Strafsache Dr. Model, Teil 9: Pappnasen-Spotting de Luxe – und für den Angeklagten wird es brenzlig

Die ICCJV-Kadermitglieder Landschützer und Steiner, umringt von Justizwachebeamten, auf der Anklagebank im Landesgericht Krems 2017.

Incipit liber III.

Nach den Erfahrungen des gestrigen Tages ist mein Plan für heute klar: Gleich von Anfang an alle noch unbekritzelten Papyrusrollen mitnehmen (glücklicherweise bin ich in der Hinsicht eine Prepperin und habe einen ordentlichen Vorrat dabei), die Mittagspause unbedingt für die Energiezufuhr nutzen, auch wenn sie kurz ist, und vorher sicherheitshalber ausgiebig frühstücken.

Gesagt, getan.

Meine Notizen von diesem Morgen beginnen in einem hierzulande weniger gebräuchlichen Alphabet, ein Zeichen für leichte Paranoia meinerseits. So verfahre ich, wenn ich wirklich nicht will, dass irgendwer zufällig einen Blick auf meine Notizen erhascht und sie gleich entziffern kann. Haha. Als ob meine mit Kürzeln und Stenozeichen durchsetzte Sauklaue im “normalen” (lateinischen) Alphabet einfach so lesbar wäre…

Auch heute bin ich mehr als rechtzeitig im Gerichtsgebäude. Daniel Model (M) und seine Tochter (T) erscheinen und begeben sich gleich zum Schwurgerichtssaal, wobei T noch längere Zeit wird draussen bleiben müssen. Gerade als ich beschliesse, ebenfalls hineinzugehen, erscheint auch der “Zuseher” von gestern, der sich als Verfassungsschützer herausgestellt hat, und betritt den Verhandlungssaal knapp vor mir.

Statt wieder in der hintersten Reihe Platz zu nehmen, setzt er sich aber diesmal ausgerechnet schräg vor meinen gestrigen Platz.

Würde ich ja nicht so machen an seiner Stelle. Immerhin hätte ich theoretisch eine Deppensympathisantin sein können.

Da mein gestriger Platz ein sehr guter Platz ist, lasse ich es mir nicht nehmen, auch heute wieder dort zu sitzen. Sämtliche anderen Plätze sind zu diesem Zeitpunkt frei. Der Verfassungsschützer könnte sich also problemlos anderswohin setzen, wenn es ihn stört, dass ich von meinem Platz aus zwangsläufig die beste Aussicht auf seinen Laptop habe.

Er bleibt aber dort bis zur ersten Verhandlungspause, weshalb ich ebenso lange mit der Aufgabe konfrontiert bin, nicht hinzusehen. Und ich werde euch nicht verraten, ob ich diese Aufgabe gemeistert habe oder doch wie Lots Weib zur Salzsäule erstarrt wäre bzw. wie Orpheus meine grosse Liebe an die Unterwelt verloren hätte; nur soviel: Nicht hinsehen zu dürfen und an dieser Aufgabe zu scheitern, ist ein uraltes Sagenmotiv. Und was sagt uns das? Trotzdem hinzusehen ist etwas zutiefst Menschliches.

Während ich also nicht hinsehe, was der Verfassungsschützer macht, fallen mir gewisse Anzeichen einer schleichenden “Verluderung” der Sitten im Gerichtssaal auf (um ein Wort des gestrigen Tages aufzugreifen). Die Staatsanwältin beispielsweise sitzt in ihrer Robe allein vorne und hat ihre Maske nicht über die Nase gezogen. Ist das etwa schon beginnende Staatsverweigerung? Dasselbe beobachte ich beim Gerichtsdiener Nr. 1. Es gibt nämlich zwei Gerichtsdiener – falls das der korrekte Begriff ist –, einen Mann und eine Frau, die gestern praktisch nichts zu tun hatten.

Irgendwann kommen dann doch noch drei “Zuseher” rein, und ich verwende wieder das lateinische Alphabet.

Um 9:58 treten die Richter ein und es wird brav aufgestanden. Nun geht es weiter mit der Vernehmung des Angeklagten.

Vorsitzender Richter (VR): “Irgendwas Ergänzendes von Ihnen, Herr Dr. Model, zu Ihrer Aussage von gestern?”

M: Nein.

VR: Ob das Gerücht stimme, dass M 2006 “eigenes Geld” mit seinem Konterfei darauf “drucken” liess?

M: Das war kein “Geld”, sondern Edelmetallmünzen.

VR: Aus welchem Material?

M: Aus Silber. Bei diesen Münzen handle es sich nicht um ein Zahlungsmittel, sondern er habe eben, wie gestern schon erwähnt, “Freude an Edelmetall”. Dieses biete Sicherheit für Währungsturbulenzen. Barren seien in so einer Situation unpraktisch, Münzen “in Krisenzeiten passend”.

Beisitzende Richterin Nr. 1 (sitzt aus meiner Sicht links, kurz B1): Als was, als Zahlungsmittel?

Beisitzende Richterin Nr. 2 (sitzt aus meiner Sicht rechts, kurz B2): Sie habe in einem Artikel von diesen Münzen mit Ms Konterfei gelesen.

M: Das war mir nicht angenehm, weil ich wusste, dass das interpretiert wird, aber auf Münzen ist ein Konterfei üblich.

B2: Nicht immer, es gibt auch Münzen mit Edelweiss drauf oder mit Tieren.

M: “Währung” komme von “währen”, heute sei die Bedeutung dieses Wortes “erschüttert”. Übrigens seien die Münzen nicht “gedruckt”, sondern geprägt.

B2: Meiner Meinung nach wollte M selber was herstellen, eine Alternative zum Staat, wie beim “Gerichtshof”.

M: Währungen seien nicht immer staatlich, erwähnt Kryptowährungen als Beispiel.

VR: 2006 gab es aber noch keine Kryptowährungen. Ob Kryptowährungen in der Schweiz ein offizielles Zahlungsmittel seien?

M: Man könne in sie investieren oder damit handeln.

VR: Das geht auch mit Heroin, Waffen, Elfenbein.

Verteidiger V: Worum geht es hier? Ms Münzen seien ja gar nicht im Umlauf.

Alle Richter: Das Bild eines zurückhaltenden Unternehmers bröckelt. Als Richter dürfen wir Fragen stellen!

[Auch hier war mein Gedanke wieder der, dass die Richter das Vorhandensein dieser nie im Umlauf gewesenen Münzen etwas über Gebühr in Richtung Staatsfeindlichkeit Models interpretieren.

Dass jemand Münzen mit seinem Konterfei prägen lässt, ist ja wohl eher ein fremdschamwürdiger Ausdruck von Selbstverliebtheit äääähhhh… etwas, was doch jedem mal aus Versehen passieren kann.]

Nun schickt der VR Gerichtsdienerin 2 (GD2) raus, sie solle nachschauen, ob Willibald Landschützer schon da sei, “dann können wir den Vorführ-Aktionismus starten”.

GD2 verlässt den Saal durch die Zusehertür, kommt gleich darauf zurück und meldet: Willibald Landschützer, Marcus Steiner und Wolfgang Empacher sind da.

VR: Alle reinführen.

Durch die Tür des “Zuseher”-Bereichs treten alsdann Marcus Steiner, Willibald Landschützer und Wolfgang Empacher und bleiben in wenigen Metern Entfernung zu meiner Linken stehen.

Jeder der drei wird kurz aufgerufen und meldet sich mit einem knappen “Ja” oder “Hier”, Empacher hebt salopp die Hand zum Gruss.

Da stehen sie also, die Oberpappnasen: der General Director, sein Vize und der Finanzchef bzw. Obermöchtegernsheriff. Die unheilige Dreifaltigkeit des ICCJV. Die Folterknechte der deutschen und englischen Sprache!

Für mich ist das ein besonderer Augenblick, denn trotz meiner ins Jahr 2017 zurückreichenden Beschäftigung mit dem Pappnasengericht habe ich keinen von dessen Protagonisten jemals zu Gesicht bekommen. Jetzt ist einer der Momente, in denen das Internet plötzlich wahr wird.

Bei ihrem Anblick denke ich, dass ich mir die drei Deppen nicht wesentlich anders vorgestellt habe. Steiner ist ein klein und etwas dicklich wirkender Typ um die 50 mit Babyface und spärlichem Haarkranz. Für den ehrenwerten General Director eines internationalen Common-Law-Gerichtshofes würde ihn niemand spontan halten; für einen Staubsaugervertreter oder einen Gebrauchtwagenhändler mit nichtleerem Vorstrafenregister – vielleicht.

Landschützer ist geschätzt um die 60, grauhaarig, markante Augenbrauen. Mir scheint er von Natur aus etwas dümmlich-naiv dreinzublicken. Den fähigen Tischler sieht man ihm ebensowenig an wie den Möchtegern-Obersheriff.

Empacher macht mit Glatze und Tätowierungen den Eindruck eines in die Jahre gekommenen Hooligans, wirkt aber nicht unmittelbar gefährlich.

Der VR fragt die Pappnasen: “Haben Sie eines der 2G?”

Alle drei verneinen.

VR: “Warum hob I des g’wusst?” Haben Sie Kontakt gehabt mit Eva Natascha Pochmann?

Alle drei verneinen.

Der VR weist GD2 an: “Polizei anrufen, Mädchen abholen” plus Ordnungsstrafe für die unentschuldigt Fehlende. Zu den drei Pappnasen sagt er, sie dürften wieder rausgehen und könnten einen Kaffee trinken, bis sie drankommen.

Das Dreigestirn des ICCJV verlässt daraufhin den Gerichtssaal.

VR, zu M: Wir waren bei den Münzen. Wo bewahren Sie diese auf?

M: Zu Hause im Safe. Ich mache gar nichts damit; in einer Krise kann man damit einen Sack Kartoffeln kaufen.

V: Bittet darum, dass es ins Protokoll geschrieben werde, dass die Münzen im Safe liegen und nicht verwendet werden.

M: Der Jahrgang 2006 sei nicht korrekt; es gebe Münzen mit den Jahrgängen 09, 10 und 11.

VR: Zeigt jetzt das Foto von der Motorradtour, das V gestern allen überreicht hat, um Ms Abwesenheit bei einem der ihm vorgeworfenen ICCJV-Treffen zu belegen. Auf dem Foto sind allerdings nur zwei Motorräder zu sehen, keine Menschen.

VR: Was heisst das? Von welchem Datum stammt das? Ohne eine Antwort von M abzuwarten, weist er nebenbei darauf hin, die Kontrollschilder hätten einen falschen Winkel, “ich bin Biker, wissen’s” [was er da genau gemeint hat, kann ich nicht beurteilen, ich bin nämlich keine Bikerin, wissen’s. Aber wir halten fest: Der VR ist nicht nur Hobbytischler, sondern auch Biker]. Der VR fachsimpelt dann im Alleingang ein wenig über die auf dem Foto zu sehenden Modelle, wobei er richtig errät, dass die Harley dem M gehört und das andere Motorrad dessen Sohn. “Was beweist dieses Foto? Das sind zwei Motorräder”.

M: Das Foto war im WhatsApp Family Chat. Schlägt vor, dass T dies vorzeigen solle (allerdings ist sie nach wie vor ausgesperrt).

B1, B2: Und da sieht man dann Sie drauf?

M: Nein, nur als Absender.

Alle Richter: Das beweist nichts.

M: Ich will damit sagen, an diesem Datum war ich nicht am Modelhof.

VR: Wo waren Sie angeblich?

M: In Liechtenstein.

Eine der Beisitzerinnen: Wie weit ist das vom Modelhof entfernt?

M: Ca. eine Stunde, 100km.

VR: “Das wage ich zu bezweifeln.” Nimmt die ebenfalls gestern von V ausgehändigten Flugtickets, “Flugtickets, was sehe ich da?”

M: Das soll zeigen, dass wir an diesem Datum (19.08.17) nach Thüringen geflogen sind. Meine mittlerweile pensionierte Assistentin hat das organisiert.

VR: Rechts oben steht ‘03.08.10’ in der E-Mail von Roger XY. Soll das 2010 heissen? “Versteh i ned”.

M: Ich auch nicht.

VR: Unten steht dann das Datum des Fluges nach Eisenach. Das bedeutet, dass Sie um 19:40 wieder zurück am Flughafen Altenrhein waren. Sie könnten theoretisch noch was gemacht haben.

V: 03.08.10 kann auch eine Flugnummer sein.

VR: “Sie verstehen schon, dass man kein Jurist sein muss, dass man…” (zeigt wieder das Foto).

Ein Geschworener weist darauf hin, dass auf dem Ticket “für Sie und für G. C.” steht.

M: Erklärt den Anlass, den er am 19.08.17 in Thüringen besucht hat, und die Buchung vorher.

VR: Dem Geschworenen ist aufgefallen, dass bei den “Passengers” G. C. nicht mehr dabei ist. Warum ist das so?

M: Das Flugzeug hatte sechs Plätze…

VR: Da steht “für Sie und G. C.”.

M: G. C. ist wieder “rausgeflogen”, weil er als Freund meiner Tochter in der “Rangfolge” zuletzt kam. Er kam dann nicht mit an den Anlass.

VR: Was kost’ so a Flug etwa?

M: Die Flugzeit sei eineinhalb Stunden, da koste ein Weg 3000 Franken, retour 6000.

VR: “I hab no was herausgesucht”, und zwar “das Protokoll vom BVT zu Willibald Landschützer”. Dessen Einvernahme habe am 01.08.2019 stattgefunden. Der VR zitiert, was Landschützer dort ausgesagt hat: Im Sommer 2015 oder 2016 habe ein Vortrag von Joe Kreissl stattgefunden, auch M sei als “Zuseher” im Publikum gewesen. So habe man sich kennengelernt. Im Oktober habe M dann den ICCJV in den Modelhof eingeladen und dem Pappnasengericht dort kostenlos einen Raum zur Verfügung gestellt.

M: Das ist korrekt.

[Dass M einen Vortrag des Staatsverweigerers und Holocaust-Verharmlosers Kreissl besucht hat, wirft allerdings ein denkbar schlechtes Licht auf ihn.]

VR: Also des haben Sie dann dem ICCJV zur Verfügung gestellt, gratis.

M: Ja, aber es gab keinen selbstständigen Zugang für den ICCJV.

VR: Warum gibt es diese Vereinbarung namens “Prekarium”, wo etwas von 100 Franken pro Monat drinsteht?

M: Das kann ich jetzt nicht sagen.

VR: Wer hat den Vertrag angeregt?

M: Verfasser war einer der drei Unterzeichner.

VR: Zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: “Am 07.08.16 gab mir M eine Vollmacht für den Transport von 5kg Gold. Das Gold wurde in Deutschland übergeben.”

M: Das ist nicht richtig. Die Übergabe war im Thurgau, in Weinfelden.

VR: Zitiert weiter: Danach habe Landschützer das Gold in Deutschland verkauft, dann in einem Hotel 150000 Euro an “Dr. Dragan Markovic” übergeben; den Rest habe er “für private Ausgaben verwendet”. Und dann stehe da: “Der Betrag war für den ICCJV gedacht, gewusst hat’s keiner vom ICCJV”. Diese Stelle sei aber “durchgestrichen” worden und statt dessen stehe da, der Betrag sei “für ein Trading mit 100-facher Hebelung” gewesen. Vereinbart sei gewesen, dass das Geld mit 10% Zinsen innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werde. Das sei bis heute nicht erfolgt, “obwohl ich das des öfteren eingemahnt habe”. M habe versucht, das Geld nach Zypern zu transferieren. (Zu M:) Sie haben das Geld überwiesen.

M: Das sei aktenkundig.

V: Das ist gestern alles erarbeitet worden.

M: Das war der zuerst versuchte Geldtransfer. Das Geld ist zurückgekommen, bevor ich das Gold übergeben habe. Es ist definitiv nicht richtig, was Herr Landschützer sagt, dass ich ihm das Gold in Deutschland übergeben hätte.

VR: Zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll, wie Landschützer sich zur E-Mail-Korrespondenz vom Januar/Februar 2018 zwischen ihm und M äussert: Ich hatte ein schlechtes Gewissen [wegen des in den Sand gesetzten Geldes] “und wollte ihn durch diese Informationen beruhigen”. Gefragt nach der “Ausrüstung” des ICCJV habe Landschützer angegeben: “Im Endzustand wäre der ICCJV international anerkannt und auch wie ein Exekutivorgan ausgerüstet gewesen”. Das “Gründungsbuch” des ICCJV sei bei Veranstaltungen dabei gewesen, Interessierte konnten sich eintragen. Der ICCJV war nicht dazu gedacht, “staatsfeindliche Handlungen zu setzen”, sondern Landschützer sei daran gelegen gewesen, “dass ich mich für Menschen- und Völkerrecht einsetze und dies in Österreich auch erlaubt ist”.

Anschliessend geht es um den Widerspruch betreffend die Befristung und Verzinsung des Darlehens, da M ja von einem unbefristeten, zinslosen Darlehen gesprochen hat. Landschützer hat in seiner Aussage eine Frist von einem Jahr und 10% Zinsen erwähnt. Die Richter finden die Klärung wichtig für Ms Glaubwürdigkeit.

An dieser Stelle bemerke und notiere ich in einem speziellen Alphabet, dass der Verfassungsschützer vor mir seine Maske gänzlich abgenommen hat. Die Verluderung der Sitten schreitet voran.

V weist auf einen Text hin, wonach M auch 10% nach einem Jahr gefordert hätte; allerdings handle es sich nicht um eine Befristung des Darlehens.

VR: “Differenzen” zwischen M und dem ICCJV hätten 2017 dazu geführt, dass der ICCJV aus dem Modelhof vertrieben wurde. “Welche Differenzen hot’s denn do gebn?”

M: Die Lage hat sich für mich Ende 2016 verändert wegen der Anzeige von Mühlböck; der Begriff “Nötigung” tauchte auf; ich war alarmiert und musste die Verhaftungen in Österreich zur Kenntnis nehmen. Da habe es bestimmte “Verhaltensweisen gewisser Mitglieder” gegeben, “das geht nicht”.

Nun kommt es zu einer bizarren Szene: Der VR, beide Beisitzerinnen und beide Gerichtsdiener wühlen sicher eine Minute lang intensiv in dem riesigen Aktenberg hinter dem Richterpult, um ein anscheinend tief vergrabenes Dokument des Pappnasengerichts zu finden. Endlich taucht das Dokument auf.

Der VR bezieht sich zunächst auf einen Beleg für die Rücküberweisung des ersten Geldbetrages vom 02.11.16: “Das Datum könnt passen, Herr Model?”

M: Ja.

VR: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der Herr Landschützer in der Folge Gold kauft, jede Menge, z.B. 2017? Es gibt viele Belege.

M: Dazu habe ich keine Informationen.

VR: Liest aus dem rausgewühlten Dokument des ICCJV vor (ein Dokument eines “Common Law Chapter” oder ähnlich). Darin gibt es bereits den Begriff der “Sheriffs” und deren Autorität wird behauptet; als Aufgaben der “Sheriffs” zitiert der VR: “Verteidigung friedlicher Verhaltensstandards”, der Sheriff “führt vor, vollstreckt und treibt ein”; er sei “keinem zivilen Recht und keinem Strafrecht unterstellt”, und “jetzt wird’s guat”, der Sheriff sei “lediglich den lebenden Menschen” verpflichtet. Bei toten Menschen mache das ja auch keinen Sinn, spottet der VR.

[Ich bin mir nicht sicher, ob der VR den Hintergrund versteht: “Lebende Menschen” ist bei Staatsverweigern der Gegensatz zu nicht lebend erklärten “Personen”. Eine der Beisitzerinnen hat es aber erfasst und bemerkt:]

B2: “Typisch Staatsverweigerer!”

VR: Zitiert weiter: Die Sheriffs sind befugt, “eine Miliz zu bilden”, “berechtigt zum Tragen von Waffen”. Bei dem Dokument handle es sich um eine Art Gästebuch mit dem Gründungsvertrag, das “Gründungsbuch des ICCJV”. “Was sogn’s dazu? Kennen’s des oder kennen’s des ned?”

M: – – – [Steht so in meinen Notizen. Kann heissen, dass er nichts geantwortet hat, oder dass er etwas für mich Unverständliches gesagt hat und dann vom VR gleich wieder überfahren wurde.]

VR: “Wenn i zum Motorradclub geh, dann schau i mer die Statuten an!”, “Und Sie wuiln mer ernsthaft verklickern”, dass Sie bei einem “Verein” dabei sind und sich nicht kümmern, was die machen? Es gibt doch dazu eine Verpflichtung, “geben’s mer Recht?”

M: Meine Vorgehensweise war: Mitte 2015 habe ich die Mitglieder des ICCJV eingeladen, um die Statuten etc. anschauen zu können. Am Treffen wurde mir das ‘Wiener Statut’ vorgestellt.

VR, zum ‘Wiener Statut’: “Tschuldigung, des is Wischi-Waschi, oder?” Zitiert aus der Einleitung des ‘Wiener Statuts’ lauter Mensch-Personen-Gesülze, macht sich ausgiebig darüber lustig und meint, diese Präambel “ist komplett wertlos, wenn Sie mi frogn”. – “Kennen’s den Hans Kelsen?” Das sei der Verfasser des österreichischen BVG.

M: Nein.

VR: Im ‘Wiener Statut’ [oder einem anderen Pappnasendokument, “Gründungsvertrag”?] stehe, dass am BVG das Volk nicht mitgewirkt habe und dass das BVG keine Grundrechte enthalte. “In der Schweiz hat das Volk an der Bundesverfassung mitgewirkt, richtig?”
M: Zumindest darüber abgestimmt.

VR: Zitiert weiter aus dem Pappnasendokument und kommentiert: “Des san irgendwelche Phrasen, die irgendwo auf Wikipedia rumhupfen”; zitiert weiter: “Es gibt auch die Möglichkeit zur Kontrolle dieser Gerichte durch unser Gericht”, und mit vielsagendem Blick: “Ernsthaft?”

M: Er werfe sich “eine gewisse Oberflächlichkeit” vor. Gerade im ‘Wiener Statut’ stehe, dass es um die Erlangung der Anerkennung bei internationalen Organisationen gehe.

VR: “I find des ned!” Ob M wisse, wer das geschrieben habe? Da stehe nur “wir”.

M: Nein.

Das Handy des VR klingelt. VR: “I hob an Besprechungstermin ganz kurz mit der Polizei”; allerdings hebt er nicht ab, sondern zitiert kopfschüttelnd weiter: “… und wird beim Weltpostverein in Bern hinterlegt”.

M: In Bern war ich nicht.

VR: Haben Sie es unterschrieben?

B2: Das ist eine simple Frage.

B1: Das ist kein kleines Beschlüsschen, sondern DER Gründungsvertrag.

Es entsteht eine kurze Verwirrung darüber, von welchem Pappnasendokument gerade die Rede ist. Antwort: vom “Gründungsvertrag”; V und M haben das genau wie ich nicht ganz richtig verstanden.

VR: Sie sind der Gründer und Initiator dieses “völkerrechtlichen Gründungsvertrages”.

M: Gemäss den Unterlagen weiss ich, dass es 2014 eine “Urgründung” des ICCJV gegeben hat. Da war ich nicht dabei.

VR: 2. Oktober 15, da waren Sie schon dabei?

M: Nein.

VR: Da ist Ihre Unterschrift mit “Fingerprint” dabei. Ich kann auch Ihren “Fingerprint” abgleichen lassen, wenn Sie das wollen! In Zug war das.

M: Ich war nicht in Zug.

Beide Beisitzerinnen: Die Frage war: Haben Sie das unerschrieben, ja oder nein? Sie reden dermassen viel herum!

M: Ich war nicht in Zug, am 02.10. hatte ich keine Kenntnis von diesem Anlass.

Beisitzerinnen: Zum 10. Mal, haben Sie’s gelesen und unterschrieben, “ist ja wurscht, wann”?

VR: “Haben’s des unterschrieben oder ned?”

M: Erlauben Sie mir die Unsicherheit?

Die beiden Beisitzerinnen, fassungslos: Das wird immer besser, wir müssen bald einen Psychiater bestellen, ob Sie zurechnungsfähig sind. Die Geschworenen können sich ein eigenes Bild machen.

B1: Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sowas unterschreiben, ohne es durchzulesen.

M: Ich muss mir eine gewisse Oberflächlichkeit vorwerfen.

Allmählich herrscht dicke Luft da vorne, B2 warnt: “Langsam werd’ ich eh grantig”. M habe immer noch nicht klar geantwortet.

VR: “Ich hol gern zwei Sachverständige hierher, die alles, was Sie sagen, bewerten.” Dann stelle sich auch die Frage der Gefährlichkeit, “wissen’s, was das heisst nach österreichischem Recht? Anstaltsunterbringung!”

M: “Es ist glaub’ naheliegend, dass ich nicht gefährlich bin.”

B1: Sie stellen sich immer über andere, wollen Richter sein, jetzt auch noch Psychiater.

VR: Haben Sie unterschrieben?

M [nach einigen Momenten des Zögerns]: Ja.

VR: Ist das Ihre Unterschrift?

M: Das ist meine Unterschrift.

VR: Können Sie sich erinnern, einen “Fingerprint” gegeben zu haben?

M: Das ist schwer zu erinnern, weil das Datum nicht klar ist.

VR: “Nochmal, haben’s das durchgelesen? Englisch können’s, Deutsch auch?” Und was für Methoden gibt es, Gerichte zu kontrollieren? “Wir haben Methoden, um Richter uns gefügig zu machen”, was soll der entsprechende Satz heissen? “Haben’s das durchgelesen, ja oder nein?”

M: Nein.

VR: Warum unterschreiben Sie es dann?

B2: Kennen Sie die Strafdrohung dieses Paragraphen? Es wird brenzlig für Sie!

VR: Sechs Monate Mindesthaftstrafe!

B1: Häfn!

M: Er sei davon ausgegangen, dass das bei der Einreichung [bei internationalen Organisationen, die das Pappnasengericht anerkennen sollten] einer Prüfung unterzogen worden wäre.

V: Bittet darum, dass dies protokolliert werde.

Das bringt die beiden Beisitzerinnen richtig in Fahrt, sie stauchen V zusammen, das sei eine “absolute Unart”, wie er immer wieder verlange, dass irgendwas protokolliert werde.

[Tatsächlich hat V das bereits einige Male gemacht, ohne dass ich es mitgeschrieben hätte, und schon zuvor war das Gericht not amused. Da sieht man einmal, dass ich durchaus auch Dinge aussparen muss.]

Auch der VR ist ungehalten: “Wie ich das in mein Protokoll reinbringe, übernehme ich.”

VR, zu M: “Sie sind davon ausgegangen, dass irgendwas no geprüft wird. Durch wen?”

B2: “Diese aufschiebende Bedingung ist nicht im Dokument”.

In diesem Moment kommt die Meldung herein, dass Natascha Pochmann, die unentschuldigt abwesende Zeugin, in Österreich nicht gemeldet sei, sie sei “nach unbekannt verzogen”. Der VR lässt sie ausschreiben, auch international.

VR, zu M: Ob M sich mit “Methoden der Kontrolle” identifizieren könne?

M: Nein.

VR: Bringt ein makaberes Beispiel: Was, wenn jemand ohne zu lesen ein Dokument unterschreibe, in dem ein Tötungsaufruf enthalten sei? Ob er dann nach erfolgter Tötung sagen würde: “Ups, tut mir leid”? “Das Gute an den Neuen Medien ist, wenn einer da Scheis.se schreibt, kommt er auch hierher. Wenn der Herr Kickl Bledsinn redet, wissen’s, das ist der FPÖler, dann kommt der auch hierher.” Zieht über den Begriff “Deputy Sheriff” her, der in den Pappnasendokumenten auftaucht, den Begriff gebe es gar nicht. “Nach meiner bescheidenen Meinung sind die ICCJV-ler Vollidi0ten!M: “Ich hatte nie staatsfeindliche…”

VR [fällt ihm ins Wort]: “Das sagt der Herr Landschützer auch, auf den freue ich mich!”

B1: Mit “oberflächlich” meinen Sie, dass Sie es gesehen, aber nicht genügend angeschaut haben.

VR: Was soll der “Gründungsvertrag” überhaupt heissen?

M: Ich weiss es nicht.

B1: Gestern bedauerten Sie noch, dass der ICCJV nicht zustandegekommen sei.

M: Mein Idealismus am Anfang bezog sich auf die Freiwilligkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit.

B1: “Aber da geht es nicht darum, sondern um Sheriffs, die wen mitnehmen. Und Sie stehen ganz oben in der Nahrungskette als ‘Friedensrichter’.” Was hätten Sie verdient, wenn die “Geburt” des ICCJV zustande gekommen wäre?

M: [Sagt nichts oder etwas für mich Unverständliches.]

B1: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema der “Beamten”. “I glaub mittlerweile, dass Sie da passend zu Ihrem Fantasiestaat endlich Untertanen gefunden haben”, wenn auch nicht die intelligentesten.

B2: Glauben Sie, dass das irgendwer anerkannt hätte, diesen Blödsinn? So vielbeschäftigt können Sie nicht sein, dass Sie sich Zeit nehmen für so einen Blödsinn!

M: Die Zeit, die er für den ICCJV aufgewendet habe, seien netto vielleicht 10-15 Tage gewesen.

B1: Niemand spricht von dieser Anerkennungsphase, nirgendwo steht das.

M: Ich war überzeugt, dass das im ‘Wiener Statut’ steht.

B2: Haben Sie das ‘Wiener Statut’ unterschrieben, ja oder nein?

M: Ich könnte es unterschrieben haben.

V moniert, dass M und er keine unterfertigte Version des ‘Wiener Statuts’ gefunden hätten. Auch dem Professor Lebisch, der das Gutachten darüber verfasst habe, hätten sie eine nicht unterfertigte Version vorgelegt.

Daraufhin entspinnt sich zwischen V und dem Gericht ein hitziges Wortgefecht betreffend das Gutachten und den Gutachter; V wird zum wiederholten Mal verbal zusammengestaucht.

M: Ich kann nicht mehr vollständig sagen, ob ich vor sieben Jahren ein Dokument unterzeichnet habe…

B1: Wenn es zum Schuldspruch kommt, starten wir bei sechs Monaten Freiheitsstrafe – wenn man geständig ist. Sie sind nicht geständig! “Wähnen Sie sich durch das Gutachten in Sicherheit?”

In diesem Moment wird der VR erneut angerufen und diesmal geht er ran. Deshalb wird eine Pause von fünf Minuten verordnet.

Ich habe es versäumt, auf die Uhr zu schauen, aber meiner Erinnerung nach war das etwa um die Mittagszeit.




Strafsache Dr. Model, Teil 8: Die Sache mit dem Gold

Das goldene Tor des Modelhofes.

Dem Gericht liegt offenbar nicht nur die vorhin angesprochene E-Mail von Willibald Landschützer an Daniel Model (M) aus dem Jahr 2018 vor, sondern auch Ms Antwortmail.

Der Vorsitzende Richter (VR) fragt: “Wissen’s noch, was’s g’schrieben haben” als Reaktion auf Landschützers Ausführungen über den ICCJV?

Der VR zitiert aus Ms Antwort: “Lieber Willi, danke für den sachlichen Bericht”, …, “Damit ist es mir nicht möglich, euch im Modelhof zu empfangen”. Weiter schreibe M, er sei als “Nazi” beschimpft worden im Zusammenhang mit einem “Unterschriftenblatt”, und stelle in der Mail die Frage, wie er darauf reagieren könne.

VR: “‘Danke für den sachlichen Bericht’, ist das Schweizer Höflichkeit?”

M: “Ja, ich merke, dass ich für Ihren Geschmack tatsächlich zu höflich bin.”

Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Sich zu bedanken sei das eine, “sachlicher Bericht” das andere.

Die andere Beisitzerin (B): Und “wer ist ‘euch’?”

M: “Euch” sei der ICCJV. Er (M) sei in Deutschland von einem anonymen Mitarbeiter seines Unternehmens verunglimpft worden und habe wissen wollen, wie er angemessen darauf reagieren könne.

B: Hilfe vom ICCJV? Warum nicht von der Polizei?

M: Ich war bei der Polizei in Thüringen.

B: Wie soll der ICCJV helfen, wenn noch immer der Zustand der “Schwangerschaft” herrscht?

M: Man müsse unterscheiden zwischen dem ICCJV als “Institution” und den dahinterstehenden Menschen.

B: Das hat nichts mit Distanzierung zu tun! Sie haben gesagt, Sie wollten mit diesem Konstrukt nichts mehr zu tun haben!

VR: Zitiert aus der Mail nochmals Ms Frage, wie er reagieren solle “aus deiner oder eurer Sicht”.

M: [In meinen Notizen steht anstelle von Ms Antwort: “bla”.]

B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer “Chief Sheriff” gewesen sei?

M: Er habe sich keine Sorgen gemacht, weil es keine Hinweise auf ein “Fehlverhalten der Österreicher” gegeben habe.

B: Aber Sie führen ja Due-Diligence-Prüfungen durch!

M: Dazu ist es beim ICCJV nie gekommen. “Das Kind ist in den Brunnen gefallen.”

VR: Wer hätte das überhaupt prüfen sollen? Der ICCJV akzeptiert kein anderes Gericht!

Der Verteidiger (V) meldet sich und will etwas vorlesen. M seien “gefälschte Dokumente von der UNO” vorgelegt worden.

VR: “Das war 2017, oder? Und da antwortet er 2018 immer noch ‘Danke für den sachlichen Bericht’?” Landschützer habe in seiner Mail ausserdem gefragt, ob das “Continental Foreign Office Europe” und der Tagungsort des “High Council” des ICCJV wieder im Modelhof sein dürfe. Dann zeigt der VR auf den riesigen Aktenberg auf dem Regal hinter den Richtern und meint: “Wissen Sie, wie viel ich da rot angestrichen habe? Die Einvernahme dauert noch 800 Stunden!”

[Warum nur habe ich das Gefühl, dass der VR mit dieser Schätzung nicht übertreibt?]

M: Er bedaure, dass seine Höflichkeit in Österreich nicht verstanden werde.

VR: Sie schreiben: Dass Sie wieder aktiv sein werden [beim ICCJV], hängt von gewissen Dingen ab.

B: Was hat das mit Distanzierung zu tun?

M: Gemeint sei: Die Entscheidung darüber wird in der Zukunft sein.

B: Das heisst ja: keine Distanzierung.

M: Im Schreiben stehe, dass er nicht mitmache.

VR: Das erinnere ihn an verschiedene IS-Prozesse. Dort hätten die Angeklagten auch gesagt, dass sie sich distanziert hätten, aber sie hätten bloss andere Frisuren gehabt. Sonst habe es keine Veränderung gegeben, sondern die gleichen Freunde, die gleiche Musik etc.

M: Er habe zu höflich reagiert.

B: Ob es Zufall sei, dass Landschützer beim ICCJV für die Finanzen zuständig gewesen sei und M vermögend sei?

M: Soziale Kontakte sind für mich eher durch die Menschen, nicht durch ihre Funktion bestimmt.

VR: Warum M nicht zurückschreibe: “Danke für die Information, aber das interessiert mich nicht. Denke bitte an das offene Darlehen.” Fragt weiter, was M denn für eine Antwort erwartet hätte bezüglich des “Unterschriftenblattes”.

M: Es war ja mein Problem, dass ich als “Nazi” bezeichnet wurde. Als Beweis war dieses “Unterschriftenblatt” angehängt.

[Bei dem “Unterschriftenblatt” könnte es sich um den Scan derjenigen Seite des “Gründungsvertrages” des ICCJV handeln, auf der M mit “Fingerprint” unterschrieben hat. Das Bild ist zum Beispiel auf unserem Wiki vorhanden, wo es der anonyme Beschimpfer gefunden haben könnte; der “Nazi”-Vorwurf stammt allerdings sicher nicht aus dem SSL-Wiki.]

M weiter: Meine Frage an den ICCJV war: Vielleicht hätten “sie” ja auch Erfahrung mit solchen Anwürfen. Es war ein Hilferuf. Ich kann mich nicht erinnern, ob es darauf eine Reaktion gab – das würde mich auch interessieren. Meine Erwartung wäre ein Ratschlag gewesen, wie man korrekt und sorgfältig reagiert. Den Kontakt zum ICCJV habe ich im Mai 2017 klar beendet, ich hatte nur noch Kontakt mit Herrn Landschützer.

VR: Warum sagten Sie am 15.01.21 beim Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein: “Ich war bis 2017 Gastgeber dieser Initiative in meinem Gebäude, im Modelhof. Seit 2017 bin ich in keiner Weise mehr mit dem ICCJV involviert”? M habe dort [bezüglich “Friedensrichter”] auch gesagt: “Es ist auch richtig, dass ich die Funktion innegehabt hatte”. Der VR zitiert weiter aus Ms Aussage: “Es handelt sich beim ICCJV dezidiert nicht um eine terroristische Vereinigung”, und fragt: “Woraus schliessen’s das?”

M: “Das war meine Meinung und meine Auffassung”.

VR: Zitiert in vielsagendem Ton: “eine zivilgesellschaftliche Initiative zur Gründung eines Gerichtshofes”. Fragt, ob M wisse, was Naturrecht und Völkerrecht sei?

M: Naturrecht sei ein Verständnis von Recht, “das das Individuum mit sich herumträgt”. Völkerrecht sei, was zwischen Völkern als Abmachung entstehe.

VR: Und Menschenrechte?

M: Das seien nicht entziehbare Rechte, mit denen der Mensch auf die Welt gekommen sei “und die ihn in seiner ganzen Inkarnation begleiten”.

VR: Was für Menschenrechte M aufzählen könne?

M: Erwähnt das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

VR: “Bestimmung zum Suizid, Mitwirkung zum Suizid”, in der Schweiz sei das doch ein Thema. Ob es ein Grundrecht sei, sich umbringen zu dürfen? Er könne das nicht einmal als Jurist sofort beantworten.

[Ein Absatz in meinen Notizen deutet hier auf eine (wahrscheinlich kurze) Auslassung meinerseits hin. Meiner Erinnerung nach zitierte der VR aus einem Text des ICCJV, wonach der (echte) IStGH das Pappnasengericht anerkennen solle.]

VR weiter: Der ICCJV sage, alle anderen Gerichte würden von ihm abgelehnt. Das sei noch “viel heftiger als in Polen!” Nochmals: Das Strafgericht in Den Haag soll anerkennen, dass der ICCJV das höchste Gericht ist?!

M: Das wird er nicht tun.

VR: M habe gesagt: “Es gab zu keiner Zeit eine Finanzierung durch mich”, sondern das sei eine Verwechslung mit dem Darlehen. Fragt, wo das Gold übergeben wurde.

M: In der Schweiz.

VR: Ist die Ausfuhr nicht deklarationspflichtig?

M: Ich habe es nicht ausgeführt, sondern übergeben und quittiert.

VR: Und “der Herr Willi” hat es dann über die Grenze nach Deutschland transportiert? Wann war das etwa?

M: September/Oktober 2016.

VR: Wo genau war die Übergabe?

M: In Weinfelden in der Model Holding AG.

VR: Was haben Sie da mit Herrn Landschützer besprochen? Was war es für Gold?

M: Es waren 1kg-Barren, fünf Barren à 1kg.

VR: Liegt das bei Ihnen in der AG?
M: Ja, im Safe.

VR: War der Herr Landschützer in der Nähe des Safes?

M: Nein, aber ich habe ihm das Gold in der AG übergeben.

[Wieder deutet ein Absatz in meinen Notizen auf einen Aussetzer meinerseits bzw. eine Lücke hin. Der VR muss da wohl gefragt haben, wie Landschützer das Gold nach Deutschland gebracht habe.]

M: Ich weiss nicht, wie Herr Landschützer das Gold wegtransportiert hat.

VR: Und Sie lassen ihn nichts unterzeichnen?
M: “Ich glaube, doch.”

VR: “Übergeben Sie jeden Tag 5kg Gold?” Wenn ich das selber tue, dann erinnere ich mich 20 Jahre danach noch! “Wos sogt Ihnen der jetzt?” Warum wollte man das Gold nicht in der Schweiz eintauschen gegen Geld? Und warum Gold als Darlehen?

M: Es war klar, dass Landschützer das Gold in Geld tauscht, statt dass ich es mache.

VR: Hat er Ihnen den Umrechnungs- und Wechselkurs geschickt?

M: Ja.

VR: Aus Deutschland?

M: Es war kein Originalbeleg.

VR: “Vielleicht hat er das Gold noch”. Müsste man die Ausfuhr nicht deklarieren?

M: Er hatte eine Bestätigung, dass das Gold von mir kommt und Rückfragen an mich erfolgen können.

VR: Es gibt nur zwei mögliche Varianten: Das Gold mit oder ohne Kontrolle nach Deutschland zu transportieren.

M: Rückfragen vom Zoll seien nicht gekommen.

B: Haben Sie die Bestätigung behalten, dass Sie Landschützer das Gold gegeben haben?

M: Eine Bestätigung liegt vor, ich weiss aber nicht mehr, wann sie geschrieben wurde. Landschützer wollte eine Bestätigung, dass er es von mir hat.

B: Im Endeffekt hat M 5kg Gold übergeben und hat jetzt ein paar Messingbarren.

M: “Das ist so.”

VR: Woher haben Sie die Gewissheit, was der Herr Landschützer gemacht hat mit dem Gold?

M: Es steht fest, dass er Geld wollte, nicht Gold.

VR: “Weil er flüssige Mittel brauchte”.

M: Er hat gesagt, dass er das Gold umtauschen wird. Auch wo er es tauschen wird, hat er gesagt. Ich erinnere mich aber nicht mehr.

VR: Woraus beziehen Sie die Bestätigung, dass das ordnungsgemäss abgegangen ist? Haben Sie den Tageskurs überprüft?

M: Ich habe ihn überprüft, “grosso modo, der Betrag war korrekt”.

VR: Mit dem Gold kann er jetzt arbeiten?

M: Geld, korrekt. In den Akten gibt es die Angabe, dass er einen Teil für sich behalten hat.

VR: “Heisst bei uns Veruntreuung”.

M: Das ändert an der Darlehenshöhe mir gegenüber nichts. Es ist eher ein Beweis, dass es ein Darlehen war.

VR: Aber das fehlt Ihnen.

M: Es fehlt nicht mir, es fehlt ihm.

VR: Im Endergebnis ist der Betrag nach wie vor offen.

M: Richtig, die Teeküche muss aber abgezogen werden.

Ein Geschworener meldet sich: Landschützer habe also die Teeküche gemacht trotz seiner vorher erwähnten Bedenken, in der Schweiz zu arbeiten?

M: Vorher fertigen und dann montieren ist ohne Genehmigung möglich, es wurde so gemacht.

VR: Der Wert der Teeküche war 20000 Franken?

M: Einen Tick weniger. Beschreibt die Masse der Teeküche [Masse mit dem auf meiner Tastatur nicht vorhandenen komischen Buchstaben]. Er habe keine Rechnung bezahlt, alles habe Landschützer gemacht, und Landschützer sei auch für das Material aufgekommen.

[Im Folgenden geht es darum, dass der Betrag zwar ausgewiesen, aber nicht versteuert wurde.]

VR: “Keine Rechnung bekommen heisst bei uns Schwoarzhacken auf Steirisch”.

B: “Gab es eine Rechnung, ja oder nein? Sie haben das sogar studiert, das ist ja lächerlich!”

M: Meine Unsicherheit deutet darauf hin, dass es keine Rechnung gab.

VR: Zitiert eine Art Bankbeleg, auf dem aber [gemäss der kryptischen und vielleicht fehlerhaften Formulierung in meinen Notizen:] ‘kein Geld auf dem Konto steht’, und stichelt: “Der fürstliche Landrichter hat nichts nachgefragt? Martin Jehle, vielleicht ist der Friedensrichter”.

[Jedenfalls habe ich inzwischen erfahren, dass der fürstliche Landrichter Jehle – obwohl er vom VR zweimal Martin genannt wurde – in Wirklichkeit Michael heisst, und dass er – obwohl ihn der GCCL für einen Österreicher hält – ein Cousin des liechtensteinischen Hofberichterstatters des Sonnenstaatlandes ist. Ausserdem fungierte er in der Causa “Carl-Peter Hofmann” als Haftrichter. Die Welt Liechtenstein ist echt klein, oder?]

Der VR zitiert weiter aus dem Einvernahmeprotokoll: Landschützer habe gewusst, dass M in Liechtenstein einvernommen wird.

M: Ich habe es ihm mitgeteilt.

VR: Zitiert aus einem Text von Willibald Landschützer: “Ich habe das Geld dem CEO einer Bank auf Zypern übergeben”. Da stehe nichts von Einzahlung. “Geldwäscheverdacht ist nicht gänzlich auszuschliessen, hätt i g’sagt”. Denkt laut nach, er habe “langsam Lust, aufzuhören” für heute. Willibald Landschützer, jemand namens “Pochmann” [oder ähnlich] und Marcus Steiner seien für morgen als Zeugen eingeplant, auch Wolfgang Empacher, Doris Schweizer und jemand vom “BVT” [also vom Verfassungsschutz, der eigentlich in DSN umbenannt wurde].

[Mein Reichsdeppenspotter-Herz frohlockt wie das einer Ornithologin, die ein paar ganz seltene Vögel zu Gesicht bekommt! Da sind grosse Namen darunter, allen voran die Oberpappnase Marcus Steiner und die mir ebenfalls schon länger namentlich bekannten Wolfgang Empacher (Unterzeichner des “Haftbefehls” gegen Pröll) und Willibald Landschützer, von dem ja hier viel die Rede ist. Gesehen habe ich die Pappnasen nämlich noch nie. Eigentlich sagt mir nur der Name “Pochmann” nichts. Da werde ich ja morgen voll auf meine Kosten kommen!]

Trotz dieser Ankündigung des VR ist die Verhandlung nicht zu Ende, sondern die Staatsanwältin (StA) kommt noch mit Fragen dran. Die hatte auch noch nicht wahnsinnig viel zu tun heute, denke ich.

StA: Warum errichtet Herr Landschützer ein privates Konto und führt dabei seine Funktion als ISA-Chef an [also als Oberpappnasensheriff] und benutzt aber Ihre Adresse [diejenige des Modelhofes] dafür?

M: Das ist mir gänzlich unbekannt.

StA: Landschützer schreibt an Dragan Markovic [so heisst offensichtlich der zypriotische “Banker”]: “Als Präsident der ISA bin ich allein befugt”.

VR: “Kennen’s den Dragan Markovic?”

M: Nein. Am 17.07. [vom Zusammenhang her: 2018; es dürfte sich um das Datum des zitierten Textes handeln] muss die Transaktion schon lange erfolgt sein. Als Erklärungsversuch: Landschützer hat das Darlehen, das er von mir privat bekommen hat, später als für den ICCJV akquiriertes Geld umgedeutet. Später hat er das wieder rückgängig gemacht [gemeint ist: zurückgenommen].

StA: Wie deuten Sie es, dass der Herr Landschützer das Darlehen in die Finanzbuchhaltung des ICCJV eingetragen hat?

VR: “Heisst bei uns schon wieder Untreue”.

M: Wann war das?

StA: Das steht in diesem Bericht, wo Herr Landschützer gesagt hat, was er mit dem Geld gemacht hat.

M: Er sei der falsche Auskunftgeber.

Im Folgenden geht es nochmals um das Darlehen, bzw. warum M darauf vertraut hat.

B: Kann es so gewesen sein, dass Sie vom ICCJV überzeugt waren und das Geld (sinngemäss:) gespendet haben? Es kann ja ein Fehler gewesen sein.

M: Für Privatpersonen sei das ein hoher Betrag, aber für internationale Organisationen nicht. Er habe dem ICCJV “nicht die Motivation nehmen” wollen, an der Anerkennung zu arbeiten und bei internationalen Organisationen an Geld zu kommen.

StA: Das wäre, wie wenn man uns sagt: “Ihr arbeitet wie im Hamsterrad, und am Ende des Tages schauen wir mal”. Ob M das den eigenen Mitarbeitern sage?

M: Das ist eine andere Situation. Der ICCJV sind nicht meine Mitarbeiter, sondern “Protagonisten, die selber motiviert sind, etwas zu machen”.

StA: “Aber woher sollen diese Ex-Häftlinge Geld haben?”
M: Da gab es schon ein internationales Netzwerk, das hat schon funktioniert.

VR: Wenn es nix an Kohle gab im ganzen ICCJV, dann liegt die Vermutung nahe, dass das Geld von M gekommen sei.

M: Ja, deshalb habe ich “Strenge walten lassen müssen”.

VR: Das heisst?

M: Niemand will ausgenutzt werden.

VR: Moniert wieder die Situation: “Ein Haufen Nockerte und ein reicher Mann mit einer AG”. Zitiert dann aus einer Mail von Willibald Landschützer an den “Bank-CEO” aus dem Jahr 2017, worin es um die Weiterüberweisung des Geldes nach Ungarn geht. Landschützer bezeichne sich darin als ISA-Präsident.

M: Die Überweisung nach Zypern muss Ende 2016 passiert sein. Das Geld war danach blockiert und keiner Anlage zugeführt. Herr Landschützer hat mich 2017 darüber informiert. Vielleicht hat er – auch mit dem Begriff “Sheriff” – versucht, den “Bank-CEO” zu beeindrucken, damit das Geld frei wird.

VR: [Kleine Lücke in meinen Notizen] … keine Anlage erfolgte, sondern “Finanzierung einer verbrecherischen Organisation”.

[In meinen Notizen ist wieder eine Lücke angedeutet; im Folgenden kommentiert M eines der vorher zitierten Schreiben.]

M: Sie [die Pappnasen] wollten mich wiedergewinnen. Wenn man die kriminelle Energie hat, Schreiben zu fälschen [er scheint sich hier auf die gefälschte “Anerkennung durch die UNO” zu beziehen], könnte es ‘Betrug’ auch in anderen Belangen geben. Ich hatte Vertrauen in Herrn Landschützer, habe es aber heute anders gelernt. Ich würde mich auch dafür interessieren, wenn er morgen als Zeuge kommt. “Vielleicht bin ich dann morgen als Depp sozusagen entlarvt”.

B: Warum haben Sie nicht Ihre Tochter beauftragt wegen des Kontos?

M: Bezüglich Landschützer “bin ich nicht primär gefordert, aktiv zu werden, aber Sie motivieren mich”.

B: Aber es handelt sich um ein Darlehen auf unbestimmte Zeit.

B: Er wollte 10% lukrieren. Warum haben Sie ihm nicht einfach 15000 Euro gegeben? Warum haben Sie 150000 riskiert?

M: “Ich möchte dem nichts entgegenhalten”, eine Schenkung wäre eine Alternative gewesen.

[“Kurz abgehängt”, steht an dieser Stelle in meinen Notizen.]

M weiter: 15000 bedeute “Arbeit” und sei “nicht zeitökonomisch”.

StA: Ein Ex-Häftling und Tischler soll bessere Connections haben als ein Geschäftsmann?

M: Erwähnt in seiner Antwort, seine Barmittel würden überschätzt.

VR: “Sollte es zu einer Geldstrafe kommen, kriegen Sie den Höchsttagessatz, 5000 Euro”.

[Er hat ihn immerhin deutlich vorgewarnt.]

VR weiter: Eine Anlage mit 10%, das sei nicht wenig. Warum M sein Geld nicht selber angelegt habe?

M: Er habe eine “Affinität zu Edelmetallen”, er habe wenig Barmittel. Immer würden “Geld” und “Vermögen” verwechselt. Seine Barmittel seien nicht gross, weil er alles in seine Firma reinvestiere. Für ihn sei Gold selber eine Anlage im Sinne von Schutz vor Wertverlust. Er stimme zu: Landschützer 15000 zu geben, wäre einfacher gewesen.

VR: Wir wissen, dass Sie dem ICCJV Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt haben, kennen aber nicht die Anzahl Termine im Modelhof.

M: In der Anklageschrift ist die Rede von fünf Terminen, drei davon haben aber gar nicht im Modelhof stattgefunden. Der Termin vom Oktober 2017, den Sie aufgezählt haben, ist falsch. Angefangen hat es im Oktober 2015, aber das war keine ICCJV-Veranstaltung, “weil ich der Einladende war”. Danach hat es Treffen gegeben, an denen ich nicht teilgenommen habe; ich habe allenfalls “Mitglieder begrüsst”. Ich konnte zur Zeit dieser Treffen nicht davon ausgehen, dass der ICCJV staatsfeindlich ist. Ich bedaure es sehr, dass gewisse Mitglieder “die Situation anders interpretiert haben”. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass ich irregeführt worden bin, z.B. durch diese “Zwischendeckblätter”. Mein Fehler liegt in der “Falschbeurteilung dieser Menschen”.

B: Kommen Ihnen keine Zweifel, wenn jemand eine Parallelgerichtsbarkeit oder Banken gründen will? “Da hatten Sie ernsthaft keine Zweifel?” Ganz offen: Wenn jemand sagt: “Ich will eine alternative Gerichtsbarkeit gründen”, dann merke ich doch, dass etwas nicht stimmt. “Der Zweck war Ihnen von Anfang an klar”.

B: Sie waren “Friedensrichter”!

M: Gerichtsbarkeit ist keine Monopoldomäne des Staates.

Zwischen V und dem VR entspinnt sich eine Diskussion über das ‘Wiener Statut’ bzw. über die Stelle, an der alle anderen Gerichte verboten werden.

M: Ich muss etwas Merkwürdiges konstatieren: Ich habe die Anklageschrift seit Anfang Dezember. Ich stehe seit Ende November unter Schock. Die Anklageschrift wurde Mitte Juli eingeschrieben zugestellt, aber da war ich in den Ferien. Die Abholungseinladung war in meiner Post, und als ich zurückkam, war die Abholfrist abgelaufen.

[Eine kurze Diskussion über die Daten der Zustellung entspinnt sich, mit dem Ergebnis:]

M: Dann hatte ich sieben Wochen Zeit. Ich will rausfinden, warum ich die Dokumente unterfertigt habe.

B: Ob “solche Sachen nicht gefallen” seien [nämlich die verfänglichen Inhalte des ‘Wiener Statuts’], als M den ICCJV in den Modelhof eingeladen habe, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was der ICCJV beabsichtige?

M: Im Oktober 2015 war das ‘Wiener Statut’ ein Thema, das ist so. Deshalb habe er ja auch dieses Gutachten machen lassen.

VR: Liest aus dem Gutachten von Professor Lebisch vor und kommentiert: “I muss an ernsthaft was fragn”, nämlich, “ob er was an den Augen hat”, weil er den Abs. 4.6 des ‘Wiener Statuts’ nicht gesehen habe; “immerhin ist kein Stempel der Uni drauf”; “mir braucht kein Jurist irgendwas zu erklären!”

M: “Dann geb ich zu, dass ich das gebraucht habe”.

VR: Das Gutachten interessiert mich nicht.

V: Die Geschworenen würden entscheiden, das Gutachten könne dabei eine Relevanz haben.

VR: Ich stehe dazu, “des interessiert mi überhaupt ned”, ich mache eine rechtliche Belehrung für Sie. Das Gutachten “ist mir steirisch sowas von wurscht. Das ist in der Republik Österreich immer noch so, dass mir unabhängige Richter sand. Ich bin dem Gesetz verpflichtet und sonst goar nix.”

M: Ich wollte zugeben, “dass ich ein gewisses Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ habe”.

[Während M dies sagt, protokolliert der VR seine eigene Äusserung, einschliesslich des Ausdrucks “wurscht”, in sein Diktiergerät.

Das hat er die ganze Zeit so gemacht – in meinem Bericht kommt es gar nicht zum Ausdruck, aber für mich als “Zuseherin” machte es die ganze Szenerie noch viel skurriler.

So als Beispiel: Die Frage “Wozu braucht man einen Sheriff?” hätte der VR in etwa folgendermassen protokolliert: Auf die Frage Beistrich wozu man einen Sheriff braucht Beistrich gebe ich an Doppelpunkt, gefolgt von der Antwort des Befragten, die der VR in gleicher Weise mit allen Satzzeichen und Absätzen in sein Diktiergerät sprach, während der Befragte antwortete.]

M: Ich wollte einen Unterschied machen zwischen meinem Bewusstsein hinsichtlich des ‘Wiener Statuts’ und den Beschlüssen. Bezüglich des ‘Wiener Statuts’ “werde ich mich nicht herausreden”.

VR [bezüglich des ‘Wiener Statuts’]: “Bedarf es überhaupt einer Verfassung der Menschen?”

M: “Nachdem ich bessere Kenntnis von den Vorgehensweisen gewisser hochrangiger Mitglieder habe, muss ich sagen, dass ich irregeführt worden bin.”

VR: Weist auf den Widerspruch im ‘Wiener Statut’, dieser “Verfassung”, hin, dass es darin einerseits Sheriffs und Zwangsmittel gebe, andererseits aber auch ein Gesülze, dass Menschen das nicht dürfen. Er zitiert: Das “positive Recht” werde für “ungültig” erklärt.

Es ist jetzt bald 20:30, und gerade gegen Ende der zweiten Papyrusrolle endet auch die heutige Verhandlung. Meine Befürchtungen, mir könnte in einem nächtlichen Verhandlungsmarathon das Schreibmaterial ausgehen und ich müsste schlimmstenfalls ein Palimpsest anfertigen, haben sich nicht bestätigt.

Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass ein weiterer Prozesstag vonnöten sein wird, wenn das so weitergeht. Es konnte noch nicht einmal das Beweisverfahren eröffnet werden, ein Ende der Vernehmung des Angeklagten ist bisher nicht in Sicht.

Geplagt von den Begleiterscheinungen dieses Prozesstages (schmerzende Schreib- und Lanzenhand, Effekte des langen Sitzens auf nur halbwegs bequemen Stühlen, Hunger wegen ungenutzter Mittagspause) verlasse ich das Gerichtsgebäude und schaffe es vor dem Morgengrauen immerhin noch, die ersten beiden Teile des Prozessberichts einzutippen und ins Forum zu stellen.

finis libri II.




Strafsache Dr. Model, Teil 7: Messingbarren statt Goldbarren

Häuschen in der Ortschaft Sax – wahrscheinlich nicht das im Prozess erwähnte. (Google Street View)

Fest entschlossen, meinen gesamten Papyrusvorrat zu holen, eile ich aus dem Gerichtssaal und halte doch bereits im Vorraum inne: Denn da, gleich rechts der Tür, sitzt die ausgesperrte Tochter von Daniel Model (T), den Kopf in die Hände gestützt.

Spontan tut sie mir ein bisschen leid, hat sie doch jetzt schon stundenlang hier warten müssen, und noch ist kein Ende in Sicht.

Als sie mich sieht, spricht sie mich auf Hochdeutsch an: “Und, wie schlagen sie sich?” Klar – für sie liegt es nicht nahe, zu vermuten, dass ich aus der Schweiz komme.

Ich weiss nicht mehr genau, was ich geantwortet habe, nur, dass ich ebenfalls Hochdeutsch gesprochen habe. Und ich erinnere mich, ihr nicht gesagt zu haben: “Ihr Vater ist total am A b k a c k e n”, obwohl das genau mein Eindruck war.

T fragt mich dann, ob es noch keine Pause gebe. Den Vorraum verlassend, sage ich ihr, dass jetzt gerade Pause ist, und eile aus dem Gerichtsgebäude hinaus in die Dämmerung.

Ob ich um diese Zeit überhaupt wieder hereingelassen werde, wenn ich mit meinem Papyrus zurückkomme?

Es gibt nur eine Möglichkeit, das herauszufinden. Sportlich, wie ich sonst eigentlich gar nicht natürlich immer bin, laufe ich zu meiner Unterkunft, die glücklicherweise nicht allzu weit vom Gerichtsgebäude entfernt ist, raffe alles an Papyrus zusammen, was ich zusammenraffen kann, und kehre in Windeseile zum Landesgericht für Strafsachen zurück.

Glück gehabt – ich werde noch reingelassen. An der Eingangskontrolle hat jetzt ein Polizeibeamter Dienst, der ein wenig über mein Covid-Zertifikat rätselt. Das sei ein Zertifikat aus der Schweiz, sage ich entschuldigend. Ein Zertifikat aus der Schweiz habe er noch nie gesehen, meint der Polizist, und zeigt mir auf seinem Handy sein eigenes Zertifikat (bzw. seinen grünen Pass, heisst das glaube ich in der EU), weil er findet, die österreichische App sei gegenüber ihrem Schweizer Pendant technisch weiterentwickelt. Da könne man Kategorien wie “Nachtgastronomie” anklicken und sehen, bis zu welchem Datum das Zertifikat in dieser Kategorie gilt. Ich lasse mich auf die Plauderei ein, zumal ich es ins Gebäude zurückgeschafft habe und die Pause eh wieder länger dauern wird als angekündigt, und erzähle dem Polizisten, dass diese Kategorien in der Schweiz gar nicht unterschieden werden: Vielmehr gilt überall dasselbe Datum.

Gerade als ich mit dem freundlichen Beamten über die laschen Coronamassnahmen in der Schweiz plaudere, kommt T durch die innere Tür zur Schleuse, um das Gebäude zu verlassen. Ob sie einen Blick auf mein Covid-Zertifikat erhascht oder einen Gesprächsfetzen aufgeschnappt hat, der mich als Schweizerin entlarvt?

Falls sie mich morgen auf Schweizerdeutsch anspricht, weiss ich, warum.

Kurz darauf sitze ich wieder im Gerichtssaal. Ausser mir gibt es nur einen weiteren “Zuseher”, den ich spätestens nach der Mittagspause zum ersten Mal bemerkt habe. Er sitzt ganz aussen in der hintersten Reihe und mir ist aufgefallen, dass er zeitweise einen Laptop offen hatte.

Während sich die “zehnminütige” Pause immer noch merklich hinzieht und Daniel Model (M) vorne mit seinem Verteidiger spricht, schweift mein Blick zur Fensterfront des Saales, und ich denke mir: Wo ist eigentlich unser neuer @Fassadenreiniger, wenn man ihn braucht? An den Wänden zwischen den Fenstern sind deutliche schwarze Spuren von den Vorhängen zu sehen. Zwar ist es nicht die Aussenfassade, aber der Wand hier drin im Saal würde eine porentiefe Reinigung definitiv gut tun.

Es ist nach 16:40, als es weitergeht.

Der Vorsitzende Richter (VR) zitiert als erstes noch einmal den Satz aus dem ‘Wiener Statut’, den er dem Angeklagten kurz vor der Pause schon vorgehalten hat: “Der Zweck und die Funktion des ICCJV verbietet jede andere Gerichtsbarkeit”.

Was M dazu sage? “Das haben Sie angeblich mitunterschrieben”, und zwar mit Kleinschreibung des Namens und “Fingerprint”.

Statt M zu Wort kommen zu lassen, fragt der VR unvermittelt in die Runde: “Ist jemand vom BVT da?”

Wahrscheinlich nicht, denke ich, denn das ‘Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung’ (BVT) gibt es gar nicht mehr. Die neue Behörde heisst ‘Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst’ (DSN).

Dem “Zuseher” in der hintersten Reihe ist das aber egal, jedenfalls steht er auf und meldet sich mit “Ja”.

VR: “Sie werden heute nicht mehr gebraucht”. [Offensichtlich geht es darum, dass jemand vom Verfassungsschutz als Zeuge aussagen soll, dies aber – anders als geplant – heute nicht mehr stattfinden wird.]

Verfassungsschützer: Ja, aber er habe den Auftrag, hier zuzuhören. Morgen könne ein anderer Kollege kommen wegen der Aussage. Ob er hier bleiben könne?

VR: Ja.

[Na, der hat ja Glück – abkommandiert zum Anschauen einer höchst unterhaltsamen Gerichtsverhandlung. So möchte ich auch mal Geld verdienen.]

Der VR kommt nun auf das Zitat aus dem ‘Wiener Statut’ zurück, wonach die Pappnasen jede andere Gerichtsbarkeit verbieten wollten, und verlangt von M eine Erklärung, warum er so etwas unterschrieben hat.

M: Das Durchlesen der ICCJV-Dokumente “hat bei mir schon zu einem roten Kopf geführt”. Ich habe versucht, herauszufinden, wie es dazu kommen kann, dass ich so einen Blödsinn unterschreibe. Es gibt mehrere Erklärungen, die aber nicht entschuldigen, dass ich blöd gehandelt habe.

Eine dieser Erklärungen versucht M zu bringen: Landschützer und Steiner hätten ihn sehen wollen, als er nur 30 Minuten Mittagspause gehabt habe. Dort seien sie mit zwei Beschlüssen vorbeigekommen und hätten ihn diese unterschreiben lassen.

Dazu M: Das ist ein Versäumnis meinerseits, ich will das nicht entschuldigen, ich habe die Beschlüsse nicht durchgelesen. Es handle sich um eine “déformation professionelle”, er mache das auch in seinem Unternehmen so. Dort sei es nicht so tragisch, da er nur die Unterschrift zu zweien habe, nicht die Einzelunterschrift. Ihm sei noch nie etwas um die Ohren geflogen, aber hier habe es nicht geklappt. Dafür müsse er die Verantwortung übernehmen.

VR: Wie ist das mit dem Herrn Landschützer weitergegangen? Wie ist es zu der Sache mit dem Geld bzw. Gold gekommen?

M: In einem Gespräch mit ihm habe Landschützer seine “prekäre finanzielle Situation” erwähnt und zugleich auf eine Anlagemöglichkeit mit guter Rendite hingewiesen.

VR: “Also der Österreicher als Tischler tut Sie als Geschäftsmann aus der Schweiz anlageberaten”.

[Von allen Formulierungen, die der VR dafür hätte wählen können, ist das aus Schweizer Sicht wohl die schmerzhafteste.]

M: Nicht Landschützer mich, sondern die Bank in Zypern sollte es machen. Die Frage, warum eine Bank in Zypern, sei durchaus aufgekommen. Landschützer habe gesagt: Er sei Blauhelm gewesen und kenne den Banker von einem Einsatz auf Zypern.

VR: Wann war das?

M: 2016.

VR: Da war der Herr Landschützer in der Schweiz bei Ihnen?

M: Ja.

VR: Was macht der Herr Landschützer beruflich? Was wissen Sie von ihm?

M: Er ist Schreiner.

[Da das Wort “Tischler” in der Schweiz nicht geläufig ist, heisst ein Tischler hier auch “Schreiner”.]

M weiter: Landschützers Tätigkeit im ICCJV war gratis. Die für die Bank vorgesehene Geldsumme ergab sich aus dem für die Anlage notwendigen Minimalbetrag von 150000 Euro.

VR: “I bin in dem Haus seit 1987. Warum erinnert mi das an diverse Wirtschaftsg’schichtn?” Mindesteinlage sei da ein typisches Stichwort. Einen Ertrag gebe es bei einem Investment doch erst Monate, wenn nicht Jahre später. Entweder brauche Landschützer das Geld sofort, dann könne man es ihm ja gleich geben, oder es handle sich um ein längerfristiges Investment.

“Vier oder fünf Jahre später ham’wer dann was Schriftliches”, bemerkt der VR zur Beleglage für dieses angebliche private Darlehen. “I muass schon wieder in mein Büro gehen und lochn”. Er sei auch ehrenamtlich tätig bei der Vinzenzgemeinschaft, er spende sogar “richtig viel Geld”. Zu M: “Und Sie sand jetzt G’schäftsmann”. Ob es sich bei dieser ‘karitativen’ Geldverschiebung an Landschützer nur um einen Ausnahmefall gehandelt habe?

M: Er habe auch anderen ICCJV-Deppen “kleinere Beträge” gegeben, z.B. dem Ullrich Zimmermann vier- bis fünftausend Euro für eine Autoreparatur.

VR: Im Schrieb von Landschützer [den Landschützer dem M 2020 ausgestellt hat, um das Darlehen zu belegen] steht nicht mal drin, wann die Übergabe des Goldes stattgefunden hat.

M: Zur Erklärung, warum es eine “Verschriftlichung” des Darlehens erst so viel später gegeben habe: Landschützer sei Handwerker, er habe die Teeküche im Modelhof installiert, hervorragende Arbeit. Für das Darlehen habe es einen “Plan B” gegeben: Sollte das Darlehen nicht rückzahlbar sein, müsste bzw. dürfte Landschützer die Schuld mit seinen handwerklichen Fertigkeiten tilgen.

VR: Fragt nach den Zinsen des Darlehens.

M: Die Zinsen “waren, was er aus der Anlage erwartete”. Das habe aber nichts mit dem Darlehen zu tun; dieses sei zinslos und unbefristet.

VR: Wann hätten Sie denn gewusst, dass er nicht zahlen kann?

M: Das ist schwer zu bestimmen, aber es hätte sich relativ bald gezeigt, ob das Investment nicht funktioniert. Landschützer habe später die Bank verdächtigt, es sei deren “Geschäftsmodell”, dass eingehende Gelder wegen Geldwäschereiverdachts gesperrt würden.

[Es ist 17:05 und in meinen Notizen steht an diesem Punkt: “Ich lasse ein wenig nach”.

Nachdem ich nun stundenlang intensiv mitgeschrieben und aus der Befürchtung heraus, zu spät zur Nachmittagsverhandlung zu kommen, in der Mittagspause gar nichts gegessen habe, fange ich tatsächlich an, gelegentliche kurze Aufmerksamkeits-Aussetzer bei mir festzustellen.

Falls im Folgenden irgendein Übergang zusammenhangslos erscheint oder mir irgendwas entgangen ist, wird es daran liegen.

Obwohl ich schon länger nichts gegessen habe und langsam nachlasse, bin ich fest entschlossen, wenn nötig bis zum nächsten Morgen hier mitzuschreiben.]

Die Vereinbarung zwischen M und Landschützer bezüglich des Darlehens, um die es gerade geht, ist auf Geschäftspapier von Landschützer geschrieben, von ihm verfasst und stammt vom 07.02.2020.

VR: Stammt die Wortwahl in diesem Dokument von Herrn Landschützer?

M: Ja.

VR: Warum gibt es dieses Papier?

M: Ende 2019 habe er Landschützer wegen einer Tischlerarbeit angefragt, weil er erwogen habe, ein kleines Holzhäuschen in den Bergen zu erwerben.

VR: “Und da hätten’s a Küche braucht”.

M: Sogar mehr als das. Das Häuschen sei in einem schlechten Zustand, es sei in Schieflage. Landschützer habe ihn in Liechtenstein besucht Ende 2019, man habe zusammen das Objekt besichtigt, welches sich in der Ortschaft Sax 30 Minuten von Ms Wohnort entfernt befinde.

VR: Ist er da mit Ihnen mitgefahren? Im Auto?

M: Ich weiss nicht, ob im eigenen Auto.

VR: “Wenn der Herr Landschützer mir etwas erzählt, was eine Lüge ist, dann geht er nicht mehr aus dem Verhandlungssaal hinaus!” Er sei bekannt dafür, dass er immer wieder Zeugen einsperren lasse. Er habe es in seinen Prozessen schon erlebt, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit Anträgen nachgekommen sei und die Polizei nicht mit Verhaftungen.

M: Landschützer ist mitgefahren in meinem Auto, auf dem Beifahrersitz.

VR: Was hat er dabeigehabt? Eine Wasserwaage? “I bin Hobbytischler, wissen’s”.

M: Ich weiss es nicht. Das Haus war in Schieflage, der Innenausbau in einem schlechten Zustand. Es hätte neu gestaltet werden müssen, und den Konjunktiv verwende er, weil Landschützer abgelehnt habe.

Eine der beisitzenden Richterinnen (B): Wer hätte das Material gezahlt?

M: Zu diesen Details sind wir noch nicht vorgedrungen. Der Zweck der Übung war, dass Landschützer seine Darlehensschuld zumindest reduzieren kann.

B: Warum hat er den Auftrag abgelehnt?

M: Weil das eher eine Baumeisterarbeit sei. Landschützer fürchtete einen zusätzlichen Schaden am Häuschen. Er habe sich bei der Ablehnung schlecht gefühlt. “Herr Landschützer hat mir Messingbarren gegeben”. Ein grosser Messingbarren bedeute zwei Tagesleistungen inkl. Material, was 2000 Euro entspreche; ein kleiner bedeute eine Tagesleistung bzw. 1000 Euro. Landschützer habe ihm exakt 165 Messingbarren gegeben.

VR: Liest aus einem erklärenden Text Landschützers zu diesen Messingbarren vor: “Projektbarren sind ein Gutschein”, und zwar “auf 8-12 Tagesleistungen”. Macht sich ausgiebig über die unklare Formulierung lustig, “tschuldigung, der steht nicht unter Sachwalterschaft? Tschuldigung, des is a Vollidiot!” Zitiert bissig kommentierend weiter, die Barren seien “nur wöchentlich oder nur jeden 5. Tag” einlösbar.

Alle Richter stellen die Frage, warum M statt dessen nicht einfach den Wert von Landschützers Arbeitsleistung von den Schulden abziehe?

B: “Machen Sie das auch mit den Kartons?”

VR: Zitiert aus dem Text, die Barren sollen 10 Jahre gültig sein. Das stimme auch nicht, dazu gebe es anderslautende Rechtsprechung vom OGH. Zu M: “Für sowas haben Sie Zeit? Haben Sie das durchg’lesn? Das ist a Träumer, wenn Sie mi fragn!” Der Wisch mit diesem Text habe 5 Seiten.

M: Er habe ja den “Vertragswillen der Partei” gekannt. Landschützer habe mit diesen Barren sagen wollen, dass M in Form der Barren noch zusätzlich etwas in der Hand habe.

VR: Zitiert eine die Rechnung betreffende Passage aus demselben Text, “ganz ehrlich, des schreib i in mei Buach.”

M: Landschützer habe eben seine AGB “irgendwie da mit hineinkopiert”. Der VR habe Recht: Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?

VR: Wie viel von diesen Barren hat der Herr Landschützer Ihnen gegeben?

M: Barren im “Wert” von 165000 Euro.

B: Wenn Sie sagen: “Der Vertragswille war da”, warum unterschreiben Sie dann so etwas?

M: Zur Anerkennung, dass die Barren den Wert einer Tagesleistung haben.

B: Das ist aber ein Fantasiekonstrukt.

M: Es handle sich um einen Versuch, zusätzliche Sicherheit zu geben.

B: Es wirkt so, als ob eine Alternativwährung hätte eingeführt werden sollen. Warum macht man sowas, wozu soll das sein?

M: Für ihn handle es sich um die firmenspezifische Besonderheit eines Handwerkers.

Verteidiger V: Ich verstehe nicht, was das soll. Jedes Geschäft vergibt Gutscheine.

B: Messing hat einen Gegenwert!

M: B habe das falsch verstanden: Der “Wert” sei nicht der Materialwert dieser Barren, sondern die Arbeitsleistung.

V moniert, die Richter und M würden aneinander vorbeireden.

B: Nein! Die Barren gibt es anstelle eines schriftlichen Gutscheins.

VR: Warum gibt es keinen schriftlichen Gutschein auf Papier?

B: Warum gibt es “diesen komischen Barren”?

M: Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich habe dies als zusätzliche Sicherheit interpretiert.

B (in sehr deutlichem Ton): “An ihnen ist kein Richter verloren gegangen!” Vertragsauslegung könne M jedenfalls nie gemacht haben.

B: Landschützer sei nicht nur Tischler, sondern als “Chief Financial Officer” zumindest in Österreich auch für die Finanzen des ICCJV zuständig gewesen.

M: Landschützer hatte mehrere Funktionen im ICCJV, die sich im Laufe der Zeit auch geändert haben.

B: Es gehe darum, ob die 165000 Euro einfach eine Unterstützung an den ICCJV gewesen seien, deshalb müsse das mit den Barren hinterfragt werden.

M: 2019 war Landschützer nicht mehr Mitglied des ICCJV.

B: Die Übergabe des Goldes habe aber 2016 stattgefunden.

M: Zuerst habe man eine Überweisung auf ein privates Konto auf Landschützers Namen versucht. “Ich konnte in guten Treuen davon ausgehen, dass es ein Darlehen an Landschützer selbst war, nicht an den ICCJV”.

B: Würden Sie Ihre Mitarbeiter auch in dieser Weise unterstützen?

VR: “Wenn i einem hilfen wuil, dann geb i ihm die Kohle!”

M: Darlehen an Mitarbeiter gab es im Unternehmen tatsächlich, mittlerweile aber nicht mehr.

B: In welcher Grössenordnung?

VR: Und der Mitarbeiter legt dann das Geld an?

M: In der Schweiz darf man zinslose Darlehen geben. Die Maximalhöhe für Darlehen in der Firma war 50000 oder 100000 Franken.

VR: Zum Darlehen: Wenn Landschützer gestorben wäre vor Ausstellung der “Quittung” 2020, hätte M überhaupt nichts in der Hand gehabt, um den Betrag zurückzubekommen. “Das sollen wir Ihnen glauben, Herr Model, ernsthaft?”

[Hier ein kleiner Aussetzer meinerseits, wahrscheinlich hat M etwas gesagt und ich bin mit Schreiben nicht mitgekommen oder in Gedanken kurz abgeschweift.]

VR: “Wissen’s, was i glaub?” Der ICCJV habe jemanden gehabt, der Geld hat, “dem geben wir ein Amt als Friedensrichter”.

[Mit anderen Worten, die Deppen hätten einen nützlichen Idi0ten gefunden. So ähnlich sehe ich das tatsächlich auch. Mit dem Unterschied, dass meinem Eindruck nach Ms Wahrnehmung des Pappnasenprojekts “ICCJV” tatsächlich zu oberflächlich, naiv und ignorant bzw. M zu beratungsresistent und zu verfolgt vom Denkpech gewesen sein könnte, um wenigstens nach der ersten Einladung der Deppen schnell zu erkennen, dass es sich um eine zutiefst staatsfeindliche und auch zu Gewalt neigende Organisation handelte.]

M: Landschützer habe vom Geld bis heute nichts gehabt.

B: “Woher wissen’s das?”

M: Er gebe zu: “Ich wäre sehr überrascht, wenn diese Mittel hintenherum abgezogen worden wären”. Er habe in Müllheim ein Vorkaufsrecht auf ein Haus in schlechtem Zustand. Er denke daran, dieses Vorkaufsrecht auszuüben und Landschützer dann zu beauftragen.

B: Landschützer habe aber gesagt, er dürfe in der Schweiz nicht arbeiten.

M: Die Genehmigung kann man besorgen oder die Elemente in Österreich vorfertigen und in der Schweiz montieren.

B: Und warum haben Sie das bei der Hütte nicht gemacht? [Meint das vorher erwähnte Holzhäuschen in Sax.]

M: Es handle sich um eine “instabile Situation”. Wenn Landschützer beim Haus in Müllheim wieder eine Ausrede finde, habe er auch langsam Zweifel an seinem Rückzahlungswillen.

B: Was machen Sie dann? Würden Sie den Betrag einklagen oder haben Sie kein Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?

M: Er würde sicher einklagen.

B: Die Klage wird abgewiesen werden, da es kein Fälligkeitsdatum gibt!

M: Er habe Landschützer schon in der Vergangenheit dazu gedrängt, sich um die blockierten Gelder zu kümmern.

VR: Was hat der Herr Landschützer dann gesagt?

M: Landschützer habe Angst vor kriminellen Machenschaften.

VR: “Wenn der Herr Landschützer halb so gut tischlert, wie er schreibt… Den mecht i unbedingt kennenlernen!” Zitiert aus einer Mail von Landschützer an M: Es gebe ein “Abkommen mit Interpol”, Interpol solle die Gelder bei der zypriotischen Bank beschlagnahmen. “Schod, dass ka Presse do ist!”

[Die Presse ist nicht da. Aber wenn der wüsste. :)) ]

VR weiter: Denkt laut über eine “amtliche Anregung zur Besachwaltung” des Willibald Landschützer nach. Landschützer schreibe auch von einem “Gespräch mit dem Vizekanzler”, und dass er beim Pappnasengericht damit beschäftigt sei, “das Finanzbuchhaltungssystem zu entwerfen”. Die zitierte Mail an M sein von 2018. Landschützer schreibe darin auch von Entwicklungen im ICCJV in verschiedenen Ländern. “Des schreibt der Ihnen, was denkt si der Herr Dr. Model?” Er (der VR) würde zurückschreiben: “Your English is fucking bad!” “Und der schreibt ernsthaft Ihnen: ‘Der ICCJV ist von der UN als intern höchstes Gericht bestätigt worden’”. Das stehe alles in der Mail vom Februar 2018.

M: Es gebe bis heute Korrespondenz zwischen ihm und Landschützer, aber nur über das Darlehen, nicht über den ICCJV.

VR: Warum nicht über den ICCJV?

M: Weil er im Mai 2017 die Beziehung abgebrochen habe “zu der Institution und den damit zusammenhängenden Themen”.

VR: Warum ignoriert Landschützer das?

M: 2018 war Landschützer “bedroht, ausgeschlossen zu werden.” Landschützer sei sehr in diesem Thema drin, er habe sich mit dem Pappnasengericht identifiziert.

VR: Warum wurde der Herr Landschützer ausgeschlossen?

M: Das wisse er nicht.




Strafsache Dr. Model, Teil 6: Pech beim Denken?

In der Zeit, als der ICCJV am Modelhof war, unterhielt er ein “Korps” von “Sheriffs”, auch aus der Schweiz. Hier zeigt Heino Fankhauser seinen “Amtsausweis” als deren Schweizer Anführer.

Eine der Beisitzerinnen (B) wirft jetzt eine Frage auf, die mich auch brennend interessiert: Nämlich, warum Daniel Model (M) den ICCJV überhaupt je in den Modelhof eingeladen habe.

Zur Beantwortung dieser Frage kommt es aber nicht, weil der Vorsitzende Richter (VR) wieder dazu aufgelegt ist, über Deppentexte herzuziehen. Er liest aus der von Oberpappnase Marcus Steiner verfassten Einladung zu einer Veranstaltung im Modelhof vor, “Business-Schuhwerk ist erlaubt” und ähnliche Dinge stehen da bezüglich des Dresscodes, und es gehe um die “Gegenzeichnung von nationalen Gerichtsbüchern”. “Ich habe in diesem Haus in meinem Leben Blödheiten erlebt, die sind atemberaubend”, lässt sich der VR aus, aber diese Pappnasendokumente seien “Top 3”.

Und jetzt stellt sich für mich doch noch heraus, warum die Staatsanwaltschaft die Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt: Diese Veranstaltung sollte nämlich am 7. und 8. Oktober 2017 im Modelhof stattfinden. Das steht so in diesem Schreiben – und da steht noch dazu, M sei ebenfalls eingeladen.

Sofort entspinnt sich eine hitzige Diskussion, ob diese Veranstaltung wirklich im Modelhof stattgefunden hat.

M: Verneint dies klar. Er habe nicht einmal Räume zur Verfügung gestellt.

VR: “Dann ist der Marcus Steiner ein bissl dumm”.

[Ich sage jetzt dazu an dieser Stelle mal nichts.

In der vierten Papyrusrolle dieses Prozessberichts werden wir Marcus Steiner noch als Zeugen erleben, und dann kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob der Oberdepp des ICCJV ein bisschen dumm ist.]

M bleibt dabei: Er habe schon im Mai gesagt, es werde kein Treffen mehr im Modelhof geben.

VR: Dann haben Sie die Einladung nicht bekommen?

M: Nein. Und sonst hätte ich sie in den Papierkorb verschoben.

VR: “Wie passt das mit Ihrer Philanthropengesinnung zusammen”, dass es auf dieser Einladung Dresscodes gibt?

M: Ich habe keinerlei Einladung verfasst, ich war nicht führend im ICCJV tätig. Ich habe nie ein Dokument im ICCJV verfasst.

VR: Das ist nicht angeklagt.

M: Ich werde aber für eine “merkwürdige Einladung” verantwortlich gemacht, die nicht im Modelhof stattgefunden hat.

VR: “Dann jetzt zu etwas anderem”. Er zeigt ein weiteres Dokument, “mit Fingerprint”, es handle sich um eine Vereinbarung zwischen Model und dem ICCJV mit seinen vier Vereinen [gemeint sind die Organisationen IRC, IRO, ISA und IIA]. “Wie kommt es zu dieser Vereinbarung, und vor allem wann, und wer hat sie geschrieben?” Deswegen habe er M auch die Frage gestellt, ob M Latein hatte, denn das Dokument sei als “Prekarium” betitelt. Das bedeute “Bittleihe”; der VR macht sich an dieser Stelle ausgiebig über die falsche Verwendung dieses Begriffs im Falle dieses Dokuments lustig. Fragt dann: Warum haben Sie das unterschrieben? Haben Sie das mit Ihrer Tochter besprochen?

M: Ich bin definitiv nicht der Verfasser dieses Dokuments. Ich kann Ihnen nur zustimmen, es gibt “eine gewisse Laienhaftigkeit verfasster Dokumente”, das habe er in den vergangenen Wochen auch gemerkt, auch im Zusammenhang mit dem Gutachten. “Ich kann mir da nur Asche aufs Haupt streuen”, dass die Formulierung zu wünschen übrig lasse.

B: Und inhaltlich?

M: Der Inhalt stimmt.

B: Sie distanzieren sich also nicht vom ICCJV?

M: “Ich habe einen gewissen Fragestau auf meinem Blatt”. Er glaube nicht, dass das Dokument älter sei als März 2016. Er gibt zu, dass er das Pappnasengericht “domiziliert habe an meiner Adresse”. Zur “Fingerprint-Thematik” merkt M an: “Ich bin nicht Ur-Gründungsmitglied”, er habe sich der im ICCJV bestehenden Praxis einfach angepasst. Der Daumenabdruck sei einzigartig, das zeige “diese Beziehung zum Menschen”.

VR: Hat man Ihnen gesagt, warum diese “Fingerprints” gemacht werden?

M: “Das kann sein. Es ging um die klare Identifizierbarkeit der Person”.

[Wohl ohne es selbst zu merken, entlarvt sich M schon wieder als kein profunder Kenner, geschweige denn überzeugter Anhänger der Pappnasenideologie. Ein waschechter ICCJV-Depp hätte niemals “Identifizierbarkeit der Person” gesagt, das sind gleich zwei Unwörter, sondern “Authentifizierbarkeit des Menschen”.

Versteht ihr langsam, warum ich mir vorstellen kann, dass die Pappnasen in M tatsächlich einen reichen Tubel (wie wir in der Schweiz sagen) gefunden haben, der für ihre Schwurbeleien anfällig war – aus welchen Gründen auch immer, Unbedarftheit, Eitelkeit, Ignoranz, Naivität, Selbstgefälligkeit, Verblendung – und sich von ihnen auch täuschen liess?

Ich will nicht sagen: Daniel Model ist dumm. Aber es hat tatsächlich den Anschein, als hätte er des öfteren mal Pech beim Denken.

Und dass er sich bei den “Fingerprints” und der Kleinschreibung des Namens einfach der bestehenden Deppenpraxis angepasst hat, halte ich ebenfalls für plausibel. Wäre er ein echter Reichsdepp, so würde er diese Praxis auch sonst anwenden, beispielsweise in seiner Korrespondenz mit Behörden. Deppen machen das nämlich immer, wenn sie “als Mensch” etwas schreiben. Im Falle von Daniel Model ist aber nichts dergleichen bekannt.

Ein bisschen habe ich daher während der folgenden Passage gedacht: Die spinnen, die Ösis.

Disclaimer: Ich bin ihm trotzdem böse, dass er den ICCJV in die Schweiz geholt und dadurch hier für eine Nachblüte des Pappnasengerichts gesorgt und der lokalen Deppenszene Inspirationen geliefert hat. DANKE FÜR GAR NICHTS, HERR MODEL. Einen Freispruch wünsche ich ihm sicher nicht.]

VR: Zitiert aus dem Dokument: “… wobei es sich bei der Bestandesnahme um eine handelt”. “Was haasst das?” Da fehle ein Wort, “des ist grammatikalischer Bledsinn! Vielleicht können Sie mir als Friedensrichter sagen: Wenn es bezüglich dieser Vereinbarung zu Streit gekommen wäre und ein Friedensrichter eingesetzt worden wäre, wie wäre das gegangen?” Der VR zitiert noch einen weiteren unsinnigen Satz.

M: “Ich gebe Ihnen Recht, das ist unverständlich.” Der Vertrag zeige eine sprachliche und juristische “Laienhaftigkeit”.

VR: Das ist noch vornehm ausgedrückt. Wer hat das verfasst?

M: Ein Österreicher, entweder Steiner, Strobl [ich bin nicht sicher, ob ich den Namen richtig verstanden habe, sagt mir spontan nichts] oder Landschützer.

B: Warum haben Sie mit Kleinbuchstaben unterschrieben?

M: Weil alle es so gemacht haben.

B: Wissen Sie, dass das der Staatenbund auch so gemacht hat? Frau Unger war anfangs beim ICCJV dabei!

[Hört, hört! Des hob i ned g’wusst.]

M: Wer ist Frau Unger?

B: Erklärt, das sei eine Hausfrau aus der Oststeiermark, die 12 Jahre [[i]sic[/i], dank der langen Verfahrensdauer hat sie neulich ein Jahr Rabatt gekriegt, es sind jetzt 11 Jahre] wegen Hochverrats ausgefasst habe.

M: “Oje”. Man könne sich fragen, warum das mit der Kleinschreibung beim ICCJV auch so gemacht werde.

VR: “Ein Schelm, der Böses dabei denkt”.

M: Die Gepflogenheiten des Staatenbundes seien ihm nicht bekannt, der Begriff sei aber früh gefallen, in dem Sinne, dass man sich davon distanzieren wolle.

[Wenn M wüsste, dass er hier gerade sozusagen auf Monis Platz sitzt …

Und wieder: Einem echten, szeneinhärenten Reichsdeppen wäre die unabwählbare Präsidentin mit dem alleinigen Vetorecht im souveränen, absoluten und unantastbaren Völkerrechtssubjekt Staatenbund Österreich ein Begriff gewesen. Und er hätte auch von ihrem harten Los in den Fängen der Firma Republik Österreich gewusst.

Ms Frage, wer Frau Unger sei, wirkte hingegen ehrlich.]

Verteidiger V: Ihm sei das auch neu. [Das ist allerdings nicht die beste Voraussetzung, wenn man in Österreich jemanden aus der Gefahrenzone des §246 StGB raushauen will.]

VR: Vergleicht die Staatsverweigererszene mit islamistischen Moscheen, die unterschiedliche Grade der Radikalität zeigen und sich jeweils voneinander distanzieren. Unger habe 12 Jahre “all inclusive” bekommen.

M: Nach seiner Auseinandersetzung mit dem Akt sei er “ziemlich sicher, dass es eine explizite Distanzierung gab”. Es gab die Aussage, dass der Staatenbund staatsfeindlich sei, “und dass wir das nicht wollen”.

VR: Es gebe eine vom Verfassungsschutz erstellte Namensliste der ICCJV-Mitglieder, M sei darauf die Nr. 105, Moni Unger die Nr. 23.

M: Da sei ihm die Distanzierung auch klarer.

VR: In besagter Namensliste stehe M als “National Justice of Peace”.

M: “Ich beginne langsam zu verstehen, vielleicht auch Ihre emotionalen…”

VR [unterbricht ihn]: “Naaa, mir sand immer so.” Er sei dienstlich oft in der Schweiz. Fragt, wie es zu alledem gekommen sei.

M: Es sei im Herbst 2015 gewesen, da habe er selbst die “Protagonisten des ICCJV” in den Modelhof eingeladen. Dort sei das ‘Wiener Statut’ vorgestellt worden. Ihn habe “fasziniert, dass Menschen zusammenkommen können, um einen Gerichtshof zu gründen. Das ist aussergewöhnlich”.

VR: “Das hätt i au g’sagt”. Da könne er ja gleich ein Krankenhaus gründen und Covid behandeln, wobei es Covid ja eh gar nicht gebe.

B: Und eine Buchhalterin soll dann “Richterin” sein.

M: In Sachen Laienhaftigkeit “haben Sie genau den Punkt”. Aber im Naturrecht spiegle sich, “dass das Rechtsempfinden im Menschen schon grundsätzlich drinsteckt”. Dass eine von einem “Gerechtigkeitsbedürfnis” getriebene Gruppe zusammenkomme und ein Gericht gründe, sei interessant, “das muss einen interessieren”. Entweder sei das anmassend, “das ist Ihr Standpunkt”, oder es gebe tatsächlich “völkerrechtlich” die Möglichkeit, einen Gerichtshof zu gründen.

[Ich fasse es nicht, er hat wirklich live und in Farbe Pech beim Denken.]

M weiter: Spricht über den Anerkennungsprozess, den er dem ICCJV in seinem Modelhof ermöglichen wollte, “es ist eine Schwangerschaft”. Erwähnt dann ein österreichisches Mitglied, dieses “hat sich in Uniform vor dem Modelhof fotografieren lassen”.

B: “Der Sheriff ist das”.

VR: “Fasching ist ja nichts dagegen”.

Es kommt kurz die Frage auf, wer dieser “Sheriff” gewesen sei, wobei im Moment niemand den Namen nennen oder sagen kann, wo dieses Foto publiziert wurde. Amüsiert denke ich: “Hallo, hier, ich weiss es”. Es war Alexander Helmut Resch, auch bekannt als “Ares Ra”, der Adabei der österreichischen Deppenszene, der dann später auch beim Staatenbund war. Das erwähnte Foto erschien in der Thurgauer Zeitung, wo der Möchtegernsheriff falsch als “Andreas Resch” angeschrieben ist.

M: “Ich war entsetzt, dass sich jemand in der Uniform vor meinem Gebäude ablichtet”. Entsetzt deswegen, weil da jemand vor der “Geburt” schon als “der grosse Zampano” posiert habe. “Die Kollegen aus dem ICCJV Österreich” hätten das genauso gesehen. Er denke, das sei 2016 gewesen. “Dieser Herr wurde meines Wissens aus dem ICCJV Österreich ausgeschlossen und ist nicht mehr erschienen am Modelhof”.

[Das klingt jetzt so, als hätte es ausser “Ares Ra” keine Möchtegernsheriffs beim ICCJV gegeben in der fraglichen Zeit. Es mag auch sein, dass M das tatsächlich glaubt.

Allerdings lässt es sich belegen, dass es die Möchtegern-ICCJV-Sheriffs gegeben hat. So war der Hitler-Bewunderer Heino Fankhauser bei den Pappnasen “Major Chief Sheriff”: In diesem Video bei 32:40 hält er seinen alten ICCJV-Sheriff-Ausweis in die Kamera, den er noch aufbehalten hat, und an dieser Stelle sülzt er, ihm als oberstem Pappnasensheriff sei damals auch das Schweizer Militär und die Polizei unterstanden. Auch erwähnt er ein “Korps”.

Interessanterweise sagt er an einer späteren Stelle im selben Video auch, dieses Sheriff-Unwesen habe nichts mit “Herrn Model” zu tun gehabt.]

B: Wie sollte die Geburt des ICCJV herbeigeführt werden?

M: Gemäss ‘Wiener Statut’ sei die Anerkennung durch internationale Institutionen und die Suche nach Vertragspartnern angestrebt worden. Er sei von der Idee eines Schiedsgerichts fasziniert gewesen, “aber ich habe gelernt von Ihnen heute, dass das eigentlich Blödsinn sei”.

B: Nein, wir weisen darauf hin, dass es Schiedsgerichtsbarkeit schon gab.

M: Staatsfeindlichkeit sei für ihn beim Pappnasengericht “in keiner Weise erkennbar” gewesen. Erst Ende 2016 habe er sich gefragt: “Was sind hier für Aktivitäten im Gange?” Darauf habe ihn Mühlböcks Strafanzeige gebracht. Ein Journalist habe ihm weitere Hinweise auf die Vorgänge in Österreich gegeben [damit dürfte die “Causa Hollenbach” gemeint sein].

[Aber dann hatte M offenbar wieder Pech beim Denken, sodass es noch eine ganze Weile gedauert hat, bis er die Deppen aus dem Modelhof warf.]

M weiter: Das Verfahren sei 2019 eingestellt worden, weil es keine Nötigung gegeben habe und weil er selbst gar nicht dabei gewesen sei.

B: Was ist für Sie staatsfeindlich?

M: Ich habe nicht viel Ahnung von der Republik Österreich. Staatsfeindlichkeit sei für ihn, “dass man Kerninstitutionen erschüttert oder einfach zerstört”.

B: Die Gerichtsbarkeit sei ein Teil des Staates. Die Gründung eines neuen Gerichts bedeute Konkurrenz. Das sei nicht vorgesehen wie bei Unternehmen. “Wenn ich ein Gericht gründe, will ich ja die Gerichtsbarkeit erschüttern”.

[Für alle, die sich im Gegensatz zu mir nicht als Liebhaber österreichischer Deppenprozesse bezeichnen würden: Das Verb “erschüttern” wird hier nicht zufällig verwendet, es ist das zentrale Verb im Tatbestand des §246 StGB.]

M: Das sei eine Monopolstellung des Staates. Der “Scope” des ICCJV sei auf Sachverhalte wie Völkermord etc. ausgerichtet, bei denen es mehr internationale als nationale Institutionen gebe, die sich dem widmen. Es gebe einen Aspekt, den auch Staatsvertreter zur Kenntnis nehmen müssten: Die “Verdrossenheit” angesichts von Institutionen, die “mehr furchteinflössend als bürgernah” seien.

[Schon wieder Pech beim Denken – und die Richterin ist getriggert.]

B: Ein Gericht muss überhaupt nicht “bürgernah” sein! Wie kommen Sie darauf, dass Bürger wollen, dass der ICCJV zu Gericht sitzt?! “Sie haben sich erhöht gegenüber anderen, das ist keine Bürgernähe!” Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bemerkt sie: “Wir leisten einen Eid”.

M: Erst 2021 habe es gegen ICCJV-Mitglieder eine Verurteilung gegeben wegen Staatsfeindlichkeit. In dem Zeitraum, der ihn betreffe, sei davon keine Rede gewesen. “Ich habe mich distanziert im Mai 2017, ich weiss nicht, ob es den ICCJV noch gibt”.

B: Sie verkennen, dass das Urteil aus 2021, der Tatzeitraum aber derselbe ist!

M: Ich bin Schweizer Bürger, ich habe dem ICCJV ein Domizil gegeben und unterwerfe mich der Gerichtsbarkeit. Ich habe erst Ende 2016 von “Unregelmässigkeiten” gehört, es war “nur Hörensagen”. Ein Journalist vom “Tages-Anzeiger” habe ihn gefragt: “Herr Model, wissen Sie, dass es zu Verhaftungen gekommen ist in Österreich?” Es sei U-Haft gewesen, M weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Alle Richter: Darauf müssen Sie uns nicht hinweisen.

B: Was sagt Ihnen der Begriff “Sheriff”? Wann haben Sie von ICCJV-Sheriffs gehört?

M: Den Begriff gab es schon im Zusammenhang mit der “Konstituierung des ICCJV”, und vier Vereine waren an der Adresse des Modelhofes domiziliert.

VR: ISA heisse “International Sheriff Association”, und “IIA, das g’fallt mer besonders gut, des haasst ‘International Intelligence Agency’”. Mokiert sich über die englischen Begriffe. Man stelle sich vor, es komme einer daher und sage “I bin von der ‘International Intelligence Agency’. Die mecht i alle kennenlernen”. Jetzt reden wir von IIA und Sheriffs. M habe als Kind sicher auch Cowboy gespielt, “der Sheriff ist der mit dem Stern, Sheriff ist nix Zivilrecht!” Fragt M, ob bei ihm angesichts dessen nicht die Alarmglocken geläutet hätten.

V: Bittet den VR darum, M sprechen zu lassen.

VR: Wir können auch die ganze Nacht durchverhandeln.

[Irgendwie befürchte ich, der VR könnte diese Idee in die Tat umsetzen, und beginne zu befürchten, mir könnten während der Verhandlung die Papyrusrollen ausgehen.

Es kommt in dieser Mitschrift vielleicht nicht so zum Ausdruck, aber der VR ist auch ein ziemlicher Selbstdarsteller und lässt M oft nicht ausreden oder stellt viele verschiedene Fragen nacheinander, ohne M zu Wort kommen zu lassen.]

M: Versucht zu erklären, woher diese englischen Begriffe kämen, indem er den Ursprung der Idee – für mich nicht nachvollziehbar – in Kanada lokalisiert.

B: Die Frage war, was der Sheriff für den ICCJV ist. M solle nicht “um den heissen Brei reden”.

M: Es gehe um die “Durchsetzung des Richterspruchs”. Der Sheriff sei aber kein Sheriff, solange das Gericht nicht operativ tätig sei. Deshalb habe er sich so aufgeregt, als Alexander Helmut Resch als Sheriff auftrat.

VR: Ob M nachträglich betrachtet verführt worden sei?

M: Er befinde sich seit sechs Wochen “in Rückschau-, Analyse- und Recherchetätigkeit”. Er lese auch Beschlüsse des Pappnasengerichts und denke: “Mein Gott, das kann jetzt aber nicht sein, dass ich das unterschrieben habe”. Zeigt eine Kopie des vorher thematisierten Dokuments, auf Seite 9 komme plötzlich ein neues Deckblatt. “Hier könnte eine ganz massive Täuschung vorliegen, die mich erschüttert, wenn sie denn so wäre.”

V: Zeigt einen weiteren Beschluss, in dem es wieder mittendrin ein neues Deckblatt über einem anderen Beschluss gibt, während die Seiten von Anfang bis Ende durchnummeriert seien.

M: “Es könnte sein, dass ich hier getäuscht worden bin”.

B: “Über was getäuscht?”

M: Es könnte sein, dass der Beschluss am Anfang gar nicht zur Unterzeichnung vorlag.

B: Sie haben gesagt, inhaltlich stehen Sie dahinter.

M: Das bezog sich nicht auf alle Beschlüsse, nur auf das “Prekarium”.

B: Und worüber wurden Sie bei diesen Dokumenten getäuscht?

M: Über schlechte Formulierungen; für das Inhaltliche brauche er noch Zeit.

VR: Ob sich M “von diesen Herrschaften” getäuscht fühle?

M: Dass die Österreicher den Möchtegern-Sheriff Alexander Helmut Resch “diszipliniert” hätten, habe ihm wieder Vertrauen gegeben. Er habe erst im Nachhinein von den “Haftbefehlen” gegen Pröll etc. erfahren. [Es geht um Fantasiehaftbefehle des ICCJV gegen österreichische Politiker wie den damaligen Landeshauptmann Niederösterreichs, Erwin Pröll.] Diesbezüglich sei er “ganz klar getäuscht worden”.

B: Was haben Sie gemacht, dass es zu der “Geburt” des ICCJV kommt?

VR: Wie kommt es zu der Schwangerschaft, wer ist der Erzeuger?

M: Bei der “Zeugung” war ich nicht dabei, “wie Sie wissen”. In der “Schwangerschaft” seien die ICCJV-Leute gekommen “und machten einen heimatlosen Eindruck”. Er habe dem “einen Wert geben wollen” durch Zur-Verfügung-Stellen des Modelhofes. “Ich bin CEO”, ich stehe zeitlich nicht zur Verfügung. Diese wenigen Treffen am Modelhof waren immer am Wochenende, er habe keinen Beitrag leisten können. “Ich bedaure sehr, dass es dazu nicht gekommen ist”. “Geistig” könnten Menschen eine Institution schaffen, “die eine Lücke füllen kann”.

[Diese Pechsträhne will einfach nicht abreissen.]

B: Also distanzieren Sie sich nicht.

M: Ich habe das ‘Wiener Statut’ zur Kenntnis genommen und es hat mir gefallen.

B: Wenn es beim ICCJV zum Urteilsspruch kommt und ein Vertragspartner akzeptiert das nicht, was dann? Kommt dann der Sheriff?

M: Wir sind noch nicht im Endzustand. “Mich haben sie verloren im Mai 2017”.

B: “Sie reden drum herum, es war eine ganz einfache Frage! Die Schiedsgerichtsbarkeit braucht gar keine Polizei”, Urteile könne man einklagen.

V: Bei Zwangsvollstreckungen müsse oft die Polizei dabei sein.

Alle Richter: Ein Gerichtsvollzieher ist aber kein Sheriff.

VR: Wozu braucht man einen Sheriff?

M: … [entweder hat er etwas Undeutliches gesagt, oder ich kam nicht hinterher mit Notieren.]

VR: Liest aus dem ‘Wiener Statut’ vor, welches M unterschrieben habe, wobei er jedes Zitat mit bissigen Kommentaren versieht: “[Das Pappnasengericht] hat seine Befugnis auf dem gesamten Planeten Erde, überall dort, wo sich die zustimmenden Männer und Frauen befinden” und weitere Zitate; und zitiert dann: “Jede andere Gerichtsbarkeit wird verboten”. Fixiert M mit einem strengen Blick, “und so langsam werd i richtig grantig”. Dem M als CEO nehme er nicht ab, dass er “so beschäftigt” gewesen sei, “und nebenbei tun’s dann irgendwas unterschreiben, weil’s Ihnen langweilig ist oder weil Sie Philanthrop sind”.

Es ist jetzt nach 16 Uhr, draussen wird es schon dunkel, und endlich gibt es eine kurze Pause von 10 Minuten. Ich nehme mir vor, in Windeseile alle verfügbaren Papyrusrollen zu holen, denn diesem Vorsitzenden Richter traue ich zu, dass er seine Ankündigung, man könne die ganze Nacht verhandeln, wahr machen könnte.




Strafsache Dr. Model, Teil 5: Vernehmung des Angeklagten zu seinem “Amt” als “Friedensrichter”

Der Modelhof in Müllheim TG (13. Juli 2017).

Auch Daniel Model (M) ist sichtlich überrascht von dieser Wendung, doch bevor er dies zum Ausdruck bringen kann, geht die Befragung durch den Vorsitzenden Richter (VR) schon weiter.

VR: Ob M seiner Tochter (T) ein Mandat erteilt habe oder man Rechtliches eher zu Hause am Familientisch besprochen habe?

M: Zum fraglichen Zeitpunkt im Herbst 2015 sei T noch Studentin gewesen und habe noch keinen Bachelor gehabt. Abgeschlossen habe sie 2018, danach sich zur Rechtsanwältin weitergebildet.

VR: Seit wann ist sie Rechtsanwältin?

M: Seit 2020.

VR: Hat sie einen Auftrag mit Vollmacht namens des Konzerns?

M: Hat sie aktuell.

VR: War T auch dabei, als Sie mit Ihrer Familie unterwegs waren, statt ICCJV-Sitzungen zu besuchen?

M: Im Engadin war sie nicht dabei, am Firmenfest in Deutschland auch nicht, beim Motorradausflug auch nicht. T war hingegen “an dieser Startsitzung auch dabei”, später dann nicht mehr.

VR: Haben Sie juristische Beratung von T anderweitig angenommen bezüglich ICCJV?

M: Nein.

VR: Die Texte des ICCJV seien ein “juristisches Tohuwabohu”.

[Ich glaube, der VR ist hier noch etwas intensiver über den ICCJV und die sprachlichen und inhaltlichen Mängel seiner Texte hergezogen, was ich den Pappnasen von Herzen gönne. Überhaupt liess der VR keine Gelegenheit aus, seine von mir völlig geteilte Verachtung für dieses Deppenprojekt auszudrücken. Aufgrund der Geschwindigkeit konnte ich (leider) meistens nicht mitschreiben bzw. den berechtigten Spott des Richters nur teilweise festhalten. Zu erwähnen ist auch, dass der Richter das sperrige Kürzel “ICCJV” oft absichtlich falsch zitierte, mit vor Verachtung triefender Stimme, so à la Ieh-Zeh-Jott-Zeh-Jott-Irgendwas… .]

VR weiter: Wann hatten Sie erstmals Kontakt mit dem ICCJV?

M: Das muss Mitte 2015 gewesen sein. Es war aber kein Kontakt zum ICCJV als Organisation, sondern zu Willibald Landschützer.

VR: Woher haben’s den gekannt?
M: Er habe ihn auf einer Veranstaltung Mitte 2015 in der Schweiz kennengelernt, im Appenzellerland.

VR: Das ist nicht gerade klein [meint das Appenzellerland].

M: Das ist sehr klein, das ist der kleinste Kanton.

VR: Wissen Sie’s genauer?

M: Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber es muss dort gewesen sein. Landschützer war Teilnehmer an einer Veranstaltung, nicht in einer “wichtigen Funktion”. In der Pause habe man sich kennengelernt, Landschützer sprach “von dieser Initiative” [meint das Pappnasengericht]. Der Name der Veranstaltung sei ihm nicht mehr bekannt, aber dort habe es Vorträge über Themen wie Permakultur oder Naturheilkunde gegeben.

[Man kennt’s: eine typische Schwurblerveranstaltung. Klingt nach ein bisschen “Lebensberatung” neben ein bisschen Pseudomedizin-Abzocke und ein bisschen grünem Anstrich. Wenn man sich jetzt besieht, wo das Ganze für Herrn Model geendet hat, … also da sag noch einer, Esoterik sei harmlos.]

VR: “Und do spricht Sie der Herr Landschützer jetzt in der Pause an”, man trinkt vielleicht “a Glaserl Sekt”, isst vielleicht “a bissl Schweizer Käse”. Was spricht der Herr Landschützer jetzt an?

M: Er sprach von dieser “ICCJV-Initiative”. Es gab ein Gespräch und das Thema von Landschützers Seite war “sicher der ICCJV”.

VR: War die Avalon-Idee auch Thema?

M: “Das könnte durchaus sein”.

VR: “Können’s des Avalon zwo-sechs a bissl den Geschworenen erklären? Wie müssen wir uns das vorstellen? Was ist Avalon? Bei uns heisst’s Kernöl!”

M: Erzählt von der Rede, die er halten sollte. Für ihn hätten sich “Polaritäten dargestellt”, eine “Vertrauenskultivierung” in Unternehmen, währenddem der Staat Misstrauen kultiviere, z.B. beim Thema Geldwäscherei “oder nicht zuletzt auch dieses Thema heute”.

[Demnach ordnet M die heutige Veranstaltung einfach als Misstrauen seitens des Staates ein. Interessante Sichtweise, aber ob schlau …?]

M weiter: Es brauche immer mehr Kontrolleure, es herrsche eine “Vollkaskomentalität”. Er habe “Stellung bezogen zugunsten der Vertrauenskultur” und “zur Überraschung des Publikums diesen Selbststaat gegründet”. [Ms Erklärung geht weiter in diesem leicht schwurbeligen Stil, ich höre auf mitzuschreiben und notiere mir nur noch, dass M seine “Neigung zu esoterischem Gedankengut” erwähnt. Immerhin, Selbsterkenntnis ist vielleicht der erste Schritt zur Besserung. Ob ihm ebenso klar ist wie mir, dass er seiner “Neigung zu esoterischem Gedankengut” wahrscheinlich die ganze Misere hier verdankt?]

VR: “Fühlen Sie sich vom Schweizer Staat angegriffen als Unternehmer?”

M: Nicht nur primär als Unternehmer, sondern er fühle sich “permanentem Misstrauen ausgesetzt wie jeder Staatsbürger”.

VR: Wer misstraut Ihnen konkret?

M: Zum Beispiel das Steueramt mit seinem “Verdacht auf Steuerhinterziehung”. Auch andere Stellen, die z.B. Revisionsforderungen ans Unternehmen stellen würden.

VR: Die Trennung in wichtig und unwichtig ist nicht so unbedeutend, oder?

M: Ja.

VR: Sie kritisieren also “eine zu intensive Verrechtlichung aller menschlichen Belange”.

M: Nicht die Verrechtlichung als solche, diese sei eine Tatsache, “muss man zur Kenntnis nehmen”. [Erneut verfällt M für eine Weile ins Reden – inhaltlich gibt seine schwurbelige Äusserung wieder zu wenig her, als dass ich es mir antun wollte, sie für die Nachwelt festzuhalten. Statt dessen schaue ich mir Staatsanwältin, Richter und Geschworene an und habe den Eindruck, auch sie machten etwas gelangweilte Gesichter.]

VR: Das heisst, Sie sind grundsätzlich jemand, der einem anderen vertraut?

M: Ja, normalerweise ist das auch gerechtfertigt.

VR: In der Schweiz gibt es auch Verbrechen? “Zürich Platzspitz, haben’s gar ned gehen können vor lauter Suchtgift, ned?”

M: Es gebe auch Fälle von Vertrauensmissbrauch. Das Unternehmen sei von Mitarbeitern bestohlen worden. Gefühlt seien solche Fälle aber eine “einstellige Prozentzahl”.

[Nochmals, an diesem Tag habe ich keine unterschiedlichen Kürzel für die Beisitzerinnen definiert, da ich es nicht gewohnt bin, dass die sich so stark einbringen. Schade, hätte sich heute gelohnt. Beide nenne ich hier B.]

B: Vertrauen Sie dem Staat?

M: Staat ist ein sehr abstrakter Begriff.

VR: Regierung?

M: Wir tragen alle eine Maske, “das wird vom Staat und der Politik stark bewirtschaftet”.

VR: Das heisst?

M: Es gebe ständig neue Regeln, der Staat sei überfordert.

VR: Vertrauen Sie dem Staat, der Regierung, der Demokratie? “Pink Floyd, ‘Do you trust the government’, kennen’s schon?”

M: “Wenn Sie sie Melodie auch noch singen könnten…”

VR: Wiederholt statt dessen die Frage: Vertrauen Sie dem Staat bzw. der Regierung grundsätzlich?

M Grundsätzlich ja, aber …

VR: “Als Individuum, was tut mir der Staat? Goar nix! I kann fast olles tun, was i wuil!”

M: Der Staat nimmt mich nicht als Individuum wahr.

B: Haben Sie Vertrauen in die Gerichtsbarkeit?

M: [Sagt etwas Unspezifisches]

VR: Ist das Wissen oder blosse Meinung? Wenn 7000 Leute sagen: ‘Ich vertraue der Justiz nicht, weil sie mich verurteilt hat’, dann ist das lediglich eine Meinung.

M: Ich habe keine direkte Erfahrung mit der Justiz, deshalb kann ich mir kein Urteil anmassen, dass das Vertrauen nicht da wäre. Mit Rechtsanwälten habe ich bisher nur wegen Due-Diligence-Prozessen zu tun gehabt, nicht wegen einem Gerichtsfall.

[Der Begriff “Due Diligence”, den er hier selber eingebracht hat, wird später noch mehrfach unsanft auf ihn zurückfallen, wenn es darum geht, warum er nicht gemerkt hat / haben will, was das Pappnasengericht für eine Organisation war.]

M weiter: Wegen der zuvor angesprochenen “Verrechtlichung”: Heute gibt es so viele Rechtsnormen. Es gibt viel Literatur über §246 StGB.

Alle Richter: Uns interessiert nur die oberstgerichtliche Rechtsprechung.

B: Sie glaube schon, dass M als “Friedensrichter” geglaubt habe, er würde etwas besser machen als die Justiz.

M: Im Vertragsrecht gebe es eine Schiedsgerichtsbarkeit.

VR: Das hat der Staat geregelt!

M: In der Schiedsgerichtsbarkeit bestimmen beide Vertragsparteien einen Schlichter, es gibt eine freiwillige Einigung über den Ort, usw.

B: Sie verkennen zwei Dinge: Erstens: Wenn die Schlichtung nicht gelingt, landet man beim ordentlichen Gericht. Zweitens: Da geht es um Zivil- und nicht um Strafrecht.

Sehen Sie einen Unterschied zwischen Unternehmen und Staat?

“Ich mach Sexualstraftaten hier im Haus.” Man stelle sich vor, ein achtjähriges Mädchen sei missbraucht worden, “es braucht den Staat und die Gerichtsbarkeit.” Sehen Sie den Unterschied zwischen Unternehmen und Staat oder sagen Sie dem achtjährigen Mädchen: “Kümmer dich selber”?

M: “Ich bin überrascht, wie das in eine andere Richtung läuft. Ich habe fast das Gefühl, Sie fühlen sich angegriffen, wenn ich die Schiedsgerichtsbarkeit…”

B: Wir stellen Fragen zu Ihrer Rolle als “Friedensrichter”. Ob Sie selber Misstrauen gegenüber der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben, dass Sie selber “Friedensrichter” wurden.

M: Schiedsgerichte entlasten die ordentliche Gerichtsbarkeit erheblich.

B: Wir wollen das nicht kleinreden.

VR: Und es kann Ihnen egal sein, ob Gerichtsbarkeit was kostet oder nicht.

M: Friedensrichter sei eine Einrichtung, die es wahrscheinlich auch in Österreich gebe, eine gute und lobenswerte Einrichtung, und es sei unerheblich, ob sie vom Staat oder privat “erfunden” worden sei. Er finde daran die Vermittlung zwischen den Parteien gut.

VR: Warum haben Sie nicht einfach eine Variante gefunden, Streitschlichter zu sein, die es gibt?

M: Vielleicht dreht sich die Frage darum, was für ein Verständnis ich vom ICCJV habe.

VR: Bringt das Beispiel eines Jihadisten, der jemandem den Kopf abschneidet, und andere ähnlich krasse Beispiele. Fragt, ob M ernsthaft glaube, als Friedensrichter dann die Frage zu stellen, wie man da jetzt einen Ausgleich schafft? Zeigt eine Kopie des ‘Wiener Statuts’ [eine Art Verfassung des ICCJV] und hebt zu einer regelrechten Tirade an: “Wenn i das lese, krieg i an mittelprächtigen Lachkrampf! Des geht bei mir ned ins Klo!” Drückt seinen Unglauben aus, dass M – “tschuldigung, jetzt sand’s Akademiker” – bei so etwas mitmacht, schliesslich sei M “nicht auf der Nudelsuppe daherg’schwommen”. Ist fassungslos, dass M seinen “Fingerprint” [so werden vom Gericht die szenetypischen roten Daumenabdrücke genannt] für dieses Dokument gegeben habe. “Das machen meine vierjährigen Enkel mit Kartoffelstempeln! Ist Ihnen nix zu bled?”

Dann nimmt der VR einen Beschluss des “High Council” des ICCJV über ein “generelles Drogenverbot”. “I bin seit 31 Jahren im Drogeng’schäft”, meint er und zitiert eine besonders lächerliche Stelle aus dem Beschluss, “Löbingerbühne! Des ist a Faschingsveranstaltung!” Zitiert weiter: “‘Amtshandlung in der Öffentlichkeit’, das ist das Beste, wos i in 42 Jahren meiner Karriere gelesen hab”. Und zu den “Fingerprints”, die auch auf diesem Dokument vorhanden sind: “Also I bin von den Socken! Das versteh i ned, seien’s mer ned bes!” M sei ein Angeklagter, “der sicher ned dumm ist, und dann kommen’s zu sowas dazua?” Wenn ihm jemand so ein Dokument unterbreiten und ihn zum Unterzeichnen mit “Fingerprint” auffordern würde, “dann schreib ich schweizerisch: ‘Grüezi, mein E-Mail besteht nicht mehr für dich’”.

Verteidiger (V): Die Frage sei: Wie kommt es zu diesen Unterschriften?

M: Das Amt des Friedensrichters habe ich nicht nur nicht gesucht, sondern auch nicht ausgeführt.

VR: Zeigt ein weiteres Dokument, “da steht ‘Beschluss der Vollversammlung’”, in welcher Eigenschaft waren Sie dort?

M: Ich habe den Eindruck, das Gericht meint, dass ich überall in Führungsfunktionen bin, weil ich das beim Unternehmen auch bin. Beim ICCJV war ich in erster Linie Gastgeber und habe ein Domizil zur Verfügung gestellt. Es gab eine Idee, “und in diese Idee mus jetzt Ordnung gebracht werden”, deshalb habe er den Pappnasen das Domizil gegeben, sonst wäre es zu keiner “Geburt” gekommen. Dem ICCJV gehe es um Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverbrechen, Völkermord…

[Autsch. Das sagt er so, als halte er es für ein Argument, das ihm Verständnis einbringt …]

VR: (ungehalten) Wie wollen’s bei Kriegsverbrechen schlichten?

M: “Meine Rolle war die des Gastgebers.” Er erinnere sich an Konflikte zwischen ICCJV-Mitgliedern, in die er schlichtend eingegriffen habe, und meint: Es wurde mir “von aussen angetragen: Dann sei doch Friedensrichter”. Er habe nie den “Anspruch” gehabt, Friedensrichter zu sein, auch in Konkurrenz zu bestehenden Friedensrichtern.

[Stichwort “bestehende Friedensrichter”: Ich weiss nicht, wie klar es den Österreichern (insbesondere den Geschworenen) ist, dass es ein Amt dieses Namens in etlichen Kantonen der Schweiz tatsächlich gibt, insbesondere auch in Daniel Models Heimat, dem Kanton Thurgau. Es handelt sich um eine Schlichtungsbehörde für privatrechtliche Streitigkeiten von geringem Streitwert; das Amt des Friedensrichters ist auch Personen ohne juristischen Abschluss zugänglich.

Zur Illustration verlinke ich hier einen Artikel über eine echte thurgauische Friedensrichterin.

Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass Model dieses “niedrige” schweizerische Friedensrichteramt als Hintergrund im Kopf hatte, als die Pappnasen zu ihm kamen und meinten: “Servus Daniel, wie schaut’s aus? Wuilst Friedensrichter werden bei unserem leiwanden Gerichtshof?”

Natürlich ist es trotzdem immer noch dämlich, um nicht zu sagen SAUDÄMLICH und Ausdruck einer verächtlichen Haltung zur Demokratie, sich so ein Amt einfach von einem Pappnasengericht vermeintlich verleihen zu lassen, statt sich für das echte Friedensrichteramt zur Wahl zu stellen. Das will ich gar nicht beschönigen.

Auf das existierende Friedensrichteramt in der Schweiz mache ich deshalb aufmerksam, weil (Spoilerchen:) der Verfassungsschützer im Zeugenstand später von einer Skizze sprach, die in Österreich bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde und der zu entnehmen sei, wer wo sitzt bei einer Pappnasengerichtsverhandlung. Und der “Justice of the Peace” sitzt, wie der Zeuge leicht dramatisch überhöht zum Vorsitzenden Richter sagte, “in der Mitte, da, wo Sie sitzen”.

Sieht also so aus, als sei der “Justice of the Peace” aus Pappnasensicht wirklich was Ultrawichtiges gewesen, ähnlich den Fantasierichtern beim GCCL mit ihren tollen Stempeln.

Es fragt sich nur, ob Model das auch wirklich mitbekommen hat. “Gerichtsverhandlungen” mit ihm als “Justice of the Peace” sind anscheinend nicht überliefert, und ob er so eine Gerichtsskizze mal gesehen hat, ist ebenfalls fraglich. Die Thurgauer Zeitung vom 10.11.2016 zitiert ihn in indirekter Rede so: “Er bekleide lediglich das Amt eines Friedensrichters”. Es hat nicht den Anschein, als hätte er dieses “Amt” damals als besonders hochrangig betrachtet.]

B: In einer der Beilagen des Verteidigers [einer von M am 15.06.17 an Uwe Grampe gesendeten E-Mail, also aus der Zeit nach dem Rauswurf des ICCJV aus dem Modelhof] schreibe M, er würde das Amt als “Friedensrichter” nur “ruhen lassen”.

VR: Zitiert aus einer anderen Mail, deren Absender auch M war: “Ich walte konkret als Friedensrichter”. Beugt sich langsam nach vorne, fixiert den Angeklagten vom Richterpult herab mit einem vielsagenden Blick und sagt in genüsslich-zerfleischendem Ton: “Sie walten konkret als Friedensrichter”.

M: Zur ersten Mail (an Grampe): Uwe Grampe sei der Leiter des ICCJV Schweiz gewesen. Die Funktion “Friedensrichter” sei dem jeweiligen Land zugeordnet gewesen. Es handle sich nicht um eine Führungsfunktion, und er sei auch nicht im “High Council” gewesen.

B: “Was heisst ‘ruhen’?”

M: Wenn ich “Friedensrichter” bin, müssen zwei Parteien da sein, die das Gericht anrufen.

VR: Geben Sie zu, dass Sie die Funktion “Friedensrichter” für den ICCJV hatten?

M: (Schweigt lange.) “Ich kann einfach wiederholen, ich bin nie als Friedensrichter…”

VR: “Waren’s jetzt Friedensrichter oder nicht?”

M: “Noch einmal: Ich hatte keine Funktion im ICCJV, und das haben leitende Mitglieder als störend empfunden.”

B: Waren Sie Friedensrichter oder nicht? Ihr Anwalt hat es auch so geschildert.

M: Nein.

B: Aber warum “ruhen lassen”?

M: “Dann habe ich mich hier zu wenig klar ausgedrückt”. Zur zweiten zitierten E-Mail [an eine Iris XY, den Namen habe ich nicht verstanden und sagt mir nichts] und dem enthaltenen Satz “Ich walte konkret als Friedensrichter” …

VR: “Was haasst das jetzt?”

M: “Friedensrichter” sei eine sehr ehrenvolle Bezeichnung, “und ich funktioniere sehr auf Begriffe”. Er habe an der Bezeichnung Gefallen gefunden.

[An dieser Stelle mal eine Bemerkung zu meinem bisherigen Eindruck von diesem Angeklagten: Offenbar hält er sich für ziemlich intellektuell und seine schwurbeligen Ausführungen für tiefsinnige Philosophie; Widerspruch und Kritik scheint er nicht wirklich gewohnt zu sein. Dass er jetzt mit manchen Äusserungen nicht punkten kann bei den Richtern, sondern sich im Gegenteil immer tiefer reinreitet, merkt er anscheinend tatsächlich nicht, obwohl es sich für den äusseren Betrachter (also beispielsweise mich) überdeutlich ankündigt, dass der Schwurgerichtshof allmählich die Geduld mit ihm verliert.

Von meinem Eindruck her kann ich mir absolut vorstellen, dass er beim Angebot des “Friedensrichteramtes” über seine Eitelkeit gestolpert und der Versuchung erlegen ist, sich im “Glanz” dieses “Amtes” zu sonnen, bzw. von aussen betrachtet, sich in dessen Peinlichkeit zu wälzen.

Ausserdem ist hier die erste meiner fünf komplett vollgeschriebenen Papyrusrollen zu Ende.

Incipit liber II.]

M weiter: Man solle “die soziale Konstellation und den Kontext nicht unberücksichtigt lassen”. An diesem Tag [gemeint ist der Tag, an dem die Mail an Iris XY gesendet wurde] habe es eine Pressemeldung zur Anzeige von Dietmar Mühlböck gegeben, diese sei “rufschädigend” gewesen. Seine Mitarbeiter seien beunruhigt gewesen, das aus der Zeitung über ihren Chef zu erfahren. Er könne das verstehen, “ich war nämlich auch aufgeregt”. Das durch Mühlböck angestrengte Verfahren sei später eingestellt worden.

VR: Da sind Sie nach Liechtenstein gezogen, die Behörden in Liechtenstein haben es dann eingestellt.

[Dass der VR da falsch liegt, weiss sogar ich.]

M: Das sei falsch! Die Behörden in Liechtenstein hätten das Verfahren abgelehnt, Kreuzlingen in der Schweiz habe es dann entgegengenommen.

V: M habe recht. Die Einstellung des Verfahrens sei durch die Staatsanwaltschaft in der Schweiz erfolgt.

M: Ja, zweieinhalb Jahre später.

VR (ungehalten): Sie wollen uns “verklickern”, dass Sie nur Ihre Mitarbeiter beruhigen wollten mit dem Begriff “Friedensrichter”. Was soll “ich walte” anderes heissen?

M (ebenfalls ungehalten): Sie sind spitzfindig und vernachlässigen den sozialen Kontext! Wenn Sie mir das absprechen wollen, dann ist das Ihr gutes Recht. Der Begriff “Friedensrichter” ist positiv konnotiert, aber Sie werfen mir das jetzt vor.

VR: Zitiert weiter aus der betreffenden Mail: “Wenn Probleme auftauchen, kann ich jederzeit die Beziehung zum ICCJV abbrechen”, und folgert: Es gab also eine Beziehung.

B: Erinnert wieder an den Ausdruck “ruhen lassen” bezogen auf das “Amt” als “Friedensrichter”.

VR: Das war ein halbes Jahr später [in der anderen zitierten Mail].

M: Der ICCJV war “als Institution noch nicht geboren”, er habe noch keine Anerkennung gehabt.

B: Aber wenn man als Richter ernannt ist, dann ist man Richter. Das Amt innezuhaben, sei auch nicht dasselbe, wie es auszuführen.

M: “Ich bewundere Ihre Spitzfindigkeit”. Er bestehe aber auf seiner Sichtweise, dass der “soziale Kontext” wichtig sei.




Strafsache Dr. Model, Teil 4: Pappe, Lateinkenntnisse, verluderte ICCJV-Grammatik, Rausschmiss der Tochter

Rechtzeitig treffe ich wieder im Schwurgerichtssaal ein. Der Angeklagte und seine Verteidiger sind auch wieder da, selbstverständlich nutzen sie die Zeit für Unterredungen. Die Staatsanwältin sitzt an ihrem Pult und tippt eifrig irgendwas in ihren Laptop.

In den Zuschauerrängen bin ich jetzt allein, während am Morgen doch immerhin drei bis vier weitere “Zuseher” erschienen sind. In der Nachmittagsverhandlung tauchen dann doch wieder zwei männliche “Zuseher” auf, von denen später noch die Rede sein wird.

Die 30 Minuten Pause entpuppen sich als fast eine Stunde. Gegen 12:40 erscheinen die Richter wieder, das Aufstehritual wird brav abgehalten (noch!) und die Verhandlung kann weitergehen.

Daniel Model nimmt im Zeugenstand Platz.

Vorsitzender Richter (VR): “Sie wissen, worum’s geht, hab ich schon gefragt. Jetzt sind Sie am Wort. Was sagen’s zur Anklage, schuldig, nicht schuldig?”

Daniel Model (M): “Nicht schuldig”.

VR: Fragt, ob die ihm vorliegenden Angaben zu Ms persönlichem Werdegang richtig seien.

M: Bejaht.

VR: Wann waren Sie mit dem Studium fertig?

M: 1986, mit dem Lizenziat.

VR: Was dann?

M: Er habe doktoriert von 1986-1991.

VR: Wovon haben Sie in dieser Zeit gelebt?

M: Er habe Unterricht in einer kaufmännischen Schule in Zürich gegeben. Organisationslehre, Finanz- und Rechnungswesen.

VR: Und 1991 haben Sie im Unternehmen begonnen.

M: Ja.

[Einen kurzen Wortwechsel über die Familiensituation klammere ich hier aus.]

VR: Hat Ihre Frau eine Position im Unternehmen?

M: Ja, sie ist Länderchefin Schweiz.

VR: Und welche Funktion haben Sie im Unternehmen?

M: CEO.

VR: Mokiert sich über den englischen Begriff, M solle das “auf Deutsch oder auf Schweizerdeutsch” sagen.

M: Er sei Vorsitzender der Konzernleitung und Präsident des Verwaltungsrates.

VR: Haben Sie mit der operativen Leitung was zu tun?

M: Ja, er habe von morgens bis abends Sitzungen usw.

VR: Das Unternehmen habe Standorte “in sieben Staaten, glaub i, gell?”

M: Produktionsstätten gebe es in fünf Ländern, innerhalb der Schweiz gebe es drei davon mit mehr als 800 Mitarbeitern. Der Hauptsitz sei in Weinfelden TG, das Unternehmen befinde sich zu 100% im Familieneigentum.

VR: Wie würden Sie das ganze Unternehmen bewerten?

M: Das Unternehmen ist nicht verkäuflich.

VR: Für den Fall dass, wie würden Sie das einschätzen?

M: “Auch da muss ich diese schweizerische Untugend walten lassen” [nicht gern über Finanzielles zu sprechen]; er wolle das nicht beantworten.

VR: Ob das Unternehmen eher Wellkarton oder Vollkarton produziere?

M: Eher Wellkarton.

VR: “Weil?”

M: Erklärt es [da war es mir wirklich zu blöd, etwas aufzuschreiben].

VR: Graupappe auch?

M: Heute nicht mehr. Historisch sei Graupappe im Unternehmen produziert worden.

[Was auch immer Graupappe ist. Ich beginne mich zu fragen, in welchem Film ich hier gelandet bin. Dieses Fachsimpeln über Pappe war [i]in natura[/i] noch erheblich länger, als ich es hier wiedergebe.]

VR: Wo haben Sie einen Standort in Österreich?

M: Es gebe einen Standort mit acht Mitarbeitern in Linz, einen Packshop. “Danke für die Gelegenheit, da kurz Werbung zu machen. Wenn Sie umziehen, und sie brauchen zwei …”

VR [unterbricht M]: Adresse in Linz?

M: Nennt die Adresse.

VR: Fragt nach den anderen Standorten in der Schweiz (abgesehen von Weinfelden).

M: Ein Papierwerk in Niedergösgen, ein Standort in Moudon in der französischsprachigen Schweiz.

VR: Gesamtumsatz des Unternehmens?

M: Der werde am Donnerstag publiziert, es seien 1,07 Milliarden Schweizer Franken.

VR: Ich sehe, es gibt Leistungs- und Qualitätsnachweise, “wobei Sie aufpassen müssen, ein paar laufen aus”. Ob 2015 ein wirtschaftlich besonders erfolgreiches Jahr war?

M: Ja, das war ein gutes Jahr.

VR: Der Verteidiger habe gesagt, M sei ein Visionär und Freidenker. “Wie müssen wir uns das vorstellen, Herr Dr. Model?”

M: Spricht punkto Visionär über sein vorausschauendes Investment in den Comecon-Staaten.

VR: “Inhaltlich aufs richtige Pferd gesetzt, oder?”

M: Ja. Der Bedarf an Karton steigt auch wegen der kritischen Haltung zu Plastik.

VR: Sind Sie für Werbesachen zuständig?

M: Ja, ich bin tatsächlich derzeit auch für die Marke zuständig.

VR: Werben und Freigeist, passt das zusammen?

M: Ich habe nicht Marketing studiert. Man muss nicht im Marketing tätig sein, um Freigeist zu sein. Ich bin eher zurückhaltend und habe den Börsengang des Unternehmens erfolgreich verhindert.

VR: Marketing und Werbung ist aber Ihr Kernaufgabenbereich? Kann man das so sagen?

Statt eine Antwort abzuwarten, zitiert der VR folgenden Satz:

“Der Begründer der abendländischen Philosophie hat recht: Kinder sind die grössten Philosophen, alles ist neu und unerwartet, nichts versteht sich von selbst”.

M: “Dieser Satz ist mir relativ unbekannt”, er stamme nicht aus seiner Feder.

VR: Von welchem abendländischen Philosophen ist die Rede? “Das find i bei Ihnen in Ihrer Werbung”.

M: “Interessant.” Das Thema Kinder sei ihm tatsächlich wichtig, er erwähnt eine “Kid’s Charity Gala”, die er wohl mal organisiert hat.

VR: “Haben’s an karitativen Touch, Herr Dr. Model?”

M: Das sei schwierig zu sagen, er habe mit diesem Engagement wieder aufgehört. Er sei auch gespannt, wer der Gründer der abendländischen Philosophie sei. “Heraklit vielleicht?”

VR: “Schüler von Sokrates”.

M: “Platon?”

VR: “Bingo”.

[Darüber liesse sich wohl trefflich streiten.

Wie auch immer, die folgende Passage lässt mein Herz als beamtete und bestallte Sonnenstaatländische Beauftragte für Tote Sprachen höher schlagen!]

VR weiter: Platon sage, man müsse unterscheiden zwischen Meinung und Wissen.

M: “Schliesse mich vollumfänglich an.”

VR: Was die Aufgabe des Staates in dem Zusammenhang sei? “Wenn’s es schon richtig sagen, werden’s a bissl was wissen”. Was Platon denn geschrieben habe?

M: “Politeia”.

VR: “Bingo!” Ob M sich damit beschäftigt habe? “Haben Sie Latein gehabt?”

[Die Gretchenfrage! Obwohl komisch in dem Zusammenhang, denn Platon hat natürlich auf Griechisch geschrieben.]

M: Ja.

VR: “Tacitus übersetzt?”
M: Auch, “aber das waren vielleicht vier Wochenstunden in der Sekundarschule”. Im Gymnasium hätten sich seine schlechten Lateinnoten verbessert. Erwähnt, er leide unter einer beobachteten “Verluderung der Grammatik”.

VR: Hatten Sie auch Griechisch?

M: Nein.

VR: Sonstige Fremdsprachen? Französisch?

M: Nein, das sei eine sterbende Sprache.

[Ich traue hier meinen Notizen kaum, hat er wirklich so etwas Dummes gesagt? Andererseits, es gibt Äusserungen von ihm in den Medien, die sind auch nicht g’scheiter, um es mal mit einem österreichischen Wort zu sagen, und manche davon werden für ihn heute und morgen noch zu einem Problem werden.]

VR: Stichwort “Verluderung der Grammatik”: “Haben’s das amol durchg’lesn vom ICCJV? Zum Beispiel das ‘Wiener Statut’. Haben’s das g’lesn?”

[DANKE für diese geniale Überleitung. Besser hätte ich die Pappnasengrammatik auch nicht charakterisieren können!!!

Zum besseren Verständnis: Das ‘Wiener Statut’ ist so eine Art Verfassung des ICCJV und wie alle Dokumente dieses Deppengerichts in einer unbeholfenen Sprache voller Grammatik- und Sinnfehler verfasst.]

M: “In der Rückschau, als Angeklagter”, müsse er diese Dokumente lesen. Letztmals sei dies vor zwei Wochen geschehen.

VR: Wann bzw. wieviel haben Sie vom ‘Wiener Statut’ gelesen?

M: Er habe gegen Ende 2015 erstmals “mit diesen schriftlichen Dingen zu tun gehabt”.

VR: Haben Sie alles gelesen oder nur Teile?

M: Das ‘Wiener Statut’ habe 97 Seiten, er habe nur die “Präsentation” am Anfang gelesen. Da stehe etwa, um welche Straftaten sich dieser “Gerichtshof” kümmern würde. Er zählt auf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, … Es sei auch um die “zentrale Frage der Anerkennung dieses Gerichts” gegangen, und ihn habe angesprochen, “dass man nur Klagen von Parteien entgegennimmt, mit denen man auch vertraglich in einer Beziehung steht”.

VR: Platon kritisiere den Staat als Form des Totalitarismus, “sehen Sie das auch so?”

[Moooooment, war Platon nicht eher der Entwerfer eines totalitären Philosophenstaates? Den würden Sie heute wahrscheinlich in U-Haft stecken, Herr Richter!]

M: Er würde es anders sagen: “Der Staat ist eine Monopolinstitution und deshalb latent gefährdet”, weil es kein Konkurrenzprinzip gebe.

VR: “Jetzt sand Sie Schweizer”, wo die Beteiligung des Volkes anders sei, “aber immer noch von einer Demokratie auszugehen ist”.

M: “Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit”.

VR: Und die kann auch schlecht sein?

M: Man solle sie nicht “auf einen Sockel stellen”.

VR: “Wissen’s was über die Republik Österreich?”

M: Nein, da sei er “sehr schlecht unterrichtet”.

VR: Hatten Sie die Idee, Staatsideale zu ändern, oder was würden Sie in einem Staat ändern? Sind Sie ein EU-Befürworter oder eher ein Gegner?

M: Eher ein Gegner.

VR: Weil?

M: Begründet es aus wirtschaftlicher Sicht, negativ sieht er die “Einheitswährung”.

VR: Funktioniert es in der Schweiz? Da gebe es ja auch mehrere Kantone [mit einer einheitlichen Währung, scheint er zu meinen].

M: In der Schweiz gebe es einen permanenten Aufwertungsdruck der Währung, wie beim Euro trage diese ebenfalls nicht die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Schweiz müsse ständig Geld drucken, es gebe Negativzinsen.

VR: Es funktioniert also in der EU nicht richtig, aber auch in der Schweiz nicht richtig?

M: … [Da muss er wohl etwas erklärt haben, aber ich war zu langsam beim Mitschreiben oder es war mir zu blöd]

VR: “Jurist sind Sie nicht?”

M: Nein.

VR: Sie haben zwei Töchter, eine ist Rechtsanwältin.

M: Nein, sein Erstgeborener sei ein Sohn.

VR: Auf wen greifen Sie zurück, wenn es Rechtsfragen gibt?

M: Auf meine Tochter.

VR: Haben Sie auch bezüglich ICCJV mit Ihrer Tochter gesprochen?

M: Ja, er habe sogar seine ganze Familie eingeladen, “bei der Initialpräsentation von Protagonisten des ICCJV teilzunehmen, da war sie auch dabei”. Das sei im Herbst 2015 gewesen.

Ganz unvermittelt zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, es ist jetzt 13:20. M nutzt die Pause, um mit seinen beiden Verteidigern zu sprechen. Jedoch betreten die Richter den Saal schon gefühlte 30 Sekunden später wieder.

VR, zur Tochter von Daniel Model (T): “Frau Dr., wir müssen schauen, dass Sie nicht da sind”.

T: “Weil?”

VR: “Weil Sie möglicherweise als Zeugin in Frage kommen”.

Der Verteidiger V fragt nach der Rechtsgrundlage.

VR: Zeugen dürfen bei der Einvernahme des Angeklagten nicht anwesend sein.

Während sich ein kurzer Wortwechsel zwischen V und dem VR entspinnt, legt T langsam ihre Robe ab, breitet sie über die Armlehnen ihres Sitzes, wirft ihrem Vater betrübt ein Handküsschen zu und schreitet dann wortlos mit gesenktem Haupt aus dem Verhandlungssaal. Die Erschütterung ist ihr ins Gesicht geschrieben.




Strafsache Dr. Model, Teil 3: Replik des Verteidigers

Das goldene Tor des Modelhofes.

Die Replik übernimmt der männliche Verteidiger (nachfolgend V), dessen Akzent ihn (wenig überraschend, aber im Gegensatz zur Tochter) als Österreicher ausweist. Er habe erst vor Kurzem erstmals die Gelegenheit erhalten, sich einen persönlichen Eindruck von M zu verschaffen.

Zunächst wendet er sich an die Geschworenen und bittet sie um eine “differenzierte Einordnung der Einbildung des Herrn Model” (sic). Sie würden dann den Sachverhalt differenzierter sehen, “wenn es am Ende des Tages darum geht, schicksalhaft über eine Person zu entscheiden”.

(Spoiler: Am Ende dieses Tages werden die Geschworenen noch gar nichts zu entscheiden haben und am Ende des nächsten Tages auch nicht.)

Der Verteidiger nutzt – als Einziger in diesem Prozess, wie ich rückblickend sagen kann – die Möglichkeit, eine Präsentation zu displayen (ein Verb, das ich übrigens bei früheren Gelegenheiten hier in diesem Saal gelernt habe). Diese erscheint für die Zuseher auf dem Bildschirm über den Richtern.

Als erstes präsentiert V eine Liste der an M gerichteten Vorwürfe:

1. M habe sich im ICCJV “führend betätigt”

2. M habe den ICCJV mit Geldmitteln unterstützt, und

3. M habe den ICCJV auch sonst in erheblicher Weise unterstützt.

Alle diese Tatbestände werden in §246 Abs. 2 StGB aufgezählt.

V: M werde vorgeworfen, “er hätte diverse Unterfertigungen vorgenommen”. Den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV vom 02.10.2015 jedoch “hat es keineswegs gegeben” laut V, denn die Daten auf diesem Dokument seien widersprüchlich. Ferner soll M das sogenannte “Wiener Statut” vom 31.05.2016 unterschrieben haben und verschiedene Beschlüsse.

Dazu V: M habe von diesen Beschlüssen nur jeweils die letzten Seiten gesehen.

Beim Punkt 2 gehe es vor allem um die Übergabe von 5kg Gold an Willibald Landschützer, bei 3 um die Zur-Verfügung-Stellung des Modelhofes.

V möchte nun näher darauf eingehen, was M für eine Persönlichkeit ist. Hier sieht man gleich wieder, dass M wirklich kein echter Reichsdepp ist, denn sonst hätte ihn der Titel der jetzt gedisplayten Folie, “Zur Person des Dr. Daniel Model”, hart getriggert.

Es folgt ein kurzer Lebenslauf: Geboren am 05.07.60 in Winterthur, Schweizer Bürger, Betriebswirt, erfolgreicher Curlingspieler mit EM- und WM-Teilnahmen. Das Familienunternehmen sei 1882 von Ms Urgrossvater gegründet worden, M führe es erfolgreich. 2018 habe er die Anteile seines Bruders am Unternehmen gekauft. Seither gehöre das Unternehmen vollständig ihm und seiner geschiedenen Ehefrau, die zugleich seine jetztige Lebenspartnerin sei, beide hielten je 50%.

M habe seine Vermögenssituation vorhin deswegen nicht offengelegt, weil er, V, ja nun darauf eingehe. Für das Strafmass tue die Vermögenssituation nichts zur Sache. Der Umsatz des Unternehmens habe in etwa die Milliardengrenze erreicht. M sei CEO der Model Holding AG, Verwaltungsratspräsident und auch noch Chairman of the Board of Directors.

Nun geht V auf das Projekt “Avalon” ein. Die StA habe gesagt: “Er hat schon einmal in der Vergangenheit versucht, einen Staat zu gründen”. Das sei nicht richtig. 2006 sei M durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau eingeladen worden, eine Rede vor Unternehmern zu halten zum vorgegebenen Thema “Staat und Unternehmen”. Im eigenen Unternehmen habe M eine “ganz schlanke Management-Ebene”, die Mitarbeiter seien stark ins Unternehmen eingebunden, da gebe es eine Vertrauenskultur.

Demgegenüber kritisiere M am Staat eine “Kultivierung von Misstrauen” und habe gegenüber dem Staat auch selbst eine zunehmend skeptische Haltung eingenommen, etwa wegen der Verschuldung. V erzählt, sein (Vs) Onkel sei Theologe und Philosoph, mit ihm diskutiere er gern, und ebenso gehe es ihm mit M, dieser sei “ein ganz feiner Denker”.

2006 sei M zum Schluss gekommen, er wolle in einer “Vertrauenskultivierung” leben, “und das ist Avalon”. Das Wort “Avalon” habe bei M den ursprünglich gewählten Begriff “Selbststaat” abgelöst, als seine Tochter – ich frage mich, ob die Anwesende gemeint ist – das Buch “Die Nebel von Avalon” gelesen habe. “Avalon” sei Keltisch für “Apfelgarten”, und Äpfel seien typisch für den Thurgau.

“Avalon” stehe für hehre Ziele, die auf dem Display gelistet sind:

“Freiheit als grosses Menschheitsideal stärken”

“Das Denken stärkt das Individuum und bedarf der Freiheit”

“Ablehnung von Ideologien, da diese das Denken einschränken”

“Debatte auch über Alternativen des Zusammenlebens in Gang bringen”

V reicht den Geschworenen und dem Gericht dazu Kopien eines Artikels aus der Neuen Zürcher Zeitung (den Titel habe ich nicht mitbekommen, vermute aber, dass es sich um diesen Artikel handelt) und liest daraus vor.

Es sei beeindruckend, was am Modelhof “an Kulturaktivität ermöglicht wird”; es gebe “Opernveranstaltungen” etc. V verteilt auch den Ausdruck eines “Rankings” von Wirtschaftsteilnehmern in der Schweiz und bemerkt, wenn ich es richtig mitbekommen habe, dass darin stehe, M sei “Staatsbürger von Avalon”. M sei allenfalls libertär, aber kein Staatsfeind.

[Anmerkung von Helvetia:

Und wie ich vorhin bereits angedeutet habe, sehe ich das durchaus ähnlich wie der Verteidiger. Mit Ms Äusserungen in der Öffentlichkeit muss man nicht einverstanden sein oder sie für besonders hohe Philosophie halten, aber eines steht fest: Diesen Äusserungen fehlen einige zentrale, konstituierende Elemente reichsdeppischer Geistesverwirrung, beispielsweise (wie schon erwähnt) die Mensch/Person-Thematik, das Fabulieren von alliierten Besatzungsmächten und SHAEF, Weltherrschaft des Vatikans und ähnlichen Mythen, die völlige Negierung der juristischen Kompetenz von Systemjuristen und der Hass auf diese (immerhin hat M seine Tochter nicht verstossen, oder?), aber auch die Deppenphrase “Der Staat/die Polizei/die Behörde XY/etc. ist eine Firma” – M als Ökonom dürfte ohnehin viel zu gut darüber Bescheid wissen, was der Begriff “Firma” bedeutet. Ms Äusserungen lassen eher darauf schliessen, dass er sich einen “Nachtwächterstaat” wünscht, der sich so weit wie nur möglich aus den Angelegenheiten der einzelnen Individuen heraushält. Verweigern tut er den real existierenden Staat letzten Endes aber nicht, und wenn er auch nicht direkt gern Steuern bezahlt, so bezahlt er sie doch – zumindest lägen mir keine anderslautenden Hinweise vor.

Müsste ich an Vs Stelle eine Lanze für M brechen (was kein Problem ist, denn ich habe mehrere Ersatzlanzen), dann würde ich das mit den in Ms Äusserungen fehlenden konstituierenden Elementen des Reichsdeppentums auf jeden Fall dick unterstreichen. Denn die Verteidigung will erreichen, dass die Geschworenen den subjektiven Tatbestand verneinen. Ich habe von der Verhandlung her aber den Eindruck, dass weder V noch die Tochter – wer kann ihnen das verübeln? – noch wahrscheinlich die Geschworenen, ja nicht einmal die Mitglieder des Schwurgerichtshofes – in Sachen Reichsdeppologie allzu spezialisiert oder interessiert sind. Gut möglich, dass ich mit einigem Abstand die Spezialisierteste und Interessierteste im Saal war. Etwas mehr Hintergrund bezüglich der Ausdrucksformen reichsdeppischer Verblendung (und inwiefern sich Ms Einstellung davon unterscheidet) hätte der Verteidigung eventuell geholfen oder könnte noch helfen, zumal der Prozess am 25. Januar Jänner in die Verlängerung geht.]

V: “Sie sehen also: Avalon war nicht der Versuch, in der Vergangenheit 2006 einen Staat zu gründen, irgendeinen Putschversuch zu machen.” “Avalon” habe seinen Sitz in Müllheim. Der Modelhof sei 2012 eröffnet worden, als Gäste seien damals unter anderem die Regierungsräte des Kantons Thurgau eingeladen gewesen.

[Anmerkung von Helvetia:

Und schon wieder muss ich mich der Darstellung des Verteidigers weitgehend anschliessen. Versteht mich nicht falsch: Ich hege keine Sympathien für “Avalon”. Für mich ist “Avalon” die Eitelkeit und Selbstbeweihräucherung eines reichen Schwurblers, die sich im Modelhof materialisiert. Aber wenn “Avalon” eines niemals gewesen ist, dann ein ernsthafter Sezessionsversuch. In der Schweiz nennen wir sowas wie Ms “Avalon” einen Spleen und man erzählt sich, dass erstsemestrigen Jus-Studierenden einer Schweizer Universität in der Staatsrechtsvorlesung schon Bilder des Modelhofes gezeigt wurden, um zu illustrieren, was ein Staat nicht ist.]

Die nächste Folie trägt den Titel “Zum Verständnis des ICCJV”, wozu V bemerkt: “Da müsste eigentlich stehen: Zum Verständnis des Dr. Model”. Die Geschworenen müssten sich ein Bild von M machen, “was war sein Verständnis des ICCJV”.

An einem bestimmten Punkt habe M gesagt: “Nein! Ich will damit nix zu tun haben!”

Für M sei es beim ICCJV um die Fragestellung gegangen, “ob eine zivilgesellschaftliche Initiative ein rein auf Menschenrechten und Völkerrecht gegründetes, internationales Gericht gründen kann”.

Den Modelhof habe er dem ICCJV für die Zeit der Anerkennungsbemühungen zur Verfügung gestellt. Der ICCJV sollte Verträge mit “völkerrechtlichen Gebietskörperschaften” und mit Unternehmen schliessen, um operativ tätig werden zu können. Für M habe die Konzeption in der Gründung bestanden und die eigentliche “Geburt” des ICCJV “lag durch Schlüsselaufgaben wie Anerkennung noch in der Zukunft”.

“Der Dr. Model ist Schweizer”, in der Schweiz herrsche “eine völlig andere Rechtskultur”. Es gebe Abstimmungen usw. Beim ICCJV habe es sich für M um “work in progress” gehandelt, er habe ihm “keine rechtsstaatliche oder hoheitliche Bedeutung zu keinem Zeitpunkt” beigemessen. V fordert die Geschworenen auf, sich in Ms Situation 2017 hineinzuversetzen.

Entscheidend sei, dass die Einstufung des ICCJV als “staatsfeindliche Verbindung” erst 2021 für M wahrnehmbar gewesen sei; für M sei das “Projekt” aber schon früher beendet gewesen und er habe danach gegenüber den ICCJVlern “einfach abgeblockt”.

Der “Gründungsvertrag” des ICCJV sei am 02.10.2015 gemäss Text in Bern unterzeichnet worden, M habe aber “physisch” nur am Modelhof mit dem ICCJV zu tun gehabt. Den “Gründungsvertrag” habe er nur unterfertigt, nicht erstellt. V stellt die Situation dieser Unterzeichnung so dar, als sei die Unterschrift dem M quasi untergejubelt worden unter vielen zu unterzeichnenden Dokumenten.

[Anmerkung von Helvetia: Dieser Argumentation gegenüber bin ich jetzt eher skeptisch. Auf dem “Gründungsvertrag” hat M mit Kleinschreibung des Namens und rotem Fingerabdruck unterzeichnet; das macht man wohl kaum so, wenn einem etwas untergejubelt wird, es sei denn, man würde gewohnheitsmässig auf Deppenart unterzeichnen. Und in dem Verdacht habe ich M eben gerade nicht.]

Die Aktivitäten des ICCJV in Österreich habe M gar nicht mitbekommen weil er “dafür gar keinen Kopf hat”.

Laut StA gebe es den ICCJV seit dem 19.06.2014. M sei nicht involviert gewesen in die “Causa Hollenbach” und im von der StA erwähnten Zeitungsartikel habe M nicht “bestätigt, dass es Übergriffe gab”.

Dass das letzte Treffen zwischen M und ICCJV im Oktober 2017 stattgefunden habe, sei nicht richtig, es habe gar kein Treffen im Oktober 2017 gegeben. Der von der StA genannte Tatzeitraum 02.10.2015-08.10.2017 sei nicht richtig.

Ab Mitte 2016 habe M ein “Amt als Friedensrichter” innegehabt. Das sei einfach ein “Moderator zwischen zwei Streitparteien” oder “österreichischen Streithanseln”. “Ich kann gar nicht in irgendeiner Funktion beitragen, solange es diese Anerkennung nicht gibt”, meint V, und will damit sagen, dass ja der ICCJV nach Ms Verständnis noch nicht “geboren” worden sei.

“M wurde in dieser Funktion nie tätig”. Auch sei M nie in irgendeiner Funktion als Vertreter des ICCJV aufgetreten und habe keine führende Position innegehabt. Zahlreiche Treffen des Pappnasengerichts hätten ohne M stattgefunden. In der internen Post des ICCJV sei er lediglich als “Liebes Mitglied” angesprochen worden.

Nun kommt V auf das angebliche Darlehen an Willibald Landschützer zu sprechen: M habe Landschützer Mitte 2015 auf einer vom ICCJV unabhängigen Veranstaltung kennengelernt. Für M sei Landschützer einfach ein toller Tischler gewesen. Er habe mit ihm auf einer “Vertrauensbasis” ein privates Darlehen vereinbart, da Landschützer ein Investment mit 10% Verzinsung und Mindesteinlage 150000 Euro gefunden habe. M sei eben ein gutmütiger Mensch. Am 04.10.2016 habe er versucht, 165000 Schweizer Franken auf ein [i]privates[/i] Konto von Landschützer zu überweisen, die Transaktion sei aber gescheitert. Bezüglich des Risikos des geplanten Investments habe M gedacht, Landschützer könne im Falle eines Scheiterns den geschuldeten Betrag mit seinen handwerklichen Fähigkeiten ausgleichen.

Im November 2016 habe er ihm daher 5kg Gold übergeben. Zweck sei ein Darlehen an eine Privatperson gewesen, nicht die Unterstützung des ICCJV.

M schätze Handwerksarbeit sehr, daher hätte er auch eine Tilgung des Darlehens durch Tischlerarbeit akzeptiert. Landschützer sollte den Innenausbau des Modelhofes fertigstellen. Einen schriftlichen Beleg für das Darlehen gebe es schon aus dem Jahr 2020, nicht erst seit 2021. Das Dokument von 2021 sei lediglich eine Bestätigung, “dass jemand ein Darlehen schuldet”.

V verteilt das Dokument von 2020.

Bei einem ICCJV-Treffen am 25.08.18 habe Landschützer dann angegeben, er habe das Geld in einer Funktion als Vertreter des ICCJV entgegengenommen. Zu dieser Zeit habe er nämlich um seine Position beim Pappnasengericht fürchten müssen und wohl geglaubt, sich durch die Akquisition einer solchen Summe einen Vorteil zu verschaffen. Die anderen Mitglieder seien davon “überrascht” gewesen.

Landschützer habe das Gold für 184’750 Euro verkauft und 150’000 einem Banker zu Tradingzwecken übergeben.

Dass M dem ICCJV “den Modelhof als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt” haben soll, hält V fest: “Aus seiner Sicht ist das unrichtig!” Der Modelhof sei für M ein Ort für Kulturveranstaltungen, da gebe es eine Bühne, das sei “so viel mehr als der Sitz des ICCJV”. Bei der Nutzung durch den ICCJV sei es “um einen einzigen Seminarraum im Modelhof” gegangen, “für 18 Monate zur Verfügung gestellt”.

[Anmerkung von Helvetia:

Nun gut. Und der im Veranstaltungskalender des Modelhofes angekündigte Vortrag von Ullrich Zimmermann über die Geschichte des ICCJV am 09.06.2017, der kurzfristig abgesagt wurde, hätte dann in diesem Seminarraum stattgefunden? Wir werden es nie erfahren.

Übrigens habe ich mich auch schon öfters gefragt, wo eigentlich im Frühjahr 2017 dieses Foto aufgenommen wurde mit dem Logo des ICCJV auf … Pappschachteln. Sieht wie ein Keller aus. Vielleicht gab es da praktischerweise eine Teeküche?]

V weiter: Die Mitglieder des ICCJV hätten nie über selbstständige Zutrittsmöglichkeiten zum Modelhof verfügt.

[Anmerkung von Helvetia: Also musste die Pappnasen jedesmal von Neuem einer reinlassen. Ob dieser Aspekt so vorteilhaft ist für die Verteidigung…]

“Es war Dr. Model ein Anliegen, jedwedes staatsfeindliche Gedankengut fernzuhalten”, steht auf der aktuellen Folie.

M sei regelmässig nicht Teilnehmer der “zahlreichen” ICCJV-Treffen gewesen und habe nichts bestimmt, er sei kein Angehöriger von besonderen Gremien des Deppengerichts gewesen.

Zum Vorwurf der Teilnahme an Treffen des ICCJV sagt V: “An vier der fünf angeführten Treffen war M nachweislich nicht beteiligt”. Drei dieser Treffen hätten gar nicht am Modelhof stattgefunden.

V verteilt den Ausdruck einer E-Mail, in der sich M von einem Deppentreffen, zu dem er eingeladen war, entschuldigt, “ich werde nicht dabei sein können”, statt dessen sei er im Engadin zum Abendessen eingeladen gewesen.

Am 15.05.2017 habe M dem ICCJV das Gastrecht im Modelhof entzogen und sei am Tag eines der vorgeworfenen Treffen im Juni 2016 mit seinem Sohn auf einer Motorradtour gewesen. V verteilt ein Foto, welches dies belegen soll. Am 20.08.2017, dem Tag eines weiteren vorgeworfenen Treffens, sei M an einem Anlass in Deutschland gewesen. Einzig an die Teilnahme an einem Treffen am 10./11.12.2016 könne sich M erinnern.

Im November 2016 [also kurz vor besagtem Treffen] sei es M erstmals aufgefallen, dass etwas nicht stimme. Grund dafür sei die Strafanzeige von Dietmar Mühlböck gewesen. Er habe sich diese dann von den Pappnasen erklären lassen. Im Mai 2017 sei es zur Einvernahme gekommen. M “hat überhaupt nichts gewusst von diesem Vorfall”. Später sei das Verfahren eingestellt worden.

[Anmerkung von Helvetia:

Für unsere weniger gut mit der Geschichte vertraute Leserschaft sei hier kurz erklärt, dass der österreichische Blogger Dietmar Mühlböck M damals wegen Nötigung angezeigt hat, weil er von Mitgliedern des ICCJV bedroht wurde, u.a. mit einem “Haftbefehl”. Mühlböck verdächtigte M nämlich, den ICCJV zu finanzieren und ihm damit überhaupt erst zu ermöglichen, solche Handlungen zu setzen. In der ORF-Doku “Österreich nein danke 2” ist zu sehen, wie Mühlböck beim Modelhof an der Tür klingelt, um sich den Sheriffs zu “stellen”. Als niemand die Tür aufmacht, reist er mitsamt dem Fernsehteam weiter zur Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, um M dort anzuzeigen. Im Sonnenstaatland-Forum wurde damals die Geschichte interessiert mitverfolgt, wobei sich Dietmar Mühlböck auch persönlich zu Wort gemeldet hat. In dieser Sache hat sich die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen übrigens nicht direkt mit Ruhm bekleckert, soweit ich mich erinnere.

Ich hatte mich vor der jetztigen Verhandlung noch gefragt, ob Dietmar Mühlböck eventuell als Zuseher oder gar als Zeuge anwesend sein könnte, und mich darauf gefreut, ihn einmal persönlich kennenzulernen. Er war aber nicht da.]

V weiter: Die Staatsanwaltschaft behaupte: Ende 2017 habe es Divergenzen zwischen M und dem ICCJV gegeben. Nun zitiert er aus einer von M an den ICCJV gerichteten Mail, die (wenn ich es richtig verstanden habe) bereits vom 15.05.2017 stammt: “Der ICCJV muss sich eine neue Adresse besorgen”, “bei mir als Unternehmer ist etwas zu holen”, “auch die Aussichten sind nicht positiv”, das zeigten auch Medienberichte. Auch für die vier im Handelsregister eingetragenen ICCJV-Organisationen IRO, IRC, ISA und IIA habe M in dieser Mail eine Domiziländerung verlangt.

Diese Mail belege Ms Distanzierung vom ICCJV bereits im Mai 2017.

[Anmerkung von Helvetia:

OK, auch eine Distanzierung im Mai 2017 ist immer noch reichlich spät.

Aber in diesem Punkt neige ich stärkstens dazu, der Verteidigung zu glauben.

Mich hat bereits bei der Verlesung der Anklage gewundert, dass die Staatsanwaltschaft den Zeitpunkt der Vertreibung des ICCJV aus dem Müllheimer Paradies erst im Oktober 2017 ansetzt. Dem Sonnenstaatland ergaben sich entsprechende deutliche Anzeichen bereits im Juni und Juli 2017, wie man sowohl im Forum als auch im Wiki seit 2017 nachlesen kann.

Das erste Anzeichen war der für 09.06.2017 geplante und dann plötzlich abgesagte Vortrag von Ullrich Zimmermann (stellvertretender Oberdepp, da Marcus Steiner zu dem Zeitpunkt im Häfn sass) über die “Geschichte des ICCJV”. Dieser Termin verschwand zwischen dem 26.05. und 07.06.2017 aus dem Terminkalender des Modelhofes, wie man hier und hier nachlesen kann.

Nicht viel später (allerspätestens Anfang Juli) entdeckte ich auf der Website des Pappnasengerichts eine neue Adresse:

ICCJV International

Postfach 45

CH-2557 Studen

Am 13.07.2017 unternahm ich daher eine Velotour [für Grosskantonesen und Ösis, das ist eine Radtour], die auch durch Müllheim führte, wobei ich sämtliche Bilder machte, mit denen ich gerade die Blogartikel dieses Prozessberichts illustriere.

Damals wollte ich insbesondere den Briefkasten inspizieren, ob dort immer noch das in der ORF-Doku gezeigte Briefkastenschild “ICCJV International” angebracht war. Vor Ort entdeckte ich zwar das Schild noch, aber es war mit einem provisorischen Namensschild “Dubravec” überklebt, sodass die Aufschrift nicht lesbar war. Daraus zog ich dann den Schluss, dass der ICCJV wohl aus dem Modelhof ausgezogen war, siehe hier.

Das schliesst natürlich nicht aus, dass M trotzdem noch im Oktober an irgendwelchen Treffen des ICCJV teilgenommen haben könnte, aber ob das wahnsinnig plausibel ist… Woran die Staatsanwaltschaft “ihr” Ende des Pappnasengastrechts in Müllheim festmacht, wurde im Laufe der von mir besuchten Verhandlung leider nicht konkret erwähnt.

Deshalb: Punkt für die Verteidigung; und: Es macht mich immer noch WAHNSINNIG, dass ich das Briefkastenschild der Pappnasen nicht mitgenommen habe!!!!!! Was wäre das für eine Trophäe gewesen!]

V weiter: Ab dem Zeitpunkt der Distanzierung, und damit meint er also Mitte Mai 2017, habe es keine Veranstaltungen des ICCJV mehr im Modelhof gegeben. M habe auch sein “Amt” als “Friedensrichter” abgelegt.

V zitiert wieder aus einer Mail von M [leider bin ich nicht sicher, ob es sich um die bereits oben zitierte Mail handelt oder um eine weitere] und meint dazu: “Das ist die schweizerische Formulierung für ‘Lasst’s mich mit eurem Blödsinn bitte in Ruhe’”.

Zur Anzeige von Dietmar Mühlböck legt V das Einvernahmeprotokoll vom Mai 2017 vor. M sei dort erstmals konkret mit dem Fehlverhalten und den Verstössen durch die Pappnasen konfrontiert worden. M kenne Mühlböck nicht einmal. Die Zustellung der Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter sei am 15.05.2017 erfolgt [also am Datum der Distanzierungsmail – vorbehaltlich eines Fehlers meinerseits wegen der doch starken Abgekürztheit meiner Notizen].

M sei in die untersuchten Vorgänge “überhaupt nicht involviert” gewesen, es seien “völlig haltlose Vorwürfe jedenfalls gegen M”, sagt V und bittet die Geschworenen: “Seien Sie so fair dem Dr. Model gegenüber”.

Nun geht es um die “Causa Hollenbach” – diesen Begriff verwendeten die Richter, die StA und V für die Ereignisse rund um die versuchte Entführung einer Rechtsanwältin durch ICCJV-Mitglieder und die Fantasiehaftbefehle gegen österreichische Politiker im Jahr 2014. “Ordnen Sie das bitte richtig ein”, sagt V. M sei darauf im von der StA erwähnten Interview angesprochen worden und “sagte, dass er eben gerade nicht über die Art und Weise Bescheid wusste, was dort damals vorgefallen ist”. Bis zur Vernehmung durch die Kantonspolizei Thurgau habe M “keinerlei strafrechtliche Berührungspunkte des ICCJV auch nur für möglich gehalten”.

V verteilt nun eine Mail von M, in der es heisst, M könne die Beziehung zum ICCJV jederzeit abbrechen, wenn es Anzeichen für Probleme gebe.

Versuche von Marcus Steiner (der Oberpappnase) zwischen Juli 2017 und Oktober 2018, M zum Umdenken zu bewegen und den Modelhof zurückzugewinnen, seien erfolglos geblieben. M habe den ICCJV rausgeschmissen und verlangt, dass auch die vier “NGOs” von der Adresse des Modelhofes verschwinden.

Nun kommt V zu der wichtigen Frage: Mit welchem Vorsatz hat M 2016/2017 agiert? Für eine Verurteilung nach §246 StGB müsse M vorsätzlich gehandelt haben, “und da ist die Anklageschrift schon etwas sportlich”. §246 verlange auf der subjektiven Seite bedingten Vorsatz.

Nun kommt V mit einem Gutachten an, das ein Professor Lebisch verfasst habe und worin dieser zum Schluss komme, dass M keine Staatsfeindlichkeit vorgeworfen werden könne (oder ähnlich, da sind meine Notizen etwas unklar).

An dieser Stelle bemerkt V, dass der Vorsitzende Richter mit einer der Beisitzerinnen in ein Gespräch vertieft scheint, und meint: “Ich hab Sie glaub’ich verloren”.

VR: “Ich bin multitasking”.

V verteilt das besagte Gutachten, wobei er ganz subtil andeutet, was er von diesem Verhalten des VR hält.

V: Entscheidend sei die Frage: “Was war der Wissensstand des Dr. Model anno dazumal?” Wieder zitiert er aus dem Interview.

Ms Intention bei der ganzen Geschichte sei die Unterstützung einer “zivilgesellschaftlichen Initiative” gewesen [welch edler Ausdruck für das Pappnasengericht].

Sofort nach Kenntnis des “Fehlverhaltens österreichischer Mitglieder” und der Verurteilung des Marcus Steiner 2017 habe sich M vom ICCJV distanziert.

Der Verteidiger beschliesst seine Replik mit der Beantragung eines Freispruchs. “Er wird sich nicht schuldig bekennen”.

Es ist jetzt 11:50 und das Gericht verordnet eine brutal kurze Mittagspause von 30 Minuten.

Nachdem ich mir die bisherige Verhandlung angehört habe, staune ich nicht schlecht darüber, wie gut ich tatsächlich über den ICCJV und die angesprochenen Ereignisse Bescheid gewusst habe bzw. wie gar nicht mal so falsch ich mit etlichen Vermutungen und Einschätzungen lag.

Paradoxerweise glaube ich mir die Behauptung anmassen zu können, dass ich in manchen kleinen Details sogar besser als die eine oder andere Seite Bescheid wusste.

Das ist das exakte Gegenteil meiner ursprünglichen Erwartung. Ich hatte gehofft, dass ich hier eine grosse Fülle an Informationen aufschnappen würde, die es mir erlauben würden, den Wiki-Artikel über die Pappnasen endlich aktualisieren zu können.

Und ich denke mir zufrieden: Ganz so schlecht habe ich meinen ersten Wiki-Artikel über M damals nicht getroffen.




Strafsache Dr. Model, Teil 2: Generalien und Verlesung der Anklage

Der Brunnen am Eingang des Modelhofes in Müllheim (13. Juli 2017)

Um 9:50 betreten die Geschworenen den Saal und kurz danach erscheint der Schwurgerichtshof, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzerinnen. Zum Glück weiss ich noch von früheren Verhandlungen, dass man in dieser Situation aufsteht, denn ich bin fast die einzige “Zuseherin”.

Der Vorsitzende Richter fackelt nicht lange. “Strafsache Dr. Model”, spricht er in sein Diktiergerät, von dem er noch ausgiebig Gebrauch machen wird. Er diktiert da seine Fragen, sofern er sie für besonders wichtig hält, mitsamt den Antworten von Model und allen Satzzeichen hinein (kann es wirklich sein, dass das Komma in Österreich “Beistrich” heisst?). Das Ganze sogar auch synchron, während Model sich äussert, und mit einer beeindruckenden Souveränität und Klarheit im Ausdruck.

Model wird aufgefordert, im Zeugenstand in der Mitte Platz zu nehmen.

Es folgt die Beeidigung von vier der acht Geschworenen, da die anderen vier schon bei früheren Prozessen beeidigt wurden (wieder so eine Situation, in der man aufstehen muss).

Der Vorsitzende Richter (nachfolgend VR) wendet sich nun an Model (nachfolgend M).

Eine kleine Anmerkung sei mir noch gegönnt: Obwohl die Umstände teilweise schwierig waren, da manche der Beteiligten relativ schnell und auch öfters durcheinander sprachen, habe ich die Verhandlung sehr genau aufgeschrieben. Das Meiste ist nahezu wörtlich oder ganz wörtlich (in letzterem Fall verwende ich Anführungszeichen). Das weniger Wörtliche setze ich in die indirekte Rede. Es lebe der Konjunktiv!

VR: “Sie sind Dr., gell?”

M: Ja.

VR: Ich habe von Ihnen so gut wie gar keine Daten.

Am 15.01.21 sei M in Liechtenstein beim Fürstlichen Landrichter Martin Jehle zum Fall einvernommen worden.

M: Er sei Dr. oec.

Bezüglich des Mangels an Daten weist M auf “kulturelle Unterschiede” zwischen der Schweiz und Österreich hin.

Eine der Beisitzerinnen weist M mittendrin relativ barsch zurecht, er solle seine Maske ordentlich tragen, das sei der Sinn der Maskenpflicht.

Für die beiden Beisitzerinnen habe ich in meinen Notizen keine unterschiedlichen Symbole definiert, daher nenne ich sie im Folgenden beide einfach B. Vielleicht schaffe ich es am zweiten Prozesstag, sie B1 und B2 zu nennen.

Der VR befragt M nun sehr detailliert zu seinem Werdegang und seiner Lebenssituation, und ich habe ebenso detailliert mitgeschrieben, kürze hier meinen Bericht aber auf das Wesentliche und klammere allzu Persönliches aus.

M gibt u.a. an, er habe drei erwachsene Kinder. Eine Tochter sei Juristin und arbeite als Anwältin in Zürich, “und sie sitzt in diesem Saal”.

Das habe ich mir ja fast gedacht…

VR: Fragt nach Ms Einkommen.

M: Keine Angabe.

Ms Wortkargheit in diesem Punkt kommt beim VR gar nicht gut an.

VR: Er (oder eher jemand von den österreichischen Strafverfolgungsbehörden, da sind meine Notizen ungenau) sei zweimal in Zürich gewesen und habe das überprüft. “Sie brauchen goar nix sogn, aber das Gericht wird Sie einschätzen”. Es folgt ein veritables Schweizer-Bashing, von dem ich nur das Ende überliefern kann: “Schweizer fahren wie die Schweine, das ist mein Bild von Schweizern”.

Der VR kann ja nicht wissen, dass Helvetia persönlich im Raum sitzt. Gedanklich erteile ich ihm den ersten Strike, den er allerdings im Laufe des Tages dadurch wettmachen wird, dass mir sein strategisch ausgefeilter, wenn auch ziemlich fieser Vernehmungsstil Respekt abnötigt.

Zu seinem Vermögen möchte M ebenfalls keine Angaben machen (wir Schweizer sprechen nun mal nicht gern über Geld), ausser der Bemerkung, dass er keine Schulden habe. Dass weder Ms Vermögen noch sein Einkommen als Pappschachtelfabrikant besonders gering sind, dürfte allen klar sein.

VR: Sie wissen, worum es geht, warum Sie hier sind?

Von M kommt keine Antwort.

Deshalb übernimmt nun die Staatsanwältin (StA) und verliest die Anklage.

StA: Es geht um das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung, §246 StGB. M habe den ICCJV mit Geldmitteln “und auch sonst in erheblicher Weise” unterstützt. Der ICCJV sei eine seit 2014 in Österreich agierende staatsfeindliche Verbindung um Marcus Steiner. Deren Ziel sei Selbstjustiz, Opfer seien insbesondere Beamte, Richter, Anwälte. Gegen manche Amtsträger wie den damaligen Landeshauptmann Erwin Pröll habe der ICCJV “Haftbefehle” ausgestellt. Die Ereignisse in Hollenbach 2014 (im SSL auch als “Walknerhof-Debakel” bekannt) hätten den Verfassungsschutz “in allerhöchste Alarmbereitschaft” versetzt. Mit Messern bewaffnet hätten Marcus Steiner und andere damals eine Rechtsanwältin aufgesucht und sie in einen Bauernhof (eben den Walknerhof) verschleppen wollen, den sie als Tatort für ihren “Prozess” ausgesucht hätten.

An dieser Stelle nennt die StA auch die Mitgliederzahlen des ICCJV, in Österreich seien es 42 Mitglieder gewesen. Marcus Steiner habe eine Freiheitsstrafe ausgefasst. Nach seiner Entlassung 2017 habe es wieder erhöhte Aktivitäten des Fantasiegerichts gegeben. Die “Causa Hollenbach” zeige, dass diese staatsfeindliche Verbindung nicht zu verharmlosen sei.

M sei 2015 mit dem ICCJV in Kontakt gekommen, auch mit dem “Freeman” Joe Kreissl und mit Willibald Landschützer, einem hochrangigen ICCJV-Mitglied. Er habe mit dem ICCJV eine Vereinbarung abgeschlossen und ihm den Modelhof zur Verfügung gestellt. Diesen seltsamen Prunkbau im thurgauischen Bauerndorf Müllheim hat M als Sitz seines Fantasiestaates “Avalon” bauen lassen. Im Laufe der Verhandlung wird es noch ausführlich um den Modelhof und seinen Innenausbau gehen.

Vorgeworfen wird M zudem, er habe 2015 den “völkerrechtlichen Gründungsvertrag” des ICCJV und das sogenannte “Wiener Statut” unterschrieben. Ausserdem habe er ein Amt bem ICCJV innegehabt, nämlich “Friedensrichter”. Er habe an Veranstaltungen des Fantasiegerichts im Modelhof teilgenommen und Beschlüsse mit erlassen, etwa die Wahl des besagten Willibald Landschützer zum “General Chief Sheriff”. Letztmals habe M im Jahr 2017 an einer ICCJV-Veranstaltung teilgenommen. Den Modelhof habe er dem ICCJV und vier von dessen Scheinorganisationen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, obwohl ein “Mietvertrag” bestanden habe.

Landschützer habe M überredet, dem ICCJV bzw. der Scheinorganisation ISA über eine Bank auf Zypern Geld zu spenden, und zwar 150000 Schweizer Franken. Die Transaktion sei für Marcus Steiner und Willibald Landschützer bestimmt gewesen, sei aber gescheitert und rückabgewickelt worden. Deshalb habe M später 5kg Gold an Landschützer übergeben. Dieser sei als Finanzverwalter des ICCJV dafür zuständig gewesen. Er habe das Gold für 184000 Euro verkauft und 165000 Euro bei der zypriotischen Bank anzulegen versucht. Den Rest habe er für sich behalten. Die Summe bei der Bank sei wegen Geldwäscheverdachts allerdings gesperrt worden.

Ab Oktober 2017 habe M dem ICCJV den Modelhof nicht mehr zur Verfügung gestellt. Nach Darstellung der StA habe Landschützer dem M aber noch eine “Teeküche” übereignet, um den bei M entstandenen “Imageschaden” auszugleichen (M wird später sagen, Landschützer habe dadurch vielmehr seine private Darlehensschuld tilgen wollen).

Noch 2018 habe es Kontakte zwischen M und Marcus Steiner sowie Willibald Landschützer gegeben. M habe gewusst, dass der ICCJV staatsfeindlich sei und dass er ihn erheblich unterstützt habe. Den Beweis habe das BVT (der Verfassungsschutz) durch Kontenöffnungen und Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern erbracht.

Bei seiner Einvernahme in Liechtenstein am 15.01.21 sei M bezüglich seines Amtes als “Friedensrichter” und bezüglich der Zurverfügungstellung des Modelhofes “tatsachengeständig” gewesen, behaupte aber, der ICCJV verfolge keine gesetzeswidrigen Zwecke und das Gold sei ein privates Darlehen an Landschützer gewesen, keineswegs eine Spende an den ICCJV.

Mit einer Vereinbarung zwischen ihm und Landschützer, die aber erst am 10.01.21 (fünf Tage vor Ms Vernehmung) entstanden sei, versuche M, seine Rolle zu bagatellisieren und den ICCJV als harmlos darzustellen. Es gebe aber genug Beweise, dass das Geld für den ICCJV bestimmt gewesen und Landschützer im Rahmen der Transaktion für den ICCJV aufgetreten sei. Es gebe eine Art Protokoll von Marcus Steiner dazu, wie die Überweisung lief, und eine Aufzeichnung von einem “High Council”-Treffen. Auch Landschützer habe 2018 gesagt, das Geld sei für den ICCJV und kein privates Darlehen.

Bereits 2006 habe M in der Schweiz einen eigenen “Staat” ausgerufen. Es gebe ein Interview, in dem er sich auf die “Causa Hollenbach” beziehe. M habe das “Wiener Statut”, eine Art “Verfassung”, mit unterzeichnet und daher gewusst, dass der ICCJV staatsfeindlich sei.




Strafsache Dr. Model, Teil 1: Einleitung

Nur noch 4 Kilometer bis Müllheim!

Eigentlich hatte ich mir schon ausgemalt, wie ich dereinst meinen Bericht vom Prozess gegen Carl-Peter Hofmann beginnen würde (mal vorausgesetzt, dieser findet in Graz statt): “Als ich im September 2020 nach der Staatenbund-Verhandlung aus dem Grazer Straflandesgericht kam, hätte ich ja niiiiie geglaubt, dass ich jemals wieder einen Fuss in dieses Gebäude setzen würde”.

Tja, diese Phrase kann ich für den Hofmann-Prozess jetzt doch nicht verwenden. Denn während Carl-Peter Hofmann immer noch in Liechtenstein einsitzt, habe ich das Grazer Landesgericht für Strafsachen bereits wieder betreten. Im Schwurgerichtssaal verantwortet sich heute und morgen ein Landsmann von mir, der zufälligerweise ebenfalls im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft ist, und zwar (wie er selbst angegeben haben soll) aus Gründen der Steueroptimierung. Denn Daniel Model hat eine Eigenschaft, die für unsere Kundschaft wirklich völlig atypisch ist: Er ist ziemlich reich.

Und bevor sich jetzt jemand fragt, wer dieser Daniel Model überhaupt ist, verweise ich einfach auf unseren Wiki-Artikel – übrigens der erste, den ich je verfasst habe, ein Hauch von Nostalgie kommt auf. Und ich verweise auf die folgenden Prozessberichte, an denen ich, wenn das morgen so weitergeht, noch gefühlt ein Jahr schreiben werde, denn ich bin mal wieder dem Drang erlegen, wirklich ALLES aufzuschreiben, besonders die österreichischen Dialektmerkmale.

This being said, meine Hand tut weh nach ca. neuneinhalb Stunden Verhandlung. Oje, und morgen geht es genauso weiter…

Im Gericht erschien ich wie gewohnt reichlich zu früh, wobei sich meine Befürchtung, es könnte corona-technisch zu viele Besucher geben, nicht bestätigte.
Praktisch ebenso früh wie ich war auch Daniel Model erschienen. Seine Begleiter, einen Mann und eine junge Frau, hielt ich zu Recht für seine Anwälte. Zu meiner Überraschung sprach die Anwältin mit Model Thurgauer Dialekt, wie ich anhand von ein paar Gesprächsfetzen feststellte. Als sie ihm dann auch noch den Anzug zurechtzupfte und ihn umarmte, begann ich mich zu fragen, ob das nicht doch eher seine Frau oder Tochter sein könnte.

Am Schwurgerichtssaal hatte sich seit meinem letzten Besuch vor eineinhalb Jahren wieder einiges verändert. Das rot-weisse Tatort-Absperrband war aus den Zuschauerrängen verschwunden, dafür waren im Bereich des Gerichts Scheiben zum Schutz vor Corona installiert worden. Einen Sichtschutz für die Geschworenen gab es nicht – warum auch? Es ist ja nicht der Staatenbund-Prozess, in dem Geschworene von SBÖ-Sympathisanten angegangen wurden. Und ja, es ist ein Geschworenenprozess. Denn es geht mal wieder – wer hätte es gedacht – um den berühmten §246 “Staatsfeindliche Verbindungen”.

Die Anwälte begaben sich auf ihre Plätze, zogen ihre Roben an und erklärten Model, dass er sich auf einen der Stühle vorne setzen könne. Im Vergleich zum Staatenbund-Prozess mit seinen 12-14 Angeklagten, die praktisch die ganze Stuhlreihe besetzt hatten, und ebenso vielen Verteidigern wirkte der Gerichtssaal heute auf mich geradezu leer. Es waren auch keine Medienschaffenden da.

Hinter dem Richterpult bemerkte ich einen riesigen Berg Akten, die sich auf einem Regal türmten, das die ganze Länge des Richterpultes einnimmt. Ob das wohl die ICCJV-Akten sein mögen? Wirklich ein beeindruckend-bedrohlicher Anblick.

Übrigens hielt ich Dr. Daniel Model, den HSG-Ökonomen und Pappschachtelfabrikanten, noch nie für einen Reichsbürger oder Staatsverweigerer im engeren Sinne. Mag sein, dass er ultralibertär ist und zudem etwas esoterisch angehaucht (für Liebhaber des Thurgauer Dialekts gibt es hier ein Video, in dem das gut zum Ausdruck kommt). Es hätte mich jedoch überrascht, wenn er zum Beispiel bei der Verlesung seiner Generalien so ein Mensch-Personen-Gesülze vom Stapel gelassen hätte, wie echte Kundschaft es zu tun pflegt (Spoiler: Hat er auch nicht!).

Um so mehr war ich gespannt, was um alles in der Welt ihn dazu gebracht hat, sich ausgerechnet mit der Mutter aller Fantasiegerichte, dem ICCJV, einzulassen, diesen Pappnasen den Modelhof in Müllheim zur Verfügung zu stellen und – so wirft es ihm die Anklage zumindest vor, er streitet es ab – diese staatsfeindliche Verbindung auch noch mit erheblichen Geldbeträgen zu verwöhnen.

Und ich war gespannt, was ich über den ICCJV noch so alles erfahren würde, denn eines steht fest: Unser Wiki-Artikel über den ICCJV ist sträflich unaktuell. Ich schliesse diese Einleitung daher mit den alarmierenden Worten:

Wacht auf! Unser Wiki ist personell hoffnungslos unterbesetzt!!!




Carl-Peter Hofmann vor dem liechtensteinischen Obergericht

Verhandlungsbericht aus zweiter Hand

Auf der Grundlage erstklassigen Hörensagens verfasst von Helvetia

Am Donnerstag, den 02.11.2021, hatte sich das Fürstliche Obergericht von Liechtenstein mit der Frage zu befassen, ob der Reichsbürger Carl-Peter Hofmann, Gründer des Fantasiegerichts “GCCL“, nach Österreich ausgeliefert werden soll.

Wie der Titel schon suggeriert, war ich bei dieser Auslieferungs-Verhandlung nicht selbst dabei. Wäre auch irgendwie komisch aufgefallen in so einem kleinen Gerichtssaal und bei so wenigen Anwesenden.

Die einen hätten sich wohl gefragt: “Was macht die ausländische Staatsallegorie hier?”, … und was die anderen sich gefragt hätten, will ich mir lieber gar nicht erst ausmalen. Und so bin ich dann halt zu Hause geblieben.

Aber wie das nun mal so ist: Meine Tante hat einen Nachbarn, der jemanden kennt, dessen Cousine dritten Grades in Liechtenstein wohnt, und dort kennt sowieso jeder jeden. Also haben mich sozusagen via stille Post doch noch ein paar exklusive Informationshäppchen aus der mehrstündigen Verhandlung erreicht.

Und ja, dass sich die Verhandlung über mehrere Stunden hinzog, lag praktisch ausschliesslich an Hofmanns nicht enden wollendem Gesülze über seine megatollen Fantasiedokumente.

Dramatis personae

Im Publikum sassen: zwei Lügenpressevertreter (der vom Volksblatt und der vom Vaterland); eine ältere Dame in einem Rollstuhl und ein älterer Herr; dann eine Frau – pardon, ein lebendes Weib – von eher kleiner Statur, geschätzt ü50, mit (ich sag mal:) schwer zu bändigendem dunklem Haar.

Die eingesetzte V-PERSON und ich kamen zu dem Schluss, dass es sich bei diesem lebenden Weib um Isabel handelt, so eine Art bessere Hälfte Carl-Peter Hofmanns. Bei ihr hat er gewohnt, bevor er auf fürstlichem Territorium hochgenommen wurde, und sie ist diejenige, die im Verhaftungsvideo ruft: “Hey hallo, anechoo, anechoo!”

Das Gericht musste Isabel mehrfach ermahnen, still zu sein, sonst werde sie rausgeworfen. Nicht, dass sie rumgepöbelt hätte, aber sie schien ständig darauf bedacht, ihren Carl-Peter immer wieder daran zu erinnern, ob er in seinen Ausführungen nicht etwas vergessen habe. Meine V-PERSON glaubt auch mitbekommen zu haben, dass Isabel gar nicht gut auf die beiden Lügenjournalisten zu sprechen war, denen sie – ich nehme an, wegen bereits veröffentlichter Lügenpropaganda über Hofmann und den GCCL – vermutlich mit “Strafverfolgung” drohte (man kennt’s).

Des weiteren sass da wohl noch ein Wortmarkensöldner in Zivil – wahrscheinlich hätte er ebensogut eine Uniform tragen können, zumal in Liechtenstein eh jeder jeden kennt.

Und zu guter Letzt sass da im Publikum ausser Isabel noch die beeindruckende Zahl von zwei (2) GCCL-Deppen.

O tempora, o mores, o People Power des GCCL, was ist nur aus dir geworden? Meine V-PERSON vermutet, dass es einige Hofmann-Anhänger abgeschreckt habe, dass man sich beim Gericht als Zuhörer anmelden musste. Registrieren lassen tun sich liechtensteinische GCCL-Deppen gar nicht gern, weil:

  1. “registrieren” angeblich von regis komme (Genitiv von lat. rex, “König”) und man folglich, wenn man sich registrieren lasse, Eigentum des Königs werde (oder des Fürsten? Nein, das hiesse principis. Hätte aber besser gepasst. Vielleicht müsste in Liechtenstein das Verb “prinzipistrieren” eingeführt werden);
  2. und vor allem auch, weil sie aus den Lügenmedien wissen, dass in Liechtenstein gegen die örtliche GCCL-Anhängerschaft ermittelt wird. Da sind dann wohl doch ein paar Füsse erkaltet.

Und dann waren da natürlich noch etliche BAR-Mitglieder: Ein Gremium aus drei Richtern, eine Staatsanwältin, Hofmanns Pflichtverteidiger, eine protokollierende Schreibkraft.

Die kolossale Inkonsequenz des “Herrn Hofmann”

Gleich zu Verhandlungsbeginn schon der Paukenschlag:

Hofmann verkündet, wegen der Maske keine Szene machen zu wollen, und zieht sich brav wie ein Lämmchen die Gesichtswindel über.

What??? Seiner Anhängerschaft bläut er regelmässig ein, sie sollen sich so etwas von den satanistischen Systemgerichten auf gar keinen Fall bieten lassen! Was hat der Carl-Peter seinen Deppen nicht schon für beleidigende Phrasen diktiert, die sie den Richtern und Staatsanwältinnen an den Kopf werfen sollen! Ist ja nicht sein Problem, wenn das Kanonenfutter vor Gericht eins aufs Dach kriegt; das liegt eh nur daran, dass die Betreffenden sich nicht penibel genug an seine Anweisungen gehalten haben.

Und jetzt zieht doch ebendieser Carl-Peter einfach so eine Maske an. Was kommt als Nächstes? Akzeptiert er die 12 BAR-Vermutungen?

Ob ihr’s glaubt oder nicht… JA!!!

Jedenfalls ist meiner V-PERSON nicht im Mindesten aufgefallen, dass Hofmann den BAR-Vermutungen widersprochen hätte. (Und ich habe meine V-PERSON vorher extra noch gebrieft.) Auch scheint es kein “Affidavit” gegeben zu haben.

Die V-PERSON versicherte mir statt dessen mehrfach, dass Hofmann – kaum zu glauben – sich gegenüber den Richtern sehr zurückgehalten habe mit Ausfällen. Von den BAR-Vermutungen scheint keinerlei Rede gewesen zu sein. Und wie wir alle “wissen”: Wer den BAR-Vermutungen nicht wirksam widerspricht, akzeptiert sie konkludent.

Tjaha. Und da wundert sich der GCCL noch, dass die drei BAR-Richter die Auslieferung genehmigt haben…

Hätte sich Carl-Peter obendrein widerstandslos als “Herr Hofmann” ansprechen lassen – d.h. als PERSON statt als “lebender Mann :Carl-Peter :Hofmann” – dann wäre das nur noch das Sahnehäubchen seines Totalversagens in der eigenen “Methodik” gewesen.

Und es ist durchaus möglich, dass auch das so passiert ist. Meine V-PERSON erinnert sich jedenfalls an keinerlei Protest diesbezüglich; allerdings auch nicht konkret daran, dass Hofmann irgendwann mit “Herr Hofmann” angeredet worden wäre. Von daher: Geschenkt.

Der GCCL-Koch verdirbt seinen Brei

Hofmanns Verteidigung befand sich nach Einschätzung meiner V-PERSON in einer gar nicht mal so schlechten Ausgangslage. Zwar hatten die Ösis in weiser Voraussicht den §246 StGB “Staatsfeindliche Verbindungen” aus der Liste ihrer Vorwürfe entfernt. Da es sich dabei um ein Delikt mit politischem Charakter handelt, hätte Hofmann nicht ausgeliefert werden dürfen, wenn man ihn in der Folge in Österreich dieses Deliktes angeklagt hätte.

Alle übrigen Hofmann vorgeworfenen Straftaten stehen allerdings in einem engen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Gründer und Oberhaupt der staatsfeindlichen Verbindungen GCLC und GCCL. Hätte Hofmann seinen BAR-Anwalt einfach machen lassen, vielleicht hätte der ihn ja sogar raushauen können.

Aber die BAR einfach machen lassen – nicht mit Carl-Peter! Der hielt lieber theatralisch seine mitgebrachte Bibel hoch und verkündete dem Richtergremium, dass der Mensch keinen Gesetzen unterworfen sei ausser denen des “Schöpfers” (dessen Willen zufälligerweise der Carl-Peter am allerbesten kennt).

Er liess sich vom Verteidiger eine Reihe von Fragen stellen, die ihm dazu dienten, den bemitleidenswerten Anwesenden die volle Dröhnung seines fantasierichterlichen Schwurbelprogramms angedeihen zu lassen: Der GCCL sei eine von der UNO anerkannte NGO, sei legitimiert, Recht zu sprechen, setze sich für die “Menschenrechte” ein und bekämpfe Pädophile.

Besonders weitschweifig muss er über seine Fantasiedokumente referiert haben, die natürlich äusserst sinnvoll und überhaupt kein Betrug seien. Der Verteidiger gab sich derweil Mühe, das Gesagte irgendwie in die Richtung zu relativieren, dass Hofmann seinen Deppen ja gar keine Immunität vor Strafverfolgung versprochen habe mit diesen Fantasiedokumenten.

Es gab da auch einen Moment, in dem es meiner V-PERSON kalt den Rücken runterlief. Denn plötzlich vernahm die V-PERSON die Stimme des alten Weibleins im Rollstuhl: “Mein Sohn will nur Gutes tun!”

Und tatsächlich: Bei dieser Dame und dem sie begleitenden älteren Herrn handelte es sich um Hofmanns Eltern. Beide sind über 90.

Der Sohnemann konnte dann doch nicht so ganz aus seiner Haut. Während er sich, wie erwähnt, gegenüber den anwesenden BAR-Richtern zwar mit Beleidigungen zurückhielt, waren seine Ausführungen gespickt mit Ausfällen gegen Österreich und besonders gegen die für ihn zuständige Staatsanwaltschaft Graz.

Überall sei seine Clowntruppe “GCCL” anerkannt, nur nicht in Österreich, die seien dort alle pädophil usw., man kennt’s. Der zuständige Staatsanwalt ist natürlich in Hofmanns Welt ein Satansjünger.

Um hieb- und stichfest zu “beweisen”, dass weder er noch seine Anhängerschaft “Reichsbürger” seien, hatte Hofmann als Zeugen einen “Prinzen von Thüringen” laden wollen, der seine Ideologie teile und als Prinz irgendwie besonders beleidigt sei, für einen Reichsbürger gehalten zu werden (nein, man muss in diesem Gedankengang keine schlüssige Argumentationskette suchen).

Der Zeuge war im Vorfeld vom Gericht abgelehnt worden; trotzdem scheint Hofmann darauf eingegangen zu sein. Die V-PERSON erinnerte sich an einen Namen wie “Prinz Royce”; kurz darauf stellte sich heraus, dass wohl diese illustre Reichsdeppenpersönlichkeit gemeint war.

Möglicherweise war Heinrich XIII Prinz Reuss schon 2018 GCLC-Mitglied, denn in diesem Video ab 22:11 brüstet sich Hofmann bereits mit angeblichen Adelskontakten.

Die Gesichter der anwesenden Richter während Hofmanns Ausführungen kann man sich wohl vorstellen.

In mehreren kurzen Verhandlungspausen, wenn sich das Gericht für ein paar Minuten zur Beratung zurückzog, liess der Carl-Peter noch ein wenig mehr von seiner sprichwörtlichen Maske (rofl) fallen, während er die echte Maske brav anbehielt, und machte die Staatsanwältin blöd an mit der Frage, wer sie überhaupt sei bzw. zu sein glaube.

Ist ja auch generell eine Unverschämtheit, um nicht zu sagen: eine Vergewaltigung und ein Kriegsverbrechen, wenn man dem Verfassungsrichter des GCCL meint als Staatsanwältin gegenübertreten zu müssen.

Auch lästerte Hofmann über die gerade abwesenden Richter, diese seien ja offensichtlich nicht an der WAHRHEITTM interessiert. Das hatte er wohl an den richterlichen Mienen während seines Vortrages abgelesen und ahnte die auf ihn zurollende Niederlage bereits.

Der Rest ist Geschichte: Das Obergericht genehmigte Hofmanns Auslieferung nach Österreich und brannte ihm noch die Bemerkung auf den Pelz, dass sein Fantasiegericht in diesem Universum nix zu melden hat. Hofmann kann jetzt das Urteil noch an den Obersten Gerichtshof Liechtensteins weiterziehen und wird dies mit Sicherheit auch tun. Es bleibt also vorerst unterhaltsam.