Prozessbericht “Dreiste Lügen über den Staatenbund-Prozess”, 2. Auflage




Erste Rückmeldung

So, ich melde mich mal mit einem Grüessli aus Graz zurück. Das Grüessli geht explizit auch an alle Staatenbund-Mitglieder, die hier laut eigener Aussage mitlesen.  :love1:

Ich habe während der Verhandlung etwas über 20 A4-Seiten beschrieben (nach den explizit an mich gerichteten Erwartungen mancher SBÖ-Mitglieder soll es sich um ALLES LÜGEN handeln) und werde mich demnächst daran machen, diese in einen halbwegs lesbaren Prozessbericht umzuwandeln.

Moni hat tatsächlich alle Fragen zu ihren “Generalien” (so scheint das in Österreich zu heissen”) mit einem knappen “Ja” beantwortet. Allerdings enthält obige Pressemeldung keinen Hinweis auf ihren bedauernswerten Zustand. Sie machte auf mich einen sedierten, medikamentierten Eindruck und das Wenige, was sie am heutigen Tag gesagt hat, war kaum verständlich, selbst dieses “Ja” kam zwar zügig, klang aber sehr genuschelt. Dem Prozess schien sie folgen zu können, aber es ist recht offensichtlich, dass es ihr psychisch/gesundheitlich schlecht geht.

Vom Ablauf her wurden heute zuerst die “Generalien” der Angeklagten festgestellt, anschliessend hielt der Staatsanwalt – derselbe wie beim ersten Durchlauf – sein Plädoyer. Danach konnte jeder Verteidiger einzeln eine Replik zu diesem Plädoyer zum Besten geben. Zum Abschluss machte die Richterin, Zitat, “eine Runde ‘schuldig/nicht schuldig/teilweise schuldig/weissichnicht”.

So viel fürs Erste. Die Sonne des Sonnenstaatlandes scheint warm und golden über Graz und ich geniesse im Restaurant auf dem Schlossberg einen süssen Spritzer mit Holunder wie damals vor knapp zwei Jahren. Detaillierte Berichte folgen vermutlich ab heute Abend.  ;D




Teil 1: Auftakt

Nun steht sie also doch noch einmal vor dem Kadi, die vermeintliche legitime Regierung des souveränen und unantastbaren Völkerrechtssubjekts Staatenbund Österreich. Und zum zweiten Mal konnte ich mir dieses historische Ereignis nicht entgehen lassen, Corona hin, Maskenpflicht her und trotz einer laaaaaaaaaaaaangen Zugfahrt quer durch die Alpen (meine Flügelsandalen werden in der EU derzeit nicht als Transportmittel zugelassen. Wieder so ein typischer Erpressungsversuch im Hinblick auf die Begrenzungsinitiative).
Und einmal mehr danke ich auch der örtlichen BAR-Loge für den netten Empfang am Vorabend der grossen Prozesseröffnung! Leute, ihr seid Spitze.

Landesgericht für Strafsachen Graz

So, und wo fange ich jetzt an? Am Anfang, also am Eingang des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz? Im Vergleich zu 2018 scheint dieser ein wenig aufgerüstet zu haben; unklar, ob nur wegen Corona. Man geht jetzt gleich hinter dem Eingang durch Schleusen mit Metalldetektor, deren doppelte Türen nur die Sicherheitsleute öffnen können, und das Gepäck wird auch so à la Flughafen gescannt. Mein Händedesinfektionsmittel überlebte diesen Schritt leider nicht und wurde einbehalten :( Hinter den Schleusen kriegt man eines dieser Fern-Fieberthermometer an die Stirn gehalten und wird nochmals persönlich vom Sicherheitsbeamten mit so einem Handscanner durchgecheckt. Damit hat Graz Depplevs Lieblingsgericht Basel mittlerweile getoppt in Sachen Sicherheit.
Dahinter war schon alles aufgestellt für den grossen Anlass: Eine wie am Flughafen mit Bändern abgesperrte Warteschlangengasse, bei meinem frühen Erscheinen allerdings leer, führte zum zweiten Kontrollposten, einem Tisch, wo man beim Einlass in den grossen Schwurgerichtssaal Taschen, Handys und Ähnliches abgeben musste.
Da die “Zuseher” erst kurz vor Verhandlungsbeginn in den Saal dürfen, sah ich mich noch ein wenig um, wer so alles anwesend war. Bei einer zwar adrett, aber doch irgendwie hostessenartig gekleideten Frau war ich mir nicht sicher, ob sie eine Juristin oder jemand aus dem Publikum bzw. eine Geschworene sein könnte. Eine weitere Frau, die ich aus Gründen nicht näher beschreibe, fragte mich, ob ich AUCH eine Geschworene sei. Damit sie ihre Funktion nicht auch noch anderen gegenüber so sorglos erwähnte, erzählte ich ihr von dem Prozess vor zwei Jahren, wo ein Sichtschutz aufgestellt werden musste, weil Geschworene ausserhalb des Gerichts von SBÖ-Sympathisanten aus dem Publikum belästigt worden waren.
Nach und nach trudelten weitere Prozessbeteiligte ein, Geschworene und JuristInnen, zu erkennen daran, dass sie schon vor den “Zusehern” in den Saal durften. Eine klar unjuristisch gekleidete Frau mit nicht all zu langen, jedoch zu einem strengen kurzen Pferdeschwanz gebundenen, grauen Haaren hielt sich auch länger vor dem Saal auf, wechselte ein paar Worte mit der “Hostesse” und stand dann vor mir in der Schlange, als die “Zuseher” schliesslich in den Saal durften. Wie sich später zeigte, handelte es sich bei ihr um eine der Angeklagten, nämlich Brigitte Voglmeir, die immer noch grossen Wert auf ihr “aus der Familie” legt. Die “Hostesse” stellte sich als deren Verteidigerin heraus.
Davon abgesehen, dass im Gebäude allgemein Maskenpflicht herrschte, war Corona auch am grossen Schwurgerichtssaal nicht spurlos vorübergegangen. Ein rot-weisses Plastikband (Aufschrift “Polizeiabsperrung” wie an einem Tatort) trennte hinten rechts ein Viertel der sieben Publikumsränge ab. Von den restlichen drei Vierteln waren die vier vorderen Reihen mit “Prozessparteien” beschriftet, die hinteren drei plus einige zusätzliche Stühle an der Wand mit “Besucher”. “Prozessparteien” meinte die Angeklagten, soweit sie nicht in Haft waren, sowie deren Bewährungshelfer, von denen aber anscheinend kaum einer anwesend war.
Im Vertrauen darauf, eine “Besucherin” zu sein, setzte ich mich auf einen der entsprechenden Plätze, wurde aber dann von einem Aufpasser aufgefordert, mich in den Tatort-Bereich zu begeben. Erst da bemerkte ich, dass dieser mit “Zuhörer” beschriftet war und ich anscheinend in diese Kategorie gehörte, was auch immer der Unterschied zu “Besuchern” sein mochte. Vielleicht waren “Besucher” Angehörige oder hatten sich zuvor angemeldet?
Diesmal war der Sichtschutz für die Geschworenen gleich von Anfang an vorhanden. Allmählich trudelten die AnwältInnen und der Staatsanwalt ein; Roben wurden angezogen. Im “Prozessparteien”-Bereich sammelten sich allmählich fünf männliche und fünf weibliche Entitäten; ich erkannte vom letzten Mal her Erika Eugster, die mich damals angesprochen und gefragt hatte, ob ich von Klagemauer TV sei. Auch Werner Enöckl glaubte ich zu erkennen.
Um 9:21 betrat das Richtergremium den Saal, und die Anwesenden erhoben sich. Justizbeamte führten Monika Unger (im Folgenden Moni), Jakob Stückelschweiger (im Folgenden S) und, von mir zunächst unbemerkt, auch Klaus-Jürgen Faller herein, der offenbar derzeit in Haft ist. Als alle wieder Platz nahmen, blieb Faller als einziger stehen, wie es für Reichsdeppen vor Gericht ja typisch ist.




Teil 2: Generalien der Angeklagten

Nachdem die Richterin mit Faller kurz geklärt hat, dass dieser ruhig stehenbleiben kann, wenn er unbedingt will, beginnt sie mit der Feststellung der besagten “Generalien”: Alle Angeklagten werden aufgefordert, zu bestätigen oder zu verneinen, ob ihr Name, ihr Geburtsdatum, ihre Adresse und ihre Lebenssituation (Ausbildung, berufliche Tätigkeit, Sorgepflichten, Vermögen, Schulden) sowie ihre Vorstrafen dem Gericht korrekt bekannt seien. Ich habe sehr vieles davon aufgeschrieben, gebe hier aber bewusst nicht alles wieder. Ja, und überhaupt sollte ich noch anmerken: Ich habe den ganzen Prozesstag über so viel wie möglich so detailliert wie möglich aufgeschrieben, manchmal in wörtlichen Zitaten, bis mir die Finger schmerzten. Vielleicht werden meine Lügen, äh Berichte dadurch etwas länglich, aber dafür kann jeder, der möchte, den ganzen Prozesstag recht authentisch nachvollziehen.

Satirische Fotomontage: “Moni Lisa”

Die Generalienfeststellung beginnt mit der Erstangeklagten, und das ist bekanntlich Moni. Hier zeigt sich, dass sie zwar alle Fragen sogleich beantwortet, dabei wird aber ihr schlechter gesundheitlicher Zustand offenbar. “Zugedröhnt” wäre das falsche Wort, zumal sie der Verhandlung ja doch folgen kann, aber ihr Artikulationsvermögen scheint stark beeinträchtigt, was vermutlich auf den Einfluss der Medikation wegen der bei ihr diagnostizierten paranoiden Schizophrenie zurückzuführen ist. Meistens ist die Antwort ein kaum verständliches “Ja”. Von den wenigen kurzen Antworten, die von einem “Ja” abweichen, habe ich nicht eine einzige verstanden. Ein Stück weit nimmt mir das immerhin die Frustration darüber, dass ich nicht bis Mittwoch geblieben bin; denn dann hätte wohl Monis Einvernahme begonnen, die mich sehr interessiert hätte, aber ich hätte vermutlich kaum etwas davon verstanden.
Auf die Frage nach ihrer Schulbildung sagte Moni etwas, das für mich wie “Abitur” klang, aber meines Wissens heisst das in Österreich “Matura”, und ob Moni eine solche abgelegt hat, wage ich doch zu bezweifeln.
Als Nächstes wird Jakob Stückelschweiger (S) befragt, dessen Aussagen ich ja schon 2018 einen Tag lang verfolgen durfte. Im Vergleich zu Moni antwortet er geradezu ausschweifend. Fun Fact: Sein Geburtstag ist an Halloween, nämlich am 31.10.1947. Von Beruf sei er aktuell Pensionist, also Rentner. (Hinsichtlich seiner früheren Tätigkeiten verweise ich gerne auf meinen Prozessbericht von 2018.) Nach der Höhe seiner Pension und allfälligen Schulden befragt, bemerkt er, er wisse es nicht, er sei ja seit dreieinhalb Jahren nicht zu Hause gewesen.
Nun ist Brigitte Voglmeir an der Reihe – eben die Grauhaarige mit dem Pferdeschwanz, der ich schon vor dem Saal kurz begegnet bin. Sie ist Jahrgang 1958. Sie gibt sich widerstrebend, entgegnet etwa auf die Frage nach dem Vornamen ihres Vaters “Ist das wichtig?” Auch sie sei Pensionistin; von der Schulbildung her habe sie Volksschule und Gymnasium besucht und neben einer Buchhaltungsausbildung auch verschiedene andere Ausbildungen gemacht, die sie nicht näher spezifiziert. Zu ihrem Vermögen und der Höhe ihrer Pension (Rente) meint sie: “Das geht niemanden etwas an”. Sie muss die Fragen auch nicht beantworten.
Dann wird Michael Wallner befragt. Zu ihm gibt es an dieser Stelle nichts Weltbewegendes zu schreiben.
Frau Murhamer, Jahrgang 1982, ist – wenn ich es richtig notiert habe – selbständig als Kindergartenleiterin tätig.
Josef Welser, ein älterer Herr, der auf seinem “aus der Familie” besteht, bezeichnet sich selbst als “Privatier”. Auf die Frage nach seinem Vermögen sagt er: “Ich habe genug Geld bis am Ende meines Lebens, vorausgesetzt…”, und diesen zweiten Teil habe ich wohl leider falsch verstanden, aber er klang wie: “Vorausgesetzt, ich werde morgen verrückt”.
Während zu den bisherigen Angeklagten keine Vorstrafen genannt wurden, liest die Richterin für Welser eine beeindruckende Liste vor, die u.a. Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, gemeinschaftlich versuchte Nötigung, schweren Betrug und “156 / 151 StGB” enthält.
An dieser Stelle hält Voglmeir die Hand hoch, um sich zu melden, und kommt zu Wort: Sie fragt, ob die Richterin nicht “etwas unternehmen könne, was die Masken betrifft”, und schwurbelt etwas vom CO2 (das ist ja eine der bekannten Cov♥♥♥en-Theorien, dass die Masken deswegen fürchterbarlich ungesund seien). Als die Richterin sie darauf hinweist, dass sie doch selber einen “Sichtschild” trage (also eines dieser Plexiglas-Teile, bei denen sich sicher kein CO2 sammeln kann), meint sie, es gehe ihr “auch um die Geschworenen”. Die Richterin verweist aber auf die geltende Verordnung, die Masken bleiben auf. Voglmeir: “Ich hab’s versucht.”
Die Befragung geht weiter mit Hannes Fröhlich, zu dem ich nichts Erwähnenswertes notiert habe, und dann mit meiner alten Bekannten Erika Eugster. Auch sie will unbedingt eine “aus der Familie” sein. Jahrgang 1962. Sie erscheint vom Schicksal gebeutelt, musste wegen Krankheit Pension beantragen, hat jetzt ein sehr geringes Einkommen und kein Vermögen “mehr”. Eine Vorstrafe wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt von 2015 wird erwähnt.
Nun wird Werner Enöckl befragt, Jahrgang 1964. An dieser Stelle wird nicht viel Interessantes über ihn gesagt; die Informationen sind im Wesentlichen auch bereits in der Sendung “Am Schauplatz” enthalten, in welcher er ein Interview gegeben hat.
Es folgt Andreas Trautmann, von der Ausbildung her Maschinenbauer und einst selbständig. Er gibt unter anderem an, zu Hause seinen psychisch kranken Sohn zu pflegen.
Dann wird Christine Kreidl befragt, eine relativ jung aussehende Frau, von Beruf Einzelhandelskauffrau.
Karlheinz Klima, Jahrgang 1969, trägt die am modernsten wirkende Maske im Raum. Unter anderem sei er diplomierter Masseur und gelernter Grosshandelskaufmann, derzeit jedoch ohne Beschäftigung. Als die Richterin schon weitermachen will, meldet er sich per Handhochheben und legt Wert darauf, dass er derzeit das Projekt einer “Privatinitiative als Verein” betreibe, den er als “Humanaktion-Initiative für lokale …(?) und Familien” bezeichnet (hier ging es mir zu schnell, ich konnte den Namen nicht komplett notieren). Die Richterin liest daraufhin einen anderen, noch verschwurbelter klingenden Vereinsnamen vor und erkundigt sich, ob es sich um dasselbe Projekt handle, was Klima bestätigt. Klima ist dem Vernehmen nach trotz einer schwierigen finanziellen Situation dabei, schuldenfrei zu werden.
Als furioses Finale soll nun Klaus Jürgen Faller befragt werden. Er fällt schon rein optisch auf mit seinem Ziegenbart und den tätowierten Armen. Seine Maske hängt schon die ganze Zeit lose vom Hals in Richtung Brust herunter. “Klaus Jürgen Faller, richtig?” beginnt die Richterin, und der Angesprochene kommt sogleich in Fahrt: “Nicht richtig! Das wissen’s eh genau!” Und er beginnt mit einem typischen Reichsdeppen-Blabla, “die Person hat der Herr Staatsanwalt am 20.04.2017 in Beschlag genommen, seither hab ich die Person nicht mehr”. Ausserdem sei seine Verhandlung schon im Juli “vorgezogen” worden – er scheint auf eine andere Verhandlung mit derselben Richterin Bezug zu nehmen und ist überzeugt, dass das Ergebnis der gegenwärtigen Verhandlung daher auch schon feststehe.
“Wollen Sie an der Feststellung Ihrer Generalien mitwirken?” fragt die Richterin mit leichtem Augenrollen, von Faller kommt aber sogleich noch mehr Ausbreitung seines Gedankengutes und Klagen über seine “widerrechtliche” Verhaftung. Er hält ein Papier hoch, das ihm vom Gericht zugestellt worden sei, und behauptet, das sei eine Einstellungsverständigung, die er – wenn es denn tatsächlich eine solche ist, was ich nicht sehen konnte – augenscheinlich auf das gegenwärtige Verfahren beziehen will. Das Papier hält er vor den Geschworenen hoch, “damit diese wissen, was hier gespielt wird!”
Die Richterin erinnert daran, dies sei eine Gerichtsverhandlung und kein Kasperltheater, und droht Faller mit Rausschmiss. Schlussendlich bleibt er im Raum, aber mit der Feststellung seiner Generalien wird es wohl heute nichts.
Nun soll noch sichergestellt werden, dass Angeklagte und Geschworene einander alle sehen können trotz des Sichtschutzes. Faller ruft sofort drein: “Nein, sie sind maskiert!”
Für Stückelschweiger ist das nun auch das Zeichen, sich mit Geschwurbel zu melden. Er “beantrage, dass die Geschworenen ihre Masken abnehmen, allein schon deswegen, weil es keinen elektronenmikroskopischen Nachweis” des Coronavirus gebe. Das Virus existiere gar nicht! Und schon hat sich der nächste Cov♥♥♥ unter den Angeklagten zu erkennen gegeben. Anscheinend hat S im Häfn einen Internetanschluss, der ihm nicht gut tut…
Vom inexistenten Coronavirus schlägt S irgendwie die Brücke, um seinen schon von 2018 bekannten Spruch aufzusagen: “Alles, was ich hier tue, geschieht unter Zwang und Nötigung”.
“Schwere Nötigung!”, pflichtet Faller sofort bei.
Anschliessend werden noch die Geschworenen vereidigt. Dazu stehen im Saal alle auf, bis auf Faller, der ja schon stand und sich jetzt demonstrativ hinsetzt, um dann aufzustehen, als die anderen wieder Platz nehmen.
Während alle stehen, bemerke ich übrigens, wie hünenhaft die vermummten Justizbeamten sind, die zu beiden Seiten des auch recht grossgewachsenen S stehen. Die Beamtinnen, die Moni flankieren, sind demgegenüber fast so klein wie Moni selbst. Der Justizbeamte rechts von S ist fast zwei Köpfe grösser als die benachbarte Justizbeamtin links von Moni. (Vielleicht sollte ich noch anmerken, dass die drei inhaftierten Angeklagten – Moni, S und Faller – mit ihren Bewachern vorne auf den Stühlen sitzen, auf denen 2018 sämtliche Angeklagten sassen.)
Das Gericht verordnet nun eine sehr kurze Pause, in der es anscheinend tatsächlich kurz über S’ “Antrag” berät. Um 10:07 geht es weiter; die Richterin nuschelt etwas und wird zu Recht von den Angeklagten darauf hingewiesen, dass sie bitte lauter sprechen soll. “Beschluss auf Abweisung des Antrags” artikuliert sie schliesslich überdeutlich. Faller spinnt nochmals kurz rein, wird aber wieder mit Wegweisung bedroht. Enöckl merkt noch an, die Verordnung betreffend die Masken gelte seiner Meinung nach hier nicht, was die Richterin mit einem knappen “Meiner Meinung nach aber schon” quittiert.
Als Nächstes soll das Plädoyer des Staatsanwaltes folgen.




Teil 3: Das Eröffnungsplädoyer des Staatsanwaltes, erste Hälfte

Es ist derselbe Staatsanwalt wie im ersten Verfahrensgang vor knapp zwei Jahren, wobei im Verlaufe des Tages zu erfahren ist, dass er mittlerweile Oberstaatsanwalt sei und in einen anderen Aufgabenbereich, nämlich Korruption und Wirtschaftskriminalität, gewechselt habe. Dennoch habe er dieses grosse Staatsverweigerer-Verfahren niemand anderem zumuten wollen und ziehe es noch bis zum Ende durch.
In seinem Plädoyer wendet er sich insbesondere an die Geschworenen, was logisch ist, da diese am Ende entscheiden. Ausserdem sind es neue Geschworene, sie müssen erst über ihre Aufgabe instruiert werden. Deshalb erklärt ihnen der StA zunächst den gesetzlichen Hintergrund des Geschworenenprozesses in Österreich und – mit einer Fussballmetapher, die ich nicht niedergeschrieben habe, die aber später Kritik von den Verteidigern erfährt – den Ablauf des Verfahrens, für welches zunächst etwa vier Wochen, 19 ganze Tage, angesetzt seien.
Nun kommt er zum Thema Staatenbund Österreich (im Folgenden SBÖ), den er gleich von Anfang an dezidiert als “staatsfeindliche Verbindung” bezeichnet. Es gebe verschiedene angeklagte Charaktere in diesem Prozess. Die meisten seien mittlerweile “durch das Haftübel schon teilweise geläutert” und hätten sich dem Rechtsstaat wieder zugewandt. Andere seien trotz Haftübel noch immer felsenfest vom Staatsverweigerer-Gedankengut überzeugt, bestünden immer noch auf ihrem “aus der Familie”, so – wie eben gesehen – Welser, Eugster und Faller. Daher sei der SBÖ immer noch ein aktuelles Problem. Die Geschworenen sollten sich unbedingt ein eigenes Bild machen, und zwar nicht davon, was heute ist, sondern was zur Zeit der inkriminierten Taten war. Die Beweislage dafür, was sie geplant hätten, wie sie das gemacht hätten, wie sie gedacht hätten, sei “erdrückend”; es gebe viele durch den Angeklagten Fröhlich aufgenommene Tonbänder von Besprechungen und auch Videos.
An diesem Punkt stellt sich der StA den Geschworenen noch mit Namen vor. In den vergangenen Jahren habe er die Aufgabe gehabt, allerlei extremistische Strömungen zu bearbeiten, von Neonazis bis Islamisten. 2016 wurde er mit den Ermittlungen in Sachen SBÖ betraut und habe damals noch keinerlei Ahnung von dieser Materie gehabt. Der SBÖ sei die mit Abstand grösste staatsfeindliche Verbindung, die bisher in Österreich existiert habe; zu seinen Glanzzeiten habe er um die 3000 Mitglieder gezählt. Kernthema sei nicht etwa Liebe und Frieden gewesen, sondern die Bekämpfung des angeblich betrügerischen und ausbeuterischen Staates und von dessen Beamten, die laut SBÖ angeblich genau gewusst hätten, was für “Verbrechen” sie begingen.
Hier erklärt der StA noch kurz seinen Werdegang. StA wird man in Österreich nach einer Richterausbildung und er habe sich nach der Richteramtsprüfung für dieses Amt entschieden.
Die Anklage gegen die SBÖ-Führung umfasse etwa 400 Seiten, “das wäre auch kürzer gegangen”, aber der StA wollte, dass die Geschworenen eine gute Dokumentation als Arbeitsgrundlage haben. Ausserdem sollen die Geschworenen unbedingt von ihrem Fragerecht Gebrauch machen: “Sie werden je nachdem ganz neue Erkenntnisse darüber haben, was ein Mensch alles glauben und vertreten kann”, sagt er im Wissen um die skurrilen Inhalte der SBÖ-Ideologie.
Als nächstes stellt der StA klar, dass er nicht nur das Belastende vorbringen, sondern auch das Entlastende dagegen abwägen müsse. Als Beispiel nennt er das (erste) psychiatrische Gutachten über S, aufgrund dessen er damals den Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter zurückgezogen hatte. Daran kann ich mich noch erinnern, da ich gerade an dem Tag anwesend war. Ein ähnliches Beispiel bringt der StA bezüglich des Angeklagten Trautmann, da dieser, wie er selbst während des damaligen Verfahrens einbrachte, nie im “Landbuch” (dem fiktiven Grundbuch des SBÖ) unterschrieben habe, was ihn vom entsprechenden Vorwurf entlastet habe.
S meldet sich wieder durch Handhochheben, worauf ihn die Richterin fragt, ob er auf die Toilette müsse. Das muss S offensichtlich nicht, sondern beginnt etwas anderes zu faseln – ich glaube, es sollte ein Protest gegen die schröcklichen Lügen des StA werden. Die Richterin unterbindet dies aber: “Lassen’s den Staatsanwalt jetzt sprechen!”
Nun kommt der StA darauf zu sprechen, ob der SBÖ eine staatsfeindliche Verbindung sei; denn soweit ich sehe, sind sämtliche Angeklagten eines Vergehens nach §246 StGB angeklagt. Von der versuchten Bestimmung zum Hochverrat wurden hingegen bis auf Moni und S im ersten Verfahrensgang alle Beschuldigten freigesprochen, diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Wegen dieses Vorwurfs müssen sich also nur noch Moni und S verantworten.
Der StA sagt, die Frage, ob der SBÖ eine staatsfeindliche Verbindung sei, stelle sich in diesem Verfahren gar nicht, da sie schon in anderen Verfahren von Obergerichten bestätigt worden sei. (Gemeint ist vermutlich, dass nicht der SBÖ an sich, sondern das Verhältnis der Angeklagten zu diesem beurteilt werden müsse, so zumindest mein Interpretationsversuch).
Aufgabe der Geschworenen sei es lediglich, die Frage zu beurteilen: Was haben die Staatenbündler getan, was haben sie damit gewollt?
Nun gibt der StA einen Überblick über die Tathandlungen von Moni und S, was den Hochverratsvorwurf betrifft. Moni sei immer mehr unter Druck geraten, Erfolge gegen die Verbrecher von der Firma Republik Österreich vorzuweisen, und dies habe zu folgenden Aktionen geführt:
14.10.2015 (vor der Gründung des SBÖ, der erst am 26.10.2015 ausgerufen wurde!): Im Zuge der Migrationskrise, die von Moni &Co. als Gefahr wahrgenommen wurde, sollte das Bundesheer die Grenzen schliessen.
04.11.2015 Hilfsgesuch des SBÖ (beteiligt Moni, S, Voglmeir u.a.) ans Bundesheer, dieses solle den SBÖ vor der bösen Staatsmacht beschützen. Ein zuständiger Offizier habe mit den Deppen ein Gespräch geführt und habe – rückblickend betrachtet – den Fehler begangen, Moni seine Visitenkarte in die Hand zu drücken. In der Folge habe er dann laufend Mails, SMS und Anrufe von Moni bekommen, wenn einer ihrer Anghänger zwangsgeräumt oder sonstwie von der Firma Republik Österreich behelligt wurde. Diese Zuschriften und Anrufe mit der Bitte um Einschreiten des Militärs erfolgten an mehreren Daten.
Als diese Versuche nicht von Erfolg gekrönt waren und der Druck seitens der SBÖ-Mitgliederbasis auf Moni zunahm, habe man sich überlegt: Man müsse Putin dazu bringen, in Österreich einzumarschieren und den SBÖ an die Macht zu bringen. In diesem Kontext bezeichnete der StA den S als “Putin-affin”, was später von S’ Verteidigerin kritisiert und in Abrede gestellt wurde.
Als dieses Unterfangen “überraschenderweise doch nicht funktioniert” habe, seien die Mitglieder des SBÖ unzufrieden geworden. Moni habe ihnen ja eingeredet, keine Kreditraten etc. mehr zu bezahlen, was dann natürlich zu Exekutionsverfahren geführt habe, auf welche die SBÖ-Mitglieder mit Drohschreiben an Beamte, Gerichtsvollzieher etc. reagiert hätten. Der Druck auf Moni wuchs im selben Masse wie der Unmut bei der Mitgliederbasis.
Im Sommer 2016 schliesslich habe Moni erstmals “Haftbefehle” ausgestellt, damals insgesamt 17, und habe diese zusammen mit S dem Militär übergeben. Die beiden hätten zwei Stunden lang mit einem Offizier diskutiert. Dieser habe sie reden lassen, um die Gefahr einzuschätzen, und sei zu dem Schluss gekommen, dass das gefährliche Überzeugungstäter seien, die den Mist, den sie verzapften, wirklich glaubten. Nach diesem Gespräch seien Moni und S ganz stolz und euphorisch gewesen und hätten weitere (insgesamt 27) “Haftbefehle” geschrieben, die diesmal auch Regierungsmitglieder von Bund und Ländern betrafen. Dann wollten sie nochmals zur Kaserne, hatten aber dort inzwischen Kasernenverbot. Das habe sie zwar ein wenig verwirrt, doch sie hätten wohl gedacht, das sei jetzt einfach ein plumper Versuch der Firma Republik Österreich, zurückzuschlagen. Die Haftbefehle hätten sie dann dort abgegeben und den SBÖ-Mitgliedern anschliessend versichert, bald werde sich die Lage zu ihren Gunsten ändern. Dadurch habe sich beispielsweise der Angeklagte Wallner auch zum Verfassen eigener Briefe ermutigt gefühlt.
Alexander Resch wiederum sei einmal in eine Autokontrolle geraten und habe den SBÖ dazu bringen wollen, dass die Militärpolizei kommt und die Wortmarke von seinem Auto vertreibt.
Im Dezember 2016 nahm der Druck der Basis weiter zu.
Am 10.12.2016 schrieb Moni daher einen Brief ans Militär, dieses mache sich mitschuldig, wenn die Haftbefehle nicht ausgeführt würden.
Anfang 2017 sollten dann alle Präsidenten einzelner “Staaten” des SBÖ gemeinsam so ein Schreiben ans Militär unterzeichnen. Es gebe eine dreistündige Aufzeichnung der diesbezüglichen Besprechung, und am Ende hätten sie alle unterschrieben (dies war auch der Grund, warum im ersten Verfahrensgang auch die anderen PräsidentInnen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat angeklagt waren).
Der Grund: Moni wollte Geschlossenheit symbolisieren, damit das Militär nicht etwa denkt, sie handle ganz allein.
Kurz darauf entstanden 47 neue “Haftbefehle”.
Daraufhin sollte wegen des zunehmenden Drucks “eine eigene Gerichtsbarkeit aufgemacht” werden. StA: “Diese Selbstjustiz war so geregelt, dass sie ein Gericht abhalten wollten.” Sie wollten über Bankangestellte, Gerichtsvollzieher etc. zu Gericht sitzen. Erstmals hätte dies am 21.04.2017  stattfinden sollen (“Prozess” gegen die Beteiligten an der Zwangsräumung des Hauses von Gerhard Url). Moni habe Faller und Klima als “Gerichtsboten” eingesetzt, die das Militär um die Verhaftung zumindest der 12 “Angeklagten” bitten sollten. Zugleich wurden die beiden aber auch zu diesen “Angeklagten” selbst geschickt, um Ladungen zur Verhandlung abzugeben. Klima sei “zwar von der Natur her nicht der grosse Schlägertyp”, habe aber eine Waffe zu Hause. Man könne sich also vorstellen, dass da schon etwas hätte passieren können. Der SBÖ, das seien zur besten Zeit etwa 3000 Leute gewesen, manche von ihnen bewaffnet.
Die beschriebenen Vorgänge führten dann zu der berühmten Razzia am 20.04.2017 (dem Ereignis, bei welchem zum Beispiel Fallers “Person” vom StA beschlagnahmt wurde ;) ).
Laut StA ist das Schreiben und Übermitteln all der Briefe bereits rechtskräftig festgestellt, da zum Anklagepunkt “Nötigung der Regierung” schon Urteile gefällt und bestätigt worden seien. Davon könnten die Geschworenen also einfach ausgehen.
Zur Veranschaulichung dessen, dass eine einzelne Tat zur Anklage wegen mehr als einem Verbrechen führen kann, so wie hier “Nötigung der Regierung” neben “Versuchter Bestimmung zum Hochverrat”, bringt der StA nun ein fiktives Beispiel, für das er von den VerteidigerInnen noch viel Kritik wird einstecken müssen: “Angenommen, die Frau Unger und der Herr Stückelschweiger planen einen Mord an Herrn Staat und Frau Regierung” …
Bei dem Begriff “Mord” äussern die Angeklagten ihren Unmut, einige rufen “Wahnsinn!”, … und ich muss sagen, ich kann es durchaus verstehen, da dieses Verfahren nichts mit irgendeinem Mordvorwurf zu tun hat. Der StA hat das natürlich als blosses Anschauungsbeispiel gekennzeichnet, dennoch werden die Angeklagten dadurch in die Nähe von Taten gerückt, die ihnen so nie vorgeworfen wurden. Man hätte gewiss auch ein anderes Beispiel finden können.
Jedenfalls sei die Frage, die sich die Geschworenen stellen müssten: Was haben Moni und S mit ihren Aktionen, die schon zur Verurteilung wegen Nötigung einer Regierung geführt haben, noch gewollt (ausser “nur” die Regierung verhaften zu lassen)? Wollten sie damit die Verfassung bzw. Regierung ändern bzw. einen staatlichen Umsturz herbeiführen? Dann wäre es Hochverrat.
An diesem Punkt gibt es fünf Minuten Pause.




Teil 4: Das Eröffnungsplädoyer des Staatsanwaltes, zweite Hälfte

In der kurzen Pause blieb ich im Saal, froh, eine Weile stehen zu können. Man braucht ja doch einiges Sitzfleisch in so einer Verhandlung. Vielleicht sollte ich hier noch erwähnen, dass ich natürlich meine sonnenstaatländische Galauniform (die pechschwarze Ausführung, nicht die pinkfabene) trug, auf der vorne gut sichtbar unser Staatswappen prangt. Wahrscheinlich war dieses weithin sichtbar, während ich da stand, und überdies prangt dasselbe Wappen auch auf jeder Seite meines Notizblocks. Nach meinen Erfahrungen mit Erika Eugster im letzten Prozess ging ich allerdings nicht davon aus, dass dieses Wappen von den SBÖlern überhaupt erkannt werden würde.
Um 11:15 geht die Verhandlung weiter. Als die Richter den Saal betreten und sich sonst alle erheben, bleibt neben Faller diesmal auch S sitzen. Er hat wohl für heute beschlossen, den Firmenvertretern keinen unnötigen Respekt mehr zu erweisen.
Der StA stellt noch einmal klar, dass seine Mordplanungsgeschichte eben nur ein Beispiel war und dass Moni und S niemanden umbringen wollten. Möglicherweise wurde er bereits während der Pause hinter den Kulissen für dieses Beispiel kritisiert.
Dann setzt der StA seine Ausführungen fort: Im ersten Verfahrensgang sei Moni noch komplett in ihrer eigenen Welt gewesen. Ihr Verteidiger habe wie ein Löwe für einen Freispruch gekämpft: Das sei ja vom SBÖ alles nicht ernst gemeint gewesen, auf den Briefen seien ja immer lustige Herzerl drauf gewesen usw. Moni habe diese Strategie allerdings untergraben, indem sie betont habe, ihr SBÖ sei doch kein Kasperltheater gewesen. Man sei jetzt gespannt, wie sie sich diesmal einbringe.
Neben dem Hochverrat (§242 StGB), der jetzt nur noch Moni und S betrifft, sei das zweite Thema dieser Verhandlung die staatsfeindliche Verbindung (§246 StGB). Wegen eines möglichen Deliktes im Sinne von §246 müssen sich sämtliche Angeklagten noch einmal verantworten.
Alle Angeklagten ausser Faller hätten der Führungsspitze des SBÖ angehört. Den Faller bezeichnet der StA an dieser Stelle als “Mann fürs Grobe, der sich hier immer wieder in Szene setzt”. Faller habe auch nach der Verhaftung der SBÖ-Führung mit der Reichsdepperei weitergemacht und sei erst später verhaftet worden.
Hier setzt der StA den SBÖ in den Kontext von Reichsbürgern, Freemen, OPPT etc. (ohne wirklich auf diese Gruppierungen eingehen zu können); jedenfalls habe Moni dieses Gedankengut nicht selbst erfunden. Um den Geschworenen sozusagen einen Crashkurs in Reichsdeppologie zu erteilen, lässt der StA nun das Video “Der Strohmann” abspielen, das aus der angelsächsischen Sovereign-Citizen-Szene stammt. Die Geschworenen würden dann verstehen, was Faller vorhin meinte, als er sagte, seine Person sei nicht anwesend. Ich kenne das Video schon länger und habe daher Zeit, statt dessen die Reaktionen der Angeklagten zu beobachten: Insbesondere der immer noch stehende Faller nickt immer wieder zu den Aussagen des Films, auch in Richtung der Angeklagten hinter ihm, von denen einige das Nicken erwidern. Am Ende des Videos klatscht Faller. Der StA ist geradezu dankbar für dieses Anschauungsbeispiel reichsdeppischer Verblendung und weist die Geschworenen darauf hin: “Der Herr Faller stimmt dem zu!”.
Aufgrund dieser staatsfeindlichen Ideologie habe Moni ihren Anhängern weisgemacht, nichts mehr zu bezahlen, fährt der StA fort. Wenn zum Beispiel ein SBÖ-Depp einen Autounfall gebaut und Schaden verursacht habe, dann seien der Anwalt bzw. das Gericht, das die Schadenersatzforderungen anderer gegen den verursachenden Deppen durchgesetzt habe, aus SBÖ-Sicht die Bösen gewesen.
Der StA erklärt nun ganz kurz, weshalb das Urteil aus dem ersten Prozess teilweise aufgehoben wurde und der Prozess wiederholt wird: Die Fragen an die Geschworenen am Ende des Prozesses seien nicht konkret genug gewesen.
Dann beschreibt er die Verteidigungsstrategien, welche die AnwältInnen für jeden Angeklagten vor 2 Jahren angewandt hätten bzw. heute wahrscheinlich anwenden würden, und versucht diesen Punkten bereits vorsorglich zu widersprechen:
Bei Moni habe die Verteidigung damals nicht viel bewegen können, da sie zwar geständig, aber nicht reumütig war, im Sinne von: “Natürlich war das kein Spass, ich bin die Präsidentin, ich stehe über dem österreichischen Gesetz”.
Nun liest der StA aus einer Pressemitteilung des OGH vor, um klarzustellen, dass der OGH in den Aktivitäten des SBÖ keinen absolut untauglichen Versuch (§15 Abs. 3 StGB) gesehen habe, wie die Verteidigung wahrscheinlich versuchen würde zu argumentieren, sondern dass der OGH nur die Formulierung der Fragen an die Geschworenen beanstandet habe.
Die Verteidiger von Moni und S würden sicher auch argumentieren, Hochverrat sei zu hoch angesetzt, die Strafhöhe sei viel zu hoch mit einem unteren Strafrahmen von 10 Jahren, da der SBÖ gar keine ernstzunehmende Gefahr dargestellt habe. Demgegenüber stellt der StA klar, man müsse sich penibel an die Gesetze halten, der Strafrahmen sei eben nun mal so. Das sei die Gesetzgebung in einem Rechtsstaat. (Zwischenruf von Faller: “Rechts, wohlgemerkt Rechtsstaat”). Dies sei das genaue Gegenteil dessen, was Moni mit ihrem “Völkerrecht-Gericht” wollte.
Des weiteren würden S und dessen Verteidigerin behaupten, S sei nur Monis Bodyguard gewesen (ja, das kennen wir noch von 2018). Doch es gebe zahlreiche Aufnahmen, die beweisen würden, dass er Mitanführer und Monis rechte Hand war.
Nun zu Voglmeir: Diese sei bereits wegen schweren Betrugs verurteilt. In der Haft habe sie ursprünglich mitgewirkt. Sie sei die Buchhalterin des SBÖ gewesen und habe ihre Unterlagen zunächst bereitwillig der Polizei erklärt, wurde dann enthaftet, sei aber anschliessend mit Faller zusammengekommen (nein, das will man sich nicht vorstellen  :eek:). In der Folge sei sie rückfällig geworden und wieder in Haft gekommen. Im Verfahren sagte sie dann, ihr Herz sei immer beim SBÖ gewesen, bekam zwei Jahre und hat diese bereits verbüsst. Von dem her könne sie recht gelassen auf das gegenwärtige Verfahren blicken.
Hier hat Faller wieder einen seiner Solo-Auftritte als Klassenclown (den Wortlaut konnte ich nicht notieren). Diesmal wird er vom StA gemassregelt: “Herr Faller, könnten Sie jetzt bitte den Mund halten? Ich höre Ihnen dann einmal genug zu.”
Zu Wallner: Dieser wurde rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt, was er nicht einsehen wollte. Er wollte auch kein führendes SBÖ-Mitglied gewesen sein, sondern nur “Sekretär”. Ein weiterer Anklagepunkt gegen ihn war, dass er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Murhamer das “Landbuch”, den Grundbuchverschnitt des SBÖ, geführt. Wegen Drohschreiben sei er ebenfalls schon rechtskräftig verurteilt. Wallner sei Diplom-Ingenieur und ein Beispiel dafür, dass Bildung nicht vor solchem Gedankengut schütze. In der Haftprüfung habe er dem StA erklären wollen, was das österreichische Recht kann bzw. nicht kann. Mittlerweile sei er auf gutem Weg (wie auch Murhamer); damals vor zwei Jahren sei er jedoch einer der ideologisch am meisten Gefestigten gewesen.
Murhamer sei über Wallner zum SBÖ gekommen und “sein Anhängsel”. Damals habe die Haftrichterin ein psychologisches Gutachten verordnet, weil sie sich am Haftprüfungstermin “aufgeführt” habe wie sonst niemand.
Die Strategie ihrer Verteidigung bestehe darin, dass der SBÖ ja nur ein “Verein” gewesen sei, keine staatsfeindliche Verbindung. Zudem habe sie geglaubt, dass Moni alles dürfe, weil Moni dies an der berühmten Einstellungsverständigung von 2016 festgemacht habe. Um dieses Dokument ging es schon im ersten Verfahrensgang, als ich anwesend war, doch heute erzählt der StA in einem Exkurs mehr darüber: Der Verfassungsschutz habe den SBÖ bereits beobachtet, am 26.10.2015 auf dem Hauptplatz in Graz der “Staat Steiermark” gegründet worden sei. Damals habe man geprüft, was das sein könnte, wenn sich ein paar Spinner auf den Platz stellen und sagen: “Wir sind jetzt der Staat Steiermark”. Der StA sei damals auch schon dabei gewesen. Man habe staatsfeindliche Verbindung und Hochverrat geprüft, jedoch seien damals diese Tatbestände noch nicht erfüllt gewesen; und ein Paragraph namens “Aufruf zum Ungehorsam gegen die Gesetze” sei schon Anfang 2015 aufgehoben worden. Deshalb sei dann eine Einstellungsverständigung an Moni geschickt worden. Darin sei jeweils vermerkt, dass die Empfängerin das Recht habe, die Begründung des eingestellten Verfahrens zu erfragen, also, weswegen ermittelt wurde. Dieses Recht habe Moni aber niemals in Anspruch genommen. Das Schreiben sei von Februar 2016, damals habe es noch keine Haftbefehle, Drohschreiben, Betrug usw.; Moni habe das Dokument aber dann als “Freifahrtschein” verwendet. Dies vergleicht der StA mit einem IS-Fall in Wien. (Faller versucht sich hier zu melden, wird aber ignoriert; vermutlich will er wieder seine eigene Einstellungsverständigung vorzeigen. Schliesslich ruft er drein und wird von der Richterin gestoppt.)
Der Angeklagte Welser war Präsident des “Staates Oberösterreich”. Seine Verteidigungslinie: Er sei nur auf dem Papier Präsident gewesen, in Wirklichkeit habe er nur zugehört und die anderen hätten alles gemacht. Auch er wurde schon wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt. Der “Staat Oberösterreich” sei ausserordentlich gut organisiert gewesen und habe nach Welsers Verhaftung sogar ohne ihn weitergemacht, bis die Übriggebliebenen im Juni 2017 in einer “zweiten Welle” verhaftet wurden.
Den Angeklagten Fröhlich bezeichnet der StA als einen “der engsten Vertrauten” von Moni. Er sei gemeinsam mit ihr auf “Reichsbürgerseminaren” gewesen. Seine Verteidigungslinie: Den SBÖ habe er zwar schon ernst genommen, die Sache mit dem Militär aber nicht. Er habe Moni als technischer Experte bei ihren Präsentationen in ganz Österreich geholfen. Seinen Beruf habe er auf 20 Wochenstunden “zurückgeschraubt”, um mehr Zeit für den SBÖ zu haben.
Nun zu Eugster, der einstigen vermeintlichen Präsidentin des “Staates Vorarlberg”. Sie sei tatsachengeständig, habe sich als “grösste Dienerin” gesehen und nur Gutes tun wollen. Das könne doch nicht strafbar sein! Eugster sei wegen Betruges und Drohschreiben rechtskräftig verurteilt.
Zu Enöckl: Er habe sich schuldig bekannt, der Anführer des “Staates Niederösterreich” gewesen zu sein und habe eingesehen, dass dies nicht in Ordnung war. Er sei wegen Betrugs verurteilt worden. Gemäss seiner Verteidigungsstrategie habe er nie Gewalt anwenden wollen; laut StA sei das aber absurd: Bei ihm seien Aufzeichnungen darüber gefunden worden, was konkret passieren müsse, wenn das Militär dann komme. Skizziert würden in diesem Dokument vom November 2016 etwa die Gleichschaltung des Militärs und die Übernahme der Medien. Vor dem geplanten “Völkerrecht-Gericht” habe er mit Moni telefoniert und es gut gefunden, dass “die” nun alle verhaftet würden.
(Zur Erinnerung: Die Telefonate führender Staatenbündler wurden damals abgehört.)
Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten Trautmann gleiche derjenigen von Welser: Er sei nur auf dem Papier Präsident des “Staates Salzburg” gewesen, in Wirklichkeit sei es ihm um Biertrinken und gemeinschaftliche Anlässe gegangen. Beim Unterzeichnen des gemeinsamen Schreibens aller Präsidenten ans Militär sei er als starker Raucher gerade irgendwie high gewesen und habe die bedeutung nicht erfassen können. Dazu meint der StA: Die Salzburger wären beim SBÖ nie akzeptiert worden, wenn sie nicht die gleichen Ansichten vertreten hätten.
Kreidl sei “de facto”, jedoch nie formell, die Präsidentin des “Staates Tirol” gewesen. Sie stehe dazu, was sie getan habe, wolle aber nur Teil einer Gruppe gewesen sein, die gemeinschaftlich gehandelt habe. Bereits verurteilt sei sie wegen Betrugs.
Klima sei insofern geständig, als er mitgemacht habe, wolle aber nicht führend mitgemacht haben. Er sei Teil des Einschreibe-Teams für neue Mitglieder gewesen sowie, gemeinsam mit Faller, der “Mann fürs Grobe”, nämlich Gerichtsbote. Die SBÖ-Spitze habe sich nach der Zustellung der Haftbefehle und “Vorladungen” durch Klima und Faller darüber lustig gemacht, wie sehr die Geladenen gezittert und Angst gehabt hätten. (Ich vermute fast, dass der StA diese Aussage nicht auf das hier verlinkte Video, sondern auf eine nicht öffentlich zugängliche Aufzeichnung stützt; jedoch gibt dieses Video vielleicht einen kleinen Eindruck davon). Auch Klima sei wegen Betrugs verurteilt worden.
An dieser Stelle quatscht S drein, wird aber abgewürgt.
Der Angeklagte Faller schliesslich gehöre nicht zur Führungsebene des SBÖ, habe aber wesentlich mitgewirkt, obwohl er erst Anfang 2017 dazugekommen sei. Er sei wegen Drohschreiben und wegen seines Einsatzes als Gerichtsbote bereits verurteilt.
Faller sei immer noch in der Ideologie des SBÖ gefangen, so sehr, dass er in der Haft seine Mithäftlinge überredet habe, Drohschreiben zu verschicken, die er für sie als “Botschafter Menschenrecht” geschrieben habe. Nach wie vor glaube er, dass er das dürfe.
Der StA beendet seinen Vortrag mit einem Lob an die VerteidigerInnen, die er als “Superjuristen” bezeichnet.
Nun soll es eine Mittagspause bis 13 Uhr geben.




Teil 5: Mittagspausengespräche mit Staatenbündlern

Eines vorweg: Die Gespräche ausserhalb der Gerichtsverhandlung habe ich nicht notiert; ich rufe diesbezüglich alles aus meinem Gedächtnis ab. Dementsprechend können sich Erinnerungslücken oder auch Fehler in Reihenfolge und Wortlaut ergeben; natürlich versuche ich mein Bestes ;)
Ich hatte den Gerichtssaal noch nicht einmal verlassen, da sprach mich mal wieder meine alte Bekannte Erika Eugster an, oder besser gesagt, sie pflanzte sich auf und rief mir über die Tatort-Absperrung hinweg zu: “SIE SIND VOM SONNENSTAATLAND!”
Ich war mir nicht sicher, ob das jetzt eher vorwurfsvoll oder neckend oder sonstwie gemeint war, doch da Erikas Gesichtsausdruck zu diesem Zeitpunkt eine Art Grinsen darstellte und ich mich überdies schon den ganzen Tag darauf gefreut hatte, wieder ein bisschen mit den Staatenbündlern zu interagieren, grinste ich spontan zurück.
“Ja, ich bin vom Sonnenstaatland! Sagen Sie bloss, Sie erinnern sich noch an mich vom letzten Mal?!”
“Natürlich, Sie kann man nicht einfach vergessen! Jaja, Sonnenstaatland, die Spione!”
Gleich darauf stand Erika direkt vor mir in der Schlange beim inneren Kontrollposten, wo man seine Taschen und Handys zurückholen konnte. Ihr vorheriges Grinsen hatte sich verflüchtigt.
“Sagen Sie mir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer?”, fragte sie.
“Warum?”
“Ich möchte mit Ihnen reden. Sie haben doch ein Telefon?”
“Im Moment habe ich nur das hier”, sagte ich und hielt die kleinen Nummerntäfelchen hoch, die man beim Abgeben seiner Sachen am Kontrollposten erhält. “Aber wir können doch auch hier reden. Worüber wollen Sie denn reden?”
“Ich möchte wissen, wer Sie für das bezahlt, was Sie hier tun!”
“Na, niemand. Ich bin auf eigene Rechnung hier.”
“Nie im Leben! Das glaube ich Ihnen nicht!”
“Doch, ich bezahle hier alles selber.”
“Völlig unmöglich! Wollen Sie mir nicht sagen, wer Sie bezahlt?”
“Ich sag doch, niemand.”
“Und Ihren Namen? Wollen Sie mir den nicht sagen?”
“Nein.”
“Wollen Sie sich nicht zu erkennen geben? Haben Sie was zu verbergen?”
“Ich bin doch hier und trage offen ein Sonnenstaatland-T-Shirt, das reicht doch”, meinte ich.
“Und dann schreiben Sie wieder Lügen in Ihrem Sonnenstaatland, gell!”
“Wieso? Also eigentlich habe ich so genau wie möglich aufgeschrieben, was hier gesagt wurde.”
“Ja, ja, schreiben Sie das hier ruhig auch auf!” sagte sie und meinte diesen Dialog. Worauf sie sich verlassen kann. ;)
Die gute Erika klang im Laufe dieses kleinen Wortwechsels übrigens zusehends unfreundlich und aggressiv, während ich Wert darauf legte, einen freundlichen und ruhigen Umgangston zu wahren. Schliesslich war ich in der angenehmen Position, hier nicht angeklagt zu sein, und mich interessierte ehrlich, wie diese Leute heute so drauf sind in Sachen SBÖ. Daher hätte ich mir sogar vorstellen können, die ganze Mittagspause über nett mit Erika zu plaudern. Sie war diejenige, die das nicht wollte, nachdem ich ihr nicht die WAHRHEIT gesagt, sprich, nicht ihre subjektiven Annahmen bestätigt hatte. Ich glaube in der Tat, mit ein paar einfachen Lügen (“Ich heisse Sandra Müller, und das Sonnenstaatland bezahlt mir 250 Euro pro Stunde plus Spesen und zusätzlich 125.50 Euro pro Normseite Prozessbericht”) hätte ich sie in diese Richtung einfach reinlegen können. Aber das ist nun mal nicht mein Stil.
Als ich am Kontrollposten meine Nummern wieder gegen Tasche und Handy eintauschte, warnte Erika einige ihrer anwesenden Mitangeklagten, mit dem Finger auf mich zeigend: “Die ist vom Sonnenstaatland!!! Die spionieren immer!”
Sie betrat dann mit einer Gruppe SBÖler vor mir die Schleuse am Haupteingang; da diese somit voll war, musste ich einige Augenblicke warten. Neben mir wartete auch der Angeklagte Enöckl, der entweder von Erikas Warnungen nichts mitbekommen hatte oder damit nichts anfangen konnte. Daher fragte ich ihn: “Und Sie, kennen Sie das Sonnenstaatland auch?”
Seine freundliche, aber ratlose Reaktion liess darauf schliessen, dass er die Frage nicht verstand bzw. das SSL nicht kannte. Statt dessen liess er mir nach Art eines Gentleman den Vortritt, als wir beide die wieder freie Schleuse betraten.
Vor dem Gericht standen etliche der SBÖler in einer Gruppe zusammen, und als Erika mich herauskommen sah, warnte sie die anderen erneut (oder immer noch?) vor der Bösen vom Sonnenstaatland. Da die Pausenzeit relativ knapp bemessen war, beschloss ich, mit dem Tram zum Jakominiplatz zu fahren und mir an den dortigen Snackbuden etwas zu holen. Während ich an der Tramhaltestelle wartete, die sich etwas abseits des Gerichtsgebäudes befindet, sah ich Enöckl auf mich zukommen.
Er fragte vorsichtig, aber ernsthaft: “Sind Sie die Tochter von Monika Unger?”
Also, das hatte ich jetzt wirklich nicht erwartet. :eek: Wobei, ein bisschen geehrt fühlte ich mich mit meinen mittlerweile 729 Lenzen schon, dass jemand es für möglich hielt, ich sei noch keine 20. Denn müsste Monis Tochter jetzt nicht circa 17 oder 18 sein?
Natürlich verneinte ich sogleich und erzählte ihm, dass ich vom Sonnenstaatland sei und dass es sich dabei um eine Community handelt, die sich mit dem Phänomen befasst, das – so formulierte ich etwas vorsichtig – in Deutschland Reichsbürger, in Österreich Staatsverweigerer genannt wird. Nun sei ich für einen Tag hierher gekommen, weil mich der Prozess sehr interessiere.
Ganz anders als Erika wirkte Enöckl durch diese Angaben kein bisschen schockiert oder ablehnend. Man kann ganz normal mit ihm reden und er ist freundlich. Ich fragte ihn, ob er sich auch am Jakominiplatz etwas zu essen besorge, doch er wollte lieber im Supermarkt um die Ecke etwas einkaufen, und da das Tram gerade eintraf, wünschten wir uns noch guten Appetit und ich holte mir erst mal eine Stärkung.
Mit einem Eisbecher kehrte ich schliesslich zum Gericht zurück und sah Enöckl auf einer der Parkbänke sitzen, auf denen ich 2018 zu Mittag gegessen hatte. Er sagte, ich könne mich ruhig zu ihm hinsetzen, was ich gerne tat.
“Wie geht es Ihnen?” fragte ich ihn.
“Gut”, sagte er. Er fühle sich gut und sei mit sich im Reinen.
Seine erste Frage von vorhin aufgreifend, meinte ich, Monis Tochter müsste doch erheblich jünger sein als ich. Dem stimmte er zu, meinte aber, es könne ja schon sein, dass jemand nach einigen Jahren um einiges grösser und älter wirke. Er habe Monis Tochter nun seit mehreren Jahren nicht gesehen, und vom Gesicht her sähe ich ihr durchaus ähnlich. (Das war dann für mich wohl die Erkenntnis des Tages.)
Zu Moni bemerkte ich dann, dass sie mir leid tut wegen der schweren Krankheit, die nun bei ihr ausgebrochen ist. Gegen die Angeklagten in diesem Prozess würde ich keinen Hass empfinden oder ihnen etwas Schlechtes wünschen – “Das soll man allgemein nicht”, meinte Enöckl dazu, und da gab ich ihm natürlich recht. Ich erzählte ihm dann noch etwas genauer, was ich hier tat – dass ich einen Prozessbericht für das SSL schreibe und darin auch erwähnen würde, was wir hier gesprochen hätten, vorausgesetzt, es mache ihm nichts aus – ich wollte einfach, dass er das wusste. Er sagte, das sei in Ordnung und war einverstanden, dass ich ihm ein paar Fragen stellte.
Während wir da so plauderten, traf eine Gruppe SBÖler beim Gericht ein, darunter auch die liebe Erika.
“War ja klar, dass du mit der vom Sonnenstaatland zusammensteckst!” rief sie Enöckl von weitem zu, wurde aber von uns nicht weiter beachtet.
Auch ihm gegenüber erwähnte ich, dass ich auf eigene Rechnung hier war, weil mich diese Verhandlung einfach interessiere. Mit Blick auf Erika sagte ich dann noch, dass ich anders, als manche glauben, zu Hause einer gewöhnlichen Lohnarbeit nachgehe. Auf seine Frage nannte ich ihm sogar meinen ungefähren Beruf. Als er allerdings Näheres wissen wollte, erklärte ich ihm, wieder auf Erika verweisend, dass ich lieber keine zu konkreten Angaben zu mir machen wolle, da manche der Anwesenden – natürlich meinte ich nicht ihn selbst – doch eher aggressiv wirkten. Dafür zeigte Enöckl Verständnis.
Dann fragte ich ihn, wie er denn heute zum SBÖ stehe. Er sehe heute ein, dass das nicht funktioniert habe, sagte er. An der Wahrheit sei er nach wie vor interessiert. Auf meine Frage, ob denn der SBÖ für ihn die Wahrheit sei, meinte er: vielleicht ein Teil der Wahrheit. Er wolle halt einfach, dass die Menschen ihre Menschenrechte wieder erhielten, und das sei ja derzeit nicht der Fall. Auch auf die Mainstream-Medien war er nicht gut zu sprechen: Die hätten 2018 bei allen Angeklagten über deren Befragung bei Gericht berichtet ausser bei ihm, und das liege daran, dass er sämtliche Vorwürfe des Staatsanwaltes entkräftet habe.
Ich überlegte, ob ich ihn auf die Aufzeichnungen ansprechen soll, die ja laut StA bei ihm gefunden worden seien, aber das wagte ich dann nicht.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs sprach Enöckl über seine Überzeugung, dass Österreich ja keine Verfassung habe und kein Staat sei, vielleicht eher so etwas wie eine “Firma” – das altbekannte Gedankengut also. Natürlich erwähnte ich dann das Bundesverfassungsgesetz, aber das sei ja eben ein Gesetz, keine Verfassung, meinte er. Nach wenigen Versuchen, ihm den Gedanken näher zu bringen, dass es nicht auf die Benennung ankommt, beliess ich es dabei. Doch ich sagte ihm auch, dass wir uns in dem Punkt wohl nicht einig würden – wobei ich sogleich klarstellte, dass ich es ihm nicht übel nehme, wenn er da anderer Meinung sei (einem solchen Irrtum anzuhängen, ist ja keine Straftat; wäre es 2015-2017 nur dabei geblieben, wäre er jetzt nicht angeklagt). Er schien es mir ebenfalls nicht übel zu nehmen, dass ich dem SBÖ-Gedankengut kritisch gegenüberstehe. Wir gingen dann wieder ins Gericht, da wir ohnehin eher spät dran waren, und ich wünschte ihm noch alles Gute für den weiteren Verlauf des Prozesses.




Teil 6: Repliken der Verteidiger von Monika Unger und Jakob Stückelschweiger

Nach der Mittagspause kommt die Stunde der Verteidigung: Jeder und jede einzelne darf auf das Plädoyer des Staatsanwaltes mit einer Gegenrede, einer sogenannten Replik, antworten. Bei insgesamt 13 VerteidigerInnen kann man sich vorstellen, wie lange sich das hinziehen wird (der 14. Angeklagte aus dem ersten Verfahrensgang, Gerhard Robineau, ist jetzt nicht mehr dabei). Manche der Argumente werden von fast allen Verteidigern in fast gleicher Weise und meist dennoch in ganzer Breite gebracht – was verständlich ist, da jede Verteidigerin, jeder Verteidiger den jeweiligen Angeklagten gut und ausführlich vertreten will. In solchen Fällen erlaube ich mir hier, das jeweilige Argument beim ersten Mal, wenn es gebracht wird, gleich zusammenfassend für alle Verteidiger darzustellen.
Beginnen darf der Verteidiger der Erstangeklagten Moni. Er stellt sich als Christian Riesemann vor; im Zusammenhang mit dem SBÖ-Prozess ist er mehrfach in den Medien aufgetreten, so z.B. in der Sendung “Am Schauplatz”.
Als erstes kommt er auf die Pressemitteilung des OGH zu sprechen, die bereits der StA erwähnt hatte. (Ich frage mich ja, warum sich hier scheinbar alle auf diese Pressemitteilung beziehen, wo es doch wohl auch ein Urteil mit einer Begründung geben muss, aber OK, Österreich halt ;) ).
Diese Pressemitteilung wird von Riesemann und weiteren Verteidigern natürlich anders ausgelegt als vom StA: Wichtig ist ihnen die darin enthaltene Formulierung “kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat”, was die Verteidigung dahingehend interpretieren möchte, dass es laut OGH für den Vorwurf des Hochverrats bzw. der staatsfeindlichen Verbindung kein Sachverhaltssubstrat gebe, also, dass der OGH den Tatbestand als nicht erfüllt betrachte. Vorhin hatte der StA ja bereits darauf hingewiesen, dass die Verteidigung diese Passage so auslegen würde, hatte aber auch angemerkt, dass sich dieses “kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat” lediglich auf die Formulierung der Fragen an die Geschworenen beziehe. Kritisiert worden sei, dass die Fragen nur dem Wortlaut der entsprechenden Strafnormen folgten, ohne dass die konkreten Taten der SBÖ-Mitglieder, also der Sachverhalt, eingeflossen seien – eine rein formelle Angelegenheit gemäss StA. So habe zumindest ich diese Kontroverse verstanden. Aber schauen wir uns diese Passage der besagten Pressemitteilung des OGH doch gleich selber mal an:

Zitat von: Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofes

Denn die dazu vom Schwurgerichthof an die Geschworenen gestellten Fragen enthielten zu erforderlichen Tatbestandselementen nur den Gesetzeswortlaut, aber kein ausreichendes Sachverhaltssubstrat. Dieses fehlte beim Hochverrat zur beabsichtigten gewaltsamen Änderung der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslands und bei den staatsfeindlichen Verbindungen zur Zweckausrichtung des „Staatenbundes Österreich“ und seiner Unterorganisationen.

 

So kann sich jeder selber eine Meinung bilden. Zugegebenermassen würde ich hier der Auffassung des StA recht geben.
Als nächstes hält Riesemann ein Dokument hoch, bei dem es sich um jenen “berühmten Brief” handle, den alle “Präsidenten” des SBÖ unterschrieben haben (tatsächlich sind eine Menge roter Daumenabdrücke darauf zu sehen), und der an verschiedene österreichische Regierungsinstitutionen sowie an Trump und Putin verschickt worden war. Riesemann zitiert daraus kurze Formulierungen wie “Wir grüssen in Wahrheit, Licht und Liebe” und “Bitte, Personen in Haft zu setzen”, um dann rhetorisch zu fragen: “Wie kann ich mit so einem Schreiben die Verfassung ändern? Bei uns ändert die Gesetze das Parlament”.
Damit bezieht er sich auf den Wortlaut des Hochverrats-Paragraphen §242 StGB:

Zitat

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

 

… und kommt zu dem Schluss, dass es sich somit um einen absolut untauglichen Versuch handle: Die zu verhaftenden Personen hätten schliesslich der Regierung, nicht dem Parlament angehört.
Hinzu komme, dass das Militär ja ohnehin gar keine Befugnis habe, irgendwen zu verhaften. Die ganze Aktion sei “nicht nur dilettantisch, sondern geradezu absurd” gewesen. Der SBÖ sei “eine Gruppe von Spinnern, die sich fürchterlich verkalkuliert haben, aber keinerlei Gefahr ausströmen”.
(Ich weiss ja nicht, wie es Euch geht; aber ich finde es herrlich, wie sehr die Verteidiger in diesem Prozess ihre Mandanten immer wieder dissen müssen, um sie möglichst rauszuhauen. Beleidigung zwecks Verteidigung ;D )
Dass das Parlament in seiner Botschaft zum neuen Staatsverweigerer-Paragraphen (§247a StGB) den SBÖ explizit erwähne, beweise, dass dieser aus Sicht des Parlamentes eben keine staatsfeindliche Verbindung sei, sondern “nur” eine staatsfeindliche Bewegung im Sinne dieses neuen Paragraphen. Staatsfeindliche Bewegung wird deutlich milder bestraft als staatsfeindliche Verbindung. Allerdings ist §247a aus chronologischen Gründen noch nicht auf den SBÖ anwendbar.
Moni habe sich, so Riesemann weiter, vom SBÖ-Gedankengut glaubhaft distanziert; das sage auch die Sachverständige. Anfang Jahr sei eine schwere Geisteskrankheit bei Moni diagnostiziert worden (an dieser Stelle schüttelt Fallner demonstrativ den Kopf). Jetzt stehe sie unter Medikation und es gehe ihr soweit gut, dass sie mitwirken könne. Riesemann fragt, ob diese Geisteskrankheit nicht schon zum Tatzeitpunkt vorgelegen haben könnte. Die Absicht dahinter ist natürlich klar; Moni wäre dann nicht oder nur vermindert schuldfähig.
Als nächstes ist die Verteidigerin von S dran, die sich als Isabella Hödl vorstellt. Sie legt grossen Wert darauf, den Geschworenen und dem Publikum zu erklären, wer S sei: In ihrer Darstellung ein österreichischer Staatsbürger, Pensionist, “keineswegs Putin-affin” und “kein Bombenbauer” (die letzten beiden Bemerkungen gehen klar an die Adresse des StA). In seiner Jugend sei S “Trümmerbub” gewesen, d.h., er habe die Republik Österreich nach 1945 wieder aufbauen geholfen. Er habe immer Steuern bezahlt und das System nie beanstandet. Daneben sei er nun mal an “historischen Ereignissen” interessiert und habe sich deswegen angehört, wie Moni über bestimmte Dokumente sprach (im Prozess 2018 wurden diese von ihm als irgendwelche angeblichen Bestimmungen der “Alliierten” bezeichnet). Der SBÖ sei Monis Werk, sie allein habe da Entscheidungsbefugnis gehabt. S habe sie lediglich als Fahrer und Beschützer begleitet. Nun sei er seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft bzw. Einzelhaft.
Dann kommt die Verteidigerin zu der Frage, was der SBÖ sei: Ob er überhaupt solche Handlungen setzen könne, wie sie seinen Mitgliedern vorgeworfen werden; ob er die Verfassung ändern könne?
Nein, findet Hödl, denn der SBÖ sei nur ein “Verein” (kontraproduktiverweise schüttelt Faller bei diesem Wort heftig den Kopf) in “Wahrheit, Licht und Liebe”; er sei immer öffentlich aufgetreten und habe eine Webseite gehabt. Unter anderem habe diese Webseite eine Tauschbörse für gebrauchte Gegenstände enthalten – das passe doch nicht zu Hochverrat!

 

Off-Topic: Also aufgepasst, Straftäter der Zukunft: Erstellt eine Webseite mit einer Tauschbörse, das macht sich gut in allfälligen Strafprozessen. Diese Anmerkung konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
 

Zu den Geschworenen sagt Hödl an diesem Punkt, sie sollten immer wieder auch versuchen, sich in die Perspektive des SBÖ hineinzuversetzen, insbesondere, was den Unterschied zwischen Mensch und Person betreffe. Wir werden später noch sehen, worauf sie damit hinauswill.
Zuerst kommt sie aber auf den Hochverratsvorwurf zu sprechen. Allein die Anwesenheit S’ bei der Übergabe von 27 “Haftbefehlen” reiche laut Anklage aus, um den Tatbestand des Hochverrats zu erfüllen. Nun liest die Verteidigerin den Wortlaut von §242 StGB vor und fragt, was demgemäss eigentlich der konkrete Vorwurf an S sei. Unter den 27 “Haftbefehlen” müsse man sich Briefe vorstellen, die alle Moni geschrieben habe und die bei der Übergabe in Couverts verpackt gewesen seien. Und was habe S dabei getan? Nichts, ausser bei der Übergabe persönlich anwesend zu sein. Wie das den Tatbestand des Hochverrats auslösen könne? Ob S das wirklich gewollt habe – einen Putsch herbeiführen? Gemäss Hödl sei das “absolut denkunmöglich”.
Nun kommt Hödl auf den Vorwurf zu sprechen, S habe Moni im Jänner 2017 bei der Verfassung eines Schreibens an Othmar Commenda (den damaligen Chef des Generalstabs des Bundesheeres) unterstützt. Sie hält das Dokument hoch: Es sei ein “rosa Brief mit rosa Herzerln”. Die Verfasser würden in diesem Schreiben ihre Verwunderung darüber ausdrücken, bei Commenda noch keinen persönlichen Termin erhalten zu haben. Hödl zitiert daraus: “Wir sind alle Menschen, und niemand will hier irgendjemandem wehtun oder schaden.”
Wie man damit Gewalt ausübe, fragt sie rhetorisch.
Praktischerweise haben wir Bilddateien desselben Schreibens in unserem Wiki vor der Vergessenheit bewahrt. So können sich auch die geneigten SSL-Forums-LeserInnen ein Bild davon machen, wie die von Hödl paraphrasierten Formulierungen tatsächlich aussehen und was sonst noch alles in dem Schreiben steht. Ich verlinke hier alle vier Seiten:
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4

Bei S werde in diesem Anklagepunkt nur auf dieses eine Schriftstück Bezug genommen, fährt Hödl fort. Ob das ausreichend sei? Zum Zeitpunkt der Abfassung habe S an Fieber gelitten, sei daher gar nicht anwesend gewesen. Es fehle zudem die Gewalt.
Zu den “Haftbefehlen” meint Hödl, die Geschworenen sollten sie als Beweismittel kritisch hinterfragen. Sie hält einen solchen “Haftbefehl” hoch: Die würden alle mit dem Schlusssatz “Wir grüssen Sie in Wahrheit, Licht und Liebe” enden. Im Blickwinkel des SBÖ, sagt Hödl, seien die “Haftbefehle” an beschuldigte Personen ergangen. Das ist einer der Gründe, warum sie die Geschworenen vorhin aufgefordert hat, sich auch in die Perspektive der SBÖ-Ideologie zu versetzen. Denn es sei nie beabsichtigt gewesen, Menschen zu verhaften.
Eine höchst originelle Theorie, muss ich wirklich sagen – und das meine ich nicht im negativen Sinne. Man muss es Frau Hödl zugute halten, dass sie sich bemüht hat, sich in die Deppen-Unlogik hineinzudenken (was allerdings ein aussichtsloses Unterfangen ist, da “Denken” im Sinne schlüssiger Argumentationsketten der Deppen-Ideologie nun einmal fremd ist), und dass sie einen Vorteil für ihren Mandanten daraus zu ziehen versucht. Ist ja schliesslich ihr Job. Allerdings kann ich mir an dieser Stelle auch einen Kommentar nicht verkneifen:

 
Man muss Hödls Theorie nämlich auch richtig zu Ende denken bzw. den wirren Pfaden der Deppen-Unlogik bis zum Durchdrehen folgen.
In unserem Wiki haben wir auch ein Beispiel für einen solchen “Haftbefehl” den Klauen der Vergessenheit entrissen. Das Schriftstück enthält in der Tat die Formulierung “beschuldigte Personen”. Hödl stellte das Vorhaben des SBÖ als eine Art schlechten, aber nicht ernst zu nehmenden Scherz dar, da “mit einem Augenzwinkern”, wie sie formulierte, nur “Personen” verhaftet werden sollten. Aber: “Personen” werden nach gängigen Deppenvorstellungen verkörpert durch Geburtsurkunden oder Ausweisdokumente. Deshalb ist es ja auch immer wieder vorgekommen, dass Deppen bei Gericht demonstrativ ihre Geburtsurkunde auf einen Stuhl legten, in der Meinung, das Gericht dürfe nur darüber und nicht über den Menschen urteilen – oder dass sie behaupteten, ihre Person sei gar nicht anwesend, wie just heute der Angeklagte Faller.
Wenn Hödls Theorie zuträfe, müsste das also heissen, dass Moni eigentlich nur einen Stapel Papier vor ihr “staatliches Völkerrecht-Gericht” geladen hätte, dem sie dann vor einem Deppenpublikum ordentlich “die Leviten lesen” wollte. Das erscheint doch sehr unrealistisch. Zudem hat Moni das Militär per Brief darum gebeten, die Angeklagten vorzuführen, weil sie wohl nicht freiwillig kommen würden. Dazu hätte sie keinen Grund gehabt, wenn sie keine echten, menschlichen Angeklagten erwartet hätte. Hinzu kommt, dass gerade die Reichsdeppen und Staatsverweigerer ja eben keine Befürworter der vermeintlichen “Personenjustiz” sind, die für Menschen gar nicht zuständig sei und keine “Menschenrechte” achte. Vielmehr wollen sie diese ja immer wieder durch eigene Selbstjustiz-“Gerichte” ersetzen, etwa den ICCJV, den GCLC oder eben Monis “Völkerrecht-Gericht”. Das, was Frau Hödl hier behauptet – eine eigene “Personenjustiz” aufziehen – das würden Staatsverweigerer aufgrund ihrer Ideologie eben gerade nicht tun. Das ist der Schluss, zu dem man gelangen muss, wenn man sich konsequent in die Deppenperspektive hineinversetzt.
Davon abgesehen, gibt es genügend Belege dafür, dass Moni ihre “Angeklagten” in echt vorladen wollte. Allein schon der kurze Mitschnitt ihres Vortrages in Kärnten am 13.04.2017, eine Woche vor ihrer Verhaftung, lässt da kaum Zweifel offen. Sie liest darin auch eines der Ladungsschreiben vor, die den “Angeklagten” zusammen mit den “Haftbefehlen” zugestellt wurden. Darin ist von “Personen” keine Rede.

 

Der langen Rede kurzer Sinn: So originell und überraschend ich Frau Hödls Argument finde, ich jedenfalls kann dem nicht zustimmen.
Anschliessend kommt Hödl noch auf den Vorwurf der staatsfeindlichen Verbindung zu sprechen. Hödl liest den Gesetzestext vor und sagt, mit dem Begriff “erschüttern” müsse schon etwas “Heftiges” gemeint sein. Wie das der SBÖ sehe, dieser “Verein von Weltverbesserern”? An dessen Stammtischen habe man über Themen wie Gesundheit, Natur, Nahrungsergänzungsmittel oder Esoterik gesprochen. S könne sich somit gar nicht führend an einer staatsfeindlichen Verbindung betätigt haben, da der SBÖ keine solche gewesen sei. Überdies seien die 3000 SBÖ-Mitglieder nicht “weite Teile der Bevölkerung”. (Worauf sich dieses letzte Argument bezog, ist in meinen Notizen leider nicht enthalten; evtl. Stammte es aus einem Kommentar zum Gesetz).






Sonnenstaatland – Nicht kleckern. Protzen!

Einen lustigen Bericht über eine Chemtrail-Demo in Berlin hat die Heute-Show vom 15.5.2015 geliefert. Ähnlich unvoreingenommen wie das Kulturstudio mit Sendungen wie “Psiram & Co – Trolle und Desinformanten” berichtet die Heute-Show streng neutral über Verschwörungstheoretiker mit der neuen Serie “Deutschland, Deine Irren”. 

Quelle: ZDF

Neben unbekannten Demonstranten hatte Superpromi Mario Kieselowski einen Auftritt mit seiner neuen Minimalfrisur. Reporter Lutz macht sich über alles lustig. Das war es auch schon – oder nicht?

Was wäre, wenn die Hälfte der im Interview gezeigten angeblichen Chemmies in Wirklichkeit aus unserer Spaß-Skeptiker-Szene stammen würden…?

Der ein oder andere hat mitbekommen – es war der Running Gag die letzten Tage – dass einer der in Nahaufnahme gezeigten “Demonstranten” ein T-Shirt mit Sonnenstaatland-Wappen zeigt:

Großes Lob der SSL Redaktion an unsere tapferen Bürger.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 5) + Urteil

fitzekk
Prozessbeobachter: Müllmann | Entnommen: http://forum.sonnenstaatland.com/index.php/topic,1316.0.html

Der Verhandlungstag begann für mich mit einem Lob von Peter, dass mein Protokoll deutlich besser sei als das von seinem Protokollanten letztes Mal.

Peter möchte zunächst wissen, ob der Richter über die Feiertage arbeiten musste. Dieser erklärt, dies in der vorliegenden Sache nicht getan haben zu müssen, aber er habe ja noch andere Verfahren. Zu mir gewandt teilt er mit, dass dieses andere Verfahren bis Mai terminiert sei.

Richter: Das zieht sich.

Die Staatanwältin überreicht eine Vermerk, nach dem ein Vertreter von Peter am 23.12. Daten von einem der Laptops kopieren konnte. Der andere Laptop war nicht mehr greifbar. Der Richter fragt Peter, ob die  ihm jetzt zugänglich gemachten Dateien den Prozess umkrempeln würden. Peter erklärt, dass seine Arbeitsgrundlagen noch immer nicht ausreichend seien, aber er hätte Material erhalten.

Richter zur Staatsanwältin (mit dem Vermerk in der Hand): Was soll ich damit?
StA: Zur Akte.

Der Richter macht sich jetzt an die Beweisanträge von Peter aus dem letzten Termin. Er erinnert sich, dass noch ein weiterer Antrag angekündigt war. Peter meint, er müsse den Antrag noch verlesen, aber der Richter wolle vielleicht erst die Zeugin hören.

Zur Erinnerung: Im ersten Beweisantrag ging es darum, dass Peter durch Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses vom AG Wittenberg den Beweis führen möchte, dass die NDGK ein nicht eingetragener Verein ist (so wurde sie in dem besagten Beschluss bezeichnet). Der Richter meint, dass diese Annahme von Peter als wahr betrachtet werden könne und die Staatsanwältin erklärt ihr Einverständnis

Zitat:

b.u.v. (beschlossen und verkündet für die Nicht-Juristen)
Der Antrag wird abgelehnt, da die zu beweisende Tatsache als wahr behandelt werden kann.

Auf zum nächsten Antrag. In diesem ging es darum, dass durch Vernehmung der Zeugin Kunath der Beweis geführt werden soll, dass Peter nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht gerichtlich verfolgt werden kann. Der Richter meint, dass Teil 1 der Aussage von Peter durch die bereits erfolgte Vernehmung bewiesen sei. Für den zweiten Teil sei eine Zeugenvernehmung kein geeignetes Beweismittel, da es um Rechtsfragen und nicht um Tatsachen ginge.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 4 wird zurückgewiesen, da zum guten Teil die Beweisaufnahme bereits durchgeführt wurde und die Tatsache als bewiesen betrachtet werden kann und für den zweiten Teil das Beweismittel Zeugin für die zu beweisende Tatsache völlig ungeeignet ist.

Weiter zum dritten Antrag. Hier ging es darum festzustellen, dass Herr Mitschke von der BaFin keine Feststellungsbefugnis hatte und der Zeuge Gohr nicht ausreichend mit dem Vorgang vertraut sei. Dazu sollte die Präsidentin der BaFin Frau König gehört werden. Der Richter sieht die Feststellungsbefugnis von Hr. Mitschke aber nicht als entscheidungserheblich an.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 12 wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit zurückgewiesen.

Aber wir sind noch nicht fertig. Es folgt der vierte Antrag. Hier begehren ihre Impertinenz die Feststellung, dass eine beigefügte „Schlusserklärung“ (das ist der Teil wo die Vertragspartner zustimmen sollen, dass sie keine Ansprüche haben) keine Versicherungsgeschäfte und somit auch keine Aufsichtspflicht begründen würde. Dazu soll ein Schreiben der BaFin vorgelegt werden, was diese Aussage enthalten soll.

Der Richter holt aus. Es seien ja verschiedenste Vertragsversionen in den Prozess eingeführt worden, manche würden ein Versicherungsgeschäft darstellen, andere nicht. Weiterhin sei eine Auskunft der BaFin zur Klärung von Rechtsfragen ein nicht geeignetes Beweismittel.

Zitat:

b.u.v.
Der Antrag aus Anlage 13 …

Zwischenruf vom Zopfträger zur Rechten: Welchen Antrag haben Sie denn da, den der schon gestellt wurde?

Zitat:

… wird wegen offenkundiger Überflüssigkeit und Ungeeignetheit zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und Rechtsfragen durch das Gericht und nicht durch Auskunft der BaFin zu entscheiden sind.

Der Richter kann sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass besagtes Schreiben mit 12 Seiten verdammt lang ist und da würde man mal wieder sehen, dass Verwaltungsrecht sehr umfangreich sei.

Nun geht es endlich um den Antrag, den Zöpfchen in der letzten Verhandlung bereits zu den Akten gereicht hat. Das Wort wird seiner Majestät erteilt, der wieder von Menschensohn des Horsts (ob Horsts oder Horst’s kann man beim Vorlesen nicht unterscheiden) und der Erika schwallt und für eine weitere Vertragsversion den Beweis wie oben führen will, dass kein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Diesmal geht es um den „bedingten Anspruch“ auf rechtliches Gehör vor einem Neuen Deutschen Irgendwas. Damit würde es sich um eine unselbständige Nebenabrede zu einem Vertrag anderer Art handeln und laut BaFin somit kein Versicherungsgeschäft vorliegen.

Der Richter erläutert, das mit der unselbständigen Nebenabrede hätte er doch schon an dem Beispiel mit dem Videorekorder versucht zu erläutern. Die Frage sei, was „bedingt“ ist und ob das hier überhaupt erheblich sei. Das wäre nur eine von 8 bis 12 Vertragsversionen. Der Richter schlussfolgert: „Sie wollen eine Rechtsauskunft von mir.“

Peter holt wieder aus und wird grundsätzlich. Er wollte keine Aufsicht und die gesetzlichen Kassen sollten die Versicherten entlassen, wenn sie bei ihm abgesichert sind. Die Lobby würde die Aufsicht bestimmen und so könne er keine Änderungen im Gesundheitssystem bewirken.

Peter: Bin nicht an Aufsicht interessiert.

Die Krankenkassen würden ja nicht tun was im Gesetzt stehe und selbst Herr Rösler hätte gesagt, dass …

Hier unterbricht der Richter den imperialen Wortschwall und verweist darauf, dass Herr Rösler und die anderen sich gerade in einem kleinen gemütlichen Zimmer um Dreikönigstreffen zusammengefunden hätten um dort eine neue Farbe der Partei zu beschließen.

Um wieder auf den Antrag von Peter und die gewünschte rechtliche Bewertung einzelner Vertragsversionen zu kommen erklärt der Richter:
„Jetzt ist Weihnachten vorbei und damit die Zeit des Wünschens für Sie.“

Er verweist auf die Möglichkeit über die BaFin zu Vorabentscheidungen zu kommen und erklärt nochmal seine Ansicht, dass dies Frage im heutigen Verfahren nicht relevant sei, das es um 8 bis 12 verschiedene Vertragsversionen gehen würde. Er wolle nicht 120 bis 140 Mitglieder hören müssen um über jeden Vertrag einzeln zu entscheiden.

Peter will noch nicht so schnell aufgeben und fängt eine Diskussion zum Thema Absicherung und Versicherung an, dass er keine Versicherung sein wollte usw. Wichtig war mir der Satz:

Zitat:

Wenn es Beanstandungen der BaFin gab, dann habe ich Änderungen vorgenommen.

Ach nee. Auf einmal kein „wir“. Wegen sowas raten gute Anwälte ihren Mandanten vor Gericht und bei der Polizei die Klappe zu halten. Epic fail!

Peter schwurbelt weiter, warum er kein Vertrauen zur BaFin gehabt habe

Zitat:

Die BaFin war grundsätzlich unwillig.

Dass es keine Versicherung sei hätte doch auch auf der Internetseite gestanden. Der Richter fragt Peter, ob er denn auch seinen ganzen Internetauftritt gelesen hätte. Peter wird unsicher. Der Richter kommt auf einen Absatz im NDGK-Auftritt zu sprechen, wo erläutert wird, wie der Betrag festgesetzt wird. Dabei würden Vergleiche mit anderen Krankenkassen angestellt werden, die ähnliche oder höhere Leistungen bieten und dann würde auf deren Beitrag ein Abschlag gemacht. Der Richter reitet auf dem andere rum und sieht das als Indiz dafür, dass die NDGK sich ja wohl selber als Krankenkasse gesehen hätte, wenn sie das so schreibt.

Plural-Zopf: „Das ist aber spitzwindig“

Er führt weitschweifig aus, dass die NDGK doch Dinge tun könne, die keine Krankenkasse machen würde, da deren Wirkung nicht wissenschaftlich belegt sei dürften die das auch gar nicht. Eine Bekannte von ihm würde zum Beispiel Leistungen bieten, die die von Ärzten weit übertreffen würde, aber deren Leistungen seien in Deutschland nicht erlaubt (was soll das sein? Handauflegen Geistheilung? Man weiß es nicht).

Der Richter fasst das Thema, ob die NDGKL jetzt durch diesen Passus auf der Webseite als Krankenkasse zu sehen ist oder nicht folgendermaßen zusammen

Zitat:

Kann man so sehen, kann man aber auch anders sehen.

Peter beteuert nochmal kleinlaut, dass er nie das Bewusstsein gehabt habe, eine Versicherung zu sein. Es geht dann weiter um die Entlassungspraxis der Krankenkassen. Mal wurde entlassen, mal nicht. Der Richter hat das damit kommentiert, dass es eine verzwickte Rechtslage sei, die Entscheidung könne daher „so oder so“ ausfallen, je nachdem an wen man gerate. Die Mitarbeiter der Krankenkassen hätten vielleicht nicht „autodidaktische juristische Kenntnisse“ so wie Peter, aber Volljuristen seien das in der Regel auch nicht.
Um die Sache abzuschließen

Zitat:

b.u.v.
Der heute gestellte Beweisantrag wird zurückgewiesen, da die Verträge bereits zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wurden und die beantragte Auskunft ein völlig ungeeignetes Beweismittel ist und die beantragte Beweiserhebung überflüssig, da Rechtsfragen durch das Gericht zu entscheiden sind.

Der Richter will zum Ende der Beweisaufnahme kommen, er fragt noch einmal nach den persönlichen Verhältnissen.
Richter: Üben Sie einen Beruf aus?
Peter: Ja
Richter: Wie nenne Sie das was Sie machen?
Peter: Staatsoberhaupt.
Weiter geht es mit den Einkünften. Peter erklärt, dass das eine komplizierte Sache sei, es hänge davon ab, was gemacht wird. Aufgrund der Verfassung seien Überschüsse in den Staatshaushalt einzustellen. Er könne sich nur etwas nehmen, wenn er selbst etwas geleistet habe, zum Beispiel Seminare. Dann geht es noch um das kostenlose Wohnen. Der Richter will wissen wo das sei. Peter gibt den bekannten „Petersplatz 1“ an, Richter will das in bundesdeutscher Adresse wissen und bekommt „Am Bahnhof 4“ genannt. Die Staatsanwältin schaltet sich hier ein und fragt, ob Peter eine Zustelladresse für Herrn Oppermann hätte, der hätte sie gebeten das zu erfragen, er wolle Peter was schicken (vielleicht die Kündigung für seinen kostenlosen Mietvertrag? Man weiß es nicht)
Dem Richter fällt ein, dass er im ersten Termin ja Peter aufgegeben hatte, einen Zustellungsbevollmächtigten für das Verfahren zu benennen. Nach kurzer Rücksprache wird Marco G dazu bestimmt. Der gibt als Anschrift „Heuweg 16“ an. Peter stellt aber klar, dass das nur für dieses Verfahren gelte.

Staatsanwältin darauf: Für Herrn Oppermann sind Sie nicht zu erreichen?
Peter: Was will er denn schicken?
Staatsanwältin: Weiß nicht.
Peter: Werde mal mit ihm telefonieren.

Die Staatsanwältin erinnert den Richter, dass die Zeugin ja noch draußen sitzen würde. Der Richter ruft sie rein. Es folgt der sattsam bekannte Teil mit Personalienfeststellung und Belehrung und der Richter gibt das Wort an die Staatsanwältin. Diese kommt gleich auf die von ihr gewünschte Auswertung zu sprechen, wo sie die Zuflüsse und Rückbuchungen auf die einzelnen Konten aufgeteilt haben wollte. Die Zeugin erläutert, dass es noch eine Änderung gegeben habe, die Einnahmen seien um 518 EUR im Vergleich zu der letzten Auswertung gestiegen, da durch die von Peter überreichten Informationen ein neues Mitglied entdeckt wurde, dessen Zahlungen bisher der NDGK nicht zugerechnet wurden, da der Verwendungszweck nicht eindeutig angegeben war (Eigentor!)

Im Ergebnis wurden von der NDGK 322.499,52 EUR eingenommen. Mit Berücksichtigung der Rückbuchungen ergeben sich für die einzelnen Konten folgende Netto-Zuflüsse:

Auf Konten von Bewusstsein eV:
GLS Bank Konto 00: -284 EUR (mehr auf andere Konten umgebucht als für NDGK eingezahlt)
GLS Bank Konto 01: 149.733,40 EUR
GLS Bank Konto 02: 0 EUR (gleich viel eingezahlt wie ausgezahlt)

Auf Konten von Ganzheitliche Wege eV:
Postbank Konto 1: 172.050,19 EUR
Postbank Konto 2: 1.000 EUR

Die gleiche Auswertung erfolgte nochmal nur für die 17 Mitglieder, die laut Peter Verträge hatten, die einen Rechtsanspruch vorsahen. Mit diesen Verträgen wurden 54.973,70 EUR eingenommen:

GLS Konto 01: – 579,86 EUR
GLS Konto 02: 31.905,70 EUR
Postbank 1: 22.647,86 EUR
Postbank 2: 1.000 EUR

Es folgen längere Diskussionen, weil bei zwei Versicherten starke Abweichungen zwischen den Zahlen der Buchprüferin und denen aus Peters Aufstellung bestehen. Laut Peter hat jeder der beiden 287 EUR gezahlt und laut Buchprüferin 5.198,33 EUR. Peter ist mit der Frage überfordert und reicht Martin S die Listen, der soll das klären. Kann er aber nicht. Möglicherweise seien die mit verschiedenen Vertragsversionen Mitglied gewesen. Die Buchprüferin kann das aus ihren Unterlagen nicht ersehen, ihr fällt nur auf, dass sich der Beitrag mal von 204,49 EUR auf 287 EUR geändert hat. Nach längerem Blätter stellt sich heraus, dass bei den beiden Versicherten die Verträge von einer Version ohne Rechtsanspruch im Mai 2011 auf eine Version mit Rechtsanspruch umgestellt wurden. Die Wirtschaftsprüferin entdeckt dann noch, dass es bei jeder der beiden Personen auch noch zu einer Rückbuchung von 204,49 EUR gekommen ist. Somit sind die Zahlen wieder konsistent. Peter guckt wie ein Auto und kriegt vom Richter seine eigenen Tabellen erklärt (Schon peinlich, der Richter führt gerade vor, dass Peter keinen Plan hat aber die Staatshörigen verziehen keine Miene). Die Zeugin wird dann entlassen.

In der Tabelle sind auch Verwaltungskosten ausgewiesen. Der Richter möchte wissen, was das ist. Der Richter entdeckt einen Unterschied von 1.000 EUR zwischen Seite 1 und Seite 8. Peter ist wieder hilflos und bietet an, Martin S, der die Tabelle erstellt hat, als Zeugen zu befragen. Der Richter geht darauf ein.

Zu den Personalien. Martin S, 27 Jahre. Beruf? Hat er nicht. Eine ausgeübte Tätigkeit? Er baut einen Staat auf. Richter will wissen, ob es sich dabei um eine entgeltliche Tätigkeit handeln würde. Weil die Gartenpflege eines Rentners sei ja schließlich auch kein Beruf. Martin erklärt, dass er mildtätige Gaben erhalten würde. Fazit des Richters: Dann sind sie nicht berufstätig. Anschrift ist Petersplatz 3 bzw. Heuweg 16.

Der Richter führt aus, dass Peter auf die Sachkenntnis von Martin beim Erstellen der Tabellen angewiesen war, weil er selbst …
Martin : Die Möglichkeit nicht hatte. (Braver Soldat)
Peter ergänzt: Ich kann Ihnen ja mal die Umstände schildern
Richter: Dazu kann ich ihn ja selbst befragen.
Es folgt eine Ermahnung, dass Peter den Zeugen mal bitte selbst seine Eindrücke und Wahrnehmungen schildern lassen soll. Peter sitzt völlig steif da. Seine Augen sind zu Schlitzen zusammengekniffen. Er zeigt gar keine Bewegung. Nur seine Augen fixieren wahlweise Martin, mich und den Richter.
Richter: Haben sie das mit Computertechnik gemacht?
Martin: Als sie noch da war.
Der Richter will wissen, wie Martin vorgegangen ist. Er erklärt, dass er ausgehend von den Tabellen der Finanzermittlung (hatte Peter am ersten Prozesstag in Kopie erhalten) dann aus den Ordnern jeden Vertrag rausgesucht hat um die Vertragsversion festzustellen, die benutzt wurde. Der Richter will die Zahl der Verträge wissen. Vor jedem Mitglied steht eine Zahl. Der Richter will die Bedeutung wissen. Martin erläutert, dass auch Interessenten eine solche Zahl zugeordnet bekamen, selbst wenn dann kein Vertrag abgeschlossen wurde. Die höchste Zahl in der Auswertung sagt demnach nichts über die tatsächliche Zahl der Verträge. Richter will aber nicht zählen. Er fragt weiter, ob Martin Angaben machen könne, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden, weil bei den einzelnen Versionen Daten dabei stehen. Die Daten sind aber wohl die Versionsnummern, wobei nicht alle Vertragstypen solche Versionsnummern haben. Geht also nicht. Der Richter findet doch eine Angabe zur Zahl der geprüften Verträge. Es sind 153.

Peter fragt nach den Verwaltungskosten. Martin erklärt, dass er Miete, Strom und so umlegen wollte, aber nicht mehr dazu gekommen ist. Bisher sind unter dieser Bezeichnung nur die Rücklastgebühren aufgeführt. Der Richter weist darauf hin, dass er bereits im letzten Termin erklärt habe, dass solche Kosten nicht gegengerechnet werden dürfen. Beim Vergleichen mehrere Zahlen fällt dem Richter auf, dass die Zahlen auf seiner Kopie schlecht lesbar sind und er sie wohl deswegen falsch interpretiert hat. Er geht die unleserlichen Zahlen mit Martin durch und nun sind die Unstimmigkeiten geklärt.

Es folgt die Verlesung des Bundeszentralregisterauszuges.

Enthalten sind:
AG Wittenberg, Jahr 2003, Körperverletzung, 7 Monate auf Bewährung
AG Wittenberg, Jahr 2003, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 30 Tagessätze zu 15 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2008, Urkundendelikt, 40 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2009, Fahren ohne Fahrerlaubnis, 75 Tagessätze zu 20 EUR
AG Wittenberg, Jahr 2011, Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR

Richter: Den Rest brauche ich nicht zu verlesen, weil für dieses Verfahren nicht relevant.

Einzig die Verurteilung 2011 fällt in den Tatzeitraum und käme daher für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht. Es wird das Urteil auszugsweise verlesen (ich mache es mal in Stichworten)

Zitat:

Urteil vom 15.9.2011 2 Cs 259/11 (398 Js 2580/10)

Vorsätzliche Körperverletzung, 90 Tagessätze zu 15 EUR, zahlbar in Raten von 50 EUR pro Monat.

Feststellungen zur Person: 3Kinder
Tochter 25 Jahre, Sohn 24 Jahre, Sohn 12 Jahre (damals)
Drei Kinder? Bisher kannten wir doch nur 2.
Der Richter fragt, wie alt die Kinder heute seien.
Antwort Peter: Fragen sie mich nicht, wann war das? Na drei Jahre älter. :facepalm:
Unterhalt für den jüngsten Sohn würde er nicht mehr zahlen, da dieser inzwischen im Ausland lebe.
Zum Sachverhalt:
Es geht um die Rathausgeschichte. Peter war wohl bei einer Sachbearbeiterin wegen eines Vollstreckungsbescheids bezüglich Kosten für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die konnte das Problem nicht lösen und hat Peter zu ihrer Vorgesetzten geschickt. Die wollte mit ihrem Chef sprechen. Peter dachte aber wohl (so die Feststellung des Gerichts damals, Peter widerspricht dem aber heftig in der heutigen Verhandlung) sie will die Polizei anrufen und drückt auf die Gabel vom Telefon um dies zu verhindern. Später will er aber selbst die Polizei rufen, um die Personalien der Dame feststellen zu lassen. Er hält sie dazu am Arm fest und will sie aus dem Stuhl hochziehen. Dabei Hämatom, von der Telefonaktion vorher wohl die drei Kratzwunden. 1,5 Stunden später kam Peter wohl mit dem Bürgermeister und einer weißen Rose um sich zu entschuldigen. Entschuldigung wurde aber nicht angenommen.

Das Ding ging wohl in Berufung, es folgte nämlich noch die Verlesung des Urteils vom Landgericht vom 8.2.2012 8 Ns 394. Die Berufung wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von Peter eingelegt. Beide Berufungen wurden aber zurückgewiesen und Peter die Verfahrenskosten auferlegt. Laut Vollstreckungsbericht wurde die Strafe komplett bezahlt.

Der Richter erläutert kurz das Prinzip der Gesamtstrafenbildung und dass im Falle von bereits bezahlten Geldstrafen ein Härteausgleich erfolge. Dazu seien Feststellungen zu treffen und deswegen hätte er die Akte von damals auszugsweise verlesen.

Jetzt geht es um den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Bestätigung der Beschlagnahme im April 2013. Beschlagnahmt wurden laut Protokoll unter den Ziffern 1 bis 4 Geldscheine, Pos. 5 Silber, Pos. 6 und 7 Gold, Pos. 8 Feinsilber, Pos. 10 und 11 Silber, Pos. 12 und 13 verschlossene Kisten mit laut Aufschrift Neuer Deutscher Mark, Pos. 14 bis 16 Geldscheine. Die Beschlagnahme erfolgte gemäß § 111 Abs. 5 StPO, da es sich um mögliche Verfallsgegenstände handelt. Der Richter verweist auf das Problem der Drittbeteiligung und diskutiert zum gefühlt x-ten Mal mit der Staatsanwältin den länglichen Weg, den diese Entscheidung zu ihm zurückgelegt hat. Der neueste Antrag der Staatsanwaltschaft vom 16.12. (wohl 2014) ist Thema der heutigen Entscheidung. Der Richter erläutert, dass er mit den Positionen 12 und 13 ein Problem habe, da Engelgeld ja wohl schlecht verwertet werden könne. Die Staatsanwältin verweist aber auf den Materialwert der Münzen, das sei schließlich Silber. Peter bestätigt, dass es sich um Silbermünzen handeln würde.

Jetzt kommt Peter wieder in Form. Er fordert die Rückgabe. Es gäbe keinen Schaden, er hätte Verzichtserklärungen der Leute (den Punkt merken wir uns bitte!) Dann fällt ihm auf, dass das jetzt vielleicht eine dumme Idee wäre, diese Erklärungen vorzulegen, da dann ja der Verfall beschlossen werden könnte. Der Richter erklärt dazu nur, dass er nicht sagen könnte, was andere machen würden aber für ihn würden nicht verjährte zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Daher

Zitat:

b.u.v.
Die Pfändung am 25.4.2013 gemäß Protokoll 3 GS 32/13 AG Wittenberg, 6 LGS 119/12 LG beschlagnahmten Gegenstände Ziffern 01 bis 16 und gesondertes Protokoll Ziffer 01 (Feingold) wird bestätigt, da die Gegenstände als Verfallsgegenstände für den Verfall oder erweiterten Verfall (später korrigiert in Verfall von Wertersatz) in Betracht kommen.

Der Richter erklärt, dass eine Aufhebung des Arrests frühestens nach Rechtskraft des Urteils möglich ist.

Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, was er mit dem „Wir werden noch viel krasser.“ in seinem Interview am zweiten Verhandlungstag meinte. Peter erklärt kleinlaut, dass er damit seinen Antrag auf bankenaufsichtliche Stellungnahme bezüglich der Reichshauptkasse meinte. Wenn das durchgehen würde, dann will er das nicht nur in Wittenberg sondern deutschlandweit anbieten. Die Reichshauptkasse in Wittenberg und Reichskassen in Filialen überall. Das ginge aber nicht gegen die Menschen sondern gegen das System. Sein Bemühen würde nicht überall auf Gegenliebe stoßen. Aber er wolle auf jeden Fall rechtskonform handeln. Es folgt ein Mimimi über Inseln von Plastikmüll (er meint nicht zufälllig die Silikoneuter der Staatsflotte?) größer als Frankreich und dass dieses Jahr 4 Grad wärmer sei.
Staatsanwältin: Und dagegen hilft eine Krankenkasse?

Peter erläutert, dass seine Bemühungen gegen das Kapital gehen würden. Herr Gohr solle doch in seinem Geiste entscheiden. Er wolle doch nur ein neues System neben dem alten aufbauen. Die Deutsche Bank (unklar ob er die Deutsche Bank AG oder die Bundesbank meint) sage doch, der Euro sei nach 2017 nicht mehr zu halten. Er sei aber auf die Mitarbeit der Menschen angewiesen. Er dürfe die Dinge nicht vor der Zeit tun, sonst würden sie wieder eingerissen werden, diese Erfahrung habe er schon machen müssen.

Der Richter verliest noch eine Auskunft der GLS Bank, dass bei Schließung der Konten dort 14.329,16 EUR auf ein Postbankkonto des Ganzheitliche Wege eV überwiesen wurden. Weiterhin weist er die Staatsanwältin darauf hin, dass der Arrest auch gegen Drittbeteiligte, nämlich den Verein Ganzheitliche Wege und Erika Fitzek laufen würde. Peter jammert noch ein bisschen wegen beschlagnahmter Autos, am meisten aber über den 5er BMW, der ihm bzw. dem Ganzheitliche Wege eV damals wegen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmt wurde.

P A U S E

Christina beschwert sich in der Pause, warum ich sie als Waldorftante bezeichnet hätte, ob ich ihren Namen vergessen hätte und dass man Waldorf im Übrigen mit einem „l“ schreiben würde. Ich gelobe Besserung.

Nach der Pause geht es zunächst weiter mit einem Rechtsgespräch zwischen Richter und Staatsanwältin. Peter gesellt sich irgendwann dazu, als ihm das zu lange dauert. Hinter mir Gemurmel über Kungelei, Absprachen, kein faires Verfahren etc. Martin nutzt die Zeit und redet mit mir über Pflichtverteidigung. Irgendwie sind die doch noch auf den Trichter gekommen. Ich zeige ihm die Kriterien in der StPO und ergänze, dass Peter ja einen Antrag hätte stellen können wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.

Die Staatsanwältin stellt jetzt einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung nach § 442 Abs. 2 Satz 1 StPO für Erika Fitzek und Ganzheitliche Wege eV. Peter fragt nach, ob die Verfahrensbeteiligung bedeutet, dass die dann auch Anträge stellen können. Der Richter trägt seinen Beschluss vor, b.u.v. usw., spar ich mir jetzt mal. Dabei kommt raus, dass die Adresse von Peters Mutter falsch ist. Da fehlt eine 1 in der Hausnummer im ursprünglichen Beschluss vom AG Wittenberg. Wird korrigiert, auch der Ganzheitliche Wege eV hat laut Vereinsregister eine neue Anschrift, es ist nicht mehr die Coswiger Str. sondern jetzt auch Am Bahnhof 4 (komisch, ich dachte Ganzheitliche Wege wird auch vom Oppermann abgewickelt, warum geht deren Post jetzt an Peter? Warum überhaupt an Peter? Müsste doch an Benjamin gehen. Komisch!)

Richter atmet auf: Schluss der Beweisaufnahme.

Aber zu früh gefreut, Peter hat noch ein paar Sachen. Richter guckt entgeistert. Peter macht darauf einen Rückzieher: „Jetzt weiß ich es nicht mehr.“ (vielleicht sollte er mal ein Seminar „Macht der Gedanken“ besuchen)

Plädoyer der Staatsanwältin (liest vom Blatt ab), ich gebe es mal auch nur in Stichworten wieder:

Zitat:

… steht fest, dass der Angeklagte vom 30.6.2009 bis 21.6.2011 das Versicherungsgeschäft betrieben hat. Es handelte sich um Versicherungen, die Mitglieder hatten Anspruch auf Leistung. Dies hat der Angeklagte auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung in einem Schreiben vom 26.6.2009 (kurz vor dem Tatzeitraum) erklärt. Ziel war die Reform des Gesundheitssystems, bisher gäbe es keine versicherungsfreie Lösung (also Verträge, die einen Rechtsanspruch wirksam ausschließen). Die Entlassung bei den Krankenkassen ist nur möglich, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht und damit liegt ein Versicherungsgeschäft vor. Im Internet wurde auch mit der Vollabsicherung geworben. Das Bestehen des Rechtsanspruchs ergibt sich auch aus der Beitrittserklärung, ein teilweiser Anspruch reicht dabei, ein Leistungskatalog ist nicht Einschränkung genug.
Bezogen auf den  Empfängerhorizont (also aus Sicht der Kunden) sei dies auch so gewünscht. Interesse der Mitglieder  sei im Krankheitsfall abgesichert zu sein, ein schwerer Krankheitsfall würde sonst eine Insolvenzgefahr bedeuten. Der Angeklagte hatte Kenntnis durch Schreiben der BaFin, dass er ein Versicherungsgeschäft betreibt. Er hat dies billigend in Kauf genommen. 2011 musste BaFin sogar Abwickler einsetzen, da nur 70 bis 80 % der Verträge umgestellt waren, aber nicht alle. Es handelt sich um ein Unternehmensdelikt, daher müssen einzelne Verträge nicht nachgewiesen werden.

Die Korrespondenz mit der BaFin lief über Peter, er hatte Kontovollmacht und hat mit Kubusch gesprochen. In den zwei Jahren wurden 320.000 DM (ja, sie sagte wirklich DM) eingenommen, entscheidend sei der gesamte Betrag, die Umstellung wäre irrelevant. Die Staatsanwaltschaft sei nicht an die Rechtsauffassung der BaFin gebunden, sie hält auch die umgestellten Verträge für illegal. Die Mitglieder gingen von einer Vollabsicherung aus, der fehlende Rechtsanspruch sei verklausuliert gewesen und für die Mitglieder nicht zu erkennen. Es handelt sich um überraschende Klauseln nach § 305c BGB, die Verträge somit nicht zulässig. Laut dem Zeugen Kubusch habe es etwa 120 Mitglieder gegeben. Einnahmen seien nur zu einem kleinen Teil für die Bezahlung von Leistungen genutzt worden, keine Rücklagenbildung stattdessen zweckwidrige Verwendung. Es sei kein echtes Bemühen zu erkennen gewesen, kein Antrag auf Genehmigung, der Verwaltungsrechtsweg wurde nicht beschritten. Insgesamt sei keine Akzeptanz der BaFin zu erkennen. Daher sei auch die Einsetzung des Abwicklers notwendig gewesen, da Peter keine Informationen über die Vertragsumstellung an Herrn Gohr gegeben hat.

Für den Angeklagten spreche, dass er geständig sei, gegen ihn sprechen seine Vorstrafen, die aber nicht einschlägig sind.  Beantrag werden daher 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung, Bewährungszeit 2 Jahre. Bewährung setzt Einsicht voraus. Dagegen spricht das Rechtsgutachten von 2013, von dem Herr Gohr berichtete. Die BaFin hat sich aber damals auf die umgestellten Verträge eingelassen, daher sei in diesem Verfahren nicht mit hinreichender Sicherheit nachweisbar, dass der Rechtsfrieden gefährdet sei. Als Bewährungsauflage Zahlung von 200 EUR monatlich, insgesamt 4.800 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung.

Die Abschöpfung erfolgt nach dem Brutto-Prinzip, Ausgaben oder Kosten sind daher nicht anzusetzen. Daher soll der dingliche Arrest aufrecht erhalten werden in Höhe von 322.499,52 EUR gegen Peter, 5.430 EUR gegen Peters Mutter und 173.050,19 EUR gegen Ganzheitliche Wege eV. Da die NDGK nicht genehmigungsfähig war, wegen fehlender Zuverlässigkeit und Erfahrung, liegt nicht bloß ein Ordnungsverstoß vor und nur in diesem Fall seien ausschließlich die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung als das Erlangte anzusetzen, stattdessen aber die gesamten Einnahmen

Peter fragt nach, ob er wirklich D-Mark verstanden habe. Die Staatsanwältin kommentiert ihren Versprecher mit „Bin noch im alten System.“

Letztes Wort des Angeklagten Peter Fitzek

Zitat:

Niemals wollte er eine Versicherung betreiben, sobald dies klar war habe er eine Lösung finden wollen. Motiv war die Schaffung einer sinnvollen Alternative und kein Gesetzesverstoß. Die BaFin sei nicht der Weisheit letzter Schluss, aber den Verwaltungsrechtsweg wollte er auch nicht beschreiten, weil der ihm damals unbekannt war. Er wollte einen Weg finden, wie ein Rechtsanspruch zu gewähren sei, ohne dass gleichzeitig ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Nach seiner Auffassung liege kein Versicherungsvertrag vor, wenn ein Zusammenhang mit einem Vertrag anderer Art wie zum Beispiel der Mitgliedschaft in NeuDeutschland bestehen würde. Die Absicherung im Krankheitsfall war eine unselbständige Nebenabrede dazu, dass eine Nebenabrede gebunden an eine Hauptabrede akzeptabel sei hätte die BaFin mehrfach mitgeteilt. Auskünfte der BaFin waren widersprüchlich. Er selbst habe zu wenig Ahnung, aber die BaFin würde auch Fehler machen. Seine Motive waren nie eigennützig, er wollte das Gemeinwohl fördern.

Als nicht eingetragener Verein konnte NeuDeutschland keine Grundstücke erwerben. Das SGB XI sähe neben Schuldverschreibungen, Bundeschatzbriefen auch Immobilen, also Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte als Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen vor, daher läge keine zweckfremde Verwendung der Mittel vor. Er hätte Sachwerte gewollt, da offen sei, wie lange der Euro halten würde. Es hat schon öfter Änderungen im Geldsystem gegeben, daher sollte die Rücklage jenseits von Bargeld errichtet werden. Gemäß Art. 14 GG sei er dem Gemeinwohl verpflichtet. Großschadensfälle seien abgesichert gewesen, die Ergebnisse der NDGK sprächen für sich. Die Aufgabe einer Krankenkasse sei die Wiederherstellung der Gesundheit. Durch die Schulungen sei die Volksgesundheit hergestellt worden. Wenn Änderungen im BRD-System gemacht werden würden, dann bestünde für ihn keine Notwendigkeit mehr zu handeln. Er könne nicht  an einem kriminellen System teilnehmen. Er suche ein Geldsystem, was alle gleich behandeln würde, welches keine Umverteilung von Fleißig nach Reich bewirken würde. Das bestehende Geldsystem schädige 90 % der Menschen, anders die Neue Deutsche Mark. Überschüsse, über die Rücklage hinaus seien dem Gemeinwohl zuzuführen gewesen. Er habe niemanden getäuscht, das sei allen Mitgliedern von NeuDeutschland bekannt gewesen.

Die Mitgliedschaft im Verein NeuDeutschland war die Hauptabrede, die Satzung war den Mitgliedern bekannt, die Nebenabrede zur Krankheitsabsicherung war nur eine Option: „Die Mitglieder konnten nicht meinen, wir seien eine Versicherung.“ Durch die Mitgliedschaft im Verein war bekannt, dass Ziel die Förderung des Gemeinwohls mit Überschüssen aus der Gesundheitsversorgung unterstützt werden sollte. Es bestehen keine Rückzahlungsansprüche. Höchstens bei 46.000 EUR könne dies sein, aber auch diese Verträge wurden im Internet als Absicherung beworben. Der Brief an die Deutsche Rentenversicherung war vor der Tatzeit, er musste oft seine Meinung ändern, er habe durch den Kontakt mit der BaFin viel gelernt.

Für Peter steht die Gerechtigkeit über dem niedergeschriebenen Recht. Es solle eine gerechte Lösung gefunden werden, dann müsse richtig gehandelt werden und dann sei das Recht danach zu schaffen.

Laut Bundesgesundheitsministerium sei die Krankenversicherungspflicht nachrangig gegenüber einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall. Peter interessiert sich für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und sei daher auf die Bewertung des Richters gespannt, deswegen sei er überhaupt noch hier.

Der Bezug auf § 305c BGB sei unsinnig, das Konstrukt sei nicht zur Verschleierung sondern zur Interaktion mit dem System geschaffen worden. Er warte noch auf selbstlose Anwälte, die müssten ja nicht haften, er würde das schon schreiben was die ihm sagten, die brauchten nicht selbst unterschreiben. Immer wenn er etwas aufgebaut habe und die Menschen waren noch nicht reif dazu, dann sei das wieder eingerissen worden. Das habe er nun gelernt und werde sich daran halten. Er könnte auch eine Firma gründen und mit den Gewinnen das Gemeinwohl fördern, aber leider sei es ihm nicht möglich diesen Weg zu gehen.

Zu seiner Verantwortlichkeit. Er mache nur Vorschläge, die auch oft umgesetzt werden würden aber die Leute sind berechtigt diese zu ändern. Er weise nicht an, dadurch sei leider vieles langsamer, da die Leute oft scheitern würden, wenn sie es anders machen. Er bemühe sich als Vorreiter Dinge zu leisten, um etwas zu bewegen. Er könne und wolle nicht für alles verantwortlich sein. Königreich Deutschland und NeuDeutschland würden nebeneinander stehen und seien nicht vermischt. Innerhalb entstehen dann BGB-Gesellschaften, die autonom handeln können. Innerhalb dieser BGB-Gesellschaften könne eigenständig gehandelt werden, die strafrechtliche Verantwortung verbleibe in ihnen. In der Bundesrepublik Deutschland sei das ja auch so, was die Bürgermeister machen würden ginge Gauck und Merkel nichts an.
Der Abwickler musste nur eingesetzt werden, weil Peter selbst nicht alle Verträge abwickeln konnte, er könne keine EMA-Abfragen machen, der Abwickler hatte ganz andere Möglichkeiten als er. Das gleiche Problem sei bei der Kooperationskasse. Er habe kein eigenes Einwohnermeldeamt, die Leute müssten sich bei ihm nicht ummelden, wenn sie umziehen würden.

Von den eingenommen 45.000 EUR müssten nochmal 4 bis 5 TEUR abgezogen werden, da auch nach dem Tatzeitraum noch von diesen Verträgen welche rückabgewickelt wurden und Zahlungen erfolgt seien. Dies sei so, weil die Krankenkassen oft erst spät entschieden haben über Entlassungen. Wenn diese nicht erfolgt sei, so mussten die Mitglieder Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Er hätte die an die NDGK gezahlten Gelder nicht zurückzahlen müssen, hätte dies aber aus Kulanz getan. Dinglicher Arrest sei nicht notwendig, da es keine Ansprüche gäbe, die abzusichern seien.

Zitat: „Nach unserer Auffassung sind wir nicht verantwortlich, sondern Frau K, neben Alexander L und Frau S“

Herr Gauck sei ja auch nicht zuständig für alles in Deutschland. Daher fordert Peter Freispruch.
Aber den würde er ja nicht bekommen, der Richter habe dies schon am Anfang zu erkennen gegeben, er sei ja vorverurteilt worden. Dann bedankt er sich noch bei allen Beteiligten für die Gelegenheit sich in so einem schönen Raum aufzuhalten.

1 Stunde P A U S E bis zur Urteilsverkündung.

In der Pause regt sich Ulf H über die BaFin auf. Wenn die was behaupten würden, dann müssten die das auch beweisen. Ich widerspreche ihm und versuchen ihm die Möglichkeiten einer Behörde und die Rechtsbehelfe im Verwaltungsverfahren zu erklären. Für ihn ist die BaFin aber keine Behörde. Ich bin irritiert und er kommt mit UPIK :facepalm:
Ich erkläre ihm dann, dass er mal mehr als eine Seite lesen solle, dann würde er auch entdecken, dass bei UPIK auch Regierungen und Behörden gelistet sind.

Urteilsverkündung:

Zitat:

Tenor:
Der Angeklagte Peter Fitzek ist schuldig des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften. Er wird daher verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagesetzen zu 35 EUR (4.200  EUR). Es wird festgestellt, dass dem Verfall von Wertersatz zivilrechtliche Ansprüche Dritter entgegenstehen. Der Wert des Erlangten wird auf  46.621,87 EUR festgesetzt.

Zu den Gründen:
Peter handelte als Organ des Vereins Ganzheitliche Wege eV. Der Angeklagte hatte auch Kenntnis, dass er das Versicherungsgeschäft betrieb. Ziel des Angeklagten war es, dass Gesundheitswesen zu reformieren. NeuDeutschland war als nicht eingetragener Verein nicht rechtsfähig , eine Eintragung wurde durch das Registergericht abgelehnt.

Für die Verantwortlichkeit des Angeklagten kommt es darauf an, wie er nach außen auftritt. Er hat Veranstaltungen gehalten, die Rede geführt, es liegt somit faktisches Handeln vor. Aus der Gesamtschau ergibt sich so die Verantwortung von Peter. Die Verantwortlichkeit von Frau K ist nicht Verhandlungsgegenstand. Der Richter führt dann weiter aus, wo die Rechtsordnung stehen würde, wenn es möglich wäre, dass eine Gesamthandgemeinschaft etwas tut und hinterher würde man sich hinstellen und sagen „Ich bin nicht verantwortlich, wir sind nicht eingetragen.“ Die Haftung der Vorstände entsteht aber gerade erst durch die Eintragung. Solange es keine Organe gibt zählt das faktische Handeln. Peter hat sich aber selbst als Vorstand, sogar als Vorstandsvorsitzender von NeuDeutschland bezeichnet, er hat auch den Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt.

Als nächstes geht es um die Frage ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen würde. Der Richter hätte ja schon versucht deutlich zu machen, dass es im Strafrecht den bedingten Vorsatz gäbe, die billigende Inkaufnahme. Peter wusste durch das Schreiben der BaFin an NeuDeutschland von der Strafbarkeit seines Handelns. Er hat auf das Schreiben geantwortet, also war es ihm bekannt. Er hat aber weiter gemacht, ohne dass am Ende auf straffreie Füße zu stellen. Damit handelte er bedingt vorsätzlich.

Jetzt geht es um die Frage des Verfalls. Das Versicherungsgeschäft wurde ohne Genehmigung betrieben. Nur, wenn ein reiner Ordnungsverstoß vorliege (also, wenn die Genehmigung nicht beantragt wurde, ein Vorhaben aber eigentlich genehmigungsfähig ist) sei der Wert des Erlangten auf die ersparten Aufwendungen durch das Genehmigungsverfahren, hier etwa 20.000 EUR, festzusetzen. Hier fehlte es aber an den Genehmigungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel einer Einlagensicherung oder den persönlichen Anforderungen an die im Vorstand handelnde Person (Zuverlässigkeit und einschlägige Erfahrung).

Für die Strafzumessung spielt die Zahl der Verträge eine untergeordnete Rolle. Manche Verträge stellten ein Versicherungsgeschäft dar, andere wieder nicht. Einige Verträge erfüllten aber auf jeden Fall den Tatbestand, eine Prüfung im Einzelnen war daher nicht notwendig. Der Richter merkt noch einmal deutlich an, dass er Peter keinen Freifahrtschein für einzelne Vertragsversionen gebe. Er bemängelt auch, dass die Frage der Täterschaft im Vortrag der Staatsanwältin etwas kurz gekommen ist.

Jetzt geht es um die Strafmaßfestsetzung.
Der Angeklagte sei vorbestraft, aber nicht einschlägig. Bisher habe er nur Geldstrafen bekommen (AG Neustadt/Rbg. Ist noch nicht rechtskräftig, zählt daher nicht). Die bisherigen Vergehen waren Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung.  Die Fahrerlaubnisgeschichte sei noch im Fluss, es mache auch ein Unterschied, ob eine Verurteilung nur akzeptiert wurde. Die Strafe von 2003 läge schon zu lange zurück und sei daher nicht erschwerend zu werten. Zur Motivation der Tat wurde viel gesagt, dies sei deutlich zu unterscheiden von zum Beispiel Drogendelikten. Hier sei nur ein einseitiger Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgt, es lägen keine nichtigen Geschäfte vor. Die BaFin habe recht unentschlossen agiert, im Strafrecht seien Zweifel aber zu Gunsten des Angeklagten auszulegen (Spricht man kann Peter nicht nachweisen, dass er mit voller Absicht gegen die BaFin gehandelt hat, weil die so ewig gebraucht haben mit der Abwicklung).

Der Zeuge Kubisch habe sich sehr offen für die Rechtsideen des Angeklagten gezeigt, auch über seine Tätigkeit als Abwickler hinaus. Die Zusammenarbeit sei gut gelaufen, anders als der Zeuge Gohr es dargestellt habe. Herr Gohr ging wohl von anderen Voraussetzungen aus, auch habe es Zuständigkeitsdifferenzen innerhalb der Aufsichtsbehörde gegeben. Dies alles müsse zu Gunsten des Angeklagten gewertet werden. Durch das Vorlegen der zahlreichen Formulare sei das Bemühen zu erkennen, einen Einklang mit der Rechtsordnung herzustellen. Dabei wurde ein Spagat versucht zwischen Genehmigungsfreiheit und Gewährung eines Rechtsanspruchs, der aus Sicht des Gerichts aber unmöglich ist. Der Angeklagte stünde auch in Kommunikation mit Ministerien bezüglich der Auslegung des SGB, darüber habe aber das Gericht nicht zu entscheiden.

Herr Kubusch sagte, dass bereits ein Großteil der Verträge umgestellt war, die Umstellung der restlichen Verträge gestaltete sich schwierig, das habe auch Herr Kubusch bestätigt. Im Ergebnis zeigten sich keine Umstände, die eine Freiheitsstrafe rechtfertigen würden.

Es gäbe auch keine vergleichbaren Fälle. Auch Herr Gohr habe bestätigt, dass es noch keine einschlägigen Urteile gäbe. Im Steuerrecht gäbe es die Definition des besonders schweren Falls. Hier bleibt es aber bei den üblichen Gesichtspunkten. Die Höhe des eingenommenen Betrages verbietet sich als Grundlage, da dies nicht im Einklang mit dem Unrecht der Tat stehe. Hier wurden keine Gelder zweckentfremdet, es fehlte lediglich die Erlaubnis. Der Angeklagte habe im Interesse des Gemeinwohls gehandelt, es läge keine Bereicherung des Angeklagten vor, er habe nicht in die eigene Tasche gearbeitet.

Jetzt folgt noch etwas Bashing der Staatsanwältin. Deren Plädoyer hätte das Verfahren noch fast aus der Bahn geworfen, da der Richter die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigung nie auch nur erwogen hat. Wenn er einen Antrag der Staatsanwältin in dieser Höhe aber auch nur in Erwägung gezogen hätte, dann läge ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor. Und dann hätte der Prozess von vorne begonnen werden müssen. Somit kam nur ein Urteil weit weg vom Antrag der Staatsanwältin in Frage. In diesem Prozess sei daher von vornherein eine Verurteilung nur zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe möglich gewesen. Aber eine leichte Unterschreitung dieser Grenze könnte zur Urteilsaufhebung durch Obergerichte führen, die Grenze müsse deutlich unterschritten werden (also maximal etwa die Hälfte, sprich 6 Monate, war ja auch meine Einschätzung)

Eine Geldstrafe auch deswegen, weil bei Freiheitsstrafen unter 6 Monaten besondere Anforderungen an eine Freiheitsstrafe zu stellen sind. Diese darf nur verhängt werden, wenn sie unerlässlich ist. Dazu gäbe es eine ausgefeilte Rechtsprechung, es reiche nicht, dass der Angeklagte mal einen Denkzettel brauche, es dürfe gar keine andere Möglichkeit geben, damit eine kurze Freiheitsstrafe gerechtfertigt sei. Der Strafrahmen im vorliegenden Fall (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) sei vergleichbar mit dem Delikt Diebstahl. Und dort sei es so, dass eine erste Verurteilung sich im unteren Bereich des Strafmaßes bewegen würde, also nicht etwa bei der Hälfte sondern noch deutlich darunter.

Die Dauer der Tat sei für das Strafmaß hier nicht entscheidend, da die Fortdauer bereits im Deliktstyp angelegt ist. Dazu noch das unterschiedliche Gebaren der BaFin (sag ich doch immer wieder, mit zögerlichem Verhalten tuen sich die Behörden keinen Gefallen), die eine Abwicklung ja zunächst nicht für erforderlich gehalten hat. Dies führt im Gesamtergebnis dazu, dass eine Freiheitsstrafe über 6 Monaten nicht gegeben ist, Gründe für eine Unerlässlichkeit gäbe es nicht, somit bleibe nur eine Geldstrafe.

Die Obergrenze läge somit bei 180 Tagessätzen (das sind 6 Monate). Für die Schuld und Schwere der Tat seien 150 Tagessätze angemessen. Allerdings müsse eine Gesamtstrafe gebildet werden mit der Verurteilung aus 2011. Die Geldstrafe wurde aber bereits bezahlt, daher hat ein Härteausgleich zu erfolgen. Dazu wird normalerweise die Hälfte der damaligen Strafe von der heutigen Strafe abgezogen, also 45 Tagessätze. Allerdings war die Tagessatzhöhe damals deutlich niedriger, daher würde der Richter hier nur 30 Tagessätze anrechnen, weshalb es im Ergebnis zu einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen gekommen ist.

Jetzt die Tagessatzhöhe. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten seien schwer zu ermitteln. Es könne nur eine Schätzung erfolgen. Peter hätte ja wohl das für ein Staatsoberhaupt mit Abstand geringste Einkommen. Der Richter meint aber, sich nicht lange mit Schätzungen aufhalten zu müssen, da wegen der diversen von anderen Gläubigern erhobenen Ansprüche Peter wohl auf absehbare Zeit kein verfügbares Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze haben dürfte. Diese läge für ihn bei 1.100 EUR, da er keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen würde. Somit ergibt sich dann die festgesetzte Tagessatzhöhe von 35 EUR.

Abschließend noch der Verfall. Dem stehen Ansprüche der Verletzten entgegen. Wie hoch diese seine ist allerdings der Knackpunkt. Das würde das Verfahren über die Maßen  strapazieren, wenn eine eigentliche Nebenfrage das Verfahren dominieren würde. Das sei aber der Fall, wenn er tatsächlich alle 153 Verträge einzeln prüfen müsse, die Vertragspartner als Zeugen hören um den Vertragstyp zu ermitteln. Daher beschränke er sich auf den unstreitig feststehenden Betrag. Vorliegend gehe es auch nicht um Verfall sondern um Verfall von Wertersatz, weil sich das eingenommene Geld vermischt habe.

Peter habe auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dann noch der Beschluss zum Verfall von Wertersatz:

Zitat:

Der dingliche Arrest bleibt in Höhe von 46.621,87 EUR gegen Peter und den Ganzheitliche Wege eV, 5.430 EUR gegenüber Peters Mutter bestehen. Die darüber hinausgehenden Arreste werden aufschiebend bedingt mit Rechtskraft des Urteils freigegeben.

Normalerweise würde die der Arrestbeschluss mit der Verkündung seine Wirkung entfalten. Der Richter erläutert, dass dies aus Haftungsgründen so sein müsse wie von ihm bestimmt. Falls er den Arrest sofort aufheben würde und die Staatsanwaltschaft sei nicht damit einverstanden, wovon er ausgehe, da die Höhe doch sehr stark von der beantragten Höhe abweichen würde, müsste diese erst wieder bei einer höheren Instanz einen Beschluss bewirken, der aber erst mit seiner Verkündung Wirkung entfalten könnte. In der Zwischenzeit könnten aber andere Gläubiger auf das freigegebene vermögen zugreifen und die Pfandrechte würden somit ihren Rang verlieren.

Abschließend noch die Rechtsmittelbelehrung.

Weitere Links:

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2015/01/08/mini-strafe-fur-peter-fitzek/

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/urteil-peter-fitzek100_zc-a2551f81_zs-ae30b3e4.html

http://www.t-online.de/regionales/id_72410388/selbst-ernannter-koenig-wuerde-auch-nach-verurteilung-weitermachen.html

http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article136134104/Geldstrafe-fuer-selbst-ernannten-Koenig-wegen-unerlaubter-Versicherung.html

Video:




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 4)

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Bericht von der Gerichtsverhandlung am 18.12.2014 gegen Peter Fitzek (1, 2)

Prozessbeobachter: Müllmann

Bericht vom Dessauer Tellergericht gegeben für den Menschensohn des Horst und der Erika

Wieder keine Sicherheitskontrolle. Polizeifahrzeug steht halb versteckt um die Ecke hinter dem Gerichtsgebäude. Schon größerer Andrang vor dem Saal, ein Haufen unbekannter Gesichter. Draußen war mir eine Menschentraube vor Fahrzeugen von weiterweg aufgefallen. Die kommen jetzt auch rein und postieren sich vor dem Saal. peter.panik und ich finden uns nach kurzem Personalienabgleich via Forum. Es füllt sich weiter, ein paar Staatshörige aber noch keine der bekannten Gesichert.

Auftritt Imperator heute nicht ganz so imposant da ohne verfassungsmäßig vorgeschriebene Staatsflotte. Er scheint die anwesenden alle zu kennen, begrüßt jeden mit Handschlag auch die Delegation aus dem sonnigen Drachenreich. Protokollant öffnet den Saal und wir dürfen eintreten. Wieder reichlich voll, sind nur noch 2 Plätze frei. Jetzt kommen auch ein paar Staatshörige, Martin Sch, Leonard, Martin H, Patrick, Ulf Peter. Peter beordert einen grauhaarigen Lakaien als Protokollant neben sich. Er türmt wieder Berge Papier vor sich auf. Ein Heftstreifen mit Ausdrucken kommt mir bekannt vor.  Ach nee, seine Ignoranz lesen meine Prozessberichte. Ich spreche ihn darauf an, dass die Berichte ihm ja dann beim Schreiben der Berufungsbegründung helfen können. Er sagt darauf, dass man erst einmal sehen müsse ob Berufung oder Revision.

Ein Justizbediensteter kommt rein und übergibt Peter einen gelben Umschlag. Ich sage „Wohl das nächste Verfahren?“. Peter grinst und öffnet den Umschlag. Er faltet einen A3 Ausdruck auseinander. Aha. Mahn- oder Vollstreckungsbescheid so wie es aussieht. Blatt wird schnell wieder weggepackt. Peter erzählt noch seinen Anhängern, dass er ja letzte Woche ein Schreiben wegen eines weiteren Verfahrens bekommen habe. Diesmal geht es um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Beim Hausbesuch sei wohl ein Nunchaku gefunden worden. Als ob ER sowas brauchen würde.

Eine Gruppe von 3 oder 4 Personen mittleren Alters, darunter eine Frau mir rosa Strähnen verteilen Zettel (siehe Foto). Selbst die Staatshörigen sind überrascht. Ich halte Martin den Zettel hin, damit er ihn abfotografieren und hochladen kann. Eintritt Richter.

Diesmal keine Probleme beim Aufstehen. Richter will wissen wer der Typ neben seiner Impertinenz ist. Unterdessen tuschelt der Freundeskreis hinter mir was über den jüdisch klingenden Namen des Richters, da wisse man ja schon was das für einer sei „nomen est omen“. Ich höre auch das Wort „Freisler-Prozess“.

Richter: Wer sitzt heute bei Ihnen?
Peter: Mein Protokollant, erlaubt das Gesetz.
Richter: In welcher Funktion?
Peter: Er soll den Verlauf der Verhandlung festhalten, meine Beweisanträge und so.
Richter: Als er ist Beistand ohne juristischer Beistand zu sein. Bei der Gelegenheit …
Richter fängt an im Gesetz zu blättern.
Richter: Wir können es zurückstellen.
Richter blickt sich im Saal um und fixiert mich. Er fängt an sich wieder über das mangelnde Medieninteresse zu beschweren. Aber da gäbe es ja die Berichte im Internet. Er guckt mich an „Junger Mann, sie hab ich hier ja schon öfter gesehen, nehme an, dass sie das sind“. Er findet die Berichte sehr detailliert, teilweise wortwörtlich den Verhandlungsverlauf wiedergebend. Da seien möglicherweise Bild- und Tonaufzeichnungen im Spiel. Das sei nicht zulässig. Ich bedanke mich für den Hinweis und versichere, dass ich nur mitschreiben würde. Das sei zulässig befindet der Richter, guckt aber weiter skeptisch: „Da müssen sie ja genauso viel schreiben wie ich“.

Zwei weiter Zuschauer kommen, sehen etwas verlottert aus und haben so komische selbstgebastelte Ausweise an der Brust. Es sind keine Stühle mehr frei. Richter bittet die Zuschauer sich Stühle von den Tischen des Angeklagten und der Staatsanwältin zu nehmen. Später stellt sich raus, dass das zwei Begleiter von Sürmeli sind.

Als erstes kommt jetzt die erneute Vernehmung der Buchprüferin von der Polizei. Diese hat eine weitere Auswertung vorbereitet, nach den Wünschen des Richters und der Staatsanwältin. Der Richter stellt fest, dass er die falschen Akten mitgenommen hat und holt die richtigen.

Eintritt Sürmeli. Wow, das kann lustig werden. Er findet doch noch einen freien Platz und lässt sich in den Stuhl fallen. Dort nickt er fast sofort ein. Hmm. Das soll alles sein? Keine Personalienfeststellung, kein Seerecht. Menno.

Richter kommt mit den richtigen Akten zurück und jammert, dass das Verfahren inzwischen 20 Ordner füllt und er keine Fahrgelegenheit für seine Unterlagen hat. Da hat er halt den Stapel für nachmittags gegriffen gehabt.

Er erklärt der Zeugin, dass nach ihrer letzten Vernehmung (siehe Bericht 1. Prozesstag) dem Angeklagten die Unterlagen kopiert wurden und dieser hätte festgestellt, dass da auch Zahlungen aus dem Jahr 2008, also vor dem angeklagten Zeitraum berücksichtigt seien.

Die Walldorf-Tante kommt und findet keinen Platz mehr, sie muss draußen warten.

Die Buchprüferin kann sich das gar nicht erklären, da sie keine Kontounterlagen von 2008 hatte. Nach längerem hin und her und Vergleich der Unterlagen aus der Akte der Staatsanwaltschaft, der Kopie der BaFin-Akte und der Akte der Buchprüferin stellt man fest, dass es zwei Versionen des Berichtes gibt. Einer davon enthält die 2008er Zahlungen, der andere enthält die Zahlungen auch, aber mit einem Datum aus dem angeklagten Zeitraum. Nach Durchsicht ihrer eigenen Akten stellt die Zeugin fest, dass es da wohl einen Übertragungsfehler von den handschriftlichen Belegen gegeben haben muss. Diese Übertragungsfehler wurden dann auf dem Ausdruck handschriftlich korrigiert und mit Datum durch die Zeugin gegengezeichnet. Alles formal korrekt, hat die Staatsanwaltschaft aber wohl die falsche Version des Berichtes in der Akte gehabt. Kommentar des Richters zwischendurch „Computer verselbständigen sich anscheinend“
Es gibt dann auch noch Verwirrung, welche Anlagen zu welchem der drei Vermerke gehören. Einmal sind die Vermerke mit Buchstaben gekennzeichnet, zweimal mit Zahlen. Aber der Richter jongliert recht souverän mit den Akten findet alles nach mehr oder weniger langem blättern. Die Staatsanwältin guckt inzwischen wie ein Auto. Die braucht wohl keine Akten. Zumindest hat sie kaum welche dabei. Da hat ja selbst der in diesen Dingen unkundige und durch Plünderung in seiner Verteidigungsfähigkeit behinderte Oberste Dinges mehr Material am Start.

Weitere Verwirrung gibt es um einen doppelt vorkommenden Namen mit identischen Buchungen. Aber das klärt sich schnell. Scheint ein Ehepaar zu sein, gibt jedenfalls verschiedenen Vornamen dazu. Nun schlägt die Stunde der Staatsanwältin. Sie will den Wert des „Erlangten“ festgestellt haben und daher sollen die Rückbuchungen und Rücklastschriften rausgerechnet werden. Buchprüferin legt eine neue Auswertung vor. Bis auf ein Postbankkonto ist alles korrekt. Auf diesem Konto wurden auch noch Zahlungen einen Tag nach Ende des Anklagezeitraumes berücksichtigt, aber nicht in der Auswertung weiter betrachtet. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 400 EUR, der gar nicht in der Auswertung enthalten war, da es keine Verbindung mit der NDGK gibt, es handelt sich um Zahlungen von Seminargebühren und einer Amazon-Rechnung.

Festzuhalten ist, dass im Tatzeitraum von der NDGK 41.105,28 EUR ausgegeben wurden, es gabt Rückbuchungen über 19.367,15 EUR und Rücklastschriften in Höhe von 22.437,71 EUR. In den Rücklastschriften sind Gebühren von 299 EUR enthalten. Eingenommen hat die NDGK im Tatzeitraum 363.800,20 EUR. Somit wird der Wert des Erlangten berechnet zu 321.995,34 EUR.

Der Betrag entspricht genau dem, was am ersten Verhandlungstag von der Zeugin berichtet wurde. In der ersten Auswertung hatte sie das auch schon alles richtig berücksichtigt, nur nicht zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift und Erstattungsleistungen der NDGK differenziert. Die Buchprüferin erläutert, dass sie die erste Auswertung ja für die Finanzermittlungen, also vermutlich BaFin gemacht hat und da würde die Höhe der Ausgaben keine Rolle spielen, da gehe es nur um die Einnahmen.

Der Richter will nun wissen, auf welche Vertragsversion welche Zahlungen entfallen. Das kann die Zeugin aber nicht beantworten, da ihr keinerlei Vertragsunterlagen der NDGK vorliegen. Richter will nun wissen, ob im Verwendungszweck Beitragszahlung oder Versicherungsbeitrag oder Mitgliedsbeitrag gestanden hätte oder Beitrag für … Unterstützungsleistungen (Einwurf vom Zopfträger)

Die Staatsanwältin will nun den Unterschied zwischen Rückbuchung und Rücklastschrift wissen. Ich hab leider keine Tischkante da zum Reinbeißen. Das wurde gerade erklärt. Aber die Zeugen erklärt geduldig, dass bei Rückbuchungen durch den Verein exakt der gleiche Betrag zurücküberwiesen wurde wie ursprünglich zugegangen war. Gründe könnten Fehlbuchungen oder Doppelzahlungen sein. Die Rücklastschrift dagegen erfolgte durch die Banken, wobei als Grund Widerspruch oder mangelnde Deckung angegeben seien. Bei der Rücklastschrift wurden neben dem eigentlichen Betrag noch zusätzlich Gebühren abgebucht.  Die Staatsanwältin will nun wissen, wie sich die Rückbuchungen auf die verschiedenen Konten verteilen, um den dinglichen Arrest korrigieren zu können, insbesondere für das Konto von Peters Mutter bei der Sparkasse.

Die Zeugin kann diese Information nicht sofort liefern aber bei Bedarf nachreichen. Sie erwähnt noch, dass es viele Umbuchungen zwischen den verschiedenen Konten in Peters Reich gab. So wurden insgesamt 109.250 EUR von den NDGK Konten auf andere Konten umgebucht, davon 2.220 EUR wohl auf das Konto von Peters Mutter. Weiterhin gab es Abbuchungen von NDGK Konten für Miete, Energie, Neben- und Betriebskosten.

Bei einem der Menschenrechtskommissare klingelt das Handy und er geht raus.

Richter und Staatsanwältin steigen inzwischen in eine vertiefte Diskussion ein, ob und wie Rückbuchungen und Rücklastschriften bei einer möglichen Korrektur des Dinglichen Arrests zu berücksichtigen sind. Die Staatsanwältin hätte gerne eine Aufstellung darüber, welche Rückbuchungen auf welchen Konten erfolgt sind, um die Dinglichen Arreste der einzelnen Konten korrigieren zu können. Die Zeugin hat nur eine Zusammenstellung über alle Konten gemacht, bietet aber an, die Aufteilung bis zum nächsten Verhandlungstag anpassen zu können.

Der Richter hält dies für nicht erforderlich und beginnt mit der Staatsanwältin eine Diskussion über die §§ 111b Abs. 5 StPO und § 73 StGB. Kern der Diskussion ist, auf welche Begründung die Staatsanwaltschaft ihren Antrag für den Dinglichen Arrest stützt, ob es um den Einzug des durch eine Straftat Erlangten geht oder um die Sicherung von Rückgewährsansprüchen möglicher Geschädigter. Der Antragssatz und die Begründung der Staatsanwaltschaft passen hier wohl nicht zusammen. Die Staatsanwältin hat wohl die entsprechenden Unterlagen nicht dabei und weiß auch nicht auf Anhieb, worum es genau geht. Der Richter hält sich für diese Frage für nicht zuständig und kommentiert das mit „… aber da ich den ganzen Stapel Akten bekommen habe, habe ich auch mal reingeguckt.“

Prozess-Peter hält die Zeit für günstig, ein paar Beweisanträge zu stellen. Die Zeugin wird daher vor die Tür geschickt. In seinem ersten Antrag will Peter festgestellt wissen, dass überhaupt kein Schaden entstanden sein könne, weil es ja das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ gäbe. Die bei ihm „Versicherten“ müssten daher keine Beiträge rückwirkend an die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlen und ihnen sei somit kein Schaden entstanden. Und ohne Schaden kein Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter kann nicht ganz folgen, er ist noch damit beschäftigt, die Anträge von Peter dem Protokollführer zu diktieren. Peter befleißigt sich in den Anträgen eines sehr komplizierten Sprachstils, soll wohl so eine Art Juristendeutsch sein. Jeder Antrag beginnt mit „Wir, Peter Fitzek, Menschensohn des Horst und der Erika Fitzek, beantragen in dem Verfahren …“

Peter erläutert dem Richter, dass die bei ihm Abgesicherten ja möglicherweise die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung nachzahlen müssten, für den Zeitraum, in der sie der Versicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Zusätzlich würden Säumniszuschläge anfallen. Daher hätte er seine Mitgliederlisten ja auch vor der BaFin schützen wollen, um den Schaden von den Mitgliedern abzuwenden. Aber durch oben genanntes Gesetz gäbe es ja jetzt keinen Anspruch auf Nachzahlung mehr und daher sei den Mitgliedern auch kein Schaden entstanden und somit gebe es auch keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Richter erklärt es zum gefühlt x-ten Mal, wie es um den § 134 BGB bestellt ist und wie um den § 823 Abs. 2 BGB. Den § 134 BGB sieht er als nicht einschlägig an, da kein beiderseitiges Verbot besteht (hatten wir in jedem der vorhergehenden Prozessberichte). Neu ist jetzt, dass § 823 Abs. 2 BGB ins Feld geführt wird. Hier wird ein Schadenersatzanspruch begründet, wenn gegen ein Schutzgesetz verstoßen wird. Fraglich ist daher, ob es sich bei dem § 140 VAG um ein solches Schutzgesetz handelt. Fitzek schwant Übles, er grätscht hier gleich rein und verkündet, dass ein solcher Anspruch dann ja auf 46.621,87 EUR beschränkt sein müsse. Das ist der Betrag, der laut Recherche von Martin Sch mit Verträgen eingenommen wurde, die auch nach Verständnis des Angeklagten ein verbotenes Versicherungsgeschäft dargestellt haben.

Den Richter interessiert aber mehr, worum es jetzt eigentlich gehen würde, Dinglicher Arrest wegen Verfall oder wegen Einziehung von Wertersatz. Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 1.12.2005 Az 3 Str 382/05 nach dem ein Verfall nicht angeordnet werden darf, wenn den Verletzten Ersatzansprüche zustehen würden (weil woraus sollten diese Ansprüche befriedigt werden, wenn der Staat alles einkassiert?). Nach Verständnis der Staatsanwältin könne der Arrest ja bestehen bleiben und wenn solche Ansprüche nicht erhoben werden würden, dann erst sollten die Dinge an den Staat gehen (§ 111i  StPO). Laut BGH-Urteil reicht aber schon allein die rechtliche Existenz eines Anspruchs aus, dieser müsse nicht geltend gemacht werden, um den Verfall zu hindern.  An dieser Stelle große Unruhe im Publikum, es wird die reichsdeppische Phrasendreschmaschine angeworfen (Welcher Staat? Unrechtmäßig etc.)

Der Richter erinnert Peter an ein Gespräch der beiden zu § 73 Abs. 2 Satz 1 StGB anlässlich einer Akteneinsicht vom Pluralzopf. Aha, das waren dann vielleicht die längeren Gespräche zwischen Peter und Richter nach den Verhandlungen. Sehr fair, muss man schon sagen. Die Staatsanwältin versucht es nochmal mit aufschiebenden Bedingungen, wird vom Richter aber abgekanzelt. Der zückt das nächste Urteil. Wieder vom BGH, diesmal vom 15.3.1984 Az 1 Str 819/83 nach dem ein Verfall nur in Frage kommt, wenn gar keine Ansprüche erkennbar sind. Laut BGH würde dabei sogar in Kauf genommen, dass der Täter das Erlangte behalten könne, wenn sich der Geschädigte nicht um seine Ansprüche kümmern würde. Der Richter kommt jetzt auf den § 111i Abs. 2 StPO zu Sprechen. Nach seiner Interpretation eine kann-Vorschrift, die nur dazu dient, die Ansprüche von unbekannten Berechtigten zu sichern. Die sieht er hier nicht. Weiterhin macht er die Staatsanwältin darauf aufmerksam, dass das Erlangte in einem entsprechenden feststellenden Urteil zu bezeichnen ist, da müsse sie wohl noch nachbessern. Die Macht es sich aber einfach und verweist pauschal auf den Abzug von 40.000 EUR für Rückbuchungen zu Gunsten des Angeklagten. Der Richter erinnert, dass nicht bei allen Verträgen ein Gesetzesverstoß vorgelegen haben muss. Die Staatsanwältin sieht das aber anders, ohne dies Sicht näher zu begründen.

Der Richter zückt darauf die Tabelle von Peter, aus denen sich die gut 46.000 EUR ergeben. Der Richter meint, dass die Tabelle ja durch den Angeklagten vorgelegt wurde und dieser sich seine eigenen Angaben auch entgegenhalten lassen muss. Um weitere Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen folgt auch noch einmal der Hinweis, dass für einen Verfall Vorsatz nicht erforderlich ist, Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinn sei ausreichend. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass im Strafrecht zwischen Vollendung und Beendung einer Tat unterschieden werden würde. Gerade bei Dauerdelikten würden diese zeitlich auseinanderfallen. Es sei daher ausreichend, dass die Tat im Anklagezeitraum begonnen wurde, sie müsse aber nicht beendet sein. Als Beispiel führt er eine Erpressung an bei der jemand im April verlangen würde „Zahl mir 1.000 EUR oder ich hau dir auf die Fresse.“ Wenn diese Tat mit Tatzeitraum April angeklagt werden würde, dann könne trotzdem noch auf Verfall der erst im Mai erfolgten Zahlung erkannt werden. Der Richter nimmt einen entsprechenden Einwand von Peter, die 46.000 EUR müssten noch um die nach Ende des Anklagezeitraums erfolgten Zahlungen bereinigt werden, zur Kenntnis und bezeichnet diesen sogar als rechtlich interessant: „Wozu der führt müssen wir mal gucken.“

Der Richter hatte die Hoffnung, den Zeugen Gohr schon vor dem Mittagessen vernehmen zu können. Aber Herr Gohr hat eine Umsteigeverbindung nicht wie geplant geschafft und wird nun doch erst um 13:15 da sein. Kurze Lüftungspause. Der Richter bittet die Zeugen wieder herein und bespricht mit ihr den Wunsch der Staatsanwältin nach der getrennten Aufschlüsselung der Rückbuchungen und Rücklastschriften für die einzelnen Konten. Er fragt, ob diese Aufstellung bis zum 8.1. zum nächsten Verhandlungstermin erstellt werden könne. Die Zeugin geht aber erst am 7.1. wieder Arbeiten und ist eigentlich schon im Weihnachtsurlaub. Sie bietet aber an über ihren Vorgesetzten verständigt werden zu können und dann mal einen Tag zwischendurch die gewünschte Auswertung zu machen.

Peter fragt die Zeugin, ob sie aufschlüsseln könne, welche Zahlungen zu welchen Verträgen erfolgt seien, da ja noch nicht abschließend feststehe, welche Vertragsversionen unerlaubt waren und welche nicht. Laut seiner Interpretation seien höchstens 46.000 EUR aus unerlaubten Geschäften und davon seien noch 976,84 EUR Ausgaben abzuziehen. Die Zeugin hat aber die Vertragsunterlagen nicht vorliegen und kann daher mit dieser Information nicht dienen. Man einigt sich darauf, dass die Zeugin von Peter eine Liste mit 17 Namen bekommt und die von diesen Leuten geleisteten Zahlungen zusammenstellt. Der Staatsanwältin ist wohl inzwischen wieder kalt und sie schließt das Fenster. Kommentar von Pluralis Majestatis „Der Talar hält doch warm.“ Zeugin wird entlassen, verbunden mit der Drohung am 8.1. nochmal wiederkommen zu müssen, falls man heute nicht fertig werden würde.

Als nächstes Thema vor der Mittagspause soll es jetzt um die Verantwortlichkeit von Peter gehen. Der Richter fragt, ob Peter Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV war. Peter erklärt geduldig, dass er dies im angeklagten Zeitpunkt war, aber der Ganzheitliche Wege eV die NDGK ja nicht betrieben hat. Richter fragt, ob die Konten des Ganzheitliche Wege eV nur genutzt wurden, weil NeuDeutschland und die NDGK keine eigenen Konten bekommen haben. Peter bestätigt, dass BGB-Gesellschaften keine Konten bekommen würden.

Der Richter stellt nun die Master-Frage: „Was war NeuDeutschland?“ Peter schwurbelt los, Alternative für das bestehende System, Gemeinnützigkeit, Gemeinnützigkeit sei wichtig gewesen um zu dokumentieren, dass nicht in Opposition zum bestehenden System gehandelt werden sollte. Außerdem sei so ein „Steuerrechtssubjekt“ entstanden. Der Richter fragt nach, ob die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Peter antwortet orakelhaft „Im angeklagten Zeitraum nicht.“ (Diese Bemerkung ist nicht ganz korrekt. Die Aberkennung erfolgte erst nach Ende des Anklagezeitraums aber rückwirkend! Faktisch hat die Gemeinnützigkeit nicht bestanden! Die Aberkennung war in der Begründung der Durchsuchungsbeschlüsse aufgeführt. Falls die jemand gesichert hat, bitte hier einfügen. Vielleicht liest ja auch die Staatsanwältin mit und kann das noch richtig stellen)

Peter erläutert weiter sein Stiftungsmodell, NeuDeutschland sei als Stiftung Vermögensmasse und Steuerrechtssubjekt gewesen. Träger der Stiftung war der Verein Ganzheitliche Wege mit ihm als Vorstandsvorsitzendem. Sinn des Konstruktes war die Schaffung einer basisdemokratischen Räterepublik, durch Bodenreform sollte gemeinschaftliches Vermögen geschaffen werden (Hallo DDR!) Der Verein Ganzheitliche Wege habe nur als Brücke ins alte System gedient. Die Handlungsfähigkeit von NeuDeutschland sei durch die Gemeinnützigkeit noch nicht gegeben gewesen, innerhalb der BGB-Gesellschaft NeuDeutschland wurden weitere BGB-Gesellschaften, wie zum Beispiel die NDGK geschaffen. Der Richter fragt zur Sicherheit nochmal nach, ob die NDGK eine BGB-Gesellschaft war.

Zeit für den Menschensohn des Horsts und der Erika zu einem neuen Beweisantrag zu schreiten. Er möchte den rechtlichen Status der NDGK festgestellt wissen anhand eines Schreibens der BaFin und des Durchsuchungsbeschlusses des AG Wittenberg. Beim Verlesen der entsprechenden Unterlagen regt er sich dann darüber auf, dass im Durchsuchungsbeschluss „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ stehen würde, das hätte er eigentlich rügen müssen. Dann folgt ein Mimimi darüber, dass die Abwicklungsanordnung vom gleichen Tag gewesen sei wie die Einsetzung des Abwicklers, er hätte ja keine Chance gehabt etc. Kommentar des Richters zu Peters Antrag: „An dieser Stelle soll ich der Bewertung eines anderen Gerichts folgen, an anderer nicht? Muss ich es wohl doch selber machen.“ Dann folgt nochmal die Erklärung, dass Beweise von Rechtsfragen durch Verweis auf andere Gerichte nicht funktionieren. Aber man kann es ja mal versuchen.

Peter jammert weiter, er hätte ja alles versucht. Die IHK hätte ihm mitgeteilt, dass ein Wirtschaftlicher Verein nicht vorliegen würde, die IHK Magdeburg hätte ihm nicht mal einen Termin gegeben, der Verfassungsschutz auch nicht, mit der angeblichen Begründung, dass die keine Behörde seien. Peter musste ja einen nicht eingetragenen Verein nehmen, außerdem hätte das Finanzamt es ja gestattet (Ja nee, is klar, Finanzämter sind ja auch die Institution im Fragen des Gesellschaftsrechts). Innerhalb des Staatskonstrukts NeuDeutschland wurden dann Personengesellschaften gegründet, als Struktur in der Struktur (Klar, innerhalb einer Vermögensmasse kann man Personengesellschaften gründen. Mit welchen Personen den eigentlich?). Er selbst sei zuerst Vorsitzender und später dann Staatsoberhaupt gewesen. Der Richter fasst das Geschwurbel in einem Satz zusammen: „Sie wenden sich gegen die rechtliche Würdigung in der Anklageschrift.“ Weiterhin führt der Richter aus, dass die Zeugin Michaela K ja schon ausgeführt habe, dass das Konto vom Verein Ganzheitliche Wege nur zur Verfügung gestellt wurde.

Es folgt der nächste Beweisantrag. Der Richter kommt langsam mit der Zählung der Anlagen zum Protokoll durcheinander. Peter möchte jetzt festgestellt wissen, dass er nicht Mitglied der NDGK war und daher nicht verfolgt werden könne. Er sei nur Vorstand von NeuDeutschland gewesen. Der Richter stöhnt. Das hätte doch schon die Zeugen Michaela K ausgesagt, der Beweis müsse daher nicht erhoben sondern nur noch bewertet werden. Für die Staatsanwältin macht dies alles keinen Unterschied, für sie war Peter der Handelnde, egal in welcher Funktion.

Der Richter verweist auf die BGH-Rechtsprechung zum „faktischen Geschäftsführer“ und zück erneut ein Urteil, diesmal vom OLG Stuttgart, nach dem faktische Geschäftsführer alle Personen sind, denen eine  Funktion zur eigenverantwortlichen Tätigkeit zugewiesen wurde. Der Richter erteilt zur Sicherheit einen weiteren rechtlichen Hinweis „… seine Verantwortlichkeit für die angeklagte Tat sich aus seiner Vorstandsvorsitzendenfunktion bzw. Repräsentantenfunktion des als gemeinnützig anerkannten nicht eingetragenen Vereins NeuDeutschland als Betreiber der NDGK ergeben könnte.“

Der Richter führt weiter aus, dass Peter ja umfänglich erläutert habe, wie die rechtlichen Gebilde ineinander verschachtelt seien. Diese zur Anklage abweichende Sichtweise sei inhaltlich bisher nicht widerlegt (Blick zur Staatsanwältin). Weiter führt er aus, dass NeuDeutschland sich nicht selbst betrieben haben kann, die NDGK gab es schon vor NeuDeutschland, daher seien diese Gebilde wohl unabhängig voneinander. Peter erläutert nochmal, dass es keine Handlungen des Vereins (welches?) gegeben habe, er habe selbst auch keine Überweisungen getätigt, er sei lediglich Repräsentant gewesen.

Der Richter führt aus, dass Peter dies alles schon hinreichend erörtert hätte. Peter sei kein Mitglied der NDGKL gewesen, habe dies aber repräsentiert. Betreiber der NDGK seien wohl Frau K, Frau S und noch eine dritte Person gewesen (Name hatte ich bisher noch nicht gehört).  Peter kommt wieder mit seinem Mantra, dass er nur Vorschläge machen würde, er hätte Leute gesucht, die die Anfänge machen würden. Er lege seine Ideen vor, die Leute würden prüfen und ggf. auch umsetzen. Der Richter fragt weiter, ob die genannten Personen Mitglieder der NDGK gewesen seien, ob es einen Vorstand gegeben habe.

Peter verweist darauf, dass das mit dem nicht eingetragenen Verein ja nur die Sichtweise der BaFin und des AG Wittenberg gewesen sei. Dem könne aber nicht sein, weil ohne Vorstand gäbe es gar keinen Verein (Na so ein Cleverle aber auch). Er selbst könne keine Aussagen dazu machen. Der Richter fragt weiter, ob Peter Kenntnisse über die Mitarbeiter der NDGK hätte. Dieser verweist auf die bereits genannten Personen, weitere seien ihm nicht bekannt.

Der Richter kommt jetzt auf die Rüge von Peter am ersten Verhandlungstag zurück, dass das Gericht in Dessau gar nicht räumlich zuständig sei. Der Richter erklärt Peter die Verordnung des Ministeriums für Justiz Sachsen-Anhalt über die amtsgerichtliche Zuständigkeit in Wirtschaftsstrafsachen. Peter will wieder Kopien haben. Kommentar des Richters „Kopien brauchen wir nicht, steht im Gesetz“. Peter gibt vor, den Unterschied zwischen LG und AG Dessau-Roßlau nicht zu verstehen. Er fragt mehrmals „Also sind wir hier am Landgericht?“. Der Richter erklärt geduldig, dass wir im LandgerichtsBEZIRK sind. Er fasst dann den Inhalt der Verordnung zusammen mit „Alles was viel Arbeit macht ist dem AG Dessau zugewiesen, sofern nicht das LG zuständig ist.“ Peter bleibt nur noch übrig darauf zu verweisen, dass der Bundestag ja auf verfassungswidrige Weise gewählt wurde, aber es macht sich niemand die Mühe ihm zu erklären, dass es sich um eine Landes-Verordnung handelt. (Somit der Bundestag weder räumlich noch sachlich zuständig ist, da Verordnungen Teil der Exekutivgewalt sind)

Der Richter will jetzt von der Staatsanwältin wissen, nach welcher Vorschrift sie Peter für verantwortlich für die NDGK hält. Weiterhin ist die Frage, ob der Verein Ganzheitliche Wege am Verfahren beteiligt werden müsse, da er vom Dinglichen Arrest in sein Bankkonto und vom möglichen Verfall betroffen ist. Die Staatsanwältin verweist darauf, dass dies nach § 442 Abs. 2 StPO noch bis zum Ende der Hauptverhandlung möglich sei. Der Richter will nun wissen, ob der Ganzheitliche Wege eV überhaupt noch existiert, wer die Vorsitzenden sind und wie die Anschrift lautet. Er stellt die Frage in den Raum, ob Ganzheitliche Wege Dritter im Sinne des § 73 StGB ist oder ob gar ein Fall des § 75 StGB vorliegt (Handlungen des Vertreters einer juristischen Person werden im Falle des Verfalls der juristischen Person zugerechnet). Darauf die Staatsanwältin kleinlaut „Habe kein StGB dabei.“

Der Richter regt sich wieder über den Ermittlungsrichter auf. Der hat wohl einen Fehler gemacht bei den Fristen und dem rechtlichen Gehör im Verfahren um den dinglichen Arrest. Peter hatte wohl Fristverlängerung beantragt, diese wurde gewährt und der Richter hat noch innerhalb der verlängerten Frist entschieden. Das wurde dann vom LG moniert und das Verfahren zur Bestätigung der Entscheidung an das AG Wittenberg zurücküberwiesen. Und der Ermittlungsrichter dort hat das dann nach Dessau geschickt, weil ja inzwischen Anklage erhoben wurde. Richter R ist begeistert. Weiterhin will er wissen, ob die Beschlagnahme nun wegen eines möglichen Verfalls oder wegen der Verwendung als Beweismittel beantragt wurde. Es geht um Geldmittel und Edelmetalle. Laut Staatsanwältin sei das Sache der BaFin, die Staatsanwaltschaft habe damit nichts zu tun. Der Richter führt aus, dass das Geld bereits eingezahlt wurde und daher als Beweismittel wohl nicht mehr in Frage kommen könne. Der Richter sieht es daher als notwendig an, den Betroffenen (also Ganzheitliche Wege zu beteiligen), da die beschlagnahmten Dinge für einen Verfall in Betracht kommen. Und für den Verfall hält sich Richter R nicht für zuständig, da das ja wohl Thema des Bankverfahrens sei.

Peter sieht wieder eine Chance und fragt, wann er die Sachen zurückhaben kann. Der Richter erklärt nochmal, dass er nicht zuständig sei. Peter will daher die Rückgabe der Sachen in Wittenberg beantragen.
Wo er schon dabei ist fragt er auch mal wieder nach seinem Laptop. Er hätte der Staatsanwältin doch ein Fax geschickt. Laut Staatsanwältin hatte Peter das Angebot von der Steuerfahndung, mit einer Festplatte dort vorbei zu kommen und seien Daten zu kopieren. Peter meint aber, dass sich dieses Angebot nur auf den Laptop von Martin Sch bezogen habe. Martin hätte mit einer Dame telefoniert deswegen und ihm nur kurz den Hörer gegeben, Peter hätte nicht mal gewusst, mit wem er da spricht. Ich gucke den neben mir sitzenden Martin an, aber der zuckt nur mit den Schultern. Der weiß wohl gar nicht wovon sein Oberster Souverän da redet.
Die Staatsanwältin ergänzt, dass es jetzt wohl schwierig werde, weil der Laptop inzwischen bei der PD sei und vom LKA gesichert werden würde. Dem Richter platzt fast der Kopf. Er regt sich darüber auf, dass es ja wohl nicht sein könne, bei 2 Wochen Abstand zwischen den Prozesstagen, dass nicht mal 48 Stunden vor der nächsten Verhandlung erst dieses Telefonat erfolgt sei. Er fragt die Staatsanwälten wie die sich das vorgestellt habe, schließlich hätte Peter sich ja noch eine Festplatte besorgen müssen, was nicht so leicht sei, da ja alle Geldmittel beschlagnahmt wurden. Er hätte sich auch ins Auto setzen müssen „…was er nach überwiegender Rechtsauffassung nicht darf.“ Die Staatsanwältin versucht sich mit der Vielzahl der beschlagnahmten Laptops zu entschuldigen. Peter müsse halt das Gerät genau bezeichnen („Es ist schwarz“). Peter soll bei der Steuerfahndung Duplikate der Beschlagnahmelisten beantragen, um darauf der gesuchten Laptop identifizieren zu können.  Peter bemängelt, dass die Steuerfahndung Halle nicht kooperativ gewesen sei.

P A U S E

Nach der Mittagspause ging es dann weiter mit der Vernehmung des Zeugen Gohr. Das kurze Zwischenspiel mit der Reichshauptkasse und dem gelben Umschlag vom Sürmeli habe ich hier geschildert.

Der Richter kommt noch mal auf das Thema fehlende Presse zu sprechen, die hätten kein Interesse mehr, seit Herr Gohr das „Orichdeenrecht“ in die Presse gebracht habe, da hätten die wohl gedacht „Jetzt wird es schwierig, jetzt steigen wir aus.“ Aber wenigstens die Berichte im Internet würden ja von juristischem Hintergrund zeugen. Kommentar von Peter zum Thema fehlende Presse: „Muss ich noch ein paar Eklats inszenieren.“ :facepalm:

Der Richter stellt noch einmal die Personalien vom Zeugen Gohr fest und belehrt ihn. Dann fragt er, ob Herrn Gohr Verurteilungen nach § 140 VAG bekannt seien, er selbst sei bei seiner Recherche nicht erfolgreich gewesen. Herr Gohr sagt dazu, dass es keine Verurteilungen gäbe, alle bisherigen Verfahren hätten vorher aufgehört. Der Richter kommt auf die 8 bis 12 verschiedenen Vertragsversionen zu sprechen, die Herrn Gohr untergekommen sind. Er will wissen, welche Verträge mit wie vielen Mitgliedern gemacht wurden. Herr Gohr kann hier aber nicht helfen, da ihm kleine Unterlagen vorliegen würden, die diese Zuordnung erlaubten. Er hätte vom König lediglich 7 exemplarische Fälle erhalten, womit dieser belegen wollte, dass die Entlassungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen willkürlich sei. Die BaFin sei aber verwaltungsrechtlich an die Entscheidungen der Kassen gebunden und könne da nicht helfen.

Die Staatsanwältin fragt, ob die 7 vorgelegten Verträge alle unterschiedliche Versionen gewesen seien. Herr Gohr kann sich nur noch erinnern, dass es sich um 7 tatsächlich abgeschlossene Verträge gehandelt habe, die Ausgestaltungen waren unterschiedlich. Die verschiedenen Versionen wurden seiner Erinnerung nach in einer zeitlichen Abfolge genutzt und nicht mehrere Versionen gleichzeitig. Alle ihm dabei untergekommenen Vertragsversionen hätten der einen oder anderen Form der im Internet abrufbaren Vertragsversionen entsprochen. Der Richter kommt jetzt zum Stichwort „anderweitige Absicherung“, ob diese gegeben sei hänge davon ab, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung bestanden habe oder nicht. Die Kassen hätten das wohl bei einer Entscheidung über die Entlassung aus der bestehenden Krankenversicherung zu prüfen gehabt. Herr Gohr sagt, dass so eine Prüfung erst seit Einführung der Versicherungspflicht 2009 oder 2010 erfolgen würde. Davor sei es egal gewesen, da hätte keine Prüfung der neuen Kasse stattgefunden. Die gesetzlichen Krankenkassen würden auch nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen, die Frage ob eine Krankenkasse vorliege habe nichts mit dem VAG zu tun. Herr Gohr hat Peter aber wieder ein weiteres Stichwort geliefert, mit dem wir möglicherweise noch Spaß haben werden. Er erwähnte beiläufig, dass Krankenkassen, die nur in einem Bundeslang tätig sind und auch nur aus diesem Bundesland Versicherte haben, nicht der Aufsicht des Bundes sondern nur der des Landes unterliegen. Da kann der König ja mal 16 neue Versuche starten. Dann gibt demnächst die NeuBayerische Gesundheitskasse, die NeuSächsische Gesundheitskasse, die NeuHessische Gesundheitskasse etc. :facepalm:

Der Richter möchte nun von Herrn Gohr wissen, ob die NDGK genehmigungsfähig gewesen wäre, wenn Peter einen entsprechenden Antrag gestellt hätte. Herr Gohr sagt dazu „Grundsätzlich nein“ (Erläuterung Grundsätzlich bedeutet im Juristendeutsch eine Einschränkung und nicht wie im allgemeinen Sprachgebrauch eine Verstärkung. Wenn der Jurist grundsätzlich sagt, dann gibt es Ausnahmen). Die fehlende Genehmigungsfähigkeit macht Herr Gohr vor allen an der fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Imperators fest, insbesondere sei es unmöglich, erst eine Versicherung zu betreiben und dann die Genehmigung zu beantragen. Weiterhin fehle es Peter an der persönlichen Eignung (keine Erfahrung im Versicherungsgeschäft) sowie die Rechtsform des Unternehmens sei nicht zulässig. Der Betrieb einer Versicherung als Personengesellschaft sei nicht zulässig. Allerding schränkt Herr Gohr ein, dass er das nicht abschließend entscheide könne, da in der BaFin andere Referate für die Erteilung der Genehmigungen zuständig seien. Er selbst hätte Peter jedenfalls keine gegeben. Abschließend weist er noch auf die bilanzrechtlichen Vorschriften hin, die bei der NDGK auch nicht eingehalten wurden. Peter ergänzt, dass auch eine Mindesteinlage erforderlich gewesen wäre.

Der Richter kommt jetzt wieder auf die Organisationsstruktur der NDGK zu sprechen. Diese sei noch nicht gerichtlich festgestellt worden. Er will die Sicht von Herrn Gohr wissen, welche Organisation und welche handelnden Personen ihm bekannt seien. Herr Gohr erläutert, dass die NDGK juristisch schwer zu fassen sei. Offiziell wären die NDGK und der Gesundheitsfond als Vertragspartner aufgetreten. Als handelnde Person sei ihm vor allem Michaela K bekannt, die Verwaltungsaufgaben erledigt habe. Die Korrespondenz der BaFin aber wurde mit Peter geführt und dieser habe sich auch als Entscheidungsträger präsentiert. So hätte Peter mal der Bundesbank mitgeteilt, dass seine Vereinsmitglieder nicht die nötige Reife hätten und er daher alle Entscheidungen alleine treffen müsse. Peter hackt nach, ob er dies gesagt oder geschrieben hätte. Den Richter interessiert dies nicht weiter, da es sich ja wohl um eine Äußerung im Rahmen des Bankverfahrens gehandelt habe.

Herr Gohr blättert in den mitgebrachten Akten und findet weitere Belege für seine Aussage. Am 11.6.2009 hätte die BaFin ein Auskunftsersuchen an NeuDeutschland und Peter gerichtet. In einem Vermerk von Herrn Mitschke findet sich der Hinweis, dass Peter laut eigener Aussage ein Vetorecht bei allen Entscheidungen zustehe, da die Mitglieder des Ganzheitliche Wege eV die Hintergründe der Vereinsarbeit nicht kennen würden. Auf Nachfrage des Richters erläutert der Zeuge weiter, dass er sich der Ansicht seines Vorgängers angeschlossen habe. Er sei der Ansicht, dass Peter der einzige sei, der Entscheidungen getroffen habe. Der Richter ist nicht zufrieden, um Peter nach § 140 VAG fassen zu können, müsse er das Rechtskonstrukt der NDGK kennen. Herr Gohr erläutert, dass er die NDGK als nicht eingetragenen Verein betrachtet habe. Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften hätte er den Störer zu ermitteln gehabt und dabei auf die Überleitung aus dem Vereinsrecht ins Gesellschaftsrecht, den § 54 BGB zurückgegriffen. Die einzelnen Handlungen seien Herrn Peter Fitzek jeweils persönlich untersagt worden. Dabei wurde jedes Mal erneut über das sinnvollste Vorgehen entschieden.

Der Richter erläutert, dass ein Anwalt ja auch erkennbar nicht für sich selbst handeln würde, dieser zeige aber seine Vertretereigenschaft an. Der Richter will wissen, ob der Zeuge Erkenntnisse über die Einbindung des Königs in die NDGK habe, dem Gericht läge eine Zeugenaussage vor, dass Peter kein Mitglied der NDGK gewesen sei. Er möchte wissen, ob Herrn Gohr Tatsachen bekannt seien über die Mitgliedschaft in der NDGK. Herr Gohr erläutert, dass er durch eine Gesamtwürdigung der Umstände zu seiner Erkenntnis gekommen sei und diese auch für zutreffend erachte. Der Richter bleibt skeptisch. Herr Gohr holt weiter aus. Peter hätte zunächst den Gesundheitsfond und dann die NDGK betrieben. Nach Verwaltungsrecht hätte Peter die NDGK geleitet und gegen ihn persönlich sei daher auch das Zwangsgeld festgesetzt worden, (35.000 EUR am 26.8.2011) weil er keine Auskünfte bezüglich der von ihm vorgenommenen Abwicklungshandlungen erteilt habe. Darauf habe es eine Antwort von der NDGK gegeben, dass Peter in die Schweiz verzogen sei und daher die Anordnung nicht zugegangen sei. Das Schreiben der NDGK hätte keinen Namen getragen aber die Unterschrift sah wohl aus wie die von Michaela. Der Richter fasst zusammen, dass es hier doch wohl nur um Fragen der Zustellung gegangen sei, die NDGK hätte geschrieben, dass Herr Fitzek nicht da sei und die BaFin hätte geantwortet, dass es darauf nicht ankäme.

Herr Gohr legt nach mit einem Schreiben vom 6.9.2011 mit der Bitte um aufsichtliche Stellungnahme von Fitzek an Mitschke. Auch hier sei Peter wieder als Chef der NDGK aufgetreten. Weiterhin verweist der Zeuge auf das Stuhlkreisvideo, in dem Peter den Anwesenden erläutert, dass er allein die Entscheidungen treffen würde und daher sei auch er allein verantwortlich (Genau, deswegen versucht er in dem Gerichtsverfahren ja auch ständig andere Leute mit reinzuziehen. Weil es legal ist und er allein die Verantwortung trägt). Für den Richter ergibt sich aus dem Video aber nicht, dass es da um die NDGK gegangen ist (Hier hätte ja mal die Staatsanwältin einen Beweisantrag zur Inaugenscheinnahme stellen können). Zeuge Gohr bleibt dabei, dass Peter für ihn der Entscheidungsträger ist.

Der Richter erläutert nun etwas genervt, dass er einen Strafprozess zu führen habe und Beweismittel für Tatsachen dafür benötige. Die rechtliche Würdigung würde er dann schon selbst machen. Mit Blick zur Anklagebank erläutert der Richter weiter, dass er in diesem Prozess nicht bewerten würde, ob die rechtliche Würdigung von Herrn Gohr richtig oder falsch sei, das sei Sache der Verwaltungsgerichte. Weiter führt er aus, dass die Bestandskraft auch einen fehlerhaften Verwaltungsakt heilen könne, außer wenn dieser nichtig sei. Bei der Vielzahl der Rechtskonstrukte im Imperium Fitzek sei nicht beweiskräftig feststellbar, ob im Video von der NDGK die Rede sei. Aus einer Handlungsbefugnis für die Bank ergäbe sich noch nicht eine solche für die NDGK. Er brauche Tatsachen.

Herr Gohr startet einen letzten Versuch mit der Aussage von Peter „Ich bin leider der Einzige bei uns der die komplexen Dinge leiten kann“, gibt aber zu, dass es sich auch hier nur um ein Indiz handle. Er führt noch ein Schreiben von Peter an die DRV Bund an, wo es um die Bestätigung von Rechtsansprüchen ging, aber das betraf wohl noch den Gesundheitsfond. Dann fällt Herrn Gohr noch ein Brief ein, in dem sich Peter recht robust gegen vermeintliche Drohungen der BaFin gewendet hat. Auf Nachfrage des Richters muss der Zeuge aber einräumen, dass der ursprüngliche Drohbrief an Peter direkt adressiert war. Für den Richter ist es daher nicht verwunderlich, dass Peter selbst geantwortet hat, verbunden mit einer weiteren Bemerkung, dass solch rechtlicher Stoff die Presse wohl langweilen würde.

Der Richter hat jetzt richtig schlechte Laune. Er fängt an mit Herrn Gohr zu diskutieren, ob der ADAC ein Versicherungsgeschäft betreiben würde. Herr Gohr bestätigt dies, verweist aber auf entsprechende Tochtergesellschaften für Krankenversicherung, Rücktransport aus dem Ausland etc. Der Richter meint aber das Pannenhilfe-Geschäft und verweist auf ein Gutachten von Prof. Dudenhöfer dazu. Der ADAC habe immerhin 19 Mio. Mitglieder und Peters „Verein“ nur 190. Dann rüffelt er den Zeugen noch für die Äußerung „Herr Fitzek sie wissen das besser als ich“ in Bezug auf die rechtlichen Verzahnungen von NeuDeutschland und NDGK im ersten Verfahren. Der Richter meint, so eine Äußerung stehe dem Zeugen nicht zu.

Peter wittert wieder eine Gelegenheit und fragt den Zeugen, ob er denn noch unvoreingenommen sei. Der Richter weist aber darauf hin, dass nur Richter und Gutachter unvoreingenommen sein müssen, Zeugen nicht. Peter hakt nach bei seinem Lieblingsthema Unterschrift. Er will vom Zeugen wissen, wer alles wie bei der BaFin daran beteiligt ist. Der Zeuge erklärt, dass er einen Entscheidungsvorschlag fertigen würde, dieser würde dann Mitgezeichnet werden durch den Referatsleiter, den Leiter des Grundsatzreferats und den Abteilungsleiter. Dann würde der Zeuge die Schlusszeichnung mit Paraphe vornehmen und den Brief ins Schreibbüro geben. Dort würde der Verwaltungsakt ausgefertigt werden und Peter eine beglaubigte Abschrift erhalten (kein Wunder, dass das immer ewig dauert, bis die BaFin mal reagiert).

Peter fasst das nochmal in eigenen Worten zusammen „Sie schlagen also vor, der Referatsleiter Grundsatzfragen und der Abteilungsleiter sagen ok, sie selbst unterschreiben nur mit Paraphe, interessant, und dann erstellt die Tarifbeschäftigte eine beglaubigte Abschrift?“ Richter bremst den König wieder ein bei seinen Abschweifungen in Grundsätzliches, worauf dieser dann keine weiteren Fragen hat.

Die Staatsanwältin hat aber noch eine Frage. Sie will wissen, ob die Kündigungen wirklich so problemlos waren wie es Herr Kubusch geschildert hat, dass 80%  der Verträge bereits umgestellt waren, ob der Zeuge das auch so sehe. Dieser erläutert, dass im Rahmen des Abwicklungsverfahrens dem Zopf der Betrieb der NDGK untersagt werden sollte. Dieser hat jedoch versprochen nicht weiter zu machen, daher  hätte es keine Untersagungsverfügung gegeben sondern nur die Anordnung der Abwicklung. Peter sollte  Auskünfte über die bestehenden Verträge erteilen, dies hat er aber nicht getan. Daher wurde zunächst mit Bescheid vom 26.8.2011 ein Zwangsgeld festgesetzt. Die fehlenden Auskünfte waren dann auch der Grund für die Bestellung des Abwicklers. Der Abwickler habe dann festgestellt, dass die Abwicklung bereits begonnen wurde. Dabei sei allerding die gesetzte Frist überschritten worden. Aus Sicht des Zeugen gäbe es daher  keinen Grund von einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu sprechen.

Die Staatsanwältin erfragt als nächstes die Ansicht der BaFin über die Zulässigkeit der Verträge auf die umgestellt wurde. Laut Herrn Gohr war in den umgestellten Verträgen der Passus „ein Rechtsanspruch besteht nicht“ enthalten. Die irreführende Werbung sollte wettbewerbsrechtlich verfolgt werden, das sei nicht Sache der BaFin gewesen. Die Staatsanwältin fragt nach dem gegenwärtigen Stand. Laut Herrn Gohr ist die NDGK abgewickelt, allerdings wurde 2013 die Werbung noch einem umgestellt, daher war erneut zu prüfen. Nach Kenntnis des Zeugen gebe es aus dieser Zeit keine erlaubnispflichtigen Verträge mehr. Neu abgeschlossene Verträge der NDGK seien aus Sicht des Zeugen nicht mehr aufsichtspflichtig gewesen.

Der Richter schaltet sich ein und macht eine scherzhafte Bemerkung über „Einspruch – Stattgegeben, wie es in US-Gerichtsserien vorkäme. Er will vom Zeugen wissen, welche Tatsachen dieser vorweisen könne, dass die Umstellung der Werbung im Jahr 2013 durch den Imperator selbst erfolgt sei. Der Zeuge führt dazu aus, dass die Webseite ndgk.de auf Peter angemeldet gewesen sei.  Der Richter macht noch einmal klar, dass er Tatsachen für „Herr Fitzek war es“ braucht und nicht „sie meinen“. Der Anmelder der Webseite sei für Haftungsfragen relevant, dies kann aber kein Beleg für strafrechtlich relevantes Handeln sein. Weiter führ der Richter aus, dass Herr Fitzek sich zwar in dem Verfahren als „omnipotent“ (dazu würde ich gerne mal die Staatsflottte als Zeugin hören) erwiesen habe, aber erklärtermaßen sich in technischen Dingen nicht auskennen würde. Ein Beweis des Gegenteils sei nur durch Kenntnis über das Handeln des Angeklagten möglich. Herr Gohr führt noch mal eine Äußerung gegenüber dem Abwickler Oppermann in Feld und der Richter erwidert, dass dies vielleicht für Haftungsfragen ausreichend sei ab er nicht für strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Er habe es nun einmal mit dem Strafrecht zu tun.

Darauf Zeuge Gohr: „Ich beneide Sie nicht darum.“ Antwort des Richters
Antwort des Richters: „Ich habe noch keinen gefunden der dies tut.“

Die Staatsanwältin kommt jetzt noch einmal auf ihre Ursprungsfrage nach dem gegenwärtigen Stand zurück. Der Zeuge gibt an, dass die Webseite der NDGK durch den erneut eingesetzten Abwickler abgeschaltet wurde, alle Unterlagen wurden mitgenommen und derzeit laufe die Prüfung der bestehenden Verträge auf Erlaubnispflicht. Für die vorhergehende Abwicklung hätte Peter einen Gebührenbescheid bekommen und dieser sei inzwischen bestandskräftig. Nachfolgend wir noch über ein Gutachten gesprochen, aus dem sich ergibt, dass die NDGK Leistungen im Sinne einer „anderweitigen Absicherung“ gewähren würde. Herr Gohr hält Peter für den Urheber dieses Gutachtens, dieser verweist aber auf einen ehemaligen Richter. Wieder wird diskutiert, ob es möglich sei, eine Absicherung im Sinne des SGB zu bieten und gleichzeitig zu verhindern, dass die BaFin dies für ein Versicherungsgeschäft hält.

Der Richter möchte nun wissen, wie hoch die Gebühren für eine Genehmigung gewesen wäre, falls diese beantragt worden wäre. Der Zeuge hat „zufälligerweise“ die Kostenordnung der BaFin dabei. Richter lobt dies, da der Richter sich die Frage doch erst einen Abend vorher überlegt hatte. Die Staatsanwältin erklärt aber, dass sie den Zeugen entsprechend vorbereitet hätte (Na also, geht doch). Herr Gohr gibt an, dass sich die Kosten einer Erstgenehmigung auf etwa 20.000 EUR belaufen würden. Hinzu kämen aber Folgekosten, da die BaFin vollständig von den beaufsichtigten Instituten finanziert sei. Peter wedelt an dieser Stelle mit einem Ausdruck von der BaFin Webseite, wo die Mittelherkunft der BaFin in einem Tortendiagramm dargestellt ist. Der Richter weiß zwar nicht was das bringen soll aber nimmt der Ausdruck als Anlage zum Protokoll. Der Zeuge führt weiter aus, dass sich die jährliche Umlage auf 0,24 % der eingenommen Gelder belaufen würde, mindestens aber 240 EUR betragen würde.

Kommentar des Richters bezogen auf die Vorbereitung des Zeugen durch die Staatsanwaltschaft: „Schön, dass die Frau Staatsanwältin auf die Schienenbeintritte reagiert hat.“

Peter setzt wieder zu einem Monolog zum Thema Hauptabrede, Nebenabrede, Anspruch auf rechtliches Gehör an. Kommentar des Richters: „Wir warten noch auf die Frage. Der Zeuge soll keine Rechtsauskunft geben.“ Darauf Peter: „Bin mit Herrn Gohr zufrieden.“

Der Richter hat aber noch eine Frage. Er will wissen, warum es zu der Durchsuchung im April 2013 kam. Herr Gohr erläutert, dass dies mit der Gründung des Königreichs zu tun hatte. Infolge dessen wurden wieder Versicherungs- und Bankgeschäfte betrieben, die NDGK als Sozialversicherung des Königreichs beworben. Aus dem vorhergehenden Verfahren war bekannt, dass mit Auskünften von Peter nicht zu rechnen wäre, daher wurde der Durchsuchungsbeschluss beantragt, bei der BaFin gäbe es für sowas ein eigenes zuständiges Referat. Der Richter liest aus der Beschlagnahmeliste vor: „… Geld, Silber, 500 Neue Deutsche Mark, Feingold …“ und will wissen auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck diese Beschlagnahme erfolgte. Herr Gohr weiß davon nichts, das VAG würde nur die Beschlagnahme von Unterlagen gestatten, daher sei wohl die Staatsanwaltschaft dafür zuständig.

Richter genervt: „Alles klar Frau Staatsanwältin.“

Peter hat jetzt doch noch eine Frage. Der Richter dazu: „… immer wenn ich mal Luft hole“ und würgt dann die Frage von Peter ab, da sie nicht zum Verfahren gehört. Peter setzt wieder zu einem Monolog an, dass er ja bei der Durchsuchung 2013 mit einem gefakten Haftbefehl konfrontiert wurde, verstummt aber, als er den Blick des Richters sieht. Er verabschiedet sich vom Zeugen mit den Worten: „Schöne Weihnachten Herr Gohr und im Januar freue ich mich über ihre Stellungnahme.“ Der Richter dazu trocken: „Sparen Sie sich diese Äußerungen.“

Der Richter kommt noch einmal auf das Thema Beschlagnahme/Pfändung von Vermögensgegenständen zu sprechen. Er hat so seine Probleme damit, die Neue Deutsche Mark als Geld anzusehen. Er sieht sich nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen, da die notwendigen Voraussetzungen fehlen würden und fordert eine Äußerung der Staatsanwältin dazu. Hier kommt Peter wieder mit der Geschichte, dass Dinge mitgenommen wurden, die nicht auf den Beschlagnahmelisten stehen, die Entscheidungen der BaFin wären nicht gerichtlich geprüft usw. Der Richter erläutert mit Engelsgeduld, dass im Verwaltungsverfahren die gerichtliche Prüfung hinten anstehe und er solle halt das zuständige Gericht bemühen. Peter besteht darauf, dass von ihm niemand geschädigt wurde: „Nennen Sie mir eine Person, die geschädigt wurde“ (fehlt nur noch, dass er mit dem Fuß aufstampft). Er kommt wieder mit einem Beweisantrag um die Ecke (Wir der Menschensohn des Horsts und der Erika usw) . Er will jetzt die Präsidenten der BaFin dazu befragen, ob Herr Mitschke überhaupt befugt war, Feststellungen zu treffen und ob Herr Gohr ausreichend mit dem Verfahren vertraut sei. Richter bemerkt dazu, dass er die Anträge erstmal sammeln will und dann bei Gelegenheit entscheidet (Das kenne ich auch von Richter D aus dem Prozess von Mario). Die Staatsanwältin beantragt die Zurückweisung des Beweisantrags.

Der Richter abschließend: „Entweder Frau König sitzt demnächst hier oder ich entscheide beim nächsten Termin.“

Peter macht noch einmal Mimimi bezüglich seines fehlenden Zugangs zu Laptop, Fachliteratur etc. und bittet den Richter darauf hinzuwirken, dass er seinen Laptop bekommt, Diskussion darüber, dass Gerät genau bezeichnet werden muss, Sicherstellungsprotokoll … Ich spare mir das mal an dieser Stelle, das Thema kam schon oft genug vor in meinen Berichten.

Der Richter zückt noch ein Urteil (vom 10.10.99 BGH 5 Str irgendwas/99) zum Thema Verfall. Danach sind bei dem verbotenen Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage das Erlangte nur die ersparten Aufwendungen für die Genehmigung, wenn die Anlage genehmigungsfähig ist. Im konkreten Fall ging es um eine Biogas-Anlage. Dem Verfall unterlagen nur die gesparten Genehmigungskosten von 20.000 EUR und nicht die Einspeiseentgelte aus dem Betrieb der Anlage von über 1 Mio. Die Staatsanwältin ergänzt: Die Betonung liegt hier auf genehmigungsfähig.“ Der Richter führt aus, dass der verfall keinen Strafzweck habe, es gehe lediglich um die Wiederherstellung der Rechtsordnung. Der Richter gibt dies zu bedenken und möchte zum Feierabend überleiten. Aber da hat der Imperator noch Einwände gegen.

Richter: „Was? Das entscheide ich.“

Peter möchte aber noch einen Beweisantrag loswerden. Der Richter bietet ihm an, ihm den Antrag schon einmal vorab zukommen zu lassen, dann könne er drüber nachdenken über Weihnachten und Peter kann den Antrag dann im nächsten Termin stellen.

Nächster Termin: 8.1.2015 10:15 Uhr Saal 121 Nach derzeitiger Planung Schlussvorträge und Urteil

Der Richter wendet abschließend noch einmal das Wort an mich. Ob ich denn inzwischen rausbekommen hätte, um was es in seinem anderen verfahren ginge. Ich hätte doch die Frage gestellt. Ich verneine und er ist so nett und erläutert es:

In dem Verfahren können sich wohl einige Zuschauer nicht benehmen, bleiben sitzen bei Eintritt des Gerichts, nehmen die Kopfbedeckungen nicht ab, reden dazwischen, würden das Sicherheitspersonal anpöbeln usw. Der Anwalt kommt wohl aus meiner Heimatstadt und ist auch auf Krawall gebürstet, führt zum Beispiel Diskussionen über den Stromanschluss für seinen Laptop oder darüber, ob die Polizisten mit oder ohne Waffen in das Gerichtsgebäude dürfen. Da fände er das Verfahren hier mit dem König doch viel angenehmer.

In diesem Sinne wünsche ich allen Mitlesern, insbesondere den Verfahrensbeteiligten ein geruhsames Weihnachtsfest. Ich habe meine Berichtspflichten noch pünktlich vor der sonnenstaatländlichen Betriebspause erfüllt und kann mich jetzt mit ganzer Kraft meiner Hausarbeit im Schuldrecht widmen.

In diesem Sinne Frohes Fest und bis nächstes Jahr.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 3)

 

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Bericht von der Gerichtsverhandlung am 5.12.2014 gegen Peter Fitzek

Prozessbeobachter: Müllmann

Heute ohne sichtbare Pressevertreter, daher auch keine Petershow zu Beginn. Er ist ganz ruhig und umgänglich. Saal ist fast ausschließlich mit Staatshörigen gefüllt. Hinten sitzen ein paar Zuschauer, die ich nicht zuordnen kann. Scheint mehr so die prollige Fraktion zu sein. Peter hat diesmal nur einen Aktenordner vor sich. Links neben mir der Platz ist noch frei. Die Staatsflotte sitzt schräg vor mir. So habe ich wenigstens ihr Parfüm in der Nase, das macht die Sache erträglich. Ein Zuschauer hat vor Verhandlungsbeginn die Fenster geöffnet, Staatsanwältin macht sie jetzt zu, da ihr kalt ist. Diesmal keine Probleme beim Eintritt des Richters. Ein paar Staatshörige zögern zwar beim Aufstehen, das ist aber wohl eher Unerfahrenheit im Benehmen bei Gericht als böse Absicht.

Von den mir bekannten Gestalten sind anwesend: Martin H, Manuel, Leonard, Christina, Hannes, Annett sowie der Gerichtsrenter vom letzten Termin. Der scheint doch irgendwie zu der Truppe zu gehören. Ein weiterer Staatshöriger kommt in den Saal, guckt, sieht aber keinen freien Platz und geht wieder. Peter steht auf, öffnet die Tür und ruft ihn zurück

Da ist noch ein Platz frei, da neben dem Müllmann.

Erwischt 🙂

Der Richter schickt die zwei Justizwachtmeister raus, dadurch werden noch zwei Plätze frei, die kurz darauf von zwei Nachzüglern besetzt werden.

Vernommen wir der Zeuge Kubusch, der für den Abwickler Oppermann die Abwicklung der NDGK Verträge durchgeführt hat. Ein junger Mann mitte Dreißig mit Schwimmerkreuz, Anwalt aus Nürnberg. Er gibt zunächst einen Überblick über die Aufgaben und Befugnisse eines Abwicklers sowie des zeitlichen Ablaufs im konkreten Fall.

Anekdote am Rand. Richter freut sich mal einen “Fachmann” als Zeugen zu haben und bittet um die Mitteilung der Personalien in gerichtsüblicher Form. Kubusch rattert seinen Namen und Geburtsdatum runter, Richter bremst ihn ein und sagt, dass das Alter reicht. Als nächstes will Kubusch seine Adresse ins Protokoll diktieren, Richter stöhnt und sagt, dass der Wohnort reicht. Soweit also zum “Fachmann”.

Am 2.2.2012 wurde Dr. Opppermann durch die BaFin als Abwickler für die NDGK bestellt. Am 7.2.2ß12 hatten Dr. Oppermann und Hr. Kubusch die Räume der NDGK in Wittenberg, Coswiger Straße aufgesucht. Der imposante Imperator war zu diesem Zeitpunkt nicht selbst anwesend und musste erst durch eine Mitarbeiterin verständigt werden. Zu nächst sei Peter reserviert gewesen, aber nach Vorlage des Auftragsschreiben der BaFin zunehmend freundlicher. Zunächst hatten sich Kubusch und Oppermann den Aufbau der NDGK und des Ganzheitliche Wege eV erläutern lassen. Dabei sei auch viel über NeuDeutschland gesprochen worden, was aber nicht Teil des Auftrags durch die BaFin war.

Bei dem Gespräch legte Peter den umfangreichen Schriftwechsel mit der BaFin vor, die Verträge mit den sog. Versicherten. Das Ziel von Peter sei damals wohl gewesen, entweder die Erlaubnis der BaFin zu erhalten oder aber die Vertträge so zu gestalten, dass keine Genehmigungspflicht besteht. Die BaFin war 2012 der Meinung, dass die Verträge einen Lastungsanspruch vorsahen und somit der Genehmigungspflicht unterlagen.
Laut des Zeugen Kubusch ist der Anspruch der Knackpunkt bei der Frage, ob ein Versicherungsgeschäft vorliegen würde. Wenn kein Leistungsanspruch besteht, dann liegt laut Zeugen auch kein Versicherungsgeschäft vor. Über diese Ansicht seien sich König und Abwickler einig gewesen.

Peter konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht die Zahl der “Versicherten” angeben, er schätzte eine Zahl von 130 bis 150 Verträgen. Die NDGK hatte bereits angefangen die Verträge umzustellen. Die Abwickler forderten eine Übersicht über die Zahl der Verträge sowie einen Nachweis über die erfolgte Umstellung auf Verträge ohne Rechtsanspruch. Mit der Durchführung dieses Auftrages wurde Michaela K betraut. Die Umstellung ging nach Erinnerung des Zeugen sehr schleppend voran, lief aber. Bis auf 15 Verträge wurden alle anderen umgestellt. Teilweise hätten die “Versicherten” aber nicht auf Email, Briefe, Telefonate reagiert. Die übrig gebliebenen Verträge wurden daher durch den Abwickler gekündigt.

Von den 15 nicht umgestellten Verträgen sei den Abwicklern in 9 Fällen der Kontakt noch gelungen, nachdem Ende 2013 EMA-Auskünfte eingeholt wurden. 3 Personen waren verstorben, bei 3 oder 4 war keine Ermittlung möglich, eine Person ist laut EMA-Auskunft ins Auslang verzogen und fällt damit nicht mehr unter den Leistungsanspruch der NDGK, daher sind die Abwickler hier nicht weiter tätig geworden.
Im März 2014 schickten die Abwickler ihren Schlussbericht an die BaFin.

Richter fragt nach Geldbewegungen, Konten und deren Inhabern. Herr Kubusch erklärt, dass sie sich damit nicht befasst haben, da die Rückzahlung von Geldern nicht Teil des Auftrags durch die BaFin gewesen sei. Bei den Verträgen, die bereits vor der Anordnug der Abwicklung umgestellt worden sein sollen hat Herr Kubusch nur eine stichprobenartige Prüfung vorgenommen. Dabei sei auch festgestellt worden, dass im Rahmen der Vertragsbeziehungen Leistungen durch die NDGK erbracht wurden.

Der Richter fragt nun nach, ob nach Abwicklung der NDGK noch rechtswidrige Versicherungsverträge bestanden haben. Kubusch erläutert, dass die Umstellung der Verträge als Abwicklung der NDGK verstanden wurde. Der Abschluß neuer Verträge durch dei NDGK im Zeitraum der Abwicklung wurde nicht geprüft. Es sei nur die Mitteilung erfolgt, dass für Neuverträge kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde. Eine Überprüfung durch die Abwickler sei nicht erfolgt. Geprüft wurde lediglich stichpunktartig die Umstellung der Altverträge vor Februar 2012 sowie eine Komplettprüfung der Vertragsumstellung ab Februar 2012.

Da die Umstellung auf Verträge ohne Rechtsanspruch ein “Minus im rechtlichen Sinne” ist, sei auch die Verweigerung der Umstellung durch die Kunden möglich gewesen. Der Richter fragt nun nach, ob Herrn Kubusch Fälle bekant sein, in denen die Kunden die Vertragsumstellung verweigert haben. Der Abwickler erklärt, dass die Kommunikation zwischen Kunden und NDGK erfolgte und er daher keine Kenntnis über mögliche Kündigungen durch die Kunden habe.

Der Richter fragt weiter, ob das Thema mit der BaFin gesprochen wurde und was mit den Geldern der abgewickelten Verträge passieren sollte. Herrn Kubusch ist dazu nichts bekannt, möglicherweise hätte es dazu aber Gespräche zwischen Herrn Oppermann und der BaFin gegeben. Eine Rückzahlung der Gelder war nicht Bestandteil der Beauftragung. Aus Sicht von Kubusch hat ja bei den Altverträgen ein Leistungsanspruch bestanden und somit gäbe es auch keine Rückzahlungsansprüche. Die Rechtsmaterie sei schwierig. Für ihn läge aber kein Fall des § 134 BGB vor, da das Versicherungsgeschäft ja nur für die NDGK verboten sei und nicht für die Kunden. Nach Erinnerung des Zeugen hätte auch nie ein Kunde die Rückzahlung von Geldern verlagt auch nicht in den Fällen, wo bereits Vorauszahlungen geleistet waren vor der Vertragsumstellung.

Richter fragt wieder nach Konten und deren Inhaber. Kubusch kann sich nur an das Konto bei der Postbank Leipzig erinnern und da sei der Ganzheitliche Wege eV der Kontoinhaber gewesen.

Der Richter fragt nun nach der Verbindung zwischen Ganzheitliche Wege eV und der NDGK. Kubusch erklärt, dass die NDGK kein eigenständiges Rechtsgebilde gewesen sei. Die rechtliche Konstruktion sei Gegenstand lebhafter Diskussionen zwischen Kubusch und Oppermann gewesen. Er habe Nachfragen an Michaela K gerichtet, aber nur schwammige Antworten erhalten. Frau K sei wohl mit der Konstruktion nicht so vertraut gewesen. Aus Sicht von Kubusch war Peter der Kopf und Michaela nur ausführendes Organ. NeuDeutschland sei laut Aussagen von Peter teilrechtsfähig. Aus Sicht von Kubusch könne NeuDeutschland wegen des Typenzwangs des BGB daher nur eine BGB-Gesellschaft (GbR) sein. Fragen nach den Gesellschaftern der GbR wurden nicht beantwortet.
Bei der Abwicklung war Kubusch davon ausgegangen, dass für Ganzheitliche Wege das Vereinsrecht gelte, NeuDeutschland eine BGB-Gesellschaft sei, von den handelnden Personen nur Fitzek Gesellschafter von NeuDeutschland war und alle anderen Beteiligten Angestellte. Er habe aber nie einen Arbeitsvertrag von Michaela angefordert.

Der Richter will nun wissen, ob auf Seite des Vereins ein Jurist am Entwurf dieser Konstruktion beteiligt war. Laut Ansicht von Kubusch waren keine Juristen beteiligt. Alle rechtlichen Diskussionen wurden mit Peter geführt, der eine “gewisse juristische Grundbildung” erkennen lies, die er sich wohl “autodidaktisch angeeignet” hat. Die Gestaltung des rechtlichen Konstruktes sei zielgerichtet erfolgt

… da ist nicht bloß jemand beim Lesen bei § 20 BGB hängengeblieben

Erläuterung: Den § 20 gibt es im BGB inzwischen gar nicht mehr, das Vereinsrecht beginnt bei § 21 BGB :facepalm:

Der Richter und Kubusch tauschen Anekdoten zum Thema Rechtsfortbildung durch Obergerichte aus, so sei ja auch die Teilrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft entstanden. Kubusch hätte das noch anders im Studium gelernt. Der Richter doziert weiter darüber, dass die Eintragung von NeuDeutschland ins Vereinsregister gescheitert sei, weil die Satzung des Vereins nicht mit der Verfassung (gemeint ist das Grundgesetz, nicht die KRD-Verfassung) vereinbar gewesen sei. NeuDeutschland sei daher ein “Rechtsgebilde sonstiger Art”.
Richter will wissen, mit wem Kubusch alles Kontakt hatte bei der Abwicklung. Beteiligt waren nur Peter, Michaela sowie eine weitere Mitarbeiterin, die beim Besuch aber nur den Kontakt zu Peter hergestellt hatte.

Der Richter fragt als nächstes, ob der Abwickler mal Einblick in das Handelsregister genommen habe bezüglich der Träger und Gesellschafter von NDGK, Ganzheitliche Wege und NeuDeutschland. Kubusch erklärt, dass sei das nicht getan hätten aber er erinnere sich an entsprechende Unterlagen in der Akte der BaFin. Richter fragt weiter nach aber Kubusch kann sich nicht erinnern, dass bei seinen Gesprächen mit der BaFin die Frage weiter thematisiert wurde.

Richter geht auf die Frage ein, wer vertretungsberechtigt war für NDGK und Ganzheitliche Wege, ob eine Einzelvertretungsbefugnis für Peter bestanden habe oder eine Gesamtvertretung und ob die Abwickler das geprüft hätten. Kubusch weicht aus. Er hätte nur mit Peter zu tun gehabt, beim ersten Besuch seien bereits 70 bis 80 % aller bestehenden Verträge umgestellt gewesen. Peter hätte mit den Abwicklern kooperiert, daher hätte keine Notwendigkeit bestanden auch zu anderen Personen Kontakt aufzunehmen.

Riuchter wird konkreter “Sie hatten doch Abwicklungsbefugnis und wollten nur wissen, dass gehandelt wird?”
Kubusch erklärt nochmal, dass Abwicklung des Geldes nicht zu seinen Aufgaben gehört habe und ein entsprechender Auftrag wohl auch die Kompetenzen der BaFin überschritten hätte. Der Richter wird langsam ungehalten. Man müsse sich bei sowas doch auch an die Eigentümer wenden und die Zuständigkeiten klären. Der Träge von der NDGK sei ja nicht Fitzek sondern der Verein Ganheitliche Wege gewesen. Der Verein hatte doch mehrere Vorstände. Kubusch darauf “Die Umsetzung hat uns gereicht.”

Richter will nun wissen, ob es einen Bericht von den Abwicklern an die BaFin über den Besuch gab und ob Absprachen bezüglich des Kündigungsschreibens getroffen wurden. Laut Kubusch gab es entsprechende Absprachen und auch die Modalitäten der Umstellung seien besprochen worden. Richter hält dem Zeugen nun die Aussage vom Zeugen Gohr über das Abwicklungsschreiben vor. Kubusch erinnert sich, dass Peter eigenmächtig den Text dre BaFin an zwei Stellen geändert habe. Einmal habe er einen Einleitungssatz vorangestellt und dann irgend eine Vormulierung über “Leistungen im Inland” an den Wortlaut des SGB angepasst.
Der Richter hätte jetzt gerne vom Zeugen eine juristische Einschätzung, ob dieser Einleitungssatz ein Problem darstellen würde. Der Zeuge kann sich an den Satz aber nicht mehr erinnern. Richter liest den Satz vor. Kubusch hält den Satz für vertretbar und meint sich erinnern zu können, dass dies mit der BaFin so abgesprochen war.

Richter fragt nach, ob nicht Peter oder Ganzheitliche Wege das mit der BaFin hätten klären müssen. Aus Sicht von Kubusch war durch die Einsetzung des Abwicklers Peter raus aus der Sache und der Kontakt sollte nur noch zwischen BaFin und Abwickler erfolgen. Aus Sicht von Kubusch war Peter daran interessiert, alles richtig zu machen, die Abwickler wollten zwischen BaFin und Peter vermitteln. Auch Herr Oppermann hätte die Änderungen von Peter an dem Schreiben als geringfügige Abweichung gesehen, die dem Zweck des Schreibens nicht entgegenstanden. Peter hätte wohl die Rechtsauffassung der BaFin nicht geteilt und daher die vorgegebenen Mitteilung vom 18.7.2011 geändert.
Der Richter ergänzt, dass die BaFin in der Tat nicht das letzte Wort habe und vor dem BVerwG auch mal unterliegt. Der Richter zückt wieder seinen Vergleich mit der Gegendarstellung aus dem Presserecht. Kubusch stimmt dem zu. Das Schreiben sei juristisch in Ordnung gewesen, wichtig sei der Inhalt und nicht der Wortlaut.

Jetzt kommt die bereits von Manuel geschilderte Szene, wo der Richter versehentlich mit dem Knie den Alarmschalter auslöst und die Justizwachhtmeister in den Saal gestürmt kommen. Kommentar Peter

Falls ein Verrückter kommt, der sie festnehmen will

Der Richter ist fertig und übergibt das Wort an die Staatsanwältin. Sie will wissen, warum überhaupt über NeuDeutschland gesprochen wurde, wenn doch Ganzheitliche Wege der Träger der NDGK war. Antwort des Zeugen

Herr Fitzek hat sich die Mühe gemacht, uns seine Idee zu erläutern. Und das macht er auch gerne. Ich will die Idee nicht werten, aber seine Ideen gehen viel weiter

Die Staatsanwältin bohrt weiter, ob es denn nicht um eine Alternative zur Gesundheitsversorgung gegangen sei. Kubusch stimmt zu, dass bei der NDGK wohl doch die Schaffung einer Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung das Ziel gewesen sei. Staatsanwältin will nun wissen, ob das nicht problematisch sei mit der Entlassung aus der gesetzlichen Krankenkasse, wenn es doch keinen Rechtsanspruch auf Leistung in der NDGK gegeben habe. Kubusch stimmt zu, dass haben er und Oppermann auch als Problem gesehen, allerdings hätten sie keinen Einblick in die Korrespondenz der Versicherten mit ihren Kassen gehabt. Die Staatsanwältin fragt nach, ob Wissen über die Versicherungspflicht bestanden habe. Kubusch erklärt, dass er davon ausgegangen ist. Er hätte aber nur die Akten gesehen und keinen Kontakt zu den Versicherten selbst gehabt. Peter hätte erzählt, dass bei den Kassen die Versicherungsverträge vorgelegt werden mussten. Er (also Kubusch) hätte ja Zweifel gehabt, ob nach der Umstellung der Verträge das noch gegangen wäre.

Die Staatsanwältin will nun ganz genau wissen, ob Kubusch keine Zweifel an der Zulässigkeit der Umstellung gehabt hätte. Er sagt dazu

Unser Auftrag war die Schaffung eines Vertragswerkes das nicht der Versicherungspflicht unterliegt.

Der Auftrag der BaFin hätte ihnen kein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Versicherten oder des Vereins gegeben. Für Kubusch sind Unterstützungsleistungen keine Versicherungsleistungen und eine Entlassung aus der Krankenversicherung ist nur möglich, wenn ein Versicherungsvertrag besteht.
Der Richter ergänzt, dass man keine Versicherungspflicht erfüllen kann, wenn man keine Versicherung ist. Kubusch ergänzt, dass die Vertragsumstellungg wohl wieder zur “Pflicht zur gesetzlichen Versicherung” geführt hat, aber diese Frage sei nicht Teil seines Abwicklungsauftrages gewesen.

Richter will nun wissen, ob alle Verträge auf eine einzige Vertragsversion umgestellt wurden oder ob es mehrere verschiedene Versionen gab. Kubusch antwortet, dass er sich fast sicher sei, dass nur auf eine Version umgestellt wurde. Er legt die ihm bekannte Version dem Gericht vor.

Die Staatsanwältin fragt, ob der Besuch in Wittenberg vorher angekündigt wurde. Nein, wurde er nicht erklärt Kubusch. Staatsanwältin wollte wissen, wie die Überprüfung der bereits vor dem Besuch umgestellten Verträge erfolgt sei. Kubusch erklärt, dass bei dem Termin eine Liste erstellt worden sei, dass habe etwa eine Stunde gedauert und dann habe er aus verschiedenen Ordnern etwa 15 bis 20 Verträge sich angesehen. Die Ordner hätten Kennzeichnungen gehabt, dass Verträge bereits umgestellt worden seien. Er habe die neuen verträge geprüft. Dabei seien verschiedene Versionen aufgetaucht, die laut seiner Erinnerung aber alle keinen Rechtsanspruch auf die Leistung gegeben hätten. Die Angabe von Fitzek war, dass es 130 bis 150 Verträge geben würde, auf der Liste seien aber nur 120 bis 125 Verträge verzeichnet gewesen.

Die Staatsanwältin will nun wissen, wie die weitere Prüfung bei den noch nicht umgestellten Verträgen gelaufen ist. Kubusch erläutert, dass sie von Michaela eine Liste der noch nicht umgestellten Verträge bekommen haben sowie die Anschreiben, Versanddaten, Datum der Unterschrift und Kopien für jeden einzelnen der noch umgestellten Verträge. Der Vorgang habe sich 1,5 Jahr hingezogen. Das sei aber durch die Schwierigkeiten bei der Adressermittlung verständlich. Auch seien die Beitragszahlungen teilweise eingestellt gewesen.
Jetzt fragt Frau Staatsanwätin, ob die Zusammenarbeit mit der BaFin beendet sei. Bezüglich der NDGK sei dies der Fall, erklärt der Zeuge, es gäbe aber einen neuen Abwicklungsauftrag, dessen Umfang noch nicht feststehe. Er hätte noch keine Überblick, dass könne noch ein paar Monate dauern. Es ginge aber wohl auch um Versicherungen, in erster Linie aber um die Bankgeschäfte. Bei der Razzia wäre ihm aufgefallen, dass es Informationsblätter über eine Alternative zur Krankenversicherug mit einem neuen Namen gegeben hätte. Ob es hier um eine Umgehung der Anordnung aus 2012/13 ginge oder um eine neue Sache sei noch nicht klar. Laut seiner Ansicht hätte Peter die NDGK eingestellt.

Fitzek widerspricht, die NDGK gäbe es noch.

Der Richter fragt, wie oft der Abwickler in Wittenberg war. In Sachen NDGK hätte es nur das eine Gespräch gegeben. Aus welchen Gegenden die Versicherten stammten will der Richter wissen. Diese seien deutschlandweit verteilt erläutert Kubusch.

Peter mischt sich jetzt ein und fragt den Richter, ob der ihm seinen Laptop beschafft hat. Dem Richter fällt ein, dass da ja was war. Peter jammert weiter, dass er schlechte Möglichkeiten hatte sich vorzuberieten, er sei ja auch erst am Dienstag wieder aus Stuttgart zurückgegekommen. Laut Staatsanwältin sei Peter bei der Durchsuchung aber angeboten worden, sich Kopien der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger zu machen. Dies habe er abgelehnt. Peter kann sich daran nicht erinnern, er hätte ja nicht einmal ein Protokoll der beschlagnahmten Sachen erhalten.

Der Richter schickt den Zeugen vor die Tür, um erstmal die Sache mit dem Laptop zu klären. Die Staatsanwältin legt dann einen entsprechenden Schrieb der Steuerfahndung vor. Richter erklärt Peter, dass er für die neuerliche Durchsuchung nicht zuständig sei und keine Anordnungen in einem Verfahren treffen könne, für das er nicht zuständig sei. Peter erklärt, dass er inzwischen Rechtsmittel beim AG Wittenberg eingelegt habe.
Der Richter erklärt ihm, dass das ja schön sei, er müsse sich aber an die Steuerfahndung in Halle wenden, wenn er seine Sachen wiederhaben will. Die Staatsanwältin will jetzt einen Schrieb der BaFin zur Durchsuchung, der Vernehmung von Peter und dem Angebot der Kopien verlesen. Richter hat da keinen Bock drauf. Er erklärt der Staatsanwältin ziemlich ungehalten, dass man doch nicht erwarten könne, dass der Angeklagte in einer Durchsuchungssituation sich in Ruhe überlegen kann, welche Unterlagen er für andere Verfahren noch braucht. Da sei ja wohl ein Scherz in Anbetracht der Horden von Polizeibeamten die da vor Ort waren.

Die Staatsanwältin erwidert, dass Peter sich doch die eine relvante Datei kopiert habe. Richer fasst sich an den Kopf und erklärt, dass vielleicht mehr als eine Datei gebraucht werden würde. Staatsanwältin bockig

Herr Schulz hat Kopien gezogen

Richter nochmal lagsam und zum Mitschreiben, auch für Mitarbeiter der “objektivsten Behörde der Welt” (so ist das Selbstbild der Staatsanwaltschaften)

Unter dem Eindruck von Durchsuchungen kann dem Angeklagten nicht auferlegt werden, solch eine Entscheidug zu treffen

Fitzek läuft nun zur Hochform auf, jammert über fehlende Schriftstücke, die sofortige Verwertung und fehlende Beschlagnahmeprotokolle.
Staatsanwältin

Die Unterklagen wurden nicht veräußert.

:facepalm:

Peter gibt zu, dass eer sich Kopien von Unterlagen machen durfte, aber keine Daten sichern, schon mangels Speichermedium.

Richter erklärt, dass Verwertung zu den Bankgeschäften gehört und nix mit dem laufenden Verfahren zu tun hat. Peter korrigiert

Unterstellte Bankgeschäfte

Richter ist jetzt voll in Fahrt und erklärt nochmal, dass behördliche Maßnahmen nicht rechtswidrig in die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten eingreifen dürfen. Staatsanwältin hat ein Eisehen. Sie will mit der Steuerfahndung sprechen und die sollen sich dann bei Peter melden. Peter merkt an, dass die lieber eine SMS schicken sollen, da er den Akku aus seinem Telefon rausnimmt, wenn er nicht telefonieren will, wegen der Überwachung. Is klar.

Richter erklärt Peter, dass er jetzt Fragen stellen kann an den Zeugen. Sollte sich nach Rückgabe seines Laptops oder der fehlenden Unterlagen rausstellen, dass es noch weitere Fragen gibt, dann solle Peter beim Gericht einen Antrag auf erneute Ladung des Zeugen stellen. Der Richter weist darauf hin, dass Fragerecht fragen heißt, nicht Ausführungen zum Thema oder Abgabe von Erklärungen.

Antwort Peter

Dann los

Peter eröffnet mit der Frage, warum Kubusch die ganze Zeit von “Versicherung” gesprochen habe. Er wisse doch, dass im Gesetz von “anderweitiger Absicherung” die Rede sei, “Absicherung” sei also das korrekte Wort für Peters Verträge. Kubusch geht in die Defensive, entschuldigt sich für die Wortwahl, er habe nichts unterstellen wollen, kann sich dann aber doch nicht folgende Bemerkung verkneifen

… wir waren mit der Abwicklung der Versicherung beauftragt

Im Rahmen der Abwicklung sei es dann zu dem gewünschten Wechsel von Versicherung zu Absicherung gekommen.

Der Richter greift ein und erklärt, dass Zeugen ihre Wahrnehmung schildern sollen und nicht dazu da sind, Rechtsrat zu geben. Dann fällt ihm aber auf, dass er ja grad selbst bei der Vernehmung des Zeugen Rechtsfragen erörtert hat und ergänzt

… aber das war ja nicht zu Ihrem Nachteil

Peter führt jetzt aus, dass der Träger der NDGK nicht der Verein Ganzheitliche Wege sonder NeuDeutschland gewesen ist. Kubusch bleibt dabei, dass nach seiner Erinnerung Ganzheitliche Wege eV der Träger war. Allerdings gibt er zu

Sie haben die Konstruktion gebaut, Sie kennen sich da sicher besser aus als ich.

Darauf führt Peter wieder aus, dass der nix konstruiert habe, er sei doch nur juristischer Laie. Kubusch ergänzt, dass Ganzeitliche Wege aber der Konoinhaber gewesen ist. Peter kommt darauf mit dem Argument, dass ein nicht eingetragener Verein kein Konto haben könne. Der Richter ergänzt, dass der Verein ein Konto gekriegt hat und die Verbindung zum alten System sei. Man brauche ja schließlich jemanden, der ein Konto kriegen würde.

Darauf Kubusch

Bin noch im alten System, kann mich nur darauf beziehen

Peter fängt wieder mit der rechtlichen Würdigung von seinem Krempel an. Kubusch erklärt ihm, dass es nicht Teil seines Auftrages war, über die Zulässigkeit zu entscheiden, die Aufsicht würde die BaFin führen. Das VAG gibt der BaFin die Kompetenz zur Abwicklung, so ähnlich wie im Insolvenzrecht, allerding würde die Abwicklung ja gerade außerhalb des Insolvenzverfahrens erfolgen. Auch Insolvenzverwalter würden ja als Beliehene hoheitliche Aufgaben ausführen.

Richter bremst Peter jetzt ein

Wollen Sie sich weiter fortbilden?

Peter fragt nun, wie oft Kubusch schon solche Aufträge ausgeführt habe. Er sagt, dass dies schon 3 bis 4 mal erfolgt sei. Als Abwickler würde stehts eine natürliche Person bestellt werden und keine Kanzlei. Bestellt sei in diesem Fall Herr Oppermann, der ihn im Rahmen seines Arbeitsvertrages um Unterstützung gebeten habe. Peter will nun die Rangfolge der Abwicklung bei der Verwertung wissen. Kubusch erklärt, dass es doch bei der NDGK zu keiner Verwertung gekommen sei. Er ahnt aber, dass Peter wohl aus einem anderen Grund fragt und erläutert ihm, dass zunächst das Vermögen zu sichern sei, dann hätten die Auszahlungen an die Kunden zu erfolgen. Nur wenn 1:1 Zahlungen den einzelnen Kunden zugewiesen werden können, dann sei eine direkte Rückgabe möglich. Wenn dies nicht so sei und die Rückzahlungsansprüche höher seien als das Vermögen, dann würde der Übergang ins Insolvenzverfahren erfolgen.

Peter kommt jetzt mit der Theorie, dass das VAG ja dem “Dienst am Menschen” diene. Darauf Kubusch

Steht das da drin? Ist mir neu.

Peter will jetzt ganz konkret wissen, ob die Abwickler zuerst aus den Verwertungserlösen bezahlt werden würden. Kubusch erklärt, dass die Bezahlung der Abwickler durch die BaFin erfolge und die Abwicklungserlöse ausschließlich für Zahlungen an die Berechtigten vorgesehen seien. Peter will nun die Emails zwischen Michaela und der BaFin vorlesen um zu zeigen, wie kooperativ er doch war. Richter will das verhindern und gesteht Peter zu, dass Emails schonmal verschwinden können und dass niemand seine Kooperationsbereitschaft bezweifelt. Peter behauptet, die Abwicklungg sei auch nach April 2014 weitergegangen. Kubusch sagt, für ihn sei der Auftrag NDGK seit März 2014 erledigt. Kann durchaus sein, dass danach noch Emails kamen.

Fitzek kommt auf die laufende Abwicklung zu sprechen, Richter würgt das ab, da nicht Gegenstand des Verfahrens. Peter will nun wissen, ob Kubusch geprüft hätte, ob die BaFin rechtmäßig handelt. Im Beamtenrecht gäbe es ja das Remonstrationsrecht etc. Kubusch erklärt, dass es nicht sei Job ist die BaFin zu überwachen. Aber wenn ihm etwas offensichtlich Rechtswidriges auffallen würde, dann würde er die BaFin schon drauf ansprechen. Peter will wissen, ob Kubusch die Meinung von Hr. Gohr bezüglich der Abweichungen des Umstellungsschreibens von der Vorlage teilt. Kubusch kennt die Meinung von Gohr nicht. Der Richter bricht das ab und erklärt, dass die Abweichung wohl unstreitig vorhanden sei und es nicht die Aufgabe des Zeugen ist., sondern von ihm als Richter, diese Abweichung rechtlich zu würdigen.

Kubusch erläutert, dass er das Umstellungsschreiben geprüft habe, das Ergebnis dieser Prüfung mit seiner Ansicht habe er der BaFin mitgeteilt, diese habe nicht widersprochen. Damit sei die Sache für ihn in Ordnung. Peter schweift wieder ab und regt sich über die zweite Änderung auf. Da habe die BaFin etwas geschrieben, was so nicht im Gesetz stehe. Die BaFin wolle damit künstlich neues Geschäft für die Versicherungen schaffen, BaFin sei nur Handlanger der Versicherungen …
Richter stoppt das mit dem Hinweis, dass mit dem Zeugen keine Rechtsfragen erörtert werden sollen. Er billigt Peter zu, dass er geschickt seine Statements in die Vorbereitung der Frage verpackt hat, aber dass das jetzt hier nicht hingehört. Zu Kubusch merkt er an, dass die fehlende Äußerung der BaFin nicht bedeuten würde, dass die BaFin seine Rechtsauffassung teile.

Richter erklärt nochmal, dass der Abwickler nicht der Prüfer des Auftraggebers sei. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit sei Aufgabe des Verwaltungsrechtsweges und nicht von Herrn Kubusch. Peter fragt wie es sein kann, dass Herr Gohr ihn für nicht kooperativ hält, Herr Kubusch aber schon. Kubusch erklärt, dass er die weiteren Kontakte zwischen Peter und BaFin nicht kenne und daher dazu keine Aussage treffen kann. Fitzek zitiert aus einer Email von Kubuschh, dass 58 Personen von der Versichertenliste nicht angeeschrieben werden würden. Für Peter bedeutet dies, dass deren Verträge nicht zu beanstanden sind. Kubusch kann sich nicht mehr erinnern, worum es bei den 58 Personen ging.
Peter fragt, was nach Ansicht von Kubusch der Grund für die lange Dauer der Abwicklung ist. Kubusch erklärt, dass er nicht ausschließen könne, das Emails verloren gegangen sind, außerdem kennt er aus anderen Verfahren die Probleme und lange Zeitdauer von Adressermittlungen. Für ihn sei das eine normale Zeitdauer gewesen.

Anmerkung Peter

Ja, Sie arbeiteen ja mit dem sog. “EMA” zusammen.

Der Zeuge Kubusch wird entlassen unter Vorbehalt einer erneuten Ladung. Der Zeuge verzichtet auf die Auslagenerstattung. Peter bedankt sich dafür. Darauf Kubusch

Sie wissen ja noch nicht ob es sie trifft, vielleicht trifft es ja auch die Staatskasse

Wertung: Ich finde es erschreckend, wie positiv der Kubusch über Peter gesprochen hatte. Gerade der als Jurist sollte doch erkennen können, was für eine Luftnummer Peter da gebaut hat. Bin mir nicht sicher was die Ursache ist, ob Faulheit, Unerfahrenheit oder Inkompetenz. Ein überragender Jurist schien mir der Kubusch nicht zu sein, vielleicht kennt er sich im Insolvenzrecht ja besser aus.

Die von Kubusch und der Staatsanwältin übergebenen Papiere sollen kopiert und an die Beteiligten verteilt werden. Im Rahmen des Selbstleseverfahrens (§ 249 Abs. 2 StPO) sollen diese dann in das Verfahren eingeführt werden. Richter frag, ob es Einwände dagegen gibt

Darauf Peter

Fragen sie nochmal, habe gerade nicht zugehört.

Richter bleibt cool

Nur ausnahmsweise.

Es gibt eine Unterbrechung, der Protokollant geht kopieren und der Richter bittet um das Öffnen der Fenster. Scheint sich die hohe Konzentration an Staatshörigen doch irgendwie bemerkbar zu machen. Ich bin da wohl schon abgehärtet.

Richter und Kubusch scherzen noch darüber, dass Kubusch immer nur bei schlechtem Wetter nach Wittenberg kommt. Das sei beim ersten Besuch bei Peter so gewesen, letzten Donnerstag auch und heute wieder. Richter verspricht bei einem der nächsten Verfahren im Sommer zu terminieren. Zu Peter sagt er dann “da war doch noch was mit einem Führerschein”. Peter meint, das würde noch dauern vor dem Verwaltungsgericht. Dann sinnieren sie über die verschiedenen Führerscheinfarben im KRD und der Bundesrepublik, darüber, dass es in der DDR angeblich früher keine Führerscheinprüfungen gab, über die Fahrereignung von älteren Leuten etc. Peter findet es ungerecht, dass die Anforderungen an den Fahrer eines Fiat Panda genauso sind wie die an den Fahrer eines 5er BMW. Richter ist verwundert, Peter will doch mit seinem KRD ein Leben in Selbstverantwortung, warum er dann für zusätzliche Auflagen für ältere Führerscheinbesitzer sei. Richter meint, sowas werde schon kommen, die Alkoholgrenzen wären ja auch gesenkt worden. Darauf Peter

Habe in meinem Leben noch nie getrunken

[PAUSE]

Die Pause ist vorbei und nun wird Michaela K vernommen. Sie gibt als Alter Mitte 20 an (das genaue Alter schreib ich hier nicht, bin ja höflich der Dame gegenüber), als Beruf Freie Mitarbeiterin ohne Berufsausbildung und als Wohnort Wittenberg. Es folgt die übliche Zeugenbelehrung. Der Richter eröffnet mit der Frage, wer die NDGK Verträge auf die Webseite gestellt hat. Die Staatsanwältin unterbricht den Richter und regt die zusätzliche Belehrung nach § 55 StPO an, da Frau K ja möglicherweise in der Verdacht der Beihilfe kommen könnte, wenn sie die Frage beantwortet.

Richter führt Belehrung durch und Michaela verweigert die Auskunft

R: Wer hat die Vertragsformulareeentwickelt
K: Keine Auskunft
Richter zeigt Michaela eine Vertragsfassung in der Akte. Machen sie Angaben dazu?
K: Keine Auskunft
R. Wer hat nach Ihrer Einschätzung in den Jahren 2009 und 2010 die NDGK geleitet?
K: Keine Auskunft
R: Frage nach den Konten des Vereins und wer verfügungsberechtigt war
K: Keine Auskunft
R: Wer war Träger der NDGK?
K: Der Verein NeuDeutschland
R. NeuDeutschland ist ein nicht eingetragener Verein, aber sie bezeichnen ihn als Verein?
K: Das Projekt NeuDeutschland
R: Wie viele und welche Mitglieder gab es 2009 und 2010?
K: Keine Auskunft

Richter und Staatsanwältin haben dann keine Fragen mehr. Es wurde kurz erörter, ob bezüglich der Frage nach den “Vereins”mitgliedern eine Auskunftsverweigerungsrecht besteht, aber da bei einer BGB-Gesellschaft ja alle “Mitglieder” auch haftbar wäre wurde dies bejaht. Richter erläutert Peter, dass die Auskunftsverweigerung von Michaela nicht den Schluss erliubt, dass sie für die NDGK verantwortlich war. Jetzt darf der Impertinator Fragen an seine Untertanin richten.

F: Hatte ich einen Vertrag mit der NDGK?
K: Nein
R: Arbeitsvertrag oder Absicherungsvertrag?
F: Habe ich jemals einen Antrag auf Absicherung gestellt?
K: Nein

Aha, der König traut nicht mal seiner eigenen Gesundheitskasse.

F: Hatte ich einen Vertrag mit dem Verein, der NDGK oder NeuDeutschland?
K: Nein
Staatsanwältin: Abicherungsvertrag oder Arbeitsvertrag?
Fitzek erklärt, dass von den über 3.000 Mitgliedern bei NeuDeutschland nur ein kleiner Teil die Nebenabrede mit der Absicherung getrofffen hätten. Peter fragt weiter, Herr Kubusch hätte bestätigt, wie kooperativ die NDGK war. Wer denn die ganze Arbeit für die Abickler erledigt habe. Michaela sagt, dass sie es war (Fehler!)

Der Richter frag nochmal nach den Konten. Michaela sind mehrere Konten in Erinnerung, auf die Zahlungen eingegangen seien. Richter fragt nach den Geldinstituten und erhält als Antwort: Deutsche Bank, Postbank, GLS Bank
Richter fragt wer die Kontoinhaber waren, Michaela war damit nicht befasst und kann es nicht sagen. Richter fragt nach den Verfügungsberechtigten und erhält keine Antwort. Die Zeugin wird darauf hin entlassen.

Richter jammert, dass er keine Übersicht habe, welche Verträge in welchem Zeitraum genutzt wurden. Peter verweist auf die Liste von Martin Sch von letzter Woche. Der Richter merkt an, dass er dies nicht überprüfen könne. Auf den Vertragsformularen seien keine Versionsnummern oder Erstellungsdaten vermerkt. Man müsste jeden Vertrag einzeln prüfen und anhand des Datums der Unterschrift daraus die Nutzungszeiten der einzelnen Verträge ermitteln. Herr Gohr solle bei seiner nächsten Vernehmung die 8 Vertragsversionen identifizieren, die im angeklagten Zeitraum genutzt wurden. Peter möchte, dass das Gericht über die Verträge entscheidet und sich nicht auf den Zuruf von Herrn Gohr verläßt. Er hätte die Liste selbst auch noch nicht prüfen können.

Die Staatsanwältin will jetzt von Peter wissen, welche Unterlagen er neben seinem Laptop sonst noch brauchen würde. Peter will jetzt BEIDE Laptops zurück und außerdem etwa 50 Ordner der NDGK. Staatsanwältin und Richter entgleiten kurz die Gesichtszüge. Richter merkt an, dass er das so wohl nicht bekommen wird. Peter verweist darauf, dass er doch prüfen müsse, wie viel Geld mit welcher Vertragsversion eingenommen wurde. Peter regt sich wieder über die Durchsuchung auf, es hätte viele Diebstähle gegeben bei den Staatshörigen, die hätte das auch ganz ohne sein Zutun angezeigt (ja klar, die gehen nicht mal sch… ohne dass Peter es ihnen sagt)
Er hätte ja nicht mal Protokolle von der Durchsuchung und der Beschlagnahme erhalten.

Die Straatsanwältin merkt an, dass er doch solche Protokolle schon im Internet veröffentlich habe. Peter will von den anweseden Staatshörigen wissen, ob einer von denen Protokolle erhalten habe

Richter:

Wie machen hier keine Publikumsbefragung. Ich trage nur Sorge, dass Sie ein faires Verfahren haben. Ich kann Ihnen die Unterlagen aus dem anderen Verfahren nicht beschaffen. Sie müssen sich selbst kümmern.

Dann wird diskutiert, ob der Laptop von der Steurfahndung überhaupt zurückgegeben werden kann, da ja noch eine Pfändung von der BaFin drauf liegt und der Laptop verwertet werden soll. Richter und Staatsanwältin diskutieren die Möglichkeit einer Austauschpfändung bzw der Hinterlegung von Sicherheit.

Beim nächsten Termin möchte der Richter die Buchprüferin noch einmal vernehmen. Diese solle ihre Auswertung korrigieren und insbesondere auch die Rückbuchungen aus der angeklagten Summe rausrechnen. Weil die Rückbuchungen würden ja nicht unter die Abschöpfung fallen. Der Dinglich Arrest müsste dann auch entsprechend korrigiert werden.

Bezüglich der Vernehmung von Herrn Gohr weist der Richter Peter drauf hin, dass der Zeuge nicht zu Rechtsfragen Auskunft zu erteilen habe sondern ausschließlich zu seinen Wahrnehmungen und Beobachtungen. Insbesondere Fragen bezüglich der Wirksamkeit von Bescheiden würden nicht dazu gehören. Es folgt die übliche Diskussion über Unterschriften, maschinell erstellte Bescheide, Regelungen des VerwVfG, des VerwVollstrG etc. Peter meint, fehlende Unterschrift ginge nur bei Massenbescheiden, nicht bei Einzelbescheiden, Richter meint, dass Vollstreckunggsbescheide auch Einzelbescheide seien und da ginge es sehr wohl. Peter solle seine rechtlichen Bedenken geltend machen und das Gericht würde diese dann prüfen.

Peter kommt noch einmal auf die eingenommenen Beträge für die verschiedenen Verträge zu sprechen und dass dies ja wohl für das Strafmaß wichtg sei. Der Richter erklärt ihm, dass das für das Strafmaß weniger bedeutend ist, aber für den Dinglichen Arrest und den Verfall entscheidend. Der Richter regt sich jetzt auf, dass auf die Rücküberweisung des LG auf den Widerspruch von Rico the Shoe hin der Ermittlungsrichter ihm nun den Fladen an den Hacken geklebt hat. Dabei sei da doch auch das Bankverfahren bei, für dass er niccht zuständig ist. Richter versucht durch die Blume die Staatsanwältin davon zu überzeugen, dass doch bitte in dem Bankverfahren über den Verfall entschieden werden solle. Staatsanwältin will aber nicht, da es in dem Bankverfahren ja um die Rückzahlung an die Kunden gehe und da ein Verfall nicht Gegenstand sei. Richter stöhnt. Er sehe es als nicht korrekt an, dass er alleine entscheiden soll, wenn da jetzt zwei Hände in eine Tasche greifen. Er müsse das nochmal prüfen, ob das so in Ordnung sei. (Falupelz)

Staatsanwältin ist der Meinung, dass es für die Strafbarkeit nicht darauf ankäme, was in den Verträge stehen würde. Die Werbung im Internet hätte immer das Ziel vermittelt, einen Anspruch zu bieten. Das reiche für die Strafbarkeit aus. Darauf der Richter

Strafbarkeit richtet sich nicht nach dem Ziel, weil Ziel ist es sich nicht strafbar zu machen. Ihr Argument umfasst auch den untauglichen Versuch.

Dann fällt noch das schöne Wort “Wahndelikt”, eine durchaus passende Bezeichnug für Straftaten im Umfeld des KRD wie ich finde.
(Passt aber leider nicht, weil Wahndelikt bedeutet, dass der Täter denkt, er würde sich strafbar machen, dem ist aber nicht so. Beispiel: Ich klaue eine Uhr weil ich denke, sie gehört meinem Nachbarn, dabei ist es meine eigene)

Der Richter erklärt zum x-ten mal, dass der Prozess nur wegen des Verfalls so schwierig sei. Die Strafbarkeit sei durch die Verträge gegeben, die ohne Ausschluß eines Anspruchs auf Leistung geschlossen wurden. Die Anzahl der Verträge würde dabei eine untergeordnete Rolle spielen, der Zeitpunkt der Umstellung genauso. Problematisch ist der Arrest. Dieser ist auf das Erlangte beschränkt und er müsse nun ermitteln, was genau dieses Erlangte sei. Dazu müsse er wohl alle 150 Verträge prüfen. Ein weiterer Termin Ende Januar wird dafür angedacht.

Richter beschwert sich noch einmal, dass keine Pressevertreter da seien. Aber er kenne das, die Klärung von Rechtsfragen sei uninteressant. Peter verspricht für den nächsten Verhandlungstag für Presse zu sorgen.

Nächste Verhandlung Donnerstag 18.12. Saal 121, 10:15 Vernehmung Buchprüferin, 13 Uhr Vernehmung Gohr, Take 2, Ende etwa 15:30

Um mal einen Überblick zu geben: Das waren 32 Seiten handschriftliche Notizen und ich habe 7 Stunden an diesem Bericht gesessen. Der Bericht war zu lang für einen Artikel.




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 2)

Fitzek vor Gericht Tag 2

Bericht von der Gerichtsverhandlung am 28.11.2014 gegen Peter Fitzek

Ort: AG Dessau-Roßlau, Saal 121

Bereits auf der Anreise konnte ich im Radio einen Bericht über die Razzia im Königreich an Vortag genießen. Eine gute Einstimmung. Allerding ließ dies befürchten, dass der Andrang noch größer sein würde als am ersten Verhandlungstag.

Meine Befürchtungen sollten sich bestätigen. Bereits die Parkplatzsuche gestaltete sich schwierig. Nach zweimaligem Umrunde des Gerichtsgebäudes fand ich dann zwei Querstraßen weiter die begehrte Lücke. Wie sich später noch zeigen sollte war dies leider nicht weit genug entfernt vom Gerichtsgebäude.

Ich war bereits um 9:30 da, Verhandlungsbeginn war 10:15. Der Treppenaufgang im Gericht war bereits mit 2 Kamerateams belagert, in Gemeinschaft mit 4 Polizisten in schusssicheren Westen. Am Eingang erfolgte wie am letzten Verhandlungstag auch wieder eine Kontrolle der Besucher. Diesmal gab es aber kein Problem wegen der Mitnahme eines Mobiltelefons.

Trotz 45 Minuten bis zum Verhandlungsbeginn war der Flur vor dem Saal bereits gut mit Zuschauern gefüllt. Oha, das wird eng. Unter den Zuschauern drei Leute mittleren Alters, die ich vom letzten Termin kenne. Die machen wohl grad eine Umschulung und besuchen Gerichtsverhandlungen als Teil der Maßnahme. Weiterhin die sattsam bekannten Gerichtsrentner. Ich stelle mich strategisch günstig neben die Tür. Jedes Mal, wenn einer der Justizwachtmeister rein oder raus ging aus dem Saal stürzte sich die Meute auf die Tür. 20 Minuten vor Verhandlungsbeginn hatten sie ein Einsehen und haben uns reingelassen. Der Saal war fast voll.

Dann auf einmal Lärm und Blitzlicht auf dem Flur, Auftritt Imperator Fusselhaar, der sich lauthals über die Razzia beschwert. Den Spruch mit dem Pack habe ich aber nicht hören können. Diesmal hat er auch seinen Hofstaat mitgebracht, etwa 8 Anhänger, zur Hälfte eher jung, die andere Hälfte eher alt. Die Staatsflotte parkt sich wieder neben mich, wird aber leider von Peter nochmal zum Auto gescheucht ein paar Akten holen.

King Louie baut derweil auf dem Tisch vor sich einen riesen Aktenberg auf und schwafelt dabei in die Kamera, dass ihm seine Unterlagen für die Verteidigung weggepfändet wurden. Sowas aber auch.

Das Interview im Gerichtssaal habt ihr ja schon gesehen, er schwurbelt da über die Gemeinden, die Evolution und dass die Menschen sich gegen ihn entscheiden haben (wollen es hoffen). Alles wurde angeblich bei der Razzia abtransportiert, es seien nur noch die leeren Räume da. Aber seine Idee stirbt nicht, es fehlt ihr nur an der physischen Basis. Die Bewohner im Krankenhaus würden bleiben, solange dies möglich sei. Für die die nicht bleiben wollen würden Wohnungen gesucht werden.

Dann der berühmte Satz „Wir werden noch viel krasser“

Mir fällt auf, dass Thilo S von der BLÖD gar nicht da ist. Neben mir sitzt wohl ein Kollege von der Konkurrenz. Jedenfalls schreibt der auch fleißig in einem Notizbuch mit, hackt ständig auf seinem Telefon in Tapatalk rum und facepalmed regelmäßig bei den Schwurbelorgien von Schellen-Piet.

Ein Journalist fragt, warum er trotz der Straferwartung ohne Anwalt käme. Antwort Imperator Imposant: „Wie sollen wir uns denn einen Anwalt leisten können, wenn alle Dinge mitgenommen wurden?“ Tja, wie nur. Könnte ja mal einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers stellen, nur mal so als Idee. Dann erklärt er noch, dass die Razzia nur zu Schikanezwecken erfolgt sei, das sei hier kein Rechtsstaat. Weiter geht’s mit „Wir sind gezwungen das Gericht zu akzeptieren. Das heißt nicht, dass wir das freiwillig tun.“ Weiterhin beklagt er sich, dass seine Staatshörigen auf dem Hinweg durch eine Allgemeine Verkehrskontrolle belästigt wurden.

Michaela ist inzwischen eingetroffen und nimmt vor dem Saal Platz. Sie macht einen nervösen Eindruck. Neben ihr sitzt Leonard und streichelt ihr die ganze Zeit den Rücken. Es läuft also im Königreich. Manuel taucht auf, findet aber zunächst keinen Sitzplatz im Saal. Später wird zwei Plätze links von mir was frei, er setzt sich, würdigt mich aber keines Blickes.

Der Richter tritt ein, alle erheben sich, Petrus Pluralis bleibt sitzen. Der Richter bleibt stehen und guckt Peter an. Darauf der Richter „Darf ich bitten?“ Peter steht auf und der Richter setzt sich, wir dürfen dann auch. 1 : 0 für die BRiD. Der Richter belehrt die Zeugen und schickt sie vor die Tür.

Peter wird vom Richter befragt, ob er Gelegenheit hatte sich vorzubereiten. Peter beschwert sich, dass er auch heute wieder Polizeibesuch hatte um 7:30. Alle Unterlagen seien mitgenommen worden, vor allem seine Verteidigungsgrundlagen auf dem Laptop. Den will er sofort zurückhaben. Er hätte nur noch ein Sofa und einen Tisch in seiner Wohnung. Seine Fähigkeit zur Verteidigung sei daher herabgesetzt. Der Richter bietet an das Verfahren auszusetzen, dann müsste aber wieder von vorne verhandelt werden. Peter will nicht, er glaubt im Falle eines Freispruchs würde er alle beschlagnahmten Sachen sofort zurückkriegen. Und da der Abwickler schon mit der Verwertung angefangen habe müsse es schnell gehen, damit überhaupt noch was da ist für die Rückgabe: „Ich gebe mein Bestes und sehe was herauskommt.“
Der Richter erklärt nochmal die prozessualen Spielregeln, insbesondere wer wann reden darf und dass die Reichsbank nicht Verfahrensgegenstand ist. Er fragt, ob Peter sich dran halten wird, dieser sagt zu. Kommentar des Richters „Gestern hab ich da anderes erlebt.“ Es wird im Laufe des Tages noch öfters zur Sprache kommen, dass der Richter R in einem Parallelverfahren wohl einen ähnlichen Patienten wie Schellen-Piet an der Backe hat. Vielleicht können die örtlichen Informanten mal rauskriegen, worum es geht.

Dann steigt der Richter gleich mit der Frage ein, wer im angeklagten Zeitraum Betreiber des Versicherungsgeschäftes war. Peter erklärt, dass es kein Versicherungsgeschäft gibt. Richter stellt die Frage neu „Wer war Betreiber der NDGK?“ Peter erklärt, dass der Unterstützungsfond eine Institution der „Gesamthandsgemeinschaft NeuDeutschland“ sei, die für die Absicherung der Mitglieder untereinander sorgt. „Meine Person und die Person Michaela K wurden von den Menschen beauftragt die zu organisieren.“ Der Gesetzgeber hätte doch ausweislich des SGB eine anderweitige Absicherung gewünscht, diesen Wunsch habe er als Impertinator natürlich erfüllen wollen, genauso wie den Auftrag aus § 1 SGB V.

Richter: „Das war dann ein ziemlicher Entwicklungsprozess“

Peter: „Versuch und Irrtum“

Richter: „Der Ganzheitliche Wege eV steckt da mit drin?“

Peter erklärt, dass NeuDeutschland als nicht eingetragener Verein keine Interaktion mit dem System haben konnte. Er habe daher mit dem Finanzamt über die Schaffung von neuen staatlichen Strukturen verhandelt. Zitat: „Den verborgenen Faschismus haben wir schon.“
Er wollte doch nie im Konflikt mit dem alten System sein, daher habe er sogar mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt verhandelt, Zitat: „Ich habe demnächst Bestrebungen vor, die sie für verfassungsfeindlich halten können“. Aber so richtig weit ist er mit dem VS wohl nicht gekommen, da die ihn für einen Zahnarzt gehalten haben. Die von ihm geschaffene finduziarische Stiftung NeuDeutschland sei nicht rechtsfähig. Man sieht dem Richter die Fragezeichen auf der Stirn stehen, dann hat er eine Erleuchtung: „Sie sprechen vom Stiftungsrecht in ihrem System?“ Peter: „Nein, die Stiftung NeuDeutschland entspricht dem Stiftungsrecht im alten System.“

Jetzt ist der Richter verwirrt. Peter legt nach und kommt mit dem Urteil vom OLG Naumburg in seiner Kennzeichensache. Die hätten doch festgestellt, dass eine rechtswidrige Absicht nicht gegeben war, daher findet das Gericht sein Vorhaben wohl förderungswürdig. Richter R ist aber gut vorbereitet, zieht besagtes Urteil vor und macht Peter darauf aufmerksam, dass der von ihm zitierte Teil nicht vom OLG Naumburg sei sondern aus den Tatsachenfeststellung des Landgerichts. Das OLG hätte diese gar nicht zu prüfen gehabt, sondern hat lediglich die rechtliche Würdigung der festgestellten Tatsachen für nicht korrekt befunden. Eine Bewertung seiner Tätigkeiten hätte das OLG an keiner Stelle vorgenommen, da es keine Tatsacheninstanz ist. Jetzt wissen wir auch, warum das Naumburger Urteil immer nur seitenweise veröffentlicht wird, es steht mittlerweile 0 : 2 für das KRD.

Richter R nutzt die Gunst der Stunde und hält Peter noch ein Urteil des OLG Oldenburg vor (vom 8.8.2011, 5 U 100/11). Kommentar des Richters „Da sie sich mit Verwaltungsgerichten ja nicht so auskennen habe ich ihnen mal was aus dem ordentlichen Rechtsweg rausgesucht“. In dem Urteil wird festgestellt, dass die Krankenversicherungspflicht nach § 193 VVG nur erfüllt ist, wenn ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht UND der Aufsicht unterliegt. Das von Peter gewünschte Konstrukt ist daher nicht möglich. STRIKE! BRiD führt 3 : 0.

Antwort von Peter „Ein Gericht entscheidet so, ein anderes so. Ich nehme nicht an, dass das der Weisheit letzter Schluss ist, Vielleicht sind sie ja weiter als die in 2011“

Dazu noch ein Kommentar vom Richter zum Imperator: „Die Juristerei hat bei Ihnen wohl Nachholbedarf“. Peter ballt die Fäuste und lässt ein paar Akten fallen, er muss sich sichtlich beherrschen. Einer der seltenen Momente, wo die Maske mal fällt.
Peter faselt weiter, dass die BaFin ihm die Möglichkeiten sagen soll, wie er seine Idee umsetzen kann. Der Verein Ganzheitliche Wege sei für die Interaktion mit dem alten System gedacht. NeuDeutschland dagegen bezeichnet Peter als „operative Sukzessionsstiftung“, Treuhänder der Stiftung ist der Ganzheitliche Wege eV. Das Finanzamt habe ihm die ganze Konstruktion doch durch den Gemeinnützigkeitsbescheid genehmigt und somit die Schaffung eigener Strukturen gebilligt.

Jetzt kommt der Reichi-Werbeblock. Wir alle sind doch noch Reichsbürger nach Ansicht des bezopften Königsdarstellers. Er habe auch diese Konstruktion gewählt, weil sich ein laut BVerfG handlungsunfähiges Deutsches Reich nicht dagegen wehren kann, dass NeuDeutschland sein Rechtsnachfolger werden will. Sein Ziel ist doch die Rettung Deutschlands vor dem Besatzungsstatut, außerdem hätte er mit seinen Strukturen den Auftrag aus § 92 StGB erfüllt, die Gemeinden könnten sich nun ablösen aus dem alten System. Er wolle die Menschen mit seinen Kenntnissen herausfordern. Dann doziert er über den Unterscheid zwischen sukzessiv (hintereinander) und Sukzession (Rechtsnachfolge). Das sei zu wenig bekannt. Naja, wenn er meint.

Auf Ermahnung des Richters, nicht immer in Grundsätzliches abzuschweifen legt er dann eine Liste vor, die Martin Sch. Und Michaela K für ihn erstellt haben. In der Liste ist aufgeführt, wann welche Verträge mit welchen Vertragsbedingungen geschlossen wurden. Er beginnt vorzurechnen, welche Summen mit Rechtsanspruch auf Leistung eingenommen wurden und welche ohne. Er gibt dabei zu, dass auch Summen eingenommen wurden zu Bedingungen, die ein Versicherungsgeschäft darstellen. Heute würde er das so sehen, aber damals „… muss zugeben, dass ich damals in meinem WAHN …“ Herrlich.

Erst die Bundesbank habe ihm ja überhaupt die BaFin auf den Hals gehetzt. Dann schwärzt er wieder Michaela an, dass die die Verträge ja immer geändert hätte. „… ich stecke in so vielen Bereichen, habe sie ins kalte Wasser geschubst …“
Als Michaela vor 5 Jahren ins KRD kam (omg so lange haust die da schon) hätte sie gefragt, wo sie helfen könne. Damals gab es schon den Gesundheitsfond, dessen Verträge wurden von Peter und Hannes ausgestaltet, wobei Hannes hauptsächlich die EDV-technisch Umsetzung durchgeführt habe, da der Imperator sich dazu nicht in der Lage sah. Wir erinnern uns, überragende Kenntnisse und so. Laut Peters Liste hätte er im Rahmen von Verträgen, die auch seiner Meinung nach ein Versicherungsgeschäft darstellen, nur 46.00 EUR eingenommen und 988 EUR ausgegeben.

Der Richter will jetzt wissen, wann die Vertrags-Version vom 25.1.2011 bei der BaFin eingereicht und ab wann sie dann verwendet wurde. Peter weicht aus. Er habe ja damals nicht alles veröffentlicht, damit ANDERE Menschen nicht betrogen werden konnten. Er schwurbelt die Definitionen von Versicherungsgeschäft nach BVerwG und „Rechtsgeschäften anderer Art“ runter. Er hätte das recherchieren müssen, bei den BaFin Schreiben hätte er beim Lesen immer Panik bekommen (wie war das mit „Wir sind angstfrei“?), was solle nur aus seinen gemeinnützigen Bestrebungen werden, da waren so viele Drohungen drin etc.
Dem Richter reicht es jetzt und er stoppt die Schwurbelflut und will noch einmal konkret wissen, wann die einzelnen Vertragsversionen auf die Webseite gestellt wurden. Peter weicht wieder aus und fängt an, zusammenhanglos aus den verschiedenen BaFin Schreiben zu zitieren.

Der Richter stöhnt und fängt an, Peter zu erklären, was mit „Rechtsgeschäften anderer Art“ gemeint ist. Als Beispiel nennt er ein Unternehmen, das Videorekorder produziert oder verkauft. Wenn die eine Garantieverlängerung geben zu den Geräten, dass sei dann kein Versicherungsgeschäft, weil der Hauptvertrag der Kaufvertrag sei und das Garantieversprechen nur eine Nebenpflicht. Ein Unternehmen aber, das weder Videorekorder verkauft noch produziert und trotzdem Garantieverträge verkauft würde ein Versicherungsgeschäft betreiben. Antwort von unserem Herrscher mit den überragenden Rechtskenntnissen: „Sie wissen das. Ich weiß sowas nicht.“

Darauf der Richter: „Sie als Nichtjurist bewegen sich auf einer schwierigen Materie, selbst für Juristen.“

Darauf Peter: „Ich bin mal ganz ehrlich. Was mir die BaFin schreibt ist widersprüchlich und unsinnig. Ich habe der BaFin nicht vertraut, die ist doch nur eine Lobby der Versicherungen.“

Richter fragt jetzt zum dritten Mal nach den verschiedenen Vertragsversionen im Zeitraum 23.6.2009 bis Jan 2011. Peter verweist wieder auf die Razzia, wegen der er sich nicht damit beschäftigen konnte und verlangt seinen Laptop bis nächsten Freitag (5.12.) zurück.
Peter beklagt sich, dass die BaFin nicht abschließend entscheiden kann, ob seine Verträge Versicherungsgeschäfte sind, sondern dass das nur die Gerichte könnten. Er wolle jetzt begründen, warum er kein Vertrauen in die BaFin habe und warum er es nicht vor den Verwaltungsgerichten versucht habe. Allerding könnte es sein, dass das Gericht dann die §§ 17 und 20 StGB für anwendbar hält. Der Richter guckt komisch, darauf Peter „Nicht? Na dann nicht.“

Richter hält fest, dass die laut BaFin aufsichtsfreie Version nur zwischen dem 10.2.11 und 23.2.11 online war. Er frag Peter wie es sein kann, dass nach dem langen Kampf die legale Version so schnell wieder geändert wurde. Peter darauf: „Ist mir selbst schleierhaft“, aber er hätte es ja sofort geändert, wie die BaFin ihn im Sommer 2011 darauf hingewiesen hat. Der Richter irritiert: „Hat Frau K. also ohne ihre Aufsicht gehandelt?“ Peter schwurbelt was von 10 Vertragsversionen. Richter bleibt aber hartnäckig „Wie selbständig agieren die Mitarbeiter?“ Peter spielt das Unschuldslamm „Was die Vereinsarbeit angeht, da mache ich Vorschläge. Sie machen es so, wenn sie dahinter stehen können, wenn nicht, dann ändern sie es. Ich kann nur machen wohinter die Menschen stehen.“
Jetzt geht es an die Vernehmung des Zeuge Gohr, Zitat Pp: „Ich freue mich schon auf die Befragung des Hr. Gohr, da werde ich viel Freude dran haben. Der Herr Mitschke war ein guter Mann, die Leute von der Bundesbank waren gut. Einer hat mir gesagt, für das was sie machen sind schon andere erschossen worden.“

Alle Anwälte, die bisher für Peter gearbeitet haben hätten Parteienverrat begangen, die wurden bedroht und hätten Angst gehabt. Ein Anwalt solle der Gemeinschaft dienen, Zitat: „Wenn ich im Knast sitze, dann ist es das Schlimmste, was der Menschheit passieren kann, dann macht keiner meine Arbeit.“ Sein Letzter Anwalt E. hätte bei einem Zersetzungsversuch von Zielfahndern das Königreich verlassen (er meint wohl das Stuhlkreisvideo).

Jetzt also Auftritt des Herrn Gohr von der BaFin. Der sitzt ganz entspannt da. Der Richter fragt nach, wer mit „ich“ in den Briefen der BaFin gemeint ist. Gohr erläutert, dass die BaFin eine Präsidialbehörde sei und die Briefe daher im Präsidialstil geschrieben werden, das „ich“ sei also die Präsidentin der BaFin. Er beginnt die Geschichte der Brieffreundschaft der BaFIn mit dem Königreich auszubreiten, eine Geschichte voller Missverständnisse. Er sei schon der dritte Sachbearbeiter, der sich damit befassen darf. Dabei hätte die BaFin doch schon genug Arbeit mit „marktrelevanten“ Unternehmen zu erledigen. Wegen der vielen Änderungen würde er regelmäßig die Webseiten der Reichsbank besuchen. Seinen Aufzeichnungen nach gab es insgesamt 12 verschiedene Versionen der Verträge. Er erläutert, dass es von der BaFin durchaus gewollt sei, dass solange an den Stellschrauben gedreht wird, bis kein Versicherungsgeschäft mehr vorliegen würde. Allerdings würden bei der Prüfung, ob ein Versicherungsgeschäft vorliege, nicht nur die Verträge sondern auch die Werbung berücksichtigt. Und die Werbung würde im Falle der NDGK noch häufiger geändert werden als die Verträge. Auch wenn es zwischenzeitlich Vertragsversionen gab die aufsichtsfrei gewesen wären, so liefen doch die alten Verträge trotzdem weiter. Bis zur 7. Version seien die alle nicht tauglich gewesen zum Ausschluss der Aufsicht. Diese Altverträge müssten unbedingt abgewickelt werden. Dabei seien die Bemühungen des Herrn Fitzek aber nicht zu berücksichtigen, die Abwicklung hätte so zu erfolgen, wie die BaFin das wolle.

Kurz wird die Historie dargestellt. Im Frühjahr 2009 hätte sich die Bundesbank an die NDGK gewandt, wegen des Verdachts dass Garantiegeschäfte betrieben werden würden. Dies erwies sich als nicht zutreffend, trotzdem wurde die BaFin von der Bundesbank informiert. Am 23.6.2009 kam dann der erste Brief mit Bitte um Unterlagen. Am 2.7.2009 kam die Antwort des Königs, dass die Einschätzung der BaFin falsch sei und keine Aufsichtspflicht vorläge. Im Juli 2009 fehlte der Ausschluss des Rechtsanspruchs in den Verträgen. In den Jahren 2009 und 2010 wurde von der BaFIn der Umfang der Geschäfte ermittelt. Im Januar 2010 gab es eine Vertragsversion, die keinen Anspruch auf vollständige Deckung vorsah. Für die BaFin stellt sich diese Formulierung als „Anspruch mit Leistungsausschlüssen“ dar, da bestimmte Behandlungsformen nicht abgedeckt waren (Impfungen etc.) Bis 1.7.2010 wurden keine brauchbaren Auskünfte vom Königreich erteilt. Als mildestes Mittel für weitere Maßnahmen wurde daher die „Anhörung zur Untersagung“ durchgeführt und Peter auf die persönliche Haftung aufmerksam gemacht. Am 3.8.2010 führte Peter ein Telefonat mit Hr. Mitschke und schlug vor, den Rechtsanspruch durch „faktische Leistungen“ zu ersetzen. Weiterhin bot Peterchen seine Hilfe an, die Aufsicht zu reformieren. Am 23.7. 2010 hatte er auch ein entsprechendes Schreiben an die BaFin geschickt. Dabei tauchte ein Gutachten unseres Hobby-Juristen mit den überragenden Kenntnissen vor allem im Recht auf, in dem er langatmig darlegte, dass Anspruch nicht gleich Anspruch sei, insbesondere kein Rechtsanspruch im Sinne des § 192 BGB. Außerdem wollte er der BaFin die Mitgliedschaft im Vorstand seiner diversen „Strukturen“ anbieten. Das hat die BaFin natürlich abgelehnt. Als nächstes kam dann die Untersagung, verbunden mit der Möglichkeit der freiwilligen Abwicklung. Peter konterte mit dem „bedingten Rechtsanspruch“, bei dem ein Anspruch bedingt besteht, aber nur vor einem Neuen Deutschen Schiedsgericht durchgesetzt werden kann. Herr Gohr ist sichtlich amüsiert, wie er das vorträgt.

Am 3.1.2011 versucht Peter dann eine Religionsgemeinschaft zu gründen und über die Weimarer Reichsverfassung aus der Aufsichtspflicht zu kommen (das war mir neu). Im Vertrag gibt es jetzt keinen Rechtsanspruch mehr, trotzdem aber noch in der Werbung. Dann schließlich der berühmte Brief der BaFin, die angeblich die angeblich die Aufsichtsfreiheit feststellt. Hier kann Hr. Gohr Aufklärung bringen. Das sei falsch verstanden worden. Der Brief von Hr. Mitschke bezieht sich lediglich auf die Bewertung einer Vertragsklausel die geeignet sei, eine Aufsichtspflicht auszuschließen. In der Gesamtschau mit der Werbung würde die Aufsichtspflicht aber bestehen bleiben. Der Richter fragt nach, wie das sein könne. Herr Gohr druckst etwas rum, das hätte der Herr Mitschke wohl gemacht, weil er überlastet war und alle gedacht haben, das sich das mit der NDGK bald erledigt hätte. Um die irreführende Werbung sollte sich die Wettbewerbszentrale kümmern, das sei dann nicht mehr Sache der BaFin gewesen (Da sieht man wieder was rauskommt, wenn es sich Beamten einfach machen wollen).

Herr Gohr erläutert weiter, dass es nicht Aufgabe der BaFin sei zu beraten, wie man das VAG am geschicktesten umgehen könne. Er erklärt nochmal, dass die Klausel zwar geeignet sei, aber letztendlich der Gesamteindruck zählt. Herr Mitschke war überarbeitet, er habe eine Ermessensentscheidung getroffen. Das mit dem bedingten Versicherungsgeschäft beziehe sich wohl auf ein BVerwG Urteil (irgendwas mit Sterbekasse), allerding müsse in der Werbung deutlich auf die Bedingtheit hingewiesen werden. Herr Gohr erzählt nicht ohne Stolz, dass die NDGK der erste Fall einer Untersagung mit Abwicklung überhaupt in der Geschichte des VAG sei, diese Möglichkeit gäbe es auch noch nicht so lange. Früher sei es Aufgabe der Staatsanwaltschaften gewesen, hierfür zu sorgen.

Der Richter bringt das Gespräch auf das Thema Verfall (§ 73 StGB). Für den Richter stellt sich die Frage, ob die Versicherungsverträge gemäß § 134 BGB nichtig sind (Demnach sind Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen nichtig. Die herrschende Meinung hält den § 134 BGB aber nur für anwendbar, wenn das Verbot für beide Seiten gilt). Für den Richter ist aber nur der NDGK das Versicherungsgeschäft verboten, nicht den „Versicherten“. Der Richter: „Versicherungsgeschäfte sind ja keine Drogengeschäfte…“, Gohr setzt fort „… auch wenn sie ohne Erlaubnis erfolgen.“ Das Problem für den Richter ist, ob die Einnahmen der NDGK komplett Gewinn sind und somit komplett dem Verfall unterliegen, oder ob eine Gegenleistung erfolgte und somit kein Verfall möglich ist. Gohr ist nicht befasst mit dem Thema Verfall und will sich dazu nicht weiter äußern. Eine zusätzliche Überlegung ist noch, ob nicht die Versicherungspflicht als Verbotsgesetz für die „Versicherten“ betrachtet werden kann. Der Imperator guckt derweil wie ein Schwein ins Uhrwerk. Der Richter erklärt ihm freundlicherweise, dass Gesetze nach dem Sinn und nicht nach dem Wortlaut ausgelegt werden.
Zurück zum Thema Abwicklung Hr. Gohr erzählt, dass die Verträge nicht gekündigt wurden, sondern nur Vertragsänderungen angeboten wurden. Die BaFin hätte ein Schreiben formuliert, dass durch Peter an die Versicherten verschickt werden sollte. Dieser hätte es jedoch mit einer Einleitung versehen und an zwei Stellen geändert. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hätte die BaFin dies jedoch akzeptiert. Richter und Gohr diskutieren nun anhand der Gegendarstellung aus dem Presserecht ob dieser Einleitungssatz jetzt ein Problem ist oder nicht. Sie werden sich nicht einig. An der Stelle kam dann auch der Spruch mit dem „Orchideenrecht“, den Peter mit „Für mich sind Orchideen Blumen“ beantwortete. Gohr und Richter müssen sich echt beherrschen, der Richter sagt dann nur „Ja Orchideen sind Blumen, seltene Blumen.“ (Zur Erklärung: Als Orchideenrecht bezeichnet man selten gebrauchte Rechtsgebiete, in denen sich nur wenige Leute wirklich auskennen)

Jetzt darf Peter endlich Fragen an Hr. Gohr stellen, man merkt gleich das herzliche Verhältnis zwischen den beiden:

P: „Wie viele Abwicklungen gab es?”

G: „Drei“

P: „Waren wir kooperativ, waren wir …“

G: „Nein!“

Richter unterbricht die Sache nervt und kommt zur Erkenntnis, dass die Vernehmung von Michaela K wohl heute nix mehr wird. Er möchte die Zeugin daher entlassen. Michaele wird in den Saal gerufen. Der Richter kommt mit der Sprechanlage nicht so klar, Peter steht lächelnd auf, öffnet die Tür zum Gang und winkt Michaela rein. Der Richter beschwert sich, dass seine schriftliche Ladung zurückgekommen sei, er müsse sie daher wieder mündlich per Telefon laden. Michaela gibt kleinlaut zu, dass dies auch nicht mehr ginge, da das KRD seit gestern ja keine Festnetzanschlüsse mehr habe. Der Richter lässt sich daher die Handynummer aufschreiben (Den muss ich mir merken)

Der Richter erörtert jetzt mit Hr. Gohr, dass er das mit der Durchsuchung und Beschlagnahme im KRD suboptimal findet, da die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten stark eingeschränkt sei. Er bräuchte seinen Laptop und die Verträge bis nächsten Freitag. Hr. Gohr erklärt sich für nicht zuständig, die Sachen seien alle von der Steuerfahndung Halle beschlagnahmt worden. Der Richter beginnt eine rechtliche Erörterung mit Staatsanwaltschaft und Angeklagten. Er scheint einen Deal aushandeln zu wollen. Seiner Meinung nach sind die Verteidigungsfähigkeiten des Angeklagten eingeschränkt, er müsste daher den Prozess aussetzen und danach neu beginnen. Alle Zeugen müssten noch einmal vernommen werden, auch die Buchprüferin vom letzten Termin. Die könne dann auch noch die falschen Zahlen aus der Kontenauswertung korrigieren. Peter möchte nicht aussetzen. Man einigt sich wie geplant am 5.12. den Abwickler zu vernehmen.

Peter wittert eine Chance und wettert los, dass die BaFin kriminell handeln würde, bei der Durchsuchung hätte ihm einer der Beteiligten Beamten gesagt: „Mal gucken wie ihr hier noch leben könnt.“ Eine Verschleppung des Prozesses würde die Gemeinschaft zersetzen (da merkt man welche Ausbildung Peter wohl mal in der DDR genossen hat, interessant) Peter sabbelt weiter über die Abwicklung des Vereins „Was dient dem Menschen?“ Er müsse eine Abwägung treffen zwischen dem Risiko ins Gefängnis zu gehen und dem Risiko des ewig langen Wartens. Man kommt überein, den Prozess fortzusetzen. Der Richter macht Hr. Gohr darauf aufmerksam, dass Peter einen Anspruch auf eine Kopie der Festplatte seines Laptops habe. Peter bittet den Richter darum zu prüfen, ob die BaFin alles richtig mache. Dann fragt er wie lange die Verhandlung noch gehen solle, angesagt war bis 13 Uhr, er wolle doch übers Wochenende nach Stuttgart fahren (inzwischen wissen wir ja auch weswegen) Er schließt mit den Worten „Menschen in Behörden halten sich nicht an Gesetze.“ Es gäbe keine gerechten Entscheidungen, nur rein einseitige Verfahren.

Der Richter versucht es noch einmal mit einer Verständigung und schickt den Zeugen Gohr solange raus. Er erklärt, dass er einen Freispruch nicht sehen würde, nach vorläufiger Würdigung. Er begründet dies mit dem Hinweis auf die Strafbarkeit in dem BaFin Schreiben von 2009. Peter ist überrascht. Er erklärt, dass er eigentlich gehofft habe, dass der Richter über jede der 8 oder 9 im Anklagezeitraum verwendeten Vertragsversionen entscheiden würde, ob für diese eine Aufsichtspflicht besteht oder nicht. Dem Richter entgleiten kurz die Gesichtszüge. Der Richter erläutert weiter, dass eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe in Frage kämen, für das Strafmaß gäbe es keine vergleichbaren Urteile. Vergleichen könnte man höchstens mit dem Strafmaß bei der Steuerhinterziehung, andererseits seien Versicherungsgeschäfte keine reinen Bereicherungsgeschäfte. Er erläutert die 1 Mio EUR Grenze ab der bei Steuerhinterziehung laut BGH keine Bewährungsstrafe mehr möglich sei. Als Gegenstück erläutert er den besonders schweren Fall mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten, eine Geldstrafe sei dann nicht mehr möglich. Peter wirft ein, dass er sich ja nicht persönlich bereichert habe. Richter erklärt ihm, dass es in Deutschland ein Schuldstrafrecht und kein Erfolgsstrafrecht gäbe. Er kommt noch einmal auf den Verfall als Knackpunkt des Verfahrens zu sprechen.
(Ich hatte das Anliegen des Richters so verstanden, dass er Peter eine Geldstrafe anbieten würde, um das Verfahren abzukürzen. Anderenfalls gäbe es eine Freiheitsstrafe zur Bewährung oberhalb von 6 Monaten)

Da es keine Einigung gab geht es jetzt um die Festlegung des weiteren Programms. Es soll ein weiterer Termin am 18.12. stattfinden, um die Vernehmung von Hr. Gohr zu beenden. Staatsanwältin will da eigentlich schon in den Weihnachtsurlaub. Kommentar Peter „Ich gucke mal ob ich da kann“. Richter erklärt ihm, dass im laufenden Verfahren die Unterbrechung maximal drei Wochen sein darf, daher müsse es noch einen Termin in 2014 geben und einen weiteren in 2015 für die Schlussvorträge und das Urteil. Peter protestiert, er will den ganzen Januar in den Urlaub fahren. Richter macht ihm klar, dass er das vergessen kann. Peter schlägt den 2.1.2015 als Termin vor. Staatsanwälten würde dann gerne den Termin vom 18.12. vorziehen. Richter: „Glauben sie, dass sie meine einzigen Verfahren sind?“ Er holt genervt seinen Kalender für 2015 und er Protokollant kopiert die Papierberge vom Imperator mit BaFin-Schreiben und der Aufstellung welche Gelder mit welcher Vertragsversion eingenommen wurden. Peter nutzt derweil die Gelegenheit und textet den Richtern mit dem Entwurfscharakter der BaFin-Briefe zu und dass es nicht sein könne, dass eine Tarifbeschäftigte sowas beglaubigte. Richter erklärt ihm, dass diese grundsätzlichen Fragen nix mit dem Prozess zu tun haben. Richter erteilt zur Sicherheit noch den rechtlichen Hinweis, dass eine Verurteilung nicht nur wie angeklagt wegen vorsätzlichen Betreibens von Versicherungsgeschäften ohne Erlaubnis in Frage kommt sondern auch wegen fahrlässigen Verstoßes. Peter freut sich und kommt gleich mit dem Argument Strafmilderung um die Ecke. Der Richter bremst ihn aber aus und erklärt ihm den strafrechtlichen Vorsatz als „billigende Inkaufnahme“. Richter: „Wenn sie Behördenschreiben nicht für voll nehmen, dann begeben sie sich auf dünnes Eis“

Der weitere Fahrplan im Prozess:

Fr. 5.12. 10 Uhr Vernehmung Abwickler, 11:30 Vernehmung Michaela K. Saal 224 bis maximal 13:30

Do 18.12. 10:15 Beginn, Zeuge Gohr ab 13:30 Uhr Saal 121 bis maximal 15:30

Do 8.1. 10:15 Beginn Schlussvorträge und Urteil Saal 121

Bei der Uhrzeit für die Vernehmung von Hr. Gohr wurde länger hin und her diskutiert. Peter wollte ihn gleich früh vernehmen, weil er ja so viele Fragen habe. Richter macht ihm klar, dass er Hr. Gohr 1,5 Stunden vernommen habe, da werde Peter ja wohl mit 2 Stunden auskommen. Peter will weiter diskutieren. Richter erklärt ihm, dass Hr. Gohr dann einen Tag früher anreisen und übernachten müsse. Peter „Na wir wollen die Staatskasse ja nicht unnötig belasten“, darauf der Richter: „Bei Freispruch die Staatskasse, bei Schuldspruch die Kasse von Herrn Fitzek“

Peter vergeht das Grinsen und er erklärt sich mit den zwei Stunden einverstanden. Zeuge Gohr wird wieder reingerufen und bekommt mitgeteilt, dass er nochmal kommen darf. Helle Begeisterung, insbesondere als er das Datum hört. „Nächsten Tag will ich in den Weihnachtsurlaub“. Richter fragt, ob das mit der Anreise am gleichen Tag klappen würde. Gohr stimmt zu. Peter fragt nach, ob denn die Heimfahrt am gleichen Tag auch möglich sei. Gohr erklärt, dass er nicht heimfahren würde aber woanders hin. Peter will wissen wohin. Gohr möchte es nicht erzählen, da es bei der ersten Razzia hinterher wohl einen Vorfall gab.

Um 13:40 endet der Verhandlungstag. Alle verlassen den Saal, nur Peter und der Richter reden noch etwa 20 Minuten alleine. Draußen vor dem Saal warten neben mir noch die Staatshörigen, SpiegelTV und ein Gerichtsrentner auf Peter. Der Rentner quatscht mich voll. Da höre ich das, was Wittenberger uns auch immer erzählt. Die Eingeborenen halten Peter zwar für einen Spinner, freuen sich aber, dass mal jemand dem Staat die Zähne zeigt. Leonard will mich jetzt auch ein Gespräch verwickeln

L: „Und was denken Sie über den Prozess?“

MM: „Das der verurteilt wird“

L: „Möchten Sie denn, dass Herr Fitzek verurteilt wird?“

MM: „Ja“

L: „Und was haben Sie davon?“

MM: „Nichts, aber es geht auch nicht, dass hier jeder macht wozu er grad lustig ist.“

Betretenes Schweigen. Der Gerichtsrentner will wissen, ob ich aus Wittenberg bin. Ich sage, dass ich aus Berlin sei. Leonard guckt betroffen, sagt, dass er auch aus Berlin sei und trollt sind. Peter hat fertig mit dem Richter und kommt raus, beschimpft SpiegelTV und geht. Die Staatshörigen hinterher. Ich sage zu Manuel, dass ich Peter so noch nie erlebt habe. Manuel gibt zu, dass so eine Durchsuchungsaktion an zwei Tagen doch ganz schön an den Nerven zerren würde. Vor Gericht trennen wir uns dann, ich nach links die Königreichen nach rechts. Ich verabschiede mich von Manuel, aber der beachtet mich nicht weiter. Nur Michaela dreht sich nochmal um und sagt „Bis zum nächsten mal.“

Ich bereite mich schon geistig auf die Heimfahrt vor. Am Auto verstaue ich meinen Kram im Kofferraum. Hinter mir hält ein Auto. Ich wundere mich zwar, weil hinter mir Parkverbot ist und vor mir noch jede Menge Platz. Egal. Ich krame fertig. Wie ich mich umdrehe steht hinter mir ein silberner Toyota, drinnen sitzt Annett und vor mir steht der Imperator höchstpersönlich. Wir unterhalten uns noch etwa über eine Viertelstunde, dann fährt jeder seines Weges.


Weiterführende Links:




Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 1)

Peter Fitzek Verhaftung

Am 13.11.2014 war der erste Verhandlungstag vor dem AG Dessau für Peter Fitzek. Verhandelt wird über illegale Versicherungsgeschäfte im Zeitraum 2009-2011. Ein treues Forenmitglied war Prozessbeobachter und hat ein unterhaltsames Protokoll der Verhandlung im Forum eingestellt. Damit es nicht verloren geht, soll es auch hier im Blog eingestellt werden. Die Berichte des MDR – die im Übrigen Peter Fitzeks überaus peinliche Reaktion auf seine Verhaftung im Gerichtsgebäude eingefangen haben – findet ihr bei uns im Sonnenstaatland-Youtube-Kanal oder am Ende dieses Artikels. Viel Spaß beim lesen!

Bericht vom königlichen Linsengericht gegeben zu Dessau den 13.11.2014

Ort der Handlung: Amtsgericht Dessau-Roßlau, Saal 121

Ich war bereits eine Stunde vor Showbeginn da, anwesend nur das Kamerateam von SpiegelTV im Auftrag des MDR sowie ein Fotograf von der BILD. Allgemeines Warten auf den Imperator verbunden mit Diskussionen über die spannende Frage, ob ihre Bezopftheit seinen Astralkörper zu Fuß, standesgemäß per Kutsche, oder gar gar nicht standesgemäß selbstlenkend per BMW zum Gericht bewegen würde.
Zunächst aber nur Auflauf weiterer Kamerateams sowie eines Rudels Bereitschaftspolizei.

Am Eingang des Amtsgerichts rüste man sich inzwischen für den Dritten Weltkrieg, neben ein uniformierten Spalier mit kugelsicheren Westen wurde auch eine Sicherheitskontrolle im Flughafenstyle hingezimmert. Diese konnte man bereits durch Zücken eines Smartphones in helle Panik versetzen:

Das wird sofort ausgeamcht. Nicht dass sie im Gebäude filmen oder gar Aufnahmen der Verhandlung machen.

Nein, ich doch nicht. Habe der Dame erklärt, dass ich nicht zu den Anhängern vom Pluralpeter gehöre und dass es nicht nur Bekloppte gibt. Antwort: Naja, ich weiss ja nicht. :scratch:

Oben am Saal angekommen stellet ich entsetzt fest, dass es von am Prozess Interessierten nur so wimmelte und die Journalistenmeute war ja noch vor der Tür. Habe mich also lieber strategisch günstig vor der Eingangstür zum Verhandlungssaal postiert und dei Beobachtung der Ankunft vom Zopfkönig den professionellen Kollegen überlassen. Wenn es da was spannendes gäbe, dann würde ich das schon irgendwo zu Gesicht bekommen.

Verpasst habe ich auch nichts, die Ankunft erfolgte unspektakulär zu Fuß.

Der Saal wurde geöffnet und bis auf 5 Plätze auch sofort gefüllt. Der ursprünglich angegebene Beginn von 10 Uhr war schon rum und vom imperialen Angeklagten bisher keine Spur. Ich werde doch nicht etwa umsonst den weiten Weg gemacht haben? ???

Aber da. Ein Beobachter am Fenster meldet die Sichtung eines Pferdeschwänzchens. Kurz darauf Lärm auf dem Gang, Blitzlichtgewitter und Eintritt von Imperator Impertinent samt Staatsflotte. Pluralzopf macht sich auf dem Platz des Angeklagten breit, verteilt ein paar Zettel auf dem Tisch und legt demonstrativ seinen Yps-AgentenausweisKönigsdeutschen Personalausweis daneben. Der Bildfotograf lichtet jedes einzelne Dokument ab.

Der Saal fasst 27 Personen, bis auf einen Stuhl sind alle Plätze belegt. Einer davon jedoch mit der Zeugnin und ein anderer mit dem Gerichtssprecher. Bekannte Gesichter ausser Zöpfchen nebst Begelitung kann ich nicht sichten. Die imperiale Biene setzt sich sogar neben mich, wird aber gleich vom Opa rechts daneben vollgetextet. Wie der fertig ist Eintritt des Richters, kann daher nicht mit ihr ins Gespräch kommen. Sie sitzt nur da und posed, keine Regung wie ihr Beschäler anfänggt zu schwurbeln.

Ich gucke mich nochmal um, aber Rico S. ist nirgends zu sehen. Peter will also ohne Anwalt? Na mal gucken.

Richter:

Eröffnet wird die Verhandlung im Verfahren 11 Ds 306/13 gegen den Angeklagten Peter Fitzek …

Einwurf des Zopfträgers zu meiner Rechten

Wir heissen Peter Staatsoberhaupt des Königreichs Deutschland, der Bürgerliche Peter Fitzek ist nicht mehr existent.

Weiter geht es mit der Frage, ob das Gericht überhaupt für den imperialen Astralleib zuständig sein. Zum Beweis legt er seinen Königlichen Spielzeugausweis und die Gründungsurkunde des Staates Königreich Deutschland vor

Wir rügen die Unzuständigkeit des Gerichtes und erkennen es nicht an

Dann das übliche Palaver, dass der Richter doch erst einmal nachweisen soll, dass er überhaupt Richter ist und für Pluralis Majestatis zuständig. Schließlich sei das Königreich ja in Wittenberg und da gäbe es auch ein Amtsgericht.

Sie können sich ja als Richter bei mir bewerben. Ich erkläre das Verfahren für gescheitert. Schönen Tag.

Peter will gehen.

Richter hält sich aber für zuständig und will als nächstes die Personalien des Angeklagten feststellen. Peter möchte aber keine Angaben machen. Richter erklärt ihm, dass das eine Ordnungswiedrigkeit ist.

Geboren 12.8.1965 in Halle

Kein Wohnsitz

Längeres Geplänkel, schließlich

Wohnsitz Königreich Deutschland, Petersplatz 1

Frage des Richters:

Wo ist das?

Antwort PP:

Auf dem Staatsgelände. Jetzt wissen Sie wer Wir sind.

Frage des Richters nach dem Familienstand, Antwort König, dass das nicht zum Personenstand gehöre. Jetzt folgt die Louis de Funes Einlage “Nein. Doch. Ohh” und schließlich

Familienstand geschieden

Staatsangehörigkeit Königreich Deutschland

Dann verlangt Peter inzwischen in deutlich agressivem Ton die Aufnahme seiner Rüge ins Protokoll. Er fordert Nachweise. Richter erteilt der Staatsanwältin das Wort für die Verlesung der Anklageschrift. Peter quatscht wieder dazwischen. Richter beginnt dem Protokollanten die Androhung eines Ordnungsgeldes von 1.000 EUR zu diktieren. Peter steht auf, erklärt die Verhandlung nochmal für gescheitert und geht.

Richter ganz ruhig und trocken

Ich ordne die Festnahme von Herrn Peter Fitzek an gemäß § 131 StPO

Jornalisten und Justizbeamte stützen raus, draußen Tumult und das metallische Klicken, dann kommt Peter zurück mit einem Justizbeamten, der ihn mit Handschellen droht.

Der Richter diktiert seine Ordnungsgeldandrohung zu Ende und ergänzt um

… ersatzweise 6 Wochen Ordnungshaft für Unterbrechung der Verhandlung, Stören, Reden ohne gefragt worden zu sein.

In diesem Saal bestimme ich wer redet.

Die Zeugin wird belehrt und vor die Tür geschickt (hätte der Richter in dem Tumult fast vergessen, musste von der Staatsanwältin dran erinnert werden). Dann Verlesung der Anklage. Vorgeworfen wird der Betreib der NDGK im Zeitraum 30.6.2009 bis 21.6.2011 ohne Genehmigung nach §§ 1, 5 VAG. Peter laut Anklage verantwortlich in seiner EIgenschaft als Vorsitzender des Ganzheitliche Wege eV.

Danach darf sich Peter äußern:

1. Gericht nicht zuständig
2. Vorwürfe nicht substantiiert
3. Verfahren einstellen, Klage abweisen

In dem genannten Zeitraum hätte Zöpchen keine Versicherungsgeschäfte betrieben sondern nur Unterstützungsleistungen angeboten. Laut Antrag betünde kein Rechtsanspruch auf Leistung, die BaFin hätte bestätigt, dass keine Aufsichtspflicht bestehe.
Es handele sich bei der NDGK um eine “Anderweitige Absicherung” im Sinne des SGV . Diese Ausgestaltung hätte er im Rahmen zahöreicher Gespräche mit der BaFin, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Spitzenverband der Krankenkassen so entwickelt. Im war es wichtig ohne Aufsicht tätig zu sein, da er nicht Teil des Systems sein wolle.
Peter wird langsam aufgeregt und redet schneller, dabei verhaspelt er sich immer öfter mit seinem pluralis majestatis, ein Beispiel

Ich will nicht Teil des Systems sein. Wir halten es für kriminell.

Wegen der Pharmalobby sei keine sinnvolle Gestaltung möglich.
Dann folgen die sattsam bekannten Texte dazu, dass eine Krankenkasse laut SGB eine Solidargemeinschaft sein solle und die Gesundheit der Mitglieder fördern, dass er 20% weniger Einnahmen wie eine “normale” Krankenkasse gehabt hätte, aber nur 20% der Ausgaben, Rest ist “in die Gemeinschaft geflossen”. Seit Bestehen der NDGK hätte es keinen Krebsafll gegeben, die NDGK würde “chronisch gesund” machen. Wer heilt hat recht, blablabla

Dann kommt er zu seinem vermeidlichen Clou, der Vertragsgestaltung:

– Hauptabrede: Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem neuen Deutschen Schiedsgericht. Auf Antrag kann der Schiedsspruch aufgehoben werden, dann auch Zugang zu deutschen Gerichten möglich.

– Nebenabrede: Kein Rechtsanspruch auf Leistung

Ein entsprechendes Antragsformular aus 2011 wird vorgelegt.

Der Richter fragt nach, wie lange das Formular in Gebrauch war. Peter weiß es nicht, aber der Richter stellt nach Blättern in der Akte fest, dass das Formular in dieser Form vom 19.1.2011 bis 23.2.2011 in Benutzung war. Diese Daten merken wir uns bitte, die werden später noch wichtig.

Am 23.2.11 wurde der Satz mit dem “Kein Rechtsanspruch auf Leistung” wieder rausgestrichen. Peter hat keine Erinnerung daran. Jetzt fragt der Richter, ob dieser Satz in dem am 30.6.09 benutzten Formular enthalten war. Peter hat keine Ahnung.

Richter:

Haben Sie Gedächnislücken?

Jetzt geht Purzelchen steil. Er würde ja nurt durch “Zwang mit physischer Gewalt” an der Verhandlung teilnehmen (Ja Peter, darum heisst das auch Staatsgewalt, Knovention von Montevideo und so, Du weisst schon, KnickKnack). Er sei gar nicht vorbereitet, er hätte ja nicht die Absicht gehabt an der Verhandlung teilzunehmen und sich zu äußern.

… eine Aufsicht ist nicht sinnvoll. Wir erfüllen den gesetzlichen Auftrag besser.

Dann beruft er sich darauf nur Laie zu sein. Die Tragweite seines damaligen Handels sei ihm nicht klar gewesen.

Richter:

…20% der Einnahmen einer gewöhnlichen Krankenkasse. Sind Sie eine ungewöhnliche Krankenkasse?

Antwort Peter:

Ich bemühe mich nur um eine besser Lösung

Richter kommt zurück zu der Frage, welche Formulierung wann in den Vertragsunterlagen stand

… weil Sie ja Erinnerungslücken haben …

Er zaubert aus der Akte die Version, welche vom 25.2.11 bis 6.7.11 genutzt wurde. Hier fehlt der Satz mit dem “kein Rechtsanspruch”. Frage des Richters, wie das käme.

Peterchen:

Menschen die für mich arbeiten sind Laien. Hannes, gestaltungstechnischer Assistent, und Manuela, frisch von der Schule. Manuela hat die Anträge eigenmächtig überarbeitet, hat den Satz rausgenommen, habe ich erst durch Hinweis der BaFin gemerkt, wurde sofort korrigiert.

Gejammer, dass ihm ja kein Anwalt helfen wolle, wegen Parteikarriere und so. Erst später hätte er einen Rechtsanwalt Hahnebeck (kennt den wer?) gehabt, der ihm die Anträge entworfen hat.
Manuela soll als Zeugin geladen werden.

Richter:

Haben Sie Ihren Staat nicht im Griff? Oder Ihre Firma?

Jetzt wieder das Gejammer über sein Humankapital. 25 Leute würden für ihn arbeiten, alle ohne Ausbildung, keine leistungsfähigen Menschen würden sich ihm anschließen wollen und sich in die Reformen einbringen (Tja, warum nur?) Etablierte Leute sind nicht reformwillig.

Frage des Richters, wer für die Internetseite verantwortlich war.

Verantwortlich sind wir schon. Habe keine Ahnung wie das funktioniert, bin aber verantwortlich

Richter fragt nochmal, warum der Satz mit dem Rechtsansruch verschunden ist.

Manuela ist sensibel, sie will Lösungen finden. Die BaFin Briefe nehmen sie mental mit. Sie muss auch den Mitgliedern Rede und Antwort stehen. Sie bemüht sich

Mit so einem Arbeitszeugnis kann man sich auch gleich erschießen.

Frage Richter

Wenn Manuela so sensibel und verunsichert ist, warum hat sie die einmal gefundene Lösung nicht behalten?

Peterchen erklärt, dass die legitime Lösung nicht nützt um das bestehende System zu verändern. Da ohne Rechtsanspruch die Krankenkassen die Leute nicht aus der Versicherungspflicht entlassen würden. Das Urteil irgend eines Landshuter Gerichtes sei das Ende der Solidargemeinschaften gewesen. Daher hätte er neue Wege gesucht. Durch das Fehlen des Satzes hätten Dinge hinterfragt werden können. Er biete doch nur Lösungen an, kenne sich im System aber nicht aus. Die Entlassungspraxis der Krankenkassen sei willkürlich gewesen. Die Tendenz war rückläufig. Er legt Statistiken dazu vor, nach denen anfangs 3 oder 4 Leute pro Jahr aus der Versicherungspflicht entlassen wurden und 2011 dann gar keine mehr.
Die rechtliche Ausgestaltung wäre daher unzureichend gewesen und musste geändert werden. Es wurde experimentiert zum Finden einer Lösung.

Jetzt geht es um die zu Beginn benutzte Vertragsverion vom 4.6.2009. Hier fehlt der Satz mit dem fehlenden Rechtsanspruch. Wieder Verweis auf Manuela und eigene Unkenntnis.

Richter fragt jetzt nach der Abwicklungsverfügung der BaFin. Peter erinnert sich, dass da was war.

Richter:

Herr Fitzek, Sie haben hier Medienpräsenz. Hier können Sie mal Ihre Geistesleistung zeigen.

Antwort Peter:

Das ist hier doch nur das Amtsgericht. Beim Landgericht bereite ich mich vor.

Dann Diskussion über die Einnahmen und die Bezahlung von Leistungen. Peter beruft sich darauf, dass die Kasse immer mehr Einnahmen als Ausgaben hatte. Mitgleider hätten sich darauf verlassen können, dass die NDGK zahle.

Die Mitglieder haben auf unser Wort vertraut und nicht auf einen Rechtsanspruch

Ihm seid das nicht bewußt gewesen, dass es wichtig ist, ob der Satz mit dem Rechtsanspruch drinsteht oder nicht.

Hoffe, dass mein Bemühen geschätzt wird

Dann wieder Gejammer über Kassen, die nicht entlassen, Sozialgerichte die nicht entscheiden wollen, Anwälte die ihre Mandanten verraten. Die Mitglieder hätten kein Vertrauen ins System, daher hätte niemand das vor Gericht in die nächste Instanz bringen wollen.

Die Sache sein ein Spagat gewesen. Der Rechtsanspruch mußte ausgeschlossen sein, wegen der Aufsichtspflicht, der Rechtsanspruch mußte aber gleichzeitig da sein, damit die Kassen entlassen konnten.

Das Gericht fragt weiter nach den Gelder, die umgesetzt wurden. Peter hat keine Erinnerung. Dann die Frage, warum so viele verschiedene Konten genutzt wurden. Peter jammer, dass die Banken ihm kein Konto geben wollten. Und die Banken die es getan haben hätten dann Probleme mit der BaFin bekommen und ihm die Konten gekündigt.

Richter:

Sie sind doch auch einer, der auf logisches Denken spezialisiert ist. Warum gab es mehrere Konten, wenn es doch so schwer war EIN Konto zu eröffnen?

Es folgt die Vernehmung der Zeugin, einer Bilanzbuchhalterin von der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt. Sie berichtet über die Prüfung der Konten von Peter und seinen Scheinvereinen. 5 Konten wurden genutzt, eines davon lief auf Fitzeks Mutter. Zwei Konten wurden hauptsächlich genutzt, eines bei der Postbank und eines bei der GLS Bank. Eingenommen wurden etwa 363.000 EUR, ausgaben beliefen sich auf 82.910,14 EUR. Nettes Detail, die Buchhalterin berichtet von zahlreichen Rückbuchungen von Lastschriften mangels Deckung. Peterchens Kunden hatten also nicht die beste Zahlungsmoral. Teilweise lagen Jahre zwischen zwei Beitragszahlungen.

Peter erhält Kopien der Kontenaufstellungen, damit diese nach der Mittagspause mit ihm durchgesprochen werden können.

Jetzt geht es um den Vorstand bei Ganzheitliche Wege eV. Wer von wann bis wann usw.
Am Anfang waren Vorstand Peter Fitzek und Antje Gxxx (kennt die wer?). Jetzt sind es Martin Schulz und Benjamin Michaelis. Peter behauptet, mit dem Verein nichts mehr zu tun zu haben, er sei nicht einmal Mitglied.

Richter stutzt.

Peter siegessicher

Zeigen Sie mir ein Formular aus der Zeit danach, wo ich Mitglied geworden bin.

Richter erklärt Peter, dass es ja wohl Mitglied gewesen sein muss, als er Vorstand war. Das ginge nicht anders. Wenn er kein Mitglied mehr sein wollte, als er den Vorstand abgegeben hat, dann hätte er die Mitgliedschaft kündigen müssen

Peter kleinlaut

…bin davon ausgegangen, dass ich mit Erlöschen des Vorstandes auch keine Mitgliedschaft im Verein mehr habe.

:facepalm:

11.10.2013 hat Peter laut Vereinsregister den Vorstand an René Stöckl und Benjamin Michaelis übergeben.

Nun geht es um das allererste Schreiben der BaFin vom 23.6.2009, welches Peterchen beireits am 26.6.09 beantwortet hat. Allerdings ohne die geforderten Unterlagen. Frage Richter nach dem Grund.

Peterchen zieht wieder einen Reichitrumpf und beginnt ein Geschwurbel über Unterschriften, § 37 VwVfG, alles nur Entwürfe. Naja wir kennen das.
Staatsanwältin erklärt ihm, dass die Briefe in der Akte der BaFin unterschrieben sind und er nur eine Ausfertigung kriege.

Bereits das erste Schreiben enthielt einen Hinweis, auf die Strafbarkeit nach § 140 VAG.

Frage Richter:

Verstehen Sie den Satz “Vorsorglich weise ich auf § 140 VAG hin, wonach sich strafbar macht wer …

Peter wieder kleinlaut

Ich betreibe aber kein Versicherungsgeschäft.

Jetzt geht es in die Mittagspause. Peter wird entlassen und deutlich darauf hingewiesen, dass im Falle seines Nichterscheinens nach der Pause er wahlweise vorgeführt werden kann, verhaftet und bis zum nächsten Termin in die JVA Dessau verbracht werden kann und die Verhandlung in seiner Abwesenheit fortgeführt werden kann.

P A U S E

Peter ist wieder aufgetaucht und weiter geht es mit Fragen zur Kontoeröffnung. Der Große Alzheimer kann sich wieder an gar nix erinnern. Zeichnungsberechtigt? Er? Naja, kann schon sein als Vorstand. Unnd ja, bei den Kontoeröffnungen war er wohl mit dabei. Zumindest bei einem.
Vorgelesen werden jetzt die Auskünfte der diversen Banken zu Kontoinhaber etc. Nettes Detail am Rande. Jede Menge Tagesgeldkonten! Und das wo Peter doch so gegen das Zinssystem ist!

Weiter geht es wieder mit BaFin Schreiben. Peter erklärt seine Vorstellung vom Unterschied zwischen faktischen Ansprüchen und Rechtsansprüchen und das die Gerichte das leider anders sehen. Zur Sprache kommen dabei auch KfZ-Haftpflichtversicherungen. Aha, da läuft wohl schon das nächste Verfahren. Gibt dazu wohl ein Schreiben vom “Sklaven Gohr” vom 12.3.2012 was in der falschen Akte gelandet ist. Es bleibt spannend.

Richter hält Peterchen einen Vortrag über AGB, §§305c, 307 BGB sowie ein Urteil vom 24.5.1956 in dem das BVerwG bereits festgelegt hat, dass es nicht möglich ist, die Genehmigungspflicht zu umgehen, wenn man den Rechtsanspruch ausschließt (Umgehungsverbot).

Ein weiteres Urteil vom 25.11.1986 des BVerwG legt fest, dass es bei der Beurteilung, ob ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht auf den Gesamtinhalt des Vertrages ankommt und nicht auf einzelne Sätze.

Peter zückt jetzt endlich seine Trumpfkarte. Ein Schrieb der BaFin vom 9.2.11 in dem sie feststellt, dass keine Aufsichtspflicht besteht. Richter kontert damit, dass Peterchen aber ein paar Tage später (25.2.11, wir erinnern uns) den Vertragstext wieder geändert hat. Frage Richter nach dem Grund.

Antwort Peter: Wollte optimieren.

Richter: Optimum nach dem Optimum?

Peter weicht aus, labert was davon, dass die BaFin das Allgemeinwohl fördern solle. Die müsste überwachhen, dass die anderen Krankenkassen den § 1 SGB V beachten. Wäre er aufsichtspflichtig, dann könne er nicht alle Leistungen erbringen (Quatsch, den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen regelt nicht die BaFin, das verhandeln der Bundesausschuss der Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen miteinander).
Peterchen verliest Schriftwechsel mit Bundesministerium für Gesundheit, hat aber nix mit dem Prozess zu tun. Er erzählt von der Verhaftung des Richters im Prozess um die selbstgebastelten Kennzeichen und kommt mit der bahnbrechenden Erkenntnis, dass Richter in den unteren Instanzen das Recht beugen müssen und das OLG würde das dann schon richten. Er erzählt von seinen vielen Strafverfahren und das er das nur gemacht hätte, um zu üben und ruhiger zu werden für die wichtigen Prozesse.

Er erklärt, dass eine Krankenkasse völlig ausreichend sei, das würde Verwaltungskosten sparen. Das jetzige System habe die Vielfalt nur aus experimentellen Gründen. Er kommt zur Satzungsautonomie von NeuDeutschland und beruft sich dabei auf Art. 137 WRV und Art. 140 GG. Keine Ahnung was das soll. Ist eine Krankenversicherung jetzt schon eine Religion? Irgendwas mit einer Partei hat er wohl auch mal versucht, weil er die Parteienschiedsgerichtsbarkeit für sein System nutzen wollte.

Er suche nach einem Alleinstellungsmerkmal für seine Lösung.

Richter fragt, ob er sich denn je um eine Genehmigung der BaFin bemüht hätte. Peter gibt zu, dass er das nicht getan hat, weil er die Anforderungen nicht erfüllen könne. Zum Beispiel müsse da ein Versicherungsprofi an der Spitze stehen und das sei er nun einmal nicht. Hemmnise dabei sei gewesen, dass es ihm sowohl an der Mitarbeit der richtigen Menschen als auch an den finanziellen Mitteln gefehlt habe.

Richter will langsam zum Ende kommen und fragt nach den persönlichen Verhältnissen:

Schulbildung: 10. Klasse POS

Beruf: Kochausbildung 1984 , Meisterlehre Gaststätten- und Hotelleiter 1987/88

Frage Gericht, ob beide Ausbildungen abgeschlossen wurden. Peter bejaht und ergänzt, dass er die Meisterlehre schnell machen musste, da er ein Problem damit habe sich Menschen unterzuordnen (ach nee).

Ausgeübte Berufe seit 1990: Selbständig als Kaufmann mit Spilothek, Schuhladen, Jeansladen, Videothek. Das hätte ihn aber nicht erfüllt. Daher seit 2000 Gesundheits- und Lebensberatung.

Frage nach dem derzeitigen Beruf: Staatsoberhaupt.

Einkommen: EInnahmen aus Seminaren, aber hauptsächlich in E-Mark. Er hätte mal seine monatlichen Ausgaben aufgeschrieben, das seien einmal 321 EUR und den Monat danach 324 EUR gewesen.
Er erhält ausserdem eine Wohnung von GanzheitlicheWege eV, Mietersparnis etwa 300 EUR.

Auf Nachfrage räumt er ein, von NeuDeutschland neV eine “Budget” von 500 EUR im Monat zu erhalten, als mildtätige Gabe. Der nicht verbrauchte Teil würde in “Projekte” fließen (ich glaube so ein Projekt saß neben mir, in die ist bestimmt was geflossen 😉 )und somit der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Jetzt kommt der Richter auf den Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sprechen. Dort hat Peter Rico Schumann als Anwalt, wie wir erfahren.
Der Richter regt sich über den BILD-Bericht auf. Guckt in den Zuschauerraum

Derjenige, der das hören sollte ist wohl nicht mehr da.

Stimmt, Thilo S hat sich schon verkrümelt und verpasst die Lehrstunde.

Der Richter erklärt Peter, dass das Verwaltungsgericht bisher nur festgestellt habe, dass es einen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis gäbe. Er dürfe mit nichten derzeit Auto fahren. Das sei im Minimum eine Ordnungswidrigkeit.

Peter berichtet stolz, dass ihn die Polizisten aber fahren lassen mit dem Beschluß vom Verwaltungsgericht. Richter erklärt Peter, dass Polizisten nicht zu entscheiden hätten, ober er fahren darf oder nicht. Die würden das lediglich feststellen und protokollieren. Stimmt ergänzt Peter und zieht geschätzt 10 Anhörungen als Beschuldigter wegen Fahren ohne hervor. :facepalm:

Richter fragt jetzt nach der Zustelladresse. Peter gibt wieder den Petersplatz 1 an.

Richter:

Findet der Postbote das dann auch?

Peter:

Richter guckt skeptisch. Darauf Peter:

Ich nehme nur an, was ich will. Und diesen Prozess wollte ich führen

Richter fragt nochmal nach einer Zustelladresse. Peter antwortet frech, dass sie ihm das ja nach Paraguay schicken können, da hätte er eine Adresse. Aber nein, das ginge ja nicht, weil Deutschland und Paraguay kein Zustellungsabkommen hätten. Tja, dann könne man ihm wohl nichts rechtsgültig zustellen. An dieser Stelle grinst er zum ersten Mal im Prozess.

Der Richter grinst aber auch und erklärt Peter, dass er einen Zustellungsbevollmächtigten benennen muss, wenn er keine Adresse im inland hat. Gut, Peter benennt Rico S. Aber dann fällt ihm ein, dass er von Rico ja die Schriftsätze mit immer so viel Verspätung kriegen würde. Wäre auch doof. Dem Richter reicht es langsam. Er fragt Peter wie es sein könne, dass er von der BaFin Faxe und Emails empfangen kann, aber nicht von seinem Anwalt. Als zugelassener Anwalt hätte der ja wohl ein Faxgerät.
Man einigt sich darauf, dass in der nächsten Verhandlung ein Zustellungsbbevollmächtiger benant wird und Peter für den nächsten Termin mündlich geladen wird.

Staatsanwältin fragt nach dem Verbleib der Mitglieder aus der NDGK. Peter erzählt stolz, dass es die NDGK noch immer gäbe. Staatsanwältin wird wach. Peter erzählt weiter von der Deutschen Gesundheit und dass die Mitglieder da ja überführt werden sollen und das sei Ergebnis von Verhandlungen mit der BaFin, die hätte da keine Probleme mit. Staatsanwältin schreibt fleißig.

Peter kommt auf den Fall mit der Frau in der Psychiatrie zu sprechen, bei der die NDGK nicht gezahlt hat, wir erinnern uns. Peter erzähöt weiter von NeuDeutschland, dass es mal 240 Mitglieder waren, jetzt wohl noch so 140 bis 150. Zuständig für die NDGK seien jetzt Schultz und Michaelis, er würde nur beraten und die Gespräche mit der BafIn bezüglich der Deutschen Gesundheit führen.
Staatsanwältin schreibt wieder. Sie regt an, den Abwickler der NDGK zu laden, um “über das Nachtatverhalten des Herrn Fitzek Erkenntnisse zu gewinnen”. Tja, da hat sich wohl grad jemand die Bewährung abgeschossen. :clap:

Richter fragt, warum Peter nie vor dem Verwaltungsgericht die Aufsichtsfreiheit hat feststellen lassen. Peter erklärt, dass er keine Ahnung von Verwaltungsgerichten habe und ihm ja kein Anwalt helfe.
Richter:

Und was ist mit dem Führerschein?

Folgende Fortsetzungstermine wurden bestimmt:

28.11. 10:15 Saal 224 ggf. 121 bis maximal 13 Uhr (da macht Freitags das Gerichtsgebäude zu)
5.12. 10:15 Saal 224 ggf. 121 bis maximal 13 Uhr

Berichte des MDR