil sie in einem Arbeitsverhältnis im System stecken, zersetzend oder gar zerstörerisch hier im Königreich wirkten. Ich habe bislang nie mit Dreck auf jemanden geworfen, so wie ihr das tut, auch wenn diese Personen es verdient hätten.

Ich werde nun aufgrund Deiner indirekten Aufforderungen diese Vorgehensweise hinterfragen und hiermit beginnen sie zu verändern. Das wird noch stärker Polarisieren und damit auch Konsequenzen haben. Ich bin da aber wertneutral. Doch nun los.

Mit Dir kann ich ja nur ganz deutlichen KLARTEXT schreiben, weil Du sonst leider gar nichts begreifst oder begreifen willst. Also hier nun schon zum x-ten Male wieder eine erklärende Mail an Dich. Mindestens 10 hatten wir davor allein ja schon über derartige Themen ausgetauscht. Das ist definitiv meine Letzte dazu.

Schriftwechsel: Gantz vs. Fitzek

Schriftwechsel: Gantz vs. Fitzek

Es ist immer wieder interessant zu betrachten, wie Du selbst dafür sorgst, Dein Geld nicht zurückerhalten zu können. Aber vielleicht willst Du es ja auch gar nicht? Vielleicht benutzt Du dies nur als Vorwand, um zu zerstören?

Meinst Du, daß die Verbreitung Deiner Lügen, Fehlannahmen, Vermutungen und all Deine Versuche (mit dem heuchlerischen Deckmantel Deines Wunsches nach Transparenz), das Königreich zu zerstören, dazu führen, daß Du “Dein Geld” wirklich zurückerhalten wirst und kannst?

Denkst Du, daß ein wirtschaftlich schwaches Königreich Deutschland Dir besser Geld auszahlen kann? Für die Schwächung sorgst Du ja schon seit langem durch Deine Taten, so gut Du nur kannst!

Glaubst Du, daß Du durch Deine Handlungen die Fähigkeit, hier wirtschaftlich erfolgreich zu sein, förderst? Dieses erfolgreiche Wirtschaften wäre ja eine Voraussetzung von Auszahlungen an Dich.

Meinst Du ernsthaft, daß die Verbreitung von Deinen Fehlannahmen dazu führt, daß Wir Unser Verhalten so anpassen, daß Du nun mit Freude von Hannes aus der Kooperationskasse Geld ausgezahlt bekommst, über das gegenwärtig der sog. “Abwickler” bestimmt oder meint zu bestimmen? Meinst Du, daß der Dir das Geld auszahlt, wenn dieser die mit Deinem angezahlten Geld und weiter (nicht nur mit Deinem Geld) abgezahlte Liegenschaft in Apollensdorf verwertet? Die Folge wäre ja die Beendigung des Aufbaus einer Schule (das LehrReich) und Erwachsenenschule (Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung) nach dem Schetinin-Schulkonzept.

Willst Du das Königreich Deutschland durch Deine Tätigkeiten, so wie damals zusammen mit Sven Reinhard, Thomas Bach, Helmut Tausch, Alexander Lukas, Toralf, Sabine usw. auch nur wieder mit mir in der führenden Rolle eliminieren, oder möchtest Du es gar übernehmen?
Wenn Du das willst, dann sag es doch einfach. Dann komm doch her und übernimm es! Wir werden dann Unsere Staatsangehörigen hier anweisen, DIR zu folgen und DEINE Anweisungen zu beachten, und dann schaue ich gern zu, wie Du alles an die Wand fährst, so wie den Rest Deines Lebens auch. Und weißt Du was, es ist mir egal, ja es MUSS mir egal sein, denn ich bin zur Wertneutralität verpflichtet. Ich arbeite nur FÜR Euch aber nicht GEGEN Euch. Das tun andere. Ich biete nur an aber ich DARF gar nichts wollen. Nur SEIN Wille geschehe und den gab ER mit dem freien Willen EUCH. Ihr seid verantwortlich für Eure Welt. Ich gebe nur mein Bestes. Ich biete Euch nur mein Wissen, meine Kraft, meine Macht und auch meine Führung an. Wenn ihr diese nehmen wollt, dann gern – wenn nicht – auch gut! Ich muß hier gar nichts und ich will hier gar nichts aus meinem Ego heraus. Allein mein Vater bestimmt meinen Weg, und das tut er durch das, was ER mir vor die Füße legt, um SEIN Werk in SEINEM Namen zu vollbringen. Und danke, daß Du da bist und mir wieder einmal nahelegst, ALLES transparent zu machen. So werde ich Euch nicht mehr so schonen. Die Zeitqualität gibt es nun her.

Ich mache mir also zum wiederholten Male die Arbeit, Deine Lügen, Halbwahrheiten und Fehlannahmen zu korrigieren, und ich werde diese E-Mail auch an Norbert senden (an den Du ja diese Mail sandtest) und ich werde nun auch mal zum MDR-Bericht in einer mir eigenen Weise eine Richtigstellung veröffentlichen, was wirklich hier so los ist und wie Du bist und wirkst. Gern doch mache ich das, und weißt Du warum? Weil ich nicht bewerte, wie ihr menschlichen Sklaven Euch weiterhin selbst klein haltet und versklavt, wie ein Teil der Menschen alles Gute durch grenzenlose Naivität, Dummheit und Ignoranz, den fast grenzenlosen Egoismus und all die Ängste selbst zerstört. Da ihr kollektiv ja immer wieder Krieg spielen müßt und die Zerstörung und das Leid so liebt, mache ich Dir gern das Angebot, alles hier zu übernehmen. Möge die Menschheit Dir und Deinen Ideen folgen, lieber Richard. Jetzt und gleich. Also komm her und tob Dich richtig aus. Mach es einfach besser, als Wir es hier leisten. Gern betrachten Wir dann Deine Ergebnisse.

Nun zu den tatsächlichen Fakten, wobei ich der besseren Übersicht willen auf Deine hier kursiv geschriebenen Zitate einzeln eingehen werde:

1. “Ich war derjenige, der EUR 200.000,– gespendet hat zum Zwecke der Anzahlung eines 9,2 ha großen Staatsterritoriums, das insgesamt 1,4 Millionen EUR kosten sollte: Apollensdorf.”

Ja, der warst Du. Ich hatte ja vor der Übergabe des Geldes an mich noch 10 min lang erfolglos versucht, es Dir auszureden. Größe ist jedoch 9,1 ha und es waren 1,45 Mio. Euro in dem damaligen Vertrag.

“Ich weiß also, worum es bei NeuDeutschland, der NDGK, der Kooperationskasse und dem Königreich geht…”

Nein, das weißt Du nur sehr oberflächlich. Aus diesem Grunde kommt bei Dir ja auch so viel Gehirnmurks heraus. Du hast ja hier nie mitgearbeitet oder gelebt, auch wenn der MDR-Bericht von Clemens und Katja Riha, die in Berlin in einem Hinterhof wohnen und deren vollständige Adresse und persönlichen Verhältnisse und Verbindungen ich auf Anfrage gern detailliert liefere, etwas anderes behauptet.

“Mittlerweile sind drei Jahre vergangen und ich bin heute gescheiter, vielleicht auch weiser als damals und mein Blickfeld und mein Bewusstsein hat sich deutlich erweitert.”

Du bist heute nicht gescheiter und schon gar nicht weise. Du hast nur viel andersartigen Müll und einige zusammenhanglose Wahrheiten in Deinem Bewußtsein. Dein Bewußtseinszustand hat sich kaum verändert. Du bist immer noch heuchlerisch, ängstlich, verlogen, fehlinformiert und immer noch gut dabei, den “Fehler” ausschließlich bei anderen zu suchen und die Verantwortung für Dein Leben nicht in die eigenen Hände zu nehmen.

Was hat sich also geändert? Dein Verstandeswissen wurde gegen anderes Verstandeswissen ausgetauscht. Deine Taten und Deine Haltung haben sich nicht verändert. Das kann wohl kaum Weisheit sein.

“Wenn ich mir zum Beispiel das Subsidiaritätsprinzip ansehe, das Peter so wunderbar erklären kann, dann sehe ich, daß das schon immer galt, d.h. Gemeinden konnten sich schon immer autonom machen. Dazu braucht es keinen neuen Staat. Das geht auch so.”

Ja das galt schon immer, seit der Gründung der Bundesrepublik in Deutschland. Und, habt ihr Menschen es genutzt? Habt ihr es nicht auch schon vorher im GG und im StGB lesen können, bevor ich es in euer Bewußtsein führte? Und, hattet ihr es verstanden und die Bedeutung erfaßt? Es steht dort ja nicht erst seit gestern! Und, was habt ihr für eure Freiheit getan? NICHTS, nur gelabert, gemeckert und Euch weiter selbst versklavt – bis heute. Der Großteil der Menschen jammert und meckert bis heute oder startet verzweifelte Sinnlosaktionen, wie z. B. Demonstrationen, die das System bislang kein bißchen verändert haben. Die Veränderung ist selbst zu leisten, und zwar in den bestehenden sog. “gesetzlichen” Rahmenbedingungen.

Und noch etwas dazu:

  • Haben die Gemeinden eigene fortschrittliche Verfassungen mit einer neuen Gesellschaftsform?
  • Haben die Gemeinden schon eigene zinsfrei arbeitende Banken?
  • Geben sie eigenes realwertegedecktes Geld aus?
  • Haben sie ein eigenes gesundheitliches Absicherungssystem?
  • Haben sie ein eigenes erprobtes Rentensystem?
  • Haben sie ein eigenes Marktsystem mit dazugehörigen Austauschmöglichkeiten in ihrer eigenen Währung?
  • Haben sie eine eigene Polizei?
  • Haben sie eigene Gerichte mit eigener Gerichtsverfassung?
  • Haben sie weitere eigene freie Absicherungen im Bereich KFZ usw.?
  • Geben sie eigene Pässe usw. aus ohne die BRD-Infrastruktur und deren Design?
  • Haben sie ein reformiertes Schulwesen?
  • Haben sie ein eigenes Bodenrecht, Notarwesen, neue Gesetze zur Rechtspflege usw.?
  • Haben die Menschen in den Gemeinden echte eigene Kompetenz zur Schaffung einer freiheitlichen Ordnung?
  • Haben sie …..
  • Hier könnten Wir seitenlag weiter machen und die Antwort ist immer die Gleiche.
  • NEIN – HABEN SIE NICHT! Und hätten sie das Wissen dazu, warum haben sie es nicht getan?
  • Weil alle genau so “weise” und tatkräftig wie Du sind, lieber Richard?

Ich bin ganz anders als Du und die meisten Menschen, lieber Richard.

Und nicht nur deshalb haben sie es bislang nicht getan. Einstein hatte schon recht damit, daß es zwei unendliche Dinge gibt, das Universum und die menschliche Dummheit. Du bist dafür eines der anschaulichsten Beispiele, und das soll keine Beleidigung sein – es ist nur ein Fakt, ohne meine Wertung.

“Die Strukturen werden sich wie durch ein Wunder irgendwie wie von selbst bilden, indem und während die Menschen in ihr Herz erwachen und ausschließlich auf ihr Herz zu hören sich entschließen.”

Ja, lieber Richard. Ich frage Dich mal: Glaubst Du ernsthaft, was Du da schreibst? Glaubst Du ernsthaft, daß sich die neuen Strukturen so irgendwie, wie durch ein Wunder, von selbst manifestieren? Meinst Du nicht, die Menschheit hat Eigenverantwortung für die Ausgestaltung ihrer Strukturen? Wenn sie sich also, so ganz ohne Verstand, nur mit Herz, so irgendwie von selbst ergeben, glaubst Du auch so irgendwie daran, daß das dann die Außerirdischen oder die Engel und andere interdimensionale Wesenheiten machen, oder daß die Außerirdischen kommen, um Dich abzuholen und in eine bessere Welt zu bringen? Gehörst Du zu den Anhängern solchen Glaubens?

Du meinst ja, Du bist in Dein Herz erwacht. Hat sich dadurch, so irgendwie in Deinem Leben, wie durch ein Wunder, so ganz von selbst quasi, Fülle und/oder eine tolle Frau an Deiner Seite, und dazu vielleicht auch noch eine sinnhafte Aufgabe als Berufung ergeben (außer Hühner zu füttern) oder hat sich ein Scheich bei Dir gemeldet, so irgendwie, um Dein Leben zu finanzieren, Du herzensguter Mensch?

Wenn das tatsächlich so ist, dann komme ich gern zu Dir und lerne.

“Ich hatte im Jahr 2012 noch mehr Geld in die Kooperationskasse gelegt. Weitere 231.000,– EUR, neben den gespendeten 200.000,– EUR für die Anzahlung des Staatsgeländes.
Von diesen weiteren 231.000,– EUR sind noch 200.000,– EUR offen.
Diese 200.000 EUR sollte ich schon längst wieder haben, aber Peter möchte sie mir nur geben, wenn ich sie erst mal der Königlichen Reichsbank überlasse.”

Wieder etwas nicht ganz richtig verstanden.

1. Ich KANN Dir gegenwärtig immer nur in Raten Beträge unter 1000 Euro auszahlen. Es sind keine 200.000 flüssig vorhanden. Es sind nicht mal 20.000 vorhanden, also nicht mal 10 % dessen, was Du willst! Und dafür hast Du selbst mit gesorgt! Soll ich Dir dazu das erstellte Filmmaterial und die aufgezeichneten Tondokumente Eures Übernahmeversuches nochmals zeigen?
Die Gelder wurden investiert, genau so wie es im Kapitalüberlassungsvertrag ja auch vereinbart ist. Deshalb wurde der ja so geschaffen, damit Saboteure keine Möglichkeit haben, das Aufgebaute gleich wieder zu zerstören und dann mit der heuchlerischen und verlogenen Presse dann noch ein schlechtes Licht auf alles zu werfen. Es müssen jetzt noch genau 256.000 Euro für das Gelände abgezahlt werden. Dann ist das Gelände erst einmal frei von erstrangigen Lasten. Sorg also dafür, daß es wirtschaftlich blüht und schon hast Du bald Dein Geld zurück – Du Schlauberger. 🙂

2. Der Abwickler der BaFin hat die Aufgabe erhalten, die Verträge der Kooperationskasse abzuwickeln. Er und die BaFin untersagte es unter Strafandrohung, eigene Auszahlungen oder andere Tätigkeiten mit der Koopka vorzunehmen, da ER jetzt die Geschäfte führt.

Ich zitiere hier nochmals wörtlich an Dich einen Auszug aus der schon vollständig veröffentlichten “Einstellungs- und Abwicklungsanordnung” der BaFin vom 26.11.2014 an die Kooperationskasse, die von dem bestellten sog. Abwickler, Dr. Stefan Oppermann, auch gleich am 27. und 28.11.2014 mithilfe einer umfassenden Beschlagnahme sämtlicher Vermögenswerte in Verbindung mit der sog. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zoll usw. zur Zerstörung des Königreiches Deutschland vollzogen wurde, wobei Du ihr bester und beliebtester Vorwand bist, um all das zu tun und auch damit zu rechtfertigen.

Hier nun die Zitate:

” … Ich übertrage Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann die Befugnis, in ihrem Namen sämtliche Handlungen durchzuführen ….”

“Der Abwickler, Herr Rechtsanwalt Dr. Oppermann, ist berechtigt, Verfügungen über ihre Vermögensgegenstände zu treffen und sie gegenüber Dritten zu vertreten.”

“Der Abwickler allein ist berechtigt, über ihre bzw. für sie bei den Banken im In- und Ausland geführten Konten und/oder Depots zu verfügen.”

“Sie haben die Maßnahmen des gemäß Ziffer I. des Tenors dieses Bescheides bestellten Abwicklers und der von ihm im Rahmen der Abwicklung hinzugezogenen Mitarbeiter zu dulden. Verfügungen über ihre Vermögensgegenstände, insbesondere über ihre Konten und Depots bei Kreditinstituten, dürfen sie nur mit vorheriger Zustimmung des Abwicklers treffen.”

Ist das jetzt endlich bei Dir angekommen oder bist Du wirklich so minderbemittelt vom Verstande, daß Du es nicht begreifen kannst, oder willst Du es nicht begreifen, weil Du in dem Spiel der Judas bist und nur heuchelst und lieb tust aber in Wiklichkeit nur verraten und zerstören willst oder gar schon immer wolltest? Wie ist es denn nun? Bekenne doch mal Farbe.

Wenn Du jedoch den Koopka-Vertrag als abgewickelt oder ausgezahlt erklärst (was ja durch die Schließung eines anderen Vertrages dann geht), dann hast DU DIR SELBST die Möglichkeit gegeben, wieder Geld zu erhalten, weil dieser Vertrag dann nicht mehr in die o.g. Zuständigkeit des Abwicklers fällt. Das habe ich Dir mehrfach erklärt, aber Dein Verstand ist offenkundig entweder zu verblendet, um es bisher begriffen zu haben, oder Du stellst Dich dumm, weil die Zerstörung des Königreiches Deine Intention ist, so wie damals auch schon mit den Herren Reinhard, Tausch, Bach usw. So sind die wahren Fakten.

3. Ja, Du solltest das Geld gern wiederhaben und ich wäre froh, Du hättest damals nicht mit den o.g. Herren an der Zersetzung des Königreiches von innen her gearbeitet, ob unbewußt durch Deine Einfalt oder ob ganz bewußt sei dahingestellt. Dann wäre das KRD wirtschaftlich viel stärker und Du hättest Dein Geld schon längst wieder zurückerhalten plus Dankesschreiben plus lebenslage kostenfreie Nutzung aller Seminare und anderen Angeboten usw. usf.
Ob es dann noch in Deinem Besitz wäre oder damit etwas Sinnvolles und Beständiges entstanden wäre, wage ich allerdings zu bezweifeln. Aber das ist ja Deine Sache.
Dieser damalige Zerstörungsversuch hat uns hier etwa 750.000 Euro gekostet und er wirkt sich immer noch bis heute aus!

“Was ich damit ausdrücken will ist, daß es keine Staaten mehr braucht und keine ausgedachten Strukturen. Das ist der Stand meiner Erkenntnis. (Und das ist auch internationales Recht, wenn ich daran erinnern darf, daß seit dem 25.12.2012 das Sklavensystem durch die UCC-Registrierungen des OPPT mit all seinen Regierungskonzernen, Gerichtsfirmen, Exekutivfirmen, etc. nach den Regeln des weltweit gültigen Handelsrechts rechtlich unwidersprochen aufgelöst sind.)”

Und lieber Richard, hat die “Auflösung” der Regierungen durch OPPT etwa dafür gesorgt, daß sich “wie durch ein Wunder” das Bestehende aufgelöst hat oder machen fast alle so weiter wie vorher? Liefert OPPT eine echte Alternative zur bestehenden Gesellschaft? Hat OPPT die Exekutive, um ihre Behauptungen durchzusetzen?

Alle Fragen mit NEIN beantwortet? Wenn ja, was ja so ist, dann von der schwärmerischen Selbstlüge und Heuchelei in die Selbstverantwortung gehen und die Zukunft AUFBAUEN und nicht nur allein alles Aufgebaute auflösen wollen, was ihr kollektiv gemeinsam erschaffen habt! Siehe Einsteins Zitat mit der Unendlichkeit … 🙂

“Er besteht auf der Bühne immer darauf, daß wir Selbstverantwortung übernehmen.
Und wenn ich dann sage, ich überlasse mein Kapital NIEMANDEM mehr, weil ich diese Verantwortung nicht mehr abzugeben bereit bin; wenn ich ihm sage, ich möchte es ausbezahlt haben, dann sagt Peter:
“Nun gut, dann werde ich es auch gegen Deinen Willen in der Königlichen Reichsbank parken, bis das Königreich Deutschland die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat. Dann kannst Du wieder darüber verfügen”. Das ist schriftlich so in einer seiner Emails festgehalten.”

Wieder nur eine Halbwahrheit oder Ausdruck dieser von Einstein beschriebenen grenzenlosen Dummheit. Hier die Fakten.

Wenn der Abwickler durch eine Insolvenz die Koopka schließt, dann ist es juristisch in der BRD-Ordnung (und die Koopka ist in dieser Ordnung tätig gewesen) so, daß eine eventuell vorhandene Insolvenzmasse zu Geld gemacht wird und das Geld dann auf alle Gläubiger prozentual gleich verteilt wird. Wenn er etwas zu verwerten hat und das vom Gericht im Anschluß Unseres Widerspruchs dann irgendwann mal bestätigt würde und dann sog. “rechtskräftig” ist, dann beginnt er mit der Abwicklung der Verträge und dann mit der Verteilung der Gelder an alle.
Da Du unwillig bist, mir durch den Vertragswechsel und die Beendigung des Koopka-Vertrages (s.oben) die Möglichkeit zu geben, Geld an Dich auszuzahlen (denn über die Koopka-Angelegenheiten entscheidet allein der Abwickler, wie Du oben nun schon zum wiederholten Male lesen konntest), habe ich mir wegen Deiner Dummheit und trotz Deiner zerstörerischen Wirkung selbst eine moralische Verpflichtung auferlegt, Dir das Geld dann zurückzuzahlen, wenn es leistbar ist und zudem juristisch korrekt und genau das ist genau so im Kapitalüberlassungsvertrag vereinbart und es ist genau dies auch nötig. Wenn das nicht so wäre, dann wäre das KRD durch Dich schon wieder vollständig zerstört worden und einen zweiten Versuch gibt es nicht.

Und so warte ich nur auf Deine Handlung, und die bestimmt meine Vorgehensweise. Ein paar Beispiele Deiner Möglichkeiten:

1. Möglichkeit:
Du erklärst den Koopka-Kapitalüberlassungsvertrag für aufgelöst – dann, oder auch zeitgleich, schließt Du einen mit der Reichshauptkasse und schon kannst Du juristisch ganz sauber monatlich die von Dir gewünschten 500,- Euro erhalten. Ganz einfach also.

2. Möglichkeit:
Du beharrst weiterhin darauf, es so zu machen, wie Du es gegenwärtig tust, dann wird Dir vielleicht, aber nur vielleicht, irgendwann, wie durch ein Wunder, so quasi wie von selbst, der sog. Abwickler einen prozentualen Anteil liefern. Dann gibt es aber das Schulprojekt nicht mehr dort auf dem Gelände in Apollensdorf. Ich habe dann weniger Arbeit (was ja nicht schlecht ist für mich), kann mich etwas zurücknehmen und ihr als Menschen laßt Euch weiter so vollendet verdummen, wie das jetzt ja auch schon seit Generationen geschieht. Schon in den 1930er Jahren war die Menschheit technisch und spirituell mal auf dem Stand von heute oder gar weiter, und was ist davon nach euren Kriegen, bei denen die damaligen Menschen ja so wunderbar aufgrund ihrer Verblendung, ihren Ängsten und der bezahlten Bequemlichkeit mitgespielt haben, geblieben? Eine noch vollendet überwachtere Sklaverei in der heutigen Zeit.

3. Möglichkeit:
Du wartest weiter, der Abwickler erreicht nichts und meine moralische Verpflichtung bleibt, wenn Du meine unten gegebenen Anweisungen achtest und keinen weiteren Schaden mit Deinen Lügen produzierst. Wenn Deine Dummheit und Deine geldliche Verschwendung an erfolglose Sinnlosprojekte weiter so wie in der Vergangenheit auch schon anhält, Du arm bleibst wie jetzt und Du auch noch weiter hetzt, Deine Lügen verbreitest und somit dafür sorgst, daß das Königreich Deutschland klein bleibt (was mir ja egal ist), dann wartest Du halt bis zur Rechtsnachfolge oder Du erhältst vielleicht gar nichts. Das deshalb, weil es dann erst juristisch korrekt und auch moralisch korrekt ist, an Dich auszuzahlen. Es ist dann nichts weiter als die Konsequenz Deines gewählten Handelns. Du kannst ja auch etwas anderes wählen und “frei sein” – wie Du es meintest im Film beim MDR – wenn Du Möglichkeit 1. nutzt. Ganz wie es Dir beliebt.

“Langfristig geplante Strukturen braucht es dazu nicht mehr, die stehen den Menschen, die ihr Potential in den Regionen entfalten nur im Weg. Das liegt daran, daß solche Strukturen vom Verstand erdacht werden, von einem Verstand, der viel zu langsam ist, ja gar nicht in der Lage ist, dem Herzen zu folgen.”

Lieber Richard, Du solltest nicht von DEINEM Verstande auf den Verstand anderer Menschen schließen.
Dein Verstand ist vernebelt und Du benutzt ihn zu selten auf eine Weise, als daß er sich positiv auf Deine Lebensführung auswirkt.
Wenn Verstand und Herz eine Einheit sind, dann macht der Mensch vieles besser, als wenn er nur einen Teil von sich selbst kennt und vertraut. Verstand ohne Herz ist genau so töricht, wie Herz ohne Verstand einzusetzen. Wir alle haben nun mal beides. Aber Du bist halt gern in Deiner verstandesfreien Jammerzone des Herzens. Jedem das Seine.

“…denn es gibt mindestens 300 NDGK-Mitglieder und nach Peters eigenen Aussagen (siehe das Video von Vice-TV auf seinen Seiten) macht er pro 100 Mitglieder und pro Monat etwa 10.000 EUR Überschuß.”

Was für Lügen Du mal wieder an dieser Stelle unter die Leute bringen willst, ist ungeheuerlich! Willst Du damit erreichen, daß alle meinen, wir schwimmen hier im Geld und wollen es nur nicht wieder hergeben? Oder bist Du einfach nur uninformiert? Hast Du mich mal gefragt, wie viele Mitglieder es jetzt wirklich gibt? Nein, das hast Du nicht. Du behauptest nur immer neuen Unsinn! Und weißt Du nicht, daß hier mittlerweile die vierte Razzia-Aktion stattfand und sämtliche Unterlagen, Vermögenswerte, Gelder, Kontenguthaben usw. mitgenommen, sprich gestohlen wurden? Das ist Dir wohl entgangen? Und daß Du deren Vorwand bist und eine der Ursachen für die finanziellen Schwierigkeiten hier, ist Dir wohl auch nicht klar?

Fakten sind:
Wir hatten noch nie zusammen gleichzeitig 250 Mitglieder in der NDGK. Es waren so um die 235. Das ist aber schon lange her. Und von denen haben nicht mal immer alle ihre Beiträge gezahlt!

Gegenwärtig gibt es gerade mal genau 107 Mitglieder, die nicht ängstlich weggerannt sind und wegen dem Streß und den Razzias hier gekündigt haben, und es stehen gaaaanz viel Beiträge seit der letzten Razzia im November 2014 aus. Es ist sogar so, daß die Mitgllieder in den letzten Monaten ihre Rechnungen und Beiträge als Solidargemeinschaft selbst untereinander ausglichen und wir das hier nur mit viel Aufwand und kostenfrei für alle organisieren und vermittelten. So sind die Fakten.

Wir haben erst seit kurzem wieder ein neues Konto und arbeiten nun zögerlich wieder weiter, und das mit den übrig gebliebenen 107 bestandskräftigen Verträgen, und davon haben erst genau 52 Mitglieder Gelder für Rechnungen mit Beiträgen untereinander ausgeglichen oder auch wieder erste Beiträge an die NDGK gezahlt. Es gehen heute noch Gelder von den Mitgliedern auf die eingefrorenen Konten, weil nicht alle reagieren oder erreichbar sind, denn ALLE Unterlagen wurden hier vom Abwickler in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung ohne Anklage gestohlen. Das sind wahren Fakten. Komm doch her und prüfe es persönlich nach! Du wirst alles bestätigt finden.

Die damaligen Zeiten zur Zeit des Vice-TV-Berichtes sind lange vorbei. Ihr und euer naiver gescheiterter Übernahmeversuch des Königreiches Deutschland und des ehemaligen Krankenhauses hat doch mit dafür gesorgt, daß es so weit kam. Du warst und bist doch Teil davon, und Du lügst und zersetzt weiterhin, wo Du nur kannst. Du tust mir leid und damit auch der Rest der Menschheit. Ihr könntet es so gut haben auf dieser Erde – ihr alle. Aber ich warte gern und wertneutral so lange, wie ihr eure Ego-Spielchen noch spielen wollt. 😉

“Peter schlug mir stattdessen vor, nach Apollensdorf zu ziehen, bei freier Kost und Logie, was zwar lieb gemeint, eines souveränen Wesens, wie ich es nun mal auch bin, aber nicht würdig ist.”

Wie ist es denn jetzt? Laut MDR-Bericht wohnst Du ja bei einem Freund und bist nahezu mittellos. Ist das jetzt Ausdruck Deiner Würde und Souveränität? Deine Selbstlügen sollen doch Deinem Verstande auffallen, lieber Richard. Oder etwa immer noch nicht?

“Wie gesagt, Norbert, ich weiß nicht, ob Du das auch wußtest und ich finde, Du solltest das wissen. Das ist auch ein Aspekt von Peter Fitzek, der beleuchtet werden können sollte.”

Ja Richard, auf jeden Fall sollten Deine Halbwahrheiten und Lügen zur Diffamierung des Königreiches und meiner Person noch mehr im Fernsehen gezeigt werden. Dann hast Du Dein Geld sicher schneller zurück. Aber das willst Du doch gar nicht, nicht wahr? Wenn es denn so sein sollte, dann steht Dir die oben geschilderte Möglichkeit Nr. 1 sofort zur Verfügung.

Aber vielleicht findet sich ja auch ein anderer “Anleger”, der Deinen KÜV mit einer Überlassung dafür ablöst und Du ihn dann für beendet erklärst. Dann ist ja allen Beteiligten geholfen. Für mich ist das eine gleichermaßen gültige Möglichkeit. Frag doch mal die Produzenten vom MDR-Bericht, die Familie Riha aus Berlin. Auf Anfrage sende ich Dir gern ihre Adresse. Dann kannst Du denen ja einen Brief mit Deiner Bitte senden. Als Honorar für Dein gutes Interview sollte es denen doch wert sein.

Du schriebst weiter an Norbert:

3. “Es gibt noch mehr Menschen, die ihr Geld, wie es immer von Peter versprochen wird, zurück haben wollen und es noch nicht bekommen haben.So sah sich z.B. eine Anlegerin, die unbekannt bleiben möchte, genötigt, gerichtlich gegen Peter vorzugehen, weil sie etwa 90.000 EUR zurück haben sollte und wollte, die sie auch für einen bestimmten Zeitraum in der Kooperationskasse zur Verfügung gestellt hatte.

Letztes Jahr hat sie ein Teilurteil erwirkt, das rechtskräftig ist und sie hat einen Titel und kann 95.500,00 EUR aus Peters Privatvermögen holen.
Wir können Peter Fitzek ja mal darum bitten, das Urteil 2 O 31 /14. des Landgerichts Dessau, das am 24.07.2014 in Kraft trat, offen zu legen. Das sollte eigentlich kein Problem sein.”

Auch bei den Menschen, die noch ihr Kapital aus der Koopka oder der Reichsbank zurück wollen, gelten die Bedingungen des Kapitalüberlassungsvertrages, den ich hier gern nochmals in wichtigen Auszügen zitiere:

“Der Hauptzweck der Kapitalüberlassung besteht in erster Linie in der Unterstützung der gemeinnützigen Ziele des Kapitalempfängers. … Der bedingte Anspruch … tritt im Rang … zurück … Der Kapitalüberlasser verpflichtet sich demnach insbesondere, keinen Antrag auf Rückführung des Kapitals dem Kapitalempfänger gegenüber geltend zu machen, sofern die teilweise oder vollständige Rückführung des überlassenen Kapitals zu einer rechnerischen Überschuldung oder Insolvenz des Kapitalempfängers führt.”

Hier geht es um den nicht eingetragenen Verein “Kooperationskasse”. Da hatten Wir, Peter, kein Konto, und Wir waren auch nicht Mitglied in dem Verein. Wir ermöglichten seine Erschaffung. Verantwortlicher war Hannes Jaschke. Wir sind auch schon lange nicht mehr im Vorstand seines Trägers, des Vereins NeuDeutschland. Dies wurde Uns so vor die Füße gelegt und es macht auch Sinn, wollen Wir als Staatsoberhaupt des Königreiches Deutschland doch keine Verträge mehr mit der alten Ordnung Bundesrepublik in Deutschland eingehen oder direkt bestehen haben. Wie kommt dann also ein Gericht der BRD dazu, ihr ein derartiges “Teilurteil” zu geben?

Ja und wo ist die Einhaltung Eurer gegebenen Versprechen, in der Zeit einer Notlage hier nach mittlerweile 4 Razzia-Aktionen mit der Rückführung des Kapitals zu warten, so wie es vereinbart wurde? Wie ernst ist es euch denn mit dem freiheitlichen neuen Staat? Sind die o.g. Versprechen nur Versprecher gewesen? Du bist doch derjenige, der sich an die obige Vereinbarung nicht hält und jetzt, wo es schon nicht einfach ist, weiter nach besten Kräften mit Deiner MDR-Propaganda und dem Schreiben derartiger E-Mails an andere Unterstützer des Königreiches mit Tatkraft für ein finanzielles Ausbluten sorgt. Du bist der Judas, der sein Versprechen nicht einhält, der Falschbehauptungen verbreitet, ohne sich hier vor Ort oder bei mir über die Wahrheit erkundigt zu haben! Gern kannst Du alle Unterlagen hier ganz transparent einsehen. Mitnehmen und photographieren und an den MDR oder die Reichsdeppenrundschau liefern kannst Du sie allerdings nicht.

Ich habe Dir immer gesagt, gib uns nur das, was Du entbehren kannst und nicht mehr. Hätte ich Deine spätere Naivität und den Hang zur bargeldlosen Gesellschaft oder gar die bewußten Zerstörungsversuche deutlich erkannt, dann hätte ich Dein Geld wahrscheinlich lieber nicht angenommen. Ich wußte ja nicht, daß Du den Rest an Schwätzer und unehrliche Menschen vergeudest und dann dadurch nahezu mittellos wirst. Das hätte ich nicht gewollt.

Aber hätte ich Dein Geld damals nicht angenommen, dann hättest Du wohl gar nichts mehr, genau wie die Frau, die hier unerkannt bleiben möchte. Sie hat im Gegensatz zu Dir aber beständige Einnahmen von monatlich über 4000,- Euro. Der geht es da besser als Dir (offiziell).

Aber ich habe ja Transparenz zugesichert.

Es handelt sich um Frau Dr. C. Witzel. Sie ist mittlerweile eine weit über 70-jährige und nicht mehr ganz klare Frau, die der Koopka damals 300.000 Euro überlassen hatte und die über 200.000 bereits wieder zurück erhielt nach genau den gleichen obig genannten Bedingungen und so wie es abgesprochen war. Ins Stocken kam es erst, als Du, die anderen 16 plus der eingeschleuste Zielfahnder als Zersetzungs- und Zerstörungstrupp das Ansehen des Königreiches und meiner Person so schädigten, daß ein großer Vertrauensverlust eintrat, der ca. 750.000 Euro kostete (Rückforderungen des Kapitals) und der erst dazu führte, daß wir hier das erste Mal die Nachrangabrede nutzen mußten, so wie es ja auch oben geschrieben steht und immer noch so genutzt werden muß. Und nun wird das von Dir benutzt, um die Glaubwürdigkeit weiter zu untergraben, und es ist mir egal, weil ihr Menschen für eure derzeitige Gemeinschaftsform und ihren Aufbau ja selbst verantwortlich seid. Ich bewerte das nicht herabwürdigend, auch wenn ihr größtenteils eine schwierige und verlogene Spezies seid. Ich kann das aber gut verstehen. Bei eurer gemeinschaftlich geschaffenen Gesellschaft ist es nicht leicht, in Ehrlichkeit zu leben. Ihr lebt teilweise so weit weg von der Wahrheit, daß ihr diese gar nicht mehr versteht, annehmen könnt und sogar bekämpft!

Aber: Wenn Du das weiter tust, wirst Du “Dein Geld” gar nicht mehr erhalten, denn Du richtest mit der Verbreitung Deiner Lügen einen großen Schaden an. Es war bisher nur nicht klar, ob Du dies im vollen Bewußtsein tust oder ob Du tatsächlich überdurchschnittlich verblendet bist. Nicht jedem tut es gut, sich mit spirituellen Themen zu beschäftigen. Das vor allem dann nicht, wenn noch keine ausreichende Unterscheidungsfähigkeit besteht.

In der Verfassung des Königreiches steht:

“Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenen Recht”.

In der Loyalitätserklärung steht:

“Ich bekenne mich hiermit zur neuen deutschen Verfassung des Königreiches Deutschland vollumfänglich, respektiere die darin niedergelegte verfassungsmäßige Rechtsordnung und erkenne sie für mich als verbindlich an. Ich erkläre, die Ordnung und Werte der neuen deutschen Verfassung des Königreiches Deutschland zu achten, für ihren Erhalt einzutreten und nichts zu unternehmen, was den Bestand des Königreiches Deutschland gefährdet.
Ich versichere hiermit, daß ich keine Bestrebungen verfolge, unterstütze oder verfolgt und unterstützt habe, die:
– gegen den Bestand oder die Sicherheit des Königreiches Deutschland gerichtet sind,
– eine unrechtmäßige Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Königreiches Deutschland oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben… “
Ist genau aus diesem Grunde bald eine Gerichtsverhandlung dazu zu führen?
Und nun schreibe ich Dir als Imperator Fiduziar, als Staatsoberhaupt:
Wenn es Uns so vorkommt, daß Du mit Deinen Lügen und Halbwahrheiten weiterhin Menschen verunsicherst, dann tust Du dies nun in völligem Bewußtsein Deiner Lügen und obwohl Wir dies hier und in vergangenen E-Mails an Dich alles schon mehrfach erläuterten. Dann ist nun aber auch mehr als deutlich zu erkennen, daß es mit Vorsatz und im vollen Bewußtsein der Lüge geschieht. Dann haben Wir mit solchen Lügnern wie Dir ab heute kein Erbarmen mehr und Wir sind durchaus dazu berechtigt, Dein Vermögen als Schadenersatz einzuziehen. Wir müssen es nur für Uns in Unserer Realität so im Bewußtsein festlegen und ALLES wird sich danach ausrichten und es wird geschehen! Wenn Wir noch einen Brief, eine Mail, einen Fernsehbericht mit neu gedrehtem Material usw. mit diesen von Dir nun im vollen Bewußtsein wiederholten Lügen von jemandem zugesendet erhalten oder veröffentlicht finden, werden Wir Dein bestehendes Guthaben als Schadenersatz einziehen und auch nicht mehr dann auszahlen, wenn die Rechtsnachfolge des Königreiches für den alten Staat greift oder Du nun einen neuen Kapitalüberlassungsvertrag mit der Reichshauptkasse schließen solltest und Auszahlungen erhalten kannst.

Zudem:
Die von der Kooperationskasse an die Frau Witzel gelieferten 200.000 Euro hat sie an einen Versicherungsmakler verloren, der ihr eine (Zusatz-)Pflegeversicherung, ich glaube der Allianz, aufschwatzte und die ihr nicht viel bringt, außer nun fast 200.000 Euro in bar weniger zu haben.

Sie hat sich später noch darüber bei mir ausgelassen und gejammert, und so habe ich ihr zur Rückholung des Geldes für sie kostenfrei Rico Schumann, den damals hier tätigen Rechtsanwalt, zur Verfügung gestellt. Er hatte ihr genau gesagt, was sie tun müsse, und bot seine Hilfe an. Allein Frau Witzel hielt sich nicht an die Empfehlungen und so ist nahezu ihr ganzes Geld weg, was wir ihr ausgezahlt hatten. Die Versicherung hat es nun. Hätte die Koopka schon damals ihr das ganze Geld gegeben, dann wäre wohl alles an die betrügerische Versicherung und den kriminellen Makler gegangen. So sind die wahren Fakten. Eigentlich müßten sowohl Du als auch Frau Witzel dankbar sein, denn ohne mich hättet ihr beide gar nichts mehr, weil ihr es schon an andere verloren hättet! Aber ihr seid die Undankbarsten und am stärksten rechtsbrüchig Handelnden. Ihr verlangt Dinge, die nicht so vereinbart waren. Siehe oben die Bedingungen des KÜV. Und bis heute ließ ich es zu.

Ihre restliche Rückforderung würde gegenwärtig und hätte auch schon zu dem Zeitpunkt ihrer damaligen nachrangigen Rückführungswünsche ebenso zur rechnerischen Überschuldung geführt. Erinnere Dich nochmals. Du und die anderen 16 Leute, die hier gegangen sind, haben sich von einem kriminellen, im BRD-Dienst stehenden eingeschleusten schlitzäugigen Zielfahnder aufhetzen und benutzen lassen, um das Königreich Deutschland zu zersetzen oder zu übernehmen.

Es war bereits der zweite Übernahmeversuch. Den ersten, damals noch in NeuDeutschland, erlebten alle hier, als ich 2009 im Urlaub war.

Weitere als ich mit gefälschten, von der Staatsanwaltschaft Dessau selbst ausgestelltem Haftbefehl inhaftiert werden sollte, der jedoch “leider” schon nach 10 min aufflog.

Einen weiteren, als man mich versucht hat zu erschießen. Gern kannst Du hier nochmals das Einschußloch betrachten.

"Mordanschlag" auf Peter Fitzek: Ein Steinschlag in der Frontscheibe

“Mordanschlag” auf Peter Fitzek: Ein Steinschlag in der Frontscheibe

"Mordanschlag" auf Peter Fitzek: Ein Steinschlag in der Frontscheibe

“Mordanschlag” auf Peter Fitzek: Ein Steinschlag in der Frontscheibe

Anmerkung der Redaktion: Ein Versicherer hat das Einschussloch eindeutig als Steinschlagschaden identifiziert

Es ist nur leider alles gescheitert, wie so viele andere Zerstörungsversuche auch schon scheiterten und weiter scheitern werden. Eure gemeinsam geplante oder versuchte Zerstörungsarbeit von innen heraus war zwar gut, aber eben nicht gut genug.

Willst Du nochmals die Tonmittschnitte von der im geheimen Dienst für das Königreich tätigen Person des damaligen inneren Kreises als Beweise Eurer mißglückten Übernahmeaktion hören? Wir haben sie noch. Gern veröffentliche ich auf Deinen Wunsch und aus Deinem Transparenzbegehren heraus auch alle vollständigen Namen, Wohnsitze, Fotos und Tätigkeiten der Beteiligten an der gescheiterten Übernahmeaktion. Eine Aufforderung dazu reicht, lieber Richard!

Und so sind die beiden Einzigen, mit denen ich Streß wegen der im Vertrag ohnehin nicht bestehenden Rückzahlungsansprüche habe, diejenigen, die schon alles vollständig verschleudert hätten, wenn sie vollständig ausgezahlt worden wären.

Und Du wirst entweder immer noch benutzt in Deinem Wahn, oder Du bist ein ganz bewußter Saboteur, der hier nur mit Dreck werfen will unter der geheuchelten Maske von Ehrlichkeit und Transparenzbegehren. Komm doch her und überzeug Dich von meinen Worten. Rede mit den Leuten hier und mit mir und prüfe alles selbst nach, was ich Dir hier schreibe!

Und noch etwas zu der Gerichtsverhandlung mit Frau Witzel. Ich habe absichtlich in keiner höheren Instanz das unsinnige und fehlerhafte Urteil angegriffen. Warum nicht?

1. Ist es mir egal, was ihr aus Unseren Angeboten an Euch macht. Wir sind wertungsneutral.

2. Wenn das Gericht solch ein sog. Urteil fällt, indem es dieser Frau in einem Teilurteil “Recht gibt”, das sie gar nicht hat und der Rechtsanwalt meint, es würde aus Kostengründen keinen Sinn machen, in eine zweite Instanz zu gehen, dann ist mir das auch egal, auch wenn ich dort gewonnen hätte. Will ich aber gar nicht unbedingt. Ihr wählt und ich folge den Aufforderungen. Wie die Gerichte und der Abwickler, die BaFin und wer auch immer das alles dann abarbeiten, was sie verzapfen, ist mir egal. Die Auswirkungen dieser individuellen Entscheidungen haben dann alle zu fühlen. Ich bin nur Diener an IHM. Was er mir vor die Füße legt, arbeite ich ab, so wie es sich zeigt und so wie ihr es wollt. Es traut sich ja keiner von Angesicht zu Angesicht mit Uns zu reden und klare Absprachen zu treffen. Ich verstehe ja, daß diese Leute Angst um ihren Job, um ihr Leben usw. haben, aber das müßten sie nicht. Wir würden Sie schützen und sie könnten beim Verlust der Tätigkeit ja gern auch hier arbeiten. Wir reden mit allen Menschen, egal welcher Ausrichtung, geben alle Infos preis und die Menschen entscheiden, was sie aus diesen machen. Eure Sache. Ich verurteile nichts davon.

3. Es besteht (noch) die moralische Verpflichtung von mir und der Kooperationskasse, es zurück zu zahlen, wenn es geleistet werden kann. So steht es im Vertrag.
Wenn die etwas ältere Frau meint, daß Sie gerichtlich gegen mich vorgehen will, dann ist mir das auch egal. Ich bin nicht eure Amme, lieber Richard, liebe Frau Witzel und liebe Menschheit. Ich bin derjenige, der im Kosmos die Einhaltung des freien Willens und der Schöpfungsgesetze aufrechtzuerhalten hat. Ihr seid beileibe nicht die einzige Spezies. Ihr seid nur eine besonders verlogene Spezies. Die Allermeisten von euch leben nahezu flächendeckend in beständigen gesellschaftlichen und individuellen Lügen, oder ihr fördert diese direkt oder indirekt.

“Ich kenne leider noch mehr Menschen, die über die Tatsache frustriert sind, wie undurchsichtig und intransparent Peter mit den ihm anvertrauten Geldern umgeht und die es lieber zurück hätten, als es in der Königlichen Reichsbank zu belassen.
Alle wurden sie “genötigt”, ihr Geld der Königlichen Reichsbank zu überlassen, obwohl sie es lieber zurück gehabt hätten. Und ich kann entsprechende Kontakte herstellen, wenn Du noch mehr wissen möchtest.”

Natürlich gibt es die. Beispiel: Alexander Lukas. Guthabenshöhe etwa 45.000 Euro. Er hatte sich damals mit den Köpfen der Täter beim Übernahmeversuch des Königreiches Deutschland verbündet. Er hatte sogar einen fehlerhaften Rechtsvortrag zur Verunsicherung und Spaltung der Gemeinschaft gehalten. Thomas Bach und der schlitzäugige Sven Reinhard hatten seinen Vortrag doch gut in ihre “Vorträge” eingebunden. Er wurde damals aber nur benutzt und war nicht die treibende Kraft. Natürlich will der gern sein Geld zurück. Aber für den und für jeden anderen gilt ab heute das Gleiche, was für Dich gilt. Ich habe lange genug eure Lügerei geduldet. Damit ist nun Schluß. Und Du sorgst ja weiter fleißig mit für die wirtschaftliche Schwäche des Königreiches, und es ist mir egal. Je länger Du das tust, desto später erhältst Du (eventuell – das hängt von Deinem weiteren Verhalten ab) “Dein” Geld. Ich hatte meinen letzten Urlaub im Januar 2009. Da wäre mal wieder einer fällig.

Zudem gehe ich weder undurchsichtig noch intransparent mit irgendwelchen Geldern um. Wie kommst Du schon wieder auf derartige Lügen? Zur letzten Reichsbankfeier lag hier für alle Staatszugehörigen und Staatsangehörigen die Bilanz der Reichsbank aus. Auch die Koopka hatte die hier mit viel Aufwand erstellte Statistik mit (fast) allen Kapitalflüssen, Einnahmen und Auszahlungen, mit den geförderten Projekten und deren Kapitalaufwand veröffentlicht. Sollen Wir diese etwa zusätzlich an jeden Anleger per Mail versenden oder uns an den MDR zur Veröffentlichung wenden? Meinst Du, die würden das bringen? Die interessieren sich nicht für Erfolge, sondern nur für Schlagzeilen und negative Berichterstattung.

Zudem wurden die Veröffentlichungen immer gegen das hier Aufgebaute verwendet. Ganze Hetzkampagnen waren zur Verunsicherung der Menschen im Internet zu finden. Die Transparenz ist oft gar schädlich, da

1. Menschen dazu neigen, gar nichts Aufbauendes zu tun, wenn sie noch etwas Unsicherheit in sich haben, und das erreichen dieser Hetzer und Lügner noch sehr leicht bei nicht gefestigten Menschen. Folge: Die Menschheit ist immer noch eine Sklavengesellschaft und die Menschen der Ausrichtung zur dunklen Seite haben mit den von ihnen geschaffenen Systemen noch überall das Sagen. Eure Wahl.

2. Die letzte Offenlegung der Mittelverwendung der Königlichen Reichsbank hat der Bankenaufsicht (BaFin) den Vorwand für die vierte Razzia-Aktion am 27. und 28.11.2014 geliefert! Unsere Transparenz lieferte so dem Bankenkartell den willkommenen Vorwand, um hier alles mitzunehmen.

Was lernen wir daraus?

Wer Staatszugehöriger oder Staatsangehöriger ist, der kann gern alles erfahren. Der untersteht der Verfassungsordnung des Obersten Souveräns, und der wird im Falle von illegalen Zerstörungsversuchen des Königreiches Deutschland dann hier aufgrund seines Bruches seines Bekenntnisses, seiner Loyalitätserklärung, seines Gelöbnisses oder seines Eides vor Unser Gericht gestellt und hat die Konsequenzen zu erfahren. Das beginnen Wir jetzt umzusetzen aufgrund Deiner Aufforderung an Uns. Hier und heute.

“Ich denke, er ist einfach extrem intransparent, mutet sich zuviel zu, ohne andere kompetente Menschen an seiner Seite zu dulden und hat durch diese gewaltige Überlastung den Überblick über die Finanzen verloren.”

Richard, denke lieber nicht. Es führt zu keinem befriedigenden Ergebnis. Ich bin nicht wie Du. Du gehst von Dir aus und projizierst Dein Verhalten auf mich. Du unterstellst mir, ich wäre wie Du. Ich bin aber nicht im mindesten so wie Du. Du in meiner Lage an meiner Position wärst so wie Du es hier beschreibst. Ich bin zum Glück nicht Du. Das wäre dann ja ein Desaster für die Menschheit. 🙂

Ich dulde keine Lügner und Heuchler. Ich freue mich über jeden kompetenten Menschen, und der hat dann in seinem Spezialgebiet sogar mehr zu sagen als Wir, da er größere Kompetenz besitzt. Er bekommt jedoch keine Kompetenzen und auch keine leitende Position, wenn er keine Werte und vor allem keine Loyalität besitzt. Aus diesem Grunde hatten Heuchler wie Du, Thomas Bach, Sven Reinhard u.a. und auch die labilen Fähnchen im Winde keine echten Kompetenzen und auch keine eigene Entscheidungsgewalt, so wie dies zum Beispiel Michaela, Martin, Benjamin, Marco … haben. Lieber ehrliche Menschen mit Werten wie Loyalität als Laien, als fachlich gute Charakterschwächlinge. Dann hätten wir auch hier nur die BRD 2 Punkt 0.

“Ich wäre ihm sehr dankbar und würde es für uns Alle begrüßen, wenn Peter z.B. die Bücher offen legen würde, damit wir Alle, Diejenigen, die ein wenig frustriert sind und Diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, Peter zu unterstützen, sehen können, daß die Gelder vernünftig und im Sinne und zum Wohle Aller verwendet werden. Ich habe Peter schon öfter darum gebeten, aber mehr als dürftige, nichtssagende und fehlerhafte Statistiken hat er bisher nicht veröffentlicht.”

Wieder nur Halbwahrheiten und sogar Lügen.

Warst Du hier beim letzten Staatsgründungsjubiläum zum Statistiken und Bilanz einsehen? Nein.
Hast Du die veröffentlichten Statistiken der Koopka eingesehen und geprüft? Nein.
Warst Du hier und hast mal mit den hier dafür verantwortlichen Leuten geredet? Nein, hast Du alles nicht gemacht! Du hetzt nur und lügst.

“Lieber Norbert, das klingt jetzt alles vielleicht ein bißchen erschreckend.
Aber das soll es nicht. Das liegt nicht in meiner Absicht. Ich möchte nur Klarheit in die GANZE Geschichte um das Königreich Deutschland bringen, damit wir nicht wieder in den Fehler verfallen, Entscheidungen zu treffen, die nicht alle Tatsachen berücksichtigen, weil sie versteckt oder unbekannt sind.”

Du bist ja so gut mit Deinen edlen Absichten, lieber Richard.

Verzeih den Sarkasmus, aber die ganze Geschichte des Königreiches könntest Du gar nicht in Dein Hirn bekommen. Viele Tatsachen sind da so weit weg von Deinem Horizont …

Das, was Du und die Menschen verdauen können, wird ja jetzt hier mal veröffentlicht. Was daraus alles wieder entstehen wird … naja, Wir bewerten das ja nicht und am Ende wird alles gut, wenn die Menschen sich durch Handlung beim Aufbau positiver Alternativen zu ihrer eigenen Sklaverei betätigen. 😉

“Ich höre schon seit drei Jahren von der Freien Universität und der freien Schule, von der Pyrolyse-Anlage und vom Gesundheitshaus. Ich habe am 17.11.2012 bereits in Apollensdorf das Gesundheitshaus dort mit eröffnet und mußte dann beobachten, daß Peter es durch sein Verhalten zerschlagen hat. Wo ist das Gesundheitshaus heute, in dem Menschen kostenlos behandelt werden? Es könnte schon längst blühende Realität sein.”

Wieder ein paar Halbwahrheiten und Desinformation.

– Freie Universität? Ohne Einrichtung? Freie Uni ohne Studenten, ohne Lehrer, ohne Konzept und ohne neue Lehrpläne? Nein, das alles ist noch nicht vollständig da. Es muß alles erst geschaffen werden. Machst Du das, Richard? Richard Kandlin macht die Lehrpläne gerade noch. Unsere Einrichtung wurde gerade von den Handlangern des Bankenkartells mitgenommen. Der Mathe-Lehrer und Direktor der Schule ist gerade nach der letzten Razzia-Aktion wieder mit den 5 Kindern ausgezogen. Eine andere Mutter mit 3 Kindern ist auch wieder ausgezogen. Wenn die Zeit da ist, sind die 7 wieder da.

Wer tut die ganze Arbeit also? Du Richard hast durch Handlung hier keinen einzigen Finger gerührt, um das umzusetzen, und soooo viele andere auch nicht. Du erwartest immer nur von mir, daß ich das alles leisten soll, und dabei erschwerst Du mir mit Deinen Lügen und Aktivitäten nur die Tätigkeit und verzögerst damit den Aufbau. Du bist wie so viele Menschen. Kleingeistig, körperlich schwach und nur im Wort stark. In der körperlichen Tat, wenn es mal anstrengend wird, aber nur ein Nichtsnutz. Aber zum Glück gibt es nicht nur Menschen wie Dich. Aber auch Du bist wertvoll. Du liefertest Deine aufgespeicherte Kraft in Form von Geld, und das ist mindestens genau so wichtig gewesen und ist immer noch wichtig. Es braucht immer 3 Dinge gemeinsam in dieser Zeit auf dieser Welt.

1. Eine physische Basis für die Aktivitäten
2. Die RICHTIGEN Menschen
3. Das Geld zur Umsetzung, Erhaltung und Bezahlung der Mitarbeitenden zur Erhaltung ihres Lebens bis zum Zeitpunkt der Eigenwirtschaftlichkeit und Mehrwerterzeugung. Das leistet normalerweise eine Bank. Jedoch nicht in Unserem Falle. Da weigern sich (fast) alle, Uns auch nur ein Konto zu geben.

Wir sind hier gegenwärtig nur noch kaum 10 Menschen, um alles aufrecht zu erhalten und das vom Bankenkartell zerstörte wieder weiter aufzubauen und zu erhalten. Und das ist eine Mammutaufgabe!

Menschen wie Du beschweren sich nur und jammern ohne zu handeln.

Vor der letzen Razzia waren hier über 20 Menschen. Einige sind nicht geblieben. Sie haben halt ihre Ängste, sind aber nicht verloren.

– Die Pyrolyseanlage ist hier. Komm doch her und betreibe diese! Du willst doch helfen, lieber Richard. Dann komm her und tue es doch! Mach Dich mal schmutzig! Wir haben dazu keine freien Kapazitäten hier. Zudem ist die Musteranlage als solche nicht superwirtschaftlich. Sie funktioniert gut, produziert jedoch keine riesigen Mengen, beispielsweise um eine Tankstelle zu betreiben.

– Gesundheitshaus und kostenlose Behandlung für alle? Ach so, Du willst das bezahlen? Freut mich. Dann komm her und tue es! Bezahle die Pfleger, Ärzte und all die Versorgung der Kranken. Ich habe das Geld dazu nicht, um das zu leisten. Zum Glück hat sich das in der Welt hier mit dem noch verwendeten rückständigen Geldsystem, daß Du ja so verabscheust (siehe das Ende Deiner Mail und Dein Leben), zu der Zeit noch nicht manifestiert. Ich und alle anderen wären bei Deiner Art des Wirtschaftens dann schon längst pleite. Hier wären dadurch zudem die Gelder der Anleger mißbraucht worden und das Königreich wäre Geschichte und nicht “blühende Realität”.

Und Thomas Bach, der unbedingt die Ordnung der BRD mit dem Gesundheitshaus ins Königreich holen wollte, weil er sich damit sicherer fühlte, und der hinter meinem Rücken von dem Geld der Anleger von mir ungenehmigte Flyer herstellen ließ? Wolltest Du etwa mit ihm gemeinsam hier arbeiten? Im Schweiße Deines Angesichtes?

Ich erinnere Dich. Dieser Flyer enthielt sage und schreibe 14 rechtschreibliche und grammatikalische Fehler auf 2 Din-A-4-Seiten! Du hast ihn doch gesehen. Ich hatte ihn auch zur Ansicht veröffentlicht. Erinnere Dich, lieber Richard! Es war im “Lehrfilm zur Entwicklung stabiler Gemeinschaften”, den ich ja erst veröffentlichte, als eure hinter-dem-Rücken-Hetzkampagnen nicht aufhörten und ihr eure Schandtaten, verlogen wie ihr wart, vertuschen wolltet und falsch dargestellt hattet. Ich wollte ja nicht mit Dreck auf euch werfen. Dieser wäre aber vielleicht gar nicht aufgefallen. Seid ihr doch schon dreckig genug gewesen.

Ein wunderbares “Aushängeschild” wären die Flyer gewesen, hätte ich sie nicht noch vor der Verteilung an die zahlreichen Leute, die zur “Einweihung” kamen und die hinter meinem Rücken stattfinden sollte, gestoppt und eingezogen.

Bei der Gelegenheit möchte ich noch an den betrunkenen Professor und seinen Vortrag erinnern.

Auf den Flyern hatte sich Thomas Bach ja auch, ich glaube als Direktor war es wohl, selbst eingesetzt und den Arzt David Makin als Medizinischen Leiter.

Wohlklingende Posten hatte er auf seinem 14-Fehler-Flyer eigenmächtig verteilt. Nur leider hatte die Verschwörertruppe, in der er ja eine treibende Kraft war, es nicht geschafft, mich loszuwerden. Willst Du nochmals die geheim aufgezeichneten Tondokumente hören? Dann komm her und überzeuge Dich doch nochmals! Du hast doch mit in deren Horn geblasen!

Mit derartigen Menschen will ich nicht zusammenarbeiten. Wir hätten die BRD 2 Punkt 0.

Das Gesundheitshaus, daß Du “miteröffnet” hast, war ein stümperhaft umgesetztes Lügenkonstrukt von euch! Thomas Bach als Heuchler und Verschwörer und “Direktor” und Dr. Makin als “medizinischer Direktor” und der Prof. Dr. Hans Kempe als Mann mit gekauften Titeln und damaliger Alkoholiker als Professor. Na klar. Das wäre alles schon “blühende Realität”. Die “Blüten” wären gefälschte Urkunden und ein zerstörtes Königreich Deutschland. Hat nur “leider” nicht geklappt.

Ich habe das verlogene Konstrukt mit diesen verlogenen Menschen in seiner Art mit meinem Verhalten zerschlagen. Ja, das habe ich. Es wäre der Anfang vom Ende des Königreiches Deutschland gewesen und der Beginn von etwas Unehrlichem. Das ist mit mir nicht zu machen.

Die freie Schule, die die Erfahrungen der Schetinin-Schule integrieren, ist auch eine unterstützenswerte Sache. Aber Richard Kandlin hat genügend Unterstützer im gesamten deutschsprachigen Raum. Peter Fitzek ist nur einer davon. Es ist weder sein Verdienst noch kann er die Arbeit, die Richsrd Kandlin leistet für sich oder das Königreich in Anspruch nehmen. Der ‘Altruismus e.V.’ ist der richtige Ansprechpartner für Interessierte der Schetinin-Schule. Nicht Peter Fitzek oder das Königreich Deutschland.

(Darüber hinaus ist die Schetinin-Schule auch noch verbesserungsfähig, weil einige Erkenntnisse der modernen Hirnforschung, durch Prof. Gerald Hüther der Welt zur Kenntnis gebracht und Erkenntnisse von André Stern noch nicht integriert sind. Aber das ist ein anderes Thema.)

Und wieder zeigt sich hier der “Schlauberger” Richard, der sich mit Halbwissen selbst fütternde Betreuungsfall, der mit seinen Weisheiten die Welt durch das Wort retten will.

Und ja, sie ist noch “verbesserungsfähig”, diese Schetinin-Schule als gegenwärtig immer noch erfolgreichste und beste Schule der Welt. Also fang erst gar nicht damit an. Warte noch, bis Herr Hüther und die Erkenntnisse von André Stern dort umgesetzt sind und alles fix und fertig nach Deinen schlauen Vorgaben von anderen Menschen umgesetzt wurde!

Du willst gern das Schetinin-Schulkonzept hier in Deutschland unterstützen? Gern doch. Ich rede mit dem Verantwortlichen der Kooperationskasse und lasse mir gern einen Teil Deines Geldes dafür zuwenden und setze es, ganz transparent für alle, gleich hier um lieber Richard. Gern geschehen. 🙂 Ich beantrage gleich heute noch dafür nur 20 % des Geldes von den ca. 200.000 zu verwenden. Wenn Du etwas dagegen hast, kannst Du hier vorsprechen und Dich beschweren und vor dem NeuDeutschen Schiedsgericht widersprechen. Gern verhandeln wir dann darüber. Das erlaubt ja der Kapitalüberlassungsvertrag der Kooperationskasse oder der der Reichsbank. Ich sage dann auch dem sog. “Abwickler” bescheid. Aber der wird ja vielleicht auch diese ganz transparente und veröffentlichte E-Mail an Dich selbst mit einem Schmunzeln im Gesicht lesen.

Zum Glück hat Richard Kandlin genügend Unterstützer im deutschsprachigen Raum und nicht “Aber”. Das zeigt mal wieder Deine Haltung.

Wer hat denn gesagt, ich hätte irgendeinen “Verdienst”, der mit Richard Kandlin zusammenhängt? So ein Unfug. Ich habe ihm zwar viele Zuarbeiten gemacht und auch Hilfen gegeben bei dem Altruismus e.V.( i.G.). Das weiß der Richard Gantz aber nicht, weil er die Satzung sicher nicht gelesen hat. Wie immer nur labern ohne zu wissen und sich dann auch noch für weise halten …

Richard Kandlin sicherte nur zu, mit uns allen hier gemeinsam erst einmal eine Erwachsenenschule in Wittenberg umzusetzen. Ohne Genehmigung würde dieses Konzept ja in Deutschland nicht für Kinder angewendet werden können, da es hier eine Schulpflicht gibt. Die BRD sichert so die Erhaltung des Verdummungssystems. In Bayern werden Kinder von Polizisten mit Maschinengewehren von ihren Elten entführt und getrennt in weit entfernte Heime gesteckt, wenn die Eltern als Pädagogen Heimunterricht für ihre Kinder leisten und die Kinder von den Verdummungseinrichtungen fernhalten wollen. Ihr Sklaven seid zu bedauern. Ihr erhaltet mit Waffengewalt eure eigene Sklaverei!

Richard Kandlin war aufgrund meiner Einladung hier schon zweimal in Wittenberg und gab Vorträge und Wochenendseminare. Er wohnte dann immer hier, fühlte sich so wohl, daß wir nun gemeinsam diese Schule hier kostenfrei für all die Menschen umsetzen wollen, die sich verpflichten, ihr Wissen dann an die nächste Generation der Schüler weiterzugeben. Die, welche das nicht leisten wollen, die zahlen ein Schulgeld. So ist es fair. Die neuen “Lehrer” sollen dann Lernbegleiter in den Schulen der Zukunft für die Kinder werden. Das geht aber erst, wenn diese genehmigt ist, oder die Leute sich dann in der BRD abmelden, oder eine ganze Gemeinde überläuft und dieses Schulkonzept in ihrer Gemeinde dann gern auch mit meiner Hilfe umsetzt. Das unterstütze ich gern, weil all das nicht die Eltern und Kinder in Gefahr bringt. Alles andere wäre verfrüht, da ihr Sklaven Eure eigene Sklaverei so liebt, daß ihr sie mit Waffengewalt für euer bißchen Geld zum Broterwerb erhaltet. Was für eine jämmerliche Spezies.

Noch eine Halbwahrheit von Dir:

Der Altruismus e.V. ist ein Ansprechpartner dazu, ja. Und ich bin ein Ansprechpartner für die Erwachsenenschule hier in Wittenberg. Mehr hat niemand behauptet, nur Du suggerierst es so.

Und wie immer kritisiert und “verbessert” der Herr Richard Gantz die beste Experimentalschule der Welt mit seinen Worten, ohne je da gewesen zu sein, ohne je mit Richard Kandlin oder dem Herrn Schetinin selbst gesprochen zu haben oder ohne jemals bei solch einem Projekt selbst Hand angelegt zu haben, nur weil er ein paar Filme im Internet sah.

Was sagt Richard Kandlin selbst?

“Man kann die Schetinin-Schule nicht kopieren. Es ist eine Schule, die nur aufgrund der Tätigkeiten des Herrn Schetinin so besonders ist.”

Jemand Anderes macht es eben anders. Die Qualität der Menschen entscheidet, wie gut oder schlecht dieses Konzept umgesetzt wird. Wie neu und deshalb schwierig es ist, es in einer derartigen Qualität hier in die Realität zu holen, zeigten die durchgeführten Seminare hier in Wittenberg und zeigte sich auch in Österreich in einer freien Schule, wo ich selbst erst letzten Monat ein paar Tage war. Aber auf den Seminaren warst Du ja nicht, lieber Richard. Du schwätzt nur und versuchst weise zu erscheinen.

“Die Sache mit den “gemeinwohlfördernden Projekten” dauert mir alles viel zu lange. Da geht seit Jahren nichts voran. Und das liegt auch, aber ganz sicher nicht nur an der BaFin und dem gegen Peter arbeitendem untergegangenem System. Ich brauche mein Geld, um Dinge vor Ort zu transformieren. Mir ist das egal, warum es mit Peter nicht funktioniert hat.
Ich persönlich verlasse mich nicht mehr auf Peter Fitzek und nehme die Dinge selbst in die Hand.
Bei diesen Bemühungen fühle ich mich durch Peter Fitzek behindert, was keine Entschuldigung sein soll. Ich komme so oder so voran. Ich habe nur das Gefühl, daß meine Freundschaft mit Peter Fitzek mich dabei … wie soll ich sagen … behindert oder lähmt oder staut.”

Wenn es Dir zu lange dauert, dann komm doch her und arbeite daran! Ich bot Dir doch schon oft freies Wohnen, freies Essen, Geld und Arbeit an. Du redest aber nur und tust gar nichts.

Seit Jahren geht nichts voran? Die Bekanntheit der Ideen des Königreiches und die Inhalte der Verfassung sind enorm verbreitet worden. Die Menschen erkennen immer mehr, in welch einem System sie leben und wie kriminell dieses ist.

Es ist eine erste vom System freie “Bank” (die Königliche Reichsbank) geschaffen worden. Es ist ein freier Markt (kadari.de) geschaffen worden. Alles das wurde selbstlos geschaffen, ohne daß Menschen Gebühren zur Benutzung des Marktes oder des Online-Ausgleiches oder gar so etwas wie “Steuern” zahlen müssten, und bald ist alles wieder noch verbessert erneut da …

Und Richard, “das System” ist nicht “untergegangen”. Es ist immer noch da und kommt mit Maschinengewehren in die Häuser der Leute und holt ihre Kinder ab. “Es” erschießt mit den in ihm tätigen Sklaven sog. “Terroristen” ohne Gerichtsverhandlung und ohne daß sich jemand drüber aufregt. Ungestrafter Mord im Systemauftrag ist wieder akzeptiert in eurer Gesellschaft, und bald führt ihr Sklaven wieder noch ganz andere Dinge ein. “Das System”, oder besser wäre es zu formulieren: Menschen, sich selbst zu Sklaven machend, sich dem System verkauft habend, führen Razzia-Aktionen, Diebstahl, Drohungen, Vollstreckung gegen Unschuldige, Erpressung usw. aus, um die zu beseitigen, die ihre Sklaverei abzuschaffen hier sind. Was hat sich auf dem Planeten geändert? Bislang nur die Art des Prangers und des Kreuzes. Aber nicht mehr so lange und dann …

Du willst Dinge wieder selbst in die Hand nehmen? Dann geh wieder arbeiten oder programmiere einen eigenen freien Markt in Selbstlosigkeit für die Menschen und das dazugehörige Onlinebanking. Du bist doch Programmierer. So etwas kannst Du doch. Zeit hast Du doch reichlich! Mit Geld konntest Du noch nie gut umgehen. Nur das Horten ist Dir leicht gefallen, das Wirtschaften noch nie. Ist das wegen der schier grenzenlosen Überheblichkeit Deines Egos in “seiner Weisheit”, der Selbstlügen und dem Realitätsverlust vom wahren Leben in der gegenwärtigen Realität? Du lebst wohl fast nur in Deiner “Rechner- und Internetwelt”? Oder schon in der bargeldlosen Gesellschaft? Noch ist sie nicht da, lieber Richard.

Richard, vergiß “Deine Freundschaft” zu mir. Dann bist Du nicht mehr gelähmt. Schmeiß Deine Krücken weg und renne los. 🙂

Ich will nicht Dein Freund sein, also sei auch nicht mehr der meine. Du bist nicht die Art Mensch, die ich zum Freund haben will. Mit Dir als Freund braucht man keine Feinde mehr. Löse Dich von mir, fange ein neues Leben an, vergiß mich und höre auf herumzuhetzen unter dem geheuchelten Deckmantel einer Freundschaft zu mir. Die gibt es nicht mehr – schon lange nicht. Das schreibe ich Dir auch nicht zum ersten Male. Hör auf, mich als Ausrede für das Desaster Deines Lebens zu nutzen. Deine Taten bringen Deine Realität hervor. Der Schöpfer ist gerecht und ich bin es auch, mehr als Dein Ego in den nächsten Aeonen begreifen wird.

“Zusammenfassend möchte ich, daß Du folgende Dinge weißt:

a) Es gibt Menschen, denen versprochen wurde, ihr Geld nach einer gewissen Zeit wieder zu bekommen, die es wieder haben wollen und die es nicht bekommen. Zumindest noch nicht.

b) Wer Peter unterstützt, sollte sich darüber im Klaren sein, daß er hauptsächlich den Kampf gegen das alte System und die Demaskierung des alten Systems unterstützt, was zweifellos uns allen dient.
Von “das Gemeinwohl fördernden Projekten” ist außer der NDGK bis heute jedoch nicht viel zu sehen.”

Hier steckt mal Wahrhaftes drin.

Ja es wurde versprochen und ja, sie haben es noch nicht alle wieder vollständig zurückbekommen.

Auch ja, sie sind dafür mitverantwortlich, wie Du sicher oben nachvollziehen kannst.

Aber in einigen Dinge irrst Du wieder einmal:

Ich kämpfe eben NICHT GEGEN das “alte System”. Was ihr als Menschen aus der Sache Königreich Deutschland macht und wie schnell es wächst, ist mir egal. Ich liebe Euch alle so wie meine Kinder, ich unterstütze Euch, ob ihr aufbauend oder zersetzend tätig seid. Ich liebe, achte und wertschätze euch alle gleich. Ich muß aber nicht der Freund eines jeden Menschen sein. Ich bin der Oberste Richter in dieser Ordnung (griech. Kosmos 😉 in SEINEM Königreich. Auf dem Wappen des Königreiches Deutschland steht es ja: “Dein ist das Reich”.

Wir schaffen Systeme, die den Schöpfungsgesetzen entsprechen, und Wir wollen Uns zu dieser Zeit in diesem Zyklus FÜR eine neue und gerechtere Welt einsetzen, in der Menschen weniger leidvolle Erfahrungen machen müssen, um zu wachsen. Wir wollen Euch helfen, Euch zu erlösen von eurer selbst geschaffenen Trübsal, eurem begrenzten Dasein, und ein Ende eurer Sklaverei mit euch gemeinsam bewirken, nur mit euch gemeinsam und in eurem Tempo. Wir könnten vieeeel mehr leisten, wenn ihr es wolltet. Wir warten nur darauf, direkt aufgefordert und unterstützt zu werden. Wir müssen nichts tun und Wir wollen gar nichts tun, was ihr nicht auch wollt.

Alles Liebe für Dich, lieber Richard

Peter

Antwort von Richard Gantz an Peter Fitzek
Hallo lieber Peter,
vielen lieben Dank für Deine offenen und ehrlichen Worte. Danke, daß Du sehr ausführlich beschrieben hast, wie Du mich siehst. Und danke, daß Du bereit bist, Transparenz herzustellen, indem Du alles offen legst. Ich denke, die Menschheit ist dafür bereit.

Ich möchte zunächst nur auf drei Punkte eingehen, die uns am ehesten weiterbringen und bei denen wir am einfachsten einen gemeinsamen Konsens herstellen können:

a) Frau Witzel und das Geld, das ich Dir gegeben habe, um sie auszubezahlen
b) Dein Angebot, mir monatlich 500 EUR zurück zu geben, das ich gerne annehme
c) Die Anfangsfinanzierung der “Erwachsenenschule nach dem Schetinin-Konzept”

Zu a)

Das vielleicht Unerfreulichste zuerst.
Du schreibst, daß Frau Witzel bereits 200.000 EUR von ihren 300.000 EUR zurückerhalten habe. Ich habe da wahrscheinlich etwas Falsches in meiner Erinnerung und ich möchte weder Lügen noch Halbwahrheiten verbreiten, also laß uns die Sache einfach klären.

Im September 2012 sagtest Du mir, daß Du noch 100.000 EUR brauchen würdest, um Frau Witzel auszubezahlen. Du führst in Deinem Brief an mich auch aus, daß sie 200.000 EUR erhalten hatte, die sie dann an einen Versicherungsmakler verloren hat.

Ich erinnere mich daran, daß Du mir einige Tage nach Deiner Frage nach 100.000 EUR sagtest, daß Ihr das jetzt anders gelöst hättet. Die Versicherung würde rückabgewickelt werden und Rico sei bereits dabei, Frau Witzel dabei zu unterstützen.

Bitte verzeih, wenn ich etwas begriffsstutzig bin, aber für mich sieht das so aus, als hätte Frau Witzel zu diesem Zeitpunkt bereits 200.000 EUR zurück erhalten, die sie dann verloren hat. Und obwohl Du das nicht hättest machen müssen, hast Du doch alles in Deiner Macht stehende getan, um sie vor diesem Verlust zu bewahren. Das ist sehr edel und ich hätte genauso gehandelt.

Allerdings wären dann nur noch 100.000 EUR offen gewesen, um die Du Dich hättest kümmern müssen. Diese 100.000 EUR wolltest Du kurze Zeit nach Deiner zwischenzeitlichen Absage dann doch von mir haben, woraufhin ich Dir am 04.10.2012 81.000 EUR vor einem Zeugen übergeben habe. Ich habe Dich an diesem Abend das letzte mal darum gebeten, doch von der Nachrangabrede gebrauch zu machen und ich erinnere mich, daß wir alle darüber gelacht haben, als ich sagte: “Ich gebe das Geld dafür, aber nur unter Protest”.

Wir können das ganz einfach aus der Welt schaffen, indem Du die Kontoauszüge vom 05.10.2012 bis z.B. 15.10.2012 offen legst, damit jeder sehen kann, daß Du das Geld, das für Frau Witzel bestimmt war, auch an sie überwiesen hast. Bitte, lieber Peter, bitte mach das einfach. Das untermauert Deine Glaubwürdigkeit enorm und alle Lügen und Halbwahrheiten sind für immer verstummt.

Zu b)

Ich wähle, um 500 EUR monatlich von meinem Geld zurück zu bekommen, die Möglichkeit 1., die ich hier zitieren darf:

“1. Möglichkeit:
Du erklärst den Koopka-Kapitalüberlassungsvertrag für aufgelöst – dann, oder auch zeitgleich, schließt Du einen mit der Reichshauptkasse und schon kannst Du juristisch ganz sauber monatlich die von Dir gewünschten 500,- Euro erhalten. Ganz einfach also.”

Ich hatte tatsächlich nicht begriffen, daß Du einen neuen Vertrag brauchst, um mir meine Einlage ausbezahlen zu können. Ich tu das: Ich erkläre den Koopka-Kapitalüberlassungsvertrag für aufgelöst und ich schließe einen einen Neuen, aber nicht mit der Reichshauptkasse, sondern mit DIR. Ich überlasse das offene Kapital DIR, dem freien, souveränen Menschen Peter aus der Familie Fitzek.

Ich will Dir auch erklären, warum:

Unter der Internetadresse http://gov.propertyinfo.com/DC-Washington, dem “District of Columbia Government Recorder of Deeds”, kann jeder nach einer Anmeldung alle UCC-Dokumente einsehen, die internationales Recht darstellen. Diese UCC-Registratur war eines der wichtigsten Werkzeuge der Versklavung der Menschheit.

Wenn Du nach dem Dokument mit der Nummer 2012127914 suchst, wirst Du das UCC Financing Statement Amendment finden, in dem alle Regierungschartas aufgelöst wurden. Ich lege Dir das Dokument zu Deiner Bequemlichkeit in den Anhang und zitiere hier einen kurzen Absatz auf deutsch übersetzt:

“…Dass jegliche und alle CHARTAS, einschließlich der United States Federal Government, UNITED STATES, “State of …”, inklusive jeglicher und aller Abkürzungen, idem sonans oder anderer rechtlicher, finanzieller oder administrativer Formen, jegliche und alle internationalen Äquivalente, einschließlich jeglicher und aller ÄMTER und ÖFFENTLICHER DIENSTSTELLEN, BEAMTEN und ÖFFENTLICHER BEDIENSTETEN, VERWALTUNGSAKTE und VOLLZUGSBEDIENSTETEN, VERTRÄGE, VERFASSUNGEN und SATZUNGEN, MITGLIEDSCHAFTEN, VERORDNUNGEN und jeglicher und aller sonstigen Verträge sowie Vereinbarungen, die damit und darunter getroffen worden sind, jetzt nichtig, wertlos, oder anderweitig annulliert sind, unwiderlegt; … “

Das ist nur eine von etwa 50 UCC Einreichungen, die der OPPT für die Menschheit getätigt hat, um das Sklavensystem endgültig und für immer offiziell und rechtich einwandfrei aufzulösen.

Am 25.12.2012 waren alle Fristen für eine Widerlegung der Fakten verstrichen (übrigens ist BIS HEUTE nicht ein einziger Widerlegungsversuch unternommen worden), woraufhin ein “Official Announcement” über die UILO (UNIVERSAL and INTERNATIONAL LAW ORDINANCE) *For immediate Release* herausgegeben wurde, das ich Dir zu Deiner Bequemlichkeit ebenfalls in den Anhang lege zusammen mit einer deutschen Übersetzung, aus der ganz klar hervorgeht, daß das Sklavensystem offiziell BEENDET ist.

Es gibt keine juristischen Personen, keine Fiktionen mehr, mit denen man einen Vertrag abschließen könnte. Aber es gibt die Möglichkeit, daß freie Menschen miteinander Verträge schließen, die unter absoluter Transparenz und Kenntnis der absoluten Daten geschlossen werden müssen und von beiden Parteien unterschrieben sein müssen, sonst sind sie von vornherein nichtig.

Du wirst also nicht darauf bestehen, daß ich einen Vertrag mit einer künstlichen Fiktion abschließe, sondern mit Dir, dem lebendigen, beseelten Menschen, ewige Essenz, wahrgenommen als Peter aus der Familie Fitzek *oder* einem Menschen, dem Du vollständig vertraust.

Den Kapitalüberlassungsvertrag für Dich habe ich entsprechend angepaßt und als viertes Dokument in den Anhang gestellt und bitte Dich, mir eine unterschriebene Kopie zukommen zu lassen. Den NDGK-Jahresbeitrag für 2015 habe ich bereits von der Gesamtsumme abgezogen, wie wir es vereinbart hatten. Lies ihn bitte genau durch, weil ein paar Dinge angepaßt werden mußten.

Eine weitere Bedingung ist, daß wir uns über folgende absoluten Daten im Klaren und Einig sind:

Gerechtigkeit steht über dem geschriebenen Recht.
Darüber sind wir uns ganz sicher einig.

Vielleicht kannst Du Dich auch damit einverstanden erklären; jedenfalls soll Dir und allen, die das zu lesen bekommen werden, klar sein, daß ich das ganz genauso sehe, wie ich es gleich sagen werde:

Ich brauche diesen Vertrag nicht. MIR GENÜGT DEIN WORT, mir monatlich 500 EUR zu überweisen, wann immer es geht. Ich erkenne an, daß das geschriebene Recht, das zur Versklavung der Menschen verdreht und korrumpiert wurde, ebenfalls am 25.12.2012 vollständig aufgelöst wurde. Ich würde mir wünschen, daß Du das auch bestätigen kannst und daß Du offiziell darauf verzichtest, auf irgendwelchen spitzfindigen juristischen Klimmzügen herumzureiten. Sag mir, was Du brauchst, um Dich erfolgreich gegen das Willkürsystem schützen zu können, aber verschone unsere Abmachung bitte davon. MIR GENÜGT DEIN WORT.

Der Vertrag dient Dir in meinen Augen nur als Mittel, um ein bißchen Wind aus den Segeln der angeblichen BaFin, der angeblichen Steuerfahnder, kurz des offiziell abgeschafften Systems zu nehmen. Diese juristischen Fiktionen gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch die Menschen, die das noch nicht wissen und immer noch glauben, daß sie sich hinter ihrem früheren Arbeitgeber oder Auftraggeber verstecken können. Sie wissen auch noch nicht, daß sie persönlich für alles Haften, was sie tun.

Aber darüber werden wir sie schon aufklären. Das rechtlich verbindliche Mittel dazu heißt “Courtesy Notice” oder “Kulanzmitteilung”. Sie werden das erfahren und sie werden eines Tages, der gar nicht mehr allzufern ist, dafür auch in die Haftung genommen werden. UNWIDERLEGT. Wenn diese Menschen dann wider besseres Wissen sich dafür entscheiden, weiterzumachen wie bisher, gehen sie einen handelsrechtlich wasserdichten Vertrag mit dem Bedrängten ein. Handelsrecht ist internationales Recht, so daß auch z.B. ein griechischer Richter einen Titel gegen seine deutschen “Kollegen” bestätigen kann. Ich vermute mal, daß es einige griechische Richter geben wird, denen das sehr leicht fällt. Meinst Du nicht? Wenn Du möchtest, werde ich Dir dabei helfen. Und wir werden viele Hundert, wenn nicht sogar Tausende Menschen finden, die Dich dabei unterstützen.

Mit dem untergegangenen und Dir immer wieder aufgezwungenen “Rechtssystem” kommst Du ja selber ganz gut klar und Du machst das wunderbar.
Sehr bald schon wirst Du es schwarz auf weiß haben, daß hier reine Willkür geherrscht hat und daß die angebliche BaFin für den Schaden, den sie gegen freie Menschen angerichtet hat, aufzukommen hat.

Zu c)

Und jetzt kommt etwas Erfreuliches.
Dein Vorschlag, die “Erwachsenenschule nach dem Schetinin-Konzept” mit 20% aus meiner Einlage zu unterstützen, nehme ich sehr gern an. Das ist wirklich eine enorm wichtige Sache, die dazu beiträgt, daß die Menschheit schneller ihr Potential entfalten kann. Je mehr Menschen davon profitieren und je früher sie das tun, desto schneller explodiert das Potential der gesamten Menschheit. Es wird auch und gerade von den Schetinin-Schulen ausgehen, in denen wir ja weiter experimentieren können und auch die Erkenntnisse von Prof. Hüther und André Stern einfließen lassen können, nicht wahr? Mit der Zeit, Schritt für Schritt. Das ganze Schetinin-Konzept ist ja aus einem groß angelegten Experiment das Beste, was sich entwickelt hat. Und wir werden es nach und nach noch weiter entwickeln.

Ich sage hiermit also und bestimme Folgendes:

Ich verdopple den Anteil von 20% aus meiner Einlage auf 40% bzw. genau EUR 80.000,– Und mehr noch: Ich SPENDE es, so daß Du es mir nicht mehr zurück geben mußt. Also der gleiche Vorgang, wie bei der Anzahlung von Apollensdorf. Du brauchst mir also nur noch knapp EUR 120.000,– insgesamt zurück geben.

Da ich das Geld spende, bestimme ich auch, was damit geschieht und ich möchte, daß wir das folgendermaßen einsetzen und zusammen umsetzen:

Ich möchte, daß JEDER MENSCH, der das möchte, kostenlos zu dieser Schule gehen kann. Ich möchte, daß diese Menschen in der Zeit, in der sie zum Lernen, wie man lernt kommen, kostenlos wohnen können. Du sagst ja, daß Du die Räumlichkeiten hast und daß das gehen müßte. Ich möchte, daß von dem gespendeten Geld Bio-Obst, Bio-Gemüse, Bio-Kräuter und Wildkräuter gekauft werden, damit die Menschen vor Ort sich kostenlos Vegan und/oder Rohköstlich ernähren können, während der Zeit, in der sie zum Lernen da sind. Und ich möchte, daß die Schulmaterialien mit dem gespendeten Geld gekauft und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Etwas von dem Geld kann auch für die anfänglichen wenigen Lehrer ausgegeben werden, weil wir sie ja nicht lange als bezahlte Kräfte brauchen werden. Schließlich werden ja stetig neue Lehrer kostenlos ausgebildet. Es gibt im Endeffekt so viele Lehrer, wie es Schüler gibt. Das, was die anfänglichen Lehrer kosten, müssen wir separat mit ihnen besprechen. Die kostenlose Versorgung mit gesunder Nahrung hat für mich Vorrang.

Es soll möglichst keine Barrieren für die Menschen geben, die ihr Potential entfalten wollen. Deshalb verlange ich auch freien Zugang zu den Räumlichkeiten, ohne daß jemand gezwungen wird, einem Verein oder einer künstlichen juristischen Person oder einem künstlichen Völkerrechtssubjekt beitreten zu müssen. Wenn Du z.B. denkst, daß jeder, der das Gelände betritt, auch ein Visum haben muß, dann gib ihm halt eins und fertig. Finanziell unterstützen will ich das nicht! Das ist ganz allein Deine Angelegenheit. Prof. Schetinin sagt in einem seiner Videos zu seinen Schülern: “Es gibt nur ein Volk”.
Dieses eine Volk heißt Menschheit. Wir sind alle EINS. (siehe hierzu auch UCC Document Number 2012079290, “THE ONE PEOPLE”)

Ich werde übrigens auch kommen, denn ich habe Dir ja schon gesagt, daß ich mich als “Lernbegleiter” bzw. “Potentialentfaltungsbegleiter” betätigen möchte und daher dringend auch diese Ausbildung genießen möchte.

Ich habe so eine Ahnung, daß es zunächst an den Wochenenden und später Tag für Tag in den für die Schulungszwecke bestimmten Räumen von Menschen nur so wimmeln wird. Von ganz Jung und Klein bis Alt und Groß. Die Menschen kommen, entdecken und entfalten ihr Potential und sie werden mit einem unendlichen Schatz, glücklich und zufrieden, voller Elan und Lebensmut wieder gehen und ihr Wissen weiter tragen.

Und viele, die es sich leisten können, werden bei ihrem Abschied sicher auch bereit sein, etwas zu spenden, damit dieser Ort weiter lebendig bleiben kann. Wer so seine Befreiung erlebt hat, der kann in meinen Augen gar nicht mehr anders. Diese Spendengelder sollen genau so verwendet werden, in dem Sinne, wie ich es gerade dargelegt habe.

Und ich bestimme noch etwas:
Es wird ein online zugängliches, öffentliches “Kassenbuch” oder sowas in der Art geführt, in dem jede Einnahme und jede Ausgabe aufgeführt ist und hinter jedem Buchungssatz ein Link zu dem eingescannten Beleg steht, so daß jedermann absolut transparent verfolgen kann, wie die Gelder verwendet werden. Diese Arbeit kann ich auch selbst für Euch machen, wenn Ihr überlastet seid.

Ich meine, damit legen wir einen enorm mächtigen Samen. Freier Zugang für alle Menschen zu ihrer eigenen Entfesselung und Potentialexplosion! Ist das nicht toll?
Laß es uns wagen und möglichst bald damit beginnen, das umzusetzen. Wenn ich mir die Zukunft vorstelle und aus der Zukunft zurückschaue, dann sehe ich, daß wir gut daran taten, diesen mutigen Schritt gegangen zu sein.

Also lieber Freund, laß uns durchstarten!
Laß alles mal in Ruhe auf Dich wirken und melde Dich wieder.

Ich weiß, Du willst das lieber nicht hören, aber ich sags trotzdem:
Ich liebe Dich,

Richard




Ankauf von Engel-Geld

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zum Ankauf von Engel-Geld

Wer in der Vergangenheit den Fehler begangen hat vom Schwurbelreich des angemaßten “König von Deutschland”,  gute Ware gegen bunt bedrucktes Papier mit dem Aufdruck ‘Engel’ zu erwerben und nunmehr keine Möglichkeit hat, einen adäquaten Energieausgleich für die Papierfetzen zu erhalten, dem bietet die SSL-Bank des SonnenstaatlandesSSL nunmehr die Möglichkeit diese gegen harte EURO-Währung einzutauschen.

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5:1 = 0,20 EUR

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Transaktionen werden streng vertraulich von den Agenten des SonnenstaatlandSSL vor Ort abgewickelt.

Interessenten mögen sich an die e-Mail [email protected] wenden.

Charles Anthony Osborne
Präsident SSL-Bank
SonnenstaatlandSSL

Engelgeld




SSL Society News: Fitzek stellt Monopoly-Variante des KRD vor

Nürnberg – Auf der Spielwarenmesse stellte Peter Fitzek, Souverän der Königreich Deutschland GmbH, die Monopoly-Variante seiner Krankenhausruine vor. Während das Design mit dem Spieleklassiker einiges gemein hat, so gibt es doch feine Unterschiede.

Voller Stolz präsentierte Peter Fitzek die Innovation der Spielesaison: Fitzopoly, eine Variation des beliebten Monopoly-Spiels, die auf das Königreich Deutschland (KRD) angepasst wurde.

Manuela Fitzek bei der Präsentation von Fitzopoly. Als Spielfiguren dienen u.a. eine Liebeskugel mit Dornenaufsatz und ein 5-sitziger Familien-Buttplug aus Messing

Manuela Fitzek bei der Präsentation von Fitzopoly. Als Spielfiguren dienen u.a. eine Liebeskugel mit Dornenaufsatz und ein 5-sitziger Familien-Buttplug aus Messing

Den Redakteuren von SSL Society News wurde schon vor dem Release Einblick in die wichtigsten Änderungen gewährt:

Spielablauf:

  • Sämtliches Spielgeld (die „Engel“) wird vom Spielleiter, dem so genannten Peter, verwaltet. Das Spielgeld muss vor und während des Spiels gegen Euro vom Peter gekauft werden
  • Ziel des Spiels ist es, dem Peter möglichst viel Geld zu zahlen und für sämtliche vom Peter begangenen Taten die Verantwortung zu übernehmen

Felder:

  • Wasser- und Elektrizitätswerk werden wie im KRD nicht benötigt, sondern durch Reichstechnologiezentrum und Königliche Reichsb ersetzt
  • Bahnhöfe werden zu Regionalstellen
  • Das Gefängnis wird in Apollensdorf umbenannt
  • Die Felder für die Steuer werden in Zustiftung und Kapitalüberlassungsvertrag geändert
  • Die Straßen werden umbenannt, die Schlossallee heißt beispielsweise „Petersplatz

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Mit Kajalstiften von L'Oreal verleihen Sie Ihrer Aura und Ihrem Shilo ganz neue Ausdruckskraft und unterstreichen Ihre Persönlichkeit (Foto: Uups, die Pannenshow)

Mit Kajalstiften von L’Oreal verleihen Sie Ihrer Aura und Ihrem Shilo ganz neue Ausdruckskraft und unterstreichen Ihre Persönlichkeit (Foto: Uups, die Pannenshow)

Karten:

  • Die Gemeinschaftskarten spiegeln das Leben im KRD wider: „Mache telefonische Kaltakquise für die Gesundheitskasse“, „Reinige die Regenrinne“ oder „Deaktiviere die Duschen“ sind beispielhaft zu nennen. Einige Karten wurden aus dem Spiel genommen, z.B. „Strafe für zu schnelles Fahren“, andere nur leicht verändert („Du hast den 2. Platz in einer Schönheitskonkurrenz – hinter Peter – gewonnen“)
  • Die Ereigniskarten bestehen nur noch aus den Karten „Gehe für Peter in das Gefängnis“ und „Du kommst aus dem Gefängnis frei“. Letztere sind umgehend dem Peter zu übergeben

 

Markenrechtliche Probleme sieht Fitzek keine. „Wir erschaffen hier etwas ganz Neues“, so der juristisch beschlagene Staatsmann

Markenrechtliche Probleme sieht Fitzek keine. „Wir erschaffen hier etwas ganz Neues“, so der juristisch beschlagene Staatsmann

Fitzek gibt sich zuversichtlich hinsichtlich des kommerziellen Erfolgs des Spiels und plant mit den Erlösen, gemeinnützige Projekte zu realisieren: „Die Einnahmen fließen zu 100% in meine Tasche“, so der König zwinkernd.

Ab Mai in Wittenberg im Handel




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 5) + Urteil

fitzekk
Prozessbeobachter: Müllmann | Entnommen: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1316.0.html

Der Verhandlungstag begann für mich mit einem Lob von Peter, dass mein Protokoll deutlich besser sei als das von seinem Protokollanten letztes Mal.

Peter möchte zunächst wissen, ob der Richter über die Feiertage arbeiten musste. Dieser erklärt, dies in der vorliegenden Sache nicht getan haben zu müssen, aber er habe ja noch andere Verfahren. Zu mir gewandt teilt er mit, dass dieses andere Verfahren bis Mai terminiert sei.

Richter: Das zieht sich.

Die Staatanwältin überreicht eine Vermerk, nach dem ein Vertreter von Peter am 23.12. Daten von einem der Laptops kopieren konnte. Der andere Laptop war nicht mehr greifbar. Der Richter fragt Peter, ob die  ihm jetzt zugänglich gemachten Dateien den Prozess umkrempeln würden. Peter erklärt, dass seine Arbeitsgrundlagen noch immer nicht ausreichend seien, aber er hätte Material erhalten.

Richter zur Staatsanwältin (mit dem Vermerk in der Hand): Was soll ich damit?
StA: Zur Akte.

Der Richter macht sich jetzt an die Beweisanträge von Peter aus dem letzten Termin. Er erinnert sich, dass noch ein weiterer Antrag angekündigt war. Peter meint, er müsse den Antrag noch verlesen, aber der Richter wolle vielleicht erst die Zeugin hören.

Zur Erinnerung: Im ersten Beweisantrag ging es darum, dass Peter durch Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses vom AG Wittenberg den Beweis führen möchte, dass die NDGK ein nicht eingetragener Verein ist (so wurde sie in dem besagten Beschluss bezeichnet). Der Richter meint, dass diese Annahme von Peter als wahr betrachtet werden könne und die Staatsanwältin erklärt ihr Einverständnis

Zitat:

b.u.v. (beschlossen und verkündet für die Nicht-Juristen)
Der Antrag wird abgelehnt, da die zu beweisende Tatsache als wahr behandelt werden kann.

Auf zum nächsten Antrag. In diesem ging es darum, dass durch Vernehmung der Zeugin Kunath der Beweis geführt werden soll, dass Peter nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht gerichtlich verfolgt werden kann. Der Richter meint, dass Teil 1 der Aussage von Peter durch die bereits erfolgte Vernehmung bewiesen sei. Für den zweiten Teil sei eine Zeugenvernehmung kein geeignetes Beweismittel, da es um Rechtsfragen und nicht um Tatsachen ginge.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 4 wird zurückgewiesen, da zum guten Teil die Beweisaufnahme bereits durchgeführt wurde und die Tatsache als bewiesen betrachtet werden kann und für den zweiten Teil das Beweismittel Zeugin für die zu beweisende Tatsache völlig ungeeignet ist.

Weiter zum dritten Antrag. Hier ging es darum festzustellen, dass Herr Mitschke von der BaFin keine Feststellungsbefugnis hatte und der Zeuge Gohr nicht ausreichend mit dem Vorgang vertraut sei. Dazu sollte die Präsidentin der BaFin Frau König gehört werden. Der Richter sieht die Feststellungsbefugnis von Hr. Mitschke aber nicht als entscheidungserheblich an.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 12 wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit zurückgewiesen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Es folgt der vierte Antrag. Hier begehren ihre Impertinenz die Feststellung, dass eine beigefügte „Schlusserklärung“ (das ist der Teil wo die Vertragspartner zustimmen sollen, dass sie keine Ansprüche haben) keine Versicherungsgeschäfte und somit auch keine Aufsichtspflicht begründen würde. Dazu soll ein Schreiben der BaFin vorgelegt werden, was diese Aussage enthalten soll.

Der Richter holt aus. Es seien ja verschiedenste Vertragsversionen in den Prozess eingeführt worden, manche würden ein Versicherungsgeschäft darstellen, andere nicht. Weiterhin sei eine Auskunft der BaFin zur Klärung von Rechtsfragen ein nicht geeignetes Beweismittel.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 13 …

Zwischenruf vom Zopfträger zur Rechten: Welchen Antrag haben Sie denn da, den der schon gestellt wurde?

Zitat:

… wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit und Ungeeignetheit zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und Rechtsfragen durch das Gericht und nicht durch Auskunft der BaFin zu entscheiden sind.

Der Richter kann sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass besagtes Schreiben mit 12 Seiten verdammt lang ist und da würde man mal wieder sehen, dass Verwaltungsrecht sehr umfangreich sei.

Nun geht es endlich um den Antrag, den Zöpfchen in der letzten Verhandlung bereits zu den Akten gereicht hat. Das Wort wird seiner Majestät erteilt, der wieder von Menschensohn des Horsts (ob Horsts oder Horst’s kann man beim Vorlesen nicht unterscheiden) und der Erika schwallt und für eine weitere Vertragsversion den Beweis wie oben führen will, dass kein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Diesmal geht es um den „bedingten Anspruch“ auf rechtliches Gehör vor einem Neuen Deutschen Irgendwas. Damit würde es sich um eine unselbständige Nebenabrede zu einem Vertrag anderer Art handeln und laut BaFin somit kein Versicherungsgeschäft vorliegen.

Der Richter erläutert, das mit der unselbständigen Nebenabrede hätte er doch schon an dem Beispiel mit dem Videorekorder versucht zu erläutern. Die Frage sei, was „bedingt“ ist und ob das hier überhaupt erheblich sei. Das wäre nur eine von 8 bis 12 Vertragsversionen. Der Richter schlussfolgert: „Sie wollen eine Rechtsauskunft von mir.“

Peter holt wieder aus und wird grundsätzlich. Er wollte keine Aufsicht und die gesetzlichen Kassen sollten die Versicherten entlassen, wenn sie bei ihm abgesichert sind. Die Lobby würde die Aufsicht bestimmen und so könne er keine Änderungen im Gesundheitssystem bewirken.

Peter: Bin nicht an Aufsicht interessiert.

Die Krankenkassen würden ja nicht tun was im Gesetzt stehe und selbst Herr Rösler hätte gesagt, dass …

Hier unterbricht der Richter den imperialen Wortschwall und verweist darauf, dass Herr Rösler und die anderen sich gerade in einem kleinen gemütlichen Zimmer um Dreikönigstreffen zusammengefunden hätten um dort eine neue Farbe der Partei zu beschließen.

Um wieder auf den Antrag von Peter und die gewünschte rechtliche Bewertung einzelner Vertragsversionen zu kommen erklärt der Richter:
„Jetzt ist Weihnachten vorbei und damit die Zeit des Wünschens für Sie.“

Er verweist auf die Möglichkeit über die BaFin zu Vorabentscheidungen zu kommen und erklärt nochmal seine Ansicht, dass dies Frage im heutigen Verfahren nicht relevant sei, das es um 8 bis 12 verschiedene Vertragsversionen gehen würde. Er wolle nicht 120 bis 140 Mitglieder hören müssen um über jeden Vertrag einzeln zu entscheiden.

Peter will noch nicht so schnell aufgeben und fängt eine Diskussion zum Thema Absicherung und Versicherung an, dass er keine Versicherung sein wollte usw. Wichtig war mir der Satz:

Zitat:

Wenn es Beanstandungen der BaFin gab, dann habe ich Änderungen vorgenommen.

Ach nee. Auf einmal kein „wir“. Wegen sowas raten gute Anwälte ihren Mandanten vor Gericht und bei der Polizei die Klappe zu halten. Epic fail!

Peter schwurbelt weiter, warum er kein Vertrauen zur BaFin gehabt habe

Zitat:

Die BaFin war grundsätzlich unwillig.

Dass es keine Versicherung sei hätte doch auch auf der Internetseite gestanden. Der Richter fragt Peter, ob er denn auch seinen ganzen Internetauftritt gelesen hätte. Peter wird unsicher. Der Richter kommt auf einen Absatz im NDGK-Auftritt zu sprechen, wo erläutert wird, wie der Betrag festgesetzt wird. Dabei würden Vergleiche mit anderen Krankenkassen angestellt werden, die ähnliche oder höhere Leistungen bieten und dann würde auf deren Beitrag ein Abschlag gemacht. Der Richter reitet auf dem andere rum und sieht das als Indiz dafür, dass die NDGK sich ja wohl selber als Krankenkasse gesehen hätte, wenn sie das so schreibt.

Plural-Zopf: „Das ist aber spitzwindig“

Er führt weitschweifig aus, dass die NDGK doch Dinge tun könne, die keine Krankenkasse machen würde, da deren Wirkung nicht wissenschaftlich belegt sei dürften die das auch gar nicht. Eine Bekannte von ihm würde zum Beispiel Leistungen bieten, die die von Ärzten weit übertreffen würde, aber deren Leistungen seien in Deutschland nicht erlaubt (was soll das sein? Handauflegen Geistheilung? Man weiß es nicht).

Der Richter fasst das Thema, ob die NDGKL jetzt durch diesen Passus auf der Webseite als Krankenkasse zu sehen ist oder nicht folgendermaßen zusammen

Zitat:

Kann man so sehen, kann man aber auch anders sehen.

Peter beteuert nochmal kleinlaut, dass er nie das Bewusstsein gehabt habe, eine Versicherung zu sein. Es geht dann weiter um die Entlassungspraxis der Krankenkassen. Mal wurde entlassen, mal nicht. Der Richter hat das damit kommentiert, dass es eine verzwickte Rechtslage sei, die Entscheidung könne daher „so oder so“ ausfallen, je nachdem an wen man gerate. Die Mitarbeiter der Krankenkassen hätten vielleicht nicht „autodidaktische juristische Kenntnisse“ so wie Peter, aber Volljuristen seien das in der Regel auch nicht.
Um die Sache abzuschließen

Zitat:

b.u.v.
Der heute gestellte Beweisantrag wird zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und die beantragte Auskunft ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist und die beantragte Beweiserhebung überflüssig, da Rechtsfragen durch das Gericht zu entscheiden sind.

Der Richter will zum Ende der Beweisaufnahme kommen, er fragt noch einmal nach den persönlichen Verhältnissen.
Richter: Üben Sie einen Beruf aus?
Peter: Ja
Richter: Wie nenne Sie das was Sie machen?
Peter: Staatsoberhaupt.
Weiter geht es mit den Einkünften. Peter erklärt, dass das eine komplizierte Sache sei, es hänge davon ab, was gemacht wird. Aufgrund der Verfassung seien Überschüsse in den Staatshaushalt einzustellen. Er könne sich nur etwas nehmen, wenn er selbst etwas geleistet habe, zum Beispiel Seminare. Dann geht es noch um das kostenlose Wohnen. Der Richter will wissen wo das sei. Peter gibt den bekannten „Petersplatz 1“ an, Richter will das in bundesdeutscher Adresse wissen und bekommt „Am Bahnhof 4“ genannt. Die Staatsanwältin schaltet sich hier ein und fragt, ob Peter eine Zustelladresse für Herrn Oppermann hätte, der hätte sie gebeten das zu erfragen, er wolle Peter was schicken (vielleicht die Kündigung für seinen kostenlosen Mietvertrag? Man weiß es nicht)
Dem Richter fällt ein, dass er im ersten Termin ja Peter aufgegeben hatte, einen Zustellungsbevollmächtigten für das Verfahren zu benennen. Nach kurzer Rücksprache wird Marco G dazu bestimmt. Der gibt als Anschrift „Heuweg 16“ an. Peter stellt aber klar, dass das nur für dieses Verfahren gelte.

Staatsanwältin darauf: Für Herrn Oppermann sind Sie nicht zu erreichen?
Peter: Was will er denn schicken?
Staatsanwältin: Weiß nicht.
Peter: Werde mal mit ihm telefonieren.

Die Staatsanwältin erinnert den Richter, dass die Zeugin ja noch draußen sitzen würde. Der Richter ruft sie rein. Es folgt der sattsam bekannte Teil mit Personalienfeststellung und Belehrung und der Richter gibt das Wort an die Staatsanwältin. Diese kommt gleich auf die von ihr gewünschte Auswertung zu sprechen, wo sie die Zuflüsse und Rückbuchungen auf die einzelnen Konten aufgeteilt haben wollte. Die Zeugin erläutert, dass es noch eine Änderung gegeben habe, die Einnahmen seien um 518 EUR im Vergleich zu der letzten Auswertung gestiegen, da durch die von Peter überreichten Informationen ein neues Mitglied entdeckt wurde, dessen Zahlungen bisher der NDGK nicht zugerechnet wurden, da der Verwendungszweck nicht eindeutig angegeben war (Eigentor!)

Im Ergebnis wurden von der NDGK 322.499,52 EUR eingenommen. Mit Berücksichtigung der Rückbuchungen ergeben sich für die einzelnen Konten folgende Netto-Zuflüsse:

Auf Konten von Bewusstsein eV:
GLS Bank Konto 00: -284 EUR (mehr auf andere Konten umgebucht als für NDGK eingezahlt)
GLS Bank Konto 01: 149.733,40 EUR
GLS Bank Konto 02: 0 EUR (gleich viel eingezahlt wie ausgezahlt)

Auf Konten von Ganzheitliche Wege eV:
Postbank Konto 1: 172.050,19 EUR
Postbank Konto 2: 1.000 EUR

Die gleiche Auswertung erfolgte nochmal nur für die 17 Mitglieder, die laut Peter Verträge hatten, die einen Rechtsanspruch vorsahen. Mit diesen Verträgen wurden 54.973,70 EUR eingenommen:

GLS Konto 01: – 579,86 EUR
GLS Konto 02: 31.905,70 EUR
Postbank 1: 22.647,86 EUR
Postbank 2: 1.000 EUR

Es folgen längere Diskussionen, weil bei zwei Versicherten starke Abweichungen zwischen den Zahlen der Buchprüferin und denen aus Peters Aufstellung bestehen. Laut Peter hat jeder der beiden 287 EUR gezahlt und laut Buchprüferin 5.198,33 EUR. Peter ist mit der Frage überfordert und reicht Martin S die Listen, der soll das klären. Kann er aber nicht. Möglicherweise seien die mit verschiedenen Vertragsversionen Mitglied gewesen. Die Buchprüferin kann das aus ihren Unterlagen nicht ersehen, ihr fällt nur auf, dass sich der Beitrag mal von 204,49 EUR auf 287 EUR geändert hat. Nach längerem Blätter stellt sich heraus, dass bei den beiden Versicherten die Verträge von einer Version ohne Rechtsanspruch im Mai 2011 auf eine Version mit Rechtsanspruch umgestellt wurden. Die Wirtschaftsprüferin entdeckt dann noch, dass es bei jeder der beiden Personen auch noch zu einer Rückbuchung von 204,49 EUR gekommen ist. Somit sind die Zahlen wieder konsistent. Peter guckt wie ein Auto und kriegt vom Richter seine eigenen Tabellen erklärt (Schon peinlich, der Richter führt gerade vor, dass Peter keinen Plan hat aber die Staatshörigen verziehen keine Miene). Die Zeugin wird dann entlassen.

In der Tabelle sind auch Verwaltungskosten ausgewiesen. Der Richter möchte wissen, was das ist. Der Richter entdeckt einen Unterschied von 1.000 EUR zwischen Seite 1 und Seite 8. Peter ist wieder hilflos und bietet an, Martin S, der die Tabelle erstellt hat, als Zeugen zu befragen. Der Richter geht darauf ein.

Zu den Personalien. Martin S, 27 Jahre. Beruf? Hat er nicht. Eine ausgeübte Tätigkeit? Er baut einen Staat auf. Richter will wissen, ob es sich dabei um eine entgeltliche Tätigkeit handeln würde. Weil die Gartenpflege eines Rentners sei ja schließlich auch kein Beruf. Martin erklärt, dass er mildtätige Gaben erhalten würde. Fazit des Richters: Dann sind sie nicht berufstätig. Anschrift ist Petersplatz 3 bzw. Heuweg 16.

Der Richter führt aus, dass Peter auf die Sachkenntnis von Martin beim Erstellen der Tabellen angewiesen war, weil er selbst …
Martin : Die Möglichkeit nicht hatte. (Braver Soldat)
Peter ergänzt: Ich kann Ihnen ja mal die Umstände schildern
Richter: Dazu kann ich ihn ja selbst befragen.
Es folgt eine Ermahnung, dass Peter den Zeugen mal bitte selbst seine Eindrücke und Wahrnehmungen schildern lassen soll. Peter sitzt völlig steif da. Seine Augen sind zu Schlitzen zusammengekniffen. Er zeigt gar keine Bewegung. Nur seine Augen fixieren wahlweise Martin, mich und den Richter.
Richter: Haben sie das mit Computertechnik gemacht?
Martin: Als sie noch da war.
Der Richter will wissen, wie Martin vorgegangen ist. Er erklärt, dass er ausgehend von den Tabellen der Finanzermittlung (hatte Peter am ersten Prozesstag in Kopie erhalten) dann aus den Ordnern jeden Vertrag rausgesucht hat um die Vertragsversion festzustellen, die benutzt wurde. Der Richter will die Zahl der Verträge wissen. Vor jedem Mitglied steht eine Zahl. Der Richter will die Bedeutung wissen. Martin erläutert, dass auch Interessenten eine solche Zahl zugeordnet bekamen, selbst wenn dann kein Vertrag abgeschlossen wurde. Die höchste Zahl in der Auswertung sagt demnach nichts über die tatsächliche Zahl der Verträge. Richter will aber nicht zählen. Er fragt weiter, ob Martin Angaben machen könne, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden, weil bei den einzelnen Versionen Daten dabei stehen. Die Daten sind aber wohl die Versionsnummern, wobei nicht alle Vertragstypen solche Versionsnummern haben. Geht also nicht. Der Richter findet doch eine Angabe zur Zahl der geprüften Verträge. Es sind 153.

Peter fragt nach den Verwaltungskosten. Martin erklärt, dass er Miete, Strom und so umlegen wollte, aber nicht mehr dazu gekommen ist. Bisher sind unter dieser Bezeichnung nur die Rücklastgebühren aufgeführt. Der Richter weist darauf hin, dass er bereits im letzten Termin erklärt habe, dass solche Kosten nicht gegengerechnet werden dürfen. Beim Vergleichen mehrere Zahlen fällt dem Richter auf, dass die Zahlen auf seiner Kopie schlecht lesbar sind und er sie wohl deswegen falsch interpretiert hat. Er geht die unleserlichen Zahlen mit Martin durch und nun sind die Unstimmigkeiten geklärt.

Es folgt die Verlesung des Bundeszentralregisterauszuges.

Enthalten sind:
AG Wittenberg, Jahr 2003, Körperverletzung, 7 Monate auf Bewährung
AG Wittenberg, Jahr 2003, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 30 Tagessätze zu 15 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2008, Urkundendelikt, 40 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2009, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 75 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2011, Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR

Richter: Den Rest brauche ich nicht zu verlesen, weil für dieses Verfahren nicht relevant.

Einzig die Verurteilung 2011 fällt in den Tatzeitraum und käme daher für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht. Es wird das Urteil auszugsweise verlesen (ich mache es mal in Stichworten)

Zitat:

Urteil vom 15.9.2011 2 Cs 259/11 (398 Js 2580/10)

Vorsätzliche Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR, zahlbar in Raten von 50 EUR pro Monat.

Feststellungen zur Person: 3Kinder
Tochter 25 Jahre, Sohn 24 Jahre, Sohn 12 Jahre (damals)
Drei Kinder? Bisher kannten wir doch nur 2.
Der Richter fragt, wie alt die Kinder heute seien.
Antwort Peter: Fragen sie mich nicht, wann war das? Na drei Jahre älter. :facepalm:
Unterhalt für den jüngsten Sohn würde er nicht mehr zahlen, da dieser inzwischen im Ausland lebe.
Zum Sachverhalt:
Es geht um die Rathausgeschichte. Peter war wohl bei einer Sachbearbeiterin wegen eines Vollstreckungsbescheids bezüglich Kosten für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die konnte das Problem nicht lösen und hat Peter zu ihrer Vorgesetzten geschickt. Die wollte mit ihrem Chef sprechen. Peter dachte aber wohl (so die Feststellung des Gerichts damals, Peter widerspricht dem aber heftig in der heutigen Verhandlung) sie will die Polizei anrufen und drückt auf die Gabel vom Telefon um dies zu verhindern. Später will er aber selbst die Polizei rufen, um die Personalien der Dame feststellen zu lassen. Er hält sie dazu am Arm fest und will sie aus dem Stuhl hochziehen. Dabei Hämatom, von der Telefonaktion vorher wohl die drei Kratzwunden. 1,5 Stunden später kam Peter wohl mit dem Bürgermeister und einer weißen Rose um sich zu entschuldigen. Entschuldigung wurde aber nicht angenommen.

Das Ding ging wohl in Berufung, es folgte nämlich noch die Verlesung des Urteils vom Landgericht vom 8.2.2012 8 Ns 394. Die Berufung wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Peter eingelegt. Beide Berufungen wurden aber zurückgewiesen und Peter die Verfahrenskosten auferlegt. Laut Vollstreckungsbericht wurde die Strafe komplett bezahlt.

Der Richter erläutert kurz das Prinzip der Gesamtstrafenbildung und dass im Falle von bereits bezahlten Geldstrafen ein Härteausgleich erfolge. Dazu seien Feststellungen zu treffen und deswegen hätte er die Akte von damals auszugsweise verlesen.

Jetzt geht es um den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestätigung der Beschlagnahme im April 2013. Beschlagnahmt wurden laut Protokoll unter den Ziffern 1 bis 4 Geldscheine, Pos. 5 Silber, Pos. 6 und 7 Gold, Pos. 8 Feinsilber, Pos. 10 und 11 Silber, Pos. 12 und 13 verschlossene Kisten mit laut Aufschrift Neuer Deutscher Mark, Pos. 14 bis 16 Geldscheine. Die Beschlagnahme erfolgte gemäß § 111 Abs. 5 StPO, da es sich um mögliche Verfallsgegenstände handelt. Der Richter verweist auf das Problem der Drittbeteiligung und diskutiert zum gefühlt x-ten Mal mit der Staatsanwältin den länglichen Weg, den diese Entscheidung zu ihm zurückgelegt hat. Der neueste Antrag der Staatsanwaltschaft vom 16.12. (wohl 2014) ist Thema der heutigen Entscheidung. Der Richter erläutert, dass er mit den Positionen 12 und 13 ein Problem habe, da Engelgeld ja wohl schlecht verwertet werden könne. Die Staatsanwältin verweist aber auf den Materialwert der Münzen, das sei schließlich Silber. Peter bestätigt, dass es sich um Silbermünzen handeln würde.

Jetzt kommt Peter wieder in Form. Er fordert die Rückgabe. Es gäbe keinen Schaden, er hätte Verzichtserklärungen der Leute (den Punkt merken wir uns bitte!) Dann fällt ihm auf, dass das jetzt vielleicht eine dumme Idee wäre, diese Erklärungen vorzulegen, da dann ja der Verfall beschlossen werden könnte. Der Richter erklärt dazu nur, dass er nicht sagen könnte, was andere machen würden aber für ihn würden nicht verjährte zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Daher

Zitat:

b.u.v.
Die Pfändung am 25.4.2013 gemäß Protokoll 3 GS 32/13 AG Wittenberg, 6 LGS 119/12 LG beschlagnahmten Gegenstände Ziffern 01 bis 16 und gesondertes Protokoll Ziffer 01 (Feingold) wird bestätigt, da die Gegenstände als Verfallsgegenstände für den Verfall oder erweiterten Verfall (später korrigiert in Verfall von Wertersatz) in Betracht kommen.

Der Richter erklärt, dass eine Aufhebung des Arrests frühestens nach Rechtskraft des Urteils möglich ist.

Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, was er mit dem „Wir werden noch viel krasser.“ in seinem Interview am zweiten Verhandlungstag meinte. Peter erklärt kleinlaut, dass er damit seinen Antrag auf bankenaufsichtliche Stellungnahme bezüglich der Reichshauptkasse meinte. Wenn das durchgehen würde, dann will er das nicht nur in Wittenberg sondern deutschlandweit anbieten. Die Reichshauptkasse in Wittenberg und Reichskassen in Filialen überall. Das ginge aber nicht gegen die Menschen sondern gegen das System. Sein Bemühen würde nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Aber er wolle auf jeden Fall rechtskonform handeln. Es folgt ein Mimimi über Inseln von Plastikmüll (er meint nicht zufälllig die Silikoneuter der Staatsflotte?) größer als Frankreich und dass dieses Jahr 4 Grad wärmer sei.
Staatsanwältin: Und dagegen hilft eine Krankenkasse?

Peter erläutert, dass seine Bemühungen gegen das Kapital gehen würden. Herr Gohr solle doch in seinem Geiste entscheiden. Er wolle doch nur ein neues System neben dem alten aufbauen. Die Deutsche Bank (unklar ob er die Deutsche Bank AG oder die Bundesbank meint) sage doch, der Euro sei nach 2017 nicht mehr zu halten. Er sei aber auf die Mitarbeit der Menschen angewiesen. Er dürfe die Dinge nicht vor der Zeit tun, sonst würden sie wieder eingerissen werden, diese Erfahrung habe er schon machen müssen.

Der Richter verliest noch eine Auskunft der GLS Bank, dass bei Schließung der Konten dort 14.329,16 EUR auf ein Postbankkonto des Ganzheitliche Wege eV überwiesen wurden. Weiterhin weist er die Staatsanwältin darauf hin, dass der Arrest auch gegen Drittbeteiligte, nämlich den Verein Ganzheitliche Wege und Erika Fitzek laufen würde. Peter jammert noch ein bisschen wegen beschlagnahmter Autos, am meisten aber über den 5er BMW, der ihm bzw. dem Ganzheitliche Wege eV damals wegen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmt wurde.

P A U S E

Christina beschwert sich in der Pause, warum ich sie als Waldorftante bezeichnet hätte, ob ich ihren Namen vergessen hätte und dass man Waldorf im Übrigen mit einem „l“ schreiben würde. Ich gelobe Besserung.

Nach der Pause geht es zunächst weiter mit einem Rechtsgespräch zwischen Richter und Staatsanwältin. Peter gesellt sich irgendwann dazu, als ihm das zu lange dauert. Hinter mir Gemurmel über Kungelei, Absprachen, kein faires Verfahren etc. Martin nutzt die Zeit und redet mit mir über Pflichtverteidigung. Irgendwie sind die doch noch auf den Trichter gekommen. Ich zeige ihm die Kriterien in der StPO und ergänze, dass Peter ja einen Antrag hätte stellen können wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.

Die Staatsanwältin stellt jetzt einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung nach § 442 Abs. 2 Satz 1 StPO für Erika Fitzek und Ganzheitliche Wege eV. Peter fragt nach, ob die Verfahrensbeteiligung bedeutet, dass die dann auch Anträge stellen können. Der Richter trägt seinen Beschluss vor, b.u.v. usw., spar ich mir jetzt mal. Dabei kommt raus, dass die Adresse von Peters Mutter falsch ist. Da fehlt eine 1 in der Hausnummer im ursprünglichen Beschluss vom AG Wittenberg. Wird korrigiert, auch der Ganzheitliche Wege eV hat laut Vereinsregister eine neue Anschrift, es ist nicht mehr die Coswiger Str. sondern jetzt auch Am Bahnhof 4 (komisch, ich dachte Ganzheitliche Wege wird auch vom Oppermann abgewickelt, warum geht deren Post jetzt an Peter? Warum überhaupt an Peter? Müsste doch an Benjamin gehen. Komisch!)

Richter atmet auf: Schluss der Beweisaufnahme.

Aber zu früh gefreut, Peter hat noch ein paar Sachen. Richter guckt entgeistert. Peter macht darauf einen Rückzieher: „Jetzt weiß ich es nicht mehr.“ (vielleicht sollte er mal ein Seminar „Macht der Gedanken“ besuchen)

Plädoyer der Staatsanwältin (liest vom Blatt ab), ich gebe es mal auch nur in Stichworten wieder:

Zitat:

… steht fest, dass der Angeklagte vom 30.6.2009 bis 21.6.2011 das Versicherungsgeschäft betrieben hat. Es handelte sich um Versicherungen, die Mitglieder hatten Anspruch auf Leistung. Dies hat der Angeklagte auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung in einem Schreiben vom 26.6.2009 (kurz vor dem Tatzeitraum) erklärt. Ziel war die Reform des Gesundheitssystems, bisher gäbe es keine versicherungsfreie Lösung (also Verträge, die einen Rechtsanspruch wirksam ausschließen). Die Entlassung bei den Krankenkassen ist nur möglich, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht und damit liegt ein Versicherungsgeschäft vor. Im Internet wurde auch mit der Vollabsicherung geworben. Das Bestehen des Rechtsanspruchs ergibt sich auch aus der Beitrittserklärung, ein teilweiser Anspruch reicht dabei, ein Leistungskatalog ist nicht Einschränkung genug.
Bezogen auf den  Empfängerhorizont (also aus Sicht der Kunden) sei dies auch so gewünscht. Interesse der Mitglieder  sei im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ein schwerer Krankheitsfall würde sonst eine Insolvenzgefahr bedeuten. Der Angeklagte hatte Kenntnis durch Schreiben der BaFin, dass er ein Versicherungsgeschäft betreibt. Er hat dies billigend in Kauf genommen. 2011 musste BaFin sogar Abwickler einsetzen, da nur 70 bis 80 % der Verträge umgestellt waren, aber nicht alle. Es handelt sich um ein Unternehmensdelikt, daher müssen einzelne Verträge nicht nachgewiesen werden.

Die Korrespondenz mit der BaFin lief über Peter, er hatte Kontovollmacht und hat mit Kubusch gesprochen. In den zwei Jahren wurden 320.000 DM (ja, sie sagte wirklich DM) eingenommen, entscheidend sei der gesamte Betrag, die Umstellung wäre irrelevant. Die Staatsanwaltschaft sei nicht an die Rechtsauffassung der BaFin gebunden, sie hält auch die umgestellten Verträge für illegal. Die Mitglieder gingen von einer Vollabsicherung aus, der fehlende Rechtsanspruch sei verklausuliert gewesen und für die Mitglieder nicht zu erkennen. Es handelt sich um überraschende Klauseln nach § 305c BGB, die Verträge somit nicht zulässig. Laut dem Zeugen Kubusch habe es etwa 120 Mitglieder gegeben. Einnahmen seien nur zu einem kleinen Teil für die Bezahlung von Leistungen genutzt worden, keine Rücklagenbildung stattdessen zweckwidrige Verwendung. Es sei kein echtes Bemühen zu erkennen gewesen, kein Antrag auf Genehmigung, der Verwaltungsrechtsweg wurde nicht beschritten. Insgesamt sei keine Akzeptanz der BaFin zu erkennen. Daher sei auch die Einsetzung des Abwicklers notwendig gewesen, da Peter keine Informationen über die Vertragsumstellung an Herrn Gohr gegeben hat.

Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei, gegen ihn sprechen seine Vorstrafen, die aber nicht einschlägig sind.  Beantrag werden daher 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre. Bewährung setzt Einsicht voraus. Dagegen spricht das Rechtsgutachten von 2013, von dem Herr Gohr berichtete. Die BaFin hat sich aber damals auf die umgestellten Verträge eingelassen, daher sei in diesem Verfahren nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisbar, dass der Rechtsfrieden gefährdet sei. Als Bewährungsauflage Zahlung von 200 EUR monatlich, insgesamt 4.800 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung.

Die Abschöpfung erfolgt nach dem Brutto-Prinzip, Ausgaben oder Kosten sind daher nicht anzusetzen. Daher soll der dingliche Arrest aufrecht erhalten werden in Höhe von 322.499,52 EUR gegen Peter, 5.430 EUR gegen Peters Mutter und 173.050,19 EUR gegen Ganzheitliche Wege eV. Da die NDGK nicht genehmigungsfähig war, wegen fehlender Zuverlässigkeit und Erfahrung, liegt nicht bloß ein Ordnungsverstoß vor und nur in diesem Fall seien ausschließlich die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung als das Erlangte anzusetzen, stattdessen aber die gesamten Einnahmen

Peter fragt nach, ob er wirklich D-Mark verstanden habe. Die Staatsanwältin kommentiert ihren Versprecher mit „Bin noch im alten System.“

Letztes Wort des Angeklagten Peter Fitzek

Zitat:

Niemals wollte er eine Versicherung betreiben, sobald dies klar war habe er eine Lösung finden wollen. Motiv war die Schaffung einer sinnvollen Alternative und kein Gesetzesverstoß. Die BaFin sei nicht der Weisheit letzter Schluss, aber den Verwaltungsrechtsweg wollte er auch nicht beschreiten, weil der ihm damals unbekannt war. Er wollte einen Weg finden, wie ein Rechtsanspruch zu gewähren sei, ohne dass gleichzeitig ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Nach seiner Auffassung liege kein Versicherungsvertrag vor, wenn ein Zusammenhang mit einem Vertrag anderer Art wie zum Beispiel der Mitgliedschaft in NeuDeutschland bestehen würde. Die Absicherung im Krankheitsfall war eine unselbständige Nebenabrede dazu, dass eine Nebenabrede gebunden an eine Hauptabrede akzeptabel sei hätte die BaFin mehrfach mitgeteilt. Auskünfte der BaFin waren widersprüchlich. Er selbst habe zu wenig Ahnung, aber die BaFin würde auch Fehler machen. Seine Motive waren nie eigennützig, er wollte das Gemeinwohl fördern.

Als nicht eingetragener Verein konnte NeuDeutschland keine Grundstücke erwerben. Das SGB XI sähe neben Schuldverschreibungen, Bundeschatzbriefen auch Immobilen, also Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte als Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen vor, daher läge keine zweckfremde Verwendung der Mittel vor. Er hätte Sachwerte gewollt, da offen sei, wie lange der Euro halten würde. Es hat schon öfter Änderungen im Geldsystem gegeben, daher sollte die Rücklage jenseits von Bargeld errichtet werden. Gemäß Art. 14 GG sei er dem Gemeinwohl verpflichtet. Großschadensfälle seien abgesichert gewesen, die Ergebnisse der NDGK sprächen für sich. Die Aufgabe einer Krankenkasse sei die Wiederherstellung der Gesundheit. Durch die Schulungen sei die Volksgesundheit hergestellt worden. Wenn Änderungen im BRD-System gemacht werden würden, dann bestünde für ihn keine Notwendigkeit mehr zu handeln. Er könne nicht  an einem kriminellen System teilnehmen. Er suche ein Geldsystem, was alle gleich behandeln würde, welches keine Umverteilung von Fleißig nach Reich bewirken würde. Das bestehende Geldsystem schädige 90 % der Menschen, anders die Neue Deutsche Mark. Überschüsse, über die Rücklage hinaus seien dem Gemeinwohl zuzuführen gewesen. Er habe niemanden getäuscht, das sei allen Mitgliedern von NeuDeutschland bekannt gewesen.

Die Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland war die Hauptabrede, die Satzung war den Mitgliedern bekannt, die Nebenabrede zur Krankheitsabsicherung war nur eine Option: „Die Mitglieder konnten nicht meinen, wir seien eine Versicherung.“ Durch die Mitgliedschaft im Verein war bekannt, dass Ziel die Förderung des Gemeinwohls mit Überschüssen aus der Gesundheitsversorgung unterstützt werden sollte. Es bestehen keine Rückzahlungsansprüche. Höchstens bei 46.000 EUR könne dies sein, aber auch diese Verträge wurden im Internet als Absicherung beworben. Der Brief an die Deutsche Rentenversicherung war vor der Tatzeit, er musste oft seine Meinung ändern, er habe durch den Kontakt mit der BaFin viel gelernt.

Für Peter steht die Gerechtigkeit über dem niedergeschriebenen Recht. Es solle eine gerechte Lösung gefunden werden, dann müsse richtig gehandelt werden und dann sei das Recht danach zu schaffen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sei die Krankenversicherungspflicht nachrangig gegenüber einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall. Peter interessiert sich für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und sei daher auf die Bewertung des Richters gespannt, deswegen sei er überhaupt noch hier.

Der Bezug auf § 305c BGB sei unsinnig, das Konstrukt sei nicht zur Verschleierung sondern zur Interaktion mit dem System geschaffen worden. Er warte noch auf selbstlose Anwälte, die müssten ja nicht haften, er würde das schon schreiben was die ihm sagten, die brauchten nicht selbst unterschreiben. Immer wenn er etwas aufgebaut habe und die Menschen waren noch nicht reif dazu, dann sei das wieder eingerissen worden. Das habe er nun gelernt und werde sich daran halten. Er könnte auch eine Firma gründen und mit den Gewinnen das Gemeinwohl fördern, aber leider sei es ihm nicht möglich diesen Weg zu gehen.

Zu seiner Verantwortlichkeit. Er mache nur Vorschläge, die auch oft umgesetzt werden würden aber die Leute sind berechtigt diese zu ändern. Er weise nicht an, dadurch sei leider vieles langsamer, da die Leute oft scheitern würden, wenn sie es anders machen. Er bemühe sich als Vorreiter Dinge zu leisten, um etwas zu bewegen. Er könne und wolle nicht für alles verantwortlich sein. Königreich Deutschland und NeuDeutschland würden nebeneinander stehen und seien nicht vermischt. Innerhalb entstehen dann BGB-Gesellschaften, die autonom handeln können. Innerhalb dieser BGB-Gesellschaften könne eigenständig gehandelt werden, die strafrechtliche Verantwortung verbleibe in ihnen. In der Bundesrepublik Deutschland sei das ja auch so, was die Bürgermeister machen würden ginge Gauck und Merkel nichts an.
Der Abwickler musste nur eingesetzt werden, weil Peter selbst nicht alle Verträge abwickeln konnte, er könne keine EMA-Abfragen machen, der Abwickler hatte ganz andere Möglichkeiten als er. Das gleiche Problem sei bei der Kooperationskasse. Er habe kein eigenes Einwohnermeldeamt, die Leute müssten sich bei ihm nicht ummelden, wenn sie umziehen würden.

Von den eingenommen 45.000 EUR müssten nochmal 4 bis 5 TEUR abgezogen werden, da auch nach dem Tatzeitraum noch von diesen Verträgen welche rückabgewickelt wurden und Zahlungen erfolgt seien. Dies sei so, weil die Krankenkassen oft erst spät entschieden haben über Entlassungen. Wenn diese nicht erfolgt sei, so mussten die Mitglieder Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Er hätte die an die NDGK gezahlten Gelder nicht zurückzahlen müssen, hätte dies aber aus Kulanz getan. Dinglicher Arrest sei nicht notwendig, da es keine Ansprüche gäbe, die abzusichern seien.

Zitat: „Nach unserer Auffassung sind wir nicht verantwortlich, sondern Frau K, neben Alexander L und Frau S“

Herr Gauck sei ja auch nicht zuständig für alles in Deutschland. Daher fordert Peter Freispruch.
Aber den würde er ja nicht bekommen, der Richter habe dies schon am Anfang zu erkennen gegeben, er sei ja vorverurteilt worden. Dann bedankt er sich noch bei allen Beteiligten für die Gelegenheit sich in so einem schönen Raum aufzuhalten.

1 Stunde P A U S E bis zur Urteilsverkündung.

In der Pause regt sich Ulf H über die BaFin auf. Wenn die was behaupten würden, dann müssten die das auch beweisen. Ich widerspreche ihm und versuchen ihm die Möglichkeiten einer Behörde und die Rechtsbehelfe im Verwaltungsverfahren zu erklären. Für ihn ist die BaFin aber keine Behörde. Ich bin irritiert und er kommt mit UPIK :facepalm:
Ich erkläre ihm dann, dass er mal mehr als eine Seite lesen solle, dann würde er auch entdecken, dass bei UPIK auch Regierungen und Behörden gelistet sind.

Urteilsverkündung:

Zitat:

Tenor:
Der Angeklagte Peter Fitzek ist schuldig des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften. Er wird daher verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagesetzen zu 35 EUR (4.200  EUR). Es wird festgestellt, dass dem Verfall von Wertersatz zivilrechtliche Ansprüche Dritter entgegenstehen. Der Wert des Erlangten wird auf  46.621,87 EUR festgesetzt.

Zu den Gründen:
Peter handelte als Organ des Vereins Ganzheitliche Wege eV. Der Angeklagte hatte auch Kenntnis, dass er das Versicherungsgeschäft betrieb. Ziel des Angeklagten war es, dass Gesundheitswesen zu reformieren. NeuDeutschland war als nicht eingetragener Verein nicht rechtsfähig , eine Eintragung wurde durch das Registergericht abgelehnt.

Für die Verantwortlichkeit des Angeklagten kommt es darauf an, wie er nach außen auftritt. Er hat Veranstaltungen gehalten, die Rede geführt, es liegt somit faktisches Handeln vor. Aus der Gesamtschau ergibt sich so die Verantwortung von Peter. Die Verantwortlichkeit von Frau K ist nicht Verhandlungsgegenstand. Der Richter führt dann weiter aus, wo die Rechtsordnung stehen würde, wenn es möglich wäre, dass eine Gesamthandgemeinschaft etwas tut und hinterher würde man sich hinstellen und sagen „Ich bin nicht verantwortlich, wir sind nicht eingetragen.“ Die Haftung der Vorstände entsteht aber gerade erst durch die Eintragung. Solange es keine Organe gibt zählt das faktische Handeln. Peter hat sich aber selbst als Vorstand, sogar als Vorstandsvorsitzender von NeuDeutschland bezeichnet, er hat auch den Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt.

Als nächstes geht es um die Frage ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen würde. Der Richter hätte ja schon versucht deutlich zu machen, dass es im Strafrecht den bedingten Vorsatz gäbe, die billigende Inkaufnahme. Peter wusste durch das Schreiben der BaFin an NeuDeutschland von der Strafbarkeit seines Handelns. Er hat auf das Schreiben geantwortet, also war es ihm bekannt. Er hat aber weiter gemacht, ohne dass am Ende auf straffreie Füße zu stellen. Damit handelte er bedingt vorsätzlich.

Jetzt geht es um die Frage des Verfalls. Das Versicherungsgeschäft wurde ohne Genehmigung betrieben. Nur, wenn ein reiner Ordnungsverstoß vorliege (also, wenn die Genehmigung nicht beantragt wurde, ein Vorhaben aber eigentlich genehmigungsfähig ist) sei der Wert des Erlangten auf die ersparten Aufwendungen durch das Genehmigungsverfahren, hier etwa 20.000 EUR, festzusetzen. Hier fehlte es aber an den Genehmigungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel einer Einlagensicherung oder den persönlichen Anforderungen an die im Vorstand handelnde Person (Zuverlässigkeit und einschlägige Erfahrung).

Für die Strafzumessung spielt die Zahl der Verträge eine untergeordnete Rolle. Manche Verträge stellten ein Versicherungsgeschäft dar, andere wieder nicht. Einige Verträge erfüllten aber auf jeden Fall den Tatbestand, eine Prüfung im Einzelnen war daher nicht notwendig. Der Richter merkt noch einmal deutlich an, dass er Peter keinen Freifahrtschein für einzelne Vertragsversionen gebe. Er bemängelt auch, dass die Frage der Täterschaft im Vortrag der Staatsanwältin etwas kurz gekommen ist.

Jetzt geht es um die Strafmaßfestsetzung.
Der Angeklagte sei vorbestraft, aber nicht einschlägig. Bisher habe er nur Geldstrafen bekommen (AG Neustadt/Rbg. Ist noch nicht rechtskräftig, zählt daher nicht). Die bisherigen Vergehen waren Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung.  Die Fahrerlaubnisgeschichte sei noch im Fluss, es mache auch ein Unterschied, ob eine Verurteilung nur akzeptiert wurde. Die Strafe von 2003 läge schon zu lange zurück und sei daher nicht erschwerend zu werten. Zur Motivation der Tat wurde viel gesagt, dies sei deutlich zu unterscheiden von zum Beispiel Drogendelikten. Hier sei nur ein einseitiger Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgt, es lägen keine nichtigen Geschäfte vor. Die BaFin habe recht unentschlossen agiert, im Strafrecht seien Zweifel aber zu Gunsten des Angeklagten auszulegen (Spricht man kann Peter nicht nachweisen, dass er mit voller Absicht gegen die BaFin gehandelt hat, weil die so ewig gebraucht haben mit der Abwicklung).

Der Zeuge Kubisch habe sich sehr offen für die Rechtsideen des Angeklagten gezeigt, auch über seine Tätigkeit als Abwickler hinaus. Die Zusammenarbeit sei gut gelaufen, anders als der Zeuge Gohr es dargestellt habe. Herr Gohr ging wohl von anderen Voraussetzungen aus, auch habe es Zuständigkeitsdifferenzen innerhalb der Aufsichtsbehörde gegeben. Dies alles müsse zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Durch das Vorlegen der zahlreichen Formulare sei das Bemühen zu erkennen, einen Einklang mit der Rechtsordnung herzustellen. Dabei wurde ein Spagat versucht zwischen Genehmigungsfreiheit und Gewährung eines Rechtsanspruchs, der aus Sicht des Gerichts aber unmöglich ist. Der Angeklagte stünde auch in Kommunikation mit Ministerien bezüglich der Auslegung des SGB, darüber habe aber das Gericht nicht zu entscheiden.

Herr Kubusch sagte, dass bereits ein Großteil der Verträge umgestellt war, die Umstellung der restlichen Verträge gestaltete sich schwierig, das habe auch Herr Kubusch bestätigt. Im Ergebnis zeigten sich keine Umstände, die eine Freiheitsstrafe rechtfertigen würden.

Es gäbe auch keine vergleichbaren Fälle. Auch Herr Gohr habe bestätigt, dass es noch keine einschlägigen Urteile gäbe. Im Steuerrecht gäbe es die Definition des besonders schweren Falls. Hier bleibt es aber bei den üblichen Gesichtspunkten. Die Höhe des eingenommenen Betrages verbietet sich als Grundlage, da dies nicht im Einklang mit dem Unrecht der Tat stehe. Hier wurden keine Gelder zweckentfremdet, es fehlte lediglich die Erlaubnis. Der Angeklagte habe im Interesse des Gemeinwohls gehandelt, es läge keine Bereicherung des Angeklagten vor, er habe nicht in die eigene Tasche gearbeitet.

Jetzt folgt noch etwas Bashing der Staatsanwältin. Deren Plädoyer hätte das Verfahren noch fast aus der Bahn geworfen, da der Richter die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigung nie auch nur erwogen hat. Wenn er einen Antrag der Staatsanwältin in dieser Höhe aber auch nur in Erwägung gezogen hätte, dann läge ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor. Und dann hätte der Prozess von vorne begonnen werden müssen. Somit kam nur ein Urteil weit weg vom Antrag der Staatsanwältin in Frage. In diesem Prozess sei daher von vornherein eine Verurteilung nur zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe möglich gewesen. Aber eine leichte Unterschreitung dieser Grenze könnte zur Urteilsaufhebung durch Obergerichte führen, die Grenze müsse deutlich unterschritten werden (also maximal etwa die Hälfte, sprich 6 Monate, war ja auch meine Einschätzung)

Eine Geldstrafe auch deswegen, weil bei Freiheitsstrafen unter 6 Monaten besondere Anforderungen an eine Freiheitsstrafe zu stellen sind. Diese darf nur verhängt werden, wenn sie unerlässlich ist. Dazu gäbe es eine ausgefeilte Rechtsprechung, es reiche nicht, dass der Angeklagte mal einen Denkzettel brauche, es dürfe gar keine andere Möglichkeit geben, damit eine kurze Freiheitsstrafe gerechtfertigt sei. Der Strafrahmen im vorliegenden Fall (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) sei vergleichbar mit dem Delikt Diebstahl. Und dort sei es so, dass eine erste Verurteilung sich im unteren Bereich des Strafmaßes bewegen würde, also nicht etwa bei der Hälfte sondern noch deutlich darunter.

Die Dauer der Tat sei für das Strafmaß hier nicht entscheidend, da die Fortdauer bereits im Deliktstyp angelegt ist. Dazu noch das unterschiedliche Gebaren der BaFin (sag ich doch immer wieder, mit zögerlichem Verhalten tuen sich die Behörden keinen Gefallen), die eine Abwicklung ja zunächst nicht für erforderlich gehalten hat. Dies führt im Gesamtergebnis dazu, dass eine Freiheitsstrafe über 6 Monaten nicht gegeben ist, Gründe für eine Unerlässlichkeit gäbe es nicht, somit bleibe nur eine Geldstrafe.

Die Obergrenze läge somit bei 180 Tagessätzen (das sind 6 Monate). Für die Schuld und Schwere der Tat seien 150 Tagessätze angemessen. Allerdings müsse eine Gesamtstrafe gebildet werden mit der Verurteilung aus 2011. Die Geldstrafe wurde aber bereits bezahlt, daher hat ein Härteausgleich zu erfolgen. Dazu wird normalerweise die Hälfte der damaligen Strafe von der heutigen Strafe abgezogen, also 45 Tagessätze. Allerdings war die Tagessatzhöhe damals deutlich niedriger, daher würde der Richter hier nur 30 Tagessätze anrechnen, weshalb es im Ergebnis zu einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen gekommen ist.

Jetzt die Tagessatzhöhe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten seien schwer zu ermitteln. Es könne nur eine Schätzung erfolgen. Peter hätte ja wohl das für ein Staatsoberhaupt mit Abstand geringste Einkommen. Der Richter meint aber, sich nicht lange mit Schätzungen aufhalten zu müssen, da wegen der diversen von anderen Gläubigern erhobenen Ansprüche Peter wohl auf absehbare Zeit kein verfügbares Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze haben dürfte. Diese läge für ihn bei 1.100 EUR, da er keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen würde. Somit ergibt sich dann die festgesetzte Tagessatzhöhe von 35 EUR.

Abschließend noch der Verfall. Dem stehen Ansprüche der Verletzten entgegen. Wie hoch diese seine ist allerdings der Knackpunkt. Das würde das Verfahren über die Maßen  strapazieren, wenn eine eigentliche Nebenfrage das Verfahren dominieren würde. Das sei aber der Fall, wenn er tatsächlich alle 153 Verträge einzeln prüfen müsse, die Vertragspartner als Zeugen hören um den Vertragstyp zu ermitteln. Daher beschränke er sich auf den unstreitig feststehenden Betrag. Vorliegend gehe es auch nicht um Verfall sondern um Verfall von Wertersatz, weil sich das eingenommene Geld vermischt habe.

Peter habe auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dann noch der Beschluss zum Verfall von Wertersatz:

Zitat:

Der dingliche Arrest bleibt in Höhe von 46.621,87 EUR gegen Peter und den Ganzheitliche Wege eV, 5.430 EUR gegenüber Peters Mutter bestehen. Die darüber hinausgehenden Arreste werden aufschiebend bedingt mit Rechtskraft des Urteils freigegeben.

Normalerweise würde die der Arrestbeschluss mit der Verkündung seine Wirkung entfalten. Der Richter erläutert, dass dies aus Haftungsgründen so sein müsse wie von ihm bestimmt. Falls er den Arrest sofort aufheben würde und die Staatsanwaltschaft sei nicht damit einverstanden, wovon er ausgehe, da die Höhe doch sehr stark von der beantragten Höhe abweichen würde, müsste diese erst wieder bei einer höheren Instanz einen Beschluss bewirken, der aber erst mit seiner Verkündung Wirkung entfalten könnte. In der Zwischenzeit könnten aber andere Gläubiger auf das freigegebene vermögen zugreifen und die Pfandrechte würden somit ihren Rang verlieren.

Abschließend noch die Rechtsmittelbelehrung.

Weitere Links:

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2015/01/08/mini-strafe-fur-peter-fitzek/

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/urteil-peter-fitzek100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html

http://www.t-online.de/regionales/id_72410388/selbst-ernannter-koenig-wuerde-auch-nach-verurteilung-weitermachen.html

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article136134104/Geldstrafe-fuer-selbst-ernannten-Koenig-wegen-unerlaubter-Versicherung.html

Video:




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 4)

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Bericht von der Gerichtsverhandlung am 18.12.2014 gegen Peter Fitzek (1, 2)

Prozessbeobachter: Müllmann

Bericht vom Dessauer Tellergericht gegeben für den Menschensohn des Horst und der Erika

Wieder keine Sicherheitskontrolle. Polizeifahrzeug steht halb versteckt um die Ecke hinter dem Gerichtsgebäude. Schon größerer Andrang vor dem Saal, ein Haufen unbekannter Gesichter. Draußen war mir eine Menschentraube vor Fahrzeugen von weiterweg aufgefallen. Die kommen jetzt auch rein und postieren sich vor dem Saal. peter.panik und ich finden uns nach kurzem Personalienabgleich via Forum. Es füllt sich weiter, ein paar Staatshörige aber noch keine der bekannten Gesichert.

Auftritt Imperator heute nicht ganz so imposant da ohne verfassungsmäßig vorgeschriebene Staatsflotte. Er scheint die anwesenden alle zu kennen, begrüßt jeden mit Handschlag auch die Delegation aus dem sonnigen Drachenreich. Protokollant öffnet den Saal und wir dürfen eintreten. Wieder reichlich voll, sind nur noch 2 Plätze frei. Jetzt kommen auch ein paar Staatshörige, Martin Sch, Leonard, Martin H, Patrick, Ulf Peter. Peter beordert einen grauhaarigen Lakaien als Protokollant neben sich. Er türmt wieder Berge Papier vor sich auf. Ein Heftstreifen mit Ausdrucken kommt mir bekannt vor.  Ach nee, seine Ignoranz lesen meine Prozessberichte. Ich spreche ihn darauf an, dass die Berichte ihm ja dann beim Schreiben der Berufungsbegründung helfen können. Er sagt darauf, dass man erst einmal sehen müsse ob Berufung oder Revision.

Ein Justizbediensteter kommt rein und übergibt Peter einen gelben Umschlag. Ich sage „Wohl das nächste Verfahren?“. Peter grinst und öffnet den Umschlag. Er faltet einen A3 Ausdruck auseinander. Aha. Mahn- oder Vollstreckungsbescheid so wie es aussieht. Blatt wird schnell wieder weggepackt. Peter erzählt noch seinen Anhängern, dass er ja letzte Woche ein Schreiben wegen eines weiteren Verfahrens bekommen habe. Diesmal geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Beim Hausbesuch sei wohl ein Nunchaku gefunden worden. Als ob ER sowas brauchen würde.

Eine Gruppe von 3 oder 4 Personen mittleren Alters, darunter eine Frau mir rosa Strähnen verteilen Zettel (siehe Foto). Selbst die Staatshörigen sind überrascht. Ich halte Martin den Zettel hin, damit er ihn abfotografieren und hochladen kann. Eintritt Richter.

Diesmal keine Probleme beim Aufstehen. Richter will wissen wer der Typ neben seiner Impertinenz ist. Unterdessen tuschelt der Freundeskreis hinter mir was über den jüdisch klingenden Namen des Richters, da wisse man ja schon was das für einer sei „nomen est omen“. Ich höre auch das Wort „Freisler-Prozess“.

Richter: Wer sitzt heute bei Ihnen?
Peter: Mein Protokollant, erlaubt das Gesetz.
Richter: In welcher Funktion?
Peter: Er soll den Verlauf der Verhandlung festhalten, meine Beweisanträge und so.
Richter: Als er ist Beistand ohne juristischer Beistand zu sein. Bei der Gelegenheit …
Richter fängt an im Gesetz zu blättern.
Richter: Wir können es zurückstellen.
Richter blickt sich im Saal um und fixiert mich. Er fängt an sich wieder über das mangelnde Medieninteresse zu beschweren. Aber da gäbe es ja die Berichte im Internet. Er guckt mich an „Junger Mann, sie hab ich hier ja schon öfter gesehen, nehme an, dass sie das sind“. Er findet die Berichte sehr detailliert, teilweise wortwörtlich den Verhandlungsverlauf wiedergebend. Da seien möglicherweise Bild- und Tonaufzeichnungen im Spiel. Das sei nicht zulässig. Ich bedanke mich für den Hinweis und versichere, dass ich nur mitschreiben würde. Das sei zulässig befindet der Richter, guckt aber weiter skeptisch: „Da müssen sie ja genauso viel schreiben wie ich“.

Zwei weiter Zuschauer kommen, sehen etwas verlottert aus und haben so komische selbstgebastelte Ausweise an der Brust. Es sind keine Stühle mehr frei. Richter bittet die Zuschauer sich Stühle von den Tischen des Angeklagten und der Staatsanwältin zu nehmen. Später stellt sich raus, dass das zwei Begleiter von Sürmeli sind.

Als erstes kommt jetzt die erneute Vernehmung der Buchprüferin von der Polizei. Diese hat eine weitere Auswertung vorbereitet, nach den Wünschen des Richters und der Staatsanwältin. Der Richter stellt fest, dass er die falschen Akten mitgenommen hat und holt die richtigen.

Eintritt Sürmeli. Wow, das kann lustig werden. Er findet doch noch einen freien Platz und lässt sich in den Stuhl fallen. Dort nickt er fast sofort ein. Hmm. Das soll alles sein? Keine Personalienfeststellung, kein Seerecht. Menno.

Richter kommt mit den richtigen Akten zurück und jammert, dass das Verfahren inzwischen 20 Ordner füllt und er keine Fahrgelegenheit für seine Unterlagen hat. Da hat er halt den Stapel für nachmittags gegriffen gehabt.

Er erklärt der Zeugin, dass nach ihrer letzten Vernehmung (siehe Bericht 1. Prozesstag) dem Angeklagten die Unterlagen kopiert wurden und dieser hätte festgestellt, dass da auch Zahlungen aus dem Jahr 2008, also vor dem angeklagten Zeitraum berücksichtigt seien.

Die Walldorf-Tante kommt und findet keinen Platz mehr, sie muss draußen warten.

Die Buchprüferin kann sich das gar nicht erklären, da sie keine Kontounterlagen von 2008 hatte. Nach längerem hin und her und Vergleich der Unterlagen aus der Akte der Staatsanwaltschaft, der Kopie der BaFin-Akte und der Akte der Buchprüferin stellt man fest, dass es zwei Versionen des Berichtes gibt. Einer davon enthält die 2008er Zahlungen, der andere enthält die Zahlungen auch, aber mit einem Datum aus dem angeklagten Zeitraum. Nach Durchsicht ihrer eigenen Akten stellt die Zeugin fest, dass es da wohl einen Übertragungsfehler von den handschriftlichen Belegen gegeben haben muss. Diese Übertragungsfehler wurden dann auf dem Ausdruck handschriftlich korrigiert und mit Datum durch die Zeugin gegengezeichnet. Alles formal korrekt, hat die Staatsanwaltschaft aber wohl die falsche Version des Berichtes in der Akte gehabt. Kommentar des Richters zwischendurch „Computer verselbständigen sich anscheinend“
Es gibt dann auch noch Verwirrung, welche Anlagen zu welchem der drei Vermerke gehören. Einmal sind die Vermerke mit Buchstaben gekennzeichnet, zweimal mit Zahlen. Aber der Richter jongliert recht souverän mit den Akten findet alles nach mehr oder weniger langem blättern. Die Staatsanwältin guckt inzwischen wie ein Auto. Die braucht wohl keine Akten. Zumindest hat sie kaum welche dabei. Da hat ja selbst der in diesen Dingen unkundige und durch Plünderung in seiner Verteidigungsfähigkeit behinderte Oberste Dinges mehr Material am Start.

Weitere Verwirrung gibt es um einen doppelt vorkommenden Namen mit identischen Buchungen. Aber das klärt sich schnell. Scheint ein Ehepaar zu sein, gibt jedenfalls verschiedenen Vornamen dazu. Nun schlägt die Stunde der Staatsanwältin. Sie will den Wert des „Erlangten“ festgestellt haben und daher sollen die Rückbuchungen und Rücklastschriften rausgerechnet werden. Buchprüferin legt eine neue Auswertung vor. Bis auf ein Postbankkonto ist alles korrekt. Auf diesem Konto wurden auch noch Zahlungen einen Tag nach Ende des Anklagezeitraumes berücksichtigt, aber nicht in der Auswertung weiter betrachtet. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 400 EUR, der gar nicht in der Auswertung enthalten war, da es keine Verbindung mit der NDGK gibt, es handelt sich um Zahlungen von Seminargebühren und einer Amazon-Rechnung.

Festzuhalten ist, dass im Tatzeitraum von der NDGK 41.105,28 EUR ausgegeben wurden, es gabt Rückbuchungen über 19.367,15 EUR und Rücklastschriften in Höhe von 22.437,71 EUR. In den Rücklastschriften sind Gebühren von 299 EUR enthalten. Eingenommen hat die NDGK im Tatzeitraum 363.800,20 EUR. Somit wird der Wert des Erlangten berechnet zu 321.995,34 EUR.

Der Betrag entspricht genau dem, was am ersten Verhandlungstag von der Zeugin berichtet wurde. In der ersten Auswertung hatte sie das auch schon alles richtig berücksichtigt, nur nicht zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift und Erstattungsleistungen der NDGK differenziert. Die Buchprüferin erläutert, dass sie die erste Auswertung ja für die Finanzermittlungen, also vermutlich BaFin gemacht hat und da würde die Höhe der Ausgaben keine Rolle spielen, da gehe es nur um die Einnahmen.

Der Richter will nun wissen, auf welche Vertragsversion welche Zahlungen entfallen. Das kann die Zeugin aber nicht beantworten, da ihr keinerlei Vertragsunterlagen der NDGK vorliegen. Richter will nun wissen, ob im Verwendungszweck Beitragszahlung oder Versicherungsbeitrag oder Mitgliedsbeitrag gestanden hätte oder Beitrag für … Unterstützungsleistungen (Einwurf vom Zopfträger)

Die Staatsanwältin will nun den Unterschied zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift wissen. Ich hab leider keine Tischkante da zum Reinbeißen. Das wurde gerade erklärt. Aber die Zeugen erklärt geduldig, dass bei Rückbuchungen durch den Verein exakt der gleiche Betrag zurücküberwiesen wurde wie ursprünglich zugegangen war. Gründe könnten Fehlbuchungen oder Doppelzahlungen sein. Die Rücklastschrift dagegen erfolgte durch die Banken, wobei als Grund Widerspruch oder mangelnde Deckung angegeben seien. Bei der Rücklastschrift wurden neben dem eigentlichen Betrag noch zusätzlich Gebühren abgebucht.  Die Staatsanwältin will nun wissen, wie sich die Rückbuchungen auf die verschiedenen Konten verteilen, um den dinglichen Arrest korrigieren zu können, insbesondere für das Konto von Peters Mutter bei der Sparkasse.

Die Zeugin kann diese Information nicht sofort liefern aber bei Bedarf nachreichen. Sie erwähnt noch, dass es viele Umbuchungen zwischen den verschiedenen Konten in Peters Reich gab. So wurden insgesamt 109.250 EUR von den NDGK Konten auf andere Konten umgebucht, davon 2.220 EUR wohl auf das Konto von Peters Mutter. Weiterhin gab es Abbuchungen von NDGK Konten für Miete, Energie, Neben- und Betriebskosten.

Bei einem der Menschenrechtskommissare klingelt das Handy und er geht raus.

Richter und Staatsanwältin steigen inzwischen in eine vertiefte Diskussion ein, ob und wie Rückbuchungen und Rücklastschriften bei einer möglichen Korrektur des Dinglichen Arrests zu berücksichtigen sind. Die Staatsanwältin hätte gerne eine Aufstellung darüber, welche Rückbuchungen auf welchen Konten erfolgt sind, um die Dinglichen Arreste der einzelnen Konten korrigieren zu können. Die Zeugin hat nur eine Zusammenstellung über alle Konten gemacht, bietet aber an, die Aufteilung bis zum nächsten Verhandlungstag anpassen zu können.

Der Richter hält dies für nicht erforderlich und beginnt mit der Staatsanwältin eine Diskussion über die §§ 111b Abs. 5 StPO und § 73 StGB. Kern der Diskussion ist, auf welche Begründung die Staatsanwaltschaft ihren Antrag für den Dinglichen Arrest stützt, ob es um den Einzug des durch eine Straftat Erlangten geht oder um die Sicherung von Rückgewährsansprüchen möglicher Geschädigter. Der Antragssatz und die Begründung der Staatsanwaltschaft passen hier wohl nicht zusammen. Die Staatsanwältin hat wohl die entsprechenden Unterlagen nicht dabei und weiß auch nicht auf Anhieb, worum es genau geht. Der Richter hält sich für diese Frage für nicht zuständig und kommentiert das mit „… aber da ich den ganzen Stapel Akten bekommen habe, habe ich auch mal reingeguckt.“

Prozess-Peter hält die Zeit für günstig, ein paar Beweisanträge zu stellen. Die Zeugin wird daher vor die Tür geschickt. In seinem ersten Antrag will Peter festgestellt wissen, dass überhaupt kein Schaden entstanden sein könne, weil es ja das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ gäbe. Die bei ihm „Versicherten“ müssten daher keine Beiträge rückwirkend an die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlen und ihnen sei somit kein Schaden entstanden. Und ohne Schaden kein Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter kann nicht ganz folgen, er ist noch damit beschäftigt, die Anträge von Peter dem Protokollführer zu diktieren. Peter befleißigt sich in den Anträgen eines sehr komplizierten Sprachstils, soll wohl so eine Art Juristendeutsch sein. Jeder Antrag beginnt mit „Wir, Peter Fitzek, Menschensohn des Horst und der Erika Fitzek, beantragen in dem Verfahren …“

Peter erläutert dem Richter, dass die bei ihm Abgesicherten ja möglicherweise die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen müssten, für den Zeitraum, in der sie der Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Zusätzlich würden Säumniszuschläge anfallen. Daher hätte er seine Mitgliederlisten ja auch vor der BaFin schützen wollen, um den Schaden von den Mitgliedern abzuwenden. Aber durch oben genanntes Gesetz gäbe es ja jetzt keinen Anspruch auf Nachzahlung mehr und daher sei den Mitgliedern auch kein Schaden entstanden und somit gebe es auch keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter erklärt es zum gefühlt x-ten Mal, wie es um den § 134 BGB bestellt ist und wie um den § 823 Abs. 2 BGB. Den § 134 BGB sieht er als nicht einschlägig an, da kein beiderseitiges Verbot besteht (hatten wir in jedem der vorhergehenden Prozessberichte). Neu ist jetzt, dass § 823 Abs. 2 BGB ins Feld geführt wird. Hier wird ein Schadenersatzanspruch begründet, wenn gegen ein Schutzgesetz verstoßen wird. Fraglich ist daher, ob es sich bei dem § 140 VAG um ein solches Schutzgesetz handelt. Fitzek schwant Übles, er grätscht hier gleich rein und verkündet, dass ein solcher Anspruch dann ja auf 46.621,87 EUR beschränkt sein müsse. Das ist der Betrag, der laut Recherche von Martin Sch mit Verträgen eingenommen wurde, die auch nach Verständnis des Angeklagten ein verbotenes Versicherungsgeschäft dargestellt haben.

Den Richter interessiert aber mehr, worum es jetzt eigentlich gehen würde, Dinglicher Arrest wegen Verfall oder wegen Einziehung von Wertersatz. Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 1.12.2005 Az 3 Str 382/05 nach dem ein Verfall nicht angeordnet werden darf, wenn den Verletzten Ersatzansprüche zustehen würden (weil woraus sollten diese Ansprüche befriedigt werden, wenn der Staat alles einkassiert?). Nach Verständnis der Staatsanwältin könne der Arrest ja bestehen bleiben und wenn solche Ansprüche nicht erhoben werden würden, dann erst sollten die Dinge an den Staat gehen (§ 111i  StPO). Laut BGH-Urteil reicht aber schon allein die rechtliche Existenz eines Anspruchs aus, dieser müsse nicht geltend gemacht werden, um den Verfall zu hindern.  An dieser Stelle große Unruhe im Publikum, es wird die reichsdeppische Phrasendreschmaschine angeworfen (Welcher Staat? Unrechtmäßig etc.)

Der Richter erinnert Peter an ein Gespräch der beiden zu § 73 Abs. 2 Satz 1 StGB anlässlich einer Akteneinsicht vom Pluralzopf. Aha, das waren dann vielleicht die längeren Gespräche zwischen Peter und Richter nach den Verhandlungen. Sehr fair, muss man schon sagen. Die Staatsanwältin versucht es nochmal mit aufschiebenden Bedingungen, wird vom Richter aber abgekanzelt. Der zückt das nächste Urteil. Wieder vom BGH, diesmal vom 15.3.1984 Az 1 Str 819/83 nach dem ein Verfall nur in Frage kommt, wenn gar keine Ansprüche erkennbar sind. Laut BGH würde dabei sogar in Kauf genommen, dass der Täter das Erlangte behalten könne, wenn sich der Geschädigte nicht um seine Ansprüche kümmern würde. Der Richter kommt jetzt auf den § 111i Abs. 2 StPO zu Sprechen. Nach seiner Interpretation eine kann-Vorschrift, die nur dazu dient, die Ansprüche von unbekannten Berechtigten zu sichern. Die sieht er hier nicht. Weiterhin macht er die Staatsanwältin darauf aufmerksam, dass das Erlangte in einem entsprechenden feststellenden Urteil zu bezeichnen ist, da müsse sie wohl noch nachbessern. Die Macht es sich aber einfach und verweist pauschal auf den Abzug von 40.000 EUR für Rückbuchungen zu Gunsten des Angeklagten. Der Richter erinnert, dass nicht bei allen Verträgen ein Gesetzesverstoß vorgelegen haben muss. Die Staatsanwältin sieht das aber anders, ohne dies Sicht näher zu begründen.

Der Richter zückt darauf die Tabelle von Peter, aus denen sich die gut 46.000 EUR ergeben. Der Richter meint, dass die Tabelle ja durch den Angeklagten vorgelegt wurde und dieser sich seine eigenen Angaben auch entgegenhalten lassen muss. Um weitere Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen folgt auch noch einmal der Hinweis, dass für einen Verfall Vorsatz nicht erforderlich ist, Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinn sei ausreichend. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass im Strafrecht zwischen Vollendung und Beendung einer Tat unterschieden werden würde. Gerade bei Dauerdelikten würden diese zeitlich auseinanderfallen. Es sei daher ausreichend, dass die Tat im Anklagezeitraum begonnen wurde, sie müsse aber nicht beendet sein. Als Beispiel führt er eine Erpressung an bei der jemand im April verlangen würde „Zahl mir 1.000 EUR oder ich hau dir auf die Fresse.“ Wenn diese Tat mit Tatzeitraum April angeklagt werden würde, dann könne trotzdem noch auf Verfall der erst im Mai erfolgten Zahlung erkannt werden. Der Richter nimmt einen entsprechenden Einwand von Peter, die 46.000 EUR müssten noch um die nach Ende des Anklagezeitraums erfolgten Zahlungen bereinigt werden, zur Kenntnis und bezeichnet diesen sogar als rechtlich interessant: „Wozu der führt müssen wir mal gucken.“

Der Richter hatte die Hoffnung, den Zeugen Gohr schon vor dem Mittagessen vernehmen zu können. Aber Herr Gohr hat eine Umsteigeverbindung nicht wie geplant geschafft und wird nun doch erst um 13:15 da sein. Kurze Lüftungspause. Der Richter bittet die Zeugen wieder herein und bespricht mit ihr den Wunsch der Staatsanwältin nach der getrennten Aufschlüsselung der Rückbuchungen und Rücklastschriften für die einzelnen Konten. Er fragt, ob diese Aufstellung bis zum 8.1. zum nächsten Verhandlungstermin erstellt werden könne. Die Zeugin geht aber erst am 7.1. wieder Arbeiten und ist eigentlich schon im Weihnachtsurlaub. Sie bietet aber an über ihren Vorgesetzten verständigt werden zu können und dann mal einen Tag zwischendurch die gewünschte Auswertung zu machen.

Peter fragt die Zeugin, ob sie aufschlüsseln könne, welche Zahlungen zu welchen Verträgen erfolgt seien, da ja noch nicht abschließend feststehe, welche Vertragsversionen unerlaubt waren und welche nicht. Laut seiner Interpretation seien höchstens 46.000 EUR aus unerlaubten Geschäften und davon seien noch 976,84 EUR Ausgaben abzuziehen. Die Zeugin hat aber die Vertragsunterlagen nicht vorliegen und kann daher mit dieser Information nicht dienen. Man einigt sich darauf, dass die Zeugin von Peter eine Liste mit 17 Namen bekommt und die von diesen Leuten geleisteten Zahlungen zusammenstellt. Der Staatsanwältin ist wohl inzwischen wieder kalt und sie schließt das Fenster. Kommentar von Pluralis Majestatis „Der Talar hält doch warm.“ Zeugin wird entlassen, verbunden mit der Drohung am 8.1. nochmal wiederkommen zu müssen, falls man heute nicht fertig werden würde.

Als nächstes Thema vor der Mittagspause soll es jetzt um die Verantwortlichkeit von Peter gehen. Der Richter fragt, ob Peter Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV war. Peter erklärt geduldig, dass er dies im angeklagten Zeitpunkt war, aber der Ganzheitliche Wege eV die NDGK ja nicht betrieben hat. Richter fragt, ob die Konten des Ganzheitliche Wege eV nur genutzt wurden, weil NeuDeutschland und die NDGK keine eigenen Konten bekommen haben. Peter bestätigt, dass BGB-Gesellschaften keine Konten bekommen würden.

Der Richter stellt nun die Master-Frage: „Was war NeuDeutschland?“ Peter schwurbelt los, Alternative für das bestehende System, Gemeinnützigkeit, Gemeinnützigkeit sei wichtig gewesen um zu dokumentieren, dass nicht in Opposition zum bestehenden System gehandelt werden sollte. Außerdem sei so ein „Steuerrechtssubjekt“ entstanden. Der Richter fragt nach, ob die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Peter antwortet orakelhaft „Im angeklagten Zeitraum nicht.“ (Diese Bemerkung ist nicht ganz korrekt. Die Aberkennung erfolgte erst nach Ende des Anklagezeitraums aber rückwirkend! Faktisch hat die Gemeinnützigkeit nicht bestanden! Die Aberkennung war in der Begründung der Durchsuchungsbeschlüsse aufgeführt. Falls die jemand gesichert hat, bitte hier einfügen. Vielleicht liest ja auch die Staatsanwältin mit und kann das noch richtig stellen)

Peter erläutert weiter sein Stiftungsmodell, NeuDeutschland sei als Stiftung Vermögensmasse und Steuerrechtssubjekt gewesen. Träger der Stiftung war der Verein Ganzheitliche Wege mit ihm als Vorstandsvorsitzendem. Sinn des Konstruktes war die Schaffung einer basisdemokratischen Räterepublik, durch Bodenreform sollte gemeinschaftliches Vermögen geschaffen werden (Hallo DDR!) Der Verein Ganzheitliche Wege habe nur als Brücke ins alte System gedient. Die Handlungsfähigkeit von NeuDeutschland sei durch die Gemeinnützigkeit noch nicht gegeben gewesen, innerhalb der BGB-Gesellschaft NeuDeutschland wurden weitere BGB-Gesellschaften, wie zum Beispiel die NDGK geschaffen. Der Richter fragt zur Sicherheit nochmal nach, ob die NDGK eine BGB-Gesellschaft war.

Zeit für den Menschensohn des Horsts und der Erika zu einem neuen Beweisantrag zu schreiten. Er möchte den rechtlichen Status der NDGK festgestellt wissen anhand eines Schreibens der BaFin und des Durchsuchungsbeschlusses des AG Wittenberg. Beim Verlesen der entsprechenden Unterlagen regt er sich dann darüber auf, dass im Durchsuchungsbeschluss „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ stehen würde, das hätte er eigentlich rügen müssen. Dann folgt ein Mimimi darüber, dass die Abwicklungsanordnung vom gleichen Tag gewesen sei wie die Einsetzung des Abwicklers, er hätte ja keine Chance gehabt etc. Kommentar des Richters zu Peters Antrag: „An dieser Stelle soll ich der Bewertung eines anderen Gerichts folgen, an anderer nicht? Muss ich es wohl doch selber machen.“ Dann folgt nochmal die Erklärung, dass Beweise von Rechtsfragen durch Verweis auf andere Gerichte nicht funktionieren. Aber man kann es ja mal versuchen.

Peter jammert weiter, er hätte ja alles versucht. Die IHK hätte ihm mitgeteilt, dass ein Wirtschaftlicher Verein nicht vorliegen würde, die IHK Magdeburg hätte ihm nicht mal einen Termin gegeben, der Verfassungsschutz auch nicht, mit der angeblichen Begründung, dass die keine Behörde seien. Peter musste ja einen nicht eingetragenen Verein nehmen, außerdem hätte das Finanzamt es ja gestattet (Ja nee, is klar, Finanzämter sind ja auch die Institution im Fragen des Gesellschaftsrechts). Innerhalb des Staatskonstrukts NeuDeutschland wurden dann Personengesellschaften gegründet, als Struktur in der Struktur (Klar, innerhalb einer Vermögensmasse kann man Personengesellschaften gründen. Mit welchen Personen den eigentlich?). Er selbst sei zuerst Vorsitzender und später dann Staatsoberhaupt gewesen. Der Richter fasst das Geschwurbel in einem Satz zusammen: „Sie wenden sich gegen die rechtliche Würdigung in der Anklageschrift.“ Weiterhin führt der Richter aus, dass die Zeugin Michaela K ja schon ausgeführt habe, dass das Konto vom Verein Ganzheitliche Wege nur zur Verfügung gestellt wurde.

Es folgt der nächste Beweisantrag. Der Richter kommt langsam mit der Zählung der Anlagen zum Protokoll durcheinander. Peter möchte jetzt festgestellt wissen, dass er nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht verfolgt werden könne. Er sei nur Vorstand von NeuDeutschland gewesen. Der Richter stöhnt. Das hätte doch schon die Zeugen Michaela K ausgesagt, der Beweis müsse daher nicht erhoben sondern nur noch bewertet werden. Für die Staatsanwältin macht dies alles keinen Unterschied, für sie war Peter der Handelnde, egal in welcher Funktion.

Der Richter verweist auf die BGH-Rechtsprechung zum „faktischen Geschäftsführer“ und zück erneut ein Urteil, diesmal vom OLG Stuttgart, nach dem faktische Geschäftsführer alle Personen sind, denen eine  Funktion zur eigenverantwortlichen Tätigkeit zugewiesen wurde. Der Richter erteilt zur Sicherheit einen weiteren rechtlichen Hinweis „… seine Verantwortlichkeit für die angeklagte Tat sich aus seiner Vorstandsvorsitzendenfunktion bzw. Repräsentantenfunktion des als gemeinnützig anerkannten nicht eingetragenen Vereins NeuDeutschland als Betreiber der NDGK ergeben könnte.“

Der Richter führt weiter aus, dass Peter ja umfänglich erläutert habe, wie die rechtlichen Gebilde ineinander verschachtelt seien. Diese zur Anklage abweichende Sichtweise sei inhaltlich bisher nicht widerlegt (Blick zur Staatsanwältin). Weiter führt er aus, dass NeuDeutschland sich nicht selbst betrieben haben kann, die NDGK gab es schon vor NeuDeutschland, daher seien diese Gebilde wohl unabhängig voneinander. Peter erläutert nochmal, dass es keine Handlungen des Vereins (welches?) gegeben habe, er habe selbst auch keine Überweisungen getätigt, er sei lediglich Repräsentant gewesen.

Der Richter führt aus, dass Peter dies alles schon hinreichend erörtert hätte. Peter sei kein Mitglied der NDGKL gewesen, habe dies aber repräsentiert. Betreiber der NDGK seien wohl Frau K, Frau S und noch eine dritte Person gewesen (Name hatte ich bisher noch nicht gehört).  Peter kommt wieder mit seinem Mantra, dass er nur Vorschläge machen würde, er hätte Leute gesucht, die die Anfänge machen würden. Er lege seine Ideen vor, die Leute würden prüfen und ggf. auch umsetzen. Der Richter fragt weiter, ob die genannten Personen Mitglieder der NDGK gewesen seien, ob es einen Vorstand gegeben habe.

Peter verweist darauf, dass das mit dem nicht eingetragenen Verein ja nur die Sichtweise der BaFin und des AG Wittenberg gewesen sei. Dem könne aber nicht sein, weil ohne Vorstand gäbe es gar keinen Verein (Na so ein Cleverle aber auch). Er selbst könne keine Aussagen dazu machen. Der Richter fragt weiter, ob Peter Kenntnisse über die Mitarbeiter der NDGK hätte. Dieser verweist auf die bereits genannten Personen, weitere seien ihm nicht bekannt.

Der Richter kommt jetzt auf die Rüge von Peter am ersten Verhandlungstag zurück, dass das Gericht in Dessau gar nicht räumlich zuständig sei. Der Richter erklärt Peter die Verordnung des Ministeriums für Justiz Sachsen-Anhalt über die amtsgerichtliche Zuständigkeit in Wirtschaftsstrafsachen. Peter will wieder Kopien haben. Kommentar des Richters „Kopien brauchen wir nicht, steht im Gesetz“. Peter gibt vor, den Unterschied zwischen LG und AG Dessau-Roßlau nicht zu verstehen. Er fragt mehrmals „Also sind wir hier am Landgericht?“. Der Richter erklärt geduldig, dass wir im LandgerichtsBEZIRK sind. Er fasst dann den Inhalt der Verordnung zusammen mit „Alles was viel Arbeit macht ist dem AG Dessau zugewiesen, sofern nicht das LG zuständig ist.“ Peter bleibt nur noch übrig darauf zu verweisen, dass der Bundestag ja auf verfassungswidrige Weise gewählt wurde, aber es macht sich niemand die Mühe ihm zu erklären, dass es sich um eine Landes-Verordnung handelt. (Somit der Bundestag weder räumlich noch sachlich zuständig ist, da Verordnungen Teil der Exekutivgewalt sind)

Der Richter will jetzt von der Staatsanwältin wissen, nach welcher Vorschrift sie Peter für verantwortlich für die NDGK hält. Weiterhin ist die Frage, ob der Verein Ganzheitliche Wege am Verfahren beteiligt werden müsse, da er vom Dinglichen Arrest in sein Bankkonto und vom möglichen Verfall betroffen ist. Die Staatsanwältin verweist darauf, dass dies nach § 442 Abs. 2 StPO noch bis zum Ende der Hauptverhandlung möglich sei. Der Richter will nun wissen, ob der Ganzheitliche Wege eV überhaupt noch existiert, wer die Vorsitzenden sind und wie die Anschrift lautet. Er stellt die Frage in den Raum, ob Ganzheitliche Wege Dritter im Sinne des § 73 StGB ist oder ob gar ein Fall des § 75 StGB vorliegt (Handlungen des Vertreters einer juristischen Person werden im Falle des Verfalls der juristischen Person zugerechnet). Darauf die Staatsanwältin kleinlaut „Habe kein StGB dabei.“

Der Richter regt sich wieder über den Ermittlungsrichter auf. Der hat wohl einen Fehler gemacht bei den Fristen und dem rechtlichen Gehör im Verfahren um den dinglichen Arrest. Peter hatte wohl Fristverlängerung beantragt, diese wurde gewährt und der Richter hat noch innerhalb der verlängerten Frist entschieden. Das wurde dann vom LG moniert und das Verfahren zur Bestätigung der Entscheidung an das AG Wittenberg zurücküberwiesen. Und der Ermittlungsrichter dort hat das dann nach Dessau geschickt, weil ja inzwischen Anklage erhoben wurde. Richter R ist begeistert. Weiterhin will er wissen, ob die Beschlagnahme nun wegen eines möglichen Verfalls oder wegen der Verwendung als Beweismittel beantragt wurde. Es geht um Geldmittel und Edelmetalle. Laut Staatsanwältin sei das Sache der BaFin, die Staatsanwaltschaft habe damit nichts zu tun. Der Richter führt aus, dass das Geld bereits eingezahlt wurde und daher als Beweismittel wohl nicht mehr in Frage kommen könne. Der Richter sieht es daher als notwendig an, den Betroffenen (also Ganzheitliche Wege zu beteiligen), da die beschlagnahmten Dinge für einen Verfall in Betracht kommen. Und für den Verfall hält sich Richter R nicht für zuständig, da das ja wohl Thema des Bankverfahrens sei.

Peter sieht wieder eine Chance und fragt, wann er die Sachen zurückhaben kann. Der Richter erklärt nochmal, dass er nicht zuständig sei. Peter will daher die Rückgabe der Sachen in Wittenberg beantragen.
Wo er schon dabei ist fragt er auch mal wieder nach seinem Laptop. Er hätte der Staatsanwältin doch ein Fax geschickt. Laut Staatsanwältin hatte Peter das Angebot von der Steuerfahndung, mit einer Festplatte dort vorbei zu kommen und seien Daten zu kopieren. Peter meint aber, dass sich dieses Angebot nur auf den Laptop von Martin Sch bezogen habe. Martin hätte mit einer Dame telefoniert deswegen und ihm nur kurz den Hörer gegeben, Peter hätte nicht mal gewusst, mit wem er da spricht. Ich gucke den neben mir sitzenden Martin an, aber der zuckt nur mit den Schultern. Der weiß wohl gar nicht wovon sein Oberster Souverän da redet.
Die Staatsanwältin ergänzt, dass es jetzt wohl schwierig werde, weil der Laptop inzwischen bei der PD sei und vom LKA gesichert werden würde. Dem Richter platzt fast der Kopf. Er regt sich darüber auf, dass es ja wohl nicht sein könne, bei 2 Wochen Abstand zwischen den Prozesstagen, dass nicht mal 48 Stunden vor der nächsten Verhandlung erst dieses Telefonat erfolgt sei. Er fragt die Staatsanwälten wie die sich das vorgestellt habe, schließlich hätte Peter sich ja noch eine Festplatte besorgen müssen, was nicht so leicht sei, da ja alle Geldmittel beschlagnahmt wurden. Er hätte sich auch ins Auto setzen müssen „…was er nach überwiegender Rechtsauffassung nicht darf.“ Die Staatsanwältin versucht sich mit der Vielzahl der beschlagnahmten Laptops zu entschuldigen. Peter müsse halt das Gerät genau bezeichnen („Es ist schwarz“). Peter soll bei der Steuerfahndung Duplikate der Beschlagnahmelisten beantragen, um darauf der gesuchten Laptop identifizieren zu können.  Peter bemängelt, dass die Steuerfahndung Halle nicht kooperativ gewesen sei.

P A U S E

Nach der Mittagspause ging es dann weiter mit der Vernehmung des Zeugen Gohr. Das kurze Zwischenspiel mit der Reichshauptkasse und dem gelben Umschlag vom Sürmeli habe ich hier geschildert.

Der Richter kommt noch mal auf das Thema fehlende Presse zu sprechen, die hätten kein Interesse mehr, seit Herr Gohr das „Orichdeenrecht“ in die Presse gebracht habe, da hätten die wohl gedacht „Jetzt wird es schwierig, jetzt steigen wir aus.“ Aber wenigstens die Berichte im Internet würden ja von juristischem Hintergrund zeugen. Kommentar von Peter zum Thema fehlende Presse: „Muss ich noch ein paar Eklats inszenieren.“ :facepalm:

Der Richter stellt noch einmal die Personalien vom Zeugen Gohr fest und belehrt ihn. Dann fragt er, ob Herrn Gohr Verurteilungen nach § 140 VAG bekannt seien, er selbst sei bei seiner Recherche nicht erfolgreich gewesen. Herr Gohr sagt dazu, dass es keine Verurteilungen gäbe, alle bisherigen Verfahren hätten vorher aufgehört. Der Richter kommt auf die 8 bis 12 verschiedenen Vertragsversionen zu sprechen, die Herrn Gohr untergekommen sind. Er will wissen, welche Verträge mit wie vielen Mitgliedern gemacht wurden. Herr Gohr kann hier aber nicht helfen, da ihm kleine Unterlagen vorliegen würden, die diese Zuordnung erlaubten. Er hätte vom König lediglich 7 exemplarische Fälle erhalten, womit dieser belegen wollte, dass die Entlassungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen willkürlich sei. Die BaFin sei aber verwaltungsrechtlich an die Entscheidungen der Kassen gebunden und könne da nicht helfen.

Die Staatsanwältin fragt, ob die 7 vorgelegten Verträge alle unterschiedliche Versionen gewesen seien. Herr Gohr kann sich nur noch erinnern, dass es sich um 7 tatsächlich abgeschlossene Verträge gehandelt habe, die Ausgestaltungen waren unterschiedlich. Die verschiedenen Versionen wurden seiner Erinnerung nach in einer zeitlichen Abfolge genutzt und nicht mehrere Versionen gleichzeitig. Alle ihm dabei untergekommenen Vertragsversionen hätten der einen oder anderen Form der im Internet abrufbaren Vertragsversionen entsprochen. Der Richter kommt jetzt zum Stichwort „anderweitige Absicherung“, ob diese gegeben sei hänge davon ab, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung bestanden habe oder nicht. Die Kassen hätten das wohl bei einer Entscheidung über die Entlassung aus der bestehenden Krankenversicherung zu prüfen gehabt. Herr Gohr sagt, dass so eine Prüfung erst seit Einführung der Versicherungspflicht 2009 oder 2010 erfolgen würde. Davor sei es egal gewesen, da hätte keine Prüfung der neuen Kasse stattgefunden. Die gesetzlichen Krankenkassen würden auch nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, die Frage ob eine Krankenkasse vorliege habe nichts mit dem VAG zu tun. Herr Gohr hat Peter aber wieder ein weiteres Stichwort geliefert, mit dem wir möglicherweise noch Spaß haben werden. Er erwähnte beiläufig, dass Krankenkassen, die nur in einem Bundeslang tätig sind und auch nur aus diesem Bundesland Versicherte haben, nicht der Aufsicht des Bundes sondern nur der des Landes unterliegen. Da kann der König ja mal 16 neue Versuche starten. Dann gibt demnächst die NeuBayerische Gesundheitskasse, die NeuSächsische Gesundheitskasse, die NeuHessische Gesundheitskasse etc. :facepalm:

Der Richter möchte nun von Herrn Gohr wissen, ob die NDGK genehmigungsfähig gewesen wäre, wenn Peter einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Herr Gohr sagt dazu „Grundsätzlich nein“ (Erläuterung Grundsätzlich bedeutet im Juristendeutsch eine Einschränkung und nicht wie im allgemeinen Sprachgebrauch eine Verstärkung. Wenn der Jurist grundsätzlich sagt, dann gibt es Ausnahmen). Die fehlende Genehmigungsfähigkeit macht Herr Gohr vor allen an der fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Imperators fest, insbesondere sei es unmöglich, erst eine Versicherung zu betreiben und dann die Genehmigung zu beantragen. Weiterhin fehle es Peter an der persönlichen Eignung (keine Erfahrung im Versicherungsgeschäft) sowie die Rechtsform des Unternehmens sei nicht zulässig. Der Betrieb einer Versicherung als Personengesellschaft sei nicht zulässig. Allerding schränkt Herr Gohr ein, dass er das nicht abschließend entscheide könne, da in der BaFin andere Referate für die Erteilung der Genehmigungen zuständig seien. Er selbst hätte Peter jedenfalls keine gegeben. Abschließend weist er noch auf die bilanzrechtlichen Vorschriften hin, die bei der NDGK auch nicht eingehalten wurden. Peter ergänzt, dass auch eine Mindesteinlage erforderlich gewesen wäre.

Der Richter kommt jetzt wieder auf die Organisationsstruktur der NDGK zu sprechen. Diese sei noch nicht gerichtlich festgestellt worden. Er will die Sicht von Herrn Gohr wissen, welche Organisation und welche handelnden Personen ihm bekannt seien. Herr Gohr erläutert, dass die NDGK juristisch schwer zu fassen sei. Offiziell wären die NDGK und der Gesundheitsfond als Vertragspartner aufgetreten. Als handelnde Person sei ihm vor allem Michaela K bekannt, die Verwaltungsaufgaben erledigt habe. Die Korrespondenz der BaFin aber wurde mit Peter geführt und dieser habe sich auch als Entscheidungsträger präsentiert. So hätte Peter mal der Bundesbank mitgeteilt, dass seine Vereinsmitglieder nicht die nötige Reife hätten und er daher alle Entscheidungen alleine treffen müsse. Peter hackt nach, ob er dies gesagt oder geschrieben hätte. Den Richter interessiert dies nicht weiter, da es sich ja wohl um eine Äußerung im Rahmen des Bankverfahrens gehandelt habe.

Herr Gohr blättert in den mitgebrachten Akten und findet weitere Belege für seine Aussage. Am 11.6.2009 hätte die BaFin ein Auskunftsersuchen an NeuDeutschland und Peter gerichtet. In einem Vermerk von Herrn Mitschke findet sich der Hinweis, dass Peter laut eigener Aussage ein Vetorecht bei allen Entscheidungen zustehe, da die Mitglieder des Ganzheitliche Wege eV die Hintergründe der Vereinsarbeit nicht kennen würden. Auf Nachfrage des Richters erläutert der Zeuge weiter, dass er sich der Ansicht seines Vorgängers angeschlossen habe. Er sei der Ansicht, dass Peter der einzige sei, der Entscheidungen getroffen habe. Der Richter ist nicht zufrieden, um Peter nach § 140 VAG fassen zu können, müsse er das Rechtskonstrukt der NDGK kennen. Herr Gohr erläutert, dass er die NDGK als nicht eingetragenen Verein betrachtet habe. Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften hätte er den Störer zu ermitteln gehabt und dabei auf die Überleitung aus dem Vereinsrecht ins Gesellschaftsrecht, den § 54 BGB zurückgegriffen. Die einzelnen Handlungen seien Herrn Peter Fitzek jeweils persönlich untersagt worden. Dabei wurde jedes Mal erneut über das sinnvollste Vorgehen entschieden.

Der Richter erläutert, dass ein Anwalt ja auch erkennbar nicht für sich selbst handeln würde, dieser zeige aber seine Vertretereigenschaft an. Der Richter will wissen, ob der Zeuge Erkenntnisse über die Einbindung des Königs in die NDGK habe, dem Gericht läge eine Zeugenaussage vor, dass Peter kein Mitglied der NDGK gewesen sei. Er möchte wissen, ob Herrn Gohr Tatsachen bekannt seien über die Mitgliedschaft in der NDGK. Herr Gohr erläutert, dass er durch eine Gesamtwürdigung der Umstände zu seiner Erkenntnis gekommen sei und diese auch für zutreffend erachte. Der Richter bleibt skeptisch. Herr Gohr holt weiter aus. Peter hätte zunächst den Gesundheitsfond und dann die NDGK betrieben. Nach Verwaltungsrecht hätte Peter die NDGK geleitet und gegen ihn persönlich sei daher auch das Zwangsgeld festgesetzt worden, (35.000 EUR am 26.8.2011) weil er keine Auskünfte bezüglich der von ihm vorgenommenen Abwicklungshandlungen erteilt habe. Darauf habe es eine Antwort von der NDGK gegeben, dass Peter in die Schweiz verzogen sei und daher die Anordnung nicht zugegangen sei. Das Schreiben der NDGK hätte keinen Namen getragen aber die Unterschrift sah wohl aus wie die von Michaela. Der Richter fasst zusammen, dass es hier doch wohl nur um Fragen der Zustellung gegangen sei, die NDGK hätte geschrieben, dass Herr Fitzek nicht da sei und die BaFin hätte geantwortet, dass es darauf nicht ankäme.

Herr Gohr legt nach mit einem Schreiben vom 6.9.2011 mit der Bitte um aufsichtliche Stellungnahme von Fitzek an Mitschke. Auch hier sei Peter wieder als Chef der NDGK aufgetreten. Weiterhin verweist der Zeuge auf das Stuhlkreisvideo, in dem Peter den Anwesenden erläutert, dass er allein die Entscheidungen treffen würde und daher sei auch er allein verantwortlich (Genau, deswegen versucht er in dem Gerichtsverfahren ja auch ständig andere Leute mit reinzuziehen. Weil es legal ist und er allein die Verantwortung trägt). Für den Richter ergibt sich aus dem Video aber nicht, dass es da um die NDGK gegangen ist (Hier hätte ja mal die Staatsanwältin einen Beweisantrag zur Inaugenscheinnahme stellen können). Zeuge Gohr bleibt dabei, dass Peter für ihn der Entscheidungsträger ist.

Der Richter erläutert nun etwas genervt, dass er einen Strafprozess zu führen habe und Beweismittel für Tatsachen dafür benötige. Die rechtliche Würdigung würde er dann schon selbst machen. Mit Blick zur Anklagebank erläutert der Richter weiter, dass er in diesem Prozess nicht bewerten würde, ob die rechtliche Würdigung von Herrn Gohr richtig oder falsch sei, das sei Sache der Verwaltungsgerichte. Weiter führt er aus, dass die Bestandskraft auch einen fehlerhaften Verwaltungsakt heilen könne, außer wenn dieser nichtig sei. Bei der Vielzahl der Rechtskonstrukte im Imperium Fitzek sei nicht beweiskräftig feststellbar, ob im Video von der NDGK die Rede sei. Aus einer Handlungsbefugnis für die Bank ergäbe sich noch nicht eine solche für die NDGK. Er brauche Tatsachen.

Herr Gohr startet einen letzten Versuch mit der Aussage von Peter „Ich bin leider der Einzige bei uns der die komplexen Dinge leiten kann“, gibt aber zu, dass es sich auch hier nur um ein Indiz handle. Er führt noch ein Schreiben von Peter an die DRV Bund an, wo es um die Bestätigung von Rechtsansprüchen ging, aber das betraf wohl noch den Gesundheitsfond. Dann fällt Herrn Gohr noch ein Brief ein, in dem sich Peter recht robust gegen vermeintliche Drohungen der BaFin gewendet hat. Auf Nachfrage des Richters muss der Zeuge aber einräumen, dass der ursprüngliche Drohbrief an Peter direkt adressiert war. Für den Richter ist es daher nicht verwunderlich, dass Peter selbst geantwortet hat, verbunden mit einer weiteren Bemerkung, dass solch rechtlicher Stoff die Presse wohl langweilen würde.

Der Richter hat jetzt richtig schlechte Laune. Er fängt an mit Herrn Gohr zu diskutieren, ob der ADAC ein Versicherungsgeschäft betreiben würde. Herr Gohr bestätigt dies, verweist aber auf entsprechende Tochtergesellschaften für Krankenversicherung, Rücktransport aus dem Ausland etc. Der Richter meint aber das Pannenhilfe-Geschäft und verweist auf ein Gutachten von Prof. Dudenhöfer dazu. Der ADAC habe immerhin 19 Mio. Mitglieder und Peters „Verein“ nur 190. Dann rüffelt er den Zeugen noch für die Äußerung „Herr Fitzek sie wissen das besser als ich“ in Bezug auf die rechtlichen Verzahnungen von NeuDeutschland und NDGK im ersten Verfahren. Der Richter meint, so eine Äußerung stehe dem Zeugen nicht zu.

Peter wittert wieder eine Gelegenheit und fragt den Zeugen, ob er denn noch unvoreingenommen sei. Der Richter weist aber darauf hin, dass nur Richter und Gutachter unvoreingenommen sein müssen, Zeugen nicht. Peter hakt nach bei seinem Lieblingsthema Unterschrift. Er will vom Zeugen wissen, wer alles wie bei der BaFin daran beteiligt ist. Der Zeuge erklärt, dass er einen Entscheidungsvorschlag fertigen würde, dieser würde dann Mitgezeichnet werden durch den Referatsleiter, den Leiter des Grundsatzreferats und den Abteilungsleiter. Dann würde der Zeuge die Schlusszeichnung mit Paraphe vornehmen und den Brief ins Schreibbüro geben. Dort würde der Verwaltungsakt ausgefertigt werden und Peter eine beglaubigte Abschrift erhalten (kein Wunder, dass das immer ewig dauert, bis die BaFin mal reagiert).

Peter fasst das nochmal in eigenen Worten zusammen „Sie schlagen also vor, der Referatsleiter Grundsatzfragen und der Abteilungsleiter sagen ok, sie selbst unterschreiben nur mit Paraphe, interessant, und dann erstellt die Tarifbeschäftigte eine beglaubigte Abschrift?“ Richter bremst den König wieder ein bei seinen Abschweifungen in Grundsätzliches, worauf dieser dann keine weiteren Fragen hat.

Die Staatsanwältin hat aber noch eine Frage. Sie will wissen, ob die Kündigungen wirklich so problemlos waren wie es Herr Kubusch geschildert hat, dass 80%  der Verträge bereits umgestellt waren, ob der Zeuge das auch so sehe. Dieser erläutert, dass im Rahmen des Abwicklungsverfahrens dem Zopf der Betrieb der NDGK untersagt werden sollte. Dieser hat jedoch versprochen nicht weiter zu machen, daher  hätte es keine Untersagungsverfügung gegeben sondern nur die Anordnung der Abwicklung. Peter sollte  Auskünfte über die bestehenden Verträge erteilen, dies hat er aber nicht getan. Daher wurde zunächst mit Bescheid vom 26.8.2011 ein Zwangsgeld festgesetzt. Die fehlenden Auskünfte waren dann auch der Grund für die Bestellung des Abwicklers. Der Abwickler habe dann festgestellt, dass die Abwicklung bereits begonnen wurde. Dabei sei allerding die gesetzte Frist überschritten worden. Aus Sicht des Zeugen gäbe es daher  keinen Grund von einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu sprechen.

Die Staatsanwältin erfragt als nächstes die Ansicht der BaFin über die Zulässigkeit der Verträge auf die umgestellt wurde. Laut Herrn Gohr war in den umgestellten Verträgen der Passus „ein Rechtsanspruch besteht nicht“ enthalten. Die irreführende Werbung sollte wettbewerbsrechtlich verfolgt werden, das sei nicht Sache der BaFin gewesen. Die Staatsanwältin fragt nach dem gegenwärtigen Stand. Laut Herrn Gohr ist die NDGK abgewickelt, allerdings wurde 2013 die Werbung noch einem umgestellt, daher war erneut zu prüfen. Nach Kenntnis des Zeugen gebe es aus dieser Zeit keine erlaubnispflichtigen Verträge mehr. Neu abgeschlossene Verträge der NDGK seien aus Sicht des Zeugen nicht mehr aufsichtspflichtig gewesen.

Der Richter schaltet sich ein und macht eine scherzhafte Bemerkung über „Einspruch – Stattgegeben, wie es in US-Gerichtsserien vorkäme. Er will vom Zeugen wissen, welche Tatsachen dieser vorweisen könne, dass die Umstellung der Werbung im Jahr 2013 durch den Imperator selbst erfolgt sei. Der Zeuge führt dazu aus, dass die Webseite ndgk.de auf Peter angemeldet gewesen sei.  Der Richter macht noch einmal klar, dass er Tatsachen für „Herr Fitzek war es“ braucht und nicht „sie meinen“. Der Anmelder der Webseite sei für Haftungsfragen relevant, dies kann aber kein Beleg für strafrechtlich relevantes Handeln sein. Weiter führ der Richter aus, dass Herr Fitzek sich zwar in dem Verfahren als „omnipotent“ (dazu würde ich gerne mal die Staatsflottte als Zeugin hören) erwiesen habe, aber erklärtermaßen sich in technischen Dingen nicht auskennen würde. Ein Beweis des Gegenteils sei nur durch Kenntnis über das Handeln des Angeklagten möglich. Herr Gohr führt noch mal eine Äußerung gegenüber dem Abwickler Oppermann in Feld und der Richter erwidert, dass dies vielleicht für Haftungsfragen ausreichend sei ab er nicht für strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Er habe es nun einmal mit dem Strafrecht zu tun.

Darauf Zeuge Gohr: „Ich beneide Sie nicht darum.“ Antwort des Richters
Antwort des Richters: „Ich habe noch keinen gefunden der dies tut.“

Die Staatsanwältin kommt jetzt noch einmal auf ihre Ursprungsfrage nach dem gegenwärtigen Stand zurück. Der Zeuge gibt an, dass die Webseite der NDGK durch den erneut eingesetzten Abwickler abgeschaltet wurde, alle Unterlagen wurden mitgenommen und derzeit laufe die Prüfung der bestehenden Verträge auf Erlaubnispflicht. Für die vorhergehende Abwicklung hätte Peter einen Gebührenbescheid bekommen und dieser sei inzwischen bestandskräftig. Nachfolgend wir noch über ein Gutachten gesprochen, aus dem sich ergibt, dass die NDGK Leistungen im Sinne einer „anderweitigen Absicherung“ gewähren würde. Herr Gohr hält Peter für den Urheber dieses Gutachtens, dieser verweist aber auf einen ehemaligen Richter. Wieder wird diskutiert, ob es möglich sei, eine Absicherung im Sinne des SGB zu bieten und gleichzeitig zu verhindern, dass die BaFin dies für ein Versicherungsgeschäft hält.

Der Richter möchte nun wissen, wie hoch die Gebühren für eine Genehmigung gewesen wäre, falls diese beantragt worden wäre. Der Zeuge hat „zufälligerweise“ die Kostenordnung der BaFin dabei. Richter lobt dies, da der Richter sich die Frage doch erst einen Abend vorher überlegt hatte. Die Staatsanwältin erklärt aber, dass sie den Zeugen entsprechend vorbereitet hätte (Na also, geht doch). Herr Gohr gibt an, dass sich die Kosten einer Erstgenehmigung auf etwa 20.000 EUR belaufen würden. Hinzu kämen aber Folgekosten, da die BaFin vollständig von den beaufsichtigten Instituten finanziert sei. Peter wedelt an dieser Stelle mit einem Ausdruck von der BaFin Webseite, wo die Mittelherkunft der BaFin in einem Tortendiagramm dargestellt ist. Der Richter weiß zwar nicht was das bringen soll aber nimmt der Ausdruck als Anlage zum Protokoll. Der Zeuge führt weiter aus, dass sich die jährliche Umlage auf 0,24 % der eingenommen Gelder belaufen würde, mindestens aber 240 EUR betragen würde.

Kommentar des Richters bezogen auf die Vorbereitung des Zeugen durch die Staatsanwaltschaft: „Schön, dass die Frau Staatsanwältin auf die Schienenbeintritte reagiert hat.“

Peter setzt wieder zu einem Monolog zum Thema Hauptabrede, Nebenabrede, Anspruch auf rechtliches Gehör an. Kommentar des Richters: „Wir warten noch auf die Frage. Der Zeuge soll keine Rechtsauskunft geben.“ Darauf Peter: „Bin mit Herrn Gohr zufrieden.“

Der Richter hat aber noch eine Frage. Er will wissen, warum es zu der Durchsuchung im April 2013 kam. Herr Gohr erläutert, dass dies mit der Gründung des Königreichs zu tun hatte. Infolge dessen wurden wieder Versicherungs- und Bankgeschäfte betrieben, die NDGK als Sozialversicherung des Königreichs beworben. Aus dem vorhergehenden Verfahren war bekannt, dass mit Auskünften von Peter nicht zu rechnen wäre, daher wurde der Durchsuchungsbeschluss beantragt, bei der BaFin gäbe es für sowas ein eigenes zuständiges Referat. Der Richter liest aus der Beschlagnahmeliste vor: „… Geld, Silber, 500 Neue Deutsche Mark, Feingold …“ und will wissen auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck diese Beschlagnahme erfolgte. Herr Gohr weiß davon nichts, das VAG würde nur die Beschlagnahme von Unterlagen gestatten, daher sei wohl die Staatsanwaltschaft dafür zuständig.

Richter genervt: „Alles klar Frau Staatsanwältin.“

Peter hat jetzt doch noch eine Frage. Der Richter dazu: „… immer wenn ich mal Luft hole“ und würgt dann die Frage von Peter ab, da sie nicht zum Verfahren gehört. Peter setzt wieder zu einem Monolog an, dass er ja bei der Durchsuchung 2013 mit einem gefakten Haftbefehl konfrontiert wurde, verstummt aber, als er den Blick des Richters sieht. Er verabschiedet sich vom Zeugen mit den Worten: „Schöne Weihnachten Herr Gohr und im Januar freue ich mich über ihre Stellungnahme.“ Der Richter dazu trocken: „Sparen Sie sich diese Äußerungen.“

Der Richter kommt noch einmal auf das Thema Beschlagnahme/Pfändung von Vermögensgegenständen zu sprechen. Er hat so seine Probleme damit, die Neue Deutsche Mark als Geld anzusehen. Er sieht sich nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen, da die notwendigen Voraussetzungen fehlen würden und fordert eine Äußerung der Staatsanwältin dazu. Hier kommt Peter wieder mit der Geschichte, dass Dinge mitgenommen wurden, die nicht auf den Beschlagnahmelisten stehen, die Entscheidungen der BaFin wären nicht gerichtlich geprüft usw. Der Richter erläutert mit Engelsgeduld, dass im Verwaltungsverfahren die gerichtliche Prüfung hinten anstehe und er solle halt das zuständige Gericht bemühen. Peter besteht darauf, dass von ihm niemand geschädigt wurde: „Nennen Sie mir eine Person, die geschädigt wurde“ (fehlt nur noch, dass er mit dem Fuß aufstampft). Er kommt wieder mit einem Beweisantrag um die Ecke (Wir der Menschensohn des Horsts und der Erika usw) . Er will jetzt die Präsidenten der BaFin dazu befragen, ob Herr Mitschke überhaupt befugt war, Feststellungen zu treffen und ob Herr Gohr ausreichend mit dem Verfahren vertraut sei. Richter bemerkt dazu, dass er die Anträge erstmal sammeln will und dann bei Gelegenheit entscheidet (Das kenne ich auch von Richter D aus dem Prozess von Mario). Die Staatsanwältin beantragt die Zurückweisung des Beweisantrags.

Der Richter abschließend: „Entweder Frau König sitzt demnächst hier oder ich entscheide beim nächsten Termin.“

Peter macht noch einmal Mimimi bezüglich seines fehlenden Zugangs zu Laptop, Fachliteratur etc. und bittet den Richter darauf hinzuwirken, dass er seinen Laptop bekommt, Diskussion darüber, dass Gerät genau bezeichnet werden muss, Sicherstellungsprotokoll … Ich spare mir das mal an dieser Stelle, das Thema kam schon oft genug vor in meinen Berichten.

Der Richter zückt noch ein Urteil (vom 10.10.99 BGH 5 Str irgendwas/99) zum Thema Verfall. Danach sind bei dem verbotenen Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage das Erlangte nur die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung, wenn die Anlage genehmigungsfähig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Biogas-Anlage. Dem Verfall unterlagen nur die gesparten Genehmigungskosten von 20.000 EUR und nicht die Einspeiseentgelte aus dem Betrieb der Anlage von über 1 Mio. Die Staatsanwältin ergänzt: Die Betonung liegt hier auf genehmigungsfähig.“ Der Richter führt aus, dass der verfall keinen Strafzweck habe, es gehe lediglich um die Wiederherstellung der Rechtsordnung. Der Richter gibt dies zu bedenken und möchte zum Feierabend überleiten. Aber da hat der Imperator noch Einwände gegen.

Richter: „Was? Das entscheide ich.“

Peter möchte aber noch einen Beweisantrag loswerden. Der Richter bietet ihm an, ihm den Antrag schon einmal vorab zukommen zu lassen, dann könne er drüber nachdenken über Weihnachten und Peter kann den Antrag dann im nächsten Termin stellen.

Nächster Termin: 8.1.2015 10:15 Uhr Saal 121 Nach derzeitiger Planung Schlussvorträge und Urteil

Der Richter wendet abschließend noch einmal das Wort an mich. Ob ich denn inzwischen rausbekommen hätte, um was es in seinem anderen verfahren ginge. Ich hätte doch die Frage gestellt. Ich verneine und er ist so nett und erläutert es:

In dem Verfahren können sich wohl einige Zuschauer nicht benehmen, bleiben sitzen bei Eintritt des Gerichts, nehmen die Kopfbedeckungen nicht ab, reden dazwischen, würden das Sicherheitspersonal anpöbeln usw. Der Anwalt kommt wohl aus meiner Heimatstadt und ist auch auf Krawall gebürstet, führt zum Beispiel Diskussionen über den Stromanschluss für seinen Laptop oder darüber, ob die Polizisten mit oder ohne Waffen in das Gerichtsgebäude dürfen. Da fände er das Verfahren hier mit dem König doch viel angenehmer.

In diesem Sinne wünsche ich allen Mitlesern, insbesondere den Verfahrensbeteiligten ein geruhsames Weihnachtsfest. Ich habe meine Berichtspflichten noch pünktlich vor der sonnenstaatländlichen Betriebspause erfüllt und kann mich jetzt mit ganzer Kraft meiner Hausarbeit im Schuldrecht widmen.

In diesem Sinne Frohes Fest und bis nächstes Jahr.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 3)

 

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Bericht von der Gerichtsverhandlung am 5.12.2014 gegen Peter Fitzek

Prozessbeobachter: Müllmann

Heute ohne sichtbare Pressevertreter, daher auch keine Petershow zu Beginn. Er ist ganz ruhig und umgänglich. Saal ist fast ausschließlich mit Staatshörigen gefüllt. Hinten sitzen ein paar Zuschauer, die ich nicht zuordnen kann. Scheint mehr so die prollige Fraktion zu sein. Peter hat diesmal nur einen Aktenordner vor sich. Links neben mir der Platz ist noch frei. Die Staatsflotte sitzt schräg vor mir. So habe ich wenigstens ihr Parfüm in der Nase, das macht die Sache erträglich. Ein Zuschauer hat vor Verhandlungsbeginn die Fenster geöffnet, Staatsanwältin macht sie jetzt zu, da ihr kalt ist. Diesmal keine Probleme beim Eintritt des Richters. Ein paar Staatshörige zögern zwar beim Aufstehen, das ist aber wohl eher Unerfahrenheit im Benehmen bei Gericht als böse Absicht.

Von den mir bekannten Gestalten sind anwesend: Martin H, Manuel, Leonard, Christina, Hannes, Annett sowie der Gerichtsrenter vom letzten Termin. Der scheint doch irgendwie zu der Truppe zu gehören. Ein weiterer Staatshöriger kommt in den Saal, guckt, sieht aber keinen freien Platz und geht wieder. Peter steht auf, öffnet die Tür und ruft ihn zurück

Da ist noch ein Platz frei, da neben dem Müllmann.

Erwischt 🙂

Der Richter schickt die zwei Justizwachtmeister raus, dadurch werden noch zwei Plätze frei, die kurz darauf von zwei Nachzüglern besetzt werden.

Vernommen wir der Zeuge Kubusch, der für den Abwickler Oppermann die Abwicklung der NDGK Verträge durchgeführt hat. Ein junger Mann mitte Dreißig mit Schwimmerkreuz, Anwalt aus Nürnberg. Er gibt zunächst einen Überblick über die Aufgaben und Befugnisse eines Abwicklers sowie des zeitlichen Ablaufs im konkreten Fall.

Anekdote am Rand. Richter freut sich mal einen “Fachmann” als Zeugen zu haben und bittet um die Mitteilung der Personalien in gerichtsüblicher Form. Kubusch rattert seinen Namen und Geburtsdatum runter, Richter bremst ihn ein und sagt, dass das Alter reicht. Als nächstes will Kubusch seine Adresse ins Protokoll diktieren, Richter stöhnt und sagt, dass der Wohnort reicht. Soweit also zum “Fachmann”.

Am 2.2.2012 wurde Dr. Opppermann durch die BaFin als Abwickler für die NDGK bestellt. Am 7.2.2ß12 hatten Dr. Oppermann und Hr. Kubusch die Räume der NDGK in Wittenberg, Coswiger Straße aufgesucht. Der imposante Imperator war zu diesem Zeitpunkt nicht selbst anwesend und musste erst durch eine Mitarbeiterin verständigt werden. Zu nächst sei Peter reserviert gewesen, aber nach Vorlage des Auftragsschreiben der BaFin zunehmend freundlicher. Zunächst hatten sich Kubusch und Oppermann den Aufbau der NDGK und des Ganzheitliche Wege eV erläutern lassen. Dabei sei auch viel über NeuDeutschland gesprochen worden, was aber nicht Teil des Auftrags durch die BaFin war.

Bei dem Gespräch legte Peter den umfangreichen Schriftwechsel mit der BaFin vor, die Verträge mit den sog. Versicherten. Das Ziel von Peter sei damals wohl gewesen, entweder die Erlaubnis der BaFin zu erhalten oder aber die Vertträge so zu gestalten, dass keine Genehmigungspflicht besteht. Die BaFin war 2012 der Meinung, dass die Verträge einen Lastungsanspruch vorsahen und somit der Genehmigungspflicht unterlagen.
Laut des Zeugen Kubusch ist der Anspruch der Knackpunkt bei der Frage, ob ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Wenn kein Leistungsanspruch besteht, dann liegt laut Zeugen auch kein Versicherungsgeschäft vor. Über diese Ansicht seien sich König und Abwickler einig gewesen.

Peter konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht die Zahl der “Versicherten” angeben, er schätzte eine Zahl von 130 bis 150 Verträgen. Die NDGK hatte bereits angefangen die Verträge umzustellen. Die Abwickler forderten eine Übersicht über die Zahl der Verträge sowie einen Nachweis über die erfolgte Umstellung auf Verträge ohne Rechtsanspruch. Mit der Durchführung dieses Auftrages wurde Michaela K betraut. Die Umstellung ging nach Erinnerung des Zeugen sehr schleppend voran, lief aber. Bis auf 15 Verträge wurden alle anderen umgestellt. Teilweise hätten die “Versicherten” aber nicht auf Email, Briefe, Telefonate reagiert. Die übrig gebliebenen Verträge wurden daher durch den Abwickler gekündigt.

Von den 15 nicht umgestellten Verträgen sei den Abwicklern in 9 Fällen der Kontakt noch gelungen, nachdem Ende 2013 EMA-Auskünfte eingeholt wurden. 3 Personen waren verstorben, bei 3 oder 4 war keine Ermittlung möglich, eine Person ist laut EMA-Auskunft ins Auslang verzogen und fällt damit nicht mehr unter den Leistungsanspruch der NDGK, daher sind die Abwickler hier nicht weiter tätig geworden.
Im März 2014 schickten die Abwickler ihren Schlussbericht an die BaFin.

Richter fragt nach Geldbewegungen, Konten und deren Inhabern. Herr Kubusch erklärt, dass sie sich damit nicht befasst haben, da die Rückzahlung von Geldern nicht Teil des Auftrags durch die BaFin gewesen sei. Bei den Verträgen, die bereits vor der Anordnug der Abwicklung umgestellt worden sein sollen hat Herr Kubusch nur eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen. Dabei sei auch festgestellt worden, dass im Rahmen der Vertragsbeziehungen Leistungen durch die NDGK erbracht wurden.

Der Richter fragt nun nach, ob nach Abwicklung der NDGK noch rechtswidrige Versicherungsverträge bestanden haben. Kubusch erläutert, dass die Umstellung der Verträge als Abwicklung der NDGK verstanden wurde. Der Abschluß neuer Verträge durch dei NDGK im Zeitraum der Abwicklung wurde nicht geprüft. Es sei nur die Mitteilung erfolgt, dass für Neuverträge kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde. Eine Überprüfung durch die Abwickler sei nicht erfolgt. Geprüft wurde lediglich stichpunktartig die Umstellung der Altverträge vor Februar 2012 sowie eine Komplettprüfung der Vertragsumstellung ab Februar 2012.

Da die Umstellung auf Verträge ohne Rechtsanspruch ein “Minus im rechtlichen Sinne” ist, sei auch die Verweigerung der Umstellung durch die Kunden möglich gewesen. Der Richter fragt nun nach, ob Herrn Kubusch Fälle bekant sein, in denen die Kunden die Vertragsumstellung verweigert haben. Der Abwickler erklärt, dass die Kommunikation zwischen Kunden und NDGK erfolgte und er daher keine Kenntnis über mögliche Kündigungen durch die Kunden habe.

Der Richter fragt weiter, ob das Thema mit der BaFin gesprochen wurde und was mit den Geldern der abgewickelten Verträge passieren sollte. Herrn Kubusch ist dazu nichts bekannt, möglicherweise hätte es dazu aber Gespräche zwischen Herrn Oppermann und der BaFin gegeben. Eine Rückzahlung der Gelder war nicht Bestandteil der Beauftragung. Aus Sicht von Kubusch hat ja bei den Altverträgen ein Leistungsanspruch bestanden und somit gäbe es auch keine Rückzahlungsansprüche. Die Rechtsmaterie sei schwierig. Für ihn läge aber kein Fall des § 134 BGB vor, da das Versicherungsgeschäft ja nur für die NDGK verboten sei und nicht für die Kunden. Nach Erinnerung des Zeugen hätte auch nie ein Kunde die Rückzahlung von Geldern verlagt auch nicht in den Fällen, wo bereits Vorauszahlungen geleistet waren vor der Vertragsumstellung.

Richter fragt wieder nach Konten und deren Inhaber. Kubusch kann sich nur an das Konto bei der Postbank Leipzig erinnern und da sei der Ganzheitliche Wege eV der Kontoinhaber gewesen.

Der Richter fragt nun nach der Verbindung zwischen Ganzheitliche Wege eV und der NDGK. Kubusch erklärt, dass die NDGK kein eigenständiges Rechtsgebilde gewesen sei. Die rechtliche Konstruktion sei Gegenstand lebhafter Diskussionen zwischen Kubusch und Oppermann gewesen. Er habe Nachfragen an Michaela K gerichtet, aber nur schwammige Antworten erhalten. Frau K sei wohl mit der Konstruktion nicht so vertraut gewesen. Aus Sicht von Kubusch war Peter der Kopf und Michaela nur ausführendes Organ. NeuDeutschland sei laut Aussagen von Peter teilrechtsfähig. Aus Sicht von Kubusch könne NeuDeutschland wegen des Typenzwangs des BGB daher nur eine BGB-Gesellschaft (GbR) sein. Fragen nach den Gesellschaftern der GbR wurden nicht beantwortet.
Bei der Abwicklung war Kubusch davon ausgegangen, dass für Ganzheitliche Wege das Vereinsrecht gelte, NeuDeutschland eine BGB-Gesellschaft sei, von den handelnden Personen nur Fitzek Gesellschafter von NeuDeutschland war und alle anderen Beteiligten Angestellte. Er habe aber nie einen Arbeitsvertrag von Michaela angefordert.

Der Richter will nun wissen, ob auf Seite des Vereins ein Jurist am Entwurf dieser Konstruktion beteiligt war. Laut Ansicht von Kubusch waren keine Juristen beteiligt. Alle rechtlichen Diskussionen wurden mit Peter geführt, der eine “gewisse juristische Grundbildung” erkennen lies, die er sich wohl “autodidaktisch angeeignet” hat. Die Gestaltung des rechtlichen Konstruktes sei zielgerichtet erfolgt

… da ist nicht bloß jemand beim Lesen bei § 20 BGB hängengeblieben

Erläuterung: Den § 20 gibt es im BGB inzwischen gar nicht mehr, das Vereinsrecht beginnt bei § 21 BGB :facepalm:

Der Richter und Kubusch tauschen Anekdoten zum Thema Rechtsfortbildung durch Obergerichte aus, so sei ja auch die Teilrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft entstanden. Kubusch hätte das noch anders im Studium gelernt. Der Richter doziert weiter darüber, dass die Eintragung von NeuDeutschland ins Vereinsregister gescheitert sei, weil die Satzung des Vereins nicht mit der Verfassung (gemeint ist das Grundgesetz, nicht die KRD-Verfassung) vereinbar gewesen sei. NeuDeutschland sei daher ein “Rechtsgebilde sonstiger Art”.
Richter will wissen, mit wem Kubusch alles Kontakt hatte bei der Abwicklung. Beteiligt waren nur Peter, Michaela sowie eine weitere Mitarbeiterin, die beim Besuch aber nur den Kontakt zu Peter hergestellt hatte.

Der Richter fragt als nächstes, ob der Abwickler mal Einblick in das Handelsregister genommen habe bezüglich der Träger und Gesellschafter von NDGK, Ganzheitliche Wege und NeuDeutschland. Kubusch erklärt, dass sei das nicht getan hätten aber er erinnere sich an entsprechende Unterlagen in der Akte der BaFin. Richter fragt weiter nach aber Kubusch kann sich nicht erinnern, dass bei seinen Gesprächen mit der BaFin die Frage weiter thematisiert wurde.

Richter geht auf die Frage ein, wer vertretungsberechtigt war für NDGK und Ganzheitliche Wege, ob eine Einzelvertretungsbefugnis für Peter bestanden habe oder eine Gesamtvertretung und ob die Abwickler das geprüft hätten. Kubusch weicht aus. Er hätte nur mit Peter zu tun gehabt, beim ersten Besuch seien bereits 70 bis 80 % aller bestehenden Verträge umgestellt gewesen. Peter hätte mit den Abwicklern kooperiert, daher hätte keine Notwendigkeit bestanden auch zu anderen Personen Kontakt aufzunehmen.

Riuchter wird konkreter “Sie hatten doch Abwicklungsbefugnis und wollten nur wissen, dass gehandelt wird?”
Kubusch erklärt nochmal, dass Abwicklung des Geldes nicht zu seinen Aufgaben gehört habe und ein entsprechender Auftrag wohl auch die Kompetenzen der BaFin überschritten hätte. Der Richter wird langsam ungehalten. Man müsse sich bei sowas doch auch an die Eigentümer wenden und die Zuständigkeiten klären. Der Träge von der NDGK sei ja nicht Fitzek sondern der Verein Ganheitliche Wege gewesen. Der Verein hatte doch mehrere Vorstände. Kubusch darauf “Die Umsetzung hat uns gereicht.”

Richter will nun wissen, ob es einen Bericht von den Abwicklern an die BaFin über den Besuch gab und ob Absprachen bezüglich des Kündigungsschreibens getroffen wurden. Laut Kubusch gab es entsprechende Absprachen und auch die Modalitäten der Umstellung seien besprochen worden. Richter hält dem Zeugen nun die Aussage vom Zeugen Gohr über das Abwicklungsschreiben vor. Kubusch erinnert sich, dass Peter eigenmächtig den Text dre BaFin an zwei Stellen geändert habe. Einmal habe er einen Einleitungssatz vorangestellt und dann irgend eine Vormulierung über “Leistungen im Inland” an den Wortlaut des SGB angepasst.
Der Richter hätte jetzt gerne vom Zeugen eine juristische Einschätzung, ob dieser Einleitungssatz ein Problem darstellen würde. Der Zeuge kann sich an den Satz aber nicht mehr erinnern. Richter liest den Satz vor. Kubusch hält den Satz für vertretbar und meint sich erinnern zu können, dass dies mit der BaFin so abgesprochen war.

Richter fragt nach, ob nicht Peter oder Ganzheitliche Wege das mit der BaFin hätten klären müssen. Aus Sicht von Kubusch war durch die Einsetzung des Abwicklers Peter raus aus der Sache und der Kontakt sollte nur noch zwischen BaFin und Abwickler erfolgen. Aus Sicht von Kubusch war Peter daran interessiert, alles richtig zu machen, die Abwickler wollten zwischen BaFin und Peter vermitteln. Auch Herr Oppermann hätte die Änderungen von Peter an dem Schreiben als geringfügige Abweichung gesehen, die dem Zweck des Schreibens nicht entgegenstanden. Peter hätte wohl die Rechtsauffassung der BaFin nicht geteilt und daher die vorgegebenen Mitteilung vom 18.7.2011 geändert.
Der Richter ergänzt, dass die BaFin in der Tat nicht das letzte Wort habe und vor dem BVerwG auch mal unterliegt. Der Richter zückt wieder seinen Vergleich mit der Gegendarstellung aus dem Presserecht. Kubusch stimmt dem zu. Das Schreiben sei juristisch in Ordnung gewesen, wichtig sei der Inhalt und nicht der Wortlaut.

Jetzt kommt die bereits von Manuel geschilderte Szene, wo der Richter versehentlich mit dem Knie den Alarmschalter auslöst und die Justizwachhtmeister in den Saal gestürmt kommen. Kommentar Peter

Falls ein Verrückter kommt, der sie festnehmen will

Der Richter ist fertig und übergibt das Wort an die Staatsanwältin. Sie will wissen, warum überhaupt über NeuDeutschland gesprochen wurde, wenn doch Ganzheitliche Wege der Träger der NDGK war. Antwort des Zeugen

Herr Fitzek hat sich die Mühe gemacht, uns seine Idee zu erläutern. Und das macht er auch gerne. Ich will die Idee nicht werten, aber seine Ideen gehen viel weiter

Die Staatsanwältin bohrt weiter, ob es denn nicht um eine Alternative zur Gesundheitsversorgung gegangen sei. Kubusch stimmt zu, dass bei der NDGK wohl doch die Schaffung einer Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung das Ziel gewesen sei. Staatsanwältin will nun wissen, ob das nicht problematisch sei mit der Entlassung aus der gesetzlichen Krankenkasse, wenn es doch keinen Rechtsanspruch auf Leistung in der NDGK gegeben habe. Kubusch stimmt zu, dass haben er und Oppermann auch als Problem gesehen, allerdings hätten sie keinen Einblick in die Korrespondenz der Versicherten mit ihren Kassen gehabt. Die Staatsanwältin fragt nach, ob Wissen über die Versicherungspflicht bestanden habe. Kubusch erklärt, dass er davon ausgegangen ist. Er hätte aber nur die Akten gesehen und keinen Kontakt zu den Versicherten selbst gehabt. Peter hätte erzählt, dass bei den Kassen die Versicherungsverträge vorgelegt werden mussten. Er (also Kubusch) hätte ja Zweifel gehabt, ob nach der Umstellung der Verträge das noch gegangen wäre.

Die Staatsanwältin will nun ganz genau wissen, ob Kubusch keine Zweifel an der Zulässigkeit der Umstellung gehabt hätte. Er sagt dazu

Unser Auftrag war die Schaffung eines Vertragswerkes das nicht der Versicherungspflicht unterliegt.

Der Auftrag der BaFin hätte ihnen kein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Versicherten oder des Vereins gegeben. Für Kubusch sind Unterstützungsleistungen keine Versicherungsleistungen und eine Entlassung aus der Krankenversicherung ist nur möglich, wenn ein Versicherungsvertrag besteht.
Der Richter ergänzt, dass man keine Versicherungspflicht erfüllen kann, wenn man keine Versicherung ist. Kubusch ergänzt, dass die Vertragsumstellungg wohl wieder zur “Pflicht zur gesetzlichen Versicherung” geführt hat, aber diese Frage sei nicht Teil seines Abwicklungsauftrages gewesen.

Richter will nun wissen, ob alle Verträge auf eine einzige Vertragsversion umgestellt wurden oder ob es mehrere verschiedene Versionen gab. Kubusch antwortet, dass er sich fast sicher sei, dass nur auf eine Version umgestellt wurde. Er legt die ihm bekannte Version dem Gericht vor.

Die Staatsanwältin fragt, ob der Besuch in Wittenberg vorher angekündigt wurde. Nein, wurde er nicht erklärt Kubusch. Staatsanwältin wollte wissen, wie die Überprüfung der bereits vor dem Besuch umgestellten Verträge erfolgt sei. Kubusch erklärt, dass bei dem Termin eine Liste erstellt worden sei, dass habe etwa eine Stunde gedauert und dann habe er aus verschiedenen Ordnern etwa 15 bis 20 Verträge sich angesehen. Die Ordner hätten Kennzeichnungen gehabt, dass Verträge bereits umgestellt worden seien. Er habe die neuen verträge geprüft. Dabei seien verschiedene Versionen aufgetaucht, die laut seiner Erinnerung aber alle keinen Rechtsanspruch auf die Leistung gegeben hätten. Die Angabe von Fitzek war, dass es 130 bis 150 Verträge geben würde, auf der Liste seien aber nur 120 bis 125 Verträge verzeichnet gewesen.

Die Staatsanwältin will nun wissen, wie die weitere Prüfung bei den noch nicht umgestellten Verträgen gelaufen ist. Kubusch erläutert, dass sie von Michaela eine Liste der noch nicht umgestellten Verträge bekommen haben sowie die Anschreiben, Versanddaten, Datum der Unterschrift und Kopien für jeden einzelnen der noch umgestellten Verträge. Der Vorgang habe sich 1,5 Jahr hingezogen. Das sei aber durch die Schwierigkeiten bei der Adressermittlung verständlich. Auch seien die Beitragszahlungen teilweise eingestellt gewesen.
Jetzt fragt Frau Staatsanwätin, ob die Zusammenarbeit mit der BaFin beendet sei. Bezüglich der NDGK sei dies der Fall, erklärt der Zeuge, es gäbe aber einen neuen Abwicklungsauftrag, dessen Umfang noch nicht feststehe. Er hätte noch keine Überblick, dass könne noch ein paar Monate dauern. Es ginge aber wohl auch um Versicherungen, in erster Linie aber um die Bankgeschäfte. Bei der Razzia wäre ihm aufgefallen, dass es Informationsblätter über eine Alternative zur Krankenversicherug mit einem neuen Namen gegeben hätte. Ob es hier um eine Umgehung der Anordnung aus 2012/13 ginge oder um eine neue Sache sei noch nicht klar. Laut seiner Ansicht hätte Peter die NDGK eingestellt.

Fitzek widerspricht, die NDGK gäbe es noch.

Der Richter fragt, wie oft der Abwickler in Wittenberg war. In Sachen NDGK hätte es nur das eine Gespräch gegeben. Aus welchen Gegenden die Versicherten stammten will der Richter wissen. Diese seien deutschlandweit verteilt erläutert Kubusch.

Peter mischt sich jetzt ein und fragt den Richter, ob der ihm seinen Laptop beschafft hat. Dem Richter fällt ein, dass da ja was war. Peter jammert weiter, dass er schlechte Möglichkeiten hatte sich vorzuberieten, er sei ja auch erst am Dienstag wieder aus Stuttgart zurückgegekommen. Laut Staatsanwältin sei Peter bei der Durchsuchung aber angeboten worden, sich Kopien der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger zu machen. Dies habe er abgelehnt. Peter kann sich daran nicht erinnern, er hätte ja nicht einmal ein Protokoll der beschlagnahmten Sachen erhalten.

Der Richter schickt den Zeugen vor die Tür, um erstmal die Sache mit dem Laptop zu klären. Die Staatsanwältin legt dann einen entsprechenden Schrieb der Steuerfahndung vor. Richter erklärt Peter, dass er für die neuerliche Durchsuchung nicht zuständig sei und keine Anordnungen in einem Verfahren treffen könne, für das er nicht zuständig sei. Peter erklärt, dass er inzwischen Rechtsmittel beim AG Wittenberg eingelegt habe.
Der Richter erklärt ihm, dass das ja schön sei, er müsse sich aber an die Steuerfahndung in Halle wenden, wenn er seine Sachen wiederhaben will. Die Staatsanwältin will jetzt einen Schrieb der BaFin zur Durchsuchung, der Vernehmung von Peter und dem Angebot der Kopien verlesen. Richter hat da keinen Bock drauf. Er erklärt der Staatsanwältin ziemlich ungehalten, dass man doch nicht erwarten könne, dass der Angeklagte in einer Durchsuchungssituation sich in Ruhe überlegen kann, welche Unterlagen er für andere Verfahren noch braucht. Da sei ja wohl ein Scherz in Anbetracht der Horden von Polizeibeamten die da vor Ort waren.

Die Staatsanwältin erwidert, dass Peter sich doch die eine relvante Datei kopiert habe. Richer fasst sich an den Kopf und erklärt, dass vielleicht mehr als eine Datei gebraucht werden würde. Staatsanwältin bockig

Herr Schulz hat Kopien gezogen

Richter nochmal lagsam und zum Mitschreiben, auch für Mitarbeiter der “objektivsten Behörde der Welt” (so ist das Selbstbild der Staatsanwaltschaften)

Unter dem Eindruck von Durchsuchungen kann dem Angeklagten nicht auferlegt werden, solch eine Entscheidug zu treffen

Fitzek läuft nun zur Hochform auf, jammert über fehlende Schriftstücke, die sofortige Verwertung und fehlende Beschlagnahmeprotokolle.
Staatsanwältin

Die Unterklagen wurden nicht veräußert.

:facepalm:

Peter gibt zu, dass eer sich Kopien von Unterlagen machen durfte, aber keine Daten sichern, schon mangels Speichermedium.

Richter erklärt, dass Verwertung zu den Bankgeschäften gehört und nix mit dem laufenden Verfahren zu tun hat. Peter korrigiert

Unterstellte Bankgeschäfte

Richter ist jetzt voll in Fahrt und erklärt nochmal, dass behördliche Maßnahmen nicht rechtswidrig in die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten eingreifen dürfen. Staatsanwältin hat ein Eisehen. Sie will mit der Steuerfahndung sprechen und die sollen sich dann bei Peter melden. Peter merkt an, dass die lieber eine SMS schicken sollen, da er den Akku aus seinem Telefon rausnimmt, wenn er nicht telefonieren will, wegen der Überwachung. Is klar.

Richter erklärt Peter, dass er jetzt Fragen stellen kann an den Zeugen. Sollte sich nach Rückgabe seines Laptops oder der fehlenden Unterlagen rausstellen, dass es noch weitere Fragen gibt, dann solle Peter beim Gericht einen Antrag auf erneute Ladung des Zeugen stellen. Der Richter weist darauf hin, dass Fragerecht fragen heißt, nicht Ausführungen zum Thema oder Abgabe von Erklärungen.

Antwort Peter

Dann los

Peter eröffnet mit der Frage, warum Kubusch die ganze Zeit von “Versicherung” gesprochen habe. Er wisse doch, dass im Gesetz von “anderweitiger Absicherung” die Rede sei, “Absicherung” sei also das korrekte Wort für Peters Verträge. Kubusch geht in die Defensive, entschuldigt sich für die Wortwahl, er habe nichts unterstellen wollen, kann sich dann aber doch nicht folgende Bemerkung verkneifen

… wir waren mit der Abwicklung der Versicherung beauftragt

Im Rahmen der Abwicklung sei es dann zu dem gewünschten Wechsel von Versicherung zu Absicherung gekommen.

Der Richter greift ein und erklärt, dass Zeugen ihre Wahrnehmung schildern sollen und nicht dazu da sind, Rechtsrat zu geben. Dann fällt ihm aber auf, dass er ja grad selbst bei der Vernehmung des Zeugen Rechtsfragen erörtert hat und ergänzt

… aber das war ja nicht zu Ihrem Nachteil

Peter führt jetzt aus, dass der Träger der NDGK nicht der Verein Ganzheitliche Wege sonder NeuDeutschland gewesen ist. Kubusch bleibt dabei, dass nach seiner Erinnerung Ganzheitliche Wege eV der Träger war. Allerdings gibt er zu

Sie haben die Konstruktion gebaut, Sie kennen sich da sicher besser aus als ich.

Darauf führt Peter wieder aus, dass der nix konstruiert habe, er sei doch nur juristischer Laie. Kubusch ergänzt, dass Ganzeitliche Wege aber der Konoinhaber gewesen ist. Peter kommt darauf mit dem Argument, dass ein nicht eingetragener Verein kein Konto haben könne. Der Richter ergänzt, dass der Verein ein Konto gekriegt hat und die Verbindung zum alten System sei. Man brauche ja schließlich jemanden, der ein Konto kriegen würde.

Darauf Kubusch

Bin noch im alten System, kann mich nur darauf beziehen

Peter fängt wieder mit der rechtlichen Würdigung von seinem Krempel an. Kubusch erklärt ihm, dass es nicht Teil seines Auftrages war, über die Zulässigkeit zu entscheiden, die Aufsicht würde die BaFin führen. Das VAG gibt der BaFin die Kompetenz zur Abwicklung, so ähnlich wie im Insolvenzrecht, allerding würde die Abwicklung ja gerade außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgen. Auch Insolvenzverwalter würden ja als Beliehene hoheitliche Aufgaben ausführen.

Richter bremst Peter jetzt ein

Wollen Sie sich weiter fortbilden?

Peter fragt nun, wie oft Kubusch schon solche Aufträge ausgeführt habe. Er sagt, dass dies schon 3 bis 4 mal erfolgt sei. Als Abwickler würde stehts eine natürliche Person bestellt werden und keine Kanzlei. Bestellt sei in diesem Fall Herr Oppermann, der ihn im Rahmen seines Arbeitsvertrages um Unterstützung gebeten habe. Peter will nun die Rangfolge der Abwicklung bei der Verwertung wissen. Kubusch erklärt, dass es doch bei der NDGK zu keiner Verwertung gekommen sei. Er ahnt aber, dass Peter wohl aus einem anderen Grund fragt und erläutert ihm, dass zunächst das Vermögen zu sichern sei, dann hätten die Auszahlungen an die Kunden zu erfolgen. Nur wenn 1:1 Zahlungen den einzelnen Kunden zugewiesen werden können, dann sei eine direkte Rückgabe möglich. Wenn dies nicht so sei und die Rückzahlungsansprüche höher seien als das Vermögen, dann würde der Übergang ins Insolvenzverfahren erfolgen.

Peter kommt jetzt mit der Theorie, dass das VAG ja dem “Dienst am Menschen” diene. Darauf Kubusch

Steht das da drin? Ist mir neu.

Peter will jetzt ganz konkret wissen, ob die Abwickler zuerst aus den Verwertungserlösen bezahlt werden würden. Kubusch erklärt, dass die Bezahlung der Abwickler durch die BaFin erfolge und die Abwicklungserlöse ausschließlich für Zahlungen an die Berechtigten vorgesehen seien. Peter will nun die Emails zwischen Michaela und der BaFin vorlesen um zu zeigen, wie kooperativ er doch war. Richter will das verhindern und gesteht Peter zu, dass Emails schonmal verschwinden können und dass niemand seine Kooperationsbereitschaft bezweifelt. Peter behauptet, die Abwicklungg sei auch nach April 2014 weitergegangen. Kubusch sagt, für ihn sei der Auftrag NDGK seit März 2014 erledigt. Kann durchaus sein, dass danach noch Emails kamen.

Fitzek kommt auf die laufende Abwicklung zu sprechen, Richter würgt das ab, da nicht Gegenstand des Verfahrens. Peter will nun wissen, ob Kubusch geprüft hätte, ob die BaFin rechtmäßig handelt. Im Beamtenrecht gäbe es ja das Remonstrationsrecht etc. Kubusch erklärt, dass es nicht sei Job ist die BaFin zu überwachen. Aber wenn ihm etwas offensichtlich Rechtswidriges auffallen würde, dann würde er die BaFin schon drauf ansprechen. Peter will wissen, ob Kubusch die Meinung von Hr. Gohr bezüglich der Abweichungen des Umstellungsschreibens von der Vorlage teilt. Kubusch kennt die Meinung von Gohr nicht. Der Richter bricht das ab und erklärt, dass die Abweichung wohl unstreitig vorhanden sei und es nicht die Aufgabe des Zeugen ist., sondern von ihm als Richter, diese Abweichung rechtlich zu würdigen.

Kubusch erläutert, dass er das Umstellungsschreiben geprüft habe, das Ergebnis dieser Prüfung mit seiner Ansicht habe er der BaFin mitgeteilt, diese habe nicht widersprochen. Damit sei die Sache für ihn in Ordnung. Peter schweift wieder ab und regt sich über die zweite Änderung auf. Da habe die BaFin etwas geschrieben, was so nicht im Gesetz stehe. Die BaFin wolle damit künstlich neues Geschäft für die Versicherungen schaffen, BaFin sei nur Handlanger der Versicherungen …
Richter stoppt das mit dem Hinweis, dass mit dem Zeugen keine Rechtsfragen erörtert werden sollen. Er billigt Peter zu, dass er geschickt seine Statements in die Vorbereitung der Frage verpackt hat, aber dass das jetzt hier nicht hingehört. Zu Kubusch merkt er an, dass die fehlende Äußerung der BaFin nicht bedeuten würde, dass die BaFin seine Rechtsauffassung teile.

Richter erklärt nochmal, dass der Abwickler nicht der Prüfer des Auftraggebers sei. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit sei Aufgabe des Verwaltungsrechtsweges und nicht von Herrn Kubusch. Peter fragt wie es sein kann, dass Herr Gohr ihn für nicht kooperativ hält, Herr Kubusch aber schon. Kubusch erklärt, dass er die weiteren Kontakte zwischen Peter und BaFin nicht kenne und daher dazu keine Aussage treffen kann. Fitzek zitiert aus einer Email von Kubuschh, dass 58 Personen von der Versichertenliste nicht angeeschrieben werden würden. Für Peter bedeutet dies, dass deren Verträge nicht zu beanstanden sind. Kubusch kann sich nicht mehr erinnern, worum es bei den 58 Personen ging.
Peter fragt, was nach Ansicht von Kubusch der Grund für die lange Dauer der Abwicklung ist. Kubusch erklärt, dass er nicht ausschließen könne, das Emails verloren gegangen sind, außerdem kennt er aus anderen Verfahren die Probleme und lange Zeitdauer von Adressermittlungen. Für ihn sei das eine normale Zeitdauer gewesen.

Anmerkung Peter

Ja, Sie arbeiteen ja mit dem sog. “EMA” zusammen.

Der Zeuge Kubusch wird entlassen unter Vorbehalt einer erneuten Ladung. Der Zeuge verzichtet auf die Auslagenerstattung. Peter bedankt sich dafür. Darauf Kubusch

Sie wissen ja noch nicht ob es sie trifft, vielleicht trifft es ja auch die Staatskasse

Wertung: Ich finde es erschreckend, wie positiv der Kubusch über Peter gesprochen hatte. Gerade der als Jurist sollte doch erkennen können, was für eine Luftnummer Peter da gebaut hat. Bin mir nicht sicher was die Ursache ist, ob Faulheit, Unerfahrenheit oder Inkompetenz. Ein überragender Jurist schien mir der Kubusch nicht zu sein, vielleicht kennt er sich im Insolvenzrecht ja besser aus.

Die von Kubusch und der Staatsanwältin übergebenen Papiere sollen kopiert und an die Beteiligten verteilt werden. Im Rahmen des Selbstleseverfahrens (§ 249 Abs. 2 StPO) sollen diese dann in das Verfahren eingeführt werden. Richter frag, ob es Einwände dagegen gibt

Darauf Peter

Fragen sie nochmal, habe gerade nicht zugehört.

Richter bleibt cool

Nur ausnahmsweise.

Es gibt eine Unterbrechung, der Protokollant geht kopieren und der Richter bittet um das Öffnen der Fenster. Scheint sich die hohe Konzentration an Staatshörigen doch irgendwie bemerkbar zu machen. Ich bin da wohl schon abgehärtet.

Richter und Kubusch scherzen noch darüber, dass Kubusch immer nur bei schlechtem Wetter nach Wittenberg kommt. Das sei beim ersten Besuch bei Peter so gewesen, letzten Donnerstag auch und heute wieder. Richter verspricht bei einem der nächsten Verfahren im Sommer zu terminieren. Zu Peter sagt er dann “da war doch noch was mit einem Führerschein”. Peter meint, das würde noch dauern vor dem Verwaltungsgericht. Dann sinnieren sie über die verschiedenen Führerscheinfarben im KRD und der Bundesrepublik, darüber, dass es in der DDR angeblich früher keine Führerscheinprüfungen gab, über die Fahrereignung von älteren Leuten etc. Peter findet es ungerecht, dass die Anforderungen an den Fahrer eines Fiat Panda genauso sind wie die an den Fahrer eines 5er BMW. Richter ist verwundert, Peter will doch mit seinem KRD ein Leben in Selbstverantwortung, warum er dann für zusätzliche Auflagen für ältere Führerscheinbesitzer sei. Richter meint, sowas werde schon kommen, die Alkoholgrenzen wären ja auch gesenkt worden. Darauf Peter

Habe in meinem Leben noch nie getrunken

[PAUSE]

Die Pause ist vorbei und nun wird Michaela K vernommen. Sie gibt als Alter Mitte 20 an (das genaue Alter schreib ich hier nicht, bin ja höflich der Dame gegenüber), als Beruf Freie Mitarbeiterin ohne Berufsausbildung und als Wohnort Wittenberg. Es folgt die übliche Zeugenbelehrung. Der Richter eröffnet mit der Frage, wer die NDGK Verträge auf die Webseite gestellt hat. Die Staatsanwältin unterbricht den Richter und regt die zusätzliche Belehrung nach § 55 StPO an, da Frau K ja möglicherweise in der Verdacht der Beihilfe kommen könnte, wenn sie die Frage beantwortet.

Richter führt Belehrung durch und Michaela verweigert die Auskunft

R: Wer hat die Vertragsformulareeentwickelt
K: Keine Auskunft
Richter zeigt Michaela eine Vertragsfassung in der Akte. Machen sie Angaben dazu?
K: Keine Auskunft
R. Wer hat nach Ihrer Einschätzung in den Jahren 2009 und 2010 die NDGK geleitet?
K: Keine Auskunft
R: Frage nach den Konten des Vereins und wer verfügungsberechtigt war
K: Keine Auskunft
R: Wer war Träger der NDGK?
K: Der Verein NeuDeutschland
R. NeuDeutschland ist ein nicht eingetragener Verein, aber sie bezeichnen ihn als Verein?
K: Das Projekt NeuDeutschland
R: Wie viele und welche Mitglieder gab es 2009 und 2010?
K: Keine Auskunft

Richter und Staatsanwältin haben dann keine Fragen mehr. Es wurde kurz erörter, ob bezüglich der Frage nach den “Vereins”mitgliedern eine Auskunftsverweigerungsrecht besteht, aber da bei einer BGB-Gesellschaft ja alle “Mitglieder” auch haftbar wäre wurde dies bejaht. Richter erläutert Peter, dass die Auskunftsverweigerung von Michaela nicht den Schluss erliubt, dass sie für die NDGK verantwortlich war. Jetzt darf der Impertinator Fragen an seine Untertanin richten.

F: Hatte ich einen Vertrag mit der NDGK?
K: Nein
R: Arbeitsvertrag oder Absicherungsvertrag?
F: Habe ich jemals einen Antrag auf Absicherung gestellt?
K: Nein

Aha, der König traut nicht mal seiner eigenen Gesundheitskasse.

F: Hatte ich einen Vertrag mit dem Verein, der NDGK oder NeuDeutschland?
K: Nein
Staatsanwältin: Abicherungsvertrag oder Arbeitsvertrag?
Fitzek erklärt, dass von den über 3.000 Mitgliedern bei NeuDeutschland nur ein kleiner Teil die Nebenabrede mit der Absicherung getrofffen hätten. Peter fragt weiter, Herr Kubusch hätte bestätigt, wie kooperativ die NDGK war. Wer denn die ganze Arbeit für die Abickler erledigt habe. Michaela sagt, dass sie es war (Fehler!)

Der Richter frag nochmal nach den Konten. Michaela sind mehrere Konten in Erinnerung, auf die Zahlungen eingegangen seien. Richter fragt nach den Geldinstituten und erhält als Antwort: Deutsche Bank, Postbank, GLS Bank
Richter fragt wer die Kontoinhaber waren, Michaela war damit nicht befasst und kann es nicht sagen. Richter fragt nach den Verfügungsberechtigten und erhält keine Antwort. Die Zeugin wird darauf hin entlassen.

Richter jammert, dass er keine Übersicht habe, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden. Peter verweist auf die Liste von Martin Sch von letzter Woche. Der Richter merkt an, dass er dies nicht überprüfen könne. Auf den Vertragsformularen seien keine Versionsnummern oder Erstellungsdaten vermerkt. Man müsste jeden Vertrag einzeln prüfen und anhand des Datums der Unterschrift daraus die Nutzungszeiten der einzelnen Verträge ermitteln. Herr Gohr solle bei seiner nächsten Vernehmung die 8 Vertragsversionen identifizieren, die im angeklagten Zeitraum genutzt wurden. Peter möchte, dass das Gericht über die Verträge entscheidet und sich nicht auf den Zuruf von Herrn Gohr verläßt. Er hätte die Liste selbst auch noch nicht prüfen können.

Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, welche Unterlagen er neben seinem Laptop sonst noch brauchen würde. Peter will jetzt BEIDE Laptops zurück und außerdem etwa 50 Ordner der NDGK. Staatsanwältin und Richter entgleiten kurz die Gesichtszüge. Richter merkt an, dass er das so wohl nicht bekommen wird. Peter verweist darauf, dass er doch prüfen müsse, wie viel Geld mit welcher Vertragsversion eingenommen wurde. Peter regt sich wieder über die Durchsuchung auf, es hätte viele Diebstähle gegeben bei den Staatshörigen, die hätte das auch ganz ohne sein Zutun angezeigt (ja klar, die gehen nicht mal sch… ohne dass Peter es ihnen sagt)
Er hätte ja nicht mal Protokolle von der Durchsuchung und der Beschlagnahme erhalten.

Die Straatsanwältin merkt an, dass er doch solche Protokolle schon im Internet veröffentlich habe. Peter will von den anweseden Staatshörigen wissen, ob einer von denen Protokolle erhalten habe

Richter:

Wie machen hier keine Publikumsbefragung. Ich trage nur Sorge, dass Sie ein faires Verfahren haben. Ich kann Ihnen die Unterlagen aus dem anderen Verfahren nicht beschaffen. Sie müssen sich selbst kümmern.

Dann wird diskutiert, ob der Laptop von der Steurfahndung überhaupt zurückgegeben werden kann, da ja noch eine Pfändung von der BaFin drauf liegt und der Laptop verwertet werden soll. Richter und Staatsanwältin diskutieren die Möglichkeit einer Austauschpfändung bzw der Hinterlegung von Sicherheit.

Beim nächsten Termin möchte der Richter die Buchprüferin noch einmal vernehmen. Diese solle ihre Auswertung korrigieren und insbesondere auch die Rückbuchungen aus der angeklagten Summe rausrechnen. Weil die Rückbuchungen würden ja nicht unter die Abschöpfung fallen. Der Dinglich Arrest müsste dann auch entsprechend korrigiert werden.

Bezüglich der Vernehmung von Herrn Gohr weist der Richter Peter drauf hin, dass der Zeuge nicht zu Rechtsfragen Auskunft zu erteilen habe sondern ausschließlich zu seinen Wahrnehmungen und Beobachtungen. Insbesondere Fragen bezüglich der Wirksamkeit von Bescheiden würden nicht dazu gehören. Es folgt die übliche Diskussion über Unterschriften, maschinell erstellte Bescheide, Regelungen des VerwVfG, des VerwVollstrG etc. Peter meint, fehlende Unterschrift ginge nur bei Massenbescheiden, nicht bei Einzelbescheiden, Richter meint, dass Vollstreckunggsbescheide auch Einzelbescheide seien und da ginge es sehr wohl. Peter solle seine rechtlichen Bedenken geltend machen und das Gericht würde diese dann prüfen.

Peter kommt noch einmal auf die eingenommenen Beträge für die verschiedenen Verträge zu sprechen und dass dies ja wohl für das Strafmaß wichtg sei. Der Richter erklärt ihm, dass das für das Strafmaß weniger bedeutend ist, aber für den Dinglichen Arrest und den Verfall entscheidend. Der Richter regt sich jetzt auf, dass auf die Rücküberweisung des LG auf den Widerspruch von Rico the Shoe hin der Ermittlungsrichter ihm nun den Fladen an den Hacken geklebt hat. Dabei sei da doch auch das Bankverfahren bei, für dass er niccht zuständig ist. Richter versucht durch die Blume die Staatsanwältin davon zu überzeugen, dass doch bitte in dem Bankverfahren über den Verfall entschieden werden solle. Staatsanwältin will aber nicht, da es in dem Bankverfahren ja um die Rückzahlung an die Kunden gehe und da ein Verfall nicht Gegenstand sei. Richter stöhnt. Er sehe es als nicht korrekt an, dass er alleine entscheiden soll, wenn da jetzt zwei Hände in eine Tasche greifen. Er müsse das nochmal prüfen, ob das so in Ordnung sei. (Falupelz)

Staatsanwältin ist der Meinung, dass es für die Strafbarkeit nicht darauf ankäme, was in den Verträge stehen würde. Die Werbung im Internet hätte immer das Ziel vermittelt, einen Anspruch zu bieten. Das reiche für die Strafbarkeit aus. Darauf der Richter

Strafbarkeit richtet sich nicht nach dem Ziel, weil Ziel ist es sich nicht strafbar zu machen. Ihr Argument umfasst auch den untauglichen Versuch.

Dann fällt noch das schöne Wort “Wahndelikt”, eine durchaus passende Bezeichnug für Straftaten im Umfeld des KRD wie ich finde.
(Passt aber leider nicht, weil Wahndelikt bedeutet, dass der Täter denkt, er würde sich strafbar machen, dem ist aber nicht so. Beispiel: Ich klaue eine Uhr weil ich denke, sie gehört meinem Nachbarn, dabei ist es meine eigene)

Der Richter erklärt zum x-ten mal, dass der Prozess nur wegen des Verfalls so schwierig sei. Die Strafbarkeit sei durch die Verträge gegeben, die ohne Ausschluß eines Anspruchs auf Leistung geschlossen wurden. Die Anzahl der Verträge würde dabei eine untergeordnete Rolle spielen, der Zeitpunkt der Umstellung genauso. Problematisch ist der Arrest. Dieser ist auf das Erlangte beschränkt und er müsse nun ermitteln, was genau dieses Erlangte sei. Dazu müsse er wohl alle 150 Verträge prüfen. Ein weiterer Termin Ende Januar wird dafür angedacht.

Richter beschwert sich noch einmal, dass keine Pressevertreter da seien. Aber er kenne das, die Klärung von Rechtsfragen sei uninteressant. Peter verspricht für den nächsten Verhandlungstag für Presse zu sorgen.

Nächste Verhandlung Donnerstag 18.12. Saal 121, 10:15 Vernehmung Buchprüferin, 13 Uhr Vernehmung Gohr, Take 2, Ende etwa 15:30

Um mal einen Überblick zu geben: Das waren 32 Seiten handschriftliche Notizen und ich habe 7 Stunden an diesem Bericht gesessen. Der Bericht war zu lang für einen Artikel.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 2)

Fitzek vor Gericht Tag 2

Bericht von der Gerichtsverhandlung am 28.11.2014 gegen Peter Fitzek

Ort: AG Dessau-Roßlau, Saal 121

Bereits auf der Anreise konnte ich im Radio einen Bericht über die Razzia im Königreich an Vortag genießen. Eine gute Einstimmung. Allerding ließ dies befürchten, dass der Andrang noch größer sein würde als am ersten Verhandlungstag.

Meine Befürchtungen sollten sich bestätigen. Bereits die Parkplatzsuche gestaltete sich schwierig. Nach zweimaligem Umrunde des Gerichtsgebäudes fand ich dann zwei Querstraßen weiter die begehrte Lücke. Wie sich später noch zeigen sollte war dies leider nicht weit genug entfernt vom Gerichtsgebäude.

Ich war bereits um 9:30 da, Verhandlungsbeginn war 10:15. Der Treppenaufgang im Gericht war bereits mit 2 Kamerateams belagert, in Gemeinschaft mit 4 Polizisten in schusssicheren Westen. Am Eingang erfolgte wie am letzten Verhandlungstag auch wieder eine Kontrolle der Besucher. Diesmal gab es aber kein Problem wegen der Mitnahme eines Mobiltelefons.

Trotz 45 Minuten bis zum Verhandlungsbeginn war der Flur vor dem Saal bereits gut mit Zuschauern gefüllt. Oha, das wird eng. Unter den Zuschauern drei Leute mittleren Alters, die ich vom letzten Termin kenne. Die machen wohl grad eine Umschulung und besuchen Gerichtsverhandlungen als Teil der Maßnahme. Weiterhin die sattsam bekannten Gerichtsrentner. Ich stelle mich strategisch günstig neben die Tür. Jedes Mal, wenn einer der Justizwachtmeister rein oder raus ging aus dem Saal stürzte sich die Meute auf die Tür. 20 Minuten vor Verhandlungsbeginn hatten sie ein Einsehen und haben uns reingelassen. Der Saal war fast voll.

Dann auf einmal Lärm und Blitzlicht auf dem Flur, Auftritt Imperator Fusselhaar, der sich lauthals über die Razzia beschwert. Den Spruch mit dem Pack habe ich aber nicht hören können. Diesmal hat er auch seinen Hofstaat mitgebracht, etwa 8 Anhänger, zur Hälfte eher jung, die andere Hälfte eher alt. Die Staatsflotte parkt sich wieder neben mich, wird aber leider von Peter nochmal zum Auto gescheucht ein paar Akten holen.

King Louie baut derweil auf dem Tisch vor sich einen riesen Aktenberg auf und schwafelt dabei in die Kamera, dass ihm seine Unterlagen für die Verteidigung weggepfändet wurden. Sowas aber auch.

Das Interview im Gerichtssaal habt ihr ja schon gesehen, er schwurbelt da über die Gemeinden, die Evolution und dass die Menschen sich gegen ihn entscheiden haben (wollen es hoffen). Alles wurde angeblich bei der Razzia abtransportiert, es seien nur noch die leeren Räume da. Aber seine Idee stirbt nicht, es fehlt ihr nur an der physischen Basis. Die Bewohner im Krankenhaus würden bleiben, solange dies möglich sei. Für die die nicht bleiben wollen würden Wohnungen gesucht werden.

Dann der berühmte Satz „Wir werden noch viel krasser“

Mir fällt auf, dass Thilo S von der BLÖD gar nicht da ist. Neben mir sitzt wohl ein Kollege von der Konkurrenz. Jedenfalls schreibt der auch fleißig in einem Notizbuch mit, hackt ständig auf seinem Telefon in Tapatalk rum und facepalmed regelmäßig bei den Schwurbelorgien von Schellen-Piet.

Ein Journalist fragt, warum er trotz der Straferwartung ohne Anwalt käme. Antwort Imperator Imposant: „Wie sollen wir uns denn einen Anwalt leisten können, wenn alle Dinge mitgenommen wurden?“ Tja, wie nur. Könnte ja mal einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers stellen, nur mal so als Idee. Dann erklärt er noch, dass die Razzia nur zu Schikanezwecken erfolgt sei, das sei hier kein Rechtsstaat. Weiter geht’s mit „Wir sind gezwungen das Gericht zu akzeptieren. Das heißt nicht, dass wir das freiwillig tun.“ Weiterhin beklagt er sich, dass seine Staatshörigen auf dem Hinweg durch eine Allgemeine Verkehrskontrolle belästigt wurden.

Michaela ist inzwischen eingetroffen und nimmt vor dem Saal Platz. Sie macht einen nervösen Eindruck. Neben ihr sitzt Leonard und streichelt ihr die ganze Zeit den Rücken. Es läuft also im Königreich. Manuel taucht auf, findet aber zunächst keinen Sitzplatz im Saal. Später wird zwei Plätze links von mir was frei, er setzt sich, würdigt mich aber keines Blickes.

Der Richter tritt ein, alle erheben sich, Petrus Pluralis bleibt sitzen. Der Richter bleibt stehen und guckt Peter an. Darauf der Richter „Darf ich bitten?“ Peter steht auf und der Richter setzt sich, wir dürfen dann auch. 1 : 0 für die BRiD. Der Richter belehrt die Zeugen und schickt sie vor die Tür.

Peter wird vom Richter befragt, ob er Gelegenheit hatte sich vorzubereiten. Peter beschwert sich, dass er auch heute wieder Polizeibesuch hatte um 7:30. Alle Unterlagen seien mitgenommen worden, vor allem seine Verteidigungsgrundlagen auf dem Laptop. Den will er sofort zurückhaben. Er hätte nur noch ein Sofa und einen Tisch in seiner Wohnung. Seine Fähigkeit zur Verteidigung sei daher herabgesetzt. Der Richter bietet an das Verfahren auszusetzen, dann müsste aber wieder von vorne verhandelt werden. Peter will nicht, er glaubt im Falle eines Freispruchs würde er alle beschlagnahmten Sachen sofort zurückkriegen. Und da der Abwickler schon mit der Verwertung angefangen habe müsse es schnell gehen, damit überhaupt noch was da ist für die Rückgabe: „Ich gebe mein Bestes und sehe was herauskommt.“
Der Richter erklärt nochmal die prozessualen Spielregeln, insbesondere wer wann reden darf und dass die Reichsbank nicht Verfahrensgegenstand ist. Er fragt, ob Peter sich dran halten wird, dieser sagt zu. Kommentar des Richters „Gestern hab ich da anderes erlebt.“ Es wird im Laufe des Tages noch öfters zur Sprache kommen, dass der Richter R in einem Parallelverfahren wohl einen ähnlichen Patienten wie Schellen-Piet an der Backe hat. Vielleicht können die örtlichen Informanten mal rauskriegen, worum es geht.

Dann steigt der Richter gleich mit der Frage ein, wer im angeklagten Zeitraum Betreiber des Versicherungsgeschäftes war. Peter erklärt, dass es kein Versicherungsgeschäft gibt. Richter stellt die Frage neu „Wer war Betreiber der NDGK?“ Peter erklärt, dass der Unterstützungsfond eine Institution der „Gesamthandsgemeinschaft NeuDeutschland“ sei, die für die Absicherung der Mitglieder untereinander sorgt. „Meine Person und die Person Michaela K wurden von den Menschen beauftragt die zu organisieren.“ Der Gesetzgeber hätte doch ausweislich des SGB eine anderweitige Absicherung gewünscht, diesen Wunsch habe er als Impertinator natürlich erfüllen wollen, genauso wie den Auftrag aus § 1 SGB V.

Richter: „Das war dann ein ziemlicher Entwicklungsprozess“

Peter: „Versuch und Irrtum“

Richter: „Der Ganzheitliche Wege eV steckt da mit drin?“

Peter erklärt, dass NeuDeutschland als nicht eingetragener Verein keine Interaktion mit dem System haben konnte. Er habe daher mit dem Finanzamt über die Schaffung von neuen staatlichen Strukturen verhandelt. Zitat: „Den verborgenen Faschismus haben wir schon.“
Er wollte doch nie im Konflikt mit dem alten System sein, daher habe er sogar mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt verhandelt, Zitat: „Ich habe demnächst Bestrebungen vor, die sie für verfassungsfeindlich halten können“. Aber so richtig weit ist er mit dem VS wohl nicht gekommen, da die ihn für einen Zahnarzt gehalten haben. Die von ihm geschaffene finduziarische Stiftung NeuDeutschland sei nicht rechtsfähig. Man sieht dem Richter die Fragezeichen auf der Stirn stehen, dann hat er eine Erleuchtung: „Sie sprechen vom Stiftungsrecht in ihrem System?“ Peter: „Nein, die Stiftung NeuDeutschland entspricht dem Stiftungsrecht im alten System.“

Jetzt ist der Richter verwirrt. Peter legt nach und kommt mit dem Urteil vom OLG Naumburg in seiner Kennzeichensache. Die hätten doch festgestellt, dass eine rechtswidrige Absicht nicht gegeben war, daher findet das Gericht sein Vorhaben wohl förderungswürdig. Richter R ist aber gut vorbereitet, zieht besagtes Urteil vor und macht Peter darauf aufmerksam, dass der von ihm zitierte Teil nicht vom OLG Naumburg sei sondern aus den Tatsachenfeststellung des Landgerichts. Das OLG hätte diese gar nicht zu prüfen gehabt, sondern hat lediglich die rechtliche Würdigung der festgestellten Tatsachen für nicht korrekt befunden. Eine Bewertung seiner Tätigkeiten hätte das OLG an keiner Stelle vorgenommen, da es keine Tatsacheninstanz ist. Jetzt wissen wir auch, warum das Naumburger Urteil immer nur seitenweise veröffentlicht wird, es steht mittlerweile 0 : 2 für das KRD.

Richter R nutzt die Gunst der Stunde und hält Peter noch ein Urteil des OLG Oldenburg vor (vom 8.8.2011, 5 U 100/11). Kommentar des Richters „Da sie sich mit Verwaltungsgerichten ja nicht so auskennen habe ich ihnen mal was aus dem ordentlichen Rechtsweg rausgesucht“. In dem Urteil wird festgestellt, dass die Krankenversicherungspflicht nach § 193 VVG nur erfüllt ist, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht UND der Aufsicht unterliegt. Das von Peter gewünschte Konstrukt ist daher nicht möglich. STRIKE! BRiD führt 3 : 0.

Antwort von Peter „Ein Gericht entscheidet so, ein anderes so. Ich nehme nicht an, dass das der Weisheit letzter Schluss ist, Vielleicht sind sie ja weiter als die in 2011“

Dazu noch ein Kommentar vom Richter zum Imperator: „Die Juristerei hat bei Ihnen wohl Nachholbedarf“. Peter ballt die Fäuste und lässt ein paar Akten fallen, er muss sich sichtlich beherrschen. Einer der seltenen Momente, wo die Maske mal fällt.
Peter faselt weiter, dass die BaFin ihm die Möglichkeiten sagen soll, wie er seine Idee umsetzen kann. Der Verein Ganzheitliche Wege sei für die Interaktion mit dem alten System gedacht. NeuDeutschland dagegen bezeichnet Peter als „operative Sukzessionsstiftung“, Treuhänder der Stiftung ist der Ganzheitliche Wege eV. Das Finanzamt habe ihm die ganze Konstruktion doch durch den Gemeinnützigkeitsbescheid genehmigt und somit die Schaffung eigener Strukturen gebilligt.

Jetzt kommt der Reichi-Werbeblock. Wir alle sind doch noch Reichsbürger nach Ansicht des bezopften Königsdarstellers. Er habe auch diese Konstruktion gewählt, weil sich ein laut BVerfG handlungsunfähiges Deutsches Reich nicht dagegen wehren kann, dass NeuDeutschland sein Rechtsnachfolger werden will. Sein Ziel ist doch die Rettung Deutschlands vor dem Besatzungsstatut, außerdem hätte er mit seinen Strukturen den Auftrag aus § 92 StGB erfüllt, die Gemeinden könnten sich nun ablösen aus dem alten System. Er wolle die Menschen mit seinen Kenntnissen herausfordern. Dann doziert er über den Unterscheid zwischen sukzessiv (hintereinander) und Sukzession (Rechtsnachfolge). Das sei zu wenig bekannt. Naja, wenn er meint.

Auf Ermahnung des Richters, nicht immer in Grundsätzliches abzuschweifen legt er dann eine Liste vor, die Martin Sch. Und Michaela K für ihn erstellt haben. In der Liste ist aufgeführt, wann welche Verträge mit welchen Vertragsbedingungen geschlossen wurden. Er beginnt vorzurechnen, welche Summen mit Rechtsanspruch auf Leistung eingenommen wurden und welche ohne. Er gibt dabei zu, dass auch Summen eingenommen wurden zu Bedingungen, die ein Versicherungsgeschäft darstellen. Heute würde er das so sehen, aber damals „… muss zugeben, dass ich damals in meinem WAHN …“ Herrlich.

Erst die Bundesbank habe ihm ja überhaupt die BaFin auf den Hals gehetzt. Dann schwärzt er wieder Michaela an, dass die die Verträge ja immer geändert hätte. „… ich stecke in so vielen Bereichen, habe sie ins kalte Wasser geschubst …“
Als Michaela vor 5 Jahren ins KRD kam (omg so lange haust die da schon) hätte sie gefragt, wo sie helfen könne. Damals gab es schon den Gesundheitsfond, dessen Verträge wurden von Peter und Hannes ausgestaltet, wobei Hannes hauptsächlich die EDV-technisch Umsetzung durchgeführt habe, da der Imperator sich dazu nicht in der Lage sah. Wir erinnern uns, überragende Kenntnisse und so. Laut Peters Liste hätte er im Rahmen von Verträgen, die auch seiner Meinung nach ein Versicherungsgeschäft darstellen, nur 46.00 EUR eingenommen und 988 EUR ausgegeben.

Der Richter will jetzt wissen, wann die Vertrags-Version vom 25.1.2011 bei der BaFin eingereicht und ab wann sie dann verwendet wurde. Peter weicht aus. Er habe ja damals nicht alles veröffentlicht, damit ANDERE Menschen nicht betrogen werden konnten. Er schwurbelt die Definitionen von Versicherungsgeschäft nach BVerwG und „Rechtsgeschäften anderer Art“ runter. Er hätte das recherchieren müssen, bei den BaFin Schreiben hätte er beim Lesen immer Panik bekommen (wie war das mit „Wir sind angstfrei“?), was solle nur aus seinen gemeinnützigen Bestrebungen werden, da waren so viele Drohungen drin etc.
Dem Richter reicht es jetzt und er stoppt die Schwurbelflut und will noch einmal konkret wissen, wann die einzelnen Vertragsversionen auf die Webseite gestellt wurden. Peter weicht wieder aus und fängt an, zusammenhanglos aus den verschiedenen BaFin Schreiben zu zitieren.

Der Richter stöhnt und fängt an, Peter zu erklären, was mit „Rechtsgeschäften anderer Art“ gemeint ist. Als Beispiel nennt er ein Unternehmen, das Videorekorder produziert oder verkauft. Wenn die eine Garantieverlängerung geben zu den Geräten, dass sei dann kein Versicherungsgeschäft, weil der Hauptvertrag der Kaufvertrag sei und das Garantieversprechen nur eine Nebenpflicht. Ein Unternehmen aber, das weder Videorekorder verkauft noch produziert und trotzdem Garantieverträge verkauft würde ein Versicherungsgeschäft betreiben. Antwort von unserem Herrscher mit den überragenden Rechtskenntnissen: „Sie wissen das. Ich weiß sowas nicht.“

Darauf der Richter: „Sie als Nichtjurist bewegen sich auf einer schwierigen Materie, selbst für Juristen.“

Darauf Peter: „Ich bin mal ganz ehrlich. Was mir die BaFin schreibt ist widersprüchlich und unsinnig. Ich habe der BaFin nicht vertraut, die ist doch nur eine Lobby der Versicherungen.“

Richter fragt jetzt zum dritten Mal nach den verschiedenen Vertragsversionen im Zeitraum 23.6.2009 bis Jan 2011. Peter verweist wieder auf die Razzia, wegen der er sich nicht damit beschäftigen konnte und verlangt seinen Laptop bis nächsten Freitag (5.12.) zurück.
Peter beklagt sich, dass die BaFin nicht abschließend entscheiden kann, ob seine Verträge Versicherungsgeschäfte sind, sondern dass das nur die Gerichte könnten. Er wolle jetzt begründen, warum er kein Vertrauen in die BaFin habe und warum er es nicht vor den Verwaltungsgerichten versucht habe. Allerding könnte es sein, dass das Gericht dann die §§ 17 und 20 StGB für anwendbar hält. Der Richter guckt komisch, darauf Peter „Nicht? Na dann nicht.“

Richter hält fest, dass die laut BaFin aufsichtsfreie Version nur zwischen dem 10.2.11 und 23.2.11 online war. Er frag Peter wie es sein kann, dass nach dem langen Kampf die legale Version so schnell wieder geändert wurde. Peter darauf: „Ist mir selbst schleierhaft“, aber er hätte es ja sofort geändert, wie die BaFin ihn im Sommer 2011 darauf hingewiesen hat. Der Richter irritiert: „Hat Frau K. also ohne ihre Aufsicht gehandelt?“ Peter schwurbelt was von 10 Vertragsversionen. Richter bleibt aber hartnäckig „Wie selbständig agieren die Mitarbeiter?“ Peter spielt das Unschuldslamm „Was die Vereinsarbeit angeht, da mache ich Vorschläge. Sie machen es so, wenn sie dahinter stehen können, wenn nicht, dann ändern sie es. Ich kann nur machen wohinter die Menschen stehen.“
Jetzt geht es an die Vernehmung des Zeuge Gohr, Zitat Pp: „Ich freue mich schon auf die Befragung des Hr. Gohr, da werde ich viel Freude dran haben. Der Herr Mitschke war ein guter Mann, die Leute von der Bundesbank waren gut. Einer hat mir gesagt, für das was sie machen sind schon andere erschossen worden.“

Alle Anwälte, die bisher für Peter gearbeitet haben hätten Parteienverrat begangen, die wurden bedroht und hätten Angst gehabt. Ein Anwalt solle der Gemeinschaft dienen, Zitat: „Wenn ich im Knast sitze, dann ist es das Schlimmste, was der Menschheit passieren kann, dann macht keiner meine Arbeit.“ Sein Letzter Anwalt E. hätte bei einem Zersetzungsversuch von Zielfahndern das Königreich verlassen (er meint wohl das Stuhlkreisvideo).

Jetzt also Auftritt des Herrn Gohr von der BaFin. Der sitzt ganz entspannt da. Der Richter fragt nach, wer mit „ich“ in den Briefen der BaFin gemeint ist. Gohr erläutert, dass die BaFin eine Präsidialbehörde sei und die Briefe daher im Präsidialstil geschrieben werden, das „ich“ sei also die Präsidentin der BaFin. Er beginnt die Geschichte der Brieffreundschaft der BaFIn mit dem Königreich auszubreiten, eine Geschichte voller Missverständnisse. Er sei schon der dritte Sachbearbeiter, der sich damit befassen darf. Dabei hätte die BaFin doch schon genug Arbeit mit „marktrelevanten“ Unternehmen zu erledigen. Wegen der vielen Änderungen würde er regelmäßig die Webseiten der Reichsbank besuchen. Seinen Aufzeichnungen nach gab es insgesamt 12 verschiedene Versionen der Verträge. Er erläutert, dass es von der BaFin durchaus gewollt sei, dass solange an den Stellschrauben gedreht wird, bis kein Versicherungsgeschäft mehr vorliegen würde. Allerdings würden bei der Prüfung, ob ein Versicherungsgeschäft vorliege, nicht nur die Verträge sondern auch die Werbung berücksichtigt. Und die Werbung würde im Falle der NDGK noch häufiger geändert werden als die Verträge. Auch wenn es zwischenzeitlich Vertragsversionen gab die aufsichtsfrei gewesen wären, so liefen doch die alten Verträge trotzdem weiter. Bis zur 7. Version seien die alle nicht tauglich gewesen zum Ausschluss der Aufsicht. Diese Altverträge müssten unbedingt abgewickelt werden. Dabei seien die Bemühungen des Herrn Fitzek aber nicht zu berücksichtigen, die Abwicklung hätte so zu erfolgen, wie die BaFin das wolle.

Kurz wird die Historie dargestellt. Im Frühjahr 2009 hätte sich die Bundesbank an die NDGK gewandt, wegen des Verdachts dass Garantiegeschäfte betrieben werden würden. Dies erwies sich als nicht zutreffend, trotzdem wurde die BaFin von der Bundesbank informiert. Am 23.6.2009 kam dann der erste Brief mit Bitte um Unterlagen. Am 2.7.2009 kam die Antwort des Königs, dass die Einschätzung der BaFin falsch sei und keine Aufsichtspflicht vorläge. Im Juli 2009 fehlte der Ausschluss des Rechtsanspruchs in den Verträgen. In den Jahren 2009 und 2010 wurde von der BaFIn der Umfang der Geschäfte ermittelt. Im Januar 2010 gab es eine Vertragsversion, die keinen Anspruch auf vollständige Deckung vorsah. Für die BaFin stellt sich diese Formulierung als „Anspruch mit Leistungsausschlüssen“ dar, da bestimmte Behandlungsformen nicht abgedeckt waren (Impfungen etc.) Bis 1.7.2010 wurden keine brauchbaren Auskünfte vom Königreich erteilt. Als mildestes Mittel für weitere Maßnahmen wurde daher die „Anhörung zur Untersagung“ durchgeführt und Peter auf die persönliche Haftung aufmerksam gemacht. Am 3.8.2010 führte Peter ein Telefonat mit Hr. Mitschke und schlug vor, den Rechtsanspruch durch „faktische Leistungen“ zu ersetzen. Weiterhin bot Peterchen seine Hilfe an, die Aufsicht zu reformieren. Am 23.7. 2010 hatte er auch ein entsprechendes Schreiben an die BaFin geschickt. Dabei tauchte ein Gutachten unseres Hobby-Juristen mit den überragenden Kenntnissen vor allem im Recht auf, in dem er langatmig darlegte, dass Anspruch nicht gleich Anspruch sei, insbesondere kein Rechtsanspruch im Sinne des § 192 BGB. Außerdem wollte er der BaFin die Mitgliedschaft im Vorstand seiner diversen „Strukturen“ anbieten. Das hat die BaFin natürlich abgelehnt. Als nächstes kam dann die Untersagung, verbunden mit der Möglichkeit der freiwilligen Abwicklung. Peter konterte mit dem „bedingten Rechtsanspruch“, bei dem ein Anspruch bedingt besteht, aber nur vor einem Neuen Deutschen Schiedsgericht durchgesetzt werden kann. Herr Gohr ist sichtlich amüsiert, wie er das vorträgt.

Am 3.1.2011 versucht Peter dann eine Religionsgemeinschaft zu gründen und über die Weimarer Reichsverfassung aus der Aufsichtspflicht zu kommen (das war mir neu). Im Vertrag gibt es jetzt keinen Rechtsanspruch mehr, trotzdem aber noch in der Werbung. Dann schließlich der berühmte Brief der BaFin, die angeblich die angeblich die Aufsichtsfreiheit feststellt. Hier kann Hr. Gohr Aufklärung bringen. Das sei falsch verstanden worden. Der Brief von Hr. Mitschke bezieht sich lediglich auf die Bewertung einer Vertragsklausel die geeignet sei, eine Aufsichtspflicht auszuschließen. In der Gesamtschau mit der Werbung würde die Aufsichtspflicht aber bestehen bleiben. Der Richter fragt nach, wie das sein könne. Herr Gohr druckst etwas rum, das hätte der Herr Mitschke wohl gemacht, weil er überlastet war und alle gedacht haben, das sich das mit der NDGK bald erledigt hätte. Um die irreführende Werbung sollte sich die Wettbewerbszentrale kümmern, das sei dann nicht mehr Sache der BaFin gewesen (Da sieht man wieder was rauskommt, wenn es sich Beamten einfach machen wollen).

Herr Gohr erläutert weiter, dass es nicht Aufgabe der BaFin sei zu beraten, wie man das VAG am geschicktesten umgehen könne. Er erklärt nochmal, dass die Klausel zwar geeignet sei, aber letztendlich der Gesamteindruck zählt. Herr Mitschke war überarbeitet, er habe eine Ermessensentscheidung getroffen. Das mit dem bedingten Versicherungsgeschäft beziehe sich wohl auf ein BVerwG Urteil (irgendwas mit Sterbekasse), allerding müsse in der Werbung deutlich auf die Bedingtheit hingewiesen werden. Herr Gohr erzählt nicht ohne Stolz, dass die NDGK der erste Fall einer Untersagung mit Abwicklung überhaupt in der Geschichte des VAG sei, diese Möglichkeit gäbe es auch noch nicht so lange. Früher sei es Aufgabe der Staatsanwaltschaften gewesen, hierfür zu sorgen.

Der Richter bringt das Gespräch auf das Thema Verfall (§ 73 StGB). Für den Richter stellt sich die Frage, ob die Versicherungsverträge gemäß § 134 BGB nichtig sind (Demnach sind Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen nichtig. Die herrschende Meinung hält den § 134 BGB aber nur für anwendbar, wenn das Verbot für beide Seiten gilt). Für den Richter ist aber nur der NDGK das Versicherungsgeschäft verboten, nicht den „Versicherten“. Der Richter: „Versicherungsgeschäfte sind ja keine Drogengeschäfte…“, Gohr setzt fort „… auch wenn sie ohne Erlaubnis erfolgen.“ Das Problem für den Richter ist, ob die Einnahmen der NDGK komplett Gewinn sind und somit komplett dem Verfall unterliegen, oder ob eine Gegenleistung erfolgte und somit kein Verfall möglich ist. Gohr ist nicht befasst mit dem Thema Verfall und will sich dazu nicht weiter äußern. Eine zusätzliche Überlegung ist noch, ob nicht die Versicherungspflicht als Verbotsgesetz für die „Versicherten“ betrachtet werden kann. Der Imperator guckt derweil wie ein Schwein ins Uhrwerk. Der Richter erklärt ihm freundlicherweise, dass Gesetze nach dem Sinn und nicht nach dem Wortlaut ausgelegt werden.
Zurück zum Thema Abwicklung Hr. Gohr erzählt, dass die Verträge nicht gekündigt wurden, sondern nur Vertragsänderungen angeboten wurden. Die BaFin hätte ein Schreiben formuliert, dass durch Peter an die Versicherten verschickt werden sollte. Dieser hätte es jedoch mit einer Einleitung versehen und an zwei Stellen geändert. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hätte die BaFin dies jedoch akzeptiert. Richter und Gohr diskutieren nun anhand der Gegendarstellung aus dem Presserecht ob dieser Einleitungssatz jetzt ein Problem ist oder nicht. Sie werden sich nicht einig. An der Stelle kam dann auch der Spruch mit dem „Orchideenrecht“, den Peter mit „Für mich sind Orchideen Blumen“ beantwortete. Gohr und Richter müssen sich echt beherrschen, der Richter sagt dann nur „Ja Orchideen sind Blumen, seltene Blumen.“ (Zur Erklärung: Als Orchideenrecht bezeichnet man selten gebrauchte Rechtsgebiete, in denen sich nur wenige Leute wirklich auskennen)

Jetzt darf Peter endlich Fragen an Hr. Gohr stellen, man merkt gleich das herzliche Verhältnis zwischen den beiden:

P: „Wie viele Abwicklungen gab es?”

G: „Drei“

P: „Waren wir kooperativ, waren wir …“

G: „Nein!“

Richter unterbricht die Sache nervt und kommt zur Erkenntnis, dass die Vernehmung von Michaela K wohl heute nix mehr wird. Er möchte die Zeugin daher entlassen. Michaele wird in den Saal gerufen. Der Richter kommt mit der Sprechanlage nicht so klar, Peter steht lächelnd auf, öffnet die Tür zum Gang und winkt Michaela rein. Der Richter beschwert sich, dass seine schriftliche Ladung zurückgekommen sei, er müsse sie daher wieder mündlich per Telefon laden. Michaela gibt kleinlaut zu, dass dies auch nicht mehr ginge, da das KRD seit gestern ja keine Festnetzanschlüsse mehr habe. Der Richter lässt sich daher die Handynummer aufschreiben (Den muss ich mir merken)

Der Richter erörtert jetzt mit Hr. Gohr, dass er das mit der Durchsuchung und Beschlagnahme im KRD suboptimal findet, da die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten stark eingeschränkt sei. Er bräuchte seinen Laptop und die Verträge bis nächsten Freitag. Hr. Gohr erklärt sich für nicht zuständig, die Sachen seien alle von der Steuerfahndung Halle beschlagnahmt worden. Der Richter beginnt eine rechtliche Erörterung mit Staatsanwaltschaft und Angeklagten. Er scheint einen Deal aushandeln zu wollen. Seiner Meinung nach sind die Verteidigungsfähigkeiten des Angeklagten eingeschränkt, er müsste daher den Prozess aussetzen und danach neu beginnen. Alle Zeugen müssten noch einmal vernommen werden, auch die Buchprüferin vom letzten Termin. Die könne dann auch noch die falschen Zahlen aus der Kontenauswertung korrigieren. Peter möchte nicht aussetzen. Man einigt sich wie geplant am 5.12. den Abwickler zu vernehmen.

Peter wittert eine Chance und wettert los, dass die BaFin kriminell handeln würde, bei der Durchsuchung hätte ihm einer der Beteiligten Beamten gesagt: „Mal gucken wie ihr hier noch leben könnt.“ Eine Verschleppung des Prozesses würde die Gemeinschaft zersetzen (da merkt man welche Ausbildung Peter wohl mal in der DDR genossen hat, interessant) Peter sabbelt weiter über die Abwicklung des Vereins „Was dient dem Menschen?“ Er müsse eine Abwägung treffen zwischen dem Risiko ins Gefängnis zu gehen und dem Risiko des ewig langen Wartens. Man kommt überein, den Prozess fortzusetzen. Der Richter macht Hr. Gohr darauf aufmerksam, dass Peter einen Anspruch auf eine Kopie der Festplatte seines Laptops habe. Peter bittet den Richter darum zu prüfen, ob die BaFin alles richtig mache. Dann fragt er wie lange die Verhandlung noch gehen solle, angesagt war bis 13 Uhr, er wolle doch übers Wochenende nach Stuttgart fahren (inzwischen wissen wir ja auch weswegen) Er schließt mit den Worten „Menschen in Behörden halten sich nicht an Gesetze.“ Es gäbe keine gerechten Entscheidungen, nur rein einseitige Verfahren.

Der Richter versucht es noch einmal mit einer Verständigung und schickt den Zeugen Gohr solange raus. Er erklärt, dass er einen Freispruch nicht sehen würde, nach vorläufiger Würdigung. Er begründet dies mit dem Hinweis auf die Strafbarkeit in dem BaFin Schreiben von 2009. Peter ist überrascht. Er erklärt, dass er eigentlich gehofft habe, dass der Richter über jede der 8 oder 9 im Anklagezeitraum verwendeten Vertragsversionen entscheiden würde, ob für diese eine Aufsichtspflicht besteht oder nicht. Dem Richter entgleiten kurz die Gesichtszüge. Der Richter erläutert weiter, dass eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe in Frage kämen, für das Strafmaß gäbe es keine vergleichbaren Urteile. Vergleichen könnte man höchstens mit dem Strafmaß bei der Steuerhinterziehung, andererseits seien Versicherungsgeschäfte keine reinen Bereicherungsgeschäfte. Er erläutert die 1 Mio EUR Grenze ab der bei Steuerhinterziehung laut BGH keine Bewährungsstrafe mehr möglich sei. Als Gegenstück erläutert er den besonders schweren Fall mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten, eine Geldstrafe sei dann nicht mehr möglich. Peter wirft ein, dass er sich ja nicht persönlich bereichert habe. Richter erklärt ihm, dass es in Deutschland ein Schuldstrafrecht und kein Erfolgsstrafrecht gäbe. Er kommt noch einmal auf den Verfall als Knackpunkt des Verfahrens zu sprechen.
(Ich hatte das Anliegen des Richters so verstanden, dass er Peter eine Geldstrafe anbieten würde, um das Verfahren abzukürzen. Anderenfalls gäbe es eine Freiheitsstrafe zur Bewährung oberhalb von 6 Monaten)

Da es keine Einigung gab geht es jetzt um die Festlegung des weiteren Programms. Es soll ein weiterer Termin am 18.12. stattfinden, um die Vernehmung von Hr. Gohr zu beenden. Staatsanwältin will da eigentlich schon in den Weihnachtsurlaub. Kommentar Peter „Ich gucke mal ob ich da kann“. Richter erklärt ihm, dass im laufenden Verfahren die Unterbrechung maximal drei Wochen sein darf, daher müsse es noch einen Termin in 2014 geben und einen weiteren in 2015 für die Schlussvorträge und das Urteil. Peter protestiert, er will den ganzen Januar in den Urlaub fahren. Richter macht ihm klar, dass er das vergessen kann. Peter schlägt den 2.1.2015 als Termin vor. Staatsanwälten würde dann gerne den Termin vom 18.12. vorziehen. Richter: „Glauben sie, dass sie meine einzigen Verfahren sind?“ Er holt genervt seinen Kalender für 2015 und er Protokollant kopiert die Papierberge vom Imperator mit BaFin-Schreiben und der Aufstellung welche Gelder mit welcher Vertragsversion eingenommen wurden. Peter nutzt derweil die Gelegenheit und textet den Richtern mit dem Entwurfscharakter der BaFin-Briefe zu und dass es nicht sein könne, dass eine Tarifbeschäftigte sowas beglaubigte. Richter erklärt ihm, dass diese grundsätzlichen Fragen nix mit dem Prozess zu tun haben. Richter erteilt zur Sicherheit noch den rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung nicht nur wie angeklagt wegen vorsätzlichen Betreibens von Versicherungsgeschäften ohne Erlaubnis in Frage kommt sondern auch wegen fahrlässigen Verstoßes. Peter freut sich und kommt gleich mit dem Argument Strafmilderung um die Ecke. Der Richter bremst ihn aber aus und erklärt ihm den strafrechtlichen Vorsatz als „billigende Inkaufnahme“. Richter: „Wenn sie Behördenschreiben nicht für voll nehmen, dann begeben sie sich auf dünnes Eis“

Der weitere Fahrplan im Prozess:

Fr. 5.12. 10 Uhr Vernehmung Abwickler, 11:30 Vernehmung Michaela K. Saal 224 bis maximal 13:30

Do 18.12. 10:15 Beginn, Zeuge Gohr ab 13:30 Uhr Saal 121 bis maximal 15:30

Do 8.1. 10:15 Beginn Schlussvorträge und Urteil Saal 121

Bei der Uhrzeit für die Vernehmung von Hr. Gohr wurde länger hin und her diskutiert. Peter wollte ihn gleich früh vernehmen, weil er ja so viele Fragen habe. Richter macht ihm klar, dass er Hr. Gohr 1,5 Stunden vernommen habe, da werde Peter ja wohl mit 2 Stunden auskommen. Peter will weiter diskutieren. Richter erklärt ihm, dass Hr. Gohr dann einen Tag früher anreisen und übernachten müsse. Peter „Na wir wollen die Staatskasse ja nicht unnötig belasten“, darauf der Richter: „Bei Freispruch die Staatskasse, bei Schuldspruch die Kasse von Herrn Fitzek“

Peter vergeht das Grinsen und er erklärt sich mit den zwei Stunden einverstanden. Zeuge Gohr wird wieder reingerufen und bekommt mitgeteilt, dass er nochmal kommen darf. Helle Begeisterung, insbesondere als er das Datum hört. „Nächsten Tag will ich in den Weihnachtsurlaub“. Richter fragt, ob das mit der Anreise am gleichen Tag klappen würde. Gohr stimmt zu. Peter fragt nach, ob denn die Heimfahrt am gleichen Tag auch möglich sei. Gohr erklärt, dass er nicht heimfahren würde aber woanders hin. Peter will wissen wohin. Gohr möchte es nicht erzählen, da es bei der ersten Razzia hinterher wohl einen Vorfall gab.

Um 13:40 endet der Verhandlungstag. Alle verlassen den Saal, nur Peter und der Richter reden noch etwa 20 Minuten alleine. Draußen vor dem Saal warten neben mir noch die Staatshörigen, SpiegelTV und ein Gerichtsrentner auf Peter. Der Rentner quatscht mich voll. Da höre ich das, was Wittenberger uns auch immer erzählt. Die Eingeborenen halten Peter zwar für einen Spinner, freuen sich aber, dass mal jemand dem Staat die Zähne zeigt. Leonard will mich jetzt auch ein Gespräch verwickeln

L: „Und was denken Sie über den Prozess?“

MM: „Das der verurteilt wird“

L: „Möchten Sie denn, dass Herr Fitzek verurteilt wird?“

MM: „Ja“

L: „Und was haben Sie davon?“

MM: „Nichts, aber es geht auch nicht, dass hier jeder macht wozu er grad lustig ist.“

Betretenes Schweigen. Der Gerichtsrentner will wissen, ob ich aus Wittenberg bin. Ich sage, dass ich aus Berlin sei. Leonard guckt betroffen, sagt, dass er auch aus Berlin sei und trollt sind. Peter hat fertig mit dem Richter und kommt raus, beschimpft SpiegelTV und geht. Die Staatshörigen hinterher. Ich sage zu Manuel, dass ich Peter so noch nie erlebt habe. Manuel gibt zu, dass so eine Durchsuchungsaktion an zwei Tagen doch ganz schön an den Nerven zerren würde. Vor Gericht trennen wir uns dann, ich nach links die Königreichen nach rechts. Ich verabschiede mich von Manuel, aber der beachtet mich nicht weiter. Nur Michaela dreht sich nochmal um und sagt „Bis zum nächsten mal.“

Ich bereite mich schon geistig auf die Heimfahrt vor. Am Auto verstaue ich meinen Kram im Kofferraum. Hinter mir hält ein Auto. Ich wundere mich zwar, weil hinter mir Parkverbot ist und vor mir noch jede Menge Platz. Egal. Ich krame fertig. Wie ich mich umdrehe steht hinter mir ein silberner Toyota, drinnen sitzt Annett und vor mir steht der Imperator höchstpersönlich. Wir unterhalten uns noch etwa über eine Viertelstunde, dann fährt jeder seines Weges.


Weiterführende Links:




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 1)

Peter Fitzek Verhaftung

Am 13.11.2014 war der erste Verhandlungstag vor dem AG Dessau für Peter Fitzek. Verhandelt wird über illegale Versicherungsgeschäfte im Zeitraum 2009-2011. Ein treues Forenmitglied war Prozessbeobachter und hat ein unterhaltsames Protokoll der Verhandlung im Forum eingestellt. Damit es nicht verloren geht, soll es auch hier im Blog eingestellt werden. Die Berichte des MDR – die im Übrigen Peter Fitzeks überaus peinliche Reaktion auf seine Verhaftung im Gerichtsgebäude eingefangen haben – findet ihr bei uns im Sonnenstaatland-Youtube-Kanal oder am Ende dieses Artikels. Viel Spaß beim lesen!

Bericht vom königlichen Linsengericht gegeben zu Dessau den 13.11.2014

Ort der Handlung: Amtsgericht Dessau-Roßlau, Saal 121

Ich war bereits eine Stunde vor Showbeginn da, anwesend nur das Kamerateam von SpiegelTV im Auftrag des MDR sowie ein Fotograf von der BILD. Allgemeines Warten auf den Imperator verbunden mit Diskussionen über die spannende Frage, ob ihre Bezopftheit seinen Astralkörper zu Fuß, standesgemäß per Kutsche, oder gar gar nicht standesgemäß selbstlenkend per BMW zum Gericht bewegen würde.
Zunächst aber nur Auflauf weiterer Kamerateams sowie eines Rudels Bereitschaftspolizei.

Am Eingang des Amtsgerichts rüste man sich inzwischen für den Dritten Weltkrieg, neben ein uniformierten Spalier mit kugelsicheren Westen wurde auch eine Sicherheitskontrolle im Flughafenstyle hingezimmert. Diese konnte man bereits durch Zücken eines Smartphones in helle Panik versetzen:

Das wird sofort ausgeamcht. Nicht dass sie im Gebäude filmen oder gar Aufnahmen der Verhandlung machen.

Nein, ich doch nicht. Habe der Dame erklärt, dass ich nicht zu den Anhängern vom Pluralpeter gehöre und dass es nicht nur Bekloppte gibt. Antwort: Naja, ich weiss ja nicht. :scratch:

Oben am Saal angekommen stellet ich entsetzt fest, dass es von am Prozess Interessierten nur so wimmelte und die Journalistenmeute war ja noch vor der Tür. Habe mich also lieber strategisch günstig vor der Eingangstür zum Verhandlungssaal postiert und dei Beobachtung der Ankunft vom Zopfkönig den professionellen Kollegen überlassen. Wenn es da was spannendes gäbe, dann würde ich das schon irgendwo zu Gesicht bekommen.

Verpasst habe ich auch nichts, die Ankunft erfolgte unspektakulär zu Fuß.

Der Saal wurde geöffnet und bis auf 5 Plätze auch sofort gefüllt. Der ursprünglich angegebene Beginn von 10 Uhr war schon rum und vom imperialen Angeklagten bisher keine Spur. Ich werde doch nicht etwa umsonst den weiten Weg gemacht haben? ???

Aber da. Ein Beobachter am Fenster meldet die Sichtung eines Pferdeschwänzchens. Kurz darauf Lärm auf dem Gang, Blitzlichtgewitter und Eintritt von Imperator Impertinent samt Staatsflotte. Pluralzopf macht sich auf dem Platz des Angeklagten breit, verteilt ein paar Zettel auf dem Tisch und legt demonstrativ seinen Yps-AgentenausweisKönigsdeutschen Personalausweis daneben. Der Bildfotograf lichtet jedes einzelne Dokument ab.

Der Saal fasst 27 Personen, bis auf einen Stuhl sind alle Plätze belegt. Einer davon jedoch mit der Zeugnin und ein anderer mit dem Gerichtssprecher. Bekannte Gesichter ausser Zöpfchen nebst Begelitung kann ich nicht sichten. Die imperiale Biene setzt sich sogar neben mich, wird aber gleich vom Opa rechts daneben vollgetextet. Wie der fertig ist Eintritt des Richters, kann daher nicht mit ihr ins Gespräch kommen. Sie sitzt nur da und posed, keine Regung wie ihr Beschäler anfänggt zu schwurbeln.

Ich gucke mich nochmal um, aber Rico S. ist nirgends zu sehen. Peter will also ohne Anwalt? Na mal gucken.

Richter:

Eröffnet wird die Verhandlung im Verfahren 11 Ds 306/13 gegen den Angeklagten Peter Fitzek …

Einwurf des Zopfträgers zu meiner Rechten

Wir heissen Peter Staatsoberhaupt des Königreichs Deutschland, der Bürgerliche Peter Fitzek ist nicht mehr existent.

Weiter geht es mit der Frage, ob das Gericht überhaupt für den imperialen Astralleib zuständig sein. Zum Beweis legt er seinen Königlichen Spielzeugausweis und die Gründungsurkunde des Staates Königreich Deutschland vor

Wir rügen die Unzuständigkeit des Gerichtes und erkennen es nicht an

Dann das übliche Palaver, dass der Richter doch erst einmal nachweisen soll, dass er überhaupt Richter ist und für Pluralis Majestatis zuständig. Schließlich sei das Königreich ja in Wittenberg und da gäbe es auch ein Amtsgericht.

Sie können sich ja als Richter bei mir bewerben. Ich erkläre das Verfahren für gescheitert. Schönen Tag.

Peter will gehen.

Richter hält sich aber für zuständig und will als nächstes die Personalien des Angeklagten feststellen. Peter möchte aber keine Angaben machen. Richter erklärt ihm, dass das eine Ordnungswiedrigkeit ist.

Geboren 12.8.1965 in Halle

Kein Wohnsitz

Längeres Geplänkel, schließlich

Wohnsitz Königreich Deutschland, Petersplatz 1

Frage des Richters:

Wo ist das?

Antwort PP:

Auf dem Staatsgelände. Jetzt wissen Sie wer Wir sind.

Frage des Richters nach dem Familienstand, Antwort König, dass das nicht zum Personenstand gehöre. Jetzt folgt die Louis de Funes Einlage “Nein. Doch. Ohh” und schließlich

Familienstand geschieden

Staatsangehörigkeit Königreich Deutschland

Dann verlangt Peter inzwischen in deutlich agressivem Ton die Aufnahme seiner Rüge ins Protokoll. Er fordert Nachweise. Richter erteilt der Staatsanwältin das Wort für die Verlesung der Anklageschrift. Peter quatscht wieder dazwischen. Richter beginnt dem Protokollanten die Androhung eines Ordnungsgeldes von 1.000 EUR zu diktieren. Peter steht auf, erklärt die Verhandlung nochmal für gescheitert und geht.

Richter ganz ruhig und trocken

Ich ordne die Festnahme von Herrn Peter Fitzek an gemäß § 131 StPO

Jornalisten und Justizbeamte stützen raus, draußen Tumult und das metallische Klicken, dann kommt Peter zurück mit einem Justizbeamten, der ihn mit Handschellen droht.

Der Richter diktiert seine Ordnungsgeldandrohung zu Ende und ergänzt um

… ersatzweise 6 Wochen Ordnungshaft für Unterbrechung der Verhandlung, Stören, Reden ohne gefragt worden zu sein.

In diesem Saal bestimme ich wer redet.

Die Zeugin wird belehrt und vor die Tür geschickt (hätte der Richter in dem Tumult fast vergessen, musste von der Staatsanwältin dran erinnert werden). Dann Verlesung der Anklage. Vorgeworfen wird der Betreib der NDGK im Zeitraum 30.6.2009 bis 21.6.2011 ohne Genehmigung nach §§ 1, 5 VAG. Peter laut Anklage verantwortlich in seiner EIgenschaft als Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV.

Danach darf sich Peter äußern:

1. Gericht nicht zuständig
2. Vorwürfe nicht substantiiert
3. Verfahren einstellen, Klage abweisen

In dem genannten Zeitraum hätte Zöpchen keine Versicherungsgeschäfte betrieben sondern nur Unterstützungsleistungen angeboten. Laut Antrag betünde kein Rechtsanspruch auf Leistung, die BaFin hätte bestätigt, dass keine Aufsichtspflicht bestehe.
Es handele sich bei der NDGK um eine “Anderweitige Absicherung” im Sinne des SGV . Diese Ausgestaltung hätte er im Rahmen zahöreicher Gespräche mit der BaFin, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Spitzenverband der Krankenkassen so entwickelt. Im war es wichtig ohne Aufsicht tätig zu sein, da er nicht Teil des Systems sein wolle.
Peter wird langsam aufgeregt und redet schneller, dabei verhaspelt er sich immer öfter mit seinem pluralis majestatis, ein Beispiel

Ich will nicht Teil des Systems sein. Wir halten es für kriminell.

Wegen der Pharmalobby sei keine sinnvolle Gestaltung möglich.
Dann folgen die sattsam bekannten Texte dazu, dass eine Krankenkasse laut SGB eine Solidargemeinschaft sein solle und die Gesundheit der Mitglieder fördern, dass er 20% weniger Einnahmen wie eine “normale” Krankenkasse gehabt hätte, aber nur 20% der Ausgaben, Rest ist “in die Gemeinschaft geflossen”. Seit Bestehen der NDGK hätte es keinen Krebsafll gegeben, die NDGK würde “chronisch gesund” machen. Wer heilt hat recht, blablabla

Dann kommt er zu seinem vermeidlichen Clou, der Vertragsgestaltung:

– Hauptabrede: Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem neuen Deutschen Schiedsgericht. Auf Antrag kann der Schiedsspruch aufgehoben werden, dann auch Zugang zu deutschen Gerichten möglich.

– Nebenabrede: Kein Rechtsanspruch auf Leistung

Ein entsprechendes Antragsformular aus 2011 wird vorgelegt.

Der Richter fragt nach, wie lange das Formular in Gebrauch war. Peter weiß es nicht, aber der Richter stellt nach Blättern in der Akte fest, dass das Formular in dieser Form vom 19.1.2011 bis 23.2.2011 in Benutzung war. Diese Daten merken wir uns bitte, die werden später noch wichtig.

Am 23.2.11 wurde der Satz mit dem “Kein Rechtsanspruch auf Leistung” wieder rausgestrichen. Peter hat keine Erinnerung daran. Jetzt fragt der Richter, ob dieser Satz in dem am 30.6.09 benutzten Formular enthalten war. Peter hat keine Ahnung.

Richter:

Haben Sie Gedächnislücken?

Jetzt geht Purzelchen steil. Er würde ja nurt durch “Zwang mit physischer Gewalt” an der Verhandlung teilnehmen (Ja Peter, darum heisst das auch Staatsgewalt, Knovention von Montevideo und so, Du weisst schon, KnickKnack). Er sei gar nicht vorbereitet, er hätte ja nicht die Absicht gehabt an der Verhandlung teilzunehmen und sich zu äußern.

… eine Aufsicht ist nicht sinnvoll. Wir erfüllen den gesetzlichen Auftrag besser.

Dann beruft er sich darauf nur Laie zu sein. Die Tragweite seines damaligen Handels sei ihm nicht klar gewesen.

Richter:

…20% der Einnahmen einer gewöhnlichen Krankenkasse. Sind Sie eine ungewöhnliche Krankenkasse?

Antwort Peter:

Ich bemühe mich nur um eine besser Lösung

Richter kommt zurück zu der Frage, welche Formulierung wann in den Vertragsunterlagen stand

… weil Sie ja Erinnerungslücken haben …

Er zaubert aus der Akte die Version, welche vom 25.2.11 bis 6.7.11 genutzt wurde. Hier fehlt der Satz mit dem “kein Rechtsanspruch”. Frage des Richters, wie das käme.

Peterchen:

Menschen die für mich arbeiten sind Laien. Hannes, gestaltungstechnischer Assistent, und Manuela, frisch von der Schule. Manuela hat die Anträge eigenmächtig überarbeitet, hat den Satz rausgenommen, habe ich erst durch Hinweis der BaFin gemerkt, wurde sofort korrigiert.

Gejammer, dass ihm ja kein Anwalt helfen wolle, wegen Parteikarriere und so. Erst später hätte er einen Rechtsanwalt Hahnebeck (kennt den wer?) gehabt, der ihm die Anträge entworfen hat.
Manuela soll als Zeugin geladen werden.

Richter:

Haben Sie Ihren Staat nicht im Griff? Oder Ihre Firma?

Jetzt wieder das Gejammer über sein Humankapital. 25 Leute würden für ihn arbeiten, alle ohne Ausbildung, keine leistungsfähigen Menschen würden sich ihm anschließen wollen und sich in die Reformen einbringen (Tja, warum nur?) Etablierte Leute sind nicht reformwillig.

Frage des Richters, wer für die Internetseite verantwortlich war.

Verantwortlich sind wir schon. Habe keine Ahnung wie das funktioniert, bin aber verantwortlich

Richter fragt nochmal, warum der Satz mit dem Rechtsansruch verschunden ist.

Manuela ist sensibel, sie will Lösungen finden. Die BaFin Briefe nehmen sie mental mit. Sie muss auch den Mitgliedern Rede und Antwort stehen. Sie bemüht sich

Mit so einem Arbeitszeugnis kann man sich auch gleich erschießen.

Frage Richter

Wenn Manuela so sensibel und verunsichert ist, warum hat sie die einmal gefundene Lösung nicht behalten?

Peterchen erklärt, dass die legitime Lösung nicht nützt um das bestehende System zu verändern. Da ohne Rechtsanspruch die Krankenkassen die Leute nicht aus der Versicherungspflicht entlassen würden. Das Urteil irgend eines Landshuter Gerichtes sei das Ende der Solidargemeinschaften gewesen. Daher hätte er neue Wege gesucht. Durch das Fehlen des Satzes hätten Dinge hinterfragt werden können. Er biete doch nur Lösungen an, kenne sich im System aber nicht aus. Die Entlassungspraxis der Krankenkassen sei willkürlich gewesen. Die Tendenz war rückläufig. Er legt Statistiken dazu vor, nach denen anfangs 3 oder 4 Leute pro Jahr aus der Versicherungspflicht entlassen wurden und 2011 dann gar keine mehr.
Die rechtliche Ausgestaltung wäre daher unzureichend gewesen und musste geändert werden. Es wurde experimentiert zum Finden einer Lösung.

Jetzt geht es um die zu Beginn benutzte Vertragsverion vom 4.6.2009. Hier fehlt der Satz mit dem fehlenden Rechtsanspruch. Wieder Verweis auf Manuela und eigene Unkenntnis.

Richter fragt jetzt nach der Abwicklungsverfügung der BaFin. Peter erinnert sich, dass da was war.

Richter:

Herr Fitzek, Sie haben hier Medienpräsenz. Hier können Sie mal Ihre Geistesleistung zeigen.

Antwort Peter:

Das ist hier doch nur das Amtsgericht. Beim Landgericht bereite ich mich vor.

Dann Diskussion über die Einnahmen und die Bezahlung von Leistungen. Peter beruft sich darauf, dass die Kasse immer mehr Einnahmen als Ausgaben hatte. Mitgleider hätten sich darauf verlassen können, dass die NDGK zahle.

Die Mitglieder haben auf unser Wort vertraut und nicht auf einen Rechtsanspruch

Ihm seid das nicht bewußt gewesen, dass es wichtig ist, ob der Satz mit dem Rechtsanspruch drinsteht oder nicht.

Hoffe, dass mein Bemühen geschätzt wird

Dann wieder Gejammer über Kassen, die nicht entlassen, Sozialgerichte die nicht entscheiden wollen, Anwälte die ihre Mandanten verraten. Die Mitglieder hätten kein Vertrauen ins System, daher hätte niemand das vor Gericht in die nächste Instanz bringen wollen.

Die Sache sein ein Spagat gewesen. Der Rechtsanspruch mußte ausgeschlossen sein, wegen der Aufsichtspflicht, der Rechtsanspruch mußte aber gleichzeitig da sein, damit die Kassen entlassen konnten.

Das Gericht fragt weiter nach den Gelder, die umgesetzt wurden. Peter hat keine Erinnerung. Dann die Frage, warum so viele verschiedene Konten genutzt wurden. Peter jammer, dass die Banken ihm kein Konto geben wollten. Und die Banken die es getan haben hätten dann Probleme mit der BaFin bekommen und ihm die Konten gekündigt.

Richter:

Sie sind doch auch einer, der auf logisches Denken spezialisiert ist. Warum gab es mehrere Konten, wenn es doch so schwer war EIN Konto zu eröffnen?

Es folgt die Vernehmung der Zeugin, einer Bilanzbuchhalterin von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt. Sie berichtet über die Prüfung der Konten von Peter und seinen Scheinvereinen. 5 Konten wurden genutzt, eines davon lief auf Fitzeks Mutter. Zwei Konten wurden hauptsächlich genutzt, eines bei der Postbank und eines bei der GLS Bank. Eingenommen wurden etwa 363.000 EUR, ausgaben beliefen sich auf 82.910,14 EUR. Nettes Detail, die Buchhalterin berichtet von zahlreichen Rückbuchungen von Lastschriften mangels Deckung. Peterchens Kunden hatten also nicht die beste Zahlungsmoral. Teilweise lagen Jahre zwischen zwei Beitragszahlungen.

Peter erhält Kopien der Kontenaufstellungen, damit diese nach der Mittagspause mit ihm durchgesprochen werden können.

Jetzt geht es um den Vorstand bei Ganzheitliche Wege eV. Wer von wann bis wann usw.
Am Anfang waren Vorstand Peter Fitzek und Antje Gxxx (kennt die wer?). Jetzt sind es Martin Schulz und Benjamin Michaelis. Peter behauptet, mit dem Verein nichts mehr zu tun zu haben, er sei nicht einmal Mitglied.

Richter stutzt.

Peter siegessicher

Zeigen Sie mir ein Formular aus der Zeit danach, wo ich Mitglied geworden bin.

Richter erklärt Peter, dass es ja wohl Mitglied gewesen sein muss, als er Vorstand war. Das ginge nicht anders. Wenn er kein Mitglied mehr sein wollte, als er den Vorstand abgegeben hat, dann hätte er die Mitgliedschaft kündigen müssen

Peter kleinlaut

…bin davon ausgegangen, dass ich mit Erlöschen des Vorstandes auch keine Mitgliedschaft im Verein mehr habe.

:facepalm:

11.10.2013 hat Peter laut Vereinsregister den Vorstand an René Stöckl und Benjamin Michaelis übergeben.

Nun geht es um das allererste Schreiben der BaFin vom 23.6.2009, welches Peterchen beireits am 26.6.09 beantwortet hat. Allerdings ohne die geforderten Unterlagen. Frage Richter nach dem Grund.

Peterchen zieht wieder einen Reichitrumpf und beginnt ein Geschwurbel über Unterschriften, § 37 VwVfG, alles nur Entwürfe. Naja wir kennen das.
Staatsanwältin erklärt ihm, dass die Briefe in der Akte der BaFin unterschrieben sind und er nur eine Ausfertigung kriege.

Bereits das erste Schreiben enthielt einen Hinweis, auf die Strafbarkeit nach § 140 VAG.

Frage Richter:

Verstehen Sie den Satz “Vorsorglich weise ich auf § 140 VAG hin, wonach sich strafbar macht wer …

Peter wieder kleinlaut

Ich betreibe aber kein Versicherungsgeschäft.

Jetzt geht es in die Mittagspause. Peter wird entlassen und deutlich darauf hingewiesen, dass im Falle seines Nichterscheinens nach der Pause er wahlweise vorgeführt werden kann, verhaftet und bis zum nächsten Termin in die JVA Dessau verbracht werden kann und die Verhandlung in seiner Abwesenheit fortgeführt werden kann.

P A U S E

Peter ist wieder aufgetaucht und weiter geht es mit Fragen zur Kontoeröffnung. Der Große Alzheimer kann sich wieder an gar nix erinnern. Zeichnungsberechtigt? Er? Naja, kann schon sein als Vorstand. Unnd ja, bei den Kontoeröffnungen war er wohl mit dabei. Zumindest bei einem.
Vorgelesen werden jetzt die Auskünfte der diversen Banken zu Kontoinhaber etc. Nettes Detail am Rande. Jede Menge Tagesgeldkonten! Und das wo Peter doch so gegen das Zinssystem ist!

Weiter geht es wieder mit BaFin Schreiben. Peter erklärt seine Vorstellung vom Unterschied zwischen faktischen Ansprüchen und Rechtsansprüchen und das die Gerichte das leider anders sehen. Zur Sprache kommen dabei auch KfZ-Haftpflichtversicherungen. Aha, da läuft wohl schon das nächste Verfahren. Gibt dazu wohl ein Schreiben vom “Sklaven Gohr” vom 12.3.2012 was in der falschen Akte gelandet ist. Es bleibt spannend.

Richter hält Peterchen einen Vortrag über AGB, §§305c, 307 BGB sowie ein Urteil vom 24.5.1956 in dem das BVerwG bereits festgelegt hat, dass es nicht möglich ist, die Genehmigungspflicht zu umgehen, wenn man den Rechtsanspruch ausschließt (Umgehungsverbot).

Ein weiteres Urteil vom 25.11.1986 des BVerwG legt fest, dass es bei der Beurteilung, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht auf den Gesamtinhalt des Vertrages ankommt und nicht auf einzelne Sätze.

Peter zückt jetzt endlich seine Trumpfkarte. Ein Schrieb der BaFin vom 9.2.11 in dem sie feststellt, dass keine Aufsichtspflicht besteht. Richter kontert damit, dass Peterchen aber ein paar Tage später (25.2.11, wir erinnern uns) den Vertragstext wieder geändert hat. Frage Richter nach dem Grund.

Antwort Peter: Wollte optimieren.

Richter: Optimum nach dem Optimum?

Peter weicht aus, labert was davon, dass die BaFin das Allgemeinwohl fördern solle. Die müsste überwachhen, dass die anderen Krankenkassen den § 1 SGB V beachten. Wäre er aufsichtspflichtig, dann könne er nicht alle Leistungen erbringen (Quatsch, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen regelt nicht die BaFin, das verhandeln der Bundesausschuss der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen miteinander).
Peterchen verliest Schriftwechsel mit Bundesministerium für Gesundheit, hat aber nix mit dem Prozess zu tun. Er erzählt von der Verhaftung des Richters im Prozess um die selbstgebastelten Kennzeichen und kommt mit der bahnbrechenden Erkenntnis, dass Richter in den unteren Instanzen das Recht beugen müssen und das OLG würde das dann schon richten. Er erzählt von seinen vielen Strafverfahren und das er das nur gemacht hätte, um zu üben und ruhiger zu werden für die wichtigen Prozesse.

Er erklärt, dass eine Krankenkasse völlig ausreichend sei, das würde Verwaltungskosten sparen. Das jetzige System habe die Vielfalt nur aus experimentellen Gründen. Er kommt zur Satzungsautonomie von NeuDeutschland und beruft sich dabei auf Art. 137 WRV und Art. 140 GG. Keine Ahnung was das soll. Ist eine Krankenversicherung jetzt schon eine Religion? Irgendwas mit einer Partei hat er wohl auch mal versucht, weil er die Parteienschiedsgerichtsbarkeit für sein System nutzen wollte.

Er suche nach einem Alleinstellungsmerkmal für seine Lösung.

Richter fragt, ob er sich denn je um eine Genehmigung der BaFin bemüht hätte. Peter gibt zu, dass er das nicht getan hat, weil er die Anforderungen nicht erfüllen könne. Zum Beispiel müsse da ein Versicherungsprofi an der Spitze stehen und das sei er nun einmal nicht. Hemmnise dabei sei gewesen, dass es ihm sowohl an der Mitarbeit der richtigen Menschen als auch an den finanziellen Mitteln gefehlt habe.

Richter will langsam zum Ende kommen und fragt nach den persönlichen Verhältnissen:

Schulbildung: 10. Klasse POS

Beruf: Kochausbildung 1984 , Meisterlehre Gaststätten- und Hotelleiter 1987/88

Frage Gericht, ob beide Ausbildungen abgeschlossen wurden. Peter bejaht und ergänzt, dass er die Meisterlehre schnell machen musste, da er ein Problem damit habe sich Menschen unterzuordnen (ach nee).

Ausgeübte Berufe seit 1990: Selbständig als Kaufmann mit Spilothek, Schuhladen, Jeansladen, Videothek. Das hätte ihn aber nicht erfüllt. Daher seit 2000 Gesundheits- und Lebensberatung.

Frage nach dem derzeitigen Beruf: Staatsoberhaupt.

Einkommen: EInnahmen aus Seminaren, aber hauptsächlich in E-Mark. Er hätte mal seine monatlichen Ausgaben aufgeschrieben, das seien einmal 321 EUR und den Monat danach 324 EUR gewesen.
Er erhält ausserdem eine Wohnung von GanzheitlicheWege eV, Mietersparnis etwa 300 EUR.

Auf Nachfrage räumt er ein, von NeuDeutschland neV eine “Budget” von 500 EUR im Monat zu erhalten, als mildtätige Gabe. Der nicht verbrauchte Teil würde in “Projekte” fließen (ich glaube so ein Projekt saß neben mir, in die ist bestimmt was geflossen 😉 )und somit der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Jetzt kommt der Richter auf den Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sprechen. Dort hat Peter Rico Schumann als Anwalt, wie wir erfahren.
Der Richter regt sich über den BILD-Bericht auf. Guckt in den Zuschauerraum

Derjenige, der das hören sollte ist wohl nicht mehr da.

Stimmt, Thilo S hat sich schon verkrümelt und verpasst die Lehrstunde.

Der Richter erklärt Peter, dass das Verwaltungsgericht bisher nur festgestellt habe, dass es einen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis gäbe. Er dürfe mit nichten derzeit Auto fahren. Das sei im Minimum eine Ordnungswidrigkeit.

Peter berichtet stolz, dass ihn die Polizisten aber fahren lassen mit dem Beschluß vom Verwaltungsgericht. Richter erklärt Peter, dass Polizisten nicht zu entscheiden hätten, ober er fahren darf oder nicht. Die würden das lediglich feststellen und protokollieren. Stimmt ergänzt Peter und zieht geschätzt 10 Anhörungen als Beschuldigter wegen Fahren ohne hervor. :facepalm:

Richter fragt jetzt nach der Zustelladresse. Peter gibt wieder den Petersplatz 1 an.

Richter:

Findet der Postbote das dann auch?

Peter:

Richter guckt skeptisch. Darauf Peter:

Ich nehme nur an, was ich will. Und diesen Prozess wollte ich führen

Richter fragt nochmal nach einer Zustelladresse. Peter antwortet frech, dass sie ihm das ja nach Paraguay schicken können, da hätte er eine Adresse. Aber nein, das ginge ja nicht, weil Deutschland und Paraguay kein Zustellungsabkommen hätten. Tja, dann könne man ihm wohl nichts rechtsgültig zustellen. An dieser Stelle grinst er zum ersten Mal im Prozess.

Der Richter grinst aber auch und erklärt Peter, dass er einen Zustellungsbevollmächtigten benennen muss, wenn er keine Adresse im inland hat. Gut, Peter benennt Rico S. Aber dann fällt ihm ein, dass er von Rico ja die Schriftsätze mit immer so viel Verspätung kriegen würde. Wäre auch doof. Dem Richter reicht es langsam. Er fragt Peter wie es sein könne, dass er von der BaFin Faxe und Emails empfangen kann, aber nicht von seinem Anwalt. Als zugelassener Anwalt hätte der ja wohl ein Faxgerät.
Man einigt sich darauf, dass in der nächsten Verhandlung ein Zustellungsbbevollmächtiger benant wird und Peter für den nächsten Termin mündlich geladen wird.

Staatsanwältin fragt nach dem Verbleib der Mitglieder aus der NDGK. Peter erzählt stolz, dass es die NDGK noch immer gäbe. Staatsanwältin wird wach. Peter erzählt weiter von der Deutschen Gesundheit und dass die Mitglieder da ja überführt werden sollen und das sei Ergebnis von Verhandlungen mit der BaFin, die hätte da keine Probleme mit. Staatsanwältin schreibt fleißig.

Peter kommt auf den Fall mit der Frau in der Psychiatrie zu sprechen, bei der die NDGK nicht gezahlt hat, wir erinnern uns. Peter erzähöt weiter von NeuDeutschland, dass es mal 240 Mitglieder waren, jetzt wohl noch so 140 bis 150. Zuständig für die NDGK seien jetzt Schultz und Michaelis, er würde nur beraten und die Gespräche mit der BafIn bezüglich der Deutschen Gesundheit führen.
Staatsanwältin schreibt wieder. Sie regt an, den Abwickler der NDGK zu laden, um “über das Nachtatverhalten des Herrn Fitzek Erkenntnisse zu gewinnen”. Tja, da hat sich wohl grad jemand die Bewährung abgeschossen. :clap:

Richter fragt, warum Peter nie vor dem Verwaltungsgericht die Aufsichtsfreiheit hat feststellen lassen. Peter erklärt, dass er keine Ahnung von Verwaltungsgerichten habe und ihm ja kein Anwalt helfe.
Richter:

Und was ist mit dem Führerschein?

Folgende Fortsetzungstermine wurden bestimmt:

28.11. 10:15 Saal 224 ggf. 121 bis maximal 13 Uhr (da macht Freitags das Gerichtsgebäude zu)
5.12. 10:15 Saal 224 ggf. 121 bis maximal 13 Uhr

Berichte des MDR




Neues vom “Möchtegern-König”: Die dubiosen Finanzgeschäfte des Peter Fitzek

Der MDR hat Peter Fitzek gestern einen neuen Videobeitrag gewidmet. Berichtet wird über Fitzeks illegalen “Vesicherungsgeschäfte”.




Der König: Oberster Verfassungsbrecher

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Wie wenig Peter Fitzek, der in Interviews mit seinen überragenden Rechtskenntnissen prahlt, in seinem eigenen  Rechtssystem auskennt, zeigt ein aktueller Fall.

Am 6. Oktober hat Fitzek das “Gesetz zur Schaffung des Königlichen Schatzamtes” verkündet:

fitzek-peter-betrug-abzocke

Königliches Schatzamt

 

http://wiki.koenigreichdeutschland.de/images/f/f3/RGBl-2014-10.pdf.

Durch das Gesetz wird das “Königliche Schatzamt” als Wirtschafts- und Finanzministerium des KRD errichtet, das insbesondere die Zahlungsmittel des KRD emittieren, also die Rolle einer Notenbank einnehmen, und die Geldmenge “überwachen” soll. Auch alle anderen Aufgaben, die durch die Geld-, Währungs- und Finanzverfassung des Königreiches Deutschland dem Staate übertragen, sind, soll das Schatzamt wahrnehmen.

Nach Art. 78 Abs. 2 der “Verfassung des Königreichs Deutschland” obliegt die Währungsemission allerdings einer “Königlichen Deutsche Staatsbank“, also einer von der Ministerialverwaltung (die in Art. 78 Abs. 11 auch explizit genannt wird) getrennten staatlichen Einrichtung.

Die Aufgabenübertragung auf das Königliche Schatzamt=Finanzministerium wäre damit nicht in Einklang zu bringen, es sei denn man sieht in dem jüngst verkündeten Gesetz eine implizite Verfassungsänderung.

Allerdings sagt Art. 80 Abs. 4:

“Diese Verfassung kann nur durch ein die Verfassung änderndes Gesetz geändert werden, welches den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.”

Das ist nicht geschehen.

Ohnehin legt Art. 80 Abs. 3 unmissverständlich fest:

“Eine Änderung der Verfassung in sämtlichen währungsrechtlichen Belangen ist unzulässig.”

Spätestens deshalb ist das am 6. Oktober verkündete Gesetz unwirksam – übrigens wie einige andere Gesetze Fitzeks aus diesem Jahr, die Änderungen in währungsrechtlicher Hinsicht entgegen dem in der Verfassung ausgesprochenen Verbotvornahmen.

Entweder man bezeichnet also Fitzek als einen mittlerweile notorischen Verfassungsbrecher, der sich nicht an die eigenen Regeln hält oder aber als das, was bereits beim ersten Lesen der Verfassung ins Auge stach: als lupenreinen Diktator.

Seine minderbemittelten Lakaien und Speichellecker Horsts dürfte dies nicht stören.
Die nehmen ihm kritiklos alles ab.

Originalbeitrag von DasChaos und Diskussion im Forum